BV4/087/2025
Street Art in Heerdt
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Informationsvorlage BV
2754 Zeichen
BV4/087/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Street Art in Heerdt Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 4 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 4 25.06.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 19.03.2025 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, die genannten Flächen, die sich im städtischen Eigentum befinden, zu gestalten. Es wird angeregt, auch die Brückenpfeiler mit in die Gestaltung zu integrieren. Es wird darauf hingewiesen, dass aktuell Planungen für einen Neubau/Ersatzbau des Hochstraßenabschnittes der B7 in Düsseldorf -Heerdt erarbeitet werden. Die Präsenz des Street-Art-Kunstwerkes wäre damit zeitlich begrenzt. Darüber hinaus sind zur Genehmigung des Street -Art-Projektes diverse Auflagen (wie Haftungsausschluss der Landeshauptstadt Düsseldorf, Materialkonzept, Gewähr- leistung der Diffusion von Bauteilen, Sicherstellung der Sichtprüfung von Bauteilen) zu beachten, die vertraglich festgelegt werden. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf im Fall einer Zerstörung oder Beschädigung an dem Street -Art-Kunstwerk nicht für Ersatz - maßnahmen verantwortlich ist und die Erhaltung des Kunstwerkes im Weiteren den Künstler*innen obliegt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass das Brückenbauwerk im Rahmen des in Auf- stellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 04/027 – Schiess- straße/Windmühlenstraße – mit betrachtet wird, da dieser mit seinem Geltungsbereich nördlich an das Brückenbauwerk grenzt. Im Kontext der Planungen ist auch eine Attraktivieru ng der Flächen unter der bestehenden Hochstraße vorgesehen. Die Bewertung ob die Gestaltungsziele der Künstler*innengruppe mit den Planungszielen im Kontext des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vereinbar sind oder diesen entgegenstehen ist erst mit Vorlage eines Gestaltungskonzeptes möglich. Sofern das Angebot der Künstler*innengruppe zur kostenfreien Gestaltung, unter den o.g. Bedingungen, weiterhin besteht, ist durch die Künstler*innengruppe zu - Seite 2 nächst ein Gestaltungs- und Materialkonzept auszuarbeiten. Auf Grundlage des abgestimmten Gestaltungs - und Materialkonzeptes erfolgt die endgültige Zustimmung der Verwaltung. Das Konzept ist zusammen mit den Auflagen Grundlage für die Vereinbarung, die dann mit der Künstler*innengruppe abgeschlossen wird. Ansprechpartner für die Künstler*innengruppe ist zunächst Herr Mackenschins - Dierkes (89 –96422). Dort ist das Konzept vorzulegen. Herr Mackenschins -Dierkes bindet dann die anderen Ämter der Verwaltung ein.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV4/087/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 08.05.2025
- Erstellt
- 08.05.2025 11:25