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SPOA/027/2025

Freiheitshagen, Ausbau der Verkehrsflächen und Entwässerungseinrichtungen

Bedarfsbeschluss 24.04.2025

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Bedarfsbeschluss

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Bedarfsbeschluss

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SPOA/027/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
zur Herbeiführung eines Bedarfsbeschlusses 
Betrifft: 
Freiheitshagen, Ausbau der Verkehrsflächen und Entwässerungseinrichtungen 
Fachbereich: 
52 - Sportamt  
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche     
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Ordnungs- und 
Verkehrsausschuss 07.05.2025 Vorberatung 
Sportausschuss 14.05.2025 Vorberatung 
Haupt- und Finanzausschuss 19.05.2025 Vorberatung 
Bezirksvertretung 5 27.05.2025 Anhörung 
Rat 28.05.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für das Projekt 
 
Freiheitshagen 
Ausbau der Verkehrsflächen und Entwässerungseinrichtungen 
 
die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen. 
 
 
Sachdarstellung: 
Vorläufige Gesamtkosten (brutto) 5.182.000 EUR

Seite 2 
Standort 
Die Straße Freiheitshagen befindet sich im Stadtbezirk 5, Stadtteil Angermund. Sie 
verläuft auf einer Länge von ca. 270 m von der Lintorfer Waldstraße bis zum Eingang 
der Bezirkssportanlage Angermund. Die Straße ist seit 1980 unbeschränkt im Sinne 
des SGV NRW öffentlich gewidmet. Die Verkehrsfläche Freiheitshagen dient neben 
der Anbindung der Bezirkssportanlage auch der Erreichbarkeit des Gerätehauses der 
freiwilligen Feuerwehr, Löschgruppe Angermund, der Sporthalle des TV Angermund 
und der Schützenhalle. A ußerdem werden über die Verkehrsfläche 
Anwohnergaragen, rückwärtige Aufbauten und Grundstücksbereiche der Graf -
Engelbert-Straße angefahren. Angebunden ist zudem der Schützenplatz, der 
außerhalb des Schützenfestes schwerpunktmäßig als Parkfläche benutzt wird.  
Bedarfslage 
Die Straße Freiheitshagen wurde ursprünglich als einfache Zufahrt zur Sportanlage 
errichtet. Die Nutzung geht jedoch schon seit Jahren über eine reine Nutzung als 
Sportplatzzufahrt hinaus.  
Der Straßenbelag ist seit Jahrzehnten nicht grundl egend erneuert worden und war 
zwischenzeitlich mit zahlreichen großen und tiefen Schlaglöchern versehen. In 2024 
wurde daher ein neuer Deckenüberzug aufgebracht, der die Befahrbarkeit für die 
nächsten Jahre sicherstellt. Der Schützenplatz ist teilweise asp haltiert. Die 
Zwischenbereiche und Nebenflächen sind nur grob geschottert.  
Die gesamten Verkehrsflächen besitzen keine ordentlichen Entwässerungseinrichtun-
gen. Der vordere Teil der Straße von der Einmündung Lintorfer Waldstraße bis zum 
Schützenplatz entwässert seitlich in den Rahmer Bach. Der größere Teil der Straße 
sowie der komplette Schützenplatzbereich sind über nur wenige Straßenabläufe an 
lediglich zwei Sickerschächte angeschlossen. Diese sind aufgrund des sehr hohen 
Grundwasserstandes in diesem Ber eich kaum bis gar nicht funktionsfähig. Eine 
Versickerung über Sickerschächte ist zudem nicht mehr genehmigungsfähig. Bei 
längeren Regenereignissen, aber auch bei kurzfristigen Starkregenereignissen, steht 
daher der komplette Straßenbereich großflächig unt er Wasser, sodass die 
Sportanlage, aber auch die Halle fußläufig nicht mehr trockenen Fußes erreichbar 
sind. Diese Überflutungsereignisse treten in den letzten Jahren zunehmend in immer 
häufigerer Folge auf, sodass dringend Handlungsbedarf besteht.  
Die gesamten Sport- und Wegeflächen der Sportanlage sowie die Sportgebäude und 
die Halle werden ebenfalls nur über Sickerschächte bzw. oberflächige Versickerungs -
einrichtungen entwässert. Diese sind zwar noch funktionsfähig, allerdings ist die 
Einleitungsgenehmigung bereits seit langem abgelaufen und wird auch nicht mehr 
verlängert. Eine ordnungsgemäße Beseitigung des Niederschlagswassers wird hier 
von den Genehmigungsbehörden bereits seit längerem gefordert.  
Geplante Maßnahmen 
Aufgrund der örtlichen Gegebenhei ten muss das anfallende Niederschlagswasser in 
die Regenwasserkanalisation eingeleitet werden. 
So ist der Abstand zwischen Geländeoberkante und des sehr hohen 
Grundwasserstandes (< 1 Meter) für eine Versickerung zu gering. Zudem befindet 
sich die Fläche in  Wasserschutzzone IIIb, was höhere Anforderungen an die 
Versickerung, insbesondere an die Qualität des einzuleitenden Wassers stellt (z.B. 
Straße). 
Eine Einleitung in den naheliegenden Rahmer Bach scheidet aufgrund der 
Hochwasserproblematik und der erforde rlichen Vorabreinigung des

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Niederschlagswassers ebenfalls aus.  
In einer 2008 durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden Möglichkeiten für einen 
Anschluss der Niederschlagsentwässerung an das bestehende Regenwassernetz 
unter Berücksichtigung der topografisch en Höhenverhältnisse untersucht. Da das 
Gelände mehr als 1 m unterhalb der Rückstauebene liegt, ist für die Einleitung in den 
Regenwasserkanal in der Graf-Engelbert-Straße ein Pumpwerk erforderlich. 
Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie wurde in 2014 eine u mfangreiche 
Vorentwurfsplanung erstellt. Diese sieht den Bau eines unterirdischen 
Rückhaltebauwerks vor. Insgesamt wurde ein erforderliches Rückhaltevolumen von 
352 m³ ermittelt. Die Rückhaltung wird über das Rückhaltebauwerk sowie die 
angeschlossenen Haltungen realisiert. Das Rückhaltevolumen ist so ausgelegt, dass 
das Niederschlagswasser sämtlicher Straßenflächen, des Schützenplatzes, der 
Spielfelder und Wegeflächen innerhalb der Sportanlage sowie aller Dachflächen der 
Sportplatzgebäude und der Halle aufg enommen werden können. Die Entleerung 
erfolgt gedrosselt über eine Pumpenanlage in den Regenwasserkanal in der Graf -
Engelbert-Straße. 
Da es aufgrund der neuen Gesamtsituation (öffentliche / private Flächen) einer 
zusätzlichen Planung eines öffentlichen NW -Kanals in der Straße Freiheitshagen 
bedarf, empfiehlt der SEBD zwingend eine Überarbeitung der gesamten 
Entwässerungsplanung. Die in dieser Vorlage genannten Kosten sind daher 
vorläufiger Natur. 
Die Einleitung in das öffentliche NW -Kanalnetz ist nur gedros selt möglich, da die 
Aufnahmekapazität des NW -Kanals in der Graf -Engelbert-Straße beschränkt ist. 
Daher werden Einleitbeschränkungen durch den SEBD ausgesprochen, und es sind 
private Rückhaltungen für das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser 
erforderlich (heißt Amt 66, Amt 52 und Amt 68 plus weitere Privateigentümer). 
Die Kosten für Planung, Bau und Betrieb der öffentlichen Entwässerungsanlagen 
liegen beim SEBD, die privaten Entwässerungsanlagen einschließlich der 
erforderlichen Rückhaltungen  liegen im Zuständigkeitsbereich der 
Grundstückseigentümer*innen. 
Die SW -Entwässerung der betroffenen Grundstücke erfolgt bereits über private 
Schmutzwasserleitungen in den öffentlichen Schmutzwasser -Kanal in der Graf -
Engelbert-Straße. 
Die Vorentwurfsplanung ist nach Beschlussfassung vor Ausarbeitung des konkreten 
Bauentwurfes auf aktuellen Stand zu bringen. Dabei ist auch zu prüfen, ob für dieses 
Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. 
Die gesamte Straße von Einmündung in die Lintorfer W aldstraße bis zur Sportanlage 
sowie die komplette Fläche des Schützenplatzes sollen nach Abschluss der 
Kanalarbeiten grunderneuert werden.  
Die Regenwasserkanäle innerhalb der Sportanlage werden im Anschluss durch das 
Sportamt erneuert und darüber alle Geb äude sowie alle Sport - und Wegeflächen 
ebenfalls an das Rückhaltebauwerk angeschlossen. Die vorhandenen Sickerschächte 
werden stillgelegt und zurückgebaut.

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Kosten, Finanzierung, Refinanzierung 
Die Gesamtkosten einschließlich der Bauneben - und Planungskosten betragen laut 
aktueller Kostenschätzung (10/23) 5.182.000 EUR (brutto) und setzen sich wie folgt 
zusammen. 
 
Kanalbau 3.080.000 EUR 
Straßenbau 1.310.000 EUR 
Wege Sportanlage 200.000 EUR 
Baunebenkosten 520.000 EUR 
Bereits verausgabte Planungskosten 72.000 EUR 
Gesamtkosten 5.182.000 EUR 
 
Aufgrund der Kostenqualität (Kostenschätzung nach DIN 276) können sich noch 
Abweichungen von +/ - 30% bis zur Kostenberechnung ergeben. Ein weiteres 
Kostenrisiko ergibt sich aus der allgemeinen Baupreissteigerung. 
Die Straße Freiheitshagen ist noch nicht erstmalig als Erschließungsstraße endgültig 
hergestellt. Der Herstellungsaufwand ist nach erstmaliger satzungsgemäßer 
Herstellung gem. §§ 127ff. BauGB gegenüber den Eigentümern der erschlossenen 
Grundstücke festzusetzen. 
Für Machbarkeitsstudie und Vorentwurfsplanung wurden bisher 71.767 EUR an 
Planungskosten aufgewendet. 
Bis zum Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss werden weitere Planungsmittel in 
Höhe von voraussichtlich 300.000 EUR in den Jahren 2025 (60.000 EUR) und 2026 
(240.000) benötigt. Die Planungsmittel stehen im Budget des Amtes 66 zur 
Verfügung. 
 
Für die Finanzierung der Maßnahme ist die Aufnahme externer Investitions- und/oder 
Liquiditätskredite mit entsprechenden Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt 
erforderlich. 
 
Weitere Vorgehensweise 
Im Anschluss an den Bedarfsbeschluss erfolgt die weitere Projektbearbeitung durch 
das Amt für Verkehrsmanagement.

Beratungsverlauf (5)

07.05.2025 Ordnungs- und Verkehrsausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.05.2025 Sportausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.05.2025 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.05.2025 Bezirksvertretung 5
TOP 7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.05.2025 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
SPOA/027/2025
Typ
Bedarfsbeschluss
Datum
24.04.2025
Erstellt
24.04.2025 10:19