2021/0200
Beitritt der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur 'Städteinitiative Tempo 30' unter Beteiligung des Deutschen Städtetags
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2021/0200
3770 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.08.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Amt: Dezernat III
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0200
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Beitritt der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur "Städteinitiative Tempo 30" unter
Beteiligung des Deutschen Städtetags
Vorlage vom: 22.07.2021
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat beschließt den Beitritt der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur „Städteinitiative
Tempo 30“.
Anlagen: Positionspapier_Staedteinitiative_Tempo30_050721_oU
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.07.2021
Grundsätzlich ist die Ausweitung und Weiterentwicklung von Tempo 30-Bereichen, wo dies
möglich und sinnvoll ist auch auf Hauptverkehrsstraßen, ein wichtiges Ziel des Magistrats und Teil
seiner Mobilitätsstrategie. Durch die auf diese Weise erzielte Geschwindigkeitsreduktion ergeben
sich vielfältige und umfassende positive Auswirkungen u.a. in den Bereichen Lärmentlastung,
Luftreinhaltung, Aufenthaltsqualität und städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten sowie
Verkehrssicherheit. Nicht zuletzt ermöglicht sie im Sinne der ökologischen Mobilitätswende eine
gerechtere Aufteilung der zur Verfügung stehenden Verkehrsflächen und Umverteilung zugunsten
der Mobilitätsträger des Umweltverbundes sowie einen verbesserten Verkehrsfluss für den
motorisierten Individualverkehr (MIV) selbst. In Summe ist Tempo 30 ein Beitrag für mehr
Lebensqualität in Darmstadt.
Daher hatte sich der Magistrat in der Vergangenheit bereits beim Bund um die Zustimmung für
einen Modellversuch zur flächendeckenden Erprobung von Tempo 30 bemüht, leider bisher mit
abschlägigem Ergebnis.
Zahlreiche deutsche Großstädte beurteilen die Situation ähnlich wie der Darmstäd ter Magistrat
und befinden sich in einer identischen Situation, was die regulatorischen und organisatorischen
Hindernisse auf Bundesebene anbetrifft. Von daher hat sich im Umfeld des Deutschen Städtetags
und von diesem unterstützt eine „Städteinitiative Tempo 30“ gebildet, die explizit kritisiert, dass
die Kommunen nach wie vor nicht die Möglichkeit haben, zu entscheiden, wann und wo
Verkehrsgeschwindigkeiten angepasst und ortsbezogen angeordnet werden können. Sie zielt
darauf ab, die zulässige Höchstgeschwindigkeit endlich überall über die zuständigen
Straßenverkehrsbehörden so anordnen zu können, wie es unter Abwägung aller relevanten
umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogenen Belange angemessen ist. Dabei spricht die Initiative
auch die Möglichkeit von Modellversuchen in einer Gruppe von Großstädten an – eine Maßnahme,
an welcher der Magistrat ausdrücklich sein Interesse bekundet.
Festgehalten sind die Forderungen der Städte, die sich insbesondere an eine nächste
Bundesregierung – aber auch über diese hinaus – richten, in einer gemeinsamen Erklärung (siehe
Anhang), die von den zuständigen Mobilitätsdezernent*innen unterzeichnet wird. Der Magistrat
beschließt mit dieser Vorlage, sich der Initiative und ihrer Erklärung anzuschließen.
Dezernat I Dezernat III
Jochen Partsch Michael Kolmer
Oberbürgermeister Stadtrat
anlage 2
267 Zeichen
Punkt 5: Beitritt der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur "Städteinitiative Tempo 30" unter Beteiligung des Deutschen Städtetags (V-Nr. 2021/0200) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften nimmt von der Vorlage Kenntnis.
anlage 1
9915 Zeichen
LEBENSWERTE STÄDTE DURCH ANGEMESSENE GESCHWINDIGKEITEN – EINE NEUE KOMMUNALE INITIATIVE FÜR STADTVERTRÄGLICHEREN VERKEHR Die Städte und Gemeinden in Deutschland stehen beim Thema Mobilität und Verkehr vor großen Herausforderungen. Eine stadt- und umweltverträgliche Gestaltung der Mobilität ist Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Städte. Lebendige, attraktive Städte brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Gerade die Straßen und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen sind das Aushängeschild, das Gesicht der Städte. Sie prägen Lebensqualität und Urbanität. Diesen Anspruch mit den Mobilitäts-, Erreichbarkeits- und Teilhabeerfordernissen von Menschen und Wirtschaft zu vereinbaren, ist eine zentrale Aufgabe. Ein wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels ist ein stadtverträgliches Geschwin- digkeitsniveau im Kfz-Verkehr auch auf den Hauptverkehrsstraßen. Dort produziert der Auto- verkehr in den Städten seine höchste Verkehrsleistung. Dort verursacht er aber auch die meis- ten negativen Auswirkungen – von den Lärm- und Schadstoffbelastungen für die dort leben- den Menschen über die Unfallgefahren bis zum Flächenverbrauch. Seit langem wissen wir, dass im Hinblick darauf eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erhebliche positive Auswir- kungen haben würde: Die Straßen werden wesentlich sicherer , gerade für die besonders Gefährdeten, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bzw. mobilitätseingeschränkt sind. Die Straßen werden leiser – und das Leben für die Menschen, die an diesen Straßen woh- nen, deutlich angenehmer und gesünder. Bei Gewährleistung eines guten Verkehrsflusses kann auch die Luft in den Straßen saube- rer werden, was allen zu Gute kommt, die hier unterwegs sind. Die Straßen gewinnen ihre Funktion als multifunktionale Orte zurück , die mehr sind als Verbindungen von A nach B. Und schließlich: die Straßen werden wieder lesbarer, Regeln einfacher und nachvollzieh- barer (kein Flickenteppich mehr), das Miteinander wird gestärkt, der Schilderwald gelichtet. Die Leistungsfähigkeit für den Verkehr wird durch Tempo 30 nicht eingeschränkt, die Aufenthaltsqualität dagegen spürbar erhöht. Und auf die Länge des Straßennetzes bezogen ist Tempo 30 in den allermeisten Städten ohnehin schon längst die Regel und nicht mehr die Ausnahme. Dies heißt auch: Tempo 30 ist eine Maßnahme für die Städte und Gemeinden und die Menschen, die dort wohnen - es ist keine Maßnahme, die sich gegen den Autoverkehr richtet. 2 Deshalb muss das Straßenverkehrsrecht zulässige Höchstgeschwindigkeiten innerorts (30 km/h als Regel, andere Geschwindigkeiten je nach örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen als Ausnahme) neu regeln. Die Kommunen haben immer noch nicht die Möglichkeit zu entscheiden, wann und wo Geschwindigkeiten flexibel und ortsbezogen angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss endlich überall über die zuständigen Straßenverkehrsbehörden so angeordnet werden können, wie es unter Abwägung aller relevanten umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogenen Belange angemessen ist. Dies nutzt den Städten, erweitert ihre Gestaltungsfreiheit und öffnet ihre Entwicklung in Richtung mehr Lebendigkeit, Lebensqualität und Nachhaltigkeit. Die Städte und Gemeinden brauchen einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen, der es ihnen ermöglicht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten - auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit. Diese Forderung ist alles andere als radikal – sie ist anderswo in Europa längst umgesetzt und bewegt sich auch in Deutschland in einem Umfeld von aktuellen politischen Positionierungen, die die Dringlichkeit dieser Anpassung des Rechtsrahmens unterstreichen: Der Deutsche Bundestag hat am 17.01.2020 in seiner mit der Mehrheit der Koalitionsfrak- tionen angenommenen Entschließung „Sicherer Radverkehr für Vision Zero im Straßen- verkehr“ einen eindeutigen Auftrag an den Bund formuliert, den Kommunen die Möglich- keit zu eröffnen, von der innerörtlichen Regelhöchstgeschwindigkeit von 50 km/h nach eigenem Ermessen auch auf Hauptverkehrsstraßen abzuweichen, wenn es den stadtpoli- tischen Zielen dient. So wird in der Entschließung u. a. gefordert, „es Kommunen durch eine Veränderung der gesetzlichen Vorgaben zu erleichtern, innerorts die Geschwindig- keitsbegrenzung von Tempo 30 km/h für ganze Straßen unabhängig von besonderen Gefahrensituationen anzuordnen“. Die Verkehrsministerkonferenz der Länder (VMK) hat am 16.04.2021 zum Tagesordnungspunkt „ Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs“ den Bund einstimmig aufgefordert, die in einer Ad-Hoc-AG der VMK erarbeiteten Vorschläge „im Rahmen einer zeitnahen Novellierung des Rechtsrahmens, insbesondere von StVO, der VwV-StVO und Straßenverkehrsgesetz, in Abstimmung mit den Ländern ggf. zu berücksichtigen“. Zu diesen Vorschlägen gehört u. a. eine Ergänzung des § 39 StVO („Innerhalb geschlossener Ortschaften ist auch auf Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306) mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h zu rechnen“ ) und ein Modellversuch zur Umkehrung der Regelgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h auf 30 km/h. 3 Das Bundeskabinett hat seiner Sitzung am 23.04.2021 einen neuen Nationalen Radver- kehrsplan (NRVP) beschlossen, u. a. mit der Feststellung, dass es bedeutsam ist, “in Misch- verkehren Geschwindigkeitsunterschiede zwischen den Verkehrsteilnehmenden zu reduzie- ren“. Damit liefert der Bund eine weitere Begründung, Tempo 30 auch im Hauptverkehrs- straßennetz anzuordnen. Das am 29.04.2021 veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- schutzgesetz des Bundes formuliert zudem einen klaren Handlungsauftrag an den Bund: Er muss so rasch wie möglich alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Maßnahmen ergreifen, um auch die Mobilitäts- und Verkehrswende voranzutreiben. Auch wenn niedrigere innerörtliche Höchstgeschwindigkeiten nur in geringem Umfang direkten Einfluss auf die CO 2-Emissionen haben: Sie sind ein zentrales Element einer Stadtverkehrspolitik, die die Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes stärken und damit auch die klimaschädlichen Auswirkungen des Autoverkehrs verringern will. Bei der Forderung, die Handlungsspielräume der Städte bei der Anordnung von Tempo 30 im Hauptverkehrsstraßennetz der Städte zu vergrößern, geht es nicht um eine undifferenzierte und pauschale Maßnahme. Die Änderung des Rechtsrahmens soll deshalb durch ein vom Bund gefördertes und zentral evaluiertes Modellvorhaben in mehreren Städten begleitet werden. Das Modellvorhaben ermöglicht, verschiedene Aspekte vertieft zu untersuchen, die genauerer Betrachtung bedürfen. Das hilft, bei der Anwendung des neuen Rechtsrahmens etwaige negative Begleiteffekte der Neuregelung minimieren zu können bzw. ggf. rechtlich nachzusteuern. Das Modellvorhaben kann u. a. folgende Themen umfassen: Der straßengebundene ÖPNV darf durch niedrigere zulässige Höchstgeschwindigkeiten im Hauptverkehrsstraßennetz nicht signifikant benachteiligt werden. Es soll untersucht werden, in welchem Umfang solche Nachteile auftreten (z. B. Reisezeit, Auswirkungen auf betriebliche Kosten) und mit welchen Maßnahmen sie kompensiert werden können. Auf vielen Hauptverkehrsstraßen kann aus Platzgründen nicht oder nur mit erheblichem zeitlichem Vorlauf eine ausreichend dimensionierte separate Radverkehrsinfrastruktur geschaffen werden. Die Anordnung von Tempo 30 kann hier (auch als Zwischenlösung) bei Mischverkehr bzw. nicht ausreichenden Infrastrukturangeboten (z. B. Schutzstreifen) die Sicherheit erhöhen. Dazu fehlt es aber bislang an belastbaren Untersuchungen. Tempo 30 im innerörtlichen Hauptverkehrsstraßennetz soll nicht zu Verdrängungseffekten mit einer erhöhten Belastung untergeordneter Straßen führen. Besondere Bedeutung hat deshalb ein störungsarmer Verkehrsfluss. Es können ggf. aber auch ergänzende regulierende Maßnahmen im Nebennetz sinnvoll sein (z. B. Höchst- geschwindigkeiten < 30 km/h, Umgestaltung von Quartiersstraßen nach dem Vorbild von „Superblocks“ und anderes). 4 ERKLÄRUNG Die für Mobilität und Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten, Bürgermeister:inen und Stadtbaurät:innen der unterzeichnenden Städte erklären daher: 1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen. 2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume. 3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten. 4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Ein- zelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können. 6. Juli 2021 Erstunterzeichnende Prof. Dr. Martin Haag Stadt Freiburg im Breisgau, Bürgermeister Thomas Dienberg Stadt Leipzig, Bürgermeister und Beigeordneter Frauke Burgdorff Stadt Aachen, Stadtbaurätin und Beigeordnete Gerd Merkle Stadt Augsburg, Baureferent Thomas Vielhaber Landeshauptstadt Hannover, Stadtbaurat Robin Denstorff Stadt Münster, Stadtbaurat und Beigeordneter Tim von Winning Stadt Ulm, Bürgermeister
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0200
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.07.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00