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SV-2026/0031

Antrag der Fraktion Volt vom 27. April 2026 betr. Vereinbarkeit von Familie, Beruf und kommunalpolitischem Ehrenamt (familienfreundliche Geschäftsordnung)

Antrag 28.04.2026

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SV-2026/0031

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Vorlage-Nr. SV-2026/0031 
 
 
Antrag der Fraktion Volt vom 27. April 2026 betr. Vereinbarkeit von Familie, Beruf 
und kommunalpolitischem Ehrenamt (familienfreunldiche Geschäftsordnung)

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14499 Zeichen

_______________________________________________________________________________________
 
Darmstadt,
 
27.04.2026
 
Antrag
 
der
 
Volt-Fraktion
 
zur
 
Vereinbarkeit
 
von
 
Familie,
 
Beruf
 
und
 
kommunalpolitischem
 
Ehrenamt
 
(familienfreundliche
 
Geschäftsordnung)
 
 
Die
 
Stadtverordnetenversammlung
 
möge
 
beschließen:
 
 
Der
 
Magistrat
 
wird
 
beauftragt,
 
diesen
 
konkreten
 
Entwurf
 
der
 
Änderungen
 
der
 
Geschäftsordnung
 
(130)
1
 
und
 
der
 
Entschädigungssatzung
 
(120)
2
 
zu
 
prüfen
 
und
 
der
 
Stadtverordnetenversammlung
 
auf
 
Basis
 
dieses
 
konkreten
 
Entwurfs
 
innerhalb
 
von
 
sechs
 
Monaten
 
eine
 
entsprechende
 
finale
 
Beschlussvorlage
 
zur
 
Abstimmung
 
vorzulegen.
 
 
Sollte
 
der
 
Magistrat
 
nach
 
internen
 
Prüfungen
 
zu
 
der
 
Auffassung
 
gelangen,
 
dass
 
einzelne
 
der
 
vorgelegten
 
konkreten
 
Formulierungen
 
rechtlich
 
nicht
 
möglich
 
sind,
 
wird
 
er
 
beauftragt,
 
dies
 
unter
 
präziser
 
Nennung
 
der
 
rechtlichen
 
Hinderungsgründe
 
schriftlich
 
zu
 
begründen
 
sowie
 
rechtskonforme
 
Lösungsalternativen
 
aufzuzeigen.
 
 
 
A.
 
Entwurf
 
zur
 
Änderung
 
der
 
Entschädigungssatzung
 
(120)
 
a.
 
Einfügung
 
eines
 
neuen
 
§
 
2a
 
(Ersatz
 
von
 
Betreuungskosten)
 
Das
 
Ziel
 
ist,
 
die
 
Erstattung
 
von
 
Betreuungskosten
 
unbürokratisch
 
und
 
verlässlich
 
über
 
eine
 
Pauschale
 
zu
 
regeln,
 
ohne
 
dass
 
ein
 
direkter
 
Einzelnachweis
 
erforderlich
 
ist.
 
 
Nach
 
§
 
2
 
(Fahrkosten)
 
wird
 
daher
 
folgender
 
neuer
 
§
 
2a
 
(Ersatz
 
von
 
Aufwendungen
 
für
 
die
 
Betreuung
 
von
 
Angehörigen)
 
eingefügt:
 
"(1)
 
Ehrenamtlich
 
Tätige
 
nach
 
§
 
1
 
Abs.
 
2
 
Ziff.
 
1
 
sowie
 
§
 
4
 
Abs.
 
1
 
und
 
Abs.
 
3
 
(Stadtverordnete,
 
ehrenamtliche
 
Stadträte,
 
Ortsbeiratsmitglieder),
 
die
 
durch
 
schriftliche
 
Erklärung
 
gegenüber
 
dem/der
 
Stadtverordnetenvorsteher/in
 
glaubhaft
 
machen,
 
dass
 
ihnen
 
während
 
der
 
Teilnahme
 
an
 
ersatzpflichtigen
 
Sitzungen
 
(gem.
 
§
 
3)
 
erforderliche
 
Aufwendungen
 
für
 
die
 
entgeltliche
 
Betreuung
 
von
 
Kindern
 
bis
 
zum
 
vollendeten
 
12.
 
Lebensjahr
 
oder
 
von
 
pflegebedürftigen
 
Angehörigen
 
entstehen,
 
erhalten
 
als
 
Teil
 
ihrer
 
Aufwandsentschädigung
 
eine
 
zusätzliche
 
Sitzungspauschale.
 
(2)
 
Die
 
zusätzliche
 
Sitzungspauschale
 
beträgt
 
50
 
Euro
 
pro
 
Sitzungstag
 
und
 
maximal
 
200
 
€
 
pro
 
Monat.
 
Sie
 
wird
 
nicht
 
für
 
Fraktionssitzungen
 
gewährt,
 
die
 
bereits
 
durch
 
§
 
1
 
Abs.
 
6
 
und
 
§
 
4
 
Abs.
 
4
 
abgegolten
 
sind."
 
2
 
Satzung
 
über
 
die
 
Entschädigung
 
für
 
ehrenamtlich
 
Tätige
 
1
 
Geschäftsordnung
 
für
 
die
 
Stadtverordnetenversammlung
 
der
 
Wissenschaftsstadt
 
Darmstadt
 
1

B.
 
Entwurf
 
zur
 
Änderung
 
der
 
Geschäftsordnung
 
der
 
 
Stadtverordnetenversammlung
 
(130)
 
a.
 
Ergänzung
 
von
 
§
 
1
 
(Pflichten)
 
um
 
Mutterschutz
 
und
 
Elternzeit
 
Das
 
Ziel
 
ist,
 
klare
 
und
 
rechtssichere,
 
an
 
den
 
gesetzlichen
 
Mutterschutz
 
angelehnte
 
Regelungen
 
sowie
 
Regelungen
 
für
 
die
 
Zeit
 
rund
 
um
 
Geburt
 
und
 
frühe
 
Elternzeit
 
zu
 
schaffen,
 
die
 
eine
 
flexible
 
Teilnahme
 
an
 
Sitzungen
 
ermöglichen
 
und
 
sicherstellen,
 
dass
 
aus
 
zeitweiser
 
Nichtteilnahme
 
keine
 
mandatsbezogenen
 
Nachteile
 
entstehen.
 
 
 
§
 
1
 
(Pflichten)
 
wird
 
somit
 
um
 
folgenden
 
Absatz
 
(5)
 
ergänzt:
 
 
"(5)
 
Beantragt
 
ein
 
Mitglied
 
der
 
Stadtverordnetenversammlung
 
innerhalb
 
der
 
gesetzlichen
 
Mutterschutzfristen
 
sowie
 
für
 
eine
 
Dauer
 
von
 
bis
 
zu
 
sechs
 
Monaten
 
nach
 
der
 
Geburt
 
eines
 
Kindes
 
(Elternzeit)
 
Urlaub
 
von
 
der
 
Sitzungsarbeit,
 
ist
 
dieser
 
von
 
dem/der
 
Stadtverordnetenvorsteher/in
 
zu
 
gewähren.
 
Diese
 
Zeiten
 
gelten
 
als
 
entschuldigte
 
Abwesenheit."
 
 
b.
 
Ergänzung
 
von
 
§
 
10
 
(Ältestenrat)
 
um
 
ein
 
"Pairing-Verfahren"
 
Das
 
Ziel
 
ist,
 
einen
 
verlässlichen
 
und
 
transparenten
 
Prozess
 
zu
 
schaffen,
 
in
 
dem
 
faire
 
Lösungen
 
zur
 
Wahrung
 
der
 
Mehrheitsverhältnisse
 
bei
 
entschuldigter
 
Abwesenheit
 
gemeinsam
 
abgestimmt
 
werden
 
können.
 
 
Daher
 
wird
 
§
 
10
 
(Ältestenrat)
 
um
 
folgenden
 
Absatz
 
(7)
 
ergänzt:
 
"(7)
 
Der
 
Ältestenrat
 
trifft
 
auf
 
Antrag
 
einer
 
Fraktion
 
Vorsorge
 
für
 
ein
 
'Pairing-Verfahren'.
 
Fällt
 
ein
 
Mitglied
 
aufgrund
 
von
 
Abwesenheit
 
nach
 
§
 
1
 
Abs.
 
5
 
(Mutterschutz/Elternzeit)
 
oder
 
aufgrund
 
akuter
 
Sorgeverantwortung
 
(z.
 
B.
 
Betreuung
 
eines
 
kranken
 
Kindes
 
oder
 
Angehörigen)
 
aus,
 
wirkt
 
der
 
Ältestenrat
 
ergebnisoffen
 
auf
 
einen
 
Prozess
 
für
 
ein
 
Fairness-Abkommen
 
hin,
 
bei
 
dem
 
eine
 
andere
 
Fraktion
 
durch
 
freiwilligen
 
Verzicht
 
auf
 
eine
 
Stimme
 
bei
 
Abstimmungen
 
die
 
Mehrheitsverhältnisse
 
wahrt."
 
c.
 
Ergänzung
 
von
 
§
 
26
 
(Einberufung)
 
um
 
eine
 
fixe
 
Endzeit
 
Das
 
Ziel
 
ist,
 
die
 
Planbarkeit
 
von
 
Sitzungen
 
durch
 
feste
 
Endzeiten
 
zu
 
erhöhen,
 
wobei
 
Verlängerungen
 
durch
 
aktive
 
Beschlussfassung
 
der
 
Stadtverordnetenversammlung
 
möglich
 
sind.
 
 
Hierfür
 
wird
 
§
 
26
 
(Einberufung)
 
um
 
folgenden
 
Absatz
 
(9)
 
ergänzt:
 
"(9)
 
Die
 
Sitzungen
 
der
 
Stadtverordnetenversammlung
 
enden
 
grundsätzlich
 
um
 
22:00
 
Uhr.
 
Zu
 
diesem
 
Zeitpunkt
 
noch
 
nicht
 
behandelte
 
Tagesordnungspunkte
 
werden
 
auf
 
die
 
nächste
 
Sitzung
 
vertagt.
 
Die
 
Stadtverordnetenversammlung
 
kann
 
auf
 
Antrag
 
des/der
 
Stadtverordnetenvorsteher/in
 
mit
 
Zwei-Drittel-Mehrheit
 
eine
 
Verlängerung
 
der
 
Sitzung
 
für
 
einen
 
eng
 
begrenzten
 
Tagesordnungspunkt
 
beschließen."
 
d.
 
Einfügung
 
eines
 
neuen
 
§
 
27b
 
(Hybride
 
Sitzungsteilnahme)
 
Das
 
Ziel
 
ist,
 
die
 
Möglichkeit
 
einer
 
digitalen
 
bzw.
 
hybriden
 
Teilnahme
 
an
 
Sitzungen
 
im
 
Rahmen
 
der
 
rechtlichen
 
Vorgaben
 
vorzusehen
 
und
 
nach
 
vorheriger
 
Zustimmung
 
des:der
 
Stadtverordnetenvorstehenden
 
zuzulassen.
 
 
2

Nach
 
§
 
27a
 
(Film-,
 
Bild
 
und
 
Tonaufnahmen)
 
wird
 
folgender
 
neuer
 
§
 
27b
 
(Hybride
 
Sitzungsteilnahme)
 
eingefügt:
 
"(1)
 
Soweit
 
die
 
Hessische
 
Gemeindeordnung
 
dies
 
zulässt,
 
können
 
Stadtverordnete
 
auf
 
Antrag
 
an
 
öffentlichen
 
Sitzungen
 
der
 
Stadtverordnetenversammlung
 
und
 
ihrer
 
Ausschüsse
 
mittels
 
Ton-Bild-Übertragung
 
(hybride
 
Teilnahme)
 
teilnehmen.
 
(2)
 
Ein
 
Antrag
 
auf
 
hybride
 
Teilnahme
 
ist
 
beim/bei
 
der
 
Stadtverordnetenvorsteher/in
 
(bzw.
 
Ausschussvorsitzenden)
 
zu
 
stellen
 
und
 
zu
 
begründen.
 
Als
 
Gründe
 
gelten
 
Krankheit
 
und
 
zwingende
 
Sorgeverantwortung
 
(z.
 
B.
 
akute
 
Betreuung
 
von
 
Kindern
 
oder
 
pflegebedürftigen
 
Angehörigen).
 
(3)
 
Zugeschaltete
 
Mitglieder
 
gelten
 
als
 
anwesend
 
im
 
Sinne
 
von
 
§
 
53
 
HGO.
 
Die
 
technischen
 
Voraussetzungen
 
zur
 
Gewährleistung
 
des
 
Rede-
 
und
 
Stimmrechts
 
sowie
 
der
 
Öffentlichkeit
 
sind
 
durch
 
die
 
Verwaltung
 
sicherzustellen."
 
e.
 
Ergänzung
 
von
 
§
 
39
 
(Zuhörer/innen)
 
um
 
Mitnahme
 
von
 
Kindern
 
Das
 
Ziel
 
ist,
 
die
 
Mitnahme
 
von
 
Kindern
 
zu
 
Sitzungen
 
ausdrücklich
 
zu
 
ermöglichen
 
und
 
hierfür
 
verbindlich
 
eine
 
geeignete,
 
zugängliche
 
Infrastruktur
 
im
 
Umfeld
 
des
 
Sitzungsbetriebs
 
zu
 
schaffen
 
und
 
vorzuhalten
 
(insbesondere
 
Rückzugsräume).
 
Nach
 
§
 
39
 
(Zuhörer/innen)
 
wird
 
folgender
 
neuer
 
§
 
39a
 
(Mitnahme
 
von
 
Kindern)
 
eingefügt:
 
"(1)
 
Stadtverordneten
 
ist
 
es
 
gestattet,
 
ihre
 
Kinder,
 
insbesondere
 
Säuglinge
 
und
 
Kleinkinder,
 
zu
 
den
 
Sitzungen
 
der
 
Stadtverordnetenversammlung
 
und
 
ihrer
 
Ausschüsse
 
mitzubringen.
 
 
(2)
 
Das
 
Präsidium
 
wird
 
beauftragt,
 
Sorge
 
zu
 
tragen,
 
dass
 
in
 
der
 
Nähe
 
des
 
Plenarsaals
 
ein
 
barrierefrei
 
zugänglicher
 
Raum
 
als
 
Still-
 
und
 
Wickelzimmer
 
zur
 
Verfügung
 
steht.”
 
 
Begründung
 
Die
 
Kommunalpolitik
 
ist
 
die
 
Basis
 
unserer
 
Demokratie.
 
Damit
 
sie
 
die
 
Gesellschaft
 
angemessen
 
repräsentieren
 
kann,
 
müssen
 
vielfältige
 
Erfahrungen
 
und
 
Lebenswelten
 
in
 
den
 
Gremien
 
vertreten
 
sein.
 
Aktuell
 
sind
 
Mandatstragende
 
in
 
der
 
Phase
 
der
 
Familiengründung
 
und
 
Kindererziehung
 
in
 
der
 
Kommunalpolitik
 
stark
 
unterrepräsentiert.
 
Dies
 
trifft
 
insbesondere
 
Frauen,
 
die
 
nach
 
wie
 
vor
 
einen
 
Großteil
 
der
 
Sorgearbeit
 
leisten
 
und
 
für
 
die
 
der
 
hohe
 
Zeitaufwand
 
und
 
die
 
mangelnde
 
Vereinbarkeit
 
das
 
Haupthindernis
 
für
 
ein
 
politisches
 
Engagement
  
darstellen.
3
 
 
Wenn
 
Kommunalpolitik
 
jedoch
 
nur
 
von
 
denjenigen
 
ausgeübt
 
wird,
 
die
 
es
 
sich
 
zeitlich
 
und
 
finanziell
 
leisten
 
können,
 
gerät
 
die
 
kommunale
 
Demokratie
 
in
 
eine
 
Schieflage.
4
 
Menschen
 
mit
 
jungen
 
Kindern
 
bringen
 
wertvolle
 
Perspektiven
 
in
 
die
 
kommunalpolitische
 
Arbeit
 
ein,
 
da
 
sie
 
die
 
Bedürfnisse
 
von
 
Familien,
 
Bildungseinrichtungen
 
und
 
Nachbarschaften
 
unmittelbar
 
kennen.
 
Ihre
 
Alltagserfahrungen
 
schärfen
 
den
 
Blick
 
für
 
praktikable,
 
lebensnahe
 
Lösungen
 
und
 
4
 
Weidhofer,
 
Walchshäusl
 
&
 
Friedrich
 
(2023)
,
 
Seite
 
7.
 
3
 
Weidhofer,
 
Cécile,
 
Dorothea
 
Walchshäusl
 
&
 
Sarah
 
Friedrich
 
(2023):
 
“Mit
 
Kind
 
in
 
die
 
Politik.
 
Gute
 
Praktiken
 
für
 
die
 
Vereinbarkeit
 
von
 
Familie,
 
Beruf
 
und
 
kommunalpolitischem
 
Ehrenamt.”
 
EAF
 
Berlin
,
 
Seite
 
7-8.
 
3

nachhaltige
 
Entscheidungen.
 
Gerade
 
diese
 
Nähe
 
zum
 
täglichen
 
Leben
 
vor
 
Ort
 
macht
 
ihr
 
Engagement
 
zu
 
einer
 
besonderen
 
Bereicherung
 
für
 
die
 
Kommunalpolitik.
 
 
 
Die
 
vorgeschlagenen
 
Maßnahmen
 
zielen
 
darauf
 
ab,
 
diese
 
strukturellen
 
Hürden
 
in
 
Darmstadt
 
abzubauen
 
und
 
das
 
Ehrenamt
 
attraktiver
 
zu
 
gestalten.
 
Die
 
Maßnahmen
 
stützen
 
sich
 
auf
 
evaluierte
 
"Best
 
Practices"
 
aus
 
der
 
Studie
 
"Mit
 
Kind
 
in
 
die
 
Politik"
 
(EAF
 
Berlin,
 
2023):
 
 
●
 
Zu
 
A.a
 
(Betreuungskosten):
 
Die
 
Übernahme
 
von
 
Betreuungskosten
 
ist
 
eine
 
zentrale
 
Voraussetzung,
 
damit
 
Eltern
 
(insbesondere
 
Alleinerziehende,
 
wie
 
das
 
Interview
 
mit
 
Dr.
 
Christine
 
Finke
5
 
zeigt)
 
ihr
 
Mandat
 
wahrnehmen
 
können.
 
Die
 
Formulierung
 
als
 
"zusätzliche
 
Sitzungspauschale"
 
orientiert
 
sich
 
am
 
unbürokratischen
 
Best
 
Practice
 
der
 
Stadt
 
Hockenheim
.
6
 
 
●
 
Zu
 
B.a
 
und
 
B.b
 
(Mutterschutz/Pairing):
 
Bisher
 
fehlen
 
in
 
der
 
Kommunalpolitik
 
Regelungen
 
für
 
Mandatstragende
 
rund
 
um
 
die
 
Geburt.
 
Die
 
vorgeschlagene
 
Beurlaubung
 
(B.a)
 
und
 
das
 
"Pairing-Verfahren"
 
(B.b)
 
schaffen
 
Rechtssicherheit
 
und
 
Fairness.
 
Sie
 
folgen
 
dem
 
Best
 
Practice
 
des
 
Landtags
 
von
 
Baden-Württemberg
,
 
der
 
als
 
Vorreiter
 
Kinderbetreuungszeiten
 
als
 
Beurlaubungs-
 
und
 
Pairing-Grund
 
anerkennt.
 
In
 
der
 
Geschäftsordnung
 
des
 
Landtags
 
ist
 
ebenso
 
wie
 
hier
 
vorgeschlagen
 
eine
 
Freistellung
 
von
 
Sitzungen
 
für
 
bis
 
zu
 
sechs
 
Monate
 
möglich.
7
 
Beim
 
Pairing
 
bleibt
 
für
 
eine
 
verhinderte
 
Person
 
der
 
Mehrheit
 
jeweils
 
eine
 
Person
 
aus
 
der
 
Opposition
 
freiwillig
 
der
 
Abstimmung
 
fern.
8
 
Bei
 
namentlichen
 
Abstimmungen
 
können
 
die
 
gepairten
 
Personen
 
als
 
aufgrund
 
des
 
Pairings
 
entschuldigt/nicht
 
teilnehmend
 
vermerkt
 
werden.
 
 
●
 
Zu
 
B.c
 
(fixe
 
Endzeit):
 
Die
 
mangelnde
 
Planbarkeit
 
durch
 
nächtliche
 
Sitzungen
 
ist
 
eine
 
der
 
größten
 
Hürden.
 
Die
 
Studie
 
nennt
 
das
 
Best
 
Practice
 
aus
 
Konstanz
,
 
wo
 
die
 
Sitzungen
 
durch
 
Zeitmanagement
 
(mitlaufende
 
Uhr)
 
verkürzt
 
werden.
9
 
Eine
 
fixe
 
Endzeit,
 
wie
 
sie
 
auch
 
in
 
Bocholt
 
beantragt
 
wurde,
10
 
schafft
 
die
 
dringend
 
benötigte
 
Planbarkeit.
 
 
●
 
Zu
 
B.d
 
(hybride
 
Teilnahme):
 
Die
 
Pandemie
 
hat
 
gezeigt,
 
dass
 
digitale
 
Formate
 
funktionieren.
 
Die
 
Studie
 
nennt
 
die
 
Digitalisierungsoffensive
 
in
 
NRW
 
und
 
die
 
Stadt
 
Hohen
 
Neuendorf
 
(Brandenburg)
 
als
 
"Paradebeispiel".
11
 
Hybride
 
Formate
 
ermöglichen
 
Teilhabe,
 
selbst
 
wenn
 
Mandatstragende
 
Sorgepflichten
 
nachkommen
 
müssen.
 
Die
 
technischen
 
Hürden
 
hierfür
 
sind
 
gering,
 
da
 
die
 
notwendige
 
Software
 
und
 
die
 
erforderlichen
 
Abstimmungssysteme
 
für
 
hybride
 
Sitzungen
 
bereits
 
beim
 
aktuellen
 
Anbieter
 
des
 
Parlamentsinformationssystems
 
(more!
 
software
 
GmbH)
 
vorhanden
 
sind
 
und
 
bei
 
Bedarf
 
gebucht
 
werden
 
können.
 
 
●
 
Zu
 
B.e
 
(Mitnahme
 
von
 
Kindern):
 
Diese
 
Regelung
 
schafft
 
Rechtssicherheit
 
für
 
Betreuungsnotfälle.
 
Sie
 
folgt
 
dem
 
Best
 
Practice
 
des
 
Thüringer
 
Landtags
,
 
der
 
die
 
Mitnahme
 
von
 
Kindern
 
bis
 
zu
 
einem
 
Jahr
 
explizit
 
erlaubt.
12
 
Die
 
geforderte
 
Infrastruktur
 
12
 
Weidhofer,
 
Walchshäusl
 
&
 
Friedrich
 
(2023)
,
 
Seite
 
20.
 
11
 
Weidhofer,
 
Walchshäusl
 
&
 
Friedrich
 
(2023)
,
 
Seite
 
36-38.
 
10
 
Weidhofer,
 
Walchshäusl
 
&
 
Friedrich
 
(2023)
,
 
Seite
 
33.
 
9
 
Weidhofer,
 
Walchshäusl
 
&
 
Friedrich
 
(2023)
,
 
Seite
 
30.
 
8
 
Weidhofer,
 
Walchshäusl
 
&
 
Friedrich
 
(2023)
,
 
Seite
 
18.
 
7
 
Geschäftsordnung
 
des
 
Landtags
 
von
 
Baden-Württemberg
,
 
§
 
75,
 
Abs.
 
3.
 
6
 
Weidhofer,
 
Walchshäusl
 
&
 
Friedrich
 
(2023)
,
 
Seite
 
26.
 
5
 
Weidhofer,
 
Walchshäusl
 
&
 
Friedrich
 
(2023)
,
 
Seite
 
28-30.
 
4

(Stillzimmer)
 
folgt
 
dem
 
Beispiel
 
des
 
Bayerischen
 
Landtags
.
13
 
 
Diese
 
Anpassungen
 
sind
 
ein
 
wichtiger
 
Schritt,
 
um
 
die
 
kommunalpolitische
 
Arbeit
 
in
 
Darmstadt
 
zu
 
professionalisieren,
 
zu
 
modernisieren
 
und
 
die
 
Repräsentation
 
junger
 
Familien
 
und
 
Frauen
 
in
 
der
 
Stadtverordnetenversammlung
 
aktiv
 
zu
 
fördern.
 
 
 
Ana
 
Lena
 
Herrling,
 
Fraktionsvorsitzende
 
Volt
 
Justin
 
Krampe,
 
stellv.
 
Fraktionsvorsitzender
 
Volt
 
Berit
 
Walter,
 
Stadtverordnete
 
Frederik
 
Jobst,
 
Stadtverordneter
 
Anna
 
Schilling,
 
Stadtverordnete
 
Ann-Kathrin
 
Bersch,
 
Stadtverordnete
 
Richard
 
Schiemann,
 
Stadtverordneter
 
13
 
Weidhofer,
 
Walchshäusl
 
&
 
Friedrich
 
(2023)
,
 
Seite
 
24.
 
5

Beratungsverlauf (1)

TOP 30

Details

Vorlagen-Nr.
SV-2026/0031
Typ
Antrag
Datum
28.04.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00