2014/0239
Bebauungsplan O 17 - Erbacher Straße/Judenteich - Teilbereich II (Offenlagebeschluss)
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2014/0239
5905 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassu ng Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2014/0239
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer: ---
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto: ---
Betreff: Bebauungsplan O 17 - Erbacher Straße/Judenteich - Teilbereich II
(Offenlagebeschluss)
Vorlage vom: 18.06.2014
Beschlussvorschlag :
1. Zum offen gelegten Vorentwurf des Bebauungsplans O 17 Teilbereich II gingen im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 (1) BauGB, die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Die
Stellungnahmen und deren Prüfung (Anlage 1) werden zur Kenntnis genommen. Sie stellen
eine vorläufige Abwägungstabelle dar. Die endgültige Abwägung erfolgt im Rahmen des
Satzungsbeschlusses.
2. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB gingen
zum offen gelegten Vorentwurf des Bebauungsplans O 17 Teilbereich II die in Anlage 2
zusammengefassten Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen und deren Prüfung (Anlage 2,
datenschutzrelevante Anlage) werden zur Kenntnis genommen. Sie stellen eine vorläufige
Abwägungstabelle dar. Die endgültige Abwägung erfolgt im Rahmen des
Satzungsbeschlusses.
- 2 -
3. Dem vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan O 17 – Erbacher Straße/Judenteich –
Teilbereich II (Anlage 4, wird zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt) , mit der
dazugehörigen Begründung (Anlage 3) wird zugestimmt.
4. Der Entwurf und die Begründung zum Bebauungsplan O 17 – Erbacher Straße/Judenteich –
Teilbereich II, für das Gebiet zwischen Erbacher Straße, Am Busenberg, Jadeweg und dem
Gleisbett der Deutschen Bahn AG in Darmstadt, Flur 9, Teilbereiche der Flurstücke Nr.
339/23 (Bahngelände) und 380 (Erbacher Straße), sowie die Flurstücke Nr. 339/26, 339/27,
339/28, 308/6 308/22, 308/27, 308/28, 308/29, 308/30, 302/9, 302/8 sind gemäß
§ 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Anlagen: Anlage 1 Stellungnahmen TÖB zum Vorentwurf
Anlage 2 Stellungnahmen Öffentlichkeit zum Vorentwurf
Anlage 3 Begründung zum Entwurf O 17 Teilbereich II
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2014/0239 vom 18.06.2014:
Die Stadtverordnetenv ersammlung hat am 28.05.2013 dem Aufstellungsbeschluss des
Bebauungsplans O 17 - Erbacher Straße / Judenteich - Teilbereich II sowie der Aufstellung
des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zugestimmt, mit der
Zielsetzung, den bereit s rechtskräftigen Bebauungsplans O 17 - Erbacher Straße /
Judenteich - Teilbereich I im Süd -Westen durch eine Wohnbebauung und eine anschließende
öffentliche Grünfläche zum angrenzenden Bahngelände abzuschließen. Der
Aufstellungsbeschluss wurde am 06.06.20 13 im Darmstädter Echo öffentlich bekannt
gemacht.
Der Magistrat hat am 17.07.2013 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1)
BauGB beschlossen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung wurde nach der Bekanntmachung im Darmstädter Echo vom
23.07.2013 im Zeitraum vom 24.07.2013 bis zum 04.09.2013 durchgeführt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 18.07.2013 gemäß
§ 4 (1) BauGB von der Aufstellung des Beb auungsplans und den allgemeinen Zielen und
Zwecken der Planung unterrichtet. Zeitgleich wurden die Nachbargemeinden nach § 2 (2)
BauGB beteiligt.
Zu 1:
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffen tlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
zum Vorentwurf des Bebauungsplans O 17 - Erbacher Straße / Judenteich - Teilbereich II
zusammengefasst und entsprechend geprüft.
Zu 2:
Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlic hkeit gemäß § 3 (1) BauGB zum
Vorentwurf des Bebauungsplans O 17 - Erbacher Straße / Judenteich - Teilbereich II gingen
die in Anlage 2 zusammengefassten und entsprechend geprüften Stellungnahmen ein.
Es handelt sich bei Anlage 1 und 2 um vorläufige Abwäg ungstabellen, die nach der Offenlage
fortgeschrieben werden. Über die Abwägung wird im späteren Satzungsbeschluss
gemeinsam mit den zur Offenlage eingegangenen Stellungnahmen entschieden.
Zu 3. und 4.:
Der Entwurf zum Bebauungsplan O 17 - Erbacher Straße / Judenteich - Teilbereich II und die
Begründung hierzu (Anlage 3) wurden erarbeitet. Ein Umweltbericht ist aufgrund der
Durchführung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB nicht enthalten.
Der Entwurf und die Begründung zum Bebauungsplan O 17 - Erbacher Straße / Judenteich -
Teilbereich II für das Gebiet zwischen Erbacher Straße, Am Busenberg, Jadeweg und dem
Gleisbett der Deutschen Bahn AG sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Diese
Auslegung erfolgt nach vorheriger öffentlicher Bekanntm achung.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 (2) BauGB
parallel beteiligt.
- 4 -
Die Dezernentin III:
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Darmstadt, den 18.06.2014
III/61.1 il Nst. 2607
III/61.2 zim Nst. 2603
Vorab werden übersandt:
9 Exemplare des Entwurfs zum Bebauungsplans O 17 – Erbacher Straße/Judenteich –
Teilbereich II - für die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung
Akten z. Hd. des Berichterstatters
anlage 3
74341 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 18.06.2014
Der Magistrat
Begründung
gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB)
Bebauungsplan O 17 - Erbacher Straße / Judenteich - Teilbereich II
für das Gebiet zwischen Erbacher Straße, Am Busenberg,
Jadeweg und dem Gleisbett der Deutschen Bahn AG
Auszug Stadtgrundkarte mit Geltungsbereich ohne Maßstab
Inhaltsverzeichnis
Begründung zum Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite
I Städtebauliche Begründung
1. Einleitung 1
2. Rechtsgrundlagen, Verfahren, übergeordnete Planungen 1
3. Geltungsbereich 3
4. Anlass und Ziele der Planung 3
5. Ausgangssituation 4
6. Grundzüge der Planung 5
7. Technische Infrastruktur 11
8. Grünordnung 11
8.1 Ziele 11
8.2 Grünordnerisches Konzept 13
8.3 Einbindung in die Umgebung 13
8.4 Vernetzung öffentlicher und privater Grünflächen 14
8.5 Durchgrünung 15
8.5.1 Öffentliche Grünflächen 15
8.5.2 Private Grundstücksfreiflächen 15
8.6 Zusammenfassung Grünordnung 16
9. Nachrichtliche Übernahme anderer gesetzlicher Vorschriften 17
10. Flächenbilanz 17
11. Entwicklungskosten 17
II Umweltschutz
1. Lage im Raum 18
2. Übergeordnete Planungen der Landschaftsplanung 19
2.1 Regionalplan Südhessen 2010 19
2.2 Landschaftsplan 19
3. Umweltbelange 20
3.1 Boden 20
3.2 Wasser 21
3.3 Pflanzen und Tiere 22
3.4 Mensch und menschliche Gesundheit 28
3.5 Eingriffsregelung 28
4. Zusammenfassung Umweltschutz 29
Anlagen Maßstab
B-1 Bestandsplan mit Biotoptypen 1 : 1.000
B-2 Grünorderisches Konzept 1 : 1.000
Verwendete Unterlagen
[1] Amann Infutec Consult AG
Erbacher Straße/Am Judenteich. Bebauungsplan O 17. Historische Erkundung.
2000
Auftraggeber: Wissenschaftsstadt Darmstadt
[2] Amann Infutec Consult AG
Umwelttechnische Untersuchung auf dem DB AG Gelände. Darmstadt Baugebiet
O 17.
2001
Auftraggeber: Wissenschaftsstadt Darmstadt
[3] Amann Infutec Consult AG
Rückbau- und Entsorgungskonzept für die Gebäude und Oberflächenversiegelungen
auf dem DB AG Gelände. Darmstadt Baugebiet O 17.
2001
Auftraggeber: Wissenschaftsstadt Darmstadt
[4] Das Baugrund Institut
Standort 4142 Reinheim / ehem. Mietfläche Held. Abschlussdokumentation zur Bo-
densanierungsmaßnahme.
2008
Auftraggeber: DB Netz AG, RB Mitte, Anlagenrückbau /-sanierung
[5] FRANZ- Ökologie und Landschafts planung/ BIOLOGO Beratende Ökologen
Stadt Darmstadt. Bebauungsplan O 17 Teil bereich II. Faunistische Untersuchungen.
Artenschutzrechtliche Beurteilung § 44 BNatSchG.
2013
Auftraggeber: AGORA Wohnungsbau eG
[6] FRITZ Beratende Ingenieure GmbH
Schalltechnische Untersuchung. Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Stadt Darmstadt.
2013
Auftraggeber: AGORA Wohnungsbau eG
[7] FRITZ Beratende Ingenieure GmbH
Schalltechnische Stellungnahme. Errichtung einer Wohnbebauung am Jadeweg im
Geltungsbereich des Bebauungsplans O17 „Erbacher Straße / Judenteich“ der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt.
2013
Auftraggeber: MIB Wohnbau Aschaffenburg GmbH
[8] Hessisches Landesamt für B odenmanagement und Geoinformation
Orthofoto
2013
[9] Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie
Altflächen – Gesamtausdruck. ALTIS-Nummer 411.000.031-000.014
Letzte Stammdatenbearbeitung: 15.03.2013
[10] Hessisches Landesve rmessungsamt (Hrsg.)
CD-Rom: Hessen im Maßstab 1:25000
2001
[11] Pflug Ingenieurplanung
Baugebiet O 17. Vorentwurf zur entwässerungstechnischen Erschließung.
2001
Auftraggeber: Wissenschaftsstadt Darmstadt
[12] Wissenschafts stadt Darmstadt
Landschaftsplan
2004
Verfasser: Grünflächen- und Umwe ltamt, Wissenschaftsstadt Darmstadt
[13] Wissenschafts stadt Darmstadt
Landschaftsplan zum Bebauungsplan O 17
1995
Verfasser: Dipl.-Ing. E.L. Sommerlad
[14] Wissenschafts stadt Darmstadt
Landschaftsplan zum Bebauungsplan O 17
2000
Verfasser: Landschaftsarchitekt M. Palm
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 1
I Städtebauliche Begründung
1. Einleitung
Mit dem Bebauungsplan O 17 Teilbereich II sollen innenstadtnahe Konversionsflächen der
Wohnnutzung zugeführt werden. Der Bedarf in der Wissenschaftsst adt Darmstadt an Wohn-
raum ist groß. Eine Inanspruchnahme von Fläc hen im Außenbereich kann somit vermindert
werden.
Ziel der städtischen Grünordnungsplanung is t eine nachhaltige Innenentwicklung mit Schaf-
fung hochwertiger, vernetzter Freiräume. D abei müssen neben der gestalterischen Freiraum-
planung auch Belange der Stadtökologie und des Umweltschutzes berücksichtigt werden.
2. Rechtsgrundlagen, Verfah ren, übergeordnete Planungen
Der Bebauungsplan wird entsprechend den Anfo rderungen des Baugesetz buchs (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.200 4 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBI. I S. 1548), der Verordnung über die bauliche
Nutzung der Grundstücke (BauNVO) in der Fa ssung der Bekanntmac hung vom 23.01.1990
(BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artike l 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S.
1548), der Planzeichenverordn ung (PlanzV) vom 18.12.1990 (B GBl. 1991 I S. 58), zuletzt
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07. 2011 (BGBl. I S. 1509), der Hessischen Bau-
ordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46, 180), zuletzt geändert durch Artikel 40
des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622) , der Verordnung zur Durchführung des Bau-
gesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBI. I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom
19.08.2013 (GVBI. I S. 532), der Hessischen Ge meindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005
(GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 18 des Gesetzes vom 27.05.2013 (GVBl. I S. 218,
367), des Bundesnaturschut zgesetzes (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBI. I S. 2542),
zuletzt geändert durch Art. 2 (124) und Art. 3 (100) des Gesetzes vom 07.08.2013 (BGBl. I S.
3154, 3185, 3207), des Hessischen Ausführung sgesetzes zum Bundes naturschutzgesetz
(HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des
Gesetzes vom 27.06.2013 (GVBl. I S. 458) und des Gesetzes über di e Umweltverträglich-
keitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 10 des
Gesetzes vom 25.07.2013 (BGBl. I S. 2749, 2756) erstellt.
Im Regionalplan Südhessen 2010 ist das Planu ngsgebiet als Vorranggebiet Siedlung Bestand
dargestellt.
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 2
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan ste llt das Planungsgebiet als Grünfläche und Flä-
che für Bahnanlagen dar. Er wird im Zuge des Bebauungsplanverfahrens berichtigt.
Seit dem 01.01.2007 ist das Gesetz zur Erle ichterung von Planungsvorhaben für die Innen-
entwicklung der Städte und Gemeinden in Kr aft. Danach regelt § 13a BauGB, dass Bebau-
ungspläne, die für die Wiedernut zbarmachung von Flächen, für die Nachverdichtung oder
andere Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt werden, in einem beschleunigten Ver-
fahren durchgeführt werden können.
Ein Bebauungsplan kann im beschleunigten Ve rfahren nach § 13a BauGB nur aufgestellt
werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Die im Bebauungsplan fest gesetzte Grundfläche darf 20.000 m² nicht übersteigen.
Die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pf licht zur Umweltvertr äglichkeitsprüfung nach
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) oder Landesrecht auslöst, darf nicht be-
gründet werden.
Es dürfen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und der
Schutzzwecke der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes vor-
liegen.
Der Bebauungsplan dient der maßvollen Nach verdichtung im Rahmen der Innenentwicklung
und trägt dem Bedarf zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum in angemessener Wei-
se gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 3 BauGB Rechnung.
Die durch den Bebauungsplan zulässige Grundfläche gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO liegt unter-
halb des Grenzwertes von 20.000 m², der für ein beschleunigtes Verfahren ohne Vorprüfung
des Einzelfalls nach Anlage 2 des BauGB vorgegeben ist.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist gemäß Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträg-
lichkeitsprüfung (UVPG) nicht notwendig.
Negative Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Natura 2000-Gebiete
von im Sinne des Bundesnatur schutzgesetzes sind durch die vorliegende Planung nicht zu
befürchten.
Wesentliche Merkmale des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB sind:
Es kann das Aufstellungsverf ahren nach § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) ange-
wandt werden.
Es kann von der Umweltprüfung un d vom Umweltbericht abgesehen werden.
Eingriffe nach dem Bundesnaturschutz gesetz müssen nicht ausgeglichen werden.
Da die vorgenannten Voraussetzungen bei dem Bebauungsplanverfahren erfüllt sind, kann
hier unter Verzicht auf einen Umweltbericht das beschleunigte Verfahren angewendet werden.
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 3
3. Geltungsbereich
Das Planungsgebiet mit einer Größe von rd. 1, 16 ha liegt am östlichen Rand der Innenstadt,
eingebettet in die hier von Osten her bis an den Stadtkern heranreichenden Landschaftsräu-
me (Ausläufer Messeler Hügelland). Begrenzt wird das Gebiet durch die Erbacher Straße im
Norden, das Gleisbett der Deutschen Bahn und die B 26 im Westen und Süden sowie die
Straßen „Am Busenberg“ und „Jadeweg“ des Neubaugebiets „Edelsteinviertel“ (Bebauungs-
plan O 17 Teilbereich I) im Osten. Die west liche Grenze des Geltungsbereiches entspricht bis
auf die Flurstücke Nr. 308/6 und 308/22 der westlichen Grenze des bestehenden Bebauungs-
plans O 17 Teilbereich I.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Parzellen der Gemarkung Darmstadt, Flur 9:
Teilbereiche der Flurstücke Nr. 339/23 (Bahngel ände) und 380 (Erbacher Straße), sowie die
Flurstücke Nr. 339/26, 339/27, 339/28, 308/6 308/22, 308/27, 308/28, 3 08/29, 308/30, 302/9,
302/8.
4. Anlass und Ziele der Planung
Nach der Entwicklung des Neubaugebietes „Edelsteinviertel“ soll eine ehemalige Gewerbeflä-
che und derzeitige Brachfläche für den Wohnu ngsbau nutzbar gemacht werden. Als Ergän-
zung und Abschluss zum Gleisbett und als Auftakt des Quartiers „Edelsteinviertel“ kann das
Planungsgebiet ein wichtiger Baustein im Stadtgefüge werden.
Die Grundstücke sollen mithilfe des Bebauungsplans der Wohnnutzung zugeführt werden. Der
Bedarf an Wohnraum ist aufgrund des steten Wach stums der Bevölkerungszahl groß, eine
weitere Inanspruchnahme von Flächen im Außen bereich kann damit vermindert werden. Ge-
plant sind Mehrfamilienhäuser mit gemeinschaftlichen Freiflächen, welche auch für die Öffent-
lichkeit zugänglich sein sollen. Innerhalb der Gebäude werden öffentlich nutzbare Räume und
soziale Einrichtungen angestrebt. Ein für die Öffe ntlichkeit nutzbarer Weg soll das „Edelstein-
viertel“ mit dem Ostbahnhof verbinden und so einen attraktiven Weg in die Innenstadt, zum
Woog und zum Erschließungsnetz durch den ÖPNV bieten.
Das Planungsgebiet ist über die Erbacher Straße erschlossen. Die Straße Am Busenberg soll
nach Südwesten und der Jadeweg nach Nordwesten verlängert werden, so dass er an die
Straße Am Busenberg angebunden ist. Auch der von der Erbacher Straße kommende fußläu-
fige Mondsteinweg soll nach Südwesten fortgeführt werden.
Die erforderlichen Stellplätze sollen innerhalb des Plangebiets vorwiegend unterirdisch unter-
gebracht werden.
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 4
5. Ausgangssituation
Stadträumliche Einbindung
Das Planungsgebiet mit einer Größe von rd. 1, 16 ha liegt am östlichen Rand der Innenstadt,
eingebettet in die hier von Osten her bis an den Stadtkern heranreichenden Landschaftsräu-
me (Ausläufer Messeler Hügelland). Im Nor dosten befinden sich die Rosenhöhe und das
Oberfeld, zwei attraktive Grün-, und Land schaftsräume zur Naherholung. Auch der Land-
schaftsraum Woog ist nicht weit entfernt. Stadtkulturelle Qualitäten liegen in der Nähe: Das
Hofgut Oberfeld, die TUD mit dem Standort Lich twiese, die Mathildenhöhe, das Vivarium, der
Botanische Garten.
Das Gebiet liegt auf einer mittleren Höhe von etwa 162 m über NN und steigt von Südwesten
nach Nordosten um ca. 2 m an. Die Entfernung zu r Stadtmitte (Luisenplatz) beträgt im Mittel
ca. 2 km (Luftlinie). Die wichtigsten Ve rkehrsverbindungen sind über die Landgraf-Georg-
Straße (B 26) und die Landkreisbuslinien vo rhanden. Eine Busanbindung führt über die Erba-
cher Straße. Die Odenwaldbahn verbindet das Gebiet mit dem Hauptbahnhof Darmstadt (5
Minuten Fahrzeit, 30 bis maximal 60-Minuten-Takt) und dem Hauptbahnhof Frankfurt am Main
(20 Minuten Fahrzeit, 60-Minuten-Takt).
Das seit einigen Jahren entwicke lte „Edelsteinviertel“ im Osten des Planungsgebietes wurde
als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Viele Einfamilienhäuser und einige Mehrfamilienhäu-
ser sind in den letzten Jahren entstanden und entstehen noch. Ein Kindergarten wurde im
Zuge der Entwicklung des neuen Quartiers erbaut.
Gegenwärtige Situation im Plangebiet
Bei dem Planungsgebiet handelt es sich um eine Konversionsfläche, ein großer Teil ist derzeit
eine unbebaute Schotterfläche, nachdem vo r ca. 7 Jahren eine dort ansässige Baustoffhand-
lung weggezogen ist. Teile des Bodens im nördlichen Bereich wurden im Rahmen einer Altlas-
tensanierung ausgetauscht. Die Erschließung ist zu rzeit über die Erbacher Straße sicher ge-
stellt. Eine Erschließung über die Straße Am Bu senberg ist möglich, di e Straße wurde jedoch
bislang noch nicht in Gänze ausgebaut.
Die Baustruktur der Umgebung ist sehr unter schiedlich: Neben zweigeschossigen Reihen-
und Doppelhäusern in direkter Nähe gibt es im weiteren Verlauf der Erbacher Straße Wohn-
gebäude in dreigeschossiger Zeilenbauweise. Die Dachformen variieren von Sattel- bis zu
Flachdächern.
Der in Luftlinie von der nördlichen Spitze des Geltungsbereiches ca. 120 m entfernt liegende
Ostbahnhof steht unter Denkmalschutz. Die Rosenhöhe ist als Kulturdenkmal gelistet.
Das noch bestehende Gewerbe, die Holzhandlung G entil, liegt östlich des Geltungsbereiches
an der Straße Am Judenteich.
Am westlichen und südlichen Rand werden Bahn flächen in den Geltungsbereich einbezogen.
Die Verhandlungen über die Entwidmung dieser Flächen sind aufgenommen.
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 5
Erschließung
Für Kraftfahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger is t das Plangebiet über die Erbacher Straße
und den Ostbahnhof mit der Odenwaldbahn und der vorhandenen Busanbindung gut er-
schlossen.
Gemeinbedarfseinrichtungen
Der Kindergarten im „Edelsteinviertel“ ist als Gemeinbedarfseinrichtung in diesem Stadtquar-
tier entstanden. Die Elly-Heuss-Knapp Grundschule im Woogs-Viertel liegt ca. 2 km entfernt.
Ver- und Entsorgung
Durch die Anbindung des Planungsgebietes an das „Edelsteinviertel“ ist die Ver- und Entsor-
gung durch die örtlichen Ver- und Entsorgungsunternehmen gesichert.
Für die Bewegung der Entsorgungsfahrzeuge ste hen die bereits derzeit genutzten Verkehrs-
flächen bzw. die noch herzustellenden Straßen Am Busenberg und Jadeweg zur Verfügung.
Planungsgeschichte
Im Jahr 1998 wurden in einer Mehrfachbeauftr agung vier städtebauliche Entwurfskonzepte für
das Planungsgebiet O 17 erstellt. Der Entwurf des Büros StadtBauPlan wurde ausgewählt und
auf dieser Grundlage der Bebauungsplan O 17 Teil bereich I (als Satzung verabschiedet am
16.11.2002) erarbeitet. Dokumentiert ist dies in der Broschüre „An der Rosenhöhe – Bauge-
biet O 17 – Erbacher Straße / Judenteich“ vom Stadtplanungsamt Darmstadt.
Der Bebauungsplan O 17 musste zweigeteilt we rden, da zum Zeitpunkt der Aufstellung die
Überplanung noch gewidmeter Bahnflächen nicht möglich war.
6. Grundzüge der Planung
Art der baulichen Nutzung
Die Art der baulichen Nutzung wird durch Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA)
festgesetzt. Dies entspricht der Art der Nu tzung im benachbarten rechtskräftigen Bebauungs-
plan O 17 Teilbereich I. Das Allgemeine Woh ngebiet erlaubt eine ge bietsbezogene, dem
Wohnen verträgliche, eingeschränkte Nutzungs mischung. Da die Etablierung der Wohnnut-
zung städtebauliches Ziel ist, werden die im Allgemeinen Wo hngebiet zulässigen Nutzungen,
wie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, s onstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anla-
gen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.
Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ), die Geschossflä-
chenzahl (GFZ) und die Geschosszahlen festgesetzt.
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 6
Die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) wird für die überbaubaren Grundstücksflächen WA 1
und WA 2 auf 0,4 und für WA 3 auf 0,35 fest gesetzt. Die zulässige Grundflächenzahl darf
durch die Unterbauung mit der Tiefgarage, o berirdische Flächen für Stellplätze und Nebenan-
lagen bis zu einem Wert von max. 0,6 über schritten werden. Die Festsetzungen für die mögli-
chen Überschreitungen der GRZ für Tiefgarage u nd Stellplätze ist begründet durch die not-
wendige Anzahl der Stellplätze innerhalb des Geltungsbereichs. Die Überschreitung der GRZ
bis zu 0,75 ist zulässig, damit ein für die A llgemeinheit nutzbarer Weg entlang der nordöstli-
chen Geltungsbereichsgrenze hergestellt werden kann.
Die zulässige Geschossflächenzahl (GFZ) wird in WA 1 und WA 2 auf 0,9 und WA 3 auf 0,7
festgesetzt. Die Festsetzung von einer GFZ 0,9 in WA 1 und WA 2 ermöglicht dreigeschossige
Baukörper bei einer moderaten Grundstücksausnutzung.
Die zulässige Zahl der Vollgeschosse wird in WA 1 und WA 2 auf drei Vollgeschosse (III), in
WA 3 auf zwei Vollgeschosse (II) begrenzt.
In WA 1 wird ein Staffelgeschoss zugelassen. Die Festsetzung zur Lage des Staffelgeschos-
ses soll sicherstellen, dass an der städtebaulich wichtigen Ecke der Auftakt des „Edelsteinvier-
tels“ mit einem markanten Stadtbaustein erlebbar wird. In WA 2 werden Staffelgeschosse über
den drei Vollgeschossen ausgeschlossen, in WA 3 sind auf den zwei Vollgeschossen Staffel-
geschosse zulässig.
Durch diese Festsetzungen fügt sich das Plan ungsgebiet in die Bebauungsdichte und die
Gebäudehöhen der Umgebung ein. Die heter ogene Bestandsbebauung erhält einen ruhigen
Abschluss zum Gleisbett hin. Durch die dr eigeschossige Zeilenbebauung in WA 1 und WA 2
wird eine klare städtebauliche Kante zum Gleisb ett geschaffen. Für Besucher und Anwohner
erhält das „Edelsteinviertel“ an der Erbacher Straße und zum Gleisbett hin einen klaren Auf-
takt und attraktiven Eingang.
In WA 1 und WA 2 werden Höhenbezugspunkte festgesetzt. Die Festsetzung der Höhenbe-
zugspunkte ist notwendig, da di e Geländesituation im Bestand undefiniert ist. Die Höhenbe-
zugspunkte orientieren sich an den Höhenlagen der benachbarten Grundstücke.
Die Benennung der Höhenbezugspunkte (z.B. H 1) ermöglicht die Zuordnung zur überbauba-
ren Grundstücksfläche für die der Höhenbezugspunkt maßgeblich ist.
Überbaubare Grundstücksfläche
Die Größe und Lage der überbau baren Grundstücksflächen defini ert die Stellung der Gebäu-
dekörper.
Durch die Baulinien in WA 1 und WA 2 wird eine Bebauung mit einer auch aus energetischer
Sicht sinnvollen Gebäudetiefe ermöglicht. Die Grundstücksverhältnisse erfordern hier Bauli-
nien zu der noch gewidmeten B ahnfläche hin. Eine zeitnahe Entw idmung dieser Flächen wird
angestrebt. Da der Bebauungsplan dort eine öffent liche Grünfläche festsetzt, kann eine weite-
re Bebauung nicht erfolgen, somit werden keine nachbarlichen Belange tangiert.
Die angeschnittenen Baufelder im WA 3 werd en mit den Baufeldern des rechtskräftigen Be-
bauungsplans O 17 Teilbereich I zu Gesamt baufeldern verbunden. Daher werden die Bau-
grenzen entlang der Geltungsbereichsgrenze nicht geschlossen.
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 7
Die überbaubaren Grundstücks flächen dürfen durch Bauteile wie Balkone und Terrassen
überschritten werden.
Die Überschreitung der Baugrenzen in WA 1 du rch Terrassen ermöglicht eine öffentlich zu-
gängliche Nutzung, wie z.B. eine Gastronomie oder Seminarräume.
Die Zulässigkeit des Zurückspringens von der B aulinie in WA 1 ermöglicht eine Gliederung
des Baukörpers, die sich positiv auf das Stadtbild auswirken kann.
Ein Zurücktreten des obersten Geschosses in WA 2 gegenüber der Baulinie erlaubt ein nach
Südwesten zur öffentlichen Grünfläche hin zurückgesetztes oberstes Geschoss.
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden benannt (z.B. ÜF 1), um die Zuordnung zu den
Höhenbezugspunkten zu erleichtern.
Bauweise und Höhe der baulichen Anlagen
Die offene Bauweise entspricht der in der Umgebung vorgefundenen Bauweise, so dass sich
eine Neubebauung in die bestehende bauliche Stru ktur einfügt. Die Höhe der baulichen Anla-
gen wird festgesetzt, um eine zur Umgebung passende Höhenentwicklung zu ermöglichen.
Geländeaufschüttung
Das Gelände in den Bereichen WA 1 und WA 2 befindet sich innerhalb einer topographisch
schwierigen Hangsituation. Die nordöstlich benachbarten Grundstücke liegen ca. 2 m über
dem Gleisbett der Odenwaldbahn. Dicht neben den benachbarten Grundstücksgrenzen hat
sich eine steile Bruchkante herausgebildet.
Die Haupterschließung der zukünftigen Baukörper erfolgt von der Erbacher Straße aus und
von einem an den benachbarten Grundstücksgre nzen entlang führenden Weg mit Geh- und
Radfahrrecht. Um hohe Stützmauern zu vermeiden, soll der Weg die Höhenlage der benach-
barten Grundstücke weitgehend aufnehmen. Zu m Gleisbett der Odenwaldbahn hin sollen
ebenfalls keine hohen Stützmauern errichtet we rden. Das Gelände zwischen WA 1 und WA 2
soll stufenweise nach unten geführt werden. Damit wird eine Durchlässigkeit von der zukünfti-
gen öffentlichen Grünfläche entlang der Bahngleise zum öffent lich nutzbaren Weg erreicht,
über den die Verbindung zur Rosenhöhe und dem Oberfeld hergestellt werden kann. Eine
Geländeaufschüttung ist aus dies en Gründen notwendig und dient auch dazu, Durchblicke zu
ermöglichen und so zu einem positiven Orts bild beizutragen. Die im Plan angegebenen Ge-
ländehöhen im Bereich der Geländeaufschü ttung und Tiefgaragendecke sind Grundlage für
die nach Hessischer Bauordnung im Bauantragsverfahren festzulegende Geländeoberfläche.
Nebenanlagen
Nebenanlagen nach § 14 BauNVO sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bis
zu 5 % der Gesamtgrundfläche des Baugrundstü cks zulässig. Sie sind für den täglichen Ab-
lauf der Wohnnutzung (z.B. überdachte Fahrradabs tellplätze im autoarmen Wohnprojekt) er-
forderlich.
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Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 8
Flächen für Stellplätze und Garagen
Die Tiefgarage darf in der gekennzeichneten Fläche für Neb enanlagen auch außerhalb der
überbaubaren Grundstücksfläche liegen, damit die notwendigen Stellplätze weitgehend unter-
irdisch untergebracht werden können und so die oberirdischen Freibereiche vom ruhenden
Verkehr weitgehend frei bleiben und begrünt wer den können. Stellplätze sind innerhalb der
überbaubaren Grundstücksflächen und in den gekennzeichneten Flächen zu errichten.
Verkehrsflächen
Im Norden des Planungsgebiets wird die Erbacher Straße bis zur Straßenmitte mit begleiten-
den Straßenbäumen festgesetzt.
Die durch den Bebauungsplan O 17 Teilbereich I festgesetzten und zu ergänzenden Straßen
Am Busenberg und Jadeweg dienen der Erschließung aller Grundstücke.
Die Verlängerung des Fußwegs Mondsteinweg dient dem Zugang zur öffentlichen Grünfläche
mit Spielpunkt.
Grünflächen
Durch die Festsetzung einer Gr ünfläche entlang des Bahngeländes erhält das „Edelsteinvier-
tel“ einen grünen Abschluss. Zudem dient dieser Bereich mit der Anordnung von Spielpunkten
und der Möglichkeit für Ruheplätze der Naherholung für das ganze Quartier (O 17 Teilbereich
I und O 17 Teilbereich II). Auch wird die Qualit ät der Verbindung zwischen Botanischem Gar-
ten und Vivarium auf der einen und der Rosenhöhe auf der anderen Seite definiert.
Flächen mit Gehrecht
Ein mit Geh- und Fahrradfahrrecht zu Gunsten der Allgemeinheit zu belastender Weg wird im
Bebauungsplan nur grob verortet, muss aber mit einer Breite von 3,00 m hergestellt werden.
Dieser Weg dient der Zu gänglichkeit der Baukörper, aber vor allem auch der Verbindung des
Quartiers „Edelsteinviertel“ mit dem Ostbahnhof bzw. der dahinter liegenden Innenstadt für
Fußgänger und Radfahrer. Um hohe Stützmauer n zu vermeiden, soll der Weg die Höhenlage
der benachbarten Grundstücke weitgehend aufnehmen.
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen und von der
Bebauung freizuhaltende Schutzflächen
Der Bebauungsplan O 17 Teilbereich II ergänz t zwei „angeschnittene“ Baufelder des Bebau-
ungsplans O 17 Teilbereich I. Für diese angeschnittenen Baufelder werden die Festsetzungen
des O 17 Teilbereich I übernommen, um nich t widersprüchliche Festsetzungen innerhalb ei-
nes Baufeldes zu erhalten. Zu den „über nommenen“ Festsetzungen zählt auch die Festset-
zung der Schutzflächenfunktion. Dies hat zur Folge, dass im Rahmen des Baugenehmigungs-
verfahrens der Nachweis erbracht werden muss, dass die störenden gewerblichen Nutzungen
verbindlich eingestellt oder durch aktive Schallschutzmaßnahmen ausreichend abgeschirmt
wurden. Dies dient dem Schutz der Anwohner vor Umweltbelastungen durch Gewerbelärm.
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Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 9
Für das nördliche Baufeld im WA 3 wurde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für
eine Wohnbebauung durch eine schalltechnisc he Stellungnahme des Ingenieurbüros Fritz
vom 31.05.2013 [7] nachgewiesen, dass eine B ebauung auf diesem Baufeld zulässig ist, da
der einzige noch existierende Gewerbebetrieb (Gentil) einen ausreichenden Abstand zu dem
Baufeld hat, so dass keine Immissionswerte zu erwarten sind, welche die maximal zulässigen
Pegel für ein Allgemeines Wohnge biet (WA) überschreiten. Grundl age dieser gutachterlichen
Betrachtung waren die tatsächl iche Immissionssituat ion, die Immissions situation bei einer
möglichen betrieblichen Erweiterung sowie das maximal zulässige Emissionskontingent in
einem Gewerbegebiet.
Da das mittlere Baufeld im WA 3 die gleiche Entfernung zum Gewerbebetrieb aufweist, ist hier
eine Wohnbebauung ebenso zulässig; hier wird daher keine „Schutzflächenfunktion“ festge-
setzt.
In dem Plangebiet besteht eine erhebliche Vorbelastung durch Verkehrslärm, insbesondere
hervorgerufen durch die B 26- Hanauer Straße und der Erbacher Straße sowie durch die
Bahnstrecke 3554 Darmstadt Hbf – Groß-Umstadt -Wiebelsbach. Hierbei ist zu berücksichti-
gen, dass im Zuge der städtebaulichen Entwi cklungen im nordöstlich angrenzenden Teil I be-
reits eine 4 m hohe Schallschutzwand zur Abschir mung der Einwirkungen durch die B 26 er-
richtet wurde.
Die Schalltechnische Un tersuchung vom 16.01.2014 [6] hat gezeigt, dass sich innerhalb des
Geltungsbereiches deutlic he Überschreitungen der schalltechn ischen Orientierungswerte für
Allgemeine Wohngebiete (gemäß DIN 18005-1) im Tag-/Nachtzeitraum bei maximal Lr = + 8
/ + 10 dB(A) ergeben. In der Schalltechnisc hen Untersuchung wurden Schienen- und Stra-
ßenverkehr berücksichtigt.
Zunächst wurden aktive Schall schutzmaßnahmen untersucht. Für einen Vollschutz aller mög-
lichen Geschosshöhen im Plangebiet wäre an dem Eckgrundstück Hanauer Straße / Erbacher
Straße eine Schallschutzwand erforderlich, die eine Höhe von mindestens 12 m aufweisen
müsste, um die Immissionsrichtwerte für alle Geschossebenen sowohl am Tag als auch in der
Nacht einzuhalten. Eine solche Schallschutzwand direkt vor den geplanten Gebäuden ist auch
mit geringeren Höhen aus städtebaulicher Sich t nicht vertretbar und würde darüber hinaus
auch die Wohnqualität stark mindern. Zudem wirkt aus unterschiedlichen Richtungen (Erba-
cher Straße und Hanauer Straße (B 26)) Verk ehrslärm auf die geplante Wohnbebauung ein,
daher wird zum Schutz der Bewohner der Nach weis baulicher Vorkehrungen zum Verkehrs-
lärmschutz (passiver Lärmschutz) festgesetzt.
Mittels entsprechender Vorkehrungen zum passiv en Schallschutz wird sichergestellt, dass in
schutzbedürftigen Räumen, die dem nicht nur vo rübergehenden Aufenthalt ihrer Bewohner
oder Nutzer dienen, gesunde Wohnverhältnisse geschaffen werden.
Größtenteils sind die der Hanauer Straße und der Bahnstrecke zugewandten Fassaden ma-
ximal dem Lärmpegelbereich III zuzuordnen. Lediglich an den der Erbacher Straße zugewand-
ten Fassaden liegt der Lärmpegelbereich IV vor.
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Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 10
Im Ergebnis muss der Fensterflächenanteil und das Schalldämm-Maß der Außenwände in der
Planung optimiert werden, so dass die Vorgaben zur z.B. Schallschutzklasse 3 (DIN 4109)
erreicht werden.
Durch schallgedämmte Lüftungsel emente können Räume, die dem dauerhaften Aufenthalt
dienen, geschützt werden. Der Einbau von Lüft ungseinrichtungen stellt die Frischluftzufuhr
sicher, ohne dass dabei Lärm von außen eindring t. Die Lüftungseinrichtung soll die Funktion
des geöffneten oder gekippten F ensters, besonders während des Aufenthaltes im Raum er-
setzen und so z.B. den ungestörten Schlaf ermöglichen.
Äußere Gestaltung baulicher Anlagen
Die Festsetzungen zu der äußeren Gestaltung baulicher Anlagen orientieren sich an den
Festsetzungen des Bebauungsplans O 17 Teilbereich I und dienen einer geordneten sowie für
das gesamte Quartier „Edelsteinviertel“ charackteristischen städtebaulichen Erscheinung.
Flachdächer und flach geneigte Dä cher bestimmen das „Edelste inviertel“ und werden daher
mit einem maximalen Neigungsgwinkel von 15° festgesetzt. Die festgesetzte Materialfarbigkeit
fügt sich in die Umgebung ein.
Die Anordnung des Staffelgeschosses in WA 1 wird festgesetzt, um den deutlichen städtebau-
lichen Auftakt des Edelsteinviertels mit dem Hochpunkt sicherzustellen.
Das Zurückspringen der Staffelgeschosse in WA 3 fügt sich in das Bild des vorrangig zweige-
schossigen Quartiers ein.
Die Zulässigkeit von Solaranlagen, Solarther mieanlagen und Gründächern ermöglicht nach-
haltig sinnvolle Energiegewinnung.
Nebenanlagen und Müllbehälterstandplätze sind, wie im schon bestehend en Quartier, einzu-
hausen und zu begrünen. Die Festsetzung vo n zusammenhängenden, ein heitlich gestalteten
Carports entlang der Straßenräume dient einem geordneten öffentlichen Straßenraum und
fügt sich ebenfalls in das Quartier ein.
Grundstücksfreiflächen
Aus gestalterischer Sicht sollen die öffentlic hen Grünflächen möglichst ohne Höhenversatz in
die privaten Grundstücksfreiflächen übergehen. Geringe Abgrabungen sind zulässig.
Einfriedungen
Mauern und bauliche Einfriedungen si nd unzulässig, Hecken sind nur bis zu einer Höhe von
1,2 m zulässig, da eine Durchlässigkeit der Sich t und der Wechsel für Kleintiere möglich sein
soll.
Die deutlich höhere Einfriedung entlang der B ahnanlagen dient der Verhinderung des Betre-
tens der Bahnanlagen.
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Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 11
Wasserhaushalt
Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes so ll das auf den Dächern anfallende Re-
genwasser in Zisternen aufgefangen werden. Es soll als Brauchwasser verwendet werden.
Das auf den versiegelten Fl ächen oberflächlich abfließende Wasser soll zum Zweck der
Rückhaltung und Versickerung in die Grünflä chen eingeleitet werden. Aus Gründen des Was-
serhaushalts wird auf eine wasserdurchlässige Befestigung der Stellplätze und Zufahrten Wert
gelegt, sofern sie nicht unterbaut sind. Niederschlagswasser, das die Anforderungen aus was-
serrechtlicher Sicht nicht erfüllt, ist zum Sc hutz des Bodens und des Grundwassers in die Ka-
nalisation einzuleiten oder einer Vorbehandlung zuzuführen.
Im Bereich des ehemaligen Bahngeländes / Sanier ungsfläche der Tankstelle Firma Held (Alt-
flächendatei-Nr. 411.000.031. 000.014 / Status der Altfläche: „Sanierung (Dekontamination)
abgeschlossen“) befinden sich noch Restbelas tungen im Boden, die aus Gründen der Ver-
hältnismäßigkeit nicht entfernt werden konnten. Hier ist die Versickerung von Niederschlags-
wasser nicht zulässig, da es andernfalls zur Verlagerung von Schadstoffen in das Grundwas-
ser kommen kann.
7. Technische Infrastruktur
Die Versorgung mit Strom und Erdgas erfolgt durch die vorhandenen Leitungen.
Die festen Abfallstoffe werden durch den Ei genbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienst-
leistungen entsorgt.
8. Grünordnung
8.1 Ziele
Insgesamt soll das grünordnerische Konzept aus dem inzwischen te ilweise realisierten Gebiet
des Bebauungsplans O 17 Teilber eich I aufgegriffen und unter Beachtung der städtebaulich
neuen Akzente des O 17 Teilbereich II weiteren twickelt werden. Dabei ist insbesondere die
Einengung im Bereich der öffentlichen Grünfläch e durch die Grünordnungsplanung so aufzu-
fangen, dass die Nutzung qualitativ gleichwertig bleibt.
Diese Verengung der öffentlichen Grünfläche wurde notwendig, da in diesem Bereich die zu-
künftige Gleisanlage der Mu seumsbahn des Eis enbahnmuseums Darmstadt-Kranichstein
vorgesehen ist.
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Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 12
Abbildung 1 Einengung der öffentlichen Grünfl äche (Überlagerung in exemplarischem
Ausschnitt des Geltungsbereichs O 17 Teilbereich II mit O 17 Teilbereich I)
Die Schwerpunkte der grünordnerischen Ziele des Bebauungsplans O 17 Teilbereich II sind:
Private Grundstücksfreiflächen im Bereic h WA 3 sollen entsprechend denen des Be-
bauungsplans O 17 Teilbereich I entwickelt werden.
Private Grundstücksfreiflächen im Bereich WA 1 und WA 2 sollen zum Großteil für je-
dermann offen und einladend gestaltet werden. Das bedeutet z.B.
- Führung der Fuß- und Radwegeverbindung vom Teilbereich I über den Teilbe-
reich II über die privaten Grundstücksfreiflächen.
- Aufnahme und sinnvolle Weiterführung von gestalterischen Leitelementen aus
dem Bebauungsplan O 17 Teilbereich I.
- Erhalt von Sichtbeziehungen zwischen ö ffentlicher Grünfläche und Fuß- und
Radweg im Nordosten der privaten Grundstücksfläche (Hauptwegeverbindung).
- Gestaltung von öffentlich nutzbaren Sitz- oder Spielpunkten.
Die öffentliche Grünfläche bildet d en Abschluss des Baugebiets zur Bahnanlage und
ist Teil des Naherholungskonzepts des Baugebiets. Das bedeutet z.B.
- Weiterführung der Fuß- und Radwegev erbindungen aus dem Bebauungsplan
O 17 Teilbereich I.
- Aufwertung durch Spielpunkte / Aufenthaltsbereiche.
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Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 13
8.2 Grünordnerisches Konzept
Das grünordnerische Gestalt ungskonzept dient neben der Visua lisierung der Grundzüge der
Planungsumsetzung auch als Instrument zur Ident ifizierung der erforderlichen grünordneri-
schen Festlegungen des Bebauungsplans.
Mit dem Gestaltungskonzept können
eine funktionierende Rad- und Fußwegeführ ung einschließlich ggf. erforderlicher Leit-
elemente nachgewiesen,
die mögliche Lage und ggf. Ausbildung von Spielpunkten und Auf enthaltsplätzen auf-
gezeigt und
zu erhaltende Sichtbeziehungen ermittelt
werden.
Das Gestaltungskonzept beschränkt sich deshalb bewusst auf die Darstellung o.g. für die Öf-
fentlichkeit wichtiger Punkte, weil die gestalterische Freiheit bei der gärtnerischen Anlage der
öffentlichen und privaten Freiflächen soweit wie möglich erhalten bleiben soll. Das grünordne-
rische Konzept ist der Begründung als Anlage beigefügt.
8.3 Einbindung in die Umgebung
Die bestehenden übergeordneten Grünräume werden für Fußgänger und Radfahrer durch
über das Plangebiet führende Wege und Leitelemente miteinander verbunden, so dass eine
attraktive Vernetzung von Rosenhöhe, Oberfe ld, Botanischem Garten und Vivarium entsteht.
Hierbei ist vor allem die Gestaltung der Hauptwegeanschlüsse
an die Erbacher Straße mit Übergang zur Rosenhöhe,
an den Granatweg in Richtung des zentra len Quartiersplatzes aus dem Bebauungs-
plan O 17 Teilbereich I und
an den Hauptweg der öffentlichen Grünfläc he des Bebauungsplans O 17 Teilbereich I
so vorzusehen, dass die Wegeführung eindeutig erkennbar ist.
Der eindeutige Wegeanschluss an den Hauptweg für Fußgänger und Radfahrer an der Straße
Am Busenberg erfolgt über die Fortsetzung der in dem Bebauungsplan O 17 Teilbereich I vor-
gesehenen Baumreihe als Leitelement (s. text liche Festsetzungen II 2.6). Dabei wird der
Baumabstand hier deutlich vergrößert, um di e Zufahrt in die Tiefgarage zu ermöglichen.
Gleichzeitig wird durch den vergrößerten B aumabstand der Beginn des Weges auf dem priva-
ten Grundstück besser erlebbar. Da zudem di e Strauchhecke aus dem Granatweg, welche
bereits im Bebauungsplan O 17 Teilbereich I nördlich des neuen Weges weiterführt, nun auch
auf der südlichen Seite bis zum Gebäude geführt wird, (s. textliche Festsetzungen II 2.1.4)
entsteht eine klar erkennbare und gefahrlose We geführung. Der Weg ist zu begrünen. Dazu
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Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 14
wird der vorhandene Ba um auf Höhe des Flurstücks Nr. 30 0/6 als zu erhalten festgesetzt.
Außerdem sollen nach Möglichkeit zwei Be standsbäume auf Höhe des Flurstücks Nr. 300/4
erhalten bleiben. Aufgrund des Standorts der Bäume nahe der Grundstücksgrenze auf der
Böschung ist deren Erhalt abhängig von der konkreten Wegeplanun g, welche erst nach Sat-
zungsbeschluss der Bauleitplanung erfolgt. Schädigungen des Wurzelbereichs im Zuge der
Wegebauarbeiten können zum jetzigen Planun gsstand nicht ausgeschlossen werden. Bei
Rodung ist eine Ersatzpflanzung gemäß Baumschutzsatzung erforderlich.
Detaillierte Festsetzungen zur gärtnerischen B egrünung wurden be wusst nicht getroffen, um
die gestalterische Freiheit des Bauherrn zu erhalten. Dennoch sollen die Empfehlungen der
Gehölzarten-Auswahlliste (s. textliche Festsetzungen II 2.8) Berücksichtigung finden.
Die Planung ermöglicht die zu künftige Anbindung der Wege an den Hauptweg in der öffentli-
chen Grünfläche des Bebauungsplans O 17 Teilber eich I. Derzeit ist die Umsetzung der öf-
fentlichen Grünfläche des Bebauungsplans O 17 Teilbereich I in diesem Bereich nicht mög-
lich, da dort die Halle der Firma Gentil steht.
8.4 Vernetzung öffentlicher und privater Grünflächen
Im grünordnerischen Konzept wurden sowohl fü r die öffentlichen als auch für die privaten
Grünflächen landschaftsplaneri sche und grüngestalterische Vorschläge erarbeitet, die die
Vernetzung der Freiflächen in einem Gesamtk onzept sicherstellen. So wurden Baumpflanzun-
gen vor allem in den Randbereichen der sich zwischen den Gebäuden öffnenden öffentlichen
Grünflächen angeordnet. Hierdurch werden zu m einen die öffentlichen und privaten Grünflä-
chen als eine zusammengehörige Fläche randlich gef asst. Zum anderen entsteht im Wechsel
mit den Gebäuden auf der langgezogenen und schma len Gesamtfläche des Gebiets eine Fol-
ge abwechslungsreicher Freiräume.
Um die Vernetzung öffentlicher und privater Grünflächen innerhalb des WA 1 und WA 2 mit-
tels offener Begegnungsräume für Bewohner, Na chbarn und Spaziergänger zu sichern, wur-
den folgende Festsetzungen zu Einfriedungen auf privaten Grundstücken getroffen:
Mauern als Abgrenzung der Grundstücke sind unzulässig (s. textliche Festsetzung
III 3.1) aber
Hecken als Einfriedung sind bis zu einer Höhe von max. 1,20 m zulässig (s. textliche
Festsetzung III 3.2).
Die grünordnerische Gestalt ung des WA 3 richtet sich nach den Festsetzungen des Bebau-
ungsplans O 17 Teilbereich I. Da hier die Vernetzung von privat en und öffentlichen Flächen
nicht erforderlich ist, sind hier zu öffentlic hen Flächen Zäune in einer Höhe von 0,90 m bis
maximal 1,20 m über Geländeoberfläche zulässi g. Sockel und geschlossene Ansichtsflächen
sind unzulässig. Zaunanlagen sind, mit Ausnahm e der Tor- und Türöffnungen, mindestens
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Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 15
einseitig mit standortgerechten Hecken aus Laubgehölzen anzupflanzen. (s. textliche Festset-
zung III 3.3).
Entlang der Bahnanlagen ist ein nicht übersteigb arer Stabgitterzaun in Höhe von mindestens
1,50 m vorgesehen, welcher das Betreten der Bahnanlage über die öffentliche Grünfläche
sicher verhindert (s. textliche Festsetzung III 3.4).
8.5 Durchgrünung
Es wird eine möglichst intensive Be- und Du rchgrünung auf den öffentlichen und privaten Flä-
chen angestrebt. Damit sollen v.a. eine Verbesse rung des Lokalklimas (v.a. Temperatur, Luft-
feuchte), die Schaffung von Lebens räumen für Pflanzen und Tiere, die attraktive Gestaltung
der Freiflächen und die Einbindung der Baukörper in die Umgebung erreicht werden.
8.5.1 Öffentliche Grünflächen
Die öffentliche Grünfläche soll sowohl ein attr aktiver Bestandteil der Naherholung sein als
auch stadtökologische Wirkungen entfalten.
Die Belange der Naherholung werden mit Fest setzungen zum grünordnerischen Konzept (sie-
he Kapitel II 8.2) umgesetzt. Neben der funktionierenden Wegeanbindung und der Fortführung
von Leitstrukturen des Plangebietes des Bebauungsplans O 17 Teilbereich I in das Gebiet des
O 17 Teilbereich II hinein, ist hier die Anordn ung von zwei öffentlichen Spielpunkten (s. textli-
che Festsetzung I 10.2) zu nennen. Zudem soll en die Flächen durch einzelne Aufenthaltsbe-
reiche aufgewertet werden.
Die stadtökologischen Belange der Durchgrünung werden mit folgenden Festsetzungen erfüllt
(s. textliche Festsetzung II 1.2.1):
Verwendung von ausschließlich standortgerechten Pflanzen,
Einbeziehung von vorhandenen Strukturen und
Herstellung und dauerhafte Unterhal tung von Park- und Wiesenflächen.
Dabei sind die Qualitätsanforderungen an das eingesetzte Pflanzgut bei Gehölzpflanzungen
so hoch (s. textliche Festsetzung II 1.2.2), da ss sowohl die ökologischen Funktionen als auch
die ästhetische Erlebbarkeit in kurzer Zeit erreicht werden.
8.5.2 Private Grunds tücksfreiflächen
Die privaten Freiflächen sind, soweit sie ni cht von anderen Festsetzungen belegt sind, gärtne-
risch anzulegen. Im Nordosten der privaten Grundstücksfreiflächen führt der Hauptweg für
Radfahrer und Fußgänger, welcher mit einem W egerecht für die Öffent lichkeit gesichert wird.
Über diesen Weg werden zukünftig Ros enhöhe und Botanischer Garten miteinander ver-
knüpft. Die intensive Durchgrünung wird wie folgt erreicht:
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Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 16
Festsetzungen von Baum- und Strauchpflanzung en (s. textliche Festsetzung II 2.1.2, II
2.1.3, II 2.1.4 und II 2.5),
Festsetzung zur Begrünung von Dächern (s. textliche Festsetzung II 2.2),
Festsetzung zur intensiven Begrünung v on Tiefgaragen, welche unterhalb der Gelän-
deoberfläche liegen (s. textliche Festsetzung II 2.3) mit Ausnahme der Tiefgarage in
WA 2,
Festsetzungen zur Begrünung von Stellplätzen, Carports und Garagen (s. textliche
Festsetzung II 2.4) und
Empfehlung einer Fassadenbegrünung an den Außenwandflächen der Gebäude (s.
textliche Festsetzung VI 7).
8.6 Zusammenfassung Grünordnung
Insgesamt soll das grünordnerische Konzept aus dem Gebiet des Bebauungsplans O 17 Teil-
bereich I aufgegriffen und unter Beachtung de r städtebaulich neuen A kzente des Bebauungs-
plans O 17 Teilbereich II weiterentwickelt werden.
Zur Visualisierung der Grundzüge der Planungsum setzung und als Instrument zur Identifizie-
rung der erforderlichen grünordnerischen Fest legungen des Bebauungsplans wurde ein grün-
ordnerisches Gestaltungskonzept erstellt und als Anlage beigefügt.
Die Grünordnung sichert folgende Ziele:
Einbindung in die Umgebung durch Ge staltung der Hauptwegeanschlüsse
- an die Erbacher Straße mit Übergang zur Rosenhöhe,
- an den Granatweg in Richtung des zentra len Quartiersplatzes aus O 17 Teilbe-
reich I,
- an den Hauptweg der öffentlichen Grünflä che des Bebauungsplans O 17 Teilbe-
reich I,
Vernetzung öffentlicher und privater Flächen durch Geh- und Radwege,
Intensive Be- und Durchgrünung auf öffentlichen und privaten Flächen und
Entwicklung der öffentlichen Grünfläche zu einem attraktiven Bestandteil der Naherho-
lung unter Berücksichtigung stadtökologischer Wirkungen.
Mit den in die Festsetzungen übernommenen Pl anungsinhalten wird die grünordnerische Ent-
wicklung des Plangebiets mit offenen Begegnungsr äumen für Bewohner, Nachbarn und Spa-
ziergänger ermöglicht. Außerdem sind zur Verbindung von Mathilden- und Rosenhöhe einer-
seits und Oberfeld und Botanischem Garten ande rerseits, sowohl auf privaten als auch auf
öffentlichen Flächen attraktive Geh- und Radw egeverbindungen sowie Ruhe- bzw. Aufent-
haltsplätze vorgesehen.
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Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 17
9. Nachrichtliche Übernahme anderer gesetzlicher Vorschriften
Bahnanlagen
Ein südwestlicher Streifen des Geltungsbereichs befindet sich auf noch nicht entwidmetem
Bahngelände. Die auf diesem Bahngelände getroffenen Festsetzungen des Bebauungsplanes
(Öffentliche Grünfläche) werden gemäß § 9 Abs. 2 BauGB erst nach der Freistellung der be-
troffenen DB-Flächen von Bahnbetriebszwecken rechtskräftig.
10. Flächenbilanz
Geltungsbereich ca. 11.640 qm
Allgemeines Wohngebiet ca. 5.630 qm
Verkehrsfläche ca. 640 qm
Öffentliche Grünfläche ca. 5.370 qm
11. Entwicklungskosten
Die für die Entwicklung des Gebietes – O 17 Te ilbereich I und Teilbereich II – erforderlichen
Maßnahmen sollen kostenmäßig soweit mög lich auf die neu entst ehenden Wohnbauflächen
umgelegt werden. Dazu zählen Kosten für Kanal bau, öffentliche Straßen, Wege und Plätze,
öffentliche Grünflächen, Lärm schutzmaßnahmen und Gemeinbedar fseinrichtungen. Die Stadt
zieht die planungsbegünstigten Ei gentümer für die nicht durch Beiträge und Gebühren gesi-
cherten Kostenanteile durch den Abschluss st ädtebaulicher Verträge heran. Hinzu kommen
für den einzelnen Maßnahmenträger bzw. Grund eigentümer die anfallenden Kosten des Flä-
chen- und Bodenrecyclings: Altlastenbeseiti gung, Kampfmittelräumung, Gebäudeabriss, Ent-
siegelung etc.. Die Verpflichtung zur Altlast enbeseitigung durch die zukünftigen Eigentümer
wird im Rahmen des Kaufvert rags zwischen der Wissenscha ftsstadt Darmstadt und den zu-
künftigen Eigentümern geregelt. Die Verpflicht ung zur Kampfmittelräumung durch die zukünf-
tigen Eigentümer wird im Rahmen eines st ädtebaulichen Vertrages zwischen der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt und den zukünftigen Eigentümern geregelt.
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Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 18
II Umweltschutz
1. Lage im Raum
Das Plangebiet befindet sich im Osten des Stadtgebiets von Darmstadt und grenzt unmittelbar
östlich an die Bahnanlagen de s Ostbahnhofs. Der westliche Streifen des räumlichen Gel-
tungsbereichs umfasst Flurstü cke, die derzeit noch der Nutzung durch die Bahn gewidmet
sind. Parallel zur Bahnlinie verläuft die stark befahrene Bundesstraße B 26 von Aschaffenburg
über Dieburg nach Darmstadt.
Abbildung 2 Lage des Plangebiets (Ausz ug aus Topographischer Karte 1:25000 [10])
Nordwestlich des Plangebietes schließt sich die Mathildenhöhe an, die als vom Jugendstil
geprägtes Stadtviertel charakterist isches Element des Darmstädter Stadtbildes ist. Gleicher-
maßen identitätsstiftend wirkt der Park der nördlich angrenzenden Rosenhöhe, welcher zu-
dem einen attraktiven Übergang von der Stadt landschaft zum landwirtschaftlich genutzten
Oberfeld und den daran anschließenden Waldfläc hen bietet. Dem entsprechend intensiv wer-
den Mathilden- und Rosenhöhe durch die Darmstädter Bevölkerung zur Naherholung genutzt.
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Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 19
Foto 1 Ostbahnhof Foto 2 Pförtnerhäuschen
Eingang Park Rosenhöhe
Im Nordosten und Osten des r äumlichen Geltungsbereichs schließt sich Wohnbebauung an.
Das Wohngebiet im Osten wurde über den Be bauungsplan O 17 Teilbereich I entwickelt.
Hierbei wurden bereits wesentliche Ziele mit Wirkungen auf den gegenständlichen Bebau-
ungsplan O 17 Teilbereich II formuliert. Diese bez iehen sich vor allem auf die Vernetzung der
städtischen Quartiere für Fußgänger und Radfahr er, auf die Durchgrünung und auf Freizeit-
nutzungen wie Spielpunkte und Ru hezonen. Südöstlich des Gebi etes liegen der Botanische
Garten und das Vivarium der Wissenschaftsstad t Darmstadt. Beides sind attraktive Naherho-
lungsziele, weshalb der Wegevernetzung durch das Gebiet der Bebauungspläne O 17 Teilbe-
reich I und O 17 Teilbereich II in Richtung Mathilden- und Rosenhöhe große Bedeutung zu-
kommt.
2. Übergeordnete Planungen der Landschaftsplanung
2.1 Regionalplan Südhessen 2010
Im Regionalplan Südhessen finden sich keine für das Plangebiet relevanten Darstellungen.
2.2 Landschaftsplan
Der Landschaftsplan der Wissensc haftsstadt Darmstadt aus dem J ahr 2004 stellt für das Ge-
biet der Bebauungspläne O 17 Teilbereich I und O 17 Teilbereich II in der „Leitbildkarte mit
Entwicklungsprioritäten“ die Neuschaffung von Grün auf stark versiegelten Bauflächen dar.
Dabei sind für den Bebauungsplan O 17 Teilbereich II folgende Unterziele zu beachten:
Schaffung eines vern etzten Grünsystems
Gestalten wichtiger landschaft licher Übergangszonen (Ortsränder)
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Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 20
Erhöhung des Grünanteils (Durchgrünung) in stark versiegelten Bauflächen (Klima-
und Wasserschutz, Erholung)
Im „Entwicklungsplan“ des Landschaftsplans ist die Fläche als geplanter Grünzug dargestellt.
3. Umweltbelange
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind di e Belange des Umweltschutzes einschließlich
des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen (s. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB).
Der Bebauungsplan O 17 Teilbereich II wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der
Innenentwicklung aufgestellt. Folglich ist die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB nicht erforderlich.
Dennoch werden in den folgenden Kapiteln die Schutzgüter
Boden,
Wasser,
Pflanzen und Tiere,
Mensch und menschliche Gesundheit
auf bestimmte Aspekte vertiefend untersucht, weil aus benachbarten bzw. vorherigen Planun-
gen Hinweise über besondere Empfindlichkeiten bzw. zu möglichen Konflikten mit der geplan-
ten Nutzung vorliegen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungs plans liegt außerhalb von Schutzgebieten wie
Wasserschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete etc.. Schutzobjekte sind
von der Planung nicht betroffen.
3.1 Boden
Das Plangebiet umfasst ausschließlich Konversionsflächen, welche zuletzt Standort der Firma
Held waren. Bis zum Rückbau der Gebäude und Oberflächenversiegelungen war das Gelände
praktisch komplett überbaut bzw. befestigt. Natü rlich anstehender Boden findet sich an keiner
Stelle [2][4].
Foto 3 Bauschuttmassen Foto 4 Eingebaute Schottermassen
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 21
Heute besteht der Untergrund aus Bausc huttmassen und in den Teilbereichen mit Unter-
grundsanierung aus eingebauten Bodenmassen (Gabbro und Sandboden) [4].
Für die Neunutzung der Flächen im Plangebiet liegen Bodenanalysen nach den technischen
Anforderungen der LAGA (Bund / Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall) zu den Bauschuttmas-
sen vor [2]. Es wurden an insgesamt 12 Ste llen Proben gewonnen. Davon wiesen 9 die Klas-
se Z 1.1 oder Z 1.2 auf. Diese Auffüllungen si nd eingeschränkt für die offene Nutzung geeig-
net. Drei Proben wurden mit Z 2 klassifiziert. Für diese Auffüllungen sind bei der Neunutzung
bzw. beim Wiedereinbau technisc he Sicherheitsmaßnahmen zu er füllen. Die Umwelttechni-
sche Untersuchung [2] empfiehlt daher zur Si cherung des Wirkungspf ades Boden-Mensch,
dass bei einem Belassen der Auffüllungen im Untergrund eine Überdeckung mit einer min.
50 cm dicken Schicht unbelastet en Bodens erfolgt. Dies wird in die Festsetzungen übernom-
men.
Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans O 17 Teilbereich II befand
sich bis zum Jahr 2008 die Altlastenverdachtsfläche B-004142-505 DK-Tankstelle Fa. Held.
In mehreren Untersuchungsreihen wurden Unte rgrundverunreinigungen durch MKW (Mineral-
ölkohlenwasserstoffe) und BTEX ( aromatischen Kohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, Ethylben-
zol und Xylole) nachgewiesen. Im Januar 20 08 wurde die Sanierung der Flächen gemäß Sa-
nierungsbescheid des RP Darmstadt abgeschlo ssen und das Sanierungsziel vollständig er-
reicht. Die abschließende Beprobung konnte keine weiterhin bestehende Gefährdung für den
Wirkungspfad Boden-Grundwasser feststellen [4]. Dieses Ergebnis konnte durch Nachkontrol-
len in den Jahren 2009 und 2010 bestätigt werden. Da aber in der Tiefenlage von 4,0 m bis
6,5 m nach der Sanierung noc h Restbelastungen von ca. 10 T onnen verunreinigtem Boden
(MKW und BTEX) verblieben sind [9], wird die Versickerung von Niederschlagswasser in die-
sem Bereich nicht zugelassen, damit eine Ve rlagerung der Schadstoffe in das Grundwasser
ausgeschlossen wird (s. textliche Festsetzung IV 1.3).
Entsprechend eines Schreibens des RP Darmstadt vom 01. 10.1997 (AZ.: III-13-KMRD-6b-
02/01-Da74/97) zum Bebauungsplan O 17 Teilbereich I befindet sich das Plangebiet innerhalb
eines Bombenabwurfgebiets, we shalb grundsätzlich vom Vor handensein von Kampfmitteln
auf den Flächen ausgegangen werden muss. Hier von ausgenommen sind Flächen, auf denen
bereits Bodenausschachtungen bis 4 m statt gefunden haben. Bei allen anderen Flächen ist
eine systematische Überprüfung des Geländes (Sondierung auf Bombenblindgänger, ggf.
nach Abtrag des Oberbodens) vor Beginn der geplanten Bauarbeiten erforderlich.
3.2 Wasser
Die Wissenschaftsstadt Darmst adt ist grundsätzlich bestreb t, anfallendes Niederschlagswas-
ser im natürlichen Wasserkreislauf zu erhalten. Dazu sollen im Stadtgebiet neben Möglichkei-
ten zur Versickerung auch solche zur Regen wassernutzung angewendet werden. Zum Be-
bauungsplan O 17 Teilbereich I liegt ein Vor entwurf zur entwässerungstechnischen Erschlie-
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 22
ßung vor, in dem auch die Möglichkeiten einer Regenwasserbewirtschaftung untersucht wurde
[11]. Aus dieser Grundlage lassen sich für den Bebauungsplan O 17 Teilbereich II folgende
Maßnahmen zum Schutz des Wasse rs ableiten, die sich in den textlichen Festsetzungen wie-
derfinden:
Sammlung und Nutzung von Niederschlagswasser
In den textlichen Festsetzungen wird geregel t, dass zur Schonung des natürlichen Wasser-
haushaltes auf den Grundstücken Zisternen zu er richten sind. Sie sollen zur Aufnahme von
Niederschlagswasser dienen, das auf den Dach flächen anfällt. Das Fassungsvermögen der
Zisternen muss mindestens 30 l/m² horizontal pr ojizierte unbegrünte Dachfläche betragen.
Das Zisternenwasser soll als Brauchwasser (z.B . für Gartenbewässerung, WC-Spülung etc.)
genutzt werden.
Versickerung von Niederschlagswasser
Sofern keine Gefährdung des Grundwassers durch Regenwasserversickerungen besteht (s.
Kapitel II 3.1), soll das Niederschlagswasser v on Freiflächen, Wegen und Plätzen versickert
werden. Dies soll über wasserdurchlässige Bel äge oder randliche Versickerungsstreifen erfol-
gen und ist in den textlichen Festsetzungen de s Bebauungsplans festgeschrieben. Für den
Bereich der Sanierungsfläche, die in Tiefenlagen auch nach dur chgeführter Dekontamination
noch mit Schadstoffen belastet ist, ist eine Ve rsickerung von Niederschlagswasser unzulässig
(s. textliche Festsetzung IV 1.3).
Wasserrückhalt
Vor allem im stark verdichteten städtischen R aum stellt der Wasserrückhalt einen wichtigen,
aber schwer realisierbaren Aspekt der Bewirtschaftung des Niederschlagswassers dar. Neben
der bereits beschriebenen Versickerung auf den Freiflächen bietet ei ne Dachbegrünung die
Möglichkeit zur Verzögerung und Verringeru ng des Regenwasserabflusses und damit auch
zur Entlastung des städtischen Kanalnetzes. Da eine Dachbegrünung aber mit der ebenfalls
auf den Dächern möglichen Errichtung von Sola ranlagen in Flächenkonkurrenz steht, wird die
Dachbegrünung hier zwar empfohlen, aber nur zu 50 % der Dachfläche festgesetzt. Somit
bleibt den zukünftigen Bauherren auf der übri gen Dachfläche die Wahl zwischen beiden
Dachnutzungen.
3.3 Pflanzen und Tiere
Pflanzen
Zur Bestandsaufnahme der Pflanzen wurde im Januar 2013 eine Biotop- und Nutzungsty-
penerfassung durchgeführt. Weiterhin wurde das Orthofoto des Hessischen Landesamts für
Bodenmanagement und Geoinformation [8] ausgewertet.
Die derzeit brachliegenden Flächen des Plangebi etes werden von Spontanvegetation einge-
nommen. Dabei handelt es sich neben niederwüc hsigen Pionierstadien vorwiegend um ther-
mophytenreiche, ausdauernde Ruderalfluren.
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 23
Foto 5 Bracheflächen des Plangebi etes Foto 6 Thermophytenreiche
Ruderalflur
Auf der Böschung entlang der Erbacher Straße findet sich Gehölzsukzession. Die Erbacher
Straße ist an ihrer Südseite mit einer Linden reihe bestanden, wovon zwei Stück innerhalb des
räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans st ehen. Weiterhin befindet sich hier eine
einstämmige Birke ( Betula pendula ) mit einem Stammumfang von 200 cm. Eine genaue
Vermessung dieses Baumstandorts liegt nicht vor; vermutlich wi rd die Birke nicht erhalten
werden können, da sie im geplan ten Einfahrtbereich steht. Gemäß der Satzung zum Schutze
des Baumbestandes in der Wi ssenschaftsstadt Darmstadt (im Folgenden: Baumschutzsat-
zung) ist hierfür dann eine Ersatzpflanzung zu leisten.
Foto 7 Böschung zur Erbacher Straße Foto 8 Lindenreihe an Erbacher
Straße
Auf der insgesamt durch Gehölzsukzessi on geprägten Böschung an der nordöstlichen Ge-
bietsgrenze stehen auf Höhe der benachbarten Flurstücke Nr. 300/6 und 300/4 drei großkro-
nige Einzelbäume. Es sind dies:
Stieleiche ( Quercus robur), dreistämmig, STU 135 (hohl), STU 225 und STU 100
Eschenahorn ( Acer negundo), einstämmig, STU 120
Walnuss ( Juglans nigra), zweistämmig, 2 x STU 120
Stieleiche und Eschenahorn stehen nahe der Gr undstücksgrenze an der derzeitigen Bö-
schungsoberkante. Der Erhalt der Eiche wird im Bebauungsplan festgesetzt. Der Bestandser-
halt der Walnuss ist unsicher, da sie mit größerem Abstand zur Grundstücksgrenze steht. Hier
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 24
ist der Erhalt abhängig von der konkreten Wegeplanung, die erst nach Satzungsbeschluss der
Bauleitplanung erfolgt. Bei Rodung ist eine Ersatzpflanzung gemäß Baumschutzsatzung er-
forderlich. Alle drei Bäume besitzen neben ih ren ökologischen Funktionen aufgrund ihres Ha-
bitus eine hohe gestalterische Qualität für den Freiraum und sind als hochwertig einzustufen.
Auf Höhe des Flurstücks Nr. 301/5 befindet si ch unmittelbar an der Grundstücksgrenze eine
weitere Walnuss ( Juglans regia). Von den ursprünglich zwei Stämmen ist einer bereits gefal-
len. Der noch stehende Stamm, STU 140, zeig t mit einem hohen geschädigten Holzanteil
deutliche Anzeichen der Überalterung. Die ökol ogische Funktion des Baums besteht nun we-
niger aus Frischluftbildung, positiver Beei nflussung von Mikroklima und Wasserhaushalt, son-
dern vor allem aus der Lebensraumfunktion für auf die verschiedenen Zerfallsstadien speziali-
sierten Arten (v.a. Insekten, Pilze). Der Baum besitzt keine gestalterische Freiraumqualität und
ist insgesamt als geringwertig für den innerst ädtischen Raum einzustu fen. Ob der noch ste-
hende Stamm mit einer Baumsanierung verkehrssi cher erhalten werden kann, oder im Rah-
men der konkreten Wegeplanung gerodet werden muss, ist zum derzeitigen Planungsstand
nicht zu beantworten. Bei Rodung ist eine Ersatzpflanzung gemäß Baumschutzsatzung erfor-
derlich.
Foto 9 Drei großkronige Einzelbäum e Foto 10 Halle der Firma Gentil
Der südöstliche Zipfel des Pl angebietes besteht aus thermophytenreicher und ausdauernder
Ruderalflur, welche sich zwischen dem Scho tterbett der Museumsbahn und dem Asphaltbett
der unmittelbar neben der Halle verlaufenden Gleisanlagen entwickelt hat.
Tiere
Zur Bestandsaufnahme der Tierwelt liegt ein gutachterlicher Be richt über faunistische Unter-
suchungen und der artenschutzrechtliche Fachbeitrag gemäß § 44 BNatSchG [5] vor.
Es wurden Arten der Tierklassen
Fledermäuse,
Vögel,
Kriechtiere,
Tagfalter und
Heuschrecken
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 25
durch insgesamt 19 Begehungen im Zeitraum von September 2012 bis September 2013 un-
tersucht.
Im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag werd en folgende relevante Auswirkungen der Planung
prognostiziert:
„Bei einer Realisierung des Bebauungsplans werden im ungünstigsten Fall auf etwa 1 ha Flä-
che die vorhandene Vegetation beseitigt. Die geplanten Wohngebäude und die Erschlie-
ßungsflächen nehmen die Standorte mit wertvolle rem Baumbestand fast vollständig in An-
spruch.
Die beiden wertvollsten Bäume des Plangebiets können möglicherweise erhalten werden: eine
großkronige Linde, Straßenbaum an der Erbach er Straße, sowie eine großkronige Stieleiche
östlich von WA 2. Die Stiele iche steht unmittelbar an der Plangebietsgrenze mit einem Ab-
stand von ca. 6 m zwischen dem Stamm und dem geplanten Wohngebäude.
Mit der Bebauung werden möglicherweise folgende Tatbestände nach § 44 BNatSchG im Hin-
blick auf die europäischen Vogelarten bzw. Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie berührt:
Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) der EU-
rechtlich streng geschützten Brutvogelart Girlitz sowie der Zauneidechse.
Girlitz (Baum- und Gebüschbrüter; ein bis zwei Brutreviere im Plangebiet oder unmittelbar an-
grenzend): Nach der Einstufung im Leitfaden fü r die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen
(2011) befinden sich die Populationen des Girlitz bezogen auf Hessen in einem ungünstigen
Zustand (starker Bestandsrückgang). Der Girlitz is t ein Kulturfolger, der in Siedlungsbereichen
strukturreiche Gärten und Parks besiedelt, vo rzugsweise in wärmebegünstigten Niederungen.
Limitierender Faktor für die Art ist möglic herweise das Nahrungsangebot von Pflanzensamen
(Birke, Erle, Ulme, Kräuter, Gräser), Knospen und kleinen Insekten. In den Siedlungsberei-
chen der Rhein-Main-Ebene und so auch in Darmstadt ist der Girlitz allgemein verbreitet und
relativ häufig anzutreffen. Eine Rückgangstendenz wird seit etwa 2005 nicht mehr beobachtet
(Vögel in Hessen – Brutvogelatlas, HGON 2010). Aufgrund dieser Tatsache ist nicht zu erwar-
ten, dass der Verlust eines oder zweier Girlitz-Brutreviere und der Funktionsverlust des Gebie-
tes als Nahrungshabitat einen erheblichen Einfluss auf die lokale Population dieser Art besitzt.
Maßnahmen zum funktionalen Ausgleich bestehen für den Girlitz in begrenztem Umfang auch
innerhalb des Plangebiets.
Die Populationen der Zauneidechse sind bundes weit in einem ungünstigen Zustand (RLD
2009: Vorwarnliste). In Hessen hat sich ihr Zu stand hingegen in den letzten Jahren verbes-
sert, so dass sie auf der Roten Liste Hessens (2010) nicht mehr aufgeführt ist. Die, trotz hoher
Erfassungsdichte, Beobachtung ledigl ich eines oder weniger Einz eltiere im Osten des Gebie-
tes lassen vermuten, dass (noch) kein stabile s reproduktives Vorkommen der Art vorhanden
ist. Möglicherweise befindet es sich im Anf angsstadium seiner Entwicklung. Da das Gelände
am Ostbahnhof auch unabhängig von der geplan ten Bebauung ein potenzieller Lebensraum
für eine größere Zauneidechsenpopulation is t, kommt den Erstbesiedlern eine große Bedeu-
tung zu. Es sind daher Vorkehrungen zu tre ffen, dass im Zusammenhang mit den geplanten
Baumaßnahmen keine Tiere zu Schaden kommen.
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Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 26
Die übrigen Brutvogelarten sind besonders geschützt. Es sind allgemein häufige und in der
Region weit verbreitete Arten, deren lokalen Populationen sich nach eigener Kenntnis in ei-
nem guten Erhaltungszustand befinden. Für ih re Bestände sind durch den Bebauungsplan
keine erheblichen negativen Auswirkungen zu erwarten.
Im Hinblick auf Fledermäuse kann ein Vorkomme n von Fortpflanzungs- oder Überwinterungs-
quartieren in Baumhöhlen des Plangebietes ausgeschlossen werden. Kleinere Höhlungen
oder Rindenspalten an Bäumen, die eventuell als Schlafquarti ere von Einzeltieren genutzt
werden, sind Strukturen von leichter Ersetzbarke it. Ihr Verlust führt nicht zu einer Gefährdung
der betroffenen Tiere. Ein Tatbestand nach § 44 BNatSchG ist dadurch nicht gegeben.
Das Plangebiet wird von mehreren streng ge schützten Arten zur Nahrungsbeschaffung aufge-
sucht (Fledermäuse, Mauersegler, Mehlschwalbe, Haussperling, Stieglitz, Girlitz). Für die
meisten dieser Arten ist das Plangebiet ein Nahrungshabitat, das durchaus zur Stabilisierung
der lokalen Vorkommen beiträgt. Allerdings is t die Zerstörung eines Nahrungshabitats nur
dann ein Tatbestand nach § 44 BNatSchG, wenn di e betroffene Art (ihre lokale Population)
dadurch in ihrem Bestand unmittelbar bedroht ist. Dies ist im Hinblick auf die genannten Arten
nicht zu erwarten.
Im Hinblick auf die lediglich nach Bundesrech t besonders geschützten Arten besitzt das Plan-
gebiet für die Blauflügelige Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens) eine hervorgehobene
Bedeutung. Mit der Realisier ung des Bebauungsplans wird ihr derzeitiger Lebensraum etwa
auf die Hälfte reduziert, welche sich im Bere ich der Bahnflächen befindet. Allerdings würde
sich auch unter den Bedingungen einer ungestört en Eigenentwicklung des Gebietes ihr Areal
infolge der weiter fortschreit enden Vegetationsentwicklung verkle inern. Die Art ist dank ihrer
guten Flugfähigkeit mobil und bes iedelt geeignete sandig-kiesige, vegetationsarme Standorte
relativ rasch. Für die längerfristige Erhaltung ihres Bestandes im Gebiet relevant sind Maß-
nahmen zur Offenhaltung der Bahnflächen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Betrieb
der Museumsbahn.“ ( S. 14, 15 [5])
Das Gutachten kommt zu folgendem Ergebnis: „Eine Realisierung des Bebauungsplans führt
zu einem Verlust an Lebensräumen seltener bzw. geschützter Arten. Verbotstatbestände des
§ 44 BNatSchG werden allerdings nicht erfüllt, wenn entsprechende Vermeidungs- und Aus-
gleichsmaßnahmen durchgeführt werden.“ Die im Gutachten genannten Maßnahmen sind wie
folgt in die Festsetzungen und Hinweise zum Bebauungsplan übernommen worden, sofern sie
nicht ohnedies gesetzlich geregelt sind.
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 27
Nr. Maßnahme Regelung
1 Notwendige Baumfällungen und Gebüschrodungen
sind aus Gründen des Vogel- und Fledermausschutzes
im Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 28. Februar
durchzuführen (§ 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG).
BNatSchG
2 Die beiden wertvollsten B äume des Plangebiets sollten
möglichst erhalten werden: eine großkronige Linde,
Straßenbaum an der Erbacher Straße, sowie eine
großkronige Stieleiche östlich von WA 2. Die Stieleiche
steht unmittelbar an der Plangebietsgrenze in einem
Abstand von ca. 6 m zwischen dem Stamm und dem
geplanten Wohngebäude. Während der Bauphase soll-
ten Vorkehrungen zum Schutz der Bäume einschließ-
lich ihres Wurzelraums getroffen werden.
Textliche Festsetzung II 1.5
3 Konflikt Zauneidec hse: Um dem Tötungsverbot gem.
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu entsprechen, sollte das
Abräumen der Vegetationsfl ächen auf dem Grundstück
unter Beteiligung einer biologischen Baubegleitung
durchgeführt werden. Ziel ist ein Abfangen bzw. Ver-
treiben („Vergrämen“) der Tiere von den Eingriffsflä-
chen und ihre Überführung bzw. ihr Abwandern in ein
nahe gelegenes Ersatzhabitat.
Textliche Festsetzung II 1.1
4 Aus Gründen des allgemeinen Artenschutzes im Sied-
lungsbereich wird empfoh len, beim Neubau von Ge-
bäuden an geeigneten Standort en Nisthilfen für Vögel
(Haussperling, Mauersegler, Mehlschwalbe) sowie für
Fledermäuse aufzuhängen ode r einzubauen. In Frage
kommen außen hängende arts pezifische Nistkästen,
Fledermauskästen oder einzubauende Niststeine.
Textliche Festsetzung VI 12
5 Bei der Freiflächengestaltung sollten vorrangig natur-
nähere Gestaltungselemente zur Anwendung kommen:
Flächenbefestigung mit wassergebundener Decke,
Entwicklung von Teilbereichen mit Wildkrautfluren, Ge-
hölzpflanzungen mit gebietst ypischen Straucharten
(Weißdorn, Wildrose u.a.).
Textliche Festsetzungen
II 1.2.1, II 1.3, II 2.8
6 Für die Freiflächenbeleuchtung sollten aus Gründen
des Artenschutzes inse ktenfreundliche Lampen ver-
wendet werden (LED, Natrium-Niederdruckdampf-
lampen).
Textliche Festsetzung VI 13
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 28
3.4 Mensch und menschliche Gesundheit
Das Plangebiet liegt unmittelbar neben der Bahntrasse der Odenwaldbahn. Parallel dazu ver-
läuft die stark befahrene, hier zweispurige B 26, welche im Zusammenhang mit der geplanten
Darmstädter Nordostumgehung vierspurig aus gebaut werden sollte. Diese Planung ist zwi-
schenzeitlich durch einen Beschluss der Stadt verordnetenversammlung gestoppt worden.
Gemäß § 41 Abs. 1 BImSchG wurde im Jahr 2010 ein aktiver Lärmschutz in Form einer Lärm-
schutzwand errichtet. Hierdurch ist der Schutz der Bewohner des durch den Bebauungsplan
O 17 Teilbereich I entstehenden Wohngebiets vo r Lärmbelastung durch Verkehrsgeräusche
der B 26 gewährleistet.
Foto 11
Blick vom Plangebiet über die Gleisanlagen auf
die Lärmschutzwand
Für den Bebauungsplan wurde eine Schalltechnisc he Untersuchung erstellt [6]. Sie kommt zu
folgendem Ergebnis: „Es sind geeignete Vorkehrungen zum passiven Schallschutz zu treffen.
Hierbei treten an den Fassaden je nach Lage Werte bis Lärmpegelbereich IV auf.“
In den Bebauungsplan sind entsprechende Fest setzungen zum aktiven und passiven Schall-
schutz aufgenommen worden (s. Kapitel I 6 und Textliche Festsetzungen I 12.1, I 12.2 und I
12.3).
3.5 Eingriffsregelung
Die Eingriffsregelung gem. § 15 BNatSchG wird in der Bauleitplanung innerhalb des nach
§ 2a BauGB und Anlage 1 BauGB zu erste llenden Umweltberichts angewendet. Der Bebau-
ungsplan O 17 Teilbereich II wird im beschleuni gten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Hierfür ist keine Umweltprüfung erforderlich.Gemä ß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gilt der Eingriff
im Sinne von § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB als ausgeglichen.
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 29
4. Zusammenfassung Umweltschutz
Bereits im angrenzenden Gebiet des Bebauungsplans O 17 Teilbereich I wurden wesentliche
Ziele mit Wirkungen auf den gegens tändlichen Bebauungsplan O 17 Teilbereich II formuliert.
Im Entwicklungsplan des Landschaftsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt aus dem Jahr
2004 ist die Fläche als geplanter Grünzug dargestellt.
Der Bebauungsplan O 17 Teilbereich II wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der
Innenentwicklung aufgestellt. Folglich ist die Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB nicht erforderlich und auch die Eingriffsregelung nicht anzuwenden. Den-
noch wurden die Schutzgüter Boden, Wasser, Pf lanzen und Tiere, Mensch und menschliche
Gesundheit vertiefend untersucht, weil aus benachbarten bzw. vorherigen Planungen Hinwei-
se über besondere Empfindlichkeiten bzw. zu möglichen Konflikten mit der geplanten Nutzung
vorliegen.
Boden
Der Untergrund besteht aus B auschuttmassen und in den Teilb ereichen mit Untergrundsanie-
rung aus eingebauten Bodenmassen. Die ehemals dokumentierte Altlastenfläche wurde zwi-
schenzeitlich erfolgreich sanier t, dennoch befinden sich hier in Tiefenlagen des Bodens noch
Schadstoffe, so dass an dieser Stelle zum Sc hutz des Grundwassers die Versickerung von
Niederschlagswasser nicht zulässig ist.
Wasser
Für den Bebauungsplan O 17 Teilbereich II werden Maßnahmen für folgende Ziele der Nie-
derschlagswasserbewirtschaftung festgesetzt:
Sammlung und Nutzung von Niederschlagswasser,
Versickerung von Niederschlagswasser und
Wasserrückhalt.
Pflanzen
Zur Bestandsaufnahme der Pflanzen wurde im Januar 2013 eine Biotop- und Nutzungsty-
penerfassung durchgeführt. Größeres Augenmer k wurde auf die vorhandenen Bäume gelegt.
Die Lindenreihe an der Erbacher Straße wird dur ch die Planung nicht beeinträchtigt. Im Be-
reich der geplanten privaten Grundstücke wurden fünf weitere Großbäume auf ihre ökologi-
sche und gestalterische Qualität untersucht. De r Erhalt der Eiche in Höhe des benachbarten
Flurstücks Nr. 300/6 und von zwei Linden an de r Erbacher Straße wird im Bebauungsplan
festgesetzt.
Tiere
Zur Bestandsaufnahme der Tierwelt liegt ein Gutachten über faunist ische Untersuchungen
und die artenschutzrechtliche Beurteilung gemäß § 44 BNatSchG [5] vor. Die dort genannten
artenschutzrechtlichen Maßnahmen sind in den Bebauungsplan übernommen worden. Somit
wird durch die Planung das Eintreten von Verb otstatbeständen des § 44 BNatSchG nicht aus-
gelöst.
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II Seite 30
Mensch und menschliche Gesundheit
Das Plangebiet liegt unmittelbar neben der Bahntrasse der Odenwaldbahn und der stark be-
fahrenen B 26. Gemäß § 41 Abs. 1 BImSchG wu rde deshalb im Jahr 2010 eine Lärmschutz-
wand errichtet. Für den Bebauungsplan wurde ei ne Schalltechnische Un tersuchung erstellt
[6]. Demnach sind geeignete Vorkehrungen zum pa ssiven Schallschutz zu treffen. Diese sind
in den Bebauungsplan aufgenommen worden.
Bearbeiter: Darmstadt, Mai 2014
Städtebauliche Begründung
Dipl.-Ing. Katharina Rauh +st udio moeve und projektpartner
Umweltschutz und Grünordnung
Dipl.-Ing. Sonja Pesch Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Die Dezernentin III:
___________________
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Anlagen Maßstab
B-1 Bestandsplan mit Biotoptypen 1 : 1.000
B-2 Grünorderisches Konzept 1 : 1.000
anlage 1
46955 Zeichen
Bebauungsplan O 17 – Erbacher Straße / Judenteich – Teilbereich II Stand: 18.06.2014 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 1 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.1 hessenARCHÄOLOGIE, Ida-Rhodes-Straße 1, 64295 Darmstadt (Schrei- ben vom 01.08.2013): Zur Sicherung von Bodendenkmälern ist ein Hinweis auf § 20 HDSchG wie folgt aufzunehmen: „Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies der hessenArchäologie oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüg- lich anzuzeigen.“ Der Anregung wird gefolgt. Die bereits enthaltene Formulierung wird in den te xtlichen Festset- zungen in „hessenArchäologie“ geändert. 1.2 Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darm- stadt (Schreiben vom 21.08.2013, 22.08.2013 und 24.10.2013): Aus regionalplanerischer Sicht bestehen gegen die bauleitplanerischen Überlegungen für die 1,1 ha große Planfläche „Erbacher Straße/Juden- teich“ Teilbereich II keine grundsätzlichen Bedenken. Gleichwohl wird ein Hi nweis auf G4.9-1 des RPS/RegFNP 2010 vorge- bracht, wonach aus Gründen des Lärmschutzes bei der Planung von (raumbedeutsamen) Vorhaben die für eine bestimmte Nutzung vorgese- henen Flächen einander so zugeordnet werden sollen, dass die schall- technischen Orientierungswerte für die städtebauliche Planung eingehal- ten werden. Dieser grundsätzlichen Forderung wird die hier vorgelegte Planung nicht in hinreichendem Maße gerecht, wie die nachfolgenden Ausführungen von Seiten des Immissionsschutz-Dezernates zeigen. Hier sind weitere Überlegungen und Maßnahmen angeraten. Wegen der Nähe der öffentlichen Eise nbahninfrastruktur Darmstadt Ost- Bessunger Forsthaus der Deutschen Museums-Eisenbahn GmbH wird seitens des Dezernats Straßen- und Schienenverkehr um Beachtung des beigefügten Merkblatts „Bebauung von Grundstücken neben NE-Eisen- bahnanlagen (nichtbundeseigene Ei senbahnanlagen) in Hessen“ gebe- ten: Die Hinweise zur Bebauung von Grundstücken neben NE-Eisen- bahnanlagen (nichtbundeseigene Eisenbahnanlagen) in Hessen werden zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus wurde die Deutsche Museums-Eisenbahn GmbH im Rahmen des Bauleitplanverfahrens noch beteiligt. Anlage 1 Bebauungsplan O 17 – Erbacher Straße / Judenteich – Teilbereich II Stand: 18.06.2014 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 2 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Bebauungsplan O 17 – Erbacher Straße / Judenteich – Teilbereich II Stand: 18.06.2014 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 3 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Die Anregung wird berücksichtigt. Eine Festsetzung zur Einfriedung entlang des Bahngeländes wurde in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen (Ziffer III.3.4). Bebauungsplan O 17 – Erbacher Straße / Judenteich – Teilbereich II Stand: 18.06.2014 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 4 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Bebauungsplan O 17 – Erbacher Straße / Judenteich – Teilbereich II Stand: 18.06.2014 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 5 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Bezüglich der zu vertretenden naturschutzfachlichen Belange wird auf die Stellungnahme der zuständigen un teren Naturschutzbehörde verwie- sen. Der Geltungsbereich des o.g. Bebauu ngsplanes überlagert kein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Aus der Sicht der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird wie folgt Stellung genommen: Bodenschutz Gegen das Vorhaben bestehen aus bodenschutzfachlicher Sicht keine Bedenken. In die Begründung zum Be bauungsplan ist folgendes aufzu- nehmen: Im Bereich des ehem. Bahngelän des / Sanierungsfläche der Tankstelle der Firma Held (A ltflächendatei-Nr. 411.000.031- 000.014 / Status der Altfläche: „Sanierung (Dekontamination) abgeschlossen“) befinden sich no ch Restbelastungen im Boden, die aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht entfernt werden konnten. Hier ist die Versickerung von Niederschlagswasser nicht zulässig, da es andernfalls zur Verlagerung von Schadstoffen in das Grundwasser gelangen kann. Die Altfläche der ehem. Firma Held und die Sanierungsfläche sind im B-Plan zu kennzeichnen. Mögliche Eingriffe in den Boden im Bereich der Sanierungsfläche sind gutachterlich zu begleiten. Die abfallrechtlichen Bestim- mungen sind bei Aushubmaßnahmen zu beachten. Eine Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde ist nicht ein- gegangen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Anregung wird berücksichtigt. Ein entsprechender Hinweis zu de n Restbelastungen im Boden und der Unzulässigkeit der Versickerung von Niederschlagswasser im Bereich der Altflächen wurde in den Bebauungsplanentwurf aufge- nommen (Ziffer I.13.2). Die Anregung wird berücksichtigt. Die Altflächen der ehem. Firma Held und die Sanierungsflächen wurden im Bebauungsp lanentwurf gekennzeich net (Ziffern I.13.1 und I.13.2). Die Anregung wird berücksichtigt. Ein entsprechender Hinweis wurde in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen. Zusätzliche Regelungen zum Umgang mit Altlasten werden auch in den Grundstückskaufvertrag aufgenommen. Bebauungsplan O 17 – Erbacher Straße / Judenteich – Teilbereich II Stand: 18.06.2014 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 6 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Bei allen Maßnahmen, die einen Ei ngriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auf- fälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhan- densein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspräsidi um Darmstadt, Abteilung Ar- beitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/Da 41.5, zu infor- mieren. Bei Baugenehmigungsverfahren, di e Altflächen, schädliche Bo- denveränderungen und/oder Grundwasserschäden betreffen, ist das Regierungspräsidium Darmst adt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/Da 41.5, zu beteiligen. Hinweise: 1. Die Stellungnahme erfolgt nur für die Flächen, die in der Zustän- digkeit des Regierungspräsidiums Darmstadt als Oberer Boden- schutzbehörde liegen. Zusätzli che Kenntnisse zum Vorhanden- sein von weiteren Flächen könne n bei der Unteren Bodenschutz- behörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt vorliegen. 2. Die Erfassung der Altstandorte in Hessen ist z.T. noch nicht flä- chendeckend erfolgt, so dass die Daten in der Altflächendatei diesbezüglich nicht vollständig sind. Die Prüfung nach der Prä- senz von Altstandorten sollte da her – ergänzend – in Eigenver- antwortung der Kommune vorgenommen werden. Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) Für das geplante Baugebiet ist der gesamte Wasserbedarf (Trink- und Löschwasser) zu ermitteln. Zu ermitteln ist die benötigte Jahresmenge und der Tagesspitzenbedarf. Zudem ist ein Nachweis zu erbringen, dass der gesamte Wasserbedarf des Baug ebietes durch den zuständigen Wasserversorger gedeckt werden kann. Die Stellungnahme wurde berücksichtigt. Ein entsprechender Hinweis ist im Bebauungsplanvorentwurf vor- handen (Ziffer VI.3). Die Anregung wird berücksichtigt. Ein entsprechender Hinweis wurde in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen (Ziffer VI.4). Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zur Sicherstellung der Wasserversorgung werden zur Kenntnis genommen. Die Anschlüsse an das städtische Kanal- und Wasserleitungsnetz sind im Hinblick auf die bereits erfolgte Erschließung des Neubau- gebiets „Edelsteinviertel“ ausreichend dimensioniert. Die Wasser- Bebauungsplan O 17 – Erbacher Straße / Judenteich – Teilbereich II Stand: 18.06.2014 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 7 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Immissionsschutz Die fachlich inhaltliche Bearbeitung der Unterlagen hat ergeben, dass gegen den o.g. Bebauungsplanentwurf hinsichtlich der vom RP-Dezernat III 31.2 zu vertretenden Belange de s Immissionsschutzes Bedenken be- stehen. Gemäß § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz sind bei raumbedeutsa- men Planungen und Maßnahmen die für eine bestimmte Nutzung vorge- sehenen Flächen einander so zuzuor dnen, dass schädliche Umweltein- wirkungen auf überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete so weit wie möglich vermieden werden. Dabei sind alle möglichen, im Bu ndes-Immissionsschutzgesetz genann- ten Immissionen, wie Luftverunrei nigungen, Geräusche, Erschütterun- gen, Licht, Wärme, Strahlen und ä hnliche Umwelteinwirkungen zu be- rücksichtigen. Die nach § 50 Bundes-Immissionssc hutzgesetz geforderte Zuordnung der Flächen ist durch eine Abstufung zwischen Gebieten unterschiedli- cher Nutzung und ausreichenden Abständen zwischen sich gegenseitig beeinträchtigenden Bauflächen oder, wenn das nicht möglich ist, durch Festsetzung von Ersatzmaßnahmen zu erreichen. Diese allgemeinen Planungsgrundsätze für den Immissionsschutz sind in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Weiter gilt § 1 Abs. 6 BauGB: Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen: versorgung des Planungsgebietes ist durch Ergänzung und Erweite- rung des HSE-Versorgungsnetzes im Zuge der Erschließungsmaß- nahmen entsprechend dem Bedarf der zukünftigen Abnehmer ge- plant. Die Löschwasserversorgung des Planungsbereiches erfolgt nach den Vorgaben der örtlichen Feuerwehr. Die Hinweise zum Immissionsschu tz werden zur Kenntnis genom- men. Bebauungsplan O 17 – Erbacher Straße / Judenteich – Teilbereich II Stand: 18.06.2014 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 8 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Ziff. 1. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Ar- beitsverhältnisse (und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbe- völkerung,). Ziff. 7. die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Na- turschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere… … c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt. Im vorliegenden Fall ergibt sich aus der Planung ein Konflikt. Die vorgesehene Wohnbebauung befindet sich im unmittelbaren Einwir- kungsbereich der Odenwaldbahn. Dies findet zwar in Kapitel II 3.4 Er- wähnung, allerdings wird lediglich angegeben, dass die Bahntrasse vor- handen ist. Die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit werden nicht beschrieben. Durch die unmittelbare Nähe der Bebauung zur Bahnlinie können einzelne Nutzun gen mit erheblichen Immissionen durch Lärm (und Abgasen) beaufschlagt werden. Im rechtskräftigen Bebauungsplan „O17 – Erbacher Straße / Judenteich – Teilbereich 1“ ist der nordwestliche Teil der außerhalb des dortigen Geltungsbereichs liegenden Fläche (Teilbereich 2) als Mischgebiet und der südöstliche Teil als Grünfläche dargestellt. Die Anregung wird berücksichtigt. Zur Ermittlung des notwendigen Lärmschutzes bezogen auf den Verkehrslärm (Straßenlärm der B 26 und Erbacher Straße sowie Bahnlärm) wurde ein Lärmschutz- gutachten erstellt, welches im Rahmen der Offenlage eingesehen werden kann. Das Lärmschutzgutachten zeigt, dass innerhalb des Plangebietes ein Konfliktpotential infolge der einwirkenden Ver- kehrsgeräusche besteht. Es erge ben sich Überschreitungen der schalltechnischen Orientierung swerte gemäß DIN 18005-1 bei Überlagerung aller maßgebenden Verkehrslärmquellen in einer Größenordnung von maximal Lr +8 / +10 dB(A) am Tag bzw. in der Nacht. Da die Verkehrslärmquellen aus unterschiedlichen Rich- tungen auf die geplante Wohnbebauung einwirken, ist der Schall- schutz mittels passiver Maßnahmen zu gewährleisten, d.h. durch bauliche Vorkehrungen am Gebäude selbst. Die Ergebnisse des Gutachtens wurden in die Fest setzungen zum Bebauungsplan auf- genommen. Bebauungsplan O 17 – Erbacher Straße / Judenteich – Teilbereich II Stand: 18.06.2014 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 9 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Die im Bebauungsplan entsprechend dargestellten Baufelder sind frei- zuhaltende Schutzflächen. Ledig lich Lärmschutzeinrichtungen zum Schutz der Baufelder z.B. vor Verkehrslärm sind zulässig. Bebaut wer- den dürfen die Felder nur, wenn nachgewiesen wurde, dass störende gewerbliche Nutzungen verbindlich eingestellt oder durch aktive Schall- schutzmaßnahmen ausreichend abgeschirmt wurden. In der nun vorgelegten Planung für Teilbereich 2 des Gebietes wurden die nordwestlichen Baufelder vergrößert und als allgemeine Wohngebiete ausgewiesen und im ehemals als Grünfläche vorgesehenen Bereich wur- den weitere Flächen zur Wohnnutzung vorgesehen. Die Schutzflächenfunktion der Baufelder ist nicht mehr vorgesehen. Zum derzeitigen Stand der Planung, lässt sich nicht beurteilen, ob das geplante Vorhaben schädlichen Um welteinwirkungen durch Geräusche ausgesetzt sein wird. Die Festsetzung der Schutzflächenfunktion im rechtskräftigen Be- bauungsplan O17 – Erbacher Straße / Judenteich – Teilbereich I beziehen sich auf die Immissionen durch die noch bestehenden Gewerbebetriebe und nicht auf die Verkehrsimmissionen. Lediglich Lärmschutzeinrichtungen zum Schutz der Baufelder (z.B. vor Ge- werbelärm) sind zulässig. Die Festsetzungen für die südlichen, „angeschnittenen“ Baufelder im O 17 Teilbereich I wurden im O 17 Teilbereich II übernommen (WA 3). Eine Ausweitung der Bauflächen auf ehemals als Grünflä- che vorgesehene Bereiche wurde nicht vorgenommen. Der öffentli- che Grünraum verschmälert sich jedoch aufgrund der geringeren zur Verfügung stehenden Breite des Plangebiets. Die Festsetzung der Schutzflächenf unktion wurde für zwei der er- gänzenden Baufelder des O 17 Teilbereich I im WA 3 des vorlie- genden Bebauungsplanvorentwurfs übernommen. Dies bedeutet, dass hier im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens der Nach- weis erbracht werden muss, dass die störenden gewerblichen Nut- zungen verbindlich eingestellt od er durch aktive Schallschutzmaß- nahmen ausreichend abgeschirmt wurden. Für das nördliche Baufeld im WA 3 wurde im Rahmen des Bauge- nehmigungsverfahrens für eine Wohnbebauung durch eine schall- technische Stellungnahme des Ingenieurbüros Fritz vom 31.05.2013 nachgewiesen, dass eine Bebauung auf diesem Baufeld zulässig ist, da der einzige noch existierende Gewerbebetrieb (Gen- til) einen ausreichenden Abstand zu dem Baufeld hat, so dass keine Immissionswerte zu erwarten sind , welche die maximal zulässigen Pegel für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) überschreiten. Das Lärmschutzgutachten kann im Rah men der Offenlage eingesehen werden. Da das mittlere Baufeld im WA 3 die gleiche Entfernung zum Ge- werbebetrieb aufweist, ist hier eine Wohnbebauung ebenso zuläs- sig. Es wird im mittleren Baufeld daher keine „Schutzflächenfunk- Bebauungsplan O 17 – Erbacher Straße / Judenteich – Teilbereich II Stand: 18.06.2014 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 10 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Zur Klärung des Sachverhaltes ist die Erstellung einer Schallimmissi- onsprognose erforderlich. Aufgrund der in dem Gutachten getroffenen Annahmen und Berechnungen kann dann entschieden werden, ob und in welchem Umfang die vorhandene Be bauung Immissionen ausgesetzt sein wird, bzw. zu schützen ist. Es wird deshalb vorgeschlagen, ein entsprechendes Gutachten erstellen zu lassen, den Konflikt in die Plan ung einzuarbeiten, sachgerecht abzu- wägen und ggf. Schutz- bzw. Ersatzmaßnahmen festzusetzen. In die schalltechnische Betrachtung sollten auch die Planungen für eine Schienenanbindung des Ostkreises Darmstadt-Dieburg einfließen. Eine höhere Auslastung des Ostbahnhofes durch eine zusätzliche (Straßen-) Bahnlinie führt zwangsläufig zu stärkeren Geräuschimmissionen im Plangebiet. Von der Bergaufsicht wird mitgeteilt, dass durch das Vorhaben keine Rohstoffsicherungsflächen betroffen sind. Nach den vorliegenden Unter- lagen ist im Plangebiet bisher kein Bergbau umgegangen. Aktuelle Be- triebe, die unter Bergaufsicht stehen, befinden sich nicht in unmittelba- rer Umgebung zum Planungsgebiet. Derzeit bestehen noch eine Erlaub- nis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen und eine Erlaubnis zur Auf- tion“ festgesetzt. Da im Bereich des WA 1 und WA 2 keine gewerblichen Nutzungen mehr existieren, werden hier keine Schutzflächenfunktionen festge- setzt. Die Anregung wird berücksichtigt. Zur Ermittlung des notwendigen Lärmschutzes bezogen auf den Verkehrslärm (Straßenlärm der B 26 und Erbacher Straße sowie Bahnlärm) wurde ein Lärmschutz- gutachten erstellt, welches im Rahmen der Offenlage eingesehen werden kann. Das Lärmschutzgutachten zeigt, dass innerhalb des Plangebietes ein Konfliktpotential infolge der einwirkenden Ver- kehrsgeräusche besteht. Es erge ben sich Überschreitungen der schalltechnischen Orientierung swerte gemäß DIN 18005-1 bei Überlagerung aller maßgebenden Verkehrslärmquellen in einer Größenordnung von maximal Lr +8 / +10 dB(A) am Tag bzw. in der Nacht. Da die Verkehrslärmquellen aus unterschiedlichen Rich- tungen auf die geplante Wohnbebauung einwirken, ist der Schall- schutz mittels passiver Maßnahmen zu gewährleisten, d.h. durch bauliche Vorkehrungen am Gebäude selbst. Die Ergebnisse des Gutachtens wurden in die Fest setzungen zum Bebauungsplan auf- genommen. Die Einbeziehung der Emissionen der geplanten Straßenbahnschie- nenanbindung des Ostkreises Da rmstadt-Dieburg kann im Rahmen des Bauleitplanverfahrens nicht berü cksichtigt werden, da sich die Straßenbahnanbindung noch in einer sehr frühen Planungsphase befindet. Die Hinweise werden zur Kenntni s genommen, haben jedoch keine Auswirkung auf die Planung. Bebauungsplan O 17 – Erbacher Straße / Judenteich – Teilbereich II Stand: 18.06.2014 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 11 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: suchung von Erdwärme und Sole. Der Bergaufsicht sind derzeit jedoch keine Aufsuchungsvorhaben im Plan gebiet bekannt. Belange der Berg- aufsicht sind durch das Vorhaben somit nicht betroffen. Dem Vorhaben der Stadt Darmstadt stehen aus der Sicht der Bergbehörde daher keine Sachverhalte mit rechtlicher Verbindlichkeit und abwägungsfähige Sach- verhalte entgegen. Der Kampfmittelräumdienst wurde nicht beteiligt. Eine Beteiligung des Kampfmittelräumdienstes im Rahmen von Bauleitplanverfahren erfolgt ausnahmsweise nur dann, wenn von gemeindlicher Seite im Rahmen des Bauleitplanverfahrens konkrete Hinw eise auf das mögliche Vorkommen von Kampfmitteln gegeben werden. In dem zugeleiteten Bauleitplanver- fahren sind keine Hinweise dieser Art enthalten. Es steht jedoch frei den Kampfmittelräumdienst direkt zu beteiligen. Mündliche Anfragen können gerichtet werden an Herrn Schwetzler, Tel. 06151-125714. Schriftliche Anfragen an das Regierungspräsidiu m Darmstadt, Dezernat I 18, Zent- raler Kampfmittelräumdienst. Am 24.10.2013 teilt der Kampfmittelräumdienst folgendes mit: die Auswertung der Kriegsluftbilder hat ergeben, dass sich das im Lage- plan näher bezeichnete Gelände in einem Bombenabwurfgebiet befindet. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grund- sätzlich ausgegangen werden. Eine systematische Überprüfung (Sondi eren auf Kampfmittel, ggf. nach Abtrag des Oberbodens) ist daher vo r Beginn der geplanten Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen auf den Grundstücksflächen erforderlich, auf denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich eine EDV-gestützte Datenaufnahme erfolgen. Zur eigenen Sicherheit sollte bescheinigt werden, dass die Kampfmittel- räumarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt wur- Die Anregung wurde berücksichtigt. Aufgrund der Nähe des Plange- bietes zum Ostbahnhof wurde de r Kampfmittelräumdienst im Rah- men des Bauleitplanverfahrens zusätzlich beteiligt. Gemäß Stellungnahme des RP – Kampfmittelräumdienst befindet sich der gesamte Geltungsbereich im Bombenabwurfgebiet. Fol- gender Hinweis wird daher unter Ziffer VI.5 im Bebauungsplanent- wurf aufgenommen: Kampfmittelbelastung und -räumung Der Geltungsbereich des Bebauungs plans liegt in einem Bomben- abwurfgebiet und es muss grunds ätzlich vom Vorhandensein von Kampfmitteln ausgegangen werden. Bei allen Flächen, bei denen bo- deneingreifende Maßnahmen stattfinden, sind systematische Überprü- fungen (Sondierungen auf Kampfmittel) vor Beginn der geplanten Bau- arbeiten erforderlich. Die „Allgemeinen Bestimmungen für die Kampf- mittelräumung im Lande Hessen“ sind zu beachten. Bebauungsplan O 17 – Erbacher Straße / Judenteich – Teilbereich II Stand: 18.06.2014 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 12 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: den. Der Bescheinigung ist ein Lage plan beizufügen, auf dem die unter- suchten Flächen dokumentiert sind. Weiterhin ist das verwendete Detek- tionsverfahren anzugeben. Für die Dokumentation der Räumda ten beim Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickelt. Es wird bei der Beauftragung des Dienstleisters darum gebeten, auf die Verwen- dung des Datenmoduls KMIS-R hinzuweisen. Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften und geräumten Flächen örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden. Nach Abschluss der Arbeiten wird um Übersendung des Lageplans und der KMIS-R-Datei gebeten. Das Datenmodul KMIS-R kann kostenlos von der nachstehenden Inter- netseite des Kampfmittelräumdienstes heruntergeladen werden: http://www.rp-darmstadt.hessen.de (Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr, Kampfmittelräumdienst) Mit einer Luftbilddetailauswertung wurden mehrere Verdachtspunkte ermittelt, die auf möglicherweise noch vorhandene Bombenblindgänger hinweisen. Die Punkte wurden koor dinatenmäßig erfasst und sind im beiliegenden Lageplan rot gekennzeichnet. Eine Überprüfung der Verdachtspunkte ist vor bodeneingreifenden Bau- arbeiten erforderlich. Sofern das Gelände nicht sondierfähig sein sollte (wegen oberflächennahen magnetisch en Störungen wie Auffüllung, Ver- siegelung, Versorgungsleitungen) is t eine Überprüfung mittels Sondie- rungsbohrungen erforderlich. Eine Überprüfung der Verdachtspunkte ist auch dann erforderlich, wenn sich diese Verdachtspunkte außerhalb des Baufeldes bzw. Grundstückes befinden und vor bodeneingreifend en Bauarbeiten ein Sicherheitsab- Entsprechende Regelungen werden zusätzlich in den städtebauli- chen Vertrag aufgenommen. Bebauungsplan O 17 – Erbacher Straße / Judenteich – Teilbereich II Stand: 18.06.2014 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 13 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: stand im Radius von 15 Metern um den eingemessenen Verdachtspunkt nicht eingehalten werden kann. Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, Bergen, Zwischen- lagern) sind vom Antragsteller/Antragstellerin, Interessenten/Interessen- tin oder sonstigen Berechtigten (z .B. Eigentümer/Eigentümerin, Inves- tor/Investorin) zu tragen. Die genannten Arbeiten sind daher von diesen selbst bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben und zu bezahlen. Für die Dokumentation der durchgeführten Kampfmittelräumung werden die örtlichen Gauß/Krüger-Koordinaten benötigt. Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung einer Fachfirma wird immer darum gebeten, das v. g. Aktenzeichen anzugeben und eine Kopie dieser Stellungnahme beizufügen. Als Anlage werden die Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittel- räumung im Lande Hessen übersandt. Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu berechnen sind, wird die Abrechnung der Leistungen nach tatsächlichem Aufwand für unum- gänglich gehalten. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für eine positive Rechnungsprüfung zum Zwecke der Kostenerstattung durch den Bund gem. Nr. 3. der Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräu- mung. Eine Kopie des Auftrages ist dem Kampfmittelräumdienst zur Kenntnis- nahme zuzusenden. Den Abtransport – ggf. auch die Entschärfung – und die Vernichtung der gefundenen Kampfmittel wird das Land Hessen – Kampfmittelräum- dienst – weiterhin auf eigene Kosten übernehmen. Bebauungsplan O 17 – Erbacher Straße / Judenteich – Teilbereich II Stand: 18.06.2014 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 14 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Bebauungsplan O 17 – Erbacher Straße / Judenteich – Teilbereich II Stand: 18.06.2014 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 15 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Am 22.08.2013 wurde ein Altflächen-Gesamtausdruck nachgereicht: Die Hinweise werden berücksichtigt. Im Bereich des ehem. Bahngeländes / Sanierungsfläche der Tank- stelle der Firma Held befinden si ch noch Restbelastungen im Bo- den, die aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht entfernt wer- den konnten. Hier ist die Versic kerung von Niederschlagswasser nicht zulässig, da es andernfall s zur Verlagerung von Schadstoffen in das Grundwasser gelangen kann. Ein entsprechender Hinweis zu den Restbelastungen im Boden und der Unzulässigkeit der Versi- ckerung von Niederschlagswasser im Bereich der Altflächen wird in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen. Ebenso wird die Kenn- zeichnung der Altfläche der ehem. Firma Held und die Sanierungs- fläche in den Bebauungsplan au fgenommen (Ziffern I.13.1 und I.13.2). Entsprechende Hinweise, dass mögliche Eingriffe in den Boden im Bereich der Sanierungsfläche gutachterlich zu begleiten und die abfallrechtlichen Bestimmungen bei Aushubmaßnahmen zu beach- ten sind, werden in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen. Darüber hinaus wird ein entspr echender Hinweis in den Bebau- ungsplanentwurf aufgenommen, dass bei Baugenehmigungsverfah- ren die Altflächen, schädliche Bodenveränderungen und/oder Grundwasserschäden betreffen, das Regierungspräsidium Darm- stadt, Abteilung Arbeitsschutz un d Umwelt Darmstadt, Dez. IV/Da 41.5 zu beteiligen ist (Ziffer VI.4). Entsprechende Hinweise, dass bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, auf sensorische Auffälligkeiten zu achten ist und dass bei Feststellung solcher Auffälligkeiten des Untergrundes, die auf das Vorhan densein von schädlichen Boden- veränderungen hinweisen, umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/Da 41.5, zu informieren ist, sind im Bebauungsplanvorentwurf Bebauungsplan O 17 – Erbacher Straße / Judenteich – Teilbereich II Stand: 18.06.2014 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 16 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: bereits vorhanden und bleiben erhalten (Ziffer VI.3). Bebauungsplan O 17 – Erbacher Straße / Judenteich – Teilbereich II Stand: 18.06.2014 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 17 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Bebauungsplan O 17 – Erbacher Straße / Judenteich – Teilbereich II Stand: 18.06.2014 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 18 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.3 Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, Groß-Gerauer Weg 4, 64295 Darmstadt (Schrieben vom 25.07.2013): Fachlicher Hinweis: Gegen den Straßenbaulas tträger von klassifizierten Straßen bestehen keine Ansprüche auf Durchführung von Schutzmaßnahmen aufgrund des BImSchG. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Bebauungsplan O 17 – Erbacher Straße / Judenteich – Teilbereich II Stand: 18.06.2014 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 19 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.4 DB Services Immobilien GmbH, Camberger Straße 10, 60327 Frankfurt am Main (Schreiben vom 07.08.2013): Gegen den geplanten Bebauungsplan bestehen bei Beachtung und Ein- haltung der nachfolgenden Bedingungen und Hinweise keine Bedenken: Die gewidmeten Bahnflächen in dem Bebauungsplan wurden nachricht- lich als DB AG-Flächen dargestellt. Die Standsicherheit, Funktionsfähigkeit der Bahnanlagen und die Si- cherheit des Eisenbahnbetriebes sind jederzeit zu gewährleisten. Die Sichtverhältnisse auf die Signale und Bahnanlagen dürfen durch die geplanten Baumaßnahmen nicht beei nträchtigt werden bzw. müssen jederzeit gewährleistet sein. Die Antragsunterlagen der die DB Immobilien berührenden Baumaß- nahmen müssen frühzeitig mit der DB Immobilien abgestimmt und mit detaillierten Plänen rechtzeitig vor Baubeginn zur Stellungnahme und ggf. vertraglichen Regelung vorgelegt werden. Von dem Bebauungsplan wird der Bahnübergang im Bahn-km 8,200 direkt betroffen. Eine Änderung der Verkehrssituation ist nicht auszu- schließen. Um zu klären, ob und in welchem Umfang Sicherungsmaß- nahmen am vorhandenen Bahnübergan g angepasst werden müssen, ist ggf. ein Ortstermin mit der DB Netz AG, Regionalnetz Odenwald, Herr Bernd Hamann, Tel. 06078-9326-40, Bei den Stockwiesen 26a, 64823 Groß-Umstadt, bernd.hamann@deutschebahn.com, zu vereinbaren. Im südöstlichen Bereich befinden sich zwei Abstellgleise, eine Gleis- sperre und eine Weiche. Diese sind an die Museumseisenbahn Darm- stadt-Kranichstein verpachtet. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Anregung wird berücksichtigt. Zur Klärung des Umfangs an Sicherungsmaßnahmen am vorhan- denen Bahnübergang im Bereich des Botanischen Gartens wurde die DB Netz AG, Regionalnetz Odenwald im Rahmen des Bauleit- planverfahrens beteiligt. Nach mündlicher Stellungnahme vom 27.09.2013 ist aus Sicht der DB Netz AG der Bahnübergang regel- werkskonform und hinreichend durch Schilder, Piktogramme sowie Pfeif-Tafeln entlang der Bahnstrecke gesichert. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Bebauungsplan O 17 – Erbacher Straße / Judenteich – Teilbereich II Stand: 18.06.2014 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 20 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Das Betreten und Verunreinigen de s Bahngeländes ist gemäß der Eisen- bahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) untersagt. Darauf müssen die späteren direkten Anlieger schon im Verlauf des Antragsverfahrens von der genehmigenden Behörde nachweis bar hingewiesen werden. Zusätz- lich sollten im Rahmen der Bauleitplanung, wo dies notwendig erscheint, auf den Schutz der Anlieger gerich tete Schutzmaßnahmen entlang der Bahngrenze vorgesehen werden. Im Bereich von Spielplätzen muss die Einfriedigung die entsprechende Höhe aufweisen. Es muss in jedem Falle vermieden werden, dass Kinder bzw. Personen sich selbst gefährden oder durch ihr Verhalten den Ei- senbahnbetrieb beeinträ chtigen können (z.B. durch Ballspielen, Steine werfen auf vorbeifahrende Züge). Die Einfriedung in diesem Bereich muss daher mit einem engmaschigen Gitter versehen werden. Ein Überschwenken der Bahnanlage is t verboten. Die Einhaltung dieser Auflagen ist durch den Einbau einer Überschwenkbegrenzung (mit TÜV- Abnahme) sicher zu stellen. Die entstehenden Kosten sind vom An- tragsteller oder dessen Rechtsnachfolger zu tragen. Falls wider erwarten DB Netz AG-Gelände während der Bauzeit überge- schwenkt werden muss, ist dies bei DB Immobilien gesondert zu bean- tragen. Diese Erlaubnis wird unter besonderen Auflagen gegen eine Be- arbeitungsgebühr erteilt. Anfallendes Oberflächenwasser oder sonstige Abwässer dürfen nicht auf Bahngrund geleitet und zum Versickern gebracht werden. Es dürfen kei- ne schädlichen Wasseranreicherungen im Bahnkörper auftreten. Die Vorflutverhältnisse dürfen du rch Baumaterialien oder Erdaushub nicht zu Ungunsten der DB AG verändert werden. Im Bebauungsplan müssen die Grund stücke im Interesse der öffentli- chen Sicherheit – auch im Interesse der Sicherheit der auf seinem Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an das Bauauf- sichtsamt weitergeleitet. Er ist ansonsten nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Die Anregung wird berücksichtigt. Eine Festsetzung zur Einfriedung entlang des Bahngeländes wurde in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen (Ziffer III.3.4). Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an das Bauauf- sichtsamt weitergeleitet. Er ist ansonsten nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an das Bauauf- sichtsamt weitergeleitet. Er ist ansonsten nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Die Anregung wird berücksichtigt. Eine Festsetzung zur Einfriedung entlang des Bahngeländes wurde in den Bebauungsplanentwurf Bebauungsplan O 17 – Erbacher Straße / Judenteich – Teilbereich II Stand: 18.06.2014 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 21 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Grundstück verkehrenden Personen – derart mit einem Stabgitterzaun (nicht übersteigbar) eingefriedet werden, dass ein Betreten der Bahnan- lagen verhindert wird. Eisenbahngelände darf weder unterhalb noch oberhalb Terrain in Anspruch genommen werden. Die Einfriedung ist von dem Bauherrn bzw. seinen Rechtsnach folgern laufend instand zu halten und ggf. zu erneuern. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Bau- herrn bzw. seiner Rechtsnachfolger. Im unmittelbaren Bereich von DB-L iegenschaften muss jederzeit mit dem Vorhandensein betriebsnotwendiger Kabel und Leitungen gerechnet werden. Dies ist bei der Ausführung von Erdarbeiten zu beachten. Evtl. vorhandene Kabel oder Leitungen müssen umgelegt oder gesichert wer- den. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Bauherrn bzw. seiner Rechtsnachfolger. Der Zugang zu den Durchlässen muss jederzeit für Prüfungen oder In- standhaltungsarbeiten gewährleistet sein. Abstand und Art der Bepflanzung müssen so gewählt werden, dass bei Windbruch keine Bäume auf das Bahngelände bzw. in das Lichtraumpro- fil des Gleises fallen können. Der Mi ndestabstand ergibt sich aus der Endwuchshöhe und einem Sicherheits zuschlag von 2,50 m. Diese ab- stände sind durch geeignete Maßnah men (Rückschnitt u.a.) ständig zu gewährleisten. Soweit von bestehen den Anpflanzungen Beeinträchtigun- gen des Eisenbahnbetriebes und der Verkehrssicherheit ausgehen kön- nen, müssen diese entsprechend angepasst oder beseitigt werden. Bei Gefahr in Verzug behält sich die Deutsche Bahn das Recht vor, die Be- pflanzung auf Kosten des Eigentümers zurück zu schneiden bzw. zu ent- fernen. Parkplätze, Zufahrt und Fahrweg müssen auf ihrer ganzen Länge zur Bahnseite hin, wo dies nötig erscheint, mit Schutzplanken oder ähnli- chem abgesichert werden, damit ein unbeabsichtigtes Abrollen zum Bahngelände hin in jedem Falle verh indert wird. Die Schutzvorrichtung aufgenommen (Ziffer III.3.4). Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an das Bauauf- sichtsamt weitergeleitet. Er ist ansonsten nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Bebauungsplan O 17 – Erbacher Straße / Judenteich – Teilbereich II Stand: 18.06.2014 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 22 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: ist von den Bauherrn oder dessen Rechtsnachfolgern auf ihre Kosten laufend instand zu setzen und ggf. zu erneuern. Bei der Planung von Lichtzeichen un d Beleuchtungsanlagen in der Nähe zur Bahn (z.B. Beleuchtung von Par kplätzen, Baustellenbeleuchtung, Leuchtwerbung aller Art etc.) ist darauf zu achten, dass Blendungen der Triebfahrzeugführer ausgeschlossen sind und Verfälschungen, Überde- ckungen und Vortäuschungen von Signalbildern nicht vorkommen. Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entste- hen Immissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Erschütterun- gen, usw.). Wir weisen hier besonder s auf die Zeiten hin, in denen wäh- rend der Baumaßnahmen auf dem Glei skörper z.B. mit Gleisbaumaschi- nen gearbeitet wird. Hier werden zur Warnung des Personals gegen die Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb Tyfone und Signalhörner benutzt. Entschädigungsansprüche oder An sprüche auf Schutzmaßnahmen kön- nen gegen die Deutsche Bahn AG nich t geltend gemacht werden, da die Bahnlinie planfestgestellt ist. Die Kabelauskünfte beziehen sich nur auf das Bahngelände. Für den Bereich – öffentlicher Grund – liegen der DB Netz AG keine Plandoku- mentationen vor. Diese können ggf. be i der Vodafone D2 GmbH vorlie- gen. Ansprechpartner: Vodafone D2 GmbH, Abteilung: TRPT-M, Herr Udo Henkes, Tel.: 0681-935010-21, Fax: 0681-935010-18, Werner-von- Siemens-Allee 1, 66115 Saarbrücken. Es wird darauf hingewiesen, dass ei ne Stellungnahme bezüglich von Ka- belabfragen von der DB Energie GmbH noch aussteht und nachgeliefert wird. Der Hinweis wird zur Kenntnis ge nommen. Dies wird im Rahmen der Ausbauplanung der öffentliche n Straßen berücksichtigt. Der Hinweis wird an das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt weitergelei- tet. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Bezüglich der durch den laufenden Eisenbahnbetrieb verursachten Immissionen (Schall) werden passive Lärmschutzmaßnahmen im Bebauungsplan festgesetzt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Seitens der DB Energie GmbH ging keine Stellungnahme ein. Bebauungsplan O 17 – Erbacher Straße / Judenteich – Teilbereich II Stand: 18.06.2014 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 23 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.5 HSE Technik GmbH & Co. KG, Dornheimer Weg 24, 64293 Darmstadt (Schreiben vom 09.08.2013): Bei der weiteren Planung ist zu beachten: Die Stromversorgung des Planungsgebietes ist durch Ergänzung und Erweiterung des bestehenden HSE-Versorgungsnetzes im Zuge der Er- schließungsmaßnahmen entsprechend dem Leistungsbedarf der zukünf- tigen Abnehmer geplant. Die Löschwasserversorgung des Planungsbereiches ist abhängig von der zukünftigen Nutzung und erfolgt nach den Vorgaben der örtlichen Feu- erwehr. Die Gasversorgung des Planungsbereichs ist nur unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit möglich. Die Entscheidung über die Gasversorgung wird vom Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG getroffen, wenn die Planung abgeschlossen ist und die Kosten festste- hen. Grundsätzlich sieht der VNB bei Gebieten mit reiner Wohnbebauung oder einem Mischgebiet nur noch dann die gasseitige Erschließung durch den Rohrleitungsbau vor, we nn seitens des verantwortlichen Er- schließungsträgers oder der zuständigen Kommune die Tiefbauleitungen „kostenfrei“ gestellt werden. Falls im Rahmen der Planung Anpflanzungsmaßnahmen im Bereich der Leitungstrassen geplant sind, ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bäume lt. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindest- abstand von 2,5 m zu den Versorgung sleitungen der HSE AG aufweisen müssen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Leitungen ge- gen Wurzeleinwirkungen zu sichern, oder die Standorte der Bäume dem- entsprechend zu verschieben. Pf lanzmaßnahmen im Nahbereich der HSE-Betriebsmittel sind deshalb vorher abzustimmen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Anregung wurde berücksichtigt. Ein entsprechender Hinweis ist im Bebauungsplanvorentwurf vorhanden (Hinweis VI.2). Bebauungsplan O 17 – Erbacher Straße / Judenteich – Teilbereich II Stand: 18.06.2014 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 24 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.6 IHK Darmstadt, Rheinstraße 89, 64295 Darmstadt (Schreiben vom 23.08.2013): Es werden Bedenken zu der Planung vorgebracht. Angrenzend an das Plangebiet verläuft im Westen das Gleisbett der Deutschen Bahn, die B 26 sowie die geplante Trasse der aus Sicht der IHK nach wie vor erforderlichen Darmstädter Nordostumgehung. Östlich angrenzend hat das Unternehmen „H olzLand Josef Gentil GmbH & Co. KG.“ seinen Firmensitz. Diese Nutzungen – Verkehr und Gewerbe – ver- ursachen Immissionen, welche das Wohnen erheblich stören. Wie in der Begründung auf Seite 16 erwähnt, wird zurzeit die Verkehrs- belastung gutachterlich geprüft. Es wird empfohlen, auch die Immissio- nen des Unternehmens in die Betrachtung mit einzubeziehen. Das Unternehmen unterliegt an diesem Standort grundsätzlich dem Be- standsschutz. Eine Spekulation auf eine Verlagerung des Unternehmens ist keine geeignete Planungsgrundlage, um eventuelle Konflikte zwischen Wohnen und Gewerbe zu verhindern. Bei der städtebaulichen Planung und deren rechtlicher Umsetzung ist zu gewährleisten, dass ein der Um- gebung angemessener Schallschutz erreicht wird. Die Aufnahme der tatsächlichen Immissionswerte in die textlichen Festsetzungen erhöht die Planungstransparenz. Die Anregung wird berücksichtigt. Zur Ermittlung des notwendigen Lärmschutzes wurde ein Lärm- schutzgutachten erstellt, welche s im Rahmen der Offenlage einge- sehen werden kann. Das Lärmschu tzgutachten zeigt, dass inner- halb des Plangebietes ein Konfliktpotential infolge der einwirkenden Verkehrsgeräusche (Straßenlärm der B 26 und Erbacher Straße sowie Bahnlärm) besteht. Es erge ben sich Überschreitungen der schalltechnischen Orientierung swerte gemäß DIN 18005-1 bei Überlagerung aller maßgebenden Verkehrslärmquellen in einer Größenordnung von maximal L r +8 / +10 dB(A) am Tag bzw. in der Nacht. Da die Verkehrslärmquellen aus unterschiedlichen Rich- tungen auf die geplante Wohnbebauung einwirken, ist der Schall- schutz mittels passiver Maßnahmen zu gewährleisten, d.h. durch bauliche Vorkehrungen am Gebäude selbst. Die Ergebnisse des Gutachtens wurden in die Fest setzungen zum Bebauungsplanent- wurf aufgenommen. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 15.12.2011 beschlos- sen, den am 28.04.2010 in Kraft getretenen Bebauungsplan N 59 – Nordostumgehung –, vor dem Hintergrund der erhöhten Gesamt- kosten für die Straßenplanung, die der Baulastträger nicht getra- gen hätte, sowie der geringen Akzeptanz der Bürgerschaft für diese umgreifende Baumaßnahme, aufzuheben und hat zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens eine n Aufstellungsbeschluss gefasst. D.h. eine Realisierung des Stra ßenprojekts Nordostumgehung wird nicht weiter verfolgt und wurde vo r diesem Hintergrund auch nicht im Rahmen des Lärmschutzgutachtens mit untersucht. Die Geräuschimmissionen des Unternehmens HolzLand Josef Gen- til GmbH & Co. KG werden im Bauleitplanverfahren berücksichtigt. Die Baufelder, die möglicherweise durch Geräuschimmissionen der Firma Gentil beeinträchtigt sind , haben im Bebauungsplanvorent- wurf als Festsetzung ein „Treppensymbol“, welches besagt, dass Bebauungsplan O 17 – Erbacher Straße / Judenteich – Teilbereich II Stand: 18.06.2014 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: diese Baufelder von der Bebauung freizuhaltende Schutzflächen sind. Im WA 3 sind dies die beid en ergänzenden Bauflächenfelder aus dem Bebauungsplan O 17 Teilb ereich I (nördliches und östli- ches Baufeld). In den gekennzeichn eten Baufeldern sind lediglich Lärmschutzeinrichtungen zum Schutz der Baufelder zulässig. Dar- über hinaus können sie entsprec hend den übrigen Festsetzungen bebaut werden, sofern im Rahmen des Baugenehmigungsverfah- rens der Nachweis erbracht wurde, dass die störenden gewerbli- chen Nutzungen verbindlich eingestellt oder durch aktive Schall- schutzmaßnahmen ausreichend abgeschirmt wurden. Im WA 3 wurde für das nördliche Baufeld im Rahmen des Bauge- nehmigungsverfahrens für eine Wohnbebauung eine schalltechni- sche Stellungnahme des Ingenieurbüros Fritz vom 31.05.2013 vor- gelegt, welches nachweist, dass eine Bebauung auf diesem Baufeld zulässig ist, da der einzige noch existierende Gewerbebetrieb (Gen- til) keine Emissionen verursacht, welche die Immissionsrichtwerte gem. TA Lärm überschreiten oder die zur Schädigung der Gesund- heit führen würden. Da auch be i Ausschöpfung der Emissionswerte für den rechtmäßig genehmigten Gewerbebetrieb in jedem Falle für die benachbarten Flächen die zulässigen Immissionswerte einzu- halten sind, resultiert aus der Entfernung der geplanten Wohnbe- bauung vom Gewerbebetrieb keine erhebliche Überschreitung der Immissionsrichtwerte. Bei der Ermittlung der Immissionskontin- gente konnte eine minimale Überschreitung des Planwertes von 0,7 dB(A) nachgewiesen werden. Diese minimale Überschreitung er- scheint städtebaulich vertretbar. Das Lärmschutzgutachten kann im Rahmen der Offenlage eingesehen werden. Da das mittlere Baufeld im WA 3 die gleiche Entfernung zum Ge- werbebetrieb aufweist, ist hier eine Wohnbebauung ebenso zuläs- sig. Eine Festsetzung mit einer „Schutzflächenfunktion“ ist daher hier nicht notwendig.
Beratungsverlauf (5)
Orte (13)
- Erbacher Straße
- Hanauer Straße
- Ida-Rhodes-Straße 1
- Wilhelminenstraße 1
- Rheinstraße 89
- Jadeweg
- Mondsteinweg
- Luisenplatz
- Groß-Gerauer Weg 4
- Dornheimer Weg 24
- Am Busenberg
- Am Judenteich
- Landgraf-Georg-Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0239
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.06.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00