mandari

Wahl des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin und seiner/ihrer Stellvertreter/innen

Beschlussvorlage 201861 vom 29.10.2020

Stand: Am 18.11.2020 in der Bezirksvertretung Beuel geändert beschlossen.

Dokumente

  • Sammeldokument öffentlich

    PDF 75.3 KB

    Herunterladen: Sammeldokument öffentlich

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Beschlussvorlage öffentlich 201861 Der Oberbürgermeister —— Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat: Dez. I Wahl des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin und seiner/ihrer Stellvertreter/innen Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 18.11.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Bezirksvertretung Beuel wählt anhand der Wahlvorschläge _____________________________________ als Bezirksbürgermeister/in und _______________________________und ____________________________ als Stellvertreter/innen des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin. Begründung Auf die Wahl des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin und seiner/ihrer Stellvertreter/innen findet § 36 Abs. 3 GO NW in Verbindung mit § 67 Abs. 2 GO NW entsprechende Anwendung. Danach sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Gemäß § 36 Abs. 3 GO NW in Verbindung mit § 67 Abs. 2 GO NW ist Bezirksbürgermeister/in, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, erste/r Seite 1 von 2 Seite 2 —— Stellvertreter/in, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, zweite/r Stellvertreter/in, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw.. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleicher Höchstzahl findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom/von der Altersvorsitzenden zu ziehende Los. Nimmt ein/e Bewerber/in die Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an nächster Stelle des Wahlvorschlages steht. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl. Der Bezirksbürgermeister/die Bezirksbürgermeisterin und die Stellvertreter/innen dürfen nach § 36 Abs. 3 Satz 4 GO NW nicht zugleich Bürgermeister/Bürgermeisterin oder Stellvertreter/in des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin sein. Die Wahl selbst erfolgt in der Form, dass der Bezirksbürgermeister/die Bezirksbürgermeisterin und der/die Stellvertreter/innen ohne Aussprache (vgl. § 36 Abs. 3 Satz 2 GO NW) und in geheimer Abstimmung gewählt wird. Anlage/n Keine Seite 2 von 2

Beratungsverlauf

  1. 18.11.2020

    Bezirksvertretung Beuel

    TOP 4.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz