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2148/2019

Bürgerbeteiligung bei Bauprojekten in Kalk zu Zeiten der städtischen Pilotphase Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beantwortung einer Anfrage (BV) 25.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 27.06.2019

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4190 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/62/621 
VIII/62/621 
Vorlagen-Nummer 
 2148/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.06.2019 
 
Bürgerbeteiligung bei Bauprojekten in Kalk zu Zeiten der städtischen Pilotphase 
Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Fraktion DIE LINKE in der Bezirksvertretung Kalk hat unter Bezugnahme auf die Be-
kanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das Bauvor-
haben „8. Planänderung PFA 13 NBS Köln-Rhein/Main“, Bau-km 5,450 – 8,200 der Neubau-
strecke Köln-Rhein/Main im Amtsblatt der Stadt Köln die folgenden Fragen an die Verwaltung 
gerichtet: 
 
1. Wurden die Anregungen der Bezirksvertretung Kalk vom 08.11.2018, TOP 8.2.1 (Be-
schluss über den gemeinsamen Änderungsantrag aller Fraktionen –AN/1572/2018) dem 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen zur Entscheidung übermittelt und 
wie hat dieser entschieden oder hat die Verwaltung zwischenzeitlich eventuell selbständig 
grundlegend geprüft, ob die so genannte „ortsübliche“ Bekanntmachung der Auslegungen 
und Offenlagen in der heutigen Zeit noch ausreicht oder ob hier Erweiterungsbedarf be-
steht und wenn nein, warum nicht? 
 
2. Warum wirkt die Verwaltung nicht darauf hin, dass Richtlinie VDI 7000 von ihr und ande-
ren angewendet wird? 
 
3. Warum wurde die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das Bau-
vorhaben „8. Planänderung PFA 13 NBS Köln-Rhein/Main“, Bau-km 5,450 – 8,200 der 
Strecke NBS Köln-Rhein/Main in der Stadt Köln nur im Amtsblatt und nicht wenigstens 
auch „ortsüblich“ bekannt gemacht?

2 
 
4. Wie groß ist der LeserInnenkreis des Amtsblattes und welcher Prozentsatz der Kölner 
Einwohner wird mit einer Bekanntmachung dort durchschnittlich erreicht? 
 
5. Hält die Stadtverwaltung diesen erreichten Prozentsatz tatsächlich für ausreichend, um 
„die Öffentlichkeit“ ausreichend informiert zu haben?  
 
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: 
 
Zu Frage 1: Die Anregung der Bezirksvertretung Kalk wurde dem AVR bisher versehentlich 
nicht zugeleitet. Sie wird ihm zur Sitzung am 16.09.2019 mit einem Beschlussvorschlag vo r-
gelegt.    
 
Zu den Fragen 2 bis 5: Das Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben 8. Planände-
rung im Planfeststellungsabschnitt 13 der Neubaustrecke Köln-Rhein/Main, Bau-km 5,450 - 
8,200 wird vom Eisenbahnbundesamt als zuständiger Planfeststellungsbehörde geführt. Da 
bei dieser Behörde die Federführung und die Verantwortung für die Durchführung und Aus-
gestaltung des gesamten Verfahrens liegen, wären die Fragen und insbesondere Frage 2. an 
diese Behörde des Bundes zu richten. Die Verwaltung kann eine Bewertung der Fragestel-
lungen durch das Eisenbahnbundesamt nicht ersetzen. 
 
Zu Frage 3. nimmt die Verwaltung darüber hinaus wie folgt Stellung: Nach § 74 Absatz 4 des 
Verwaltungsverfahrensgesetzes war der Planfeststellungsbeschluss in der Stadt Köln zwei 
Wochen zur Einsicht auszulegen. Der Ort und die Zeit der Auslegung waren ortsüblich be-
kannt zu machen. Dies ist gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Köln im Amtsblatt der 
Stadt Köln geschehen. Diese Art der Bekanntmachung ist durch die Hauptsatzung als ortsüb-
lich bestimmt. Die ortsübliche Bekanntmachung ist damit erfolgt.  
 
Zu den Fragen 4. und 5. nimmt die Verwaltung darüber hinaus wie folgt Stellung: Da das 
Amtsblatt fortlaufend und aktuell auch auf den Internetseiten der Stadt Köln 
(https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/bekanntmachungen/amtsblatt/index.html) 
kostenfrei veröffentlicht wird, ist der Kreis der möglichen Leserinnen und Leser nicht auf die 
Zahl der Abonnenten der Papierfassung beschränkt. 
 
Mit der Frage, in welchen Medien Planunterlagen in der Stadt Köln bekannt gemacht werden, 
hat sich zuletzt der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden in seiner 33. Sitzung am

3 
 
14.05.2019 zu TOP 3.4 befasst. Die Frage der Veröffentlichung von Planunterlagen in T a-
geszeitungen wurde dabei in den Beirat für Öffentlichkeitsbeteiligung verwiesen. Der Beirat 
für Öffentlichkeitsbeteiligung tritt am 11. Juli 2019 wieder zusammen.

Beratungsverlauf (1)

27.06.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2148/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
25.06.2019
Erstellt
14.06.2019 11:04