0275/2022
Kostenlose Menstruationsartikel an Kölner Schulen und in städtischen Gebäuden - Erläuterungen zur Beantwortung unter Vorl.-Nr. 3520/2021
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3137 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/400/4 3520/2021 Vorlagen-Nummer 07.02.2022 0275/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 14.03.2022 Kostenlose Menstruationsartikel an Kölner Schulen und in städtischen Gebäuden - Erläuterungen zur Beantwortung unter Vorl.-Nr. 3520/2021 Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, wie sie im Rahmen ihrer Schulträgerschaft dafür sorgen kann, dass an allen weiterführenden Schulen Tampons und Binden vorrätig gehalten werden. Eine Antwort erfolgte unter Vorlagen-Nr. 3520/2021. Aus der Antwort der Verwaltung resultierten folgende Fragestellungen, mit der Bitte um Er- gänzung/Überarbeitung der Antwort: 1. Herr Lukas Lorenz fragt, was in diesem Zusammenhang das Wort opportun bedeute und bittet um Erklärung. Antwort der Verwaltung: Das Wort „opportun“ wird in der Antwort der Verwaltung in seiner üblichen Bedeutung „in ei- ner gegebenen Situation angebracht“ oder „von Vorteil“ genutzt. Insofern wird davon ausge- gangen, dass eine Änderung des bereits praktizierten Verfahrens nicht angebracht oder von Vorteil ist. Nach Auffassung der Verwaltung und nach Rückfrage in den Stadtbezirken werden Menstru- ationsartikel bereits jetzt für die Schüler*innen kostenlos bereitgestellt. Die Verteilung durch Lehrkräfte im Rahmen der entsprechenden Unterrichtsreihen sowie die Bereitstellung einer „Notfallration“ in den Sekretariaten ist mithin allen Schüler*innen bekannt. Die Sekretariate sind während der Schul-/Unterrichtszeiten frei zugänglich. 2. Herr Lukas Lorenz fragt, warum die Verwaltung nicht anstrebe, Artikelspender in Sanitärräumen aufzustellen, da eine Auslage in den Sekretariaten nicht ausreiche. Antwort der Verwaltung: Im Rahmen des Prüfauftrages sowie einer Abfrage in den Stadtbezirken ist die Verwaltung, wie bereits dargelegt, zu dem Schluss gekommen, dass bereits jetzt ein Verfahren an den Schulen etabliert ist, bei dem Menstruationsartikel in ausreichender Form vorgehalten wer- den kann. Zu dem handelt es sich um ein allen Schüler*innen bekanntes Verfahren. Bei der Vorhaltung und Verteilung von Menstruationsartikeln durch Lehrkräfte und Sekreta- 2 riate ist weiterhin gewährleistet, dass die Sanitärräume nicht zusätzlich durch unsachgemäße Behandlung der Menstruationsartikel verunreinigt werden. 3. Herr Lukas Lorenz bittet um Erläuterung, warum es nicht opportun sei, Hygienearti- kel auszulegen. Antwort der Verwaltung: Die Beantwortung ist bereits zu Punkt 2 erfolgt. 4. Herr Lukas Lorenz hält fest, dass zuvor in der Vorlage (TOP 1.3, Vorlage 3262/2021) keine gesetzliche Notwendigkeit für Unisex-Toiletten gesehen werde, in diesem Zu- sammenhang nun doch von Unisex-Toiletten gesprochen werde und bittet daher um Mitteilung, ob es nun doch Unisex-Toiletten gebe. Antwort der Verwaltung: Bezüglich dieser Frage wird auf die Beantwortung durch das Amt für Gebäudewirtschaft vom 17.01.2022 unter Vorlagen-Nr. 4386/2021 verwiesen. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0275/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 07.02.2022
- Erstellt
- 24.01.2022 09:40