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TOP 1.4 Konzeptausschreibung der Klimaschutzsiedlung Senkelsgraben, 3113/2018

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) AN/1738/2018 vom 27.11.2018

Stand: Am 27.11.2018 im Liegenschaftsausschuss endgültig zurückgezogen.

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Liegenschaftsausschusses Herrn Jörg Frank Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 27.11.2018 AN/1738/2018 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 27.11.2018 TOP 1.4 Konzeptausschreibung der Klimaschutzsiedlung Senkelsgraben, 3113/2018 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller möchten Sie bitten, folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung des Liegenschaftsausschusses am 27.11.2018 aufzunehmen: Beschluss: Die Anlage 3 der Beschlussvorlage der Verwaltung wird wie folgt ersetzt und ist verbindlicher Bestandteil des Beschlusses zur Konzeptausschreibung Klimaschutzsiedlung Senkelsgra- ben: I. Die erhöhten energetischen und städtebaulichen Anforderungen gemäß des Planungsleitfa- dens „100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen“ sind zu erfüllen. Der Investor muss zwingend den Nachweis erbringen, dass sein Konzept diesen Anforderungen ent- spricht. II. Es sind mindestens 30 % der Wohneinheiten im öffentlichen geförderten Wohnungsbau – gemäß den Richtlinien des Kooperativen Baulandmodells (in der Fassung der Bekanntma- chung vom 17.05.2017) zu errichten und für diesen zu binden, sofern die Bestimmungen der Sozialraumverträglichkeit eingehalten werden können. Die Planung muss die geltenden Wohnraumförderbestimmungen einhalten. III. Das städtische Mindestgebot für das Grundstück darf nicht unterschritten werden. - 2 - IV. Für diese Ausschreibung wird verpflichtend festgelegt, dass sich der Bewerber / Vorhaben- träger aus einem Konsortium aus Bauträger, Architekturbüro, Freiraumplaner, Energiesach- verständiger und ggfls. einem Mobilitätsexperten zusammensetzt. V. Darüber hinaus erhält das Konzept bis zu maximal 100 Punkte für die folgenden Quali- tätskriterien: I. Wohnungspolitische Krit e- rien Preisgedämpfter Mietwohnungsbau von mindestens 20% der Wohnungen mit einer Nettokaltmiete bei Erstvermietung von nicht unter 9,00 €/qm und max. 10 €/qm (Berechnungsverfahren analog Vorlage 2932/2018) Errichtung der EFH mit Eigenleistung Errichtung der EFH mit Eigenleistungen 25 Punkte 10 Punkte II. Funktionale und architekto- nische Kriterien Nutzungsvielfalt (wie Verwaltung) Architektur und Gestaltungsqualität (wie Verwaltung) 15 Punkte 15 Punkte III. Mobilitätskonzept Vorlage eines Mobilitätskonzepts gem. den Zielen von „köln mobil 2025“ 25 Punkte IV. Preiswettbewerb 10 Punkte Punkte gesamt 100 Punkte Hinweis: Weitergehende Kriterien, z.B. zu städtebaulichen Vorgaben entfallen, da sie bereits Bestandteil des Anforderungskatalogs „100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen“ sind. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 27.11.2018

    Liegenschaftsausschuss

    TOP 1.4.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig zurückgezogen

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