mandari

2. Änderung des Bebauungsplanes E 28/1 - Windmühlenweg -; hier. 1) Bericht zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 2) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß§ 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Verwaltungsvorlage 05 - 16 1210/2017 vom 10.10.2017

Stand: Am 10.10.2017 im Ausschuss für Stadtentwicklung einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 10.10.2017

    Ausschuss für Stadtentwicklung

    TOP 8. Ergebnis: einstimmig beschlossen

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