Parksituation auf der Niehler Straße entlang des Clouth-Geländes
Mitteilung BV 1226/2018 vom 25.05.2018
Stand: Am 30.05.2018 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/3 661/3 Vorlagen-Nummer 1226/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.05.2018 Parksituation auf der Niehler Straße entlang des Clouth-Geländes Auf Grund eines Bürgerhinweises bezüglich des halbseitigen Gehwegparkens auf der Niehler Straße und der dortigen eingeschränkt nutzbaren Gehwegbreite entlang des Clouth-Geländes hat die Ver- waltung die Parksituation in diesem Bereich geprüft. Es wurde festgestellt, dass das Parken entlang der Niehler Straße in Höhe des Clouth-Geländes nicht durch Beschilderung geregelt, aber teilweise markiert ist. Entlang der Niehler Straße zwischen Gneisenaustraße bis ca. 20 m vor der Einmündung Blücherstra- ße ist keine Parkplatzmarkierung vorhanden. In diesem Bereich hat sich durchgehend ein halbseiti- ges Gehwegparken entwickelt. Ca. 20 m vor der Einmündung Blücherstraße bis zur Xantener Straße ist ein Parkstreifen am rechten Fahrbahnrand (stadtauswärts) markiert, der sich in seiner Breite an den vorgezogenen Gehwegberei- chen der Fußgängerquerungen orientiert und mit seiner Breite von ca. 1,80 m für die meisten heuti- gen Fahrzeuge nicht ausreicht. Um das halbseitige Gehwegparken zu vermeiden, beabsichtigt die Verwaltung den Parkstreifen auf der Niehler Straße entlang des Clouth-Geländes in der üblichen Regelbreite von 2,00 m abzumarkie- ren. Die verbleibende Restfahrspurbreite variiert zwischen 3,15 m und 3,96 m und ist damit für den fließenden Verkehr ausreichend. Ein entsprechender Markierungsplan wurde bereits durch die Ver- waltung erstellt. Die Verwaltung wird die neue Parkplatzmarkierung kurzfristig aufbringen und geht davon aus, dass sich die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger dadurch dauerhaft verbessert.
Beratungsverlauf
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30.05.2018
TOP 10.2.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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