Mandari Insight

2021/0065

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 ? Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 ? (Beschluss zur 2. Offenlage)

Magistratsvorlage 06.04.2021

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PLANZEICHENERKLÄRUNG
ZEICHNERISCHE FESTSETZUNGEN gem. $ 9 BauGB

ART DER BAULICHEN NUTZUNG (8 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

Siehe textliche Festsetzung 2.

MASS DER BAULICHEN NUTZUNG (8 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

Zahl der Vollgeschosse als Mindest- und Höchstmaß,
hier: min. 2 und max. 3 Geschosse

Zahl der zwingend festgesetzten Vollgeschosse,

hier: 2 Geschosse

BAUWEISE ($ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)

geschlossene Bauweise

ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHE ($9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
ÜBGF 1a

Überbaubare Grundstücksfläche + Nummer, hier: ÜGBF Fläche 1a

Baulinie

Baugrenze

FLÄCHEN FÜR NEBENANLAGEN UND ZUWEGUNGEN, STELLPLÄTZE UND
GARAGEN ($ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)

Tiefgarage

Fläche für Nebenanlagen und Zuwegungen

VERKEHRSFLÄCHEN (8 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)

öffentliche Straßenverkehrsfläche

private Verkehrsfläche

öffentliche Verkehrsflächen besonderer Zwecksbestimmung

IP] Zweckbestimmung hier: Öffentlicher Parkplatz mit Zufahrtsflächen

Ein- bzw. Ausfahrt

FLÄCHEN MIT GEH- UND FAHRRECHTEN (8 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)
Fläche mit Geh- und Fahrrechten (siehe textliche Festsetzung 8.)

Maximale Grundfläche, hier: 530,0 m?

Gebäudehöhe (GH), Höchstwert in Meter, hier: GH max. 6,50 m

FLÄCHEN FÜR BESONDERE ANLAGEN UND VORKEHRUNGEN ZUM SCHUTZ VOR
SCHÄDLICHEN UMWELTEINWIRKUNGEN (8 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)

Lärmschutzwand (s. textl. Festsetzung 9.2)

PFLANZGEBOTE FÜR BÄUME, STRÄUCHER UND SONSTIGE
BEPFLANZUNGEN ($ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB)

Anpflanzen von Bäumen, hier:

) einheimischer Laubbaum

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Umgrenzung von Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen

BINDUNG FÜR BEPFLANZUNGEN UND ERHALTUNG VON BÄUMEN,
STRÄUCHERN UND SONSTIGE BEPFLANZUNGEN (8 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB)

Erhalten von Bäumen, hier:
© einheimischer Laubbaum
SONSTIGE PLANZEICHEN

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L ] Grenze der räumlichen Teilgeltungsbereiche des Bebauungsplans
| |

Abgrenzung der Art und des Maßes der Nutzung innerhalb eines
Baugebietes

Bestehende Grundstücksgrenzen (Kataster)

Bestehende Gebäude (Kataster)

RECHTSGRUNDLAGEN

Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert
durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728)

Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. | S. 3786)

Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt
geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)

Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 03.06.2020 (GVBl. S. 378)

Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBi. IS. 142), zuletzt
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBi. S. 318)

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. | S. 2542),
zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 25.02.2021 (BGBl. IS. 306)

Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F.
vom 20.12.2010 (GVBl. IS. 629), berichtigt am 14.02.2011 (GVBl. IS. 43), zuletzt
geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318)

Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. IS. 548), zuletzt geändert
durch Art. 11 des Gesetzes vom 04.09.2020 (GVBl. S. 573)

Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I
S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 09.12.2020 (BGBl. | S. 2873)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010

(BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 25.02.2021 (BGBl. IS.
306)

[Rechtsgrundlagen werden vor Satzungsbeschluss aktualisiert.]

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

I. FESTSETZUNGEN NACH DEM BAUGESETZBUCH (BauGB)

Aufgrund des $ 9 BauGB und $ 12 i.d.F. vom 27.03.2020 (BGBi. I S. 587) in Verbindung
mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. | S. 3786) und
der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) werden
festgesetzt:

1. BEDINGTE FESTSETZUNGEN

Im Rahmen der im Folgenden festgesetzten Nutzungen sind nur Vorhaben zulässig, zu
deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag zu diesem
vorhabenbezogenen Bebauungsplan verpflichtet hat.

2. ART DER BAULICHEN NUTZUNG

2.1 Überbaubare Grundstücksflächen (ÜBGF) 1a und 1b
Im Erdgeschoss der Bebauung in der UBGF 1a und 1b ist nur die Errichtung eines
Lebensmitteleinzelhandelsbetriebes zulässig.

In den Obergeschossen der ÜBGF 1a sind nur nicht störende, gewerbliche Nutzungen
und Wohnnutzung zulässig.

2.2 Überbaubare Grundstücksfläche 2
In der überbaubaren Grundstücksfläche 2 sind nur Wohnen und wohnverträgliche
Nutzungen zulässig.

3. MASS DER BAULICHEN NUTZUNG

3.1 Grundfläche (GR)
Die maximal zulässige Grundfläche (GR I) ist als Höchstmaß gemäß Planeintrag
festgesetzt.

3.2 Grundfläche (GR Il)
Die maximal zulässige Grundfläche (GR I) im Teilgeltungsbereich 1 kann durch die
Fläche für Zuwegungen und Nebenanlagen überschritten werden (GR Il). Die Größe
der Überschreitung leitet sich aus den Eintragungen des Vorhaben- und
Erschließungsplanes ab.

Die maximal zulässige Grundfläche (GR I) im Teilgeltungsbereich 2 kann durch bauliche
Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche und deren Zufahrten (s. Ziff. 7), der Fläche
für Zuwegungen und Nebenanlagen (s. Ziff. 6) sowie der in Ziff. 6 ausnahmsweise
zugelassenen Gerätehütte überschritten werden (GR Il). Die Größe der Überschreitung
leitet sich aus den Eintragungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes ab.

3.3 Vollgeschosse .
Die Zahl der Vollgeschosse ist in der ÜBGF 1a als Mindest- und Höchstmaß und in der
UÜBGF 2 als Höchstmaß gemäß Planeintrag festgesetzt.

3.4 Gebäudehöhen (GH max.) i .
Die maximal zulässige Gebäudehöhe ist für die UBGF 1b und UBGF 2 gemäß
Planeintrag als Höchstmaß festgesetzt.

Als Gebäudehöhe gilt der Abstand zwischen dem unteren und dem oberen Bezugs-
punkt für die Gebäudehöhe.

Unterer Bezugspunkt für die Gebäudehöhe der ÜBGF 1b ist die Oberkante Bürgersteig
der Heidelberger Landstraße, gemessen in der Mitte der östlichen Grundstücksgrenze
des Flurstücks 432/4.

Unterer Bezugspunkt für die Gebäudehöhe der ÜBGF 2 ist die Oberkante Bürgersteig
der Lagerstraße, gemessen in der Mitte der nördlichen Grundstücksgrenze des
Flurstücks 497/4.

Oberer Bezugspunkt für die Gebäudehöhe ist die Oberkante First oder der obere
Abschluss der Wand bei Gebäuden mit Flachdächern.

Ausgenommen von der Höhenbegrenzung sind untergeordnete Dachaufbauten für
technische Einrichtungen und Anlagen.

4. ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHE

Baugrenzen und Baulinien ($ 23 BauNVO) sind gemäß Planeintrag festgesetzt.
5. BAUWEISE

In der ÜBGF 2 ist gemäß Planeintrag die geschlossene Bauweise festgesetzt.
6. NEBENANLAGEN UND ZUWEGUNGEN

6.1 Nebenanlagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und in den
hierfür festgesetzten Flächen für Nebenanlagen und Zuwegungen zulässig.

Ausnahmsweise ist südlich der überbaubaren Grundstücksfläche im Teilgeltungsbereich
2 die Errichtung einer Gerätehütte bis max. 16 m? Grundfläche außerhalb der
überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.

7. STELLPLÄTZE UND GARAGEN

7.1 Im Teilgeltungsbereich 2 ist innerhalb der gemäß Planeintrag (TG) festgesetzten
Fläche eine Tiefgarage mit Zufahrt zulässig.

7.2 Die Errichtung von erdgeschossigen Garagen und Carports ist nicht zulässig.
8. MIT GEH- UND FAHRRECHT ZU BELASTENDE FLÄCHE

Die in der Planzeichnung festgesetzte Fläche ist zu Gunsten der Allgemeinheit und der
Grundstückseigentümer der Flurstücke Nr. 431, 432/4, 438/7 und 439/1 mit einem Geh-
und Fahrrecht zu belasten.

9. VORKEHRUNGEN ZUM LÄRMSCHUTZ

9.1 Bei Neu- und Umbaumaßnahmen des Gebäudeteils in der ÜBGF 1a ist
nachzuweisen, dass die Außenbauteile von Wohn- und Schlafräumen hinsichtlich der
Luftschalldämmung den Anforderungen gemäß der aktuell gültigen Fassung der DIN
4109 genügen. Soweit Außenbauteile von Schlafräumen den Lärmpegelbereich Ill oder
höher zuzuordnen sind, sind diese Räume mit einer elektromagnetischen
Lüftungseinrichtung auszustatten, sodass auch bei geschlossenen Fenstern in der
Nacht lufthygienisch einwandfreie Verhältnisse bestehen.

9.2 An der südlichen und östlichen Grenze des Flurstücks 438/7 ist gemäß Darstellung
in der Planzeichnung eine geschlossene Schutzwand von mind. 2,00 m bis max. 2,50 m
Höhe zu errichten.

9.3 Auf dem Dach des Lebensmittelmarkts ist die Aufstellung zweier kältetechnischer
Anlagen am Standort gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan zulässig, wenn diese
jeweils einen Schallleistungspegel von maximal LWA 62 dB(A) aufweisen und durch
deren Betrieb die gültigen Immissionsrichtwerte an den nächstgelegenen
schutzwürdigen Nutzungen nicht überschritten werden.

10. ANLAGE ZUM SAMMELN VON NIEDERSCHLAGSWASSER

Anlagen zum Sammeln von Niederschlagswasser (z.B. Rigolen) für die Bauvorhaben in
den ÜBGF 1a, 1b und 2 mit ihren dazugehörigen Nebenanlagen, Zuwegungen und
Tiefgaragen, sind nur innerhalb der ÜBGF 1a, 1b, 2, den Flächen für Nebenanlagen
und Zuwegungen, Stellplätze und Garagen sowie Flächen zum Anpflanzen von
Bäumen und Sträuchern zulässig.

Auf den öffentlichen Straßenverkehrsflächen und öffentlichen Verkehrsflächen
besonderer Zweckbestimmung ist die Errichtung dieser Anlagen für die o.g.
Bauvorhaben unzulässig.

11. MABNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON
BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT

Zum Schutz von Vogelarten im Plangebiet sind an den zwei Bestandsbäumen südlich
der UBGF 1b vier Nistkästen anzubringen.

12. ANPFLANZEN VON BÄUMEN, STRÄUCHERN UND SONSTIGE
BEPFLANZUNGEN

12.1 Auf den Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung öffentlicher Parkplatz in
den Teilgeltungsbereichen 1 und 2 sind insgesamt 5 Laubbäume gemäß Planeintrag
anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten.

12.2 Die Dachflächen von Flachdächem in den überbaubaren Grundstücksflächen
(ÜBGF) 1b und 2 sind extensiv zu begrünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten.
Die Vegetationsschicht muss eine Mächtigkeit von mindestens 0,12 m aufweisen.
Fenster, Be- und Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen und technische Aufbauten sind
hiervon ausgenommen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten.

12.3 Die Tiefgarage in der ÜBGF 2 ist intensiv mit einer Vegetationsschicht von
mindestens 0,30 m (zuzüglich Filter- und Drainageschicht) zu überdecken und zu
begrünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten.

12.4 Die Südfassade des Gebäudes in der ÜBGF 1b ist in dem mit einer Baugrenze
definierten Abschnitt mit einer flächigen Fassadenbegrünung und die Südfassade des
Gebäudes in der ÜBGF 2 mit zwei punktuellen Fassadenbegrünungen zu versehen, die
dauerhaft zu erhalten sind.

13. BINDUNG FÜR BEPFLANZUNGEN UND ERHALTUNG VON BÄUMEN,
STRÄUCHERN UND SONSTIGE BEPFLANZUNGEN

Bestandsbäume gemäß Planeintrag sind dauerhaft zu erhalten. Für abgängige Bäume
sind Ersatzpflanzungen der selben Art vorzunehmen.

ll. SATZUNG ÜBER DIE BESCHRÄNKUNG VON WERBEANLAGEN

Aufgrund &$ 91 Abs. 1 Nr. 7 Hessische Bauordnung (HBO) vom 28.05.2018
(GVBl. S.198 ), in Kraft getreten am 06.07.2018 i.V.m. $ 9 Abs. 4 BauGB wird
festgesetzt:

1. Werbeanlagen
Werbeanlagen sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

1. Am Ort der Leistung

2. Nicht höher als 5,5 m über der Oberfläche des Gehwegs

3. Mit einer maximalen Auskragung von 60 cm über die Gebäudefront

4. Mit einer Ansichtsfläche von insgesamt nicht mehr als 2 qm je 10 Ifm Gebäudebreite

5. Mit einer Schrifthöhe von maximal 60 cm

6. Fensterwerbung, die flächig auf Schaufenster angebracht wird, ist ausschließlich im
EG zulässig und darf höchstens 50 % der Schaufensterfläche betragen.

7. Bewegliche, blinkende und reflektierende Werbeanlagen sind unzulässig.

1. Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und Vorschriften

Die genannten Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und sonstige zitierte Vorschriften
können im Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-Rees-Str. 12, 64295 Darmstadt,
zu den üblichen Bürozeiten eingesehen werden.

2. Altlasten

In der Altflächendatei wird das Grundstück (Flurstücksnummer 432/4) mit der
ALTIS-Nummer 411.000.070-001.105 aufgeführt und die Art der Fläche als "Altstandort"
angegeben. Dies begründet noch keinen Altlastenverdacht im Sinne des BBodSchG.
Dennoch ist bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, auf
organoleptische Auffälligkeiten zu achten. Ergeben sich bei den Erdarbeiten
Kenntnisse, die den Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung begründen, sind
diese umgehend der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt,
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5, Bodenschutz,
mitzuteilen und das weitere Vorgehen abzustimmen.

3. Artenschutz

Notwendige Baum- oder Gebüschrodungen sind im Zeitraum vom 01. Oktober bis zum
28. Februar durchzuführen (8 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSch6).

Der Abbruch von Gebäuden ist außerhalb der Vogelbrutzeit, d.h. möglichst zwischen
dem 01. September und dem 28. Februar durchzuführen.

Bei einem geplanten Abbruch innerhalb der Vogelbrutzeit 01. März bis 31. August ist vor
Beginn der Abbrucharbeiten zu prüfen, ob geschützte Arten vorhanden und betroffen
sind. Wenn dies der Fall ist, kann der Abbruch erst nach Ende der Brutzeit durchgeführt
werden.

Großflächige, transparente Glasflächen, die Verwendung von stark reflektierenden
Glastypen und transparente Brüstungen, usw. stellen eine erhebliche, potentielle
Gefahr für Vögel dar. Durch die Transparenz bzw. den Spiegeleffekt nehmen Vögel das
Hindemis nicht wahr und kollidieren damit. Es sind nach dem jeweiligen Stand der
Technik geeignete Maßnahmen (z.B. kleinteilige Untergliederung der Flächen,
Einarbeitung oder Anbringung von Streifen oder Mustern, Verwendung von
halbtransparentem Glas) zu treffen, um die Gefahr von Vogelschlag zu vermeiden.
Fachliche Beratungen werden von den Vogelschutzwarten angeboten. Das gehäufte
Auftreten von, durch die Kollision mit Glasscheiben, u.a. getöteten Vögeln, stellt einen
artenschutzrechtlichen Verbotstatbestand dar.

4. Biodiversität

Die Ziele des Magistratsbeschlusses der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom
12.02.2014 zur Erhaltung und zum Schutz der Biodiversität sowie die Hessische
Biodiversitätsstrategie sind bei der Umsetzung dieses Bebauungsplans zu berück-
sichtigen.

5. Baumschutzsatzung

Auf die Verpflichtung zur Einhaltung der städtischen Satzung vom 05.04.2004 zum
Schutz des Baumbestands wird hingewiesen.

6. Wasserwirtschaft

Das gesamte Plangebiet liegt im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungs-
plans Hessisches Ried. Im Einzelnen sind die Vorgaben des Grundwasser-
bewirtschaftungsplans Hessisches Ried (StAnz.: 21/1999, S. 1659) zu beachten. Es ist
mit stark schwankenden Grundwasserständen zu rechnen. Im Rahmen von
Gebäudeplanungen sind diese zu berücksichtigen, um Vernässungsschäden zu
vermeiden.

7. Bodendenkmäler

Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler (z.B. Mauern, Verfärbungen, Gräber, Scherben,
Knochen) bekannt werden, so ist dies dem Landesamt für Denkmalpflege
(hessenArchäologie) oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich
anzuzeigen (8 21 HDSchG). Der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde bedarf, wer
ein Kulturdenkmal oder Teile davon zerstören oder beseitigen, an einen anderen Ort
verbringen oder umgestalten will und wer in der Umgebung eines unbeweglichen
Kulturdenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf
den Bestand oder das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals auswirken kann ($ 18
HDSch6G).

IV. BESTANDTEIL DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANS

Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist der Vorhaben- und
Erschließungsplan des Architekten F. Dieter Heusch, der Konzeptbaubetreuungs-
gesellschaft mGH und des Ingenierbüros Palm, jeweils mit Datum vom 11.07.2020.

VERFAHRENSVERMERKE
Beschleunigtes Verfahren nach $ 13 a BauGB:

Aufstellungsbeschluss:

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.02.2016.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. $ 2 Abs. 1 BauGB im "Darmstädter Echo"
am 16.02.2016.

Öffentliche Auslegung:

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.02.2018.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im "Darmstädter Echo" am 23.02.2018.

Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit
Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung gem. $3Abs.2 BauGB im
Stadtplanungsamt, Technisches Stadthaus, Block D, Bessunger Straße 125, 64295 Darmstadt
in der Zeit vom 05.03.2018 bis einschließlich 05.04.2018 sowie Einstellung in das Internet gem.
8 4a Abs. 4 BauGB in der Zeit vom 19.02.2018 bis einschließlich 21.005.2018.

Betelllgung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Beteiligung gem. 8 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben
von 16.02.2018.

Erneute öffentliche Auslegung:

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom B

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am .

Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit

Begründung gem. $ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. 88 2 und 3 PlanSiG im Internet in der Zeit vom
bis einschließlich und zusätzliche Einsichtnahme im o.g. Zeitraum nach vorheriger

Terminvereinbarung im Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12.

Erneute Betelllgung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Beteiligung gem. $ 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. $$ 2 und 3 PlanSiG und Abstimmung mit den
Nachbargemeinden mit Schreiben vom

Satzungsbeschluss:

Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde gem. $ 10 Abs. 1 BauGB von der
Stadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen am B

Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.

Ausgefertigt: Darmstadt, den .

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Die Dezernentin

Bekanntmachung:
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem.
10 Abs. 3 BauGB und der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am .
ffentliche Auslegung zum Zweck der Bekanntmachung gem. $ 7 Hess. Gemeindeordnung
(HGO) i.V.m. 8 7 Abs. 3 Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt i.V.m. 88 2 und 3
PlanSiG im Internet in der Zeit vom bis einschließlich und zusätzliche
Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung im Stadtplanungsamt, Stadthaus West,
Mina-Rees-Straße 12.

Inkrafttreten:
Inkrafttreten dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans am
Darmstadt, den

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Die Dezernentin Stadtplanungsamt

Darmstadt, den Jochen Krehbiehl

ÜBERSICHTSPLAN

Wissenschaftsstadt Darmstadt

Gemarkung Eberstadt Flur 16

Entwurf zum
Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan E 56

- Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 -

mit Satzung über die Beschränkung von Werbeanlagen

Eichler + Schauss
Architekten und Stadtplaner

Liebigstraße 25 A Wissenschaftsstadt
Jarmstar
Tel. 06151-17660 Darmstadt

Stadtplanungsamt

jezeichnet: TS, SB, SN
atum: 23.03.2021

anlage 4

30221 Zeichen

Anlage 3 
 
 
 
 
 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 
- Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 -  
 
 
 
 
Vorhaben- und Erschließungsplan 
 
 
11.07.2020 
 
 
 
Bearbeitung: 
Konzeptbau Betreuungsgesellschaft mbH 
 
 
 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek 
Stadträtin

Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 
 
11.07.2020  Seite 2 von 4 
Vorhabendaten  
 
Baugrundstück: Gemarkung Eberstadt, Flur 16, Flurstücksnummern 
432/4, 438/7, teilw. 431, teilw. 438/8, 497/4, 497/5, 
497/6, 497/7, 497/8, teilw. 498/3 
Geltungsbereich: 4.541 qm 
Vorhabenträger: Konzeptbau-Betreuungsgesellschaft mbH 
Friedensplatz 12 
64283 Darmstadt 
Planungsbüros: Eichler + Schauss  
Architekten und Stadtplaner 
Liebigstr. 25 A 
64293 Darmstadt 
 
Architekt Dipl.-Ing. F. Dieter Heusch 
Mühltalstraße 141a 
64297 Darmstadt 
 
Freier Garten- + Landschaftsarchitekt Michael Palm 
Dipl.-Ing. 
69469 Weinheim 
 
 
 
Beschreibung der Baumaßnahmen im Teilgeltungsbereich 1 und 2 
 
 
Lebensmittelmarkt Heidelberger Landstraße 223 (Teilgeltungsbereich 1) 
 
Auf dem Grundstück Darmstadt -Eberstadt, Heidelberger Landstraße 223, Flur 16, Parzellen 
432/4, 438/7 und teilweise 431 sowie 438/8 ist nachfolgend beschrieb ene Baumaßnahme 
geplant: 
 
Unter Einbezug des Erd - und Untergeschosses des Geschäftshauses Heidelberger Lan d-
straße 223 sowie einem Teil des derzeitigen öffentlichen Parkplatzes am Grie sheimer Weg, 
ist mit einem eingeschossigen, rückwärtigen Anbau ein großfläch iger Lebensmittelmarkt mit 
einer Verkaufsfläche von 933 qm geplant. 
 
Die Obergeschosse des Bestandsgebäudes und deren Erschließung bleiben von der U m-
baumaßnahme unberührt. 
 
Der Lebensmittelmarkt ist ein Nahversorger und bietet neben dem üblichen Ware nsortiment 
eine Frischeabteilung für Obst und Gemüse sowie eine Frischfleischabteilung an.  
 
Der westliche Zu- und Ausgang zum Markt erfolgt über einen breit angelegten Windfang vom 
bestehenden öffentlichen Parkplatz am Griesheimer Weg aus. Dem Ei ngang vorgelagert 
sind Standorte für Einkaufswagen und Fahrradabstellplätze. An der Heidelberger Landstraße 
befindet sich ein zweiter Zu- und Ausgang mit eigenem Kassenbereich. Beide Zugänge zum 
Lebensmittelmarkt werden barrierefrei gestaltet.

Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 
 
11.07.2020  Seite 3 von 4 
Beliefert wird der Markt von der Heidelberger Landstraße. Die Andienung erfolgt über eine 
Ladezone auf öffentlicher Verkehrsfläche der Heidelberger Landstraße mit LKW und Liefe r-
wagen. Die angelieferte Ware wird ü ber einen Seiteneingang in einem Zwischenlager im 
Erdgeschoss angenommen und dann über einen internen Lastenau fzug in das Hauptlager 
im Kellergeschoss verbracht. 
 
Der öffentliche Parkplatz am Griesheimer Weg wird in Teilbereichen neu geordnet, auf ne u-
em Höhenniveau wiederhergestellt und verbleibt insgesamt im Eigentum der Wissenschaft s-
stadt Darmstadt. 
 
Die Bäume, die durch die erdgeschossige Erweiterung des Lebensmittelmarkts gefällt we r-
den müssen, werden nach der Baumschutzsatzung der Stadt vollumfänglich teilweise inner-
halb sowie auch außerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungspl a-
nes E 56 ersetzt. 
 
Die Fassaden innerhalb der Passage von der Heidelberger Landstraße zum öffentlichen 
Parkplatz werden als strukturierte Putzfassaden erstellt  und mit neuer Beleuchtung und 
Farbgebung so gestaltet, dass ein übersichtlicher und sicherer Verkehrsraum entsteht. 
 
Die Nordfassade des Lebensmittelmarkts im westlichen Teil der Passage und die westliche 
Eingangsfassade werden als Glasfassaden gestaltet, um Blickverbindungen von außen nach 
innen zu gewähren und eine offene, transparente Wirkung zu erzielen. 
 
Die Fassade zur Heidelberger Landstraße wird ebenfalls als Glasfassade gestaltet. Ein Teil 
dieser Fassade wird mit farbigen Glasflächen belegt, in di e eine ca. 3 m² große Bildschir m-
wand eingearbeitet ist. Diese elektronische Bildschirmwand wird Ebe rstädter Vereinen für 
ihre jeweiligen Vereinsnachrichten zur Verfügung gestellt. Hiermit wird die Erdgeschossfa s-
sade des Lebensmittelmarkts auch zu einer all gemeinen, öffentlichen Informationsstelle für 
Eberstädter Aktivitäten. 
 
Die Südfassade des Lebensmittelmarkts ist als Putzfassade geplant, die hinter den beiden 
großkronigen, zu erhaltenden Linden vollflächig begrünt wird. Vor der Fassade, hin zum süd-
lichen Nachbargrundstück, wird sich eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Strä u-
chern befinden. Entlang dieser südlichen Grundstücksgrenze wird eine Schallschutzwand 
von mind. 2,00 m bis max. 2,50 m errichtet, um die durch den Lebensmittelmarkt entstehe n-
den Emissionen für das angrenzende Nachbargrundstück zu reduzieren. 
 
Das Dach des Lebensmittelmarkts wird mit einer extensiven Begrünung versehen, womit mit 
allen weiteren Pflanzmaßnahmen ebenfalls ein Beitrag zur klimatischen Ve rträglichkeit des 
Vorhabens erzeugt wird. 
 
 
Wohnbebauung Lagerstraße 13 (Teilgeltungsbereich 2) 
 
Auf dem Grundstück Lagerstraße 13, Flur 16, Parzellen 497/4, 497/5, 497/6, 497/7, 497/8 
und teilweise 498/3 wird ein Wohnhaus mit 9 Wohneinheiten und einer Tiefg arage mit 20 
Stellplätzen in geschlossener Bauweise errichtet. Durch die geschloss ene Bauweise kann 
das geplante Gebäude auf die östliche und westliche Grundstücksgrenze gebaut werden. 
 
Konstruktiv wird das Wohnhaus in massiver Bauweise, mit begrüntem Tiefgarage ndach auf 
der Südseite und extensiv begrüntem Flachdach auf dem Staffelgeschoss errichtet. Insg e-
samt besteht das Wohnhaus damit aus einem Tiefg aragengeschoss, zwei Vollgeschossen 
und einem Staffelgeschoss und erreicht eine Gebäudehöhe von max. 10,50 m ohne techn i-
sche Dachaufbauten.

Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 
 
11.07.2020  Seite 4 von 4 
 
Die Fassaden erhalten eine farblich strukturierte Putzfassade. Auf der Südseite e rhalten die 
Wohnungen im Erdgeschoss Terrassen, im 1. Obergeschoss Balkone und im Staffelg e-
schoss wiederum Terrassen. 
 
Die Tiefgarage wird an der Nord-Ostseite des Grundstücks von der Lagerstraße erschlossen. 
Die interne Erschließung der Wohnungen aus der Tiefgarage in die Wo hnungen erfolgt über 
ein innenliegendes Treppenhaus und einen Aufzug. 
 
Erdgeschossig wird das Wohnhaus von Norden über die Lagerstraße erreicht. Die A nbin-
dung über das Treppenhaus und den Aufzug an die Wohnungen erfolgt et agenweise über 
kurze Laubengänge im Erd- und Obergeschoss, im Dachgeschoss über die interne Treppe. 
 
Vor dem Wohnhaus Lagerstraße 13 werden neun öffentliche Parkplätze mit zwei Bau m-
pflanzungen sowie eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern hergestellt. Vor 
dem Eingangsbereich befindet sich eine Fläche zum Abstellen von Fahrrädern. Weitere 
Fahrradabstellplätze befinden sich im Wohnhaus. 
 
Zusätzlich zur Begrünung des Tiefgarag endaches, der Flachdächer des Wohnha uses, der 
zwei Baumpflanzungen entlang der öffentlichen Parkplätze sowie der Fläche zum Anpfla n-
zen von Bäumen und Sträuchern entlang des Eingangsbereiches, werden noch zwei pun k-
tuelle Fassadenbegrünungen am neu zu errich tenden Wohnhaus angebracht. Ebenso wie 
beim Lebensmittelmarkt können diese Begrünungsmaßnahmen zur klimatischen Verträglich-
keit des Vorhabens beitragen. 
 
 
Anhang 
1. Lage- und Freiflächenplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 
2. Grundriss Erdgeschoss Aussenanlageplan 
3. Grundriss Erdgeschoss 
4. Grundriss 1. OG, 2. OG 
5. Nord – Ost – Ansichten Einfügungsplan 
6. Süd – West – Ansichten Einfügungsplan 
7. Schnitt A-A Schnitt B-B 
8. Grundriss Keller und Tiefgarage 
9. Grundriss Erdgeschoss 
10. Grundriss Obergeschoss 
11. Grundriss Staffelgeschoss 
12. Schnitte A-A, B-B + Rampe 
13. Ansichten Straße und Garten (N+S) 
14. Ansichten Ost und West

Pflanzfläche
H:\1725_HeLa\Zeichnung\190410_VE.dwg VE_200
PLANUNG:
Konzeptbetreuungsgesellschaft mbH
vertreten durch Hr. Ulrich Scheinert
Friedensplatz 12
64 283 Darmstadt
Michael  Palm  Dipl. Ing.
69469  Weinheim
Tel   0 62 01 - 18 10 30
landschaftsarchitekt@m-palm.de
Freier  Garten-  +  Landschaftsarchitekt
Fax   0 62 01 - 18 10 11
[1725_HeLa]
AUFTRAGGEBER:
DARMSTADT -
EBERSTADT
   M 1 : 200
Stand   11 - 07 - 2020
Rasenfläche
Laubbaum Planung
Laubbaum Bestand
VEGETATION
Kiesstreifen
Solitärgehölz / Sträucher
LEGENDE
Betonpflasterbelag
Spielfläche Wohnanlage
Asphaltbelag
SONSTIGES
HEIDELBERGER  LANDSTRASSE 223
LAGERSTRASSE  13
Umbau, Anbau zu einem Verbrauchermarkt,
und Neubau einer Wohnanlage
Bearbeitungsgrenze
Grundstücksgrenze
00
20
25
15105
Meter
Legende Pflanzen:
7 ACA Acer campestre `Elsrijk` Feldahorn
23  Syc Syringa x `Charles Joly` Gewöhnlicher FLieder
Cb Carpinus betulus (Hecke geschnitten) Hainbuche
Unterpflanzung mit Bodendeckern
Dachbegrünung
Betonpflasterbelag Parkplätze
Traufstreifen
Gebäude Planung
Gehweg
Gebäude Bestand
Stellplätze
9
6
5
1
LS
LS
LS
LS
LS
Rasen
Sichtschutz
Sichtschutz
Dachbegrünung
Eingang
Zufahrt TG
1
6
36
34
35
31
Stellplätze
Bestand
Stellplätze
Bestand Stellplätze
Bestand
Stellplätze
Bestand
Stellplätze
NEU
Stellplätze
NEU
Eingang
Eingang
Haupt-
EingangFahrrad-
abstellplätze
Apshaltbelag
Betonpflaster
Stellplätze
Bestand
Schnitthecken
Pflanzfläche
Asphaltbelag
Bestand
Gehweg
Müll-
tonnen
Überstand bestehender Grünstreifen
Neuer SE
Bestands SE
Bestands SE
Neuer SE
Übergangsstein
Apshaltbelag
Dachbegrünung
Kiesstreifen
Kiesstreifen
Hauseingang
Neben-
Eingang
Andienung Zugang
Müll
13
23
24
42
37
Notausgang
28272625
38394041
2120
19
14
11 10 9 8
7
5
4 3 2
17
16
15
Pflanzfläche
3029 PflanzflächeTraufstreifen
Container
Abstellplatz
Fluchtweg/ Platten
LS
Schnitthecken
Dachbegrünung
32
33
22
18
12
BehindertenStellpl
.
NEU
Fahrrad-
abstellplatz
Bestand
Pflanzfläche
H:\1725_HeLa\Zeichnung\190410_VE.dwg VE_200
PLANUNG:
Konzeptbetreuungsgesellschaft mbH
vertreten durch Hr. Ulrich Scheinert
Friedensplatz 12
64 283 Darmstadt
Michael  Palm  Dipl. Ing.
69469  Weinheim
Tel   0 62 01 - 18 10 30
landschaftsarchitekt@m-palm.de
Freier  Garten-  +  Landschaftsarchitekt
Fax   0 62 01 - 18 10 11
[1725_HeLa]
AUFTRAGGEBER:
DARMSTADT -
EBERSTADT
   M 1 : 200Lage- und Freiflächenplan zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56
Rasenfläche
Laubbaum Planung
Laubbaum Bestand
VEGETATION
Kiesstreifen
Solitärgehölz / Sträucher
LEGENDE
Betonpflasterbelag
Spielfläche Wohnanlage
Asphaltbelag
SONSTIGES
HEIDELBERGER  LANDSTRASSE 223
LAGERSTRASSE  13
Umbau, Anbau zu einem Verbrauchermarkt,
und Neubau einer Wohnanlage
Bearbeitungsgrenze
Grundstücksgrenze
00
20
25
15105
Meter
Legende Pflanzen:
7 ACA Acer campestre `Elsrijk` Feldahorn
23  Syc Syringa x `Charles Joly` Gewöhnlicher FLieder
Cb Carpinus betulus (Hecke geschnitten) Hainbuche
Unterpflanzung mit Bodendeckern
Dachbegrünung
Betonpflasterbelag Parkplätze
Traufstreifen
Gebäude Planung
Gehweg
Gebäude Bestand
Stellplätze
9
6
5
1
LS
LS
LS
LS
LS
Rasen
Sichtschutz
Sichtschutz
Dachbegrünung
Eingang
Zufahrt TG
1
6
36
34
35
31
Stellplätze
Bestand
Stellplätze
Bestand Stellplätze
Bestand
Stellplätze
Bestand
Stellplätze
NEU
Stellplätze
NEU
Haupt-
EingangFahrrad-
abstellplätze
Apshaltbelag
Betonpflaster
Stellplätze
Bestand
Schnitthecken
Pflanzfläche
Asphaltbelag
Bestand
Bestand Neu
Bestand Neu
Gehweg
Müll-
tonnen
Überstand bestehender Grünstreifen
Neuer SE
Bestands SE
Bestands SE
Neuer SE
Übergangsstein
Apshaltbelag
Dachbegrünung
Kiesstreifen
Kiesstreifen
Hauseingang
Neben-
Eingang
Andienung Zugang
Müll
13
23
24
42
37
Notausgang
28272625
38394041
2120
19
14
11 10 9 8
7
5
4 3 2
17
16
15
Pflanzfläche
3029 PflanzflächeTraufstreifen
Container
Abstellplatz
Fluchtweg/ Platten
LS
Schnitthecken
Dachbegrünung
32
33
22
18
12
BehindertenStellpl
.
NEU
Fahrrad-
abstellplatz
Bestand
119.91
119.90
119.89
119.98
119.82
119.93
Laterne:
120.02
119.90
120.16
120.04
120.18
120.03
119.98
119.81
120.06
119.99
119.97
120.03 120.21
119.92
Laterne:
120.13
120.03
UK-Randstein 
(0,12m)
120.12
120.02
120.11
120.06
120.17
120.11
119.90
119.89
120.18
- Buschwerk 
-
119.90
119.75
119.80
119.91
119.81
119.92
119.73
119.75
119.82
119.85
119.98
119.83 Grün
Randstein
119.72 Laterne:
119.95
119.86
120.11
119.58 KD:5
119.71
KD:6
119.91
120.18
119.95
119.63
5 Parkpl
.
6 Parkpl.
7 Parkpl.
5 Parkpl.
Mauer
6 Parkpl.
1 Parkpl.
Fahrrad-
ständer
abgesenkter 
Boardstein
begrüntes 
Flachdach
Fußweg
Terrasse 
EG
Terrasse 
EG
Balkon 1. OG
Balkon 1. OG
OL
Ausstieg
Dachterrasse 
DG
+0,10
+ 0,00
13
Solarthermiekollektoren
-0,45
118,99 üNN  = -0,35
118,90 üNN = - 0,44
119,34 üNN
= 0,00
119,24 üNN
= - 0,10
119,22 üNN
= - 0,12
119,22 üNN
= - 0,12
119,01 üNN
= - 0,33
119,14 üNN
= - 0,20
118,99 üNN
= - 0,35
119,43 üNN
= 0,09
119,07 üNN
= - 0,27
Spielfläche
Gebäude
für Abstellzwecke
geplant am Gebäude
119,57 üNN
+0,24
Stellplatz 
1-5
Stellplatz 
6-9
begrünte 
Tiefgaragendecke
118,89 üNN = - 0,45
Terrasse 
EG
Balkon 1. OG
Balkon 1. OG
Dachterrasse 
DG

GELTUNGSBEREICH B-PLAN
HAUPTEIN-
UND
AUSGANG
NEBENEIN-UNDAUSGANG
VORHABEN- UND
ERSCHLIEßUNGSPLAN

13
24
23
22
21
20
19
18
17
16
15
14
12
11
10
9
8
7
6
5
4
3
2
1
 24 x 26  x 17 5
WAND h= 2,00m
GELTUNGSBEREICH B-PLAN
Kasse
Spülküche
KR
Schautheke
Brandschutzschiebetor
HAUPTEIN
-
UND
AUSGANG
NEBENEIN-
UND
AUSGANG
VORHABEN- UND
ERSCHLIEßUNGSPLAN

VORHABEN- UND
ERSCHLIEßUNGSPLAN

WANDBEGRÜNUNG
VORHABEN- UND
ERSCHLIEßUNGSPLAN

VORHABEN- UND
ERSCHLIEßUNGSPLAN

LAGE - 00
Planersteller
667x420
BlattgrößeMaßstab Datum
1:100
± 0,00 =
11.07.2020 Björn Junker
Grundriss Keller und Tiefgarage
BAUHERR :
Konzeptbaubetreuungsgesellschaft mbH
vertreten durch Hr. Ulrich Scheinert
Friedensplatz 12,
64283 Darmstadt
BAUVORHABEN :
Neubau einer Wohnanlage mit 9 WE, Tiefgarage
mit Rampenzufahrt , 9 oberirdischen PKW -
Stellplätzen , Gebäude f . Abstellzwecke
Lagerstraße 13
64297 Darmstadt, Eberstadt
ARCHITEKT:
Vorhaben- und Erschließungsplan
PLANUNGSSTAND
Konzeptbaubetreuungsgesellschaft mbH
Thomas Tabola
Friedensplatz 12
64283 Darmstadt
Tel. 06151/7902-0
Mailto: tabola @bsm-invest.de
Darmstadt, den .......................................... Darmstadt, den ..........................................
PLANBEZEICHNUNG
119,34 ü. NN
INDEX:
AB
B AC
C
TG-Stellplätze 1-11
TG-Stellplätze 12-16TG-Stellplätze 17-20
T30-RS
T30-RS
Treppenhaus
TG-Stellplatz 1 TG-Stellplatz 3 TG-Stellplatz 4 TG-Stellplatz 5 TG-Stellplatz 6 TG-Stellplatz 9
TG-Stellplatz 14TG-Stellplatz 19TG-Stellplatz 20 TG-Stellplatz 17 TG-Stellplatz 15 TG-Stellplatz 13 TG-Stellplatz 12
TG-Stellplatz 11TG-Stellplatz 10TG-Stellplatz 8TG-Stellplatz 7
Kinderwagen
32.215
TG-Stellplatz 18 TG-Stellplatz 16
Flur
Gas
25 1.845 30 6.05 30 4.80 30 4.80 30 4.80 30 4.80 30 2.815 25
TG-Stellplatz 2
2.195 3.60 2.55 2.55 2.55 2.55 1.345 6.255 2.60 2.50 3.015 25
-2,73
3.50
Rampe
Keller 3
Keller 4
Keller 5
3.00
Luftöffnung
25 3.955 25 27.99
F90 Luft-Kanal
Luftöffnung
Luftöffnung
16 STG 17,5/27
2.00 m
1.00 m
Tiefgaragen Fahrgasse
Rigole zur Versickerung Regenwasser
Bemessung und Planung durch Fachingenieur
9.435 24.32 20 20
25 12.45 2 11.60 20
Keller 2
25 3.955 25 4.145 24 3.985 24 5.135 20 1.80 20
5
24 1.895 8 1.79 24 2.58 8 1.10 8 3.655 25
2.18 8 2.18 8 2.86
1.82 30 1.645 30 3.70 30 3.435
Keller 9
Keller 6
Keller 7
Keller 8
BRANDWAND
-2,80
25 1.675 24 2.885 2.58 24 4.23 60
2
25 6.00 30
50
4.30 25
20
25 3.955 7.275 9.47 1.50 4.25 1.00 1.755 1.50 1.49
7.38
12 STG
BRANDWAND
Luftöffnung
-2,73
-2,80Rampe 2 % Neigung
Zugang Treppenhaus
-2,80
-2,675
25 1.775 3.50 30 2.40 2.40 30 2.40 2.40 30 2.40 2.40 30 2.40 2.40 30 2.40 2.865 10 25
21 3.055 21 2.075 2.55 2.55 2.55 2.955 1.845 2.55 2.55 2.55 2.55 3.165 1025
2130 1.775 2.40 30 2.40 2.40 30 2.655 30 1.545 30 2.40 2.40 30 2.40 2.40 30 3.015 10
25 1.685 24 2.635 24 2.58 24 5.10 6.00 5.10 25
20
1.10 8 2.20 8 2.20 8 1.64 24
Keller 1
Luftöffnung
22.75
Hebeanlage
RS + S
Luftöffnung
Aufzugs-techn.
T30-RS
25 1.685 265
1.60 20520685 115 2.58 24
10
25
1.925 24 5.215 25
9
4.73 2
25
6.30 50 4.30 25
20
Puffer Schleuse
25 3.955 25 4.145 38 6.28 24 2.705 24 2.01 24 3.765 24 7.495 25
25 3.955 25 2.19 2.335 2.50 29 1.06 24 7.625 11.50 25
T30-RS
Müll
Luftöffnung
25
±0.00
1.915 5.465 24 5.10
T30-RS
Technik
HA
4.035 1.075115
2.395 10 5.00 6.00 5.00 10
15 Fahrräder
in der TG
3 im EG
M1
M1
M2 M3 M4 M5
M6 M7
2. Fluchtweg
2.15 24 2.15 24 1.84
23
GRUNDRISS KG + TG
19.73 m²
5.56 m²
5.66 m²
6.30 m²
5.38 m²
5.91 m²
67.30 m²
151.97 m²
8.96 m²
187.67 m²
8.61 m²
7.91 m²
7.97 m²
10.40 m²
5.97 m²
11.31 m²
52.49 m²
5.13 m²
6.98 m²
15.50 m²
18.50 m²
6.07 m²
25.35 m²
N

LAGE - 01
Planersteller
667x420
BlattgrößeMaßstab Datum
1:100
± 0,00 =
Björn Junker
Grundriss Erdgeschoss
BAUHERR :
Konzeptbaubetreuungsgesellschaft mbH
vertreten durch Hr. Ulrich Scheinert
Friedensplatz 12,
64283 Darmstadt
BAUVORHABEN :
Neubau einer Wohnanlage mit 9 WE, Tiefgarage
mit Rampenzufahrt , 9 oberirdischen PKW -
Stellplätzen , Gebäude f . Abstellzwecke
Lagerstraße 13
64297 Darmstadt, Eberstadt
ARCHITEKT:
Vorhaben- und Erschließungsplan
PLANUNGSSTAND
Konzeptbaubetreuungsgesellschaft mbH
Thomas Tabola
Friedensplatz 12
64283 Darmstadt
Tel. 06151/7902-0
Mailto: tabola @bsm-invest.de
Darmstadt, den .......................................... Darmstadt, den ..........................................
PLANBEZEICHNUNG
119,34 ü. NN
11.07.2020
INDEX:
Stellplatz 1 Stellplatz 2 Stellplatz 3 Stellplatz 4 Stellplatz 5
Stellplatz 6
Stellplatz 7 Stellplatz 8
2.50 2.50 2.50 2.50 2.50 12 12
2.50 2.50 2.50
Stellplatz 9
2.50
ca
WHG 2 WHG 3
B
119,34 üNN
119,24 üNN
119,22 üNN
119,15 üNN
119,01 üNN
118,90 üNN
vorhandenes Gelände
geplant wie vorhanden
118,90 üNN
geplant wie vorhanden
118,99 üNN
118,95 üNN
vorhandenes Gelände
= -0,44 -0,35 =118,99 üNN
vorhandenes Gelände
A
1.07
6.78 13.12 11.665
3.00
13.56
B1
-0,10
Laubengang
Laubengang
B
13.12
11.41
Treppenhaus
Ga I
Ampel
119,43 üNN
Zufahrt Tiefgarage
abgesenkter Boardstein
21 175
4.12 10 3.025 10 5.005 385
25
= 119,59 üNN+0,25
Neigung 4 %
im Freien
119,07 üNN
vorhandenes Gelände
+ 0.10 + 0,10
= 119,59 üNN+0,25
-0,45
-0,45
-0,36
119,03 üNN
vorhandenes Gelände
-0,40
+0,23
geplant am Gebäude
119,57 üNN
+0,23
geplant am Gebäude
-0,45
geplant am Gebäude
119,44 üNN
90 3.095
-0,00
119,34 üNN
45 1.15 15 2.55
5.485 4
20 4.635 20
4.04 1.20 28
20 4.30 20
3.835 1.25
12 Stg.
119,14 üNN
OK Mauer +0,35
Fenster
> 0,9 x 1,2 m
Luft TG
Luft TG
Luft TG Luft TG
-0,45
-0,44 255
225
90
Spielfläche Kleinkinder
(bis zu sechs Jahren)
Neigung 15 %
21
175
12.35 175
21
1.825 175
1.15 335
1.15
21 175
1.825 20 1.60
20 5
24
52 24 2.86 10 4.515 175 21
3.65 8.51 8.515 11.635
21 175
21 3.655 21 175
2.405 10 1.76 175
4.01 24 5.135 20 2.05 24 1.315 10 2.35 24 1.375 10 2.285 175
3.635 175
21
21 12.70 21
WHG 1
begrünte Tiefgaragendecke WHG 2
Fußweg + Spielfläche + Kies + Randstreifen
geplant am Gebäude
119,44 üNN
BRANDWAND
= 119,59 üNN
+0,25
2.04 17
175
2.775 10 1.925 10 5.45 175
21
1.555
17
1.50
1.50
1.535 10 1.52 61
2.405 10 1.76
2.04 17
175
10.35 385
1.26 2.565 1.31 2.25
-0,11
10 2.305 24 2.495 10
1.305
1.01
50 1.01
50 1.01
50 1.01
1.01 50
1.01 50
1.01
1.01 50
1.01 50
1.535 10 60 1.525
1.01 50
1.01
90 3.00
Luft TG
118,89 üNN
vorhandenes Gelände
4.70 50 1.15 1.805 8.52 1.805 6.01 7.625 25
Fenster
> 0,9 x 1,2 m
Fenster
> 0,9 x 1,2 m
+0,24
RS + S
RS + S
Abstellraum Garten
595
3.655 21 74 1.26 1.18 1.26 175
1.385 1.26 1.615 1.125 2.73 1.635 2.305 1.135 615
1.26 64175
1.26 65 1.22 1.745 1.26 1.61 21
119,00 üNN
vorhandenes Gelände
-0.34
2119 3.65 175
4.865 20 3.36 20 3.64 24 3.61 20 3.765 24 3.76 20 3.61 175
32.50
21175
3.455 21 1.365 2.885 99 2.885 1.115 2.885 865 2.885 615
50
2.885 99 2.885 99 2.885 615
2.59 32.55
2.50
Baum
Baum
+0,23
OK Mauer +0,35
geplant wie vorhanden
118,89 üNN = - 0,45
6 m Rampe
505
2.40 20 3.475 20
119,57 üNN
N
GRUNDRISS EG + FREIFLÄCHEN
15.16 m²
47.25 m²
6.02 m² 5.85 m²18.97 m²
8
1.45
4.70
Baum
Baum
Intensive Begrünung Intensive Begrünung
Küche
NGF: 8,53 m2
Flur
NGF: 7,95 m2
Flur 2
NGF: 10,87 m2
Wohnen + Essen
NGF: 41,23 m2
Kinderzimmer
NGF: 18,83 m2
Schlafen
NGF: 24,63 m2
Bad
NGF: 9,44 m2
Küche
NGF: 7,71 m2
Abstellen
NGF: 1,82 m2
Flur
NGF: 5,87 m2
Wohnen + Essen
NGF: 28,82 m2
Schlafen
NGF: 16,80 m2
Bad
NGF: 6,99 m2
Arbeitszimmer
NGF: 17,05 m2
Bad
NGF: 6,99 m2
Flur
NGF: 8,96 m2
Küche
NGF: 7,10 m2
Wohnen + Essen
NGF: 34,50 m2
Schlafen
NGF: 16,80 m2
Terrasse
RF: 37,98 m2
NGF: 18,99 m2
Terrasse
RF: 22,85 m2
NGF: 11,42 m2
Terrasse
RF: 22,57 m2
NGF: 11,29 m2

LAGE - 02
Planersteller
667x420
BlattgrößeMaßstab Datum
1:100
± 0,00 =
Björn Junker
Grundriss Obergeschoss
BAUHERR :
Konzeptbaubetreuungsgesellschaft mbH
vertreten durch Hr. Ulrich Scheinert
Friedensplatz 12,
64283 Darmstadt
BAUVORHABEN :
Neubau einer Wohnanlage mit 9 WE, Tiefgarage
mit Rampenzufahrt , 9 oberirdischen PKW -
Stellplätzen , Gebäude f . Abstellzwecke
Lagerstraße 13
64297 Darmstadt, Eberstadt
ARCHITEKT:
Vorhaben- und Erschließungsplan
PLANUNGSSTAND
Konzeptbaubetreuungsgesellschaft mbH
Thomas Tabola
Friedensplatz 12
64283 Darmstadt
Tel. 06151/7902-0
Mailto: tabola @bsm-invest.de
Darmstadt, den .......................................... Darmstadt, den ..........................................
PLANBEZEICHNUNG
119,34 ü. NN
11.07.2020
INDEX:
GRUNDRISS OG
Treppenhaus
WHG 4 WHG 5 WHG 6 WHG 7
B
B B1 25
6.78 13.12 11.665
ca.+2,80
A
1.79 14
32.55
A
10.025
21175 12.35 175 21
13.12 25
21 175 3.72 175
4.20 24 4.01 175
3.64 24 3.635 175
3.765 24 3.76 175
3.635 175 21
87 2.885 1.74 2.885 99 2.885 50
615
2.885 865 2.885 615
50
2.885 99 2.885 99 2.885 615
21
21 175
4.12 10 3.025 10 5.005 385
25
2.00 21 175 10.35 175 21
21 175
1.825 20 1.6020
52452 24 2.76 10 4.615 175 21
21 175
4.12 10 3.025 10 5.005 175 21
32.55
12.52 8.285 11.75
Fenster
> 0,9 x 1,2 m
5.62 1.26 6.245
+3,20
+3,20+3,19
Laubengang Fenster
mindestens 0,50 m²
2.15 1.26 1.43 1.26 1.18 1.26 175
695
1.26 74 1.135 1.555 2.73 1.635 2.305 1.135 615
1.26 645
175
1.26 61 1.26 1.745 1.26 1.61 21
1.10 10 2.435
385
3.57 175
2.405 10 1.76 175
2.595 10 1.315 24 7.385 24 1.315 10 2.35 24 1.375 10 2.285 175
3.635 175
21
1.335 2.49 1.31 20 1.80 20 5
BRANDWAND
1.50
1.50
Fenster
> 0,9 x 1,2 m
T30RS
T30RS
Baum
Fenster
> 0,9 x 1,2 m
Laubengang
4.97 10
Fenster
> 0,9 x 1,2 m6.73 m²
18.94 m²
6.52 m²
N
Baum
5
5
Baum
Baum
Schlafen
NGF: 18,63 m2
Bad
NGF: 7,65 m2
Arbeitszimmer
NGF: 16,18 m2
Wohnen + Essen
NGF: 37,74 m2
Küche
NGF: 7,71 m2
Flur
NGF: 8,64 m2
Schlafen
NGF: 16,65 m2
Wohnen + Essen
NGF: 30,74 m2
Küche
NGF: 8,37 m2
Flur
NGF: 5,77 m2
Bad
NGF: 7,00 m2
Schlafen
NGF: 17,30 m2
Bad
NGF: 6,99 m2
Wohnen + Essen
NGF: 28,07 m2Küche
NGF: 7,70 m2Abstellraum
NGF: 1,99 m2
Flur
NGF: 5,57 m2
Flur
NGF: 7,09 m2
Küche
NGF: 6,97 m2
Wohnen + Essen
NGF: 34,99 m2
Schlafen
NGF: 18,20 m2
Arbeitszimmer
NGF: 15,82 m2
Bad
NGF: 7,04 m2
Balkon
RF: 5,16 m2
NGF: 2,58 m2
Balkon
RF: 5,16 m2
NGF: 2,58 m2
Balkon
RF: 5,16 m2
NGF: 2,58 m2
Balkon
RF: 5,16 m2
NGF: 2,58 m2

LAGE - 03
Planersteller
667x420
BlattgrößeMaßstab Datum
1:100
± 0,00 =
Björn Junker
Grundriss Staffelgeschoss
BAUHERR :
Konzeptbaubetreuungsgesellschaft mbH
vertreten durch Hr. Ulrich Scheinert
Friedensplatz 12,
64283 Darmstadt
BAUVORHABEN :
Neubau einer Wohnanlage mit 9 WE, Tiefgarage
mit Rampenzufahrt , 9 oberirdischen PKW -
Stellplätzen , Gebäude f . Abstellzwecke
Lagerstraße 13
64297 Darmstadt, Eberstadt
ARCHITEKT:
Vorhaben- und Erschließungsplan
PLANUNGSSTAND
Konzeptbaubetreuungsgesellschaft mbH
Thomas Tabola
Friedensplatz 12
64283 Darmstadt
Tel. 06151/7902-0
Mailto: tabola @bsm-invest.de
Darmstadt, den .......................................... Darmstadt, den ..........................................
PLANBEZEICHNUNG
119,34 ü. NN
11.07.2020
INDEX:
GRUNDRISS DG
7.45 m²
11.72 24 7.385 24 11.96
25
21
20
12
25
21 7.865 21
Dachfläche
6.78 13.12 1.79 9.875
WHG 9
WHG 8
Fenster
mindestens 0,50 m²
32.55
Dachfläche
24 7.385 24 11.96
21175
6.15 10 3.02 10 2.965 175
3.64 24 3.635 175
3.385 10 3.035 10 4.955 175
21
32.55
DachflächeDachfläche Dachfläche
2.00 8.41 2.71
+ 6,15
 + 6,35
2.00 21
175
7.615 20
21
2.18 12
20
21
53 1.47 21175
7.615 2021 2.18 53
2.00 21
20
1.60 20
5
24 2.38 24 5.865 175
21
1.10
1.40 90
1.025
21175
3.89 10 3.135 10 2.87 10 1.135 24 5.135 20 1.80 20
5
24 1.135 10 3.225 10 3.29 10 3.625 175
21
385
12.12 825 2.885 865 2.885 825 11.22 32
21
BRANDWAND nach HBO §27 (5) Gebäudeklasse 3
+ 6,15
21175
3.70 20 4.245 20 3.995 175
3.64 24 3.635 175
3.785 20 3.765 20 3.625 175
21
Fenster > 0,9 x 1,2 m
2.00 21
175
4.125 10 3.39 20
21
2.71 25
2.00 21
175
2.775 10 1.25 10 3.39 20
21
2.71 25
2.00 21
175
2.775 10 1.25 10 3.39 20
21
2.71
21 2,22 2.51 1.24 1.135 1.99 1.76 515
885 2.62 3.01 2.74 885 595
1.76 2.49 1.135 1.26 2.51 865 21
DS + S
DS + S
Treppenhaus
Fenster > 0,9 x 1,2 m
N
5
5
5
Kinderzimmer 2
NGF: 21,84 m2
Kinderzimmer 1
NGF: 10,85 m2
Schlafen
NGF: 20,17 m2
Bad
NGF: 8,44 m2
Küche
NGF: 8,25 m2
Flur
NGF: 11,77 m2
Garderobe
NGF: 4,20 m2
Wohnen + Essen
NGF: 32,08 m2
Kinderzimmer 2
NGF: 17,77 m2
Wohnen
NGF: 10,89 m2
Schlafen
NGF: 14,88 m2
Bad
NGF: 8,97 m2
Küche
NGF: 9,17 m2
WC
NGF: 3,16 m2
Wohnen + Essen
NGF: 34,17 m2
Flur
NGF: 10,11 m2
Garderobe
NGF: 5,36 m2
WC
NGF: 3,15 m2
Dachterrasse
RF: 28,07 m2
NGF: 14,04 m2
Dachterrasse
RF: 26,03 m2
NGF: 13,01 m2

LAGE - 04
Planersteller
667x420
BlattgrößeMaßstab Datum
1:100
± 0,00 =
Björn Junker
Schnitte A-A, B-B + Rampe
BAUHERR :
Konzeptbaubetreuungsgesellschaft mbH
vertreten durch Hr . Ulrich Scheinert
Friedensplatz 12,
64283 Darmstadt
BAUVORH ABEN :
Neubau einer Wohnanlage mit 9 WE , Tiefgarage
mit Rampenzufahrt , 9 oberirdischen PKW-
Stellplätzen , Gebäude f . Abstellzwecke
Lagerstraße 13
64297 Darmstadt , Eberstadt
ARCHITEKT :
Vorhaben- und Erschließungsplan
PLANUNGSSTAND
Konzeptbaubetreuungsgesellschaft mbH
Thomas Tabola
Friedensplatz 12
64283 Darmstadt
Tel. 06151 /7902 -0
Mailto : tabola @bsm -invest .de
Darmstadt , den .......................................... Darmstadt , den ..........................................
PLANBEZEICHNUNG
119,34 ü. NN
11.07.2020
INDEX :
3,90517,80
118,99 üNN
RIGOLE NACH FACHPLANUNG
2. 0 32. 0 3
5 2
0 5
2. 5 9
2. 5 9
3. 0 0
2. 5 9
4. 6 7
2. 5 2
0 3
0 4
2. 5 2
0 3
2 5
0 1. 1 7
1 3.4 95
2. 5 3
0 3
118,89 üNN
119,34 üNN
e z n e r G
-0 .4 5
Zufahrt TG
3 .0 45 2 0
5 0
2 0
geplant wie vorhanden
118,89 üNN
5 1
5 5
0 2
0 1
5 3
+ 6 .3 5
+ 1 0.7 0
Dämmung schwerentflammbar (B 1)
6 1 1 1
2.5 4
3 5
2. 5 5
0 4
2. 5 5
0 4
2. 5 6
0 2
2. 1 5
3 5
2. 5 5
0 4
2. 5 5
0 4
3 0
2 5
4 .3 0 5 0
3 0
6 .0 05 2 5
2
4 .8 3 2 4 2 .5 8 2 4 2 .6 35 1 75
1 .7 1 2 5
+ 0 .2 5
+ 3 .2 0
+ 6 .1 5
+ 9 .7 0
-2 .7 3-2 .8 0
+ 0 .2 5
2. 0 0
5 2
0 1
5 9
1. 0 0
5 + 0 .1 0
9 0
3 0
2 5
5 .1 0 6 .0 0 5 .1 0 2 4 5 .4 55 1 .9 25 2 5
0 3
1. 4 0
6 1 1 1
2. 1 3
2 4
3. 0 2
2. 5 9
3. 0 8
0 2
± 0 .0 0
119,00 üNN
Ausführung mit Bodenplatte falls durch Bodengutachten erforderlich
1. 0 0
1 .1 0 5 55
+ 7 .2 0
7 5°
2 .0 1 1 .2 5
Aufstell-
fläche
Leiter
SCHNITT  A -A
SCHNITT  B -B
SCHNITT  C-C
4 0
2 5
5 .1 0 6 .0 0 2 5
2
6 0 1 .0 1 3 .2 2
118,99 üNN
Gelände geplant wie
vorhanden
+ 0 .2 5
2 0
0 3
119,34 üNN
2. 0 8
0 9 2
-0 .4 5
2 0 125 383 5 2 0
5 0
2. 0 0 1 0 2
9 8 2
5 4
2. 0 3
5 2
0 5 0 5
1. 0 0
1. 5 2
2. 5 3
2. 2 6
± 0 .0 0
1 .5 0 1 .5 0
1 5%
1. 9 6
5
0 7
2 25
Luftöffnung Luftöffnung
-2 .8 0
+ 0 .2 5
4%
1 .5 0
1 .7 9 2 1
1312
2. 5 9
2. 5 9 9. 0 5
5
2 5
2
6 0 4 .2 3 2 4 5 .4 65 1 .9 15
2 0 4 .5 0 3 0 6 .0 0 2 5 8 .5 2 2 4 1 .9 35 2 4 1 .4 75 2 5
118,99 üNN
RIGOLE NACH FACHPLANUNG
2. 0 3
5 2
0 5
-2 .8 0
-0 .2 5
+ 0 .2 5
118,89 üNN
119,34 üNN
e z n e r G
-0 .4 5
Zufahrt TG
3 .0 45 2 0
5 0
2 0
geplant wie vorhanden
118,89 üNN
5 1
5 5
0 2
0 1
5 3
+ 0 .2 5
+ 3 .2 0
+ 6 .1 5
-2 .8 0
+ 9 .7 0
+ 6 .5 5
+ 6 .3 5+ 6 .3 5
+ 1 0.7 0
2. 7 42. 5 5
1. 0 0
5
2. 0 0
5 2
0 1
5 9
6. 4 3
5
+ 6 .3 5
+ 1 0.1 5
5 .1 0 6 .0 0 5 .1 0 7 .8 7
+ 1 0.7 0
+ 0 .2 5
+ 3 .2 0
+ 6 .1 5
+ 9 .7 0
-2 .7 3
0 9
1. 5 3
0 3
0 4
0 9
1. 5 3
0 3
0 6
5 1+ 0 .1 0
7 35
2. 5 1
5
0 3
2. 4 5
1 5
2. 5 5
0 4
2. 5 5
0 4
2. 5 6
5 6
5 2
2. 8 9
2. 5 9
2. 5 9
3.0 3
2 5 1 3.1 2
2. 5 3
2. 5 5
3 4
2. 5 5
0 4
2. 5 5
0 4
2. 5 6
5 6
+ 7 .2 0
1 2
2. 5 2
0 3 2 28 1
2. 5 2
0 3
9 55
1. 0 0
+ 7 .2 0
± 0 .0 0
= -0,45
= 0,00
= -0,35
0 9
1. 5 4
0 3
1 75 2 1 1 .5 0 5 0
Aufstell-
fläche
1 .3 35 1 .2 5
Leiter2 9
SCHNITT  B 1

Vorhaben- und Erschließungsplan

LAGE - 06
Planersteller
667x420
BlattgrößeMaßstab Datum
1:100
± 0,00 =
Björn Junker
Ansichten Ost und West
BAUHERR :
Konzeptbaubetreuungsgesellschaft mbH
vertreten durch Hr . Ulrich Scheinert
Friedensplatz 12,
64283 Darmstadt
BAUVORHABEN :
Neubau einer Wohnanlage mit 9 WE , Tiefgarage
mit Rampenzufahrt , 9 oberirdischen PKW -
Stellplätzen, Gebäude f . Abstellzwecke
Lagerstraße 13
64297 Darmstadt , Eberstadt
ARCHITEKT :
PLANUNGSSTAND
Konzeptbaubetreuungsgesellschaft mbH
Thomas Tabola
Friedensplatz 12
64283 Darmstadt
Tel. 06151/7902-0
Mailto: tabola@bsm-invest.de
Darmstadt, den .......................................... Darmstadt, den ..........................................
PLANBEZEICHNUNG
119,34 ü. NN
11.07.2020
INDEX:
+2.55
Straßengrenze
geplant wie vorhanden
118,90 üNN
Nachbargrenze
geplant wie vorhanden
119,03 üNN
Straßengrenze
44
7.65
12.40
vorhanden 126,99 üNN
Höhe Traufe = + 7,65
vorhanden 131,74 üNN
Höhe First = + 12,40
+10.15
+3.20
+6.15
+0.25
365
13.12 25
+10.70
OK FFB EG 119,59 üNNgeplant am Gebäude
119,25 üNN
vorhanden 119,03 üNN
Höhe an der Straße
vorhanden 119,14 üNN
Höhe an der Grundstücksgrenze
119,09 üNN = - 0,25
vorhandenes Gelände
geplant am Gebäude
119,44 üNN
118,99 üNN = -0,35
fiktives Gelände Nachbar (Nachbarhaus) 118,90 üNN = - 0,44
Höhe Grenze Nachbar
vorhanden 126,98 üNN
Höhe Traufe = + 7,65
+9.70
±0.00
+7.20
31 -0.45
+0.10 -0.25
+0.35
±0.00
2.40
4.70
2.30
Straßengrenze
geplant an der Straße
mit Absenkung Bürgersteig
119,34 üNN = 0,00 OKFFB EG
Nachbargrenze
119,43 üNN
vorhandenes Gelände
25 10.025
geplant wie vorhanden
9.86
vorhanden 125,44 üNN
Höhe Traufe = + 6,10
vorhanden 129,20 üNN
Höhe First = + 9,86
+10.15
119,07 üNN = -0,27
vorhandenes Gelände
geplant am Gebäude
119,59 üNN = + 0,25 119,34 üNN
25 13.12
+3.20
+6.15
+0.25
5.98
+0.35
OK Stützmauer
-0.35
geplant Gelände Nachbarseite wie Nachbar
5.485
118,99 üNN
Höhe Grenze Nachbar
Ansicht Abstellraum
von Norden
geplant Gelände an der Nachbarseite wie Nachbar
geplant Übergang
Eingangsseite
+ 0,23
10.05
7.55
118,99 üNN = -0,35
vorhandenes Gelände
35 6.10
118,99 üNN = -0,35
vorhandenes Gelände
25 2.71 8.41 2.00
+7.20
+9.70
+2.55
2.90
+2.55
7.55
70
ANSICHT  von  OSTEN
ANSICHT  von  WESTEN
Vorhaben- und Erschließungsplan

anlage 8

361 Zeichen

Punkt 13: Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / 
Lagerstraße 13 – (Beschluss zur 2. Offenlage) 
 (V-Nr. 2021/0065) 
 
Aufgrund der Abwesenheit des Magistrats wird die Vorlage aus dem Ausschuss für 
Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften an den Haupt- und Finanzaus-
schuss am 20.05.2021 zur fachlichen Beratung verwiesen.

2021/0065

14982 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.04.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0065 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / 
Lagerstraße 13 – (Beschluss zur 2. Offenlage)  
 
Vorlage vom: 06.04.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Im Rahmen der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (1. Offenlage) gingen die in 
Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der Prüfung der in der ersten 
Beteiligung der Behörden und sonstiger  Träger öffentlicher Belange eingegangenen 
Stellungnahmen wird zugestimmt . 
2. Im Rahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2  BauGB (1. 
Offenlage) gingen die in Anlage 2 (datenschutzrelevante Anlage)  zusammengefassten 
Stellungnahmen ein. Der Prüfung der in der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit  
eingegangenen Stellungnahmen  wird zugestimmt . 
3. Den gegenüber der 1. Offenlage geänderten Entwürfen des Vorhaben- und 
Erschließungsplans (Anlage 3, wird zu den Sitzungen ausgelegt/aufgehängt), des

- 2 - 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / 
Lagerstraße 13 – (Anlage 4, wird zu den Sitzungen ausgelegt/aufgehängt) sowie der 
dazugehörigen Begründung (Anlage 5) wird zugestimmt. 
4. Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 
223 / Lagerstraße 13 – für das Gebiet mit dem Teilgeltungsbereich 1 , Heidelberger 
Landstraße 223 und Parkplatzfläche Griesheimer Weg mit den Grundstücken, 
Gemarkung Eberstadt, Flur 16, Flurstücks -Nr. 431 (tlw.), 432/4, 438/7 und 438/8 
(tlw.) und dem Teilgeltungsbereich 2 , Lagerstraße 13, Gemarkung Eberstadt , Flur 
16, Flurstücks -Nr. 497/4, 497/5, 497/6, 497/7, 497/8 und der Teilfläche der 
öffentlichen Verkehrsfläche, Flur 16, Flur stücks-Nr. 498/3 (tlw.) , ist mit dem Entwurf 
des Vorhaben- und Erschließungsplans und der dazugehörigen Begründung gemäß § 
4a Abs. 3 BauGB bei gleichzeitiger Einstellung in das Internet gem. § 4a Abs. 4 BauGB 
erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
werden gemäß § 4a BauGB erneut parallel beteiligt. 
 
 
Anlagen: Anlage 1 – Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB  
Anlage 2 - Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit 
(datenschutzrelevante Anlage)  
Anlage 3 - Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan E 56 (wird zu den Sitzungen aufgehängt / ausgelegt)  
Anlage 4 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 (wird zu den Sitzungen 
aufgehängt  ausgelegt)  
Anlage 5 - Begründung zum vorha benbezogenen Bebauungsplan E 56  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2021/0065 vom 06.04.2021  
 
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 wird die planungsrechtliche Vorausset -
zung für die Erweiterung eines vorhandenen Ladengeschäfts zur Einrichtung eines groß-
flächigen Lebensmittelmarktes und eines Wohn - und Geschäftshauses in der Heidelberger 
Landstraße 223 sowie eines Wohnhauses (9 Wohneinheiten) mit Tiefgarage in  der 
Lagerstraße 13 geschaffen.  
 
Die innerörtliche n Grundstücke mit einer Größe von 4.541 m² werden  im Osten durch die 
Heidelberger Lands traße und im Westen  durch angrenzende Wohnbebauung begrenzt. Die 
beiden Grundstücke werden im vorhabenbezogenen Bebauun gsplan E 56 in zwei 
Teilgeltungsbereiche geteilt, welche durch den Griesheimer Weg unterbrochen werden . 
Die Planaufstellung ist erforderlich, weil sich das Vorhaben nach den aktuellen 
planungsrechtlichen Gegebenheiten des § 34 BauGB nicht in die Eigenart der näheren 
Umgebung einfügt. Mit dem Vorhaben soll das Stadtteilzentrum von Eberstadt gestärkt sowie 
langfristig gesichert und somit ein Ziel der Einzelhandels- und Zentrenkonzepte (2004, 2009, 
2012, 2016) umgesetzt werden. Das Wohnvorhaben in der Lagerstraße 13 trägt dazu bei, die 
Versorgung mit Wohnraum im Zentrum von Eberstadt zu verbessern. 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat hierzu am 11.02.2016  einen Aufstellungsbeschluss  
für das Bebauungsplanverfahren E 56 gefasst. Mit dem Beschluss zur öffentlichen  Auslegung 
(Offenlagebeschluss)  am 15.02.2018 hat die Stadtverordnetenversammlung  der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt ebenfalls beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen, in dem eine frühz eitige 
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher 
Belange entfällt. D ie öffentliche Auslegung der Planunterlagen wurde am 23.02.2018 im 
Darmstädter Echo bekannt gemacht und fand vom 05.03.2018 bis zum 05.04 .2018 statt. 
Die Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange wurden mit Schreiben vom 
16.02.2018 beteiligt. Eine Einstellung der Planunterlagen in das Internet nach §4a  Abs. 4 
BauGB erfolgte im Zeitraum vom 19.02.2018 bis 21.05.2018.  
 
Während der Off enlage gingen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentli -
cher Belange, von städtischen Stellen und aus der Öffentlich keit ein, die u.a. zu wesentlichen  
Änderungen des Planentwurfs geführt haben. Die Eingaben wurden, soweit sinnvoll und 
umsetzbar, berücksichtigt. Neben redaktionellen Klarstellungen wurde  im weiteren Verfahren 
die Großflächigkeit des Lebensmittelmarktes festgestellt, wozu eine Auswirkungsa nalyse zu 
den in § 11 Abs. 3 S. 2 BauNVO genannten Inhalten erstellt werden musste. Die Ergebnisse 
der Analyse finden sich in der Begründung wieder. Des Weiteren wurden eine Grundfläche, 
eine zwingend einzuhaltende Anzahl von Vollgeschossen und die Regelun gen zu den 
Nebenanlagen nach §  14 BauNVO im vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Detail erstmalig 
festgesetzt. Im Vorhaben - und Erschließungsplan wurde die innere Grundrissaufteilung des 
Lebensmittelmarktes dahingehend verändert, dass der Lebensmittelmarkt z wei Ein- und 
Ausgänge erhält. Die Gestaltung des westlichen Eingangsbereiches des Lebensmittelmarktes 
wurde aufgrund der erhöhten Anzahl an Fahrradabstellplätzen ebenfalls verändert.  
 
Aufgrund dieser wesentlichen Änderungen des Entwurfs des vorhabenbezoge nen Bebauungs -
plans ist eine erneute Offenlage des geänderten Vorhaben - und Erschließungsplanes sowie 
des Bebauungsplanentwurfs E 56 mit der entsprechend ergänzten Begründung erforderlich. 
Zudem war eine nachbarrechtliche Einigung des Vorhabenträgers mit e inem direkten 
Anlieger aufgrund von dessen Stellungnahmen zur ersten Offenlage erforderlich, die einen 
längeren Zeitraum in Anspruch genommen hat.

- 4 - 
Vorhaben 
Die geplante Projektieru ng umfasst die Errichtung von einem Mehrfamilienhaus mit 9  
Wohneinheiten  und einer Tiefgarage mit 20 Stellplätzen in der Lagerstraße 13 sowie  einem 
großflächigen Lebensmittelmarkt mit ca. 930 m² Verkaufsfläche an der Heidelberger 
Landstraße. Bei beiden Bauvorhaben werden leerstehende Gebäude umgenutzt und erweitert 
oder abgerisse n und neu errichtet. So wird an der Heidelberger Landstraße das aktuell 
bestehende Wohn - und Geschäftshaus im Erdgeschoss in Richtung Westen erweitert, um den 
nötigen Raum für einen großflächigen Lebensmitteleinzelhändler, der der Nahversorgung 
dient, zu erzeugen. Dabei wird ein Teil des öffentlichen Parkplatzes am Griesheimer Weg von 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt an den Vorhabenträger verkauft und durch den 
Lebensmittelmarkt mit seinem Eingangsbereich überbaut. Für das Bauvorhaben an der 
Lagerstraße 13 wird das bestehende Gebäude des leerstehenden, ehemaligen LIDL -Marktes 
abgerissen und durch ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage neu überbaut. Da beide Vorhaben 
die Wiedernutzbarmachung von Flächen sowie die Nachverdichtung unterstützen und somit 
eine Maßnahme der Innenentwicklung im Zentrum von Eberstadt darstellen, erfüllt der 
vorhabenbezogene Bebauungsplan E 56 die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13a 
BauGB. 
 
Funktionen für die Ortsentwicklung Eberstadts 
Die Planung dient der Stärkung und langfrist igen Sicherung des Stadtteilzentrums von 
Eberstadt und der Errichtung  von neuem Wohnraum. Mit dem vorhabenbezogenen Bebau -
ungsplan E 56  gelingt es, eine Vielzahl an grundlegenden Zielen der aktuellen bundesweiten 
Stadtentwicklung (Nutzungsmischung, Stadt der kurzen Wege,  Nachverdichtung,  
Verbesserung der fußläufigen Nahversorgung, Stärkung des Umweltverbunds, effiziente 
Parkraumgestaltung in Tiefgara gen) in sich zu vereinen . Dadurch stellt er eine nachhaltige 
städtebauliche  Weiterentwicklung des Eberstädter Zentrums dar. 
 
Städtebauliche Konzeption  
Der zentrale Leitgedanke der städtebaulichen Konzeption ist die Stärkung des bisher 
rückwärtigen sowie städtebaulich undefinierten öffentlichen Parkplatzes. Dies geschieht zum 
einen durch die Anordnung des Haupteingangs- und -ausgangsbereichs des 
Lebensmittelmarktes zum Parkplatz hin, zum anderen aber auch durch die städtebauliche 
Formensprache des neuen Wohngebäudes an der Lagerstraße, das im Süden die 
Platzrandbebauung ergänzt.  
 
Der Lebensmittelmarkt hat durch die Ein- und Ausgänge auf seinen beiden sich 
gegenüberliegenden Gebäudeseiten keine Rückseite. Dadurch wird sowohl die Funktion der 
Heidelberger Landstraße als zentrale Geschäftsstraße gestärkt, als auch der öffentliche 
Parkplatz weiter aufgewertet. Hier sind schon jetzt der Haupteingang des Geschäfts- und 
Wohnhauses der City-Arkaden sowie ein gastronomischer Wirtschaftsgarten angesiedelt. 
 
Der erdgeschossige Erweiterungsbau des Lebensmittelmarktes soll durch große Glasanteile in 
der Fassade einen offenen und einladenden Charakter bekommen. Durch die Erhaltung des 
Bestandsgebäudes an der Heidelberger Landstraße entsteht ein Gebäude mit einem urbanen 
Nutzungsmix aus Laden-, Dienstleistungs- und Wohnnutzung. Gleichzeitig wird städtebaulich 
die vorhandene, mehrgeschossige Fassadenabwicklung entlang der Heidelberger Landstraße 
gewahrt.   
 
Das Wohnhaus in der Lagerstraße nimmt hinsichtlich der baulichen Struktur die weitgehend 
geschlossen wirkenden Bauformen im Stadtteilzentrum Eberstadt auf. Die Gestaltung der 
Fassade ist in Anlehnung an die Maßstäblichkeit der historischen Baustruktur kleinteilig

- 5 - 
gegliedert. Trauf- und Gebäudehöhen werden aus der näheren Umgebung übernommen. Das 
Gebäude weist zwei Vollgeschosse mit Staffelgeschoss auf. Über dem Staffelgeschoss ist ein 
Flachdach vorgesehen.  
 
Das Wohnhaus Lagerstraße ergänzt die Platzrandbebauung des Parkplatzes. Durch die 
Dachform und auch die Gebäudelänge wurde eine Form entwickelt, die den Platzrand optisch 
wirksam fasst und auch seinem neuen Stellenwert Rechnung trägt. Zusammen mit dem 
verglasten Lebensmittelmarkt und den terrassierten City-Arkaden entstehen hier neue 
städtebauliche Qualitäten. 
 
Klimaschutz und Grünstruktur 
Das Vorhabengebiet ist im aktuellen Zustand bereits stark versiegelt und weist eine intensive 
anthropogene Prägung auf. Durch das Vorhaben werden neue grünplanerische Elemente 
erzeugt, indem die gesamten Flachdächer sowie einzelne Fassaden begrünt werden. Die neuen 
Grünelemente lassen eine deutliche, mikroklimatische Verbesserung der jetzigen Situation 
erwarten. Auf dem Parkplatz entfallende Bäume werden in gleicher Anzahl und Größe im 
Plangebiet selbst oder außerhalb an Standorten entlang der Modau neu gepflanzt. Energetisch 
wird bei den neu zu errichtenden Gebäuden der gesetzliche Standard eingehalten. Insgesamt 
ist das Vorhaben durch die vorgenannten und durchzuführenden Maßnahmen damit 
stadtklimatologisch verträglich. 
 
Erschließung und ruhender Verkehr  
Die Belieferung des erdgeschossigen Marktes erfolgt ausschließlich über die Heidelberger 
Landstraße. Hierzu dient ein außerhalb des Geltungsbereichs gelegener Anlieferungsbereich 
für Lkw. Durch die Neuerrichtung des Lebensmittelmarktes wird der bestehende öffentliche 
Parkplatz am Griesheimer Weg auf 42 Parkplätze verkleinert. Zur Kompensation der 
entfallenden Parkplätze soll vor dem geplanten Wohnhaus in der Lagerstraße 13 ein neuer 
öffentlicher Parkplatz mit 9 Parkplätzen für Pkw errichtet werden. Ebenso werden 27 
Fahrradabstellplätze, davon 3 für Lastenfahrräder, geschaffen. Die neue Tiefgarage in der 
Lagerstraße dient den Bewohnerinnen und Bewohnern des Wohnhauses an der Lagerstraße 
13, dem Personal des Lebensmittelmarktes sowie den Nutzerinnen und Nutzern der 
Obergeschosse des Wohn- und Geschäftshauses an der Heidelberger Landstraße 223. Die Zu- 
und Abfahrt in die Tiefgarage erfolgt von der Lagerstraße aus . 
 
Zu 1.: 
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus der 
1. Offenlage zusammengefasst und geprüft. Bei der Tabelle handelt es sich noch nicht um die 
abschließende Prüfung. Diese erfolgt erst mit dem Satzungsbeschluss. 
 
Zu 2.: 
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gingen nach der 
1. Offenlage die in Anlage 2 (datenschutzrelevante Anlage) zusammengefassten und geprüften 
Stellungnahmen ein. Bei der Tabelle handelt es sich noch nicht um die abschließende Prüfung. 
Diese erfolgt erst mit dem Satzungsbeschluss. 
 
Zu 3. und 4.: 
Die Entwürfe zum Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3, wird zu den Sitzungen 
aufgehängt/ausgelegt)  und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 – Heidelberger 
Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – (Anlage 4, wird zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt)  
und die dazugehör ige Begründung  (Anlage 5) wurden nach der 1. Offenlage überarbeitet .

- 6 - 
 
Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erfolgt die öffentliche Bekannt -
machung im Darmstädter Echo zur erneuten öffentlichen Auslegung der Entwürfe des 
Vorhaben- und Erschließungsplanes sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplan s und der 
dazugehörigen Begründu ng nach § 4a Abs. 3 BauGB und die gleichzeitige Ein stellung in das 
Internet gem. §  4a Abs. 4 BauGB. 
 
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden 
werden gemäß § 4 a BauGB parallel zur Offenlage erneut beteiligt. 
 
 
 
Dezernat III 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek  
Stadträtin 
 
 
 
Vorab werden übersandt:  
 
• 9 Exemplare des Entwurfs zum vorh abenbezogenen Bebauungsplan E 56  für die 
Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung  
• Akten z. Hd. des Berichterstatters

anlage 2

18113 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – 
Stand: 23.03.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 von 8 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt  
 
 
Stellungnahme zur 1. Offenlage vom 29.03.2018:  
 
Aus regionalplanerischer Sicht bestehen gegen die Bauleitplanung i n-
nerhalb des im RPS/RegFNP 2010 ausgewiesenen“ Vorranggebietes Sie d-
lung, Bestand“ keine grundsätzlichen Bedenken. Der im Teilgeltungsb e-
reich 1 zur Nahversorgung der umliegenden Wohngebiete konzi pierte Le-
bensmittelvollversorger mit einer Verkaufsfläche unterhalb von 800  qm 
entspricht ebenso wie die im Teilgeltungsbereich 2 geplante Wohnbeba u-
ung und die Parkflächen den im „Vorranggebiet Siedlung“ vorgesehenen 
Nutzungen. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Aus naturschutzfachlicher Sicht wird festgestellt, dass im Geltungsb e-
reich des o.g. Verfahrens keine Natur - oder Landschaftsschutzgebiete li e-
gen. 
 
Bezüglich weiterer zu vertretender naturschutzfachlicher Belange wird auf 
die Stellungnahme der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde verwi e-
sen. 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Von Seiten der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird wie 
folgt Stellung genommen:  
 
Gegen den vorgelegten Bebauungsplanentwurf werden keine Einwendu n-
gen erhoben. 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Folgende Auflage und Hinweise bitte ich aufzunehmen: 
 
Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) 
 
Gegen den o.g. Bebauungsplan bestehen aus Sicht der von mir zu vertr e-
tenden Belange des Grundwasserschutzes und der Wasserversorgung 
keine grundsätzlichen Bedenken. 
In dem Plangebiet ist mit großen Grundwasserflurabständen (größer 10 m, 
Quelle: Grundwasserflurabstandskarten des Hessischen Landesamts für 
 
 
 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
Die Begründung wurde entsprechend ergänzt. 
Anlage 1

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – 
Stand: 23.03.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 von 8 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Naturschutz, Umwelt und Geologie) zu rechnen. Aufgrund des Grundwa s-
serbewirtschaftungsplans ist im Bereich des Bebauungsplans nicht mit 
stark schwankenden Grundwasserständen zu rechnen. Ich bitte hier um 
Anpassung des Kapitels 6 der Begründung. 
 
 
Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz  
 
Es bestehen keine generellen Einwendungen. Die eventuelle Versickerung 
von Niederschlagswasser ist wasserrechtlich erlaubnispflichtig. 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Bodenschutz  
 
1. Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten): 
 
Die Belange des Dezernates 41.5 sind in der Begründung zum Beba u-
ungsplanentwurf, Kapitel 9, Seiten 14 und 15 hinreichend berücksichtigt.  
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
2.Vorsorgender Bodenschutz:  
 
Die Aufstellung des Bebauungsplans folgt dem Gebot des sparsamen U m-
gangs mit Grund und Boden, indem Flächen innerhalb des durch Bebauung 
im Innenbereich entstandenen Ortsgefüges für eine neugeordnete Nutzung 
mobilisiert werden (Nachverdichtung). Hiermit wird ein Beitrag zur Redukt i-
on weiteren Flächenverbrauchs im Außenbereich geleistet. 
 
Daher wird der Bebauungsplan unter Gesichtspunkten des vorsorgenden 
Bodenschutzes ausdrücklich begrüßt. 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Immissionsschutz 
 
Mit der Planung wird beabsichtigt, aufgrund „einer zu geringen Verkaufsfl ä-
che im nördlichen und östlichen Teil von Eberstadt“ das damit verbundene 
„Versorgungsdefizit an verbrau chernahen Lebensmittelgeschäften“ zu b e-
seitigen. 
 
Die fachlich inhaltliche Bearbeitung der Unterlagen hat ergeben, dass g e-
gen den o. g. Bebauungsplanentwurf E 56 „Heidelberger Landstraße 223 / 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – 
Stand: 23.03.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 von 8 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Lagerstraße 13“ in seiner jetzigen Form hinsichtlich der von mir zu vertr e-
tenden Belange des Immi ssionsschutzes keine grundsätzlichen Bedenken  
bestehen. 
 
 
Die Angaben des Schallgutachtens des Büros Krebs+Kiefer / Fritz AG b e-
züglich der Geräuschemissionen durch die Anliefervorgänge bei Verbra u-
chermarkt und Backshop sind jedoch nicht richtig. Die Annahme, dass die 
Anlieferungen nur bedingt der Anlage zuzuordnen sind, da sie im öf -
fentlichen Raum stattfänden, ist fachlich falsch. Die Anlieferungen sind 
ausschließlich der Anlage zuzuordnen, da es diese ohne die Anlage nicht 
gäbe. 
Dies wäre daher in der schalltechnischen Untersuchung näher zu betrac h-
ten gewesen. 
 
Darüber hinaus kann Vorhaben, die in den Anwendungsbereich der TA 
Lärm fallen, gemäß einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht, wie  
in der Untersuchung angedacht, mit passivem Lärmschutz begegnet we r-
den. 
 
Die TA Lärm sieht passive Lärmschutzmaßnahmen nicht vor. Dies zeigt 
sich u.a. daran, dass der maßgebliche Immissionsort nach TA Lärm 0,5  m 
vor dem geöffneten Fenster liegt. Er kann praktisch nicht von einer pass i-
ven Schallschutzeinrichtung erfasst werden, da ein geöffnetes Schal l-
schutzfenster zur Lärmminderung nicht geeignet ist. Aktive Maßnahmen 
sind hier geboten. 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
Die schalltechnische Untersuchung wurde überarbeitet und angepasst 
(Schalltechnische Untersuchung Krebs + Kiefer / Fritz AG, Darmstadt, 
08.12.2020). Der Lebensmittelmarkt wurde als gewerbliche Anlage gemäß 
TA Lärm in eine überarbeitete schalltechnische Untersuchung eingestellt.  
 
Sowohl der gesamte Anlagenlärm als auch der Verkehrslärm werden j e-
weils in der Immissionsermittlung berücksichtigt . Die Fehler der passiven 
Schallschutzmaßnahme wurden korrigiert . Die o. g. schalltechnische Unte r-
suchung kommt zu dem Ergebnis, dass die untersuchten un d bewerteten 
Immissionen im Tageszeitraum zu keinen Nachbarschaftskonflikten führen. 
Ein Erfordernis für zusätzliche Lärmminderungsmaßnahmen, wie in der 
Stellungnahme vorgeschlagen, ist nicht gegeben. 
 
 
Eine Anpassung der schalltechnischen Untersuchung erachte ich jedoch 
als nicht erforderlich, da eine Anlieferung zur Nachtzeit und innerhalb der 
Ruhezeiten nicht geplant ist. Im Falle von Nachbarbeschwerden über die s-
bezügliche Abweichungen würde dies in einer immissionsschutzrechtlichen 
Anordnung nach § 24 BImSchG geregelt. 
 
Da an dieser Stelle keine Nebenbestimmungen wie in einem Baugenehm i-
gungsverfahren formuliert werden können, empfehle ich folgende Ma ß-
nahmen in dem Durchführungsvertrag zu verankern: 
 
1. Anlieferungen ausschließlich werktags in der Zeit  zwischen 7:00 und 
Der Anregung wurde gefolgt. 
Ein entsprechender Zeitraum für die Anlieferung des Lebensmittelmarktes 
und das Ausrollen von Schallschutzmatten während der Anlieferung wird in 
den Durchführungsvertrag aufgenommen.

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – 
Stand: 23.03.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 von 8 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
20:00 für Verbrauchermarkt und Backshop außerhalb der Ruhezeiten. 
2. Ausrollen von Schallschutzmatten auf dem Boden, über die die Anlief e-
rung abgewickelt wird. 
 
 
Ich bitte darum, den Durchführungsvertrag an das Regierungspräsidium 
Darmstadt Abt. Arbeitssicherheit und Umwelt, als die für gewerblichen Lärm 
zuständige Überwachungsbehörde zu übersenden. 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Aus Sicht des Fachdezernats Oberflächengewässer werden keine Bede n-
ken und Anmerkungen gegen den vorhabenbezogenen Bebauungspla n-
entwurf vorgebracht. 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Von der Bergbehörde wird mitgeteilt, dass als Datengrundlage für die Ste l-
lungnahme folgende Quellen herangezogen wurden: 
 
Hinsichtlich der Rohstoffsicherung : Regionalplan Südhessen/Regionaler 
Flächennutzungsplan 2010, Rohstoffsicherungskarte (KRS 25) des 
HLNUG; 
 
Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehenden Betriebe:  vorliegende 
und genehmigte Betriebspläne; 
 
Hinsichtlich des Altbergbaus:  bei der Bergaufsicht digital und analog vorli e-
gende Risse, in der Datenbank vorliegende Informationen, Kurzübersichten 
des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren Bergbau. Die Recherche 
beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen des Aktenplans inventarisierten 
Beständen von Berechtsams - und Betriebsakten früherer Bergbaubetriebe 
und in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten Rissblättern. Die Stellung-
nahme basiert daher hinsichtlich des Altbergbaus auf einer unvol l-
ständigen Datenbasis. 
 
Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung g e-
nommen: 
 
Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Rohstoffsicherungsfl ä-
chen betroffen. 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – 
Stand: 23.03.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 von 8 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
Aktuelle Betriebe: Es befinden sich keine aktuell unter Bergaufsicht stehe n-
den Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung. 
 
Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tätigkeiten:  Im Plang e-
biet ist meinen Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen. 
 
Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte en t-
gegen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Vom Kampfmittelräumdienst wird mitgeteilt, dass über die im Lageplan 
bezeichnete Fläche dem Kampfmittelräumdienst aussagefähige Luftbilder 
vorliegen. 
 
Eine Auswertung dieser Luftbilder hat keinen begründeten  Verdacht erge-
ben, dass mit dem Auffinden von Bombenblindgängern zu rechnen ist. Da 
auch sonstige Erkenntnisse über eine mögliche Munitionsbelastung dieser 
Fläche nicht vorliegen, ist eine systematische Flächenabsuche nicht erfo r-
derlich. 
 
Soweit entgegen den vorliegenden Erkenntnissen im Zuge der Bauarbeiten 
doch ein kampfmittelverdächtiger Gegenstand gefunden werden sollte, bitte 
ich Sie, den Kampfmittelräumdienst unverzüglich zu verständigen. 
 
Sie werden gebeten, diese Stellungnahme in allen Schritten des  Bauleit-
planverfahrens zu verwenden, sofern sich keine wesentlichen Flächenä n-
derungen ergeben. 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen und zur Beachtung an 
den Vorhabenträger weitergegeben. 
 
 
Anlagen: Auszug aus dem Altlasteninformationssystem ALTIS 
 
ALTIS-Nr.: 411.000.070-001.105 
 
Lage: Heidelberger Landstraße 223 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Das Thema Altlasten ist in dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan unter 
"Hinweise" und in der Begründung berücksichtigt. 
 
Da die Nutzung als KFZ-Pflege- und Reparaturdienst bereits über 50 Jahre 
zurück liegt und nur für einen kurzen Zeitraum von vier Monaten bestanden 
hat, ist die Wahrscheinlichkeit relativ gering, dass heute noch umweltg e-
fährdende Stoffe im Boden gefunden werden. Trotzdem wird  im vorhaben-
bezogenen Bebauungsplan E 56 auf den Altstandort und darauf, wie bei

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – 
Stand: 23.03.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 von 8 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
 
evtl. auftauchenden Bodenverunreinigungen vorzugehen ist, hingewiesen 
(s. Hinweis III. 2. Altlasten). 
1.2 Landesamt für Denkmalpflege Hessen, hessenARCHÄOLOGIE, Ida-
Rhodes-Straße 1, 64295 Darmstadt  
 
 
Stellungnahme zur 1. Offenlage vom 22.03.2018: 
 
Zur Sicherung von Bodendenkmälern ist ein Hinweis auf § 21 HDSchG wie 
folgt aufzunehmen: 
 
,,Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies dem 
Landesamt für Denkmalpflege, hessenArchäologie, oder der Unteren 
Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen." 
 
Hinweis: Die vorliegende Stellungnahme verhält sich ausschließlich zu den  
öffentlichen Belangen des Bodendenkmalschutzes und der Bodenden k-
malpflege. Eine gesonderte  Stellungnahme zu den Belangen des Ba u-
denkmalschutzes und der Baudenkmalpflege  behält sich die Denkmalfac h-
behörde vor. 
 
 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
Ein entsprechender Hinweis wurde in den Bebauungsplan aufgenommen: 
Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler (z.B. Mauern, Verfärbungen, Gr ä-
ber, Scherben, Knochen) bekannt werden, so ist dies dem Landesamt für 
Denkmalpflege (hessenA RCHÄOLOGIE) oder der Unteren Denkma l-
schutzbehörde unverzüglich anzuzeigen (§  21 HDSchG). Der Genehm i-
gung der Denkmalschutzbehörde bedarf, wer ein Kulturdenkmal oder Teile 
davon zerstören oder beseitigen, an einen anderen Ort verbringen oder 
umgestalten will und wer in der Umgebung eines unbeweglichen  Kultur-
denkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies 
auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals auswirken 
kann (§ 18 HDSchG).

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Stand: 23.03.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 von 8 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
1.3 e-netz Südhessen GmbH & Co. KG, Dornheimer Weg 24, 64293 Darm-
stadt  
 
 
Stellungnahme zur 1. Offenlage vom 22.03.2018: 
 
Wir nehmen Stellung für die Netze der ENTEGA AG und der ENTEGA Netz 
AG sowie deren  Tochterunternehmen e -netz Südhessen GmbH & Co. KG 
und ENTEGA Medianet GmbH. Je nach Areal beinhaltet die Stellungnahme 
die Medien Strom, Gas, Trinkwasser, Fernwärme,  Straßenbeleuchtung, 
Telekommunikation und/oder Fernwirktechnik. 
 
ln Eberstadt sind wir Netzbetreiber der Sparten Strom, Telekomunikation 
sowie Fernwirktechnik, Gas und Wasser. 
 
Gegen die vorliegende Planung bestehen keine Bedenken 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Bei der weiteren Planung bitten wir zu beachten: 
 
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betriebsmittel unseres U n-
ternehmens bzw. der  ENTEGA AG. Bei einer Entwidmung von  Wegepar-
zellen sind die Betriebsmittel im Grundbuch dinglich zu sichern. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 Die Gasversorgung des Planungsbereiches ist durch die vorhandene Ga s-
straßenleitung gesichert. 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 Die Trinkwasserversorgung des Planungsbereiches ist durch die vorhand e-
ne Wasserversorgung gesichert. 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Die L öschwasserversorgung des Planungsbereiches ist abhängig von der 
zukünftigen Nutzung  und erfolgt nach den Vorgaben der Örtlichen Feue r-
wehr. 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Hinsichtlich der geplanten Anpflanzungsmaßnahmen im Bereich von Le i-
tungstrassen ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bäume lt. DIN 18920 und 
den technischen Richtlinien GW 125  einen Mindestabstand von 2,5  m zu 
unseren Versorgungsleitungen aufweisen m üssen. Wird  dieser Abstand 
unterschritten, so sind die Leitungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern, 
oder die Standorte der Bäume dementsprechend zu verschieben. Pflan z-
maßnahmen im Nahbereich unserer Betriebsmittel sind deshalb vorher mit 
uns abzustimmen. Wir beantragen, Leitungs - bzw. Baumschutzmaßnah-
men in die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufzunehmen. 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Die Hinweise wurden z ur Beachtung in den weiteren Planungen an den 
Vorhabenträger weitergegeben. Eine Festsetzung von Schutzmaßnahmen 
für Leitungen beim Anpflanzen von Bäumen im Bebauungsplan ist wegen 
fehlender Konkretheit nicht möglich. Eine diesbezügliche Abstimmung  mit 
den Versorgungsträgern ist vom Vorhabenträger durchzuführen.

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Stand: 23.03.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 von 8 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
1.4 IHK Darmstadt, Rheinstraße 89, 64295 Darmstadt  
 
 
Stellungnahme zur 1. Offenlage vom 23.03.2018: 
 
Wir haben keine Bedenken oder Anregungen zum Bebauungsplan. 
Von ansässigen Unternehmern bekamen wir Fragen gestellt hinsichtlich der 
zur Verfügung stehenden Menge an Parkplätzen. Durch die gute Anbi n-
dung an den ÖPNV sehen wir als IHK dies weniger kritisch, möchten Ihnen 
diese Rückmeldung jedoch nicht vorenthalten. 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Der öffentliche Parkplatz am Griesheimer Weg hat derzeit eine Kapazität 
von 62 Parkplätzen, ist bewirtschaftet und dient allen Geschäften und 
Dienstleistungen im näheren Umgebungsbereich.  Durch die Neuplanung 
gehen 20 Pkw -Parkplätze verloren. Nach der Neuordnung der östlichen 
Teilfläche des Parkplatzes sind im Erschließungsplan noch 42 Pkw -
Parkplätze (davon zwei Behindertenparkplätze) vorhanden. 27 Fahrrada b-
stellplätze (davon drei für Lastenfahrräder), die dem neuen Lebensmitte l-
markt zugeordnet sind, werden neu ausgeführt. 
Um diesen Engpass auszugleichen, werden im Teilgeltungsbereich 2, vor 
dem geplanten Wohnhaus Lagerstraße 13, neun öffentliche Parkplätze neu 
errichtet. Nördlich der Lagerstraße befinden sich des Weiteren 15 öffentli-
che Parkplätze im Bestand. Daher ist nicht von einer wesentlichen Ver-
schlechterung der Parkplatzsituation auszugehen.

anlage 7

119940 Zeichen

Anlage 5 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 
- Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – 
 
 
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 
gem. § 9 Abs. 8 BauGB  
Stand: .23.03.2021 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Dezernentin III: 
 
Dr. Barbara Boczek 
Stadträtin

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 2  
Vorhabenträger: 
Konzeptbau-Betreuungsgesellschaft mbH 
Friedensplatz 12 
64283 Darmstadt 
 
Bebauungsplan: 
Eichler + Schauss  
Architekten und Stadtplaner 
Liebigstr. 25 A 
64293 Darmstadt 
Telefon:  06151 - 1766 - 0  
E-Mail:    planung@eichler-schauss.de 
 
Bearbeitung: 
Dipl.-Ing. Christian Eichler 
Titus Schüle, M.Sc. 
Sandro Bellini, M.Sc.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 3  
Inhaltsverzeichnis 
1. Ziele und Erfordernisse der Planung ............................................................................. 5  
1.1 Planungsziele .................................................................................................................... 5  
1.2 Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 ..................................................... 5 
1.3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB ................................................. 7 
2. Rechtsgrundlagen ........................................................................................................... 8  
3. Verfahren .......................................................................................................................... 8  
3.1 Verfahren nach § 13a BauGB ............................................................................................ 8 
3.2 Verfahrensstand ................................................................................................................ 9  
4. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich ............................................. 9 
5. Planungsrechtliche Situation ........................................................................................ 10 
5.1 Flächennutzungsplan ....................................................................................................... 10 
5.2 Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel .......................................................................... 11 
6. Städtebauliches Konzept und Entwurf ......................................................................... 15 
6.1 Projektbeschreibung Teilgeltungsbereich 1 ..................................................................... 15  
6.2 Parkplatz- und Stellplatzangebot ..................................................................................... 17  
6.3 Stellplatznachweis ........................................................................................................... 18  
6.4 Projektbeschreibung Teilgeltungsbereich 2 ..................................................................... 19  
6.5 Grünplanung .................................................................................................................... 20  
7. Städtebauliche und ökologische Belange ................................................................... 20 
7.1 Wasserwirtschaftliche Belange ........................................................................................ 20  
7.2 Technische Ver- und Entsorgung ..................................................................................... 21 
7.3 Bodenschutz .................................................................................................................... 21  
7.4 Altstandort / Altlasten ....................................................................................................... 21  
7.5 Lärmimmissionen............................................................................................................. 22  
7.6 Verkehrsuntersuchung ..................................................................................................... 25 
7.7 Einzelhandels- und Zentrenkonzept ................................................................................. 27 
7.8 Klimaschutz ..................................................................................................................... 28  
7.9 Artenschutzrechtliche Beurteilung .................................................................................... 28 
7.10 Grünordnung ................................................................................................................... 29  
7.11 Biodiversität ..................................................................................................................... 30  
7.12 Stadtgestaltung ................................................................................................................ 31  
8. Inhalt und Begründung der Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ..... 31 
8.1 Bedingte Festsetzung ...................................................................................................... 31  
8.2 Art der baulichen Nutzung ............................................................................................... 31  
8.3 Maß der baulichen Nutzung ............................................................................................. 32 
8.4 Überbaubare Grundstücksflächen ................................................................................... 33  
8.5 Bauweise ......................................................................................................................... 33  
8.6 Flächen für Nebenanlagen und Zuwegungen .................................................................. 34 
8.7 Flächen für Stellplätze und Garagen ................................................................................ 34 
8.8 Verkehrsflächen ............................................................................................................... 34  
8.9 Geh- und Fahrrecht ......................................................................................................... 35  
8.10 Vorkehrungen zum Lärmschutz ....................................................................................... 35  
8.11 Anlagen zum Sammeln von Niederschlagswasser........................................................... 35 
8.12 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und 
Landschaft ....................................................................................................................... 36  
8.13 Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ............................... 36 
8.14 Bindung für Bepflanzungen und Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen 
Bepflanzungen ................................................................................................................. 36  
9. Örtliche Bauvorschriften gem. § 91 HBO ..................................................................... 36

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 4  
10. Hinweise ......................................................................................................................... 37  
11. Flächenstatistik ............................................................................................................. 37

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 5  
1. Ziele und Erfordernisse der Planung 
 
1.1 Planungsziele 
 
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 sollen die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung eines Geschäftshauses zur Errichtung eines 
Lebensmittelmarktes in der Heidelberger Landstraße 223 in Verbindung mit der Herstellung eines 
Wohngebäudes (Lagerstraße 13) und der Umstrukturierung von öffentlichen Parkplätzen 
geschaffen werden. 
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan E 56 enthält zwei Teilgeltungsbereiche. 
Der Teilgeltungsbereich 1, zwischen Heidelberger Landstraße und Griesheimer Weg gelegen, 
besteht aus zwei Grundstücken. Auf dem Grundstück Heidelberger Landstraße 223 (im Eigentum 
des Vorhabenträgers) befindet sich ein Wohn- und Geschäftshaus. Westlich hinter diesem 
Grundstück liegt ein öffentlicher Parkplatz der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
Der Teilgeltungsbereich 2 besteht aus dem Grundstück Lagerstraße 13 (im Eigentum des 
Vorhabenträgers), das mit einer Lager- und Verkaufshalle (ehemals Lidl-Markt) bebaut ist. 
 
1.2 Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 
 
In den vergangenen Jahren haben in Eberstadt mehrere Lebensmittelmärkte (Penny, Edeka) 
geschlossen, u. a. auch der in der Lagerstraße ansässige Lidl-Markt. Dies hat zu einem Rückgang 
der Verkaufsflächenausstattung im Bereich der Lebensmittelversorgung in Eberstadt geführt. So 
zeigt das Einzelhandelskonzept („Nahversorgungskonzept für die Wissenschaftsstadt Darmstadt“ 
von Junker + Kruse, Mannheim 2016), dass in Eberstadt eine unterdurchschnittliche 
Verkaufsflächenausstattung (0,20 qm/EW) bezogen auf den gesamtstädtischen Ausstattungswert 
(0,37 qm/EW) besteht. Als wesentliche Ursache für diesen Rückgang der Verkaufsfläche werden 
die nicht betriebsgerechten Größen der Geschäfte angesehen. 
 
Wenn die Nahversorgungsqualität mit Lebensmitteln und anderen Waren des täglichen Bedarfs in 
Eberstadt erhalten werden soll, kann dies nur über die Verbesserung und Erweiterung des 
entsprechenden Einzelhandelsangebots im Ortskern erfolgen. 
 
Eine nachhaltige Verbesserung des Lebensmittelangebots benötigt einen Vollsortimenter mit 
einem breiten und tiefen Warenangebot und einer Verkaufsfläche von ca. 1000 qm Größe, um das 
erforderliche Warenangebot an diesem Standort langfristig bereithalten zu können. 
 
Kleinere Märkte können, wie auch die Erfahrung der letzten Jahre der Eberstädter 
Lebensmittelversorgung gezeigt hat, beide Anforderungen nicht erfüllen. Auch der wiederholt 
vorgeschlagene Standort „Markthalle" kann, abgesehen davon, dass er nicht zur Verfügung steht, 
aufgrund der geringen Größe diese Anforderungen nicht erfüllen. 
 
Nach dem Nahversorgungskonzept für die Wissenschaftsstadt Darmstadt (Junker + Kruse, 
Mannheim 2016), das durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde, kann die 
erforderliche Erweiterung und der Ausbau der Lebensmittelversorgung in Eberstadt nur in dem 
sogenannten „zentralen Versorgungsbereich", d. h. der bandartigen Geschäftsmitte der 
Heidelberger Landstraße angesiedelt werden. 
 
Durch diese Standortvorgabe des o. g. Nahversorgungskonzepts werden durch die Ansiedlung 
eines weiteren Lebensmittelmarkts im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
E 56 positive Effekte auf die Entwicklung der gesamten Versorgung im nördlichen Teil der 
Ortsmitte erwartet. Neben einer qualitativen und räumlichen Verbesserung der Nahversorgung 
erfüllt das Planungsvorhaben gerade an diesem Standort also auch langfristige, strukturelle 
Planungsziele für den Stadtteil Eberstadt, und zwar im Sinne einer Attraktivitätssteigerung, 
Funktionsstärkung und Belebung der Ortsmitte. 
Das Konzept des Vorhabenträgers besteht darin, die zu kleine Einzelhandelsfläche Lagerstraße 13 
aufzugeben und stattdessen die Einzelhandelsfläche Heidelberger Landstraße 223 auf eine für 
einen Lebensmittelmarkt erforderliche Größe zu erweitern. Räumlich erweiterbar ist die

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 6  
Ladenfläche Heidelberger Landstraße 223 allerdings nur, wenn ein Teil der öffentlichen 
Parkplatzfläche überbaut und an den Vorhabenträger veräußert wird. Der Vorhabenträger 
verpflichtet sich im Gegenzug, die Verkleinerung des öffentlichen Parkplatzes sowie die 
Reduzierung des Baumbestandes zu kompensieren und das Vorhaben in bestimmter Frist zu 
realisieren. Durch die beiden Vorhaben des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 wird 
sichergestellt, dass die derzeitigen Leerstände und Funktionsverluste im Ortskern von Eberstadt 
beseitigt werden. 
 
Teilgeltungsbereich 1 
Die bisherige Nutzung des Teilgeltungsbereichs 1 besteht im Westen aus einem öffentlichen 
Parkplatz und im Osten aus einem Wohn- und Geschäftshaus, dessen Erdgeschossflächen leer 
stehen (ehemals Radio-Wilms). 
 
In der erweiterten Erdgeschosszone des ehemaligen Ladengeschäfts Heidelberger Landstraße 
223 soll ein Lebensmittelvollversorger angesiedelt werden. Die derzeitige Verkaufsfläche des 
ehemaligen Radio-Wilms soll hierfür im Erdgeschoss um ca. 575 qm Geschossfläche vergrößert 
und um ca. 60 m nach Westen erweitert werden, sodass eine, für einen innerstädtischen 
Lebensmittelvollversorger adäquate Verkaufsfläche entsteht. Die Geschossfläche des 
Lebensmittelmarkts beträgt 1.124 qm, die Verkaufsfläche des Lebensmittelmarkts beträgt 
insgesamt 933 qm. 
 
 
Abbildung 1: Ortskern Eberstadt, Einzugsbereich fußläufiger Kunden, Quelle: Open Street Map 
 
Die Ziele und Vorteile eines zukunftsfähigen Lebensmittelmarktes als Vollversorger für die 
Stadtentwicklung an diesem Standort sind:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 7  
 Durch einen Lebensmittelmarkt wird die Nahversorgung für die Anwohner quantitativ und 
qualitativ verbessert.  
 Durch die zentrale Lage des Lebensmittelmarktes wird insbesondere für die Kunden, die in 
ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder über kein Kraftfahrzeug verfügen, ein fußläufig und 
mit öffentlichen Verkehrsmitteln schnell und einfach erreichbares Einkaufsangebot 
bereitgestellt.  
 Durch die Ansiedlung eines Lebensmittelvollversorgers, als sog. „Frequenzbringer" mit 
relativ hoher Kundenfrequenz, wird die Geschäfts- und Einzelhandelsfunktion dieses 
Nahversorgungsschwerpunktes im Ortskern von Eberstadt insgesamt gestärkt. Von einer 
erhöhten Kundenfrequenz werden auch die rückwärtig gelegenen Geschäfte der „City-
Arkaden" profitieren. 
 Die zentrale Lage des Lebensmittelmarktes mit einer sehr guten Erreichbarkeit zu Fuß (s. 
Abb. 1), mit dem Rad und mit öffentlichen Verkehrsmitteln trägt, bezogen auf den Stadtteil 
Eberstadt, zu einer Verringerung des innerörtlichen Ziel- und Quellverkehrs in Eberstadt bei 
und damit auch zu einer Verringerung der dadurch verursachten Umweltbelastungen. 
 
Teilgeltungsbereich 2 
Im Teilgeltungsbereich 2 befindet sich die ehemalige Lidl-Markthalle mit vorgelagertem 
Kundenparkplatz. Auf diesem Grundstück ist die Errichtung eines Wohngebäudes mit 9 
Wohneinheiten, einer Tiefgarage mit 20 Stellplätzen und neun öffentlichen Parkplätzen unmittelbar 
an der Lagerstraße geplant. Durch den Bau der neun Parkplätze an der Lagerstraße wird der 
Verlust von 20 Parkplätzen auf dem öffentlichen Parkplatz, der durch die Erweiterung der 
erdgeschossigen Verkaufsfläche für den Lebensmittelmarkt in Teilgeltungsbereich 1 entsteht, 
teilweise kompensiert. 
 
Dieses Bauvorhaben ist auch als Maßnahme der Wiedernutzbarmachung nicht mehr genutzter 
Flächen und dem vorsorgenden Bodenschutz im Sinne der Bodenschutzklausel gemäß § 1a 
BauGB zu bewerten. 
 
Durch die Neubebauung, die etwa in der Bauflucht der östlichen und westlich angrenzenden 
Bebauung errichtet wird, wird der städtebaulich-gestalterische Mangel der derzeitigen Baulücke 
beseitigt. 
 
Die Konzeptbau-Betreuungsgesellschaft mbH wird beide Teilgeltungsbereiche entsprechend dem 
Vorhaben- und Erschließungsplan entwickeln. Die Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplans 
sind soweit abgestimmt, dass sie mit den städtebaulichen Zielvorstellungen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vereinbar sind. Der Vorhabenträger hat sich nach § 12 Abs. 1 Satz 
1 BauGB für bereit und in der Lage erklärt, das Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen in 
einer bestimmten Frist durchzuführen. 
 
1.3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB 
 
Unabhängig von der fachplanerischen Argumentation und Begründung von Größe und Standort 
eines Lebensmittelmarkts, geht es beim vorliegenden Bebauungsplan um einen 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 3 BauGB, der für ein konkretes Vorhaben 
die planungsrechtliche Grundlage schafft. Die Stadtverordnetenversammlung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt hat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 
in ihrer Sitzung vom 11.02.2016 beschlossen. 
 
Da der Vorhabenträger bereit und in der Lage ist, das Vorhaben in einer im Durchführungsvertrag 
zu bestimmenden Frist durchzuführen, wird das erforderliche Planungsrecht durch die Aufstellung 
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans geschaffen. 
 
Um den Lebensmittelmarkt mit 1.124 qm Geschossfläche im Erdgeschoss realisieren zu können, 
kauft der Vorhabenträger eine ca. 804 qm große Fläche von der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
Diese Fläche wird für die Erweiterung des Geschäfts, für die westlich des Markts gelegene 
Eingangszone, für die Anlage von Fahrradabstellplätzen, Einkaufswagen und Abfallcontainer

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 8  
benötigt. Die nicht benötigte Fläche des öffentlichen Parkplatzes verbleibt im Eigentum der Stadt. 
Der Vorhabenträger ist, bzw. wird Eigentümer der zu bebauenden Grundstücksflächen. 
Fremdeigentümer von Grundstücksteilen, die im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans E 56 liegen, haben der Einbeziehung in den Geltungsbereich zugestimmt. 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan E 56 besteht aus dem Bebauungsplan, dem Vorhaben- 
und Erschließungsplan sowie einem Durchführungsvertrag zwischen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt und dem Vorhabenträger. 
 
Im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen 
nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im 
Durchführungsvertrag verpflichtet. 
 
Zur Fassung des Satzungsbeschlusses werden neben dem Entwurf des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans E 56 der mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt abgestimmte Vorhaben- und 
Erschließungsplan sowie der abgeschlossene Durchführungsvertrag vorgelegt. 
 
Angesichts der Tatsache, dass sich die Versorgungslage in Eberstadt in den letzten Jahren 
deutlich verschlechtert hat, besteht weiterhin ein grundlegender und dringender Handlungsbedarf 
für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56. 
 
2. Rechtsgrundlagen 
 
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 
des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) 
Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) i.d.F. vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt 
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353) 
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch 
Art. 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 
Hess. Bauordnung (HBO)  i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert durch Gesetz 
vom 03.06.2020 (GVBl. S. 378) 
Hess. Gemeindeordnung (HGO)  i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch 
Art. 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318) 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert 
durch Art. 5 des Gesetzes vom 25.02.2021 (BGBl. I S. 306) 
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG)  i.d.F. vom 
20.12.2010 (GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.02.2011 (GVBl. I S. 43), zuletzt geändert durch Art. 
17 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318) 
Hess. Wassergesetz (HWG)  i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Art. 
11 des Gesetzes vom 04.09.2020 (GVBl. S. 573) 
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211) 
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt 
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) 
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), 
zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 25.02.2021 (BGBl. I S. 306) 
 
3. Verfahren 
 
3.1 Verfahren nach § 13a BauGB 
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan E 56 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im 
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Die hierfür in § 13a Abs. 1 BauGB 
genannten Anwendungsvoraussetzungen liegen vor. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan E 56 
dient der Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen im Innenbereich. Die im Plan 
festgesetzte, zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO liegt unter dem in § 13a 
Abs. 1 S. 2 Nr. 1 genannten Grenzwert von 20.000 qm. 
 
Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Belange des

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 9  
Umweltschutzes sowie für ein Vorliegen der in § 11 Abs. 3 S. 2 und S. 3 BauNVO genannten „nicht 
nur unwesentlichen Auswirkungen“ eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes auf die Ziele der 
Raumordnung sowie auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung, bestehen nicht (s. Kap. 
5.2). Ein Nachweis für ein Vorliegen oder Nichtvorliegen dieser Auswirkungen müsste aufgrund der 
Unterschreitung der Geschossfläche von 1.200 qm nicht erfolgen. Die Begründung zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 führt diesen Nachweis aus Gründen der 
Nachvollziehbarkeit der Wahl des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB und der Größe 
des Marktes kurz unterhalb der Schwelle der 1.200 qm trotzdem in Kap. 5.2. 
 
Aufgrund der oben genannten Ausführungen, insbesondere die unter 1.200 qm liegende 
Geschossfläche (s. Anlage 1 Nr. 18.6.2 zum UVPG) des Markts, entfällt die Pflicht zur 
Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 50 Abs. 1 
i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG. Somit ergibt sich durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 
auch keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie der damit 
verbundenen Anfertigung eines Umweltberichtes gemäß § 2a BauGB. Von den, diesen 
Verfahrensschritten zugeordneten Informationspflichten kann gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB 
abgesehen werden. Die ortsübliche Bekanntmachung zur Durchführung im beschleunigten 
Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erfolgte am 23.02.2018 im Darmstädter 
ECHO. 
 
Eingriffe im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, die auf Grund des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans E 56 zu erwarten sind, gelten im Sinne des § 13a Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. § 1a Abs. 3 
S. 6 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Ein Ausgleich der 
Eingriffe ist somit planungsrechtlich nicht erforderlich. 
 
3.2 Verfahrensstand 
 
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 mit Vorhaben- und Erschießungsplan wurde eine 
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB 
durchgeführt. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 
4 Abs. 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB entsprechend abgesehen. 
 
Im Zeitraum vom 05.03.2018 bis 05.04.2018 erfolgte eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 
Abs. 2 BauGB. Im Rahmen dieser Beteiligung wurden von zahlreichen Bürgerinnen / Bürgern 
Vorschläge und Anregungen eingebracht sowie Bedenken geäußert. Die Prüfung und Auswertung 
der Beteiligung der TÖB sowie der Öffentlichkeit hat zur Änderung und Ergänzung der Planung 
geführt. Folgende Änderungen wurden vorgenommen: 
 Planungsrechtliche Festsetzungen in den Teilgeltungsbereichen 1 und 2 des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 
 Änderung der Freiflächenpläne zum Vorhaben- und Erschließungsplan 
 Ergänzung des Verkehrsgutachtens von Stete Planung (Darmstadt, 28.02.2019) 
 Ergänzung und Neufassung der schalltechnischen Untersuchung durch die Krebs + Kiefer, 
Fritz AG (Darmstadt, 08.12.2020) 
 Ergänzung und Anpassung der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
E 56 durch das Planungsbüro Eichler + Schauss (Darmstadt, 14.09.2020) 
 
Diese Änderungen der Planung und Ergänzungen des Abwägungsmaterials sind Anlass und 
Grundlage einer erneuten Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 
BauGB 
 
4. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich 
 
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 liegt zentral im Stadtteil 
Darmstadt-Eberstadt zwischen den Hauptstraßen Heidelberger Landstraße, Reuterallee und 
Pfungstädter Straße. Der Geltungsbereich besteht aus 2 Teilgeltungsbereichen und hat eine 
Größe von insgesamt ca. 0,45 ha.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 10  
Der Teilgeltungsbereich 1 umfasst das Grundstück des ehemaligen Ladengeschäfts „Radio-Wilms" 
an der Heidelberger Landstraße 223 und den Parkplatz südlich der Geschäfts- und 
Einkaufspassage „City-Arkaden". Das Gebiet wird im Norden von den „City-Arkaden" und 
Geschäftshäusern Heidelberger Landstraße 221 und 221a begrenzt. Östlich tangiert die 
Heidelberger Landstraße den Teilgeltungsbereich 1. Im Süden grenzen Wohn- und 
Geschäftshäuser an. Südwestlich des Geltungsbereichs 1 verläuft der Griesheimer Weg. 
 
Der Teilgeltungsbereich 2 besteht aus dem Grundstück Lagerstraße 13 (ehemaliger Lidl-Markt) 
und einem Teil des Straßenraums der Lagerstraße. Östlich, südlich und westlich grenzen 
Wohnbebauungen, Gastronomie und kleinere Betriebe an den Geltungsbereich an. Im Norden 
befinden sich ein öffentlicher Parkplatz (Nordseite Lagerstraße) und ein dahinter gelegener 
Kinderspielplatz.  
 
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Eberstadt, Flur 16 folgende Flurstücke:  
Teilgeltungsbereich 1: Flurstück Nr. 431 (teilweise), 432/4, 438/7 (ehemals Teilfläche von 438/6) 
und 438/8 (teilweise).  
 
Teilgeltungsbereich 2: Flurstück Nr. 497/4, 497/5, 497/6, 497/7, 497/8, 498/3 (teilweise).  
 
 
Abbildung 2: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56, Quelle: Eichler + Schauss 
 
5. Planungsrechtliche Situation 
 
5.1 Flächennutzungsplan 
 
Der gültige Flächennutzungsplan (FNP) der Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt das Plangebiet 
als Wohnbaufläche dar. Durch die integrierte Lage des geplanten, großflächigen 
Lebensmittelvollsortimenters als Nahversorger ist eine städtebauliche Atypik gegeben. Zusätzlich 
liegt der Markt im zentralen Versorgungsbereich von Darmstadt - Eberstadt. Zusammen mit der in 
Kapitel 5.2 folgenden Darstellung, welche zu dem Ergebnis kommt, dass durch die Ansiedlung des 
großflächigen Marktes keine „nicht nur unwesentlichen Auswirkungen“ nach § 11 Abs. 3 S. 2

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 11  
BauNVO zu erwarten sind, lässt sich eine Zulässigkeit und damit eine Entwicklung des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 nach § 8 Abs. 2 BauGB aus dem gültigen FNP der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt schlussfolgern. Ebenfalls erfüllt das Wohnungsbauvorhaben im 
Teilgeltungsbereich 2 das oben beschriebene Entwicklungsgebot. Eine Änderung des FNP nach 
§ 8 Abs. 3 S. 1 BauGB oder eine Berichtigung des FNP nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist somit, 
auch aufgrund der geringen Größe des Geltungsbereichs von 0,45 ha nicht erforderlich. 
 
 
Abbildung 3: Ausschnitt des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Quelle: Wissenschaftsstadt 
Darmstadt (März 2019) 
 
5.2 Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel 
 
Das Bundesverwaltungsgericht legt in seinem Urteil vom 24.11.2005 (BVerwG, 4 C 10.04) fest, 
dass Einzelhandelsbetriebe großflächig sind, wenn ihre Verkaufsfläche eine Größe von 800 qm 
überschreitet. Die BauNVO regelt in § 11 Abs. 3, dass ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb ab 
einer Geschossfläche von 1.200 qm nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Verwirklichung 
der Ziele der Raumordnung oder auf die städtebauliche Ordnung haben kann (sog. 
Regelvermutung) und somit außer in Kerngebieten nur in einem für ihn festgesetzten Sondergebiet 
zulässig ist. Die nicht nur unwesentlichen Auswirkungen können sich nach § 11 Abs. 3 S. 2 
BauNVO äußern durch schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 des 
Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung, 
auf den Verkehr, auf die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich des großflächigen 
Einzelhandelsbetriebes, auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder 
in anderen Gemeinden, auf das Orts- und Landschaftsbild und auf den Naturhaushalt. 
 
Die im Laufe des Bauleitplanverfahrens geänderten Planunterlagen haben gezeigt, dass durch die 
Erweiterung des derzeit leer stehenden Ladengeschäfts in der Heidelberger Landstraße 223, 
gemäß des Vorhaben- und Erschließungsplans, eine Verkaufsfläche von 933 qm sowie eine 
Geschossfläche von 1.124 qm entstehen. Diese beiden Größenangaben haben zur Folge, dass 
der geplante Lebensmittelmarkt planungsrechtlich als großflächiger Einzelhandelsbetrieb gewertet 
wird, von dem, bei strenger Auslegung, keine nicht nur unwesentlichen Auswirkungen ausgehen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 12  
können.  
 
Gleichwohl ist es gemäß § 11 Abs. 3 S. 4 BauNVO möglich, dass die in § 11 Abs. 3 S. 2 
genannten Auswirkungen in besonderen Fällen auch schon bei einer Geschossfläche von weniger 
als 1.200 qm auftreten können, zumal beim hier vorliegenden Supermarkt die Größe der 
Verkaufsfläche von 800 qm überschritten wird. Im Folgenden wird deshalb dargelegt, dass der 
geplante, großflächige Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb aufgrund seiner Art, Größe und seines 
Standorts keine „nicht nur unwesentlichen Auswirkungen“ erzeugt. Dies dient auch zur 
Widerlegung der bereits genannten Regelvermutung. Hierzu muss zunächst die städtebauliche 
Atypik des geplanten Vorhabens nachgewiesen werden, wonach sich im nächsten Schritt die 
Prüfung der Auswirkungen im Einzelfall nach § 11 Abs. 3 S. 2 BauNVO anschließt. 
 
1. Nachweis der städtebaulichen Atypik: 
Zur Widerlegung der Regelvermutung der nicht nur unwesentlichen Auswirkungen bei 
großflächigen Einzelhandelsbetrieben, die sich durch die Festlegung einer Geschossfläche von 
1.200 qm ergibt, muss die städtebauliche Atypik des geplanten Einzelhandelsvorhabens 
nachgewiesen werden. Hierzu gibt der Regionalplan Südhessen 2010 unter Ziffer 3.4.3-2 folgende 
Ziele zum Einzelhandel vor, welche durch das geplante Vorhaben berücksichtigt werden: 
„Zur Sicherung der Grundversorgung und unter Einhaltung der sonstigen 
Verträglichkeitsanforderungen kann für einen Lebensmittelvollversorger bis zu 2.000 qm 
Verkaufsfläche (...) die Raumverträglichkeit in städtebaulich integrierter Lage angenommen 
werden" (Regionalplan Südhessen 2010, Z 3.4.3-2, 3. Abs.). 
 
Hieraus wird deutlich, dass der Regionalplan auch für deutlich größere, großflächige 
Einzelhandelsvorhaben eine Raumverträglichkeit unterstellt, sofern diese Vorhaben in 
städtebaulich integrierter Lage realisiert werden. Gemäß Kartendarstellung des Regionalplans zum 
großflächigen Einzelhandel im Oberzentrum Darmstadt befindet sich der geplante 
Lebensmittelmarkt innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs für Darmstadt-Eberstadt. Dies 
bedeutet, dass der geplante großflächige Lebensmittelmarkt sich in einer integrierten Lage 
befindet, da eine Lage im zentralen Versorgungsbereich grundsätzlich auf eine integrierte Lage 
schließen lässt und Anhaltspunkte dafür liefert, dass keine nachteiligen Auswirkungen nach § 11 
Abs. 3 S. 2 BauNVO zu erwarten sind. Da der geplante, großflächige Lebensmittelmarkt ebenfalls 
der Nahversorgung dient und auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität gut erreichbar ist, 
gilt die städtebauliche Atypik in diesem Bauleitplanverfahren als nachgewiesen sowie die 
Regelvermutung aus § 11 Abs. 3 S. 3 BauNVO als widerlegt. Eine Prüfung der Auswirkungen im 
Einzelfall nach § 11 Abs. 3 S. 2 BauNVO kann somit im folgenden Schritt unter Ziff. 2 erfolgen. 
 
2. Auswirkungen im Sinne von § 11 Abs. 3 S. 2 BauNVO: 
In § 11 Abs. 3 S. 2 BauNVO werden eventuelle landesplanerische oder städtebauliche 
Auswirkungen konkretisiert. Zu den möglichen Auswirkungen wird im Folgenden Stellung 
genommen.  
 
Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 BImSchG: 
Schädliche Umwelteinwirkungen sind insbesondere auf die Nachbarschaft einwirkende 
Immissionen, u.a. durch einen durch das Vorhaben verursachten stärkeren Zu- und 
Abgangsverkehr in Form von Lärm.  
 
Zur Prüfung möglicher Konfliktpotenziale hinsichtlich der Lärmemissionen und -immissionen wurde 
das Büro Krebs + Kiefer, Fritz AG beauftragt, eine schalltechnische Untersuchung im 
Zusammenhang mit dem Vorhaben zu erstellen. Die schalltechnische Untersuchung wurde im 
Laufe des Verfahrens erweitert, u.a. um die neuen Voraussetzungen des großflächigen 
Einzelhandelsbetriebes hinsichtlich der Auswirkungen eingehend zu prüfen (s. Kap. 7.5). Die 
Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die durch das Vorhaben verursachte 
Zusatzbelastung, in Form eines erhöhten Verkehrsaufkommens auf der öffentlichen Straße 
Griesheimer Weg, sich nur unwesentlich um 0,7 dB(A) erhöht und die anlagenbezogenen 
Schallimmissionen des Lebensmittelmarkts für die vorhandenen Wohnnutzungen nach den 
einschlägigen Richtwerten als verträglich einzustufen sind. Schädliche Umwelteinwirkungen im 
Sinne des § 3 des BImSchG sind daher durch das Vorhaben nicht zu erwarten.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 13  
Infrastrukturelle Ausstattung: 
Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung liegen insbesondere vor, wenn die 
ordnungsgemäße verkehrliche Anbindung des Vorhabens nicht gewährleistet ist, bzw. das 
vorhandene Verkehrsnetz nach seiner Konzeption und Leistungsfähigkeit nicht auf das Vorhaben 
ausgerichtet ist und insbesondere Einrichtungen des ÖPNV fehlen.  
Der Lebensmittelmarkt liegt gut erschlossen innerhalb des bestehenden Straßennetzes. Ebenso ist 
eine sichere Erreichbarkeit mit dem Fahrrad und zu Fuß gewährleitet. Des Weiteren liegt das 
Vorhaben in sehr guter Erreichbarkeit von Einrichtungen des ÖPNV. Die Bus- und 
Straßenbahnhaltestelle „Wartehalle“ liegt im durch den Nahverkehrsplan vorgegebenen 
Einzugsbereich von 300 m. Sie wird durch die Straßenbahnlinien 1, 6, 7, 8 und die Buslinien EB, 
NE, P, PE und PG in dichtem Takt erschlossen. Aufgrund der hier festgestellten infrastrukturellen 
Ausstattung, ist mit keinen negativen Auswirkungen durch das geplante Vorhaben zu rechnen. 
 
Auswirkungen auf den Verkehr: 
Auswirkungen auf den Verkehr sind anzunehmen, wenn vorhandene Verkehrseinrichtungen durch 
den vom Vorhaben ausgehenden zusätzlichen Verkehr überlastet bzw. ihrer 
bestimmungsgemäßen Nutzung entzogen werden.  
 
Das Büro Stete Planung hat die verkehrlichen Wirkungen im umgebenden Straßennetz untersucht 
(s. Kap. 7.6). Das Verkehrsgutachten aus dem Jahre 2017 wurde um eine ergänzende 
Verkehrsuntersuchung von Stete Planung (Darmstadt, 28.02.2019) erweitert. In dieser 
ergänzenden Untersuchung sind Aussagen zum Kundenaufkommen und der voraussichtlichen 
Verkehrsmittelwahl enthalten. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das vorhandene 
Verkehrsnetz durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen nicht in seiner Leistungsfähigkeit 
beeinträchtigt wird. So liegt das, durch das Vorhaben verursachte sowie prognostizierte 
Verkehrsaufkommen im Griesheimer Weg deutlich unterhalb der Verkehrsbelastungen wie sie in 
einer Wohnstraße (< 400 Kfz/h) als verträglich eingestuft werden und zulässig sind. Aufgrund der 
hier festgestellten Inhalte, ist mit keinen negativen Auswirkungen durch das geplante Vorhaben zu 
rechnen. 
 
Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung: 
Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung können sich dadurch ergeben, dass durch die 
zu erwartende Kaufkraftbindung an einem Standort Geschäftsaufgaben in zentralen 
Versorgungsbereichen erfolgen und somit die ausreichende Versorgung mit Gütern des täglichen 
Bedarfs, vor allem für nicht motorisierte Bevölkerungsgruppen, nicht mehr gewährleistet ist.  
Da der Lebensmittelmarkt innerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs im Zentrum von 
Eberstadt liegt, wird ein städtebauliches Entwicklungsziel des städtischen Einzelhandelskonzepts 
umgesetzt. Das geplante Vorhaben liegt in einer integrierten städtebaulichen Lage und wird Teil 
des zentralen Versorgungsbereichs von Eberstadt. Es wird ein positiver Effekt auf die Versorgung 
der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs erwartet. Gerade für nicht motorisierte 
Bevölkerungsgruppen verbessert sich die Einkaufssituation in Eberstadt durch dieses Vorhaben. 
Mit negativen Auswirkungen durch das geplante Vorhaben wird daher nicht gerechnet. 
 
Auswirkungen auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche: 
Hierbei handelt es sich insbesondere um die Beeinträchtigungen der Funktionen von 
Nahversorgungszentren einer Gemeinde und die Versorgung von einzelnen Stadtteilen.  
Da das Vorhaben innerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs liegt, entspricht es 
vollumfänglich den Zielen zur Entwicklung der Versorgungsbereiche in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt.  
 
Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild: 
Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild können insbesondere bei einem nach Lage, 
Umfang und Größe aus dem Rahmen der näheren oder weiteren Umgebung fallenden Vorhaben 
gegeben sein.  
 
Maßgeblich ist hierbei, ob der Lebensmittelmarkt hinsichtlich seiner Größe im städtebaulichen 
Rahmen als Fremdkörper empfunden wird. Dadurch dass der Markt inmitten eines Straßenzugs 
liegt, ist die Größe der Grundfläche städtebaulich nicht umfänglich wirksam. Die gewichtige Seite

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 14  
an der Heidelberger Landstraße bleibt in der Kubatur des Bestandshauses weiterhin bestehen. 
Hinzu kommt, dass im Zentrum von Eberstadt vereinzelt mehrere vergleichbare Gebäudegrößen 
vorhanden sind (an der Wartehalle, die Cityarkaden, das Wohn- und Geschäftshaus Lagerstraße 
12, die Gutenbergschule, die Jahnturnhalle, etc.). Daher ist der Lebensmittelmarkt nicht als 
Fremdkörper zu betrachten, von dem schädliche Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild 
ausgehen könnten. 
 
Auswirkungen auf den Naturhaushalt: 
Auswirkungen auf den Naturhaushalt können durch eine Beeinträchtigung des Ökosystems 
gegeben sein. Dadurch dass durch das Vorhaben ein bestehender Parkplatz überbaut wird, ist 
keine ausschlaggebende Auswirkung auf das Ökosystem zu erwarten, allerdings werden 9 Bäume 
gefällt. Fünf Bäume werden innerhalb und vier außerhalb des Geltungsbereichs des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 als Ersatz neu gepflanzt, ergänzend hierzu entstehen 
ca. 1.150 qm extensive Dachbegrünung. Durch das Vorhaben erfolgen daher keine wesentlichen 
Auswirkungen auf das Ökosystem gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO. 
 
Als Fazit der in Ziff. 2 getätigten Auswirkungsanalyse lässt sich festhalten, dass es keine 
Anhaltspunkte für nicht nur unwesentliche Auswirkungen zu den o. g. Themenbereichen gibt. 
Zusammen mit der in Ziff. 1 festgestellten städtebaulichen Atypik und der damit verbundenen 
Widerlegung der Vermutungsregel nach § 11 Abs. 3 S. 3 BauNVO, ist der geplante, großflächige 
Lebensmittelmarkt außerhalb eines Kerngebietes sowie in einem für ihn festgesetzten 
Sondergebiet zulässig. Bei dem geplanten Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb handelt es sich um 
einen Nahversorger, der durch seinen Standort Defizite in der Versorgung mit Waren des täglichen 
Bedarfs im Norden, Nordosten und Osten von Eberstadt abdeckt. Aufgrund seiner guten 
Erreichbarkeit zu Fuß, per Rad und mit dem ÖPNV trägt die Lage des Lebensmittelmarkts zu einer 
grundsätzlichen Vermeidung von motorisiertem Individualverkehr bei. 
 
In Anbetracht dieser positiven Auswirkungen des geplanten Lebensmittelmarkts ist eine 
Ansiedlung des Marktes an diesem Standort nicht nur im Hinblick auf § 11 Abs. 3 BauNVO 
zulässig, sondern städtebaulich wünschenswert und zur Umsetzung der o. g. städtebaulichen 
Planungsabsichten der Wissenschaftsstadt Darmstadt erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 15  
6. Städtebauliches Konzept und Entwurf 
 
 
Abbildung 4: Übersichtsplan: Städtebauliches Konzept des Vorhaben- und Erschließungsplans. dunkelgrau: 
zusätzliche Bebauung des Vorhabens, Quelle: Eichler + Schauss 
 
6.1 Projektbeschreibung Teilgeltungsbereich 1 
 
Der Bebauungsentwurf sieht vor, das bestehende, ehemalige Ladengeschäft Heidelberger 
Landstraße 223 erdgeschossig nach Westen so zu erweitern, dass im Erdgeschoss die für den 
Lebensmittelmarkt erforderliche Geschossfläche von ca. 1.124 qm bereitgestellt werden kann. Im 
Untergeschoss sind Hauptlagerflächen für den Lebensmittelmarkt vorgesehen. Die 
Obergeschosse (OG) des Wohn- und Geschäftshauses Heidelberger Landstraße 223 werden im 
1. OG durch ein Büro, im 2. OG durch eine ärztliche Praxis und im Dachgeschoss als Wohnung 
genutzt (Bestand). 
 
Der Vorhabenträger plant für die Edeka-Gruppe einen Lebensmittelmarkt als Vollsortimenter mit 
dem für diese Größe üblichen Warensortiment, einer Frischeabteilung für Obst und Gemüse sowie 
eine Frischfleischabteilung. Ein ursprünglich vorgesehener Backshop als Franchisebetrieb wurde 
aus der Planung herausgenommen. Weitere Informationen zur inneren Organisation des 
Lebensmittelmarkts sind dem Grundrissplan des Vorhaben- und Erschließungsplans zu 
entnehmen. 
 
Die Öffnungszeiten des Lebensmittelmarkts orientieren sich an den Empfehlungen des 
schalltechnischen Gutachtens (Krebs + Kiefer Fritz AG, Darmstadt, 08.12.2020) und werden im 
Durchführungsvertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Vorhabenträger 
festgelegt.  
 
Andienung des Marktgebäudes 
Die Andienung des Lebensmittelmarktes erfolgt durch Lastkraftwagen (Lkw) unterschiedlicher 
Größe während des rechtlich definierten Tageszeitraums von 6:00 - 22:00 Uhr über die 
Heidelberger Landstraße. Die Fahrzeuge halten unmittelbar vor dem Geschäftsgebäude 
Heidelberger Landstraße 223. Um diese Anlieferung zu gewährleisten, wird auf der Heidelberger 
Landstraße eine Anlieferungszone von ca. 18 m Länge eingerichtet, in der für andere Fahrzeuge

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 16  
absolutes Halteverbot gilt. Die angelieferten Waren werden über den hier grundstückseitig 
erweiterten Bürgersteig in das Warenlager im Kellergeschoss des Lebensmittelmarkts 
transportiert. 
 
Die Entsorgung des Marktes mit verwertbaren Recycling-Abfällen und Restmüll erfolgt mit sechs 
Containern, die an der Südwestecke des Marktgebäudes platziert sind und wöchentlich entsorgt 
werden. 
 
Erschließung des Marktgebäudes 
Durch die Zentralität des Standortes ist der Nahversorger sowohl von der Heidelberger Landstraße 
als auch vom Griesheimer Weg und der Georgenstraße durch die City-Arkaden sehr gut fußläufig 
zu erreichen. Die Bus- und Straßenbahnhaltestelle „Wartehalle" liegt im durch den 
Nahverkehrsplan vorgegebenen Einzugsbereich von 300 Metern. Sie wird durch die 
Straßenbahnlinien 1, 6, 7, 8 und die Buslinien EB, NE, P, PE und PG in einem dichten Takt 
erschlossen. 
 
Der Hauptzugang und Hauptausgang des Lebensmittelmarktes befindet sich östlich des 
bestehenden öffentlichen Parkplatzes. Nach Änderung der Planung für den Lebensmittelmarkt ist 
ein zweiter Ein- und Ausgang mit eigenem Kassenbereich auf der Ostseite des Marktes an der 
Heidelberger Landstraße vorgesehen. 
 
Beide Ein- und Ausgänge zum Lebensmittelmarkt werden barrierefrei angelegt. Da das Niveau des 
Erdgeschosses des Lebensmittelmarkts im Eingangsbereich auf der Westseite geringfügig höher 
als der angrenzende Teil des Parkplatzes liegt, wird dieser Höhenunterschied über eine leicht 
geneigte Fläche vermittelt. Unmittelbar vor dem westlichen Hauptzugang sind 24 Abstellplätze für 
Fahrräder und drei Abstellplätze für Lastenfahrräder sowie die Einkaufswagen angeordnet. 
Aufgrund der Höhenanpassungen für einen barrierefreien Zugang zum Marktgebäude wird die 
östliche Teilfläche des öffentlichen Parkplatzes vom Vorhabenträger neu hergestellt. In 
unmittelbarer Nähe zum westlichen Hauptein- und -ausgang ist ein Behindertenparkplatz 
vorgesehen, ein weiterer wird sich vor dem Eingang der City-Arkaden befinden. 
 
Der Ein- und Ausgang an der Heidelberger Landstraße erfolgt barrierefrei unmittelbar vom 
westlichen Bürgersteig der Heidelberger Landstraße. Aufgrund hier fehlender Freifläche sind die 
Einkaufswagen für den Lebensmittelmarkt im Gebäudeinnern angeordnet. 
 
Erschließung des Parkplatzes 
Die Erschließung des öffentlichen Parkplatzes zwischen Heidelberger Landstraße und Griesheimer 
Weg erfolgt zum einen durch eine Zu- und Ausfahrt über den Griesheimer Weg von Südwesten 
aus, welche als Haupterschließung zum Parkplatz fungiert und zum anderen über eine Zufahrt 
(keine Ausfahrt) durch die Gebäudedurchfahrt an der Heidelberger Landstraße 223 von Osten aus. 
Letztgenannte Zufahrt ist nur für Personenkraftwagen (Pkw) erlaubt. Fußgänger und Radfahrer 
können die Passage wie bisher in beide Richtungen nutzen. 
 
In dem ergänzenden Verkehrsgutachten von Stete Planung (Darmstadt, 28.02.2019) wurde 
geprüft, welche verkehrlichen Auswirkungen eine Schließung der östlichen Zufahrt für den Pkw-
Verkehr in den umgebenden Straßen, insbesondere im Griesheimer Weg haben würde. In 
verkehrlicher Hinsicht wäre der durch die Schließung der Gebäudedurchfahrt entstehende 
Mehrverkehr im Griesheimer Weg verträglich. Auf eine Schließung dieser Durchfahrtsmöglichkeit 
wird jedoch verzichtet, da es sich bei dieser Durchfahrt um eine private Fläche handelt, über die 
die Erschließung für Kunden und Mitarbeiter des neu errichteten, rückwärtigen Geschäftsgebäudes 
Heidelberger Landstraße 221 gesichert wird.  
 
Hinsichtlich der Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern, die diese Durchfahrt in 
beiden Richtungen nutzen können, sind aus dem bisherigen Betrieb dieser privaten Verkehrsfläche 
keine besonderen Vorkommnisse bekannt geworden. Es werden keine Bedenken im Hinblick auf 
die Verkehrssicherheit gesehen. Die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer innerhalb 
dieser Passage kann zudem durch verkehrsrechtliche und bauliche Maßnahmen 
(Geschwindigkeitsbegrenzung auf Schrittgeschwindigkeit, Bodenschwellen o. ä.), aber auch durch

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 17  
eine gestalterische Aufwertung dieser Gebäudepassage (z. B. über eine gute Ausleuchtung und 
Farbgestaltung) verbessert werden. Entsprechende Maßnahmen oder Regelungen hierzu werden 
vertraglich zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Vorhabenträger vereinbart. 
 
6.2 Parkplatz- und Stellplatzangebot 
 
Vorrangiges Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 ist die nachhaltige 
Verbesserung der Nahversorgung mit Waren des täglichen Bedarfs und die Stabilisierung der 
Versorgungsfunktionen in der Ortsmitte von Eberstadt. Zur Ermöglichung dieses Planungsziels ist 
ein Lebensmittelvollversorger in der geplanten Größe mit 933 qm Verkaufsfläche erforderlich. 
Diese Flächengröße des Lebensmittelmarkts ist nur durch eine bauliche Erweiterung der 
Geschäftsfläche des ehemaligen Radio-Wilms nach Westen und der damit zusammenhängenden 
Inanspruchnahme einer Teilfläche des bestehenden öffentlichen Parkplatzes zu erzielen. Der 
Ausbau und die Sicherung der Nahversorgung genießen Vorrang vor dem vollständigen Erhalt der 
Anzahl der Pkw-Parkplätze auf dem öffentlichen Parkplatz zwischen den City-Arkaden und dem 
Griesheimer Weg, da mit dem geplanten Lebensmittelmarkt Grundbedürfnisse der Bewohner 
Eberstadts befriedigt werden. 
 
In Eberstadt ist das Parken auf mehrere öffentliche Parkplätze im Kernbereich von Eberstadt 
verteilt. Diese bieten Parkmöglichkeiten für Besucher der Geschäfte, die im Ortskern häufig nicht 
die Möglichkeit haben, auf privatem Grundstück Stellplätze für Besucher anzubieten. Vor diesem 
Hintergrund ist es wichtig, dass Fahrradabstellplätze, auch für Lastenfahrräder, geschaffen 
werden, um punktuelle Defizite bei der Anzahl der Pkw-Stellplätze auszugleichen. Eine verstärkte 
Nutzung des ÖPNV-Angebotes in Eberstadt kann die Pkw-Stellplatznachfrage zusätzlich 
verringern. 
 
Das Konzept zum Abstellen von Pkw und Fahrrädern am Lebensmittelmarkt entspricht dieser 
Systematik und Zielsetzung. Die zentrale Lage an der Haltestelle „Wartehalle“, die von allen Linien 
aus Eberstadt angefahren wird, bietet beste Voraussetzungen für eine Erreichbarkeit ohne Pkw. 
Des Weiteren wird auf eine, auch für Lastenfahrräder komfortable Anlage der 
Fahrradabstellbereiche Wert gelegt. Um dies abzusichern, werden Regelungen dazu im 
Durchführungsvertrag getroffen. Abstellmöglichkeiten für Pkw von Besuchern des 
Lebensmittelmarktes, aber auch der Geschäfte der City-Arkaden, befinden sich auf dem 
angrenzenden öffentlichen Parkplatz und den ausgewiesenen Parkplätzen im Griesheimer Weg 
und der Lagerstraße. 
 
Der öffentliche Parkplatz am Griesheimer Weg hat derzeit eine Kapazität von 62 Parkplätzen, ist 
bewirtschaftet und dient allen Geschäften und Dienstleistungen im näheren Umgebungsbereich. 
Durch die Erweiterung der Geschäftsfläche des ehemaligen Radio-Wilms, auf die für den 
Lebensmittelmarkt benötigte Fläche, gehen 20 Pkw-Parkplätze verloren. Nach der Neuordnung der 
östlichen Teilfläche des Parkplatzes sind im Erschließungsplan noch 42 Pkw-Parkplätze (davon 
zwei Behindertenparkplätze) vorhanden. 27 Fahrradabstellplätze (davon drei für Lastenfahrräder), 
die dem neuen Lebensmittelmarkt zugeordnet sind, werden neu ausgeführt. 
 
In der ergänzenden Verkehrsuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 (Stete 
Planung, Darmstadt, 28.02.2019) wird nachgewiesen, dass dieses Parkplatzangebot auch nach 
Realisierung des Lebensmittelmarkts für die regelmäßige Nachfrage ausreicht. An starken 
Verkehrstagen, bzw. in deren Spitzenstunden kann es laut Untersuchung zu Engpässen auf dem 
Parkplatz kommen. 
 
Um diesen Engpass auszugleichen werden im Teilgeltungsbereich 2, vor dem geplanten 
Wohnhaus Lagerstraße 13, neun öffentliche Parkplätze neu errichtet. Nördlich der Lagerstraße 
befinden sich des Weiteren 15 öffentliche Parkplätze im Bestand, deren Nutzungsintensität nach 
der Schließung des Lidl-Marktes deutlich zurückgegangen ist. Weitere drei Parkplätze befinden 
sich westlich des Parkplatzes am Griesheimer Weg im verkehrsberuhigten Bereich der 
Georgenstraße. Zusätzlich zu den 42 Parkplätzen auf dem öffentlichen Parkplatz am Griesheimer 
Weg, stehen im unmittelbaren Umgebungsbereich des Lebensmittelmarkts in Zukunft somit 
weitere öffentliche Parkplätze zur Verfügung, um einen evtl. Spitzenbedarf aufzufangen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 18  
Im Teilgeltungsbereich 2 werden in der Tiefgarage der Lagerstraße 13, mit 20 Stellplätzen 
insgesamt, vierzehn Stellplätze mehr errichtet, als nach der Einstellplatzsatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt für den Nachweis dieses Bauvorhabens erforderlich sind. Diese 
überzähligen Stellplätze werden durch Baulast gesichert und der Liegenschaft Heidelberger 
Landstraße 223 zugeordnet.  
 
Aktuelles, öffentliches Parkplatzangebot innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches 
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes E 56 (ohne Vorhaben) 
Öffentlicher Parkplatz Griesheimer Weg, derzeitiges Angebot Kfz-Parkplätze 62  
Öffentliche Parkplätze Heidelberger Landstraße (Andienungszone) 3  
Öffentliche Parkplätze in verkehrsberuhigtem Bereich Georgenstraße (Bestand) 3  
Öffentliche Parkplätze Nordseite Lagerstraße (Bestand) 15  
Öffentliche Parkplätze an der Nordseite des Griesheimer Weges 3  
Summe öffentlicher Kfz-Parkplätze 86  
 
Entfallendes, öffentliches Stellplatzangebot aufgrund des Vorhabens 
Entfallende öffentliche Parkplätze Heidelberger Landstraße (Andienungszone) 3  
Entfallende Parkplätze wegen baulicher Erweiterung des Lebensmittelmarktes am 
öffentlichen Parkplatz Griesheimer Weg 
20 
Summe aller entfallenden, öffentlichen Kfz-Parkplätze 23 
 
Zukünftiges, öffentliches Parkplatzangebot mit durchgeführtem Vorhaben 
Öffentlicher Parkplatz Griesheimer Weg (inkl. 2 Behindertenparkplätze) 42 
Öffentliche Parkplätze in verkehrsberuhigtem Bereich Georgenstraße (Bestand) 3  
Öffentliche Parkplätze Südseite Lagerstraße (neu) 9 
Öffentliche Parkplätze Nordseite Lagerstraße (Bestand) 15 
Parkplätze an der Nordseite des Griesheimer Weges Bestand) 3 
Summe öffentlicher Kfz-Parkplätze  72  
 
Fahrradabstellplätze neu 
Abstellplätze vor City-Arkaden (Bestand) 4 
Abstellplätze vor Lebensmittelmarkt Westseite (neu) 27  
Abstellplätze vor City-Arkaden (neu) 1 
Summe Abstellplätze für Fahrräder 32 
Tab. 1: Öffentliches Parkplatzangebot für das geplante Vorhaben, Quelle: eigene Erhebungen 
 
6.3 Stellplatznachweis 
 
Der Stellplatznachweis für die Vorhaben im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans E 56 erfolgt auf Grundlage der gültigen Einstellplatzsatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen des Bauantrags. 
 
Der Stellplatzbedarf für sechs Pkw-Stellplätze und für 23 Fahrradabstellplätze für das

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 19  
Wohngebäude Lagerstraße 13 kann in der neu zu errichtenden Tiefgarage und auf dem 
Grundstück nachgewiesen werden. Die 14 überzähligen Pkw-Stellplätze in der Tiefgarage werden 
durch Baulast der Liegenschaft Heidelberger Landstraße 223 zugeordnet, für die insgesamt 18 
PKW-Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Der Vorhabenträger wird zur Sicherung durch 
Baulast im Durchführungsvertrag verpflichtet. Mit diesem Vorgehen soll der Parkdruck auf dem 
öffentlichen Parkplatz im Griesheimer Weg reduziert werden. Die übrigen, nachzuweisenden vier 
PKW-Stellplätze werden vom Vorhabenträger abgelöst. Für die Marktnutzung in der Heidelberger 
Landstraße 223 müssen des Weiteren 23 Abstellplätze für Fahrräder hergestellt werden. 27 
errichtet der Vorhabenträger vor dem Hauptzugang des Lebensmittelmarktes. 
 
6.4 Projektbeschreibung Teilgeltungsbereich 2 
 
Der Entwurf des Vorhabenträgers sieht vor, das ungenutzte ehemalige Marktgebäude abzureißen 
und ein zweigeschossiges Wohngebäude mit zurückgesetztem Staffelgeschoss mit insgesamt 
neun Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 20 Stellplätzen zu errichten (zur Tiefgarage s. hierzu 
auch Kap. 6.2). Das Wohngebäude wird so platziert, dass die bisherige Baulücke geschlossen und 
eine mit den Nachbargebäuden vermittelnde Bebauungsflucht hergestellt wird. 
 
Ebenerdig, unmittelbar vor dem Gebäude der Lagerstraße 13, werden zusätzlich neun öffentliche 
Parkplätze als Ausgleich für die entfallenden Parkplätze auf dem öffentlichen Parkplatz 
angeordnet, die von Kunden der City-Arkaden, des Lebensmittelmarkts und sonstigen Geschäften 
genutzt werden können.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 20  
6.5 Grünplanung 
 
 
Abbildung 5: Lage- und Freiflächenplan des Vorhaben- und Erschließungsplans,  
Quelle: M. Palm Landschaftsarchitektur (11.07.2020) 
 
Die Freiflächenplanung für den Teilgeltungsbereich 1 hat zum Ziel, die größtmögliche Anzahl der 
erhaltenswerten Bäume zu erhalten. Alle Bäume auf dem öffentlichen Parkplatz, die nicht wegen 
der Gebäudeerweiterung gefällt werden müssen, sollen erhalten werden. Für die insgesamt neun 
abgängigen Bäume werden auf dem Parkplatz drei großkronige Bäume an geeigneten Standorten 
zusätzlich angepflanzt. Im Teilgeltungsbereich 2 werden zwei Bäume und an anderen Standorten 
außerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 vier Bäume 
entsprechend der Baumschutzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt angepflanzt. Die 
Anpflanzung dieser Bäume wird im Durchführungsvertrag geregelt. 
 
Das Flachdach des neuen Gebäudeteils des Lebensmittelmarkts wird extensiv begrünt. Die 
Südfassade des Gebäudes erhält eine flächenhafte Fassadenbegrünung. 
 
Die Freiflächenplanung für den Teilgeltungsbereich 2 sieht straßenseitig neben den öffentlichen 
Parkplätzen die Anpflanzung von zwei heimischen Laubbäumen sowie eine Fläche zum 
Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern vor dem Gebäude Lagerstr. 13 vor.  
 
Der rückwärtige Grundstücksteil ist vollständig durch die Tiefgarage unterbaut. Das Dach der 
Tiefgarage ebenso wie die Flachdächer des Wohngebäudes Lagerstraße 13 werden begrünt (s.a. 
Kap. 7.10), zusätzlich wird an zwei Stellen entlang des Gebäudes eine Fassadenbegrünung 
angebracht. 
 
7. Städtebauliche und ökologische Belange 
 
7.1 Wasserwirtschaftliche Belange 
 
Grundwasserbewirtschaftungsplan "Hessisches Ried" 
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 liegt im räumlichen 
Geltungsbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplans "Hessisches Ried". Im Plangebiet ist mit 
großen Grundwasserflurabständen (größer 10 m) zu rechnen. Dies ist bei den weiteren Planungen 
zu beachten. 
 
LS
LS
LS
LS
LS
Rasen
Sichtschutz
Sichtschutz
Dachbegrünung
Eingang
Schnitthecken
Kiesstreifen
LS
Dachbegrünung
Stellplätze
1
Rasen
Sichtschutz
Sichtschutz
Dachbegrünung
Eingang
Zufahrt TG
1
4 1
5
1
6
36
34
35
31
Stellplätze
Bestand
Stellplätze
Bestand Stellplätze
Bestand
Stellplätze
Bestand
Stellplätze
NEU
Stellplätze
NEU
Stellplätze
NEU
Stellplätze
NEU
Eingang
Eingang
Haupt-
EingangFahrrad-
abstellplätze
Apshaltbelag
Betonpflaster
Betonpflaster
Stellplätze
Bestand
Schnitthecken
Pflanzfläche
Asphaltbelag
Bestand
Bestand Neu
Bestand Neu
Gehweg
Müll-
tonnen
Mulden/ Rigolen
Mulden/
Rigolen
Überstand bestehender Grünstreifen
Neuer SE
Bestands SE
Bestands SE
Neuer SE
Übergangsstein
Betonpflaster
Apshaltbelag
Dachbegrünung
Kiesstreifen
Kiesstreifen
Hauseingang
Neben-
Eingang
Andienung Zugang
Müll
13
23
24
42
37
Notausgang
28
27
26
25
38
394041
21
20
19
14
11 10 9 8
7
5
4 3 2
17
16
15
Pflanzfläche
30
29 PflanzflächeTraufstreifen
Container
Abstellplatz
Fluchtweg/ Platten
Schnitthecken
Dachbegrünung
32
33
22
18
12
BehindertenStellpl.
NEU
Fahrrad-
abstellplatz
Bestand
Intensive Begrünung
Intensive Begrünung
119.91
119.90
119.89
119.98
119.82
119.93
Laterne:
120.02
119.90
120.16
120.04
120.18
120.03
119.98
119.81
120.06
119.99
119.97
120.03
120.21
119.92
Laterne:
120.13
120.03
U K-Randst ein (0,12m )
120.12
120.02
120.11
120.06
120.17
120.11
119.90
119.89
120.18
- Buschwerk -
119.90
119.75
119.80
119.91
119.81
119.92
119.73
119.75
119.82
119.85
119.98
119.83 Grün
Randstein
119.72 Laterne:
119.95
119.86
120.11
119.58 KD:5
119.71
KD:6
119.91
120.18
119.95
119.63
5 Parkpl.
6 P arkpl .
7 P arkpl .
5 P ark p l.
Mauer
6  P ar kpl.
1 Parkpl.
Fahrrad-
ständer
abgesenkter Boardstein
begrüntes Flachdach
Fußweg
Terrasse EG
Terrasse EG
Balkon 1. OG
Balkon 1. OG
OL
Ausstieg
Dachterrasse DG
+0,10
+ 0,00
1 3
Solarthermiekollektoren
-0,45
118,99 üNN  = -0,35
118,90 üNN = - 0,44
119,34 üNN
= 0,00
119,24 üNN
= - 0,10
119,22 üNN
= - 0,12
119,22 üNN
= - 0,12
119,01 üNN
= - 0,33
119,14 üNN
= - 0,20
118,99 üNN
= - 0,35
119,43 üNN
= 0,09
119,07 üNN
= - 0,27
Spielfläche
G e b ä u d e
f ü r  Ab s t e ll z we c k e
geplant am Gebäude
119,57 üNN
+0,24
Stellplatz 1-5
Stellplatz 6-9
begrünte Tiefgaragendecke
118,89 üNN = - 0,45
Terrasse EG
Balkon 1. OG
Balkon 1. OG
Dachterrasse DG

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 21  
Oberflächenentwässerung 
Die Oberflächen in beiden Teilgeltungsbereichen sind zur Zeit mit etwa 82% Überbauung im 
Teilgeltungsbereich 1 und 92% Überbauung im Teilgeltungsbereich 2 durch Gebäude, Parkplätze, 
Straßen, Wege u. a. nahezu vollständig versiegelt. 
 
Die Oberflächenentwässerung des öffentlichen Parkplatzes und der öffentlichen Parkplätze an der 
Lagerstraße erfolgt wie bisher über eine Einleitung des Regenwassers in den Kanal. Durch die 
Gebäudeerweiterung und damit Reduzierung der Parkplatzfläche wird die Menge des ursprünglich 
anfallenden Oberflächenwassers, welches in den Kanal eingeleitet wird, erheblich verringert. 
Grund hierfür ist das Entwässerungskonzept für die beiden privaten Grundstücke, welches 
vorsieht, das auf den Dachflächen anfallende Niederschlagswasser über Rigolen dem 
Grundwasser zuzuführen oder über Dachbegrünung verdunsten zu lassen Auf den Dachflächen 
der Gebäude fällt somit kein Niederschlagswasser an, das in den Kanal geleitet werden muss.  
Im Teilgeltungsbereich 1 werden ca. 750 qm der Dachfläche des Lebensmittelmarktes mit einem 
begrünten Dach versehen; im Teilgeltungsbereich 2 werden die Dachflächen des Wohngebäudes 
und der Tiefgarage mit insgesamt ca. 400 qm begrünt.  
 
Durch diese Dachbegrünung wird die Regenwasserabgabe an die Rigolen verzögert und die 
Abflussspitzen reduziert. Geringe Anteile des anfallenden Regenwassers können zusätzlich durch 
Verdunstung einer Einleitung in die Rigolen entzogen werden. 
 
7.2 Technische Ver- und Entsorgung 
 
Die Gas-, Strom- sowie Trink- und Löschwasserversorgung kann durch Anschluss an die 
bestehenden Leitungen in der Heidelberger Landstraße, im Griesheimer Weg und in der 
Lagerstraße sichergestellt werden.  
 
Das Plangebiet ist bereits durch die Bestandsbebauung an die bestehenden Abwasseranlagen 
angeschlossen. Da durch die Realisierung des Vorhabens die anfallende Regenwassermenge 
reduziert wird, kann davon ausgegangen werden, dass das Abwassernetz (Mischwasserkanal) 
ausreichend ist, um das zukünftige Abwasser aufzunehmen. 
 
Anpassungen und Ergänzungen von Leitungen, die aufgrund der Vorhabenerschließung 
erforderlich sind, werden zwischen Vorhabenträger und Stadt vertraglich geregelt.  
 
7.3 Bodenschutz 
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan E 56 berücksichtigt als Bebauungsplan der 
Innenentwicklung die Zielsetzung des § 1a BauGB zum Bodenschutz, nach der mit Grund und 
Boden sparsam und schonend umzugehen ist. Die hiermit ermöglichte Nachverdichtung wird eine 
zusätzliche Inanspruchnahme von Böden an anderer Stelle im Außenbereich, die hinsichtlich ihrer 
ökologischen Wertigkeit und Landnutzung i. d. R. als höherwertig einzustufen sind, reduziert. Die 
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 ist deshalb auch als eine Maßnahme 
des vorsorgenden Bodenschutzes positiv zu werten. 
 
7.4 Altstandort / Altlasten 
 
Nach Angabe des Regierungspräsidiums Darmstadt ergibt sich aus dem Altflächen-
Informationssystem Hessen (ALTIS) ein Eintrag für das Grundstück Heidelberger Landstraße 223. 
In der Zeit von April 1963 bis Juli 1963 wurde auf dieser Fläche ein KFZ-Pflege- und 
Reparaturdienst betrieben. Dieses Gewerbe ist der Klassifizierungsstufe 4 (HLUG-Katalog) 
zugeordnet, welche laut Hessischem Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) 
ein hohes Gefährdungspotential für die Umwelt darstellt. Konkrete Erkenntnisse über etwaige 
Belastungen des Grundstücks liegen nicht vor. 
 
In der Altflächendatei wird das Grundstück mit der ALTIS-Nummer 411.000.070-001.105 
aufgeführt und die Art der Fläche als "Altstandort" angegeben. Altstandorte sind Grundstücke, auf 
denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, wobei die alleinige Eintragung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 22  
eines Grundstücks als Altstandort keinen Altlastenverdacht im Sinne des 
Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) begründet.  
 
Da die Nutzung als KFZ-Pflege- und Reparaturdienst bereits über 50 Jahre zurück liegt und nur für 
einen kurzen Zeitraum von vier Monaten bestanden hat, ist die Wahrscheinlichkeit relativ gering, 
dass heute noch umweltgefährdende Stoffe im Boden gefunden werden. Trotzdem wird im 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 auf den Altstandort und darauf, wie bei evtl. 
auftauchenden Bodenverunreinigungen vorzugehen ist, hingewiesen (s. Hinweis III. 2. Altlasten). 
 
7.5 Lärmimmissionen 
 
Zur Prüfung möglicher Konfliktpotentiale hinsichtlich der Lärmemissionen und -immissionen wurde 
das Büro Krebs + Kiefer, Fritz AG beauftragt, eine schalltechnische Stellungnahme im 
Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 zu erstellen. Diese 
Stellungnahme wurde nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs in Hinblick auf 
Fragestellungen, die von Behörden und Bürgern / Bürgerinnen vorgebracht wurden, erweitert. 
Diese erweiterten Untersuchungspunkte betrafen u. a. die Immissionen des durch den Betrieb des 
Lebensmittelmarkts verursachten zusätzlichen Parkplatzverkehrs und des Zusatzverkehrs auf dem 
Griesheimer Weg. Die Ergebnisse sind in der Schalltechnischen Untersuchung vom 08.12.2020 
dargestellt und zusammengefasst. 
 
In dem Gutachten wird aufgezeigt, ob und ggf. welche Schallimmissionskonflikte durch die 
geplanten Vorhaben in beiden Teilgeltungsbereichen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
E 56 ausgelöst werden und wie im Bebauungsplanverfahren damit umzugehen ist.  
 
Da die Nutzungen im Plangebiet sowie die angrenzenden Nutzungen denen eines Kerngebiets, 
bzw. Mischgebiets entsprechen, werden in der schalltechnischen Untersuchung die 
Orientierungswerte eines Mischgebiets herangezogen. 
 
Die Berechnung und Beurteilung der Gewerbelärmimmissionen erfolgt auf Grundlage der TA-Lärm 
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm). Die darin festgesetzten Immissionsrichtwerte für 
Kern- / Mischgebiete betragen 60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts. 
 
Bezogen auf die beiden Teilgeltungsbereiche kommt die schalltechnische Stellungnahme zu den 
folgenden Ergebnissen: 
 
Teilgeltungsbereich 1 
 
Die Schallimmissionsberechnung für den Teilgeltungsbereich 1 betrachtet den geplanten 
Lebensmittelmarkt als gewerbliche Anlage, für die alle durch den Betrieb des Lebensmittelmarkts 
verursachten Anlagengeräusche ermittelt wurden. Dementsprechend wurden die 
Schallleistungspegel folgender Lärmemittenten in die Berechnung eingestellt: 
- Anlieferung und Entsorgung Lebensmittelmarkt 
- Öffentlicher Parkplatz, Kfz-Fahrbewegungen durch Kundenverkehr und Nutzung von 
Einkaufswagen 
- Kurzzeitige Geräuschspitzen (Zuschlagen von Kofferraumklappen, Ablassen von Bremsluft 
bei Lkw, etc.) 
- Klimatechnische Anlagen auf dem Lebensmittelmarkt. 
 
Anlieferung und Entsorgung Lebensmittelmarkt 
Die Belieferung des Lebensmittelmarktes erfolgt über den öffentlichen Straßenraum an der 
Heidelberger Landstraße. Der Andienungs-Lkw parkt am rechten Fahrbahnrand auf markierter 
Parkfläche und wird über dem Gehweg entladen. In der schalltechnischen Untersuchung wurde 
der Anlieferungsverkehr für den Lebensmittelmarkt in die Berechnung der 
Gewerbelärmimmissionen einbezogen. Neben den Lkw-Fahrbewegungen sind auch die 
Entladevorgänge vom Lkw bis zum Lebensmittelmarkt über Rollcontainer in der 
Schallleistungspegelberechnung berücksichtigt. Dabei sind die Andienungsvorgänge durch fünf 
Lkw auf den Tageszeitraum von 6:00 - 22:00 Uhr verteilt, ebenso wurden die jeweiligen Standorte

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 23  
der Andienung in Ansatz gebracht. Um Immissionskonflikte auf die betreffende Nachbarschaft zu 
vermeiden, wird im Durchführungsvertrag geregelt, dass die Andienung des Lebensmittelmarktes 
nur außerhalb der Ruhezeiten in den Zeiten zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr sowie bis zu 
maximal fünf mal am Tag erfolgen darf. Sonn- und Feiertags sind Andienungen untersagt. 
 
Bei der Entsorgung von Abfallcontainern werden sowohl die Lkw-Fahrbewegungen als auch die 
eigentlichen Be- und Entladevorgänge berücksichtigt. 
 
Öffentlicher Parkplatz, Kfz-Fahrbewegungen durch Kundenverkehr und Nutzung von 
Einkaufswagen 
Der öffentliche Parkplatz im Teilgeltungsbereich 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 
stellt im immissionsschutzrechtlichen Sinne eine Verkehrsanlage dar, die dem ruhenden Verkehr 
gewidmet ist. 
 
Da sich die Verkehrsbewegungen auf diesem Parkplatz durch den geplanten Lebensmittelmarkt 
ändern und erhöhen sowie mit der Nutzung von Einkaufswägen neue Emissionsquellen entstehen, 
wurden die zukünftig anfallenden Schallemissionen des Parkplatzverkehrs den anlagenbezogenen 
Emissionen des Lebensmittelmarktes zugerechnet und entsprechend in die Berechnungen gemäß 
TA-Lärm einbezogen, um die für die angrenzende Nachbarschaft eintretenden Schallimmissionen 
beurteilen zu können. 
 
Kurzzeitige Geräuschspitzen (Zuschlagen von Kofferraumklappen, Ablassen von Bremsluft 
bei Lkw, etc.) 
Zur Prüfung des Spitzenpegelkriteriums wird in der Schallberechnung der dem jeweiligen 
Immissionsort nächstgelegene maximale Emissionspegel einzelner kurzzeitiger Geräuschspitzen 
herangezogen. Im vorliegenden Fall treten im Nachtzeitraum Geräuschspitzen aus der Nutzung 
des Parkplatzes durch Pkw des Lebensmittelmarktes oder durch Nutzer des öffentlichen 
Parkplatzes auf (Kofferraumklappe schließen, beschleunigte Vorbeifahrt), die die jeweiligen 
Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Geräuschspitzen in Mischgebieten in der Nacht um +8 dB(A) 
überschreiten. Durch die unterschiedlichen Nutzer ist der Verursacher des Spitzenpegels somit 
nicht eindeutig zu klassifizieren und folglich ist der Spitzenpegel nicht eindeutig den Immissionen 
des Verbrauchermarktes zuzuordnen. Dieser ermittelte Spitzenpegel würde ohne die Errichtung 
eines Lebensmittelmarktes gleichwohl bei einer ausschließlichen Nutzung als öffentlicher Parkplatz 
auftreten. Aufgrund dieser Einschätzung des Schallgutachters wird die Nutzung des 
Lebensmittelmarktes als immissionsrechtlich verträglich beurteilt. 
 
Haustechnische Anlagen des Lebensmittelmarktes 
Die haustechnischen Anlagen für Lüftung, Kühlung und Heizung des Lebensmittelmarktes sind die 
maßgeblichen Emittenten von Anlagengeräuschen, die ebenfalls nach TA-Lärm beurteilt werden. 
In der Schallprognose wurde von zwei Gaskühlern an dem im Vorhaben- und Erschließungsplan 
zum Lebensmittelmarkt dargestellten Standort ausgegangen. Deren maximaler 
Schallleistungspegel ist mit 62 dB(A) für den gesamten Tages- und Nachtzeitraum angesetzt. Eine 
entsprechende Festsetzung ist im Bebauungsplan (s. Nr. I. 9.3) enthalten. Darüberhinaus ist der 
Vorhabenträger nach gültiger und zu beachtender Rechtslage verpflichtet, die haustechnischen 
Anlagen nach dem aktuellen Stand der Technik zu betreiben. Diese Verpflichtung für den 
Vorhabenträger wird auch in den Durchführungsvertrag übernommen. 
 
Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Richtwerte für Mischgebiete 
nach TA-Lärm sowohl bei der schutzwürdigen Nutzung innerhalb des Teilgeltungsbereichs 1 als 
auch bei der umliegenden Bebauung außerhalb des Teilgeltungsbereichs 1 eingehalten werden 
und es zu keinen schalltechnischen Konflikten kommt. Einzige Ausnahme bilden hier die 
kurzzeitigen Geräuschspitzen in der Nacht die an vier Immissionsorten festgestellt wurden und 
deren Verursacher nach Einschätzung des Gutachters nicht eindeutig zuzuordnen sind und von 
diesem als immissionsschutzrechtlich verträglich beurteilt wurden (s. o.). 
 
Aufgrund von Bedenken von Bürgern, die im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung des 
Planentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebracht wurden, wurde im vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan E 56 eine Lärmschutzmaßnahme aufgenommen. Im Bebauungsplan ist

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 24  
festgesetzt, dass südlich des Lebensmittelmarkts eine 2,0 m - 2,5 m hohe und ca. 30 m lange 
Schutzwand an der Grenze zu dem angrenzenden Grundstück errichtet werden soll. Durch diese 
Wand können die Geräusche, die beim Bedienen und Entsorgen der Abfallcontainer des 
Lebensmittelmarkts entstehen weiter reduziert werden. Im Durchführungsvertrag wird der 
Vorhabenträger dazu verpflichtet, die Lärmschutzwand nach den Festsetzungen des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu errichten. 
 
Teilgeltungsbereich 2 
Für den Teilgeltungsbereich 2 sind die maßgeblichen Schallemissionen der Verkehrslärm des 
Griesheimer Wegs, bei dem ein erhöhtes Verkehrsaufkommen aufgrund des geplanten 
Lebensmittelmarkts in Ansatz gebracht wurde, sowie die Schallemissionen der geplanten neun 
öffentlichen Parkplätze vor dem Wohngebäude Lagerstraße 13. Die Bewertung der Emissionen 
erfolgt auf Grundlage der DIN 18005-Schallschutz im Städtebau. Die in dieser Vorschrift 
genannten Orientierungswerte für Mischgebiete von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts werden an 
allen betrachteten Immissionspunkten eingehalten, sodass durch den projektbezogenen 
Verkehrslärm keine schalltechnischen Konflikte erzeugt werden. 
 
Mögliche Ansprüche auf Lärmvorsorgemaßnahmen außerhalb des Teilgeltungsbereiches 2 
werden nach der 16. BImSchV-Verkehrslärmverordnung geregelt. Die Reglungen dieser 
Verordnungen greifen bei einer wesentlichen Änderung oder dem Neubau von Verkehrsanlagen. 
Bei dem geplanten Parkplatz im Teilgeltungsbereich 2 handelt es sich um einen Neubau. 
Dementsprechend wurde in der schalltechnischen Untersuchung geprüft, ob durch diesen 
Parkplatzneubau Ansprüche auf Lärmvorsorgemaßnahmen entstehen. Die Untersuchung weist 
nach, dass die einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte für Mischgebiete von 64 dB(A) tags und 54 
dB(A) nachts bei dem am ungünstigsten gelegenen Immissionsort sehr deutlich unterschritten 
werden. 
 
Ebenso wurde die neu zu errichtende Tiefgarage auf dem Grundstück Lagerstraße 13 in der 
schalltechnischen Untersuchung betrachtet und deren Emissionen nach TA-Lärm beurteilt. Der 
Betrieb der Tiefgarage mit deren Zufahrt führt dabei zu keinen immissionsrechtlichen Konflikten. 
 
Verkehrslärm bestehender Straßen 
Zu diesem Thema sind die Heidelberger Landstraße und der Griesheimer Weg zu betrachten. 
 
Heidelberger Landstraße 
Das Wohn- und Geschäftshaus unmittelbar an der Heidelberger Landstraße ist von den 
Schallemissionen des Verkehrs auf der Heidelberger Landstraße stark betroffen. Die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt hat eine Lärmkarte „Lärmkartierung Darmstadt 2007" erstellen 
lassen, die Informationen über den Lärmpegel von Straßen-, Schienen- und den 
Straßenbahnverkehr gibt. Entlang der Heidelberger Landstraße bestehen danach nachts 
Schallpegelwerte von 55 - 60 dB(A), die über den schalltechnischen Orientierungswerten gemäß 
DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) für Mischgebiete (nachts 50 dB(A)) liegen. 
Da die Anwendung von aktiven Schallschutzmaßnahmen aufgrund der räumlichen Gegebenheiten 
im Ortskern an der Heidelberger Landstraße ausgeschlossen ist, sind bei Neu- und 
Umbaumaßnahmen passive Schallschutzmaßnahmen vorzusehen. Deshalb wird im 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 festgesetzt, dass die Außenbauteile von Wohn- und 
Schlafräumen hinsichtlich der Luftschalldämmung den Anforderungen der aktuell gültigen Fassung 
der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) genügen müssen sowie eine technische 
Belüftungsmöglichkeit von Schlafräumen vorzusehen ist. 
 
Griesheimer Weg 
Der Griesheimer Weg erfährt durch die geplante, geänderte Zufahrtsregelung zum öffentlichen 
Parkplatz eine verkehrliche Mehrbelastung, die auch zu einer Erhöhung der Geräuschemissionen 
des Griesheimer Wegs führt. In der schalltechnischen Untersuchung wurde geprüft, welche 
Schallpegeländerung das erhöhte Verkehrsaufkommen verursacht. Diese beträgt tags und nachts 
maximal 0,7 dB(A) und ist damit praktisch nicht wahrnehmbar.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 25  
Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die untersuchten und 
bewerteten Schallimmissionen im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 
insgesamt zu keinen Nachbarschaftskonflikten führen. 
Abbildung 6: Lärmkartierung Darmstadt 2014, Schallpegel Verkehrslärm tags, Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Abbildung 7: Lärmkartierung Darmstadt 2014, Schallpegel Verkehrslärm nachts Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
7.6 Verkehrsuntersuchung 
 
Das Büro Stete Planung hat in einer Verkehrsuntersuchung vom Dezember 2017 das derzeitige 
Parkraumangebot auf dem öffentlichen Parkplatz westlich des ehemaligen Radio-Wilms-Geschäfts

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 26  
sowie den Umfang der Kompensation von in Zukunft entfallenden Parkplätzen geprüft. Außerdem 
wurden die Verkehre in beiden Zufahrten zum öffentlichen Parkplatz sowie dessen Ausfahrt auf 
ihre verkehrlichen Wirkungen auf das umgebende Straßennetz untersucht. 
 
Die Verkehrserhebung hat ergeben, dass das derzeitige Angebot von 62 Parkplätzen (inkl. zwei 
Behindertenparkplätze) auf dem öffentlichen Parkplatz im Teilgeltungsbereich 1 werktags mit einer 
Auslastung von maximal 62% und an Samstagen von maximal 77% nicht ausgelastet ist. In 
absoluten Zahlen heißt das, dass werktags maximal 37 Parkplätze und samstags maximal 46 
Parkplätze belegt waren. 
 
Durch die Erweiterung der Ladenfläche für den Lebensmittelmarkt reduziert sich die Anzahl der 
Parkplätze auf dem öffentlichen Parkplatz um 20 Einheiten auf 42 Parkplätze. Diese Anzahl 
entspricht etwa der heutigen maximalen Parkplatznachfrage. 
 
Im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung der Unterlagen zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan E 56 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind von zahlreichen Bürgern Stellungnahmen und 
Vorschläge zu verschiedenen verkehrlichen Themen eingebracht worden. Um diese Vorschläge 
fachlich bewerten und in eine Abwägung einstellen zu können, wurde eine ergänzende 
Verkehrsuntersuchung beauftragt (Ergänzende Verkehrsuntersuchung zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan ehemaliges Radio-Wilms-Gelände in Darmstadt-Eberstadt, Stete Planung, 
Darmstadt, 28.02.2019). 
In dieser Untersuchung wurden im Wesentlichen folgende Themen behandelt: 
 Verkehrserhebungen im Umfeld des geplanten Vorhabens und Verkehrsprognose des 
motorisierten Individualverkehrs im Griesheimer Weg sowie der Zufahrtspassage 
Heidelberger Landstraße bei unterschiedlichen Erschließungsszenarien. 
 Abschätzungen des Stellplatzbedarfs auf dem öffentlichen Parkplatz. 
 Bewertung und Empfehlungen zu verkehrsplanerischen und verkehrsrechtlichen 
Verbesserungen, die überwiegend nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens sein 
können und auch das weitere verkehrliche Umfeld des geplanten Vorhabens betreffen. 
 
Hinsichtlich der zukünftigen Belastung des Griesheimer Wegs wird nachgewiesen, dass dieser 
auch bei einer Schließung der Parkplatzzufahrt für den motorisierten Verkehr von der Heidelberger 
Landstraße aus richtlinienkonform und leistungsfähig ist. Auf die Schließung dieser 
Durchfahrtsmöglichkeit wird jedoch verzichtet, da eine Pkw-Durchfahrt für Mitarbeiter und Kunden 
des Gewerbebetriebs im rückwärtigen Grundstück Heidelberger Landstraße 221a gesichert 
werden muss. 
 
Das ergänzende Verkehrsgutachten geht hinsichtlich des Stellplatzbedarfs auf dem öffentlichen 
Parkplatz davon aus, dass die angebotenen 42 Parkplätze für den Normalbetrieb ausreichen. An 
starken Verkaufstagen bzw. in Spitzenstunden könnte es zu Engpässen kommen. Derartige 
kurzzeitige Engpässe können jedoch durch die öffentlichen Parkplätze im unmittelbaren 
Umgebungsbereich des Parkplatzes (Lagerstraße, Griesheimer Weg) aufgefangen werden (s. 
Tabelle 1). 
 
Ein weiteres Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 ist es, alle anderen 
Formen der Nahmobilität (Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV) zu unterstützen, um damit die 
Nachfrage nach Pkw-Stellplätzen zu verringern. Eine Ausrichtung nach den Spitzenstunden ist 
auch vor diesem Hintergrund nicht das politische Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
 
Sonstige Empfehlungen 
Die Empfehlung des Gutachters zur Verbreiterung des Gehwegs vor den geplanten Parkplätzen an 
der Lagerstraße 13 auf 1,50 m Breite ist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 
berücksichtigt. Die Breite der Fahrbahn bleibt wie im Bestand erhalten. 
 
Auf Grundlage der Überlegungen zur Optimierung der Fahrradabstellplätze, der fußläufigen 
Zugänglichkeit im westlichen Eingangsbereich des Lebensmittelmarkts und unter Einhaltung der 
Einstellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt, wurde die Lage der Fahrradabstellplätze 
geändert und ihre Anzahl auf 27 erhöht. Teilweise sind diese Abstellplätze auch für drei

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 27  
Lastenfahrräder geeignet. Sie sind in der geänderten Freiflächenplanung so platziert, dass beim 
Parken sowie Be- und Entladen Konflikte mit dem Kfz-Verkehr vermieden werden. 
 
Die verkehrsplanerische Beurteilung von weiteren Vorschlägen zur Verbesserung der 
Verkehrsverhältnisse, auch im Umfeld des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 und der 
geplanten Bauvorhaben, sind der ergänzenden Verkehrsuntersuchung zu entnehmen. 
 
7.7 Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
 
 
Abbildung 8: Angebotsstruktur nach Bedarfsstufen, Quelle: Junker + Kruse, Mannheim (2012) 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat von dem Stadtforschungs- und Planungsbüro Junker und 
Kruse ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept erstellen lassen, in dem die derzeitigen 
Einzelhandelsstandorte bewertet und Empfehlungen zur Entwicklung dieser Standorte gegeben 
werden. Nach diesem Gutachten weist der ehemalige Lidl-Markt strukturelle Defizite auf und 
entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen marktgängiger Standards. Vor allem die 
rückwärtige Lage des Lidl-Markts und der City-Arkaden zur Heidelberger Landstraße ist funktional 
und städtebaulich nicht optimal entwickelt, da sie nicht an den bandartigen Geschäftsbereich 
entlang der Heidelberger Landstraße angebunden sind. Die vorhandene Leerstandsituation City-
Arkaden / Lidl-Markt unterstreicht die strukturellen Mängel, wobei dem Standort als solchem ein

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 28  
wichtiges Potential zur Modernisierung des zentralen Geschäftsbereichs von Eberstadt attestiert 
wird. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept empfiehlt die Versorgungsfunktionen in diesem 
Stadtteilzentrum zu sichern und auszubauen. Hierfür sind einerseits die Einzelhandelsstrukturen 
zu modernisieren und andererseits auch Verbesserungen des öffentlichen Raums zu 
verwirklichen. Eine funktionale und städtebaulich attraktive Anbindung des Standorts an die 
Heidelberger Landstraße kann für eine Aufwertung dieser Geschäftslage sorgen (Einzelhandel- 
und Zentrenkonzept - Grundlagengutachten für beschlossene Einzelhandelskonzepte für die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt; Junker und Kruse 2012). 
 
Der geplante Lebensmittelmarkt im Teilgeltungsbereich 1 hat eine Verkaufsfläche von 933 qm und 
eine Geschossfläche von 1.124 qm. Aufgrund seines integrierten, innerörtlichen Standorts hat der 
geplante Lebensmittelmarkt keine Auswirkungen auf die Verwirklichung der Ziele der 
Raumordnung und Landesplanung. Er wirkt sich auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung 
des Stadtteils Eberstadt positiv aus, indem das städtebauliche Entwicklungsziel einer stabilen 
Nahversorgung in diesem Teil Eberstadts durch das geplante Vorhaben gestärkt und gesichert 
wird. 
 
7.8 Klimaschutz 
 
Klima / Lufthygiene 
Die beiden Teilgeltungsbereiche 1 und 2 werden in der Summe zu etwa 85% mit Gebäuden und 
betonierten/asphaltierten Parkplatzflächen überbaut. Dieser Versiegelungsgrad entspricht etwa 
dem derzeitigen Versiegelungsgrad. Bebaute Flächen heizen sich insbesondere während des 
Sommers auf, speichern Wärme und geben diese verzögert wieder ab. Die kleinklimatischen 
Folgen sind sowohl erhöhte Tagestemperaturen als auch Nachttemperaturen, die insbesondere 
bei austauscharmen Wetterlagen als unangenehm empfunden werden können. 
 
Als planerische Reaktion auf diesen Effekt ist bei den beiden geplanten Bauvorhaben in den 
Teilgeltungsbereichen 1 und 2 deshalb eine Dachbegrünung in einer Gesamtgröße von ca. 1.150 
qm sowie eine Fassadenbegrünung an der südlichen Fassade des Supermarktes sowie am neu zu 
errichtendem Gebäude in der Lagerstraße 13 vorgesehen. Eine solche Dachbegrünung vermindert 
die Aufwärmung der Gebäude und trägt damit zu einer Verbesserung der kleinklimatischen 
Bedingungen im Plangebiet und dem Umgebungsbereich bei. Die festgesetzte Anpflanzung von 
großkronigen Bäumen trägt ebenfalls zu einer Minderung der Aufwärmung der befestigten Flächen 
bei. Zudem wird die Begrünung der verbleibenden privaten Freiflächen mit einer Festsetzung als 
Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern in beiden Teilgeltungsbereichen gesichert. 
 
Der für die umgebenden Wohngebiete zentral gelegene und schnell erreichbare Standort des 
Lebensmittelmarkts wird zu einer Verringerung des motorisierten Individualverkehrs zu entfernt 
gelegenen Lebensmittelmärkten beitragen. Längere (Kfz-) Fahrten in die entfernter liegenden 
Märkte, etwa im historischen Zentrum oder im Süden von Eberstadt, können somit reduziert 
werden. Insofern kann der Lebensmittelmarkt an diesem Standort auch zur Reduzierung der aus 
dem motorisierten Individualverkehr resultierenden Schadstoffemissionen in gesamt Eberstadt 
beitragen. 
 
7.9 Artenschutzrechtliche Beurteilung 
 
Für das Plangebiet wurde vom Büro – FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung ein 
landschaftsplanerischer Fachbeitrag mit faunistischen Untersuchungen sowie einer 
artenschutzrechtlichen Prüfung durchgeführt. 
 
Die artenschutzrechtliche Prüfung dient der Feststellung, ob und in wieweit durch mögliche 
Eingriffe im Hinblick auf Fauna und Flora die Schädigungs- und Störungsverbote des § 44 Abs. 1 
BNatSchG berührt sein können. 
 
Bei den faunistischen Untersuchungen wurde Folgendes festgestellt:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 29  
Der öffentliche Parkplatz am Griesheimer Weg ist im Zusammenhang mit den angrenzenden 
Gärten ein Nahrungshabitat für die Zwergfledermaus. Mögliche Vorkommen von 
Sommerquartieren in den Gebäuden oder in dem einen vorhandenen Höhlenbaum wurden 
überprüft. Dabei gab es keine Anhaltspunkte für ein derartiges Vorkommen. 
Fledermauswinterquartiere sind im Plangebiet auszuschließen. 
Das Plangebiet ist Nahrungs- und Fortpflanzungshabitat für einige weit verbreitete 
siedlungstypische Vogelarten. Von den stärker geschützten Arten wurden Mauersegler, 
Mehlschwalbe und Haussperling als Nahrungsgäste beobachtet. Für sie ist das Plangebiet jedoch 
ohne größere Bedeutung. 
Zu weiteren Tiergruppen wurden keine Hinweise auf artenschutzrechtlich relevante Arten 
gefunden. 
Die artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Planung keine 
Tatbestände nach § 44 BNatSchG berührt werden. Bei der Realisierung der geplanten Vorhaben 
werden Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG vermieden. Bei notwendigen Baum- oder 
Gebüschrodungen sowie beim Abbruch von Gebäuden, müssen zeitliche und rechtliche Vorgaben 
berücksichtigt werden. Ein entsprechender Hinweis ist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
E 56 aufgenommen. 
 
7.10 Grünordnung 
 
In beiden Teilgeltungsbereichen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 wird eine etwas 
höhere bauliche Ausnutzung als im Bestand realisiert. Dies ist in einer Ortskernlage 
stadtplanerisch angemessen und zur Erreichung der Planungsziele erforderlich. Dies bedeutet 
aber auch, dass der Grünflächenanteil im Plangebiet dann insgesamt relativ gering bleibt und sich 
zudem auf mehrere kleine Teilflächen verteilt. 
 
Zu den wichtigen Funktionen innerstädtischen Grüns - positive Wirkungen auf das Lokalklima, 
Gliederung und optische Bereicherung des Ortsbildes, Lebensraum für Fauna und 
Naherholungsfunktion - kann das Plangebiet trotzdem einen Beitrag leisten. Dem Baumbestand 
kommt dabei wegen seiner Raumwirksamkeit eine besondere Bedeutung zu. 
 
Entlang der südlichen Fassade des Lebensmittelmarktes sowie im Eingangsbereich des 
Wohngebäudes in der Lagerstraße 13 sind Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern 
vorgesehen. 
 
Des Weiteren werden die Flachdächer des Lebensmittelmarkts, der Tiefgarage und des 
Wohngebäudes Lagerstraße 13 extensiv, bzw. intensiv begrünt. Diese Dachbegrünungen mit einer 
Größe von ca. 1.150 qm sind lokalklimatisch und gestalterisch wirksam. Es entsteht gleichzeitig ein 
Lebensraum für eine spezifisch angepasste Fauna und Flora. 
 
Zusätzlich sind im Bebauungsplan eine flächige Fassadenbegrünung der Südfassade des 
Lebensmittelmarkts und zwei punktuelle Begrünungen der Südfassade des Wohnhauses 
Lagerstraße 13 festgesetzt. Diese haben ebenfalls eine kleinklimatisch und städtebaulich sowie 
gestalterisch positive Wirkung. 
 
Eingriffe in die bestehende Grünordnung und deren Kompensation 
Der Bau des Lebensmittelmarktes erfordert die Fällung von neun Bäumen auf dem östlichen Teil 
des öffentlichen Parkplatzes die gemäß Baumschutzsatzung ersetzt werden müssen. Insgesamt 
bleiben nach den Fällungen elf Bäume auf dem Parkplatz erhalten. Zu diesen gehören zwei 
ökologisch und gestalterisch wertvolle Stieleichen (Quercus robur) südlich des geplanten 
Lebensmittelmarktgebäudes welche durch Baumscheiben oder Fundamentbrücken geschützt 
werden. Art und Umfang der Schutzmaßnahmen werden im Durchführungsvertrag zwischen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Vorhabenträger bestimmt. 
 
Im Teilgeltungsbereich 1 werden auf dem öffentlichen Parkplatz bei Beibehaltung der Anzahl der 
Parkplätze und unter Berücksichtigung der vorhandenen, intensiven Begrünung nur drei 
Ersatzpflanzungen von großkronigen Bäumen vorgenommen. Im Teilgeltungsbereich 2 werden 
zwei Laubbäume seitlich neben dem öffentlichen Parkstreifen angepflanzt. Die anzupflanzenden

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 30  
Baumarten werden im Durchführungsvertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem 
Vorhabenträger bestimmt. 
 
Insgesamt werden damit fünf Bäume innerhalb der beiden Geltungsbereiche des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 (drei Bäume im Teilgeltungsbereich 1 und zwei Bäume 
im Teilgeltungsbereich 2) nach Baumschutzsatzung ersetzt. Ein weiterer Baum wird am westlichen 
Ende des Parkstreifens gegenüber der Lagerstraße 11-13 angepflanzt. Die restlichen drei 
Ersatzpflanzungen von Bäumen sind in der Gemarkung Eberstadt, Flur 1 auf den Flurstücken 
237/6 und 238/7 südlich des Bauerngartens an der Modau außerhalb des Geltungsbereichs des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 vorgesehen. 
 
Alle Standorte für Neuanpflanzungen sind mit dem Grünflächenamt der Stadt abgestimmt. 
 
Die als Ersatzpflanzung außerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans E 56 vorgesehenen Baumpflanzungen werden mit in den Durchführungsvertrag 
zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Vorhabenträger aufgenommen. 
 
Für die Neupflanzungen im Teilgeltungsbereich 1 sind drei Bäume der Baumart Feldahorn 
vorgesehen. Sie ergänzen und bekräftigen den hier vorhandenen Bestand und geben dem 
Parkplatzareal im Norden eine klarere Raumkante. Im Teilgeltungsbereich 2 bildet die 
Neuanpflanzung von zwei hochwachsenden Laubbäumen an der Lagerstraße einen 
gestalterischen Akzent im Straßenraum. Auf der Nordseite der Lagerstraße (außerhalb des 
Geltungsbereichs des Bebauungsplans) wird am westlichen Ende der Parkplatzzeile ein weiterer 
großkroniger Straßenbaum angepflanzt, so dass punktuell eine beidseitige Straßenbegrünung der 
Lagerstraße erzielt wird. 
 
7.11 Biodiversität 
 
Biodiversität – die Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten sowie ihre genetische Variabilität – ist die 
essenzielle Voraussetzung einer intakten Natur, die wiederum Lebensgrundlage für den Menschen 
ist. Nur ein intakter Naturhaushalt sichert sauberes Trinkwasser, saubere Luft zum Atmen, 
fruchtbare Böden als gesunde Ernährungsgrundlage und Rohstoffe zur Herstellung von 
Gebrauchsgütern sowie die erfolgreiche Anpassung an Veränderungen wie sie z.B. der 
Klimawandel erfordert. Die Ökosystemdienstleistung der Natur ist von ökonomischer, sozialer und 
kultureller Bedeutung. Erhaltung und Schutz der Biodiversität ist deshalb eine 
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, nicht zuletzt auch in Verantwortung für künftige Generationen 
sowohl im besiedelten als auch unbesiedelten Bereich (§ 1 Abs. 1 BNatSchG). Dies ist auch in der 
Hess. Biodiversitätsstrategie (Broschüre, Hrsg.: Hess Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, 
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, März 2015) und deren Weiterentwicklung (Broschüre, 
Hrsg. wie vor, Februar 2016) dokumentiert. 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat den Bericht zum Erhalt der Biodiversität in 
Darmstadt (V.-Nr. 2014/0014) am 12.02.2014 zur Kenntnis genommen. 
 
Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse zum Plangebiet wurden in diesem Bebauungsplan 
folgende Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt der Biodiversität getroffen:  
 Neupflanzung von fünf Bäumen innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans E 56 
 Drei weitere Ersatzpflanzungen von Bäumen außerhalb des Plangebiets südlich des 
Bauerngartens an der Modau sowie eines weiteren großkronigen Baums auf der Nordseite 
der Lagerstraße 
 Insgesamt ca. 1.150 qm extensive und intensive Dachbegrünung  
 Begrünung von ca. 130 qm Fassadenfläche des Lebensmittelmarkts und punktuelle 
Fassadenbegrünung in der Lagerstr. 13 
 Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern in der Lagerstraße 13 und südlich des 
Lebensmittelmarktes  
 Anbringung von vier Nistkästen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 31  
7.12 Stadtgestaltung 
 
Beide Bauvorhaben innerhalb des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 erzeugen positive 
städtebauliche Veränderungen im Sinne von neuen stadträumlichen Wirkungen. 
 
Im Teilgeltungsbereich1 gibt es derzeit lediglich auf der Nordseite des öffentlichen Parkplatzes 
eine ausgebildete Platzfassade. Die Rückseite des Wohn- und Geschäftshauses Heidelberger 
Landstraße 223 hat gestalterische Defizite und stellt sich in Form eines Hinterhofcharakters dar. 
Durch die Verlängerung des Lebensmittelgeschäfts nach Westen und die Ausbildung einer 
Eingangsfassade erhält der öffentliche Parkplatz eine zweite Platzfassade. Diese Platzfassade 
korrespondiert in der Höhe mit der der City-Arkaden, die hier im Gegensatz zur Höhe der 
Bebauung an der Heidelberger Landstraße deutlich niedriger ist. Aufgrund dessen werden die 
bestehenden großkronigen Bäume den Charakter des Platzes weiterhin bestimmen, durch das 
geplante Vorhaben allerdings nun auf einem Platz mit definierten Raumkanten. Mit dem Bau des 
Lebensmittelmarkts wird die städtebauliche Konzeption unterstützt, die mit den City-Arkaden 
begonnen wurde, nämlich die Ausbildung einer einladenden Platzrandbebauung mit 
Verweilcharakter trotz der mittigen Nutzung als Parkplatz und mit am Platzrand ausgebildeten 
Vorderseiten von Laden- und Gastronomieeinheiten. 
 
Die derzeitige Bebauung im Teilgeltungsbereich 2 (Lagerstraße 13) lässt sich als Gewerbebrache 
charakterisieren, die durch den ehemaligen, vorgelagerten LIDL-Parkplatz die Bauflucht in der 
Lagerstraße unterbricht. Durch die geplante Neubebauung gemäß Vorhaben- und 
Erschließungsplan wird diese unterbrochene Bauflucht baulich geschlossen und eine 
durchgängige Raumkante bis zur Einmündung in den Griesheimer Weg hergestellt. Die bauliche 
Fassung des Straßenraums ist hier städtebaulich besonders wichtig, da auf der Nordseite der 
Lagerstraße eine entsprechende Raumbildung an der Straße durch den öffentlichen Parkplatz / 
Spielplatz fehlt. Somit bildet auch das Gebäude Lagerstraße 13 einen baulichen Platzrand aus, der 
bisher auf der Südseite der Lagerstraße fehlte.  
 
Durch die beiden Bauvorhaben des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 wird die 
stadträumliche Ordnung und Gestaltung der öffentlichen Räume wesentlich verbessert, welche 
über den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 hinaus wahrnehmbar 
ist. Die städtebauliche Neuordnung und Gestaltung des Plangebiets entspricht damit auch der 
funktionalen Aufweitung der bisher linearen Geschäftszone Heidelberger Landstraße zu einem 
flächenhaften Versorgungsbereich mit eigenem Raumcharakter. 
 
8. Inhalt und Begründung der Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) 
 
8.1 Bedingte Festsetzung 
 
Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 wurde eine bedingte Festsetzung mit aufgenommen, 
sodass durch die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen nur solche Vorhaben zulässig 
sind, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat. Im 
Durchführungsvertrag werden ebenfalls Fristen geregelt innerhalb dieser der Vorhabenträger die 
Durchführung des Vorhabens realisiert. 
 
8.2 Art der baulichen Nutzung 
 
Im Teilgeltungsbereich 1 ist im Erdgeschoss der Bebauung innerhalb der überbaubaren 
Grundstücksflächen (ÜBGF) 1a und 1b nur die Errichtung eines Lebensmitteleinzelhandelsbetriebs 
zulässig, da der Lebensmittelmarkt in der maximalen Größe nur erdgeschossig betrieben werden 
kann.  
 
Die Obergeschosse des Wohn- und Geschäftshauses in der Heidelberger Landstraße 223 werden 
derzeit im 1. OG durch ein Büro, im 2. OG durch eine Arztpraxis und im Dachgeschoss durch eine 
Wohnung genutzt. Da die Nutzung beibehalten werden soll, sind in den Obergeschossen der 
ÜBGF 1a im vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 nicht störende, gewerbliche Nutzungen 
und Wohnnutzungen zulässig. Die Festsetzungen entsprechen somit auch dem Nutzungsspektrum

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 32  
in der näheren Umgebung des Plangebiets. 
 
Im Teilgeltungsbereich 2 sind innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche nur Wohnen und 
wohnverträgliche Nutzungen zulässig. Das dort geplante Gebäude soll zu reinen Wohnzwecken 
mit neun Wohneinheiten errichtet werden. Die Nutzung fügt sich in die Umgebung ein. Die 
Schaffung von Wohnraum ist angesichts einer stetig wachsenden Bevölkerungszahl und dem 
damit verbundenen hohen Wohnungsbedarf in der Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht nur 
stadtplanerisch sinnvoll, sondern dringend erforderlich. 
 
8.3 Maß der baulichen Nutzung 
 
Das Maß der baulichen Nutzung der Gebäude und der baulichen Anlagen wird durch die 
Festsetzung einer Grundfläche, der Zahl der Vollgeschosse und der maximal zulässigen 
Gebäudehöhe im vorhabenbezogenen Bebauungsplan bestimmt. 
 
Grundflächen: 
In beiden Teilgeltungsbereichen ist eine maximale zulässige Grundfläche (GR I) festgesetzt. Diese 
ist so bemessen, dass die geplanten Bauvorhaben gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan 
realisiert werden können. Für den Teilgeltungsbereich 1 ergibt sich rechnerisch betrachtet eine 
relativ hohe Grundflächenzahl. Dies hat seine Ursache darin, dass der vom Vorhabenträger von 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu erwerbende Grundstücksteil des öffentlichen Parkplatzes 
möglichst geringgehalten werden sollte, um eine größtmögliche Anzahl an Parkplätzen auf dem 
verbleibenden städtischen Grundstück zu erhalten. Die dadurch auf dem Grundstück des 
Vorhabenträgers entstehende bauliche Dichte ist im Hinblick auf das Angebot an öffentlichen und 
privaten Freiflächen im Umgebungsbereich des Lebensmittelmarkts als unproblematisch zu 
werten. 
 
Die maximal zulässige Grundfläche (GR I) im Teilgeltungsbereich 1 kann durch die Fläche für 
Zuwegungen und Nebenanlagen überschritten werden (GR II). Die Größe der Überschreitung leitet 
sich aus den Eintragungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes ab. Diese Festsetzung ist 
notwendig, um die den Lebensmittelmarkt begleitenden Nebenanlagen wie Abstellflächen für 
Fahrräder, Einkaufswägen, Müllcontainer und barrierefreie Zuwegungen zum westlichen Ein- und 
Ausgangsbereich des Marktes errichten zu können. 
 
Die maximal zulässige Grundfläche (GR I) im Teilgeltungsbereich 2 kann durch bauliche Anlagen 
unterhalb der Geländeoberfläche und deren Zufahrten (s. I. Ziff. 7), der Fläche für Zuwegungen 
und Nebenanlagen (s. I. Ziff. 6) sowie der in Ziff. I. 6 ausnahmsweise zugelassenen Gerätehütte 
überschritten werden (GR II). Die Größe der Überschreitung leitet sich aus den Eintragungen des 
Vorhaben- und Erschließungsplanes ab. Diese Festsetzung ist notwendig, um die im Vorhaben- 
und Erschließungsplan vorgesehene Tiefgarage mit Zufahrt sowie die Abstellflächen für Fahrräder 
und Zuwegungen zum Wohngebäude in der Lagerstraße 13 und die Gerätehütte im rückwärtigen 
Bereich des Grundstücks zu ermöglichen. 
 
Vollgeschosse: 
Die minimale und maximale Anzahl der Vollgeschosse in der überbaubaren Grundstücksfläche 1a 
entspricht den Geschosszahlen der Nachbargebäude und der Geschosszahl des 
Bestandsgebäudes Heidelberger Landstraße 223. Sie beträgt minimal zwei sowie maximal drei 
Geschosse. 
 
In der überbaubaren Grundstücksfläche 2 auf dem Grundstück Lagerstraße 13 
(Teilgeltungsbereich 2) ist entsprechend der Nachbarbebauung die maximale Anzahl der 
Vollgeschosse mit zwei Vollgeschossen festgesetzt. Die Anzahl der Vollgeschosse ist als 
zwingend angegeben, damit der Vorhabenbezug gewahrt und eine Mindesthöhe des Gebäudes 
von zwei Vollgeschossen nach § 2 Abs. 5 HBO errichtet wird. Im Vorhaben- und 
Erschließungsplan ist das dritte Geschoss als ein zurückgesetztes Staffelgeschoss geplant und 
somit kein Vollgeschoss im Sinne von § 2 Abs. 5 HBO.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 33  
Gebäudehöhen: 
Als Gebäudehöhe gilt der Abstand zwischen dem unteren und dem oberen Bezugspunkt für die 
Gebäudehöhe.  
 
Unterer Bezugspunkt für die Gebäudehöhe im Teilgeltungsbereich 1 ist die Oberkante Bürgersteig 
der Heidelberger Landstraße, gemessen in der Mitte der östlichen Grundstücksgrenze des 
Flurstücks 432/4. Oberer Bezugspunkt für die Gebäudehöhe ist der obere Gebäudeabschluss. 
 
Für den rückwärtigen Gebäudeteil des Lebensmittelmarktes (überbaubare Grundstücksfläche 1b) 
ist eine maximale Gebäudehöhe von 6,50 m festgesetzt. Lediglich untergeordnete 
Überdachkonstruktionen, z. B. für Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik oder Geländer dürfen die 
festgesetzte Höhe überschreiten. Diese für Lebensmittelmärkte übliche und für den Betrieb 
notwendige Höhe von max. 6,50 m entspricht etwa einer zweigeschossigen Bebauung. Der Markt 
fügt sich hinsichtlich seiner Höhe damit in die überwiegend zweigeschossige Nachbarbebauung 
ein. 
 
Für den Teilgeltungsbereich 2 ist eine maximale Gebäudehöhe von 10,50 m festgesetzt, die sich 
an den Höhen der Nachbarbebauung orientiert. Unterer Bezugspunkt der Höhenberechnung ist die 
Höhe des Bürgersteigs von dem Grundstück Lagerstraße 13 (Flurstück 497/4). Oberer 
Bezugspunkt ist bei Gebäuden mit Flachdach der obere Abschluss der Wand.  
 
Ausgenommen von der Höhenbegrenzung sind in der überbaubaren Grundstücksfläche 1b und 2 
untergeordnete Dachaufbauten für technische Einrichtungen und Anlagen. Sie sind städtebaulich 
betrachtet ohne größere Bedeutung. 
 
8.4 Überbaubare Grundstücksflächen 
 
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden in beiden Teilgeltungsbereichen durch Baugrenzen 
und Baulinien definiert.  
 
An der Heidelberger Landstraße (ÜBGF 1a) erfordern die Baulinien eine geschlossene Bebauung 
ohne Grenzabstand. Diese Bauweise ist beim Wohn- und Geschäftshaus Heidelberger Straße 223 
bereits im Bestand vorhanden und ist erforderlich um auch zukünftig eine einheitliche 
Gebäudeflucht unmittelbar an der Straßengrenze zu sichern. 
 
Für den Lebensmittelmarkt innerhalb der ÜBGF 1a ist an seiner Nordgrenze eine Baulinie 
festgesetzt, da die erforderliche Abstandsfläche auf dem nördlich angrenzenden Grundstück auf 
einem kurzen Abschnitt nicht eingehalten wird. Innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche 1b 
wird die erforderliche Abstandsfläche zum nördlich angrenzenden privaten Grundstück 
Heidelberger Landstraße 221a eingehalten. Zum südlich angrenzenden Grundstück hält das 
geplante Marktgebäude ebenfalls die Abstandsfläche ein. Die geplante Bebauung schließt lediglich 
am südöstlichen Gebäudeversprung an die Nachbargrenze an und erhält hier deshalb ebenfalls 
eine Baulinie. Die festgesetzten Baulinien auf der Nord- und Südseite der ÜBGF 1a und 1b 
entsprechen somit weitgehend der derzeitigen Grenzbebauung im Plangebiet und der 
Grenzbebauung auf den Nachbargrundstücken. 
 
Für den Teilgeltungsbereich 2 sind ausschließlich Baugrenzen festgesetzt. 
 
Mit Ausnahme der Flächen für Nebenanlagen und Zuwegungen, der Tiefgarage mit ihrer 
Zuwegung sowie der Gerätehütte auf der Tiefgarage der Lagerstraße 13 sind alle Gebäude des 
Vorhaben- und Erschließungsplans innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu errichten. 
 
8.5 Bauweise 
 
In den überbaubaren Grundstücksflächen 1a und 1b sind keine Bauweisen festgesetzt, da die 
Festsetzung von Baulinien und Baugrenzen die Bauweise der einzelnen Gebäudeabschnitte 
ausreichend differenziert regelt.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 34  
Im Teilgeltungsbereich 2 ist die geschlossene Bauweise festgesetzt und somit eine Ausnutzung 
des Baufeldes bis auf die westliche und östliche Grundstücksgrenze möglich. Die derzeitige 
Bebauung des Grundstücks Lagerstraße 13 zeigt eine Grenzbebauung auf der westlichen und 
östlichen Grundstücksgrenze, also eine geschlossene Bauweise. Auf der westlichen Grenze 
befindet sich ein zweigeschossiges Wohngebäude (Lagerstraße 11) mit Kniestock, Satteldach und 
einer Brandwand zum Grundstück Lagerstraße 13. Auf der Ostseite liegt das Grundstück 
Griesheimer Weg 4. Unmittelbar an dessen westlicher Grundstücksgrenze (hin zur Lagerstr. 13) 
befinden sich eine Garage sowie Nebenanlagen, die gemäß § 6 Abs. 10 HBO innerhalb der 
Abstandsfläche zulässig sind. Das Wohngebäude selbst hat einen Abstand von ca. 5,50 m zur 
Grundstücksgrenze. 
 
Die Festsetzung einer geschlossenen Bauweise auf dem Grundstück Lagerstraße 13 ist begründet 
mit dem hohen Bedarf an Wohnraum in Eberstadt und dem Planungsziel der Nachverdichtung 
innerörtlicher Baugrundstücke im Sinne von § 1a Abs. 2 BauGB. Städtebaulich ist die 
geschlossene Bauweise im Ortskernbereich mit den gemischten Wohn- und Geschäftsnutzungen 
vertretbar. 
 
8.6 Flächen für Nebenanlagen und Zuwegungen 
 
Nebenanlagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und in den hierfür 
festgesetzten Flächen für Nebenanlagen und Zuwegungen zulässig. Ausnahmsweise ist südlich 
der überbaubaren Grundstücksfläche im Teilgeltungsbereich 2 die Errichtung einer Gerätehütte bis 
max. 16 m² Grundfläche zulässig. Mit dieser Festsetzung erfolgen eine konkrete Verortung der 
zulässigen Nebenanlagen in den beiden Teilgeltungsbereichen und gleichzeitig ein Ausschluss 
dieser im restlichen Plangebiet. Hiermit soll eine geregelte Errichtung von Nebenanlagen 
gewährleistet werden, um somit ein einheitliches Stadtbild zu erzeugen. 
 
8.7 Flächen für Stellplätze und Garagen 
 
Entsprechend dem Vorhaben- und Erschließungsplan ist eine Tiefgarage im Teilgeltungsbereich 2 
nur innerhalb der festgesetzten Fläche „TG“ zulässig. An anderer Stelle sind Tiefgaragen somit 
ausgeschlossen. Im gesamten Plangebiet ist die Errichtung von Carports und ebenerdigen 
Garagen nicht zulässig, um die größtmögliche Anzahl öffentlicher Parkplätze zu erhalten und den 
offenen, übersichtlichen Platzcharakter des Parkplatzes zu wahren. 
 
8.8 Verkehrsflächen 
 
Der Teilgeltungsbereich 1 wird im Osten durch die Heidelberger Landstraße und im Südwesten 
durch den Griesheimer Weg erschlossen. Diese öffentlichen Straßenflächen liegen nicht im 
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56. Die kurze Verbindungsstraße 
zwischen Georgenstraße und Griesheimer Weg ist, soweit sie im Geltungsbereich des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 liegt, als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 
Ihr rechtlicher Charakter als verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325 StVO) wird beibehalten. 
 
Um den bestehenden öffentlichen Parkplatz als solchen zu sichern, wird er als Verkehrsfläche 
besonderer Zweckbestimmung „Öffentlicher Parkplatz“ festgesetzt. Am Griesheimer Weg befindet 
sich eine Ein- und Ausfahrt auf den, bzw. vom öffentlichen Parkplatz. Von der Heidelberger 
Landstraße soll wie bisher für den motorisierten Verkehr eine Zufahrt zum öffentlichen Parkplatz 
bestehen bleiben, jedoch keine Ausfahrtmöglichkeit geschaffen werden, um Verkehrskonflikte in 
der Zufahrtszone und in der Passage zu vermeiden.  
 
Im Teilgeltungsbereich 2 bleibt die Fahrbahn der Lagerstraße in ihrer Breite unverändert. Auf der 
südlichen Seite wird vor den neun öffentlichen Stellplätzen ein 1,50 m breiter, öffentlicher 
Bürgersteig angelegt. Zudem sind im Teilgeltungsbereich 2 auf der geplanten Verkehrsfläche 
besonderer Zweckbestimmung südlich der Lagerstraße weitere neun öffentliche Parkplätze 
festgesetzt. Östlich der öffentlichen Parkplätze liegt die private Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 35  
8.9 Geh- und Fahrrecht 
 
Für das Flurstück Nr. 431 besteht seit 1976 eine Grunddienstbarkeit - Geh- und Fahrrecht -, 
welche dem Eigentümer gestattet, sein Grundstück über das südlich angrenzende Flurstück Nr. 
432/4 verkehrlich zu erschließen. Außerdem wird das Flurstück Nr. 432/4 als Durchgang / Zufahrt 
für den öffentlichen Parkplatz genutzt. Durch die geplante Lage des Lebensmittelmarktes wird die 
derzeitige Zufahrtsfläche westlich der Tordurchfahrt leicht nach Norden versetzt und verläuft 
deshalb teilweise auch über das Flurstück Nr. 431. 
 
Um ein Geh- und Fahrrecht weiterhin zu gewährleisten, ist eine private Teilfläche zwischen 
Heidelberger Landstraße und Parkplatz als „Fläche mit Geh- und Fahrrecht zu Gunsten der 
Allgemeinheit und der Grundstückseigentümer der Flurstücke Nr. 431, 432/4, 438/7 und 439/1" 
festgesetzt. Der Vorhabenträger wird im Durchführungsvertrag dazu verpflichtet, diese Sicherung 
per Grundbucheintrag oder Baulast vorzunehmen. 
 
8.10 Vorkehrungen zum Lärmschutz 
 
Zur Prüfung eventueller Immissionskonflikte werden die Schallimmissionen des öffentlichen 
Parkplatzes in der schalltechnischen Untersuchung nach TA-Lärm beurteilt, da hauptsächlich 
Kunden des Lebensmittelmarktes dort parken werden. Die Prüfung des Planungsvorhabens 
hinsichtlich des Lärmschutzes führt zu dem Ergebnis, dass außer den kurzzeitigen 
Geräuschspitzen die untersuchten und bewerteten Immissionen im Rahmen des 
Bebauungsplanverfahrens zu keinen Nachbarschaftskonflikten führen und Vorkehrungen zum 
Lärmschutz rechtlich nicht erforderlich sind, da die einschlägigen Orientierungswerte, bzw. 
Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Die Überschreitung der kurzzeitigen Geräuschspitzen 
werden vom Gutachter, aufgrund der nicht eindeutigen Zuordnung der Emissionsquelle, als 
verträglich angesehen (s. Kap. 7.5). 
 
Eine weitere Überschreitung hierzu besteht ebenfalls beim bestehenden Wohn- und 
Geschäftshaus Heidelberger Landstraße 223 (ÜBGF 1a), bei dem aktuell die Werte nach DIN 
18005 nicht eingehalten werden können und dadurch bei einem eventuellen, späteren Umbau die 
Bedingungen der aktuell gültigen Fassung der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - eingehalten 
werden müssen.  
 
Um die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm für die anlagenbezogenen Lärmquellen 
des Lebensmittelmarkts bei den nächstgelegenen Wohnungen zu gewährleisten, ist im 
Bebauungsplan eine Begrenzung des Emissionspegels der klimatechnischen Anlagen auf dem 
Lebensmittelmarkt festgesetzt. Hier ist unter Nr. 9.3 festgesetzt, dass auf dem Dach des 
Lebensmittelmarkts die Aufstellung zweier kältetechnischer Anlagen nur zulässig ist, wenn diese 
jeweils einen Schallleistungspegel von maximal LWA 62 dB(A) aufweisen und durch deren Betrieb 
die gültigen Immissionsrichtwerte an den nächstgelegenen schutzwürdigen Nutzungen nicht 
überschritten werden. 
 
Auf der Südseite des Lebensmittelmarkts in der ÜBGF 1b ist an der freien südlichen 
Grundstücksgrenze eine ca. 30 m lange, 2,00 m - 2,50 m hohe Schutzwand festgesetzt. Diese 
Schutzwand verbessert den Lärmschutz beim Bedienen der Abfallcontainer und trägt in geringem 
Umfang auch zur Eindämmung eventueller Geruchs- und Staubemissionen bei. Damit werden die 
Wohn- und Aufenthaltsbedingungen auf den südlich gelegenen Grundstücken außerhalb des 
Bebauungsplangebiets verbessert. 
 
8.11 Anlagen zum Sammeln von Niederschlagswasser 
 
Anlagen zum Sammeln von Niederschlagswasser (z.B. Rigolen) für die Bauvorhaben in den ÜBGF 
1a, 1b und 2 mit ihren dazugehörigen Nebenanlagen, Zuwegungen und Tiefgaragen, sind nur 
innerhalb der ÜBGF 1a, 1b, 2, den Flächen für Nebenanlagen und Zuwegungen, Stellplätze und 
Garagen sowie Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern zulässig. Auf den 
öffentlichen Straßenverkehrsflächen und öffentlichen Verkehrsflächen besonderer 
Zweckbestimmung ist die Errichtung dieser Anlagen für die o.g. Bauvorhaben unzulässig. Mit

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 36  
dieser Festsetzung soll erreicht werden, dass das auf den privaten Flächen des Bauvorhabens 
anfallende Niederschlagswasser auch auf diesen Flächen in einer Anlage zum Sammeln von 
Niederschlagswasser gesammelt wird und keine öffentlichen Flächen hierfür verwendet werden. 
 
8.12 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und 
Landschaft 
 
Die im Vorfeld der Planung durchgeführte artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG 
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan hat ergeben, dass durch die geplanten Vorhaben keine 
Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG ausgelöst werden, wenn die rechtlichen Bedingungen für 
den Abbruch von Gebäuden und für die Fällung von Bäumen eingehalten werden. Hierauf wird im 
Bebauungsplan unter „III. Hinweis Nr. 3 Artenschutz“ ausführlich hingewiesen. Ebenfalls darauf 
hingewiesen wird, dass Kollisionen von Vögeln mit transparenten Scheiben zu vermeiden sind.  
Über die Empfehlungen der artenschutzrechtlichen Prüfung hinaus, ist im Bebauungsplan 
festgesetzt, dass in den beiden großen Bestandsbäumen südlich der ÜBGF 1b vier Nistkästen für 
Vögel anzubringen sind. Diese Maßnahme dient der allgemeinen Stärkung der Vogelpopulation im 
Umgebungsbereich des Plangebiets und der Erhöhung der Biodiversität. 
 
8.13 Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 
 
Die in der Planzeichnung dargestellten anzupflanzenden Laubbäume ergänzen die 
Bestandsbäume, dienen zu einem Teil als Ersatz für die neun gefällten Bäume (s. Kap. 7.10) und 
sind dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. 
 
Die Dachflächen des Lebensmittelmarkts und des Wohnhauses Lagerstraße 13 sind extensiv, die 
der Tiefgarage in der Lagerstraße 13 ist intensiv zu begrünen. Die Begrünungen sind dauerhaft zu 
erhalten. 
 
An der Südfassade des Lebensmittelmarktes ist im Abschnitt, der mit einer Baugrenze definiert ist, 
eine flächenhafte Fassadenbegrünung vorzusehen und zu erhalten. An der Südfassade des 
Wohnhauses Lagerstraße 13 sind zwei punktuelle, vertikale Fassadenbegrünungen anzubringen 
und zu erhalten. 
 
Auf der Nordseite des Wohnhauses Lagerstraße 13 sind zwei einheimische Laubbäume auf 
öffentlicher Fläche anzupflanzen und zu erhalten.  
 
Nördlich des Wohnhauses Lagerstraße 13 und südlich des Lebensmittelmarktes sind Flächen zum 
Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt, die neben ihren ökologischen Funktionen an 
diesem Standort Gestaltungswert besitzen. 
 
8.14 Bindung für Bepflanzungen und Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen 
Bepflanzungen 
 
Die auf dem Parkplatz verbleibenden Bestandsbäume sind gemäß Festsetzung des 
Bebauungsplans dauerhaft zu erhalten. Für abgängige Bäume sind Ersatzpflanzungen derselben 
Art vorzunehmen. 
 
9. Örtliche Bauvorschriften gem. § 91 HBO 
 
Werbeanlagen 
Zur Steuerung der Gestaltung von Gebäudefassaden in Geschäfts- und Einkaufszonen macht die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorgaben für Lage, Art und Umfang von Werbeanlagen für 
Ladengeschäfte und andere gewerbliche Betriebe. Durch diese gestalterischen Vorgaben soll 
verhindert werden, dass das Orts- und Straßenbild der Geschäftszonen übermäßig beeinträchtigt 
wird. Dementsprechend sind auch im vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 Festsetzungen 
aufgenommen, die die Gestaltung von Werbeanlagen regeln.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 37  
Werbeanlagen (Anpreisung, Ankündigung, Hinweis auf Gewerbe oder Beruf, die vom öffentlichen 
Raum aus sichtbar sind) sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: 
1. Am Ort der Leistung, 
2. nicht höher als 5,5 m über der Oberfläche des Gehwegs, 
3. mit einer maximalen Auskragung von 60 cm über die Gebäudefront, 
4. mit einer Ansichtsfläche von insgesamt nicht mehr als 2 qm je 10 lfm Gebäudebreite, 
5. mit einer Schrifthöhe von maximal 60 cm. 
6. Fensterwerbung, die flächig auf Schaufenster angebracht wird, ist ausschließlich im EG 
zulässig und darf höchstens 50% der Schaufensterfläche betragen.  
7. Bewegliche, blinkende und reflektierende Werbeanlagen sind unzulässig. 
 
10. Hinweise 
 
In dem Bebauungsplan sind unter „III. Hinweise" Hinweise aufgenommen, die keine Festsetzungen 
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 sind, sondern auf andere bestehende rechtliche 
Vorgaben hinweisen und vom Vorhabenträger zu beachten sind. Diese Hinweise betreffen 
1. Möglichkeit der Einsichtnahme in alle im Bebauungsplan genannten DIN-Normen und 
sonstige zitierte Vorschriften 
2. Altlasten 
3. Artenschutz 
4. Biodiversität 
5. Baumschutzsatzung 
6. Wasserwirtschaft 
7. Bodendenkmäler 
 
Die Inhalte der Hinweise zu o.g. Themen sind dem Bebauungsplan zu entnehmen. 
 
Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 
Die Konzeptbau-Betreuungsgesellschaft mbH verpflichtet sich im Durchführungsvertrag das 
Vorhaben gemäß den Vorgaben aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 in einer bestimmten Frist zu realisieren (s.a. Kap. 8.1). 
 
11. Flächenstatistik 
 
Teilgeltungsbereich 1 
Fläche           qm   in % 
Überbaubare Grundstücksfläche 1a und 1b   1.224,3 qm   37,9% 
Sonstige, nicht überbaubare Grundstücksflächen  217,5 qm   6,7% 
Verkehrsflächen         1.787,2 qm   55,4% 
GESAMT          3.229 qm   100,00% 
 
Teilgeltungsbereich 2 
Fläche           qm   in % 
Überbaubare Grundstücksfläche     537,8 qm   41,0% 
Sonstige, nicht überbaubare Grundstücksflächen  370,6 qm   28,2% 
Verkehrsflächen         403,6 qm   30,8% 
GESAMT          1.312 qm   100,00%

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 38  
Vorliegende Gutachten und weitere Grundlagen 
"Verkehrsuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ehemaliges Radio-Wilms-
Gelände in Darmstadt-Eberstadt" – Stete Planung, Büro für Stadt- und Verkehrsplanung mit 
FREUDL Verkehrsplanung, Darmstadt, Dezember 2017 
 
"Ergänzende Verkehrsuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ehemaliges Radio-
Wilms-Gelände in Darmstadt-Eberstadt " – Stete Planung, Büro für Stadt- und Verkehrsplanung 
mit FREUDL Verkehrsplanung, Darmstadt, 28.02.2019 
 
"Schalltechnische Untersuchung" – Krebs + Kiefer, Fritz AG –, Darmstadt, 08.12.2020 
 
"Landschaftsplanerischer Fachbeitrag" – FRANZ - Ökologie und Landschaftsplanung, Darmstadt, 
21. Dezember 2016 
 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Ortskern Eberstadt, Einzugsbereich fußläufiger Kunden, Quelle: Open Street Map .... 6 
Abbildung 2: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56, Quelle: Eichler + 
Schauss .................................................................................................................... 10  
Abbildung 3: Ausschnitt des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Quelle: 
Wissenschaftsstadt Darmstadt (März 2019) .............................................................. 11 
Abbildung 4: Übersichtsplan: Städtebauliches Konzept des Vorhaben- und Erschließungsplans. 
dunkelgrau: zusätzliche Bebauung des Vorhabens, Quelle: Eichler + Schauss ........ 15 
Abbildung 5: Lage- und Freiflächenplan des Vorhaben- und Erschließungsplans, Quelle:  
M. Palm Landschaftsarchitektur (11.07.2020) ........................................................... 20 
Abbildung 6: Lärmkartierung Darmstadt 2014, Schallpegel Verkehrslärm tags, Quelle: 
Wissenschaftsstadt Darmstadt .................................................................................. 25 
Abbildung 7: Lärmkartierung Darmstadt 2014, Schallpegel Verkehrslärm nachts Quelle: 
Wissenschaftsstadt Darmstadt .................................................................................. 25 
Abbildung 8: Angebotsstruktur nach Bedarfsstufen, Quelle: Junker + Kruse, Mannheim (2012) .... 27

anlage 9

290 Zeichen

Punkt 15: Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / 
Lagerstraße 13 – (Beschluss zur 2. Offenlage) 
 (V-Nr. 2021/0065) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: 2 Stimmen aus UWIGA/WGD  
Stimmenthaltung: 1 Stimme aus Die Linke. und 1 Stimme aus Die Partei

Beratungsverlauf (4)

TOP 7
TOP 15
TOP 13
TOP 88

Orte (15)

  • Heidelberger Landstraße 223
  • Lagerstraße 13
  • Mina-Rees-Straße 12
  • Bessunger Straße 125
  • Liebigstraße 25A
  • Mühltalstraße 141a
  • Rheinstraße 89
  • Reuterallee
  • Pfungstädter Straße
  • Georgenstraße
  • Friedensplatz 12
  • Griesheimer Weg 4
  • Dornheimer Weg 24
  • Ida-Rhodes-Straße 1
  • Heidelberger Straße 223

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2021/0065
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.04.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00