AN/0924/2026
Aktionswoche für Sauberkeit in den Veedeln
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Gem. Antrag nach § 3 (Rat)
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Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Vergabe / Rechtsfragen / Internationales Herrn Bernd Petelkau An den Oberbürgermeister Herrn Torsten Burmester Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 10.06.2026 AN/0924/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 22.06.2026 Aktionswoche für Sauberkeit in den Veedeln Sehr geehrter Herr Petelkau, sehr geehrter Herr Burmester, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sit- zung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 22.06.2026 zu setzen: Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Jahr 2026 im Rahmen eines Pilotprojektes in ausgewählten Bereichen aller 9 Kölner Stadtbezirke eine „Aktionswoche für Sauberkeit in den Veedeln“ rund um Imbissläden, Schnellgastronomie und sonstigen Gewerbetreiben- den gemäß § 5 der Kölner Stadtordnung durchzuführen. In dieser Aktionswoche sollen die Gewerbetreibenden vom Ordnungsdienst über die Pflichten bzgl. Sauberkeit gemäß Kölner Stadtordnung (KSO) aufgeklärt werden und bei groben Verstößen soll ein, der KSO entsprechendes Bußgeld erhoben werden. 2. Die Aktionswoche startet im Jahr 2026 im Stadtbezirk 5 und findet darauffolgend im Ab- stand von zwei Monaten jeweils in den Stadtbezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8 und 9 statt. 3. Im Anschluss an die Aktionswochen erfolgt eine Evaluation des Pilotprojektes durch die Verwaltung. Auf Basis der Evaluation ist zu prüfen, ob Änderungen an der KSO vorge- nommen werden müssen. - 2 - Begründung: Gemäß § 5 der Kölner Stadtordnung haben Gewerbetreibende im unmittelbaren Umfeld ihrer Betriebe auf Sauberkeit zu achten. Abfälle, die im Umkreis von 50 m um einen Gewerbebe- trieb anfallen und diesem zuzuordnen sind, sind von der gewerbetreibenden oder der verant- wortlichen Person vor Ort unverzüglich zu entfernen. Die stadtweiten Clean-Up Aktionen, wie „Kölle putzmunter“ der AWB Köln und regelmäßigen Müll-Sammel-Aktionen von Vereinen und Initiativen wie Zero Waste Köln e.V., erhalten mit dieser Aktionswoche einen weiteren sinnvollen Baustein und der öffentliche Raum in Köln wird sauberer. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer Grüne-Fraktionsgeschäftsführer gez. Niklas Kienitz CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Pascal Pütz SPD-Fraktionsgeschäftsführer gez. Dr. Hans-Günther Bell DIE LINKE Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0924/2026
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Rat)
- Datum
- 10.06.2026
- Erstellt
- 10.06.2026 11:06