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2018/0111

Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost - (Aufstellungsbeschluss und Beschluss über eine Veränderungssperre)

Magistratsvorlage 09.04.2018

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13732 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
17.04.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 
III 61 65 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0111 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
153 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost - (Aufstellungsbeschluss und Beschluss 
über eine Veränderungssperre)  
 
Vorlage vom: 09.04.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Für das Gebiet des Osthangs der Mathildenhöhe zwischen Dieburger Straße, der 
Eisenbahnlinie an Spessartring und Schwarzwaldring, Erbacher Straße, Fiedlerweg , 
Olbrichweg und Lucasweg (s. Abb. auf S. 3) ist ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB zur 
Änderung des bestehenden Bebauungsplans O 13 aufzustellen mit der Zielsetzung der 
behutsamen Weiterentwicklung der bestehenden Wohnbebauung sowie der Neuordnung 
des städtischen Grundstücks am Olbrichweg.  
2. Für das Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplans O 32  - Mathildenhöhe Ost - wird zur 
Sicherung der Planung die als Anlage 1 beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre 
gemäß § 14 BauGB beschlossen.

- 3 - 
Anlagen: Anlage 1: Satzungsentwurf Veränderungssperre O 32  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 25.04.2018 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2018/0111 vom 09.04.2018:  
 
Nachdem der Kernbereich der Mathildenhöhe mit seinen bedeutenden Denkmälern in die 
Tentativliste zur Bewerbung als Welterbe aufgenommen wurde, ist es ein Ziel des Magistrats, 
die Entwicklung der Bereiche innerhalb der Pufferzone, die das Nominierungsgebiet  zum 
Welterbeantrag  umgibt, durch Bauleitplanung zu sichern und künftige Planungen mit den 
Zielen des Welterbeantrages zu synchronisieren.  
 
 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32 – Mathildenhöhe Ost – ohne Maßstab 
 
Auch unabhängig von den Fragestellungen zum Welterbeantrag haben sich die 
städtebaulichen und inhaltlichen Zielsetzungen für den Osthang in jüngster Vergangenheit 
weiter entwickelt und machen eine Neuausrichtung der bestehenden Bauleitplanung 
erforderlich. Mit Blick auf die besondere Bedeutung des Bauensembles der Mathildenhöhe 
für die kulturelle Identifikation der Stadt ist es heute notwendig, die Ziele der Bauleitplanung 
der 1970er Jahre durch das Leitbild einer kulturell geprägten Stadtkrone zu ersetzen.  
 
 
Festlegung und Lage des Geltungsbereiches

- 5 - 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flächen des Osthangs auf der 
Mathildenhöhe. Im Norden grenzt das Plangebiet an das Martinsviertel, im Osten an die 
Bahnanlagen, im Süden an das Wohngebiet an der Erbacher Straße, im Südwesten an den 
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 27 – Mathildenhöhe Süd –  sowie im Westen an den 
Kernbereich der Mathildenhöhe mit dem Ausstellungsgebäude und an die Wohnbebauung am 
Lucasweg. 
 
Damit wird der Geltungsbereich ge genüber dem bestehenden Bebauungsplan O 13 erweitert, 
so dass die Bereiche östlich des Fiedlerwegs, die zur Pufferzone des Nominierungsgebietes 
Mathildenhöhe gehören einschließlich des Baublocks zwischen Seitersweg und Erbacher 
Straße ebenfalls erfasst wer den. 
 
Bauliche Entwicklung der Mathildenhöhe  
 
Die Mathildenhöhe war bis Anfang des 20. Jahrhunderts weitgehend unbebaut. Lediglich an 
der Südseite der Dieburger Straße hatten sich schon im ausgehenden 19. Jahrhundert 
verschiedene Brauereien etabliert, von welchen viele Kelleranlagen bis heute vorhanden sind.  
 
Mit Beginn der ersten Ausstellung „Ein Dokument deutscher Kunst“ wurde die Mathildenhöhe 
erstmals bewusst baulich in die städtische Entwicklung mit einbezogen. Der Osthang ist 
jedoch jenseits von Lucas weg und Olbrichweg nur zu kleinen Teilen bebaut gewesen. Dies 
hängt auch damit zusammen, dass die Brauereien sich nach 1905 deutlich ausgeweitet 
haben und einen wesentlichen Teil des Geländes zwischen der Dieburger Straße und dem 
Olbrichweg einnahmen. 
 
Mit Ausbruch des ersten Weltkriegs 1914 endete die Reihe der Ausstellungen auf der 
Mathildenhöhe, womit diese beispielhafte bauliche Epoche abgeschlossen war.  
 
Im zweiten Weltkrieg wurde auch die Mathildenhöhe stark zerstört, ebenso die Bereiche am 
Osthang. Die Brauereianlagen mit ihren Produktions - und Lagerstätten wurden z. T. wieder 
aufgebaut (Anker -Brauerei), wurden dann aber in den 1960er Jahren nach und nach 
aufgegeben. Ende der 1960er Jahre entstand am Olbrichweg als Ersatz für den vormaligen 
Geschosswohnungsbau der Ausstellung von 1914 das neue Gebäude für den Fachbereich 
Gestaltung der Hochschule Darmstadt und war damit die erste größere Bautätigkeit nach 
dem Krieg. Das Gebäude wurde 1986 erweitert.  
 
Östlich des Fiedlerwegs im Bereich bis zur Bahnlinie  ist eine Reihe von Wohngebäuden zu 
finden. Neben einer Häuserzeile aus der Gründerzeit entstanden nach dem zweiten Weltkrieg 
am äußeren Olbrichweg und am Seitersweg unterschiedliche Wohngebäude, deren 
Ausprägung vom Bungalow bis zum fünfgeschossigen Mehrf amilienhaus reicht. 
 
Mit der Aufgabe der Brauereien stellte sich erstmals nach dem zweiten Weltkrieg die Frage 
nach einer umfassenden Neuordnung dieses Bereiches. Am 13.07.1972 wurde daher die 
Aufstellung des Bebauungsplans O 13 – Mathildenhöhe Ost – beschlossen. Das Inkrafttreten 
dieses Bebauungsplans erfolgte bereits am 23. Januar 1974. Noch unter der Einwirkung des 
Großwohnungsbaus der späten 1960er Jahre und etwas zeitversetzt zu Projekten wie Neu -
Kranichstein und Eberstadt Süd wurden sechs kreuzförmige  Punkthäuser mit bis zu 12 
Geschossen sowie eine ergänzende Randbebauung mit bis zu vier Geschossen geplant. In 
Ergänzung dazu wurden auf dem städtischen Grundstück am Olbrichweg die 
Voraussetzungen für ein Hotel als siebengeschossiges Terrassenhaus gescha ffen.

- 6 - 
Noch während der Umsetzungsphase wurde bereits eine geänderte Planung verfolgt. Hierzu 
wurde ein erneuter Aufstellungsbeschluss gefasst (O 13.1), der Plan allerdings nicht zur 
Satzung beschlossen. In dieser Planung wurde die Höhenentwicklung der Beb auung in Frage 
gestellt. 
 
Die städtische Fläche am Olbrichweg blieb bis heute unbebaut, der Hotelbau wurde nie 
realisiert. Schon 1983 wurde ein Wettbewerb für das Gelände durchgeführt, der als 
Ideenwettbewerb für eine beispielgebende  Wohnbebauung ausgelob t wurde. Auch wenn drei 
zweite Preise für unterschiedliche städtebauliche Konzepte vergeben wurden, fand eine 
Umsetzung der Planungen abermals nicht statt.  
 
 
 
Auszug aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan O 13 – Mathildenhöhe Ost –  
Festsetzungen für Großw ohnungsbau bis zu 12 Geschossen  
 
In einem Werkstatt -Verfahren („Forum Mathildenhöhe“) wurde im Jahre 2006 bei einer 
Zusammenkunft von Fachleuten aus ganz Deutschland mit den städtischen Mitarbeitern 
sowie den betroffenen Institutionen der Mathildenhöhe deu tlich, dass bei einer Entscheidung 
für die Neubebauung ein Spielraum für kulturelle Entwicklungen verbleiben muss, welche die 
Mathildenhöhe über Jahrzehnte geprägt haben. Vorschnelle Entscheidungen für 
monofunktionale Nutzungen sollen vermieden werden.  
 
Neue Impulse gab es durch den Architektur -Sommer 2014, in welchem durch eine temporäre 
Bebauung das freie Grundstück auf dem Osthang bespielt wurde und in der Folge eine Reihe 
von Veranstaltungen rund um die Fragen einer Neuausrichtung der Mathildenhöhe 
stattfanden.

- 7 - 
 
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung zur weiteren Entwicklung der Mathildenhöhe 
wurde die Öffentlichkeit im November 2015 darüber informiert, dass die kulturelle Nutzung  
aller noch verfügbaren Flächen das politische Ziel der zukünftigen Ent wicklung der 
Mathildenhöhe sein soll. Damit wurde ein Leitbild festgelegt, welches der historischen 
Entwicklung der Mathildenhöhe Rechnung trägt und inhaltliche Grundlage der künftigen 
politischen Beschlüsse zur Weiterentwicklung  der Mathildenhöhe sein wi rd.  
 
Nominierungsgebiet Welterbe Künstlerkolonie Mathildenhöhe  
 
Die Entscheidung, das Gebiet der ehemaligen Ausstellungsflächen für die Künstlerkolonie 
Mathildenhöhe von 1901 bis 1914 für eine Eintragung in die Liste der Weltkulturerbes zu 
nominieren mach t es notwendig, ein Gesamtkonzept für die Weiterentwicklung der 
Mathildenhöhe zu entwickeln. Das kulturelle Leitbild für die Mathildenhöhe stellt die 
Grundlage für die bauliche Weiterentwicklung dar. Durch den Masterplan Mathildenhöhe, der 
im Rahmen des Ma nagementplans für das Nominierungsgebiet durch die Architektur - und 
Planungsgesellschaft mbH in Kassel (ANP) erstellt wurde, ist durch verschiedene 
Bebauungsszenarien die bauliche Entwicklung geprüft worden. Die Ergebnisse wurden am 
29.03.2017 der Öffentlichkeit vorgestellt. 
 
Im Masterplan werden die Grundstücke und die möglichen Nutzflächen für die zukünftigen 
Nutzungen dargestellt. Der Masterplan umfasst als zentralen Baustein das Besucherzentrum 
sowie ergänzende kulturelle Einrichtungen, die baulich auf den städtischen Fläch en am 
Osthang und am Nordhang entwickelt werden können.  
 
 
Flächenaufteilung für die kulturellen Nutzungen – Auszug aus dem Masterplan (ANP, 2017)

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Masterplan Mathildenhöhe – Vorschlag Nutzflächen (Grafik: Stadtplanungsamt/Vermessungsamt)  
Das Besucherzen trum umfasst die wichtigen Funktionen der Besucherinformation, einer 
Ausstellung zur Einführung in das Thema, eine gastronomische Einrichtung sowie weitere 
Service-Einrichtungen. Bei den Flächen für kulturelle Nutzungen sowie der 
Arrondierungsfläche liegt der Schwerpunkt der Nutzung auf Ausstellungsflächen und 
Mehrzweckräumen für die städtische Kunstsammlung, das Institut für neue Technische Form 
(INTEF) und den Deutschen Werkbund sowie Räumen für die entsprechende Infrastruktur 
und Betriebseinrichtungen. D ie separate Fläche am Nordhang soll langfristig vorwiegend für 
museumspädagogische Zwecke genutzt werden.  
 
Der Masterplan gibt auch die Rahmenbedingungen vor, die in die Auslobung für den 
Wettbewerb für das Besucherzentrum und die Neuordnung des Osthanges einfließen. Die 
Ergebnisse des Wettbewerbes werden zur Grundlage für den Bebauungsplan O 32, damit die 
rechtlichen Voraussetzungen für den Bau der kulturellen Einrichtungen geschaffen werden 
können. 
 
Im Rahmen der Bundesförderung für „Nationale Projekte de s Städtebaus“ wurde für das 
„Premiumprojekt Entwicklung Mathildenhöhe“ die besondere Relevanz der kulturellen 
Entwicklung auf dem Osthang bestätigt.  
 
Sensible Integration in das Stadtbild  
 
Es ist das Ziel, den von unterschiedlichen Entwicklungen insbesonde re der Nachkriegszeit 
sehr heterogen geprägten Osthang der Mathildenhöhe weiter zu entwickeln und die 
städtebauliche Umgebung des Nominierungsgebietes (Pufferzone) sowie die Flächen für das 
Besucherzentrum und weitere kulturelle Einrichtungen durch Bauleit planung zu sichern. 
 
Mit Blick auf das Ensemble Mathildenhöhe (und damit auch auf die Kernzone des möglichen 
Welterbebereichs) ist auch die Fernwirkung des Ensembles sowie die Auswirkung der 
Bebauung auf die Stadtsilhouette zu berücksichtigen.  
 
 
Silhouette der Mathildenhöhe von Westen gesehen  
 
Der Hochzeitsturm ist als Landmarke und weithin sichtbares Zeugnis einer hervorragenden 
Bauepoche aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts herauszustellen. Bereits die vorhandene 
Bebauung stellt aus bestimmten Blickrichtu ngen eine empfindliche Störung dieser 
einmaligen Wirkung dar. Deshalb ist insbesondere in der direkten Umgebung darauf zu

achten, dass keine weitere Häufung von unterschiedlichen Hochbauten den vorhandenen 
Umriss der Stadtkrone stören kann.  
 
Auch ist der Anschluss der Bebauung an sehr unterschiedlich geprägte Bereiche bei den 
Übergängen zu anderen Siedlungsteilen besonders zu beachten. Das z. T. direkte Gegenüber 
zur Bebauung der Künstlerhäuser muss in Bezug auf die Vermeidung von Brüchen im 
Stadtgefüge be achtet werden. Besondere Bedeutung hat die städtische Brachfläche am 
Olbrichweg, für die nicht nur ein neues Bebauungskonzept sondern auch ein dem Ort 
angemessenes Nutzungskonzept gefunden werden muss. Die bisher als Hotel festgesetzte 
Nutzung wird nicht w eiterverfolgt. Vielmehr soll eine neue Bestimmung mit dem 
Schwerpunkt für kulturelle Nutzungen verbindlich gemacht werden.  
 
Ziel des Bebauungsplans 
 
Das Ziel der Bauleitplanung ist es, Fehlentwicklungen in Bezug auf die Künstlerkolonie und 
ihre Einbettung in die umgebende Stadtlandschaft zu  vermeiden.  
 
Ziel soll aber auch sein, den Osthang zu einer weiteren Hauptseite der Mathildenhöhe 
aufzuwerten, nicht zuletzt, da auch der Zugang vom Ostbahnhof her an Bedeutung gewinnen 
wird. Die „Vierte Seite“ der Mathi ldenhöhe soll aus ihrer z.  T. isolierten Rolle herausgeholt 
und als ebenbürtiger Stadtraum zu den anderen Seiten weiterentwickelt werden.  
 
Hinweis: 
Durch diesen Bebauungsplan entstehen keine direkten Folgekosten. Solche entstehen durch die 
Bebauung auf den privaten und öffentlichen Flächen. Diese Kosten öffentlicher Projekte werden den 
entsprechenden Kostenträgern zugeordnet und sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung.  
 
 
Der Dezernent I: Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch Dr. Barbara Boczek 
Oberbürgermeister Stadträtin 
 
 
 
Darmstadt, den 09.04.2018 
 
61.3 cb Nst. 2930 
61.2 zim Nst. 2603

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Punkt 20: Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost - (Aufstellungsbeschluss und Beschluss 
über eine Veränderungssperre) 
 (V-Nr. 2018/0111) 
 
Stadtv. Bauer (Fraktion UWIGA) bittet, die Punkte 1 und 2 getrennt abzustimmen. 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 1 der 
Vorlage zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltungen: Fraktionen AfD, UFFBASSE und Die Linke. 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 2 der 
Vorlage zuzustimmen. 
  
Gegenstimme: Fraktion UWIGA 
Stimmenthaltung: AfD-Fraktion

anlage 4

270 Zeichen

Punkt 31: Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost - (Aufstellungsbeschluss und Beschluss 
über eine Veränderungssperre) 
 (V-Nr. 2018/0111) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Stimmenthaltung: UFFBASSE, FDP und UWIGA

anlage 1

3003 Zeichen

Anlage 1 
E n t w u r f   e i n e r   S a t z u n g 
 
über die Veränderungssperre „Mathildenhöhe Ost“ für das Gebiet zwischen Dieburger 
Straße, Spessartring, Schwarzwaldring, Erbacher Straße, Fiedlerweg, Olbrichweg und 
Lucasweg. 
 
Vom ........ 
 
Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HG O) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 
142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15.09.2016 (GVBl. I S. 167), sowie der 
§§ 14 und 16 des Baugesetzbuchs (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) wird 
gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom  .......... folgende Satzung erlassen: 
 
§ 1  Zu sichernde Planung 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am ................ beschlossen, für das in 
§ 2 bezeichnete Gebiet einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen (O 32). 
Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen. 
 
§ 2  Räumlicher Geltungsbereich 
 
Diese Satzung erstreckt sich auf das Gebiet zwischen Dieburger Straße, Spessartring, 
Schwarzwaldring, Erbacher Straße, Fiedlerweg, Olbrichweg und Lucasweg. 
 
§ 3  Rechtswirkungen der Veränderungssperre 
 
(1)  In dem räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen: 
 
1.  Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht 
beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind: 
 
a)  Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen 
Anlagen zum Inhalt haben, und 
b)  Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen, 
Ablagerungen einschließlich Lagerstätten; 
 
2.  erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und 
baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder 
anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 
 
(2)  Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der 
Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. 
 
(3)  Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt 
worden sind, Vorhaben, von denen die Stadt nach Maßgabe des Bauordnungsrechts 
Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der 
Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die 
Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht 
berührt. 
 
§ 4  Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre 
 
Die Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei 
Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der 
seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB 
abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, 
sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich ist. 
 
Darmstadt, den    Der Magistrat der Wissenschaftsst adt Darmstadt 
Dr. Barbara Boczek., Stadträtin

2018/0111

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
17.04.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0111 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost - (Aufstellungsbeschluss und Beschluss 
über eine Veränderungssperre)  
 
Vorlage vom: 09.04.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Für das Gebiet des Osthangs der Mathildenhöhe zwischen Dieburger Straße, der 
Eisenbahnlinie an Spessartring und Schwarzwaldring, Erbacher Straße, Fiedlerweg , 
Olbrichweg und Lucasweg (s. Abb. auf S. 3) ist ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB zur 
Änderung des bestehenden Bebauungsplans O 13 aufzustellen mit der Zielsetzung der 
behutsamen Weiterentwicklung der bestehenden Wohnbebauung sowie der Neuordnung 
des städtischen Grundstücks am Olbrichweg.  
2. Für das Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplans O 32  - Mathildenhöhe Ost - wird zur 
Sicherung der Planung die als Anlage 1 beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre 
gemäß § 14 BauGB beschlossen. 
 
Anlagen: Anlage 1: Satzungsentwurf Veränderungssperre O 32

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Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

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Begründung zur Magistratsvorlage 2018/0111 vom 09.04.2018: 
 
Nachdem der Kernbereich der Mathildenhöhe mit seinen bedeutenden Denkmälern in die 
Tentativliste zur Bewerbung als Welterbe aufgenommen wurde, ist es ein Ziel des Magistrats, 
die Entwicklung der Bereiche innerhalb der Pufferzone, die das Nominierungsgebiet  zum 
Welterbeantrag  umgibt, durch Bauleitplanung zu sichern und künftige Planungen mit den 
Zielen des Welterbeantrages zu synchronisieren.  
 
 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32 – Mathildenhöhe Ost – ohne Maßstab  
 
Auch unabhängig von den Fragestellun gen zum Welterbeantrag haben sich die 
städtebaulichen und inhaltlichen Zielsetzungen für den Osthang in jüngster Vergangenheit 
weiter entwickelt und machen eine Neuausrichtung der bestehenden Bauleitplanung 
erforderlich. Mit Blick auf die besondere Bedeutu ng des Bauensembles der Mathildenhöhe 
für die kulturelle Identifikation der Stadt ist es heute notwendig, die Ziele der Bauleitplanung 
der 1970er Jahre durch das Leitbild einer kulturell geprägten Stadtkrone zu ersetzen.  
 
 
Festlegung und Lage des Geltungsb ereiches 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flächen des Osthangs auf der 
Mathildenhöhe. Im Norden grenzt das Plangebiet an das Martinsviertel, im Osten an die

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Bahnanlagen, im Süden an das Wohngebiet an der Erbacher Straße, im Südwesten an  den 
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 27 – Mathildenhöhe Süd –  sowie im Westen an den 
Kernbereich der Mathildenhöhe mit dem Ausstellungsgebäude und an die Wohnbebauung am 
Lucasweg. 
 
Damit wird der Geltungsbereich gegenüber dem bestehenden Bebauungspla n O 13 erweitert, 
so dass die Bereiche östlich des Fiedlerwegs, die zur Pufferzone des Nominierungsgebietes 
Mathildenhöhe gehören einschließlich des Baublocks zwischen Seitersweg und Erbacher 
Straße ebenfalls erfasst werden.  
 
Bauliche Entwicklung der Mathi ldenhöhe 
 
Die Mathildenhöhe war bis Anfang des 20. Jahrhunderts weitgehend unbebaut. Lediglich an 
der Südseite der Dieburger Straße hatten sich schon im ausgehenden 19. Jahrhundert 
verschiedene Brauereien etabliert, von welchen viele Kelleranlagen bis heut e vorhanden sind.  
 
Mit Beginn der ersten Ausstellung „Ein Dokument deutscher Kunst“ wurde die Mathildenhöhe 
erstmals bewusst baulich in die städtische Entwicklung mit einbezogen. Der Osthang ist 
jedoch jenseits von Lucasweg und Olbrichweg nur zu kleinen Te ilen bebaut gewesen. Dies 
hängt auch damit zusammen, dass die Brauereien sich nach 1905 deutlich ausgeweitet 
haben und einen wesentlichen Teil des Geländes zwischen der Dieburger Straße und dem 
Olbrichweg einnahmen.  
 
Mit Ausbruch des ersten Weltkriegs 1914  endete die Reihe der Ausstellungen auf der 
Mathildenhöhe, womit diese beispielhafte bauliche Epoche abgeschlossen war.  
 
Im zweiten Weltkrieg wurde auch die Mathildenhöhe stark zerstört, ebenso die Bereiche am 
Osthang. Die Brauereianlagen mit ihren Produktions- und Lagerstätten wurden z. T. wieder 
aufgebaut (Anker -Brauerei), wurden dann aber in den 1960er Jahren nach und nach 
aufgegeben. Ende der 1960er Jahre entstand am Olbrichweg als Ersatz für den vormaligen 
Geschosswohnungsbau der Ausstellung von  1914 das neue Gebäude für den Fachbereich 
Gestaltung der Hochschule Darmstadt und war damit die erste größere Bautätigkeit nach 
dem Krieg. Das Gebäude wurde 1986 erweitert.  
 
Östlich des Fiedlerwegs im Bereich bis zur Bahnlinie ist eine Reihe von Wohngebäu den zu 
finden. Neben einer Häuserzeile aus der Gründerzeit entstanden nach dem zweiten Weltkrieg 
am äußeren Olbrichweg und am Seitersweg unterschiedliche Wohngebäude, deren 
Ausprägung vom Bungalow bis zum fünfgeschossigen Mehrfamilienhaus reicht.  
 
Mit der Aufgabe der Brauereien stellte sich erstmals nach dem zweiten Weltkrieg die Frage 
nach einer umfassenden Neuordnung dieses Bereiches. Am 13.07.1972 wurde daher die 
Aufstellung des Bebauungsplans O 13 – Mathildenhöhe Ost – beschlossen. Das Inkrafttreten 
dieses Bebauungsplans erfolgte bereits am 23. Januar 1974. Noch unter der Einwirkung des 
Großwohnungsbaus der späten 1960er Jahre und etwas zeitversetzt zu Projekten wie Neu -
Kranichstein und Eberstadt Süd wurden sechs kreuzförmige Punkthäuser mit bis zu 12 
Geschossen sowie eine ergänzende Randbebauung mit bis zu vier Geschossen geplant. In 
Ergänzung dazu wurden auf dem städtischen Grundstück am Olbrichweg die 
Voraussetzungen für ein Hotel als siebengeschossiges Terrassenhaus geschaffen.  
 
Noch während der Umset zungsphase wurde bereits eine geänderte Planung verfolgt. Hierzu 
wurde ein erneuter Aufstellungsbeschluss gefasst (O 13.1), der Plan allerdings nicht zur

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Satzung beschlossen. In dieser Planung wurde die Höhenentwicklung der Bebauung in Frage 
gestellt. 
 
Die städtische Fläche am Olbrichweg blieb bis heute unbebaut, der Hotelbau wurde nie 
realisiert. Schon 1983 wurde ein Wettbewerb für das Gelände durchgeführt, der als 
Ideenwettbewerb für eine beispielgebende  Wohnbebauung ausgelobt wurde. Auch wenn drei 
zweite Preise für unterschiedliche städtebauliche Konzepte vergeben wurden, fand eine 
Umsetzung der Planungen abermals nicht statt.  
 
 
 
Auszug aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan O 13 – Mathildenhöhe Ost –  
Festsetzungen für Großwohnungsbau bis zu 12 Geschoss en 
 
In einem Werkstatt -Verfahren („Forum Mathildenhöhe“) wurde im Jahre 2006 bei einer 
Zusammenkunft von Fachleuten aus ganz Deutschland mit den städtischen Mitarbeitern 
sowie den betroffenen Institutionen der Mathildenhöhe deutlich, dass bei einer Entsche idung 
für die Neubebauung ein Spielraum für kulturelle Entwicklungen verbleiben muss, welche die 
Mathildenhöhe über Jahrzehnte geprägt haben. Vorschnelle Entscheidungen für 
monofunktionale Nutzungen sollen vermieden werden.  
 
Neue Impulse gab es durch den A rchitektur-Sommer 2014, in welchem durch eine temporäre 
Bebauung das freie Grundstück auf dem Osthang bespielt wurde und in der Folge eine Reihe 
von Veranstaltungen rund um die Fragen einer Neuausrichtung der Mathildenhöhe 
stattfanden. 
 
Im Rahmen einer Inf ormationsveranstaltung zur weiteren Entwicklung der Mathildenhöhe 
wurde die Öffentlichkeit im November 2015 darüber informiert, dass die kulturelle Nutzung

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aller noch verfügbaren Flächen das politische Ziel der zukünftigen Entwicklung der 
Mathildenhöhe se in soll. Damit wurde ein Leitbild festgelegt, welches der historischen 
Entwicklung der Mathildenhöhe Rechnung trägt und inhaltliche Grundlage der künftigen 
politischen Beschlüsse zur Weiterentwicklung  der Mathildenhöhe sein wird.  
 
Nominierungsgebiet Welt erbe Künstlerkolonie Mathildenhöhe  
 
Die Entscheidung, das Gebiet der ehemaligen Ausstellungsflächen für die Künstlerkolonie 
Mathildenhöhe von 1901 bis 1914 für eine Eintragung in die Liste der Weltkulturerbes zu 
nominieren macht es notwendig, ein Gesamtkon zept für die Weiterentwicklung der 
Mathildenhöhe zu entwickeln. Das kulturelle Leitbild für die Mathildenhöhe stellt die 
Grundlage für die bauliche Weiterentwicklung dar. Durch den Masterplan Mathildenhöhe, der 
im Rahmen des Managementplans für das Nominie rungsgebiet durch die Architektur - und 
Planungsgesellschaft mbH in Kassel (ANP) erstellt wurde, ist durch verschiedene 
Bebauungsszenarien die bauliche Entwicklung geprüft worden. Die Ergebnisse wurden am 
29.03.2017 der Öffentlichkeit vorgestellt.  
 
Im Maste rplan werden die Grundstücke und die möglichen Nutzflächen für die zukünftigen 
Nutzungen dargestellt. Der Masterplan umfasst als zentralen Baustein das Besucherzentrum 
sowie ergänzende kulturelle Einrichtungen, die baulich auf den städtischen Flächen am 
Osthang und am Nordhang entwickelt werden können.  
 
 
Flächenaufteilung für die kulturellen Nutzungen – Auszug aus dem Masterplan (ANP, 2017)

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Masterplan Mathildenhöhe – Vorschlag Nutzflächen (Grafik: Stadtplanungsamt/Vermessungsamt)

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Das Besucherzentrum umfasst die wichtigen Funktionen der Besucherinformation, einer 
Ausstellung zur Einführung in das Thema, eine gastronomische Einrichtung sowie weitere 
Service-Einrichtungen. Bei den Flächen für kulturelle Nutzungen sowie der 
Arrondierungsfläche liegt der S chwerpunkt der Nutzung auf Ausstellungsflächen und 
Mehrzweckräumen für die städtische Kunstsammlung, das Institut für neue Technische Form 
(INTEF) und den Deutschen Werkbund sowie Räumen für die entsprechende Infrastruktur 
und Betriebseinrichtungen. Die se parate Fläche am Nordhang soll langfristig vorwiegend für 
museumspädagogische Zwecke genutzt werden.  
 
Der Masterplan gibt auch die Rahmenbedingungen vor, die in die Auslobung für den 
Wettbewerb für das Besucherzentrum und die Neuordnung des Osthanges einfl ießen. Die 
Ergebnisse des Wettbewerbes werden zur Grundlage für den Bebauungsplan O 32, damit die 
rechtlichen Voraussetzungen für den Bau der kulturellen Einrichtungen geschaffen werden 
können. 
 
Im Rahmen der Bundesförderung für „Nationale Projekte des Stä dtebaus“ wurde für das 
„Premiumprojekt Entwicklung Mathildenhöhe“ die besondere Relevanz der kulturellen 
Entwicklung auf dem Osthang bestätigt.  
 
Sensible Integration in das Stadtbild  
 
Es ist das Ziel, den von unterschiedlichen Entwicklungen insbesondere de r Nachkriegszeit 
sehr heterogen geprägten Osthang der Mathildenhöhe weiter zu entwickeln und die 
städtebauliche Umgebung des Nominierungsgebietes (Pufferzone) sowie die Flächen für das 
Besucherzentrum und weitere kulturelle Einrichtungen durch Bauleitplanu ng zu sichern.  
 
Mit Blick auf das Ensemble Mathildenhöhe (und damit auch auf die Kernzone des möglichen 
Welterbebereichs) ist auch die Fernwirkung des Ensembles sowie die Auswirkung der 
Bebauung auf die Stadtsilhouette zu berücksichtigen.  
 
 
Silhouette der  Mathildenhöhe von Westen gesehen  
 
Der Hochzeitsturm ist als Landmarke und weithin sichtbares Zeugnis einer hervorragenden 
Bauepoche aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts herauszustellen. Bereits die vorhandene 
Bebauung stellt aus bestimmten Blickrichtungen eine empfindliche Störung dieser 
einmaligen Wirkung dar. Deshalb ist insbesondere in der direkten Umgebung darauf zu 
achten, dass keine weitere Häufung von unterschiedlichen Hochbauten den vorhandenen 
Umriss der Stadtkrone stören kann.

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Auch ist der Anschl uss der Bebauung an sehr unterschiedlich geprägte Bereiche bei den 
Übergängen zu anderen Siedlungsteilen besonders zu beachten. Das z. T. direkte Gegenüber 
zur Bebauung der Künstlerhäuser muss in Bezug auf die Vermeidung von Brüchen im 
Stadtgefüge beachtet  werden. Besondere Bedeutung hat die städtische Brachfläche am 
Olbrichweg, für die nicht nur ein neues Bebauungskonzept sondern auch ein dem Ort 
angemessenes Nutzungskonzept gefunden werden muss. Die bisher als Hotel festgesetzte 
Nutzung wird nicht weiterv erfolgt. Vielmehr soll eine neue Bestimmung mit dem 
Schwerpunkt für kulturelle Nutzungen verbindlich gemacht werden.  
 
Ziel des Bebauungsplans  
 
Das Ziel der Bauleitplanung ist es, Fehlentwicklungen in Bezug auf die Künstlerkolonie und 
ihre Einbettung in die  umgebende Stadtlandschaft zu  vermeiden.  
 
Ziel soll aber auch sein, den Osthang zu einer weiteren Hauptseite der Mathildenhöhe 
aufzuwerten, nicht zuletzt, da auch der Zugang vom Ostbahnhof her an Bedeutung gewinnen 
wird. Die „Vierte Seite“ der Mathildenhö he soll aus ihrer z.  T. isolierten Rolle herausgeholt 
und als ebenbürtiger Stadtraum zu den anderen Seiten weiterentwickelt werden.  
 
Hinweis: 
Durch diesen Bebauungsplan entstehen keine direkten Folgekosten. Solche entstehen durch die 
Bebauung auf den privaten und öffentlichen Flächen. Diese Kosten öffentlicher Projekte werden den 
entsprechenden Kostenträgern zugeordnet und sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung.  
 
 
Der Dezernent I:  Die Dezernentin III:  
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  Dr. Barbara Boczek  
Oberbürgermeister Stadträtin 
 
 
 
Darmstadt, den  09.04.2018 
 
61.3 cb Nst. 2930 
61.2 zim Nst. 2603

anlage 5

428 Zeichen

Punkt 9: Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost - (Aufstellungsbeschluss und Beschluss 
über eine Veränderungssperre) 
 (V-Nr. 2018/0111) 
 
Es wird getrennte Abstimmung über die beiden Punkte des Beschlussvorschlages 
beantragt. 
 
Dem Punkt 1 des Beschlussvorschlages wird zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: UFFBASSE   
 
 
Dem Punkt 2 des Beschlussvorschlages wird zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: UFFBASSE, UWIGA und 2 Stimmen aus AfD

Beratungsverlauf (4)

TOP 20
TOP 153
TOP 31
TOP 9

Orte (8)

  • Dieburger Straße
  • Erbacher Straße
  • Fiedlerweg
  • Olbrichweg
  • Lucasweg
  • Seitersweg
  • Spessartring
  • Schwarzwaldring

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2018/0111
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.04.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00