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2472/2020

Machbarkeitsstudie Wiedervernässung Merheimer Bruch

Beschlussvorlage Ausschuss 10.12.2020

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

7354 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/670/22 
 
Vorlagen-Nummer 
 2472/2020 
Freigabedatum 
 21.10.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Machbarkeitsstudie Wiedervernässung Merheimer Bruch 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt eine Freigabe zahlungswirksamer Aufwandsermächtigungen für die 
Durchführung der Machbarkeitsstudie Wiedervernässung Merheimer Bruch in Höhe von 55.000,00 € 
im Teilergebnisplan 1301 – Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 13 
– Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hpl. 2020/2021, Haushaltsjahr 2020. 
 
Alternative: 
 
Damit eine Entscheidungsgrundlage für die weiteren Maßnahmen erarbeitet und ein Plangenehmi-
gungsverfahren vorbereitet werden kann, ist die Machbarkeitsstudie alternativlos. Erst im Zuge der 
Ergebnisauswertung werden sich mögliche Alternativkonzeptionen im Rahmen des Revitalisierungs-
vorhabens zeigen.  
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.11.2020 
Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün 21.01.2021 
Finanzausschuss 07.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  55.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 11.10.2019 im Rahmen der Haushaltsberatungen 
2020/2021 (politischer VN) u.a. Mittel in Höhe von insgesamt 55.000 € für die Machbarkeitsstudie 
Wiedervernässung Merheimer Bruch unter Freigabevorbehalt in den Doppelhaushalt 2020/2021 ein-
gestellt.  
 
Der Merheimer Bruch ist ein kulturhistorisches und ökologisches Relikt eines ehemaligen Moorstan-
dortes der Kölner Niederterrasse. Das Niedermoor wurde in Vergangenheit trocken gelegt und mit 
Altlasten verfüllt. Ziel ist die Entfernung der Altlast und Wiedervernässung des Moors. Die Stadt Köln 
beabsichtigt nun eine Machbarkeitsstudie zu beauftragen, mit dem Ziel, eine richtungsweisende Ent-
scheidungsgrundlage über die Durchführbarkeit des Projekts zu schaffen. 
 
Nach den Bestimmungen des Bundes-, und Landesnaturschutzgesetzes gehören Moore zu den wert-
vollen Lebensräumen, die als Biotope geschützt werden. Intakte Moore sind die effektivsten Kohlen-
stoffspeicher der Erde und bilden damit eine enorm wichtige Klimaschutzfunktion. Zudem dienen sie 
aufgrund des hohen Wasserspeichers dem Hoch- und Grundwasserschutz, sind Heimat vieler selte-
ner Tier- und Pflanzarten, haben eine kühlende Wirkung auf lokales und regionales Klima und sind 
gleichzeitig ein Erholungs- und Erlebnisraum vieler Menschen. Dagegen können entwässerte Moore 
großen Schaden anrichten. Je stärker sich der Wasserstand durch Trockenheit bzw. Entwässerung

3 
absenkt, desto mehr organische Substanz in Form von Torfen wird zersetzt und desto höhere Men-
gen an klimawirksamem Kohlendioxid werden freigesetzt. Altlasten können ebenso Schadstoffe pro-
duzieren, die die Bodenqualität beeinträchtigen und Umweltschäden verursachen. Im Zuge der all-
gemeinen Landschaftsveränderung, des Klimawandels und Biodiversitätsschutzes ist die Revitalisie-
rung des Niedermoors dringend notwendig.  
 
Seit 1860 begann man mit der Entwässerung des Merheimer Bruches. Dazu wurde der Flehbach 
tiefer gelegt, um das Wasser des Bruchs abzuleiten. Mit Hilfe der Anlage von Entwässerungsgräbern 
gelang es in den 1930er Jahren das Sumpfgebiet trocken zu legen. In Folge kam es bei längeren 
Niederschlagsperioden oder bei Schneeschmelze zu erheblichen Überschwemmungen von Köln-
Brück und den umgebenden Feldern. Zuletzt war dies 1961 der Fall. Erst die Errichtung des Hoch-
wasserrückhaltebeckens östlich der Erker Mühle Ende der 1960er Jahre brachte hier eine Verbesse-
rung. Zahlreiche Tier- und Pflanzenarten der Feucht- und Auengebiete verschwanden und Kohlen-
stoffdioxid wurde freigesetzt. Zusätzlich wurde das Gelände mit Altlasten verfüllt.  
 
Im Rahmen einer Diplomarbeit der Universität Köln wurde festgestellt, dass es durch die Aufschüt-
tungen zu einer Anreicherung mit Schwermetallen im Boden kam. Die Untersuchungen zu den Wir-
kungspfaden „Boden-Mensch“ und „Boden-Nutzpflanze“ ergaben, dass Nutzungen als Haus – und 
Kleingärten oder Spielflächen nicht möglich sind und aufgrund der Überschreitung der Grenzwerte 
von verschiedenen Schadstoffen, eine nachhaltige Nutzung in Form von Heugewinnung oder Bewei-
dung ebenfalls ausgeschlossen ist. Aufgrund mehrerer Meter dicken Tonschichten findet die Übertra-
gung von Schadstoffen ins Grundwasser nicht statt, ebenso ein Eintrag in den Flehbach, da dieser in 
eine Betonschale fließt.  
Ein weiteres Ergebnis der Untersuchungen ist die Entdeckung von noch vorhandenem natürlichem 
Niedermoorboden unter den Aufschüttungen. Die beabsichtigte Renaturierung und Regeneration des 
Niedermoors ist für die langfristige Nutzung von wichtigen und vielfältigen Ökosystemleistungen des 
Moors für Natur und Mensch unerlässlich. 
 
Zur Vorbereitung eines umfangreichen Plangenehmigungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsge-
setz soll im ersten Schritt eine Machbarkeitsstudie beauftragt werden. Ziel ist es, die folgenden für 
das Verfahren relevanten Parameter zu identifizieren und zu definieren, um darauf die Richtung der 
weiteren Planung zu bestimmen:  
 
 Organisatorische Umsetzung  
 Wirtschaftliche Machbarkeit 
 Technische Machbarkeit 
 Ressourcen und Verfügbarkeit  
 Zeitliche Vorgaben zur Umsetzung  
 Rechtliche Umsetzung 
 
Eine Arbeitsgruppe der Stadtverwaltung und der Stadtentwässerungsbetriebe sollen die Machbar-
keitsstudie begleiten. Ursprünglich war angedacht, das Projekt über die EFRE-Förderung Grüne Inf-
rastruktur durchzuführen. Dies war leider aufgrund eines umfangreichen wasserrechtlichen Genehmi-
gungsverfahrens nicht möglich.  
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Intakte Moore stellen eine Senke für Kohlenstoff dar und speichern diesen über lange Zeiträume in 
enormen Mengen. Andererseits tragen entwässerte Moore in erheblichem  
Umfang zum Klimawandel bei. Folglich leisten Renaturierungsmaßnahmen von Mooren einen positi-
ven Beitrag zum Klimaschutz. 
 
Finanzierung 
 
Die Machbarkeitsstudie Wiedervernässung Merheimer Bruch entspricht den Bestimmungen der 
Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise, da eine Aufschiebung der Maßnahme zu gravierenden 
Verzögerungen des Gesamtprojektes führen würde.

4 
Die Finanzierung der Maßnahme „Machbarkeitsstudie Wiedervernässung Merheimer Bruch“ ist im 
Teilergebnisplan 1301 – Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 13 – 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hpl. 2020/2021, Haushaltsjahr 2020 gesichert.

Beratungsverlauf (3)

03.12.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
21.01.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
01.02.2021 Finanzausschuss
TOP 10.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2472/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
10.12.2020
Erstellt
12.08.2020 08:01