Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung der BV Chorweiler vom 07.09.2017 zum TOP 9.2.5 Drogenhilfekonzept im Rahmen der Suchthilfeplanung 2017/2018 der Stadt Köln 2360/2017
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 3476/2017 vom 07.12.2017
Stand: Am 14.12.2017 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53/530/1 Vorlagen-Nummer 3476/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.12.2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung der BV Chorweiler vom 07.09.2017 zum TOP 9.2.5 Drogenhilfekonzept im Rahmen der Suchthilfeplanung 2017/2018 der Stadt Köln 2360/2017 In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 07.09.2017 wurde unter TOP 9.2.5 das Drogen- hilfekonzept im Rahmen der Suchthilfeplanung 2017/2018 der Stadt Köln (2360/2017) behandelt und beschlossen. Dabei wurden Fragen gestellt bzw. Aussagen getroffen, die nachfolgend von der Verwaltung beant- wortet werden bzw. zu denen Stellung genommen wird: a) Bezirksvertreter Herr Roth möchte wissen, warum die Umsetzung im Stadtbezirk Chorweiler erst im Jahr 2021 erfolgen soll. Antwort der Verwaltung: Die Zeitschiene und Reihenfolge der einzurichtenden Angebote beruht auf der fachlichen Einschät- zung der Dringlichkeit bzw. der Bedarfsanalyse und der Personalressourcen im Gesundheitsamt, die für die mit der Umsetzung des Ratsbeschlusses verbundenen zusätzlichen Aufgaben nicht aufge- stockt werden. Aktuell sind alle in diesem Bereich tätigen Fachkräfte intensiv mit der Einrichtung des Angebotes in der Thieboldsgasse beschäftigt. Die Verwaltung geht davon aus, dass dann die dort gemachten Er- fahrungen für die Einrichtung von Angeboten in anderen Stadtteilen Ressourcen schonend genutzt werden können. b) Bezirksvertreter Herr Ottenberg widerspricht der Aussage in der Vorlage, dass im Stadtbezirk Chorweiler nicht gedealt wird. Stellungnahme der Verwaltung: Die in der Beschlussvorlage getroffene Aussage (S. 9 Anlage 1: 4.4 …Der Konsum von Opioiden ist dagegen im öffentlichen Raum kaum sichtbar…. ) beruht auf der Einschätzung von in dieser Thematik erfahrenen Fachkräften. Eine genaue Untersuchung kann aus den Gründen - wie unter a) dargestellt - aktuell nicht durchge- führt werden.
Beratungsverlauf
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14.12.2017
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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