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3148/2024

Rheinboulevard Köln-Deutz - Freilegung und Integration archäologische Funde - Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 12.06.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2025, TOP 7.2.2

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

4804 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/670/21 
 
Vorlagen-Nummer 12.06.2025 
 3148/2024 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.06.2025 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.06.2025 
Finanzausschuss 30.06.2025 
Rat 03.07.2025 
 
Rheinboulevard Köln-Deutz - Freilegung und Integration archäologische Funde; hier: 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW 
i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 
Der Rat nimmt die erneute Erhöhung der Investitionsauszahlungen bei der Maßnahme „Freile-
gung und Integration archäologische Funde am Rheinboulevard in Deutz“ in Höhe von ca. 
275.000 € zur Kenntnis. Die Gesamtkosten betragen nunmehr ca. 1.173.200 € statt bisher 
898.200 €. 
 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung am 27. August 2020 die Entwurfs-
planung für die Freilegung und Integration der archäologischen Funde am Rheinboulevard in 
Deutz zustimmend zur Kenntnis genommen (1992/2020). Die Verwaltung wurde auf dieser 
Grundlage beauftragt, die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von 536.000 € brutto umzu-
setzen. 
 
Der Rat hatte bereits in seiner Sitzung am 8. September 2022 die Erhöhung der Investitions-
auszahlungen auf 898.200 € zur Kenntnis genommen (2337/2022). 
 
Eine wesentliche Ursache für die erneuten Kostensteigerungen in den Gewerken Land-
schaftsbau und Schlosserarbeiten sind den geänderten Anforderungen an den Hochwasser-
schutz geschuldet. Abgestimmt und genehmigt wurde die Baumaßnahme unter Berücksichti-
gung eines 100-jährigen Hochwasserereignisses. Im Nachgang wurde von Seiten der Bezirks-
regierung die Berücksichtigung eines 200-jährigen Hochwasserereignisses gefordert. Die ge-
stiegenen Anforderungen haben das Bauvorhaben erheblich verzögert und zu Mehrkosten in 
Höhe von ca. 66.000 € geführt. 
 
Die Bauklempnerarbeiten haben sich zudem durch zwei Diebstahl- und Vandalismusschäden 
um ca. 122.000 € erhöht.  
Der Kirchengrundriss von St. Urban wird, wie im Baubeschluss beschrieben, durch eine Rah-
mung aus Metall nachempfunden. Die Metalleinfassung besteht aus einer Vielzahl von Ein-
zelelementen. Einige dieser Elemente wurden durch einen Diebstahl gestohlen bzw. beschä-
digt. Um derartige Schäden fortan abzuwenden, wurde eine videoüberwachte Baustellensi-

2 
 
cherung eingerichtet sowie eine zusätzliche Sicherung der Metallelemente gemäß einer Gut-
achterempfehlung eingebaut. Bereits kurz nach dem Abbau der Videoüberwachung ereignete 
sich ein zweiter Diebstahl- und Vandalismusschaden. Die zusätzlich angebrachte Sicherung 
der Metallelemente hat sich als nicht ausreichend erwiesen. Daraufhin wurde in Abstimmung 
mit dem Planungsbüro entschieden, die Metallelemente zusätzlich mit Edelstahlbügeln zu si-
chern. Dies stelle die schnellste, kostengünstigste und gleichwohl sicherste Möglichkeit vor 
weiteren Diebstählen dar. Eine Demontage sämtlicher Elemente hätte zu einer neuen Pla-
nung, erheblichen zeitlichen Verzögerungen und zusätzlichen Mehrkosten geführt.  
 
Darüber hinaus gab es bzw. zeichnen sich verschiedene kleinere Sachverhalte ab, die zu 
Mehrkosten von insgesamt ca. 87.000 € führen.  
 
Es ist beabsichtigt, die Maßnahme im Juli 2025 abzuschließen. 
 
Finanzierung 
 
Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung steht im Haushaltsplan 2025/2026 inkl. 
Planfortschreibung, im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der 
Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, bei Fi-
nanzstelle 6700-1301-1-9730, Regionale 2010 – Rheinboulevard zur Verfügung. 
 
Die Mehrkosten stellen in Höhe von ca. 148.000 € eine Investition im als Festwert bewerteten 
städtischen Grünvermögen dar. Da für den Festwert Grün gemäß den Vorschriften des Neuen 
Kommunalen Finanzmanagements (NKF) keine Abschreibungen zu verbuchen sind, fällt im 
Gegenzug für Neu- und Ersatzinvestitionen im Festwert neben der Investition gleichzeitig in 
voller Höhe Aufwand in der konsumtiven Ergebnisrechnung an. Die erforderlichen Ermächti-
gungen für den Festwertaufwand stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege 
und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Er-
holungsanlagen, in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, im Haushaltsjahr 
2025 zur Verfügung. 
 
Nach Fertigstellung geht die Einhausung des Westtores des römischen Kastells mit Mehrkos-
ten von ca. 127.000 € in das Vermögen des Römisch-Germanischen Museums über. Das De-
zernat Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 ff. in-
nerhalb des dann zugewiesenen Budgets die jährlichen Folgeaufwendungen, ggf. durch Um-
schichtungen, vorsehen. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (4)

12.06.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.20 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 6.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3148/2024
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
12.06.2025
Erstellt
14.10.2024 11:01