2024/0108
Aufsichtsrat der Klinikum Darmstadt GmbH
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2024/0108
4087 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.04.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Rechtsamt -
Stadtwirtschaftskoordina
tion
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0108
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Aufsichtsrat der Klinikum Darmstadt GmbH
Vorlage vom: 18.03.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis, dass der Oberbürgermeister oder ein von ihm bestimmtes
Magistratsmitglied und der für das Klinikwesen zuständige Dezernent kraft Amtes die
Wissenschaftsstadt Darmstadt im Aufsichtsrat der Klinikum Darmstadt GmbH vertreten.
2. Der Magistrat wählt 4 weitere Personen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in den
Aufsichtsrat.
3. Der Magistrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, die Bestellung der seitherigen
sachkundigen Personen (Herr Professor Dr. Andreas W. J. Goldschmidt und
Herr Professor Dr. Andreas Beivers) fortzuführen.
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.03.2024:
Die Amtszeit der städtischen Aufsichtsratsmitglieder ist gemäß § 8 Absatz 6 des
Gesellschaftsvertrages der Klinikum Darmstadt GmbH im Laufe des Jahres 2024 beendet, so
dass die Aufsichtsratsbesetzung neu zu regeln ist.
Der Aufsichtsrat besteht nach § 8 des Gesellschaftsvertrages au s 12 Mitgliedern. Diese sollen
die für ihr Amt erforderliche Sachkunde und Erfahrung besitzen.
Ein Drittel der Sitze im Aufsichtsrat wird mit Arbeitnehmer innen bzw. Arbeitnehmer n, die
gemäß den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes zu wählen sind, beset zt. Der
Wahlzeitpunkt der 4 Arbeitnehmervertreter innen und -vertreter weicht vom Wahlzeitpunkt der
städtischen Vertreterinnen und Vertreter ab; insofern verbleiben die Arbeitnehmer-
vertreterinnen bzw. Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat .
Kraft Amtes gehören dem Aufsichtsrat der Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt
Darmstadt oder ein von ihm zu bestimmendes Mitglied des Magistrats an. Weiterhin gehört
dem Aufsichtsrat der für das Klinikum zuständige Dezernent kraft Amtes an.
4 weitere Mitgli eder werden von der Wissenschaftsstadt Darmstadt entsandt und 2
sachkundige Personen auf Vorschlag der Stadt von der Gesellschafterversammlung bestellt.
Der nach § 125 HGO zuständige Magistrat hat die 4 zu entsendenden Personen gemäß
§ 55 HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen.
Ferner hat der Magistrat das Recht , zwei sachkundige Personen mit einfacher
Stimmenmehrheit zu benennen. Diese externen Aufsichtsratsmitglieder sollen jeweils ein e
Fachkraft aus den Bereichen Medizin/Pflege/Recht/Wirtschaft sein.
Vorgeschlagen werden zur Bestellung durch die Gesellschafterversammlung die seitherigen
sachkundigen Personen , die sich für eine Fortführung ihres Mandats bereit erklärt haben :
Herr Professor Dr. Andreas W. J. Goldschmidt sowie Herr Professor Dr. Andreas Beivers.
Dezernat I
Hanno Benz
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0108
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.03.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00