A-R/0066/2022
Spielplätze inklusiv und barrierefrei gestalten - gemeinsames Spielen für Kinder mit und ohne Behinderung ermöglichen und fördern
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A-R-0066-2022 - Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD-Fraktion, Ratsgruppe Volt - Spielplätze inklusiv und barrierefrei gestalten
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0066/2022 Münster, 28.11.2022 Antrag an den Rat Spielplätze inklusiv und barrierefrei gestalten - gemeinsames Spielen für Kinder mit und ohne Behinderung ermöglichen und fördern Der Rat beschließt: 1. Die Kinderspielplätze sollen bei der Neuerrichtung wie auch Sanierung grundsätzlich „inklusiv“ gestaltet werden. Hierzu gehört neben einer Auswahl an inklusiven Spielgeräten, die es auch beeinträchtigten Kindern ermöglichen, am Spielgeschehen teilzunehmen, auch das Gelände eines Spielplatzes so zu gestalten, damit mobilitäts- wie auch kognitiv und im Sehvermögen beeinträchtigte Kinder - wie auch Erwachsene sich auf dem Gelände gut zurechtfinden und aufhalten können. 2. Die Verwaltung wird gebeten, die Anforderungen und Möglichkeiten einer inklusiven, behinderungsgerechten und barrierefreien Gestaltung jeweils aufzuzeigen und auch mögliche Zielkonflikte bei der Umsetzung darzustellen. Dabei begrüßt der Rat, dass die Verwaltung das Thema „inklusive Kinderspielplatz- gestaltung“ bereits mit in den Blick genommen hat und die Anregungen und Forderungen u.a. der BV-West (u.a. Antrag A-W/0043/2021) für die weitere Planung mit aufgreifen will. 3. Die Verwaltung wird gebeten - ähnlich wie bei den Gebäudeleitlinien 2020 - für jede Spielplatzplanung auch eine Anlage und Checkliste „Barrierefreiheit/Design für alle“ einzuführen, die jeder Vorlage zu einer Spielplatzplanung beigefügt wird. Gleiches sollte auch für die Grünflächenplanung erfolgen. 4. Darüber hinaus soll die Erstellung einer Information über die inklusive und barrierefreie Gestaltung der Kinderspielplätze in Münster in Form einer APP realisiert werden. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, etwaige Mehrkosten zu beziffern. Im Falle von Mehrkosten sollen auch externe Fördermöglichkeiten geprüft werden. 2 Begründung: Die Forderung nach barrierefreien und inklusiven Spielplätzen und Grünflächen ist ein Grundanliegen für eine inklusive Stadtgestaltung. Dabei fördern barrierefreie Spielplätze nicht nur den Spieltrieb von Kindern mit Behinderung, sondern auch ihre Fähigkeiten. Es ermöglicht ein gemeinsames soziales Lernen für alle Kinder – mit und ohne Behinderung. Zugleich bieten inklusive Spielplätze die Voraussetzung auch Begegnungsort für alle Menschen zu sein – für Klein und Groß. Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch dabei sein und nach seinen eigenen Fähig- und Fertigkeiten mitmachen kann. Inklusive Spielplätze und -räume bieten Angebote, die jedes Kind entsprechend seinen Möglichkeiten nutzen kann – unabhängig von einer Behinderung. In diesem Sinne sollte ein Spielplatz allen Kindern Spielmöglichkeiten bieten, aber nicht jedes Spielgerät muss von jedem Kind nutzbar sein. Vielmehr geht es darum, dass die Teilhabe für möglichst alle Kinder, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und individuellen Fähigkeiten, gegeben ist und der Spielplatz Orte aufweist, wo sich alle Kinder wohl und angenommen fühlen und mit Kindern mit und ohne Behinderung in Beziehung treten können. Zudem sollte auch das Gelände des Spielplatzes so gestaltet sein, dass mobilitäts- wie auch kognitiv und im Sehvermögen beeinträchtigte Kinder wie auch Erwachsene sich hier gut zurechtfinden und aufhalten können. So sollte bspw. bei den Bänken auch eine ebenerdige Stellfläche für Rollstühle mit geplant und geschaffen werden wie auch für andere mobilitäts- oder kognitiv beeinträchtigte Kinder und Erwachsene. Zur Gestaltung geben verschiedene Gesetze und Konventionen bereits eine gute Orientierung, wie das Behinderten-Gleichstellungsgesetz (BGG), die UN- Behindertenrechtskonvention von 2009. Entsprechend dem BGG (§ 4) gelten „bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche [als barrierefrei], wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“ Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster hat bereits in Zusammenarbeit mit der KIB (Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen) eine Liste von Spielgeräten erstellt, die für das gemeinsames Spielen für Kinder mit und ohne Behinderungen geeignet sind („Ein Spielplatz für alle Kinder – Ideen für Spielgeräte auf öffentlichen Spielplätzen“, in der überarbeiteten Fassung vom 07.09.2015). Diese gilt es gemeinsam mit der KIB wie auch mit dem Amt für Kinder und Jugendliche kontinuierlich weiterzuentwickeln und für die Planung jedes einzelnen Spielplatzes mit einzubeziehen. Sehr zu begrüßen ist, dass die Verwaltung im Vorfeld von Spielplatzneuplanungen oder großen Sanierungen das Amt für Kinder und Jugendliche in Zusammenarbeit mit dem 3 Amt für Grünflächen Umwelt und Nachhaltigkeit Kinderbeteiligungen durchführt. Um die Bedarfe, Wünsche und Vorstellungen der zukünftigen Nutzer*innen im Einzugsgebiet abzufragen. (s. Beantwortung der Anfrage vom 30.08.2022 im Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen). Hierbei sollte aber grundsätzlich auch immer die Belange von beeinträchtigten Kindern und ihren Eltern mit einbezogen werden. Zu begrüßen ist ebenso, dass die Verwaltung in der Spielplatzplanung mögliche Einschränkungen durch eine entsprechende Gestaltung Berücksichtigen will, wie bei der Gestaltung am Naturspielplatz „Im Kinderbachtal“ bei der „Spielgeräte / Angebote geschaffen wurden, die unterschiedliche Herausforderungen beinhalten und alle Sinne ansprechen.“ Für eine kontinuierliche barrierefrei Gestaltung der Kinderspielplätze sowohl bei der Neugestaltung als auch Sanierung ist - ähnlich wie bei den Gebäudeleitlinien 2020 – die Einführung Checkliste „Barrierefreiheit/Design für alle Wichtig. Darüber hinaus ist es für Eltern, Angehörige und den Kindern sehr hilfreich eine Information zur Ausgestaltung der Kinderspielplätze und Platzgestaltung insbesondere unter dem Aspekt inklusive und barrierefrei Gestaltung zu erhalten. Eine entsprechende Übersicht gibt es bereits in einigen Städten. Für Münster wollen wir hierzu eine Online- Darstellung und eine APP entwickeln. In einem weiteren Schritt sollte dann in Zusammenarbeit mit der KIB und dem Integrationsrat geprüft werden, inwieweit die Darstellung auch in mehreren Sprachen und Leichter Sprache erfolgen kann. Die Sanierung und Neugestaltung von Spielplätzen liegt im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretungen. Der Etat ist allerdings begrenzt, sodass es schon jetzt zu Schwierigkeiten bei der Finanzierung von Spielplatzsanierungen kommt. Im Falle von Mehrkosten, die durch ein inklusives Design von Spielplätzen entstehen könnten, darf daher das Budget der BVen nicht weiter belastet werden. Es sollte daher auch nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten gesucht werden. gez. Harald Wölter Thomas Kollmann Helene Goldbeck Dr. Leandra Praetzel Maria Winkel Tim Pasch Leon Herbstmann Lia Kirsch Christoph Kattentidt und Fraktion Sylvia Rietenberg und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0066/2022
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 29.11.2022
- Erstellt
- 29.11.2022 16:40