3665/2022
Dritte Sachstandsmitteilung zu "Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivieren"
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/501/1 Vorlagen-Nummer 15.11.2022 3665/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 24.11.2022 Dritte Sachstandsmitteilung zu "Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivieren" Mit Beschluss AN/0598/2022 „Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivieren“ des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren wurde die Verwaltung beauftragt, die entspre- chenden Maßnahmen umzusetzen. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Se- nioren vierteljährlich über die Entwicklung des Bedarfs an Unterstützungsmaßnahmen zu berichten, damit ggf. über weitere Unterstützungsmaßnahmen beraten werden kann. Dies ist mit den Mitteilun- gen 1496/2022 in der Sitzung am 12.05.2022 und 2516/2022 in der Sitzung am 18.08.2022 erfolgt. Mit diesem dritten Sachstandsbericht wird über die aktuelle Entwicklung berichtet. 1. Entlastungen der Bundesregierung Die Gas- und Strompreise sind trotz einer geringfügigen Entspannung auf dem Gaspreismarkt weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Entgegen der Ankündigung in der Sachstandsmitteilung im August wurde auf die Einführung der Gas-Umlage ab Oktober 2022 verzichtet. Eine positive Entwicklung zeigt sich bei der generellen Energiesicherheit, da der vorgeschriebene Füllstand der Gasspeicher in Deutschland bereits bei über 99 % liegt. Allerdings wird von der Bundesnetz- agentur weiterhin gewarnt, dass es zu Engpässen bei der Energieversorgung kommen kann. Ei- ne entsprechende Notbevorratung wird empfohlen. Auf Bundesebene wurden mehrere Entlastungspakete beschlossen, um die finanziellen Auswir- kungen der hohen Energiekosten für Bürger*innen abzumildern. Zudem wurde ein bis zu 200 Mil- liarden Euro wirtschaftlicher Abwehrschirm beschlossen. Die genaue Ausgestaltung der einzel- nen Maßnahmen wird derzeit von der Bundesregierung in Abstimmung mit einer Expert*innen- Kommission erarbeitet. Umfassende Informationen sind auf den Seiten der Bundesregierung (www.bundesregierung.de), des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) sowie des Bundesumweltmi- nisteriums (www.bmuv.de) enthalten. 2. Aktuelle Ergebnisse aus dem Runden Tisch Energie Der „Runde Tisch Energie“ fokussiert seine Aufgabenstellung auf den Aspekt „Energie finanzier- 2 bar halten“, insbesondere für Transferleistungsbeziehende und Menschen mit geringem Ein- kommen. Dazu wird auf die vorherigen Mitteilungen verwiesen. Stadt Köln, Jobcenter Köln und RheinEnergie stehen kontinuierlich in einem engen Austausch und haben zudem eine enge Zusammenarbeit mit den Beratungsstrukturen der Verbraucherzent- rale, der Schuldnerberatung und dem Mieterverein Köln aufgenommen. Diese Zusammenarbeit wird kontinuierlich in den nächsten Sitzungen des Runden Tisches Energie fortgesetzt. 3. Weitere Maßnahmen zur finanziellen Entlastung Die RheinEnergie AG hat für ihre Gas- und Wärmekunden, die ihren ersten Wohnsitz innerhalb des Gasgrundversorgungsgebietes der RheinEnergie AG haben, einen Hilfsfonds zur Abmilde- rung finanzieller Sonderbelastungen aus der Preiserhöhung vom 01.10.2022 eingerichtet. Detaillierte Informationen zum Härtefallfonds sind in der Anlage beigefügt. Finanzielle Hilfen zur Vermeidung von Energiesperrungen, die in den Leistungssystemen SGB II und SGB XII möglich sind, werden sowohl vom Jobcenter als auch vom Amt für Soziales, Ar- beit und Senioren gewährt, im Einzelnen hierzu Mitteilung 2516/2022. Transferleistungsbezie- hende erhalten im Regelfall die Kosten der Heizung und des Warmwassers ersetzt. Bei ihnen ist somit der nicht heizungsbezogenen Strompreis relevant. 4. Umgang mit Sperrungen aus Sicht RheinEnergie Die RheinEnergie hält einen grundsätzlichen Verzicht auf Strom- und Gassperren für schwierig, Sperrungen bei Leerstand, Stromdiebstahl, etc. müssen weiterhin möglich sein. Des Weiteren verringert sich leider messbar die Zahlungsbereitschaft bei solventen Kunden, wenn dieses Re- aktionsmittel nicht vorhanden ist. Bei nicht solventen Kund*innen handelt die RheinEnergie stets nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Sperrungen sind immer das letzte Mittel und die RheinEnergie setzt alles daran, diese zu vermeiden. Dafür ist bei Zahlungsschwierigkeiten eine frühzeitige Kontaktaufnahme hilfreich. Nur so kann gemeinsam nach Lösungen (wie etwa Stun- dungsvereinbarungen, etc.) gesucht werden. Bei Zahlungsverzug wird proaktiv Kontakt aufge- nommen. Weiterhin gibt es Zeiträume, in denen die RheinEnergie in begründeten sozialen Härte- fällen bewusst auf Sperrungen verzichtet, wie z.B. in der Weihnachtszeit, über den Jahreswech- sel und im strengen Winter. 5. Energieberatung als weiteres wichtiges Instrument gegen Energiearmut Die Energieberatungsleistung der RheinEnergie verteilt sich auf vier Themenblöcke: 1. Veranstaltungen 2. Telefonische Beratung 3. Beratung im Kundenzentrum 4. Kooperation (mit Verbänden und Interessengemeinschaften etc.) Die „neue“ Energieberatung light der RheinEnergie = leicht, da schnell umsetzbar + Einspa- rung von Energie ohne Investitionen für den Endkunden ist ein voller Erfolg. 580 Haushalte wurden bereits zu den Themen Verbrauch, Einsatz und Einsparung von Ener- gie unter ökologischen sowie ökonomischen Aspekten beraten. Da die Energieberatung light als kostenlose Soforthilfe mit eigenen Mitarbeitenden durchgeführt wird, wird der RheinEner- gie von den Menschen gespiegelt, dass die Behauptung, dem Menschen zu helfen, glaubhaft bewiesen wird. In Summe konnten seit dem 01.01.2022 über die vier Themenblöcke bereits 6.279 Energiebe- ratungen (Stand Oktober 2022) zu den Themen Verbrauch, Einsatz und Einsparung von Energie unter ökologischen sowie ökonomischen Aspekten durchgeführt werden. Die Rhein- 3 Energie erfährt dabei eine durchgehend positive Resonanz, ob auf Veranstaltungen, in der te- lefonischen oder in der persönlichen Beratung. Mit Beschluss des Rates zum Antrag AN/1537/2022 „Energiekostenspirale: Kommunale Bera- tungsangebote kurzfristig stärken“ wurden Mittel in Höhe von 500.000 Euro bereitgestellt, um die Kölner Verbraucher-Beratungsstellen mit den Themenfeldern Energieberatung, Energie- schulden und Schuldnerberatung finanziell zu stärken. Zum Haushalt 2023 wurden weitere 500.000 Euro zugesetzt, die vorbehaltlich der Genehmi- gung der Haushaltsatzung zum „Erhalt der Ausweitung Energie-, Energieschulden-, Schul- denberatung“ eingesetzt werden sollen. Die Verwaltung erarbeitet derzeit einen entsprechenden Vorschlag, der dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren sowie Ausschuss für Umwelt, Klima und Grün vorgelegt wird. Weitergehende Informationen über Maßnahmen zur Energieeinsparung sind zudem auf der Internetseite der Stadt Köln zu finden unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/klima- umwelt-tiere/klima/klima-tipps/energiesparen 6. Ausblick Mit Einführung des Bürgergelds und Umsetzung der Wohngeldnovelle „Wohngeldplus“ wird sich die Anzahl der anspruchsberechtigten Personen im SGB II, SGB XII und vor allem im Wohngeld spürbar erhöhen. Das Amt für Wohnungswesen, das Jobcenter Köln und das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren sind sich der besonderen Verantwortung bewusst, den anspruchsberechtigten Personen zeitnah die ihnen zustehenden Leistungen zugänglich zu machen. Von wesentlicher Bedeutung wird sein, eingehende Anträge zielgerichtet in das richtige Leistungssystem zu routen. Vor diesem Hintergrund erarbeiten die beteiligten Ämter mit Unterstützung des Amtes für Perso- nal- und Verwaltungsmanagement derzeit einen Prozess zur dienststellenübergreifenden Antrag- steuerung. Aktuell arbeitet die Verwaltung mit Hochdruck daran, die personellen, technischen und räumlichen Voraussetzungen zu schaffen, um das deutlich steigende – im Falle der Wohngeldnovelle verdrei- fachte – Antragsvolumen bewältigen zu können. Trotz dieser intensiven Vorbereitung kann aller- dings nicht ausgeschlossen werden, dass es in der Startphase ab 01.01.2023 insbesondere im Wohngeldbereich zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung kommen kann. Dies insbesonde- re auch vor dem Hintergrund, dass die Personalgewinnung und –einarbeitung in dieser Größen- ordnung und mit dem kurzen zeitlichen Vorlauf sehr herausfordernd sind. Um Kölner*innen möglichst kompakt und zielgruppenspezifisch zu informieren, weitet das Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Köln die städtischen Kommunikationsmaßnahmen zum Themenkomplex Energiekrise aus. In diesem Kontext wurde eine Übersichtseite „Energiekrise“ auf https://www.stadt-koeln.de/ einge- richtet, die – kategorisiert nach den Themenfeldern Stadt Köln spart Energie, Energiesparen, Hil- fen in der Krise (finanzielle Hilfen, Beratungsangebote), Energiesicherheit und Unternehmen in Köln– serviceorientiert Fragen beantwortet und informiert. Ziel ist es unter anderem, Bürger*innen gemäß ihrer Fragestellungen und Anliegen den direkten Weg zu den zuständigen Behörden/Einrichtungen und entsprechenden Formularen aufzuzeigen. Aufbauend auf der Übersichtseite werden weitere Kommunikationsmittel entwickelt, um auch ana- log, z.B. durch Flyer und/oder digital über Social Media Kanäle zum Thema Energiekrise aufzuklä- ren. Gez. Dr. Rau
3665-2022_Anlage zu Mitteilung 3. Sachstandsbericht
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Anlage zu Mitteilung 3665/2022: 3. Sachstandsmitteilung zu "Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivieren" Information zum Härtefallfonds der RheinEnergie AG Um Unterstützung aus dem Härtefallfonds zu erhalten, müssen Kundinnen und Kun- den folgende Voraussetzungen erfüllen: • Sie sind Privat- oder Haushaltskunde und beziehen Haushalts-Gas oder Wärme für Ihren ersten Wohnsitz. • Sie sind Mieter einer Wohnung mit eigenem Zähler. • Ihr Wohnsitz liegt innerhalb des Gas-Grundversorgu ngsgebiets der RheinEnergie. • Sie profitieren nicht bereits von anderen (un-)mit telbaren Preisreduzierungen wie zum Beispiel Preisrabatte oder Ausgleichszahlungen auf den Energiebezug. • Sie haben noch keine staatlichen Transferleistunge n erhalten oder beantragt, die die Übernahme von Heizkosten beinhalten. Wer entscheidet ob und in welcher Höhe Zuwendungen geleistet werden? • Darüber entscheidet eine Schiedsstelle bei der Rhe inEnergie. Als Entscheidungs- grundlage dient die vereinfachte Selbstauskunft mit einer Kopie des Personalauswei- ses und Nachweisen zu den Einkommensverhältnissen. Dies können Verdienstbe- scheinigungen, Einkommensteuerbescheide, Rentenbescheide oder Elterngeldbe- scheide sein. Wie viel Geld bekommen Kundinnen und Kunden maximal aus dem Härtefallfonds? • Die maximale Zuwendung beträgt 500,00 Euro. Dafür wird die RheinEnergie bis zu drei der auf die Preiserhöhung folgenden monatlichen Abschläge maximal auf den Stand der monatlichen Abschläge vor der Preiserhöhung reduzieren. Was müssen die Kundinnen und Kunden tun, um eine Unterstützung aus dem Härte- fall-Fonds zu erhalten? • Dazu müssen sie die Selbstauskunft vollständig aus füllen und im Original per Post zu senden oder im Kundenzentrum abgeben. • Die Selbstauskunft inklusive Anlagen soll an folge nde Adresse gesendet werden: RheinEnergie AG, Fachabteilung MOF-A, Parkgürtel 24, 50823 Köln. Die Hilfsangebote bei Fragen oder benötigter Hilfe beim Ausfüllen der Selbstauskunft, er- zeugt bei den Menschen eine breite und positive Resonanz. Die Kriterien für eine Hilfeleistung aus dem Härtefallfonds sind sehr niederschwellig. Die frei- willige Selbstauskunft ist einfach aufgebaut und lässt sich eigenständig ausfüllen sowie durch geeignete Nachweise ergänzen. Sie umfasst die persönlichen Daten (Name und Anschrift), die Anzahl der im Haushalt le- bende Personen bzw. Kinder, die Vertragskundennummer, Angaben zu den monatlichen Einnahmen des Haushaltes, zwei Kreuze, Datum/Ort und Unterschrift. Interner Prozessablauf Anlage zu Mitteilung 3665/2022: 3. Sachstandsmitteilung zu "Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivieren" • Der Antrag kann nur geprüft werden, wenn er vollst ändig ausgefüllt ist und alle erfor- derlichen Dokumente in Kopie beigefügt sind. • Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenf olge, in der sie vollständig und mit den jeweils erforderlichen Anlagen versehen im Original bei der RheinEnergie AG eingehen. • Voraussetzung für die Zuwendung aus dem Hilfsfonds der RheinEnergie AG ist die positive Prüfung der eingereichten Unterlagen. • Ein Anspruch auf Zuwendung aus dem Hilfsfonds der RheinEnergie AG besteht nicht und wird auch nicht durch Einreichen des Formulars (Selbstauskunft) begründet. • Eine etwaige Zuwendung aus dem Hilfsfonds der Rhei nEnergie AG wird wie folgt um- gesetzt: Erhöhungen der monatlichen Abschläge des Kunden werden, soweit sie Folge der Preiserhöhung vom 1.10.2022 sind, zugunsten des Kunden berücksichtigt, indem die RheinEnergie AG bis zu drei der auf die Preiserhöhung folgenden monatli- chen Abschläge maximal auf den Stand der monatlichen Abschläge vor der Preiser- höhung reduziert, insgesamt jedoch maximal bis zur Höhe eines Gesamtreduktions- betrags von € 500,00. • Unser HilfeCenter prüft den Energiekostenanteil am gesamten Nettoeinkommen des Haushalts. Muss der Haushalt mehr als 20 Prozent seines Nettoeinkommens für Energiezahlungen an die RheinEnergie aufwenden und fällt der Kunde laut WSI (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut) unter die Armutsgrenze, gilt der Kunde als berechtigt. Auszug von der Internetseite des WSI vom 20.10.2022: Das WSI engagiert sich seit seiner Gründung 1946 mit Forschung und Beratung für eine faire und menschliche Arbeits- und Lebenswelt. WissenschaftlerInnen aus den Bereichen Ökonomie, Politik- und Sozialwissenschaften und Recht arbeiten gemeinsam an wirtschafts- und sozial- politischen Fragestellungen, die für ArbeitnehmerInnen und Gewerkschaften relevant sind. Mit ihren Antworten wollen sie Lösungen für Arbeitsmarktprobleme anregen und dazu beitragen, Lebenschancen gerechter zu gestalten und die soziale Sicherung zu verbessern. • Unser HilfeCenter nimmt eine ganzheitliche Betrach tung der Selbstauskunft vor und prüft die Unterlage auf Vollständigkeit und Plausibilität. • Die Vertragslaufzeit oder die Vertragshistorie des Kunden ist dabei nicht relevant. Sachstand zur Vorstellung und Ausschüttung des Härtefallfonds RheinEnergie? Wo wurde der Härtefallfonds vorgestellt: Auszug • 02.08.2022 Kölner Stadt-Anzeiger - Welche Kölner s ollen vom Hilfsfonds der Rhein- Energie profitieren? • 02.08.2022 Radio Köln - Hilfsfonds soll einkommens schwache Haushalte entlasten • 03.08.2022 Internet - Härtefallfonds der RheinEner gie wichtiger sozialer Baustein in der Krise • 20.09.2022 24Rhein - RheinEnergie bietet finanziel le Unterstützung an • 20.09.2022 Radioerft.de - Hilfsfonds für Härtefäll e der RheinEnergie • 20.09.2022 Vorstellung des Fonds zur Hilfe auf den Internetseiten der RheinEnergie • 20.09.2022 Versand der RheinEnergie Pressinformati on zum Härtefallfonds an die Pressevertreter • 20.09.2022 Versand der der RheinEnergie Pressinfor mation zum Härtefallfonds an den Mieterverein, an die Verbraucherzentrale Köln und an den SKM Köln. • 21.09.2022 Kölnische Rundschau - Hilfe beim Kosten schock Anlage zu Mitteilung 3665/2022: 3. Sachstandsmitteilung zu "Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivieren" • 30.09.2022 Aufklärungsarbeit über unsere Anlaufste llen in allen Kontaktkanälen, wie Website, Telefonie, Schreiben, Kundenzentrum, etc. • 20.10.2022 WDR-Lokalzeit - Kundenservice/Kundenzen trum/ Härtefallfonds der RheinEnergie • 21.10.2022 WDR 2 Hörfunk - Härtefallfonds der Rhei nEnergie Ausschüttung des Härtefallfonds Um ein vorläufiges Ergebnis zu präsentieren ist es noch zu früh, da die Fälligkeit der monatli- chen Abschlagszahlungen Oktober 2022 oft noch ausstehen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3665/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 15.11.2022
- Erstellt
- 01.11.2022 17:36