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2017/0154

Neubesetzung Gestaltungsbeirat

Magistratsvorlage 08.05.2017

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2017/0154

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Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt   
 
                                               vom 16.12.2011 
 
 
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2011 wird 
nachfolgende Geschäftsordnung erlassen: 
 
 
 
 
 
Inhalt 
 
 
§ 1 Ziele und Aufgaben des Gestaltungsbeirates…………………………………………………2 
 
§ 2 Zusammensetzung des Ge staltungsbeirates………………………………………………….2 
 
§ 3 Amtszeit…………………………………………………………………………………………………3 
 
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder, Verschwiegenheit und Mitwirkungsverbot……3 
 
§ 5 Sitzungen……………………………………………………………………………………………….3 
 
§ 6 Tagungsturnus………………………………………………………………………………………..4 
 
§ 7 Geschäftsstelle………………………………………………………………………………………..4 
 
§ 8 Vorsitz……………………………………………………………………………………………………4 
 
§ 9 Einberufung, Tageso rdnung, Protokoll………………………………………………………….5 
 
§ 10 Abstimmung……………………………………………………………………………………………5 
 
§ 11 Aufwandsentschädigung……………………………………………………………………………5 
 
§ 12 Schlussbestimmung…………………………………………………………………………………5

2
§ 1  Ziele und Aufgaben des Gestaltungsbeirates 
 
 Ziel des Gestaltungsbeirates ist es, bei stadtbildprägenden und städtebaulich 
bedeutsamen Bauvorhaben eine hohe st ädtebauliche, architektonische und 
gestalterische Qualität zu sichern und da s öffentliche Bewusstsein für Baukultur, 
Baukunst und Architektur zu fördern. 
 
 Der Gestaltungsbeirat unterstützt als ein unabhängiges Sachverständigengremium 
die Stadt bei Entscheidungen über Bauvorhaben im Sinne des Absatzes 1. 
 
 Der Gestaltungsbeirat hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten Vorhaben im Hinblick 
auf ihre städtebauliche, architektonis che und gestalterische Qualität zu 
überprüfen und in ihrer Auswirkung au f das Stadt- und Landschaftsbild zu 
beurteilen. Fehlt es dem Vorhaben an Qu alitätsmerkmalen, so benennt der Beirat 
Kriterien zur Erreichung des Ziels nach Absatz 1. 
 
 Der Gestaltungsbeirat beurteilt insbesondere: 
 
 alle Vorhaben, die aufgrund ihrer Größenordnung und Bedeutung für das 
Stadtbild prägend in Erscheinung treten. 
 
 sonstige Vorhaben von Bedeutung für das Stadtbild, die ihm von der 
Geschäftsstelle im Einvernehmen mit der zuständigen Dezernentin/dem 
zuständigen Dezernenten vorgelegt werden. 
 
 Vorhaben aus einem Wettbewerb gemäß RPW (Richtlinie für 
Planungswettbewerbe), wenn das ei ngereichte Vorhaben von dem 
prämierten Projekt wesentlich abweicht. 
 
Der Gestaltungsbeirat gibt als Ergebnis seiner internen Beratungen eine 
Empfehlung ab.  
 
Stimmt der Gestaltungsbeirat einem Vorhaben nicht zu, unterbreitet er der Stadt, 
soweit möglich, Änderungs- oder Ergänz ungsvorschläge, die der Sicherstellung 
der in Absatz 1 genannten Ziele Rechnung tragen. 
 
§ 2 Zusammensetzung des Gestaltungsbeirates 
 
 Der Gestaltungsbeirat besteht aus 5 stimmberechtigten Mitgliedern, die in ihrer 
Tätigkeit weisungsunabhängig von der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind. 
 
 Die Mitglieder dürfen zwei Jahre vor und während ihrer Beiratstätigkeit nicht in 
Darmstadt planen und bauen, auch nicht als Mitglied von 
Planungsgemeinschaften oder Gesellschaften. 
 
 Die Mitglieder müssen als Fachleute aus den nachfolgend aufgeführten 
Berufsbildern, welche jeweils mindestens einmal vertreten sein sollten, anerkannt 
sein: 
 
 Architektur 
 Stadtplanung 
 Landschaftsplanung

3
 Die Auswahl erfolgt ausschließlich aufg rund der fachlichen und persönlichen 
Eignung. 
 
 Die Mitglieder dürfen keinen Wohn- oder Arbeitssitz in Darmstadt oder in einem 
Umkreis von 40 km von Darmstadt haben.
 Dies gilt nicht für Professoren der 
Darmstädter Hochschulen und Universitäten, solange sie daneben keine weitere 
selbständige Tätigkeit in Darmstadt ausüben. 
 
 Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates werden vom Magistrat vorgeschlagen und 
von der Stadtverordnetenversammlung bestimmt. 
 
 Ein Mitglied des Gestaltungsb eirates kann durch Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung aus wich tigem Grund abberufen werden. Ein 
solcher ist insbesondere bei einem erheblichen Verstoß gegen diese 
Geschäftsordnung gegeben. 
 
§ 3 Amtszeit 
 
 Die Mitglieder des Beirates werden für die Dauer von 2 Jahren bestimmt und 
können sich nicht vertreten lassen. 
 
 Die Mitgliedschaft soll zwei aufeinander folgende Amtszeiten nicht übersteigen. 
 
 Nach einer Amtszeit sind in jedem Fall zwei Mitglieder neu zu bestimmen. Dies 
gilt nicht für die Bestimmung der Mitglieder im Jahr 2014 und 2017. 
 
 Scheidet ein Mitglied vor Ende der Amtszeit aus, so ist ein neues Mitglied gemäß 
der Geschäftsordnung zu bestimmen. 
 
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder , Verschwiegenheit und Mitwirkungsverbot 
 
 Die Mitglieder des Gestaltungsbeirate s sind verpflichtet, ihre Tätigkeit 
uneigennützig und gewissenhaft durchzuführen. 
 
 Sie erfüllen ihre Aufgabe fachbezogen und unabhängig. 
 
 Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates si nd verpflichtet, über die ihnen bei der 
Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt ge wordenen und als vertraulich zu 
behandelnden Angelegenheiten und Unterlagen Verschwiegenheit zu bewahren. 
 
 Eine Verletzung der Ve rschwiegenheitspflicht führt zum Ausschluss aus dem 
Gestaltungsbeirat. Diese Pflicht zur Vers chwiegenheit besteht auch fort, nachdem 
die Mitgliedschaft im Gestaltungsbeirat beendet ist. 
 
 Ist ein Mitglied im Gestaltungsbeirat an einem Vorhaben, das beraten wird, 
mittelbar durch Angehörige i.S.d. § 25 Abs. 5 HGO beteiligt, so ist dieses Mitglied 
von der Beratung und Abstimmung au sgeschlossen. Jedes Mitglied ist 
verpflichtet, etwaige Interessenskonflikte dem Beirat anzuzeigen.  
 
 Über die Befangenheit entscheidet der Gestaltungsbeirat.

4
§ 5 Sitzungen 
 
 In den Sitzungen stellt die Bauherrschaft oder deren Beauftragte/r das Vorhaben 
vor und erteilt dem Beirat alle erforderli chen Auskünfte. Dieser Sitzungsteil ist 
öffentlich. 
 
 Die Beratungen des Beirates über das Bauvorhaben sowie der Beschluss über 
seine Empfehlung erfolgen in nicht öffentlicher Sitzung. 
 
 An jeder Sitzung einschließlich de s nicht öffentlichen Teils können ohne 
Stimmrecht teilnehmen: 
 
 die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister 
 die fachlich zuständige Dezernentin/der fachlich zuständige Dezernent 
 je Fraktion der im Ausschuss fü r Bauen, Stadtplanung, Verkehr und 
Liegenschaften vertretenen Parteien eine Person 
 die fachlich zuständigen Amtsleitungen nebst Sachbearbeiter/innen 
 die Leitung der Geschäftsstelle 
 Beschäftigte anderer städtischer Dienststellen (auf Einladung der 
Geschäftsstelle) 
 weitere Fachleute auf Einladung der Geschäftsstelle 
 
§ 6 Tagungsturnus 
 
 Der Gestaltungsbeirat tagt viermal pro Ja hr. Außerhalb dieses Turnus können für 
dringende Vorhaben zusätzliche Tagungen einberufen werden. 
 
§ 7 Geschäftsstelle 
 
 Die Geschäftsstelle des Gestaltungsbeira tes ist vom Stadtplanungsamt zu führen. 
Die Geschäftsstelle ist insbesondere zuständig für: 
 
 die Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs 
 Koordinierung und Vorlage der eingereichten Vorhaben 
 Erstellung der Tagesordnung, Protokoll 
 Organisation der Sitzungen 
 
Die Einladungen zu den Tagungen des Gestaltungsbeirates erfolgen durch die 
Geschäftsstelle. 
 
Über die von der Stadtverordnetenversammlung bestätigten Haushaltsmittel 
verfügt die Geschäftstelle. 
 
§ 8 Vorsitz 
 
Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates wählen in der ersten Sitzung der jeweiligen 
Amtszeit für deren Dauer eine Pers on, die den Vorsitz führt und deren 
Stellvertretung. 
 
Die Vorsitzende/Der Vorsitzende ist Sprecher/in des Gestaltungsbeirates. 
 
Die Vorsitzende/Der Vorsitzende, bei deren/dessen Abwesenheit die 
Stellvertretung, leiten die Sitzungen des Gestaltungsbeirates.

5
§ 9 Einberufung, Tagesordnung, Protokoll 
 
Die Einberufung des Gestaltungsbeira tes erfolgt unter Bekanntgabe der 
Tagesordnung schriftlich durch die Geschä ftsstelle mindestens zwei Wochen vor 
den Sitzungsterminen. 
 
Die Tagesordnung wird durch die Geschä ftstelle im Einvernehmen mit der 
Vorsitzenden/dem Vorsitzenden erstellt. 
 
 Der Beirat kann in seinen Sitzungen die Tagesordnung abändern oder ergänzen. 
 
Von jeder Tagung ist ein Protokoll anzufertigen. 
 
Das Protokoll hat die wesentlichen in der Tagung vertretenen Argumente sowie die 
Empfehlung des Beirats zu enthalten. Es ist von der Vorsitzenden/dem 
Vorsitzenden und der/dem von de r Geschäftsstelle gestellten 
Protokollantin/Protokollanten zu unterzeichnen. 
 
§ 10 Abstimmung 
 
Es sind nur die von der Stadtverordneten versammlung bestimmten Mitglieder des 
Gestaltungsbeirates stimmberechtigt. 
 
Der Gestaltungsbeirat ist beschlussf ähig, wenn mehr als die Hälfte der 
stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. 
 
Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung getroffen. 
 
Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme der Vorsitzenden/des Vorsitzenden oder 
bei ihrer Abwesenheit der Stellvertretung doppelt. 
 
§ 11 Aufwandsentschädigung 
 
Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates erhalten eine Aufwandsentschädigung 
entsprechend der „Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPB 2008)“. 
 
§ 12 Schlussbestimmung 
 
Die Geschäftsordnung tritt am Tag na ch der Beschlussfassung durch die 
Stadtverordnetenversammlung in Kraft. 
 
 
 
Darmstadt, den 08.05.2017 
 
 
 
 
J o c h e n  P a r t s c h      D r .  B a r b a r a  B o c z e k  
Oberbürgermeister     Stadträtin

2017/0154

8924 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.05.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassu ng Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0154 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Neubesetzung Gestaltungsbeirat  
 
Vorlage vom: 08.05.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Änderung der „G eschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat“ wird zugestimmt.  
 
2. Die Magistrat schlägt der Stadtverordnetenversammlung erneut  
Frau Prof. Christa Reicher, Stadtplanerin und Architektin  
Frau Susanne Wartzeck , Architektin  
als Mitglieder des Gestaltungsbeirates vor.  
 
3. Die Magistrat schlägt der Stadtverordnetenversammlung vor,  
Frau Rebekka Junge , Landschaftsarchitektin  
Prof. Thomas Knerer, Architekt  
Prof. Alexander Reichel, Architekt  
als neue Mitglieder des Gestaltungsbeirates zu bestimmen.

- 2 - 
Anlagen: Ergänzung Geschäftsordnung Gestaltungsbeirat 2017  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.05.2017 
 
Am 16.11.2011 hat der Magistrat bzw. die Stadtverordnetenversammlung die Einrichtung 
eines Gestaltungsbeirates beschlossen (Vorl. -Nr. 2011/ 0491). Die konstituierende Sitzung 
war am 17.02.2012. Insgesamt fanden bisher 16 Sitzungen statt.   
 
Der Gestaltungsbeirat hat in der derzeitigen Zusammensetzung fachlich gut und erfolgreich 
zusammengearbeitet und die Gremien der Stadt sehr gut beraten. Dies hat seinen Grund 
auch darin, dass die Mitglieder insgesamt gut miteinander harmonieren. Es besteht Einigkei t 
darüber, dass die Verlängerung der Amtszeiten von zwei Mitgliedern für die Kontinuität der 
Arbeit von großer Wichtigkeit ist.   
 
Gemäß § 3 der Geschäftsordnung werden die Mitglieder des Gestaltungsbeirates für die 
Dauer von 2 Jahren bestimmt. Die Amtszei t der Mitglieder endete daher Anfang 2017. 
Zudem schreibt § 3 vor, dass nach einer Amtszeit in jedem Fall zwei Mitglieder neu zu 
bestimmen sind.  
 
Damit der Gestaltungsbeirat seine erfolgreiche Arbeit fortführen kann, soll wie folgt verfahren 
werden:  
 
Die „Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat“ wird im § 3 Amtszeit in Satz 3 ergänzt. 
Der § 3 Satz 3 lautet dann:  
„Nach einer Amtszeit sind in jedem Fall 2 neue Mitglieder zu bestimmen. Dies gilt nicht für 
die Bestimmung der Mitglieder in 2014 und 2017.“  
 
Gemäß § 3 Satz 6 der Geschäftsordnung dürfen die Mitglieder des Gestaltungsbeirates 
keinen Wohn- oder Arbeitssitz in Darmstadt oder in einem Umkreis von 40 km von 
Darmstadt haben. Dies schließt die Berufung von Professoren der Universitäten und 
Hochschulen der Wissenschaftsstadt Darmstadt in den Gestaltungsbeirat aus; auch wenn sie 
nur lehrend tätig sind, jedoch keine selbstständige Tätigkeit in Darmstadt ausüben. Eine 
Verzahnung mit den ortsansässigen Universitäten kann aber durchaus sinnvoll sein.  
 
Die „Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat“ soll daher im § 3 Amtszeit in Satz 6 
ergänzt werden. Der § 3 Satz 5 lautet dann:  
„Die Mitglieder dürfen keinen Wohn - oder Arbeitssitz in Darmstadt oder in einem Umkreis 
von 40 km von Darmstadt haben. Dies gilt nicht für Professoren der Darmstädter 
Hochschulen und Universitäten, solange sie daneben keine weitere selbständige Tätigkeit in 
Darmstadt ausüben.“  
 
Nach § 2 der Geschäftsordnung werden die Mitglieder des Beirats vom Magistrat 
vorgeschlagen und von der St adtverordnetenversammlung bestimmt.  
 
Es wird vorgeschlagen, die Amtszeit der  Mitglieder  Frau Prof. Christa Reicher und Frau 
Susanne Wartzeck um eine Amtszeit zu verlängern.  
 
Weiterhin wird vorgeschlagen, als neue Mitglieder Frau Dipl. Ing. Rebekka Jung e, Herrn Prof. 
Thomas Knerer und Herrn Prof. Alexander Reichel in den Beirat zu berufen.  
 
 
Nach § 2 der Geschäftsordnung werden die Mitglieder des Beirats vom Magistrat 
vorgeschlagen und von der Stadtverordnetenversammlung bestimmt.

- 4 - 
 
Mitglieder 
Als stimmberechtigte Mitglieder werden folgende Fachleute zur Berufung vorgeschlagen:  
 
Prof. Dipl.-Ing. Christa Reicher, Dortmund  
Architektin und Stadtplanerin  
 
ab 1987 Mitarbeit in verschiedenen Planungsbüros  
1990 – 1996 Wiss. Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Städteb au und Landesplanung,  
Prof. G. Curdes, RWTH Aachen  
1993  Gründung eines Planungsbüros mit Dipl. -Ing. Haase in Aachen  
Seit 1996 Vorstandsmitglied von EUROPAN Deutschland  
1998  Gründung eines Planungsbüros mit Dipl. Ing. Haase in Vlanden, Luxemburg  
1996 – 1998 verschiedene Lehraufträge für Stadterneuerung und Städtebauliches Entwerfen  
an der RWTH Aachen, FH Frankfurt, FH Trier  
1998 – 2001 Professur für „Städtebau + Entwerfen“ an der FH Bochum, F B Architektur 
Seit 2000 Vorstandsmitglied des BDA, Bezirksgrupp e Aachen 
ab 2002 Leiterin des Fachgebiet „Städtebau, Stadtgestaltung + Bauleitplanung“ an der  
Universität Dortmund, Fakultät Raumplanung  
2011  Gründung Büroniederlassung in Dortmund  
Seit 2016 Berufung in das Kuratorium der Nationalen Stadtentwicklungspoli tik des 
Bundes 
 
Dipl.-Ing. Susanne Wartzeck ,Dipperz  
Architektin und Innenarchitektin  
 
1988 – 1993 Innenarchitektur - und Möbeldesign -Studium an der Akademie der Bildenden  
Künste Nürnberg  
1993 – 1994 Assistenz am Lehrstuhl für Innenarchitektur und Möbeldes ign an der 
Akademie der Bildenden Künste Nürnberg  
1995  Bürogründung Sturm und Wartzeck GmbH  in Dipperz  
1996 – 1998 Parallel zum Büro: Architektur -Studium an der Gesamthochschule Kassel,  
Integrierter Studiengang Architektur, Stadt - und Landschaftsplanung  
2000  Berufung in den Bund Deutscher Architekten  
2002  Berufung in den Arbeitskreis junger Architekten des BDA  
seit 2006 Vorstand BDA Hessen  
2007  Fortbildung IFS -Aachen, Sachverständige für Schäden an Gebäuden  
2009  2. Vorsitzende BDA Hessen  
2012 – 2013 Gastprofessur im Fachbereich Architektur der Hochschule Erfurt  
2012  1. Vorsitzende BDA Hessen  
 
Dipl. Ing. Rebekka Junge, Bochum  
Landschaftsarchitektin  
 
Studium an der FH Nürtingen  
1995 – 98 Landschaftsarchitektin im Büro Prof. Gerber, Dortmund  
ab 1998 Landschaftsarchitektin im Büro wbp Landschaftsarchitekten Ingenieure  
ab 2003 Partnerin im Büro wbp Landschaftsarchitekten Ingenieure  
WS 2004/05 Lehrauftrag an der Uni Wuppertal, FB Architektur  
2011  Mitglied im Kunst - und Gestaltungsbeirat der Stadt Castrop - Rauxel 
2011  Geschäftsführerin von wbp Landschaftsarchitekten GmbH  
seit 2013 Lehrauftrag an der Uni Dortmund FB Architektur Lehrstuhl Städtebau

- 5 - 
2014  Mitglied im Beirat für Stadtbildpflege in Herford und im Gestaltungsbeirat der  
Stadt Castrop -Rauxel 
WS 2016/17 Lehrauftrag an der Hochschule Bochum,  FB Architektur  
  
Prof. Thomas Knerer, Dresden  
Architekt 
 
1982 – 1984 Ausbildung zum Maurergesellen, München  
1984 – 1991 Studium Architektur an der TU München und der Southbank University London  
1993  Gründung des Büros KNERER UND LANG mit Eva Maria Lang in Dresden  
Gastdozent am Weiterbildungszentrum für Denkmalpflege und Altbauinstand-
setzung der TU Dresden  
1999 – 2008 Lehrauftrag „Baukonstruktion“ an der Westsächsischen Hochschule in Zwickau  
2005  Berufung in d en BDA  
2012  Berufung in den Gestaltungs - und Planungsbeirat der Stadt Ingolstadt  
2015  Berufung in den Deutschen Werkbund Bayern  
Mehrfach wurden Projekte auf der biennale in Sao Paolo und Venedig vorgestellt.  
 
Prof. Alexander Reichel, Kassel  
Architekt 
 
1992  Diplom Architektur an der TH Darmstadt,    
1990 – 1992 Mitarbeit bei Prof. Max Bächer, Darmstadt  
1992 – 1994 Mitarbeit bei Prof. Joachim Schürmann, Salzburg und Köln  
seit 1994  selbständig  
seit 1997 Reichel Architekten BDA mit Johanna Reichel -Vossen in Kassel (bis 2007  
zweites Büro in München)  
2002 – 2003 Vertretungsprofessor für Entwerfen und Grundlagen der Baukonstruktion TU  
Darmstadt  
2003 – 2005 Gastprofessor für Entwerfen und Raumgestaltung   an der TU Darmstadt  
seit 2006 Mitglied im Denkmalbeirat der Stadt Kassel  
seit 2007 Mitglied im Vorstand des BDA Kassel  
seit 2010 Professor für Baukonstruktion und Entwerfen an der Hochschule Darmstadt  
 
 
Da es sich um die Wiederbesetzung von bestehenden Positionen und nicht um zusät zliche 
Mitglieder des Beirates handelt, entstehen keine zusätzlichen Kosten.  
 
 
Dezernat I        Dezernat III 
 
 
 
 
Jochen Partsch       Dr. Barbara Boczek  
Oberbürgermeister       Stadträtin 
 
 
Darmstadt, den 08.05.2017  
61.1.0 mi   Nst. 2590

Beratungsverlauf (4)

TOP 16
TOP 15
TOP 35
TOP 187

Details

Vorlagen-Nr.
2017/0154
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.05.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00