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Neusser Landstr. 2, Errichtung eines Atelierhauses mit Musikproberäumen

Mitteilung Ausschuss 1646/2022 vom 25.05.2022

Stand: Am 31.05.2022 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Mitteilung Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/2 Vorlagen-Nummer 25.05.2022 1646/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 31.05.2022 Neusser Landstr. 2, Errichtung eines Atelierhauses mit Musikproberäumen Mit Beschluss zu AN 2215/2021 wurde die Verwaltung aufgefordert, die Immobilie Neusser Landstr. 2 in ein Atelierhaus umzuwandeln, somit den Leerstand zu beenden und gleichzeitig dringend benötigte Ateliers und Musikproberäume zu schaffen. Die Überlegungen, die Liegenschaft Neusser Landstraße 2 zu einem Atelierhaus mit Musikproberäu- men umzuwandeln, können von der Kulturverwaltung aktuell nicht weiter verfolgt werden. Die Liegen- schaft wird seit 2016 vom Amt für Liegenschaften angemietet und wurde damals in eine Unterkunft für Geflüchtete umgebaut. Das Gebäude, welches zwischenzeitlich leer stand, wird inzwischen wieder auf unbestimmte Zeit genutzt und bietet Schutzsuchenden aus der Ukraine eine Unterkunft. Die letzte baurechtlich genehmigte Nutzung ist die einer Flüchtlingsunterbringung, so dass die sofortige Inbe- triebnahme für die Schutzsuchenden ohne Verzögerungen umgesetzt werden konnte. Wann die Immobilie möglicherweise wieder für eine andere Nutzung frei wird, ist derzeit nach Aussa- ge des Amts für Wohnungswesen nicht abzuschätzen. Jedoch bedeutet dies, dass die Immobilie für kulturelle Zwecke aktuell nicht nutzbar ist. In Abstimmung mit dem Amt für Wohnungswesen wird das Kulturamt von dort in Kenntnis gesetzt werden, wenn die Liegenschaft für die Unterbringung von Ge- flüchteten nicht mehr benötigt und ggf. für kulturelle Nutzungen verfügbar wird. Gez. Charles

Beratungsverlauf

  1. 31.05.2022

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 8.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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