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ABV/0003/2010

Ausschluss kerngebietstypischer Vergnügungsstätten im Bebauungsplan Nr. 342

Anregungen von BV an Rat 26.04.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.04.2010, TOP 7.2

ABV-0003-2010_BV_West

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ABV-0003-2010_BV_West

886 Zeichen

Amt des Rates und des Oberbürgermeisters    ABV/000 3/2010 
 
 
 
 
 
 
Anregung der Bezirksvertretung Münster-West an den Rat der Stadt 
 
 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat in ihrer Sit zung am 22.04.2010 folgende An- 
regung an den Rat beschlossen: 
 
 
Ausschluss kerngebietstypischer Vergnügungsstätten im Bebauungsplan Nr. 342 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West regt an: 
 
1. Um die drohende Ansiedlung weiterer Spielcasinos  und ähnlicher Vergnügungsstätten 
im Gewerbegebiet südlich der Weseler Straße zu verh indern, wird der Bebauungsplan 
Nr. 342 geändert. 
2. In den Bebauungsplan Nr. 342 wird eine textliche  Festsetzung aufgenommen, durch 
die die Zulassung von Vergnügungsstätten auch ausna hmsweise ausgeschlossen 
wird. 
3. Der Ausschluss soll für das gesamte Gewerbegebie t von der Einmündung der Meyer- 
beerstraße bis zur Heroldstraße gelten (s. Anlage).

Beratungsverlauf (1)

28.04.2010 Rat
TOP 7.2 Anregung Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bebauungsplan Nr. 342 (amtlicher Umring) amtlich
  • Weseler Straße
  • Heroldstraße

Bebauungsplan Nr. 342

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Mecklenbeck - Weseler Straße / Autobahnzubringer (B 51 a) / Bundesbahnstrecke Wanne-Eickel - Bremen / Heroldstraße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
ABV/0003/2010
Typ
Anregungen von BV an Rat
Datum
26.04.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37