0281/2026
Bebauungsplan "Leipziger Platz" in Köln-Nippes
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach Satz 1 sind eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten, etwa durch öffentlich zugängliche Lesegeräte oder durch eine öffentliche Auslegung der in Satz 1 genannten Unterlagen, zur Verfügung zu stellen. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/611-1 Vorlagen-Nummer 0281/2026 Freigabedatum 03.02.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bebauungsplan "Leipziger Platz" in Köln-Nippes Beschlussorgan Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfach- ten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Nord- straße, Niehler Str., Florastraße und die Scharnhorststraße und die Neusser Str. sowie die Yorckstraße – Arbeitstitel: Leipziger Platz in Köln-Nippes aufzustellen mit dem Ziel, die historische Vorgartenzone zu sichern, 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes ohne Einschrän- kung zustimmt. Alternative: Auf die Aufstellung eines Bebauungsplans wird verzichtet. Damit besteht keine verbindliche planungsrechtliche Steuerung zum Erhalt der stadträumlich wertvollen Vorgarten- zonen; infolgedessen ist ein erhöhtes Risiko einer weiteren Versiegelung gegeben. Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 17.03.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 12.03.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat in der Vergangenheit zum Schutz historisch wertvoller Siedlungen mehrere Vorgartensatzungen erlassen, welche einer zunehmenden Versiegelung und Umnut- zung der begrünten Vorgartenzonen insbesondere durch die Anlagen von Stellplätzen entge- genwirken sollen (beispielsweise Bebauungsplan „Am Botanischen Garten“ in Köln-Riehl Nr. 68479/04). Bezüglich dieser Vorgehensweise hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 31.05.2005 klargestellt, dass Gemeinden nicht befugt sind, bodenrechtliche Regelungen auf Grundlage bauordnungsrechtlicher Gestaltungsvorschriften vorzunehmen. Da es sich bei dem Ausschluss von Stellplätzen in Vorgartenbereichen um einen solchen Eingriff handelt, sind be- stehende Vorgartensatzungen aller Voraussicht nach rechtlich unwirksam. Aus diesem Grund hat die Bezirksvertretung Nippes die Verwaltung in mehreren Anträgen (AN/0925/2019, AN/1589/2019, AN/0642/2020) gebeten, umgehend für die im Stadtbezirk be- troffenen Straßenzüge Bebauungspläne zur planungsrechtlichen Sicherung der Vorgartensitu- ation aufzustellen. Anlass und Ziel der Planung Der Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes dient dem Schutz historisch wertvoller Siedlungen und deren Vorgärten als prägendem städtebaulichem Element. Die Zulässigkeit von baulichen Vorhaben richtet sich innerhalb der festgesetzten überbauba- ren Flächen nach § 30 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB. Um einer weiteren Umnutzung der wichtigen stadtbildprägenden Vorgärten entgegenzuwirken und um eine positive Rückentwicklung zu einer weitgehend durchgängig begrünten Vorgarten- zone in den betroffenen Gebieten zu erreichen, ist die Schaffung einer sicheren Rechtsgrund- lage notwendig. Die Aufstellung einfacher Bebauungspläne erleichtert die bauordnungsrechtli- che Durchsetzung der betroffenen Belange und wird aus diesem Grund von der Verwaltung befürwortet. Abgrenzung des Plangebiets Der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes wird im Norden durch die Nordstraße, im Osten durch die Niehler Str., im Süden durch die Florastraße und die Scharnhorststraße und im Westen durch die Neusser Str. sowie die Yorckstraße be- grenzt. Betroffen sind die Grundstücke beidseitig der Yorkstraße, beidseits der Waterloostraße, beid- seits der Schwerinstraße, beidseits der Geneisenau Straße, südlich des Leipzigerplatzes und beidseits der Scharnhorststraße. Westlich der Niehler Straße zwischen Gellertstraße und Nordstraße wird ergänzend ein ca 15 m breiter Streifen Straßenverkehrsfläche in den Geltungsbereich aufgenommen. Bestandssituation Das Plangebiet ist geprägt durch die gewachsene Struktur der gründerzeitlichen Blockrandbe- bauung, durch deren Gestalt sowie die klare städtebauliche Aufteilung in Verkehrsfläche, Be- bauung und den dazwischen liegenden Bereich der Vorgärten (Vorgartenzone). Unter den gründerzeitlichen Bauten befinden sich zudem viele Baudenkmäler. Die Vorgartenzone ist der Bereich, welcher zwischen der nunmehr festgesetzten Baugrenze 3 und der Grundstücksgrenze/Straßenbegrenzungslinie liegt. Durch die stetig wachsende Zahl an Pkw stieg im Laufe der Jahre auch der Bedarf an Stell- plätzen. Da gemäß § 65 (1 ) BauO NRW das Anlegen von Stellplätzen genehmigungsfrei ist, steht zu befürchten, dass in diesem Bereich Vorgärten entfernt und die Fläche zum Parken umgenutzt wird. Dadurch wird die städtebauliche Struktur Verkehrsfläche - Vorgartenzone - Bebauung aufge- brochen und unterbrochen. Die vorbenannte Unterbrechung des schützenswerten Stadtbildes stellt einen städtebaulichen Missstand dar, der durch diesen Bebauungsplan behoben, beziehungsweise dem vorgebeugt werden soll. Rahmenbedingungen und Vorgaben Im geltenden Flächennutzungsplan ist der betreffende Bereich als Besonderes Wohngebiet (WB) dargestellt, außerdem ist der Leipziger Platz als Grünfläche (mit teilw. Landwirtschaftli- cher Nutzung) dargestellt. Die im Norden an den Leipziger Platz angrenzende Fläche ist als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt. Der Bebauungsplanentwurf steht den Darstellungen im Flächennutzungsplan nicht entgegen. Im Geltungsbereich befinden sich mehrere Fluchtlinienpläne (Nr. 57, Nr. 430, Nr. 1014d, Nr. 1014c) mit denen im weiteren Verfahren umgegangen werden muss. Angrenzend befindet sich ein Bebauungsplan (Nr. 6648 Sd3/02). Gewähltes Bebauungsplanverfahren Der Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes wird gemäß § 30 Absatz 3 als einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erstellt. Der sich aus der vor- handenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht wesentlich verändert. Die übrigen Voraussetzun- gen zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB liegen vor. Beabsichtigte Festsetzungen Zur Umsetzung der benannten Ziele werden im Bebauungsplan die Verkehrsfläche und die Baugrenze festgesetzt. Durch die Festsetzung der Verkehrsfläche mit der Straßenbegren- zungslinie sowie der vorderen Baugrenze wird der betroffene Bereich der Vorgartenzone nachvollziehbar definiert. Innerhalb dieses Bereichs sind aufgrund der benannten Schutzan- sprüche der historischen Bebauungsstruktur mit ihren Vorgärten keine Überbauungen und Nutzungen als Stellplätze zulässig. Ergänzend wird durch die Festsetzung von Straßenbäumen westlich der Niehler Straße die ehemalige Bauflucht wieder aufgenommen und festgesetzt, dass Flächen, welche nicht der Erschließung und dem Parken dienen, bei einem Umbau entsiegelt und als Straßenbegleit- grün angelegt werden müssen. Fassaden sind zu begrünen. Gestalterische Festsetzungen Gestalterisch wird festgesetzt, dass die Vorgärten als solche anzulegen, gärtnerisch zu gestal- ten und zu erhalten sind. Ferner werden die Einfriedungen gestalterisch geregelt. Durch die gestalterischen Festsetzungen soll das einheitliche Bild, welches die Vorgärten darstellen, be- wahrt werden. Die Begrünung lässt die Vorgärten als Gärten erkennen und erhält den bisheri- gen Charakter der Straßenzüge. Auch die Reglementierung der Einfriedungen führt zum Er- halt des Straßenbildes. Erschließung Die Erschließung erfolgt über die bestehenden Verkehrsflächen. Umweltbelange Durch die Planung werden über den Bestand hinaus keine Eingriffe in Natur und Landschaft ermöglicht. Umweltprüfung Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ist eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB nicht erforderlich. Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird daher gemäß§ 13 Absatz 3 BauGB abgesehen. 4 Analgen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Geltungsbereich Anlage 3: Fotodokumentation Bestand wird noch im Nachgang erstellt
Anlage 3 Fotodokumentation
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1 Seitenzahl 1 2 3 3 4 4 5 6 7 7 8 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 17 18 19 20 21 22 23 23 24 25 26 26 27 28 28 29 Fotodokumentation Leipziger Platz (26.01.2026) Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Florastraße 7 Yorckstraße 1 Yorckstraße 3 Yorckstraße 5 Yorckstraße 5 Scharnhorsterstraße 8 (Bisu) 1 Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Yorckstraße 6 Yorckstraße 8 Yorckstraße 10 Yorckstraße 12 Florastraße 13 (Ausrichtung Yorckstraße) Yorckstraße 12 2 Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Scharnhorsterstraße 4 Scharnhorsterstraße 2 Scharnhorsterstraße 6 Scharnhorsterstraße 1 Scharnhorsterstraße 3 Scharnhorsterstraße 5 3 Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Scharnhorsterstraße 9 Scharnhorsterstraße 11Scharnhorsterstraße 7 Leipziger Platz 11Leipziger Platz 13 Leipziger Platz 9 4 Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Leipziger Platz 7 Leipziger Platz 5Leipziger Platz 7 Bülowstraße 21 (Orientierung zu Leipziger Platz) (Basils) Leipziger Platz 3 5 Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Yorckstraße 11 Yorckstraße 11Yorckstraße 9 Yorckstraße 15 Yorckstraße 13 Blücherstraße 10 (Orientierung zur Yorckstraße) 6 Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Yorckstraße 21 Yorckstraße 23Blücherstraße 13 (Orientierung zur Yorckstraße) Yorckstraße 16 Yorckstraße 23 Yorckstraße 18 7 Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 8 Leonardo-da-Vinci Gymnasium (Blücherstraße) Leonardo-da-Vinci Gymnasium (Yorckstraße) Leonardo-da-Vinci Gymnasium (Blücherstraße) Leonardo-da-Vinci Gymnasium (Yorckstraße) Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Yorckstraße 29 Yorckstraße 31aYorckstraße 27 Blick Richtung NordstraßeYorckstraße 33 9 Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Yorckstraße 26 Yorckstraße 28Yorckstraße 24 Yorckstraße 32Yorckstraße 30 Yorckstraße 32 10 Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Waterloostraße 1 Waterloostraße 7 11 Waterloostraße 3 Waterloostraße 5 Waterloostraße 7 Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Waterloostraße 9 Waterloostraße 11Waterloostraße 9 Waterloostraße 13Waterloostraße 13 12 Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Waterloostraße 4 Waterloostraße 6Waterloostraße 2 Waterloostraße 6-8Waterloostraße 8 13 Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Waterloostraße 10 Waterloostraße 12Waterloostraße 10 Bülowstraße 27 (Orientiert zu Waterloostraße) Waterloostraße 12 Bülowstraße 27 (Orientiert zu Waterloostraße) 14 Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Nordstraße 80 (Orientiert zu Schwerinstraße) Schwerinstraße 37-39Nordstraße 80 (Orientiert zu Schwerinstraße) Schwerinstraße 33Schwerinstraße 35 15 Schwerinstraße 31 Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Schwerinstraße 27 Schwerinstraße 25Schwerinstraße 29 Schwerinstraße 21Schwerinstraße 23 16 Schwerinstraße 19 Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Blücherstraße 16 (Orientiert zu Schwerinstraße) Schwerinstraße 17Blücherstraße 25 (Orientiert zu Schwerinstraße) Schwerinstraße 11Schwerinstraße 13 17 Schwerinstraße 9 Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Schwerinstraße 5 Schwerinstraße 3Schwerinstraße 7 Schwerinstraße 1aSchwerinstraße 1b 18 Schwerinstraße 1 Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Schwerinstraße 60-62 Schwerinstraße 58Schwerinstraße 64 Schwerinstraße 54Schwerinstraße 56 19 Schwerinstraße 52 Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Schwerinstraße 44 Schwerinstraße 42Schwerinstraße 46 Schwerinstraße 40Schwerinstraße 40 20 Schwerinstraße 38 Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Schwerinstraße 24 Schwerinstraße 22Schwerinstraße 26 Schwerinstraße 18Schwerinstraße 20 21 Schwerinstraße 16 Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Schwerinstraße 12 Schwerinstraße 10Schwerinstraße 14 Schwerinstraße 6Schwerinstraße 8 22 Schwerinstraße 4 Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Gneisenaustraße 6 Gneisenaustraße 4Schwerinstraße 2 Niehler Straße 101 (Orientiert zu Gneisenaustraße) Gneisenaustraße 2 23 Niehler Straße Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Gneisenaustraße 16 Gneisenaustraße 14Bülowstraße 12 (Orientiert zu Gneisenaustraße) Gneisenaustraße 10Gneisenaustraße 12 24 Schwerinstraße 1 (Orientiert zu Gneisenaustraße siehe auch S. 18) Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Gneisenaustraße 25 Gneisenaustraße 23Bülowstraße 10 (Orientiert zu Gneisenaustraße) Gneisenaustraße 19Gneisenaustraße 21 25 Gneisenaustraße 17 Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Gneisenaustraße 5 Niehler Straße 81Gneisenaustraße 7 (St. Bonifatius) Niehler Straße 84 (CarSharing)Niehler Straße (Fläche vor Mathilde- von-Mevissen-Grundschule) 26 Niehler Straße (Fläche vor Mathilde- von-Mevissen-Grundschule) Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Niehler Straße 129 Niehler Straße 131Niehler Straße 127 Niehler Straße 135Niehler Straße 133 27 Niehler Straße 137 Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Niehler Straße 139 Niehler Straße 143Niehler Straße 137a Niehler Straße 147Niehler Straße 145 28 Niehler Straße 149 Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes Bestands- Fotodokumentation 21.01.26 Niehler Straße 155 Niehler Straße 157-159Niehler Straße 155 Niehler Straße 163-165 29
Anlage 2 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. N Geltungsbereich des Bebauungsplanes Leipziger Platz in Köln - Nippes Anlage 2Stadtplanungsamt 0 10050 200 300 Meter
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/61/611-1
Vorlagen-Nummer
0281/2026
Stand: 22.06.2026
Sachstandsbericht
Bebauungsplan "Leipziger Platz" in Köln-Nippes
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfach-
ten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Nord-
straße, Niehler Str., Florastraße und die Scharnhorststraße und die Neusser Str. sowie
die Yorckstraße – Arbeitstitel: Leipziger Platz in Köln-Nippes aufzustellen mit dem Ziel,
die historische Vorgartenzone zu sichern,
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes ohne Einschrän-
kung zustimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss wurde am 17.06.2026 im Amtsblatt öffentlich be-
kanntgemacht.
Nächste Schritte:
Der Bebauungsplan befindet sich derzeit im Verfahren. Aktuell erfolgt die Erarbeitung der
Planunterlagen, einschließlich der städtebaulichen Zielkonzeption sowie der textlichen und
zeichnerischen Festsetzungen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Kein weiterer Sachstandsbericht erforderlich.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0281/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.02.2026
- Erstellt
- 27.01.2026 14:44