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2713/2023

Fünfter Sachstandsbericht zur Umsetzung des Konzeptes zur Förderung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr Köln aus Oktober 2018

Mitteilung Ausschuss 31.08.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 25.09.2023, TOP 4.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

14193 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/37 
 
Vorlagen-Nummer 31.08.2023 
 2713/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 19.09.2023 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 25.09.2023 
 
Fünfter Sachstandsbericht zur Umsetzung des Konzeptes zur Förderung des 
Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr Köln aus Oktober 2018 
In ihren Sitzungen am 30.10.2018 und 12.11.2018 haben der Gesundheitsausschuss und der 
Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergaben / Internationales das 
durch das Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz erstellte Konzept zur 
Förderung des Ehrenamtes zur Kenntnis genommen. 
 
Das Konzept bündelte verschiedene notwendige Handlungsfelder zu einem Gesamtpapier. 
Um dem Lesenden eine hohe Transparenz zu den einzelnen Sachverhalten zu gewährleisten, 
orientiert sich dieser Bericht am bestehenden Inhaltsverzeichnis. Eine inhaltliche Zusammen-
fassung der Konzeptpunkte ist dem jeweiligen aktuellen Sachstand vorangestellt. Einleitung, 
organisatorische oder strukturelle Beschreibungen der Freiwilligen Feuerwehr bleiben unkom-
mentiert. 
 
Die verwendeten Farbpunkte signalisieren den aktuellen Status des Themenfeldes wie folgt: 
 
abgeschlossener Konzeptpunkt 
 in Bearbeitung befindlicher Konzeptpunkt 
 unbearbeiteter Konzeptpunkt 
 
Aus Gründen der Lesbarkeit werden im Folgenden lediglich die gegenüber dem vierten Sach-
standsbericht (Session Nr. 3106/2022) geänderten Sachstände dargestellt. 
 
 
5.1 Organisatorische Maßnahmen 
5.1.1 Personalentwicklungskonzept  
Sowohl Brandschutzbedarfsplan als auch die Laufbahnverordnung für ehrenamtliche Angehö-
rige der Feuerwehren in NRW (VOFF NRW) fordern Konzepte zur Personalentwicklung im 
Ehrenamt. Personalentwicklung im ehrenamtlichen Bereich muss sich neben der fachlichen 
Qualifizierung der Mitglieder, heute systematisch am wettbewerblichen Umfeld mit Beruf, Fa-
milie und Freizeit den daraus resultierenden Anforderungen an die Möglichkeiten der Mitglie-
der orientieren. 
Es muss daher ein geeignetes Personalentwicklungskonzept für die Freiwillige Feuerwehr er-
stellt werden.

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Das Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz beabsichtigt ab 2023/2024 
ein Folgekonzept zur Förderung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr zu erstellen. 
Schwerpunkte des Folgekonzeptes werden u. a. die Maßnahmen im Zuge des demographi-
schen Wandels und die Stärkung ehrenamtlicher Strukturen in der Feuerwehr Köln bilden. 
 
5.1.2 Bedarfsplanung für die ehrenamtliche Vorhaltung der FF  
Gem. § 7 (2) BHKG bildet die Freiwillige Feuerwehr gemeinsam mit der Berufsfeuerwehr die 
Feuerwehr der Gemeinde bzw. der kreisfreien Stadt. Diesem gesetzlichen Auftrag wird nur 
genüge getan, wenn der Freiwilligen Feuerwehr eine hochwertige Rolle parallel zur Berufsfeu-
erwehr zukommt. 
Um diese Rolle auch erfüllen zu können, ist zukünftig eine valide und analog zum Brand-
schutzbedarfsplan regelmäßig fortzuschreibende, bedarfsorientierte Planung für die Freiwillige 
Feuerwehr zu erstellen. Trotz der im Brandschutzbedarfsplan festgelegten Maßnahmen in Be-
zug auf die Freiwillige Feuerwehr besteht bis heute weder in personeller noch in funktionsbe-
zogener Hinsicht ein bedarfsplanerischer Ansatz für die ehrenamtlichen Angehörigen. 
 
Die operative Umsetzung der Maßnahmen für die Freiwillige Feuerwehr aus dem Brand-
schutzbedarfsplan 2022 – 2027 hat begonnen. Neben quantitativen und qualitativen Anpas-
sungen der Organisation sind in Teilen auch massive strukturelle Veränderungen erforderlich. 
Hieran sind zahlreiche Abteilungen und Stabsstellen sowie die Freiwillige Feuerwehr beteiligt. 
 
5.1.3 Jugend und Kinderfeuerwehr  
Die Jugendfeuerwehr ist eine bundesweite Einrichtung der Feuerwehren zur Nachwuchsförde-
rung. Auch die in 1975 gegründete Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Köln stellt 
heute das Rückgrat der Personalgewinnung dar. Sie ist sozusagen das Lebenselixier der Frei-
willigen Feuerwehr Köln. In 24 Jugendgruppen werden derzeit rd. 400 Kinder und Jugendliche 
im Alter von 10 - 17 Jahren auf einen späteren Übertritt in die Einsatzabteilung der Freiwilligen 
Feuerwehr vorbereitet. 
Das BHKG empfiehlt den Kommunen nunmehr auch die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr, in 
der Kinder zwischen dem 6. und 10. Lebensjahr altersgerecht an die Feuerwehr herangeführt 
werden. Zudem fordert das BHKG die Förderung der Jugendarbeit in der Feuerwehr durch die 
Gemeinde als Träger der Gefahrenabwehr. Hier müssen innerstädtisch Wege und Möglichkei-
ten der strukturellen und finanziellen Förderung für Köln gefunden werden. 
Eine längerfristige Kooperation mit der Universität Köln wurde mit einer positiven Tendenz zur 
Fortsetzung besprochen. Hierzu steht eine abschließende Antwort der Verantwortungsträger 
der Universität Köln aus. Parallel wurden an den drei Pilotstandorten die Kinderfeuerwehr-
gruppen eingerichtet und etabliert. Für den Verlauf des Jahres 2023 sind weitere Standorte für 
den Betrieb von Kinderfeuerwehren geplant. Aktuell laufen die Vorgespräche mit den Einhei-
ten in Zündorf, Urbach und Langel / Rheinkassel. 
 
5.1.4 Verwaltung  
Die Entwicklung des Verwaltungsaufwandes für die ehrenamtlichen Einheiten ist in den letzten 
Jahren von einer deutlichen Steigerung geprägt. Erst kürzlich hat der Gesetzgeber im BHKG 
z.B. das Führen von Personalakten sowie die Aufbewahrungs- und Auskunftspflichten festge-
legt bzw. deutlich ausgeweitet. Auch innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr wird die zuneh-
mende Verwaltungslast negativ wahrgenommen und führt zu steigender Unzufriedenheit. Be-
stehende Datenbankverwaltungssysteme können erweitert werden. Eine Aufgabenverlage-
rung auf hauptamtliche Mitarbeitende ist denkbar. 
 
Es wurden zahlreiche technische und organisatorische Vorbereitungen umgesetzt, um 2023 
bis 2024 eine digitale Verwaltung der Freiwilligen Feuerwehr in Betrieb zu setzen. Hierbei wer-
den die Standorte aktiv eingebunden und der Verwaltungsaufwand im Sinne des Ehrenamtes

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verschlankt. 
 
 
 
 
 
 
5.1.5 Service und Logistikkonzept  
Die Teilaspekte des Punktes „Service- und Logistikkonzept“ beschäftigen sich im Wesentli-
chen mit der Etablierung einer zeitgemäßen Servicekultur in der Feuerwehr Köln. Betrachtet 
werden konkret: 
 Öffnungszeiten der Servicebereiche / Einrichtung von Dienstleistungstagen 
 Reinigungslogistik der Schutzkleidung 
 Logistiktransporte und Postverkehr 
 Fahrzeug- und Geräteinstandhaltung und Reparatur 
 Werkstattservice 
Der personelle Mehrbedarf für die Ausweitung der Serviceangebote für die Freiwillige Feuer-
wehr ist zu prüfen. 
 
Kein neuer Sachstand. 
 
5.2 Fahrzeuge und Geräte 
 
5.2.1 Fahrzeuge  
Im Bereich der kommunal beschafften wasserführenden Fahrzeuge der Freiwilligen Feuer-
wehr existiert aufgrund der über viele Jahre verteilten Beschaffungszeitpunkte eine große 
Fahrzeugvielfalt. Alle Löschgruppenfahrzeuge verfügen über eine feuerwehrtechnische Bela-
dung, die ein autarkes Abarbeiten von Einsatzlagen im abwehrenden Brandschutz oder der 
einfachen technischen Hilfeleistung möglich macht. 
Mit Blick auf Effizienzvorteile für BF und FF in Beschaffung, Service und Kosten ist daher an-
zustreben, den Bestand an Löschgruppenfahrzeugen zu vereinheitlichen. Dafür müssen die 
Erstangriffsfahrzeuge bei Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr angepasst, d.h. für beide Seiten 
zukünftig nur noch sogenannte HLF beschafft werden. Im Idealfall bedeutet das, dass zeit-
gleich oder in wenigen Losen 52 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge beschafft werden, was 
zugegebenermaßen mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand verbunden ist, sich 
letztlich aber durch die Vereinheitlichung realisierten Effizienz- und Kosteneinsparungen finan-
ziell rechnet. 
Im Berichtsjahr wurde die Auslieferung der ersten Marge der neuen einheitlichen Hilfeleis-
tungslöschgruppenfahrzeuge (HLF 20) für Freiwillige Feuerwehr umgesetzt. Mit dem Brand-
schutzbedarfsplan wurden weitere Bedarfe legitimiert, welche bereits bei den aktuellen Be-
schaffungsmaßnahmen der Verwaltung berücksichtigt werden. 
 
5.2.2 Gerätehäuser  
Alle Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr verfügen über ein Gerätehaus in geeigneter Lage, 
das entweder Eigentum der Stadt, extern angemietet oder Bestandteil einer Feuer- und Ret-
tungswache der Berufsfeuerwehr ist. Die Bauten befinden sich in sehr unterschiedlichem Zu-
stand. 
In einer -37- internen Analyse sind insbesondere die Situationen in Rodenkirchen, Porz-Ur-
bach, Porz-Ensen und Longerich als kurzfristig verbesserungsbedürftig priorisiert worden. An 
allen vier Standorten müssen in den nächsten fünf Jahren Gerätehäuser neu gebaut werden. 
Unabhängig von der baulichen Situation stellen aber auch die Betreiberpflichten immer grö-

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ßere Herausforderungen an die ehrenamtlichen Kräfte. Vor diesem Hintergrund und zur Ent-
lastung der Ehrenamtler müssen die Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr in die städti-
schen Systeme zur Gebäudeunterhaltung integriert werden. Im Bereich der Gebäudeunterhal-
tung, Reinigung und Sicherung sind die Standorte der Freiwilligen Feuerwehr in die bestehen-
den Rahmenverträge der Stadt einzubeziehen.  
Im Zuge der erforderlichen IT-Anpassungen der Gerätehäuser sind diese auch mit den erfor-
derlichen Telefon- / Breitbandleitungen auszustatten. 
 
Gemeinsam mit der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln werden derzeit die Planungen zur stra-
tegischen Umsetzung aufgenommen. Mit der Neubaumaßnahme Gerätehaus Rodenkirchen 
werden erstmalig alle strategischen Gesichtspunkte umgesetzt. Gemeinsam mit den Zentralen 
Diensten wurden die Liegenschaften der Freiwilligen Feuerwehr in die städtischen Systeme 
zur Gebäudereinigung und -sicherung integriert.  
Für die Umsetzung des strategischen Standortkonzeptes wurde ein Dialog mit dem Amt für 
Liegenschaften, Vermessung und Kataster aufgenommen. Dieser aus dem Brandschutzbe-
darfsplan 2022-2027 resultierende Punkt steht in einer engen Wechselwirkung mit dem Eh-
renamtskonzept, sodass eine parallele Bearbeitung zielführend ist. Die ehrenamtlichen Stand-
orte wurden für eine im Katastrophenfall relevante Ausfallsicherheit in den Planungs- und Um-
setzungskatalog aufgenommen. 
 
5.2.3 IT-Ausstattung  
Mit Blick auf die geplante Einführung von netzwerkbasierten Anwendungen für die unter-
schiedlichen Bereiche der Verwaltung einer Löschgruppe, ist es erforderlich, dass alle Geräte-
häuser mit einer kabelgebundenen und damit ausfallsicheren Anbindung ausgestattet werden. 
Weiterhin ist erstmalig eine Hardwareausstattung vorzusehen. 
 
Die Planung und operative Umsetzung der Hard- und Softwareausstattung für die Gerätehäu-
ser der Freiwilligen Feuerwehr wurde aufgenommen. Die Integration der Freiwilligen Feuer-
wehr in die Netzwerkinfrastruktur sowie die Alarmierungs- und Nachrichtensysteme der Ver-
waltung haben begonnen. 
 
5.3 Motivation und Förderung  
5.3.1 Aufwandsentschädigung  
Die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Leistungen der Feuerwehrangehörigen sol-
len sowohl inhaltlich als auch organisatorisch auf ein zeitgemäßes Niveau angepasst werden. 
Verwaltungsorganisatorisch sollen Prozesse vereinfacht werden. Steuerrechtliche Aspekte der 
Mitglieder aber auch des Trägers müssen beachtet und in die Reformprozesse integriert wer-
den. 
 
Kein neuer Sachstand. 
 
5.3.2 Optimierung der Aus- und Fortbildung  
Die bestehende Fortbildung von ehrenamtlichen Führungskräften muss auf deren Belange ab-
gestimmt werden. Da im Bereich der Zielsetzungen zur Personalführung keine Unterschiede 
zwischen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Führungskräften bestehen, müssen diese als 
Angebot für die ehrenamtliche Seite etabliert werden. 
Ein entsprechendes Konzept unter Einbindung des Amtes für Personal- und Verwaltungsma-
nagement wird hier grob dargestellt.  
Die Heißausbildung in feststoffbefeuerten Trainingsanlagen wird für die ehrenamtlichen Ange-
hörigen als zwingender Bestandteil der Aus- und Fortbildung gefordert. 
 
Mit dem Personal- und Verwaltungsmanagement wurde ein Austausch zur Klärung von Schu-
lungsmaßnahmen für ehrenamtliche Führungskräfte initiiert.

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Die Heißausbildung ist nun integraler Bestandteil der Atemschutzgeräteträgerausbildung der 
Freiwilligen Feuerwehr.  
 
5.3.3 Würdigung ehrenamtlichen Engagements  
Im Jahr 2017 führte Köln mit entsprechendem Ratsbeschluss die Ehrenamtskarte offiziell ein. 
Die damit verbundenen Regelungen ermöglichen die Nutzung dieser Karte nur für aktive An-
gehörige der Freiwilligen Feuerwehr. Wünschenswert wäre eine interne Anpassung, die auch 
die Angehörigen der Ehrenabteilung, die teils 50, 60 und 70 Jahre Mitglied der Freiwilligen 
Feuerwehr sind, zum Erhalt der Karte und deren Vorteile berechtigt. 
Die vom Stadtfeuerwehrverband Köln e.V. seit drei Jahren unter Teilnahme von Politik und 
Verwaltung durchgeführte Ehrung der Jubilare der Kölner Feuerwehren benötigt zukünftig 
eine planbare finanzielle Absicherung. 
Finanzielle und planerische Unterstützung der Kameradschaftspflege soll die Motivation und 
den Zusammenhalt innerhalb der Einheiten verstärken. Das Gerätehaus als Heimstätte des 
Ehrenamtes soll gefördert, gepflegt und einheitlich baulich geplant werden. 
 
5.3.3.1 Erweiterte Einführungen der Ehrenamtskarte NRW  
Kein neuer Sachstand. 
 
5.3.3.2 Jubilaren Ehrung  
Eine Jubilaren Ehrung wurde durchgeführt. In Kooperation mit dem Stadtfeuerwehrverband 
Köln e.V. konnte ein eigenes Ehrungsformat für die Angehörigen der Kölner Feuerwehren ent-
wickelt und eingeführt werden. Im Rahmen der Jubilaren Ehrung wurden 18 Feuerwehrange-
hörige ausgezeichnet. 
 
5.3.3.3 Kameradschaftspflege  
Die Bedürfnisse der Freiwilligen Feuerwehr zur Kameradschaftspflege sind in die Baustan-
dards aufgenommen und werden mit dem Neubau des Gerätehauses Rodenkirchen erstmalig 
umgesetzt. Weitere Berücksichtigung finden diese Standards in Anpassungen von Mietver-
hältnissen.  
 
5.3.3.4 Kooperationen mit dem Stadtfeuerwehrverband  
Kein neuer Sachstand. 
 
Nächster Sachstandsbericht 
Den nächsten Sachstandsbericht wird das Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölke-
rungsschutz im 3. Quartal 2024 vorlegen. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (2)

19.09.2023 Gesundheitsausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.09.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2713/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
31.08.2023
Erstellt
23.08.2023 08:32