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Sturm und Trockenheitsschäden im Stadtgrün

Anfrage nach § 4 BV6 (Grüne) AN/0267/2020 vom 27.02.2020

Stand: Am 05.03.2020 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der BV Köln-Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln Bezirksrathaus Chorweiler Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0267/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.03.2020 Sturm und Trockenheitsschäden im Stadtgrün Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Durch die letzten beiden Sturmtiefs „Sabine“ und „Yulia“ sind im Bezirk Chorweiler, der viele Baum und Strauchbestände aufweist, die immensen Trockenheitsschäden durch die, zu trockenen letzten zwei Jahre, noch offensichtlicher geworden. Große Bereiche an Straßen und Wegen im Bezirk sind so vertrocknet, dass Bäume einfach ohne Vorwarnung auf die Wege und Menschen fallen. Dies ist zum Beispiel auf der Verlängerung der Soldinerstr , die unter die Autobahn nach Pesch führt, an den Karnevalstagen passiert. Dort stehen, hinter der Brücke, auf Pescher Seite, die Bäume in Hanglage und kippen dann entsprechen schneller um, als Bäume auf waagerechten Flächen. Es ist ja nicht möglich, alle Wege in einem Bezirk zu sperren, der in weiten Teilen über eine ländliche (rurale) Struktur verfügt, wo eben viele Verbindungswege und Straßen mit Bäumen oder Sträuchern gesäumt sind. Dies würde das öffentliche Leben im Bezirk Chorweiler vielfach lahmlegen. Wir fragen die Verwaltung: 1.) Was tut die Verwaltung um die Bürger im Bezirk Chorweiler vor umfallenden Bäumen zu schützen? a) Wie und wo können die Bürger der Verwaltung über Gefahrenlagen bei Bäumen Bescheid geben? 2.) Wer ist Zuständig für die Begutachtung und Beseitigung von Baumschäden und Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Gefahrenlagen, die dadurch entstehen können? 3.) Gibt es eine stadtweite Prioritätenliste für die Pflegemaßnahmen bei Schäden der Baum- und Strauchbestände, die die besondere Situation des Stadtbezirks Chorweiler mit vielen alleeartigen Wegen und Straßen berücksichtigt? 4.) Gibt es im allgemeinen eine städtische Rangfolge, wonach die Pflege im Stadtgrün abgearbeitet wird, da bei vielen Bürgern, die auch andere Stadtbezirke aufsuchen, der Eindruck entsteht, dass der Bezirk Chorweiler auch hier nachrangig behandelt wird? 5.) Wann und wie werden die zerstörten Flächen wieder aufgeforstet? Mit freundlichen Grüßen Bündnis`90 / Die Grünen Wolfgang Kleinjans Lilo Heinrich Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf

  1. 05.03.2020

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 7.2.5, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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