SV-2026/0031
Antrag der Fraktion Volt vom 27. April 2026 betr. Vereinbarkeit von Familie, Beruf und kommunalpolitischem Ehrenamt (familienfreundliche Geschäftsordnung)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
SV-2026/0031
185 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2026/0031 Antrag der Fraktion Volt vom 27. April 2026 betr. Vereinbarkeit von Familie, Beruf und kommunalpolitischem Ehrenamt (familienfreunldiche Geschäftsordnung)
anlage 1
14499 Zeichen
_______________________________________________________________________________________ Darmstadt, 27.04.2026 Antrag der Volt-Fraktion zur Vereinbarkeit von Familie, Beruf und kommunalpolitischem Ehrenamt (familienfreundliche Geschäftsordnung) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, diesen konkreten Entwurf der Änderungen der Geschäftsordnung (130) 1 und der Entschädigungssatzung (120) 2 zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung auf Basis dieses konkreten Entwurfs innerhalb von sechs Monaten eine entsprechende finale Beschlussvorlage zur Abstimmung vorzulegen. Sollte der Magistrat nach internen Prüfungen zu der Auffassung gelangen, dass einzelne der vorgelegten konkreten Formulierungen rechtlich nicht möglich sind, wird er beauftragt, dies unter präziser Nennung der rechtlichen Hinderungsgründe schriftlich zu begründen sowie rechtskonforme Lösungsalternativen aufzuzeigen. A. Entwurf zur Änderung der Entschädigungssatzung (120) a. Einfügung eines neuen § 2a (Ersatz von Betreuungskosten) Das Ziel ist, die Erstattung von Betreuungskosten unbürokratisch und verlässlich über eine Pauschale zu regeln, ohne dass ein direkter Einzelnachweis erforderlich ist. Nach § 2 (Fahrkosten) wird daher folgender neuer § 2a (Ersatz von Aufwendungen für die Betreuung von Angehörigen) eingefügt: "(1) Ehrenamtlich Tätige nach § 1 Abs. 2 Ziff. 1 sowie § 4 Abs. 1 und Abs. 3 (Stadtverordnete, ehrenamtliche Stadträte, Ortsbeiratsmitglieder), die durch schriftliche Erklärung gegenüber dem/der Stadtverordnetenvorsteher/in glaubhaft machen, dass ihnen während der Teilnahme an ersatzpflichtigen Sitzungen (gem. § 3) erforderliche Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder von pflegebedürftigen Angehörigen entstehen, erhalten als Teil ihrer Aufwandsentschädigung eine zusätzliche Sitzungspauschale. (2) Die zusätzliche Sitzungspauschale beträgt 50 Euro pro Sitzungstag und maximal 200 € pro Monat. Sie wird nicht für Fraktionssitzungen gewährt, die bereits durch § 1 Abs. 6 und § 4 Abs. 4 abgegolten sind." 2 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige 1 Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 1 B. Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung (130) a. Ergänzung von § 1 (Pflichten) um Mutterschutz und Elternzeit Das Ziel ist, klare und rechtssichere, an den gesetzlichen Mutterschutz angelehnte Regelungen sowie Regelungen für die Zeit rund um Geburt und frühe Elternzeit zu schaffen, die eine flexible Teilnahme an Sitzungen ermöglichen und sicherstellen, dass aus zeitweiser Nichtteilnahme keine mandatsbezogenen Nachteile entstehen. § 1 (Pflichten) wird somit um folgenden Absatz (5) ergänzt: "(5) Beantragt ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung innerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen sowie für eine Dauer von bis zu sechs Monaten nach der Geburt eines Kindes (Elternzeit) Urlaub von der Sitzungsarbeit, ist dieser von dem/der Stadtverordnetenvorsteher/in zu gewähren. Diese Zeiten gelten als entschuldigte Abwesenheit." b. Ergänzung von § 10 (Ältestenrat) um ein "Pairing-Verfahren" Das Ziel ist, einen verlässlichen und transparenten Prozess zu schaffen, in dem faire Lösungen zur Wahrung der Mehrheitsverhältnisse bei entschuldigter Abwesenheit gemeinsam abgestimmt werden können. Daher wird § 10 (Ältestenrat) um folgenden Absatz (7) ergänzt: "(7) Der Ältestenrat trifft auf Antrag einer Fraktion Vorsorge für ein 'Pairing-Verfahren'. Fällt ein Mitglied aufgrund von Abwesenheit nach § 1 Abs. 5 (Mutterschutz/Elternzeit) oder aufgrund akuter Sorgeverantwortung (z. B. Betreuung eines kranken Kindes oder Angehörigen) aus, wirkt der Ältestenrat ergebnisoffen auf einen Prozess für ein Fairness-Abkommen hin, bei dem eine andere Fraktion durch freiwilligen Verzicht auf eine Stimme bei Abstimmungen die Mehrheitsverhältnisse wahrt." c. Ergänzung von § 26 (Einberufung) um eine fixe Endzeit Das Ziel ist, die Planbarkeit von Sitzungen durch feste Endzeiten zu erhöhen, wobei Verlängerungen durch aktive Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung möglich sind. Hierfür wird § 26 (Einberufung) um folgenden Absatz (9) ergänzt: "(9) Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung enden grundsätzlich um 22:00 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt noch nicht behandelte Tagesordnungspunkte werden auf die nächste Sitzung vertagt. Die Stadtverordnetenversammlung kann auf Antrag des/der Stadtverordnetenvorsteher/in mit Zwei-Drittel-Mehrheit eine Verlängerung der Sitzung für einen eng begrenzten Tagesordnungspunkt beschließen." d. Einfügung eines neuen § 27b (Hybride Sitzungsteilnahme) Das Ziel ist, die Möglichkeit einer digitalen bzw. hybriden Teilnahme an Sitzungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben vorzusehen und nach vorheriger Zustimmung des:der Stadtverordnetenvorstehenden zuzulassen. 2 Nach § 27a (Film-, Bild und Tonaufnahmen) wird folgender neuer § 27b (Hybride Sitzungsteilnahme) eingefügt: "(1) Soweit die Hessische Gemeindeordnung dies zulässt, können Stadtverordnete auf Antrag an öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse mittels Ton-Bild-Übertragung (hybride Teilnahme) teilnehmen. (2) Ein Antrag auf hybride Teilnahme ist beim/bei der Stadtverordnetenvorsteher/in (bzw. Ausschussvorsitzenden) zu stellen und zu begründen. Als Gründe gelten Krankheit und zwingende Sorgeverantwortung (z. B. akute Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen). (3) Zugeschaltete Mitglieder gelten als anwesend im Sinne von § 53 HGO. Die technischen Voraussetzungen zur Gewährleistung des Rede- und Stimmrechts sowie der Öffentlichkeit sind durch die Verwaltung sicherzustellen." e. Ergänzung von § 39 (Zuhörer/innen) um Mitnahme von Kindern Das Ziel ist, die Mitnahme von Kindern zu Sitzungen ausdrücklich zu ermöglichen und hierfür verbindlich eine geeignete, zugängliche Infrastruktur im Umfeld des Sitzungsbetriebs zu schaffen und vorzuhalten (insbesondere Rückzugsräume). Nach § 39 (Zuhörer/innen) wird folgender neuer § 39a (Mitnahme von Kindern) eingefügt: "(1) Stadtverordneten ist es gestattet, ihre Kinder, insbesondere Säuglinge und Kleinkinder, zu den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse mitzubringen. (2) Das Präsidium wird beauftragt, Sorge zu tragen, dass in der Nähe des Plenarsaals ein barrierefrei zugänglicher Raum als Still- und Wickelzimmer zur Verfügung steht.” Begründung Die Kommunalpolitik ist die Basis unserer Demokratie. Damit sie die Gesellschaft angemessen repräsentieren kann, müssen vielfältige Erfahrungen und Lebenswelten in den Gremien vertreten sein. Aktuell sind Mandatstragende in der Phase der Familiengründung und Kindererziehung in der Kommunalpolitik stark unterrepräsentiert. Dies trifft insbesondere Frauen, die nach wie vor einen Großteil der Sorgearbeit leisten und für die der hohe Zeitaufwand und die mangelnde Vereinbarkeit das Haupthindernis für ein politisches Engagement darstellen. 3 Wenn Kommunalpolitik jedoch nur von denjenigen ausgeübt wird, die es sich zeitlich und finanziell leisten können, gerät die kommunale Demokratie in eine Schieflage. 4 Menschen mit jungen Kindern bringen wertvolle Perspektiven in die kommunalpolitische Arbeit ein, da sie die Bedürfnisse von Familien, Bildungseinrichtungen und Nachbarschaften unmittelbar kennen. Ihre Alltagserfahrungen schärfen den Blick für praktikable, lebensnahe Lösungen und 4 Weidhofer, Walchshäusl & Friedrich (2023) , Seite 7. 3 Weidhofer, Cécile, Dorothea Walchshäusl & Sarah Friedrich (2023): “Mit Kind in die Politik. Gute Praktiken für die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und kommunalpolitischem Ehrenamt.” EAF Berlin , Seite 7-8. 3 nachhaltige Entscheidungen. Gerade diese Nähe zum täglichen Leben vor Ort macht ihr Engagement zu einer besonderen Bereicherung für die Kommunalpolitik. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, diese strukturellen Hürden in Darmstadt abzubauen und das Ehrenamt attraktiver zu gestalten. Die Maßnahmen stützen sich auf evaluierte "Best Practices" aus der Studie "Mit Kind in die Politik" (EAF Berlin, 2023): ● Zu A.a (Betreuungskosten): Die Übernahme von Betreuungskosten ist eine zentrale Voraussetzung, damit Eltern (insbesondere Alleinerziehende, wie das Interview mit Dr. Christine Finke 5 zeigt) ihr Mandat wahrnehmen können. Die Formulierung als "zusätzliche Sitzungspauschale" orientiert sich am unbürokratischen Best Practice der Stadt Hockenheim . 6 ● Zu B.a und B.b (Mutterschutz/Pairing): Bisher fehlen in der Kommunalpolitik Regelungen für Mandatstragende rund um die Geburt. Die vorgeschlagene Beurlaubung (B.a) und das "Pairing-Verfahren" (B.b) schaffen Rechtssicherheit und Fairness. Sie folgen dem Best Practice des Landtags von Baden-Württemberg , der als Vorreiter Kinderbetreuungszeiten als Beurlaubungs- und Pairing-Grund anerkennt. In der Geschäftsordnung des Landtags ist ebenso wie hier vorgeschlagen eine Freistellung von Sitzungen für bis zu sechs Monate möglich. 7 Beim Pairing bleibt für eine verhinderte Person der Mehrheit jeweils eine Person aus der Opposition freiwillig der Abstimmung fern. 8 Bei namentlichen Abstimmungen können die gepairten Personen als aufgrund des Pairings entschuldigt/nicht teilnehmend vermerkt werden. ● Zu B.c (fixe Endzeit): Die mangelnde Planbarkeit durch nächtliche Sitzungen ist eine der größten Hürden. Die Studie nennt das Best Practice aus Konstanz , wo die Sitzungen durch Zeitmanagement (mitlaufende Uhr) verkürzt werden. 9 Eine fixe Endzeit, wie sie auch in Bocholt beantragt wurde, 10 schafft die dringend benötigte Planbarkeit. ● Zu B.d (hybride Teilnahme): Die Pandemie hat gezeigt, dass digitale Formate funktionieren. Die Studie nennt die Digitalisierungsoffensive in NRW und die Stadt Hohen Neuendorf (Brandenburg) als "Paradebeispiel". 11 Hybride Formate ermöglichen Teilhabe, selbst wenn Mandatstragende Sorgepflichten nachkommen müssen. Die technischen Hürden hierfür sind gering, da die notwendige Software und die erforderlichen Abstimmungssysteme für hybride Sitzungen bereits beim aktuellen Anbieter des Parlamentsinformationssystems (more! software GmbH) vorhanden sind und bei Bedarf gebucht werden können. ● Zu B.e (Mitnahme von Kindern): Diese Regelung schafft Rechtssicherheit für Betreuungsnotfälle. Sie folgt dem Best Practice des Thüringer Landtags , der die Mitnahme von Kindern bis zu einem Jahr explizit erlaubt. 12 Die geforderte Infrastruktur 12 Weidhofer, Walchshäusl & Friedrich (2023) , Seite 20. 11 Weidhofer, Walchshäusl & Friedrich (2023) , Seite 36-38. 10 Weidhofer, Walchshäusl & Friedrich (2023) , Seite 33. 9 Weidhofer, Walchshäusl & Friedrich (2023) , Seite 30. 8 Weidhofer, Walchshäusl & Friedrich (2023) , Seite 18. 7 Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg , § 75, Abs. 3. 6 Weidhofer, Walchshäusl & Friedrich (2023) , Seite 26. 5 Weidhofer, Walchshäusl & Friedrich (2023) , Seite 28-30. 4 (Stillzimmer) folgt dem Beispiel des Bayerischen Landtags . 13 Diese Anpassungen sind ein wichtiger Schritt, um die kommunalpolitische Arbeit in Darmstadt zu professionalisieren, zu modernisieren und die Repräsentation junger Familien und Frauen in der Stadtverordnetenversammlung aktiv zu fördern. Ana Lena Herrling, Fraktionsvorsitzende Volt Justin Krampe, stellv. Fraktionsvorsitzender Volt Berit Walter, Stadtverordnete Frederik Jobst, Stadtverordneter Anna Schilling, Stadtverordnete Ann-Kathrin Bersch, Stadtverordnete Richard Schiemann, Stadtverordneter 13 Weidhofer, Walchshäusl & Friedrich (2023) , Seite 24. 5
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2026/0031
- Typ
- Antrag
- Datum
- 28.04.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00