V/0826/2008
Antrag der Fraktionsgemeinschaft von UWG-MS/ödp an den Rat Nr. A-R/0004/2008 vom 30.01.2008: " Stadtbild verschönern"
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Beschlussvorlage
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V/0826/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Antrag der Fraktionsgemeinschaft von UWG-MS/ödp an den Rat Nr. A-R/0004/2008 vom 30.01.2008: " Stadtbild verschönern" Beratungsfolge 10.12.2008 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Hauptausschuss nimmt den nachfolgenden Bericht zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aktivitäten zur Verschönerung des Stadtbildes auf der Grundlage dieses Berichtes fortzuführen. 3. Mit der Beschlussfassung über diese Vorlage ist der Antrag der Fraktionsgemeinschaft von UWG-MS und ödp Nr. A-R/0004/2008 vom 30.01.2008 (Anlage) erledigt. II. Kosten/Folgekosten Kosten und Folgekosten entstehen nicht. Begründung: I. Anlass und Zielsetzung Der Antrag wurde am 13.02.2008 in den Rat eingebracht und an den Hauptausschuss zur Be- schlussfassung verwiesen. Die Sicherstellung von Sauberkeit und Ordnung stellt eine kommunale Aufgabe dar, welche unmit- telbare Auswirkungen auf die Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie die Standortqualität der ortsan- sässigen Wirtschaft hat. Die Stadt Münster ist auf vielen Handlungsfeldern, welche Einfluss auf das Stadtbild haben, tätig. Vorlagen-Nr.: V/0826/2008 Auskunft erteilt: Herr Ahlmann Ruf: 492-3222 E-Mail: Ahlmann@stadt-muenster.de Datum: 29.09.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0826/2008 Der Antrag der Fraktionsgemeinschaft von UWG-MS und ödp verfolgt das Ziel, das Stadtbild, ins- besondere durch die Vermeidung von wilder Plakatierung und Vermüllung, zu verschönern. Im Rahmen der Vergabe der Werberechte auf städtischen Flächen erfolgen Vorgaben bezüglich der Werbung an Beleuchtungsmasten und auf Schaltschränken, die voraussichtlich ab dem 01.01.2009 zu signifikanten Verbesserungen des Erscheinungsbildes führen werden. Eine Einbe- ziehung der nicht in städtischem Eigentum befindlichen Schaltschränke ist vorgesehen. Hier hat der künftige Inhaber der Werberechte Vereinbarungen mit den jeweiligen Eigentümern zu treffen. II. Handlungsfelder 1. Einflussnahme auf die Stadtwerke Die Stadt Münster als Eigentümerin der Stadtwerke Münster GmbH nimmt Einfluss im Rahmen strategischer Fragestellungen. Die Reinigungsfrequenz von z. B. Schaltkästen wird von den Stadtwerken in eigener Zuständigkeit geplant und durchgeführt. Im Rahmen einer Beschluss- fassung kann Einfluss auf die Reinigungsfrequenzen genommen werden. Allerdings wird eine Verstärkung von Reinigungsaktivitäten dazu führen, dass auf Seiten der Stadtwerke Münster GmbH höhere Kosten entstehen, die das Betriebsergebnis negativ beein- flussen. Im Antrag wird vorgeschlagen, die Kosten konsequent den Verursachern in Rechnung zu stel- len. Dies stellt in der Praxis jedoch regelmäßig ein Problem dar. Verursacher ist der Plakatierer und nicht der Veranstalter oder Auftraggeber, der auf dem Plakat genannt ist. Der Auftraggeber kann regelmäßig nicht haftbar gemacht werden. Der Plakatierer nur, wenn er auf frischer Tat er- tappt wird und dann oft auch nur für das Plakat, welches er in dem Moment angebracht hat. Ei- ne nennenswerte Refinanzierung der verstärkten Reinigungsaktivitäten lässt sich nach Ein- schätzung der Verwaltung nicht erreichen. Eine Einflussnahme auf die Stadtwerke würde das Problem auch nur zum Teil lösen, da ver- schiedene Institutionen Schaltkästen im Stadtgebiet aufgestellt haben. Im Einzelnen sind dies: Stadtwerke Münster GmbH Stadt Münster / Tiefbauamt Deutsche Telekom AG Unity Media GmbH Deutsche Post AG Versatel West GmbH Eine verstärkte Reinigung durch Stadt Münster und Stadtwerke Münster GmbH würde das Stadtbild kaum signifikant verbessern, wenn nicht andere Institutionen ihre Reinigungsaktivitä- ten ebenfalls ausbauen würden. Dies verbindlich einzufordern, ist jedoch mangels Rechtsgrund- lage nicht möglich. Verbesserungen des Erscheinungsbildes der Schaltkästen im Stadtgebiet sind allerdings von der Neuvergabe der Werberechte auf städtischem Eigentum zu erwarten. Bestandteil des Ver- trages, der in Kürze abgeschlossen werden soll, sind auch Regelungen zur Reinigung und werblichen Nutzung von Schaltkästen, welche unter Punkt 4 näher behandelt werden. 2. Ausbau der Ordnungspartnerschaft Graffiti Die Ordnungspartnerschaft Graffiti ist ein Zusammenschluss von ca. 15 öffentlichen und priva- ten Institutionen, welcher seit 2001 besteht und regelmäßigen Erfahrungsaustausch praktiziert. Handlungsfelder sind Strafverfolgung, Reinigung illegaler Graffiti, Öffentlichkeitsarbeit und Graf- - 3 - V/0826/2008 fiti-Prävention. Seit einigen Monaten werden neben den Sitzungen, an denen sämtliche Mitglie- der der Ordnungspartnerschaft teilnehmen, zusätzliche Treffen einer Arbeitsgruppe mit Vertre- tern von Landespolizei, Bundespolizei und Stadt Münster durchgeführt, um konkrete Maßnah- men flexibler durchführen zu können. Ausfluss dieser verstärkten Aktivität ist u. a. eine Präsenz der Ordnungspartnerschaft Graffiti am Tag der offenen Tür der Polizei am 06.09.2008, ein Graf- fiti-Workshop der Stadt Münster zur Graffiti-Prävention am 21.06.2008, Teilnahme am Graffiti- Fachforum in München am 16./17.04.2008 und ein Internetprojekt mit Jugendlichen zum Thema „legale Straßenkunst in Münster“, welches demnächst starten soll. Weitere Aktivitäten der letzten Monate sind die Erstellung eines Videos zum Thema „Graffitirei- nigung“, welches für die Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt wird, die Überarbeitung und Neuauflage des Faltblattes der Ordnungspartnerschaft Graffiti, die Freigabe von Flächen zur legalen Gestal- tung mit Graffiti (Eulerstraße, OSMO-Hallen, Westhoffstraße), Unterstützung von legal tätigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei der Organisation einer Graffiti-Ausstellung in Müns- ter im Mai 2008, Organisation des Täter-Opfer-Ausgleichs, überregionale Vernetzung der mit der Graffitibekämpfung befassten Personen über die Internet-Präsenz www.vandagraf.de , Aus- tausch zur Information über neue Trends wie z. B. „Guerilla-Marketing“ und „Flusssäure-Graffiti“ sowie Öffentlichkeitsarbeit in Printmedien, Funk und Fernsehen. Aus Sicht der Verwaltung wurden die Aktivitäten der Ordnungspartnerschaft Graffiti in den letz- ten Monaten deutlich verstärkt. Ein weiterer Ausbau, wie im Antrag dargelegt, kann im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen anhand konkreter Vorschläge geprüft werden. 3. Zusammenarbeit zwischen Ordnungsamt und Abfallwirtschaftsbetrieben Münster Eine Zusammenarbeit zwischen Ordnungsamt und Abfallwirtschaftsbetrieben Münster wird be- reits laufend praktiziert. Meldungen über wilde Müllablagerungen werden durch das Ordnungs- amt umgehend an die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster weitergeleitet. Bei den Abfallwirt- schaftsbetrieben Münster sind Mitarbeiter mit der Beseitigung von „wildem Müll“ befasst. Der Service- und Ordnungsdienst leitet Erkenntnisse über Müllablagerungen im Stadtgebiet e- benfalls an die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster weiter, so dass diese tätig werden können. Ergänzt werden die Bemühungen um ein sauberes Münster durch das Team-Saubere-Stadt. Hier handelt es sich um Beschäftigte in gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten, welche zusätz- lich zu den turnusgemäßen Reinigungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Unrat beseiti- gen. Ein sauberes Stadtbild erfordert jedoch nicht nur schnelles Wegräumen, sondern auch eine Be- reitschaft zur Müllvermeidung bei Bürgern und Gästen der Stadt. Um das Problembewusstsein zu stärken, wurden und werden Kampagnen zur Müllvermeidung durchgeführt. Als Beispiel sei hier die Initiativ-Kampagne „Saubere Stadt“ der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster oder die Akti- on „rote Karte“ des Service- und Ordnungsdienstes (Aushändigung von roten Karten mit der Aufschrift „Keine Verschmutzung in Münster !, Helfen Sie mit !“ und weiteren Informationen zum Thema Müll) genannt. Ob die im Antrag geforderte „Task Force“ von Ordnungsamt und Abfallwirtschaftsbetrieben Münster, neben den bereits durchgeführten Maßnahmen, eine signifikante Verbesserung des Stadtbildes herbeiführen kann, erscheint aus Sicht der Verwaltung fraglich. Für größere Verun- reinigungen gibt es bereits Mitarbeiter. Eine zeitlich unbegrenzte Präsenz im gesamten Stadt- gebiet zwischen den Regelreinigungen durch die Abfallwirtschaftsbetriebe und Team-Saubere- Stadt ist nicht leistbar. - 4 - V/0826/2008 4. Werbung an Laternenmasten und auf Schaltkästen durch den Inhaber der Werberechte auf städtischen Flächen Die Stadt Münster hat ein Verfahren zur Neuvergabe der Werberechte auf städtischen Flächen durchgeführt. Der Vertragsabschluss steht allerdings noch aus. Aufgabe des künftigen städti- schen Vertragspartners ist es, die Wildplakatierung auf Schaltkästen u. ä. einzudämmen. Kul- tur- und Veranstaltungswerbung erfolgt künftig ausschließlich in Wechselrahmen auf Schaltkäs- ten und an Beleuchtungsmasten; Ausnahmen sind vertraglich zu vereinbaren. Der Vertrags- partner verpflichtet sich die werblich genutzten Schaltkästen zu reinigen und wilde Plakatierung zu entfernen. Außerdem wird er ermächtigt, von nicht werblich genutzten Objekten Wildan- schläge zu entfernen. Bei Schaltkästen und Objekten anderer Institutionen, die von Wildplakatierung betroffen sind, soll der künftige Vertragspartner entsprechende Regelungen mit dem jeweiligen Eigentümer treffen. Laut Vertragsentwurf ist der künftige Vertragspartner verpflichtet, gemeinsam mit der Stadt Münster gegen wildes Plakatieren vorzugehen und Wildplakatierung zu entfernen. Konkrete Verfahrensschritte können jedoch erst bei Abschluss des Vertrages eingeleitet werden. 5. Wettbewerb zur Gestaltung von Schaltkästen Ein Wettbewerb zur Gestaltung von Schaltkästen wurde von den Stadtwerken Münster bis Herbst 2006 durchgeführt. Seither gibt es immer wieder Initiativen Einzelner, die einen Schalt- kasten in der Umgebung ihrer Wohnung gestalten wollen oder auch von Schulklassen, wie z. B. auf der Marktallee in Hiltrup im Spätsommer 2007. Diese Bemühungen werden sowohl von den Stadtwerken als auch vom Ordnungsamt (z. B. durch Hilfe bei der Feststellung des Eigentü- mers) unterstützt. Vor Ausschreibung eines weiteren Gestaltungswettbewerbes sollte aus Sicht der Verwaltung die Feinabstimmung zur werblichen Nutzung der Schaltkästen durch den künftigen Inhaber der Stadtwerberechte abgewartet werden um ein koordiniertes Vorgehen sicher zu stellen. Nach Implementierung des Werbekonzeptes und Anbringung der Wechselrahmen kann die Feststel- lung, auf welchen Schaltkästen eine künstlerische Gestaltung Sinn macht, zielgerichteter erfol- gen. Die Erfahrung der letzten Jahre hat allerdings auch gezeigt, dass gestaltete Schaltkästen von wilder Plakatierung verschont bleiben, wenn in unmittelbarer Nähe auch nicht gestaltete Schalt- kästen vorhanden sind, die als Plakatträger genutzt werden können. Bei einer flächendecken- den Gestaltung von Schaltkästen funktioniert dieser Verdrängungsmechanismus nicht mehr. Auf der Marktallee in Hiltrup wurden die ersten Schaltkästen noch während der Gestaltungs- phase überklebt. Die Anregung, einen Gestaltungswettbewerb auszurufen, wird seitens der Verwaltung aufge- nommen. Vor Umsetzung sollte jedoch die Vergabe der Werberechte abgewartet werden. III. Fazit Der Wunsch nach einem sauberen Stadtbild und der Vermeidung von Vermüllungen und wilder Plakatierung wird von der Verwaltung uneingeschränkt geteilt. Zur Erreichung dieses Zieles wer- den auch derzeit schon erhebliche Anstrengungen unternommen. Eine kostenneutrale Ausweitung der Aktivitäten, wie die im Antrag vorgeschlagene Bildung einer „Task Force“, welche durch Rückgriff auf die Verursacher von wilder Plakatierung und Vermüllung finanziert werden soll, scheint jedoch aus Sicht der Verwaltung nicht umsetzbar. - 5 - V/0826/2008 Seitens der Verwaltung wird daher angeregt, die bewährten und oben beschriebenen Maßnahmen fortzuführen und insbesondere bezüglich wilder Plakatierung die Ergebnisse der Zusammenarbeit mit dem künftigen Inhaber der Werberechte auf städtischem Gebiet abzuwarten. I. V. gez. Dr. Heinrichs Stadtrat Anlage
Vorlage Nr. 826-2008-Anlage
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0004/2008
Fraktionsvorsitzender:
stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
Fraktionsgeschäftsstelle:
Fraktionsgemeinschaft
im Rat
der Stadt Münster
Fritz Pfau
Gerd Kersting
Junkerstraße 3, 48153 Münster
fraktion.uwg-oedp@citykom.net
Münster, 30.01.2008
Antrag
an den Rat der Stadt Münster
Zu: „Stadtbild verschönern“
Der Rat möge beschließen:
Die Stadt Münster nimmt in ihrer Eigenschaft als Körperschaft bzw. als
Eigentümerin der Stadtwerke verstärkt Einfluss auf die Verschönerung des
Stadtbildes. Insbesondere sind wilde Plakatierungen und Vermüllungen zu
unterbinden, die Ordnungspartnerschaft Graffiti auszubauen sowie die
Zusammenarbeit zwischen Ordnungsamt und AWM zu stärken.
Begründung:
Die Fraktionsgemeinschaft begrüßt die angestrebte Bewirtschaftung von Infrastruktur
wie Laternen, Schaltkästen usw. besonders unter dem Aspekt der Verschönerung des
Stadtbildes. Seit einigen Monaten ist eine massive Zunahme von wilder Plakatierung an
der Infrastruktur der Stadtwerke (Schaltkästen usw.) zu beobachten. Neben unschönen
Anblicken (u. a. ordinäre bzw. sexistische Motive auch in Wohngebieten) ergibt sich hier
auch das Problem, dass kommerzielle Anbieter de facto kostenlos Werbeflächen nutzen.
Zur Vermeidung künftiger Wildplakatierungen kann Infrastruktur, die nach Zuschlag nicht
mit Werbeträgern (Wechselrahmen) belegt wird, im Rahmen eines stadtweiten
Wettbewerbes unter Kindern und Jugendlichen künstlerisch gestaltet werden. Hier kann
zum Beispiel die Ordnungspartnerschaft Graffiti die Federführung übernehmen wobei
weitere Eigentümer wie ish und Telekom eingebunden werden können. Ein derart
gestalteter Schaltkasten wird in der Regel nicht mehr plakatiert oder anderweitig überklebt.
Zu überlegen ist ferner, eine „Task Force“ von Ordnungsamt, AWM usw. einzurichten, um
erkannte Verunreinigungen im Stadtbild schnellstmöglich beheben zu können. Die Kosten
dafür sind konsequent den Verursachern in Rechnung zu stellen. Hierfür sind ggf.
zusätzliche personelle Kapazitäten zu schaffen.
Fraktionsgemeinschaft UWG-MS/ödp
gez. Fritz Pfau
gez. Gerd Kersting
gez. Hannelore Wiesenack-Hauß
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Eulerstraße
- Westhoffstraße
- Marktallee
- Junkerstraße 3
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0826/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.10.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37