Mandari Insight

V/0634/2019

Beantragung und Bewilligung von Zuwendungsmaßnahmen im Amt für Mobilität und Tiefbau

Vorlagen 10.07.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 11.09.2019, TOP 6

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

7774 Zeichen

V/0634/2019 
V/0634/2019 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Beantragung und Bewilligung von Zuwendungsmaßnahmen im Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   29.08.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
   29.08.2019 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
   03.09.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
   03.09.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
   03.09.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
   03.09.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
   03.09.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
   05.09.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr  und Woh-
nen 
Bericht 
   11.09.2019 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
In den letzten Jahren wurde für die Förderung nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau 
und den Förderrichtlinien Nahmobilität regelmäßig eine Beschlussvorlage erstellt und nach den Ein-
planungsgesprächen bei der Bezirksregierung Münster eine entsprechende Berichtsvorlage. 
 
Inzwischen gibt es jedoch eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten des Bundes und der Länder. 
 
Dazu gehören für den Bau von Straßenbau - und Radwegemaßnahmen unter anderen vier wichtige 
Fördermöglichkeiten: 
 
1. Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra): 
 
Bis zum 01.06. eines jeden Jahres können von den Städten und Gemeinden bei der Bezirk s-
regierung Maßnahmen nach den FöRi -kom-Stra zu r Förderung angemeldet werden. Diese 
Anmeldungen bieten die Grundlage für das jährliche Einplanungsgespräch zwischen dem M i-
nisterium für Bauen und Verkehr des Landes NRW, der Bezirksregierung (Münster) und den 
Städten und Gemeinden. In diesem Einplanungsge spräch werden die Zuwendungsmaßna h-
men erörtert, besonders die im kommenden Jahr voraussichtlich zur Bewilligung anstehenden 
Maßnahmen. Ferner werden alle Maßnahmen nach Berücksichtigung der Belange behinderter 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
29.07.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492 66 00 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0634/2019 
und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträcht igung, planungsrechtlicher Sicherung, Stand 
des Grunderwerbs, Finanzierung und Beurteilung aus Sicht der Kommune für die kommenden 
vier Jahre priorisiert. Die in diesen Gesprächen abgestimmten Zuwendungsmaßnahmen fli e-
ßen dann in das Landesprogramm ein. Hie r können sich noch Verschiebungen und Veränd e-
rungen ergeben, z. B. auf Grund der Prioritäten des Landes oder wegen der Berücksichtigung 
regionaler Verteilungsgesichtspunkten. 
 
Bewilligungen erfolgen im darauf folgenden Jahr, wobei der Umfang durch die Haus haltsvor-
gabe des Landes gesteuert wird. 
 
Je nach Art des förderfähigen Vorhabens werden die Zuwendungsmaßnahmen mit 70% - 80% 
der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. So zum Beispiel: verkehrswichtige Straßen und 
Verkehrssteuerungsanlagen 70%, selbstständige Radwege 70% und investive Erneuerung e i-
ner Straße 70%. Dabei kann eine Zuwendungsmaßnahme auch mehrere, unterschiedliche 
Fördersätze beinhalten. 
Die aktuellen Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-kom-Stra sind am 01.07.2014 
in Kraft getreten. Sie treten am 31. Dezember 2019 außer Kraft. Eine neue Richtlinie wird de r-
zeit beim Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein -Westfalen erarbeitet. Es wird davon 
ausgegangen, dass die neue Richtlinie ähnliche Förderkriterien enthält. 
Bisher wurden die Ma ßnahmen des kommunalen Straßenbaus zweckgebunden auf der 
Grundlage des EntflechtG durch eine Zuweisung des Bundes an die Länder finanziert. Nach 
2019 werden diese Maßnahmen aus dem Landes haushalt gestemmt. Zur Refinanzierung hat 
der Bund den Ländern vor zw ei Jahren im Zuge des Bund -Länder-Finanzausgleichs Geld zu-
gebilligt. 
 
Im Herbst 2019 findet voraussichtlich das nächste Gespräch für die mittelfristige Einplanung 
von Zuwendungen auf Grundlage der FöRi -kom-Stra statt. Beteiligt sind das Verkehrsminist e-
rium NRW, die Bezirksregierung Münster und die Stadt Münster. 
 
2. Maßnahmen nach den Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-kom-Nah): 
 
Zusätzlich zu dem Programm für den Kommunalen Straßenbau wird voraussichtlich auch ein 
Programm „Förderrichtlinien Nahmobilität FöRi-Nah“ von der Bezirksregierung Münster ge-
nehmigt werden. Dieses Programm ist nicht Bestandteil des Einplanungsgespräches, sondern 
wird aufgestellt nach Anfrage der Bezirksregierung an die Stadt Münster im Herbst des lau-
fenden Jahres. 
Auch diese Richtlinien “Förderrichtlinien Nahmobilität FöRi-Nah“ treten am 31.12.2019 außer 
Kraft. Eine neue Richtlinie wird derzeit beim Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-
Westfalen erarbeitet. Es wird davon ausgegangen, dass die neue Richtlinie ähnliche Förderkri-
terien enthält. 
 
3. Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 
 
Der EFRE ist das zentrale Element der Regionalpolitik bzw. Strukturpolitik der Europäischen 
Union. Es findet seine Rechtsgrundlage in Art. 176 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der 
Europäischen Union), die Verwaltung des Fonds obliegt der Europäischen Kommission. Die 
Fondsmittel sind regelmäßig im Haushaltsplan der Europäischen Union ausgewiesen. 
Aufgabe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ist es, durch Beteiligung an der 
Entwicklung und an der strukturellen Anpassung der rückständigen Gebiete und an der Um-
stellung der Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung zum Ausgleich der wichtigsten regi-
onalen Ungleichgewichte in der Union beizutragen. 
Die Gewährung von Finanzhilfen durch den EFRE erfolgt als ergänzende Unterstützung im 
Rahmen der mitgliedstaatlichen Regionalförderung. Die Zuteilung der Mittel erfolgt nach quan-
tifizierbaren Kriterien, die Ausmaß und Stärke der regionalen Disparitäten zwischen den Tei l-
räumen der Gemeinschaft widerspiegeln.

- 3 - 
V/0634/2019 
 
4. Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) 
 
Ein attraktiver Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein zentraler Bestandteil zur Be-
friedigung des gegenwärtigen und zukünftigen Mobilitätsbedürfnisses der Bevölkerung. 
Der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) fördert gemäß dem Gesetz über den 
Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG NRW) mit vom Land Nordrhein-Westfalen zur Ver-
fügung gestellten Mitteln Maßnahmen im Bereich ÖPNV-Infrastrukturförderung. Dazu zählen 
z. B. der Bau von Zentralen Omnibusbahnhöfen, der Bau von Park & Ride- und Bike & Ride-
Anlagen, der Umbau von Bahnhöfen und Haltepunkten sowie Beschleunigungsmaßnahmen 
für öffentliche Verkehrsmittel. 
Informationen zu den Rechtsgrundlagen der Förderung findet man auf den Seiten des NWL: 
https://www.nwl-info.de/der-nwl/aufgaben-und-schwerpunkte/infrastrukturfoerderung.html. 
 
 
Weitere verschiedenste Fördermöglichkeiten werden bei Bedarf geprüft und in Anspruch genommen 
(KFW-Programme, Umwel tprogramm, Förderprogramme des Bundesministerium für Verkehr und 
digitale Infrastruktur (BMVI), etc.) 
 
Die Verwaltung wird die förderfähigen Maßnahmen den sich gegebenenfalls ändernden Rahmenb e-
dingungen und Gesetzesänderungen anpassen, um möglichst viele Z uwendungen erhalten zu kö n-
nen. Wenn es sinnvoll ist, dann werden die Maßnahmen inhaltlich oder bereichsmäßig aufgeteilt und 
aus mehreren verschiedenen Fördertöpfen mit evtl. unterschiedlichen Fördersätzen gefördert, 
dadurch soll die Förderquote weiter erhöht werden. 
 
Auf eine mögliche Förderung der Maßnahmen wird wie bisher in den Baubeschluss -Vorlagen hinge-
wiesen. 
 
Deshalb wird zukünftig auf die jährliche Beschlussvorlage für die Beantragung und Bewilligung von 
Zuwendungsmaßnahmen verzichtet und die Verwaltung wird jährlich einen Bericht über die neu er-
folgten Bewilligungen vorlegen. 
 
 
i. V. 
 
gez. 
Denstorff 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (9)

29.08.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.08.2019 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.09.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.09.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.09.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.09.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.09.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.09.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 8.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.09.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0634/2019
Typ
Vorlagen
Datum
10.07.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37