2025/0187
Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984; Fällung einer Traubenkirsche in der Kölner Straße 60 aufgrund baulicher Schäden - Ersatzpflanzung auf städtischer Fläche
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2025/0187
3687 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
01.08.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0187
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: .: 551010
Kostenstelle: 067-030-0100 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5510-45 Sachkonto: : 6165700
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen
Baumbestandes vom 01.01.1984;
Fällung einer Traubenkirsche in der Kölner Straße 60 aufgrund baulicher Schäden -
Ersatzpflanzung auf städtischer Fläche
Vorlage vom: 30.07.2025
Beschlussvorschlag :
Der Fällung einer Spätblühenden Traubenkirsche (Prunus serotina ) auf städtischem Grund in der
Kölner Straße 60 wird zugestimmt.
Anlagen: Anlage 1 - Lageplan des Baumes
Anlage 2 - Foto des Baumes
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.07.2025
In der Kölner Straße 60 steht auf städtischem Grund eine Spätblühende Traubenkirsche
(Prunus serotina , Baum Nr. 10 ) mit einem Durchmesser von 30 cm und einer Höhe von ca.
8 m. Der Abstand zur angrenzenden Garagenreihe auf dem privaten Nachbargrundst ück
beträgt lediglich ca. 50 –70 cm. Der Baum ist vital und es bestehen keine Bedenken
hinsichtlich der Verkehrssicherheit.
Im Frühjahr 2025 wurden durch Mieter und Eigentümer der angrenzenden Garagen Sch äden
gemeldet, die bei einer Ortsbegeh ung durch das Grünflächenamt sowie durch den von der
kommunalen Versicherung beauftragten Gutachter, Firma Ass -Ass, bestätigt wurden. Die
Schäden umfassen:
• das einseitige Anheben der Längswände einer Garage durch Wurzeleinwuchs,
verbunden mit deutlichen Rissbildungen;
• die Anhebung und Rissbildung in der Bodenplatte der Garage;
• Folgeschäden in Form eines Risses in der durchgängigen Bitumenabdeckung,
wodurch Wasser in die benachbarte Garage eindringen konnte.
Aufgrund der räumlichen Nähe des Baumes zur Bebauung und der Schadensmuster besteht
aus fachlicher Sicht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines kausalen Zusammenhangs
zwischen dem Wurzelwachstum des Baumes und den Gebäudeschäden. Ein Einbau einer
Wurzelsperre ist aufgrund des geringen Ab stands zur Bebauung nicht möglich. Auch der
Sachverständige der Versicherung kommt in seiner Stellungnahme zu dem Schluss, dass
ohne eine Entfernung des Baumes mit fortschreitenden Schäden zu rechnen sei.
Das Grünflächenamt empfiehlt daher aus fachlichen und schadenspräventiven Gründen die
Fällung des Baumes. Nach Durchführung der Maßnahme wird eine Ersatzpflanzung auf
einem nahegelegenen städtischen Grundstück vorgenommen.
Dezernat III
Michael Kolmer
Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Kölner Straße 60
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0187
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 30.07.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00