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2025/0187

Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984; Fällung einer Traubenkirsche in der Kölner Straße 60 aufgrund baulicher Schäden - Ersatzpflanzung auf städtischer Fläche

Magistratsvorlage 30.07.2025

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3687 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
01.08.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Grünflächenamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0187 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: .: 551010 
Kostenstelle:  067-030-0100 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5510-45 Sachkonto: : 6165700 
 
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen  
Baumbestandes vom 01.01.1984;  
Fällung einer Traubenkirsche in der Kölner Straße 60 aufgrund baulicher Schäden - 
Ersatzpflanzung auf städtischer Fläche  
 
Vorlage vom: 30.07.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Fällung einer Spätblühenden Traubenkirsche (Prunus serotina ) auf städtischem Grund in der 
Kölner Straße 60 wird zugestimmt.  
 
 
Anlagen: Anlage 1 - Lageplan des Baumes  
Anlage 2 - Foto des Baumes  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.07.2025 
 
In der Kölner Straße 60 steht auf städtischem Grund eine Spätblühende Traubenkirsche 
(Prunus serotina , Baum Nr. 10 ) mit einem Durchmesser von 30  cm und einer Höhe von ca. 
8 m. Der Abstand zur angrenzenden Garagenreihe auf dem privaten Nachbargrundst ück 
beträgt lediglich ca. 50 –70 cm. Der Baum ist vital und es bestehen keine Bedenken 
hinsichtlich der Verkehrssicherheit.  
 
Im Frühjahr 2025 wurden durch Mieter und Eigentümer der angrenzenden Garagen Sch äden 
gemeldet, die bei einer Ortsbegeh ung durch das Grünflächenamt sowie durch den von der 
kommunalen Versicherung beauftragten Gutachter, Firma Ass -Ass, bestätigt wurden. Die 
Schäden umfassen:  
 
• das einseitige Anheben der Längswände einer Garage durch Wurzeleinwuchs, 
verbunden mit deutlichen  Rissbildungen;  
• die Anhebung und Rissbildung in der Bodenplatte der Garage;  
• Folgeschäden in Form eines Risses in der durchgängigen Bitumenabdeckung, 
wodurch Wasser in die benachbarte Garage eindringen konnte.  
 
Aufgrund der räumlichen Nähe des Baumes zur Bebauung und der Schadensmuster besteht 
aus fachlicher Sicht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines kausalen Zusammenhangs 
zwischen dem Wurzelwachstum des Baumes und den Gebäudeschäden. Ein Einbau einer 
Wurzelsperre ist aufgrund des geringen Ab stands zur Bebauung nicht möglich. Auch der 
Sachverständige der Versicherung kommt in seiner Stellungnahme zu dem Schluss, dass 
ohne eine Entfernung des Baumes mit fortschreitenden Schäden zu rechnen sei.  
 
Das Grünflächenamt empfiehlt daher aus fachlichen und schadenspräventiven Gründen die 
Fällung des Baumes. Nach Durchführung der Maßnahme wird eine Ersatzpflanzung auf 
einem nahegelegenen städtischen Grundstück vorgenommen.  
 
 
Dezernat III 
 
 
 
Michael Kolmer  
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

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Orte (1)

  • Kölner Straße 60

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Details

Vorlagen-Nr.
2025/0187
Typ
Magistratsvorlage
Datum
30.07.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00