ABV/0003/2010
Ausschluss kerngebietstypischer Vergnügungsstätten im Bebauungsplan Nr. 342
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ABV-0003-2010_BV_West
886 Zeichen
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters ABV/000 3/2010 Anregung der Bezirksvertretung Münster-West an den Rat der Stadt Die Bezirksvertretung Münster-West hat in ihrer Sit zung am 22.04.2010 folgende An- regung an den Rat beschlossen: Ausschluss kerngebietstypischer Vergnügungsstätten im Bebauungsplan Nr. 342 Die Bezirksvertretung Münster-West regt an: 1. Um die drohende Ansiedlung weiterer Spielcasinos und ähnlicher Vergnügungsstätten im Gewerbegebiet südlich der Weseler Straße zu verh indern, wird der Bebauungsplan Nr. 342 geändert. 2. In den Bebauungsplan Nr. 342 wird eine textliche Festsetzung aufgenommen, durch die die Zulassung von Vergnügungsstätten auch ausna hmsweise ausgeschlossen wird. 3. Der Ausschluss soll für das gesamte Gewerbegebie t von der Einmündung der Meyer- beerstraße bis zur Heroldstraße gelten (s. Anlage).
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Bebauungsplan Nr. 342 (amtlicher Umring) amtlich
- Weseler Straße
- Heroldstraße
Bebauungsplan Nr. 342
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Mecklenbeck - Weseler Straße / Autobahnzubringer (B 51 a) / Bundesbahnstrecke Wanne-Eickel - Bremen / Heroldstraße
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- ABV/0003/2010
- Typ
- Anregungen von BV an Rat
- Datum
- 26.04.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37