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Leitbild Ordnungsdienst 2020

Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) AN/0629/2018 vom 23.04.2018

Stand: Am 23.04.2018 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales Herrn Bernd Petelkau Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 23.04.2018 AN/0629/2018 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 23.04.2018 Leitbild Ordnungsdienst 2020 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, der Weiterentwicklung des städtischen Ordnungsdienstes kommt vor dem Hintergrund einer wachsenden Stadt, erhöhten Sicherheitsanforderungen sowie größeren Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum eine große Bedeutung zu. Der Ordnungsdienst agiert hierbei in einer sensiblen Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Stadt. Die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 23. April 2018 auf- zunehmen: Beschluss: 1. Grundlage eines fortentwickelten Ordnungsdienstes ist ein klares Rollenverständnis. In der Fortschreibung des Leitbilds Ordnungsdienst 2020 wird dieses Rollenbild bis Ende 2018 entwickelt. Schwerpunkte des Rollenbildes soll die moderierende, konflikt- lösende Kompetenz des Ordnungsdienstes sein. 2. Die bestehenden Ordnungspartnerschaften zwischen Polizei und Ordnungsdienst sollen ausgebaut werden. Der Bezirk Innenstadt soll dafür ein Pilotbezirk sein. 3. In Landschafts- und Naturschutzgebieten sowie allgemeinen Grünflächen sollen ver- stärkt Kontrollgänge von Ordnungsdienst-Mitarbeitenden durchgeführt werden. 4. Das Schulungskonzept des Ordnungsdienstes wird ergänzt um die Kompetenzberei- che „Konfliktlösungsstrategien“, „Interkulturelle Kompetenzen“ und „Selbstverteidi- gungstechniken“. Darüber hinaus sollen regelmäßige Supervisionsmodule zur Be- - 2 - sprechung und Bearbeitung besonders konfliktträchtiger Arbeitssituationen angeboten werden. 5. Auf die Anschaffung des Reizstoffsprühgerät Jet Protector "JPX" wird verzichtet. 6. Dem Ausschuss wird jährlich ein Bericht über den Einsatz der Teleskopabwehrstöcke sowie der Reizstoffsprühgeräte vorgelegt. 7. Die Nachbereitung dieser Einsätze erfolgt im Rahmen der geplanten Evaluation des Leitbildes 2020. Begründung: Erfolgt mündlich. Begründung der Dringlichkeit: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 23.04.2018

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 8.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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