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2202/2025

Kosten und Verfahren zur Umbenennung von Straßen, Plätzen und Parks in der aktuellen Wahlperiode 2020 - 2025

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 24.02.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 17.03.2026, TOP 2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2635 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/235/1 
 
Vorlagen-Nummer 21.10.2025 
 2202/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss  
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 11.12.2025 
17.03.2026 
 
Kosten und Verfahren zur Umbenennung von Straßen, Plätzen und Parks in der 
aktuellen Wahlperiode 2020 - 2025 
Mit der Anfrage AN/0841/2025 erkundigt sich die AfD nach den Kosten und das Verfahren zur 
Umbenennung von Straßen, Plätzen und Parks in der aktuellen Wahlperiode 2020 – 2025. 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
1. Gibt es eine vollständige Übersicht aller Straßen, Plätze und Parks, die in der 
aktuellen Wahlperiode umbenannt worden sind? 
Falls ja, bitten wir darum, diese Übersicht dem Stadtentwicklungsausschuss zur 
Verfügung zu stellen. 
In der Wahlperiode 2020 – 2025 wurden zwei Straßen und ein Straßen-Teilstück um-
benannt: 
Lerschstraße    in Adele-Gerhard-Straße 
Mohrenstraße    in Gregorius-Maurus-Straße 
Gernotstraße (Teilstück)  in Jürgen-Schumann-Weg 
Darüber hinaus wurden drei weitere Umbenennungen beschlossen, aber noch nicht 
vollzogen. 
 
2. Welche Gesamtkosten sind der Stadt Köln im Zusammenhang mit diesen Um-
benennungen entstanden? 
Bitte führen Sie die Kosten differenziert nach den folgenden Positionen auf: 
 Verwaltungsaufwand 
 Beschilderung (Anbringung) 
 Materialkosten 
 Information der Anwohnenden 
 sonstige Kosten

2 
 
Die Benennung von Straßen und Plätzen gemäß der entsprechenden Richtlinie ist 
eine Pflichtaufgabe der Verwaltung. Aufgrund des sehr geringen Aufwandes – drei 
Umbenennungen in fünf Jahren – erfolgt keine dezidierte Kostenerhebung. 
 
3. Welche Maßnahmen zur Kostenkontrolle und Prozessoptimierung werden an-
gewendet? 
Bitte erläutern Sie, ob es hierfür ein einheitliches Verfahren oder Controlling-In-
strumente gibt. 
Siehe auch Ausführungen zu Antwort 2. Es besteht kein Grund, weitere Maßnahmen 
zur Kostenkontrolle und Prozessoptimierung zu veranlassen.  
 
4. Welche konkreten Auswirkungen auf das Stadtbild, das Sicherheitsgefühl der 
Bevölkerung bzw. das gesellschaftliche Zusammenleben wurden durch die Um-
benennungen beobachtet? 
Bitte teilen Sie mit, ob hierzu begleitende Untersuchungen, Bürgerbefragungen 
oder andere Formen der Erfolgskontrolle durchgeführt wurden und welche Er-
gebnisse ggf. vorliegen. 
Die Umbenennungen erfolgen auf Basis der städtischen Richtlinien. Die Verwaltung 
sieht daher keinen konkreten Anlass für eine entsprechende Untersuchung, die auch 
mit erheblichen Aufwendungen verbunden wäre. 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (2)

17.03.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
Entscheidung

Orte (5)

  • Adele-Gerhard-Straße
  • Mohrenstraße
  • Gregorius-Maurus-Straße
  • Gernotstraße
  • Jürgen-Schumann-Weg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2202/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
24.02.2026
Erstellt
03.07.2025 12:00