2472/2020
Machbarkeitsstudie Wiedervernässung Merheimer Bruch
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Ausschuss
7354 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/670/22 Vorlagen-Nummer 2472/2020 Freigabedatum 21.10.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Machbarkeitsstudie Wiedervernässung Merheimer Bruch Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt eine Freigabe zahlungswirksamer Aufwandsermächtigungen für die Durchführung der Machbarkeitsstudie Wiedervernässung Merheimer Bruch in Höhe von 55.000,00 € im Teilergebnisplan 1301 – Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hpl. 2020/2021, Haushaltsjahr 2020. Alternative: Damit eine Entscheidungsgrundlage für die weiteren Maßnahmen erarbeitet und ein Plangenehmi- gungsverfahren vorbereitet werden kann, ist die Machbarkeitsstudie alternativlos. Erst im Zuge der Ergebnisauswertung werden sich mögliche Alternativkonzeptionen im Rahmen des Revitalisierungs- vorhabens zeigen. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.11.2020 Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün 21.01.2021 Finanzausschuss 07.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 55.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 11.10.2019 im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020/2021 (politischer VN) u.a. Mittel in Höhe von insgesamt 55.000 € für die Machbarkeitsstudie Wiedervernässung Merheimer Bruch unter Freigabevorbehalt in den Doppelhaushalt 2020/2021 ein- gestellt. Der Merheimer Bruch ist ein kulturhistorisches und ökologisches Relikt eines ehemaligen Moorstan- dortes der Kölner Niederterrasse. Das Niedermoor wurde in Vergangenheit trocken gelegt und mit Altlasten verfüllt. Ziel ist die Entfernung der Altlast und Wiedervernässung des Moors. Die Stadt Köln beabsichtigt nun eine Machbarkeitsstudie zu beauftragen, mit dem Ziel, eine richtungsweisende Ent- scheidungsgrundlage über die Durchführbarkeit des Projekts zu schaffen. Nach den Bestimmungen des Bundes-, und Landesnaturschutzgesetzes gehören Moore zu den wert- vollen Lebensräumen, die als Biotope geschützt werden. Intakte Moore sind die effektivsten Kohlen- stoffspeicher der Erde und bilden damit eine enorm wichtige Klimaschutzfunktion. Zudem dienen sie aufgrund des hohen Wasserspeichers dem Hoch- und Grundwasserschutz, sind Heimat vieler selte- ner Tier- und Pflanzarten, haben eine kühlende Wirkung auf lokales und regionales Klima und sind gleichzeitig ein Erholungs- und Erlebnisraum vieler Menschen. Dagegen können entwässerte Moore großen Schaden anrichten. Je stärker sich der Wasserstand durch Trockenheit bzw. Entwässerung 3 absenkt, desto mehr organische Substanz in Form von Torfen wird zersetzt und desto höhere Men- gen an klimawirksamem Kohlendioxid werden freigesetzt. Altlasten können ebenso Schadstoffe pro- duzieren, die die Bodenqualität beeinträchtigen und Umweltschäden verursachen. Im Zuge der all- gemeinen Landschaftsveränderung, des Klimawandels und Biodiversitätsschutzes ist die Revitalisie- rung des Niedermoors dringend notwendig. Seit 1860 begann man mit der Entwässerung des Merheimer Bruches. Dazu wurde der Flehbach tiefer gelegt, um das Wasser des Bruchs abzuleiten. Mit Hilfe der Anlage von Entwässerungsgräbern gelang es in den 1930er Jahren das Sumpfgebiet trocken zu legen. In Folge kam es bei längeren Niederschlagsperioden oder bei Schneeschmelze zu erheblichen Überschwemmungen von Köln- Brück und den umgebenden Feldern. Zuletzt war dies 1961 der Fall. Erst die Errichtung des Hoch- wasserrückhaltebeckens östlich der Erker Mühle Ende der 1960er Jahre brachte hier eine Verbesse- rung. Zahlreiche Tier- und Pflanzenarten der Feucht- und Auengebiete verschwanden und Kohlen- stoffdioxid wurde freigesetzt. Zusätzlich wurde das Gelände mit Altlasten verfüllt. Im Rahmen einer Diplomarbeit der Universität Köln wurde festgestellt, dass es durch die Aufschüt- tungen zu einer Anreicherung mit Schwermetallen im Boden kam. Die Untersuchungen zu den Wir- kungspfaden „Boden-Mensch“ und „Boden-Nutzpflanze“ ergaben, dass Nutzungen als Haus – und Kleingärten oder Spielflächen nicht möglich sind und aufgrund der Überschreitung der Grenzwerte von verschiedenen Schadstoffen, eine nachhaltige Nutzung in Form von Heugewinnung oder Bewei- dung ebenfalls ausgeschlossen ist. Aufgrund mehrerer Meter dicken Tonschichten findet die Übertra- gung von Schadstoffen ins Grundwasser nicht statt, ebenso ein Eintrag in den Flehbach, da dieser in eine Betonschale fließt. Ein weiteres Ergebnis der Untersuchungen ist die Entdeckung von noch vorhandenem natürlichem Niedermoorboden unter den Aufschüttungen. Die beabsichtigte Renaturierung und Regeneration des Niedermoors ist für die langfristige Nutzung von wichtigen und vielfältigen Ökosystemleistungen des Moors für Natur und Mensch unerlässlich. Zur Vorbereitung eines umfangreichen Plangenehmigungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsge- setz soll im ersten Schritt eine Machbarkeitsstudie beauftragt werden. Ziel ist es, die folgenden für das Verfahren relevanten Parameter zu identifizieren und zu definieren, um darauf die Richtung der weiteren Planung zu bestimmen: Organisatorische Umsetzung Wirtschaftliche Machbarkeit Technische Machbarkeit Ressourcen und Verfügbarkeit Zeitliche Vorgaben zur Umsetzung Rechtliche Umsetzung Eine Arbeitsgruppe der Stadtverwaltung und der Stadtentwässerungsbetriebe sollen die Machbar- keitsstudie begleiten. Ursprünglich war angedacht, das Projekt über die EFRE-Förderung Grüne Inf- rastruktur durchzuführen. Dies war leider aufgrund eines umfangreichen wasserrechtlichen Genehmi- gungsverfahrens nicht möglich. Auswirkungen auf den Klimaschutz Intakte Moore stellen eine Senke für Kohlenstoff dar und speichern diesen über lange Zeiträume in enormen Mengen. Andererseits tragen entwässerte Moore in erheblichem Umfang zum Klimawandel bei. Folglich leisten Renaturierungsmaßnahmen von Mooren einen positi- ven Beitrag zum Klimaschutz. Finanzierung Die Machbarkeitsstudie Wiedervernässung Merheimer Bruch entspricht den Bestimmungen der Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise, da eine Aufschiebung der Maßnahme zu gravierenden Verzögerungen des Gesamtprojektes führen würde. 4 Die Finanzierung der Maßnahme „Machbarkeitsstudie Wiedervernässung Merheimer Bruch“ ist im Teilergebnisplan 1301 – Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hpl. 2020/2021, Haushaltsjahr 2020 gesichert.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2472/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 10.12.2020
- Erstellt
- 12.08.2020 08:01