V/0125/2010
Neue Wege im Radwegebau - Unterstützung von Bürgerradwegen an Kreisstraßen
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Beschlussvorlage
7319 Zeichen
V/0125/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Neue Wege im Radwegebau - Unterstützung von Bürgerradwegen an Kreisstraßen Antrag der CDU-Fraktion an den Rat A-R/0050/2008 vom 15.09.2008 Beratungsfolge 04.03.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 17.03.2010 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Hauptausschuss stimmt dem Vorschlag, ein gesondertes Programm zur Unterstützung von „Bürgerradwegen an Kreisstraßen“ aufzulegen soweit es sich vorrangig um „Lücken- schlüsse“ im Radwegenetz handelt und diese in Analogie zum Programm „Innovativer Radwegebau NRW“ realisiert werden. 2. Im Rahmen der Haushaltplanberatungen werden hierfür ab 2010 ff entsprechende Mittel von maximal 100.000 € p.a. zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt aus Stellplatz- ablösemitteln. 3. Der Antrag an den Rat A-R/0050/2008 ist damit erledigt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass projektbezogen Kosten entstehen, die derzeit noch nicht kalkuliert werden können. Begründung: Mit dem Antrag A-R/0050/2008 beantragt die CDU-Fraktion ein Förderprogramm zur Unterstüt- zung von Bürgerradwegen an Kreisstraßen aufzulegen und Bürgerinitiativen von der Konzepterar- beitung bis zur Realisierungsphase zu unterstützen. Mit der Vorlage 0718/2007 hat der Hauptausschuss beschlossen, Bürgerradwege nach dem Pro- gramm „Innovativer Radwegebau NRW“ zu unterstützen. Nach diesem Programm werden Radwe- ge an Straßen in der Baulast des Landes NRW gefördert. Dabei wird nach den folgenden Grundsätzen gehandelt: Die Bürgerinitiative gründet einen gemeinnützigen Verein, sammelt Sach- und Geldspenden und baut den Radweg in Eigenleistung entsprechend den Vorgaben. Das Land Vorlagen-Nr.: V/0125/2010 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 10.02.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0125/2010 übernimmt die Materialkosten für eine Ausführung mit einer wassergebundenen Decke. Der Lan- desbetrieb Straßen NRW übernimmt die Unterhaltung des fertigen Radweges allerdings nur, wenn der Radweg bituminös befestigt ist. Die Grundstücke werden von den Eigentümern per Gestattung zur Verfügung gestellt, oder zu einem symbolischen Preis verkauft. Die Kommune erstellt die Pla- nung und unterstützt die Bürgerinitiative organisatorisch und ggfls. finanziell in der Rolle des Ve- ranlassers (per Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW). Für Kreisstraßen und deren Radwege ist die Stadt Münster Baulastträger. Das bedeutet, dass sol- che Radwege ebenso wie andere Maßnahmen zur Verbesserung der (Rad-) Verkehrsinfrastruktur nach den „Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus“ (FöRi-kom- Stra) gefördert werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass durch die Kontingentierung der auf die Stadt Münster entfallenden Fördermittel nach FöRi-kom-Stra diese Radwege in Konkurrenz zu anderen FöRi-kom-Stra-Maßnahmen gesehen werden müssen. Deshalb besteht bei den geplan- ten und beschlossenen Radwegeprojekten auch ein gewisser Realisierungsstau. Da bei der Priori- sierung der Radwegeprojekte in der Vergangenheit der Verkehrsbedeutung ein besonderes Ge- wicht beigemessen wurde, belegen die Radwege an Kreisstraßen fast ausnahmslos hintere Plätze. Andererseits haben Kreisstraßen außerorts häufig schmale Querschnitte und die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt meist 70 oder gar 100 km/h. Bei einem städtischen Programm zur Unterstützung von Bürgerradwegen an Kreisstraßen müsste die Stadt Münster neben der organisatorischen Unterstützung auch die Materialkosten und die spätere Unterhaltung übernehmen. Im Ergebnis entstehen der Stadt dabei Kosten, die den Eigen- anteil bei Förderung nach FöRi-kom-Stra übersteigen können. Andererseits ist bügerschaftliches Engagement grundsätzlich zu begrüßen und unterstützungs- wert. Vorausgesetzt, dass sich eine Bürgerinitiative bereit erklärt, einen fehlenden Radweg an ei- ner Kreisstraße zu bauen, könnte dieser viel früher als nach der städtischen Prioritätenliste erstellt werden und einen entsprechenden Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten. Sofern die hierfür erforderlichen Finanzmittel aus Stellplatzablösemitteln zur Verfügung gestellt werden, wäre auch sichergestellt, dass die städtische Prioritätenliste der Radwegeprojekte nicht verändert wer- den würde. Folgende Kreisstraßen sind hierfür in Betracht zu ziehen: K 10 Ottmarsbochholter Straße K 13 Am Max-Klemens-Kanal K 16 Alter Mühlenweg K 17 Verth K 30 Bösenseller Straße K 39 Davertstraße (Nottebrock bis Stadtgrenze) Verfahrensvorschlag: In Anbetracht der nicht unerheblichen Gefährdung von Radfahrern auf Kreisstraßen, die nicht über separate Radwege verfügen, der langen Liste noch zu realisierender Geh- und Radwege sowie dem Stellenwert, welcher der Verkehrsunfallpräv ention in Münster eingeräumt wird, empfiehlt die Verwaltung die Auflage eines städtischen Programms „Bürgerradwege an Kreisstraßen“. Voraussetzung ist, dass die Bürgerinitiative einen gemeinnützigen Verein gründet, das grundsätzli- che Einvernehmen der Grundstücksbesitzer einholt und sich bereit erklärt, den eigentlichen Bau des Radwegs einschließlich Asphaltdeckschicht nach den Vorgaben der Stadt Münster in Eigen- leistung durchzuführen. Sämtliche Beauftragungen und Bestellungen erfolgen durch den Verein. Die Stadt Münster übernimmt im Rahmen ihrer finanziellen und personellen Möglichkeiten die Pla- nung des Radwegs einschließlich aller Abstimmungen, erstellt den landschaftspflegerischen Be- - 3 - V/0125/2010 gleitplan, übernimmt die Vermessungsarbeiten und die Bauüberwachung. Darüber hinaus stellt die Stadt, soweit sie betroffene Grundeigentümerin ist, ihre Grundstücke entgeltfrei zur Verfügung. Bei Fremdgrundstücken hilft sie im Rahmen ihrer fi nanziellen und personellen Möglichkeiten bei der Bereitstellung der Flächen durch Gestattung, Erwerb, Ersatzflächen etc. Außerdem unterstützt sie das bürgerschaftliche Engagement in Form einer Festbetragsförderung in Höhe von 60.000 €/km fertig gestellter Radweg. Um den Haushalt nicht zusätzlich zu belasten bzw. das laufende stadteigene Radwegeprogramm nicht zu beeinträchtigen wird vorgeschlagen, die für das begrenzte Programm Bürgerradwege er- forderlichen Finanzmittel gemäß § 51 Abs. 6 BauO NRW aus Stellplatzablösemitteln zu finanzie- ren. Es wird vorgeschlagen, das Programm mit jährlich maximal 100.000 € auszustatten. Es bleibt festzuhalten, dass die Realisierung der Radwege nach dem Programm „Bürgerradwege an Kreisstraßen“ mit erheblichem organisatorischem Aufwand auf Seiten des Vereins als auch der Verwaltung verbunden ist. Abstriche hinsichtlich der Qualität des Radweges müssen gegenüber einer konventionellen Realisierung einkalkuliert werden. Im Interesse der Verkehrssicherheit er- scheint es jedoch gerechtfertigt, diesen Weg zu beschreiten. Die Bezirksvertretungen erhalten die Vorlage V/0125/2010 im Anschluss als Bericht zur Informati- on. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Antrag A-R/0050/2008 der CDU-Fraktion vom 15.09.2008
Antrag-0050-2008
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0050/2008
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8
.
48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0
.
Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@cdu-ms.de
.
http://www.cdu-ms.de
15. September 2008
Antrag
„Neue Wege im Radwegebau – Unterst ützung von B ürgerradwegen “
Der Rat m öge beschlie ßen:
Die Stadt M ünster legt ein F örderprogramm f ür B ürgerradwege an Kreisstra ßen auf und unterst ützt
Bürgerinitiativen von der Konzepterarbeitung bis zur Realisierungsphase.
Begr ündung:
Die st ädtische Priorit ätenliste f ür Radwege umfasst derzeit 95 Ma ßnahmen mit einem
Gesamtkostenvolumen von mehr als 25 Millionen Euro. Bei den derzeitigen – seit mehr als 15 Jahren
konstanten – Investitionsausgaben f ür Radwege w ürde es etwa 75 Jahre dauern, bis s ämtliche dort
genannten Radwege realisiert sind.
Gerade entlang von Kreisstra ßen in den Au ßenbereichen ist der Stra ßenquerschnitt h äufig
vergleichsweise schmal, die zugelassene H öchstgeschwindigkeit betr ägt meist zwischen 70 und 100
km/h. Insoweit sollte insbesondere aus Gr ünden der Verkehrssicherheit nach M öglichkeiten gesucht
werden, eine z ügigere Abarbeitung der Radwegeliste sicherzustellen.
Das Modell der B ürgerradwege basiert dabei auf dem Gedanken, b ürgerschaftliches Engagement f ür
den Bau eines Radwegs organisatorisch und finanziell zu f ördern und damit die Realisierung der
notwendigen Geh- und Radwege zu beschleunigen.
Dazu gr ünden B ürgerinitiativen einen gemeinn ützigen Verein, sammeln Sach- und Geldspenden und
bauen den Radweg in Eigenleistung entsprechend den st ädtischen Vorgaben. Die B ürgerinitiative
stellt das grunds ätzliche Einvernehmen der Grundst ücksbesitzer her und erkl ärt sich bereit, den
eigentlichen Bau des Radwegs durchzuf ühren. Sämtliche Beauftragungen und Bestellungen erfolgen
durch den Verein. Die Stadt M ünster übernimmt die Materialkosten f ür eine Ausf ührung mit einer
wassergebundenen Decke.
Um den Haushalt nicht zus ätzlich zu belasten bzw. das laufende Radwegeprogramm nicht zu
beeintr ächtigen, sollten die f ür das begrenzte Programm „Bürgerradwege “ erforderlichen Finanzmittel
aus Stellplatzabl ösemitteln finanziert werden.
Die Realisierung der B ürgerradwege gelingt nur, wenn die B ürgerschaft und die Stadtverwaltung
engagiert und pragmatisch zusammenarbeiten und Abstriche gegen über einer konventionellen
Realisierung einkalkuliert werden.
gez.
H.-Dieter Sellenriek
Frank Baumann
Sybille Benning
Georg Berding
Meik Bolte
Heinz-Georg Buddenb äumer
Edgar Dr üge
Dr. Dietmar Erber
Markus Funk
Richard M. Halberstadt
Eleonore Heyne
Christoph Jahn
Horst Kisnat
Rolf Klein
Karl Kleine-Wilke
Marliese Kosmider
Franz-Pius Graf von Merveldt
Dieter Maager
Josef Messing
Ursula M öllers
Andreas Nicklas
Robert Otte
Karin Reismann
Josef Rickfelder
Ursula Schaffstein
Günter Schulze Blasum
Barbara Stober
Stefan Weber
Helga Welker
Simone Wendland
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Mauritzstraße 7
- Bösenseller Straße
- Davertstraße
- Alter Mühlenweg
- Am Max-Klemens-Kanal
- Nottebrock
- Verth
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0125/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.02.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37