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0281/2026

Bebauungsplan "Leipziger Platz" in Köln-Nippes

Beschlussvorlage Ausschuss 18.02.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 07.05.2026, TOP 10.1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 3 Fotodokumentation

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Ansehen

Anlage 2 Geltungsbereich

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1432 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und den nach 
Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für 
die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines 
wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet zu veröffentlichen. 
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach Satz 1 sind eine oder mehrere andere leicht zu 
erreichende Zugangsmöglichkeiten, etwa durch öffentlich zugängliche Lesegeräte oder durch eine 
öffentliche Auslegung der in Satz 1 genannten Unterlagen, zur Verfügung zu stellen. 
 
  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss

8235 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0281/2026 
Freigabedatum 03.02.2026 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bebauungsplan "Leipziger Platz" in Köln-Nippes  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
 
1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfach-
ten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Nord-
straße, Niehler Str., Florastraße und die Scharnhorststraße und die Neusser Str. sowie 
die Yorckstraße – Arbeitstitel: Leipziger Platz in Köln-Nippes aufzustellen mit dem Ziel, 
die historische Vorgartenzone zu sichern, 
 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes ohne Einschrän-
kung zustimmt. 
 
 
Alternative: Auf die Aufstellung eines Bebauungsplans wird verzichtet. Damit besteht keine 
verbindliche planungsrechtliche Steuerung zum Erhalt der stadträumlich wertvollen Vorgarten-
zonen; infolgedessen ist ein erhöhtes Risiko einer weiteren Versiegelung gegeben. 
 
 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 17.03.2026 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 12.03.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in der Vergangenheit zum Schutz historisch wertvoller Siedlungen 
mehrere Vorgartensatzungen erlassen, welche einer zunehmenden Versiegelung und Umnut-
zung der begrünten Vorgartenzonen insbesondere durch die Anlagen von Stellplätzen entge-
genwirken sollen (beispielsweise Bebauungsplan „Am Botanischen Garten“ in Köln-Riehl Nr. 
68479/04).  
Bezüglich dieser Vorgehensweise hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 
31.05.2005 klargestellt, dass Gemeinden nicht befugt sind, bodenrechtliche Regelungen auf 
Grundlage bauordnungsrechtlicher Gestaltungsvorschriften vorzunehmen. Da es sich bei dem 
Ausschluss von Stellplätzen in Vorgartenbereichen um einen solchen Eingriff handelt, sind be-
stehende Vorgartensatzungen aller Voraussicht nach rechtlich unwirksam.  
Aus diesem Grund hat die Bezirksvertretung Nippes die Verwaltung in mehreren Anträgen 
(AN/0925/2019, AN/1589/2019, AN/0642/2020) gebeten, umgehend für die im Stadtbezirk be-
troffenen Straßenzüge Bebauungspläne zur planungsrechtlichen Sicherung der Vorgartensitu-
ation aufzustellen.  
 
Anlass und Ziel der Planung  
Der Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes dient dem Schutz historisch wertvoller 
Siedlungen und deren Vorgärten als prägendem städtebaulichem Element.  
Die Zulässigkeit von baulichen Vorhaben richtet sich innerhalb der festgesetzten überbauba-
ren Flächen nach § 30 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB. 
Um einer weiteren Umnutzung der wichtigen stadtbildprägenden Vorgärten entgegenzuwirken 
und um eine positive Rückentwicklung zu einer weitgehend durchgängig begrünten Vorgarten-
zone in den betroffenen Gebieten zu erreichen, ist die Schaffung einer sicheren Rechtsgrund-
lage notwendig. Die Aufstellung einfacher Bebauungspläne erleichtert die bauordnungsrechtli-
che Durchsetzung der betroffenen Belange und wird aus diesem Grund von der Verwaltung 
befürwortet. 
 
Abgrenzung des Plangebiets  
Der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes wird im 
Norden durch die Nordstraße, im Osten durch die Niehler Str., im Süden durch die Florastraße 
und die Scharnhorststraße und im Westen durch die Neusser Str. sowie die Yorckstraße be-
grenzt. 
 
Betroffen sind die Grundstücke beidseitig der Yorkstraße, beidseits der Waterloostraße, beid-
seits der Schwerinstraße, beidseits der Geneisenau Straße, südlich des Leipzigerplatzes und 
beidseits der Scharnhorststraße.  
Westlich der Niehler Straße zwischen Gellertstraße und Nordstraße wird ergänzend ein ca 15 
m breiter Streifen Straßenverkehrsfläche in den Geltungsbereich aufgenommen. 
 
Bestandssituation 
Das Plangebiet ist geprägt durch die gewachsene Struktur der gründerzeitlichen Blockrandbe-
bauung, durch deren Gestalt sowie die klare städtebauliche Aufteilung in Verkehrsfläche, Be-
bauung und den dazwischen liegenden Bereich der Vorgärten (Vorgartenzone). Unter den 
gründerzeitlichen Bauten befinden sich zudem viele Baudenkmäler. 
Die Vorgartenzone ist der Bereich, welcher zwischen der nunmehr festgesetzten Baugrenze

3 
und der Grundstücksgrenze/Straßenbegrenzungslinie liegt. 
Durch die stetig wachsende Zahl an Pkw stieg im Laufe der Jahre auch der Bedarf an Stell-
plätzen. Da gemäß § 65 (1 ) BauO NRW das Anlegen von Stellplätzen genehmigungsfrei ist, 
steht zu befürchten, dass in diesem Bereich Vorgärten entfernt und die Fläche zum Parken 
umgenutzt wird. 
Dadurch wird die städtebauliche Struktur Verkehrsfläche - Vorgartenzone - Bebauung aufge-
brochen und unterbrochen. 
Die vorbenannte Unterbrechung des schützenswerten Stadtbildes stellt einen städtebaulichen 
Missstand dar, der durch diesen Bebauungsplan behoben, beziehungsweise dem vorgebeugt 
werden soll. 
 
Rahmenbedingungen und Vorgaben 
Im geltenden Flächennutzungsplan ist der betreffende Bereich als Besonderes Wohngebiet 
(WB) dargestellt, außerdem ist der Leipziger Platz als Grünfläche (mit teilw. Landwirtschaftli-
cher Nutzung) dargestellt. Die im Norden an den Leipziger Platz angrenzende Fläche ist als 
Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt. 
Der Bebauungsplanentwurf steht den Darstellungen im Flächennutzungsplan nicht entgegen. 
Im Geltungsbereich befinden sich mehrere Fluchtlinienpläne (Nr. 57, Nr. 430, Nr. 1014d, Nr. 
1014c) mit denen im weiteren Verfahren umgegangen werden muss.  
Angrenzend befindet sich ein Bebauungsplan (Nr. 6648 Sd3/02). 
 
Gewähltes Bebauungsplanverfahren 
Der Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes wird gemäß § 30 Absatz 3 als einfacher 
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erstellt. Der sich aus der vor-
handenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab wird durch die 
Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht wesentlich verändert. Die übrigen Voraussetzun-
gen zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB liegen vor.  
 
Beabsichtigte Festsetzungen 
Zur Umsetzung der benannten Ziele werden im Bebauungsplan die Verkehrsfläche und die 
Baugrenze festgesetzt. Durch die Festsetzung der Verkehrsfläche mit der Straßenbegren-
zungslinie sowie der vorderen Baugrenze wird der betroffene Bereich der Vorgartenzone 
nachvollziehbar definiert. Innerhalb dieses Bereichs sind aufgrund der benannten Schutzan-
sprüche der historischen Bebauungsstruktur mit ihren Vorgärten keine Überbauungen und 
Nutzungen als Stellplätze zulässig. 
Ergänzend wird durch die Festsetzung von Straßenbäumen westlich der Niehler Straße die 
ehemalige Bauflucht wieder aufgenommen und festgesetzt, dass Flächen, welche nicht der 
Erschließung und dem Parken dienen, bei einem Umbau entsiegelt und als Straßenbegleit-
grün angelegt werden müssen. Fassaden sind zu begrünen. 
 
Gestalterische Festsetzungen 
Gestalterisch wird festgesetzt, dass die Vorgärten als solche anzulegen, gärtnerisch zu gestal-
ten und zu erhalten sind. Ferner werden die Einfriedungen gestalterisch geregelt. Durch die 
gestalterischen Festsetzungen soll das einheitliche Bild, welches die Vorgärten darstellen, be-
wahrt werden. Die Begrünung lässt die Vorgärten als Gärten erkennen und erhält den bisheri-
gen Charakter der Straßenzüge. Auch die Reglementierung der Einfriedungen führt zum Er-
halt des Straßenbildes. 
 
Erschließung 
Die Erschließung erfolgt über die bestehenden Verkehrsflächen. 
 
Umweltbelange 
Durch die Planung werden über den Bestand hinaus keine Eingriffe in Natur und Landschaft 
ermöglicht. 
 
Umweltprüfung 
Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ist eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 
BauGB nicht erforderlich. Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird daher gemäß§ 13 
Absatz 3 BauGB abgesehen.

4 
Analgen 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Geltungsbereich 
Anlage 3: Fotodokumentation Bestand wird noch im Nachgang erstellt

Anlage 3 Fotodokumentation

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Fotodokumentation Leipziger Platz (26.01.2026)

Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes      Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Florastraße 7 Yorckstraße 1 Yorckstraße 3
Yorckstraße 5 Yorckstraße 5 Scharnhorsterstraße 8 (Bisu)
1

Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes      Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Yorckstraße 6 Yorckstraße 8
Yorckstraße 10 Yorckstraße 12
Florastraße 13 (Ausrichtung 
Yorckstraße)
Yorckstraße 12
2

Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes      Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Scharnhorsterstraße 4 Scharnhorsterstraße 2
Scharnhorsterstraße 6
Scharnhorsterstraße 1 Scharnhorsterstraße 3 Scharnhorsterstraße 5
3

Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes      Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Scharnhorsterstraße 9 Scharnhorsterstraße 11Scharnhorsterstraße 7
Leipziger Platz 11Leipziger Platz 13 Leipziger Platz 9
4

Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes      Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Leipziger Platz 7 Leipziger Platz 5Leipziger Platz 7
Bülowstraße 21 (Orientierung zu 
Leipziger Platz) (Basils)
Leipziger Platz 3
5

Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes      Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Yorckstraße 11 Yorckstraße 11Yorckstraße 9
Yorckstraße 15 Yorckstraße 13 Blücherstraße 10 (Orientierung zur 
Yorckstraße)
6

Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes      Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Yorckstraße 21 Yorckstraße 23Blücherstraße 13 (Orientierung zur 
Yorckstraße)
Yorckstraße 16 Yorckstraße 23
 Yorckstraße 18 
7

Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes      Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
8
Leonardo-da-Vinci Gymnasium 
(Blücherstraße) 
Leonardo-da-Vinci Gymnasium 
(Yorckstraße) 
Leonardo-da-Vinci Gymnasium 
(Blücherstraße) 
Leonardo-da-Vinci Gymnasium 
(Yorckstraße)

Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes      Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Yorckstraße 29 Yorckstraße 31aYorckstraße 27
Blick Richtung NordstraßeYorckstraße 33
9

Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes      Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Yorckstraße 26 Yorckstraße 28Yorckstraße 24
Yorckstraße 32Yorckstraße 30
 Yorckstraße 32
10

Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes      Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Waterloostraße 1
Waterloostraße 7
11
Waterloostraße 3 Waterloostraße 5
Waterloostraße 7

Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes      Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Waterloostraße 9 Waterloostraße 11Waterloostraße 9
Waterloostraße 13Waterloostraße 13
12

Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes      Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Waterloostraße 4 Waterloostraße 6Waterloostraße 2
Waterloostraße 6-8Waterloostraße 8
13

Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes      Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Waterloostraße 10 Waterloostraße 12Waterloostraße 10
Bülowstraße 27 (Orientiert zu 
Waterloostraße)
Waterloostraße 12 Bülowstraße 27 (Orientiert zu 
Waterloostraße)
14

Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes      Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Nordstraße 80 (Orientiert zu 
Schwerinstraße)
Schwerinstraße 37-39Nordstraße 80 (Orientiert zu 
Schwerinstraße)
Schwerinstraße 33Schwerinstraße 35
15
Schwerinstraße 31

Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes      Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Schwerinstraße 27 Schwerinstraße 25Schwerinstraße 29
Schwerinstraße 21Schwerinstraße 23
16
Schwerinstraße 19

Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes      Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Blücherstraße 16 (Orientiert zu 
Schwerinstraße) 
Schwerinstraße 17Blücherstraße 25 (Orientiert zu 
Schwerinstraße) 
Schwerinstraße 11Schwerinstraße 13
17
Schwerinstraße 9

Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes      Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Schwerinstraße 5 Schwerinstraße 3Schwerinstraße 7
Schwerinstraße 1aSchwerinstraße 1b
18
Schwerinstraße 1

Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes      Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Schwerinstraße 60-62 Schwerinstraße 58Schwerinstraße 64
Schwerinstraße 54Schwerinstraße 56
19
Schwerinstraße 52

Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes      Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Schwerinstraße 44 Schwerinstraße 42Schwerinstraße 46
Schwerinstraße 40Schwerinstraße 40
20
Schwerinstraße 38

Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes      Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Schwerinstraße 24 Schwerinstraße 22Schwerinstraße 26
Schwerinstraße 18Schwerinstraße 20
21
Schwerinstraße 16

Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes      Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Schwerinstraße 12 Schwerinstraße 10Schwerinstraße 14
Schwerinstraße 6Schwerinstraße 8
22
Schwerinstraße 4

Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes      Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Gneisenaustraße 6 Gneisenaustraße 4Schwerinstraße 2
Niehler Straße 101 (Orientiert zu 
Gneisenaustraße)
Gneisenaustraße 2
23
Niehler Straße

Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes      Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Gneisenaustraße 16 Gneisenaustraße 14Bülowstraße 12 (Orientiert zu 
Gneisenaustraße)
Gneisenaustraße 10Gneisenaustraße 12
24
Schwerinstraße 1 (Orientiert zu 
Gneisenaustraße siehe auch S. 18)

Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes      Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Gneisenaustraße 25 Gneisenaustraße 23Bülowstraße 10 (Orientiert zu 
Gneisenaustraße)
Gneisenaustraße 19Gneisenaustraße 21
25
Gneisenaustraße 17

Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes      Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Gneisenaustraße 5 Niehler Straße 81Gneisenaustraße 7 (St. Bonifatius)
Niehler Straße 84 (CarSharing)Niehler Straße (Fläche vor Mathilde-
von-Mevissen-Grundschule)
26
Niehler Straße (Fläche vor Mathilde-
von-Mevissen-Grundschule)

Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes      Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Niehler Straße 129 Niehler Straße 131Niehler Straße 127
Niehler Straße 135Niehler Straße 133
27
Niehler Straße 137

Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes      Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Niehler Straße 139 Niehler Straße 143Niehler Straße 137a
Niehler Straße 147Niehler Straße 145
28
Niehler Straße 149

Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes      Bestands- Fotodokumentation 21.01.26
Niehler Straße 155 Niehler Straße 157-159Niehler Straße 155
Niehler Straße 163-165
29

Anlage 2 Geltungsbereich

334 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
N
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Leipziger Platz
in Köln - Nippes
Anlage 2Stadtplanungsamt
0 10050 200 300 Meter

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1241 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611-1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0281/2026
Stand: 22.06.2026 
Sachstandsbericht  
Bebauungsplan "Leipziger Platz" in Köln-Nippes 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
 
1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfach-
ten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Nord-
straße, Niehler Str., Florastraße und die Scharnhorststraße und die Neusser Str. sowie 
die Yorckstraße – Arbeitstitel: Leipziger Platz in Köln-Nippes aufzustellen mit dem Ziel, 
die historische Vorgartenzone zu sichern, 
 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes ohne Einschrän-
kung zustimmt. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss wurde am 17.06.2026 im Amtsblatt öffentlich be-
kanntgemacht. 
Nächste Schritte: 
Der Bebauungsplan befindet sich derzeit im Verfahren. Aktuell erfolgt die Erarbeitung der 
Planunterlagen, einschließlich der städtebaulichen Zielkonzeption sowie der textlichen und 
zeichnerischen Festsetzungen. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Kein weiterer Sachstandsbericht erforderlich.

Beratungsverlauf (2)

12.03.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.05.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0281/2026
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.02.2026
Erstellt
27.01.2026 14:44