3148/2024
Rheinboulevard Köln-Deutz - Freilegung und Integration archäologische Funde - Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
4804 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/670/21 Vorlagen-Nummer 12.06.2025 3148/2024 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.06.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.06.2025 Finanzausschuss 30.06.2025 Rat 03.07.2025 Rheinboulevard Köln-Deutz - Freilegung und Integration archäologische Funde; hier: Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 Der Rat nimmt die erneute Erhöhung der Investitionsauszahlungen bei der Maßnahme „Freile- gung und Integration archäologische Funde am Rheinboulevard in Deutz“ in Höhe von ca. 275.000 € zur Kenntnis. Die Gesamtkosten betragen nunmehr ca. 1.173.200 € statt bisher 898.200 €. Der Ausschuss für Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung am 27. August 2020 die Entwurfs- planung für die Freilegung und Integration der archäologischen Funde am Rheinboulevard in Deutz zustimmend zur Kenntnis genommen (1992/2020). Die Verwaltung wurde auf dieser Grundlage beauftragt, die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von 536.000 € brutto umzu- setzen. Der Rat hatte bereits in seiner Sitzung am 8. September 2022 die Erhöhung der Investitions- auszahlungen auf 898.200 € zur Kenntnis genommen (2337/2022). Eine wesentliche Ursache für die erneuten Kostensteigerungen in den Gewerken Land- schaftsbau und Schlosserarbeiten sind den geänderten Anforderungen an den Hochwasser- schutz geschuldet. Abgestimmt und genehmigt wurde die Baumaßnahme unter Berücksichti- gung eines 100-jährigen Hochwasserereignisses. Im Nachgang wurde von Seiten der Bezirks- regierung die Berücksichtigung eines 200-jährigen Hochwasserereignisses gefordert. Die ge- stiegenen Anforderungen haben das Bauvorhaben erheblich verzögert und zu Mehrkosten in Höhe von ca. 66.000 € geführt. Die Bauklempnerarbeiten haben sich zudem durch zwei Diebstahl- und Vandalismusschäden um ca. 122.000 € erhöht. Der Kirchengrundriss von St. Urban wird, wie im Baubeschluss beschrieben, durch eine Rah- mung aus Metall nachempfunden. Die Metalleinfassung besteht aus einer Vielzahl von Ein- zelelementen. Einige dieser Elemente wurden durch einen Diebstahl gestohlen bzw. beschä- digt. Um derartige Schäden fortan abzuwenden, wurde eine videoüberwachte Baustellensi- 2 cherung eingerichtet sowie eine zusätzliche Sicherung der Metallelemente gemäß einer Gut- achterempfehlung eingebaut. Bereits kurz nach dem Abbau der Videoüberwachung ereignete sich ein zweiter Diebstahl- und Vandalismusschaden. Die zusätzlich angebrachte Sicherung der Metallelemente hat sich als nicht ausreichend erwiesen. Daraufhin wurde in Abstimmung mit dem Planungsbüro entschieden, die Metallelemente zusätzlich mit Edelstahlbügeln zu si- chern. Dies stelle die schnellste, kostengünstigste und gleichwohl sicherste Möglichkeit vor weiteren Diebstählen dar. Eine Demontage sämtlicher Elemente hätte zu einer neuen Pla- nung, erheblichen zeitlichen Verzögerungen und zusätzlichen Mehrkosten geführt. Darüber hinaus gab es bzw. zeichnen sich verschiedene kleinere Sachverhalte ab, die zu Mehrkosten von insgesamt ca. 87.000 € führen. Es ist beabsichtigt, die Maßnahme im Juli 2025 abzuschließen. Finanzierung Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung steht im Haushaltsplan 2025/2026 inkl. Planfortschreibung, im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, bei Fi- nanzstelle 6700-1301-1-9730, Regionale 2010 – Rheinboulevard zur Verfügung. Die Mehrkosten stellen in Höhe von ca. 148.000 € eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen dar. Da für den Festwert Grün gemäß den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) keine Abschreibungen zu verbuchen sind, fällt im Gegenzug für Neu- und Ersatzinvestitionen im Festwert neben der Investition gleichzeitig in voller Höhe Aufwand in der konsumtiven Ergebnisrechnung an. Die erforderlichen Ermächti- gungen für den Festwertaufwand stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Er- holungsanlagen, in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, im Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung. Nach Fertigstellung geht die Einhausung des Westtores des römischen Kastells mit Mehrkos- ten von ca. 127.000 € in das Vermögen des Römisch-Germanischen Museums über. Das De- zernat Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 ff. in- nerhalb des dann zugewiesenen Budgets die jährlichen Folgeaufwendungen, ggf. durch Um- schichtungen, vorsehen. gez. Reker
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3148/2024
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 12.06.2025
- Erstellt
- 14.10.2024 11:01