2017/0154
Neubesetzung Gestaltungsbeirat
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Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
vom 16.12.2011
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2011 wird
nachfolgende Geschäftsordnung erlassen:
Inhalt
§ 1 Ziele und Aufgaben des Gestaltungsbeirates…………………………………………………2
§ 2 Zusammensetzung des Ge staltungsbeirates………………………………………………….2
§ 3 Amtszeit…………………………………………………………………………………………………3
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder, Verschwiegenheit und Mitwirkungsverbot……3
§ 5 Sitzungen……………………………………………………………………………………………….3
§ 6 Tagungsturnus………………………………………………………………………………………..4
§ 7 Geschäftsstelle………………………………………………………………………………………..4
§ 8 Vorsitz……………………………………………………………………………………………………4
§ 9 Einberufung, Tageso rdnung, Protokoll………………………………………………………….5
§ 10 Abstimmung……………………………………………………………………………………………5
§ 11 Aufwandsentschädigung……………………………………………………………………………5
§ 12 Schlussbestimmung…………………………………………………………………………………5
2
§ 1 Ziele und Aufgaben des Gestaltungsbeirates
Ziel des Gestaltungsbeirates ist es, bei stadtbildprägenden und städtebaulich
bedeutsamen Bauvorhaben eine hohe st ädtebauliche, architektonische und
gestalterische Qualität zu sichern und da s öffentliche Bewusstsein für Baukultur,
Baukunst und Architektur zu fördern.
Der Gestaltungsbeirat unterstützt als ein unabhängiges Sachverständigengremium
die Stadt bei Entscheidungen über Bauvorhaben im Sinne des Absatzes 1.
Der Gestaltungsbeirat hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten Vorhaben im Hinblick
auf ihre städtebauliche, architektonis che und gestalterische Qualität zu
überprüfen und in ihrer Auswirkung au f das Stadt- und Landschaftsbild zu
beurteilen. Fehlt es dem Vorhaben an Qu alitätsmerkmalen, so benennt der Beirat
Kriterien zur Erreichung des Ziels nach Absatz 1.
Der Gestaltungsbeirat beurteilt insbesondere:
alle Vorhaben, die aufgrund ihrer Größenordnung und Bedeutung für das
Stadtbild prägend in Erscheinung treten.
sonstige Vorhaben von Bedeutung für das Stadtbild, die ihm von der
Geschäftsstelle im Einvernehmen mit der zuständigen Dezernentin/dem
zuständigen Dezernenten vorgelegt werden.
Vorhaben aus einem Wettbewerb gemäß RPW (Richtlinie für
Planungswettbewerbe), wenn das ei ngereichte Vorhaben von dem
prämierten Projekt wesentlich abweicht.
Der Gestaltungsbeirat gibt als Ergebnis seiner internen Beratungen eine
Empfehlung ab.
Stimmt der Gestaltungsbeirat einem Vorhaben nicht zu, unterbreitet er der Stadt,
soweit möglich, Änderungs- oder Ergänz ungsvorschläge, die der Sicherstellung
der in Absatz 1 genannten Ziele Rechnung tragen.
§ 2 Zusammensetzung des Gestaltungsbeirates
Der Gestaltungsbeirat besteht aus 5 stimmberechtigten Mitgliedern, die in ihrer
Tätigkeit weisungsunabhängig von der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind.
Die Mitglieder dürfen zwei Jahre vor und während ihrer Beiratstätigkeit nicht in
Darmstadt planen und bauen, auch nicht als Mitglied von
Planungsgemeinschaften oder Gesellschaften.
Die Mitglieder müssen als Fachleute aus den nachfolgend aufgeführten
Berufsbildern, welche jeweils mindestens einmal vertreten sein sollten, anerkannt
sein:
Architektur
Stadtplanung
Landschaftsplanung
3
Die Auswahl erfolgt ausschließlich aufg rund der fachlichen und persönlichen
Eignung.
Die Mitglieder dürfen keinen Wohn- oder Arbeitssitz in Darmstadt oder in einem
Umkreis von 40 km von Darmstadt haben.
Dies gilt nicht für Professoren der
Darmstädter Hochschulen und Universitäten, solange sie daneben keine weitere
selbständige Tätigkeit in Darmstadt ausüben.
Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates werden vom Magistrat vorgeschlagen und
von der Stadtverordnetenversammlung bestimmt.
Ein Mitglied des Gestaltungsb eirates kann durch Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung aus wich tigem Grund abberufen werden. Ein
solcher ist insbesondere bei einem erheblichen Verstoß gegen diese
Geschäftsordnung gegeben.
§ 3 Amtszeit
Die Mitglieder des Beirates werden für die Dauer von 2 Jahren bestimmt und
können sich nicht vertreten lassen.
Die Mitgliedschaft soll zwei aufeinander folgende Amtszeiten nicht übersteigen.
Nach einer Amtszeit sind in jedem Fall zwei Mitglieder neu zu bestimmen. Dies
gilt nicht für die Bestimmung der Mitglieder im Jahr 2014 und 2017.
Scheidet ein Mitglied vor Ende der Amtszeit aus, so ist ein neues Mitglied gemäß
der Geschäftsordnung zu bestimmen.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder , Verschwiegenheit und Mitwirkungsverbot
Die Mitglieder des Gestaltungsbeirate s sind verpflichtet, ihre Tätigkeit
uneigennützig und gewissenhaft durchzuführen.
Sie erfüllen ihre Aufgabe fachbezogen und unabhängig.
Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates si nd verpflichtet, über die ihnen bei der
Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt ge wordenen und als vertraulich zu
behandelnden Angelegenheiten und Unterlagen Verschwiegenheit zu bewahren.
Eine Verletzung der Ve rschwiegenheitspflicht führt zum Ausschluss aus dem
Gestaltungsbeirat. Diese Pflicht zur Vers chwiegenheit besteht auch fort, nachdem
die Mitgliedschaft im Gestaltungsbeirat beendet ist.
Ist ein Mitglied im Gestaltungsbeirat an einem Vorhaben, das beraten wird,
mittelbar durch Angehörige i.S.d. § 25 Abs. 5 HGO beteiligt, so ist dieses Mitglied
von der Beratung und Abstimmung au sgeschlossen. Jedes Mitglied ist
verpflichtet, etwaige Interessenskonflikte dem Beirat anzuzeigen.
Über die Befangenheit entscheidet der Gestaltungsbeirat.
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§ 5 Sitzungen
In den Sitzungen stellt die Bauherrschaft oder deren Beauftragte/r das Vorhaben
vor und erteilt dem Beirat alle erforderli chen Auskünfte. Dieser Sitzungsteil ist
öffentlich.
Die Beratungen des Beirates über das Bauvorhaben sowie der Beschluss über
seine Empfehlung erfolgen in nicht öffentlicher Sitzung.
An jeder Sitzung einschließlich de s nicht öffentlichen Teils können ohne
Stimmrecht teilnehmen:
die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister
die fachlich zuständige Dezernentin/der fachlich zuständige Dezernent
je Fraktion der im Ausschuss fü r Bauen, Stadtplanung, Verkehr und
Liegenschaften vertretenen Parteien eine Person
die fachlich zuständigen Amtsleitungen nebst Sachbearbeiter/innen
die Leitung der Geschäftsstelle
Beschäftigte anderer städtischer Dienststellen (auf Einladung der
Geschäftsstelle)
weitere Fachleute auf Einladung der Geschäftsstelle
§ 6 Tagungsturnus
Der Gestaltungsbeirat tagt viermal pro Ja hr. Außerhalb dieses Turnus können für
dringende Vorhaben zusätzliche Tagungen einberufen werden.
§ 7 Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle des Gestaltungsbeira tes ist vom Stadtplanungsamt zu führen.
Die Geschäftsstelle ist insbesondere zuständig für:
die Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs
Koordinierung und Vorlage der eingereichten Vorhaben
Erstellung der Tagesordnung, Protokoll
Organisation der Sitzungen
Die Einladungen zu den Tagungen des Gestaltungsbeirates erfolgen durch die
Geschäftsstelle.
Über die von der Stadtverordnetenversammlung bestätigten Haushaltsmittel
verfügt die Geschäftstelle.
§ 8 Vorsitz
Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates wählen in der ersten Sitzung der jeweiligen
Amtszeit für deren Dauer eine Pers on, die den Vorsitz führt und deren
Stellvertretung.
Die Vorsitzende/Der Vorsitzende ist Sprecher/in des Gestaltungsbeirates.
Die Vorsitzende/Der Vorsitzende, bei deren/dessen Abwesenheit die
Stellvertretung, leiten die Sitzungen des Gestaltungsbeirates.
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§ 9 Einberufung, Tagesordnung, Protokoll
Die Einberufung des Gestaltungsbeira tes erfolgt unter Bekanntgabe der
Tagesordnung schriftlich durch die Geschä ftsstelle mindestens zwei Wochen vor
den Sitzungsterminen.
Die Tagesordnung wird durch die Geschä ftstelle im Einvernehmen mit der
Vorsitzenden/dem Vorsitzenden erstellt.
Der Beirat kann in seinen Sitzungen die Tagesordnung abändern oder ergänzen.
Von jeder Tagung ist ein Protokoll anzufertigen.
Das Protokoll hat die wesentlichen in der Tagung vertretenen Argumente sowie die
Empfehlung des Beirats zu enthalten. Es ist von der Vorsitzenden/dem
Vorsitzenden und der/dem von de r Geschäftsstelle gestellten
Protokollantin/Protokollanten zu unterzeichnen.
§ 10 Abstimmung
Es sind nur die von der Stadtverordneten versammlung bestimmten Mitglieder des
Gestaltungsbeirates stimmberechtigt.
Der Gestaltungsbeirat ist beschlussf ähig, wenn mehr als die Hälfte der
stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung getroffen.
Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme der Vorsitzenden/des Vorsitzenden oder
bei ihrer Abwesenheit der Stellvertretung doppelt.
§ 11 Aufwandsentschädigung
Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates erhalten eine Aufwandsentschädigung
entsprechend der „Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPB 2008)“.
§ 12 Schlussbestimmung
Die Geschäftsordnung tritt am Tag na ch der Beschlussfassung durch die
Stadtverordnetenversammlung in Kraft.
Darmstadt, den 08.05.2017
J o c h e n P a r t s c h D r . B a r b a r a B o c z e k
Oberbürgermeister Stadträtin
2017/0154
8924 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.05.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassu ng Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0154
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Neubesetzung Gestaltungsbeirat
Vorlage vom: 08.05.2017
Beschlussvorschlag :
1. Der Änderung der „G eschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat“ wird zugestimmt.
2. Die Magistrat schlägt der Stadtverordnetenversammlung erneut
Frau Prof. Christa Reicher, Stadtplanerin und Architektin
Frau Susanne Wartzeck , Architektin
als Mitglieder des Gestaltungsbeirates vor.
3. Die Magistrat schlägt der Stadtverordnetenversammlung vor,
Frau Rebekka Junge , Landschaftsarchitektin
Prof. Thomas Knerer, Architekt
Prof. Alexander Reichel, Architekt
als neue Mitglieder des Gestaltungsbeirates zu bestimmen.
- 2 -
Anlagen: Ergänzung Geschäftsordnung Gestaltungsbeirat 2017
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.05.2017
Am 16.11.2011 hat der Magistrat bzw. die Stadtverordnetenversammlung die Einrichtung
eines Gestaltungsbeirates beschlossen (Vorl. -Nr. 2011/ 0491). Die konstituierende Sitzung
war am 17.02.2012. Insgesamt fanden bisher 16 Sitzungen statt.
Der Gestaltungsbeirat hat in der derzeitigen Zusammensetzung fachlich gut und erfolgreich
zusammengearbeitet und die Gremien der Stadt sehr gut beraten. Dies hat seinen Grund
auch darin, dass die Mitglieder insgesamt gut miteinander harmonieren. Es besteht Einigkei t
darüber, dass die Verlängerung der Amtszeiten von zwei Mitgliedern für die Kontinuität der
Arbeit von großer Wichtigkeit ist.
Gemäß § 3 der Geschäftsordnung werden die Mitglieder des Gestaltungsbeirates für die
Dauer von 2 Jahren bestimmt. Die Amtszei t der Mitglieder endete daher Anfang 2017.
Zudem schreibt § 3 vor, dass nach einer Amtszeit in jedem Fall zwei Mitglieder neu zu
bestimmen sind.
Damit der Gestaltungsbeirat seine erfolgreiche Arbeit fortführen kann, soll wie folgt verfahren
werden:
Die „Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat“ wird im § 3 Amtszeit in Satz 3 ergänzt.
Der § 3 Satz 3 lautet dann:
„Nach einer Amtszeit sind in jedem Fall 2 neue Mitglieder zu bestimmen. Dies gilt nicht für
die Bestimmung der Mitglieder in 2014 und 2017.“
Gemäß § 3 Satz 6 der Geschäftsordnung dürfen die Mitglieder des Gestaltungsbeirates
keinen Wohn- oder Arbeitssitz in Darmstadt oder in einem Umkreis von 40 km von
Darmstadt haben. Dies schließt die Berufung von Professoren der Universitäten und
Hochschulen der Wissenschaftsstadt Darmstadt in den Gestaltungsbeirat aus; auch wenn sie
nur lehrend tätig sind, jedoch keine selbstständige Tätigkeit in Darmstadt ausüben. Eine
Verzahnung mit den ortsansässigen Universitäten kann aber durchaus sinnvoll sein.
Die „Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat“ soll daher im § 3 Amtszeit in Satz 6
ergänzt werden. Der § 3 Satz 5 lautet dann:
„Die Mitglieder dürfen keinen Wohn - oder Arbeitssitz in Darmstadt oder in einem Umkreis
von 40 km von Darmstadt haben. Dies gilt nicht für Professoren der Darmstädter
Hochschulen und Universitäten, solange sie daneben keine weitere selbständige Tätigkeit in
Darmstadt ausüben.“
Nach § 2 der Geschäftsordnung werden die Mitglieder des Beirats vom Magistrat
vorgeschlagen und von der St adtverordnetenversammlung bestimmt.
Es wird vorgeschlagen, die Amtszeit der Mitglieder Frau Prof. Christa Reicher und Frau
Susanne Wartzeck um eine Amtszeit zu verlängern.
Weiterhin wird vorgeschlagen, als neue Mitglieder Frau Dipl. Ing. Rebekka Jung e, Herrn Prof.
Thomas Knerer und Herrn Prof. Alexander Reichel in den Beirat zu berufen.
Nach § 2 der Geschäftsordnung werden die Mitglieder des Beirats vom Magistrat
vorgeschlagen und von der Stadtverordnetenversammlung bestimmt.
- 4 -
Mitglieder
Als stimmberechtigte Mitglieder werden folgende Fachleute zur Berufung vorgeschlagen:
Prof. Dipl.-Ing. Christa Reicher, Dortmund
Architektin und Stadtplanerin
ab 1987 Mitarbeit in verschiedenen Planungsbüros
1990 – 1996 Wiss. Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Städteb au und Landesplanung,
Prof. G. Curdes, RWTH Aachen
1993 Gründung eines Planungsbüros mit Dipl. -Ing. Haase in Aachen
Seit 1996 Vorstandsmitglied von EUROPAN Deutschland
1998 Gründung eines Planungsbüros mit Dipl. Ing. Haase in Vlanden, Luxemburg
1996 – 1998 verschiedene Lehraufträge für Stadterneuerung und Städtebauliches Entwerfen
an der RWTH Aachen, FH Frankfurt, FH Trier
1998 – 2001 Professur für „Städtebau + Entwerfen“ an der FH Bochum, F B Architektur
Seit 2000 Vorstandsmitglied des BDA, Bezirksgrupp e Aachen
ab 2002 Leiterin des Fachgebiet „Städtebau, Stadtgestaltung + Bauleitplanung“ an der
Universität Dortmund, Fakultät Raumplanung
2011 Gründung Büroniederlassung in Dortmund
Seit 2016 Berufung in das Kuratorium der Nationalen Stadtentwicklungspoli tik des
Bundes
Dipl.-Ing. Susanne Wartzeck ,Dipperz
Architektin und Innenarchitektin
1988 – 1993 Innenarchitektur - und Möbeldesign -Studium an der Akademie der Bildenden
Künste Nürnberg
1993 – 1994 Assistenz am Lehrstuhl für Innenarchitektur und Möbeldes ign an der
Akademie der Bildenden Künste Nürnberg
1995 Bürogründung Sturm und Wartzeck GmbH in Dipperz
1996 – 1998 Parallel zum Büro: Architektur -Studium an der Gesamthochschule Kassel,
Integrierter Studiengang Architektur, Stadt - und Landschaftsplanung
2000 Berufung in den Bund Deutscher Architekten
2002 Berufung in den Arbeitskreis junger Architekten des BDA
seit 2006 Vorstand BDA Hessen
2007 Fortbildung IFS -Aachen, Sachverständige für Schäden an Gebäuden
2009 2. Vorsitzende BDA Hessen
2012 – 2013 Gastprofessur im Fachbereich Architektur der Hochschule Erfurt
2012 1. Vorsitzende BDA Hessen
Dipl. Ing. Rebekka Junge, Bochum
Landschaftsarchitektin
Studium an der FH Nürtingen
1995 – 98 Landschaftsarchitektin im Büro Prof. Gerber, Dortmund
ab 1998 Landschaftsarchitektin im Büro wbp Landschaftsarchitekten Ingenieure
ab 2003 Partnerin im Büro wbp Landschaftsarchitekten Ingenieure
WS 2004/05 Lehrauftrag an der Uni Wuppertal, FB Architektur
2011 Mitglied im Kunst - und Gestaltungsbeirat der Stadt Castrop - Rauxel
2011 Geschäftsführerin von wbp Landschaftsarchitekten GmbH
seit 2013 Lehrauftrag an der Uni Dortmund FB Architektur Lehrstuhl Städtebau
- 5 -
2014 Mitglied im Beirat für Stadtbildpflege in Herford und im Gestaltungsbeirat der
Stadt Castrop -Rauxel
WS 2016/17 Lehrauftrag an der Hochschule Bochum, FB Architektur
Prof. Thomas Knerer, Dresden
Architekt
1982 – 1984 Ausbildung zum Maurergesellen, München
1984 – 1991 Studium Architektur an der TU München und der Southbank University London
1993 Gründung des Büros KNERER UND LANG mit Eva Maria Lang in Dresden
Gastdozent am Weiterbildungszentrum für Denkmalpflege und Altbauinstand-
setzung der TU Dresden
1999 – 2008 Lehrauftrag „Baukonstruktion“ an der Westsächsischen Hochschule in Zwickau
2005 Berufung in d en BDA
2012 Berufung in den Gestaltungs - und Planungsbeirat der Stadt Ingolstadt
2015 Berufung in den Deutschen Werkbund Bayern
Mehrfach wurden Projekte auf der biennale in Sao Paolo und Venedig vorgestellt.
Prof. Alexander Reichel, Kassel
Architekt
1992 Diplom Architektur an der TH Darmstadt,
1990 – 1992 Mitarbeit bei Prof. Max Bächer, Darmstadt
1992 – 1994 Mitarbeit bei Prof. Joachim Schürmann, Salzburg und Köln
seit 1994 selbständig
seit 1997 Reichel Architekten BDA mit Johanna Reichel -Vossen in Kassel (bis 2007
zweites Büro in München)
2002 – 2003 Vertretungsprofessor für Entwerfen und Grundlagen der Baukonstruktion TU
Darmstadt
2003 – 2005 Gastprofessor für Entwerfen und Raumgestaltung an der TU Darmstadt
seit 2006 Mitglied im Denkmalbeirat der Stadt Kassel
seit 2007 Mitglied im Vorstand des BDA Kassel
seit 2010 Professor für Baukonstruktion und Entwerfen an der Hochschule Darmstadt
Da es sich um die Wiederbesetzung von bestehenden Positionen und nicht um zusät zliche
Mitglieder des Beirates handelt, entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Dezernat I Dezernat III
Jochen Partsch Dr. Barbara Boczek
Oberbürgermeister Stadträtin
Darmstadt, den 08.05.2017
61.1.0 mi Nst. 2590
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0154
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.05.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00