2148/2019
Bürgerbeteiligung bei Bauprojekten in Kalk zu Zeiten der städtischen Pilotphase Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/62/621 VIII/62/621 Vorlagen-Nummer 2148/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.06.2019 Bürgerbeteiligung bei Bauprojekten in Kalk zu Zeiten der städtischen Pilotphase Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung Die Fraktion DIE LINKE in der Bezirksvertretung Kalk hat unter Bezugnahme auf die Be- kanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das Bauvor- haben „8. Planänderung PFA 13 NBS Köln-Rhein/Main“, Bau-km 5,450 – 8,200 der Neubau- strecke Köln-Rhein/Main im Amtsblatt der Stadt Köln die folgenden Fragen an die Verwaltung gerichtet: 1. Wurden die Anregungen der Bezirksvertretung Kalk vom 08.11.2018, TOP 8.2.1 (Be- schluss über den gemeinsamen Änderungsantrag aller Fraktionen –AN/1572/2018) dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen zur Entscheidung übermittelt und wie hat dieser entschieden oder hat die Verwaltung zwischenzeitlich eventuell selbständig grundlegend geprüft, ob die so genannte „ortsübliche“ Bekanntmachung der Auslegungen und Offenlagen in der heutigen Zeit noch ausreicht oder ob hier Erweiterungsbedarf be- steht und wenn nein, warum nicht? 2. Warum wirkt die Verwaltung nicht darauf hin, dass Richtlinie VDI 7000 von ihr und ande- ren angewendet wird? 3. Warum wurde die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das Bau- vorhaben „8. Planänderung PFA 13 NBS Köln-Rhein/Main“, Bau-km 5,450 – 8,200 der Strecke NBS Köln-Rhein/Main in der Stadt Köln nur im Amtsblatt und nicht wenigstens auch „ortsüblich“ bekannt gemacht? 2 4. Wie groß ist der LeserInnenkreis des Amtsblattes und welcher Prozentsatz der Kölner Einwohner wird mit einer Bekanntmachung dort durchschnittlich erreicht? 5. Hält die Stadtverwaltung diesen erreichten Prozentsatz tatsächlich für ausreichend, um „die Öffentlichkeit“ ausreichend informiert zu haben? Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: Zu Frage 1: Die Anregung der Bezirksvertretung Kalk wurde dem AVR bisher versehentlich nicht zugeleitet. Sie wird ihm zur Sitzung am 16.09.2019 mit einem Beschlussvorschlag vo r- gelegt. Zu den Fragen 2 bis 5: Das Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben 8. Planände- rung im Planfeststellungsabschnitt 13 der Neubaustrecke Köln-Rhein/Main, Bau-km 5,450 - 8,200 wird vom Eisenbahnbundesamt als zuständiger Planfeststellungsbehörde geführt. Da bei dieser Behörde die Federführung und die Verantwortung für die Durchführung und Aus- gestaltung des gesamten Verfahrens liegen, wären die Fragen und insbesondere Frage 2. an diese Behörde des Bundes zu richten. Die Verwaltung kann eine Bewertung der Fragestel- lungen durch das Eisenbahnbundesamt nicht ersetzen. Zu Frage 3. nimmt die Verwaltung darüber hinaus wie folgt Stellung: Nach § 74 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes war der Planfeststellungsbeschluss in der Stadt Köln zwei Wochen zur Einsicht auszulegen. Der Ort und die Zeit der Auslegung waren ortsüblich be- kannt zu machen. Dies ist gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Köln im Amtsblatt der Stadt Köln geschehen. Diese Art der Bekanntmachung ist durch die Hauptsatzung als ortsüb- lich bestimmt. Die ortsübliche Bekanntmachung ist damit erfolgt. Zu den Fragen 4. und 5. nimmt die Verwaltung darüber hinaus wie folgt Stellung: Da das Amtsblatt fortlaufend und aktuell auch auf den Internetseiten der Stadt Köln (https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/bekanntmachungen/amtsblatt/index.html) kostenfrei veröffentlicht wird, ist der Kreis der möglichen Leserinnen und Leser nicht auf die Zahl der Abonnenten der Papierfassung beschränkt. Mit der Frage, in welchen Medien Planunterlagen in der Stadt Köln bekannt gemacht werden, hat sich zuletzt der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden in seiner 33. Sitzung am 3 14.05.2019 zu TOP 3.4 befasst. Die Frage der Veröffentlichung von Planunterlagen in T a- geszeitungen wurde dabei in den Beirat für Öffentlichkeitsbeteiligung verwiesen. Der Beirat für Öffentlichkeitsbeteiligung tritt am 11. Juli 2019 wieder zusammen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2148/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 25.06.2019
- Erstellt
- 14.06.2019 11:04