SPOA/027/2025
Freiheitshagen, Ausbau der Verkehrsflächen und Entwässerungseinrichtungen
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Bedarfsbeschluss
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SPOA/027/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Bedarfsbeschlusses Betrifft: Freiheitshagen, Ausbau der Verkehrsflächen und Entwässerungseinrichtungen Fachbereich: 52 - Sportamt Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ordnungs- und Verkehrsausschuss 07.05.2025 Vorberatung Sportausschuss 14.05.2025 Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 19.05.2025 Vorberatung Bezirksvertretung 5 27.05.2025 Anhörung Rat 28.05.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für das Projekt Freiheitshagen Ausbau der Verkehrsflächen und Entwässerungseinrichtungen die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen. Sachdarstellung: Vorläufige Gesamtkosten (brutto) 5.182.000 EUR Seite 2 Standort Die Straße Freiheitshagen befindet sich im Stadtbezirk 5, Stadtteil Angermund. Sie verläuft auf einer Länge von ca. 270 m von der Lintorfer Waldstraße bis zum Eingang der Bezirkssportanlage Angermund. Die Straße ist seit 1980 unbeschränkt im Sinne des SGV NRW öffentlich gewidmet. Die Verkehrsfläche Freiheitshagen dient neben der Anbindung der Bezirkssportanlage auch der Erreichbarkeit des Gerätehauses der freiwilligen Feuerwehr, Löschgruppe Angermund, der Sporthalle des TV Angermund und der Schützenhalle. A ußerdem werden über die Verkehrsfläche Anwohnergaragen, rückwärtige Aufbauten und Grundstücksbereiche der Graf - Engelbert-Straße angefahren. Angebunden ist zudem der Schützenplatz, der außerhalb des Schützenfestes schwerpunktmäßig als Parkfläche benutzt wird. Bedarfslage Die Straße Freiheitshagen wurde ursprünglich als einfache Zufahrt zur Sportanlage errichtet. Die Nutzung geht jedoch schon seit Jahren über eine reine Nutzung als Sportplatzzufahrt hinaus. Der Straßenbelag ist seit Jahrzehnten nicht grundl egend erneuert worden und war zwischenzeitlich mit zahlreichen großen und tiefen Schlaglöchern versehen. In 2024 wurde daher ein neuer Deckenüberzug aufgebracht, der die Befahrbarkeit für die nächsten Jahre sicherstellt. Der Schützenplatz ist teilweise asp haltiert. Die Zwischenbereiche und Nebenflächen sind nur grob geschottert. Die gesamten Verkehrsflächen besitzen keine ordentlichen Entwässerungseinrichtun- gen. Der vordere Teil der Straße von der Einmündung Lintorfer Waldstraße bis zum Schützenplatz entwässert seitlich in den Rahmer Bach. Der größere Teil der Straße sowie der komplette Schützenplatzbereich sind über nur wenige Straßenabläufe an lediglich zwei Sickerschächte angeschlossen. Diese sind aufgrund des sehr hohen Grundwasserstandes in diesem Ber eich kaum bis gar nicht funktionsfähig. Eine Versickerung über Sickerschächte ist zudem nicht mehr genehmigungsfähig. Bei längeren Regenereignissen, aber auch bei kurzfristigen Starkregenereignissen, steht daher der komplette Straßenbereich großflächig unt er Wasser, sodass die Sportanlage, aber auch die Halle fußläufig nicht mehr trockenen Fußes erreichbar sind. Diese Überflutungsereignisse treten in den letzten Jahren zunehmend in immer häufigerer Folge auf, sodass dringend Handlungsbedarf besteht. Die gesamten Sport- und Wegeflächen der Sportanlage sowie die Sportgebäude und die Halle werden ebenfalls nur über Sickerschächte bzw. oberflächige Versickerungs - einrichtungen entwässert. Diese sind zwar noch funktionsfähig, allerdings ist die Einleitungsgenehmigung bereits seit langem abgelaufen und wird auch nicht mehr verlängert. Eine ordnungsgemäße Beseitigung des Niederschlagswassers wird hier von den Genehmigungsbehörden bereits seit längerem gefordert. Geplante Maßnahmen Aufgrund der örtlichen Gegebenhei ten muss das anfallende Niederschlagswasser in die Regenwasserkanalisation eingeleitet werden. So ist der Abstand zwischen Geländeoberkante und des sehr hohen Grundwasserstandes (< 1 Meter) für eine Versickerung zu gering. Zudem befindet sich die Fläche in Wasserschutzzone IIIb, was höhere Anforderungen an die Versickerung, insbesondere an die Qualität des einzuleitenden Wassers stellt (z.B. Straße). Eine Einleitung in den naheliegenden Rahmer Bach scheidet aufgrund der Hochwasserproblematik und der erforde rlichen Vorabreinigung des Seite 3 Niederschlagswassers ebenfalls aus. In einer 2008 durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden Möglichkeiten für einen Anschluss der Niederschlagsentwässerung an das bestehende Regenwassernetz unter Berücksichtigung der topografisch en Höhenverhältnisse untersucht. Da das Gelände mehr als 1 m unterhalb der Rückstauebene liegt, ist für die Einleitung in den Regenwasserkanal in der Graf-Engelbert-Straße ein Pumpwerk erforderlich. Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie wurde in 2014 eine u mfangreiche Vorentwurfsplanung erstellt. Diese sieht den Bau eines unterirdischen Rückhaltebauwerks vor. Insgesamt wurde ein erforderliches Rückhaltevolumen von 352 m³ ermittelt. Die Rückhaltung wird über das Rückhaltebauwerk sowie die angeschlossenen Haltungen realisiert. Das Rückhaltevolumen ist so ausgelegt, dass das Niederschlagswasser sämtlicher Straßenflächen, des Schützenplatzes, der Spielfelder und Wegeflächen innerhalb der Sportanlage sowie aller Dachflächen der Sportplatzgebäude und der Halle aufg enommen werden können. Die Entleerung erfolgt gedrosselt über eine Pumpenanlage in den Regenwasserkanal in der Graf - Engelbert-Straße. Da es aufgrund der neuen Gesamtsituation (öffentliche / private Flächen) einer zusätzlichen Planung eines öffentlichen NW -Kanals in der Straße Freiheitshagen bedarf, empfiehlt der SEBD zwingend eine Überarbeitung der gesamten Entwässerungsplanung. Die in dieser Vorlage genannten Kosten sind daher vorläufiger Natur. Die Einleitung in das öffentliche NW -Kanalnetz ist nur gedros selt möglich, da die Aufnahmekapazität des NW -Kanals in der Graf -Engelbert-Straße beschränkt ist. Daher werden Einleitbeschränkungen durch den SEBD ausgesprochen, und es sind private Rückhaltungen für das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser erforderlich (heißt Amt 66, Amt 52 und Amt 68 plus weitere Privateigentümer). Die Kosten für Planung, Bau und Betrieb der öffentlichen Entwässerungsanlagen liegen beim SEBD, die privaten Entwässerungsanlagen einschließlich der erforderlichen Rückhaltungen liegen im Zuständigkeitsbereich der Grundstückseigentümer*innen. Die SW -Entwässerung der betroffenen Grundstücke erfolgt bereits über private Schmutzwasserleitungen in den öffentlichen Schmutzwasser -Kanal in der Graf - Engelbert-Straße. Die Vorentwurfsplanung ist nach Beschlussfassung vor Ausarbeitung des konkreten Bauentwurfes auf aktuellen Stand zu bringen. Dabei ist auch zu prüfen, ob für dieses Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Die gesamte Straße von Einmündung in die Lintorfer W aldstraße bis zur Sportanlage sowie die komplette Fläche des Schützenplatzes sollen nach Abschluss der Kanalarbeiten grunderneuert werden. Die Regenwasserkanäle innerhalb der Sportanlage werden im Anschluss durch das Sportamt erneuert und darüber alle Geb äude sowie alle Sport - und Wegeflächen ebenfalls an das Rückhaltebauwerk angeschlossen. Die vorhandenen Sickerschächte werden stillgelegt und zurückgebaut. Seite 4 Kosten, Finanzierung, Refinanzierung Die Gesamtkosten einschließlich der Bauneben - und Planungskosten betragen laut aktueller Kostenschätzung (10/23) 5.182.000 EUR (brutto) und setzen sich wie folgt zusammen. Kanalbau 3.080.000 EUR Straßenbau 1.310.000 EUR Wege Sportanlage 200.000 EUR Baunebenkosten 520.000 EUR Bereits verausgabte Planungskosten 72.000 EUR Gesamtkosten 5.182.000 EUR Aufgrund der Kostenqualität (Kostenschätzung nach DIN 276) können sich noch Abweichungen von +/ - 30% bis zur Kostenberechnung ergeben. Ein weiteres Kostenrisiko ergibt sich aus der allgemeinen Baupreissteigerung. Die Straße Freiheitshagen ist noch nicht erstmalig als Erschließungsstraße endgültig hergestellt. Der Herstellungsaufwand ist nach erstmaliger satzungsgemäßer Herstellung gem. §§ 127ff. BauGB gegenüber den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke festzusetzen. Für Machbarkeitsstudie und Vorentwurfsplanung wurden bisher 71.767 EUR an Planungskosten aufgewendet. Bis zum Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss werden weitere Planungsmittel in Höhe von voraussichtlich 300.000 EUR in den Jahren 2025 (60.000 EUR) und 2026 (240.000) benötigt. Die Planungsmittel stehen im Budget des Amtes 66 zur Verfügung. Für die Finanzierung der Maßnahme ist die Aufnahme externer Investitions- und/oder Liquiditätskredite mit entsprechenden Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt erforderlich. Weitere Vorgehensweise Im Anschluss an den Bedarfsbeschluss erfolgt die weitere Projektbearbeitung durch das Amt für Verkehrsmanagement.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- SPOA/027/2025
- Typ
- Bedarfsbeschluss
- Datum
- 24.04.2025
- Erstellt
- 24.04.2025 10:19