Anfrage zum Lagerplatz des FC im Äußeren Grüngürtel
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1321/2025 vom 17.11.2025
Stand: Am 01.12.2025 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) vertagt. Ein neuer Termin ist nicht bekannt.
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Anlage 1
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Anlage 4 I. Fe FeHHr ir wi + SPARLa Bgo0M00088 -
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · An Herrn Bezirksbürgermeister Roland Schüler Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Bündnis 90/Die Grünen Bezirksvertretung Lindenthal Aachener Str . 220 50931 Köln bv3@gruenekoeln.de Köln, 16. November 2025 Lagerplatz des FC im Äußeren Grüngürtel Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister , sehr geehrter Herr Oberbürgermeister , wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 1.12.2025 zu setzen: Im Äußeren Grüngürtel im Bereich der Berrenrather Straße finden Bauarbeiten statt. Der im Grünordnungsplan mit Nr. 9 bezeichnete „Bodenmieten und Lagerplatz“ wurde ausgebaut. (siehe Plan und zwei Fotos) Es handelt sich um Nebenanlagen zum neuen Hybridrasenplatz mit Rasenheizung. Wir fragen die Umweltverwaltung: Auf welcher Grundlage finden diese Arbeit im Landschaftsschutzgebiet Nr. 17 statt? Im beklagten Bebauungsplan handelt es sich um die Nummer 18 (Lagerfläche Greenkeeping) und R1 und R2 in Verbindung mit M9 und M10. Im Grünordnungsplan von 2019 - planerischer Fachbeitrag und naturschutzrechtliches Gutachten für das Bebauungsplanverfahren „Erweiterung RheinEnergieSportpark, 1 FC Köln, Köln-Sülz – ist der mit Nr. 9 gekennzeichnete „Bodenmiete und Lagerplatz“ als unzulässig angeben. Welche Schritte hat die Verwaltung aus dieser Aussage getroffen? Wurde dieser Lagerplatz zwischenzeitlich im Bebauungsplanverfahren legalisiert? Wurden erforderliche Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in den Landschaftsschutzbereich durch das Umweltamt erteilt? Welcher Ausgleich findet für die aktuellen Baumaßnahmen für den Bereich 9 statt? Mit freundlichen Grüßen Ute Ackermann Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf
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