Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung Hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2210/2020 vom 20.07.2020
Stand: Am 31.08.2020 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.
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Anlage 2 BV 9 Legende
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L E G E N D E Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 9 Straßenreinigung Kennziffer A Aus widmungstechnischen Gründen 1. Zusetzungen 2. Streichungen B Aus anderen rechtlichen Gründen 3. Änderung der Kategorie C Aus sachlichen Gründen 4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbahn 5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinigung (Reinigungspflicht) 7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigung D Aus redaktionellen Gründen 8. Berichtigungen und Präzisierungen Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS A Anliegerstraße H Hauptstraße G Gehweg FG Fußgängergeschäftsstraße -
Anlage 1 BV 9 Vorblatt
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S T A D T B E Z I R K 9 -
Anlage 3 BV 9 Zusammenfassung
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Bezirk: Mülheim, Satzungsänderungen zum 01.01.2021 Stadt Anlieger Stadt Anlieger neu: Colonia-Allee von Schlagbaumsweg bis Schlagbaumsweg gerade Hausnummernseite A 1 1 Widmung von Schlagbaumsweg bis Schlagbaumsweg ungerade Hausnummernseite A 1 1 1 Widmung alt: Moses-Heß-Str. A 1 x 3 Stichstraßen zu Nr. 7-21, 29-47, 55-69 A 1 x Verbindungsweg zur Ricarda-Huch-Str. x neu: Moses-Heß-Str. A 1 x 3 Stichstraßen zu Nr. 7-21, 29-47, 55-69 A 1 x Verbindungsweg entlang Hausnr. 103 zur Ricarda-Huch-Str. G 1 1 Widmung Verbindungsweg seitlich entlang Hausnr. 103 zum Stammheimer Ufer G 1 1 Widmung alt: Mülheimer Freiheit bis Krahnenstr. H 2 2 bis Düsseldorfer Str. H 3 3 neu: Mülheimer Freiheit bis Krahnenstr. H 2 2 von Krahnenstr. bis Düsseldorfer Str. H 3 3 8 Fußweg zwischen Mülheimer Freiheit Hausnr. 99 und Krahnenstr. 1 zum Mülheimer Ufer inkl. Treppe G 2 7 Übertragung Reinigung: Vorschlag Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung BemerkungReinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Seite 1 -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/6 Vorlagen-Nummer 2210/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung Hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 31.08.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2021 den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtlichen Tatbeständen (z.B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb ge- schlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Woh- nungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufigkeiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die Straßenreinigungssatzung bereits in der Novembersitzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen in dieser Sitzung über die Fort- schreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. Anlagen
Beratungsverlauf
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