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AN/1240/2026

Hitzeschutz für vulnerable Personengruppen im Kontext städtischer Verantwortung der Stadt Köln

Volt Anfrage nach § 4 03.08.2026

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 10.08.2026, TOP 3.4

Volt Anfrage nach § 4

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Volt Anfrage nach § 4

5126 Zeichen

Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 31.07.2026 
AN/1240/2026 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 10.08.2026 
 
Hitzeschutz für vulnerable Personengruppen im Kontext städtischer Verantwortung der Stadt 
Köln 
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
Köln hat mit seiner Hitzeaktionsplanung, dem Hitzeportal, dem Hitzetelefon und dem Hitzeregister früh-
zeitig und vorbildlich Strukturen geschaffen, um die Bevölkerung vor den gesundheitlichen Folgen extre-
mer Hitze zu schützen. Die bisherigen Berichte verdeutlichen jedoch, dass der Schwerpunkt bislang vor 
allem auf Information, Sensibilisierung, der Bereitstellung kühler Rückzugsorte sowie der Vernetzung 
relevanter Akteure liegt. Vor dem Hintergrund zunehmender und länger anhaltender Hitzeperioden stellt 
sich daher die Frage, welche konkreten baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen die 
Stadt Köln innerhalb ihres eigenen Verantwortungsbereichs zusätzlich umsetzt, um insbesondere be-
sonders vulnerable Bevölkerungsgruppen wirksam zu schützen. Aus diesen Gründen bitten wir die Ver-
waltung um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
Fragen 
 
1. Wie bewertet die Verwaltung den bisherigen Stand des Hitzeschutzes für vulnerable Personengrup-
pen in Köln, insbesondere in Senior*innenheimen, Orten der Eingliederungshilfe, Krankenhäusern 
sowie Schulen und Kitas, und welche konkreten Lücken sieht sie trotz der bereits vorbildlich aufge-
setzten Hitzeaktionsplanung? 
 
2. Welche konkreten Handlungsmöglichkeiten hat die Stadt Köln in ihrem eigenen Einflussbereich, ins-
besondere als Eigentümerin städtischer Gebäude, als Arbeitgeberin und über städtische Beteiligun-
gen und Tochtergesellschaften, um wirksamen Hitzeschutz baulich, technisch und organisatorisch zu 
sichern? 
 
3. Welche verbindlichen oder orientierenden Standards verfolgt die Stadt Köln bei Neubauten, Umbau-
ten und Sanierungen städtischer oder städtisch beherrschter Einrichtungen, um Hitzeschutz nicht nur 
 
An den Oberbürgermeister 
Herrn Torsten Burmester 
 
 
 
 
Ratsfraktion Volt 
 
Rathaus Spanischer Bau  
Rathausplatz , Zi. B 137  
50667 Köln 
 
Volt@stadt-koeln.de

- 2 - 
 
über Verhaltensempfehlungen, sondern auch über bauliche Maßnahmen wie Verschattung, Däm-
mung, Lüftung und Klimatisierung umzusetzen? 
 
4. Wie wird in Köln mit Blick auf Schulen, Kitas, Kliniken und besondere Wohnformen geprüft, wo stati-
onäre oder mobile Kühltechnik, einschließlich Klimageräten, kurzfristig oder dauerhaft erforderlich 
sein kann, und nach welchen Kriterien entscheidet die Stadt über deren Einsatz? 
 
5. Welche der international etablierten baulichen und technischen Hitzeschutzmaßnahmen hält die Ver-
waltung in Köln für übertragbar, und welche Voraussetzungen müssten für ihre Umsetzung in öffent-
lichen Einrichtungen geschaffen werden?  
 
Begründung: 
Extreme Hitze ist längst keine Ausnahmeerscheinung mehr, sondern entwickelt sich zu einer dauerhaf-
ten Herausforderung, auf die Deutschland und auch Köln bislang nur unzureichend vorbereitet sind. Die 
Klimakrise führt dazu, dass Hitzeperioden häufiger, intensiver und länger andauern. Dadurch entstehen 
erhebliche gesundheitliche Belastungen, insbesondere für ältere Menschen, Kinder, Menschen mit Be-
hinderung sowie Patient*innen und Bewohner*innen sensibler Einrichtungen. 
In vielen anderen Ländern gehören baulicher Hitzeschutz, wirksame Verschattung und der gezielte Ein-
satz technischer Kühlung seit Jahren zu den etablierten Standards, um die Gesundheit der Bevölkerung 
zu schützen. Auch in Deutschland verändert sich die rechtliche und gesellschaftliche Bewertung: Der 
Einbau von Split-Klimageräten wird zunehmend als berechtigtes Schutzinteresse anerkannt. Gleichzeitig 
hält sich hierzulande weiterhin eine grundsätzliche Zurückhaltung gegenüber Klimaanlagen, obwohl 
diese angesichts der zunehmenden Hitzebelastung kritisch hinterfragt werden sollte. Moderne, energie-
effiziente Wärmepumpen-Klimageräte können dabei nicht nur im Sommer kühlen, sondern im Winter 
auch zum Heizen eingesetzt werden. Werden sie mit erneuerbarem Strom betrieben, können sie einen 
klimaneutralen Gebäudebetrieb unterstützen und Klimaschutz sowie wirksamen Hitzeschutz miteinander 
verbinden. 
Zugleich zeigt sich, dass zahlreiche Einrichtungen – etwa Kindertagesstätten – bereits heute eigenstän-
dig versuchen, mit mobilen Klimageräten oder anderen provisorischen Lösungen auf die steigenden 
Temperaturen zu reagieren. Dies ist einerseits Ausdruck eines pragmatischen Umgangs mit der Situa-
tion, verdeutlicht andererseits aber auch bestehende strukturelle Defizite. Der Schutz vor extremer Hitze 
darf nicht allein der Eigeninitiative einzelner Einrichtungen überlassen bleiben. Vor diesem Hintergrund 
ist es erforderlich, den Handlungsspielraum der Stadt Köln klar zu definieren und eine vorausschauende 
Strategie zu entwickeln, die sowohl bei Neubauten als auch im Gebäudebestand wirksame, nachhaltige 
und klimaverträgliche Maßnahmen zum Hitzeschutz vorsieht. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Lucas Genz 
Geschäftsführer Volt-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

10.08.2026 Hauptausschuss
TOP 3.4 Antrag / Anfrage

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rathausplatz

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Details

Aktenzeichen
AN/1240/2026
Typ
Volt Anfrage nach § 4
Datum
03.08.2026
Erstellt
31.07.2026 12:28