0877/2020
Anerkennung von vier neuen Interkulturellen Zentren Köln
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Anlage 2_Selbstdarstellungen
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Anlage 2 Anerkennung vier Interkulturelle Zentren 2020 1 Selbstdarstellungen: Afrikanische Gemeinde Köln (AGK) e.V. 1. Selbstdarstellung: Wer sind wir? Wir sind engagierte Migrantinnen und Migranten verschiedener Länder Afrikas, die unsere Interessen und sozialkulturellen Belangen wahrnehmen wollen. 2. Unsere Zielsetzungen Die Afrikanische Gemeinde Köln (AGK) e.V. wurde in Deutschland 2004 von afrikanischen Bürgerinnen und Bürgern mit dem Hauptziel gegründet, alle Afrikanerinnen und Afrikanern in NRW unter Dach und Fach zu bringen, damit wir gemeinsam unsere al ltäglichen Probleme lösen, unsere Rechte verteidigen und unseren Pflichten nachkommen können. „Einheit macht stark, gemeinsam sind wir stark“. 2.2 Unsere Anliegen: Was wollen wir? Solidarität kennt keine Grenze. Wir wollen als Migranten aus Afrika Solidar ität gemeinsam untereinander und mit Deutschen sowie mit anderen Bürgern in der Bundesrepublik Deutschland entwickeln und fördern. Unser Verein will im Zusammenwirken mit deutschen Behörden und anderen soziokulturellen Organisationen, die in der Bundesrepublik Deutschland an einer Integration der hier lebenden Mitbürger interessiert sind, das gegenseitige Verständnis durch Veranstaltungen sowie durch Herbeiführung von persönlichen Begegnungen fördern. Wir wollen als Verein Hilfe zur Selbsthilfe leisten, dam it Migrantenfamilien in Deutschland selbstbestimmt und eigenverantwortlich mit den Problemen umgehen bzw. diese lösen können. 3. Angebote - Sozialberatung für Kinder, Jugendliche und Eltern, - Vermittlung bzgl. Rechtsberatung für Alle im Asyl- und Ausländerrecht, - Frauenberatung auf Deutsch, Englisch, Französisch, Lingala, - Deutschkurse nach dem Zuwanderungsgesetz, - Alphabetisierungskurse; Kommunikationstrainings, - Nachhilfe: Mathe, Deutsch, Englisch, Französisch, Chemie, Physik etc., - Übersetzung von Dokumenten in Französisch, Englisch, Lingala etc., - Begleitung zu Behörden, Ärzten und praktische Hilfestellung, - Verschiedene Veranstaltungen über die Integration, - Kulturelle Veranstaltungen, um die afrikanische Kultur zu fördern, - Integration-Elterncafé: Offener Treffpunkt zum Kennen Lernen und Unterhalten. 4. Fazit Der Schwerpunkt unseres Vereins für den Einsatz bezüglich der Integration ist eine transparente gleichberechtigte Teilhabe am politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Deutschland. Wir möchten als Migrant *innen mittendrin statt nur dabei oder ausgeschlossen sein. In diesem Sinne , d.h. für die Gestaltung und Schaffung der Integration, erklären wir uns als Verein bereit , mitzustreiten, mitzumachen und stehen jeder Zeit zur Verfügung. Anlage 2 Anerkennung vier Interkulturelle Zentren 2020 2 Aktion Nachbarschaft e.V. Aktion Nachbarschaft e.V. ist ein Verein, der sich zum Auftrag gemacht hat, die Lebensbedingungen der Menschen in sozial benachteiligten Wohnquartieren nachhaltig zu verbessern. Der Verein nutzt hierbei u.a. die Methoden der aktivierenden Gemeinwesenarbeit, ist im Einzelfallkontext beratend und begleitend aktiv und moderiert und begleitet ebenso im Kontext der Gruppenarbeit unterschiedliche Zielgruppen für alle Generationen und Nationen im Veedel. Die 18 Gründungsmitglieder spiegeln die partizipativen und interkulturellen Ansätze des Vereines wider und setzen sich zusammen aus aktiven Nachbarn und Multiplikatoren, die im Stadtteil im Rahmen von interkultureller Sozialer Arbeit wirken. Aktion Nachbarschaft e.V. versteht sich als Vermittler, Impulsgeber, Ress ourcenfinder und Ansprechpartner für die Menschen in benachteiligten Quartieren. Die Förderung des interkulturellen Zusammenlebens ist ein maßgebliches Ziel unserer Satzung. Dazu betreiben wir eine Projektwohnung im Westend, die interkulturelle Fahrradwerkstatt „Bickendorfer Fahrradbüdchen“ und den Familientreff als Stadtteilcafé. Im Zusammenhang interkultureller Arbeit ist Aktion Nachbarschaft e.V. in vielfältiger Weise aktiv. Diese sind u.a. Begleitung türkischer Gruppen (Frauengruppe, Männergruppe), Maßnahmen im Bereich Empowerment, im Moment vor allem mit der afrikanischen Community, Umsetzung des Projektes Stadtteileltern in Kooperation mit VHS und Jobcenter, Kooperationsprojekte mit dem Interkulturellen Dienst o Sprachcafé, o Projekt Übergänge gestalten (Integrationslots*innen), o Einsatz von Stadtteileltern nach Beendigung des Praxiseinsatzes, um die Ressource einzelner Stadtteileltern zu erhalten, o Gruppe mit geflüchteten Menschen im Stadtteil Bocklemünd, Das Betreiben einer Interkulturellen Fahrradwerkstatt, dem „Bickendorfer Fahrradbüdchen“, mit dem Ziel Menschen mit Fluchtgeschichte zu erreichen, Menschen im Stadtteil mobil zu machen und „alte“ und „neue“ Nachbar*innen zu vernetzen und in Austausch zu bringen, Präventionsprojekte, z.B. dem Selbstbehauptungskurs (100 Kinder, 20 Frauen, Projekt Tanzfitness, Cateringprojekt „Lecker Sachen aus Bickendorf, Internationales Catering von Nebenan“, Kulturveranstaltungen, Länderabende im Familientreff, Internationales Kinderfest, weitere Feste in Organisation mit den Communities, Lernförderangebote u.v.m. Unsere Vereinsmitglieder, Adressaten und Nutzer*innen sind international. Unsere Angebote erreichen Menschen aus der Türkei, kurdische Gruppen, Sinti und Roma, Nigeria, Togo, Ghana, Eritrea, Syrien, Iran, Polen, Russland, Bulgarien, Rumänien und natürlich Deutschland. Für mehr Infos siehe: www.aktion-nachbarschaft.de Anlage 2 Anerkennung vier Interkulturelle Zentren 2020 3 DAKO e.V. (Deutsch-Afrikanische Kooperation) DAKO e.V. hat sich zum Auftrag gemacht die Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund mit und ohne Behinderung, unabhängig von Alter, Nationalität, Religion und Geschlecht zu fördern. Bei Konflikten zwischen Bildungseinrichtungen in Köln und Eltern mit Migrationshintergrund fungieren Mitglieder von DAKO e.V. als Brückenbauer und Mediator. An Kölner Schulen fungiert DAKO e.V. z.B. in Projektwochen als „Kulturbotschafter Afrikas“, um Vorurteile abzubauen und mittels Aufklärung Rassismus entgegenzuwirken. Bei Veranstaltungen, wie z.B. dem Afrikatag „AKWAABA“ oder dem „Tag des guten Lebens“ gibt DAKO e.V. Migranten*innen die Möglichkeit , mit Aktionen (Kochen, Spielangebote, Infostand zu den offenen Angeboten) kompetent sichtbar zu werden. Gleichzeitig leistet DAKO e.V. bei solchen Veranstaltungen mit Beiträgen zu Fluchtursachen und Migration einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung der Kölner Mehrheitsbevölkerung. Zielgruppe: Die Teilnehmer*innen unserer Angebote sind international. Unsere Angebote erreichten bisher Migranten*innen aus Kamerun, Côte d’Ivoire, Nigeria, Togo, Ghana, Eritrea, Äthiopien, Sudan, Kongo, RD Kongo, Angola, Kenia, Guinea, Senegal, Tschad, Südafrika, Syrien, Russland, Armenien, Iran und natürlich Deutschland. In den Ländern Nigeria, Madagaskar, Tansania, Kongo realisierte DAKO e.V. bisher Projekte im Bereich Wasserversorgung, Bildung und Kultur. Der Trägername „Deutsch-Afrikanische Kooperation“ ist als Brücke zwischen Afrika und Deutschland zu verstehen. Durch Aufklärung, Wissensver mittlung und Ressourcenstärkung soll Integration und Teilhabe für Migranten*innen in Köln (Deutschland) gefördert und die Lebensbedingungen und das Bewusstsein der Menschen in den Ländern Afrikas verbessert werden. Arbeitsbereiche: Im Bereich der interkulturellen Arbeit ist DAKO e.V. mit vielfältigen Angeboten aktiv, u.a: Beratung von Migranten*innen (Orientierung, Hilfe bei Antragstellungen, Vermittlung in Hilfsangebote), Begleitung von Migranten*innen (Behörden, Anwälte, Institutionen der Bildung und Erziehung), Niedrigschwellig angelegte Familiencafés: ‚caféfamilia‘ (seit März 2017), CaféTARE (geplant ab Sommer 2020), Maßnahmen im Bereich Empowerment für Migranten*innen: Radfahrkurse, Schwimmkurse, Gesundes Leben - Gesundes Kochen (Workshop), Spielenachmittage für die ganze Familie, Interkulturelle Weihnachtsfeier, Sprachkurs (in Kooperation mit der Alten Feuerwache), Tanzangebot (in Kooperation mit der Griechischen Gemeinde), Bewerbungen & Vita schreiben / Berufsorientierung (Workshop), Kommunikationstraining (Workshop), Familienausflüge in den Sozialraum, Familien-Freizeiten. Für mehr Infos siehe: www.dako-ev.de Anlage 2 Anerkennung vier Interkulturelle Zentren 2020 4 Migrafrica VJAAD e.V. Der Verein Migrafrica „Junge afrikanische und andere Diaspora e.V.” wurde am 07. Mai 2013 von fünfzehn überwiegend aus Ostafrika stammenden Migrant*innen und drei Kölner*innen gegründet. Wir sind eine Brücke für Menschen und verwirklichen Integration, soziales Unternehmertum, politische Partizipation und Entwicklungszusa mmenarbeit durch kultur - und sprachsensible Projekte und öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen. Indem wir beraten, betreuen und nachhaltig unterstützen, verbinden wir Menschen mit und ohne Flucht- und Migrationsgeschichte. Unser Team ist ebenso vielfält ig wie die Menschen, die uns brauchen. So gelingt uns seit vielen Jahren eine effektive kommunikative Schnittstellenarbeit zu verschiedensten Institutionen. Durch unsere Projekte gelingt es uns zunehmend ein großes und stabiles Netzwerk von staatlichen und nicht-staatlichen regional, national und auch international aufzubauen, wodurch wir die Schutz- und Ratsuchenden Menschen noch effektiver stärken können. Konkret heißt das: Direkte und indirekte Unterstützung: Wir verfolgen das Ziel, die Inklusion von Geflüchteten in der deutschen Gesellschaft zu fördern. Vor allem wollen wir die Menschen dazu anleiten, selbstbestimmt zu agieren. Wir zeigen Ihnen ihre Möglichkeiten auf und unterstützen sie solange, bis sie uns nicht mehr brauchen. Die direkte Förderung von Geflüchteten, sowie die indirekte Unterstützung dieser durch die Sensibilisierung von Ehrenamtlichen und anderen relevanten Akteuren sind Bausteine unserer Zielstrategie. In unserer Funktion als kommunikative Schnittstelle zwischen Menschen und Institutionen fördern wir unsere Zielgruppen konkret in folgenden Bereichen: - Asylrechtsberatung, - Bildung und Arbeit, - Bildungseinrichtungen sowie Kultur und Freizeit. Wissen teilen: Wir erleben den Mehrwert von gestalteter Vielfalt in unseren eigenen Organisationsstrukturen. Daher ist es uns wichtig, unser Wissen weiterzugeben, damit alle davon profitieren. Wir beraten migrantische Akteur*innen im Hinblick auf Organisationsentwicklung sowie Projektmanagement. Wir helfen Ratsuchenden, die eine sehr konkrete Gründungsabsicht haben und sich selbstständig machen wollen. Und wir bringen das Thema Vielfalt durch Öffentlichkeits -, Bildungs- und Lobbyarbeit, einer breiten Vielfalt von Akteur*innen näher, da das Thema Diversität alle Menschen betrifft. In einer Vielzahl von EU-weiten Projekten vernetzen wir uns mit anderen migrantischen Akteur*innen, um uns gemeinsam zu stärken. Wir tauschen uns über Best -Practice-Beispiele mit anderen Engagierten aus und entwickeln so neue Perspektiven für eine Zusammenarbeit mit ge meinsamen Zielen, die über Grenzen hinausgehen. Beziehungen entwickeln: Wir gestalten entwicklungspolitische Zusammenarbeit im In- und Ausland durch Öffentlichkeits- Bildungs- und Lobbyarbeit nachhaltig und partnerschaftlich. Für mehr Infos siehe: www.migrafrica.org
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162/2 Vorlagen-Nummer 0877/2020 Freigabedatum 07.04.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung von vier neuen Interkulturellen Zentren Köln Beschlussorgan Ausschuss Soziales und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt die Anerkennung von: - Afrikanische Gemeinde Köln e.V., Weinsbergstraße 190, 50825 Köln-Ehrenfeld - Aktion Nachbarschaft e.V., Ossendorfer Weg 1, 50827 Köln–Bickendorf - Deutsch-Afrikanische Kooperation-DAKO e.V., Melchiorstraße 3, 50670 Köln Neu- stadt-Nord - Migrafrica-Verein für junge afrikanische und andere Diaspora e.V. (VJAAD), Braunstraße 21, 50933 Köln–Braunsfeld als Interkulturelle Zentren nach der Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Interkultu- rellen Zentren gemäß Ratsbeschluss vom 26.09.2019. Integrationsrat 21.04.2020 Ausschuss Soziales und Senioren 23.04.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach Vorberatung im Integrationsrat entscheidet der Ausschuss Soziales und Senioren nach § 18 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln über die Anerkennung von Interkulturellen Zentren. Der Rat hat am 26.09.2019 die Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zentren beschlos- sen. Die Vereine Afrikanische Gemeinde Köln e.V., Aktion Nachbarschaft e.V., DAKO e.V. und Migrafrica haben im vierten Quartal 2019 die Anerkennung als Interkulturelle Zentren beantragt. Alle vier Träger wurden von der Verwaltung an den Trägerstandorten besucht und die Kriterien für eine Anerkennung als Interkulturelle Zentren überprüft. Für Migrafrica konnte schon bei der ersten Prüfung die Erfüllung aller Anerkennungskriterien konsta- tiert werden. Bei den übrigen drei Trägern waren aufgrund ihrer personellen, räumlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen die nachfolgend aufgeführten eingehenderen Prüfungen notwendig: - Bei der Prüfung der Afrikanischen Gemeinde Köln e.V. musste ein besonderes Au- genmerk auf die Schnittstellen und Abgrenzung der Tätigkeit des Trägers zu einer weite- ren Migrantenorganisation, „Promo Guinee Afrika e.V.“, gerichtet werden. Beide und ein weiterer Träger, der keine interkulturelle Ausrichtung hat und der Hauptmieter der Räum- lichkeiten ist, arbeiten am gleichen Standort in Köln-Ehrenfeld. Alle drei Vereine haben zwar eigene Büroräume, für ihre Angebote nutzen sie aber drei Gruppenräume und die Teeküche nach Absprache gemeinschaftlich. Promo Guinee Afrika e.V. befindet sich noch im Prüfverfahren zur Anerkennung als In- terkulturelles Zentrum. Die Prüfung kann wegen vorgesehener Änderungen der Satzung des Trägers noch nicht abgeschlossen werden. Grundsätzlich ist die gemeinsame Nutzung von Räumen durch ein Interkulturelles Zent- rum und anderer Träger möglich und auch sinnvoll. In diesem Fall war aber zu prüfen, ob die gemeinschaftliche Nutzung der Räume die Umsetzung der für eine Anerkennung er- forderlichen Angebotsstruktur auch tatsächlich ermöglicht. Dies ist der Fall, da die Träger einen Kooperationsvertrag zur Raumnutzung abgeschlossen haben, der es beiden Trä- gern der interkulturellen Arbeit ermöglicht, die Auflagen, die in der Richtlinie zur Aner- kennung festgelegt sind, langfristig und gesichert zu erfüllen. - Bei der Prüfung der Aktion Nachbarschaft e.V. war zu berücksichtigen, dass dieser Träger bereits eine Beauftragung für die Gemeinwesenarbeit für den Stadtteil Bickendorf hat. Zu prüfen war also, ob der Träger über die konzeptionellen, organisatorischen und 3 räumlichen Bedingungen verfügt, um neben dieser Beauftragung, die personelle und räumliche Ressourcen bindet, die Anerkennungskriterien für ein Interkulturelles Zentrum zu erfüllen. Dies wurde von der Verwaltung positiv festgestellt, da der Träger für die interkulturelle Arbeit über eigene separate Räumlichkeiten verfügt und ebenso ausschließlich für diese Arbeit personelle Ressourcen einsetzen kann und auch in der inhaltlichen Arbeit deutlich abgegrenzte Schwerpunkte und Aktivitäten setzt. - Bei der Prüfung von DAKO e.V. war zu bewerten, ob der Träger gesichert auf Räumlich- keiten zugreifen kann, die die Umsetzung der notwendigen Angebotsstruktur ermögl i- chen. Der Träger verfügt seit 2013 über einen eigenen festen Büro- und Beratungsraum im Bürgerzentrum „Alte Feuerwache“. Über weitere „eigene“ Räumlichkeiten in der Feu- erwache verfügt er nicht. Durch eine enge Kooperation der „Alten Feuerwache“ mit dem Träger ist aber langfristig sichergestellt, dass die für die Umsetzung der Angebotsstruktur wöchentlich benötigten Gruppenräume tatsächlich durch das Bürgerzentrum zur Verfü- gung gestellt werden. Alle vier Träger werden die Fachlichkeit und die Landschaft der Interkulturellen Zentren in Köln bereichern. Alle vier Träger haben Förderanträge gestellt. In einer separaten Beschlussvorlage (0887/2020) bittet die Verwaltung den Rat der Stadt Köln um eine Entscheidung zur Förderung der neuen Zentren und zu der Verwendung des übergreifenden Budgets der Interkulturellen Zentren. Anlagen Anlage 1 Kurzbeschreibungen Anlage 2 Selbstdarstellungen
Anlage 1 Kurzbeschreibung Zentren
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Anlage 1 Anerkennung vier Interkulturelle Zentren 2020 1 Afrikanische Gemeinde Köln (AGK) e.V. Weinsbergstraße 190 50825 Köln-Ehrenfeld Tel. 0173702521 Email: afrikanischegemeindekoeln@aol.de Vorsitzender: Herr Dr. Mukuna Email: drdenismukuna@aol.de Organisationsform Afrikanische Gemeinde Köln e.V. ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Köln (2004). Der Verein ist als gemeinnützig aner- kannt und von der Körperschaftssteuer befreit. Ziele (Auszug aus Satzung) „ § 2. Ziele und Zwecke des Vereins 1- Zweck des Vereins ist die Förderung internationaler Gesin- nung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völ- kerverständigungsgedankens. 2- Der Verein dient der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. 3- Wir wollen als Migrantinnen und Migranten aus Afrika ge- meinsam Solidarität untereinander sowie mit Deutschen und anderen ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger im Inte- resse der Integration entwickeln und fördern. 4- Wir möchten im Zusammenwirken mit wissenschaftlichen und kulturellen Institutionen, die in der Bundesrepublik Deutschland an einer Integration der hier lebenden Migrantinnen und Migran- ten sowie an einem Ausbau der Völkerverständigung und Völ- kerfreundschaft interessiert sind, das gegenseitige Verständnis durch Veranstaltungen sowie durch persönliche Begegnungen vertiefen. 5- Wir treten ein für ein soziales und kulturelles Engagement des Zusammenlebens, der Toleranz, des gegenseitigen Respekts der sozialen Gruppen, der Geschlechter und Nationalitäten, und die durch Dialog und schöpferischen Meinungsstreit geprägt ist. 6- Wir wollen als Migrantinnen und Migranten aus Afrika in Deutschland uns gegenseitig stützen, Erfahrungen austauschen und miteinander voneinander lernen, die Probleme zu meistern, die wir als Migrantinnen und Migranten alltäglich erleben. 7- Der Verein kann zur Erreichung seiner Ziele geeigneter Mittel bedienen, dazu zählen: öffentliche Vorträge, Seminare, Tagun- gen und sonstige kulturelle Veranstaltungen. 8- Unser Verein engagiert sich, Menschen in Not zu beraten, zu betreuen und zu den Ämtern, den Institutionen und zu anderen Organisationen sowie zu den Bildungseinrichtungen zu beglei- ten und vor allem Hilfe zur Selbsthilfe leisten. 9- Unser Verein ist bereit jedem oder jeder, ob Verein oder Ver- band, ob Migrantenfamilie oder anderen, der zu uns kommt, beizustehen, zusammenzuarbeiten und uns gemeinsam gegen- seitig zu helfen. 10- Der Verein Afrikanische Gemeinde verfolgt weder politische noch weltanschauliche Ziele.“ Anlage 1 Anerkennung vier Interkulturelle Zentren 2020 2 Zielgruppe/Zielgruppen Familien, Geflüchtete, Alleinerziehende, Jugendliche mit Migra- tionshintergrund u.a. aus DR Kongo, Kongo/Brazzavile, Angola, Togo Personal 1 3 9 Hauptamtlich mit 20 W-Std. in Kooperation mit dem Kin- derschutzbund Kerpen-Horrem Nebenamtlich mit 25 W-Std. Ehrenamtlich mit 95 W-Std. Fachlichkeit z.B.Sozialpädagog*innen, Politikwissenschaftler Angebote aus Empower- ment, Bildung, Integration, Kultur/Freizeit Das Angebot aus den vier relevanten Bereichen umfasst 19,5 Wochenstunden. Anmerkungen Der Träger ist langjährig im Elternnetzwerk NRW engagiert und kooperiert eng mit Promo Guinee Afrika e.V. Er bietet die klassi- schen Angebote eines Interkulturellen Zentrums an, sowohl für den Stadtteil, aber auch für Menschen aus afrikanischen Län- dern aus gesamt Köln. (Siehe auch Anlage 2.) Anlage 1 Anerkennung vier Interkulturelle Zentren 2020 3 Aktion Nachbarschaft e.V. Ossendorfer Weg 1 50827 Köln-Bickendorf Tel. (0221) 16859120 Email: hallo@aktion-nachbarschaft.de Geschäftsführer: Herr Baack Email: christian.baack@aktion-nachbarschaft.de Web: www.aktion-nachbarschaft.de Organisationsform Aktion Nachbarschaft e.V. ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Köln (2015) und Mitglied im DPWV. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und von der Körper- schaftssteuer befreit. Ziele (Auszug aus Satzung) „§ 3 (Zweck des Vereins) 1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemein- nützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwe- cke" der Abgabenordnung. 2) Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugend- und Al- tenhilfe, der Erziehung, der Kunst und Kultur, des Sports, die Unterstützung hilfsbedürf- tiger Personen und von Menschen mit Behinderung. 3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die: Entwicklung und Förderung von Projekten zur nachhaltigen Entwicklung benachteiligter Stadtteile und Bevölkerungs- gruppen insbesondere in Köln-Bickendorf Entwicklung von Informationsangeboten und Informations- material für benachteiligte Menschen zur Verbesserung ih- rer Lebenssituation Einrichtung von offenen Angeboten für Familien, Jugendli- che, Senioren und Menschen mit Behinderung in sozial be- nachteiligten Stadtteilen Einrichtung von sozialen Beratungsangeboten Förderung von Sportangeboten für alle Altersgruppen Die Begleitung von partizipativen Prozessen in der Stadt(teil)-entwicklung Durchführung von Projekten zur Qualifizierung Maßnahmen zur Förderung des interkulturellen Dialogs“ Zielgruppe/Zielgruppen Alleinerziehende, Familien, Kinder, Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund Personal 11 9 28 Hauptamtlich (davon 6 mit Förderung SGBII,16i Stellen) mit 220 W-Std. Nebenamtlich mit 45 W-Std. Ehrenamtlich mit 58 W-Std. Fachlichkeit z.B. Sozialarbeiter*innen, Pädagogen, Erzieher*innen, Quar- tiershelfer*innen Angebote aus Empowerment, Bildung, Integration, Kul- tur/Freizeit Das Angebot aus den vier relevanten Bereichen umfasst 55 Wochenstunden Anmerkungen Der Träger verfügt über professionelle Strukturen. Er ist im Stadtbezirk/Stadtteil sehr gut vernetzt und führt zahlreiche Ko- operationsprojekte durch, wie z.B. die Anleitung von Quartiers- helfer*innen in Kooperation mit dem Jobcenter. (Siehe auch Anlage 2.) Anlage 1 Anerkennung vier Interkulturelle Zentren 2020 4 DAKO e.V. Deutsch-Afrikanische Kooperation Melchiorstraße 3 50670- Köln-Neustadt Nord Tel. 0221-4309975 Email: info@dako-ev.de Geschäftsführer: Herr Koutoun Web: www.dako-ev.de Organisationsform DAKO e.V. ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Köln (2004) und Mitglied im DPWV. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und von der Körper- schaftssteuer befreit. Ziele (Auszug aus Satzung) „2 Daseinsberechtigung, Ziel & Zweck des Vereins 1. Bekämpfung der Verödung der Landgebiete durch Land- flucht, d.h. Aufbau von Infrastruktur in diesen Gebieten. Dazu gehören Einrichtung von Schulen, Aufklärungskam- pagnen, die traditionelles Wissen tolerieren und fördern, es aber mit der Übernahme westlicher Technologien verknüp- fen. Aufbau und Einrichtung medizinischer Versorgung, Apothe- ken und Pflegestationen. 2. Kinder-, Frauen- und Menschenrechte bekannt zu machen und durchzusetzen. Gegen Beschneidung von Mädchen, für die Ausbildung von jungen Frauen, gegen Kinderarbeit und für eine Chance für behinderte Menschen in Sachen Aufgabe, Arbeit und Akzep- tanz. 3. Förderung von Umweltschutzprojekten, wie Aufklärung, Ein- richtung kompostierbarer Toiletten, Bau von Kanalisation und Kläranlagen. Kampf gegen die Abholzung der Wälder. 4. Brücken und einen Synergieeffekt zwischen den Akteuren der Entwicklungspolitik von Nord und Süd zu bauen. 5. Ressourcen- und Bewusstseinsstärkung der afrikanischen Bevölkerung. 6. Die Bevölkerung in der Westlichen Welt zu informieren und in Bezug auf die Problematik der Entwicklungspolitik in Afrika zu sensibilisieren. 7. Integrationshilfe für afrikanische Migranten in Deutschland.“ Zielgruppe/Zielgruppen Familien, Frauen, Geflüchtete, Jugendliche mit Migrationshinter- grund aus 15 afrikanischen Ländern u.a. aus Kamerun, Kenia, Äthiopien, Nigeria, Sudan Personal 0 0 5 Hauptamtlich Nebenamtlich Ehrenamtlich mit 26 W-Std. Fachlichkeit Betriebswirt, Theaterpädagogin, Lehrerin i.R., Interkulturelle Trainer*innen Angebote aus Empower- ment, Bildung, Integration, Kultur/Freizeit Das Angebot aus den vier relevanten Bereichen umfasst 13,5 Wochenstunden. Anmerkungen Der Träger ist ein langjähriger und geschätzter Akteur u.a. im Empowerment von Familien und Jugendlichen aus afrikanischen Ländern. (Siehe auch Anlage 2.) Anlage 1 Anerkennung vier Interkulturelle Zentren 2020 5 Migrafrica - Verein für junge afrikanische und andere Diaspora e.V. (FJAAD e.V.) Braunstrasse 21 50933 Köln-Braunsfeld Tel.0221-99390435 Email: kontakt@migrafrica.org Geschäftsführer/Prokura: Herr Amare Web: www.migrafrica.org Organisationsform Migrafrica ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Köln (2013). Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und von der Körper- schaftssteuer befreit. Ziele (Auszug aus Satzung) „§ 2 Zweck des Vereins - Die Unterstützung von afrikanischen Jugendlichen und Jugendlichen mit afrikanischem und anderen Migrations- hintergrund durch gezielte Integrations- und Migrations- arbeit (durch Sprachförderung, Förderung der berufli- chen Weiterbildung) - Kinderbetreuung (mit Schwerpunkt auf Kindern mit Mig- rationshintergrund) - Völkerverständigung - die Förderung der Hilfe für verfolgte Flüchtlinge, Vertrie- bene und Aussiedler - die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit“ Zielgruppe/Zielgruppen Menschen mit und ohne Flucht- und Migrationsgeschichte, Eh- ren- und Hauptamtliche in der Integrationsarbeit, migrantische Organisationen Personal 14 9 6 Hauptamtlich mit 375 W-Std. Nebenamtlich mit 124 W-Std. Ehrenamtlich mit 40 W-Std. Fachlichkeit z.B. Betriebswirt, Diplom Kaufmann, M.A. Interkulturelle Kom- munikation und Bildung, B.A. Sportwissenschaften, M.A. Inter- nationale Entwicklungszusammenarbeit, B.A. Erziehungswis- senschaft Angebote aus Empower- ment, Bildung, Integration, Kultur/Freizeit Das Angebot aus den vier relevanten Bereichen umfasst 291 Wochenstunden. Anmerkungen Der Träger verfügt über professionelle Strukturen. Er hat seine Schwerpunkte u.a. in der Qualifizierung und Arbeitsmarktvermitt- lung von Geflüchteten, in kultursensibler und Rassismus kriti- scher Arbeit und in der Beratung von Migrantenorganisationen zur Organisationsentwicklung. (Siehe auch Anlage 2.)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0877/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 07.04.2020
- Erstellt
- 16.03.2020 12:09