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V/0085/2006/1

Stadtteilwerkstatt West - Zweigstelle der Stadtteilwerkstatt Nord

Vorlage 17.03.2006

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Hauptvorlage V/0085/2006

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Hauptvorlage V/0085/2006

30397 Zeichen

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DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien  
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Stadtteilwerkstatt West - Zweigstelle der Stadtteilwerkstatt Nord 
Kooperation des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien, der Handwerkskammer Münster 
und dem Jugendausbildungszentrum JAZ gGmbH 
 
 
 Beratungsfolge 
 
 
21.02.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
28.02.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
01.03.2006 Ausländerbeirat Anhörung 
02.03.2006 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
08.03.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
16.03.2006 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
22.03.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
05.04.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
05.04.2006 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. In einer Kooperation zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, der Handwerks-
kammer Münster, dem Jugendausbildungszentrum JAZ gGmbH und verschiedenen Betrieben der 
freien Wirtschaft wird die Stadtteilwerkstatt West in Gievenbeck für den Projektzeitraum von 3 Jah-
ren (August 2006 - Juli 2009) eingerichtet.  
 
2. Eine Kooperationsvereinbarung mit der Handwerkskammer Münster ermöglicht einen nahtlosen 
Übergang der Zielgruppe in eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung. Inhalt dieser Ver-
einbarung ist u.a. eine intensive Unterstützung im Rahmen des Werkstattjahres. 
 
3. Das Jugendausbildungszentrum JAZ gGmbH wird mit der Durchführung der Werkstattangebote 
in der Stadtteilwerkstatt West beauftragt und erhält für den Projektzeitraum einen jährlichen Perso-
nalkostenzuschuss in Höhe von 94.665,00 € (90 % Förderung)  für die Stelle der sozialpädagogi-
schen Beratung und Begleitung (Diplom Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge oder Diplom Sozialarbei-
terin/ Sozialpädagogin 30 Std./AVR/Tarifvertrag des Trägers) und für zwei Werkanleitungen (30 
Std./ AVR/Tarifvertrag des Trägers). Den jährlichen Trägeranteil von 10 % in Höhe von 10.497,00 
€ trägt das Jugendausbildungszentrum JAZ gGmbH.  
 
4. Um Synergieeffekte zu erzielen, wird die Leitung der Stadtteilwerkstatt Nord ebenso für die Au-
ßenstelle in West als Koordination eingesetzt. Overhead und Sachkosten für die tägliche Arbei t 
 
Vorlagen-Nr.: 
 
V/0085/2006 Auskunft erteilt: 
Herr  Schrade, Herr Pasch ert 
Ruf: 
5801, 5890 
E-Mail: 
schradeg@stadt -muenster.de 
paschert@stadt-muenster.de 
Datum: 
15.02.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
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(z.B. Material für den Textil- und Holzbereich, Nutzung der Räumlichkeiten)  werden hierfür im Jahr 
mit 25.000,00 € veranschlagt.  
 
5. Die Umgestaltung der Räumlichkeiten am Fachwerk Gievenbeck wird im Haushaltsjahr 2006 
durchgeführt.  Kosten hierfür belaufen sich auf 100.000,00 €.  
 
6. Die Verwaltung wird über die Effekte der Arbeit rechtzeitig vor Projektende berichten. 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass in den Haushaltsjahren 2006 –  2009 Kosten in Höhe von  
358.996,00 € entstehen . Die Kosten für die Umgestaltung und Einrichtung der Werkbereiche Holz 
und Textil, des Sozialraums und der Küche sowie für die Überarbeitung (Anstrich, Teppichboden) 
der bereits vorhandenen Räume werden nach Abstimmung mit dem Amt für Gebäudemanagement 
in Höhe von 100.000,00 € veranschlagt.  
 
 Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
1. Vermögenshaushalt                          Ausgaben   
 
Haush. 
Stelle  
Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€  
Bemerkung 
4521.940.1000.9 Bauk. Stadtteilwerkstatt 
West 
 
2006 100.000,00  
Deckung: 
 
4640.940.4000.0 
 
 
Ersatzbau städtische Kita 
am Juffernbach 
 
 
 
2006 
 
 
100.000,00 
 
 
Mitteleinsparung 
 
Summe                    2006          100.000,00  
 
 
Die Veranschlagung erfolgt über V eränderungsblätter zum Haushalt 2006 ff.  
 
 
2. Verwaltungshaushalt                                                      Ausgaben  
 
4522.717.9000.8 Förderung v. Arbeit, B e-
schäftigung und 
Qualifizierung 
2006 39.444,00 Personalkostenzuschuss JAZ 
gGmbH  
2 Werkanleitungen/  
AVR/Tarifvertrag des Trägers 
Ent.-Grp. 6/ 30 Std. und  
1 Dipl. Soz.Päd./  
AVR/Tarifvertrag des Trägers 
Ent.-Grp. 9/ 30 Std. 
4522.717.9000.8 Förderung v. Arbeit, B e-
schäftigung und 
Qualifizierung 
2006 10.417,00 Betriebs-,  Sach- und Over-
headkosten für die Leitung 
und Organisation  
(Zentrale Nord) 
Summe 2006                                    49.861,00  
4522.717.9000.8 Förderung v. Arbeit, B e-
schäftigung und  
Qualifizierung 
2007 94.665,00 Personalkostenzuschuss JAZ 
gGmbH  
2 Werkanleitungen/  
AVR/Tarifvertrag des Trägers 
Ent.-Grp. 6/ 30 Std. und

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1 Dipl. Soz.Päd./  
AVR/Tarifvertrag des Trägers 
Ent.-Grp. 9/ 30 Std. 
4522.717.9000.8 Förderung v. Arbeit, B e-
schäftigung und 
Qualifizierung 
2007 25.000,00 Betriebs-,  Sach- und Over-
headkosten 
Leitung und Organisation  
(Zentrale Nord) 
Summe 2007 119.665,00  
4522.717.9000.8 Förderung v. Arbeit, B e-
schäftigung und 
Qualifizierung 
2008 94.665,00 Personalkostenzuschuss JAZ 
gGmbH  
2 Werkanleitungen/  
AVR/Tarifvertrag des Trägers 
Ent.-Grp. 6/ 30 Std. und  
1 Dipl. Soz.Päd./  
AVR/Tarifvertrag des Trägers 
Ent.-Grp. 9/ 30 Std. 
4522.717.9000.8 Förderung v. Arbeit, B e-
schäftigung und 
Qualifizierung 
2008 25.000,00 Betriebs-,  Sach- und Over-
headkosten 
Leitung und Organisation  
(Zentrale Nord) 
Summe 2008 119.665,00  
4522.717.9000.8 Förderung v. Arbeit, B e-
schäftigung und 
Qualifizierung 
2009 55.222,00 Personalkostenzuschuss JAZ 
gGmbH  
2 Werkanleitungen/  
AVR/Tarifvertrag des Trägers 
Ent.-Grp. 6/ 30 Std. und  
1 Dipl. Soz.Päd./  
AVR/Tarifvertrag des Trägers 
Ent.-Grp. 9/ 30 Std. 
4522.717.9000.8 Förderung v. Arbeit, B e-
schäftigung und 
Qualifizierung 
2009 14.583,00 Betriebs-,  Sach- und Over-
headkosten 
Leitung und Organisation  
(Zentrale Nord) 
Summe 2009 69.805,00  
 
Gesamtsumme              358.996,00  
 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
1.  Ausgangslage 
 
Seit Mai 2002 arbeitet die Stadtteilwerkstatt Nord als Kooperation zwischen dem Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien, der Handwerkskammer Münster, dem Jugendausbildungszentrum JAZ 
gGmbH, dem Amt für Schule und Weiterbildung und anderen frei en Trägern vor Ort sehr erfol g-
reich im Rahmen der Berufsorientierung. Unternehmen der freien Wirtschaft konnten seit dem Be-
ginn der Arbeit in Nord als verlässliche Partner gewonnen werden.   
 
Zielgruppe sind Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen ( s. Ziff. 2.1) die Angebote der 
weiterführenden Schulen, der Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) oder der Agentur für Arbeit nur 
unzureichend nutzen. Durch die Angebote der Stadtteilwerkstatt haben diese Jugendlichen die 
Chance, ihre beruflichen Perspektiven deutlich zu verbessern, einen Weg zum ersten Arbeitsmarkt 
zu finden. Im Berichtszeitraum des Jahres 2004 konnten ca. 36 % der jungen Menschen, die sich 
in der Stadtteilwerkstatt Nord eine Tagesstruktur erarbeitet haben, in ein Arbeitsverhältnis einmün-
den.  
 
Zunehmend bedeutsamer wird in diesem Zusammenhang die in den letzten Jahren  kontinuierlich 
gestiegene Zahl der Schulabbrecher.

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Laut Statistik des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein Westfalen be-
trug die Zahl der Schulabgänger /-innen von allen Schulformen ohne Hauptschulabschluss in 
Münster am Ende des Schuljahres 2003/04 insgesamt 192 (113 männlich/ 79 weiblich).  
 
Die Prognosen der Bevölkerungsentwicklung im Stadtbezirk West und die Sozialraumindikatoren  
weisen eine steigende Tendenz aus, so dass auch im Westen ein besonderer Handlungsbedarf 
besteht.  
 
Daher soll dieses Projekt auch im Stadtbezirk West in Gievenbeck eingerichtet werden. 
 
Entwicklung der Arbeitslosenzahlen in Münster West in Prozent 
 
Stadtbezirk 2000 2001 2002 2003 2004 
West 5,7 6,5 6,9 7,2 7,3 
 
Quelle: Stadt Münster, Amt für Stadt - und Regionalentwicklung, Jahresstatistik 2004, kleinräumige Zahlen zum Jahr 
2005 liegen noch nicht vor. 
 
 
Die nachstehende Tabelle gliedert die Arbeitslosenquote des Stadtbezirks Münster West in die 
einzelnen Stadtteile (Angaben in Prozent). Die Angaben zu den jeweiligen Stadtbezirken werden 
nur zum Ende eines Kalenderjahres erfasst.  
 
 
Stadtbezirk 2000 2001 2002 2003 2004 
Gievenbeck 6,2 6,4 7,3 7,4 7,9 
Sentrup 4,5 5,1 4,6 3,9 4,1 
Mecklenbeck 5,8 6,6 6,7 6,8 7,1 
Albachten 6,1 7,1 7,1 7,6 5,6 
Roxel 5,4 7,0 7,6 7,8 8,4 
Nienberge 5,6 6,9 7,6 9,0 8,6 
 
* Quelle: Stadt Münster, Amt für Stadt - und Regionalentwicklung, Jahresstatistik 2004, kleinräumige Zahlen zum Jahr 
2005 liegen noch nicht vor. 
 
 
Die erzieherischen ambulanten Hilfen sind in den letzten Jahren im Bezirk West um rund 20 % 
gestiegen. Verglichen mit den anderen Bezirken ist dies stadtweit der zweithöchste Anteil.  
 
Die Errichtung einer Stadtteilwerkstatt West wirkt präventiv. Ein Anstieg der erzieherischen Hilfen 
in verschiedenen Bereichen wird durch die Arbeit der Stadtteilwerkstatt vermieden.  
 
 
 
2.  Das Konzept 
 
Die gesetzliche Grundlage für dieses Angebot der Jugendberufshilfe ist im § 13, SGB VIII (Kinder- 
und Jugendhilfegesetz) festgelegt. 
 
Das Konzept der Stadtteilwerkstatt West ist weitgehend identisch mit dem bereits vorhandenen 
Konzept der Stadtteilwerkstatt Nord. Die Leitung der Arbeit in der Stadtteilwerkstatt West wird 
durch die Koordinationsstelle der Stadtteilwerkstatt Nord als Außenstelle geleistet.

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Fünfzehn Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben hier die Möglichkeit, sich eine Struktur zu erar-
beiten, die für einen späteren Einstieg ins Berufsleben nötig ist. 
 
Als ein Vorschaltmodul für weiterführende berufsvorbereitende Lehrgänge in der Handwerkskam-
mer Münster oder bei anderen Trägern erreicht die Stadtteilwerkstatt West Jugendliche und junge 
Erwachsene im Alter von ca. 17 bis einschl. 24 Jahren. Diese jungen Menschen konnten bisher 
keine konkreten persönlichen Perspektiven entwickeln. Die Teilnahme am Werkstattjahr stellt für 
sie eine zu große Hürde dar. 
 
Neben den bereits bestehenden Präventionsangeboten des Amtes für Schule und Weiterbildung 
und des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien in den Stadtte ilen ist die Stadtteilwerkstatt 
West als ein weiterer Baustein zu sehen.  
 
 
Damit wird eine Zielgruppe angesprochen, die einer besonderen Förderung durch die Jugendhilfe 
bedarf. Das Angebot unterscheidet sich insbesondere durch den wohnortnahen Ansatz und dem 
sozialpädagogischen Schwerpunkt, der z.B. von der Handwerkskammer Münster so nicht geleistet 
werden kann. Zu der Zielgruppe der Stadtteilwerkstatt West gehören die jungen Menschen, die 
über Jahre nur unzureichend die Schulpflicht erfüllt haben. Nach Beendigung der Regelschulpflicht 
schaffen es diese jungen Menschen nur selten, der Berufsschulpflicht nach zu kommen.  
 
In der Stadtteilwerkstatt West erarbeiten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das nötige 
Selbstvertrauen, um am dort angebotenen Unter richt teilzunehmen. Die Vereinbarung zwischen 
der Stadtteilwerkstatt Nord, der Bezirksregierung und dem Amt für Schule und Weiterbildung über 
die Erfüllung der bestehenden Berufsschulpflicht der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird auch in 
der Dependance West angewendet. 
 
Das Projekt dient auch als Anlaufstelle für andere jugendliche Arbeitslose aus den Stadtteilen. Die 
Stadtteilwerkstatt West ist in der Durchführung eine Kooperation zwischen der Handwerkskammer 
Münster und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster. Die Umsetzung der 
werkpädagogischen Arbeit übernimmt das Jugendausbildungszentrums JAZ gGmbH. 
 
 
 
2.1 Die Zielgruppe 
 
Zur Zielgruppe zählen junge Menschen, die maximal 24 Jahre alt sind, ihre Regelschulpflicht erfüllt 
haben und durch Maßnahmen anderer Institutionen im Moment nicht erreicht werden können. Für 
das U-25 Team der Arbeitsgemeinschaft Münster besteht wie in Münster Nord die Möglichkeit, die 
Stadtteilwerkstatt West als Angebot für junge Menschen mit großen Vermittlungshemmnissen als 
Einstieg ins Berufsleben zu nutzen. Besondere Berücksichtigung finden dabei ebenso junge Frau-
en und Mütter, sowie junge Menschen mit Migrationshintergrund. Die Angebote der Stadtteilwerk-
statt West sind an Jugendliche aus Münster -West gerichtet. Projekte in der täglichen Arbeit, wie 
z.B. Ernährungs- und Gesundheitsberatung werden geschlechtsspezifisch geplant und durchg e-
führt. 
 
Die jungen Menschen sind in ihrer bisherigen Entwicklung ohne feste Strukturen aufgewachsen. 
Die Orientierung an im B erufsleben stehenden Familienangehörigen war nicht möglich. Dadurch 
sind  Schlüsselqualifikationen wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit nur bedingt 
ausgebildet. Die Wahrnehmung der eigenen Leistung ist verzerrt, Selbstdisziplin sowie Lern- und 
Mitwirkungsbereitschaft sind nur bedingt vorhanden. Häufig können die jungen Menschen über 
sich nur negatives berichten. Dementsprechend konnte sich ihr Selbstvertrauen nur unzureichend 
aufbauen. Ihre persönliche Einstellung ist geprägt von Misserfolgen, Abbrüchen und Scheitern in 
unterschiedlichen Zusammenhängen.

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Charakteristisch für die jungen Menschen sind vielschichtige Problemlagen. Gesundheitliche und 
psycho-soziale Beeinträchtigungen, verbunden mit z.T. finanziellen Schwierigkeiten und Kriminali-
tät verhindern die erfolgreiche Integration in Ausbildung oder Arbeit. Damit werden in der Stadtteil-
werkstatt West Jugendliche und junge Erwachsene erreicht, die 
 
•  die Regelschulpflicht erfüllt haben 
•  im Bezug von Leistungen nach dem SGB II, SGB III, SGB VIII oder SGB XII stehen 
•  bisher nicht von anderen Angeboten der Berufsvorbereitung und Berufsorientierung (z.B. 
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit oder Besuch eines B e-
rufskollegs) erreicht werden konnten. 
•  in vielen Bereichen große individuelle Probleme vorweisen. 
 
 
 
2.2  Das Ziel der Stadtteilwerkstatt 
 
Langfristiges Ziel der Arbeit der Stadtteilwerkstatt West ist die dauerhafte Integration in den ersten 
Arbeitsmarkt. Grundlage für die erfolgreiche Arbeit ist die Vernetzung mit allen zuständigen Institu-
tionen und freien Trägern vor Ort.  
 
Der Ansatz des Projektes besteht darin, dass diejenigen benachteiligten jungen Menschen aus 
schwierigem sozialem Umfeld in ihrer unmittelbaren Lebenswelt angesprochen und einbezogen 
werden, die nicht die persönlichen Vorraussetzungen für Maßnahmen der Agentur für Arbeit und 
der AMS erbringen. Dieser effektive Ansatz wirkt dem „Verlorengehen“ auf dem Weg zu den zent-
ralen Maßnahmen der Jugendberufshilfe entgegen.  
 
In Krisensituationen ist ein wirksames „Nachgehen“ erheblich einfacher, da die sozialen und famili-
ären Bezüge vor Ort bekannt sind und somit unmittelbar aufgegriffen werden können. Den jungen 
Menschen soll mit Hilfe der Qualifizierungs -, Orientierungs- und Stabilisierungsmaßnahmen eine 
Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ermöglicht werden.  
 
Die Stadtteilwerkstatt West orientiert sich an den Fähigkeiten der jungen Menschen und unterstützt 
diese auf dem Weg zu einer gelingenden Selbstorganisation. Die Förderung vorhandener R es-
sourcen ist Schwerpunkt der Arbeit. Wenn nötig werden die jungen Menschen mit ihren alten Ver-
haltensmustern konfrontiert und Alternativen erarbeitet. Geschlechtsspezifische Besonderheiten 
werden berücksichtigt und finden sich in den Angeboten wieder. 
 
Für die Teilnehmenden geht es in der täglichen Arbeit um das Erlernen einer für die Lebens- und 
Arbeitswelt nötigen Struktur. Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Ausdauer und die Bereitschaft zur Ü-
bernahme von Verantwortung bilden die Schwerpunkte in der Arbeit. Über die handwerklich ausge-
richteten Tätigkeiten werden Erfolge vermittelt, die das Selbstvertrauen stärken und zudem Int e-
resse an verschiedenen Berufen wecken.  
 
Klare Strukturvorgaben, das Setzen von Grenzen sowie das Einhalten von Regeln sind notwendi-
ge Bestandteile für die Entwicklung und spätere Umsetzung beruflicher Perspektiven.  
 
 
 
 
2.3 Die Rahmenbedingungen 
 
In der Stadtteilwerkstatt West durchlaufen maximal 15 regelmäßig anwesende Teilnehmende ver-
schiedene Phasen. Die Gesamtdauer kann bis zu einem Jahr betragen. Für jede der drei Phasen 
wird mit den Teilnehmern eine schriftliche Arbeitsvereinbarung getroffen. In dieser Vereinbarung 
werden allgemeine verbindliche Absprachen bezogen auf die Arbeit in der Stadtteilwerkstatt West 
fixiert.

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Der Zugang in die Werkstatt erfolgt entweder durch Selbstmeldung, durch die Vermittlung der A-
gentur für Arbeit sowie der Arbeitsgemeinschaft (U-25 Teams), des Amtes für Schule und Weiter-
bildung, des Sozialamtes, des Kommunalen Sozialdienstes oder durch die freien Träger  vor Ort. 
Eine Aufnahme ist jederzeit möglich, wenn entsprechende Platzkapazitäten vorhanden sind. 
 
Die Leistungen der Stadtteilwerkstatt West unterteilen sich in pädagogische Angebote und Werk-
stattangebote. Die Arbeiten in den Werkstätten sind sehr wirkli chkeitsnah ausgelegt. Sie werden 
u.a. in Absprache mit verschiedenen Trägern vor Ort oder anderen Ämtern der Stadt durchgeführt. 
Je nach individuellem Leistungsvermögen können die Teilnehmenden so einen gesellschaftlichen 
Beitrag leisten und die erhaltene Hilfe „refinanzieren“. Die Werkstattangebote finden von Montag 
bis Freitag jeweils von 830 –  1500 Uhr statt. 
 
Die Ziele für die Teilnehmenden werden individuell in Förderplänen festgelegt. Diese Vereinbarung 
wird mit allen Beteiligten (Teilnehmende, Werkanleitung, sozialpädagogische Fachkraft) erarbeitet. 
Bei Beendigung der Tätigkeit in der Stadtteilwerkstatt West erhalten die Teilnehmenden eine Be-
scheinigung, in der die erworbenen Fähigkeiten dokumentiert sind. 
 
 
 
2.4  Jugendliche Teilnehmer der Stadtteilwerkstatt Nord - Fallbeispiele 
 
1. B. (20 Jahre) nahm im September 2004 den Kontakt zur Stadtteilwerkstatt auf. Über die 
Berufsberatung der Agentur für Arbeit hatte B. vom Angebot der Stadtteilwerkstatt Nord er-
fahren. Zu Beginn der Zusammenarbeit wurde deutlich, dass B. vor allem das Verhalten in 
Gruppen und den Umgang mit anderen Menschen verändern wollte. Nach der Orienti e-
rungszeit von 4 Wochen wurde deutlich, dass B. grundsätzlich Bereitschaft zeigt, an einer 
für das Berufsleben nötigen Struktur zu arbeiten.  Ständige Einzelgespräche, die Vorgabe 
klarer Strukturen und die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten ermöglichten B. weitere po-
sitive Veränderungen. Über ärztliche Hilfe, auch über die tägliche Arbeit hinaus, konnte B. 
immer weiter motiviert werden, an der Persönlichkeitsstruktur zu arbeiten. Die Erfolge der 
Veränderung wurden regelmäßig zwischen allen Beteiligten besprochen. Zum Ende des 
Jahres 2005 konnte dann ein Schritt Richtung intensiver beruflicher Orientierung gemacht 
werden. Nach einem ersten Kontakt in der Handwerkskammer übernimmt diese nun 
als Kooperation spartner die Aufgabe der beruflichen Orientierung . Die Begleitung  
von B. in der neuen Arbeitssituation bei der Handwerkskammer Münster findet wöchentlich 
statt.  
 
2. S.(16 Jahre) nahm im September 2003 Kontakt zur Stadtteilwerkstatt Nord auf. Mit der Er-
ziehungsberechtigten kam sie zum Erstgespräch in die Werkstatt. Es wurde schnell deu t-
lich, dass der in der Vergangenheit gescheiterte Schulbesuch im direkten Zusammenhang 
mit  einer Drogenproblematik und fehlender alltäglicher Struktur zusammen hing. Das An-
gebot in der Stadtteilwerkstatt Nord konnte S. annehmen. Bei Nichterscheinen am Morgen 
fuhren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Teilnehmerin nach Hause. Im persönlichen 
Gespräch mit ihr entstand das nötige Vertrauen, um die Ursache für das häufige Verschla-
fen offen zu legen. Die tägliche Arbeit in der Werkstatt steigerte das Selbstvertrauen. Eine 
Vermittlung in therapeutische Hilfe und die sich entwickelnde, arbeitstaugliche Struktur, 
(z.B. pü nktliches Erscheinen zur Arbeit, Übernahme von Verantwortung bei der Arbeit,  
Teilnahme am Unterricht in der Stadtteilwerkstatt Nord) machte es der Teilnehmerin mög-
lich, an einem Ziel zu arbeiten. Vor den Sommerferien 2004 verließ die Teilnehmerin die 
Werkstatt und begann nach den Sommerferien in einem Berufskolleg damit, ihren 
Hauptschulabschluss nachzuholen. Diesen erwarb sie im Sommer 2005 und befindet 
sich derzeit in einer Ausbildung zur Bäckereifachverkäuferin.  
 
3. A. (18 Jahre) kam im Januar 2003 in die  Stadtteilwerkstatt Nord. Er war durch ständige 
Umzüge mit seiner Familie nur unzureichend in der Schule gewesen. Durch die hohen

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Fehlzeiten in der Schule hat A. keinen Schulabschluss und ein hohes Defizit in den Grund-
lagenfächern Deutsch und Mathematik. D ie intensive Betreuung in der Stadtteilwerkstatt 
Nord und das dort entstandene Vertrauen, ermöglichte A., versäumte Lerninhalte nachzu-
holen. Durch die zeitnahe individuelle Vermittlung zum Alphabetisierungsverein und durch 
die Arbeit in der Stadtteilwerkstatt Nord konnte A. sein Selbstwertgefühl steigern und in ei-
ne Arbeit vermittelt werden. Dort hat er sich als verlässlicher Mitarbeiter etabliert. 
 
4. K. (18 Jahre) kam im November 2003 in die Stadtteilwerkstatt Nord. Ständige Hänseleien in 
der Schule hatten dazu geführt, dass die Schulpflicht nur unzureichend erfüllt wurde. In der 
Werkstattarbeit konnte sich K. das nötige Selbstvertrauen erarbeiten und es wurde deutlich, 
dass eine Ausbildung oder Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht im Bereich der intellek-
tuellen Fähigkeiten von K. liegt. Die individuelle sozialpädagogische Beratung und die Ko-
operation mit dem Gesundheitsamt sowie ständige Gespräche mit der Familie machten 
deutlich, dass ein Arbeitsplatz im Bereich der Werkstatt für Behinderte geeignet ist.  Nach 
vielfältiger Unterstützung (Installation eines gesetzlichen Betreuers, Veränderung des Auf-
enthaltsstatus, Kontaktherstellung zur Werkstatt für Behinderte) ist K. seit dem Beginn 
des Jahres 2006 nun als feste Kraft in einer Werkstatt für Behinderte eingestellt. 
 
 
 
3.  Die besondere Kooperation mit der Handwerkskammer Münster im Rahmen des 
Werkstattjahres und den Stadtteilwerkstätten 
 
 
Die Handwerkskammer Münster, der Lehrbauhof und das Jugendausbildungszentrum JAZ gGmbH 
bieten seit November des vergangenen Jahres mit der Durchführung des Werkstattjahres jungen 
Menschen die Möglichkeit einer beruflichen Orientierung. Die Zielgruppe ist berufsschulpflichtig 
und ohne einen Ausbildungsplatz.  
 
An zwei Tagen in der Woche werden die Teilnehmer in den Berufskollegs schulisch gefördert. Die 
Vermittlung von Kenntnissen im handwerklichen Bereich übernimmt u.a. die Handwerkskammer 
Münster. Am fünften Tag in der Woche soll ein Praktikum in einem Betrieb absolviert werden.   
 
In einem Gespräch am 26.01.06 zwischen der Handwerkskammer Münster und dem Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien der Stadt Münster wurden nachstehend aufgeführte Kooperations-
absichten erklärt: 
 
•  Grundsätzlich wird von beiden Seiten eine intensivere Zusammenarbeit ausdrücklich begrüßt. 
Die bereits bestehenden Strukturen sollen intensiviert und in eine, für beide Seiten verlässliche 
Form gebracht werden. Doppelstrukturen sind ausgeschlossen, da es sich bei den Angeboten 
um unterschiedliche Ansätze und Zielgruppen handelt (s. Ziff 3.1) 
 
•  Eine schriftliche Kooperationsvereinbarung wird von der Stadt Münster vorbereitet, mit der 
Handwerkskammer abgestimmt und anschließend den zuständigen politischen Gremien zur 
Verfügung gestellt. 
 
•  In der Kooperationsvereinbarung wird die konkrete Zusammenarbeit im Hinblick auf das Werk-
stattjahr und die Arbeit der Stadtteilwerkstätten geregelt. Weitere Kooperationspartner sollen in 
das Netzwerk eingebunden werden. 
 
 
 
3.1 Praktische Umsetzung der Kooperation mit der Handwerkskammer Münster 
 
Die Stadtteilwerkstatt bietet den jungen Menschen die Möglichkeit, sich eine, für ein späteres Be-
rufsleben notwendige Struktur zu erarbeiten (Erwerb nötiger Soft-Skills)

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Sind im individuellen Fall deutliche positive Veränderungen bei den jungen Menschen zu erke n-
nen, wird auf eine Hin führung zu den Berufskollegs in Einzelfällen hingewirkt. Die Handwerk s-
kammer Münster mit ihren Möglichkeiten wäre hier ein Partner, der die berufliche Orientierung und 
oder Ausbildung anbietet.  
 
Die sozialpädagogische Betreuung beim Übergang zur Handwerkskammer Münster wird über die 
Stadtteilwerkstatt und Kooperationspartner sichergestellt. Ebenso wird in Einzelfällen die Nac h-
betreuung im Werkstattjahr bei Bedarf angeboten.  
 
Regelmäßige Abstimmungsgespräche (alle 3-4 Wochen) zwischen der Handwerkskammer Müns-
ter, der Stadtteilwerkstatt, sowie einer Vertretung des U-25 Teams der Arbeitsgemeinschaft Müns-
ter sollen intensiviert werden und haben folgenden Inhalt: 
 
•  Frühzeitiger Informationsaustausch über die Zusammenarbeit mit neuen Teilnehmenden 
•  Begleitung von Teilnehmenden im Einzelfall 
•  Unterstützung in Krisensituationen 
 
Durch die regelmäßigen Gespräche zwischen den Kooperationspartnern ist eine optimale Abstim-
mung im Übergang von Stadtteilwerkstatt und Handwerkskammer gegeben. Das Ziel der Koopera-
tion ist es, verlässliche Strukturen zu schaffen. Dieses Ziel wird erreicht.  
 
In der Kooperation mit der Handwerkskammer übernimmt die Stadtteilwerkstatt eine Br ü-
ckenfunktion im beruflichen Werdegang der Zielgruppe.  
 
 
 
 
4. Abgrenzung zu Arbeitsförderungsmaßnahmen nach dem SGB II 
 
Die Leistungen der Jugendhilfe nach SGB VIII sind grundsätzlich vorrangig vor den Leistungen 
nach SGB II. Leistungen nach § 3 Abs. 2 und §§ 14 –  16 des SGB II gehen jedoch den Leistungen  
des SGB VIII voraus (Grundsätze der Förderung/ Eingliederungsleistung). 
 
Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII ist nachrangig gegenüber den Leistungen des SGB II, wie 
auch schon gegenüber den Leistungen des SGB III. Jugendsozialarbeit kann daher auch weiterhin 
Ausbildung, Beschäftigung und Jugendwohnen für junge Menschen anbieten, wenn dies nicht von 
anderen Institutionen in ausreichendem Maße angeboten wird, bzw. diese Angebote nicht dem 
sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf entsprechen. 
 
Jugendsozialarbeit hat im Rahmen von Jugendhilfe eine eigenständige Funktion –  neben der sub-
sidiären Zuständigkeit. Jugendhilfe und damit Jugendsozialarbeit ist zuständig für Personalisat i-
ons- und Sozialisationshilfen (§ 1 SGB VIII). Sie hat u.a. dazu beizutragen, soziale Benachteiligung 
zu vermeiden bzw. abzubauen. Zu diesem generellen Aufgabenkatalog gehört auch die Unterstüt-
zung der beruflichen Sozialisation.   
 
Jugendhilfe/ Jugendsozialarbeit hat zudem im Sinne eines präventiven Auftrags eine eigenständi-
ge Funktion für junge Menschen im Übergang von Schule in den Beruf. Dies erst recht und originär 
für junge Menschen, die (noch) nicht zum SGB-II-Klientel gehören.  
 
Die Verwaltung wird die Möglichkeit von  Einnahmen aus dem Eingliederungsbudget der AMS prü-
fen. Nach Aussage der Agentur für Arbeit ist eine pauschale Mitfin anzierung des Projektes nicht 
möglich. In Einzelfällen kann jedoch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, eine Förderung statt-
finden.  Die Einnahmen werden mit den tatsächlichen Kosten der Stadtteilwerkstatt West verrech-
net und den Zuschussbedarf verringern.

- 10 - 
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5. Fachliche und organisatorische Anbindung 
 
Die überaus positiven Erfahrungen in der Kooperation zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien, dem Amt für Schule und Weiterbildung, der Handwerkskammer Münster, dem J u-
gendausbildungszentrum JAZ gGmbH, und freien Trägern in Münster Nord sowie die Nutzung der 
Räumlichkeiten im Fachwerk Gievenbeck bieten die Möglichkeit, optimal erreichte Vernetzungen 
fortzuführen und Synergieeffekte in der täglichen Arbeit auch in Zukunft herausragend zu erzielen. 
 
Die bereits bestehende Leitung der Stadtteilwerkstatt Nord wird die Leitungsfunktion der Depe n-
dance West erfüllen.  
 
Die beiden Werkanleitungsstellen (je 30 Std.) und die Stelle der sozialpädagogischen Begleitung/ 
Beratung (30 Std.) gehören dienstrechtlich zum Jugendausbildungszentrum JAZ gGmbH. 
 
Die Verwaltung wird über die Effekte der Arbeit rechtzeitig vor Projektende berichten. 
 
 
Fazit: 
 
Die Stadtteilwerkstatt West bietet mit ihrem sozialräumlichen Konzept folgende Synergien und Ef-
fekte: 
 
•  Nutzung von bestehenden Kooperationen zwischen der Handwerkskammer Münster, dem 
Amt 51, dem Jugendausbildungszentrum JAZ gGmbH und Firmen 
•  Nutzung von Raumressourcen im Bestand, (sozialräumliche Nähe und Ressourcenauslas-
tung) 
•  Städtische Kostenneutralität im Personaletat 
•  Einzugsbereich aller Stadtteile für jugendliche Arbeitslose 
•  Enge und schnelle Vermittlung in Ausbildung durch Firmen know how 
•  Verringerung von kostenintensiven Hilfen zur Erziehung durch Prävention 
 
Durch die guten Erfahrungen in der Kooperat ion zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien, dem Amt für Schule und Weiterbildung, der Handwerkskammer Münster, dem Jugen d-
ausbildungszentrum JAZ gGmbH und den freien Trägern in Münster Nord wird auch die Arbeit der 
Stadtteilwerkstatt West für die Zukunft Folgekosten einsparen. 
 
Die Stadtteilwerkstatt West versteht sich als Kooperationspartner für die Handwerkskammer Müns-
ter, weiterer Träger und für Unternehmen in Münster. Sie bildet die Brückenfunktion für den Über-
gang der jungen Menschen in ein eigenverantwortliches Berufsleben. Ebenso  bietet sie den Teil-
nehmenden die Möglichkeit einer Nachbetreuung in den neuen Arbeitszusammenhängen. Junge 
Menschen, die ohne das Angebot einer Stadtteilwerkstatt den Weg in eine berufliche Zukunft nicht 
bewältigen können, werden sich hier berufliche Grundlagen erarbeiten, um später auch finanziell 
unabhängig zu sein. 
 
Die Verwaltung wird jährlich den Fachausschüssen über die Ergebnisse der Kooperation beric h-
ten. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Dr. Klein

Ergänzungsvorlage Beschluss

2500 Zeichen

V/0085/2006/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Stadtteilwerkstatt West - Zweigstelle der Stadtteilwerkstatt Nord 
Kooperation des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien, der Handwerkskammer Münster 
und dem Jugendausbildungszentrum JAZ gGmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.03.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
05.04.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
05.04.2006 Rat Entscheidung
 
 
Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster führt mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des  
Landes NRW Gespräche mit dem Ziel, 
- die Eingangsvoraussetzungen für das Werkstattjahr dahingehend zu erweitern, dass 
auch nicht mehr berufsschulpflichtige Jugendliche an diesen Maßnahmen teilnehmen 
können. 
- wie im Hearing vom 08.02.2006 im Landtag NRW von vielen Beteiligten gefordert, eine 
zusätzliche sozialpädagogische Betreuung im Werkstattjahr zu verankern.  
Die Verwaltung erstattet den Gremien über die Ergebnisse dieser Gespräche zeitnah  
Bericht. 
 
2. Für den Fall, dass zum Sommer 2006 diese Veränderungen am Konzept des Werkstattjah-
res nicht umgesetzt werden, wird die Stadt Münster befristet ergänzende Maßnahmen  
selbst durchführen. Die Stadt Münster wird dazu entweder 
- einen Personalkostenzuschuss für sozialpädagogische Betreuung im Rahmen des  
Werkstattjahres zur Verfügung stellen oder alternativ  
- eine Stadtteilwerkstatt West als Zweigstelle der Stadtteilwerkstatt Nord einrichten. 
 
3. Dafür werden - befristet bis 2008 - im Haushaltsjahr 2006 50.000 €, in den Haushaltsjahren 
2007 und 2008 jeweils 100.000 € in den Haushalt eingestellt und mit einem Sperrvermerk 
versehen. Nach einer genauen Analyse des Kreises der potenziell Unterstützungsberechtig-
ten erfolgt eine Entsperrung auf Beschluss der Ausschüsse für Soziales und Arbeitsförde-
rung und für Kinder, Jugendliche und Familien für den Fall, dass die unter 1. genannten  
Verhandlungen nicht erfolgreich sind. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0085/2006/1. Erg
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Ringbeck 
Ruf: 
492 28 80 
E-Mail: 
aim@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.03.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0085/2006/1 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien beschloss am 08.03.2006, dem Rat die An-
nahme der Vorlage mit den oben aufgeführten Änderungen des Beschlusses, die den bisherigen 
Beschlusstext ersetzen, zu empfehlen. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Agnes Klein 
Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

22.03.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
29.03.2006 Hauptausschuss
TOP 25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
05.04.2006 Rat
TOP 31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Juffernbach 2006

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0085/2006/1
Typ
Vorlage
Datum
17.03.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37