V/0237/2015
Mobilfunksendeanlagen in Münster,
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Berichtsvorlage
7008 Zeichen
V/0237/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Grünflächen und Umweltschutz
Betrifft
Mobilfunksendeanlagen in Münster;
aktuelle Situation des Netzausbaus und weiteres Vorgehen
Beratungsfolge
12.05.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht
12.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht
12.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht
21.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht
21.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht
28.05.2015 Bezirksvertretung Münster-West Bericht
09.06.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht
Bericht:
Wie stellt sich die aktuelle Situation des Netzausbaus in Münster dar?
In Münster betreiben die vier Netzbetreiber 1 (Deutsche Telekom, Vodafone D2, Telefonica O2
Germany und E -Plus) jeweils ein eigenständiges Mobilfunknetz. Mobilfunknetze bestehen aus
zahlreichen Funkzellen, die jeweils von einer Mobilfunksendeanlage versorgt werden. Eine Mobil-
funksendeanlage kann dabei bis zu drei verschiedene Übertragungsstandards (GSM, UMTS und
LTE) vorhalten. In Münster gibt es derzeitig 210 Standorte, auf denen von einem oder mehreren
Netzbetreibern 275 Anlagen betrieben werden. Zusätzlich gibt es Anlagen, die sich noch in der
Planung befinden.
Im Frühjahr 2010 wurden von der Bundesnetzagentur die Frequenzen für den Übertragungsstan-
dard LTE versteigert. Alle vier Netzbetreiber haben hier Frequen zen ersteigert. Der Ausbau di e-
ses Übertragungsstandards wird derzeitig prioritär vorangetrieben.
Gerade in der zweiten Hälfte 2014 konnte ein sprunghafter Anstieg von Anfragen bei den Mobi l-
funkanlagen in Münster verzeichnet werden. Bei diesen Anfragen hand elt es sich meist um die
Erweiterung von schon vorhandenen Mobilfunkstandorten mit LTE. Auch in diesem Jahr wird ein
weiterer Ausbau der Netzinfrastruktur seitens der Mobilfunknetzbetreiber angestrebt.
Wie ist das Verfahren bei neuen Mobilfunkanlagen?
Die Stadt Münster wird beim Ausbau der Mobilfunknetze gehört. Grundlage hierfür ist die „freiwil-
lige Selbstverpflichtung“2 und der, 2013 neu eingeführte, § 7a der 26. BImSchV3. Die Stadt Müns-
1 Eine gemeinsame Nutzung der Netze von O2 und E-Plus durch Kunden ist ab April 2015 vorgesehen.
2 Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der M o-
bilfunknetze
Vorlagen-Nr.:
V/0237/2015
Auskunft erteilt:
Herr Wißen
Ruf:
492-6850
E-Mail:
Wissen@stadt-muenster.de
Datum:
24.03.2015
Öffentliche Berichtsvorlage
2
V/0237/2015
ter wendet für die Stellungnahme die vom Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen (AUB)
durch Vorlage 535/02 beschlossenen und durch Vorlage V/0570/2007 ergänzten Kriterien an.
Außerdem erhalten die Bezirksvertretungen in öffentlichen Sitzungen die Gelegenheit zur Ste l-
lungnahme.
Allgemeine Informationen zu dem Verfahren de r Stadt Münster beim Ausbau der Mobilfunknetze
sind als Anlage beigefügt.
Für eine bessere Information der Anwohner bei der Planung von Mobilfunkanlagen wird die Ve r-
waltung bei den Mobilfunknetzbetreibern anregen, dass die direkten Nachbarn einer geplanten
Anlage vorab durch den Mobilfunkbetreiber über das Vorhaben informiert werden.
Welche rechtlichen Neuerungen gibt es?
Von Mobilfunkanlagen gehen hochfrequente elektromagnetische Felder aus. Als Basis für die
Betrachtung der elektromagnetischen Felder von Mobilfunkanlagen dient die 26. BImSchV. Diese
wurde im August 2013 novelliert. An den Grenzwerten wurde jedoch keine Änderung vorgeno m-
men. Die Inbetriebnahmeanzeigen für die Mobilfunkanlagen erfolgen nach der Novellierung nicht
mehr bei der Stadt Münster, sondern bei der Bundesnetzagentur. Die Stadt Münster hat jetzt
über das neu eingerichtete EMF - Datenportal einen Zugriff auf die Inbetriebnahmeanzeigen.
Zusätzlich können in diesem Portal weitere Dokumente 4 zu den Mobilfunkstandorten abgerufen
werden.
Bei der Novellierung der 26. BImSchV wurden unter anderem die Empfehlungen der Internationa-
len Kommission für den Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP), der Internationalen
Strahlenschutzvereinigung (IRPA), der Strahlenschutzkommission (SSK) und d er Stand der Fo r-
schung bis 2013 berücksichtigt.
Was bringt die Zukunft im Bereich Mobilfunk?
Durch die Umstellung der Rundfunkausstrahlung auf DVB -T2 können neue Frequenzen für das
mobile Breitband genutzt werden. Die Auktion der Frequenzen soll nach Auss age der Bunde s-
netzagentur im Mai/Juni 2015 erfolgen.
Auf den oben genannten Frequenzen soll der sogenannte Übertragungsstandard LTE -Advanced
umgesetzt werden. LTE -Advanced ist eine Weiterentwicklung des LTE -Standards mit höheren
Übertragungsraten. Auch in Zukunft wird es daher einen weiteren Ausbau der Netzinfrastruktur
seitens der Mobilfunknetzbetreiber geben. Die elektromagnetischen Felder dieser Frequenzen
werden analog zu den Frequenzen von GSM, UMTS und LTE von den Grenzwerten der 26.
BImSchV mit erfasst.
Welche Informationen stehen im Bereich Mobilfunk zur Verfügung?
Neben der Prüfung der Standorte neuer Mobilfunksendeanlagen ist es eine wichtige Aufgabe der
Verwaltung, die Bürgerinnen und Bürger im Bereich Mobilfunk über die Sendeanlagen sowie die
elektromagnetischen Felder zu informieren.
Hierzu stehen der Mobilfunkkoordinator, Herr Wißen, beim Amt für Grünflächen und Umwel t-
schutz (Tel. 492-6850) und Herr Dr. Lürwer vom Gesundheitsamt (Tel. 492-5330) für Fragen zum
Thema Mobilfunk und Gesundheit zur Verfügung.
Für die Stadt Münster besteht außerdem die Möglichkeit, in begründeten Fällen, Messungen der
elektromagnetischen Felder zu veranlassen. Messungen werden dabei durch das Landesamt für
Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW durchgeführt, oder in das Messprogramm der Bu n-
desnetzagentur aufgenommen. Im Jahr 2014 wurden, aufgrund von Bürgeranfragen, zwei Me s-
sungen veranlasst.
Über die Standorte der Mobilfunkanlagen kann man sich über die Übersichtskarte zum Mobilfunk
im Internet (http://www.muenster.de/stadt/umwelt/elektrosmog.html) sowie auf der Seite der Bu n-
desnetzagentur ( http://emf3.bundesnetzagentur.de/karte/Default.aspx) informieren. Hier werden
die Messungen dargestellt, die von der Bundesnetzagentur im Rahmen des allgemeinen Mes s-
programms durchgeführt wurden. Für den Bereich Münster werden hier Angaben zu 30 Messu n-
3 26. BImSchV: Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder)
4 Standortbescheinigung, technisches Datenblatt, Bauzeichnung, Lageplan und Antennendiagramm
3
V/0237/2015
gen gemacht. Bei allen in Münster durchgeführten Messungen wurden keine Grenzwertübe r-
schreitungen festgestellt.
i.V.
gez.
Thomas Paal
Anlagen:
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Allgemeine Informationen zum Verfahren
632 Zeichen
Netzbetreiber zeigt der Stadt eine geplante Mobilfunksendeanlage an Standortprüfung Sensible Einrichtung im Umfeld Vorhanden? Ja Nein Sendeanlage auf sensibler Einrichtung geplant keine Zustimmung positive Einschätzung Sind die Grenzwerte der Schweiz an der sensiblen Einrichtung eingehalten? Information der zuständigen Bezirksvertretung mit Berichtsvorlage Ja Nein Stellungnahme an Netzbetreiber: keine Zustimmung Stellungnahme an den Netzbetreiber: Zustimmung der Behörde Weiterleitung der Stellungnahme der Bezirksvertretung Bei negativer Stellungnahme der Bezirksvertretung Anlage
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0237/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.04.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37