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2375/2025

Jugendzentren Köln gGmbH: Entsendung in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.11.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.11.2025, TOP 2.3.16

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

5636 Zeichen

*17.11.2025: Verwaltungsvertretung ergänzt  
 
 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2375/2025 
Freigabedatum 10.11.2025, ergänzt 
17.11* 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Jugendzentren Köln gGmbH: Entsendung in den Aufsichtsrat  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat der Stadt Köln entsendet in den Aufsichtsrat der Jugendzentren Köln gGmbH: 
 
1) Beigeordneter Robert Voigtsberger 
(Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister oder von ihr/ihm vorgeschlagene/r Be-
dienstete/r der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW) 
 
2)………………………………………. 
 
3)………………………………………. 
 
4)………………………………………. 
 
5)………………………………………. 
 
6)………………………………………. 
 
7)………………………………………. 
 
8)………………………………………. 
 
9)…………………………………........ 
 
II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Rats-
sitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewählt wer-
den. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maß-
geblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürger-
meisterin oder dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen Be-
diensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen 
entsandten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln 
oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitglied-
schaft in einem dieser Gremien bestanden hat.  
 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertre-
terinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate 
Rat 20.11.2025

2 
Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken.

3 
Begründung: 
 
Die Stadt Köln ist an der Jugendzentren Köln gGmbH (JugZ) mit 51 % beteiligt. Mitgesellschafter 
ist der Verein Jugendhilfe Köln e.V. mit einem Anteil von 49 %.  
 
In § 15 des Gesellschaftsvertrages der Jugendzentren Köln gGmbH ist die Zusammensetzung 
des Aufsichtsrates wie folgt geregelt:  
 
(1) „Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus zehn Mitgliedern besteht.  
 
(2) Dem Aufsichtsrat gehören an:  
 a) 9 vom Rat der Gesellschafterin Stadt Köln entsandte Mitglieder; darunter muss sich 
die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister der Stadt Köln oder die von ihr 
bzw. ihm vorgeschlagene Dienstkraft der Stadt Köln befinden;  
 b) ein Arbeitnehmervertreter, der nach Maßgabe der Bestimmungen des 
§ 108 a GO NRW vom Rat der Stadt Köln aus einer von den Beschäftigten der Gesell-
schaft gemäß der Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmer-
vertreter in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) gewählten Vorschlagsliste be-
stellt wird.“  
 
Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Ver-
treter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde be-
teiligt ist. Sofern weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbür-
germeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder die/der von ihr/ihm vorgeschlagene Bediens-
tete der Gemeinde dazuzählen. 
 
Die Bestellung der gemeindlichen Vertreterinnen und Vertreter ist gem. § 50 Abs. 4 GO NRW 
i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz der Oberbürgermeisterin 
bzw. des Oberbürgermeisters oder der/des von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten ist 
nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen. Das für die Besetzung der Aufsichtsratssitze ein-
zusetzende Hare-Niemeyer-Verfahren findet insoweit nur auf die verbleibenden Sitze Anwen-
dung.  
 
Die Bestellung der Arbeitnehmervertreterin bzw. des Arbeitnehmervertreters erfolgt mittels ge-
sonderter Beschlussvorlage. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln Grundsätze 
kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steigerung der Effi-
zienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung festge-
legt. Zudem hat er auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen 
(Vorlage 2136/2019), künftig die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung 
anzuweisen: 
- im Aufsichtsgremium eines Unternehmens, das sich ganz oder teilweise im unmittelba-
ren oder mittelbaren Eigentum der Stadt Köln befindet, ihr Verhalten nach dem Public 
Corporate Governance Kodex Köln auszurichten und auf die Einhaltung des Kodex 
durch das Unternehmen hinzuwirken bzw. 
- sich bei der Vertretung der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien eben-
falls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln zu ver-
halten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen einzusetzen. 
 
Gemäß § 113 Abs. 6 GO NRW haben die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde über die 
zur Wahrnehmung des Vertretungsamtes sowie die zur Beurteilung und Überwachung der 
Geschäfte, die das Unternehmen oder die Einrichtung betreibt, erforderliche betriebswirt-
schaftliche Erfahrung und Sachkunde zu verfügen. Die Verwaltung wird hierzu eine entspre-
chende Fortbildungsveranstaltung durchführen. Für den Nachweis der erforderlichen betriebs-
wirtschaftlichen Erfahrung und Sachkunde im Sinne der Gemeindeordnung ist von den Vertre-
terinnen und Vertretern der Gemeinde eine entsprechende Selbsterklärung abzugeben. 
 
Hinweis:

4 
 
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, 
§ 12 Abs. 4 Landesgleichstellungsbesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien ge-
schlechtsparitätisch besetzt werden, §12 Abs. 7 LGG.

Beratungsverlauf (1)

20.11.2025 Rat
TOP 2.3.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
2375/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.11.2025
Erstellt
25.07.2025 15:23