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0275/2022

Kostenlose Menstruationsartikel an Kölner Schulen und in städtischen Gebäuden - Erläuterungen zur Beantwortung unter Vorl.-Nr. 3520/2021

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 07.02.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 25.04.2022, TOP 6.1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3137 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/400/4 
3520/2021 
Vorlagen-Nummer  07.02.2022 
 0275/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 14.03.2022 
 
Kostenlose Menstruationsartikel an Kölner Schulen und in städtischen Gebäuden - 
Erläuterungen zur Beantwortung unter Vorl.-Nr. 3520/2021 
 
Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, wie sie im Rahmen ihrer Schulträgerschaft dafür 
sorgen kann, dass an allen weiterführenden Schulen Tampons und Binden vorrätig gehalten 
werden. Eine Antwort erfolgte unter Vorlagen-Nr. 3520/2021.  
 
Aus der Antwort der Verwaltung resultierten folgende Fragestellungen, mit der Bitte um Er-
gänzung/Überarbeitung der Antwort: 
 
1. Herr Lukas Lorenz fragt, was in diesem Zusammenhang das Wort opportun bedeute 
und bittet um Erklärung.  
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Das Wort „opportun“ wird in der Antwort der Verwaltung in seiner üblichen Bedeutung „in ei-
ner gegebenen Situation angebracht“ oder „von Vorteil“ genutzt. Insofern wird davon ausge-
gangen, dass eine Änderung des bereits praktizierten Verfahrens nicht angebracht oder von 
Vorteil ist.  
 
Nach Auffassung der Verwaltung und nach Rückfrage in den Stadtbezirken werden Menstru-
ationsartikel bereits jetzt für die Schüler*innen kostenlos bereitgestellt. Die Verteilung durch 
Lehrkräfte im Rahmen der entsprechenden Unterrichtsreihen sowie die Bereitstellung einer 
„Notfallration“ in den Sekretariaten ist mithin allen Schüler*innen bekannt. Die Sekretariate 
sind während der Schul-/Unterrichtszeiten frei zugänglich.  
 
2. Herr Lukas Lorenz fragt, warum die Verwaltung nicht anstrebe, Artikelspender in 
Sanitärräumen aufzustellen, da eine Auslage in den Sekretariaten nicht ausreiche.  
 
Antwort der Verwaltung: 
Im Rahmen des Prüfauftrages sowie einer Abfrage in den Stadtbezirken ist die Verwaltung, 
wie bereits dargelegt, zu dem Schluss gekommen, dass bereits jetzt ein Verfahren an den 
Schulen etabliert ist, bei dem Menstruationsartikel in ausreichender Form vorgehalten wer-
den kann. Zu dem handelt es sich um ein allen Schüler*innen bekanntes Verfahren.  
Bei der Vorhaltung und Verteilung von Menstruationsartikeln durch Lehrkräfte und Sekreta-

2 
 
riate ist weiterhin gewährleistet, dass die Sanitärräume nicht zusätzlich durch unsachgemäße 
Behandlung der Menstruationsartikel verunreinigt werden.  
 
3. Herr Lukas Lorenz bittet um Erläuterung, warum es nicht opportun sei, Hygienearti-
kel auszulegen.  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Beantwortung ist bereits zu Punkt 2 erfolgt.  
 
4. Herr Lukas Lorenz hält fest, dass zuvor in der Vorlage (TOP 1.3, Vorlage 3262/2021) 
keine gesetzliche Notwendigkeit für Unisex-Toiletten gesehen werde, in diesem Zu-
sammenhang nun doch von Unisex-Toiletten gesprochen werde und bittet daher um 
Mitteilung, ob es nun doch Unisex-Toiletten gebe.  
 
Antwort der Verwaltung: 
Bezüglich dieser Frage wird auf die Beantwortung durch das Amt für Gebäudewirtschaft vom 
17.01.2022 unter Vorlagen-Nr. 4386/2021 verwiesen.  
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

25.04.2022 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0275/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
07.02.2022
Erstellt
24.01.2022 09:40