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AN/0924/2026

Aktionswoche für Sauberkeit in den Veedeln

Gem. Antrag nach § 3 (Rat) 10.06.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 22.06.2026, TOP 8.2

Gem. Antrag nach § 3 (Rat)

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Gem. Antrag nach § 3 (Rat)

2854 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt 
 
 
An den Vorsitzenden des  
Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Vergabe / Rechtsfragen / Internationales  
Herrn Bernd Petelkau  
 
An den Oberbürgermeister                    
Herrn Torsten Burmester    
 
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 10.06.2026 
 
AN/0924/2026 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 22.06.2026 
 
Aktionswoche für Sauberkeit in den Veedeln 
Sehr geehrter Herr Petelkau, 
sehr geehrter Herr Burmester, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sit-
zung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
am 22.06.2026 zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
  
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Jahr 2026 im Rahmen eines Pilotprojektes in 
ausgewählten Bereichen aller 9 Kölner Stadtbezirke eine „Aktionswoche für Sauberkeit in 
den Veedeln“ rund um Imbissläden, Schnellgastronomie und sonstigen Gewerbetreiben-
den gemäß § 5 der Kölner Stadtordnung durchzuführen. In dieser Aktionswoche sollen 
die Gewerbetreibenden vom Ordnungsdienst über die Pflichten bzgl. Sauberkeit gemäß 
Kölner Stadtordnung (KSO) aufgeklärt werden und bei groben Verstößen soll ein, der 
KSO entsprechendes Bußgeld erhoben werden. 
 
2. Die Aktionswoche startet im Jahr 2026 im Stadtbezirk 5 und findet darauffolgend im Ab-
stand von zwei Monaten jeweils in den Stadtbezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8 und 9 statt. 
 
3. Im Anschluss an die Aktionswochen erfolgt eine Evaluation des Pilotprojektes durch die 
Verwaltung. Auf Basis der Evaluation ist zu prüfen, ob Änderungen an der KSO vorge-
nommen werden müssen.

- 2 - 
 
 
Begründung:  
 
Gemäß § 5 der Kölner Stadtordnung haben Gewerbetreibende im unmittelbaren Umfeld ihrer 
Betriebe auf Sauberkeit zu achten. Abfälle, die im Umkreis von 50 m um einen Gewerbebe-
trieb anfallen und diesem zuzuordnen sind, sind von der gewerbetreibenden oder der verant-
wortlichen Person vor Ort unverzüglich zu entfernen. 
 
Die stadtweiten Clean-Up Aktionen, wie „Kölle putzmunter“ der AWB Köln und regelmäßigen 
Müll-Sammel-Aktionen von Vereinen und Initiativen wie Zero Waste Köln e.V., erhalten mit 
dieser Aktionswoche einen weiteren sinnvollen Baustein und der öffentliche Raum in Köln 
wird sauberer. 
 
Mit freundlichen Grüßen  
gez. Lino Hammer 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer 
gez. Niklas Kienitz 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
  
gez. Pascal Pütz 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer 
gez. Dr. Hans-Günther Bell 
DIE LINKE Fraktionsgeschäftsführer 
  
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

22.06.2026 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 8.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0924/2026
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Rat)
Datum
10.06.2026
Erstellt
10.06.2026 11:06