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2014/0094

Naturdenkmal Nr. 45 - Jägertoreichen

Magistratsvorlage 05.03.2014

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2014/0094

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2014/0094

4130 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
18.03.2014 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V  an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Umweltamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2014/0094 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:  554010 
Kostenstelle:  056-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5540-11 Sachkonto:  6179200 
 
Betreff: Naturdenkmal Nr. 45 - Jägertoreichen 
 
Vorlage vom: 05.03.2014 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat nimmt den Bericht des Umweltamtes zur Kenntnis und beschließt die Fällung der 
östlichen Eiche der beiden als Naturdenkmal Nr. 45 ausgewiesenen Jägertoreichen. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.03.2014 
  
 
Die als Naturdenkmal Nr. 45 ausgewiesenen Jägertoreichen stehen im Kreuzungsbereich 
Kranichsteiner Straße / Jägertorstraße. 
 
Bereits im Jahr 2001 wurde an der östlichen Eiche ein großer Pilzfruchtkörper festgestellt. 
Hierbei handelt es sich um den Tropfenden Schillerporling (Inonotus dryadeus). Dieser Pilz 
zersetzt die Unterseite der Wurzelanläufe. Im Endstadium führt der Befall aufgrund 
ausgedehnter Fäuleschäden im Wurzelbereich zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit.  
 
Mit Magistratsbeschluss vom 5. Dezember 2011 (Beschluss-Nr. 0899) wurde das Umweltamt 
beauftragt, entsprechend dem Gutachten von 2001 des Büros Reinartz & Schlag die betroffene 
Eiche zu erhalten und in regelmäßigen Abständen die Standsicherheit durch ein Gutachten 
erneut prüfen zu lassen. 
 
Nach den Gutachten von 2004 und 2007 kommt das Gutachten des Büros Reinhartz & Schlag 
aus dem Jahr 2012 zu folgendem Gesamtergebnis: 
 
„In den letzten Jahren konnte beobachtet werden, dass die Krone der untersuchten Eiche mehr 
und mehr abgestorben ist. Fruchtkörper des Tropfenden Schillerporlings sind aufgetreten und 
haben die Ursache der Schäden angezeigt. 
 
Nach deutlichen Rückschnitten ist die Rest- bzw. Sekundärkrone zwar relativ belaubt, weist 
aber neuerliche Absterbeerscheinungen auf. Das zeigt, dass die Baumvitalität weiter rückläufig 
ist. Aus diesem Grund schreitet auch der Holzabbau fort. 
   
Ein Zeichen dafür sind auch die neu aufgetretenen Schäden des Holzkörpers, an denen 
abgebautes Holz aus dem Stamm rieselt. Diese neuen Schäden, die wahrscheinlich durch den 
Schwefelporling hervorgerufen worden sind, zeigen, dass die im Baum vorhandenen Schadpilze 
mittlerweile in der Lage sind, den Splint und das Lambium anzugreifen und von innen nach 
außen zu durchwachsen. 
 
Aller Erfahrung nach kann man davon ausgehen, dass die Eiche in der Endphase ihrer 
Schädigung angelangt ist, ihre Lebenserwartung begrenzt ist und sich die Ausbreitung der 
Schaderreger weiter beschleunigt hat.“ 
 
Aktuell hat sich die Vitalität nochmals stark verschlechtert. Die stark geschädigte Jägertoreiche 
auf der Mittelinsel ist inzwischen als nicht mehr standsicher einzustufen. Bei einer visuellen 
Baumkontrolle am 25. Februar 2014 sind großflächige Rindenablösungen durch eine 
inzwischen weiträumige Splintholzzersetzung (Weißfäule, vermutlich durch Hallimaschpilz 
ausgelöst) und eine starke Höhlung des Wurzelstocks festgestellt worden. 
 
Des Weiteren bleibt der Fruchtkörper des etwa alle zwei Jahre auftretenden „Zottigen 
Schillerporling“ seit ein paar Jahren aus. Dies deutet darauf hin, dass der Pilz „kein Futter“ 
(gesundes Holz) zur Verfügung hat. 
 
Der „Zottige Schillerporling“ beschränkt sich in seinem Abbau nur auf die Wurzeln und den 
unteren Bereich des Wurzelstocks. Dieser dürfte nun fast völlig zersetzt sein; d. h. die 
Standsicherheit ist nicht mehr gegeben. 
 
Darmstadt, 5. März 2014 
UNB.20.045     
 
 
Dezernat V 
 
 
Barbara Akdeniz 
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

TOP 5
TOP 4
TOP 32 zur Kenntnis
TOP 125

Orte (2)

  • Kranichsteiner Straße
  • Jägertorstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2014/0094
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.03.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00