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V/0125/2010

Neue Wege im Radwegebau - Unterstützung von Bürgerradwegen an Kreisstraßen

Vorlagen 11.02.2010

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 17.03.2010, TOP 3

Beschlussvorlage

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Antrag-0050-2008

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Beschlussvorlage

7319 Zeichen

V/0125/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neue Wege im Radwegebau - Unterstützung von Bürgerradwegen an Kreisstraßen 
Antrag der CDU-Fraktion an den Rat A-R/0050/2008 vom 15.09.2008 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.03.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
17.03.2010 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Hauptausschuss stimmt dem Vorschlag, ein gesondertes Programm zur Unterstützung 
von „Bürgerradwegen an Kreisstraßen“ aufzulegen soweit es sich vorrangig um „Lücken-
schlüsse“ im Radwegenetz handelt und diese in Analogie zum Programm „Innovativer 
Radwegebau NRW“ realisiert werden. 
2. Im Rahmen der Haushaltplanberatungen werden hierfür ab 2010 ff entsprechende Mittel 
von maximal 100.000 € p.a. zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt aus Stellplatz-
ablösemitteln. 
3. Der Antrag an den Rat A-R/0050/2008 ist damit erledigt. 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass projektbezogen Kosten entstehen, die derzeit noch nicht 
kalkuliert werden können. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit dem Antrag A-R/0050/2008 beantragt die CDU-Fraktion ein Förderprogramm zur Unterstüt-
zung von Bürgerradwegen an Kreisstraßen aufzulegen und Bürgerinitiativen von der Konzepterar-
beitung bis zur Realisierungsphase zu unterstützen. 
 
Mit der Vorlage 0718/2007 hat der Hauptausschuss beschlossen, Bürgerradwege nach dem Pro-
gramm „Innovativer Radwegebau NRW“ zu unterstützen. Nach diesem Programm werden Radwe-
ge an Straßen in der Baulast des Landes NRW gefördert. Dabei wird nach den folgenden 
Grundsätzen gehandelt: Die Bürgerinitiative gründet einen gemeinnützigen Verein, sammelt Sach- 
und Geldspenden und baut den Radweg in Eigenleistung entsprechend den Vorgaben. Das Land 
Vorlagen-Nr.: 
V/0125/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.02.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0125/2010 
übernimmt die Materialkosten für eine Ausführung mit einer wassergebundenen Decke. Der Lan-
desbetrieb Straßen NRW übernimmt die Unterhaltung des fertigen Radweges allerdings nur, wenn 
der Radweg bituminös befestigt ist. Die Grundstücke werden von den Eigentümern per Gestattung 
zur Verfügung gestellt, oder zu einem symbolischen Preis verkauft. Die Kommune erstellt die Pla-
nung und unterstützt die Bürgerinitiative organisatorisch und ggfls. finanziell in der Rolle des Ve-
ranlassers (per Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW).  
 
Für Kreisstraßen und deren Radwege ist die Stadt Münster Baulastträger. Das bedeutet, dass sol-
che Radwege ebenso wie andere Maßnahmen zur Verbesserung der (Rad-) Verkehrsinfrastruktur 
nach den „Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus“ (FöRi-kom-
Stra) gefördert werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass durch die Kontingentierung der auf 
die Stadt Münster entfallenden Fördermittel nach FöRi-kom-Stra diese Radwege in Konkurrenz zu 
anderen FöRi-kom-Stra-Maßnahmen gesehen werden müssen. Deshalb besteht bei den geplan-
ten und beschlossenen Radwegeprojekten auch ein gewisser Realisierungsstau. Da bei der Priori-
sierung der Radwegeprojekte in der Vergangenheit der Verkehrsbedeutung ein besonderes Ge-
wicht beigemessen wurde, belegen die Radwege an Kreisstraßen fast ausnahmslos hintere Plätze. 
Andererseits haben  Kreisstraßen außerorts häufig schmale Querschnitte und die zugelassene 
Höchstgeschwindigkeit beträgt meist 70 oder gar 100 km/h. 
 
Bei einem städtischen Programm zur Unterstützung von Bürgerradwegen an Kreisstraßen müsste 
die Stadt Münster neben der organisatorischen Unterstützung auch die Materialkosten und die 
spätere Unterhaltung übernehmen. Im Ergebnis entstehen der Stadt dabei Kosten, die den Eigen-
anteil bei Förderung nach FöRi-kom-Stra übersteigen können. 
 
Andererseits ist bügerschaftliches Engagement grundsätzlich zu begrüßen und unterstützungs-
wert. Vorausgesetzt, dass sich eine Bürgerinitiative bereit erklärt, einen fehlenden Radweg an ei-
ner Kreisstraße zu bauen, könnte dieser viel früher als nach der städtischen Prioritätenliste erstellt 
werden und einen entsprechenden Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten. Sofern die 
hierfür erforderlichen Finanzmittel aus Stellplatzablösemitteln zur Verfügung gestellt werden, wäre 
auch sichergestellt, dass die städtische Prioritätenliste der Radwegeprojekte nicht verändert wer-
den würde. 
 
Folgende Kreisstraßen sind hierfür in Betracht zu ziehen: 
 
K 10 Ottmarsbochholter Straße 
K 13 Am Max-Klemens-Kanal 
K 16 Alter Mühlenweg 
K 17 Verth 
K 30  Bösenseller Straße 
K 39 Davertstraße (Nottebrock bis Stadtgrenze) 
 
 
Verfahrensvorschlag: 
 
In Anbetracht der nicht unerheblichen Gefährdung von Radfahrern auf Kreisstraßen, die nicht über 
separate Radwege verfügen, der langen Liste noch zu realisierender Geh- und Radwege sowie 
dem Stellenwert, welcher der Verkehrsunfallpräv ention in Münster eingeräumt wird, empfiehlt die 
Verwaltung die Auflage eines städtischen Programms „Bürgerradwege an Kreisstraßen“.  
 
Voraussetzung ist, dass die Bürgerinitiative einen gemeinnützigen Verein gründet, das grundsätzli-
che Einvernehmen der Grundstücksbesitzer einholt und sich bereit erklärt, den eigentlichen Bau 
des Radwegs einschließlich Asphaltdeckschicht nach den Vorgaben der Stadt Münster in Eigen-
leistung durchzuführen. Sämtliche Beauftragungen und Bestellungen erfolgen durch den Verein. 
 
Die Stadt Münster übernimmt im Rahmen ihrer finanziellen und personellen Möglichkeiten die Pla-
nung des Radwegs einschließlich aller Abstimmungen, erstellt den landschaftspflegerischen Be-

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V/0125/2010 
gleitplan, übernimmt die Vermessungsarbeiten und die Bauüberwachung. Darüber hinaus stellt die 
Stadt, soweit sie betroffene Grundeigentümerin ist, ihre Grundstücke entgeltfrei zur Verfügung. Bei 
Fremdgrundstücken hilft sie im Rahmen ihrer fi nanziellen und personellen Möglichkeiten bei der 
Bereitstellung der Flächen durch Gestattung, Erwerb, Ersatzflächen etc. Außerdem unterstützt sie 
das bürgerschaftliche Engagement in Form einer Festbetragsförderung in Höhe von 60.000 €/km 
fertig gestellter Radweg. 
 
Um den Haushalt nicht zusätzlich zu belasten bzw. das laufende stadteigene Radwegeprogramm 
nicht zu beeinträchtigen wird vorgeschlagen, die für das begrenzte Programm Bürgerradwege er-
forderlichen Finanzmittel gemäß § 51 Abs. 6 BauO NRW aus Stellplatzablösemitteln zu finanzie-
ren. Es wird vorgeschlagen, das Programm mit jährlich maximal 100.000 € auszustatten.  
 
Es bleibt festzuhalten, dass die Realisierung der Radwege nach dem Programm „Bürgerradwege 
an Kreisstraßen“ mit erheblichem organisatorischem Aufwand auf Seiten des Vereins als auch der 
Verwaltung verbunden ist. Abstriche hinsichtlich der Qualität des Radweges müssen gegenüber 
einer konventionellen Realisierung einkalkuliert werden. Im Interesse der Verkehrssicherheit er-
scheint es jedoch gerechtfertigt, diesen Weg zu beschreiten. 
 
Die Bezirksvertretungen erhalten die Vorlage V/0125/2010 im Anschluss als Bericht zur Informati-
on. 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen:  
Antrag A-R/0050/2008 der CDU-Fraktion vom 15.09.2008

Antrag-0050-2008

3040 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0050/2008  
 
 
 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 
.
 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 
.
 Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de 
.
 http://www.cdu-ms.de 
 
      15. September 2008  
Antrag 
 
„Neue Wege im Radwegebau – Unterst ützung von B ürgerradwegen “ 
 
 
Der Rat m öge beschlie ßen: 
 
Die Stadt M ünster legt ein F örderprogramm f ür B ürgerradwege an Kreisstra ßen auf und unterst ützt 
Bürgerinitiativen von der Konzepterarbeitung bis zur Realisierungsphase. 
 
Begr ündung: 
 
Die st ädtische Priorit ätenliste f ür Radwege umfasst derzeit 95 Ma ßnahmen mit einem 
Gesamtkostenvolumen von mehr als 25 Millionen Euro. Bei den derzeitigen – seit mehr als 15 Jahren 
konstanten – Investitionsausgaben f ür Radwege w ürde es etwa 75 Jahre dauern, bis s ämtliche dort 
genannten Radwege realisiert sind. 
Gerade entlang von Kreisstra ßen in den Au ßenbereichen ist der Stra ßenquerschnitt h äufig 
vergleichsweise schmal, die zugelassene H öchstgeschwindigkeit betr ägt meist zwischen 70 und 100 
km/h. Insoweit sollte insbesondere aus Gr ünden der Verkehrssicherheit nach M öglichkeiten gesucht 
werden, eine z ügigere Abarbeitung der Radwegeliste sicherzustellen. 
Das Modell der B ürgerradwege basiert dabei auf dem Gedanken, b ürgerschaftliches Engagement f ür 
den Bau eines Radwegs organisatorisch und finanziell zu f ördern und damit die Realisierung der 
notwendigen Geh- und Radwege zu beschleunigen.  
Dazu gr ünden B ürgerinitiativen einen gemeinn ützigen Verein, sammeln Sach- und Geldspenden und 
bauen den Radweg in Eigenleistung entsprechend den st ädtischen Vorgaben. Die B ürgerinitiative 
stellt das grunds ätzliche Einvernehmen der Grundst ücksbesitzer her und erkl ärt sich bereit, den 
eigentlichen Bau des Radwegs durchzuf ühren. Sämtliche Beauftragungen und Bestellungen erfolgen 
durch den Verein. Die Stadt M ünster übernimmt die Materialkosten f ür eine Ausf ührung mit einer 
wassergebundenen Decke. 
Um den Haushalt nicht zus ätzlich zu belasten bzw. das laufende Radwegeprogramm nicht zu 
beeintr ächtigen, sollten die f ür das begrenzte Programm „Bürgerradwege “ erforderlichen Finanzmittel 
aus Stellplatzabl ösemitteln finanziert werden.  
Die Realisierung der B ürgerradwege gelingt  nur, wenn die B ürgerschaft und die Stadtverwaltung 
engagiert und pragmatisch zusammenarbeiten und Abstriche gegen über einer konventionellen 
Realisierung einkalkuliert werden. 
 
 
gez. 
H.-Dieter Sellenriek 
Frank Baumann 
Sybille Benning 
Georg Berding 
Meik Bolte 
Heinz-Georg Buddenb äumer 
Edgar Dr üge 
Dr. Dietmar Erber 
Markus Funk 
Richard M. Halberstadt 
 
 
 
Eleonore Heyne 
Christoph Jahn 
Horst Kisnat 
Rolf Klein 
Karl Kleine-Wilke 
Marliese Kosmider 
Franz-Pius Graf von Merveldt 
Dieter Maager 
Josef Messing 
Ursula M öllers 
 
 
Andreas Nicklas 
Robert Otte 
Karin Reismann 
Josef Rickfelder 
Ursula Schaffstein 
Günter Schulze Blasum 
Barbara Stober  
Stefan Weber 
Helga Welker 
Simone Wendland

Beratungsverlauf (2)

04.03.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 10.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2010 Hauptausschuss
TOP 3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Mauritzstraße 7
  • Bösenseller Straße
  • Davertstraße
  • Alter Mühlenweg
  • Am Max-Klemens-Kanal
  • Nottebrock
  • Verth

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0125/2010
Typ
Vorlagen
Datum
11.02.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37