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V/0237/2015

Mobilfunksendeanlagen in Münster,

Vorlagen 28.04.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 09.06.2015, TOP 2.1

Berichtsvorlage

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Allgemeine Informationen zum Verfahren

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Berichtsvorlage

7008 Zeichen

V/0237/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Mobilfunksendeanlagen in Münster; 
aktuelle Situation des Netzausbaus und weiteres Vorgehen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.05.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
12.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
12.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
21.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
21.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
28.05.2015 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
09.06.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Wie stellt sich die aktuelle Situation des Netzausbaus in Münster dar? 
In Münster betreiben die vier Netzbetreiber 1 (Deutsche Telekom, Vodafone D2, Telefonica O2 
Germany und E -Plus) jeweils ein eigenständiges Mobilfunknetz. Mobilfunknetze bestehen aus 
zahlreichen Funkzellen, die jeweils von einer Mobilfunksendeanlage versorgt werden. Eine Mobil-
funksendeanlage kann dabei bis zu drei verschiedene Übertragungsstandards (GSM, UMTS und 
LTE) vorhalten. In Münster gibt es derzeitig 210 Standorte, auf denen von einem oder mehreren 
Netzbetreibern 275 Anlagen betrieben werden. Zusätzlich gibt es Anlagen, die sich noch in der 
Planung befinden. 
Im Frühjahr 2010 wurden von der Bundesnetzagentur die Frequenzen für den Übertragungsstan-
dard LTE versteigert. Alle vier Netzbetreiber haben hier Frequen zen ersteigert. Der Ausbau di e-
ses Übertragungsstandards wird derzeitig prioritär vorangetrieben. 
Gerade in der zweiten Hälfte 2014 konnte ein sprunghafter Anstieg von Anfragen bei den Mobi l-
funkanlagen in Münster verzeichnet werden. Bei diesen Anfragen hand elt es sich meist um die 
Erweiterung von schon vorhandenen Mobilfunkstandorten mit LTE. Auch in diesem Jahr wird ein 
weiterer Ausbau der Netzinfrastruktur seitens der Mobilfunknetzbetreiber angestrebt. 
 
Wie ist das Verfahren bei neuen Mobilfunkanlagen? 
Die Stadt Münster wird beim Ausbau der Mobilfunknetze gehört. Grundlage hierfür ist die „freiwil-
lige Selbstverpflichtung“2 und der, 2013 neu eingeführte, § 7a der 26. BImSchV3. Die Stadt Müns-
                                                
1 Eine gemeinsame Nutzung der Netze von O2 und E-Plus durch Kunden ist ab April 2015 vorgesehen. 
2 Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der M o-
bilfunknetze 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0237/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Wißen 
Ruf: 
492-6850 
E-Mail: 
Wissen@stadt-muenster.de 
Datum: 
24.03.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0237/2015 
 
ter wendet für die Stellungnahme die vom Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen (AUB) 
durch Vorlage 535/02 beschlossenen und durch Vorlage V/0570/2007 ergänzten Kriterien an. 
Außerdem erhalten die Bezirksvertretungen in öffentlichen Sitzungen die Gelegenheit zur Ste l-
lungnahme.  
Allgemeine Informationen zu dem Verfahren de r Stadt Münster beim Ausbau der Mobilfunknetze 
sind als Anlage beigefügt. 
Für eine bessere Information der Anwohner bei der Planung von Mobilfunkanlagen wird die Ve r-
waltung bei den Mobilfunknetzbetreibern anregen, dass die direkten Nachbarn einer geplanten  
Anlage vorab durch den Mobilfunkbetreiber über das Vorhaben informiert werden. 
 
Welche rechtlichen Neuerungen gibt es? 
Von Mobilfunkanlagen gehen hochfrequente elektromagnetische Felder aus. Als Basis für die 
Betrachtung der elektromagnetischen Felder von Mobilfunkanlagen dient die 26. BImSchV. Diese 
wurde im August 2013 novelliert. An den Grenzwerten wurde jedoch keine Änderung vorgeno m-
men. Die Inbetriebnahmeanzeigen für die Mobilfunkanlagen erfolgen nach der Novellierung nicht 
mehr bei der Stadt Münster,  sondern bei der Bundesnetzagentur. Die Stadt Münster hat jetzt 
über das neu eingerichtete EMF - Datenportal einen Zugriff auf die Inbetriebnahmeanzeigen. 
Zusätzlich können in diesem Portal weitere Dokumente 4 zu den Mobilfunkstandorten abgerufen 
werden.  
Bei der Novellierung der 26. BImSchV wurden unter anderem die Empfehlungen der Internationa-
len Kommission für den Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP), der Internationalen 
Strahlenschutzvereinigung (IRPA), der Strahlenschutzkommission (SSK) und d er Stand der Fo r-
schung bis 2013 berücksichtigt. 
 
Was bringt die Zukunft im Bereich Mobilfunk? 
Durch die Umstellung der Rundfunkausstrahlung auf DVB -T2 können neue Frequenzen für das 
mobile Breitband genutzt werden. Die Auktion der Frequenzen soll nach Auss age der Bunde s-
netzagentur im Mai/Juni 2015 erfolgen. 
Auf den oben genannten Frequenzen soll der sogenannte Übertragungsstandard LTE -Advanced 
umgesetzt werden. LTE -Advanced ist eine Weiterentwicklung des LTE -Standards mit höheren 
Übertragungsraten. Auch in Zukunft wird es daher einen weiteren Ausbau der Netzinfrastruktur 
seitens der Mobilfunknetzbetreiber geben. Die elektromagnetischen Felder dieser Frequenzen 
werden analog zu den Frequenzen von GSM, UMTS und LTE von den Grenzwerten der 26. 
BImSchV mit erfasst. 
 
Welche Informationen stehen im Bereich Mobilfunk zur Verfügung? 
Neben der Prüfung der Standorte neuer Mobilfunksendeanlagen ist es eine wichtige Aufgabe der 
Verwaltung, die Bürgerinnen und Bürger im Bereich Mobilfunk über die Sendeanlagen sowie die 
elektromagnetischen Felder zu informieren. 
Hierzu stehen der Mobilfunkkoordinator, Herr Wißen, beim Amt für Grünflächen und Umwel t-
schutz (Tel. 492-6850) und Herr Dr. Lürwer vom Gesundheitsamt (Tel. 492-5330) für Fragen zum 
Thema Mobilfunk und Gesundheit zur Verfügung. 
Für die Stadt Münster besteht außerdem die Möglichkeit, in begründeten Fällen, Messungen der 
elektromagnetischen Felder zu veranlassen. Messungen werden dabei durch das Landesamt für 
Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW  durchgeführt, oder in das Messprogramm der Bu n-
desnetzagentur aufgenommen. Im Jahr 2014 wurden, aufgrund von Bürgeranfragen, zwei Me s-
sungen veranlasst. 
Über die Standorte der Mobilfunkanlagen kann man sich über die Übersichtskarte zum Mobilfunk 
im Internet (http://www.muenster.de/stadt/umwelt/elektrosmog.html) sowie auf der Seite der Bu n-
desnetzagentur ( http://emf3.bundesnetzagentur.de/karte/Default.aspx) informieren. Hier werden 
die Messungen dargestellt, die von der Bundesnetzagentur im Rahmen des allgemeinen Mes s-
programms durchgeführt wurden. Für den Bereich Münster werden hier Angaben zu 30 Messu n-
                                                                                                                                                          
3 26. BImSchV: Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder) 
4 Standortbescheinigung, technisches Datenblatt, Bauzeichnung, Lageplan und Antennendiagramm

3 
V/0237/2015 
 
gen gemacht. Bei allen in Münster durchgeführten Messungen wurden keine Grenzwertübe r-
schreitungen festgestellt. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
 
Anlagen: 
Allgemeine Informationen zum Verfahren

Allgemeine Informationen zum Verfahren

632 Zeichen

Netzbetreiber 
zeigt 
der 
Stadt 
eine 
geplante 
Mobilfunksendeanlage 
an
Standortprüfung
Sensible 
Einrichtung 
im 
Umfeld 
Vorhanden?
Ja
Nein
Sendeanlage 
auf
sensibler 
Einrichtung
geplant
keine 
Zustimmung
positive 
Einschätzung
Sind 
die 
Grenzwerte 
der 
Schweiz 
an 
der 
sensiblen 
Einrichtung 
eingehalten?
Information 
der 
zuständigen 
Bezirksvertretung 
mit 
Berichtsvorlage
Ja
Nein
Stellungnahme 
an 
Netzbetreiber: 
keine 
Zustimmung
Stellungnahme 
an 
den 
Netzbetreiber: 
Zustimmung 
der 
Behörde
 
Weiterleitung 
der 
Stellungnahme
der 
Bezirksvertretung
Bei 
negativer 
Stellungnahme
der 
Bezirksvertretung
Anlage

Beratungsverlauf (7)

12.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.05.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 2.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.05.2015 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.06.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 2.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0237/2015
Typ
Vorlagen
Datum
28.04.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37