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A-R/0066/2022

Spielplätze inklusiv und barrierefrei gestalten - gemeinsames Spielen für Kinder mit und ohne Behinderung ermöglichen und fördern

Antrag an den Rat 29.11.2022

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A-R-0066-2022 - Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD-Fraktion, Ratsgruppe Volt - Spielplätze inklusiv und barrierefrei gestalten

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A-R-0066-2022 - Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD-Fraktion, Ratsgruppe Volt - Spielplätze inklusiv und barrierefrei gestalten

7310 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0066/2022 
 
 
 
 
 
 
Münster, 28.11.2022 
 
 
 
Antrag an den Rat 
 
Spielplätze inklusiv und barrierefrei gestalten - gemeinsames Spielen für 
Kinder mit und ohne Behinderung ermöglichen und fördern 
 
 
 
Der Rat beschließt: 
 
1. Die Kinderspielplätze sollen bei der Neuerrichtung wie auch Sanierung grundsätzlich 
„inklusiv“ gestaltet werden. Hierzu gehört neben einer Auswahl an inklusiven 
Spielgeräten, die es auch beeinträchtigten Kindern ermöglichen, am Spielgeschehen 
teilzunehmen, auch das Gelände eines Spielplatzes so zu gestalten, damit 
mobilitäts- wie auch kognitiv und im Sehvermögen beeinträchtigte Kinder - wie auch 
Erwachsene sich auf dem Gelände gut zurechtfinden und aufhalten können.  
 
2. Die Verwaltung wird gebeten, die Anforderungen und Möglichkeiten einer inklusiven, 
behinderungsgerechten und barrierefreien Gestaltung jeweils aufzuzeigen und auch 
mögliche Zielkonflikte bei der Umsetzung darzustellen. 
Dabei begrüßt der Rat, dass die Verwaltung das Thema „inklusive Kinderspielplatz-
gestaltung“ bereits mit in den Blick genommen hat und die Anregungen und 
Forderungen u.a. der BV-West (u.a. Antrag A-W/0043/2021) für die weitere Planung 
mit aufgreifen will. 
 
3. Die Verwaltung wird gebeten - ähnlich wie bei den Gebäudeleitlinien 2020 - für jede 
Spielplatzplanung auch eine Anlage und Checkliste „Barrierefreiheit/Design für alle“ 
einzuführen, die jeder Vorlage zu einer Spielplatzplanung beigefügt wird. Gleiches 
sollte auch für die Grünflächenplanung erfolgen. 
 
4. Darüber hinaus soll die Erstellung einer Information über die inklusive und 
barrierefreie Gestaltung der Kinderspielplätze in Münster in Form einer APP realisiert 
werden. 
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, etwaige Mehrkosten zu beziffern. Im Falle von 
Mehrkosten sollen auch externe Fördermöglichkeiten geprüft werden.

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Begründung: 
Die Forderung nach barrierefreien und inklusiven Spielplätzen und Grünflächen ist ein 
Grundanliegen für eine inklusive Stadtgestaltung. Dabei fördern barrierefreie Spielplätze 
nicht nur den Spieltrieb von Kindern mit Behinderung, sondern auch ihre Fähigkeiten. 
Es ermöglicht ein gemeinsames soziales Lernen für alle Kinder – mit und ohne 
Behinderung. Zugleich bieten inklusive Spielplätze die Voraussetzung auch 
Begegnungsort für alle Menschen zu sein – für Klein und Groß. 
Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch dabei sein und nach seinen eigenen Fähig- und 
Fertigkeiten mitmachen kann. Inklusive Spielplätze und -räume bieten Angebote, die 
jedes Kind entsprechend seinen Möglichkeiten nutzen kann – unabhängig von einer 
Behinderung. In diesem Sinne sollte ein Spielplatz allen Kindern Spielmöglichkeiten 
bieten, aber nicht jedes Spielgerät muss von jedem Kind nutzbar sein. Vielmehr geht es 
darum, dass die Teilhabe für möglichst alle Kinder, unabhängig von Alter, Geschlecht, 
Herkunft und individuellen Fähigkeiten, gegeben ist und der Spielplatz Orte aufweist, wo 
sich alle Kinder wohl und angenommen fühlen und mit Kindern mit und ohne 
Behinderung in Beziehung treten können. 
Zudem sollte auch das Gelände des Spielplatzes so gestaltet sein, dass mobilitäts- wie 
auch kognitiv und im Sehvermögen beeinträchtigte Kinder wie auch Erwachsene sich 
hier gut zurechtfinden und aufhalten können. So sollte bspw. bei den Bänken auch eine 
ebenerdige Stellfläche für Rollstühle mit geplant und geschaffen werden wie auch für 
andere mobilitäts- oder kognitiv beeinträchtigte Kinder und Erwachsene. 
Zur Gestaltung geben verschiedene Gesetze und Konventionen bereits eine gute 
Orientierung, wie das Behinderten-Gleichstellungsgesetz (BGG), die UN-
Behindertenrechtskonvention von 2009. Entsprechend dem BGG (§ 4) gelten „bauliche 
und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der 
Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und 
Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche [als 
barrierefrei], wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen 
Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, 
zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger 
Hilfsmittel zulässig.“ 
Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster hat bereits in 
Zusammenarbeit mit der KIB (Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen 
mit Behinderungen) eine Liste von Spielgeräten erstellt, die für das gemeinsames 
Spielen für Kinder mit und ohne Behinderungen geeignet sind („Ein Spielplatz für alle 
Kinder – Ideen für Spielgeräte auf öffentlichen Spielplätzen“, in der überarbeiteten 
Fassung vom 07.09.2015). Diese gilt es gemeinsam mit der KIB wie auch mit dem Amt 
für Kinder und Jugendliche kontinuierlich weiterzuentwickeln und für die Planung jedes 
einzelnen Spielplatzes mit einzubeziehen. 
Sehr zu begrüßen ist, dass die Verwaltung im Vorfeld von Spielplatzneuplanungen oder 
großen Sanierungen das Amt für Kinder und Jugendliche in Zusammenarbeit mit dem

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Amt für Grünflächen Umwelt und Nachhaltigkeit Kinderbeteiligungen durchführt. Um die 
Bedarfe, Wünsche und Vorstellungen der zukünftigen Nutzer*innen im Einzugsgebiet 
abzufragen. (s. Beantwortung der Anfrage vom 30.08.2022 im Ausschuss für Umweltschutz, 
Klimaschutz und Bauwesen). Hierbei sollte aber grundsätzlich auch immer die Belange von 
beeinträchtigten Kindern und ihren Eltern mit einbezogen werden. 
Zu begrüßen ist ebenso, dass die Verwaltung in der Spielplatzplanung mögliche 
Einschränkungen durch eine entsprechende Gestaltung Berücksichtigen will, wie bei 
der Gestaltung am Naturspielplatz „Im Kinderbachtal“ bei der „Spielgeräte / Angebote 
geschaffen wurden, die unterschiedliche Herausforderungen beinhalten und alle Sinne 
ansprechen.“ 
Für eine kontinuierliche barrierefrei Gestaltung der Kinderspielplätze sowohl bei der 
Neugestaltung als auch Sanierung ist - ähnlich wie bei den Gebäudeleitlinien 2020 – die 
Einführung Checkliste „Barrierefreiheit/Design für alle Wichtig. 
Darüber hinaus ist es für Eltern, Angehörige und den Kindern sehr hilfreich eine 
Information zur Ausgestaltung der Kinderspielplätze und Platzgestaltung insbesondere 
unter dem Aspekt inklusive und barrierefrei Gestaltung zu erhalten. Eine entsprechende 
Übersicht gibt es bereits in einigen Städten. Für Münster wollen wir hierzu eine Online-
Darstellung und eine APP entwickeln. In einem weiteren Schritt sollte dann in 
Zusammenarbeit mit der KIB und dem Integrationsrat geprüft werden, inwieweit die 
Darstellung auch in mehreren Sprachen und Leichter Sprache erfolgen kann. 
Die Sanierung und Neugestaltung von Spielplätzen liegt im Zuständigkeitsbereich der 
Bezirksvertretungen. Der Etat ist allerdings begrenzt, sodass es schon jetzt zu 
Schwierigkeiten bei der Finanzierung von Spielplatzsanierungen kommt. Im Falle von 
Mehrkosten, die durch ein inklusives Design von Spielplätzen entstehen könnten, darf 
daher das Budget der BVen nicht weiter belastet werden. Es sollte daher auch nach 
alternativen Finanzierungsmöglichkeiten gesucht werden. 
 
gez.  
Harald Wölter   Thomas Kollmann    Helene Goldbeck 
Dr. Leandra Praetzel  Maria Winkel    Tim Pasch 
Leon Herbstmann  Lia Kirsch     
Christoph Kattentidt  und Fraktion 
Sylvia Rietenberg   
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

14.12.2022 Rat
TOP 49.8 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0066/2022
Typ
Antrag an den Rat
Datum
29.11.2022
Erstellt
29.11.2022 16:40