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APS/056/2025

Bauvoranfrage Herdecker Straße 1,3 - Errichtung eines Förderschulzentrums und einer Kindertagesstätte

Beschlussvorlage 02.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6, Sitzung am 02.07.2025, TOP 7

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Lageplan

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Fluchtlinienplan 5581-006 Ausschhnitt

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Beschlussvorlage

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Zeilenabwicklung

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Übersicht Bäume

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Katasterauszug

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Lageplan

662 Zeichen

B 1 (A52)

321

Nördlicher Zubringer

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340

Jan-Wellem-Schule II Fd

OKFF EG 39,25

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Franz-Marc-Schule III Fd

Jan-Wellem-Schule IV Fd

OKFF EG 39,25
WH Attika 57,10

WH Attika 52,80

OKFF EG 39,25

18,70
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Ratherbroicher Grenzgraben

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120.48)
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Schemaschnitt

247 Zeichen

u

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KEEEEEEE |

Wohngebiet
Herdecker Straße

Grenzen im Bereich der Schnittebene

Kleingörten

Grenzgraben
Flurstück 273

Grenzen im Bereich der Schnittebene

jBrackeler Str. Voß

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|

j Il | ——

Flurstück 272
Wohngebiet

Beschlussvorlage

7446 Zeichen

APS/056/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Bauvoranfrage Herdecker Straße 1,3 - Errichtung eines Förderschulzentrums und 
einer Kindertagesstätte 
Fachbereich: 
63 - Bauaufsichtsamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete Cornelia Zuschke      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Ausschuss für Planung und 
Stadtentwicklung 25.06.2025 Entscheidung 
Bezirksvertretung 6 02.07.2025 Anhörung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die erforderlichen 
Befreiungen von der festgesetzten Baufluchtlinie und Straßenbegrenzungslinie und 
stimmt der Erteilung des Vorbescheids zu. 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Das ca. 17.900m² große Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen 
Bebauungsplanes Nr.5581/06 aus dem Jahr 1930, der für das Grundstück eine 
Baufluchtlinie und eine Straßenbegrenzungslinie entlang der Herdecker Straße 
festsetzt. Im Übrigen erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB.  
 
Auf dem derzeit unbebauten Vorhabengrundstück ist die Errichtung eines neuen 
Förderschulzentrums für Kinder unterschiedlichen Alters und Förderschwerpunktes 
geplant, indem Räumlichkeiten für die Franz-Marc-Schule und für die Jan-Wellem-
Schule, eine Kita mit Schwerpunkt Inklusion, eine Sporthalle, ein Lehrschwimmbad 
sowie eine Hausmeisterwohnung vorgesehen werden. 
 
Für das Bauvorhaben „Neubau Förderschulzentrum Herdecker Str. 1: Neubau Franz-
Marc-Schule, Jan-Wellem-Schule Dependance und Kindertagesstätte“ wurde der 
erforderliche Grundsatzbeschluss mit Vorlage SCHUA/025/2019 Umsetzung von 
Maßnahmen der Schulentwicklungsplanung 2018/19 - 2023/24 (SOM VIII) am

Seite 2 
19.12.2019 im Rat beschlossen. 
 
Die Planung zum Neubau eines Förderschulzentrums mit der Vorlagennummer 
APS/131/2023 wurde nach Anregungen aus Politik und Bürgerschaft hinsichtlich der 
Themen Flächenbedarf, Parksituation, Baumschutz und Lärmschutz maßgeblich 
überarbeitet.  
 
Die nun vorliegende Bauvoranfrage zeigt eine Planung aus zwei Gebäuden: ein sich 
nach Osten öffnendes, kammartiges Hauptgebäude und ein separates 
Sporthallengebäude im Nordwesten. 
 
Das kammartige Hauptgebäude setzt sich zusammen aus einem zwei- bis 
viergeschossigen Längsgebäude, an dem sich zwei Querriegel anschließen. 
Die einzelnen Funktionen reihen sich im Hauptgebäude hintereinander ein. Im 
Norden befindet sich die zweigeschossige Hausmeisterwohnung. Daran anschließend 
ist die zweigeschossige Kita geplant. Im viergeschossigen Mitteltrakt einschließlich 
dem zweigeschossigen Querriegel ist die Jan-Wellem-Schule untergebracht. Im 
südlichen, dreigeschossigen Gebäudeteil einschließlich des dreigeschossigen 
Querriegels befindet sich die Franz-Marc-Schule. 
 
Westlich des Vorhabengrundstücks liegt der Nördliche Zubringer B1 zur A52. Durch 
den langen Gebäuderiegel des Hauptgebäudes wird der Lärmschutz für die 
Freibereiche der Schulen und der Kita erzielt. Gleichzeitig werden durch die 
Querriegel die einzelnen Freibereiche voneinander abgegrenzt.  
 
Die gesamte Verkehrsabwicklung des Schülerspezialverkehrs mit Bussen findet 
westlich des Hauptgebäudes auf eigenem Gelände statt. Hier werden ausreichend 
Park- und Wendemöglichkeiten geschaffen. 
 
Zur Realisierung des Bauvorhabens sind Befreiungen von der festgesetzten 
Baufluchtlinie erforderlich. Beide Gebäude bleiben zur Herdecker Straße hinter der 
Baufluchtlinie zurück. Das Hauptgebäude tritt ca. 7,00 m und das 
Sporthallengebäude bleibt zwischen 2,00 und 6,00 m hinter der Baufluchtlinie 
zurück. Durch die Baufluchtlinie und Straßenbegrenzungslinie wird an der Herdecker 
Straße eine Zufahrt definiert, die durch die Östliche Gebäudeecke des 
Hauptgebäudes überschritten wird. 
 
 
Begründung: 
 
Die Befreiungen von der festgesetzten Baufluchtlinie und der 
Straßenbegrenzungslinie sind städtebaulich vertretbar und unter Würdigung 
nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. 
 
Durch das Zurückbleiben hinter der Baufluchtlinie durch das Sporthallengebäude und 
das Hauptgebäude kann der erhaltenswerte Baumbestand an der Herdecker Straße 
erhalten bleiben. 
 
Die Überschreitung der Baufluchtlinie an der nordwestlichen Gebäudeecke der 
Hausmeisterwohnung ist als geringfügig zu bewerten. 
 
Die Erschließung des Grundstückes erfolgt gemäß Fluchtlinienplan an der Herdecker 
Straße gegenüber der Hörderstraße. Im weiteren Verlauf erstreckt sich die 
Erschließung parallel zu den geplanten Gebäuden, wodurch das Hauptgebäude die 
Straßenfluchtlinie geringfügig überschreitet.  
Auch die fußläufige Erschließung an der Herdecker Straße gegenüber der 
Brackelerstraße überschreitet die Straßenfluchtlinie. Die Verschiebung der 
Erschließung nach Westen ermöglicht den Erhalt von erhaltenswerte Baumbestand

Seite 3 
entlang der Grundstücksgrenze. 
 
Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich der Art und Maßes der baulichen Nutzung in die 
nähere Umgebung ein.  
 
Die geplante Nutzung als Förderschulzentrum gilt als Einrichtung für den 
Gemeinbedarf und ist nach Art der baulichen Nutzung gemäß § 34 BauGB zulässig. 
Durch das Bauvorhaben werden benötigte Schulräume und Sportflächen geschaffen.  
 
Die geplante Nutzung fügt sich neben den Wohnbebauungen und Sportanlagen als 
soziales Zentrum in die Nachbarschaft ein. Die geplante Bebauung ermöglicht eine 
zielführende Nutzung auf dem unbebauten Grundstück und sorgt für eine 
städtebauliche Aufwertung.  
 
Durch die Höhenstaffelung des zwei- bis viergeschossigen Hauptgebäudes fügt sich 
die Planung nach Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. 
 
Im Norden korrespondiert die zweigeschossige Hausmeisterwohnung (Attika 9,25m) 
und die zweigeschossige Kita (Attika 9,25m) mit der Bebauung der 
gegenüberliegenden Bebauung der D-Zug Siedlung (Herdecker Straße 2, First 
8,90m, Herdecker Straße 8, First 13,00 m). 
Die Attika des mittleren, viergeschossigen Gebäudetraktes der Jan-Wellem-Schule 
weist eine Höhe von 17,85 m auf und überragt damit die nachbarlichen Gebäude 
(Marler Straße 73, First 16,25 m). Aufgrund der mittigen Lage innerhalb des 
Gebäudes und des Grundstückes bestehen dazu keine Bedenken.  
Der südliche, dreigeschossige Gebäudeteil der Franz-Marc-Schule im Süden mit einer 
Attikahöhe von 13,55 m schafft den Übergang zur Marler Straße 73 (First 16,25 m). 
Die Attika der zweigeschossigen Sporthalle liegt aufgrund der Aufständerung für die 
PKW-Stellplätze bei 14,35 m.  
 
Der längliche Gebäudeteil des Hauptgebäudes entspricht der langgestreckten 
Zeilenbebauung an der Marler Straße. Die Sporthalle korrespondiert in seinen 
Abmessungen mit der Tennishalle auf dem östlichen Nachbargrundstück (Herdecker 
Straße 3). 
 
 
Nachrichtlich: 
 
Für das Vorhaben sind 64 PKW-Stellplätze unterhalb der aufgeständerten Sporthalle 
und 18 weitere PKW-Stellplätze südlich der Sporthalle geplant. 
 
Durch das Förderschulzentrum wird umfangreicher Hol- und Bringverkehr erwartet. 
Hierfür wird auf dem Baugrundstück ein Halte- und Wendeplatz errichtet.  
 
Der bestehende Fuß- und Radweg am Ratherbroicher Grenzgraben bleibt bestehen. 
Der Wall und die säumenden Bäume bleiben unberührt. 
 
Die Fällung von 6 satzungsgeschützten Bäumen und 9 nicht satzungsgeschützten 
Bäumen ist erforderlich.  
 
 
 
 
Anlagen: 
Katasterauszug 
Luftbild 
Fluchtlinienplan 5581-006 Ausschhnitt

Seite 4 
Lageplan 
Zeilenabwicklung 
Perspektive 
Schemaschnitt 
Übersicht Bäume

Zeilenabwicklung

257 Zeichen

lan-Wellem-Schulej

[Franz-Marc-Schule]

Abwicklung NIIT nn — „gu.

15
Fassadenfläche auf gleicher Länge ca. 2.089,24 m?

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Herdecker Straße
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Abwicklung AA nf
Fassadenfläche auf gleicher Länge ca. 2.006,94 m?

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Übersicht Bäume

204 Zeichen

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Entfall

Baumbestand Satzungsgeschützt

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Katasterauszug

60 Zeichen

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Beratungsverlauf (2)

25.06.2025 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Bezirksvertretung 6
TOP 7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
APS/056/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
02.06.2025
Erstellt
02.06.2025 14:01