2014/0199
Evaluation/Qualitätsentwicklung des Förderprogramms Familienfreundliche Schule – Ergebnisse
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2014/0199
3713 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
22.08.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Schulamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2014/0199
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 211020
Kostenstelle: 040-026-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 2110-21 Sachkonto: 7128000
Betreff: Evaluation/Qualitätsentwicklung des Förderprogramms Familienfreundliche Schule –
Ergebnisse
Vorlage vom: 14.05.2014
Beschlussvorschlag :
1. Der Abschlussbericht über die Evaluation/Qualitätsentwicklung des Förderprogramms
Familienfreundliche Schulen wird gewürdigt und zur Kenntnis genommen.
2. Bei der Kostenstelle 040-026-100 wird ab dem Haushaltsjahr 2015 bei dem Sachkonto
7128000 ein Betrag von 450.000.- € etatisiert.
Anlagen: Abschlussbericht Evaluation-Qualitätsentwicklung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.5.2014:
Erklärtes Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die Verringerung von Armut und Aus-
grenzung durch Herstellung von Bildungsgerechtigkeit und sozialer Integration. Nur dadurch
können die sozialstaatlichen Leitideen von sozialer Gerechtigkeit und Chancengleichheit auf
kommunaler Ebene verwirklicht werden.
Verlässliche nachschulische Angebote mit einer hohen qualitativen Ausrichtung sind zudem
ein wichtiger Standortfaktor und von grundlegender Bedeutung für die Vereinbarkeit von Fa-
milie und Beruf.
Nicht nur durch nationale und internationale Vergleichsstudien zu Leistungen und Qualität
der schulischen Systeme, sondern auch die zunehmende Notwendigkeit von Berufstätigkeit
beider Elternteile zur gesellschaftlichen Teilhabe und familiären Absicherung erfordern die
Entwicklung von Schule zu einem neuen Lern- und Lebensraum für die Schülerinnen und
Schüler.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt versucht mit ihrem kommunalen Förderprogramm „Fami-
lienfreundliche Schule“ bereits seit dem Schuljahr 2002/2003 diesem Anspruch Rechnung
zu tragen.
Um das Förderprogramm „Familienfreundliche Schule“ auf der Grundlage von transparent
nachvollziehbaren Qualitätskriterien neu auszurichten, die finanziellen Ressourcen effizient
einsetzen zu können und darüber hinaus die inhaltliche Weiterentwicklung zur „Ganztagsschu-
le“ (verbindliche Angebote, rhythmisierter Ganztag) unter sozialräumlichen Aspekten voranzu-
bringen, wurde Herr Johannes Schnurr mit der Durchführung der Evaluation/Qualitätsentwick-
lung beauftragt.
Diese wurde im Zeitraum 1.6.2013 bis 1.4.2014 durchgeführt
Zentrale Ergebnisse des Abschlussberichts sind:
• Die derzeit zur Verfügung gestellten Fördermittel reichen nur zur Sicherstellung der Es-
sensversorgung im Rahmen des Landesprogramms „Ganztägig arbeitende Schulen“.
• Die Erreichung der eigentlichen Zielsetzung „Familienfreundliche Schule“ und die Idee
der Verwirklichung einer „Schule als Lebensraum“ erfordert eine Aufstockung der För-
dermittel auf 1.140.000.- €.
Der Abschlussbericht der Evaluation ist dieser Magistratsvorlage beigefügt.
Darmstadt, 14.5.2014
40 II kr
Dezernat II Dezernat IV
Rafael Reißer André Schellenberg
Bürgermeister Stadtkämmerer
anlage 1
32491 Zeichen
Evaluation des Förderprogrammes„ Familienfreundliche Schule“ Wissenschaftsstadt Darmstadt April 2014
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Evaluation/Qualitätsentwicklung des
Förderprogrammes „Familienfreundliche Schule
der Wissenschaftsstadt Darmstadt“
Kranenburg, den 10. April 2014
Beratung und Fortbildung
in der Jugendhilfe
Evaluation des Förderprogrammes„ Familienfreundliche Schule“ Wissenschaftsstadt Darmstadt April 2014
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Inhalt
1 Auftrag ............................................................................................................................................. 3
2 Ziel und Gegenstand der Evaluation ............................................................................................... 3
3 Methodische Vorgehensweise ........................................................................................................ 3
4 Das Förderprogramm und seine Umsetzung .................................................................................. 4
4.1 Zielsetzung ............................................................................................................................... 4
4.2 Beteiligte Schulen und Jugendhilfeträger ............................................................................... 5
4.3 Analyse der Verwendung der Fördermittel im Schuljahr 2012/13 ......................................... 5
4.4 Ergebnisse der Befragung der Maßnahmeträger über die Verwendung der Fördermittel im
Schuljahr 2012/13 ............................................................................................................................... 7
5 Zwischenfazit: Bewertung des Status Quo vor dem Hintergrund der Zielformulierung des
Rahmenkonzeptes ................................................................................................................................... 8
5.1 Pädagogische Konzipierung ..................................................................................................... 8
5.2 Finanzierung der Angebote ..................................................................................................... 9
6 Konzept für die Basis-Versorgung im Ganztag ................................................................................ 9
6.1 Leistungen der Basis-Versorgung im Ganztagsbetrieb ............................................................ 9
6.1.1 Einmalige vorbereitende Tätigkeiten (bei Projektstart) .................................................. 9
6.1.2 Pädagogische Begleitung ............................................................................................... 10
6.1.3 Essensversorgung .......................................................................................................... 10
6.1.4 Laufende leitende und koordinierende Tätigkeiten ...................................................... 10
6.2 Kosten für die Basis-Versorgung ........................................................................................... 10
7 Empfehlungen ............................................................................................................................... 13
Evaluation des Förderprogrammes„ Familienfreundliche Schule“ Wissenschaftsstadt Darmstadt April 2014
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1 Auftrag
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt will ihr Förderprogramm „Familienfreundliche Schule“ auf der
Grundlage von transparenten Qualitätskriterien neu ausrichten um die finanziellen Ressourcen ge-
zielt einsetzen zu können. Darüber hinaus will sie die inhaltliche Weiterentwicklung zur Ganztags-
schule unter sozialräumlichen Aspekten voranbringen. Hierfür sollen geeignete Instrumente erarbei-
tet werden. Grundlage hierfür ist eine Evaluation der bislang im Rahmen des Programmes „Familien-
freundliche Schule“ geförderten Einrichtungen und Maßnahmen Diese Evaluation wurde vom
01.06.2013 bis zum 01.04.2014 durchgeführt. Laut Untersuchungsauftrat soll sie
die gegenwärtige Praxis beschreiben,
vor dem Hintergrund der in dem „Rahmenkonzept familienfreundliche Schule“ vom Febru-
ar 2002 beschriebenen Ziele bewerten und
daraus Erkenntnisse für die weitere Entwicklung erarbeiten.
2 Ziel und Gegenstand der Evaluation
Das relativ offene Rahmenkonzept „Familienfreundliche Schule“ lässt eine große Vielfalt in der prak-
tischen Umsetzung zu. Gleichzeitig ist die Zielgruppe, die damit erreicht werden soll, relativ klar be-
schrieben: gefördert werden Projekte und Maßnahmen an weiterführenden Schulen in der Sekun-
darstufe I, insbesondere für die Zielgruppe der Jahrgangssturen 5 bis 8. Die Teilnahme der jungen
Menschen an den Maßnahmen ist wenig reglementiert (keine festen Betreuungsplätze). Derzeit
nehmen 14 Schulen an dem Programm teil, die geförderten Maßnahmen werden mit wenigen Aus-
nahmen von vier Trägern verantwortet. Die Stadt stellt hierfür jährlich Fördermittel im Rahmen von
rd. 250.000 Euro bereit. Für das Schuljahr 2013/14 wurden die Fördermittel im Vorgriff auf eine Neu-
konzipierung auf 400.000 Euro erhöht.
Aufgrund dieser Ausgangslage wurde die Untersuchung so konzipiert, dass mit begrenztem Aufwand
gezielt Erkenntnisse für die weitere Entwicklung auf dem Weg zur Ganztagsschule gewonnen wer-
den. Sie konzentrierte sich zunächst darauf, die über die FFS-Mittel finanzierten Maßnahmen nach
Aufwand und Inhalt zu erfassen. Anschließend wurden die im Rahmen des Projektes erkennbaren
Wirkungen dieser Maßnahmen vor dem Hintergrund der in den Förderrichtlinien formulierten Ziele
bewertet. Aus diesen Erkenntnissen wiederum wurden dann Empfehlungen für die weiter Gestaltung
der Förderung abgeleitet.
3 Methodische Vorgehensweise
Bei der Untersuchung wurden von Beginn an die beteiligten Schulen und Maßnahmenträger einbe-
zogen. Alle Untersuchungsschritte wurden mit ihnen abgestimmt. Dazu wurde eine Projektlenkungs-
gruppe ins Leben gerufen, in der die Träger mit Leitungsebene und Mitarbeiterebene und die Schulen
mit Lehrkräften und Schulleitungen vertreten waren.
Die Projektlenkungsgruppe traf sich zu sechs Sitzungen. Bereits in der ersten Sitzung wurde deutlich,
dass der ursprüngliche Untersuchungsansatz verändert werden musste. In dieser Sitzung zeigte sich,
dass durch die rasante Entwicklung, die sich im Feld der Ganztagsschule in den vergangenen Jahren
vollzogen hat, die Praxis der Umsetzung der FFS-Angebote
an die veränderten und heterogenen Rahmenbedingungen in den Schulen angepasst wurde,
sich kaum mehr in einheitliche Kategorien beschreiben lässt und
in ihrer Ausrichtung von den ursprünglich in den Förderrichtlinien formulierten Zielen deut-
lich abweicht.
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Dieser erste Befund hatte Konsequenzen für die geplanten qualitativen Untersuchungsbausteine,
denn eine Beschreibung der Wirksamkeit der Maßnahmen setzt eine positive Zielformulierung als
Maßstab voraus. Es hatte sich – nach einheitlicher Auffassung aller Beteiligten – in den Schulen je-
doch inzwischen eine Praxis etabliert, die mit den ursprünglichen Zielsetzungen nur noch wenig zu
tun hatte (siehe hierzu Punkt 5). Die Untersuchung beschränkt sich deshalb hinsichtlich der geförder-
ten Maßnahmen auf die Beschreibung des Status Quo und entwickelt daraus Empfehlungen für die
Anpassung der Förderrichtlinien in Bezug auf den Vergabemodus.
4 Das Förderprogramm und seine Umsetzung
4.1 Zielsetzung
Im Rahmenkonzept für das Förderprogramm vom Februar 2002 wird folgende Zielsetzung formuliert:
„Dem wachsenden Bedarf an einer lebenslagenorientierten Bildungspolitik wird der Magistrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt durch die Konzeptentwicklung einer familienfreundlichen Schule ge-
recht. Individuelle Angebote tragen dazu bei, die Kinder und Jugendlichen in ihrer Bildungskarriere –
entsprechend ihrem Alter, ihres Geschlechts und unter Berücksichtigung ihrer sozialen und kulturel-
len Bildungsvoraussetzungen - adäquat zu fördern. Sie gewährleisten die Integration in das Schulsys-
tem, ermöglichen einen Schulabschluss und somit die Eingliederung in den Ausbildungsmarkt. Das
Konzept ist so ausgerichtet, dass die Familien in der Bewältigung der Vereinbarkeit von Familie und
Beruf entlastet werden“.
Im Weiteren werden im Rahmenkonzept folgende Anforderungen an die geförderten Angebote for-
muliert:
Die Angebote sollen:
auf der Grundlagen eines pädagogischen Konzeptes gestaltet werden, das auf die Lebensla-
gen der jungen Menschen Bezug nimmt,
ein breites Spektrum an Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur, Ökologie und Gesundheit abde-
cken,
individuelle psychologische Beratung und Förderung beinhalten,
eng mit dem Unterrichtsgeschehen verknüpft sein und
eine Mittagessen-Versorgung und Hausaufgabenbetreuung beinhalten.
Organisatorisch sollen die Angebote
in enger Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe konzipiert und angeboten werden,
in Zusammenarbeit und unter Beteiligung der Eltern realisiert werden und
räumlich im Schulbetrieb integriert sein.
Aufgrund der besonderen Anforderungen, die die Adoleszenz im Hinblick auf Erziehungsfragen an
Familie und Schule stellt, richtet sich das insbesondere auf die Jahrgangsstufen 5 bis 8.
Mit seiner Zielsetzung hatte das Förderprogramm ein vornehmlich (sozial)-pädagogisches, Benachtei-
ligungen kompensierendes Angebot im Fokus. Es setzt eine breite thematische Ausrichtung, eine
enge Verknüpfung mit der Schule und dem Unterricht sowie eine strukturelle Beteiligung der Eltern
voraus.
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4.2 Beteiligte Schulen und Jugendhilfeträger
Im Schuljahr 2012/13 wurden Maßnahmen an insgesamt 14 Schulen gefördert.
Bernhard-Adelung-Schule
Eleonorenschule
Erich Kästner-Schule
Ernst-Elias-Niebergall-Schule
Georg-Büchner-Schule
Gutenbergschule
Herderschule
Justus-Liebig-Schule
Lichtenbergschule
Ludwig-Georgs-Gymnasium
Mornewegschule
Stadtteilschule Arheilgen
Viktoriaschule
Wilhelm-Leuschner-Schule
Die Angebote wurden von vier anerkannten Jugendhilfeträgern in Kooperation mit den Schulen ver-
antwortet und durchgeführt.
„Die Villa - Verein für innovative Jugendhilfe e. V. “: Träger der Angebote in der Gutenberg-
schule, der Lichtenbergschule, des Ludwig-Georgs-Gymnasiums, der Vikoriaschule und der
Wilhelm-Leuschner-Schule
„Sozialkritischer Arbeitskreis Darmstadt e.V.“ (SKA): Bernhard-Adelung-Schule, Erich Käst-
ner-Schule. Ernst-Elias-Niebergall-Schule, Georg Büchner-Schule, Stadtteilschule Arheilgen.
„Kinder- und Jugendarbeit e. V“. : Eleonorenschule, Justus-Liebig-Schule.
ASB in Darmstadt: Mornewegschule
„DRK – Kreisverband Darmstadt-Stadt e. V.“: Herderschule
Das Angebot an der Herderschule hat einen Sonderstatus: es zielt fast ausschließlich auf die Kompen-
sation von Benachteiligung durch sprachliche und kulturelle Differenzen von jungen Menschen und
Eltern mit türkischem Migrationshintergrund. An allen anderen Schulen werden die Mittel zwar sehr
unterschiedlich eingesetzt, die geförderten Angebote lassen sich jedoch in Arbeitsbereichen zusam-
menfassen. In den folgenden Analysen beziehen wir uns demnach auf die Angebote in 13 Schulen
(alle außer der Herderschule).
4.3 Analyse der Verwendung der Fördermittel im Schuljahr 2012/13
Im Schuljahr 2012/13 wurden die Fördermittel wie folgt in den Schulen eingesetzt:
Tabelle 1: Geförderte Schulen und Höhe der Förderung 2012/13
Bernhard-Adelung-Schule 20.000 €
Eleonorenschule 20.000 €
Erich Kästner-Schule 25.000 €
Ernst-Elias-Niebergall-Schule 12.800 €
Georg-Büchner-Schule 20.000 €
Gutenbergschule 20.000 €
Justus-Liebig-Schule 20.000 €
Lichtenbergschule 25.000 €
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Ludwig-Georgs-Gymnasium 20.000 €
Mornewegschule 24.000 €
Stadtteilschule Arheilgen 20.000 €
Viktoriaschule 20.000 €
Wilhelm-Leuschner-Schule 20.000 €
Summe 266.800 €
Im Rahmen der Evaluation wurde eine schriftliche Befragung zur Verwendung dieser Mittel bei den
Trägern durchgeführt.
Gefragt wurde nach der Höhe der verwendeten Mittel für
Pädagogische Gruppen- und Individualangebote
Hausaufgabenbetreuung
Mittagessenversorgung
Außerdem wurde gefragt nach der Höhe der verwendeten Mittel für
Sachkosten
Personalkosten für
o Pädagogisches Fachpersonal
o Anderes Personal
o Festangestelltes Personal
o Nicht festangestelltes Personal.
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4.4 Ergebnisse der Befragung der Maßnahmeträger über die Verwendung der
Fördermittel im Schuljahr 2012/13
Der überwiegende Teil der Mittel wird zur Abdeckung der Personalkosten eingesetzt
Abbildung 1: Ausgaben FFS 2012/13 nach Personal- und Sachkosten
Bei dem eingesetzten Personal handelt es sich nur zu einem kleinen Teil um pädagogisches Fachper-
sonal.
Abbildung 2: Personalausgaben FFS 2012/13 nach Art des Personals
Personal und Sachkosten werden vorwiegend für die Bereitstellung und Verteilung des Mittagessens
aufgewendet.
Abbildung 3: Ausgaben FFS 2012/13 nach Art der Verwendung
Im Ergebnis zeigte sich folgendes Gesamtbild:
Mit den Fördermitteln werden überwiegend Personalkosten (84%) bestritten für fest angestellte
Kräfte (79%), die keine pädagogische Fachausbildung haben (88%).Diese Kräfte werden eingesetzt für
die Vorbereitung und Durchführung der Mittagessen-Versorgung (64%), für die Hausaufgabenbe-
treuung (21%) und andere pädagogische Aufgaben (15%).
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Die geförderten Angebote wurden im Erhebungszeitraum von 1.048 Schülerinnen und Schülern ge-
nutzt (Angaben der Einrichtungsträger). Gezählt wurden die zum Mittagessen angemeldeten Kinder
und Jugendlichen. Da die Angebote in der Mittagszeit im Prinzip für alle offen sind, ist aber davon
auszugehen, dass weit mehr Schülerinnen und Schüler direkt oder indirekt davon profitiert haben.
5 Zwischenfazit: Bewertung des Status Quo vor dem Hin-
tergrund der Zielformulierung des Rahmenkonzeptes
5.1 Pädagogische Konzipierung
Das Rahmenkonzept „Familienfreundliche Schule“ will ein Angebot schaffen, das individuelle Benach-
teiligungen auf dem Weg zum Schulerfolg kompensiert. Es hat dabei den Ganztagsbetrieb an den
weiterführenden Schulen im Blick, konnte sich aber bei seinem Start nicht auf ein fest umrissenes
Ganztagsangebot von Seiten der Schule beziehen und darauf aufbauen. Seit dem Start des Rahmen-
konzeptes im Jahr 2002 wurden die Rahmenbedingungen für den Ganztagsbetrieb in den Schulen
stetig weiterentwickelt und zuletzt im Erlass vom 01.11.2011 als „Richtlinie für ganztägig arbeitenden
Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz“ festgeschrieben. Darin wird - und dies gilt für
alle ganztägig arbeitenden Schulen - dem Schulträger die Aufgabe der Sicherstellung der räumlichen
und sächlichen Voraussetzungen sowie die Unterstützung der Schule bei der Erstellung eines Pla-
nungskonzeptes übertragen. Wörtlich heißt es dort: „Der Schulträger stellt sicher, dass Schülerinnen
und Schülern und dem Personal der Schule an allen Unterrichtstagen mit Nachmittagsangebot ein
Mittagessen angeboten werden kann. Er gewährleistet die für das Essensangebot erforderliche
räumliche, sächliche und personelle Ausstattung der Schule.“ Für die betroffenen Schulen gilt das in
den Richtlinien spezifizierte „Profil 1 “ wonach eine Versorgung an drei Wochentagen bis 14:30 Uhr
vorgesehen ist. Eine Ausnahme bildet die Mornewegschule: hier gilt das Profil 2.
In der Praxis hat diese Entwicklung in Darmstadt dazu geführt, dass die Mittel aus dem Förderpro-
gramm „Familienfreundliche Schule“ inzwischen primär für die Sicherstellung des Mittagessens ver-
wendet werden. Dies wird in der oben referierten Abfrage bestätigt. Die Stadt hat diese Aufgaben
anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe übertragen. Damit hat sie die Weichen dafür gestellt,
dass diese Angebote als Teile eines (Schul-)-pädagogischen Gesamtkonzeptes geplant und umgesetzt
werden. Diese Praxis beinhaltet pädagogische Tätigkeiten (Begleitung und Aufsicht in der Essenssitu-
ation, teilweise Anleitung von jungen Menschen bei Dienstleistungen rund um das Essen, Vermitt-
lung in Konfliktsituationen) kann aber nicht die in den Zielsetzungen formulierten kompensatorischen
Wirkungen (Ausgleich von Benachteiligung auf dem Weg zum Bildungserfolg) entfalten. Eine Evalua-
tion dieser Wirkungen erübrigt sich damit.
Die Fördermittel werden gegenwärtig in geringem Maße für die ursprünglich propagierten pädago-
gisch-kompensatorischen Ziele des Programmes eingesetzt. Vornehmlich dienen sie gegenwärtig der
Sicherstellung der Basis-Versorgung im Ganztagsbetrieb, zu der die Stadt als Schulträger verpflichtet
ist. Diese Versorgung beinhaltet aktuell einerseits die Bereitstellung eines Mittagessens, andererseits
aber auch ein pädagogisches Angebot, das primär der Gestaltung der Essen-Situation dient, darüber
hinaus zu einem kleinen Anteil Freizeitangebote und Hausaufgabenbetreuung sowie zu einem sehr
geringen Teil auch die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern betrifft. Alle diese Leis-
tungen haben im Rahmen des Schulbetriebes notwendigerweise pädagogische Komponenten, sind
konzeptionell und strukturell mit dem Schulbetrieb verknüpft und werden deshalb von Trägern der
freien Jugendhilfe durchgeführt.
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5.2 Finanzierung der Angebote
Die Angebotsgestaltung vor Ort in den Schulen ist sehr unterschiedlich. Die Gründe hierfür sind viel-
fältig, sie reichen von der räumlichen Grundausstattung über die Auswahl des Caterers bis personel-
len Ausstattung und inhaltlichen und zeitlichen Verknüpfung von Unterricht und außerunterrichtli-
chen Angeboten. Letztendlich entwickelt jede Schulgemeinde mit dem Träger ein individuelles Kon-
zept und dies ist auch ganz im Sinne des Förderkonzeptes. Hier wird ausdrücklich eine enge Koopera-
tion zwischen Schule und Träger bei der Gestaltung der Angebote gefordert. Vor diesem Hintergrund
hat sich eine Praxis etabliert, in der schulübergreifend nicht mehr exakt festgestellt werden kann, mit
welchen finanziellen Mitteln welche Leistungen bezahlt werden. Grundsätzlich können wir von drei
Finanzquellen ausgehen:
Personalressourcen bzw. Finanzmittel aus dem Landesprogramm für die ganztägig arbeiten-
den Schulen,
Fördermittel aus dem Programm „Familienfreundliche Schule“ der Stadt Darmstadt,
Elternbeiträge (in der Regel für das Essen).
Der schrittweise Ausbau der Schulen in Richtung Ganztagesbetrieb erfordert die Kooperation von
Schulträger und staatlicher Schulbehörde. Die Stadt Darmstadt hat die Ausgestaltung des von ihr
verantworteten Teils des Ganztagesbetriebes an Träger der freien Jugendhilfe übertragen. Die Träger
haben vor Ort in den Schulen individuelle Umsetzungs- und damit auch Finanzierungskonzepte für
die Angebote entwickelt. Eine konkrete schulübergreifende Beschreibung des vom Schulträger ver-
antworteten Angebotes nach Art und Umfang, die als Grundlage für die Berechnung des finanziellen
Förderbedarfes dienen kann, wird im Folgenden als Ergebnis des Projektes vorgestellt.
6 Konzept für die Basis-Versorgung im Ganztag
Ausgehend von ihren Erfahrungen an den geförderten Schulen und nach Maßgabe der in den Richtli-
nien des Landes vorgegebenen Rahmenbedingungen wurde im Rahmen des Projektes unter Mitwir-
kung der Angebotsträger ein Konzept zur inhaltlichen und kostenbezogenen Beschreibung der Basis-
Versorgung im Ganztagsbetrieb erarbeitet. Dieses Konzept bildet einen Ausgangspunkt für die im
Ergebnis der Evaluation formulierten Empfehlungen in Bezug auf die Neugestaltung der Förderung.
Alle partizipierenden Schulen -bis auf die Mornewegschule- sind nach den Richtlinien des Landes
dem Profil 1 des Ganztagsbetriebs zugeordnet. Danach ist ein Ganztagsbetrieb an 3 Wochentagen bis
14:30 vorgesehen. In der Realität weichen alle Schulen von diesen Vorgaben ab und bieten die Es-
sensversorgung regelhaft an 5 Wochentagen. Dies ist zum Teil durch die Stundentafel vorgegeben
und wird von den Eltern in der Regel so gewünscht. In den folgenden Darstellungen werden beide
Varianten (Versorgung an 3 Wochentagen oder an 5 Wochentagen) dargestellt.
6.1 Leistungen der Basis-Versorgung im Ganztagsbetrieb
Die folgende Leistungsbeschreibung wurde von den Angebotsträgern entwickelt.
6.1.1 Einmalige vorbereitende Tätigkeiten (bei Projektstart)
Konzeptentwicklung,
Kooperations‐ bzw. Abstimmungsgespräche mit der Schule,
Entwicklung eines Raumkonzeptes vor Ort,
Auswahl Cateringsystem
Schüler‐/Elternbefragungen,
Caterer‐Akquise,
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Personalakquise,
Einpflegen der Daten in das Administrations- und Abrechnungssystem
6.1.2 Pädagogische Begleitung
Begrüßung und Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler beim Mittagessen
Ggf. Einbindung der Schülerinnen und Schüler in die Essensversorgung
Hausaufgabenbetreuung
Pädagogische Gruppenangebote
Individuelle Angebote (Gespräche, Konfliktregelung, Kurzberatung)
Abstimmung mit Eltern
Abstimmung mit LehrerInnen
6.1.3 Essensversorgung
Essen annehmen,
Wärmetheken vorbereiten,
Tische/Raum und Geschirr vorbereiten,
Essensausgabe,
Spülen,
Reinigung der Ausgabeküche,
Tische abwischen,
Stühle hochstellen
Abgleich der Listen
Vertragsbetreuung
Essenbestellung
Inkasso
6.1.4 Laufende leitende und koordinierende Tätigkeiten
Personalführung,
Personalentwicklung,
Personalbegleitung,
Vertretung des Projektes nach außen,
Projektkoordination vor Ort,
Kontinuierliche Päd. Begleitung
konzeptionelle Weiterentwicklung,
Dienstplanung,
Datenverwaltung
Verwaltung BUT-Mittel
6.2 Kosten für die Basis-Versorgung
Die Gesamtkosten für die Basis-Versorgung werden individuell für jede Schule nach einem einheitli-
chen Berechnungsmodell ermittelt. Das Berechnungsmodell enthält folgende Variablen:
Anzahl der zum Essen angemeldeten Schülerinnen und Schüler
Anzahl der Versorgungstage
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Anzahl der unabhängigen Versorgungs-Standorte in der Schule1
Diese Werte werden für jede Schule individuell ermittelt. Von diesen Werten ist die individuelle Höhe
des Förderbeitrages abhängig. Demnach verändert sich der Gesamtumfang der Förderung primär
durch die Anzahl der am Mittagessen teilnehmenden Schüler und durch die Zahl der Versorgungsta-
ge. Weitere Faktoren, wie die Gesamtschülerzahlen der einzelnen Schulen oder spezifische Indikato-
ren für soziale Belastungen der Schüler werden bei der Berechnung der Höhe der Förderung nicht
berücksichtigt.
Das Rechenmodell stützt sich auf die in den Tabellen 2 und 3 aufgeführten Eckwerte.
Die Personalkosten werden nach Arbeitsstunden ermittelt. Es wird zwischen folgenden Qualifikatio-
nen und den entsprechenden Brutto-Arbeitgeberkosten pro Stunde als Berechnungsbasis unter-
schieden:
Tabelle 2: Qualifikation des eingesetzten Personals und Brutto-Arbeitgeberkosten pro Arbeitsstunde
Qualifikation Entgeltgruppe Brutto Arbeitgeberkos-
ten pro Arbeitsstunde
bei 39 Wochenstunden
Pädagogische Leitungskraft S 13 (Sozial u. Erziehungsberufe) 36,00 Euro2
Pädagogische Fachkraft S 6 (Sozial u. Erziehungsberufe) 28,70 Euro3
Hilfskraft 15,00 Euro4
Verwaltungskraft E 3 (Verwaltungsdienst) 23,70 Euro5
In der folgenden Tabelle werden die weiteren Berechnungsgrundlagen dargestellt. Sie basieren im
Wesentlichen auf den Angaben der Angebotsträger.
1 In zwei der teilnehmenden Schule (Ludwig-Georgs-Gymnasium und Victoriaschule) findet die Mittagessen-
Versorgung aufgrund der baulichen Voraussetzungen an zwei unterschiedlichen Standorten statt.
2 Stundenpauschalen nach KGST „Kosten eines Arbeitsplatzes“ Bericht 4/2011 .
3 Stundenpauschalen nach KGST „Kosten eines Arbeitsplatzes“ Bericht 4/2011 .
4 Stundenpauschale für Hilfskräfte nach Angaben der Angebotsträger
5 Stundenpauschalen nach KGST „Kosten eines Arbeitsplatzes“ Bericht 4/2011 .
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Tabelle 3: Berechnung des Aufwandes an Arbeitsstunden für die Aufgaben
Aufgaben-
bereich
Aufgabe Qualifizie-
rung
Stundenberechnung
Projektstart
Konzeptentwicklung Pädagogi-
sche Lei-
tungskraft
35 Std. pauschal zzgl. 10%
Vertretung
Aufbau Buchhaltung/Verwaltung Verwal-
tungskraft
20 Std pauschal zzgl. 10%
Vertretung
Pädagogi-
sche Beglei-
tung
Projektkoordination, Kontinuierli-
che Päd. Begleitung, konzeptio-
nelle Weiterentwicklung, Dienst-
planung, Kontakte zu Leh-
rer/innen und Eltern,
Pädagogi-
sche Fach-
kräfte
Für jeden unabhängigen
Standort 3,5 Std/Schultag
zzgl. 10% Vertretung
Pädagogische Arbeit inklusive
Vor- und Nachbereitung
Pädagogi-
sche Hilfs-
kräfte
Für jeden unabhängigen
Standort und bis zu 60 Teil-
nehmer eine Hilfskraft mit 3
Std./Schultag zzgl. 10% Ver-
tretung
Essensver-
sorgung
Essensannahme, Vorbereitung,
Thekendienst, Küchendienst
Hilfskräfte Für jeden unabhängigen
Standort und bis zu 40 Teil-
nehmer eine Hilfskraft mit 3
Std./Schultag zzgl. 10% Ver-
tretung
Weiterentwicklung des Angebotes
mit der Schule, dem Schulträger
und dem Caterer
Pädagogi-
sche Lei-
tungskraft
18 Std. pro Schuljahr zzgl.
10% Vertretung
Vertragsbetreuung, Bestellung
Essen, Inkasso
Sockelbetrag von 2.350 € für 40 Verträge,
danach je Vertrag 2,75 € pro Monat zum
Halbjahr, Verrechnung von Krankheiten über
3 Tagen, Essensbestellungen im Voraus, Ein-
zug durch Lastschriftverfahren
Sachkosten: 5% der päd. Kosten zzgl. 500,- € pauschal für die Küche
Auf der Grundlage dieser Werte ergeben sich für alle im Förderprogramm derzeit berücksichtigten 13
Schulen an 15 unabhängigen Standorten und 1.048 angemeldeten Schülerinnen und Schüler im
Schuljahr 2012/13 folgende Kosten:
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Tabelle 4: Kosten der Leistungen nach Leistungsbereichen und Versorgungstagen
Leistungsbereich Kosten bei 3 Ver-
sorgungstagen
Kosten bei 5 Ver-
sorgungstagen
Einmalige Kosten bei Projektstart 1.907,40 Euro 1.907,40 Euro
Laufende Kosten für pädagogische
Begleitung pro Schuljahr 433.654,65 Euro 722.757,75 Euro
Laufende Kosten für Essensversor-
gung pro Schuljahr 263.439,53 Euro 414.514,69 Euro
Gesamtkosten für die Basis-
Versorgung 697.094,18 Euro 1.137.272,44 Euro
7 Empfehlungen
Die Untersuchung macht deutlich, dass durch den Einsatz der Fördermittel die in den Förderrichtli-
nien formulierten Zielsetzungen nur zu einem sehr geringen Teil erreicht werden. Dies bedeutet
nicht, dass sich die teilnehmenden Schulen nicht an diesen Zielen ausrichten, vielmehr kann festge-
stellt werden, dass das Förderprogramm hierzu einen Beitrag leistet, der sich jedoch primär auf die
Sicherstellung der Essensversorgung richtet. Vor diesem Hintergrund erscheint es notwendig, die in
den Förderrichtlinien formulierte Zielsetzung grundsätzlich zu überdenken.
Als Grundlage für die kommunale Förderung des Ganztagsschulbetriebes muss zunächst die „Richtli-
nie für ganztägig arbeitenden Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz“ (Erlass vom
01.11.2011) herangezogen werden. Hier wird der der Schulträger verpflichtet sicherzustellen, dass
Schülerinnen und Schülern und dem Personal der Schule an allen Unterrichtstagen mit Nachmit-
tagsangebot ein Mittagessen angeboten werden kann, indem er die für das Essensangebot erforder-
liche räumliche, sächliche und personelle Ausstattung der Schule gewährleistet.
Die Stadt Darmstadt hat die Umsetzung dieser Aufgabe in den weiterführenden Schulen in der Se-
kundarstufe 1 im Rahmen des Förderprogrammes bewusst in die Hände von Trägern der freien Ju-
gendhilfe gelegt. Damit folgt sie der Einsicht, dass die Sicherstellung der Essensversorgung in diesem
Alterssegment in der Schule immer auch (sozial-) pädagogische Anteile hat und eng mit den pädago-
gischen Konzepten der Schule verknüpft werden muss. Ein reiner „Kantinenbetrieb“ erfüllt diese
Aufgabe nicht. Vor allem aber würde eine derartige Reduzierung dieser Aufgabenwahrnehmung
wichtige Gestaltungsmöglichkeiten des Schulträgers hin zu einer „familienfreundlichen Schule“ un-
genutzt lassen.
Für die weitere Entwicklung der Schule hin zu einer „familienfreundlichen Schule“ im Sinne der ur-
sprünglichen Zielsetzung ist nun von entscheidender Bedeutung, wie intensiv der Schulträger diese
pädagogischen Anteile im außerunterrichtlichen Bereich in eigener Verantwortung ausbauen will und
kann. Diese Frage kann nur vor dem Hintergrund der weiteren von staatlicher Schulverwaltung und
Schulen vorangetriebenen Entwicklung des Ganztagsschulbetriebes beantwortet werden. Mittelfris-
tig erscheint es unumgänglich, hier auch von Seiten des Schulträgers das Engagement auszubauen,
da nur auf diesem Wege die Idee einer „Schule als Lebensraum“ verwirklicht werden kann. Eine strik-
te Trennung von „sächlichen“ und „pädagogischen“ Elementen wäre auf diesem Wege fatal.
Evaluation des Förderprogrammes„ Familienfreundliche Schule“ Wissenschaftsstadt Darmstadt April 2014
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In der Praxis hat sich gezeigt, dass primär eine Gestaltung der Mittagszeit zwischen 12:00 Uhr und
14:30 Uhr sichergestellt werden muss, die den Bedürfnissen und Fähigkeiten der die Schülerinnen
und Schüler der Sekundarstufe 1 gerecht wird. Mit Blick auf eine mittelfristig angestrebte „Schule als
Lebensraum“ erscheint es unumgänglich, dass dies an allen Wochentagen erfolgt, damit Schülerin-
nen und Schüler grundsätzlich die Möglichkeit haben, diese Zeit in der Schule zu verbringen und die
Schule in der Unterrichtsplanung auch auf diese Versorgung bauen kann.
Legt man die im Projekt erarbeitete Kostenberechnung zu Grunde, so kann der Schulträger mit den
im Jahr 2014 im Haushalt bereitgestellten Mitteln (400.000 Euro) die Essensversorgung für die teil-
nehmenden Schulen und die angemeldeten Schüler sicherstellen (sieh dazu Tabelle 4). Darin sind nur
zu einem sehr geringen Teil pädagogische Leistungen enthalten. Es ist davon auszugehen, dass diese
pädagogischen Leistungen zu einem Teil über die Landesförderung des Ganztagsschulbetriebes kom-
plementär finanziert werden. Eine genaue Abgrenzung der beiden Förderbereiche ist schulübergrei-
fend nicht möglich. Die Untersuchung hat jedoch deutlich gezeigt, dass die in den Förderrichtlinien
formulierten Ziele mit diesen Mitteln –auch in der Ergänzung mit den Landesmitteln- nicht erreichbar
sind. Eine individuelle Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler bei besonderen Bedarfslagen
sowie ein qualitativ befriedigendes Angebot für Gruppen sind in diesem Rahmen nicht realisierbar.
Vor diesem Hintergrund geben wir folgende Empfehlungen:
Der Schulträger stellt die Basis-Versorgung im Ganztagsschulbetrieb in der Sekundarstufe 1
der weiterführenden Schulen sicher, indem er Träger der freien Jugendhilfe die Wahrneh-
mung dieser Aufgabe überträgt.
Gefördert werden
o Die einmaligen Kosten bei Projektstart. Hierzu gehören die unter Punkt 6.1.1 be-
schriebenen Leistungen.
o die Versorgung mit einem Mittagessen an 5 Wochentagen. Hierunter fallen die unter
Punkt 6.1.3 und 6.1.4 genannten Leistungen.
o Kosten für die Verwaltung der Teilnahme am Mittagessen (Anmeldung, Vertragsbe-
treuung, Inkasso) sowie Sachkosten wie in Tabelle 3 dargestellt.
Die Höhe der Förderung für jeden Schulstandort wird über das mit den Angebotsträgern im
Rahmen des Projektes entwickelte Berechnungsmodul ermittelt (siehe hierzu die Tabellen 2
und 3).
Mittelfristig wird die Förderung pädagogischer Leistungen durch den Schulträger im Ganz-
tagsbetrieb der Schulen in der Sekundarstufe 1 weiter ausgebaut.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0199
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.05.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00