Mandari Insight

BV4/087/2025

Street Art in Heerdt

Bezirksvertretung Informationsvorlage 08.05.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4, Sitzung am 25.06.2025, TOP 30

Informationsvorlage BV

· application/pdf

Ansehen

Informationsvorlage BV

2754 Zeichen

BV4/087/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Street Art in Heerdt 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 4 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 4 25.06.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung: 
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 19.03.2025 nimmt das 
Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung:  
 
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, die genannten Flächen, die sich 
im städtischen Eigentum befinden, zu gestalten. 
Es wird angeregt, auch die Brückenpfeiler mit in die Gestaltung zu integrieren. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass aktuell Planungen für einen Neubau/Ersatzbau des 
Hochstraßenabschnittes der B7 in Düsseldorf -Heerdt erarbeitet werden. Die Präsenz 
des Street-Art-Kunstwerkes wäre damit zeitlich begrenzt.  
Darüber hinaus sind zur Genehmigung des Street -Art-Projektes diverse Auflagen 
(wie Haftungsausschluss der Landeshauptstadt Düsseldorf, Materialkonzept, Gewähr-
leistung der Diffusion von Bauteilen, Sicherstellung der Sichtprüfung von Bauteilen) 
zu beachten, die vertraglich festgelegt werden. 
 
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf im Fall  
einer Zerstörung oder Beschädigung an dem Street -Art-Kunstwerk nicht für Ersatz -
maßnahmen verantwortlich ist und die Erhaltung des Kunstwerkes im Weiteren den 
Künstler*innen obliegt. 
 
Zudem wird darauf hingewiesen, dass das Brückenbauwerk im Rahmen des in  Auf-
stellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 04/027 – Schiess-
straße/Windmühlenstraße – mit betrachtet wird, da dieser mit seinem 
Geltungsbereich nördlich an das Brückenbauwerk grenzt. Im Kontext der Planungen 
ist auch eine Attraktivieru ng der Flächen unter der bestehenden Hochstraße 
vorgesehen. Die Bewertung ob die Gestaltungsziele der Künstler*innengruppe mit 
den Planungszielen im Kontext des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vereinbar 
sind oder diesen entgegenstehen ist erst mit Vorlage  eines Gestaltungskonzeptes 
möglich.  
 
Sofern das Angebot der Künstler*innengruppe zur kostenfreien Gestaltung, unter 
den o.g. Bedingungen, weiterhin besteht, ist durch die Künstler*innengruppe zu -

Seite 2 
nächst ein Gestaltungs- und Materialkonzept auszuarbeiten.  
Auf Grundlage des abgestimmten Gestaltungs - und Materialkonzeptes erfolgt die 
endgültige Zustimmung der Verwaltung.  
Das Konzept ist zusammen mit den Auflagen Grundlage für die Vereinbarung, die 
dann mit der Künstler*innengruppe abgeschlossen wird. 
 
Ansprechpartner für die Künstler*innengruppe ist zunächst Herr Mackenschins -
Dierkes (89 –96422). Dort ist das Konzept vorzulegen. Herr Mackenschins -Dierkes 
bindet dann die anderen Ämter der Verwaltung ein.

Beratungsverlauf (1)

25.06.2025 Bezirksvertretung 4
TOP 30 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV4/087/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
08.05.2025
Erstellt
08.05.2025 11:25