0991/2021
Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des im Rahmen des kooperativen Baulandmodells zu erbringenden Grünflächennachweises
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Anlage 4 Vorab-Auszug AKUG vom 02.09.2021
4969 Zeichen
Anlage 4
Geschäftsführung
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
Frau Bültge-Oswald
Telefon: (0221) 221-23702
E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de
Datum: 07.09.2021
Auszug
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses
Klima, Umwelt und Grün vom 02.09.2021
öffentlich
4.1.1 Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des im Rahmen des kooperativen
Baulandmodells zu erbringenden Grünflächennachweises
0991/2021
RM Herr Schallehn bemerkt, dass Punkt C des Beschlusstextes für Umweltpolitiker
schwer zu akzeptieren sei, wenn ein Ausgleich nicht vor Ort sondern irgendwo in
Köln erfolge. Dies sei unter Klimabedingungen nicht mehr tragbar. Man habe aber
auch verstanden, dass, wenn C nicht als Alternative aufgeführt sei, überhaupt keine
Ablösemittel von Seiten der Investoren gezahlt werden. Um noch eine Lösung zu
finden und die Vorlage nicht aufzuhalten, beantrage er, sie ohne Votum in den Stadt-
entwicklungsausschuss zu verweisen.
SB Herr Struwe ist für die SPD-Fraktion mit der Verweisung ohne Votum einverstan-
den und unterstützt das Argument seines Vorredners zu Punkt C. Er spricht Alterna-
tive B an und möchte wissen, wie der Begriff „unmittelbar“ definiert werde, also z. B.
ein paar hundert Meter, der gleiche Stadtteil oder der Stadtbezirk. Er regt an, die De-
finition von „unmittelbar“ auszuweiten, da er relativ sicher sei, dass ein Grünaus-
gleich in jedem Stadtteil möglich und sinnvoller sei, als eine Zahlung von finanziellen
Ablösemitteln. Herr Struwe bittet die Verwaltung hierzu um eine Stellungnahme.
SB Herr Dr. Albach stimmt zu, dass ein Ausgleich im Stadtbezirk ausreiche. Er weist
kritisch darauf hin, dass die FDP-Fraktion mit großer Sorge die Verzögerung der
energetischen Modernisierung der Stadt Köln betrachte.
Auf die Verständnisfrage von SE Frau Michel hinsichtlich des Ausgleichs in Form von
finanziellen Mitteln antwortet Frau Wagner vom Stadtplanungsamt, dass man zu-
nächst immer versuche, im Quartier selbst die Grünfläche zu realisieren. Sie verweist
auf die Pläne, auch im rechtsrheinischen den Grüngürtel auszubauen. Es seien noch
genug Möglichkeiten für die Schaffung von großen, zusammenhängenden Grünflä-
chen vorhanden. Sie betont die Wichtigkeit der Klimawirkung durch Bäume. Bei dem
kooperativen Baulandmodell gehe es jedoch darum, ein Angebot für den Aufenthalt
der Menschen in Grünflächen zu schaffen. Hinzu kämen weitere mit dem Umweltde-
zernat betriebene Maßnahmen, wie die Begrünung von Dächern und Fassaden. Dies
sei ausdrücklich nicht Bestandteil des Baulandmodells.
Herr Dr. Bauer unterstützt die Aussage von Frau Wagner und betont, dass es sich
bei dem kooperativen Baulandmodell nur um Grünflächen und nicht um Dach- oder
Fassadenbegrünung handle. Die Verwaltung habe ganz bewusst diese Lösung ge-
sucht, um den Masterplan Grün zu erstellen und das nutzbare Grün in den einzelnen
Quartieren auszuweiten.
RM Frau Glashagen regt an, begehbare Dachgärten einzuplanen, die ein guter Aus-
gleich in unmittelbarer Nähe für die Menschen seien, die dort leben.
Die Fraktion Volt übermittelt per E-Mail folgende Fragen:
„Wie wird ein Zubau der Stadt Köln ohne Grünflächenerweiterung verhindert, wenn
der letzte Ausweg/die Hintertür immer eine einfache Zahlung zur Unterstützung des
Grüngürtels ist, dessen Fläche nur marginal erweitert werden kann?
Oder werden mit den Geldern Grundstücke erworben, um die Fläche des Grüngür-
tels zu erweitern?“
SE Frau Lange unterstützt die Anregung ihrer Vorrednerin und schlägt vor, das Wort
„unmittelbar“ noch enger in „fußläufig“ zu ändern, da es auch CO2-Auswirkungen
habe, ob man mit dem Auto ins Grüne fahre oder ob es zu Fuß erreichbar sei.
RM Frau Röhrig weist ergänzend hinsichtlich des Beratungsbedarfs ihrer Fraktion auf
den in der letzten Sitzung mündlich vorgetragenen Änderungsantrag hin, der die Ab-
lösung „in Absprache mit den Bezirksvertretungen“ vorsehe.1
Auf Nachfrage von SB Herrn Dr. Albach, ob eine mit Solarpanelen abgedeckte Flä-
che noch als Ausgleichsfläche gelte, antwortet Herr Dr. Bauer, dass dies möglich sei.
Allerdings werde die Fläche eher reduziert bewertet.
Anschließend stellt die stellvertretende Ausschussvorsitzende die Verweisung der
Beschlussvorlage und des mündlichen Änderungsantrags ohne Votum in den Stadt-
entwicklungsausschuss zur Abstimmung:
Geänderter Beschluss:
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage zusammen
mit dem mündlichen Änderungsantrag aus der Sitzung am 04.06.2021 ohne Vo-
tum in den Stadtentwicklungsausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
1 Text des mündlichen Änderungsantrags: Es soll der Mehrbedarf abgelöst werden und die entsprechenden
Mittel in die Aufwertung bzw. den Ausbau jener Grünflächen fließen, die in Absprache mit der zuständigen
Bezirksvertretung in einem räumlichen Zusammenhang zu dem jeweiligen Planungsvorhaben stehen.“
Anlage 3
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A N L A G E 3 Anlage 3 0991 -2021 Sa Antragstext Änderungsantrag zu TOP 4.1.1 Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des im Rahmen des kooperativen Baulandmodells zu erbringenden Grünflächennachweises Sehr geehrte Damen und Herren, DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet um Aufnahme des folgenden mündlichen Änderungsantrags zu TOP 4.1.1 "Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des im Rahmen des kooperativen Baulandmodells zu erbringenden Grünflächennachweises" Beschluss: Punkt b der Beschlussvorlage wird in folgende Formulierung geändert: Soll der Mehrbedarf abgelöst werden und die entsprechenden Mittel in die Aufwertung bzw. den Ausbau jener Grünflächen fließen, die in Abspreche mit der zuständigen Bezirksvertre- tung in einem räumlichen Zusammenhang zu dem jeweiligen Planungsvorhaben stehen. Begründung: Die Bezirksvertretungen sind im Rahmen der Planung sowieso zu hören. Da diese die Mög- lichkeiten und Defizite vor Ort am besten kennen und auch in engem Kontakt mit der Bevöl- kerung stehen, sollten diese auch beim Grünausgleich gehört werden. Sollte eine Baumaß- nahme beispielsweise in Kalk ausgeglichen werden, ist eine Kompensation in Vingst oder Höhenberg sinnvoller, als im inneren Grüngürtel. Stellungnahme der Verwaltung 611/1 Eine Änderung der Formulierung in der Beschlussvorlage ist nicht notwendig, da dieses Vor- gehen bereits praktiziert wird. Im Rahmen der Bebauungsplanverfahren werden die Bezirksvertretungen über die Anwen- dung und Umsetzung des Kooperativen Baulandmodells Köln in den Verfahren informiert und diese im Kontext der Gesamtplanung diskutiert.
Anlage 2 Auszug AKUG
2245 Zeichen
Anlage 2 Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de Datum: 25.08.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrif t der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 04.06.2021 öffentlich 4.1.1 Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des im Rahmen des kooperativen Baulandmodells zu erbringenden Grünflächennachweises 0991/2021 RM Frau Niknamtavin beantragt mündlich namens der Fraktion Die Linke , dass Punkt b in der Beschlussvorlage in folgende Formulierung geändert wird: „Es soll der Mehrbedarf abgelöst werden und die entsprechenden Mittel in die Auf- wertung bzw. den Ausbau jener Grünflächen fließen, die in Absprache mit der zu- ständigen Bezirksvertretung in einem räumlichen Zusammenhang zu dem jeweili- gen Planungsvorhaben stehen.“ Sie begründet dies damit, dass die Bezirksvertretungen im Rahmen der Planung zu hören seien, da diese die Möglichkeiten und Defizite vor Ort am besten kennen und zudem in engem Kontakt mit der Bevölkerung stünden. RM Herr Schallehn meldet Beratungsbedarf für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an. Er merkt an, dass es weitere Änderungswünsche am Baulandmodell gebe. Es sei somit sinnvoller, wenn alle Punkte zusammen beraten würden. Er hat die Bitte, die gewünschten Änderungen für die nächste Sitzung in einer Gesamtvorlage zusam- menzufassen. SB Herr Struwe meldet ebenfalls Beratungsbedarf für die SPD-Fraktion an, um die Möglichkeit zu haben, sich mit Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses zu beraten. Dem mündlichen Änderungsantrag stimme man zunächst zu. SB Herr Dr. Albach stimmt zu, dass es grundsätzlich notwendig sei auszugleichen, könne dem mündlichen Änderungsantrag der Fraktion Die Linke jedoch nicht zu- stimmen. Er verweist auf den Masterplan Grün, der das Ziel habe, den gesamten Grüngürtel zu erschließen. Die Ausschussvorsitzende Frau Abé, lässt über die Vertagung der Beschluss- vorlage, inklusive dem Änderungsantrag der Fraktion Die Linke, abstimmen. Beschluss: Die Beschlussvorlage und der mündliche Änderungsantrag werden bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses zurückgestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/61/1
611/1 Jord Az
Vorlagen-Nummer
0991/2021
Freigabedatum
22.04.2021
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des im Rahmen des kooperativen Baulandmodells zu
erbringenden Grünflächennachweises
Beschlussorgan
Stadtentwicklungsausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. dass die Verpflichtung nach Nummer 3 Absatz 1 Buchstabe d) Kooperatives Baulandmodell
("öffentliche beziehungsweise öffentlich zugängliche Grünfläche") wie folgt umzusetzen ist:
a. Soweit möglich und städtebaulich sinnvoll, soll der Mehrbedarf durch die Herstellung
einer öffentlichen Grünfläche im Plangebiet des jeweiligen Vorhabens gedeckt werden.
Ist dies nicht möglich,
b. Soll der Mehrbedarf abgelöst werden und die entsprechenden Mittel in die Aufwertung
bzw. den Ausbau jener Grünflächen fließen, die in einem unmittelbaren räumlichen
Zusammenhang zu dem jeweiligen Planungsvorhaben stehen.
Ist auch dies nicht möglich,
c. Sollen die Ablösemittel in den Um- und Ausbau des Inneren- bzw. des Äußeren Grün-
gürtels sowie deren verbindende Grünzüge fließen.
Alternative:
keine
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 04.06.2021
Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Hintergrund:
Grün- und Freiräume sind vor dem Hintergrund von Bevölkerungswachstum und Klimawandel unab-
dingbar für die Aufrechterhaltung der hohen Lebensqualität in Köln. Mit der Verpflichtung zur Herstel-
lung von öffentlichen Grünflächen, welche im Kooperativen Baulandmodell (KoopBLM) Köln geregelt
ist, wird der durch Wohnungsbauvorhaben entstehende Mehrbedarf an Grünflächen gedeckt.
Aktuelle Regelung:
Die Größe der zu errichtenden Grünfläche bemisst sich an der Zahl der durch das Vorhaben geschaf-
fenen Wohneinheiten und der daraus resultierenden Zahl der Einwohner*innen. Die entsprechenden
Flächen müssen nach KoopBLM im Plangebiet der Wohnungsbauvorhaben nachgewiesen werden.
Ist dies im Einzelfall, etwa bei vergleichsweise kleinen Vorhaben, nicht möglich, so ist ein Ablösebe-
trag an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zu entrichten. Der Ablösebetrag bemisst sich
an der Höhe der Herstellungskosten der nachzuweisenden Fläche und wird für die Aufwertung bzw.
den Ausbau einer Grünfläche in der Nachbarschaft des Plangebietes verwendet. Hiermit wird eine
wohnungsnahe und dezentrale Grünraumversorgung sichergestellt. Stehen in der Umgebung des
Vorhabens jedoch keine Flächen zur Aufwertung bzw. zum Ausbau zur Verfügung, kann der aus
dem KoopBLM entstehende Grünflächenbedarf bislang in diesen Fällen nicht gedeckt werden.
Dies ist oftmals der Fall.
Neue Ergänzende Regelung:
Ist weder eine Herstellung der Grünfläche im Plangebiet, noch eine Verwendung des Ablösebetrages
in der Umgebung des Vorhabens möglich, soll die Ablösezahlung, mit Beschluss dieser Vorlage,
in den Um-und Ausbau des Inneren- bzw. des Äußeren Grüngürtels sowie der verbindenden
Grünzüge fließen.
Sachlicher Zusammenhang:
Das Freiraumsystem des Inneren- und Äußeren Grüngürtels ist von herausragender Bedeutung für
die Kölner Stadtentwicklung. Seine Funktion als „Rückgrat für den Klimaschutz und die Klimaanpas-
sung“ wird deswegen in der Stadtstrategie Kölner Perspektiven 2030 explizit hervorgehoben (vgl.
Anlage 1). Durch die Aufwertung des Grüngürtelsystems mit Ablösemitteln aus dem KoopBLM, wird
mittelbar auch das Wohnumfeld des jeweiligen Bauvorhabens aufgewertet. Dies liegt daran, dass die
Grüngürtel, aufgrund ihrer zusammenhängenden Ringstruktur, für alle Kölnerinnen und Kölner gut zu
erreichen sind.
Eine Aufwertung kommt auch jenen Wohnungsbauvorhaben zu Gute, die nicht in der unmittelbaren
Nachbarschaft von Innerem oder Äußerem Grüngürtel liegen. Dies liegt zum einen an der stadtweiten
ökologischen und klimatischen Bedeutung der Grüngürtel, welche als Kaltluftentstehungsgebiete ei-
3
nen wichtigen Beitrag zum Stadtklima leisten. Zum anderen sind in ihnen Sport- und Naherholungs-
angebote gebündelt, welche von der gesamten Stadtbevölkerung genutzt werden können.
Aufgrund der stadtweiten Bedeutung der Grüngürtel, wird mit ihrem Ausbau, der ursächlich aus dem
jeweiligen Bauvorhaben entstehende Mehrbedarf an öffentlicher Grünfläche sachgerecht gedeckt.
Die Lenkungsgruppe Kooperatives Baulandmodell unterstützt diese Beschlussvorlage.
Anlagen
Anlage 1 Komplettierung der grünen Strukturen (Kölner Perspektiven 2030+)
Anlage 1 Komplettierung der grünen Strukturen (Kölner Perspektiven 2030+)
1386 Zeichen
Kölner Perspektiven 2030+
11. Komplettierung der grünen Strukturen
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ENTLANG
DER STRUNDE
Anlage 1
Lückenschluss Grüngürtel
Sportstätten, Parks
Qualifizierung rechtsrheinischer Grünräume
Stärkung der Verbindungen zwischen den Grüngürteln
Profilierung der grünen Stadträume entlang des Rheins
landwirtschaftliche Flächen und regionalbedeu tsamer Wald
Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - S tadtstrategie „Kölner P erspektiven 2030+“
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0991/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 07.09.2021
- Erstellt
- 12.03.2021 09:38