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2020/0289

Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der Nassauischen Heimstätte GmbH auf dem Grundstück Noackstraße / Heidelberger Straße in der Lincoln-Siedlung

Magistratsvorlage 30.09.2020

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Punkt 9: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für 
das Projekt der Nassauischen Heimstätte GmbH auf dem Grundstück 
Noackstraße / Heidelberger Straße in der Lincoln-Siedlung 
 (V-Nr. 2020/0289) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
Gegenstimme: FDP-Fraktion

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Punkt 20: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für 
das Projekt der Nassauischen Heimstätte GmbH auf dem Grundstück 
Noackstraße / Heidelberger Straße in der Lincoln-Siedlung 
 (V-Nr. 2020/0289) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: AfD und FDP

2020/0289

5020 Zeichen

3Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
05.11.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Amt für 
Wohnungswesen  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0289 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 522020 
Kostenstelle:  064-003-1000 Investitionsnummer:  17064-8002 
Kostenträger:  5220-21 Sachkonto: 0358010 
 
Betreff: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für 
das Projekt der Nassauischen Heimstätte GmbH auf dem Grundstück Noackstraße / 
Heidelberger Straße in der Lincoln -Siedlung 
 
Vorlage vom: 03.11.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Magistrat und Stadtverordnetenversammlung stimmen der Förderung  im Rahmen der 
sozialen Wohnraumförderung für das im Mietwohnungsbau von der Nassauischen 
Heimstätte GmbH zu realisierende Bauvorhaben auf dem Grundstück Noackstraße / 
Heidelberger Straße in der Lincoln-Siedlung in Darmstadt mit 105 geförderte Wohnungen 
für Haushalte mit geringem Einkommen gemäß dem Städtebaulichen Vertrag zur 
Konvention der Lincoln-Siedlung (Vorlage-Nr. 2015/0455) durch die Bereitstellung eines 
Zuschusses in Höhe von 4.550.000,00 Euro zu. 
 
2. Durch die Finanzierungsbeteiligung sichert sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt das 
Belegungsrecht für die 105 geförderten Wohnungen für die Dauer der Mietpreis- und 
Belegungsbindung von 30 Jahren.

- 2 - 
 
3. Die erforderlichen Mittel sind haushaltsrechtlich unter der Kostenstelle 064-003-1000 und 
unter der Investitionsnummer 17064-8002 zu verbuchen. 
 
Der durch die Fehlbelegungsabgabe des Jahres 2019 für den sozialen Wohnungsbau zur 
Verfügung stehende Betrag in Höhe von 426.302,28 Euro wird für diese Maßnahme 
verrechnet. 
Die restlichen Mittel stehen im Rahmen des Haushaltsansatzes zur Verfügung. 
 
 
Anlagen: Wohnungsauflistung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.10.2020 
 
 
Am Standort Noackstraße / Heidelberger Straße in der Lincoln-Siedlung errichtet die 
Nassauische Heimstätte GmbH insgesamt 248 Wohnungen. Davon werden 105 Wohnungen  
gemäß dem Städtebaulichen Vertrag zur Konvention der Lincoln-Siedlung Vorlage-Nr. 
2015/0455 für Haushalte mit geringen Einkommen im Rahmen des 
Wohnungsförderungsprogramms des Landes Hessen im Wohnungsbauprogramm für das Jahr 
2020 gefördert. 
 
Eine Umsetzung des Quotenbeschlusses aus dem Jahr 2017 mit der Vorlage-Nr. 2017/0031 
(25 % geringe Einkommen/20 % mittlere Einkommen) ist hier nicht möglich, da diese 
Festlegung später beschlossen wurde. 
 
Die Einteilung der Wohnungen erfolgt wie folgt: 
 
38 mal 1-Zimmer-Wohnungen 
32 mal 3-ZimmerWohnungen 
29 mal 4-Zimmer-Wohnungen 
  2 mal 5-Zimmer-Wohnungen und 
  4 mal 6-Zimmer-Wohnungen 
 
mit Größen zwischen 40,73 qm bis 123,31 qm, insgesamt 7.382,19 qm Wohnfläche, wovon 
7.079,33 qm förderfähig sind. 
 
16 Wohnungen werden barrierefrei erschlossen, davon werden drei Wohnungen rollstuhlgerecht 
nach DIN 18025 mit „R“ erschlossen. 
 
Die Projektkosten in Höhe von rund 83,6 Mio. Euro werden finanziert über Kapitalmarktmittel, 
einem KfW-Darlehen, einem Landesdarlehen in Höhe von voraussichtlich 13.092.700,00 Mio. 
Euro, einem Finanzierungszuschuss des Landes Hessen in Höhe von voraussichtlich rund 
3.273.175,00 Euro, Eigenmitteln sowie einer Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt in 
Höhe von 4.550.000,00 Euro. 
 
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wurden mit Datum vom 09.09.2020 die 
Landesmittel beantragt. Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune 
angemessen an der Finanzierung beteiligt.  
 
Bei der finanziellen Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt handelt es sich um einen 
verlorenen Zuschuss. Der Zuschuss errechnet sich nach den Richtlinien zur Förderung des 
Mietwohnungsbaus, die der Magistrat in seiner Sitzung am 17.10.2018 und die 
Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 01.11.2018 (Vorlage Nr. 2018/0248) 
beschlossen haben.  
 
Die Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen ein Belegungsrecht auf die 
Dauer von 30 Jahren für Wohnungssuchende, die die jeweilige Einkommensgrenze nach dem 
Hessischen Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten.  
 
Für die Wohnungen wird eine Durchschnittsmiete von 6,50 Euro/qm verlangt. Dies entspricht 
den Richtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus.  
 
Darmstadt, 03.11.2020 
 
Dezernat IV      Dezernat V 
 
 
 
André Schellenberg     Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer    Stadträtin

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2531 Zeichen

Wohnungsauflistung für das Bauvorhaben Noackstraße/Heidelberger Landstraße

der Nassauischen Heimstätte GmbH

\ Stand: 30.09.2020

Haus

Zimmer

Größe

]
|
|
|
|
|

städt. Zuschuss

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45.000,00.€

50.000,00 €

anlage 2

5072 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
05.11.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat IV 
 
Amt: Amt für 
Wohnungswesen  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 14 30 
IV 
V 64 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0289 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
329 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 522020 
Kostenstelle: 064-003-1000 Investitionsnummer: 17064-8002 
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto: 0358010 
 
Betreff: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für 
das Projekt der Nassauischen Heimstätte GmbH auf dem Grundstück Noackstraße / 
Heidelberger Straße in der Lincoln -Siedlung 
 
Vorlage vom: 03.11.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Magistrat und Stadtverordnetenversammlung stimmen der Förderung im Rahmen der 
sozialen Wohnraumförderung für das im Mietwohnungsbau von der Nassauischen 
Heimstätte GmbH zu realisierende Bauvorhaben auf dem Grundstück Noackstraße / 
Heidelberger Straße in der Lincoln-Siedlung in Darmstadt mit 105 geförderte Wohnungen 
für Haushalte mit geringem Einkommen gemäß dem Städtebaulichen Vertrag zur 
Konvention der Lincoln-Siedlung (Vorlage-Nr. 2015/0455) durch die Bereitstellung eines 
Zuschusses in Höhe von 4.550.000,00 Euro zu. 
 
2. Durch die Finanzierungsbeteiligung sichert sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt das 
Belegungsrecht für die 105 geförderten Wohnungen für die Dauer der Mietpreis- und 
Belegungsbindung von 30 Jahren.

- 3 - 
 
 
3. Die erforderlichen Mittel sind haushaltsrechtlich unter der Kostenstelle 064-003-1000 und 
unter der Investitionsnummer 17064-8002 zu verbuchen. 
 
Der durch die Fehlbelegungsabgabe des Jahres 2019 für den sozialen Wohnungsbau zur 
Verfügung stehende Betrag in Höhe von 426.302,28 Euro wird für diese Maßnahme 
verrechnet. 
Die restlichen Mittel stehen im Rahmen des Haushaltsansatzes zur Verfügung. 
 
 
Anlagen: Wohnungsauflistung 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 11.11.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.10.2020 
 
 
Am Standort Noackstraße / Heidelberger Straße in der Lincoln-Siedlung errichtet die 
Nassauische Heimstätte GmbH insgesamt 248 Wohnungen. Davon werden 105 Wohnungen 
gemäß dem Städtebaulichen Vertrag zur Konvention der Lincoln-Siedlung Vorlage-Nr. 
2015/0455 für Haushalte mit geringen Einkommen im Rahmen des 
Wohnungsförderungsprogramms des Landes Hessen im Wohnungsbauprogramm für das Jahr 
2020 gefördert. 
 
Eine Umsetzung des Quotenbeschlusses aus dem Jahr 2017 mit der Vorlage-Nr. 2017/0031 
(25 % geringe Einkommen/20 % mittlere Einkommen) ist hier nicht möglich, da diese 
Festlegung später beschlossen wurde. 
 
Die Einteilung der Wohnungen erfolgt wie folgt: 
 
38 mal 1-Zimmer-Wohnungen 
32 mal 3-ZimmerWohnungen 
29 mal 4-Zimmer-Wohnungen 
  2 mal 5-Zimmer-Wohnungen und 
  4 mal 6-Zimmer-Wohnungen 
 
mit Größen zwischen 40,73 qm bis 123,31 qm, insgesamt 7.382,19 qm Wohnfläche, wovon 
7.079,33 qm förderfähig sind. 
 
16 Wohnungen werden barrierefrei erschlossen, davon werden drei Wohnungen rollstuhlgerecht 
nach DIN 18025 mit „R“ erschlossen. 
 
Die Projektkosten in Höhe von rund 83,6 Mio. Euro werden finanziert über Kapitalmarktmittel, 
einem KfW-Darlehen, einem Landesdarlehen in Höhe von voraussichtlich 13.092.700,00 Mio. 
Euro, einem Finanzierungszuschuss des Landes Hessen in Höhe von voraussichtlich rund 
3.273.175,00 Euro, Eigenmitteln sowie einer Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt in 
Höhe von 4.550.000,00 Euro. 
 
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wurden mit Datum vom 09.09.2020 die 
Landesmittel beantragt. Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune 
angemessen an der Finanzierung beteiligt.  
 
Bei der finanziellen Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt handelt es sich um einen 
verlorenen Zuschuss. Der Zuschuss errechnet sich nach den Richtlinien zur Förderung des 
Mietwohnungsbaus, die der Magistrat in seiner Sitzung am 17.10.2018 und die 
Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 01.11.2018 (Vorlage Nr. 2018/0248) 
beschlossen haben.  
 
Die Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen ein Belegungsrecht auf die 
Dauer von 30 Jahren für Wohnungssuchende, die die jeweilige Einkommensgrenze nach dem 
Hessischen Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten.  
 
Für die Wohnungen wird eine Durchschnittsmiete von 6,50 Euro/qm verlangt. Dies entspricht 
den Richtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus.  
 
Darmstadt, 03.11.2020 
 
Dezernat IV      Dezernat V 
 
 
 
André Schellenberg     Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer    Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

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TOP 33
TOP 329
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Orte (3)

  • Heidelberger Straße
  • Noackstraße
  • Heidelberger Landstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0289
Typ
Magistratsvorlage
Datum
30.09.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00