2018/0111
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost - (Aufstellungsbeschluss und Beschluss über eine Veränderungssperre)
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13732 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
17.04.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 30
III 61 65
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0111
Magistratsbeschluss-Nr.
153
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost - (Aufstellungsbeschluss und Beschluss
über eine Veränderungssperre)
Vorlage vom: 09.04.2018
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet des Osthangs der Mathildenhöhe zwischen Dieburger Straße, der
Eisenbahnlinie an Spessartring und Schwarzwaldring, Erbacher Straße, Fiedlerweg ,
Olbrichweg und Lucasweg (s. Abb. auf S. 3) ist ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB zur
Änderung des bestehenden Bebauungsplans O 13 aufzustellen mit der Zielsetzung der
behutsamen Weiterentwicklung der bestehenden Wohnbebauung sowie der Neuordnung
des städtischen Grundstücks am Olbrichweg.
2. Für das Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplans O 32 - Mathildenhöhe Ost - wird zur
Sicherung der Planung die als Anlage 1 beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre
gemäß § 14 BauGB beschlossen.
- 3 -
Anlagen: Anlage 1: Satzungsentwurf Veränderungssperre O 32
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 25.04.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
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Begründung zur Magistratsvorlage 2018/0111 vom 09.04.2018:
Nachdem der Kernbereich der Mathildenhöhe mit seinen bedeutenden Denkmälern in die
Tentativliste zur Bewerbung als Welterbe aufgenommen wurde, ist es ein Ziel des Magistrats,
die Entwicklung der Bereiche innerhalb der Pufferzone, die das Nominierungsgebiet zum
Welterbeantrag umgibt, durch Bauleitplanung zu sichern und künftige Planungen mit den
Zielen des Welterbeantrages zu synchronisieren.
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32 – Mathildenhöhe Ost – ohne Maßstab
Auch unabhängig von den Fragestellungen zum Welterbeantrag haben sich die
städtebaulichen und inhaltlichen Zielsetzungen für den Osthang in jüngster Vergangenheit
weiter entwickelt und machen eine Neuausrichtung der bestehenden Bauleitplanung
erforderlich. Mit Blick auf die besondere Bedeutung des Bauensembles der Mathildenhöhe
für die kulturelle Identifikation der Stadt ist es heute notwendig, die Ziele der Bauleitplanung
der 1970er Jahre durch das Leitbild einer kulturell geprägten Stadtkrone zu ersetzen.
Festlegung und Lage des Geltungsbereiches
- 5 -
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flächen des Osthangs auf der
Mathildenhöhe. Im Norden grenzt das Plangebiet an das Martinsviertel, im Osten an die
Bahnanlagen, im Süden an das Wohngebiet an der Erbacher Straße, im Südwesten an den
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 27 – Mathildenhöhe Süd – sowie im Westen an den
Kernbereich der Mathildenhöhe mit dem Ausstellungsgebäude und an die Wohnbebauung am
Lucasweg.
Damit wird der Geltungsbereich ge genüber dem bestehenden Bebauungsplan O 13 erweitert,
so dass die Bereiche östlich des Fiedlerwegs, die zur Pufferzone des Nominierungsgebietes
Mathildenhöhe gehören einschließlich des Baublocks zwischen Seitersweg und Erbacher
Straße ebenfalls erfasst wer den.
Bauliche Entwicklung der Mathildenhöhe
Die Mathildenhöhe war bis Anfang des 20. Jahrhunderts weitgehend unbebaut. Lediglich an
der Südseite der Dieburger Straße hatten sich schon im ausgehenden 19. Jahrhundert
verschiedene Brauereien etabliert, von welchen viele Kelleranlagen bis heute vorhanden sind.
Mit Beginn der ersten Ausstellung „Ein Dokument deutscher Kunst“ wurde die Mathildenhöhe
erstmals bewusst baulich in die städtische Entwicklung mit einbezogen. Der Osthang ist
jedoch jenseits von Lucas weg und Olbrichweg nur zu kleinen Teilen bebaut gewesen. Dies
hängt auch damit zusammen, dass die Brauereien sich nach 1905 deutlich ausgeweitet
haben und einen wesentlichen Teil des Geländes zwischen der Dieburger Straße und dem
Olbrichweg einnahmen.
Mit Ausbruch des ersten Weltkriegs 1914 endete die Reihe der Ausstellungen auf der
Mathildenhöhe, womit diese beispielhafte bauliche Epoche abgeschlossen war.
Im zweiten Weltkrieg wurde auch die Mathildenhöhe stark zerstört, ebenso die Bereiche am
Osthang. Die Brauereianlagen mit ihren Produktions - und Lagerstätten wurden z. T. wieder
aufgebaut (Anker -Brauerei), wurden dann aber in den 1960er Jahren nach und nach
aufgegeben. Ende der 1960er Jahre entstand am Olbrichweg als Ersatz für den vormaligen
Geschosswohnungsbau der Ausstellung von 1914 das neue Gebäude für den Fachbereich
Gestaltung der Hochschule Darmstadt und war damit die erste größere Bautätigkeit nach
dem Krieg. Das Gebäude wurde 1986 erweitert.
Östlich des Fiedlerwegs im Bereich bis zur Bahnlinie ist eine Reihe von Wohngebäuden zu
finden. Neben einer Häuserzeile aus der Gründerzeit entstanden nach dem zweiten Weltkrieg
am äußeren Olbrichweg und am Seitersweg unterschiedliche Wohngebäude, deren
Ausprägung vom Bungalow bis zum fünfgeschossigen Mehrf amilienhaus reicht.
Mit der Aufgabe der Brauereien stellte sich erstmals nach dem zweiten Weltkrieg die Frage
nach einer umfassenden Neuordnung dieses Bereiches. Am 13.07.1972 wurde daher die
Aufstellung des Bebauungsplans O 13 – Mathildenhöhe Ost – beschlossen. Das Inkrafttreten
dieses Bebauungsplans erfolgte bereits am 23. Januar 1974. Noch unter der Einwirkung des
Großwohnungsbaus der späten 1960er Jahre und etwas zeitversetzt zu Projekten wie Neu -
Kranichstein und Eberstadt Süd wurden sechs kreuzförmige Punkthäuser mit bis zu 12
Geschossen sowie eine ergänzende Randbebauung mit bis zu vier Geschossen geplant. In
Ergänzung dazu wurden auf dem städtischen Grundstück am Olbrichweg die
Voraussetzungen für ein Hotel als siebengeschossiges Terrassenhaus gescha ffen.
- 6 -
Noch während der Umsetzungsphase wurde bereits eine geänderte Planung verfolgt. Hierzu
wurde ein erneuter Aufstellungsbeschluss gefasst (O 13.1), der Plan allerdings nicht zur
Satzung beschlossen. In dieser Planung wurde die Höhenentwicklung der Beb auung in Frage
gestellt.
Die städtische Fläche am Olbrichweg blieb bis heute unbebaut, der Hotelbau wurde nie
realisiert. Schon 1983 wurde ein Wettbewerb für das Gelände durchgeführt, der als
Ideenwettbewerb für eine beispielgebende Wohnbebauung ausgelob t wurde. Auch wenn drei
zweite Preise für unterschiedliche städtebauliche Konzepte vergeben wurden, fand eine
Umsetzung der Planungen abermals nicht statt.
Auszug aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan O 13 – Mathildenhöhe Ost –
Festsetzungen für Großw ohnungsbau bis zu 12 Geschossen
In einem Werkstatt -Verfahren („Forum Mathildenhöhe“) wurde im Jahre 2006 bei einer
Zusammenkunft von Fachleuten aus ganz Deutschland mit den städtischen Mitarbeitern
sowie den betroffenen Institutionen der Mathildenhöhe deu tlich, dass bei einer Entscheidung
für die Neubebauung ein Spielraum für kulturelle Entwicklungen verbleiben muss, welche die
Mathildenhöhe über Jahrzehnte geprägt haben. Vorschnelle Entscheidungen für
monofunktionale Nutzungen sollen vermieden werden.
Neue Impulse gab es durch den Architektur -Sommer 2014, in welchem durch eine temporäre
Bebauung das freie Grundstück auf dem Osthang bespielt wurde und in der Folge eine Reihe
von Veranstaltungen rund um die Fragen einer Neuausrichtung der Mathildenhöhe
stattfanden.
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Im Rahmen einer Informationsveranstaltung zur weiteren Entwicklung der Mathildenhöhe
wurde die Öffentlichkeit im November 2015 darüber informiert, dass die kulturelle Nutzung
aller noch verfügbaren Flächen das politische Ziel der zukünftigen Ent wicklung der
Mathildenhöhe sein soll. Damit wurde ein Leitbild festgelegt, welches der historischen
Entwicklung der Mathildenhöhe Rechnung trägt und inhaltliche Grundlage der künftigen
politischen Beschlüsse zur Weiterentwicklung der Mathildenhöhe sein wi rd.
Nominierungsgebiet Welterbe Künstlerkolonie Mathildenhöhe
Die Entscheidung, das Gebiet der ehemaligen Ausstellungsflächen für die Künstlerkolonie
Mathildenhöhe von 1901 bis 1914 für eine Eintragung in die Liste der Weltkulturerbes zu
nominieren mach t es notwendig, ein Gesamtkonzept für die Weiterentwicklung der
Mathildenhöhe zu entwickeln. Das kulturelle Leitbild für die Mathildenhöhe stellt die
Grundlage für die bauliche Weiterentwicklung dar. Durch den Masterplan Mathildenhöhe, der
im Rahmen des Ma nagementplans für das Nominierungsgebiet durch die Architektur - und
Planungsgesellschaft mbH in Kassel (ANP) erstellt wurde, ist durch verschiedene
Bebauungsszenarien die bauliche Entwicklung geprüft worden. Die Ergebnisse wurden am
29.03.2017 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Im Masterplan werden die Grundstücke und die möglichen Nutzflächen für die zukünftigen
Nutzungen dargestellt. Der Masterplan umfasst als zentralen Baustein das Besucherzentrum
sowie ergänzende kulturelle Einrichtungen, die baulich auf den städtischen Fläch en am
Osthang und am Nordhang entwickelt werden können.
Flächenaufteilung für die kulturellen Nutzungen – Auszug aus dem Masterplan (ANP, 2017)
- 8 -
- 9 -
Masterplan Mathildenhöhe – Vorschlag Nutzflächen (Grafik: Stadtplanungsamt/Vermessungsamt)
Das Besucherzen trum umfasst die wichtigen Funktionen der Besucherinformation, einer
Ausstellung zur Einführung in das Thema, eine gastronomische Einrichtung sowie weitere
Service-Einrichtungen. Bei den Flächen für kulturelle Nutzungen sowie der
Arrondierungsfläche liegt der Schwerpunkt der Nutzung auf Ausstellungsflächen und
Mehrzweckräumen für die städtische Kunstsammlung, das Institut für neue Technische Form
(INTEF) und den Deutschen Werkbund sowie Räumen für die entsprechende Infrastruktur
und Betriebseinrichtungen. D ie separate Fläche am Nordhang soll langfristig vorwiegend für
museumspädagogische Zwecke genutzt werden.
Der Masterplan gibt auch die Rahmenbedingungen vor, die in die Auslobung für den
Wettbewerb für das Besucherzentrum und die Neuordnung des Osthanges einfließen. Die
Ergebnisse des Wettbewerbes werden zur Grundlage für den Bebauungsplan O 32, damit die
rechtlichen Voraussetzungen für den Bau der kulturellen Einrichtungen geschaffen werden
können.
Im Rahmen der Bundesförderung für „Nationale Projekte de s Städtebaus“ wurde für das
„Premiumprojekt Entwicklung Mathildenhöhe“ die besondere Relevanz der kulturellen
Entwicklung auf dem Osthang bestätigt.
Sensible Integration in das Stadtbild
Es ist das Ziel, den von unterschiedlichen Entwicklungen insbesonde re der Nachkriegszeit
sehr heterogen geprägten Osthang der Mathildenhöhe weiter zu entwickeln und die
städtebauliche Umgebung des Nominierungsgebietes (Pufferzone) sowie die Flächen für das
Besucherzentrum und weitere kulturelle Einrichtungen durch Bauleit planung zu sichern.
Mit Blick auf das Ensemble Mathildenhöhe (und damit auch auf die Kernzone des möglichen
Welterbebereichs) ist auch die Fernwirkung des Ensembles sowie die Auswirkung der
Bebauung auf die Stadtsilhouette zu berücksichtigen.
Silhouette der Mathildenhöhe von Westen gesehen
Der Hochzeitsturm ist als Landmarke und weithin sichtbares Zeugnis einer hervorragenden
Bauepoche aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts herauszustellen. Bereits die vorhandene
Bebauung stellt aus bestimmten Blickrichtu ngen eine empfindliche Störung dieser
einmaligen Wirkung dar. Deshalb ist insbesondere in der direkten Umgebung darauf zu
achten, dass keine weitere Häufung von unterschiedlichen Hochbauten den vorhandenen
Umriss der Stadtkrone stören kann.
Auch ist der Anschluss der Bebauung an sehr unterschiedlich geprägte Bereiche bei den
Übergängen zu anderen Siedlungsteilen besonders zu beachten. Das z. T. direkte Gegenüber
zur Bebauung der Künstlerhäuser muss in Bezug auf die Vermeidung von Brüchen im
Stadtgefüge be achtet werden. Besondere Bedeutung hat die städtische Brachfläche am
Olbrichweg, für die nicht nur ein neues Bebauungskonzept sondern auch ein dem Ort
angemessenes Nutzungskonzept gefunden werden muss. Die bisher als Hotel festgesetzte
Nutzung wird nicht w eiterverfolgt. Vielmehr soll eine neue Bestimmung mit dem
Schwerpunkt für kulturelle Nutzungen verbindlich gemacht werden.
Ziel des Bebauungsplans
Das Ziel der Bauleitplanung ist es, Fehlentwicklungen in Bezug auf die Künstlerkolonie und
ihre Einbettung in die umgebende Stadtlandschaft zu vermeiden.
Ziel soll aber auch sein, den Osthang zu einer weiteren Hauptseite der Mathildenhöhe
aufzuwerten, nicht zuletzt, da auch der Zugang vom Ostbahnhof her an Bedeutung gewinnen
wird. Die „Vierte Seite“ der Mathi ldenhöhe soll aus ihrer z. T. isolierten Rolle herausgeholt
und als ebenbürtiger Stadtraum zu den anderen Seiten weiterentwickelt werden.
Hinweis:
Durch diesen Bebauungsplan entstehen keine direkten Folgekosten. Solche entstehen durch die
Bebauung auf den privaten und öffentlichen Flächen. Diese Kosten öffentlicher Projekte werden den
entsprechenden Kostenträgern zugeordnet und sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung.
Der Dezernent I: Die Dezernentin III:
Jochen Partsch Dr. Barbara Boczek
Oberbürgermeister Stadträtin
Darmstadt, den 09.04.2018
61.3 cb Nst. 2930
61.2 zim Nst. 2603
anlage 3
543 Zeichen
Punkt 20: Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost - (Aufstellungsbeschluss und Beschluss über eine Veränderungssperre) (V-Nr. 2018/0111) Stadtv. Bauer (Fraktion UWIGA) bittet, die Punkte 1 und 2 getrennt abzustimmen. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 1 der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltungen: Fraktionen AfD, UFFBASSE und Die Linke. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 2 der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimme: Fraktion UWIGA Stimmenthaltung: AfD-Fraktion
anlage 4
270 Zeichen
Punkt 31: Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost - (Aufstellungsbeschluss und Beschluss über eine Veränderungssperre) (V-Nr. 2018/0111) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: UFFBASSE, FDP und UWIGA
anlage 1
3003 Zeichen
Anlage 1 E n t w u r f e i n e r S a t z u n g über die Veränderungssperre „Mathildenhöhe Ost“ für das Gebiet zwischen Dieburger Straße, Spessartring, Schwarzwaldring, Erbacher Straße, Fiedlerweg, Olbrichweg und Lucasweg. Vom ........ Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HG O) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15.09.2016 (GVBl. I S. 167), sowie der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuchs (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom .......... folgende Satzung erlassen: § 1 Zu sichernde Planung Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am ................ beschlossen, für das in § 2 bezeichnete Gebiet einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen (O 32). Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen. § 2 Räumlicher Geltungsbereich Diese Satzung erstreckt sich auf das Gebiet zwischen Dieburger Straße, Spessartring, Schwarzwaldring, Erbacher Straße, Fiedlerweg, Olbrichweg und Lucasweg. § 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre (1) In dem räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen: 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind: a) Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, und b) Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten; 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. (2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. (3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Stadt nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. § 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre Die Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich ist. Darmstadt, den Der Magistrat der Wissenschaftsst adt Darmstadt Dr. Barbara Boczek., Stadträtin
2018/0111
13695 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
17.04.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0111
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost - (Aufstellungsbeschluss und Beschluss
über eine Veränderungssperre)
Vorlage vom: 09.04.2018
Beschlussvorschlag :
1. Für das Gebiet des Osthangs der Mathildenhöhe zwischen Dieburger Straße, der
Eisenbahnlinie an Spessartring und Schwarzwaldring, Erbacher Straße, Fiedlerweg ,
Olbrichweg und Lucasweg (s. Abb. auf S. 3) ist ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB zur
Änderung des bestehenden Bebauungsplans O 13 aufzustellen mit der Zielsetzung der
behutsamen Weiterentwicklung der bestehenden Wohnbebauung sowie der Neuordnung
des städtischen Grundstücks am Olbrichweg.
2. Für das Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplans O 32 - Mathildenhöhe Ost - wird zur
Sicherung der Planung die als Anlage 1 beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre
gemäß § 14 BauGB beschlossen.
Anlagen: Anlage 1: Satzungsentwurf Veränderungssperre O 32
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Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage 2018/0111 vom 09.04.2018:
Nachdem der Kernbereich der Mathildenhöhe mit seinen bedeutenden Denkmälern in die
Tentativliste zur Bewerbung als Welterbe aufgenommen wurde, ist es ein Ziel des Magistrats,
die Entwicklung der Bereiche innerhalb der Pufferzone, die das Nominierungsgebiet zum
Welterbeantrag umgibt, durch Bauleitplanung zu sichern und künftige Planungen mit den
Zielen des Welterbeantrages zu synchronisieren.
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32 – Mathildenhöhe Ost – ohne Maßstab
Auch unabhängig von den Fragestellun gen zum Welterbeantrag haben sich die
städtebaulichen und inhaltlichen Zielsetzungen für den Osthang in jüngster Vergangenheit
weiter entwickelt und machen eine Neuausrichtung der bestehenden Bauleitplanung
erforderlich. Mit Blick auf die besondere Bedeutu ng des Bauensembles der Mathildenhöhe
für die kulturelle Identifikation der Stadt ist es heute notwendig, die Ziele der Bauleitplanung
der 1970er Jahre durch das Leitbild einer kulturell geprägten Stadtkrone zu ersetzen.
Festlegung und Lage des Geltungsb ereiches
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flächen des Osthangs auf der
Mathildenhöhe. Im Norden grenzt das Plangebiet an das Martinsviertel, im Osten an die
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Bahnanlagen, im Süden an das Wohngebiet an der Erbacher Straße, im Südwesten an den
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 27 – Mathildenhöhe Süd – sowie im Westen an den
Kernbereich der Mathildenhöhe mit dem Ausstellungsgebäude und an die Wohnbebauung am
Lucasweg.
Damit wird der Geltungsbereich gegenüber dem bestehenden Bebauungspla n O 13 erweitert,
so dass die Bereiche östlich des Fiedlerwegs, die zur Pufferzone des Nominierungsgebietes
Mathildenhöhe gehören einschließlich des Baublocks zwischen Seitersweg und Erbacher
Straße ebenfalls erfasst werden.
Bauliche Entwicklung der Mathi ldenhöhe
Die Mathildenhöhe war bis Anfang des 20. Jahrhunderts weitgehend unbebaut. Lediglich an
der Südseite der Dieburger Straße hatten sich schon im ausgehenden 19. Jahrhundert
verschiedene Brauereien etabliert, von welchen viele Kelleranlagen bis heut e vorhanden sind.
Mit Beginn der ersten Ausstellung „Ein Dokument deutscher Kunst“ wurde die Mathildenhöhe
erstmals bewusst baulich in die städtische Entwicklung mit einbezogen. Der Osthang ist
jedoch jenseits von Lucasweg und Olbrichweg nur zu kleinen Te ilen bebaut gewesen. Dies
hängt auch damit zusammen, dass die Brauereien sich nach 1905 deutlich ausgeweitet
haben und einen wesentlichen Teil des Geländes zwischen der Dieburger Straße und dem
Olbrichweg einnahmen.
Mit Ausbruch des ersten Weltkriegs 1914 endete die Reihe der Ausstellungen auf der
Mathildenhöhe, womit diese beispielhafte bauliche Epoche abgeschlossen war.
Im zweiten Weltkrieg wurde auch die Mathildenhöhe stark zerstört, ebenso die Bereiche am
Osthang. Die Brauereianlagen mit ihren Produktions- und Lagerstätten wurden z. T. wieder
aufgebaut (Anker -Brauerei), wurden dann aber in den 1960er Jahren nach und nach
aufgegeben. Ende der 1960er Jahre entstand am Olbrichweg als Ersatz für den vormaligen
Geschosswohnungsbau der Ausstellung von 1914 das neue Gebäude für den Fachbereich
Gestaltung der Hochschule Darmstadt und war damit die erste größere Bautätigkeit nach
dem Krieg. Das Gebäude wurde 1986 erweitert.
Östlich des Fiedlerwegs im Bereich bis zur Bahnlinie ist eine Reihe von Wohngebäu den zu
finden. Neben einer Häuserzeile aus der Gründerzeit entstanden nach dem zweiten Weltkrieg
am äußeren Olbrichweg und am Seitersweg unterschiedliche Wohngebäude, deren
Ausprägung vom Bungalow bis zum fünfgeschossigen Mehrfamilienhaus reicht.
Mit der Aufgabe der Brauereien stellte sich erstmals nach dem zweiten Weltkrieg die Frage
nach einer umfassenden Neuordnung dieses Bereiches. Am 13.07.1972 wurde daher die
Aufstellung des Bebauungsplans O 13 – Mathildenhöhe Ost – beschlossen. Das Inkrafttreten
dieses Bebauungsplans erfolgte bereits am 23. Januar 1974. Noch unter der Einwirkung des
Großwohnungsbaus der späten 1960er Jahre und etwas zeitversetzt zu Projekten wie Neu -
Kranichstein und Eberstadt Süd wurden sechs kreuzförmige Punkthäuser mit bis zu 12
Geschossen sowie eine ergänzende Randbebauung mit bis zu vier Geschossen geplant. In
Ergänzung dazu wurden auf dem städtischen Grundstück am Olbrichweg die
Voraussetzungen für ein Hotel als siebengeschossiges Terrassenhaus geschaffen.
Noch während der Umset zungsphase wurde bereits eine geänderte Planung verfolgt. Hierzu
wurde ein erneuter Aufstellungsbeschluss gefasst (O 13.1), der Plan allerdings nicht zur
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Satzung beschlossen. In dieser Planung wurde die Höhenentwicklung der Bebauung in Frage
gestellt.
Die städtische Fläche am Olbrichweg blieb bis heute unbebaut, der Hotelbau wurde nie
realisiert. Schon 1983 wurde ein Wettbewerb für das Gelände durchgeführt, der als
Ideenwettbewerb für eine beispielgebende Wohnbebauung ausgelobt wurde. Auch wenn drei
zweite Preise für unterschiedliche städtebauliche Konzepte vergeben wurden, fand eine
Umsetzung der Planungen abermals nicht statt.
Auszug aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan O 13 – Mathildenhöhe Ost –
Festsetzungen für Großwohnungsbau bis zu 12 Geschoss en
In einem Werkstatt -Verfahren („Forum Mathildenhöhe“) wurde im Jahre 2006 bei einer
Zusammenkunft von Fachleuten aus ganz Deutschland mit den städtischen Mitarbeitern
sowie den betroffenen Institutionen der Mathildenhöhe deutlich, dass bei einer Entsche idung
für die Neubebauung ein Spielraum für kulturelle Entwicklungen verbleiben muss, welche die
Mathildenhöhe über Jahrzehnte geprägt haben. Vorschnelle Entscheidungen für
monofunktionale Nutzungen sollen vermieden werden.
Neue Impulse gab es durch den A rchitektur-Sommer 2014, in welchem durch eine temporäre
Bebauung das freie Grundstück auf dem Osthang bespielt wurde und in der Folge eine Reihe
von Veranstaltungen rund um die Fragen einer Neuausrichtung der Mathildenhöhe
stattfanden.
Im Rahmen einer Inf ormationsveranstaltung zur weiteren Entwicklung der Mathildenhöhe
wurde die Öffentlichkeit im November 2015 darüber informiert, dass die kulturelle Nutzung
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aller noch verfügbaren Flächen das politische Ziel der zukünftigen Entwicklung der
Mathildenhöhe se in soll. Damit wurde ein Leitbild festgelegt, welches der historischen
Entwicklung der Mathildenhöhe Rechnung trägt und inhaltliche Grundlage der künftigen
politischen Beschlüsse zur Weiterentwicklung der Mathildenhöhe sein wird.
Nominierungsgebiet Welt erbe Künstlerkolonie Mathildenhöhe
Die Entscheidung, das Gebiet der ehemaligen Ausstellungsflächen für die Künstlerkolonie
Mathildenhöhe von 1901 bis 1914 für eine Eintragung in die Liste der Weltkulturerbes zu
nominieren macht es notwendig, ein Gesamtkon zept für die Weiterentwicklung der
Mathildenhöhe zu entwickeln. Das kulturelle Leitbild für die Mathildenhöhe stellt die
Grundlage für die bauliche Weiterentwicklung dar. Durch den Masterplan Mathildenhöhe, der
im Rahmen des Managementplans für das Nominie rungsgebiet durch die Architektur - und
Planungsgesellschaft mbH in Kassel (ANP) erstellt wurde, ist durch verschiedene
Bebauungsszenarien die bauliche Entwicklung geprüft worden. Die Ergebnisse wurden am
29.03.2017 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Im Maste rplan werden die Grundstücke und die möglichen Nutzflächen für die zukünftigen
Nutzungen dargestellt. Der Masterplan umfasst als zentralen Baustein das Besucherzentrum
sowie ergänzende kulturelle Einrichtungen, die baulich auf den städtischen Flächen am
Osthang und am Nordhang entwickelt werden können.
Flächenaufteilung für die kulturellen Nutzungen – Auszug aus dem Masterplan (ANP, 2017)
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Masterplan Mathildenhöhe – Vorschlag Nutzflächen (Grafik: Stadtplanungsamt/Vermessungsamt)
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Das Besucherzentrum umfasst die wichtigen Funktionen der Besucherinformation, einer
Ausstellung zur Einführung in das Thema, eine gastronomische Einrichtung sowie weitere
Service-Einrichtungen. Bei den Flächen für kulturelle Nutzungen sowie der
Arrondierungsfläche liegt der S chwerpunkt der Nutzung auf Ausstellungsflächen und
Mehrzweckräumen für die städtische Kunstsammlung, das Institut für neue Technische Form
(INTEF) und den Deutschen Werkbund sowie Räumen für die entsprechende Infrastruktur
und Betriebseinrichtungen. Die se parate Fläche am Nordhang soll langfristig vorwiegend für
museumspädagogische Zwecke genutzt werden.
Der Masterplan gibt auch die Rahmenbedingungen vor, die in die Auslobung für den
Wettbewerb für das Besucherzentrum und die Neuordnung des Osthanges einfl ießen. Die
Ergebnisse des Wettbewerbes werden zur Grundlage für den Bebauungsplan O 32, damit die
rechtlichen Voraussetzungen für den Bau der kulturellen Einrichtungen geschaffen werden
können.
Im Rahmen der Bundesförderung für „Nationale Projekte des Stä dtebaus“ wurde für das
„Premiumprojekt Entwicklung Mathildenhöhe“ die besondere Relevanz der kulturellen
Entwicklung auf dem Osthang bestätigt.
Sensible Integration in das Stadtbild
Es ist das Ziel, den von unterschiedlichen Entwicklungen insbesondere de r Nachkriegszeit
sehr heterogen geprägten Osthang der Mathildenhöhe weiter zu entwickeln und die
städtebauliche Umgebung des Nominierungsgebietes (Pufferzone) sowie die Flächen für das
Besucherzentrum und weitere kulturelle Einrichtungen durch Bauleitplanu ng zu sichern.
Mit Blick auf das Ensemble Mathildenhöhe (und damit auch auf die Kernzone des möglichen
Welterbebereichs) ist auch die Fernwirkung des Ensembles sowie die Auswirkung der
Bebauung auf die Stadtsilhouette zu berücksichtigen.
Silhouette der Mathildenhöhe von Westen gesehen
Der Hochzeitsturm ist als Landmarke und weithin sichtbares Zeugnis einer hervorragenden
Bauepoche aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts herauszustellen. Bereits die vorhandene
Bebauung stellt aus bestimmten Blickrichtungen eine empfindliche Störung dieser
einmaligen Wirkung dar. Deshalb ist insbesondere in der direkten Umgebung darauf zu
achten, dass keine weitere Häufung von unterschiedlichen Hochbauten den vorhandenen
Umriss der Stadtkrone stören kann.
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Auch ist der Anschl uss der Bebauung an sehr unterschiedlich geprägte Bereiche bei den
Übergängen zu anderen Siedlungsteilen besonders zu beachten. Das z. T. direkte Gegenüber
zur Bebauung der Künstlerhäuser muss in Bezug auf die Vermeidung von Brüchen im
Stadtgefüge beachtet werden. Besondere Bedeutung hat die städtische Brachfläche am
Olbrichweg, für die nicht nur ein neues Bebauungskonzept sondern auch ein dem Ort
angemessenes Nutzungskonzept gefunden werden muss. Die bisher als Hotel festgesetzte
Nutzung wird nicht weiterv erfolgt. Vielmehr soll eine neue Bestimmung mit dem
Schwerpunkt für kulturelle Nutzungen verbindlich gemacht werden.
Ziel des Bebauungsplans
Das Ziel der Bauleitplanung ist es, Fehlentwicklungen in Bezug auf die Künstlerkolonie und
ihre Einbettung in die umgebende Stadtlandschaft zu vermeiden.
Ziel soll aber auch sein, den Osthang zu einer weiteren Hauptseite der Mathildenhöhe
aufzuwerten, nicht zuletzt, da auch der Zugang vom Ostbahnhof her an Bedeutung gewinnen
wird. Die „Vierte Seite“ der Mathildenhö he soll aus ihrer z. T. isolierten Rolle herausgeholt
und als ebenbürtiger Stadtraum zu den anderen Seiten weiterentwickelt werden.
Hinweis:
Durch diesen Bebauungsplan entstehen keine direkten Folgekosten. Solche entstehen durch die
Bebauung auf den privaten und öffentlichen Flächen. Diese Kosten öffentlicher Projekte werden den
entsprechenden Kostenträgern zugeordnet und sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung.
Der Dezernent I: Die Dezernentin III:
Jochen Partsch Dr. Barbara Boczek
Oberbürgermeister Stadträtin
Darmstadt, den 09.04.2018
61.3 cb Nst. 2930
61.2 zim Nst. 2603
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Punkt 9: Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost - (Aufstellungsbeschluss und Beschluss über eine Veränderungssperre) (V-Nr. 2018/0111) Es wird getrennte Abstimmung über die beiden Punkte des Beschlussvorschlages beantragt. Dem Punkt 1 des Beschlussvorschlages wird zugestimmt. Gegenstimmen: UFFBASSE Dem Punkt 2 des Beschlussvorschlages wird zugestimmt. Gegenstimmen: UFFBASSE, UWIGA und 2 Stimmen aus AfD
Beratungsverlauf (4)
Orte (8)
- Dieburger Straße
- Erbacher Straße
- Fiedlerweg
- Olbrichweg
- Lucasweg
- Seitersweg
- Spessartring
- Schwarzwaldring
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0111
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.04.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00