V/0326/2006
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2005
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Berichtsvorlage
2083 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2005 Beratungsfolge 07.06.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 20.06.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 21.06.2006 Hauptausschuss Bericht Bericht: Die Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien legt ihren vierten Geschäftsbe- richt vor, der zeitgleich mehrere Funktionen erfüllt: • Er ist nicht nur eine Darstellung für die parlamentarischen Gremien der Stadt Münster, son- dern auch Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien und Informationsgrundlage über die auf gesetzlichen und parlamentarischen Vorgaben beruhen- den wesentlichen Aufgaben und Leistungen der städt. Kinder- und Jugendhilfe. • Ein Großteil dieser Einrichtungen und Angebote wird von freien Trägern im Stadtgebiet vor- gehalten und von der Stadt Münster finanziell getragen oder anteilig gefördert. Demnach gibt es eine enge Verzahnung und intensive Zusammenarbeit zwischen den freien Trägern der Jugendhilfe und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Auch dies zeigt der Bericht auf. • Als Ergebnis des aufgebauten Fach- und Finanzcontrollingsystems erlaubt er differenziertere Analysen und Bewertungen der im Jahr 2005 erbrachten Leistungen anhand von Grundin- formationen, Zielsetzungen und Kennzahlen und liefert damit steuerungsrelevante Informati- onen über aktuelle Entwicklungen und Veränderungen, die Anregungen und Hinweise für zu- künftige Entwicklungsprozesse geben können. Der Geschäftsbericht ersetzt nicht vertiefte Arbeitsberichte und Sonderpublikationen einzelner Einrichtungen und Fachdienste des Amtes sowie aus besonderem Anlass Vorlagen und Berichte an den Jugendhilfeausschuss. I.V. gez. Dr. Klein Vorlagen-Nr.: V/0326/2006 Auskunft erteilt: Herr Schoor Ruf: 492 51 02 E-Mail: SchoorW@stadt-muenster.de Datum: 04.05.2006 Öffentliche Berichtsvorlage
Geschäftsbericht 2005
321890 Zeichen
Geschäftsbericht 2005
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
Amt für Kinder,
Jugendliche
und Familien
Geschäftsbericht 2005
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Inhalt
4
VORWORT ........................................................................................................................................... 6
1. LEITFADEN DURCH DEN GESCHÄFTSBERICHT ................................................................. 8
2. JAHRESTHEMA: KONSOLI DIERUNG ...................................................................................... 9
3. AMTSZIELREPORT ................................................................................................................... 11
4. LEIS TUNGEN – EINFÜHRUNG ............................................................................................... 32
5. LEISTUNGEN – ÜBERBLICKE ................................................................................................ 33
Tageseinrichtungen für Kinder ......................................................................................................... 34
Tagespflege für Kinder .................................................................................................................... 40
Tagesbetreuung von Kindern in Gruppen außerhalb des GTK ............................................................ 42
Kinder- und Jugendarbeit................................................................................................................. 44
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ......................................................................................... 46
Jugendsozialhilfen .......................................................................................................................... 48
Jugendhilfe an den Schulen im Rahmen der Jugendsozialarbeit ......................................................... 50
AIM jugend+, Jugendberufshilfen ..................................................................................................... 52
Suchtprävention.............................................................................................................................. 54
Suchtbegleitende und ausstiegsorientierte Hilfen............................................................................... 56
Familienbildung .............................................................................................................................. 58
Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Personensorge ................................................. 60
Ambulante Hilfen ............................................................................................................................ 62
Stationäre Hilfen ............................................................................................................................. 65
Inobhutnahmen............................................................................................................................... 68
Sozialpädagogische Angebote und Verfahrensmitwirkung der Jugendgerichtshilfe ............................... 70
Mitwirkung in Verfahren vor dem
Vormundschafts- und Familiengericht ............................................................................................... 72
Beistandschaften ............................................................................................................................ 74
Vormundschaften und Pflegschaften ................................................................................................ 76
Adoptionen..................................................................................................................................... 78
Unterhaltsvorschuss........................................................................................................................ 80
Jugendhilfeplanung......................................................................................................................... 82
Hilfen für alte, pflegebedürftige oder behinderte Menschen................................................................. 84
Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten.............................................................. 86
(Gutachterliche) Stellungnahmen und Sozialberichte u. a. für das Sozial- und Gesundheitsamt............. 88
Beratung im Rahmen bezirklicher Sozialarbeit, Durchführung von / Mitwirkung an Stadtteilprojekten...... 90
Betreuungsstelle/Förderung der Betreuungsvereine........................................................................... 92
Schwangerschaftsberatung (einschließlich Mittelvergabe aus dem Sonderfonds) ................................. 94
Inhalt
5
6. SOZIALRAUMREPORT ................................ ................................ ................................ ............. 96
Bezirk Mitte ................................ ................................ ................................ ................................ .... 96
Bezirk West................................ ................................ ................................ ................................ .... 98
Bezirk Nord ................................ ................................ ................................ ................................ .. 100
Bezirk Ost/Südost ................................ ................................ ................................ ......................... 102
Bezirk Hiltrup................................ ................................ ................................ ................................ 104
7. BEVÖLKERUNGSENTWICKL UNG ................................ ................................ ........................ 108
8. JUGENDHILFEETAT ................................ ................................ ................................ ............... 110
9. FINANZDATENBLATT ................................ ................................ ................................ ............. 116
10. AUSSCHUSS FÜR KINDER , JUGENDLICHE UND FAMILIEN ................................ .......... 118
11. ARBEITSGEMEINSCHAFTE N NACH § 78 SGB VIII ................................ .......................... 121
12. TRÄGER DER FREIEN JU GENDHILFE ................................ ................................ ................ 126
13. STELLENPLAN ................................ ................................ ................................ ......................... 128
14. ORGANISATION ................................ ................................ ................................ ...................... 130
6
VORWORT
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Amt für Kinder, Jugendliche und F amilien legt
Ihnen für das Jahr 2005 nunmehr den 4. Ge-
schäftsbericht mit einer differenzierten Analyse der
Leistungen vor.
Das Jahr 2005 war für uns alle ein Jahr der fachl i-
chen Herausforderungen in allen Handlungsfeldern
der Kinder- und Jugendhilfe.
Für die Umsetzung des Tagesbetreuungsausba u-
gesetzes bis zum Jahr 2010 soll die Zie lmarke 800
Plätze (20 %) für die Bedarfe der unter 3 -Jährigen
zusätzlich umgesetzt werden. Dies ist ein ehrgeiz i-
ges aber bedarfsgerechtes Ziel.
Die zahlreichen Nachfragen von Eltern nach wohn-
ortnahen Plätzen in allen Stadtteilen Münsters, die
in der Kinderga rtenplatzbörse des städtischen
Familienbüros oder bei Freien Trägern von Kinde r-
tageseinrichtungen nachgefragt wurden, konnten
bislang nicht alle optimal bean twortet werden.
Trotz der Neuplanung von rund 100 Plätzen im
Jahr 2005 gilt es, weitere intensive A nstrengungen
bei Neubauplanungen und Umstrukturierungen
unter finanziellem Konsolidierungsdruck vorz u-
nehmen.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der
demografische Wa ndel und die bundesweite Di s-
kussion über familienpolitische Zukunftsentsche i-
dungen unserer Gesellschaft hat uns neu inspiriert
und bestätigt, das unser Ziel „Familien in Mün s-
ter zu stärken“ der richtige Ansatz jeglicher Ki n-
der- und Jugendhilfepolitik sein muss.
Deshalb sind die familienpolitischen Beschlüsse
der Mitglieder des Rates und der Fachausschüsse
für uns weiterhin Ansporn familienpolitische Bedin -
gungen für ein kinderfreundliches Münster mit
weiteren Partnerinnen und Partnern in unseren
Netzwerken voranzutreiben.
Die Aktivitäten des „Netzwerks für Familien in
Münster“, wie u. a.
§ die Veranstaltung „Der ökonomische Reiz
familienorientierter Personalpolitik“, die 2005 in
Kooperation mit der IHK Nor d-Westfalen e r-
folgreich durchgeführt wurde,
§ die Hotlin e-Aktionen der freien Träger in Ko-
operation mit dem Familienbüro rund um die
Themen der Kindertagesbetreuung,
§ sowie die Bürgerumfrage 2005, die den
Schwerpunkt auf die Zufriedenheit und Wic h-
tigkeit von A ngeboten für Kinder und Familien
in der Altstadt gelegt hat,
schaffen gute Grundlagen zur Weiterentwicklung
der familienfreundlichen Rahmenbedingungen und
einer stärkeren Lobby für die Familien und Kinder
in dieser Stadt.
Das Jahr 2005 stand dabei auch unter dem Hoc h-
druck der notwendigen Konso lidierung des städti-
schen Haushaltes.
Der Ausgleich der städtischen Finanzierungslücke
von einem stru kturellen Defizit von 50 Mio. Euro
hat die Ausgaben der Kinder - und Jugendhilfe
nicht ohne Einschränkungen tangiert.
Vor allem mit dem Budget der Hilfen zur Erziehung
und der Kindertagesbetreuung waren die sensiblen
Kernbereiche der Kinder- und Jugendhilfe von den
Spar- und Konsolidierungsnotwendigkeiten betro f-
fen. Durch ein internes Fach - und Finanzcontro l-
ling und die zahlreichen aufgabenkritischen inte r-
nen und externen Gespräche mit Freien Trägern
über Standards und Zielerre ichung von Hilfen
konnten die Budgetvorgaben umgesetzt werden.
Vorwort
7
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
setzt hierbei fachlich vor allen Dingen auf mehr
präventive Hilfen sta tt „Reparatur“ und frühzeitig e-
re Bildungs - und Betreuungskonzepte in Kindert a-
geseinrichtungen und Einric htungen der Kinder -
und Jugendarbeit. Die stärkere Einbindung von
Eltern und die engere Vernetzung von Schule und
Jugendhilfe sind dabei noch stärker in den Fokus
zu nehmen.
Es gilt die Synergieeffekte und trägerübergreife n-
den Strukturen im Sozialraum zu nutzen und we i-
ter zu entwickeln um neue notwendige Aufgaben
der Kinde r- und Jugendhilfe bei knapperen Res-
sourcen erledigen zu können.
Meinen Mitar beiterinnen und Mitarbeitern sowie
allen Akteuren in der Kinder - und Jugendhilfe da n-
ke ich für das große Engagement für Kinder und
Familien trotz schwieriger finanzieller und pers o-
neller Rahmenbedingungen.
Die große fachliche Unterstützung und Wertschä t-
zung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche
und Familien als auch der engagierten Arbeits-
gemeinschaften nach § 78 SGB VIII , ohne die
diese gemeinsamen Anstrengungen in der Weite r-
entwicklung nicht hätten aufgegriffen werden kö n-
nen, waren beispielhaft.
Für das gezeigte Vertrauen bedanke ich mich
herzlich.
Anna Pohl
Leiterin des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien
8
1. LEITFADEN DURCH DEN
GESCHÄFTSB ERICHT
Mit seinen Geschäftsberichten führt das Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien der St adt Müns-
ter die Tradition früherer Jugendhilfeb erichte fort
und greift bei dieser Gelegenheit eigene Zus agen
und entsprechende politische Aufträge auf. Die
Berichte fassen bei mittlerem Detaillierungsgrad
die wesentlichen Arbeitsergebnisse und Lei s-
tungsdaten des abgelaufenen Jahres zusammen.
Daneben existieren weiterhin vertiefte Arbeits be-
richte und Sonderpublikationen einzelner Einric h-
tungen und Fachdienste sowie aus besonderem
Anlass Vorlagen und Berichte an den Jugendhilfe-
ausschuss.
Der Geschäftsbericht ist nicht nur eine Darste llung
für die parlamentarischen Gremien der Stadt
Münster, sondern auch Teil der Öffentlichkeitsar -
beit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Famil i-
en. Wichtiges Anliegen ist es daher, Ziele und
Leistungen der städtischen Kinder - und Jugendhil-
fe in den Vordergrund zu stellen.
Ausgehend von zehn strategisch ausgericht eten
Leitzielen des Amtes für die inhaltliche Fachorie n-
tierung führt ein Amtszielreport
(Kapitel 3) be i-
spielhafte Entscheidungen, Tätigkeiten und Projek-
te zur Erreichung dieser Ziele auf.
Leistungsüberblicke
(Kapitel 5) bilden den
Schwerpunktteil. Sie sollen als ergebnisorie ntierte
Berichterstattung (soweit bereits möglich) stärker
als bislang üblich Umfang, Kosten, Qu alität und
Wirkungen der erzielten Leistungen aufzeigen.
Sozialraumreporte (Kapitel 6) beschreiben für
jeden Stadtbezirk die wesentlichen Charakteri stika
und Profile sowie Entwicklungen der sozialen In f-
rastruktur und Trends in kurzer und knapper Übe r-
sicht.
Den Abschluss des Berichtes bildet ein Datenteil
(Kapitel 7 ff.) zu den Bereichen Demografie, Bu d-
get, Ausschuss, Freie Träger, Personal und Org a-
nisation sowie ein herausnehmbares Datenblatt,
das die wichtigsten Zahlen des abgelaufenen J ah-
res zusammenfasst.
Damit stellt der Geschäftsbericht den Mita rbeitern
und Mitarbeiterinnen des Amtes sowie den zahlre i-
chen Akteuren und Freien Trägern auf dem Gebiet
der Kinder - und Jugendhilfe in der Stadt Münster
mehr als ein bloßes „Zahle nwerk“ zur Verfügung.
Durch die fortgesetzte jährliche Berichterstattung
sind im Verlaufe der Jahre Entwicklungen immer
besser ablesbar.
9
2. JAHRESTHEMA :
KONSOLIDIERUNG
Anlass
Im Laufe des Jahres 2005 standen die Arbeiten für
die Aufstellung des Entwurfs zum Hau shaltsplan
2006 unter Konsolidierungsnotwendigkeiten und
dessen Einbr ingung in die parlamentarische Ber a-
tung an. Dies nahm mehr Zeit und intensivere
Vorarbeiten in Anspruch, als dies in früheren Jah-
ren der Fall wa r. Zwar ha tte es bereits in den le tz-
ten Jahren mehrfach Anstrengungen gegeben, um
den jewe iligen Haushalts entwurf auszugleichen .
Nie zuvor mussten jedoch in einem solchen U m-
fang Leistungen der Kinder - und Jugendhilfe übe r-
prüft und strukturelle Änderungen in der Etatpl a-
nung vorgenommen werden, um das Ziel des
Haushaltsausgleichs zu erreichen.
Die Stadt Münster befin det sich in einer sehr
schwierigen Haushaltslage. Erstmals gelang es für
das Haushaltsjahr 2006 nicht, dem Rat einen au s-
geglichenen Haushaltsplanentwurf vo rzulegen.
Zwischen Einnahmen und Ausgaben des Verwa l-
tungshaushaltes klaffte eine Lücke von 22 Mio. €.
Auch die Verwaltungshaushalte der fo lgenden
Haushaltsjahre wiesen hohe Defizite aus, da die
jährlichen Ausgaben ca. 50 Mio. € über den Ei n-
nahmen lagen. Diese Situation galt es zu verbe s-
sern, da andernfalls nach den Bestimmu ngen der
Gemeindeordnung ein Hau shaltssicherungskon-
zept mit entsprechenden Einschränku ngen der
finanziellen Beweglichkeit drohen würde.
Kurzfristiges Ziel war es, den Haushalt 2006 au s-
geglichen zu gestalten und die Lücke von
22 Mio. € zu schließen. Dazu wurden Spar - und
Konsolidierungsvorgaben von allen Bereichen der
Verwaltung der Stadt Münster entwickelt. Diese
flossen in eine so genannte „Konsolidierungsvorl a-
ge“ an den Rat ein. Vor allem mit den Hilfen zur
Erziehung und der Tagesbetreuung für Kinder
waren ganz wesentliche Bereiche der Kinder- und
Jugendhilfe von den Spar - und Konsolidierung s-
überlegungen betroffen.
Ein Problem bei den Konsolidierung sbemühungen
war, dass die Haushaltsansätze im vorabbudg e-
tierten Bereich in den letzten Jahre trotz Auswe i-
tung des Fallaufkommens bei de n Hilfen zur
Erziehung an einer äußersten unteren Grenze
veranschlagt waren. So mussten im Rahmen eines
intensiven fachlichen Controllings bereits fläche n-
deckend Standards gesenkt werden, um zu einer
Begrenzung von Ausgaben zu kommen.
Leitgedanken
Sämtlichen Vorschlägen aus dem Bereich der
Kinder- und Jugendhilfe lag der Leitg edanke zu
Grunde, Angebote an die best ehenden bzw. sich
durch die demografische Entwicklung ergebenden
Bedarfe anzupa ssen. Leistungen sollten nur dort
reduziert bzw. aufgegeben werde n, wo die En t-
wicklung der Zahlen der Kinder oder Jugen dlichen
dies ohne unvertretbare Ei nschränkungen für die
Qualität der verbleibenden Ange botsstruktur zu-
ließ. Dabei sol lten vor allem Synergien durch die
Verzahnung von Angeboten genutzt werden.
Kindertagesbetreuung
Für den Bereich der Kindertagesbetreuung bede u-
tete dies, dass eine 100 -%-Versorgung mit Kinde r-
gartenplätzen (3- bis 6 -Jährige) die Grundlage der
Bedarfsplanung in Münster sein sollte. Überall
dort, wo diese Zielmarke überschritten wird, sollte n
sich ergebende Kapazitäten für den notwend igen
Ausbau von Angeboten in anderen Bereichen ge-
nutzt werden, etwa zur Finanzierung der gerade
initiierten Ausbauprogramme (Infrastruktu rprojekte
und u3-Programm) oder zum Umbau der Systeme
Schule/Jugendhilfe zugunsten von mehr Bildun g s-
qualität .
Da die Anzahl der Kinder im Kindergartena lter
nach der kleinräumigen Bevölkerung sprognose
gesamtstädtisch z urückgeht (von heute ca. 7.500
Kindern auf ca. 6.600 Kinder bis zum Jahr 2010),
sollten hierzu Gruppenverlagerun gen und Be-
darfsanpassungen vorgenommen werden,
Jahresthema
10
nicht zuletzt, weil sich das Land für das Stadtg e-
biet Münster nur noch dann an neuen Gruppen
z. B. in den Wohnentwicklungsbereichen beteiligt,
wenn dazu bestehende Gruppen verlagert we rden.
In die Bedarfs anpassungen und Gruppenverlag e-
rungen wurden auch die 35,6 so genannten Über-
hanggruppen bei den kirchlichen Trägern einbez o-
gen.
Der Abbau von Hortplätzen zugunsten von Ang e-
boten der Offenen Ganztagsschule wurde ebe n-
falls im Einzelfall geprüft, wobei der s ich abzeich-
nende Rückzug des Landes bei der Finanzi erung
der Horte eine wichtige Rolle spielte.
Hilfen zur Erziehung
Im Bereich der Hilfen zur Erziehung sollten die
Strukturen wesentlicher Hilfebereiche umgebaut
werden. Dies sollte vor allem dort geschehe n, wo
die Grundlagen für Maßna hmeentscheidungen der
Vergangenheit sich inzwischen substanziell ge-
wandelt haben und eine Modernisierung sowie
Anpassung an neuere gesellschaftliche und sozi a-
le Entwicklungen erforderlich wurden.
Hier sollte es durch eine bes sere Verzahnung von
Hilfeangeboten ermöglicht werden, Synergieeffe k-
te für eine wirtschaftlichere und zielgenauere Au s-
richtung der Hilfesysteme zu erreichen. Insbeso n-
dere die inst itutionellen (vor allem stationären)
Angebote sollten durch verbesserte Möglic hkeiten
für flexible Pl anung und Auswahl der Hilfeformen
so umgebaut werden, dass vorhandene Platzk a-
pazitäten ausgenutzt und die Zu- sowie Übergänge
zu bzw. zwischen den Hilfeangeboten effektiv ge s-
taltet werden.
Überblick der Konsolidierungsmaßnahmen
Das gesamte vorgeschlagene Einsparv olumen
belief sich auf:
§ 1,98 Mio. € in 2006,
§ 2,57 Mio. € in 2007 und
§ 3,13 Mio. € in 2008 ff.
An verschiedenen Stellen wurden zusätzliche Ei n-
nahmen veranschlagt bzw. Ausgaben - u. a. auch
Personalausgaben - reduziert. Hie r folgt ein kurzer
Überblick über die inhaltlich und gleichzeitig vom
Finanzvolumen wesentlichen Konsolidierungsvo r-
schläge aus den Bere ichen Tagesbetreuung für
Kinder und Hilfen zur Erziehung. Im Einzelnen:
§ Kindertagesbetreuung
- Anpassung der Platzzahlen in Kindert a-
geseinrichtungen
- Neustrukturierung der kinderpädagog i-
schen Angebote im Stadtteil Kinderhaus –
Städt. Kinderhort „Kunterbunt“ und Ba u-
spielplatz Kinderhaus (Baui)
§ Hilfen zur Erziehung
- Umstrukturierung und Weiterentwicklung
des Inobhutnahme-Systems für Kinder und
Jugendliche in Münster
- Begrenzung der Fallzahlen bei den Hilfen
für junge Volljährige
- Mehreinnahmen im Bereich der Hilfen zur
Erziehung (Anpassung der Einnahmepos i-
tionen an aktuelle Rechnungsergebnisse
und Effekte aus dem Gesetz zur Weite r-
entwicklung der Kinder - und Jugendhilfe -
KICK)
Perspektiven / Weiteres Verfahren
Der Haushaltsausgleich konnte im Jahr 2006 über
die Konsolidierungsmaßna hmen erreicht werden.
Da der Münsteraner Haushalt jedoch ein strukt u-
relles Defizit von insgesamt 50 Mi llionen Euro auf-
weist, müssen die Konsolidie rungsanstrengungen
für die nächsten Jahre weiter intensiviert werden.
Dazu wird es eine zweite Konsolidierungsph ase
geben, die möglichst bis zum Sommer 2006 zu
wirksamen Ergebnissen führen soll. In dieser zwe i-
ten Phase soll in einem aufgabenkritischen Pr o-
zess unter Ein beziehung externen Sachverstand s
ausgelotet werden, welche weiteren Rationalisi e-
rungs- und Optimierungsansätze vorhanden sind.
11
3. AMTSZIELREPORT
Präambel
des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien:
„Wir sind Ansprechpartner/innen für Kinder,
Jugendliche, Familien, Alleinlebende, ältere und
behinderte Menschen. Wir bieten oder vermi tteln
Hilfen, Beratung und Informationen in den Bere i-
chen Kinder - und Jugendhilfe, Soziales und
Gesundheit. Wi r arbeiten bürgernah und stadttei l-
orientiert.“
Die Amtsziele sind eine strategische und fachliche
Orientierung für Kinder - und Jugendhilfe in Mün s-
ter: zum einen für die eigene praktische Arbeit der
Fachstellen und Einrichtungen des Amtes und zum
anderen Orientierung und gemeinsames Anliegen
für die Förderung und Kooperation mit den freien
Trägern.
Im Amtszielreport werden jeweils konkrete, prakt i-
sche Beispiele benannt, die deutlich machen, wie
die Leitziele des Amtes im Berichtsjahr in der pra k-
tischen Arbeit umgesetzt werden. Neben der Au f-
listung einzelner Projekte und Programme werden
jeweils einige Beispiele ausführlicher beschrieben.
Amtsziel 1 – Familien sollen sich in Münster
wohl fühlen
„Wir tragen dazu bei, dass die Lebensräume in
unserer Stadt kinder - und familienfreundlich
gestaltet werden. Dafür übernehmen wir eine
Anwaltsfunktion in unserer Stadt.“
Aufgabe und Anliegen des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien ist es, mit dazu
beizutragen, dass junge Menschen und deren
Familien in Münster frühzeitig den Zugang zu
den Angeboten und Einrichtungen finden und
sie nutzen können, wie sie sie für ihre Entwicklung
und soziale Eingebundenheit in dieser Stadt
benötigen.
Wie sich dieses Amtsziel in der Praxis realisieren
lässt, zeigen die nachfolgenden Beispiele:
„Netzwerk für Familien in Mün ster"
Im vergangenen Jahr hat das
Netzwerk für Familien in Münster
in allen Handlungsfeldern
Projekte initiiert bzw. Grundlagen
geschaffen, um zukünftig noch gezielter kinder -
und familie nfreundliche Maßnahmen in Mün ster
weiter zu entwickeln.
Neben den bereits erwähnten Angeboten wie
Maxi-Sand und Maxi -Turm sowie des Ausbaupr o-
gramms für unter Dreijährige können folgende
Projekte beispielhaft genannt werden:
§ Die Veranstaltung „Der ökonomische Reiz
familienorientierter Personalpolitik“, die am
29. April 2005 in Kooperation mit der IHK Nord
Westfalen erfolgreich durchgeführt wurde.
§ Der Schwerpunkt der Bürgeru mfrage 2005
wurde auf die Zufriedenheit und Wichtigkeit
von Angeboten für Kinder und Familien in der
Altstadt gelegt. Die Auswertung wird Grundla-
ge für weitere Handlungsschritte sein.
Amtszielreport
12
Umwandlung weiterer Schulen in offene Gan z-
tagsschulen zum Schuljahr 2005/2006
Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung
„Offene Ganztagsschule im Primarbereich “ wurde
die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien und dem Amt für
Schule und Weiterbildung der Stadt Münster ve r-
stetigt und gemeinsam die Grundlagen zur Um-
wandlung weiterer Schulen in offene Ganztag s-
schulen zum Schuljahr 2006/2007 erarbeitet.
Der bedarfsgerechte Ausbau der Offenen Gan z-
tagsschule im Primarbereich ist vor dem Hinte r-
grund der d emografischen Entwicklung und des
Wandels der Familienstrukturen ein aktuelles ge-
sellschaftliches Erforde rnis und trägt dazu bei,
dass Elt ern Beruf und Familie besser miteinander
in Einklang bringen können.
Darüber hinaus hat das Amt für Kinder, Jugendl i-
che und Familien die Beratungs - und Kooperat i-
onsgespräche mit den Offenen Ganztagssch ulen
fortgesetzt mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zu
intensivieren und den Kindern der Grundschulen
frühzeitig und bedarfsgerecht ausreichende Unte r-
stützungsangebote durch die Jugendhilfe anzubie -
ten.
Ausbau des Programms für unter Dreijährige
Im Zuge des Tagesbetreuungsausbauprogramms
für die Betreuung, Fö rderung und Bildung von
Kindern unter drei Jahren wurden in Münster in
2005 bereits 110 zusätzliche Betreuungsplätze in
Kindertageseinrichtungen und in Kindertages -
pflege geschaffen. In jährlichen Ausbaustufen soll
für die Altersgruppe der unter Dreijähri gen bis
2010 eine Versorgungsquote von 20 % sicher
gestellt werden.
Mit dem Ausbauprogramm für unter dreijährige
Kinder ist auch die Geschwisterregelung in der
Kindertagespflege umgesetzt worden. Danach sind
Eltern von Geschwisterkindern, die gleichzeiti g
eine Kindertageseinrichtung oder ein Betreuungs -
angebot in einer Schule besuchen oder in
Kindertagespflege betreut werden nur für ein Kind
beitragspflichtig.
Modelleinrichtung Roxel-Nord
In 2005 wurde die Errichtung einer „Kindertages -
einrichtung und Einrichtung der Kinder - und
Jugendarbeit unter einem Dach“ im Stadtteil Roxel,
als Modelleinrichtung Roxel-Nord im Rat der Stadt
Münster beschlossen. Die Modelleinrichtung um-
fasst eine Kindertageseinrichtung (2 Kindergarte n-
gruppen, eine T agesstättengruppe und 2 kleine
altersgemischte Gru ppen) und einen Einrichtung
der Kinder- und Jugendarbeit sowie einen Einric h-
tungsteil, der besonders zur einrichtungsübergre i-
fenden Nutzung vorgesehen ist. Im Herbst 2006
soll die Modelleinrichtung ihren Betrieb aufne h-
men.
„Bärenstark – Tagesbetreuung für Kinder“
Seit vielen Jahren gehört die Broschüre
„Bärenstark – Tagesbetreuung für Kinder“ zu den
wichtigsten Informationsmöglichkeiten für Eltern,
die einen Betreuungsplatz für ihr Kind suchen.
„Bärenstark“ gibt es auch im Internet. Mit einer
komfortablen Suchfunktion und einem interaktiven
Stadtplan können sich Eltern einen Überblick
verschaffen, welche Einrichtungen es in Münster –
in Ihrem Stadtteil oder in der Nähe Ihrer
Arbeitsstelle – gibt. Zu jeder Einrichtung wer den
die Träger (Betreiber der Einrichtung), die
angebotenen Betreuungsformen und die
Öffnungszeiten genannt. In 2005 wurde die
Informationsbroschüre aktualisiert und qualifiziert.
Maxi-Sand und Maxi-Turm
Mit diesen beiden Angeboten
für Kinder und ihre El tern
konnte die Innenstadt um ein
attraktives Angebot für
Familien bereichert werden.
Während die Eltern Be -
sorgungen erledigen, können
kleine Kinder einen kurz -
weiligen Au fenthalt im Maxi -
Sand genießen, ältere
Kinder werden professionell
im Maxi-Turm betreut.
Amtszielreport
13
OGTS-Ferienbetreuung
Im Rahmen der OGTS - Betreuung waren erstm a-
lig in den Herbstferien stadtweit 17 Träger der
Kinder - und Jugendarbeit für 26 Offene Gan z-
tagsgrundschulen in Kooperationstandems in der
Ferienbetreuung tätig. Anspruchsberechtigt sind
Eltern, deren Kinder in der Nachmittag sbetreuung
der Offenen Ganztagsgrundschulen angemeldet
sind. Im Vorfeld der Durchführung der Ferienang e-
bote wurden u. a. neben Bedarfsanalysen die Qua-
litätsstandards der pädagogischen Arbeit sowie die
Standardisierung des Informa tionssystems für
Schulen, Anbieter und Eltern angestrebt und era r-
beitet.
Familienfreundliches Stadtteilcafé
in Gievenbeck
Auf Wunsch vieler Eltern wird ab 2005 ein Kinde r-
menü im Stadtteilcafe des Fac hwerks eingeführt.
Um den Aufenthalt im Gartencafe für Familien
noch angenehmer zu gestalten, wird dort im So m-
mer zusätzlich eine Spielecke eingerichtet.
Familienbüro
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Gerne kommen die Mitarbeiterinnen des Familie n-
büros Einl adungen von Münsteraner Institu tionen
nach, die Angebot spalette des Amtes, besonders
im Bereich der Tagesbetreuung von Kindern, vo r-
zustellen. Im Okt ober 2005 beteiligte sich das
Familienbüro an dem Infotag „Alles unter einem
Hut“ für studierende Eltern an der Fachhochschule
Münster.
Ferner nahm eine Mitarbeiterin des Familienbüros
im Oktober 2005 an einer Informationsveransta l-
tung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Stadtwerke Münster teil. Bei beiden Veranstaltu n-
gen konnte in komprimierter Form eine Vielzahl
konstruktiver Beratungsgespräche geführt werden.
Diese Form der Info rmation soll weiter ausgebaut
werden, da sie eine En tlastung in der täglichen
Beratungsarbeit darstellt.
Amtsziel 2 – Vernetzung als Erfolgsfaktor
„Wir sichern den Erfolg unserer Arbeit durch ve r-
stärkte Kooperation und verbindliche A bsprachen
mit unseren Partnern. Dabei sind die freien Träger
und die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
von besonderer Bedeutung.“
Weil wir nicht für alle Fragen und Anliegen von
Eltern, Kindern und Jugendlichen Expe rtinnen und
Experten sein können, arbeiten wir auf der Suche
nach Lösungen eng mit Initiativen, Vereinen, Ei n-
richtungen und Diensten der Jugend -, Sozial - und
Gesundheitshilfe zusammen. Mit dieser multipro-
fessionellen Zusammenarbeit verfolgen wir das
Ziel, gemeinsam mit anderen Fachkräften eine
ganzheitliche Betrachtung des „Problems“ vo r-
zunehmen, um eine passgenaue Hilfe darauf ab-
zustimmen.
Solch multiprofessionelle Zusammenarbeit lässt
sich an folgenden Beispielen aufzeigen:
Experten-Hotline zum Thema Erziehung,
Bildung und Betreuung im Familienbüro
Am 04. Juli 2005 war
das Familienbüro Dreh -
scheibe für die Experten-
Hotline rund um die The-
men Erziehung, Bildung
und Betreuung in Mün s-
ter, die auf Initiative des
Netzwerkes für Familien
in Mün ster zustande
kam.
Hier fand eine enge
Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen vom
Diakonischen Werk und vom Caritas -Verband,
dem Kinderschutzbund, dem Haus der Familie, der
Lebenshilfe, dem Verein Eltern helfen Eltern e. V.
und dem Ve rein Münst eraner Tageseltern e. V.
statt. Ferner waren mehrere Fachstellen des Am-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien, des Ge-
sundheitsamtes und des Schulamtes in die Aktion
eingebunden.
Amtszielreport
14
Integration von Jugendlichen in Arbeit und
Ausbildung durc h die Arbeitsmarktinitiative
„AIM j ugend+“
Ein erklärtes Ziel der Arbeitsmarktreformen ist die
Bekämpfung der Jugendar beitslosigkeit. Eine er-
folgreiche Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
in Münster kann von keiner Institution alleine be-
wältigt we rden und darf sich nicht nur auf einen
Teil de r von Arbeitslosigkeit betroffenen oder be-
drohten Jugendlichen beziehen. Nur die Kooper a-
tion und die aktive Mitwirkung vieler Akteure ist die
Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeitsmark t-
politik. Junge Menschen ohne Ausbildung und
Arbeit können in viele n Fällen unterschiedliche
Leistungsansprüche haben. Ziel der Jugendb e-
rufshilfe ist es, die Reibungsverluste für junge
Menschen zu minimieren und erforderli che Koope-
rationsformen zu entwickeln und geeignete Verfah-
rensweisen zwischen den Leistungsträgern her zu-
stellen.
Tagespflege für Kinder
Es besteht eine kontinuierliche Kooperation der
Fachstelle Kindertagespflege des Amtes für Ki n-
der, Jugendliche und Familien und den Familie n-
bildungsstätten, der VHS und dem Verein „Münste-
raner Tageseltern e. V.“, um Tagespflegepersonen
zu schulen und zu qualifizieren.
Darüber hinaus finden in vielen Stadtteilen Mün s-
ters zur Vernetzung regelmäßig Treffen von Ta-
gesmüttern statt.
So können beispielsweise Urlaubs - und Kran k-
heitsvertretungen in der Kindertagespflege unte r-
einander geregelt werden.
Wohnbereichsgespräche
Die Betreuung und Bildung von Kindern ist eine
gesamtstädtische Aufgabe, die in der Regel im
unmittelbaren Sozialraum (Wohnbereich) der Ki n-
der vorgehalten werden soll. Die Gewährleistung
des Wunsch und Wah lrechts der Eltern führt zu
einer Angebots und Trägerpluralität im jeweiligen
Stadtteil.
Diese bedarfsgerechte Auswahl unter verschied e-
nen Trägern und Einrichtungen erfordert für die
Bedarfsplanung eine intensive sozialräumliche
Abstimmung und Kooperation im jeweiligen Ei n-
zugsbereich.
Die Abteilung Kindertagesbetreuung führt entspr e-
chend der Bedarfs - und Nachfrageentwicklung
regelmäßig Wohnbereichsgespräche durch, in
denen stadtteilbezogen die Kindertageseinrichtung
und die Kindertage spflege eingeladen werden . In
diesen Wohnbereichsgesprächen werden die En t-
wicklungen der Kindertage sbetreuung und ihre
konkrete Bedarfssituation beraten und abgestimmt
werden.
Als Ergebnis werden die abgestimmten Überl e-
gungen und Perspektiven in einem Kita -
Masterplan zusa mmengefasst und entsprechende
parlamentarische Beschlüsse herbeigefüh rt. Diese
bilden die quantitative und qualita tive Grundl age
für das kommende Kindergartenjahr.
Themenwoche im Fachwerk Gievenbeck
In Kooperation mit fünf freien Trägern wurden im
Fachwerk Gieven beck im Rahmen einer Theme n-
woche „Identität und Sexualität“ ca. 20 Aktionen
mit 5 Kooperationspartnern durchgeführt. Auf die-
se Weise wurden die Fachkenntnisse der Koop e-
rationspartner zielgerichtet gebündelt und eing e-
setzt. Um eine Nachhaltigkeit zu erziele n, wurde
eine Zusammenarbeit zum Thema auch über die
Woche hinaus vereinbart.
Bauwagenprojekt in Kinderhaus
Die Kinder- und Jugendeinrichtung Wuddi startete
im September mit einem mobilen Betreuungs - und
Beratungsprojekt. Mitarbeiter des Wuddi werden
mit einem Wohnwagen zunächst zweimal wö-
chentlich in der Hochhausschleife des Stad tteils
Kinderhaus vor Ort sein. Bedarf und Ausführung
wurde gemeinsam mit dem KSD, der Polizei und
dem Jugendsalon am Sprickmannplatz konzipiert.
Weitere Träger und Anbieter solle n das mobile
Angebot erweitern.
Amtszielreport
15
Fachstelle Drogenberatung
Zwischen der Fachstelle Drogenberatung und
Einrichtungen der Jugend - und Sozialhilfe besteht
eine intensive Kooperation zur Beratung und Be-
gleitung von jungen Menschen bzgl. der verände r-
ten Rahme nbedingungen des SGB II und Auswi r-
kungen von Hartz IV. Ziel ist, größere Schwieri g-
keiten bei und nach der Antragste llung für das
Arbeitslosengeld II zu vermeiden.
Optimierung des begleiteten Umgangs
Die seit August 2003 zwischen dem Amt für Ki n-
der, Jugen dliche und Familien und verschiedenen
münsteraner Beratungsstellen bestehende Koope-
rationsvereinbarung zur Leistung „Begleiteter Um-
gang“ wurde im Jahr 2005 um zwei Verfahrensr e-
gelungen ergänzt:
1. Bei der Vermittlung eines „Begleiteten Um-
gangs“ findet spätest ens innerhalb von 4 W o-
chen nach Zustellung des Gerichtsbeschlu s-
ses ein erster Gesprächstermin zwischen der
Beratungsstelle, dem Kommunalen Sozia l-
dienst und den Kindeseltern statt.
Ein entspr echendes Informationsschreiben für
die Eltern – Elternmerkblatt – wurde entw i-
ckelt.
2. In begründeten Einzelfällen hat das Familie n-
gericht nach Rücksprache die Möglichkeit ei-
nen kurzfristig terminierten Umgangskontakt
im Sinne eines „beaufsichtigten Umgangsko n-
taktes“ anzuordnen mit dem Ziel, einen Ers t-
kontakt zwischen Kind und umgangsberechtig-
tem Elternteil innerhalb von 7 Tagen nach dem
gerichtlichen Beschluss herbeizuführen.
Kooperation mit Arbeitskreisen in den
Stadtteilen Wolbeck und Hiltrup
Die Arbeitskreise „AK Wolbeck“ und „AK Jugend
Hiltrup“ beteiligen sich an d er Kampagne zur Alk o-
holprävention des Amtes für Kinder, Jugendl iche
und Familien der Stadt Münster. Die Arbeit skreise
haben es sich zum Ziel gesetzt, fortlaufend Ge-
werbetreibende in den Stadtteilen für die veran t-
wortungsvolle Vergabe von Alkohol zu sensibi lisie-
ren. Im Gespräch und mit aufklärendem Mat erial
kann so mehr Sicherheit für Jugendl iche, Eltern
und Gewerbetreibende erreicht werden.
Kooperation in der
Schwangerschaftsberatungsstelle
Die Vernetzung mit anderen Einrichtungen und
Diensten ist im Rahm en der Schwangerschaftsb e-
ratung ein wichtiger Teil administrativer und fallg e-
bundener Arbeit
Fallspezifisch arbeitet die kommunale Schwange r-
schaftskonfliktberatungsstelle mit dem Gesun d-
heitsamt, dem psycholog ischen Dienst und dem
Rechtsamt zusammen.
Es bes teht regelmäßiger Austausch und Kooper a-
tion mit den Beratungsstellen von Donum Vitae,
Sozialdienst katholischer Frauen, Diakonisches
Werk und Pro Familia sowie anderen anerkannten
kommunalen Beratungsstellen in NRW.
Sehr wichtig für eine professionelle Be ratung der
schwangeren Frauen ist auch die Zusammenarbeit
mit allen Stellen, die Hilfen für Mutter und Kind
gewähren, wie Frauenhäuser, Mädchenwohnpr o-
jekte, Schuldnerberatungsstellen usw.
Amtszielreport
16
Amtsziel 3 – Prävention
„Wir gehen frühzeitig auf Kinder, Jug endliche und
Familien zu, um ihnen unsere Unterstützung anz u-
bieten. Wir wollen Prävention statt Reaktion.“
Präventive Arbeit bildet in der Kinder - und Jugend-
hilfe den umfassendsten Angebotsrahmen mit der
weitreichensten Wirkung für junge Me nschen und
ihre Familien.
Im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ve r-
binden wir Präventionsarbeit in enger Ve rknüpfung
mit den Leitsätzen des SGB VIII mit folge nden
Ideen:
§ Prävention richtet sich auf die Verbesserung
der Lebensbedingungen von Kindern, Ju-
gendlichen und Familien.
§ Prävention hat einen offenen Blick für vor-
handene aber auch für verborgene und en t-
wicklungsfähige Ressourcen, wie z. B. vo r-
handenen Netzwerke und Eigeninitiative.
§ Prävention darf und kann sich nicht nur auf
erkennbare Einzelfälle konzentriere n, sondern
muss gemeinsam mit den Adressatinnen und
Adressaten in deren Lebenswe lten entwickelt
werden.
§ Prävention bedarf der Kooperation und Ve r-
netzung und ist auf die Initiative und das E n-
gagement aller im Themenfeld und Arbeitsb e-
reich tätigen Institutionen und Träger angewi e-
sen.
Nachfolgend sind einige praxisnahe Angebote, die
in 2005 entwickelt und umgesetzt wurden, aufg e-
führt:
Familien stärken –
Eltern im Fokus präventiver Angebote
Mit der Vorlage 0342/2005 „Familien stärken –
Eltern im Fokus präv entiver Angebote“ wurde ein
dreijähriges Modellprojekt gestartet, welches Eltern
in ihrer Verantwortung für eine positive Lebensges-
taltung und Entwic klung ihrer Kinder von Anfang
an stark machen will. Fünf freie Träger haben hie r-
zu individuelle, fachliche Konzepte entwickelt und
ihre Arbeit im August 2005 aufg enommen. Als
verbindendes Element besteht neben den Einze l-
projekten ein Qualitätszirkel, der durch das Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien federführend
begleitet wird.
Neben der spezifischen Ausr ichtung der Konzepte
vereinen alle Träger gemeinsame Ziele:
1. die Erziehungs - und Bindungsfähi gkeit von
Eltern zu unterstützen
2. Perspektiven gelingender präventiver Arbeit s-
ansätze für Münster herauszuarbeiten
3. neue frühzeitige Zugangswege für Fam ilien
zu finden
4. präventive Arbeitsansätze in Münster sichtbar
machen, stärken und fachlich qualifizieren
5. effektive und effiziente fachliche Ansätze zu
identifizieren
Die Qualitätszirkelarbeit ist positiv angelaufen und
wird über den gesamten Projektzeitr aum fortg e-
setzt.
„Zugehende Beratung“ – Kooperation zwischen
dem Städt. Eichendorffkindergarten und den
Ev. Beratungsdiensten/ Psychologische Ber a-
tungsstelle
Die außerordentliche Bedeutung der frühen Kin d-
heit, die Veränderung familiärer Lebenslagen und
die Ko mplexität zunehmender Anforderungen im
Bereich der Vorschulerziehung haben die Erzieh-
hungsberatungsstelle der Evangelischen Ber a-
tungsdienste dazu veranlasst, neue Wege in der
Erziehungsberatung zu gehen.
Amtszielreport
17
Mit dem Begriff „Zugehende Beratung“ ist eine
Beratung in den Räumen der Kindertageseinric h-
tung gemeint. „Z ugehende Beratung“ bietet Eltern
die Möglichkeit der Beratung vor Ort, das heißt in
einer Kita, spo ntan, kurzfristig, mit oder auch ohne
Anmeldung bei einem Mitarbeiter der Beratung s-
stelle Unters tützung und Hilfestellung in Erzi e-
hungsfragen zu bekommen. Auch Erzieherinnen
können die Ressource der psychologischen Ber a-
tung für ihren Arbeitsalltag nutzen. Innerhalb eines
vereinbarten Projektzeitraumes wollen beide Ko-
operationspartner das Konzept der „Zugehe nden
Beratung“ auf dessen Tauglichkeit prüfen. Das
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird sie
in diesem Prozess fachlich unterstützen.
Sprachförderung und Integration
in städt. Kindertageseinrichtungen
In größerem Umfang werden in den Müns teraner
Kindertageseinrichtungen seit dem Kindergarte n-
jahr 2003/2004 Sprachfördermaßnahmen durchge-
führt. Im ersten Jahr wurden 28, im Kindergarte n-
jahr 2004/2005 insgesamt 32 Maßnahmen fina n-
ziert. Aktuell werden aus Landesmitteln und städt i-
schen Mitteln 112.475 € für 55 Maßnahmen bewi l-
ligt.
Zudem finden in 2005/2006 aus Mitteln der Ju-
gendstiftung Wohn + Stadtbau zwei besondere
Projekte zur Sprachfö rderung und Integration von
Müttern und Kindern aus Migrantenfamilien statt.
Diese Maßnahmen werden evaluiert und a uf ihre
Übertragbarkeit geprüft.
Präventionsgruppe für Mütter mit
jungen Kindern in der Kita Hiltrup-West
In Zusammenarbeit mit dem KSD wird Müttern mit
Kindern unter drei Jahren eine Unterstützung bei
der Weiterentwicklung ihrer Erziehungsarbeit an-
geboten.
Diese Präventionsgruppe findet in den Räumlic h-
keiten der städt. Kita Hiltrup-West statt.
Elterntraining „Triple -P“
In Kooperation mit dem Institut für Psychologie
(PAG) sind Erzieherinnen aus fünf städt ischen
Kita-Schwerpunkteinrichtungen in der El ternkurz-
beratung „Tripl e-P“ ausgebildet worden. Das An-
gebot soll Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder
unterstützen und sie zu einem positiven Miteina n-
der befähigen.
Präventionsprojekt im Bereich
Gesundheitsförderung
In Kooperation mit dem Verein STARTER KIDS
e. V. wurde in der Städt. KiTa Killingstraße ein
niedrigschwelliges Präventionsprojekt im Bereich
Gesundheitsförderung und Vorsorge durchgeführt.
Eingeladene Fachleute informierten in so genan n-
ten Ratgeberveransta ltungen zu verschiedenen
Themenbereichen (z. B. Impfschutz und U-
Untersuchungen, Allergien, Ernährung, Suchtpr ä-
vention). Eine zeitgleiche Kinderbetre uung und ein
gemeinsames Essen gehörten zum Angebot.
Ordnungspartnerschaft Graffiti
im Rahmen der Jugendgerichtshilfe
Unter dem Motto „Gemein sam für ein schönes
Münster!“ wurde ein Linienbus, der durch die Or d-
nungspartnerschaft Graffiti mit dem Außendesign
eines großen Puzzles ge staltet wurde, am
18. August 2005 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Puzzleteile repräsentieren die breit angelegte
Arbeit der Ordnungspartnerschaft, bei der die ei n-
zelnen Elemente ineinander greifen.
Die Ordnungspartnerschaft bietet Hilfe für Ge-
schädigte an, sucht den Dialog mit den Spra yern
und unterstützt legale Graffiti.
Amtszielreport
18
Polizeipräsidium und der Bundespolizei v erfolgen
in einer gemeinsamen Ermit tlungskommission
Graffiti-Sachbeschädigungen konsequent. Einsic h-
tigen Straftätern wird aber auch Hilf estellung zur
Abkehr von den illegalen Aktivitäten und zur Wi e-
dergutmachung gegeben.
Der Erfolg der vi elen aufeinander abgestimmten
Projekte zeigt sich darin, dass seit 2002 die illeg a-
len Graffitis in Mün ster auf die Hälfte reduziert
wurden und die Sch adenssumme sogar auf ein
Drittel gesunken ist.
Projekt zur Armutsprävention im La Vie
Neue Wege zur Armutsprävention wurd en im
Auenviertel beschritten. Im J ugendtreff Le Club im
La Vie wurde in Zusammenarbeit mit dem Haus
der Familie ein Projekt zur Armutsprävention ge-
startet. Zielgruppe waren Jugendliche im Alter von
11 bis 16 Jahren, die z. B. durch kostenintensive
Nutzung ihrer Handys schon früh in die Verschu l-
dung geraten.
Elternberatung in der
Richard-von-Weizsäcker-Schule
In der Richard -von-Weizsäcker-Förderschule wu r-
de mit interessierten Eltern deren Erziehungsve r-
halten hi nterfragt. Hierzu wurden verschiedene
Erziehungsstile thematisiert und vor dem Hinte r-
grund von Alltagserfa hrungen konkretisiert. Durch
diese Vorgehensweise konnten die Eltern ihre
eigene Erziehungshaltung reflektieren und geg e-
benenfalls modifizieren.
Amtsziel 4 – Schutz von Kindern und
Jugendlichen
„Wir wollen den Schutz von Kindern und
Jugendlichen gewährleisten und sie künftig noch
stärker vor schädlichen Einwirkungen bewahren.“
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist
als Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen
seiner Gesamt - und Planungsveran twortung zur
Schaffung und Bereitstellung der für den Kinder -
und Jugendschutz notwendigen Infrastruktur ve r-
pflichtet. Darüber hinaus ist es selbst Leistungsa n-
bieter.
Kinder- und Jugendschutz ist Bestandteil aller
Angebote der Kinder - und Jugendhilfe und damit
Querschnittsaufgabe im Amt für Kinder, Jugendl i-
che und Familien.
Kinder- und Jugendschutz umfasst dabei sowohl
die konkrete - auch rechtliche Jugendschutzber a-
tung – indem Hinweisen aus der Bevölkerung
nachgegangen und Stellungnahm en zu Jugen d-
schutzanfragen erfolgen – als auch Projekte in
Form von Gruppenangeboten, Veranstaltungen,
Fortbildungen etc.
Folgende Beispiele verdeutlichen die Relevanz
des The mas im Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien:
Inobhutnahme-Baustein-System
Nach Beschluss des AKJF vom 16. Juni 2005
sollte die Verwaltung im Bereich der Hilfen zur
Erziehung konkrete Steuerungsinstrumente entw i-
ckeln, um die steigende Kostenentwicklung einz u-
grenzen.
Im Bereich der Inobhutnahme -Einrichtungen hat
das Amt für Kinde r, Jugendliche und Familien ne-
ben der wirtschaftlichen Situation hat auch die
fachliche Entwicklung geprüft:
Amtszielreport
19
Die Umstrukturierung sollte die geltenden pädag o-
gischen Prinzipien wie die Geschlechte r- und Al-
tersdifferenzierung, die Niederschwelligkeit, die
variable Versorgungs - bzw. Betreuungsintensität
und die Ergänzung der stationäre Hilfen durch
ambulante Hilfen, sichern und weiter entwickeln.
In einvernehmlichen Gesprächen mit den Trägern
der Kriseneinrichtungen konnte die Verwa ltung
eine – auch unter f inanziellen Gesichtspunkten –
bedarfsgerechte Umstrukturierung des Systems
erreichen.
Mit den Trägern der niedrigschwelligen Angebote
„Masy“ für Mädchen und junge Fra uen und „sleep -
in“ für Jungen und junge Männer sind für 2006
Gespräche mit dem Ziel termi niert, die bedarfsg e-
rechte und fachliche Neuausrichtung der Einric h-
tungen ebenfalls anzugehen.
Fachvortrag „Kinder im Internet – Gefahren, die
keiner kennt“
Am 24. November 2005
referierte eine Journali s-
tin auf Einladung des
Amtes für Ki nder,
Jugendliche und Familien
in Kooperation mit dem
Amt für Sch ule und
Weiterbildung und des
Arbeitskreises „Gegen
Gewalt in Familien “ zu
dem Thema „Kinder im
Internet – Gefahren, die
keiner kennt“.
In Schulen, zu Ha use,
bei Freundinnen und
Freunden oder auch im
Internet-Cafe überall sind Kinder und Jugendliche
heute online. Häufig unbeaufsichtigt, meistens
allein, gehen sie nicht nur auf Recherche für ihre
Hausaufgaben, sondern auch in den so g enannten
„Chat“.
Allzu leicht we rden sie dort aus Unkenntnis Opfer
pädokrimineller Täter.
Eine große Anzahl von Kindern und Jugen dlichen
wird täglich im Internet „verbal mis sbraucht“, erhält
unaufgefordert porn ographisches Bildmaterial
zugesandt, wird zu Treffen animiert und für
„Fotoshootings“ angewo rben.
Andererseits biete t das Internet für Kinder Mö g-
lichkeiten zur Kommunikation, zur Information und
zum Spielen , die ihnen keinesfalls vorenthalten
werden sollten.
Deshalb ist es wichtig, sie zu einem verantwo r-
tungsvollen Umgang mit diesem Medium hinzufü h-
ren und sie mit dem I nternat nicht alleine zu la s-
sen.
Neben der theoretischen Darstellung unterschie d-
licher Sachverhalte wurden auch praktisch anhand
eines „Live -Chats“ Möglichkeiten der Prävention
aufgezeigt.
Projekt SeM
In einem suchtpräventiven Bundesm odellprojekt
„SeM - Sekundäre Suchtprävention mit spätausg e-
siedelten Jugendlichen “ des Landschaftsverba n-
des Westfalen -Lippe und der Stadt Münster we r-
den riskant konsumierende junge Spätaussiedler,
deren Eltern und Mult iplikatoren für die Thematik
sensibilisiert und suchtpräventiv geschult.
Amtszielreport
20
Neuregelungen im SGB VIII
Am 01. Oktober 2005 trat das Kinder - und Ju-
gendhilfeweiterentwicklungsgesetz - KICK - in
Kraft. „Der Au ftrag der Jugendhilfe, das Wohl des
Kindes bei Gefährdung zu schützen, muss konkre-
ter ausgestaltet werden“, hieß es in dem von der
Bundesregierung im Sommer 2005 ins Gesetzg e-
bungsverfahren eingebrachten Entwurf zur Änd e-
rung des SGB VIII.
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder - und
Jugendhilfe behebt vorliegende Defizite, indem es
§ erstmals eine Vorschrift zu m Schutzauftrag bei
Kindeswohlgefährdung enthält (§ 8 a SGB VIII),
§ die bisherigen Vorschriften zur Inobhutnahme
und Herausnahme in §§ 42, 43 SGB VIII z u-
sammenfasst und die Krisenintervention ohne
oder gegen den Willen der Personensorgeb e-
rechtigten neu strukturiert (§ 42 SGB VIII),
§ erste Vorgaben zur persönlichen Eignung von
Fachkräften in der Kinder - und Jugendhilfe
normiert (§ 72 a SGB VIII),
§ im Bereich des Sozialdatenschutzes Lücken
schließt und durch sprachliche Konkretisieru n-
gen mehr Klarheit herstellt (§§ 61 Abs. 4, 62
Abs. 3 Nr. 3 u. 4, 64 Abs. 2 und 2 a, 65 Abs. 1
Satz 1 Nr. 3 u. 4 SGB VIII).
In einer Informationsveran staltung wurden die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KSD über die
Neuregelungen und die Auswirkungen auf die
Arbeit des KSD informi ert. Weitere Veranstaltu n-
gen mit den freien Trägern der J ugendhilfe sind
geplant.
Amtsziel 5 – Partizipation
„Wir möchten mit Familien gemeinsame Wege
beschreiten, um sie stärker mit ihren Wü nschen
und Interessen in die Ausgestaltung von Hilfepr o-
grammen oder Projekten einzubinden.“
Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist
eine zentrale Handlungsorientierung in der Kinder -
und J ugendarbeit. Sie bedarf keines spezifischen
konzeptionellen Ansatzes. Vielmehr findet die Par-
tizipation als verpflichten de Querschnittsau f-
gabe und durchgä ngiges Handlungsprinzip
u.
a. in den §§ 8 und 11 SGB VIII und im Kinde r-
rechtsabkommen der UN ihre rechtliche und polit i-
sche Begründung.
Wir gehen davon aus, dass junge Menschen selbst
über Lösungsmöglichkeiten verfügen , um sich
an Entscheidungsprozessen zu beteil igen. Daher
möchten wir Mädchen und Jungen Lernorte bieten,
an denen sie Verantwortungsübernahme ei n-
üben, Lösungskompetenzen erwerben und
selbstbestimmtes Handeln entwickeln können.
Wie Mitwirkung und Beteiligung gewährleistet wird,
ist nachfolgend an Beispielen beschrieben:
Verfahrensvorlage
„Jugendparlament für Münster“
Die Beteiligung von
Kindern und Jugendlichen
ist eine zentrale Leit -
maxime innerhalb der
Jugendhilfe und als
verpflichtendes und durch -
gängiges Han dlungsprinzip
u. a. in den §§ 8 und 11 SGB VIII und der UN -
Kinderrechtskonvention festgeschrieben.
Aktuell hat die Diskussion über mögliche Beteil i-
gungsformen von Kindern und Jugendlichen einen
neuen Stellenwert erhalten:
Amtszielreport
21
Das am 01. Januar 2005 in Kraft gesetzte Kinder -
und Jugendfördergesetz, die Anträge der Frakti o-
nen aller politischen Gremien und die Jugendl i-
chen selbst, fordern mehr Beteiligungsrechte von
Jugendlichen.
Der Hauptausschuss der Stadt Münster hat auf der
Grundlage der Beschlussv orlage „Jugendparl a-
ment für Münster“ im September 2005 das Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien beauftragt, zur
Vorbereitung der Einrichtung eines Jugendparl a-
ments im 1. Quartal 2006 ein Expertenhearing
durchzuführen.
Musikclub im Gleis 22
Das Gleis 22 bietet jungen Erwachsenen die Mö g-
lichkeit sich im Rahmen von Partys und Konzerten
einzubinden und ihre Lebenswelten abzubilden.
Diese inhaltlich ä ußerst erfolgreiche Arbeit wurde
Anfang 2005 durch ein Leservoting in der reno m-
mierten Fachzeitschrift „ Spex “, durch die Wahl auf
Platz 1 der besten Musikclubs im deutschspr a-
chigen Raum, erneut bestätigt.
Jugendfirmaprojekt im Wuddi
Das Wuddi hat in Kooperation mit der Geschwi s-
ter-Scholl-Realschule ein Jugendfirma-Projekt
gestartet. Die „Firma“ wird von den Jugendlichen
eigenverantwortlich geführt und aufgebaut. Die
Maßnahme wird durch das Institut der deu tschen
Wirtschaft in Köln unterstützt und legt höchsten
Wert auf die Selbstbestimmung durch die Jugen d-
lichen.
Einführung eines funktionalen Beschwerdema-
nagements in städt. Kindertageseinrichtungen
In jeder städtischen Kindertageseinrichtung wurde
ein Beschwerdemanagementsystem eingeführt,
welches die Möglichkeit bietet, Beschwerden sy s-
tematisch zu erheben, zu bearbeiten und die E r-
gebnisse kontinuierlich für die Qualitätssicherung
und -verbesserung der eigenen Arbeit zu nutzen.
Beschwerdemanagement verstehen wir als Mö g-
lichkeit, eine konstruktive Feedback - Kultur in
unseren Einrichtungen zu stärken.
Ordnungspatenschaft in Gievenbeck
Die Arena in Gievenbeck i st ein Erlebnisspielplatz
für Jugendliche im Alter von 10 - 15 Jahren. Nach-
dem sich Nachbarn über Lärm und Müll beschwe r-
ten, übernahmen drei Jugendliche eine Pate n-
schaft in Sachen Müll und Ordnung.
Kinderbeteiligung bei Spielplatzplanungen
Damit die über 300 städtischen Spielplätze kindge-
recht geplant und saniert werden, bietet das Ki n-
derbüro im Vorfeld Ideenbörsen an, um die Int e-
ressen der Kinder und Eltern nachhaltig zu be-
rücksichtigen.
Amtszielreport
22
Amtsziel 6 – Chancengleichheit
„Wir setzen uns dafür ein, dass alle Familien
gleiche Chancen haben. Wir wollen die Integr ation
von benachteiligten Kindern und Jugendl ichen
fördern.“
Damit verfolgt die Kinder - und Jugendhilfe das Ziel
und den Auftrag, sich besonders um die jungen
Menschen und Familien zu kümmern, die sich in
problembezogenen persönlichen oder gesel l-
schaftlichen Lebenssituationen befinden.
In den Abteilungen und Fachstellen des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien gibt es
durchgehend Angebote und Förderstrukturen, die
ihr besonderes Augenmerk auf diese Gruppen
richten.
Folgende Beispiele aus dem Jahr 2005 beschre i-
ben die Handlungsansätze zur Erre ichung dieses
Amtsziels:
Handlungsprogramm Osthuesheide
Der aus Vertretern von Politik, Verwaltung, Polizei,
Schulen und freien Träger n bestehende
„Arbeitskreis operative Maßnahmen Osthuesheide“
hat das Handlungsprogramm „Osthuesheide
2005/2006“ erstellt . Das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien hat dadurch mit vielen
Akteuren aus dem Stadtteil und Institutionen auf
die Bildung einer Gruppe von Ki ndern,
Jugendlichen und Heranwachsenden mit
sozialauffälligen und zum Teil kriminellen
Verhaltensweisen reagiert. Die Nichtakzeptanz von
Regeln im Zusammenleben der Menschen im
Sozialraum schaffte ein Klima der Angst und
Aufgeregtheiten. In der Anaylse der Täterschaft
stellt sich heraus, dass die Betroffenen
Jugendliche sind, die in kultureller Ausgrenzung,
mit schlechter beruflicher Perspektive,
erzieherischer Vernachlässigung durch die Eltern
und teilweise latenter Abschiebungsangst leben.
Dank gilt hier insbesondere der Bezirksverwa l-
tungsstelle Münster -Südost, der Pol izei Münster
(KK Jugend) , dem Kriminalpräventiven Rat, den
sozialen Akteuren im Stadtteil (Jugendzentrum
„Mobile“, Projekt „Wald und Heide“, „Treffpunkt
Waldsiedlung“), Schulen und Jugendeinrichtungen,
Teilen der Presse als auch verantwortlichen Bü r-
gerinnen und Bürgern und dem Rota-
ry Club Münster, dass das Handlung sprogramm
Osthuesheide initiiert und umgesetzt werden kon n-
te.
Mit den Bausteinen
§ soziale und pädagogische Maßnahmen/
Jugendarbeit
§ Angebote für Familien und Jugendliche im
Wohnquartier
§ strukturelle Maßnahmen und Initiativen
wurde ein vorwiegend sozialpädagogisches
Angebot für diese Zielgruppe entwickelt.
Die Betroffenen lernen, sich mit der Akzeptanz von
Regeln, der Erhöhung der Frustrationstoleranz, der
geeigneten Kommunikation in Stresssituationen
sowie der Auseinandersetzung mit
gesellschaftlichen Normen und Werten konstruktiv
auseinander zu setzen.
Ein erster Austausch der am Projekt beteiligten
Instituionen ergab, dass d as Angebot sowohl von
den Jugendlichen als auch deren Eltern
angenommen, positiv bewertet und als ein Beitrag
zum besseren Verständnis der im Wohnquartier
lebenden Menschen gesehen wird.
Ethnologische Projekte im
Fachwerk Gievenbeck
Den Kindertraum u nd den Jugendtreff im La Vie
besuchen viele Kinder und Jugendliche mit Migr a-
tionshintergrund. Im Rahmen der Integrationsarbeit
wurden im La Vie vom Fachwerk und dem Verein
„Ethnologie i n Schule und Erwachsenenbildung“
Projekte zum Thema „Islam“ und „Reis“ durchge-
führt.
Amtszielreport
23
Integration behinderter Kinder im ABI-Südpark
Ziel der integrativen Arbeit des ABI -Südparks ist
es, gegenseitige Berü hrungsängste abzubauen
und „den anderen“ in seiner Persönlichkeit wah r-
zunehmen und zu akzeptieren. Kindern mit Behi n-
derung sollen Fre izeitmöglichkeiten in ihrem
Wohnumfeld zugänglich gemacht werden.
Gruppenpädagogische Projekte im Lorenz Süd
Die Integration von Kindern und Jugendlichen aus
anderen Kulturen und Leben swelten wurde im
Stadtteilhaus Lorenz Süd 2005 durch unters chied-
lichste gru ppenpädagogische Projekte unterstützt.
Das Projekt Privjet 2 schaffte eine Integration des
ehemals geschlossenen Angebotes für russlan d-
deutsche Kinder, Jugendliche und Familien in dass
offene Kursprogramm des Stadtteilhauses. Eh e-
malige Kurs angebote wie Tanzen, Nähen etc.
werden nun von Kindern, Jugendlichen und Fam i-
lien verschiedenster Nationalitäten besucht.
Integration von Flüchtlingskindern
in Regelegangebote
Für Kinder und Jugendliche aus der Flüchtlingsei n-
richtung „Pulverschuppen “ wurden die Regelang e-
bote in Tageseinrichtungen für Kinder und in Schu-
len nutzbar gemacht. Die Integration in heterogene
Gruppen soll als Alternative zu einer Förderung in
einer nur von Flüchtlingskindern beset zten Gruppe
Sprachkenntnisse und soziale Kompeten zen er-
weitern.
Amtsziel 7 – Geschlechtsspezifik
„Wir stärken Mädchen und Jungen in ihren
unterschiedlichen Interessen und gehen durch
differenzierte Angebote in unserer Arbeit da rauf
ein.“
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
engagiert sic h in allen Aufgabenfeldern für die
Umsetzung dieser Querschnittsaufgabe. Besond e-
res Anliegen ist, die Geschlechtsdiffere nzierung
gleichgewichtig für Jungen und Mädchen bzw.
junge Männern und junge Frauen wirksam zu ge -
stalten und mit entsprechenden Konz epten und
Angeboten stetig weiterzuentwickeln.
Die folgende n Beispiele geben einen Überblick
über die geschlechtsspezifischen Angebote im Amt
für Kinder, Jugendliche und Familien.
Städt. Kinder- und Jugendeinrichtungen
Die städtischen Kinder - und Jugendeinr ichtungen
bieten verschiedene Projekte und Gruppen mit
geschlechtsspezifischen Schwerpunkten an.
Das La Vie in Gievenbeck veranstaltet im Rahmen
der Kinderpädagogik wöchentliche Mädchen - und
Jungentreffs, für Jugendliche werden Mädchen -
und Jungengruppen angeboten. Darüber hinaus
wird in einem Kooperationsprojekt „Mädchen und
Computer“ mit der Wartburghauptschule versucht,
Mädchen den Umgang mit Computern nahe zu
bringen und zu erleichtern.
Im Lorenz-Süd finden Angebote wie Mädchena k-
tionstage, Werkstattt age für Mädchen, Mädche n-
theatergruppen und Mädchentanzgru ppen statt. In
Kooperation wird mit der Grundschule Berg Fidel
eine AG zum Thema „starke Mädchen“ durchg e-
führt.
Amtszielreport
24
Das Wuddi bietet für 12 bis 17 -jährige Mädchen
offene Tanzangebote sowie spezielle Internetkurse
an. An die Jungen der Altersspanne zwischen 12
bis 20 Jahren richten sich verschiedene Sporta n-
gebote.
Im Jugendinformations- und -beratungs-
zentrum Jib werden in Kooperation mit der Ju-
gendtheaterwerkstatt Cactus e. V. Theaterprojekte
für Jungen und Mädchen durchgeführt.
Gleichzeitig werden geschlechtsdifferenzierte
Kreativprojekte sowie Kurse und Workshops für
Mädchen angeboten.
Speziell für Mädchen und junge Frauen veransta l-
tet die Einrichtung Projekte im Bereich Internet,
neue Medien und EDV.
Zur geschlechtsspezifischen Konfliktberatung
finden regelmäßige Sprechstunden sowohl für
Mädchen und junge Frauen als auch für Jungen
und junge Männer statt.
Fachstelle Drogenberatung
Die Drogenberatung bietet offene Frauentreffs für
drogenkonsumierende, substituierte und cleane
Frauen und deren Kinder an.
Darüber hinaus gibt es eine offene Sprechstunde
für Frauen sowie geschlechtsspezifische Beratung,
durch die drogenkonsumierenden Frauen individ u-
elle Hilfe und Aufnahme in therapeutischen Ei n-
richtungen vermittelt wird.
Zur Suchtvorbeugung finden regelmäßige ge-
schlechtsspezifische Prävention sangebote statt.
Hierzu zählen neben Fortbildung sveranstaltungen
und Schulungen mit MultiplikatorInnen auch eine
kontinuierliche Begleitung von Proje kten.
Jugendförderung
Die Jugendförderung stell t aus ihren Haushaltsmit-
teln Zuschüsse für die geschlechtsspezifischen
Projekte in den verschiedenen Kinder - und Ju-
gendeinrichtungen zur Verfügung. Darüber hinaus
ist von der Fachstelle die Fachveranstaltung „Ge n-
der F orum“ verantwortlich koordiniert und organ i-
siert worden. In ähnlicher Form soll im Jahr 2006
ein Jungentag stattfinden, der derzeit von der J u-
gendförderung entwickelt und vorbereitet wird.
Jugendhilfeplanung
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung werden ge-
schlechtsspezifische Grundlagen und Bedarfe in
sämtlichen Planungs - und Entwicklungsprozessen
berücksichtigt. Um dies angemessen umzusetzen,
ist die Jugendhilfeplanung ständiges Mitglied und
stellvertretende Geschäftsführung in der AG Mä d-
chen sowie Mitglied im Aktionsbündnis „Girls’Day“.
Die gemeinsam mit der AG Mädchen entwickelten
„Leitlinien für eine mädchengerechte Jugendhilfe in
Münster“ wurden am 23. Oktober 2005 vom AKJF
beschlossen.
Geschlechtsspezifische Schwerpunkte
in den städt. Tageseinrichtungen
Sowohl bei der Bedarfsplanung neuer Maßnahmen
als auch bei der Trägerauswahl für neue Einric h-
tungen fließen geschlechtsspezifische Grundl agen
ein. In der konkreten Alltagsarbeit finden sich diese
Aspekte z. B. bei der Spielzeugauswahl, der
Raumgestaltung oder der geschlechterdifferenzie r-
ten Gruppenarbeit wieder.
Jugendgerichtshilfe
Das Schwerpunktsachgebiet der Jugendgericht s-
hilfe bietet im Rahmen von Gruppenarbeit einen
offenen Mädchentreff in Hiltrup sowie ein Clique n-
angebot für Mädchen im selben Stadtteil an.
An gefährdete und straffällig gewordene Mä dchen
richtet sich ein Gruppenangebot in Gieve nbeck, an
gefährdeten und straffällig gewordenen Jungen ein
ähnlich strukturiertes Projekt in der Osthuesheide.
Ergänzend hierzu werden für die gleiche Pe rso-
nengruppe in der Osthuesheide und in Angelmo d-
de Sportangebote veranstaltet, die männlichen
Jugendlichen durch körperliche Betätigung einen
Aggressionsabbau und Körpererfahrung vermitteln
sollen.
Amtszielreport
25
Amtsziel 8 – Individuelle Hilfen
„Wir bieten qualif izierte Beratung, Inform ation und
Hilfe an und schaffen individuelle und passgenaue
Angebote. Dabei greifen wir gesellschaftliche
Trends und Herausforderungen frühzeitig auf.“
Der oft berechtigte Trend zur Individualisierung
von Hilfen und Ansprüchen gewi nnt auch für die
Kinder- und Jugendhilfe immer mehr an Bede u-
tung. Neben den bereits traditionell einzelfallorie n-
tierten Hilfen in den Hilfen zur Erzi ehung und in
den anderen individuellen Lei stungsbereichen des
Kinder- und Jugendhilfegesetzes und Beratung s-
angeboten wirkt sich dieser Trend auf eher traditi-
onell gruppen - und einzelfallunspezifische Bere i-
che wie der Kinder - und Jugendarbeit und der
Betreuung in Kindertageseinrichtungen aus.
Nachfolgende Beispiele zeigen die im Jahr 2005
begonnenen Maßnahmen und Schwerpunktse t-
zungen zur Realisierung dieses Amtsziels:
Projekt zur Vermittlung in
Qualifizierungsmaßnahmen
In der Streetwork wurde in Kooperation mit dem
Jugendausbildungszentrum Jaz gGmbH ein
niedrigschwelliges Projekt zur Vermittlung junger
Erwachsener in berufliche Qualifizierungs -
maßnahmen initiiert. Anlass für dieses Projekt war
die steigende Anzahl junger Menschen, die ohne
Schulabschluss die Schule verlassen und keinerlei
Chance haben, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß
zu fassen. Nur durch gezielt e Unterstützung und
individuelle Förderung kann bei dieser
Personengruppe eine Motivation für eine berufliche
Qualifizierung und somit eine Integration in den
Arneitsmarkt gelingen.
Obwohl das Angebot sich konzeptionell an junge
Menschen im Alter von 18 b is 27 Jahren richtete,
zeigte sich, dass es hauptsächlich von 18 - bis 23-
Jährigen genutzt wurde.
Schwangerschaftsberatungsstelle
Durch die Umsetzung der Hartz IV Gesetzgebung
ist eine intensive Beratung und Begleitung der
Frauen bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche
notwendig. Die Einführung des Gesetzes hat
schon früh bei vielen Frauen, die zur
Schwangerschaftsberatung und auch zur
Konfliktberatung kommen, zu Verunsicherungen
und zu Ängsten geführt. Sehr hoch ist auch das
Bedürfnis der Frauen und Famil ien nach
Informationen zu den ganz konkreten
Veränderungen, die insbesondere in der
Schwangerschaft und Elternzeit zu erwarten sind.
Hier kann die Beratungsstelle durch eine
kurzfristige und individuelle Terminvergabe gut auf
die persönlichen und familiäre n Gegebenheiten
reagieren und den Frauen und Familien als
Unterstützung in dieser neuen Lebenssituation zur
Seite stehen.
Fachdienst Eingliederungshilfen
Das Jugendamt ist gem. § 6 SGB IX Reha -
bilitationsträger für seelisch behinderte Kinder,
Jugendliche und junge Menschen (§ 35a SGB
VIII). Damit hat diese Personengruppe einen
Anspruch auf Teilhabe und Integration.
Um diesen Anforderungen besser gerecht zu
werden, ist zum 01. Juni 2005 im KSD der
Fachdienst für Eingliederungshilfe eingerichtet
worden.
Damit ist beabsichtigt, eine Gleichbehandlung der
Leistungsentscheidungen zu gewährleisten und
die Profilierung des Amtes als Reha -
bilitationsträger für Eingliederungshilfen seelisch
behinderter junger Menschen zu fördern.
Amtszielreport
26
Richtlinien zur Gewährung von wirtschaftlichen
Leistungen (einmalige Beihilfen und Zuschüsse)
In der täglichen Praxis der Wirtschaftlichen
Jugendhilfe hat sich herausgestellt, dass für
bestimmte Angebotsbereiche wie der stationären
Heimerziehung oder den gemeinsamen
Wohnformen für Mütt er und Väter einmalige
Beihilfen und Zuschüsse gewährt werden, die
bisher nicht kodifiziert waren.
Deshalb wurden analog der Richtlinien für
einmalige Beihilfen bei der Vollzeitpflege
Richtlinien zur Gewä hrung von wirtschaftlichen
Leistungen entwickelt, d ie eine Arbeit sgrundlage
für wirtschaftliche Hilfeleistungen bilden. Ziel war,
für gleiche Sachverhalte und Bedingungen
einheitliche Leistungen der öffentlichen
Jugendhilfe zu erreichen. Orientiert an den
eigenen Erfahrungen, den Sätzen des Sozial -
amtes u nd den Reg elungen anderer Träger der
öffentlichen Jugendhilfe enthalten die Richtlinien
finanzielle Regelungen, die ein gleich gelagertes
Verfahren ermöglichen.
Amtsziel 9 – Ressourcenoptimierung/
Qualitätsmanagement
„Wir stellen uns der Herausford erung, den
Mittel- und Personaleinsatz zu optimieren und
unsere Arbeit einer ständigen Qualitätskontrolle zu
unterziehen.“
Qualitätsmanagement umfasst Methoden und
Tätigkeiten zur fachlichen Weiterentwicklung der
jeweiligen Aufgaben. Unser Ziel ist es d abei, die
höchstmögliche Übereinstimmung mit den
Anforderungen zu erreichen, die an uns gestellt
werden.
Grundlage eines effektiven Qualitäts -
managementes sind Daten und Informationen ,
die in verschiedenen Arbeitsprozessen entstehen
und erfasst werden. Nur die systematische
Handhabung dieser Informationen ermöglicht es
uns beispielsweise, Fall - und Kostenentwicklungen
sowie Probleme und ihre Ursachen und Fogen zu
erkennen und richtig zu bewerten.
Ziel dieser Analyse ist es, wirksame Maßnahmen
abzuleiten, die entweder korrektiv oder präventiv
ausgerichtet sind.
Folgende Beispiele bilden die Entwicklung in den
jeweiligen Abteilungen zu diesem Amtsziel ab:
Trägerübergreifendes Forum
Im September 2005 hat der Rat der Stadt Münster
beschlossen, ein Trägerübergr eifendes Forum zur
Koordinierung und Bünd elung der Angebote im
Kinder-, Jugend -, Familien und Sozialbereich e x-
emplarisch in den Stadtteilen Gievenbeck und
Coerde einzurichten. Ziel des trägerübergreifenden
Forums ist es, Synergieeffekte zur Koord inierung
und Bündelung der Angebote in städt ischer und
freier Trägerschaft für Kinder, Jugendl iche und
Familien sowie im Sozialbereich aufzuzeigen und
zu nutzen. Zentrale Intention ist die Sicherung der
sozialen Infrastruktur.
Amtszielreport
27
Die Verwaltung hat vor diesem Hinte rgrund im
Dezember 2005 in den Stadtteilen Gievenbeck und
Coerde einen Workshop mit den vor Ort bestehe n-
den Arbeitskreisen durchgeführt. Ziel beider Ve r-
anstaltungen war e s, sich auf jeweils einen oder
mehrere Themenschwerpunkte zu ve rständigen,
anhand dere r die dem Trägerüber greifenden F o-
rum zugeschriebenen Aufgaben ang egangen und
konkretisiert werden können.
Die Ergebnisse der Workshops und das weitere
Verfahren werden in 2006 mit der noch zu konst i-
tuierenden Zentralebene des Trägerübergreife n-
den Forums kommuniziert.
Qualitätsmanagementsystem
für Kindertageseinrichtungen
Von 2003 bis 2005 wurde unter Federführung des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien von
der PädQUIS gGmbH Berlin - Kooperationsinstitut
der FU Berlin - das „ Qualitätsmanagementsys tem
Münster für Kindertageseinrichtungen“ (QUAMS)
mit 15 münster ischen Kindertageseinrichtungen
verschiedener Träger erfolgreich erprobt und ab-
geschlossen.
Ein Team der PädQUIS gGmbH untersuchte zu
Beginn des Projektes mit der Ki ndergartenskala
(KES-R) die Qualität der KiTas im Hinblick auf die
Bereiche Platz und Aussta ttung, Betreuung und
Pflege der Kinder, sprachliche und kognitive Anr e-
gungen, Aktivitäten, Interaktionen, Strukturierung
der pädagogischen Arbeit und Eltern und Erzi e-
her/Erzieherinnen.
Die Teams der Kindertagesei nrichtungen haben
auf der Basis der Ergebnisse dieser externen Qu a-
litätsfeststellung über zwei Jahre lang system a-
tisch an der Qualitätsentwicklung und -sicherung
ihrer jeweiligen Einrichtung. Abschließend wurde
die Qualität ein zweit es Mal mit der KES -R unter-
sucht. Qualität sverbesserungen wurden dabei in
bildungsrelevanten Bereichen wie Sprachförd e-
rung, Sachkunde, Umweltwissen, Förderung des
Verständnisses für Za hlen und Mathematik aber
auch in zahlreichen anderen Bereichen erzielt.
Auch erhielten die Tei lnehmenden Kenntnisse zur
perspektivischen Qu alitätsentwicklung und -
feststellung über das Projekt hinaus.
Einführung von Qualitätshandbüchern
In 2005 sind die Qualitätshandbücher der 29
städt. Kindertageseinrichtungen fertig gestel lt
worden.
Die Einführung der Qualitätshandbücher (QHB) ist
ein wichtiger Schritt im Qualitätsmanagement für
Kindertageseinrichtungen in städt. Trägerschaft. In
diesen Handbüchern sind die durch den Träger
(Stadt Münster) und die Einrichtungen erarbeitete n
und abgestimmten Standards beschrieben. Kont i-
nuierlich wird der Weiterentwicklungsprozess ab-
kumentiert.
Beschwerdemanagement
Mit vereinbarten Standards zu einem systemat i-
schen Beschwerdemanagement bieten die publ i-
kumsintensiven Einrichtungen der Abtei lung
„ Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit“
den Bürgerinnen und Bürgern eine offensive Mö g-
lichkeit, Anregungen, Beschwerden und Kritik ab-
zugeben.
Einzelvormundschaften in Münster
Das Grundsatzpapier „Wahrnehmung von Vo r-
mundschaften und Pflegschafte n in der Stadt
Münster“ liegt seit Ende 2005 vor. Vorgesehen ist,
dass die Aufgabe nwahrnehmung innerhalb des
Fachdienstes Vormundschaften und Pflegschaften
optimiert wird.
Dazu gehört u. a. eine ve rstärkte Zusammenarbeit
mit den beteiligten sozialen Diens ten, Organisatio-
nen und den Dezernaten des Amtsgerichts Mün s-
ter; beispielsweise auch im Rahmen eines örtl i-
chen Arbeitskreises.
Die Gewinnung von Einzelvormündern wird
durch den städtischen Fachdienst in Kooperation
mit freien Trägern der Jugendhilfe, Vere inen und
Organisationen erfolgen. Hierfür wird die örtliche
Tagespresse, das Lokalradio bzw. -fernsehen in
Anspruch genommen. Auf die vielfältigen Aufg a-
ben des Vormundes/Pflegers sollen interessierten
Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von Inform a-
tionsveranstaltungen neugierig gemacht und hi n-
gewiesen werden.
Amtszielreport
28
In diesem Zusammenhang ist auch die Erstellung
einer Informationsbrosch üre „Vormundschaften
und Pflegschaften in der Stadt Münster“ vorgese-
hen.
Ein Schulungskonzept für zukünftige ehrenamtl i-
che Einzel vormünder/innen und Einzelpfl e-
ger/innen entwickelt der Fachdienst bis zur So m-
merpause 2006.
Bestandteile sind:
§ ein Informationsgespräch
§ vier themenorientierte Gruppenabende sowie
§ ein Auswertungsgespräch in Form von Einze l-
gesprächen.
Gründung eines Qualitätszirkels mit den Anbie-
tern der Sozialpädagogischen Familienhilfe
Im Jahr 2005 wurde ein Qualitätszirkel mit den
Trägern, die in Münster die Leistung „Sozialpäd a-
gogische Fam ilienhilfe“ anbieten, gegründet. Ziel
war die Beschre ibung und Weiterentwicklung d er
Leistung sowie der Abschluss von Leistungsve r-
einbarungen mit den Anbi etern. Ende 2005 lagen
von allen Trägern abgestimmte Leistungsb e-
schreibungen vor. Die fachlichen Weiterentwick-
lungen sind in den „Leitsätzen der Weiteren t-
wicklung familienunterstützend er Erziehung s-
hilfen (SPFH)“ beschrieben. Die gemeinsame
Arbeit erwies sich als so gewinnbringend für alle
Beteiligten, dass vereinbart wurde, den Qualität s-
zirkel zu einer festen Einrichtung zu machen.
Qualifikationsgerechte Bezahlung von
Betreuungspersonen in der Tagespflege
Als Anerkennung der pädagogischen Leistung von
Betreuungspersonen in Kindertagespflege ist eine
Staffelung des Förderbetrages eingeführt worden,
der sich an der nachgewiesenen Qualifikation der
Betreuungspersonen orientiert.
Seit dem 01. August 2005 erhält eine Be -
treuungsperson in Kindertagespflege mit einer
Grundqualifikation einen Förderbeitrag von 1,70 €
die Stunde und eine Betreuungsperson mit einer
zusätzlichen Qualifikatio n von insgesamt 160
Ausbildungsstunden erhält dafür 2,70 € die Stunde
zusätzlich.
Zertifizierte Tagesmütterausbildung
Im Jahr 2005 wurde die erst e Tagesmütter -
ausbildung mit landesweit anerkanntem
Volkshochschulzertifikat abgeschlossen. Diese
baute auf einer vorhergehenden Grundausbildung
auf. Das überreichte Zertifikat ist durch den
Bundesverband für Kinderbetreuung in
Tagespflege e. V. anerkannt worden.
Betreuungsrechtsänderungsgesetz
Das Betreuungsrechtsänderungsgesetz trat zum
01. Juli 2005 in Kraft. Wesentliche Änderungen für
die Arbeit der Betreuungsstelle sind nachfolgend
aufgeführt:
§ Pauschalierung der Bezahlung der
Berufsbetreuer durch di e Justizkasse und
daraus resultierende Erhöhung der Fallzahlen
der Berufsbetreuer
§ Intensivierung der Aufklärung und Beratung
über Vollmachten und Betreuungsverfügungen
und Förderung der Wahrnehmung dieser
Aufgabe durch Dritte
§ Beglaubigung von Unterschrift en und
Handzeichen auf Vorsorgevollmachten oder
Betreuungsverfügungen
§ Unterstützung der Betreuer bei der Erstellung
des Betreuungsplanes. Hierzu sind Standards
zu erarbeiten.
§ Umfangreichere Weitergabe der Daten aus der
Mitteilungspflicht der Betreuer gegen über der
Betreuungsstelle an das Amtsgericht
Konkret führte die Pauschalierung der Bezahlung
der freiberuflichen - und Vereinsbetreuer zu einer
Verringerung der erzi elbaren Einkünfte der
Betreuer/innen. Um die wirtschaftliche Existenz der
Betreuer/innen un d Vereine nicht zu gefährden,
wurden die Fallzahlen erhöht. Aufgrund steigender
Fallzahlen sowie Aufgabe einzelner
Berufsbetreuer/innen konnte die Betreuungsstelle
diese Steuerungsfunktion wahrnehmen.
Amtszielreport
29
Neue Jugendamtssoftware
Zur Unterstützung der Gesch äftsprozesse für die
Bereiche Kommunaler Sozialdienst, Wirtschaftliche
Jugendhilfe, Unterhaltsvorschuss, Amtsvo rmund-
und Beistandschaften, Jugen dgerichtshilfe und
Adoption wurden Entscheidungen zugunsten einer
neuen Jugendamtssoftware getroffen. Das
Jugendamt setzt damit ein Vorhaben um, das in
den verschiedenen Vorl agen der Vergangenheit
zum Controlling und zum Rahmenkonzept zur
Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung in
Münster bereits erwähnt wurde.
Es soll eine Gesamtlösung für möglichst viele
Aufgabenbereiche installiert werden, die in erster
Linie
§ eine zentrale Datenhaltung sichert,
§ arbeitsteilige Prozesse im Hause unterstützt,
§ Schnittstellen zum Rechnungswesen der Stadt
Münster vorhält,
§ das Generieren von Statistiken
§ sowie das Controlling informationstechnisch
unterstützt.
Aufbau eines elektronischen Erfa ssungs- und
Auswertungssystems für die von den Erzi e-
hungsberatungsstellen an das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien berichteten Daten
Seit 1998 berichten die Erziehungsberatungsste l-
len jährlich im Rahmen eines abgestimmten Do-
kumentations- und Berichtswesen über ihre Lei s-
tungen. Dieses umfasse nde Erfassungssystem
wurde in den Jahren 2004 und 2005 gemeinsam
überarbeitet und so ang epasst, dass nun eine
elektronische Datenerfassung und Dat enauswer-
tung möglich ist.
Veränderungen innerhalb der Leistungsbereiche
und zwischen den Leistungsb ereichen werden
durch die Betrachtung von Zeitreihen aussagefäh i-
ger und geben präzisere Steuerun gshinweise. Die
Auswertungstabellen stehen sowohl den freien
Trägern als auch dem öffentlichen Träger zur Ve r-
fügung. Um den Nutzwert dieses Instruments zu
erhöhen, werden die erh obenen Daten ab dem
Jahr 2000 nachträglich in die Datenbank eing e-
pflegt.
Organisatorische Zuordnung der Arbeitsmark t-
initiative „AIM jug end+“ zum Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien
Als wesentliche Veränderungen des abgelaufenen
Jahres ist hinzuweisen auf die organisatorische
Zuordnung der Arbeit smarkt-Initiative Münster
(AIM) unter der neuen Bezeichnung „AIM jugend+“
zum Amt für Kind er, Jugendl iche und Familien.
Damit wurden die Konsequenzen aus der verä n-
derten Aufgabenstellung der AIM ab 2005 gezogen
Seit diesem Zeitpunkt hat eine Übertragung der
Arbeitsmarktpolitik der Stadt Münster an die
Arbeitsgemeinschaft mit der Agentur für Ar beit
Münster nach § 44 b SGB II stattgefunden und
u. a. die AIM sich ergänzend zugunsten der Zie l-
gruppen Jugendliche, Heranwachsende und allein
erziehende Frauen engagiert.
Der Themenschwerpunkt „Jugendberuf shilfe“ wird
mittlerweile ausschließlich von der AIM jugend+
besetzt. Damit einher ging auch die Verlagerung
der Zuständi gkeit für die Stadteilwerkstatt Nord
von der Fachstelle „Jugendsozialhi lfen“ aus der
Abteilung 51.2 zur AIM jugend+.
Amtsinterne Umstrukturierung zur neuen
Abteilung „Controlling un d zentraler Service“
Seit Sommer 2005 gibt es im Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien nach internen Umstru k-
turierungen eine neue Abteilung unter der Be-
zeichnung „Controlling und zentraler Service“.
Hier so llen vor dem Hintergrund der aktuellen und
erwarteten finanziellen Rahmenbedingungen
hauptsächlich die Themenbereiche (Finanz-)res-
sourcen, Controlling und Konsolidierung g ebündelt
werden (Fach- und Finanzcontrolling).
Konsolidierungsprogramm
Verwaltungsweit wurde der Personalabbau im
Rahmen der Spa r- und Konsolidierungsprogra m-
me 2002 -2005 und 2003 -2006 sowie aus Anlass
der Erhöhung der Arbeitszeit für Beamte im abg e-
laufenen Jahr fortgesetzt. Der Beitrag des Amtes
für Kinder, Jugendliche und Familien zu diesen
Programmen addiert sich zwischenzeitlich auf ca.
15 Stellen. Hinzu kommen weitere Stellen(anteile),
die - finanzneutral - zur Kompensation anderer
Bedarfe im Amt konsolidiert werden konnten /
mussten
.
Amtszielreport
30
Amtsziel 10 – Flexibilität
„Wir suchen nach Möglichkeiten, um bürger -
orientiert, flexibel und unbürokratisch zu arbe iten,
durch schnelle Hilfe bei kurzen Wegen“
Beispiele für die praxisnahe Umsetzung dieses
Amtsziels sind nachfolgend aufgeführt:
Ausbau der Tagespflege
Im Laufe des letzten Jahres wurde der Bereich der
Tagespflege weiter ausgeb aut. Hierdurch ist eine
flexible und bedarfsgerechte Betreuungsform für
jüngere Kinder sichergestellt und ein wicht iger
Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
gewährleistet. Die Zusammenarbeit und erfolgre i-
che Abstimmung der inhaltlich -fachlichen Arbeit
wurde mit dem T räger „Münsteraner Tageseltern
e. V.“ intensiviert.
Internetdatenbank im Jib
Gemeinsam mit gemeinnützigen Anbietern von
Ferienreisen wurde erstmalig im Jib eine Interne t-
datenbank eingerichtet, so dass Bürgerinnen und
Bürger schnell Angebote aller Ferienreisen für
Kinder, Jugendliche und Familien gebündelt finden
können. Auf kurzem Wege via Internet ist es ab
sofort möglich, individuelle und passgenaue Ang e-
bote zu finden und sich anzumelden.
www.ferienreisen.muenster.de
Flexible Öffnungszeiten
im Fachwerk Gievenbeck
Auf Wunsch vieler Besucherinnen und Besucher
aus dem Stadtteil Gievenbeck wurden
Öffnungszeiten eines Jugendtreffs und eines
Kindertreffs zwischen den Feiertagen zum
Jahresende eingerichtet.
Sonderfonds im Rahmen der
Schwangerschaftsberatung
Der Sonderfonds der Stadt Münster „Hilfen für
Schwangere und junge Mütter zu m Schutz des
ungeborenen Lebens“ , sowie die Bundesstiftung
„Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen
Lebens“ kann für schwangere Frauen in
schwierigen fi nanziellen Lebenssituationen einen
unmittelbaren, schnelle und unbürokratische
materielle Hilfeleistung sein.
Soziale Problemlage der Frauen sowie finanzielle
Notsituationen stehen bei der allgemeinen
Beratung meist in einem direkten Zusammenhang
und könne n mit der Beihlfe aus dem Sonderfonds
eine konkrete Entlastung erfahren.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der
Auswirkungen der Hartz IV Gesetzgebung stellte
diese Form der Unterstützung auch im Jahr 2005
einen wichtigen Beitrag dar, um
Schwangerschaftsabbrüche aufgrund schwieriger
wirtschaftlicher Lebensumstände zu vermeiden.
Angebotsanpassung
in der Fachstelle Drogenberatung
Die Mitarbeiter der Drogenhilfe überprüfen
regelmäßig ihre Angebotspalette in den
unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern. Es finde t eine
ständige Anpassung der Angebote statt, um
flexibel auf die sich ver ändernden Bedarfe zu
reagieren. Besonders drogenpolitische Ver -
änderungen und Szenetrends finden hierbei
Berücksichtigung.
Freiwilliges soziales Jahr
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Förd erung
eines freiwilligen sozialen Jahres bietet das Amt
für Kinder, Jugendliche und Familien jungen eng a-
gierten Menschen nach der schulischen Ausbil-
dung die Möglic hkeit, ein freiwilliges soziales Jahr
abzuleisten.
Hierzu stehen neun Einsatzstelle n in pädagog i-
schen Einrichtungen des Amtes zur Ve rfügung.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am FSJ sind
in die Aufgabenverteilung und Arbeit splanung der
Einsatzstellen eingebunden und werden veran t-
wortlich von einer pädagogischen Fachkraft ang e-
leitet und begleitet. Die Erfahrungen des FSJ we r-
den von den Tei lnehmerinnen und Teilnehmern
zur berufl ichen Orientierung genutzt und können
im Rahmen einer Ausbildung im sozialen Bereich
als Praktikum anerkannt werden.
31
32
4. LEISTUNGEN – EINFÜ HRUNG
Leistungen
Leistungen bzw. Produkte für die Bürgerinnen und
Bürger und für die Zufriedenheit mit der Aufgabe n-
erfüllung sind das steuerungsrelevante und mes s-
bare Ergebnis des kommun alen Handelns. Das
zum 01. Januar 2005 in Kraft getretene Gesetz
über ein Neues Kommunales Fi nanzmanagement
sieht in dem Produkt das zentrale Stru kturelement
für den zukünftigen kommunalen Haushalt, dem
Ressourcen- und
Leistungsinformationen zug e-
ordnet werden.
In Münster ist der Begriff des Produkts nicht neu.
Bereits mit den Überlegungen und Aktivitäten zum
Neuen Steu erungsmodell sind vor zehn Jahren
unter de r Münsteraner Bezeichnung der „Leistu n-
gen“ und des „Leistungskat aloges“ flächendeckend
Produkte definiert und nach einem einheitlichen
Raster beschrieben worden. Die Aktivitäten d ieser
Jahre liefern jetzt eine geeig nete Grundlage für die
anstehende (Neu-)Definition von Produ kten nach
den neuen landesrechtlichen Vorgaben.
Leistungsüberblicke
Hierauf bauen auch die folgenden Leistungsübe r-
blicke auf. Sie informieren kurz über den Inhalt der
Leistung und stellen in einem Zie lfenster vor, was
mit der Leistung erreicht we rden soll (Ergebnis -
/Wirkungsziele), was das Amt für Kinder, Jugendl i-
che und Familien dafür tun muss (Pr ogramm-
/Leistungsziele), wie es getan werden muss (Pr o-
zess-/Strukturziele) und was dafür eingesetzt wird
(Ressourcen). Zum letzten Punkt werden kons e-
quent nur die Ressourcen abg ebildet, die von der
Stadt Münster eingesetzt werden. Das heißt, dass
zwar z. B. die Volumina der Zuschüsse an freie
Träger dargestellt werden, nicht je doch weitere
Mittel oder Personal, das von den freien Tr ägern
selbst oder aus anderen Quellen finanziert wird.
§ Es ist die Zahl der städtischen Stellen aufge-
führt, die unmittelbar an der Leistungserste l-
lung beteiligt sind (damit bleiben die Fü h-
rungsebene, Verwaltungsstellen etc. größt en-
teils unberücksichtigt).
§ Unter Ausgaben/Einnahmen sind alle Za h-
lungsströme erfasst, die das Amt selbst vera n-
lasst hat (Ausgaben anderer Ämter [z. B. für
Personalkosten] sind damit nicht in den Ang a-
ben enthalten).
§ Im Feld Kosten/Erlöse ist der komplette Re s-
sourcenverbrauch für die Leistung ermittelt
(Personalkosten, Sachkosten einschließlich
Overhead, Verbräuche anderer Ämter, erste
kalkulatorische Kosten etc., Finanzleistungen).
Ferner sind die Schwerpunkte der Arbeiten im
Bereich der einzelnen Leistungen im Jahr 2005 –
teilweise die Highlights – dargestellt und es gibt
einen ersten Ausblick auf die anstehenden Aufg a-
ben im Jahr 2006.
Schließlich wird der in den vergangenen Jahren
begonnene Einstieg in die Formulierung und Erhe-
bung von Kennzahlen für die aufgeführten Lei s-
tungen fortgesetzt. Erst dadurch wird ein entsche i-
dender Schritt zur Verwirklichung der ergebnisor i-
entierten Steuerung vollzogen, die kons equent auf
die leistungsbezogenen Ziele auszurichten ist.
33
5. LEISTUNG EN – ÜBERBLICKE
10 Leistungsgruppen
28 Leistungen
01 Kindertagesbetreuung 01.01 Tageseinrichtungen für Kinder
01.02 Tagespflege für Kinder
01.03 Tagesbetreuung von Kindern in Gruppen außerhalb des
GTK
02 Kinder- und Jugendarbeit 02.01 Kinder- und Jugendarbeit
02.02 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
03 Jugendsozialarbeit 03.01 Jugendsozialhilfen
03.02 Jugendhilfe an den Schulen
03.03 Arbeitsmarktinitiative „AIM jugend+“, Jugendberufshilfen
04 Drogenhilfe 04.01 Suchtprävention
04.02 Suchtbegleitende und ausstiegsorientierte Hilfen
05 Familienförderung 05.01 Familienbildung
05.02 Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und
Personensorge
06 Erziehungs- und 06.01 Ambulante Hilfen
Eingliederungshilfen / Mitwirkung 06.02 Stationäre Hilfen
bei Gerichtsverfahren 06.03 Inobhutnahmen
06.04 Sozialpädagogische Angebote und Verfahrensmitwirkung
der Jugendgerichtshilfe
06.05 Mitwirkung in Verfahren vor dem Vormundschafts- und
Familiengericht
07 Beistandschaften 07.01 Beistandschaften
und Vormundschaftshilfen 07.02 Vormundschaften und Pflegschaften
07.03 Adoptionen
07.04 Unterhaltsvorschuss
08 Jugendhilfeplanung 08.01 Jugendhilfeplanung
09 Leistungen der Sozial- und
Gesundheitshilfe
09.01 Hilfen für alte, pflegebedürftige oder behinderte Menschen
09.02 Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten
09.03 (Gutachterliche) Stellungnahmen und Sozialberichte u. a.
für das Sozial- und Gesundheitsamt
10 Ressortübergreifende Angebote und
Dienste
10.01 Beratung im Rahmen bezirklicher Sozialarbeit,
Durchführung von / Mitwirkung an Stadtteilprojekten
10.02 Beratungsstelle und Förderung der Betreuungsvereine
10.03 Schwangerschaftsberatung (einschließlich Mittelvergabe
aus dem Sonderfonds)
Leistungen
34
01.01 Name der Leistung:
Tageseinrichtungen für Kinder
Rechtsgrundlagen:
§§ 22, 24, 25 und 26 SGB VIII
Zielfenster für das Jahr 2005:
Ergebnis-/
Wirkungsziele
Programm-/
Leistungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
(Was müssen wir tun?)
§ Die körperlichen und
geistigen Fähigkeiten
der Kinder fördern und
die Schulfähigkeit von
Kindern entwickeln.
§ Die Möglichkeiten für
Eltern verbessern,
Familie und Beruf zu
vereinbaren.
§ Sicherstellung des
Rechtsanspruches auf
einen Kindergartenplatz
für Kinder im Alter von
3-6 Jahren (100 % Ver-
sorgung)
§ Ausbau der Tages-
betreuungsangebote für
unter 3-jährige Kinder
bis zum Jahr 2010 mit
einer Versorgungsquote
von 20 %
§ Die Qualität der
Betreuung sichern und
verbessern.
§ Die Angebotsformen
vernetzen und die Öff-
nungszeiten unter Be-
rücksichtigung des Kin-
deswohls an den Wün-
schen der Eltern orien-
tieren.
§ Bedarfsgerechter und
zukunftsweisender An-
passung der Tages-
betreuungsangebote für
Kinder von 3-6 Jahren
§ Regelmäßige Kontrolle
der in Anspruch ge-
nommenen Mittel und
gfs. Korrektur einleiten
§ Weitere Plätze für unter
3-jährige Kinder schaf-
fen
Kurzdarstellung:
Die Einrichtungen, die über das Gesetz über Tageseinrich-
tungen für Kinder (GTK) und dem Tagesbetreuungsaus-
baugesetz (TAG) (u3-Ausbauprogramm) gefördert werden,
dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern.
Sie sollen die Familien entlasten und in ihrer Erziehungs-
aufgabe unterstützen. Ganztägige Angebote helfen Eltern
dabei besonders, Familie und Beruf zu vereinbaren.
Die Leistung wird von der Stadt Münster selbst und von
freien Trägern (Kirchen, Verbände, Vereine usw.) angebo-
ten. Die Einrichtungen gehören zum gesamtgesellschaftl i-
chen Bildungssystem und stellen die erste institutionelle
Bildungsinstanz für Kinder dar.
Schwerpunkt im Jahr 2005:
Trotz schwieriger Rahmenbedingungen konnte in Münster
der Rechtsanspruch für Kinder von 3 - 6 Jahren entspr e-
chend der Elternwünsche erfüllt werden.
In Albachten wurde eine neue Kindertageseinrichtung und
in Amelsbüren eine zusätzliche Gruppe (A nbau an städt.
Kita Sonnentau) eröffnet. Für Roxel wurde die Modellei n-
richtung für Kinder, Jugendliche und Familien - Kinderta-
geseinrichtung und Einrichtung der Kinder und Jugenda r-
beit unter einem Dach“ geplant – Eröffnung Herbst 2006.
Das Tagesbetreuungsausbauprogramm wurde weiteren t-
wickelt – rd. 100 neue Plätze für unter dreijährige Kinder
konnten dadurch bereits in 2005 geschaffen werden.
Ausblick für das Jahr 2006:
Weitere Plätze für unter 3-jährige Kinder sollen geschaffen
werden – das Tagesbetreuungsausbauprogramm für Ki n-
der unter drei Jahren wird quantitativ und qualitativ umg e-
setzt.
Es wird in Roxel die Modelleinrichtung gebaut und im
Herbst 2006 eröffnet.
Darüber hinaus wird mit der Planung weiterer Kindert a-
geseinrichtungen – z. B. in Gievenbeck und Handorf -
Dorbaum – begonnen.
Zum Entwicklungsschwerpunkt gehört auch, die Träger
über Umstrukturierungsmöglichkeiten zu beraten und B e-
darfsanpassungen z. B. für den weiteren Ausbau mit u3 -
Plätzen vorzunehmen.
Flexible und bedarfsgerechte Kindertagesbetreuungsange-
bote zu entwickeln ist ein wichtiges Ziel für das Jahr 2006.
In dem Zusammenhang bildet die Entwicklung der Kinde r-
tageseinrichtungen zu umfassenden Familienzen tren ein
zentrales Anliegen. Münster hat sich mit einer st ädt. Ein-
richtung (und weiteren Einrichtungen freier Träger) um die
Beteiligung im Pilotprojekt des Landes NRW „Weiteren t-
wicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzen t-
ren“ beworben.
Leistungen
35
Ressourcen Prozess-/
Strukturziele
(Was setzen wir ein?) (Wie müssen wir es tun?)
Stellen: 230,61
Ausgaben: 34,15 Mio. €
Einnahmen: 21,91 Mio. €
Reine städt. Ausgaben:
12,24 Mio. €
Kosten: 46.889.975 €
davon für
Plätze in Krippen
97.851 €
Plätze in Krabbelstuben
609.560 €
Plätze in kleinen
altersgemischten Gruppen
9.289.657 €
Plätze in
Kindergartengruppen
21.398.231 €
Plätze in Kindergartengrup-
pen mit Über-Mittag-
Betreuung
2.638.972 €
Plätze in
Tagesstättengruppen
8.627.070 €
Plätze in großen altersge-
mischten Gruppen
1.657.681 €
Plätze in Hortgruppen
2.195.125 €
Sonstige Kosten
375.828 €
Erlöse: 22.336.249 €
davon:
Landeszuschüsse
15.016.600 €
Elternbeiträge
6.546.952 €
Sonstige Erlöse
772.697 €
§ Qualitätsmanagement
betreiben, um die Pro-
zess- und Strukturquali-
tät in Einrichtungen mit
unterdurchschnittlicher
Raumgröße und Aus-
stattung sowie die
Qualität der pädagogi-
schen Interaktionen zu
verbessern. QuaMS-
Projekt auswerten.
§ Eng mit Trägern von
Tageseinrichtungen,
Fachberatungen, Politik
und Landesbehörden
kooperieren.
§ Berücksichtigung des
demografischen Fak-
tors bei den entspre-
chenden Altersgruppen
sowie entsprechende
Anpassung der Betreu-
ungsangebote in Kin-
dertageseinrichtungen
§ Monatliche Abfrage der
in Anspruch genomme-
nen Mittel und Hoch-
rechnung des Jahres-
verbrauches
§ Bedarfsgerechter Aus-
bau der Tagesbetreu-
ungsangebote durch
Umstrukturierung von
bestehenden Gruppen
sowie Schaffung neuer
Plätze gem. dem
Tagesbetreuungs-
ausbaugesetz und des
u3-Ausbauprogramms
der Stadt Münster
(Ratsbeschluss vom
09.02.2005)
Leistungen
36
Kennzahlen/Statistik:
2002 2003 2004 2005
Plätze insgesamt:
davon
8637 8657 8742 8703
Plätze in Krippen/Krabbelstuben: 54
Plätze in kleinen altersgemischten Gruppen: 855
davon bis 3 Jahre: 342
über 3 Jahre: 513
Plätze in TAG-Gruppen: 70
Plätze in Kindergartengruppen: 5.133
Plätze in Kindergartengruppen
mit Über-Mittag-Betreuung:
474
Plätze in Tagesstättengruppen: 1.485
Plätze in großen altersgemischten Gruppen: 319
Plätze in Hortgruppen: 313
davon für unter 3-jährige Kinder:
Versorgungsquote:
372
5,0 %
396
5,3 %
401
5,5 %
466
6,4 %
für 3 – 6-jährige Kinder:
davon ganztags
Versorgungsquote:
7.779
33,1 %
102,6 %
7.777
33,4 %
101,9 %
7.857
34,5 %
103,7 %
7.753
33,6 %
103,8 %
für schulpflichtige Kinder:
Versorgungsquote:
486
4,9 %
484
4,9 %
484
4,9 %
484
4,9 %
Leistungen
37
Kosten je Betreuungsform in Euro
9.289.657
21.398.231
2.638.972
8.627.070
1.657.681
2.195.125
375.828
97.851
609.560
Plätze in Krippen
Plätze in Krabbelstuben
Plätze in Kleinen
altersgemischten Gruppen
Plätze in Kindergartengruppen
Plätze in Kindergartengruppen
mit Über-Mittag-Betreuung
Plätze in Tagesstättengruppen
Plätze in großen
altersgemischten Gruppen
Plätze in Hortgruppen
Sonstiges
Erlöse in Euro
15.016.600
6.546.952
772.697
Landeszuschüsse
Elternbeiträge
Sonstige Erlöse
Leistungen
38
Von der Stadt Münster aufgewand-
te durchschnittliche Kosten pro
Platz (Gesamtsumme für städt.
Kitas und Kitas freier Träger)
2005
Kosten
in Euro
§ Plätze in Krippen
16.309
§ Plätze in Krabbelstuben
12.699
§ Plätze in kleinen alters-
gemischten Gruppen
10.865
§ Plätze in Kindergartengruppen
4.169
§ Plätze in Kindergartengruppen
mit Über-Mittag-Betreuung
5.567
§ Plätze in Tagesstättengruppen
5.809
§ Plätze in großen alters-
gemischten Gruppen
5.196
§ Plätze in Hortgruppen
7.013
Anzahl der Plätze
2005
Plätze
§ Plätze in Krippen
6
§ Plätze in Krabbelstuben
48
§ Plätze in kleinen alters-
gemischten Gruppen
855
§ Plätze in Kindergartengruppen
5.133
§ Plätze in Kindergartengruppen
mit Über-Mittag-Betreuung
474
§ Plätze in Tagesstättengruppen
1.485
§ Plätze in großen alters-
gemischten Gruppen
319
§ Plätze in Hortgruppen
313
Leistungen
39
16.309
12.699
10.865
4.169
5.567 5.809
5.196
7.013
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
18.000
Plätze in Krippen
Plätze in Krabbelstuben
Kleine altersgemischte Gruppe
Kindergartengruppe
Kindergartengruppe mit ÜMB
Tagesstättengruppe
Große altersgemischte Gruppe
Hortgruppe
Pro Platz Kosten der entsprechenden Betreuungsform in Euro Jahr 2005
6 48
855
5133
474
1.485
319 313
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
Plätze in Krippen
Plätze in Krabbelstuben
Kleine altersgemischte Gruppe
Kindergartengruppe
Kindergartengruppe mit ÜMB
Tagesstättengruppe
Große altersgemischte Gruppe
Hortgruppe
Anzahl der Plätze in der entsprechenden Betreuungsform im Jahr 2005
Leistungen
40
01.02 Name der Leistung:
Tagespflege für Kinder
Rechtsgrundlagen:
§§ 22, 23, 24, 24 a, 43, 72 a, 90, 99 SGB VIII
Zielfenster für das Jahr 2005:
Ergebnis-/
Wirkungsziele
Programm-/
Leistungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
(Was müssen wir tun?)
§ Verbesserung der
Vereinbarkeit von
Familie und Beruf.
§ Bedarfsgerechte Be-
reitstellung von Tages-
betreuungsplätzen in
Familien.
§ Ausbau der Tagespfle-
geverhältnisse um jähr-
lich 30 neue Plätze
§ Sicherung der Qualität
in der Tagesbetreuung
in Familien.
§ Förderung der individu-
ellen Fähigkeiten des
Kindes im familiären
Umfeld.
§ Tagesbetreuungsper-
sonen und Eltern bera-
ten und begleiten.
§ Nachgefragte Plätze an
Tagespflegepersonen
vermitteln.
§ Neue Tagespflegeper-
sonen gezielt werben
und qualifizieren.
§ Qualifizierungsmaß-
nahmen ausbauen und
Tagesbetreuungsper-
sonen qualifizieren
§ Die Qualität der Betreu-
ungsplätze überprüfen,
fördern und sichern.
§ Die Betreuungsperso-
nen durch gezielte An-
gebote vernetzen.
Ressourcen Prozess-/
Strukturziele
(Was setzen wir ein?)
(Wie müssen wir es tun?)
Stellen: 5,47
Ausgaben: 1,02 Mio. €
Einnahmen: 0,09 Mio. €
Kosten: 1,28 Mio. €
Erlöse: 0,06 Mio. €
In Kooperation mit den
Vereinen „Münsteraner
Tageseltern“ und dem „Ver-
band allein erziehender
Mütter und Väter“ (VAMV)
den Bedarf von Eltern ab-
decken, Qualität weiter
ausbauen und sichern so-
wie in Kooperation mit den
Familienbildungsstätten und
der VHS die Qualifizierung
weiter ausbauen.
Kurzdarstellung:
Kindertagespflege ist die Betreuung von Kindern bis zu
14 Jahren. Besonders Eltern mit Kindern unter 3 Jahren
favorisieren diese familiennahe und oft flexible, auf die
Betreuungsbedarfe der Eltern abgestimmte, Betreu-
ungsform.
Kindertagespflege findet entweder im Haushalt der
Betreuungsperson (Tagesmutter), im Haushalt der
Eltern (Kinderfrau) oder in anderen geeigneten
Räumen statt.
In der Betreuung in Familien werden Kinder alleine, mit
Geschwistern, mit den Kindern der Tagesmutter oder
mit bis zu 4 weiteren Tageskindern betreut. Die Kinder
werden in der Regel 3 - 5 Tage in der Woche betreut
mit einem täglichen Betreuungsumfang von 1 - 12
Stunden. Auch andere Betreuungsvarianten wie Wo-
chenendbetreuung oder über Nacht Betreuung sind
möglich.
Die Beratungsstelle für Kindertagespflege und der
Verein Münsteraner Tageseltern e. V. beraten, vermit-
teln, begleiten stadtteilorientiert Eltern und Tages-
betreuungspersonen
Schwerpunkt im Jahr 2005:
§ Abschluss der ersten (auf die Grundqualifizierung
aufbauende) Tagesmütterausbildung mit Volks-
hochschulzertifikat für 13 Frauen, Anerkennung
des Zertifikates durch den Bundesverband für
Kinderbetreuung in Tagespflege e. V.
§ Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes
(TAG) in Münster
§ Ausbau der Betreuung bei Tagespflegepersonen
um 30 Plätze entsprechend dem Programm Aus-
bau der Plätze für unter 3-Jährige (u3)
§ Standardmäßiger Ausbau der Grundqualifizierung
für alle Tagespflegepersonen
§ Finanzierung der Kindertagesbetreuung bei
Tagespflegepersonen in Abhängigkeit von deren
Qualifizierung, Einführung eines Stufenmodells
§ Gleichstellung der Kindertagespflege mit institutio-
nellen Betreuungsformen in Bezug auf die
Beitragsfreiheit von Geschwisterkindern und
den Wegfall des Vermögenseinsatzes.
§ Aktualisierung sämtlicher Informationsmaterialien
für Eltern und Tageseltern
§ Einführung des Feststellungsbescheides (Bestäti-
gung der Erforderlichkeit und Eignung der Tages-
pflegeperson) für Eltern
§ Die 5. Fachtagung für Tagesbetreuungspersonen
mit 50 Teilnehmerinnen aus der Stadt Münster
zum Thema: „Dem Burnout vorbeugen“
Leistungen
41
Ausblick für das Jahr 2006:
§ Weitere Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
durch die Novellierung des SGB VIII
§ Erstattung der Beiträge der Unfallversicherung
für Tagesbetreuungspersonen
§ Erstattung des hälftigen Versicherungsbeitrages
zur Alterssicherung für Tagespflegepersonen
§ Umsetzung der vom Land geforderten neuen Kin-
der- und Jugendhilfestatistik
§ Weiterer Ausbau der Plätze entsprechend dem
u3-Programm
§ Neuerstellung von Informationsmaterialien
§ Standardmäßiger Ausbau der Grundqualifizierung
für alle Tagesbetreuungspersonen
- Qualifizierungsanbote:
- Vorbereitungskurs
- Grundkurs
- Erste-Hilfe-Kurs
- 2. Kurs: Tagesmütter und -väter qualifizieren
sich (TMQ)
- Fachtagung
- Begleitkurs
- Qualifizierung in Tagesmüttertreffen
- Auffrischungskurse
§ Mitwirkung der Kindertagespflege im Projekt
„Familienzentrum“ (Konzeptphase)
0
1000
2000
3000
4000
5000
2000 2001 2002 2003 2004 2005
Unterrichtseinheiten
Kennzahlen/Statistik:
2002 2003 2004 2005
Erstberatung von Eltern: 500 540 555 510
Neuvermittlungen: 336 274 331 358
Bestehende Tagespflegeverhältnisse
(absolut, städt. betreut):
515 494 507 485
Teilnehmerstunden für Qualifizierungsmaßnahmen: 1491 1625 2026 4926
Teilnehmer/innen Qualifizierungsmaßnahmen: 127 122 182 305
Begleitete Tagesmütter-Treffen: k. A. k. A. 50 50
Verleih von Ausstattungsgegenständen: k. A. k. A. 250 270
Veröffentlichungen zur Tagespflege: k. A. k. A. 5 12
Neue qualifizierte Tagespflegepersonen: 26
Leistungen
42
01.03 Name der Leistung:
Tagesbetreuung von Kindern in Gruppen
außerhalb des GTK
Rechtsgrundlagen:
§§ 22, 25 SGB VIII
Zielfenster für das Jahr 2005:
Ergebnis-/
Wirkungsziele
Programm-/
Leistungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
(Was müssen wir tun?)
§ Die Möglichkeiten für
Eltern verbessern,
Familie und Beruf zu
vereinbaren.
§ Die körperlichen, geis-
tigen und emotionalen
Fähigkeiten der Kinder
fördern.
§ Die Ganztagsbetreuung
von Schulkindern
sichern und Schulfä-
higkeit von Kindern
unterstützen.
§ Das Angebot an
Plätzen in den Gruppen
bedarfsgerecht weiter-
entwickeln.
§ Die pädagogische
Qualität der Betreuung
von Kindern in den
Gruppen optimieren
und sichern.
§ In Stadtteilen, in denen
kein Angebot der offe-
nen Ganztagsschulan-
gebot für Schulkinder
besteht, alternative
Schulkinderbetreu-
ungsangebote sicher-
stellen
Ressourcen Prozess-/
Strukturziele
(Was setzen wir ein?)
(Wie müssen wir es tun?)
Stellen: 1,95
Ausgaben: 0,43 Mio. €
Einnahmen: 0,01 Mio. €
Kosten: 0,68 Mio. €
Erlöse: 0,03 Mio. €
In Zusammenarbeit mit dem
Verein „Eltern helfen Eltern“
e. V., dem die meisten als
Eltern-Kind-Gruppen orga-
nisierten Spielgruppen
angeschlossen sind, das
Betreuungspersonal und
freie Träger qualifizieren,
beraten und begleiten.
Kurzdarstellung:
Tagesbetreuung von Kindern in Gruppen, die mit frei-
willigen städtischen Mitteln gefördert werden - dazu
gehören
§ die Förderung von unter 3-jährigen Kindern in
Spielgruppen, die von Eltern selbst organisiert
werden (private Eltern-Kind-Gruppen) oder die von
Trägern der freien Jugendhilfe oder auch von Pri-
vatpersonen betrieben werden
§ die Förderung von unter 3-jährigen Kindern in
„Halbtagsgruppen“, die an 5 Tagen wöchentlich
vormittags geöffnet haben – von Eltern selbst or-
ganisiert oder von Trägern der freien Jugendhilfe
betrieben
§ die Förderung von Kindern in Schulkindgruppen -
von Eltern selbst organisiert oder von Trägern der
freien Jugendhilfe betrieben
Schwerpunkt im Jahr 2005:
§ Unterstützung, Beratung und finanzielle Förderung
der Gruppen außerhalb GTK.
§ Vermittlung der Kinder nachfragender Eltern in
diese Gruppen.
§ Verlagerung der Schulkinderbetreuungsangebote
in offene Ganztagsgrundschulen (OGS).
Ausblick für das Jahr 2006:
§ Das Spielgruppenangebot soll sichergestellt
werden.
§ Verlagerung von Schulkinderbetreuungsangeboten
an Standorte, wo Ganztagsschulangebote fehlen.
§ Gemeinsamer Fachtag zur Bildung unter 3-
Jähriger mit „Eltern helfen Eltern“ e. V. und
Paritätischem Wohlfahrtsverband
Leistungen
43
Kennzahlen/Statistik:
2002 2003 2004 2005
Plätze in Spielgruppen: 960 1.000 1.000 980
Plätze in Halbtagsgruppen: 51 59 59 92
Plätze in Schulkindgruppen: 180 226 226 43
Leistungen
44
02.01 Name der Leistung:
Kinder- und Jugendarbeit
Rechtsgrundlagen:
§§ 11 und 12 SGB VIII
Zielfenster für das Jahr 2005:
Ergebnis-/
Wirkungsziele
Programm-/
Leistungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
(Was müssen wir tun?)
§ Bereitstellen bedarfsge-
rechter, bezirksbezo-
gener Angebote
§ Sicherung der Qualität
§ Gewährleistung der
Trägervielfalt
§ Weiterentwicklung der
Betreuungsangebote in
den Ferien
§ Vernetzung der Ange-
bote mit schulischen
Angeboten
§ Angebote von Trägern
der Kinder- und
Jugendarbeit im
Rahmen des Berichts-
wesens bezirksbezo-
gen abbilden
§ Abstimmung der Ange-
bote und Beratung der
Träger
§ Ausbau der Kooperati-
on zwischen Jugendar-
beit und Schule
§ Planungssicherheit für
Träger herstellen
Ressourcen Prozess-/
Strukturziele
(Was setzen wir ein?)
(Wie müssen wir es tun?)
Stellen: 32,44
Ausgaben: 2,67 Mio. €
Einnahmen: 0,68 Mio. €
Kosten: 6,39 Mio. €
Erlöse
: 0,68 Mio. €
§ Aufstellung eines
kommunalen Jugend-
förderplanes
§ Weiterentwicklung der
Instrumente zur Quali-
tätssicherung und
-entwicklung
§ Bezirksbezogene Ver-
netzung, Weiterent-
wicklung der Kommuni-
kationsstrukturen im
Stadtteil (Arbeitskreise
etc.)
Kurzdarstellung:
Auf Grundlage der §§ 11 und 12 SGB VIII wird Kinder-
und Jugendarbeit für junge Menschen im Alter von 6 bis
27 Jahren organisiert. Durchgeführt werden diese An-
gebote von:
§ Freien Trägern
§ Jugendverbänden
§ Jugendgruppen
§ Initiativen und
§ Vom öffentlichen Träger der Jugendhilfe
Schwerpunkt im Jahr 2005:
§ Eröffnung der Kinder- und Jugendeinrichtung in
Albachten „Albatros“
§ Eröffnung der Kinder- und Jugendeinrichtung in
Hiltrup-West „37 Grad“
§ Organisation der Ferienbetreuung im Rahmen
der Offenen Ganztagsschule
§ Eröffnung der Jugendarbeit in Roxel in den
Räumen in der Schelmenstiege
Ausblick für das Jahr 2006:
§ Fertigstellung der Kinder- und Jugendeinrichtung
in Roxel
§ Planung der Kinder- und Jugendeinrichtung in
Handorf-Dorbaum
§ Fertigstellung des kommunalen Kinder- und
Jugendförderplanes
§ Durchführung eines Jungentages
Leistungen
45
Kennzahlen/Statistik:
2002 2003 2004 2005
Einrichtungen in der Förderstruktur, davon:
Stadtbezirk Münster- Mitte
in den Außenstadtbezirken
sowie in Trägerschaft von
freien Trägern:
und vom öffentlichen Träger der Jugendhilfe:
36
14
22
30
6
36
14
22
30
6
36
14
22
30
6
36
13
23
30
6
Öffnungsstunden der Einrichtungen insgesamt:
Öffnungsstunden im Stadtbezirk Münster– Mitte:
Öffnungsstunden in den Außenstadtbezirken:
50.519
18.969
31.550
44.801
16.467
28.334
45.250
16.979
28.271
42.316
14.749
27.567
Durchgeführte Qualitätszirkel: 2 2 2 1
Ganztagsbetreuung in den Ferien (Stunden insgesamt):
davon im Rahmen Offener Ganztagsschule:
Betreute Kinder:
davon im Rahmen Offener Ganztagsschule:
2479
841
2507
1086
3003
968
985
514
Leistungen
46
02.02 Name der Leistung:
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Rechtsgrundlagen:
§ 14 SGB VIII
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG)
Zielfenster für das Jahr 2005:
Ergebnis-/
Wirkungsziele
Programm-/
Leistungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
(Was müssen wir tun?)
Eltern, Erziehungsberech-
tigte und Multiplikatoren
dazu befähigen, dass sie
Kinder und Jugendliche vor
gefährdenden Einflüssen
schützen und ihnen Grund-
lagen für eine eigene Kritik-
fähigkeit und Eigenverant-
wortung vermitteln können.
§ auf aktuelle Jugend-
schutzthemen auf-
merksam machen,
§ über die gesetzlichen
Jugendschutzbestim-
mungen informieren,
§ die Elternkompetenz in
Erziehungsfragen för-
dern,
§ Multiplikatoren dazu
anregen, sich über ihre
bestehenden Konzepte
auszutauschen.
Ressourcen Prozess-/
Strukturziele
(Was setzen wir ein?)
(Wie müssen wir es tun?)
Stellen: 0,88
Ausgaben: 0,01 Mio. €
Einnahmen: 0,00 Mio. €
Kosten: 0,03 Mio. €
Erlöse: 0,00 Mio. €
§ Eltern und Multiplikato-
ren beraten und ggf.
an Fachdienste weiter-
vermitteln,
§ Kontakte zu Fachdiens-
ten und Behörden hal-
ten,
§ Präventive Maßnah-
men von freien Trägern
anregen und fördern,
§ Materialien bereitstel-
len,
§ Elternbriefversand,
§ Öffentlichkeitsarbeit
Kurzdarstellung:
Neben dem ordnungsrechtlichen und strukturellen
Kinder- und Jugendschutz ist der erzieherische,
präventive Kinder- und Jugendschutz ein zentrales
Aufgabenfeld.
Zu seinen Zielgruppen zählen Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene sowie Eltern, Erziehungsbe-
rechtigte und Multiplikatoren.
Themenschwerpunkte des Kinder- und Jugendschutzes
sind: Medien, Gewalt, Okkultismus, Freizeit und Kon-
sum
Schwerpunkt im Jahr 2005:
§ Durchführung der Informationsveranstaltung
„Kinder im Internet – Gefahren, die keiner kennt“
in Kooperation mit dem AK Gewalt in Familien
§ Beteiligung an der Alkoholpräventionskampagne
„Voll ist out“ in Kooperation mit der Fachstelle
Suchtvorbeugung für Eltern, Schulen, Gewerbe-
und Handel sowie für Jugendliche
§ Beschreibung des Handlungsfeldes erzieherischer
Kinder- und Jugendschutz im kommunalen
Jugendförderplan
Ausblick für das Jahr 2006:
§ Weiterführung der „Voll ist out“ Kampagne insbe-
sondere zu Karneval 2006 in Kooperation mit der
Fachstelle Suchtvorbeugung
§ Informationsveranstaltungen für Multiplikatoren
zu aktuellen Themen des Kinder- und Jugend-
schutzes
§ Multiplikatorenveranstaltungen zur Medienkompe-
tenz mit dem Fokus Internet
§ Errichtung von kontinuierlichen Kommunikations-
strukturen der beteiligten Akteure
Leistungen
47
Kennzahlen/Statistik:
2002 2003 2004 2005
Beratungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene: 120 130 125 95
Multiplikatorenberatungen: 247 265 280 210
Herausgegebene Materialien: 550 550 1.100 1.000
Verschickte Elternbriefe: 33.677 33.624 34.109 34.621
Leistungen
48
03.01 Name der Leistung:
Jugendsozialhilfen
Rechtsgrundlagen:
§ 13 SGB VIII
Zielfenster für das Jahr 2005:
Ergebnis-/
Wirkungsziele
Programm-/
Leistungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
(Was müssen wir tun?)
Sozialpädagogische Ange-
bote sicherstellen und ent-
wickeln, um soziale Be-
nachteiligungen und indivi-
duelle Beeinträchtigungen
auszugleichen.
§ Integrationsangebote
für Zugewanderte or-
ganisieren
§ Niedrigschwellige
Zugangswege zu Hilfe-
systemen für sozial
Benachteiligte sicher-
stellen
Ressourcen Prozess-/
Strukturziele
(Was setzen wir ein?)
(Wie müssen wir es tun?)
Stellen: 2,31
Ausgaben: 0,43 Mio. €
Einnahmen: 0,00 Mio. €
Kosten: 1,91 Mio. €
Erlöse: 0,02 Mio. €
§ Wohnortnah
§ in Kooperation mit den
Akteuren in den unter-
schiedlichen Bereichen
§ sozialraumorientiert
§ zielgruppen- und
szeneorientiert
Kurzdarstellung:
Die Jugendsozialhilfen umfassen die sozialpädagogi-
schen Maßnahmen und Projekte in den Bereichen
§ aufsuchende Jugendsozialarbeit
§ Wohnhilfen für wohnungslose junge Menschen
§ Wohnhilfen nach § 13 III SBG VIII
§ Integrations- und Migrationshilfen für ausgesiedelte
junge Menschen und Flüchtlinge
Alle Angebote richten sich an die Zielgruppe der
individuell beeinträchtigten und sozial benachteiligten
jungen Menschen.
Die Bereiche Integrationshilfen und Wohnhilfen umfas-
sen hier Trägerberatung und -förderung.
Schwerpunkt im Jahr 2005:
§ Individuelle Auswirkungen der Hartz-
Gesetzgebung, die veränderten Rahmenbedingun-
gen und die Umstrukturierung des Sozialhilfesys-
tems
§ Integration von Kindern und Jugendlichen aus
Flüchtlingsfamilien in Regeleinrichtungen
§ Erstellung eines Konzeptes für Migration
Ausblick für das Jahr 2006:
§ Durchführung einer Fachtagung für interkulturelle
Arbeit
§ Durchführung der Wanderausstellung „anders -
cool“ zu Migration
§ Konzeption und Durchführung eines sozialen
Kompetenztrainings mit Jugendlichen und jungen
Erwachsenen zur sekundären Suchtprävention
Leistungen
49
Kennzahlen/Statistik:
2002 2003 2004 2005
Wohnplätze und -projekte: 7 7
(5 ab 9/03)
5 5
(1 ab 09/05
Namentlich bekannte Personen im Rahmen
der aufsuchenden Arbeit beraten und begleitet 240 227 216 169
Leistungen
50
03.02 Name der Leistung:
Jugendhilfe an den Schulen im Rahmen
der Jugendsozialarbeit
Rechtsgrundlagen:
§ 13 SGB VIII in Verbindung mit § 81 SGB VIII
Zielfenster für das Jahr 2005:
Ergebnis-/
Wirkungsziele
Programm-/
Leistungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
(Was müssen wir tun?)
§ Stärkung persönlicher
Kompetenzen der
Schülerinnen und
Schüler
§ Vermeidung negativer
Schulkarrieren
§ Reintegration in das
Regelschulsystem
§ Sicherstellung und
Weiterentwicklung der
Jugendhilfeangebote
für benachteiligte Ju-
gendliche in Münster
§ Sicherstellung der
Präsenz an unter-
schiedlichen Schulen
§ Frühzeitige Unterstüt-
zung von Schülerinnen
und Schülern
Ressourcen Prozess-/
Strukturziele
(Was setzen wir ein?)
(Wie müssen wir es tun?)
Stellen: 9,61
Ausgaben: 0,53 Mio. €
Einnahmen: 0,00 Mio. €
Kosten: 1,10 Mio. €
Erlöse: 0,00 Mio. €
§ Vernetzung mit
anderen Anbietern
§ Definition klarer
Zuständigkeiten
§ Entwicklung von
integrierten Schulent-
wicklungs- und Ju-
gendhilfeplanung-
sinstrumenten
Kurzdarstellung:
Die Leistung umfasst:
§ Eigene Angebote für die Zielgruppe der Schülerin-
nen und Schüler und Lehrkräfte in den Hauptschu-
len und der städtischen Förderschule für soziale
und emotionale Entwicklung
§ Trägerförderung in den Bereichen Lernhilfen,
Hausaufgaben- und therapeutische Hilfen für indi-
viduell beeinträchtigte und sozial benachteiligte
Kinder und Jugendliche
§ Abstimmung der Angebote der Jugendhilfe mit der
Schulentwicklungsplanung
Schwerpunkt im Jahr 2005:
§ Durchführung des 5. Werkstattgespräches
Jugendhilfe - Schule
§ Entwicklung eines abgestimmten Verfahrens bei
Schulpflichtverletzung in Zusammenarbeit mit
dem Amt für Schule und Weiterbildung und der
Schulaufsicht
§ Definition von Angeboten für Benachteiligte an
offenen Ganztagsschulen
§ Überarbeitung der Konzeption „Jugendhilfe an
den Hauptschulen“
Ausblick für das Jahr 2006:
§ Einbindung in die Entwicklung von Angeboten an
Ganztagsschulen
§ Durchführung eines ersten dezentral organisierten
Werkstattgespräches Jugendhilfe – Schule im
Stadtbezirk Nord
§ Weiterentwicklung des Konzeptes „Fallkonferen-
zen“ an Schulen in Zusammenarbeit mit dem
Kommunalen Sozialdienst
Leistungen
51
Kennzahlen/Statistik:
2002 2003 2004 2005
Kontakte in Hauptschulen: 445 455 494 445
Sozialpädagogisch betreute Gruppenfahrten in der städt.
Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung: 4 4 3 4
Stunden Präsenz an den Hauptschulen pro Woche: 70 70
(80 ab 10/03) 80 80
Stunden Präsenz an einer Realschule: k.A. k.A. 5 5
Sozialpädagogische Intensivbetreuungen in der städt.
Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung: 8 14 21 17
Schülerinnen und Schüler in der städt. Förderschule für
soziale und emotionale Entwicklung: 171 178 182 182
VOSF-Verfahren an der städt. Förderschule für soziale
und emotionale Entwicklung: 75 76 52 69
Rückführungen der städt. Förderschule für soziale und
emotionale Entwicklung: 36 33 23 34
in Lernhilfen geförderte Kinder: 480 405 320 270
Leistungen
52
03.03 Name der Leistung:
AIM jugend+, Jugendberufshilfen
Rechtsgrundlagen:
§ 13 SGB VIII; § 16 Abs. 2 SGB II
Zielfenster für das Jahr 2005:
Ergebnis-/
Wirkungsziele
Programm-/
Leistungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
(Was müssen wir tun?)
Zum Ausgleich sozialer
Benachteiligungen oder zur
Überwindung individueller
Beeinträchtigungen Jugend-
liche bei der beruflichen
Ausbildung, Eingliederung
in die Arbeitswelt und sozia-
len Integration fördern.
Die jeweiligen Maßnahmen
der einzelnen Leistungsge-
setze (SGB III, SGB II, SGB
VIII) in ihrer Betreuungsin-
tensität auf die Jugendli-
chen und junge Erwachse-
nen mit unterschiedlichen
Schwierigkeiten, unter-
schiedlichen Stärken und
unterschiedlichem Betreu-
ungsbedarf abstimmen.
Ziel muss es in jedem Fall
sein, die jeweils vorhande-
nen Ressourcen im Interes-
se einer erfolgreichen beruf-
lichen und sozialen Einglie-
derung junger Menschen
bestmöglich zu nutzen.
Ressourcen Prozess-/
Strukturziele
(Was setzen wir ein?)
(Wie müssen wir es tun?)
Stellen: 4,25
Ausgaben: 2,04 Mio. €
Einnahmen: 0,77 Mio. €
Kosten: 0,01 Mio. €
Erlöse
: 0,00 Mio. €
Der Zugang zu den Leis-
tungen muss so gestaltet
werden, dass die für eine
Berufsintegration notwendi-
ge Hilfestellung geleistet
wird. Dies setzt eine ziel-
gruppenorientierte und
geschlechterdifferenzierte
Herangehensweise voraus.
Dies bedeutet, dass Frauen
und Männer gleichermaßen
ihre Qualifikation verbes-
sern, ihre Fähigkeiten ein-
setzten und sich beruflich
fortentwickeln können.
Kurzdarstellung:
§ Ziel der Jugendberufshilfe ist es, möglichst viel
Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung
und qualifizierte Arbeit zu bringen.
§ Sicherung des Übergangs Schule – Beruf in enger
Vernetzung mit Kooperationspartnern
Schwerpunkt im Jahr 2005:
Erklärtes Ziel der Arbeitsmarktreformen ist die Über-
windung der Jugendarbeitslosigkeit. Junge Menschen
ohne Arbeit und Ausbildung können in vielen Fällen
sowohl unter den Anwendungsbereich des SGB II und
SGB III als auch unter das SGB VIII fallen.
Die Abgrenzung der Aufgaben der Leistungsträger
bestimmt sich nach dem Zuschnitt der Zielgruppen und
nach dem Auftrag und Inhalt der Leistungsgesetze
sowie deren Zielrichtung. Dies erfordert von den Trä-
gern der Leistungen eine enge Kooperation, die aufge-
baut wurde. Durchführung der 1. Jugendkonferenz.
Ausblick für das Jahr 2006:
Der weitere Ausbau der Kooperation und die Versteti-
gung wird forciert, um die Ressourcen des SGB II, SGB
III und SGB VIII nicht nebeneinander, sondern mög-
lichst aufeinander abgestimmt einzusetzen.
Hierbei muss auch auf die Wirtschaftlichkeit geachtet
werden. Konkret bedeutet dies auch, dass Drittmittel
(z. B. Europäischer Sozialfond, Bundes- und Landes-
mittel) akquiriert werden.
Durchführung der 2. Jugendkonferenz.
Leistungen
53
Kennzahlen/Statistik:
2002 2003 2004 2005
Arbeitslose junge Menschen unter 25 Jahren
(Jahresdurchschnitt): 1.134 1.038 1.255 1.365
Teilnehmer/innen Stadtteilwerkstatt-Nord k. A. 18 15 42
Über AIM jugend+ geförderte Maßnahmeplätze
(incl. in 2004 begonnener Maßnahmen)
davon weiblich:
männlich:
k. A. k. A. k. A. 158
75
83
Jugend in Arbeit+ (ESF-Landesprogramm) 67 82 159 5
Leistungen
54
04.01 Name der Leistung:
Suchtprävention
Rechtsgrundlagen:
SGB VIII §1 Abs. 3; §11 Abs. 1 u. 3; § 13 Abs. 1; §
14 Landesprogramm gegen Sucht NRW
Zielfenster für das Jahr 2005:
Ergebnis-/
Wirkungsziele
Programm-/
Leistungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
(Was müssen wir tun?)
§ Eine hohe Lebenskom-
petenz junger Men-
schen und ein verant-
wortungsvoller Umgang
mit Suchtmitteln.
§ Für eigenständige
Suchtprävention quali-
fizierte Multiplika-
tor/innen.
§ Die Ressourcen für die
Suchtprävention in
Münster bündeln.
§ Die Sensibilisierung der
münsterschen Bevölke-
rung für Sucht und
Suchtvorbeugung
§ Information und
Präventionsberatung
für Multiplikator/innen
anbieten.
§ Projekte entwickeln
und begleiten.
§ Fortbildungen und
Fachtagungen anbie-
ten.
§ Die Öffentlichkeit über
Suchtursachen und
-vorbeugung informie-
ren.
§ Suchtpräventive Ange-
bote in Münster koordi-
nieren und vernetzen.
Ressourcen Prozess-/
Strukturziele
(Was setzen wir ein?)
(Wie müssen wir es tun?)
Stellen: 2,20
Ausgaben: 0,03 Mio. €
Einnahmen: 0,03 Mio. €
Kosten: 0,27 Mio. €
Erlöse: 0,02 Mio. €
§ Die unterschiedlichen
Adressaten mit ziel-
gruppenspezifischen
Konzepten erreichen
§ suchtpräventive Ange-
bote in Münster anre-
gen und koordinieren
§ langfristig angelegte
Kampagnen entwickeln
und etablieren
Kurzdarstellung:
Multiplikator/innen für Suchtvorbeugung, insbes. aus
Schule und Jugendhilfe, werden in ihrem fachlichen
Handeln
§ informiert, beraten und unterstützt zu allen
suchtpräventiven Fragestellungen,
§ dazu motiviert, Suchtprävention in den Erziehungs-
und Lehralltag zu integrieren und/ oder strukturelle
Rahmenbedingungen zu fördern, durch die Sucht-
risiken minimiert werden und
§ für eigenständige Suchtpräventionsarbeit mit
jungen Menschen und ihren Betreuungs- und
Bezugspersonen qualifiziert.
Schwerpunkt im Jahr 2005:
§ Alkoholpräventionskampagne „VOLL ist OUT“, eine
Initiative mit vielen unterschiedlichen Angeboten
und Aktionen für Jugendliche, Eltern, Schule,
Jugendhilfe, Handel und Gewerbe und mit dem
Ziel der Auseinandersetzung mit dem eigenen
Konsumverhalten und dem Erlernen eines verant-
wortungsvollen Umgangs mit Alkohol.
§ Umsetzung SeM – sekundäre Suchtprävention für
spätausgesiedelte junge Menschen in Münster;
ein bundesweites Modellprojekt in Kooperation mit
dem LWL, gefördert durch das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge
§ Peerschulungen in der off. Jugendarbeit nach dem
Konzept „Peers wissen mehr“ des LWL
Ausblick für das Jahr 2006:
§ Fortführung und Weiterentwicklung der Alkoholprä-
ventionskampagne „VOLL ist OUT“
§ Umsetzung des Modellprojektes „SeM – Sekundä-
re Suchtprävention mit spätausgesiedelten
Jugendlichen in Münster“
§ Erarbeitung neuer Konzepte zur Sekundärpräven-
tion im Rahmen der Zusammenführung von Sucht-
prävention, Streetwork und Jugendberatung
§ „Peers wissen mehr“ - Peerschulungen zur Sucht-
prävention in der offenen Jugendarbeit
§ Fortschreibung bewährter Konzepte zur Suchtvor-
beugung in weiterführenden Schulen
§ Verankerung struktureller Prävention in Schule und
Jugendhilfe (Regelwerke, Maßnahmenkataloge)
§ Intensivierung der Kooperationsbezüge und Absi-
cherung der Arbeit des Vereins eve&rave Münster
Leistungen
55
Kennzahlen/Statistik:
2002 2003 2004 2005
Präventionsberatungen: 230 240 190 225
Schülerseminare und Informationsveranstaltungen*: 120 90 57 63
Projektentwicklungen und -begleitungen: 15 46 49 30
durchgeführte Fortbildungstage: 18 14 17 27
*Informationsveranstaltungen der Fachstelle Drogenberatung einschl. Suchtpr ävention
Leistungen
56
04.02 Name der Leistung:
Suchtbegleitende und ausstiegsorientierte Hilfen
Rechtsgrundlagen:
§ 1 Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII i.V.m. § 8 Abs. 3 SGB VIII,
§ 1 KJHG, § 2 Abs. 5 KJHG (§ 35a SGB VIII)
Zielfenster für das Jahr 2005:
Ergebnis-/
Wirkungsziele
Programm-/
Leistungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
(Was müssen wir tun?)
§ Sofort helfen, das
Überleben sichern
und Schaden
begrenzen.
§ Die Öffentlichkeit ent-
lasten, das Thema
Sucht versachlichen
und dadurch für mehr
Akzeptanz zu sorgen.
§ Betroffene in die Ge-
sellschaft beruflich und
sozial reintegrieren.
§ Ein akzeptierendes,
suchtbegleitendes,
offenes Angebot für
Drogengebraucher
schaffen
§ Elternarbeit organisie-
ren und Selbsthilfe
fördern
§ Stationäre Ausstiegs-
prozesse vorbereiten,
begleiten und die
Nachsorge sichern
Ressourcen Prozess-/
Strukturziele
(Was setzen wir ein?)
(Wie müssen wir es tun?)
Stellen: 7,55
Ausgaben: 0,26 Mio. €
Einnahmen: 0,07 Mio. €
Kosten: 0,86 Mio. €
Erlöse
: 0,10 Mio. €
§ Hilfen für Drogengebrau-
cher vor, während (auf-
suchend) und nach der
Haft anbieten
§ niedrigschwellige Ange-
bote vorhalten.
§ einen Elternkreis einrich-
ten und begleiten
§ die Selbsthilfegruppen
unterstützen
Kurzdarstellung:
Drogenabhängige werden auf ihren Wegen begleitet.
Es wird eine breite Palette begleitender Hilfen angebo-
ten, um die Zeit des Ausprobierens und Experimentie-
rens mit legalen und illegalen Drogen mit möglichst
geringen Risiken zu überstehen.
Um die Bedürfnisse und Konsumgewohnheiten der
Szenen zu berücksichtigen, arbeiten wir eng mit Ehe-
maligen und Selbsthilfeinitiativen zusammen.
Dabei werden die gesamte Familie aber auch der be-
troffene Bürger einbezogen, wobei Freiwilligkeit und
Anonymität jederzeit garantiert werden.
Schwerpunkt im Jahr 2005:
§ Optimierung der Versorgung von Jugendlichen mit
problematischen Konsummustern
§ Weiterentwicklung des Schwerpunktes „Sucht und
Migration“
§ Aufarbeitung der offenen Fragen im Zusammen-
hang mit der Umsetzung von Hartz IV für unser
Klientel
§ Mitwirkung der Drogenhilfe an den Eingliederungs-
leistungen nach SGB II
§ Umsetzung der „Qualitätssicherung der Drogen-
hilfe durch Dokumentation und Statistik“
Ausblick für das Jahr 2006:
§ Optimierung der Versorgung von Jugendlichen
mit problematischem Cannabiskonsum
§ Einführung des Qualitätsmanagements nach
EFQM in der Drogenhilfe
§ Qualitätssicherung der Drogenhilfe durch
Dokumentation und Statistik
§ Unterstützung von Wohnprojekten für
Drogengebraucher
§ Ausbau des Modells „Haftvermeidung“
Leistungen
57
Kennzahlen/Statistik:
2002 2003 2004 2005
Offene Sprechstunden: 151 151 151 245
davon „Offene Sprechstunde“ k. A. k. A. k. A. 151
„Frauensprechstunde“ k. A. k. A. k. A. 47
„Jugendsprechstunde“ k. A. k. A. k. A. 47
Kontakte in der offenen Sprechstunde: k. A. k. A. 755 k. A.
Elternberatungen: k. A. 413 k. A. 498
Offene Angebotstage im suchtbegleitenden Bereich: 100 100 100 100
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich: 5.732 4.775 4.912 6.000
Klientenkontakte im ausstiegsorientierten Bereich 4.954 5.510 5.221 5.303
Gruppenangebotstage: 50 50 72 159
davon: „Cleangruppe“ *) k. A. k. A. k. A. 48
„EKS-Gruppe“ **) k. A. k. A. k. A. 48
„Elternkreis“ k. A. k. A. k. A. 63
Kontakte in den ausstiegsorientierten Gruppenangeboten: 350 350 398 982
Vermittlungen in Entgiftungs- und
Entwöhnungsbehandlungen: 398 351 286 213
Kooperationstreffen zur Abstimmung der Hilfen vor Ort: 83 89 117 134
*) „Cleangruppe“ ist bis Ende 2004 eigenständiger Verein „dream -team e.V., daher statistisch nicht e rfasst
**) EKS-Gruppe (Ehemalige Kiffer Selbsthilfegruppe) wurde aufgrund der hohen Nachfrage im September 2004 gegrü n-
det, heute fester Bestandteil der Drogenhilfe mit wöchentlichen Gruppentre ffen
Leistungen
58
05.01 Name der Leistung:
Familienbildung
Rechtsgrundlagen:
§ 16 Abs. 2 Ziffer 1 SGB VIII
Zielfenster für das Jahr 2005:
Ergebnis-/
Wirkungsziele
Programm-/
Leistungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
(Was müssen wir tun?)
Erziehungsverantwortliche
nehmen die Angebote der
geförderten Familienbil-
dungsstätten an und kön-
nen damit ihre Erziehungs-
verantwortung besser wahr-
nehmen.
Die Arbeit der freien Träger
der Familienbildungsstätten
unterstützen durch verbind-
liche Regelungen, fachliche
Absprachen und Finanzie-
rungshilfen sowie durch
Unterstützung im fachpoliti-
schen Meinungsbildungs-
prozess.
Ressourcen Prozess-/
Strukturziele
(Was setzen wir ein?)
(Wie müssen wir es tun?)
Stellen: 0,30
Ausgaben: 0,24 Mio. €
Einnahmen: 0,00 Mio. €
Kosten: 0,33 Mio. €
Erlöse: 0,00 Mio. €
Regelmäßiger Austausch
auf bilateraler Ebene und
Vernetzung im Rahmen des
Qualitätszirkels Familienbil-
dungsstätten. In diesem
Qualitätszirkel sind vier
Familienbildungsstätten und
die Volkshochschule vertre-
ten.
Kurzdarstellung:
Kurse, Seminare und Projekte der Familienbildungs-
stätten in freier Trägerschaft in insgesamt elf Leis-
tungsbereichen (u. a. Angebote der Beziehungsgestal-
tung mit ihren Anforderungen an Kommunikations-,
Kooperations- und Konfliktfähigkeit, Angebote zur
Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
Angebote zum Erziehungsverhalten, Angebote zu
Fragen der Ernährung, Gesundheit und Umwelt, Ange-
bote zu Fragen der Haushaltsführung, Gestaltung und
Kreativität, Angebote für Familien in besonderen Le-
benslagen)
Schwerpunkt im Jahr 2005:
Im Oktober 2005 wurde dem Ausschuss für Kinder
Jugendliche und Familien der „Erste Bericht Familien-
bildungsstätten in Münster, 2005“ (V/0824/2005) prä-
sentiert. Der Bericht wurde im Rahmen des Qualitäts-
zirkels erarbeitet. Es wurden zur Darstellung der Arbeit
der Familienbildungsstätten sieben Arbeitsfelder gebil-
det, mit deren Hilfe die heutige Ausrichtung und die
aktuellen Herausforderungen der Familienbildung in
Münster aufgezeigt wurden.
Die weiteren Kapitel beschäftigen sich mit dem Bereich
der Kooperation sowie mit den Finanzierungsmodalitä-
ten der Träger. Abgeschlossen wird der Bericht mit
einem Ausblick auf die zu erwartenden Anforderungen.
Ausblick für das Jahr 2006:
Umsetzung der im „Ersten Bericht Familienbildungsstät-
ten in Münster, 2005“ benannten Ziele:
Ausbau der Familienbildung vor Ort
- Intensivierung der Kooperationsformen z. B.
mit Kindertageseinrichtungen (Familienbildung und
Familienzentren)
- Intensivierung der Vernetzungs- und Öffentlichkeits-
arbeit
Systematische Erfassung der einzelnen
Arbeitsfelder
Leistungen
59
Kennzahlen/Statistik:
2002 2003 2004 2005
Termine Qualitätszirkel Familienbildungsstätten:
4 5 4 7
Termine bilaterale Gespräche mit den Trägern, die im
Qualitätszirkel Familienbildungsstätten zusammenge-
schlossen sind:
9
4 4 5
Hauptamtliche Mitarbeiter/innen der Familienbildungsstät-
ten:
k.A. k.A. k.A. 20
Honorarkräfte der Familienbildungsstätten (ca.):
k.A. k.A. k.A. 640
Teilnehmer/innen (ca.)
davon Erwachsene:
davon Kinder:
k.A.
k.A. k.A. 35.000
25.000
10.000
Gesamtumsatz der Familienbildungsstätten (in Mio. €):
k.A. k.A. k.A. 2,3
Leistungen
60
05.02 Name der Leistung:
Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft
und Personensorge
Rechtsgrundlagen:
§§ 16 ff. SGB VIII
Zielfenster für das Jahr 2005:
Ergebnis-/
Wirkungsziele
Programm-/
Leistungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
(Was müssen wir tun?)
§ Kinder sollen zu einem
schuldfreien und hand-
lungsfähigen Umgang
mit der Scheidungssitua-
tion befähigt werden.
§ Betroffene sollen dabei
unterstützt werden, Un-
terhaltsansprüche gel-
tend zu machen.
§ Eltern sollen unterstützt
werden, lösungsorien-
tiert und kindzentriert ih-
re bisher gemeinschaft-
lich verantworteten Be-
reiche neu zu ordnen
(Elternvereinbarung).
§ Beratung, Vermittlung,
Begleitung bei konflikt-
haften Umgangsrege-
lungen und Erstellung
einer Elternvereinba-
rung.
§ Lösungsorientierte
Beratungen zur Neu-
ordnung aller bisher
gemeinschaftlich ver-
antworteten Bereiche
anbieten.
§ konflikthafte Umgangs-
regelungen begleiten.
§ Kinder einbeziehen und
unterstützen.
§ Hilfen anbieten, um
Unterhaltsansprüche
durchzusetzen.
Ressourcen Prozess-/
Strukturziele
(Was setzen wir ein?)
(Wie müssen wir es tun?)
Stellen: 5,85
Ausgaben: 0,74 Mio. €
Einnahmen: 0,00 Mio. €
Kosten: 1,26 Mio. €
Erlöse
: 0,00 Mio. €
§ Erstberatungen zeitnah
sicherstellen.
§ Die Anforderungen
unterschiedlicher Ad-
ressaten berücksichti-
gen und Kinder und
Jugendliche einbezie-
hen.
§ Mit Maßnahmeträgern
kooperieren und Hilfen
vermitteln.
Kurzdarstellung:
§ Familien werden beraten, um ein partnerschaftli-
ches Zusammenleben zu fördern, Krisen und Kon-
flikte zu bewältigen und die Elternverantwortung
wahrzunehmen, wobei in geeigneten Fällen die
Kinder einbezogen werden.
§ Ebenso finden Beratungen bei Trennung der Eltern
statt oder wenn gerichtliche oder vereinbarte Um-
gangsregelungen ausgeübt werden sollen.
§ Junge Volljährige werden beraten und unterstützt,
um ihre Unterhaltsansprüche geltend zu machen.
Schwerpunkt im Jahr 2005:
Seit August 2003 hat die Kooperationsvereinbarung zur
Leistung „Begleiteter Umgang“ zwischen einerseits der
Beratungsstelle Südviertel, der Ber atungsstelle für
Eltern, Kinder und Jugendliche des Caritasverbandes
für die Stadt Münster e.V., der Psyc hologischen Bera-
tungsstelle der Ev. Kirche des Diakonischen We rkes
Münster e. V. sowie der Beratungsstelle des Vereins
Trialog e. V. und a ndererseits dem Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien der Stadt Münster Gültigkeit.
Im Jahr 2005 wurde die Kooperationsvereinbarung um
zwei Verfahrensregelungen ergänzt (Stichtag:
01. November 2005):
1. Bei der Vermittlung des „Begleiteten Umgangs“
findet spätestens innerhalb von 4 Wochen nach
Zustellung des Gerichtsbeschlusses ein erster Ge-
sprächstermin zwischen der Beratungsstelle, dem
Kommunalen Sozialdienst und den Kindeseltern
statt. Ein entsprechendes Informationsschreiben
für die Eltern – Elternmerkblatt – wurde entwickelt.
2. In begründeten Einzelfällen hat das Familiengericht
nach Rücksprache die Möglichkeit einen kurzfristig
terminierten Umgangskontakt im Sinne eines „be-
aufsichtigten Umgangskontaktes“ anzuordnen mit
dem Ziel, einen Erstkontakt zwischen Kind und
umgangsberechtigtem Elternteil innerhalb von 7
Tagen nach dem gerichtlichen Beschluss herbeizu-
führen.
Ausblick für das Jahr 2006:
Der im Jahr 2003 begonnene Dialog mit den Koopera-
tionspartnern wird fortgesetzt.
Insbesondere werden erh obene Daten analysiert,
Erfahrungen ausgetauscht als auch Fachthemen im
Kontext von „begleitetem Umgang“ bearbeitet mit dem
Ziel den begleiteten Umgang zu optimieren.
Leistungen
61
Kennzahlen/Statistik:
2002 2003 2004 2005
Vorgänge/Fälle von Beratung gem. § 17 SGB VIII: 178 189 173 222
Vorgänge/Fälle von Beratung gem. § 18 III SGB VIII: 250 247 284 342
Leistungen
62
06.01 Name der Leistung:
Ambulante Hilfen
Rechtsgrundlagen:
§§ 20, 27-32, 35, 35a, 41 SGB VIII
Zielfenster für das Jahr 2005:
Ergebnis-/
Wirkungsziele
Programm-/
Leistungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
(Was müssen wir tun?)
§ Eine angemessene
Hilfeplanung und Leis-
tung der Jugendhilfe
soll nach individuellen
Erfordernissen sicher-
gestellt werden.
§ Die Qualität soll über
die Hilfeplanung in
Kooperation mit Fach-
diensten und freien
Trägern sichergestellt
werden.
§ Sozialpädagogische
Familienhilfe (SPFH)
1. Begrenzung der
SPFH-Hilfedauer
auf grundsätzlich
längstens 18 Mo-
nate
(neu seit 2005)
2. Mit dem zur Verfü-
gung stehenden
Stundenkontingent
i.H.v. 49.000 Std.
im Laufe des Jah-
res auskommen
(neu seit 2005)
§ Die individuelle Situation
des Kindes durch pädago-
gische Maßnahmen
verbessern.
§ In Kooperation mit
freien Trägern die Stan-
dards entwickeln.
§ Sozialpädagogische Fami-
lienhilfe (SPFH)
Zu 1. Bereits zu Hilfebe-
ginn Festlegung von Zie-
len, die im Zeitraum von 18
Monaten erreicht werden
können
Zu 2. Regelmäßige Kon-
trolle der in Anspruch ge-
nommenen Stunden und
ggfls. Korrektur einleiten
Kurzdarstellung:
Angebote der Jugendhilfe, die nach individuellen,
erzieherischen und ambulanten Erfordernissen im
Einzelfall geplant, eingeleitet und gesteuert werden.
Neben der kurzzeitigen und prozessorientierten Bera-
tung werden ambulante Hilfen zur Erziehung abgeklärt
und begleitet in Form von (§§ des SGB VIII)
§ Betreuung und Versorgung in Notsituationen § 20
§ Sonst. päd./therap. Leistungen § 27.2
§ Erziehungsberatung § 28
§ Sozialer Gruppenarbeit § 29
§ Erziehungsbeistandschaften § 30
§ Sozialpädagogischer Familienhilfe § 31
§ Erziehung in einer Tagesgruppe (HTG) § 32
§ Heilpädagogischen Horten § 27.2
§ intensive sozialpädagogische
Einzelbetreuung § 35
§ Eingliederungshilfen § 35a
§ Hilfen für junge Volljährige § 41
Schwerpunkt im Jahr 2005:
In einer Arbeitsgruppe (SPFH-Qualitätszirkel) von
freien Trägern und Fachkräften des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien wurde die Konzeption der
sozialpädagogischen Familienhilfe überarbeitet.
Im Vordergrund standen deutlich veränderte Anforde-
rungen an dieses Aufgabenfeld und die dort tätigen
Fachkräfte.
Veränderte familiäre Bedarfslagen (wie z. B. psych.
kranke Eltern, Multiproblemfamilien und Familien mit
Migrationshintergrund) machen aktivierende und nie-
derschwellig-kompensatorische Impulse erforderlich.
Gleiches gilt für präventive, familienunterstützende
Hilfen angesichts wachsender Bedarfe – besonders in
belasteten Stadtteilen/Wohnquartieren.
In der SPFH Leistung führte die Leitziel- und Konzept-
entwicklung zu teilweise neuen Formen der Angebots-
erbringung (Gruppenarbeit, Intensivhilfen und nachge-
hende kompensatorische Begleitung).
Ferner wurden sämtliche ambulanten HzE-Standards
überprüft und modifiziert.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2006 wurden entsprechen-
de interne Rahmenvorgaben u. a. zu Leistungsumfang
und -dauer verfügt.
Leistungen
63
Ressourcen Prozess-/Strukturziele
(Was setzen wir ein?)
(Wie müssen wir es tun?)
Stellen: 21,67
Ausgaben: 7,59 Mio. €
Einnahmen: 0,01 Mio. €
Kosten: 9,04 Mio. €
Erlöse: 0,28 Mio. €
§ Auf den Einzelfall be-
zogene ambulante Hil-
fen sollen bedarfsge-
recht und zeitnah ver-
mittelt werden.
§ Die soziale Kompetenz
von Familien, Kindern,
Jugendlichen, jungen
Volljährigen und jungen
Menschen soll verbes-
sert werden.
§ Sozialpädagogische
Familienhilfe (SPFH)
Zu 1. Nach Ablauf von
12 Monaten im Rah-
men des Hilfeplange-
spräches Festlegung
der notwendigen Schrit-
te und deren Zeitpunkte
bis zum Hilfeende
Zu 2. Mtl. Abfrage des
Stundenkontingentes
und Hochrechnung des
Jahresverbrauches
(Finanzcontrolling)
Ausblick für das Jahr 2006:
§ Umsetzung bezirklicher Angebote der Gruppenar-
beit im Rahmen der SPFH
§ Optimierung der Steuerung des Leistungsauf-
kommens der Leistungen gem. § 30 und 31 –
Jahresgesamtkontingente – (siehe auch Kennzah-
lenangaben in diesem Datenbereich)
§ Ausweitung der ambulanten Hilfeformen für junge
Volljährige unter Nutzung vorhandener Rechtsan-
sprüche gem. SGB II und III
§ Umsetzung der modifizierten Standards ambulan-
ter Hilfen
§ Kinderschutzkonzeption gem. § 8a SGB VIII ent-
wickeln und umfassende Informationsarbeit mit
Trägern der freien Jugendhilfe
Leistungen
64
Kennzahlen/Statistik:
Fallzahlen (je nach Hilfeform Zahl der Kinder, Jugen dlichen
oder jungen Volljährigen bzw. der Familiensy steme)
- ab 2005 Bestand zum Jahresende plus beend ete Fälle im lfd.
Jahr
- bis 2004 weitgehend Stichtagsdaten (zum 31.12.)
2002 2003 2004 2005
§ Versorgung in Notsituationen § 20 k. A. 41 42 17
§ Fälle ambulant betreutes Wohnen/ sonst. päd./therap.
Leistungen § 27.2 – ab 2005
davon junge Volljährige:
5
5
§ Fälle institutioneller Erziehungsberatung § 28
(i.R. HPV § 36)
davon junge Volljährige:
12 18 24 28
1
§ Fälle sozialer Gruppenarbeit § 29
davon junge Volljährige:
5 68
52 54
0
§ Fälle für den Einsatz von Erziehungsbeiständen/
Betreuungshelfern § 30
davon junge Volljährige:
92
k. A.
116
k. A.
154
13
183
18
§ Fälle aufsuchender Familientherapie § 27.2
davon junge Volljährige:
3
k. A.
7
k. A.
10
k. A.
15
7
Sozialpädagogische Familienhilfe § 31
Fälle von Sozialpädagogischer Familienhilfe insgesamt
§ Zu 1. Hilfedauer
Beendete Hilfen insgesamt:
davon beendete Hilfen innerhalb von 18 Monaten
davon beendete Hilfen über 18 Monate Dauer
davon beendete Hilfen innerhalb von 18 Monaten in %
davon beendete Hilfen über 18 Monate Dauer in %
§ Zu 2. Stundenkontingent (49.000 Std.)
In Anspruch genommene Stunden im Jahr
176
k. A.
178
k. A.
212
83
72
11
87
13
k. A.
220
98
76
22
78
22
48.801
§ Fälle von Erziehung in einer Tagesgruppe (HTG) § 32 92 81 86 80
§ Fälle der Betreuung in heilpädagogischen Horten
§ 27.2 50 50 49 49
§ Fälle intensiver sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 35, davon junge Volljährige
27
k. A.
20
k. A.
54
31
47
39
§ Eingliederungshilfen § 35 a (neu aufgenommen 2003):
davon junge Volljährige
k. A. 62 46 59
8
§ Ambulante Hilfen für junge Volljährige § 41 i.V.m. §§
27, 28, 30, 35, 35 a k. A. k. A. k. A. 78
Leistungen
65
06.02 Name der Leistung:
Stationäre Hilfen
Rechtsgrundlagen:
§§ 19, 20, 33, 34, 35a, 41 SGB VIII
Zielfenster für das Jahr 2005:
Ergebnis-/
Wirkungsziele
Programm-/
Leistungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
(Was müssen wir tun?)
§ Die individuell erforderli-
che Erziehung und Ver-
sorgung sicherstellen.
§ Eine verantwortliche,
tragfähige Lebensper-
spektive erarbeiten.
§ Die Rückkehr in die Fa-
milie.
§ Pflege- oder Heimerzie-
hung vermitteln.
§ Die Verselbständigung
von Jugendlichen und
jungen Volljährigen un-
terstützen
§ Heimerziehung und
sonstige betreute
Wohnformen
1. Unterbringung in
Münster in 75 % der
Neufälle innerhalb
der nächsten 2 Jahre
§ Junge Volljährige
1. Reduzierung des
Anteils an stationären
Hilfen (§ 34)
2. Absenkung der Quote
der Weitergewährung
von Hilfen für junge Voll-
jährige
§ Hilfen orientiert an den
Problemlagen und den
Bedürfnissen des ein-
zelnen Kindes/ Jugend-
lichen individuell gestal-
ten.
§ Die pädagogische Qua-
lität von Lebensorten
und Betreuungsformen
sicherstellen und för-
dern.
§ Heimerziehung und
sonstige betreute
Wohnformen
1. Bei entsprechender
Eignung Vermitt-
lung in ortsnahe
Einrichtungen
§ Junge Volljährige
Zu 1. und 2.
Spätestens 6 Monate
vor Volljährigkeit Über-
prüfung des weiteren
stationären Hilfebedar-
fes
Kurzdarstellung:
Intensive Erziehungs- und Eingliederungshilfen außer-
halb des Elternhauses für Kinder, Jugendliche und
junge Volljährige, deren Anspruch auf verantwortliche
Erziehung, individuelle Förderung und Schutz vor
Gefährdung durch ambulante oder teilstationäre Hilfen
in der Familie vorübergehend oder auf Dauer nicht
sichergestellt werden kann. Möglich sind:
§ Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter
und Kinder
§ Vollzeit- und Verwandtenpflege
§ Heimerziehung und sonstige betreute
Wohnformen,
§ Krisenklärung/Abklärung
§ Eingliederungshilfen
§ Hilfen für junge Volljährige
Schwerpunkt im Jahr 2005:
§ Gemeinsame Entwicklung und Verabschiedung
der „Leitsätze der fachlichen Steuerung des Leis-
tungsbereiches Heimerziehung gemäß § 34 SGB
VIII“ mit der AG 6 Erziehungshilfen
§ Rahmenkonzept Weiterentwicklung der Hilfen zur
Erziehung in Münster Teil IV – Stationäre Hilfen
(AKJF-Vorlage)
§ Intensivierung der ortsnahen Unterbringung von
Kindern und Jugendlichen in Münster
§ Sicherstellung fachlicher Standards durch verbind-
liche Strukturen der Fachberatung der städt.
Fachdienste
§ Weiterentwicklung von Richtlinien/Arbeitshilfen
für eine fachgerechte und kostenbewusste Aufga-
benwahrnehmung (Arbeitshilfen und Handbuch)
§ Themenzentrierte Bewerbergruppenarbeit für
Adoptiv- und Pflegeeltern
§ Informations- und Auswahlgespräche für Bewer-
ber/innen des Angebots „Befristete Vollzeitpflege“
§ Konzeptionsentwicklung für das Intensivangebot
(Beratung) für Pflegeeltern
§ Begleitung und Evaluation des Beratungs- und
Unterstützungsangebots für Herkunftseltern in
Kooperation mit der Beratungsstelle EB-Südviertel
§ Fortbildungsreihe für Adoptiv- und Pflegeeltern
sowie für erziehende Großeltern (Klön-Cafe)
§ Konzeptionelle Weiterentwicklung des Leistungs-
bereichs § 19 SGB VIII
Leistungen
66
Ressourcen Prozess-/
Strukturziele
(Was setzen wir ein?)
(Wie müssen wir es tun?)
Stellen: 28,00
Ausgaben: 20,27 Mio. €
Einnahmen: 2,23 Mio. €
Kosten: 22,89 Mio. €
Erlöse: 2,72 Mio. €
§ Die individuellen Voraus-
setzungen und Erfolgs-
chancen der Hilfegewäh-
rung müssen im Vorfeld
zuverlässig geprüft wer-
den.
§ Alle Beteiligten müssen
zusammen wirken und
die Kinder und Jugendli-
chen angemessen betei-
ligen.
§ Heimerziehung und
sonstige betreute Wohn-
formen
1. Eingehende Prüfung
im Einzelfall, ob ortsnahe
Unterbringung möglich ist
§ Junge Volljährige
Zu 1. und 2.
Einzelfallprüfung im
Rahmen des Hilfeplans,
ob ambulante Betreuung
möglich ist
Ausblick für das Jahr 2006:
§ Konzeptionelle Klärungen, angemessene Betre u-
ungsformen im Leistungsbereich § 35a unter Be-
rücksichtigung der vollständigen Zuständigkeit für
junge Volljährige (z.T. vorher LWL)
§ Überprüfung der Leistungsinhalte und fachlichen
Standards der Hilfegewährung für junge Volljähri-
ge gemäß § 41
§ Verringerung des stationären Hilfeanteils zuguns-
ten ambulanter Hilfen für junge Volljährige
§ Qualifizierung der Bezirkssozialarbeit durch Teil-
nahme am überregionalen ASD-Qualitäts-
entwicklungszirkel des Landesjugendamtes Westf.
Lippe
§ Fortführung des neuen Beratungs- und Unterstüt-
zungsangebots für Herkunftseltern
§ Intensivierung der Kooperationsgespräche mit den
lokalen Heimträgern zur Weiterentwicklung au f-
einander abgestimmter Angebotsformen (u. a. fa-
milienanaloge Lebensformen)
§ Kriterien zur Auswahl von Heimen
Leistungen
67
Kennzahlen/Statistik:
Fallzahlen (je nach Hilfeform Zahl der Kinder, Jugen dlichen oder
jungen Volljährigen bzw. der Familiensy steme)
- ab 2005 Bestand zum Jahresende plus beendete Fälle im lfd.
Jahr
- bis 2004 weitgehend Stichtagsdaten (zum 31.12.)
2002 2003 2004 2005
• Gem. Wohnform Mütter/Väter und Kinder § 19:
21 26 26 32
• Vollzeitpflege § 33: (bis 2004 nur Stichtagszahl)
Bis 2004 alle Fälle einschl. Beratungsfälle bei Verwandtenpflege
davon Verwandtenpflege:
(ab 2005 nur noch Fälle mit Leistung gem. § 33 SGB VIII )
Kurzzeitpflege:
Dauerpflege § 33, S.1 :
Sonderpflege in Dauerpflegen § 33, S. 2 :
davon junge Volljährige:
§ Heimerziehung in Kriseneinrichtungen § 34
(bis 2004 nur Stichtagszahl)
§ Heimerziehung und sonstige betreute Wohnform § 34
(bis 2004 nur Stichtagszahl)
Davon neu begonnene Fälle in 2005
Davon junge Volljährige (ab 2005)
davon am 31.12.2005 im Bestand (Stichtagszahl)
davon in Münster (Stichtagszahl)
davon außerhalb Münster (Stichtagszahl)
§ Stationäre Eingliederungshilfen § 35 a
(bis 2004 einschl. junge Volljährige)
davon junge Volljährige (ab 2005):
§ Stationäre Hilfen für junge Volljährige
(§ 41 i.V.m. §§ 33, 34, 35a)
192
98
1
93
13
34
.236
k.A.
198
99
1
98
16
31
283
9
198
99
1
98
16
24
310
16
147
10
0
92
45
2
128
424
115
127
298
158
140
28
13
142
Leistungen
68
06.03 Name der Leistung:
Inobhutnahmen
Rechtsgrundlagen:
§ 42 SGB VIII
Zielfenster für das Jahr 2005:
Ergebnis-/
Wirkungsziele
Programm-/
Leistungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
(Was müssen wir tun?)
Sicherstellung des physi-
schen und psychischen
Schutzes von Kindern und
Jugendlichen in gefährden-
den Situationen durch
§ Gewährung von
materieller Versorgung
(Unterkunft u. Verpfle-
gung),
§ pädagogischer Hilfe
und
§ Vermittlung (in Koope-
ration mit Eltern,
Einrichtungen usw.)
§ Die Qualität von Ange-
boten durch Hilfepla-
nung und die Koopera-
tion mit Fachdiensten
und freien Trägern
sichern.
§ Die Elternarbeit
intensivieren.
Ressourcen Prozess-/
Strukturziele
(Was setzen wir ein?)
(Wie müssen wir es tun?)
Stellen: 1,18
Ausgaben: 1,93 Mio. €
Einnahmen: 0,04 Mio. €
Kosten: 1,12 Mio. €
Erlöse
: 0,00 Mio. €
§ Ständige Aufnahme-
und Betreuungsbereit-
schaft der Einrichtun-
gen (Schutzauftrag)
§ Anschlusshilfen werden
bei Bedarf zeitnah ver-
mittelt.
§ Konzept für die Eltern-
arbeit entwickeln.
Kurzdarstellung:
In Krisensituationen werden Angebote/Hilfen in Form
der Inobhutnahme außerhalb der Familie nach den
individuellen Erfordernissen abgeklärt, eingeleitet und
begleitet.
Die Einrichtungen und Angebote für Jugendliche sind
geschlechtsspezifisch ausgerichtet.
Darüber hinaus werden niederschwellige Angebote, wie
Übernachtungsangebote für benachteiligte Jugendliche
und junge Volljährige sowie das Sleep-In für Jungen
und junge Männer sowie für Mädchen und junge Frau-
en im Masy vermittelt.
Schwerpunkt im Jahr 2005:
Sowohl unter fachlichen als auch finanziellen Gesichts-
punkten wurde das Inobhutnahmesystem (Inobhutnah-
me und Krisenklärung/Abklärung) grundlegend über-
prüft und den veränderten Rahmenbedingungen (bei
Beibehaltung der Geschlechter-, Angebots- und Alters-
differenzierung) angepasst.
Mit der Vorlage 0961/2005 befasste sich der AKJF mit
einem Teil der Veränderungen im Dezember 2005
(Mädchen krisenhaus).
Die bisher vorgehaltenen und pauschal finanzierten
Plätze wurden reduziert und z.T. zugunsten einer ent-
geltfinanzierten Angebotsstruktur (Regeleinrichtung)
verändert. Die Abklärungszeiträume sollen verkürzt
gehandhabt werden.
Ausblick für das Jahr 2006:
Das gesamte stationäre Leistungsangebot gem. SGB
VIII in Münster soll stärker Berücksichtigung finden und
in seinen vielfältigen Angebotskomponenten aufeinan-
der ausgerichtet werden. Eine konsequentere Orientie-
rung auf eine wohnortnahe stationäre Unterbringungs-
praxis hängt davon entscheidend ab
Dabei ist das sog. Inobhutnahmesystem ein integraler
Bestandteil, da regelmäßig ein Teil der Minderjährigen
im Anschluss an die Inobhutnahme/Krisenklärung in
reguläre stationäre Hilfen wechselt.
Ferner sollen die neu konzipierten ambulanten Krisen-
klärungsformen und Rückführungsangebote durch die
drei Einrichtungen der Inobhutnahme routiniert werden,
damit die präventiven und integrativen Wirkungen so-
weit wie möglich realisiert werden können.
Leistungen
69
Kennzahlen/Statistik:
2002 2003 2004 2005
Inobhutnahmen im Berichtsjahr insgesamt: 130 110 106 126
davon Hilfen für auswärtige Kinder/Jugendliche 51 36 37 32
Einrichtungen der Inobhutnahme:
Kinderheim St. Mauritz: Kinderkrisenhilfe (15 Plätze, davon 6 stationär und 9 Bereitschaftspflege)
Outlaw gGmbH - Gemeinnützige Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe: Mädchenkrisenhaus (6 Plätze)
SKM e. V. – Kath. Verein für soziale Dienste in Münster – Zoff (6 Plätze)
Einrichtungen der Sleep-In’s:
VSE – Masy Sleep-In für Mädchen und junge Frauen (8 – 10 Plätze)
Diakonisches Werk Münster – Sleep-In für Jungen (12 Plätze)
Leistungen
70
06.04 Name der Leistung:
Sozialpädagogische Angebote und
Verfahrensmitwirkung der Jugendgerichtshilfe
Rechtsgrundlagen:
§ 52 SGB VIII
Zielfenster für das Jahr 2005:
Ergebnis-/
Wirkungsziele
Programm-/
Leistungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
(Was müssen wir tun?)
Betroffene werden mit dem
Ziel unterstützt und beglei-
tet, ihr straffälliges Verhal-
ten zu überwinden und die
Verantwortung für das eige-
ne Handeln und ihre Integ-
ration zu übernehmen. Sie
erhalten Hilfen, mit denen
sie Konflikte bearbeiten
können.
§ In allen Verfahren vor
dem Jugendgericht und
in Haft werden die Be-
troffenen begleitet bzw.
vertreten.
§ Sozialpädagogische
Gruppen- und Individu-
alangebote werden
durchgeführt.
§ Präventive Veranstal-
tungen werden in Ko-
operation mit Schulen
und anderen Trägern
organisiert.
Ressourcen Prozess-/
Strukturziele
(Was setzen wir ein?)
(Wie müssen wir es tun?)
Stellen: 8,14
Ausgaben: 0,10 Mio. €
Einnahmen: 0,00 Mio. €
Kosten: 0,80 Mio. €
Erlöse: 0,00 Mio. €
§ Abbau einer 0,5-Stelle
§ Die Begleitung in allen
Verfahren findet zeit-
nah statt.
§ Gleichzeitig werden
weitergehende Hilfen
geprüft.
§ Sozialpädagogische
Gruppen- und Indivi-
dualangebote werden
stadtteilorientiert vor-
gehalten.
§ Komplexe Fälle werden
durch das Schwer-
punktsachgebiet bear-
beitet.
Kurzdarstellung:
§ Begleitung von älteren Kindern, Jugendlichen und
Heranwachsenden in Verfahren vor dem Jugend-
gericht und in Diversionsverfahren.
§ Auflagen und Weisungen, wie z. B. sozialpädago-
gische Gruppen- und Individualangebote werden
vermittelt und überwacht.
§ Konfliktregelungen zwischen Opfern von Straftaten
und geständigen Tätern
§ Informationsveranstaltungen zu Leistungen der
Jugendhilfe werden an Schulen und anderen Ein-
richtungen im Rahmen der Prävention durchgeführt
Schwerpunkt im Jahr 2005:
§ Mitwirkung in den Ordnungspartnerschaften (OP)
Graffiti und Bahnhof.
§ Mitwirkung bei der Planung der Gestaltung
eines Busses zum Thema „Graffitiprävention“
(OP Graffiti)
§ Graffitiprojekt in Hiltrup und in der Stadtmitte:
Gestaltung von legalen Flächen.
§ Graffitifeuerwehr/Reinigung städtischer Flächen
in Hiltrup und Stadtmitte
§ Mitwirkung, bei der Entwicklung und Umsetzung
des Handlungsprogramms Osthuesheide
§ Antigewalttraining in Kooperation von Jugendge-
richthilfe und dem VIP in der Osthuesheide und
der Hauptschule Wolbeck
§ Offenes präventives Sportangebot wird in der
Sporthalle der Eichendorffgrundschule
§ Familienpädagogische Gruppenarbeit mit Roma-
Familien im Stadtteil Coerde.
§ Abendsportangebot für gefährdete und straffällige
Jugendliche und junge Erwachsene beim ESV
Münster in Verbindung mit sozialer Gruppenarbeit
§ Selbstbehauptungskursus für Mädchen
§ Mitarbeit in Stadtteilarbeitskreisen und Fachar-
beitskreisen sowie der Regionalgruppe der Deut-
schen Vereinigung für Jugendgerichte und Ju-
gendgerichtshilfen e. V.
Leistungen
71
Ausblick für das Jahr 2006:
§ Weiterentwicklung der ambulanten Angebote
§ Fortführung des Selbstbehauptungskursus für
Jungen und Mädchen
§ Sportabend für gefährdete und straffällige Mäd-
chen und junge Frauen
§ Planung und Durchführung einer Fachtagung zur
Haft und Haftvermeidung in Kooperation mit der
DVJJ, dem Landesjugendamt., der JVA Iserlohn
sowie der Jugendhilfeeinrichtung „Stop and go“,
Iserlohn
Kennzahlen/Statistik:
2002 2003 2004 2005
Verfahren vor dem Jugendgericht: 735 674 716 842
Diversionsverfahren: 374 387 393 333
Anzahl von Angeboten im Rahmen der
Sozialen Gruppenarbeit 7 9 7 9
mit Teilnehmer/innen insgesamt: 89 98 118 120
Sozialpädagogischen Wochenenden
mit Teilnehmer/innen insgesamt: 39 38 31 40
Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren durch städt. JGH: 40 46 47 23
Leistungen durch freie Träger:
Soziale Trainingskurse
mit Teilnehmer/innen insgesamt
Antigewalttrainings
mit Teilnehmer/innen insgesamt
Betreuungsweisungen
Konfliktregelungen mit Kindern
Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren
Verkehrstrainingskurse
mit Teilnehmer/innen insgesamt
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
2
17
2
24
37
11
41
k.A.
k.A.
1
7
2
25
38
17
48
2
12
0
0
2
25
57
12
48
1
6
Leistungen
72
06.05 Name der Leistung:
Mitwirkung in Verfahren vor dem
Vormundschafts- und Familiengericht
Rechtsgrundlagen:
§ 8a SGB VIII, früher § 50 III SGB VIII
Zielfenster für das Jahr 2005:
Ergebnis-/
Wirkungsziele
Programm-/
Leistungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
(Was müssen wir tun?)
§ Kinderorientierte Rege-
lungen im familienge-
richtlichen Verfahren
und entsprechende
Umgangsregelungen.
§ Die Kindesinteressen
und die Vertretung des
Kindes im Laufe des
gerichtlichen Verfah-
rens werden gewahrt.
§ Kindesgefährdungen
sowie Selbst- und
Fremdgefährdungen
werden durch pädago-
gische Maßnahmen
abgewendet
§ In gerichtlichen Verfah-
ren für die Interessen
der Kinder und kindori-
entierter Regelungen
eintreten.
§ Prüfen, mit welcher
erzieherischen Hilfe
verhindert werden
kann, dass Kinder ge-
fährdet werden.
§ Die Erziehungsfähigkeit
von Eltern stärken.
Ressourcen Prozess-/
Strukturziele
(Was setzen wir ein?)
(Wie müssen wir es tun?)
Stellen: 8,14
Ausgaben: 0,00 Mio. €
Einnahmen: 0,00 Mio. €
Kosten: 0,77 Mio. €
Erlöse: 0,00 Mio. €
§ Begleitung der gesam-
ten Familie
§ Kooperation mit den
Trägern geeigneter An-
gebote
§ Beratung und Vermitt-
lung von Hilfen
§ Information des Gerich-
tes über angebotene
und erbrachte Leistun-
gen
Kurzdarstellung:
§ Kinder und Jugendliche werden in Verfahren vor
dem Vormundschafts- und Familiengericht sowie
bei den entsprechenden Rechtsmittelinstanzen
begleitet.
§ Die Gerichte werden über angebotene und er-
brachte Leistungen, erzieherische und soziale
Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes und
weitere Hilfemöglichkeiten informiert.
§ Wenn das Kindeswohl erheblich gefährdet ist, aber
eine erzieherische Hilfe nicht möglich oder ausrei-
chend ist, wird das Gericht angerufen - orientiert an
den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des
geringstmöglichen Eingriffs in das Sorgerecht.
Schwerpunkt im Jahr 2005:
§ Schulung der Fachkräfte im KSD und Anwendung
der EDV-gestützten Gefährdungseinschätzung
§ Dialog mit den Familienrichtern/innen am Amtsge-
richt Münster.
§ Auswertung der vorjährigen Mitteilungen des KSD
an das Familiengericht gem. § 50 III SGB VIII als
Beitrag zum fachlichen Controlling.
§ Ausführliche Information aller Fachkräfte in der
bezirklichen Sozialarbeit des Kommunalen Sozial-
dienstes zum Kinder- und Jugendhilfeweiterent-
wicklungsgesetz (KICK) und den Auswirkungen auf
die Arbeit des KSD.
Ausblick für das Jahr 2006:
§ Erarbeitung von verbindlichen Vereinbarungen mit
den Trägern und Einrichtungen, die Leistungen
nach dem SGB VIII erbringen gem. § 8a II SGB VI-
II.
§ Information, Austausch und Begleitung der Träger
der freien Jugendhilfe beim Qualifizierungs- und
Ausbildungsbedarf zum Schutzauftrag bei Kindes-
wohlgefährdung (§ 8a SGB VIII).
§ Dialog mit den Familienrichtern/innen am Amtsge-
richt Münster zum § 8a SGB VIII.
Leistungen
73
Kennzahlen/Statistik:
2002 2003 2004 2005
Mitteilungen/Anträge/Anzeigen an das Familiengericht
gem. § 50 III/ § 8 a SGB VIII i.V.m. § 1666 BGB 46 42 24 25
Fälle von Mitwirkung gem. § 1671, 1672, 1678, 1864 IV,
1685 und 1696 BGB (einschl. sonstige) 376 358 431 437
Leistungen
74
07.01 Name der Leistung:
Beistandschaften
Rechtsgrundlagen:
§§ 18, 52 a, 55, 58 a, 59, 60 SGB VIII
§§ 1712 ff. BGB
Zielfenster für das Jahr 2005:
Ergebnis-/
Wirkungsziele
Programm-/
Leistungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
(Was müssen wir tun?)
§ Klarheit über die Ab-
stammung nichtehelich
geborener Kinder.
§ Den Unterhalt der
Kinder sichern.
§ Unterhaltspflichtige
verstärkt heranziehen,
um staatliche Leistun-
gen (Unterhaltsvor-
schuss, Sozialhilfe
usw.) für die Kinder
und Jugendlichen zu
vermeiden bzw. verrin-
gern.
§ Die Beratungsqualität
sicherstellen.
§ Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter als
kompetente Ansprech-
partner profilieren.
§ Vorliegende Fälle und
Anfragen zeitnah bear-
beiten.
Ressourcen Prozess-/
Strukturziele
(Was setzen wir ein?)
(Wie müssen wir es tun?)
Stellen: 7,70
Ausgaben: 0,00 Mio. €
Einnahmen: 0,00 Mio. €
Kosten: 0,54 Mio. €
Erlöse: 0,00 Mio. €
Abbau der Personalres-
sourcen im Umfang einer
0,5-Stelle
Kurzdarstellung:
§ Eltern werden in Fragen der Vaterschaftsfeststel-
lung, der damit verbundenen rechtlichen Konse-
quenzen, der Möglichkeiten der gemeinsamen
Sorge und des Unterhaltsanspruches beraten und
unterstützt.
§ Beurkundungen werden vorgenommen und voll-
streckbare Ausfertigungen erteilt.
§ Beistandschaften werden geführt, wobei die Vater-
schaft festgestellt und der Kindesunterhalt festge-
setzt, eingezogen und weitergeleitet wird.
Schwerpunkt im Jahr 2005:
§ Umsetzung der Regelbetragserhöhung zum
01. Juli 2005
Ausblick für das Jahr 2006:
§ Einführung einer neuen Software
§ Umsetzung der gesetzlich geplanten Änderungen
im Unterhaltsrecht
Leistungen
75
Kennzahlen/Statistik:
2002 2003 2004 2005
Beistandschaften: 1.811 1.815 1.790 1.738
- Zugänge: 238 228 242 196
- Abgänge: 253 226 267 248
Amtsvormundschaften: 16 20 10 8
Beratungen nach § 52 a SGB VIII: 566 606 574 617
Beratungen junger Volljähriger: k. A. 20 19 30
Vaterschaftsklagen: 38 30 32 20
Unterhaltsklagen: 8 7 10 6
Beurkundungen: 1.082 1.127 1.043 1.110
- davon Vaterschaftsanerkennungen: 385 395 364 396
- davon Sorgeerklärungen: 330 363 350 365
Höhe der vereinnahmten Mündelgelder: 1,70 Mio. € 1,70 Mio. € 1,85 Mio. € 1,70 Mio. €
davon eingezogen für Unterhaltsvorschuss, Sozialamt
und wirtschaftliche Erziehungshilfe: 0,43 Mio. € 0,41 Mio. € 0,42 Mio. € *0,21 Mio. €
Außerdem erfolgt in vielen Fällen eine direkte Zahlung des Unterhaltes zwischen den Elternteilen. Das machte im Jahr
2005 ca. 0,7 Mio. EUR aus.
* Bis zum 31.12.2004 wurden bei Kindern, die Sozialhilfe erhielten, die eingehenden Unter haltszahlungen in fast allen
Fällen an das Sozialamt weitergeleitet. Aufgrund der gesetzlichen Änderung zum 01.01.2005 (SGB II) musste das Verfah-
ren geändert werden. Die eingehenden Unterhaltszahlungen werden an die allein erziehenden Elternteile weiterge leitet
und bei der Zahlung des Sozialgeldes nach SGB II durch die Arbeitsgemeinschaft Münster als Einkommen angerechnet.
Aufgrund der durch die A rbeitsgemeinschaft erfolgten Überleitungen der Unterhaltsansprüche erfolgte in der Zeit vom
01.01.2005 bis 30.06.2005 keine Unterhaltsheranziehung durch die Fachstelle Beistandschaft.
Leistungen
76
07.02 Name der Leistung:
Vormundschaften und Pflegschaften
Rechtsgrundlagen:
§§ 18, 53, 55, 56 58, 87c, 87d SGB VIII
§§ 1773 ff. BGB
Zielfenster für das Jahr 2005:
Ergebnis-/
Wirkungsziele
Programm-/
Leistungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
(Was müssen wir tun?)
Eine dem Wohl des Kindes
und Jugendlichen förderli-
che Entwicklung und Erzie-
hung sicherstellen.
§ Übertragene rechtliche
Aufgaben an Stelle der
Eltern wahrnehmen.
§ Kinder und Jugendliche
in wichtigen Lebens-
fragen und Angelegen-
heiten persönlich
betreuen und
unterstützen.
§ Persönliche Kontakte
zum Mündel sicherstel-
len.
Ressourcen Prozess-/
Strukturziele
(Was setzen wir ein?)
(Wie müssen wir es tun?)
Stellen: 3,13
Ausgaben: 0,00 Mio. €
Einnahmen: 0,00 Mio. €
Kosten: 0,30 Mio. €
Erlöse
: 0,00 Mio. €
§ Zusammenwirken
mit allen Beteiligten,
fachliche Beratung
und Begleitung.
§ Altersangemessene
Beteiligung der Kinder
und Jugendlichen.
§ Leistungsvereinbarung
intern/extern
Kurzdarstellung:
§ Führen von Vormundschaften und Pflegschaften
für Kinder und Jugendliche im Rahmen eines pä-
dagogisch ganzheitlichen Konzeptes.
§ Eigenständige und fachlich qualifizierte Interessen-
vertretung für Minderjährige
§ Mitwirkung in familien- und vormundschafts-
gerichtlichen Verfahren.
Schwerpunkt im Jahr 2005:
§ Die Trennung der Aufgabenbereiche gesetzlicher
Vertretung und sozialpädagogischer Arbeit wurde
erfolgreich umgesetzt.
§ Durch entsprechende Fallverteilung konnte für
viele Mündel ein Wechsel des bisherigen Vormun-
des/ Pflegers verhindert werden.
§ Um eine störungsfreie Zusammenarbeit zwischen
dem Fachdienst und den sozialpädagogischen
Diensten im Amt zu gewährleisten, wurde der Ent-
wurf einer Kooperationsvereinbarung erarbeitet.
Ausblick für das Jahr 2006:
§ Erstellung der Konzeption „Gewinnung von Einzel-
vormündern in Münster“ .
§ Erstellung eines Schulungsprogramms für Einzel-
und Vereinsvormünder
§ Umsetzung des Konzeptes
§ Auswertung der bisherigen Zusammenarbeit der
Dienste und endgültige Abstimmung und Fest-
schreibung der Kooperationsvereinbarung.
§ Zum Jahresende 2006 ist eine Zwischenbilanz der
Umsetzung des Konzeptes zu ziehen.
§ Abbau der Personalressourcen im Umfang einer
0,5-Stelle
§ Verlagerung einer weiteren 0,5-Stelle auf einen
freien Träger
Leistungen
77
Kennzahlen/Statistik:
2002 2003 2004 2005
Bestand der Amtsvormundschaften/Pflegschaften
Gesetzliche Amtsvormundschaften: 15 20 14 11
Bestellte Amtsvormundschaften: 110 112 115 119
Bestellte Amtspflegschaften: 72 83 87 92
Summe der Vormundschaften/Pflegschaften 197 215 216 222
davon weiblich: k. A. 118 98 121
männlich: k. A. 97 118 101
Leistungen
78
07.03 Name der Leistung:
Adoptionen
Rechtsgrundlagen:
§§ 1741 ff. Bürgerliches Gesetzbuch,
Adoptionsvermittlungsgesetz
Zielfenster für das Jahr 2005:
Ergebnis-/
Wirkungsziele
Programm-/
Leistungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
(Was müssen wir tun?)
§ Aufgabenstellungen der
Adoptionsvermittlungs-
stellen umfassend
wahrnehmen
§ Elternschaft/Kindschaft
in Pflegefamilien recht-
lich absichern
§ Adoptionen auch im
Wege der Ersetzungs-
verfahren vermitteln
§ Adoptiveltern gewin-
nen, auswählen und
schulen
§ Adoptionseltern
beraten und begleiten
§ Fortbildungsveran-
staltungen
§ Öffentlichkeitsarbeit
Ressourcen Prozess-/
Strukturziele
(Was setzen wir ein?)
(Wie müssen wir es tun?)
Stellen: 0,30
Ausgaben: 0,00 Mio. €
Einnahmen: 0,00 Mio. €
Kosten: 0,14 Mio. €
Erlöse: 0,00 Mio. €
§ Individuelle Beratung
der Adoptionsbewer-
ber, Adoptionseltern.
§ Kooperation mit ande-
ren Adoptionsvermitt-
lungsstellen, dem Lan-
desjugendamt und dem
internationalen Sozial-
dienst
Kurzdarstellung:
§ Kinder und Jugendliche in Adoptivfamilien
vermitteln
§ Beratung, Begleitung und Betreuung von
abgebenden Eltern
§ Beratung und Begleitung von Adoptiveltern
§ Mitwirkung im Verfahren von Stiefkinder- und
§ Verwandtenkinderadoptionen
§ Mitwirkung im Verfahren bei Auslandsadoptionen
Schwerpunkt im Jahr 2005:
§ Fortsetzung der jährlichen Fortbildungsreihe für
Adoptiv- und Pflegeeltern
§ Erstellung von Sozial- und Entwicklungsberichten
für das Verfahren bei Auslandsadoptionen
§ Recherchen für Nachforschungen ehemals
Adoptierter
Ausblick für das Jahr 2006:
Konzeptentwicklung für ein Intensivangebot der Bera-
tung im Rahmen von Adoptionspflege sowie nachge-
hender Adoptionsberatung.
Leistungen
79
Kennzahlen/Statistik:
2002 2003 2004 2005
Adoptionen: 18 27 20 10
In Adioptionspflege untergebrachte Kinder und Jugendli-
che:
Männlich
Weiblich
6
9
6
2
7
6
8
5
Ersetzungsverfahren: 1 0 0 0
Fortbildungsveranstaltungen für Adoptiv-
und Pflegekinder:
Anzahl der Teilnehmer/innen
8
232
7
212
3
230
5
410
Stellungnahmen im Rahmen von Auslandsadoptionen
(ab 2005 erfasst):
k. A. k. A. k. A. 6
Nachgehende Adoptionshilfen (ab 2005 erfasst): k. A. k. A. k. A. 8
Themenzentrierte Bewerbergruppenarbeit/Kurse
(ab 2005 erfasst):
Anzahl Bewerberpaare
3
18
4
26
4
25
3
20
Bewerbererstgespräche: 45 36 49 35
Leistungen
80
07.04 Name der Leistung
Unterhaltsvorschuss
Rechtsgrundlagen:
Unterhaltsvorschussgesetz
Zielfenster für das Jahr 2005:
Ergebnis-/
Wirkungsziele
Programm-/
Leistungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
(Was müssen wir tun?)
Allein stehende Mütter und
Väter durch Unterhaltsvor-
schussleistungen finanziell
unterstützen.
Es soll innerhalb eines
Monats über die Leistung
entschieden werden.
Ressourcen Prozess-/
Strukturziele
(Was setzen wir ein?)
(Wie müssen wir es tun?)
Stellen: 4,70
Ausgaben: 3,19 Mio. €
Einnahmen: 1,70 Mio. €
Kosten: 3,54 Mio. €
Erlöse: 1,98 Mio. €
Effektive Kommunikation
mit allen beteiligten Stel-
len
Kurzdarstellung:
Der Unterhalt von Kindern allein stehender Mütter und
Väter wird durch Leistungen nach dem Unterhaltsvor-
schussgesetz sichergestellt. Die Anspruchsvorausset-
zungen dieser Leistung werden jährlich überprüft. Die
Überprüfung ist in einigen Fällen mit arbeitsintensiven
Ermittlungen durchzuführen.
Schwerpunkt im Jahr 2005:
§ Anpassung der Unterhaltsvorschussleistungen
entsprechend den Vorgaben der Regelbetrags-
verordnung (sogenannte Düsseldorfer Tabelle)
§ Umsetzung der geänderten Richtlinien zur Durch-
führung des Unterhaltsvorschussgesetzes: z. B.
aufgrund der Neufassung des Aufenthaltsgesetzes
oder die bei Neuanträgen veränderte Berechnung
der Unterhaltsvorschussleistungen im Geburtsmo-
nat des Kindes
§ Überarbeitung der Textvorlagen: z. B. aufgrund der
Neuorganisation des Sozialamtes / der Arbeitsge-
meinschaft Münster
Ausblick für das Jahr 2006:
§ Einführung der neuen Jugendamtssoftware Logo-
Data
§ Ggf. minimale Einnahmeerhöhungen und Ausga-
benreduzierungen, wenn das geplante Unterhalts-
rechtsänderungsgesetz in Kraft treten wird
Leistungen
81
Kennzahlen/Statistik:
2002 2003 2004 2005
Bewilligte Leistungen: 2,36 Mio. € 2,68 Mio. € 2,90 Mio. € 3,00 Mio. €
Realisierte Unterhaltsansprüche: 503.340 € 537.939 € 633.737 € 570.175 €
Antragseingänge: 932 924 890 808
Bewilligungen: 791 840 792 666
Widersprüche: 3 6 5 8
Klagen: 0 0 0 2
Laufende Fälle am 31.12.: 1.435 1.585 1.652 1.691
Leistungen
82
08.01 Name der Leistung:
Jugendhilfeplanung
Rechtsgrundlagen:
§§ 79, 80 und 81 SGB VIII
Zielfenster für das Jahr 2005:
Ergebnis-/
Wirkungsziele
Programm-/
Leistungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
(Was müssen wir tun?)
Eine bedarfsgerechte An-
gebotsplanung und Versor-
gung im Rahmen der Auf-
gaben der Kinder- und
Jugendhilfe für Kinder,
Jugendliche, junge Volljäh-
rige und deren Familien, die
in Münster leben.
§ Den Bestand feststellen
§ Bedarfe ermitteln und
beschreiben
§ Projekte und Konzepte
planen und umsetzen
§ Beteiligung sicherstel-
len
§ Unterschiedliche Ziel-
gruppeninteressen be-
rücksichtigen
§ Serviceleistungen für
freie Träger und Ver-
waltungsfachstellen
erbringen
§ An gesamtstädtischen
Planungen mitwirken
Ressourcen Prozess-/
Strukturziele
(Was setzen wir ein?)
(Wie müssen wir es tun?)
Stellen: 1,10
Ausgaben: 0,00 Mio. €
Einnahmen: 0,00 Mio. €
Kosten: 0,26 Mio. €
Erlöse: 0,00 Mio. €
§ Hilfen frühzeitig und
sozialraumorientiert er-
heben und erbringen
§ Individuell, zielgrup-
penspezifisch und ge-
schlechtsdifferenziert
sowie ganzheitlich und
vernetzt arbeiten
§ Prävention vor Reakti-
on stellen
§ Selbsthilfe und Eigen-
initiative fördern
§ Junge Menschen und
Familien beteiligen
Kurzdarstellung:
Jugendhilfeplanung trägt im Rahmen der Gesamt-
und Planungsverantwortung des öffentlichen Trägers
der Jugendhilfe dazu bei, geeignete Einrichtungen,
Dienste, Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen
zu initiieren, zu planen und bereitzustellen.
Schwerpunkt im Jahr 2005:
I. Sozialraumorientierte Planungen:
§ Aufbereitung der Daten für die Bezirkskonferenzen
zur Abstimmung von Stadtteilbedarfen und -
planungen
§ Sozialraumanalyse im Zusammenhang mit der
Umwandlung von Schulen in Offene Ganztags-
schulen im Primarbereich für das Schuljahr
2006/2007
§ Errichtungsbeschluss und lfd. Planung für eine
Modelleinrichtung in Roxel-Nord – „Kita und
Kinder- und Jugendeinrichtung unter einem Dach“ -
inkl. Beteiligung des AK Roxel und der Kinder und
Jugendlichen aus Roxel
§ Realisierungsplanung und Eröffnung der Kinder-
und Jugendeinrichtung in Albachten
§ Planung und Durchführung der Workshops für das
„Trägerübergreifende Forum“ in Gievenbeck und
Coerde
II. Aufgabenorientierte Planungen:
§ Fortführung und Bündelung der Maßnahmen im
Rahmen des „Netzwerks für Familien in Münster“
- Organisation und Durchführung der Veranstal-
tung „Der ökonomische Reiz familienorientier-
ter Personalpolitik“
§ Offene Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich:
- Erarbeitung der Module für die Beschlussvor-
lage "Umwandlung weiterer Schulen in offene
Ganztagsschulen zum Schuljahr 2005/2006“
- Beratung und Vermittlung von Jugendhilf e-
leistungen für die Offenen Ganztagsschulen
§ Das neue Kinder- und Jugendfördergesetz: Ent-
wicklung eines kommunalen Jugendförderplans
§ Bericht zur Familienbildung in Münster
III. Zielgruppenorientierte Planungen:
§ Planung, Begleitung und Bewertung stadtteilbezo-
gener Projekte der Kinder- und Jugendhilfe
§ Beschlussvorlage „Leitlinien für eine mädchenge-
rechte Jugendhilfe in Münster“ in Zusammenarbeit
mit der AG Mädchen
Leistungen
83
§ Beteiligung am Aktionsbündnis „Girls’ Day“
§ Planung und Durchführung eines Gender Forums
in Münster in Kooperation mit AG M ädchen, AK
Jungenarbeit und Frauenbüro
§ Verfahrensvorlage „Jugendparlament für Münster“
§ Vorbereitung und Organisation des Expertenhe a-
rings zum „Jugendparlament für Münster“
Ausblick für das Jahr 2006:
§ Beschlussvorlage "Umwandlung weiterer Schulen
in offene Ganztagsschulen zum Schuljahr 2006/
2007
§ Das neue Kinder- und Jugendfördergesetz: Ent-
wicklung und Verabschiedung eines kommunalen
Jugendförderplans
§ Lfd. Planung und Realisierung der Modelleinrich-
tung Roxel-Nord
§ Errichtungsbeschluss und lfd. Planung für eine
Kombi-Einrichtung in Handorf-Dorbaum
§ Trägerübergreifendes Forum:
Transfer der Ergebnisse aus den Workshops an
die Zentralebene
§ Fortführung des „Netzwerks für Familien in
Münster“
- Mitwirkung beim 3. Stadtgespräch
- Bündelung der Maßnahmen
§ Familienzentrum in Münster:
- Antrag und Konzept für das NRW
Modellprojekt
- Entwicklung eines Verfahrens und
Gesamtkonzeptes zum Ausbau weiterer
KiTas in Familienzentren
§ Durchführung eines Expertenhearings zum
Jugendparlament in Münster
§ Entwicklung eines Verfahrens und Gesamt-
konzepts für ein Jugendparlament in Münster
§ Beteiligung am Aktionsbündnis „Girls’ Day“
§ Transfer und Umsetzung der „Leitlinien für eine
mädchengerechte Jugendhilfe in Münster“
§ Entwicklung eines Konzepts zum Jungentag
Kennzahlen/Statistik:
§ Regelmäßige Aufbereitung von Sozialraumd aten
für verschiedene Maßnahmen und Konzepte:
- Kinder- und Jugendförderplan
- Weiterentwicklung der Kinder- und
Jugendarbeit im Bezirk West
- Familienzentren
- Bezirkskonferenzen
§ Planung, Begleitung und Realisierungsplanu ng
der Sozialraumprojekte im Zusammenhang mit
der städtebaulichen Entwicklung:
- Realisierung Albachten; 300 qm; 984 Kinder
und Jugendliche im Alter von 6 bis 20 Ja h-
ren (2005)
- Planung Modelleinrichtung Roxel-Nord; 1045
qm; 1.634 Kinder und Jugendliche im Alt er
von 0 bis 20 Jahren (2005)
- Planung Kombi -Einrichtung Handorf -
Dorbaum; 800 qm; 1.710 Kinder und J u-
gendliche im Alter von 0 bis 20 Jahren
§ Projektentwicklung – Projektmanagement
- Jugendparlament für Münster (15.300 wah l-
berechtigte Kinder und Jugendliche im Alter
von 12 bis 18 Jahren)
- Familienzentren (26.401 Haushalte mit mind.
einem Kind)
- Netzwerk für Familien in Münster (26.401
Haushalte mit mind. einem Kind)
- Offene Ganztagsschule im Primarbereich
(21 Beratungsgespräche vor Ort)
- Kinder- und Jugendförderpla n (41.114 Ki n-
der und Jugendliche im Alter von 6 bis 20
Jahren)
- Trägerübergreifendes Forum
§ Planung und Durchführung von Veranstaltungen:
- Expertenhearing „Jugendparlament für
Münster“ (ca. 120 Teilnehmer/innen)
- Der ökonomische Reiz familienorientierter
Personalpolitik (ca. 60 Teilnehmer/innen)
Leistungen
84
09.01 Name der Leistung:
Hilfen für alte, pflegebedürftige oder behinderte
Menschen
Rechtsgrundlagen:
§ 41, § 53 ff, § 61 ff, § 67 und § 70 SGB XII
Zielfenster für das Jahr 2005:
Ergebnis-/
Wirkungsziele
Programm-/
Leistungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
(Was müssen wir tun?)
§ Die wirtschaftliche und
soziale Lebenssituation
älterer, pflegebedürfti-
ger oder behinderter
Menschen absichern,
um ein selbstbestimm-
tes, eigenverantwortli-
ches Leben zu ermögli-
chen
Hinweis:
Der KSD erbringt diese
Leistung als interner
Dienstleister für das
Sozialamt.
§ Die Sachverhalte
klären, über materielle
oder persönliche Hilfen
informieren und sie ein-
leiten oder vermitteln.
§ Die notwendige Ver-
sorgung und Pflege
im Bedarfsfall durch ein
Case-Management
sicher
§ Kooperation mit Diens-
ten, Institutionen und
Verbänden
Ressourcen Prozess-/
Strukturziele
(Was setzen wir ein?)
(Wie müssen wir es tun?)
Stellen: 2,04
Ausgaben: 0,00 Mio. €
Einnahmen: 0,00 Mio. €
Kosten: 0,22 Mio. €
Erlöse: 0,00 Mio. €
§ Ganzheitlich ausgerich-
tete Bezirkssozialarbeit
§ zeitnah Kontakte zu
Ratsuchenden oder
Angehörige aufnehmen
§ kollegiale Beratung in
den Bezirksteams
Kurzdarstellung:
Informationen, Beratung und Orientierungshilfen über
Angebote und Leistungen für Senioren, Pflegebedürfti-
ge oder Behinderte in den Themenbereichen:
§ Inanspruchnahme von Sozialleistungen,
§ Pflege, Betreuung und Wohnen,
§ Freizeit und Begegnung sowie
§ wohnortnahe Unterstützung und Begleitung bei der
Lösung alters-, pflege- oder behindertenspezifi-
scher Probleme.
Schwerpunkt im Jahr 2005:
§ Vernetzung der Dienstleister und Anbieter in
Arbeitskreisen
§ Qualifizierung und Fortbildung zu den Themen:
„Verwahrlosung von ältern Menschen“ und
„Demenz-Erkrankung“
Ausblick für das Jahr 2006:
§ Persönliche Pflegeberatung vor Ort und Begleitung
von Menschen in besonderen Lebenslagen in ih-
rem sozialem Umfeld (häusliche Pflege vor statio-
näre Pflege)
§ Weitere Qualifizierung der Fachberaterinnen und
Fachberater durch Teilnahme an Vorträgen und
Veranstaltungen
Leistungen
85
Kennzahlen/Statistik:
2002 2003 2004 2005
Beratungsgespräche: 89 155 103 99
Case-Management im Rahmen der Altenhilfe: 13 12 12 22
Stellungnahmen Pflegeversicherung und Pflegegeld: 114 106 119 162
Leistungen
86
09.02 Name der Leistung:
Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten
Rechtsgrundlagen:
§§ 34, 67, 68 SGB XII
Zielfenster für das Jahr 2005:
Ergebnis-/
Wirkungsziele
Programm-/
Leistungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
(Was müssen wir tun?)
Kinder, Jugendliche und
Familien sowie behinderte
und alte Menschen sind vor
Verschuldung und Obdach-
losigkeit zu bewahren.
Einleitung, Vermittlung und
Hilfeplanung zur Überwin-
dung sozialer Wohnungs-
notfälle in Kooperation mit
den Trägern der Wohl-
fahrtsverbände (dezentrali-
sierte Sozialdienste für
Wohnungsnotfälle).
Ressourcen Prozess-/
Strukturziele
(Was setzen wir ein?)
(Wie müssen wir es tun?)
Stellen: 2,71
Ausgaben: 0,00 Mio. €
Einnahmen: 0,00 Mio. €
Kosten: 0,12 Mio. €
Erlöse: 0,00 Mio. €
Persönliche Beratungsleis-
tungen zur Abwendung,
Beseitigung oder Milderung
sozialer Schwierigkeiten,
die zur Sicherung der Ar-
beit, Erhaltung oder Be-
schaffung einer Wohnung
notwendig sind.
Kurzdarstellung:
§ Unmittelbare Kontaktaufnahme der von Obdachlo-
sigkeit bedrohten Personen, Familien oder alten
Menschen
§ Motivationsarbeit zur Annahme der Hilfe nach
Eingang von Mitteilungen über Räumungsklagen,
Räumungstermine oder Verschuldung
§ Einleitung und Begleitung der Hilfen im Rahmen
der Hilfeplanung
Schwerpunkt im Jahr 2005:
§ Regelmäßiger Austausch zwischen dem Kommu-
nalen Sozialdienst und den vor Ort tätigen
Dienstleistern (AWO, CV, Diakonisches Werk)
§ Fortsetzung der bestehenden guten Kooperation
zwischen den Dienstleistern und den Beratungs-
diensten der Stadt (Sozial- und Jugendamt)
§ Der Vertrag zwischen dem Sozialamt und den o. g.
Träger ist um weitere vier Jahre bis 2010 verlän-
gert worden
Ausblick für das Jahr 2006:
Aufgrund der eingesetzten Hilfen und Dienstleistungen
ist die Anzahl der von Obdachlosigkeit bedrohten
Haushalte, trotz einer eher verschlechterten wirtschaft-
lichen Lage und einer zunehmenden Verschuldung von
Haushalten konstant geblieben.
Ebenso ist die Anzahl der Haushalte sehr gering
geblieben, die dauerhaft auf professionelle Hilfen an-
gewiesen sind, da sie ihr unwirtschaftliches Verhalten
nicht zu ändern vermögen.
Leistungen
87
Kennzahlen/Statistik:
2002 2003 2004 2005
Hilfepläne im Sozialdienst Wohnungsnotfälle: 171 213 223 230
Hilfepläne für betreutes Wohnen: 43 47 49 46
Leistungen
88
09.03 Name der Leistung:
(Gutachterliche) Stellungnahmen und Sozialb e-
richte u. a. für das Sozial- und Gesundheitsamt
Rechtsgrundlagen:
§§ 35, 61 ff. u. 67 SGB XII; u. a. § 1896 ff BGB
Zielfenster für das Jahr 2005:
Ergebnis-/
Wirkungsziele
Programm-/
Leistungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
(Was müssen wir tun?)
§ Zeitnahe und fundierte
Berichterstattung oder
Begutachtung als Ent-
scheidungshilfe für die
jeweiligen Auftragge-
ber
Hinweis:
Der KSD erbringt diesen
Service als ämterübergrei-
fender Dienst für das Sozi-
alamt und weitere Ämter
oder externe Behörden.
§ Fachliche fundierte
Berichterstattung unter
Berücksichtigung
individueller und
ge-
sellschaftlicher Anfor-
derungen.
Ressourcen Prozess-/
Strukturziele
(Was setzen wir ein?)
(Wie müssen wir es tun?)
Stellen: 0,68
Ausgaben: 0,00 Mio. €
Einnahmen: 0,00 Mio. €
Kosten: 0,09 Mio. €
Erlöse: 0,00 Mio. €
§ Abstimmung von Art,
Inhalt und Umfang der
Berichterstattung
§ Sicherstellung eines
einheitlichen Berichts-
und Bearbeitungsstan-
dards
Kurzdarstellung:
Berichterstattung ggf. Begutachtung für andere (Sozia-
le-) Dienststellen, Ämter oder Behörden im Rahmen der
Amtshilfe oder aufgrund von gesetzlichen Regelungen
und Bestimmungen
- Beihilfen zu Lebensunterhalt in Einrichtungen
- Hilfen zur Pflege
- Hilfen in anderen Lebenslagen
- Anregung einer gesetzlichen Betreuung
Schwerpunkt im Jahr 2005:
§ Regelmäßiger Austausch im Schwerpunktsach-
gebiet „Soziales“
§ Austausch und Abstimmung fachlicher Standards
der Begutachtung zur Sicherung eines einheitli-
chen Beurteilungsstandards
Ausblick für das Jahr 2006:
§ Optimierung der bisherigen Verfahrensabläufe
§ Abstimmung der bestehenden Beurteilungs- und
Ermessensspielräume durch einen fachlichen
Austausch im Schwerpunktsachgebiet „Soziales“
unter Beteiligung der Fachkräfte des Informations-
büro „Pflege“ des Sozialamtes
Leistungen
89
Kennzahlen/Statistik:
2002 2003 2004 2005
Anzahl der Stellungnahmen bei Hilfen nach SGB XII
(Beihilfen zu Lebensunterhalt in Einrichtungen, Hilfen zur
Pflege, Hilfen in anderen Lebenslagen, Anregung einer
gesetzlichen Betreuung)
391
413 437 368
Leistungen
90
10.01 Name der Leistung:
Beratung im Rahmen bezirklicher Soziala rbeit,
Durchführung von / Mitwirkung an Stadtteilpr o-
jekten
Rechtsgrundlagen:
§ 1 Abs. 3 SGB VIII
Zielfenster für das Jahr 2005:
Ergebnis-/
Wirkungsziele
Programm-/
Leistungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
(Was müssen wir tun?)
§ Zeitperspektiven im
Sinne von Hilfe zur
Selbsthilfe erarbeiten.
§ Personen mit besonde
ren sozialen Schwierig-
keiten zur Inanspruch-
nahme von Beratungs-
und Unterstützungsleis-
tungen motivieren.
§ Situationsgerechte
Hilfs- und Beratungs-
angebote vermitteln.
§ Niederschwellige und
aufsuchende Sozialar-
beiten in den Stadttei-
len.
§ Allgemeine Beratung
in sozialen Fragen, die
(noch) nicht immer
spezifischen Sozialleis-
tungen zugeordnet sind
(Jugend-, Sozial-u. Ge-
sundheitsange-
legenheiten)
Ressourcen Prozess-/
Strukturziele
(Was setzen wir ein?)
(Wie müssen wir es tun?)
Stellen: 9,50
Ausgaben: 0,02 Mio. €
Einnahmen: 0,00 Mio. €
Kosten: 0,98 Mio. €
Erlöse
: 0,00 Mio. €
Regelmäßig, transparent
und verlässlich in den Stadt-
teilen und ausgewählten
Wohnbezirken präsent sein,
feste Termine, Teilnahme
an den Stadtteilkonferenzen
Kurzdarstellung:
Bezirkssozialarbeit ist ein ortsnahes Beratungs- und
Begegnungsangebot mit folgenden Schwerpunkten:
§ Informieren und zur Selbsthilfe anregen,
§ Gemeinwesenbezogene Bedürfnisse unterstützen
und
§ Bürgerinnen und Bürger in stadtteilbezogenen
Sachfragen beteiligen.
Durch die Bezirkssozialarbeit bietet der Kommunale
Sozialdienst eine ganzheitliche, familienbezogene und
problemgerechte Hilfegestellung in Verbindung von
Sozialarbeit und wirtschaftlicher Hilfegewährung.
Schwerpunkt im Jahr 2005:
§ Regelmäßige Beteiligung an der interdisziplinären
„Fallkonferenz-Geistschule“ durch die KSD-Bezirke
Ost und Mitte-Süd.
§ Die Kooperation mit der Erziehungsberatungsstelle
des Diakonischen Werkes im Bezirk Ost hat sich
2005 weiter intensiviert. Inzwischen ist die Bera-
tungsstelle mit einem Standort im Bezirk präsent.
§ Das Präventionsprojekt einer Eltern-Kind-Gruppe
in Hiltrup-West ist 2005 erfolgreich fortgesetzt wor-
den.
Ausblick für das Jahr 2006:
§ Im Stadtteil Kinderhaus sollen in einem Projekt in
der „Nordwestschleife“ die Angebote ambulanter
Erziehungshilfe zielgruppenschärfer und präventi-
ver ausgerichtet werden.
§ Fortschreibung des Handlungsprogramms
Osthuesheide zur nachhaltigen Sicherung der
bislang erreichten positiven Ergebnisse.
§ Die Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtung
Hiltrup-West, der Ludgerusschule (Offene Ganz-
tagsgrundschule) und des Kinder-, Jugend- und
Begegnungshauses 37 Grad zu einem Familien-
zentren als Bildungs- und Lebensort für Familien
im Stadtteil Hiltrup-West in Kooperation mit weite-
ren Trägern (z. B. Familienbildung, Familienbera-
tung).
Leistungen
91
Kennzahlen/Statistik:
2002 2003 2004 2005
Gesamtstunden der bezirklichen Außenstellen
Sprechzeiten im Berichtsjahr: 1.006 950 912 726
Einsätze der Rufbereitschaft (mit Einsatzberichten)
außerhalb der Servicezeiten im Berichtsjahr: 46 57 52 67
Leistungen
92
10.02 Name der Leistung:
Betreuungsstelle/Förderung der
Betreuungsvereine
Rechtsgrundlagen:
BtG, BtGB, BGB, FGG
Zielfenster für das Jahr 2005:
Ergebnis-/
Wirkungsziele
Programm-/
Leistungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
(Was müssen wir tun?)
Die Aufgaben nach
- dem Betreuungs-
behördengesetz,
- dem BGB,
- dem Gesetz über die
Angelegenheiten der
freiwilligen Gerichts-
barkeit und
- den Beschlüssen
des Rates der Stadt
Münster
werden gewahrt.
§ Das Betreuungswesen
in der Stadt koordinie-
ren.
§ Die Fälle der Vormund-
schaftsgerichte bear-
beiten.
§ Betreuer gewinnen,
beraten und fortbilden.
§ Bürger und Multiplikato-
ren über das Betreu-
ungsrecht und Vorsor-
gevollmachten infor-
mieren.
Ressourcen Prozess-/
Strukturziele
(Was setzen wir ein?)
(Wie müssen wir es tun?)
Stellen: 2,13
Ausgaben: 0,22 Mio. €
Einnahmen: 0,00 Mio. €
Kosten: 0,42 Mio. €
Erlöse
: 0,00 Mio. €
§ Die Notwendigkeiten
von Betreuungen
abklären.
§ Über das Betreuungs-
recht und die Vorsor-
gevollmacht umfassend
informieren.
§ Ehrenamtliche Betreuer
im Zusammenwirken
mit den Betreuungs-
vereinen gewinnen.
§ Für eine reibungslose
Fallbearbeitung sorgen.
Kurzdarstellung:
Neben den Koordinations- und Kooperationsaufgaben
für das Betreuungswesen ist die Vormundschaftsge-
richtshilfe das Hauptaufgabenfeld der Betreuungsstelle.
Sie ist zentraler Ansprechpartner für das örtliche
Betreuungswesen, wobei sie die gesetzlichen Aufgaben
in Kooperation mit verschiedenen Institutionen um-
setzt.
Die Betreuungsvereine gewinnen, beraten und beglei-
ten die ehrenamtlichen Betreuer. Die Fachkräfte der
Betreuungsvereine führen ebenfalls Betreuungen.
Schwerpunkt im Jahr 2005:
§ Umsetzung der Änderungen des Betreuungsrechts
zum 01. Juli 2005. Insbesondere:
§ Steuerung der Fallzahlen im Betreuungsbereich
zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von
Berufs/Vereinsbetreuern im Rahmen der Pauscha-
lierung der Bezahlung der Betreuer
§ Stärkung der Information und Beratung über Vor-
sorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenver-
fügung
§ Organisation neuer Aufgaben wie Beglaubigung
von Unterschriften im Rahmen von Vollmachten,
Erstellung von Betreuungsplänen, Weitergabe von
Daten an das Amtsgericht im Rahmen der Mittei-
lungspflicht der Betreuer
Ausblick für das Jahr 2006:
§ Organisatorische Änderungen von Arbeitsabläufen
und Qualitätsstandards in der Betreuungsstelle vor
dem Hintergrund steigender Fallzahlen und zusätz-
licher Aufgaben
§ Überprüfung und Optimierung der Qualitätsstan-
dards in der Zusammenarbeit mit Betreuungsver-
einen, freiberuflichen Betreuern und dem Amtsge-
richt
§ Stärkung der
− Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung über die
Aufgaben der Betreuungsstelle
− Vortragsveranstaltungen zum Betreuungsrecht
und zu Vollmachten für das Fachpersonal der
Einrichtungen der Kranken-, Alten- und Behin-
dertenhilfe
Leistungen
93
Kennzahlen/Statistik:
2002 2003 2004 2005
Betreuungen: 3.389 3.601 3.997 4.217
neu eingerichtete Betreuungen 555 594 630 659
davon ehrenamtlich geführte Betreuungen: 381 394 398 394
beruflich geführte Betreuungen: 174 200 232 265
Arbeitseingänge (Aufträge v. Vormundschaftsgericht): 699 657 642 717
davon an Betreuungsvereine delegiert: 350 317 299 371
von der Betreuungsstelle selbst bearbeitet: 349 340 329 335
Leistungen
94
10.03 Name der Leistung:
Schwangerschaftsberatung
(einschließlich Mittelvergabe aus dem Sonder-
fonds)
Rechtsgrundlagen:
Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz
25.08.1995
Zielfenster für das Jahr 2005:
Ergebnis-/
Wirkungsziele
Programm-/
Leistungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
(Was müssen wir tun?)
§ Frauen und Paare beim
Finden von Entschei-
dungen im Schwanger-
schaftskonflikt unter-
stützen.
§ Frauen und Paare bei
der Bewältigung von
Konflikten auf unter-
schiedlichen Ebenen
unterstützen.
§ Finanzielle Notlage
während und nach der
Schwangerschaft be-
seitigen.
§ Das erforderliche Bera-
tungsangebot zeitnah
sicherstellen.
§ Informationen über
gesetzliche Ansprüche
und freiwillige Hilfen
vermitteln.
§ Anträge auf Mittel aus
dem städt. Sonder-
fonds und der Bundes-
stiftung kurzfristig be-
arbeiten.
Ressourcen Prozess-/
Strukturziele
(Was setzen wir ein?)
(Wie müssen wir es tun?)
Stellen: 2,00
Ausgaben: 0,32 Mio. €
Einnahmen: 0,07 Mio. €
Kosten: 0,36 Mio. €
Erlöse: 0,09 Mio. €
§ Indem Hilfen miteinan-
der vernetzt werden.
§ Durch Qualifizierung
mittels Fortbildung und
Supervision.
§ Mit dem Angebot bür-
gerfreundlicher und in-
dividueller Sprechzei-
ten.
Kurzdarstellung:
Die städtische Schwangerschaftsberatung ist ein
Angebot im Spektrum der Schwangerschaftsberatung
in Münster und sichert ein plurales Beratungsangebot
insbesondere im Bereich der Schwangerschaftskon-
fliktberatung. Sie begleitet und unterstützt Frauen und
Familien dabei, eine Entscheidung im Schwanger-
schaftskonflikt zu finden.
Sie gibt Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer
gesetzlichen Ansprüche. Sie gewährt finanzielle Hilfen
aus dem städtischen Sonderfonds „Hilfen für Schwan-
gere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen
Lebens“.
Darüber hinaus vermittelt sie finanzielle Hilfen aus der
Bundesstiftung „Mutter und Kind“.
Schwerpunkt im Jahr 2005:
§ Umsetzung der Hartz IV Gesetzgebung in den
Beratungsprozess
§ Information der Frauen und Familien über die
Veränderungen und Neuregelungen und intensive
Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer
Ansprüche
§ Erfahrungsbericht für die Jahre 2003/2004 zum
Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge
Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“
Ausblick für das Jahr 2006:
§ Anpassung der Sonderfondsregelungen an die
durch Hartz IV veränderten Problemlagen für
schwangere Frauen
§ Präsentation eines Beratungsangebotes für
gehörlose und hörgeschädigte Frauen
Leistungen
95
Kennzahlen/Statistik:
2002 2003 2004 2005
Schwangerschaftskonfliktberatungen: 80 86 74 88
Allgemeine Schwangerschaftsberatungen: 133 154 164 150
Leistungsfälle aus Mitteln der Bundesstiftung: 61 79 72 50
Leistungsfälle aus dem Sonderfonds insgesamt: 532 542 536 599
davon Leistungsfälle durch die städt.
Schwangerschaftsberatung: 93 68 66 81
96
6. SOZIALRAUMREPORT
BEZIRK MITTE
Charakteristika / Profil des Bezirks
Bevölkerungsstruktur und
Entwicklung der Stadtteile
Der Bezirk Mitte mit seinen Teilbereichen Mitte -
Nord, Mitte -Ost und Mitte -Süd hat mit Stand vom
31. Dezember 2004 insgesamt 114.292 Einwoh-
ner. Im Vergleich dazu waren es 2002 noch
114.686. Di eser leichte Bevölkerungsrückgang
wird sich laut Bevölkerungs entwicklungsprognose
jährlich fortschreiben und bis 2013 zu einer Ab-
nahme der Bevölkerungszahl von insgesamt ca.
10 % (11.258 Ew.) führen.
Aktuell sind im Bezirk Mitte 19.457 Einwohner (ca.
17 %) über 65 Jahre, 12.784 Einwohner (ca. 11 %)
sind zwischen 0 und 18 Jahre alt. Damit ist der
Anteil der Kinder und Jugendlichen im Ve rgleich
zum gesamt städtischen Durchschnitt mit 16 %
deutlich unterrepräse ntiert. Der Anteil der Kinder
wird weiterhin abnehmen, während die Jugendli-
chen im Alter von 14 bis 17 Jahren in den ko m-
menden Jahren stärker vertreten sein werden.
Ende 2004 wurden im Stadtbezirk Mitte 68.572
Haushalte gezählt. Die Haushaltsgröße lag mit
durchschnittlich 1,6 Personen unter dem städti-
schen Durchschnitt von 1,9 Personen. Mit 2 .663
allein erziehend en Haushalten wohnen in diesem
Bezirk mehr als ein Drittel (38 %) aller allein erzie-
henden Mütter und Väter Münsters.
Der Ausländeranteil im Bezirk Mitte liegt mit 7,2 %
unter dem städtischen Durchschnitt von 8,4 %.
Veränderungen in der sozialen Infrastruktur
Es ergaben sich im Bezirk Mitte keine wesentl i-
chen Änderungen.
Auf folgende Entwicklungen ist jedoch hinzuwe i-
sen:
§ Die projektbezogenen Konzepte der aufs u-
chenden und offenen Jugendarbeit (Li ncoln-
Treff, erweiterte Öffnungszeiten im Jugend-
zentrum „bonni“, „aufs uchende Arbeit“ auf dem
ehemaligen Schlachthofgelände, „aufsuchende
Arbeit“ im Wiengarten, Jugendtreff Thomas
Morus) wurden im Jahr 2005 fortgeschrieben
und von den Jugendlichen gut angenommen.
§ Das Thema „Offene Ganztagsgrun dschule“
(OGS) stand auch 2005 im Fokus von Planu n-
gen und Kooperationsbemühungen. Aktuell
werden im Bezirk Mitte neun Schulen und eine
Förderschule als Offene Ganztagsschulen im
Primarbereich geführt. Von allen OGS-Kindern
in Münster besuchen 564 „Mitte -Kinder“ die
OGS. Das heißt stadtweit bezogen auf alle
OGS-Kinder li egen die „Mitte -Kinder“ mit
42,6 % „vorn“. 21 % aller „Mitte -Kinder“ zw i-
schen sechs und 10 Jahren besuchen bereits
die offene Ganztagsgrundschule.
§ Das Sleep -In und die Streetwork des Diakon i-
schen Werkes ve rlegten ihre Räumlichkeiten
innerhalb des Bezirks Mitte -Süd von der Fried-
rich-Ebert-Strasse zum Dahlweg.
Anfänglich befürchtete negative Rückmeldu n-
gen der Anwohnerschaft erwiesen sich als un-
begründet.
§ Baureife Siedlungsentwicklung smaßnahmen
gibt es am Dü esbergweg mit 70 Einfamilie n-
häusern, an der Friedrich -Ebert-Strasse mit
118 Wohneinheiten und im Bereich der Ne l-
son-Kaserne mit 50 Mehrfam ilienhäusern und
50 Einfamilienhäusern.
§ Im Aaseeviertel wurde das Multifunktion shaus
des Sportvereins Blau -Weiß-Aasee am
26. November 2005 eröffnet. Der Verein bietet
ein umfangreiches , nicht nur sportliches Pro-
gramm für Jung und Alt.
Sozialraumreport
97
Blick in einen Stadtteil des Bezirks:
Schlachthofgelände
Für das Gebiet des Schlachthofes wurde 1995 ein
internationaler städtebaul icher Ideenwettbewerb
ausgeschrieben. Das Schlachthofgelände ist ei n-
gegrenzt durch die Vierspurigkeit des Niedersac h-
senringes, die viel befahrene Gartenstraße und
Kanalstraße.
Im Jahr 2001 sind auf dem Gelände ca. 200 Wo h-
nungen, 3.000 qm Gewerbefläche, Bür os und eine
Kindertagesstätte entstanden. Gewo rben wird mit:
autofreie Wohnoase, stad tnah, Kinder spielplätze,
Kommunikationsflächen, ökologisches Bauko n-
zept.
Ende 2004 lebten im Stadtteil Schlachthof 4.659
Bürger. Der Anteil der 0 - 18-Jährigen betrug 650
Personen, das entspricht einer Pr ozentzahl von
14 %. Der Anteil der älteren Bü rger (65 Jahre und
älter) liegt absolut bei 722 Personen (15,6 %). Der
Anteil ausländischer Mi tbürger liegt im Vergleich
zum Gesamtbezirk Mitte mit ca. 7 % im Durc h-
schnitt.
Die Aufgaben im Bereich der Jugendhilfe b ewegen
sich schwerpunktmäßig im Bereich der Jugendg e-
richtshilfe, Förderung der Familie (Trennungs - und
Scheidungsberatung) und erzieherischen Hilfen.
Im Jahr 2004 wurde von der Sozialarbe iterin des
Sozialbezirkes und Anwohnern beobachtet, dass
eine Gruppe von J ugendlichen im Alter von 14 -
ca. 17 Jahre n sich auf dem öffentl ichen Spielplatz
treffen. Es wurden Beschwerden über das rüc k-
sichtslose Verhalten der Jugendlichen an den
Kommunalen Sozia ldienst herangetragen und
Sorgen geäußert, der Spielplatz könne sich zu
einem sozialen Bren npunkt entwickeln. Angebote
im näheren Umfeld (z. B. Paul -Gerhardt-Haus)
wurden nicht wahrgenommen.
Zur Förderung der Integration der Jugen dlichen in
ihrem Umfeld gibt es seit Januar 2005 auf dem
Gelände einmal wöchentlich ein Angebot im Ra h-
men der „aufsuchenden Arbeit“ mit e inem mobilen
Fahrzeug des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien. Die in diesem Ra hmen tätige Fachkraft
spricht fließend russisch. Ein ergänzendes Ang e-
bot findet im Jugendtreff „bonni“ dem Jugendtreff
der Ev. Apostelkirchengemeinde statt.
Das Angebot der „aufsuchenden Arbeit“ wird von
ca. 20 Jugendlichen gut angenommen.
Ebenso wurden die erweiterten Öffnungszeiten des
Jugendzentrums „bonni“ von den Jugendl ichen des
Schlachthofgeländes in Anspruch genommen.
Mit den Trägern finden regelmäßige Vernetzung s-
treffen in Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien statt.
Bezirkskonferenz
Das Schwerpunktthema der jährlichen Bezirksko n-
ferenz des Bezirks Mitte lautete „Ressourcenakti-
vierung im Amt für den Bezirk Mit te am Beispiel
der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH).
Das Fachgespräch beschäftigte sich konkret mit
den Chancen einer intensiveren Ve rnetzung um
Eltern und Kinder frühzeitiger zu erreich en bzw.
aus der Hilfe zu entlassen
Trotz steigender Ausgaben im Bereich der Ju-
gendhilfe und einer Ausdifferenzierung der Ang e-
bote für Familien, nehmen Fam ilien oft erst dann
Hilfe und Unterstützung an oder e rhalten Hilfe,
wenn die Probleme sich verfestigt haben.
Der Fokus in der BK Mitte lag deshalb auf die Op-
timierung der internen Vernetzungsstrukturen und
Ressourcen.
Sozialraumreport
98
Als Ergebnis wurde u. a. fes tgehalten, dass im
Sinne einer ko nstruktiven Präventionsarbeit das
Thema „Kooperation Schule – KSD“ vertieft bea r-
beitet werden soll. Weiterhin soll überlegt we rden,
ob im Bezirk Mitte ein Standort für ein Familie n-
zentrum verortet werden kann.
Vor dem Hintergrund aktuelle r Entwicklungen (Cli-
quenbildung) soll ein Fachgespräch der im Soz i-
alraum Mitte -Süd tätige n Fachkräfte initiiert we r-
den.
BEZIRK WEST
Charakteristika / Profil des Bezirks
Der Bezirk West ist nach der Mitte der be-
völkerungsstärkste Stadtbezirk in Münster.
Er wird durch intensive Wohnsiedlungsent wicklun-
gen künftig noch deutliche Bevölkeru ngszuwächse
zu verzeichnen haben.
Nienberge wird trotz eines Wohnbaugebietes von
insgesamt 180 Wohneinheiten in den nächsten
Jahren einen leichten Bevölkerungsrückgang er-
fahren. Neben Gievenbeck haben Albachten und
Roxel aktuell die deutlichsten Bevölker ungszu-
wächse. I n den kommenden Jahren wird dies zu
spürbaren Veränderungen in den noch eher dörf-
lich geprägten Strukturen führen.
In Albachten wurden 2005 mit der Kinder- und
Jugendeinrichtung „Albatros“ sowie einer zweizü-
gigen Kindertageseinrichtung wichtige soziale In f-
rastrukturplanungen realisiert. In Roxe l-Nord wird
die Modelleinrichtung – „Ki ndertageseinrichtung
und Kinder - und Jugendeinrichtung unter einem
Dach“ – voraussichtlich im Herbst 2006 realisiert.
Bevölkerungsstruktur und
Entwicklung der Stadtteile
Durch die intensive Baulandentwicklung wird der
Bezirk West von derzeit 53.300 Einwohner bis zum
Jahr 2013 auf über 58.000 Einwohner wachsen.
Die größten Zuwächse sind hierbei nach wie vor in
Gievenbeck, Albachten und Roxel, gefolgt von
Mecklenbeck, zu verzeichnen.
Gievenbeck
§ Das Gievenbecker Auenviertel wird sich insbe-
sondere im Bereich des G ewerbegebietes und
des Freiherr -von-Stein Gymnasiums ausdeh-
nen.
Albachten
§ Albachten wird bis zum Jahr 2013 einen
Bevölkerungszuwachs um 20 % zu verkra ften
haben.
Roxel
§ In Roxel wird die Bevölkerung durch die
intensive Wohnsiedlungsentwicklung in den
kommenden Jahren um weitere rund 1.600
Einwohner zunehmen. Dies bedeutet ein en
Bevölkerungszuwachs von ca. 23 %.
Veränderungen in der sozialen Infrastruktur
Analog zu der städtebaulichen und demo -
grafischen Entwicklung im Westen liegen die
Schwerpunkte der Infrastrukturentwicklung in den
Stadtteilen Albachten, Roxel und Gievenbeck.
Gievenbeck
§ Die Ev. Jugendhilfe Münsterland gGmbH hat
eine neue Einheit in Gievenbeck eröffnet. Von
diesem Standort wird das gesamte Stadtgebiet
mit ambulanten Angeboten im Rahmen der Hil-
fen zur Erziehung versorgt.
§ Das Freiherr-von-Stein Gymnasium wird se i-
nen Schulbetrieb im Schuljahr 2006/2007 in
Gievenbeck aufnehmen.
Sozialraumreport
99
§ Gievenbeck ist im Bereich der Schulkind -
betreuung mit zwei Offenen Ganztags -
grundschulen (Michaelschule und Mosaik -
schule) gut versorgt. Die Kooperation zwi-
schen den Schulen und der Jugendhilfe hat
sich in diesem Stadtteil gut eingespielt und
konnte in 2005 weiter ausgebaut werden.
§ Im September 2005 hat der Rat der Stadt
Münster beschlossen, ein „Trägerüber-
greifendes Forum“ zur Koordinierung und Bü n-
delung der Angebote im Kinder -, Jugend-, Fa-
milien- und Sozialbereich exempl arisch u. a.
im Stadtteil Gievenbeck einzurichten. Ziel des
Trägerübergreifenden Forums ist es, Syne r-
gieeffekte zur Koordinierung und Bündelung
der Angebote in städtischer und freier Träger-
schaft für Kinder, Jugendl iche und Familien im
Jugendhilfe- und Sozialbereich aufzuzeigen
und zu nutzen.
Zentrale Intention ist die Sicherung der sozi a-
len Infrastruktur.
Die Verwaltung hat vor diesem Hintergrund im
Dezember 2005 in Gievenbeck einen Auftak t-
workshop mit dem vor Ort bestehenden Ar-
beitskreis durchgeführt , um einen Theme n-
schwerpunkt herauszufiltern.
In Giev enbeck wird das Thema Elternkomp e-
tenz/Elternverantwortung von den Stadt teilak-
teuren in 2006 konkretisiert.
Albachten
§ Die Kinder - und Jugendeinrichtung „Albatros “
in Albachten wurde im August 2005 von der
AWO Unterbezirk Münster - Steinfurt in Betrieb
genommen. Die Einrichtung hält in enger K o-
operation mit den Akteuren vor Ort, insbeso n-
dere mit der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Albachten e. V. (OJAA e. V.) ein vielseitiges
Programm im Informations -, Beratungs -, Bi l-
dungs- und Freizeitbereich vor. Der KSD-West
hält neben weiteren Anbietern eine offene
Sprechstunde vor.
§ Die Ludgerusgrundschule wird seit August
2005 als O ffene Ganztagsschule geführt und
hat einen guten Zuspruch erfahren . Die offene
Kinder- und Jugendarbeit Albachten (OJAA
e. V.) hat in Kooperation mit der Schule die
Ganztagsbetreuung in den Herbstferien übe r-
nommen.
§ Die neue Kindertageseinrichtung „Wierling“
wurde ebenfalls im August 2005 in Betrieb g e-
nommen. Die Einrichtung verfügt über 15 Plä t-
ze in einer altersgemischten G ruppe von vier
Monaten bis sechs Jahren und 25 Plätze in e i-
ner Gruppe für Kinder zwischen drei und sechs
Jahren.
Roxel
§ Der Errichtungsbeschluss und der Inves -
torenwettbewerb für die Modelleinrichtung in
Roxel-Nord – „Kita und Kinder- und Jugendein-
richtung unter einem Dach“ – wurde 2005 vom
Rat der Stadt Münster beschlossen.
Der Arbeitskreis Roxel und die Kinder und J u-
gendlichen aus Roxel waren aktiv an dem we i-
teren Planungsprozess beteiligt.
Der Bedarf für diese Einrichtung begründet
sich neben der Wohnsi edlungs- und Bevölk e-
rungsentwicklung u. a. durch den Rechtsa n-
spruch auf einen Kindergartenplatz ab dem
dritten Lebensjahr und den Ausbau des Ang e-
botes für Kinder unter drei Jahren. Für die un-
ter dreijährigen Kinder gibt es aktuell noch kein
Angebot vor Ort . Die neue Einrichtung wird
zwei Gruppen für Kinder unter drei Jahren,
zwei Regelgruppen für Kindergartenkinder und
eine Tagesstättengruppe für Kindergartenki n-
der vorha lten. Darüber hinaus verfügt der
Stadtteil bislang nicht über eine bedarfsg e-
rechte Einrichtung der offenen Kinder - und Ju-
gendarbeit.
§ Seit November 2004 bietet der CVJM übe r-
gangsweise mit einem „Pausenbulli“ aufs u-
chende Arbeit an den Schulen an. Darüber
hinaus wird in den Räumen der Bezirksverwa l-
tungsstelle an der Schelmenstiege ein Offener
Jugendtreff, mit einem in 2005 realisiertem In-
ternetcafé, angeboten.
Sozialraumreport
100
§ Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates ist
geplant, dass die Mariengrundschule die Um-
wandlung in eine Offene Ganztags -
Grundschule zum Schuljahr 2006/2007 vol l-
ziehen wird.
Mecklenbeck
§ In Mecklenbeck wurden die Angebote der frei-
en Träger der offenen Kinder - und Jugenda r-
beit im Hinblick auf unterschiedliche Ziel - und
Altersgruppen in einem gemeinsamen Verfa h-
ren überprüft und stärker aufeinander abge-
stimmt. So wurden z. B. Kooperationen in ten-
siviert und Öffnungszeiten der Einrichtungen
stärker auf die Bedürfnisse der älteren Jugend-
lichen zugeschnitten.
§ Für das Schuljahr 2006/2007 ist vorbehaltlich
der Zustimmung des Rates geplant, dass die
Peter-Wust- Grundschule die Umwandlung in
eine Offene Ganztagsgrundschule vollzieht.
Nienberge
§ Auf Antrag der BV West wurde angeregt, die
Zugangswege, Bedarfe und Angebote für die
Jugendlichen zu überprüfen. Vor diesem Hi n-
tergrund hat sich ein Fachkreis gebildet und
erste Handlungsschritte entwickelt.
§ Die Annette -von-Droste-Hülshoff-Schule in
Nienberge hat Bedarfsmeldungen für die Um-
wandlung in eine Offene Ganztagsschule vo r-
liegen, so dass diese Grundschule vorbehal t-
lich der Zustimmung des Rates voraussichtlich
ab August 2006 ein entsprechendes Angebot
vorhalten wird.
Mecklenbeck, Roxel, Albachten
Vom Sozialkreis Mecklenbeck und der BV -West ist
die Idee eines Bürgerbusses initiiert worden, um
die Stadtteile im Westen unte reinander besser zu
verbinden. Bürgerbusse sind eine auf Ehrenam t-
lichkeit gestützte Mö glichkeit den ÖPNV zu ergä n-
zen.
Kontakte zwischen der Politik, den Stadtwe rken
und den Bürgern wurden hergestellt. Ein eingetra-
gener Verein ist gegründet worden und hat seine
Arbeit aufgenommen. Der erste Bus kann vorau s-
sichtlich 2007 seine Fahrt aufnehmen.
BEZIRK NORD
Bevölkerungsstruktur und
Entwicklung der Stadtteile
Der Bezirk Nord besteht aus den Stadtteilen
Kinderhaus, Coerde und Sprakel.
Laut Bevölkerungsstatistik 2004 lebten im Bezirk
Nord rd. 28.700 Menschen.
Davon in:
§ Kinderhaus 16.099
§ Coerde 9.900
§ Sprakel 2.744
Die aktuelle Bevölkerungsprognose bis zum Jahr
2013 weist Bevölkerungsrückgänge in Kinderhaus
aus (Kinderhaus-Ost minus 6 %, Kinderhaus-West
minus 2 %).
In Coerde (plus 11 %) und insbesondere durch die
in Sprakel geplante Siedlungsentwicklung (plus
40 %) wächst die Bevölkerung in den nächsten
Jahren erheblich.
Planungsrelevante Trends
Für den Stadtbezirk Nord lassen sich langjährig
drei relativ stabile Variablen aus den Statistikdaten
hervorheben.
Dies gilt vor allem für die Stadtteile Kinderhaus und
Coerde, nicht unbedingt für Sprakel.
1. Hoher Anteil von Kindern und Jugendlichen
Der Anteil der Kinder und Jugendl ichen im Be-
zirk Nord beträgt 20 % an der Gesamtbevölk e-
rung und ist damit um ca. 4 % höher als im ge-
samtstädtischen Vergleich (16 %).
Die weitere städtebauliche Entwicklung wird
vor allem den Anteil der Kinder und Jugendli-
chen in Sprakel erhöhen.
2. Niedriger ökonomischer Status
Im Vergleich zu den gesamtstädtischen Daten
ist die Anzahl der Haushalte im Bezirk Nord,
die Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II bezie-
hen, im Verhältnis zur Gesam tbevölkerung am
höchsten.
Sozialraumreport
101
Auch in der Erziehungshilfe liegt der Stadtb e-
zirk Nord in den Fallzahlen relativ hoch. So ist
der KSD -Bezirk Nord hilfepla nverantwortlich
für 70 Kinder und Jugendliche, die außerhalb
ihres Elternhauses leben.
Im Wohnquartier Nordwestschleife sind auch
im Jahr 2005 wieder eine größere Anzahl von
Familien neu zugezogen, die intensivere U n-
terstützung durch den Kommunalen Sozia l-
dienst benötigen.
3. Hoher Anteil von Menschen ausländischer
Herkunft
Der Anteil der ausländischen Bevölkerung ist
im Stadtbezirk Nord besonders hoch. In der
Nordwestschleife in Kinderhaus stammen etwa
die Hälfte der rund 3.000 Bewohner aus Au s-
siedlerfamilien. Hinzu kommt eine hohe Zahl
von ausländi schen Bürgerinnen und Bürgern
verschiedenster Nationalitäten.
Neben Kinderhaus-West ist ein vergleichbarer
Siedlungsschwerpunkt in Alt-Coerde.
Veränderungen in der sozialen Infrastruktur
Sprakel
Für den Ortsteil Sprakel ist bis zum Jahr 2013 die
größte städtebauliche Entwic klung im Stadtbezirk
Nord zu erwarten.
Durch die Siedlungsentwicklung wächst der Stad t-
teil bis zum Jahr 2013 um rund 1.200 Einwo h-
ner/innen auf insgesamt knapp 4.000 Einwo h-
ner/innen. Dieses en tspricht einem Anstieg von
rund 40 %. Die entsprech ende Bautätigkeit hat im
Jahr 2005 begonnen.
Die Anzahl der Kinder und Jugendl ichen unter 18
Jahren steigt bis zum Jahr 2013 von etwa 500 auf
ca. 870. Dieses bedeutet einen Zuwachs von Ki n-
dern und Jugen dlichen unter 18 Jahren von rund
70 %.
Ausgehend von einem Stadtteilgespräch im No-
vember 2004 mit den Stadtteilakteuren in Sprakel
hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Famil ien
die sich aus dem Anstieg der Zahlen der Kinder
und Jugendlichen ergebenden B edarfe weiter kon-
kretisiert. Besonders im Rahmen von Kindertage s-
betreuung und der Kinder - und Jugendarbeit sind
entsprechende Angebotsstrukturen im Rahmen der
sozialen Infrastrukturplanung weiter zu entwickeln.
Kinderhaus
Nach einem entsprechenden Beschl uss des Rates
der Stadt Münster hat die Verwaltung die Aufna h-
me des Wohnquartiers Brüningheide - Nordwes t-
schleife in das Bund -Länder-Programm „Stadtteile
mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die Soziale
Stadt“ beantragt.
Vorausgegangen sind umfangreiche Vo rarbeiten,
vor allem der Stadtteilakteure des Arbeitskreises
Kinderhaus, für ein integriertes Handlungsko n-
zept/Städtebaulichen Maßnahmenkatalog für das
Wohngebiet.
Zum Jahresende 2005 ist die Aufnahme von Ki n-
derhaus-West in das Programm grundsätzlich
positiv entschieden worden. Sobald ein schriftlicher
Bewilligungsbescheid erteilt wird, wird sich die
Aufgabe der Ausgestaltung der Maßna hmen vor
Ort stellen.
Im August 2005 sind in Kinderhaus die Grundsch u-
le Am Kinderbach und die Paul -Schneider-Schule
in Offene Ganztagsschulen umgewandelt worden.
Im Zuge der Umwandlung wurde die Kooperati on
mit der städtischen Kinder - und Jugendeinric htung
„Wuddi“ durch konkrete Maßnahmen intensiviert.
Knapp 100 Kinder nehmen damit das Angebot der
Offenen Ganztagsschule in Kinderhaus war.
Sozialraumreport
102
Viel Unruhe brachte im Jahr 2005 in Kinderhaus
die Diskussion um den Verkauf der Sozialwohnu n-
gen in der Nordwestschleife durch die Wohnung s-
gesellschaft Münsterland. Die WGM war der mit
Abstand größte Vermieter in Kinderhaus-West. Die
Wohnungen sind inzwischen an einen ausländ i-
schen Investor verkauft. Die Folgen für die Mieter
bleiben abzuwarten. Von Interesse wird sein, i n-
wieweit sich der neue Wohnungseigentümer in die
gemeinsamen Kooperationsbemühungen der Ve r-
mieter in der Nordwestschleife einbringt.
Coerde
In Alt-Coerde wurde die Beratung und Betreuung
der Flüchtlingsfamilien in Kooperation von Stad t-
teilbüro und KSD fortgesetzt. Eine größere Zahl
der Familien hat inzwischen Münster bzw.
Deutschland verlassen, so dass Wohnungen am
Nerzweg freistehen.
Das vom Rat beschlossene „Trägerübergreifende
Forum“ zur Koordinierung und Bündelung der A n-
gebote städtischer und freier Träger für Jugendhi l-
fe- und Sozialleistungen vor Ort, soll Synergiee f-
fekte aufzeigen und systematische Aktivitäten en t-
wickeln. Dadurch sollen auch unter abnehme nder
Finanzausstattung bedarfsgerechte Angebote in
allen Stadtteilen bereitgestellt und nachhaltig ab-
gesichert werden.
Zur Erprobung konzentriert sich das Trägerübe r-
greifende Forum zunächst auf die Stadtteile Coe r-
de und Gievenbeck.
Vor diesem Hintergrund hat im Dezember 2005 auf
Einladung der Verwaltung ein Workshop im Ra h-
men des Arbeitskreises Coerde zum Thema stat t-
gefunden. Für den Stadtteil Coerde will der Stad t-
teilarbeitskreis die Themen Armut, Elternarbeit und
Frühwarnsystem Kinder - und Jugendkriminalität
konkretisieren und weiter bearbeiten.
BEZIRK OST/SÜDOST
Bevölkerungsstruktur und
Entwicklung der Stadtteile
Der Sozialbezirk Ost/Südost ist ein Flächenbezirk,
der vorwiegend durch ländliche Strukturen ge-
kennzeichnet ist.
Der wohnberechtigte Bevölkerungsanteil in den
einzelnen Stadtteilen und deren zukünftige En t-
wicklung stellen sich folgendermaßen dar:
Der Bezirk Ost, bestehend aus den statistischen
Bezirken Gelmer, Dyckburg, Handorf und Mauritz -
Ost h atte am 31.12.04 einen Bevölkerungsanteil
von 20.280 Einwohnern in Münster. Die Bevölk e-
rungsprognose für 2013 weist einen leichten Ei n-
wohnerrückgang von knapp 400 Personen aus.
Insbesondere in Mauritz -Ost wird sich die Ei n-
wohnerzahl rückläufig entwickeln, während Gelmer
und Dyckburg zunehmende Einwohnerzahlen au f-
weisen werden.
Im Bezirk Südost mit den statistischen Bezirken
Gremmendorf-West, Gremmendorf -Ost, Ange l-
modde und Wolbeck leben 27.023 Einwohnern.
Für das Jahr 2013 ist eine Steigerung der Einwo h-
nerzahl auf 29.092 prognostiziert.
Der Zuwachs der Bevölkerung wird insbeso ndere
durch eine deutlich steigende Bewohne rzahl in
Wolbeck (plus 1.412 Einwohner) erwa rtet. Ein
leichter Anstieg der Bevölkerung wird auch für
Gremmendorf-Ost prognostiziert.
Der Anteil der ausländischen Bevölkerung ist im
gesamtstädtischen Vergleich unterdurchschnittlic h
und beträgt im Bezirk Ost 4,7 % bzw. im Bezirk
Südost 6 %.
Sozialraumreport
103
Veränderungen in der sozialen Infrastruktur
Bezirk Ost:
Gelmer
Neben den bereits bestehenden Of fenen Grun d-
schulen in Handorf und Mauritz-Ost, hat die Astrid -
Lindgren-Schule in Gelmer die U mwandlung zur
Offenen Grundschule im Prima rbereich für das
Schuljahr 2006/2007 beantragt. Vorbehaltlich des
Ratsbeschlusses wurden bereits Kooperationen
mit der Jugendhilfe konkretisiert.
Mauritz-Ost
Die Fusion der Kirchengemeinden St. Konrad, St.
Margaretha und der Pfarrei Dyckburg ve ranlasst
die Entwicklung neuer Kooperation sformen der
Kindergärten untereinander.
Die offene und mobile Kinder - und Jugendeinric h-
tung St. Konrad ist im Gespräch mit den anliege n-
den Kirchengemeinden, um gemeinsam ein Ko n-
zept für die Fortführung und Weiteren twicklung der
Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil Ost zu en t-
wickeln.
Handorf
In Handorf -Dorbaum ist neues Bauland für 180
neue Wohneinheiten ausgewiesen. Im Zusa m-
menhang mit der Entwicklung dieser Siedlungsfl ä-
che - Baugebiet „Drei E ichen“ - soll u. a. dauerhaft
ein offener Ki nder- und Jugendtreff geschaffen
werden, da der jetzige Standort für den Jugendtreff
nur befristet bis Ende 2007 nutzbar ist.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ist e ine
Kombi-Einrichtung – „Kindertageseinrichtung und
Einrichtung der Kinder - und Jugendarbeit unter
einem Dach“ – geplant.
Bezüglich der Einwohnerstruktur weist Handorf im
gesamtstädtischen Vergleich eine Beso nderheit
auf: ein Fünftel der Handorfer Bevölkerung ist un-
ter 18 Jahren alt, gut ein Viertel ist 60 Jahre und
älter.
Damit liegen diese beiden A ltersgruppen über den
gesamtstädtischen Ve rgleichswerten von 16 bzw.
21,6 %. Das heißt, da ss der Stadtteil bei Familien
mit Ki ndern und Senioren sehr beliebt ist. Die
Gruppe der 18 – 29-Jährigen ist dagegen deu tlich
unterrepräsentiert.
Insgesamt ist die Zufriedenheit der Bürger mit die-
sem Stadtgebiet laut der Statistik „Zufriedenheit mit
der Wohngegend Münster 2005“ überdurchschnit t-
lich gut.
Bezirk Südost:
Gremmendorf-Ost, Gremmendorf-West
Im März 2005 gründete sich der Arbeitskreis
Gremmendorf, in dem sich die Inst itutionen aus
den Bereichen Kinder - und Jugendhilfe, aber auch
aus den soziale n/pflegerischen Arbeitsb ereichen
inzwischen gut vernetzt haben.
Die psychologische Beratungsstelle der Ev. Ber a-
tungsdienst gGmbh, Hörsterstraße, hat Ende 2005
in der Heidestraße eine Außenstelle errichtet. In
diesen Räumen sind auch die Mita rbeiter der EB -
Blaukreuzwäldchen und des ambulanten Pfleg e-
dienstes mit Sprechstunde nangeboten vor Ort zu
erreichen.
Das Institut für Geographie der Westf. Wil lhelms-
Universität Münster begleitet im Stadtteil Gre m-
mendorf ein Forschungsprojekt „Zuwanderer inte g-
rieren“, das die Städte Münster und Enschede
initiiert haben. Die besonderen Stru kturen eines
eher ländlichen Wohngebietes waren ausschla g-
gebend für die Auswahl dieses Sozialraumes.
Ergebnisse sind im Sommer 2006 zu erwarten.
Sozialraumreport
104
Angelmodde
Seit dem Spätsommer 20 05 steht die Osthueshe i-
de im Fokus der sozialräumlichen A rbeit. Anlass
hierfür war eine Gruppierung von Kindern, Jugen d-
lichen und Heranwachsenden, die durch erhebli-
che V erhaltensauffälligkeiten wie z. B. Belästigu n-
gen der Anwohner in angrenzende Wohngebiet e,
abwertende Äußerungen, Verurs achung von Lärm
und kriminelle Handlungen das soziale Gefüge im
Stadtteil massiv störten. Der Arbeitskreis „Operat i-
ve Maßnahmen Osthuesheide“ entwickelte kur z-
fristig ein umfassendes Handlungsprogramm, we l-
ches in 2006 fortgesetzt und ausgewertet wird.
Im Stadtteil Angelmodde sollen 100 Fam ilien ein
neues Zuhause finden. Der Bebauung splan Nr.
474 soll hierfür die Voraussetzungen schaffen. Ca.
75 Einfamilienhäuser und ca. 25 Mehrfamilienhä u-
ser sollen einen Beitrag zur nachhal tigen Stabil i-
sierung leisten.
Wolbeck
Die Kita „ Am Drostenhof“ führte in Zusammena r-
beit mit dem Kinderschutzbund eine Projek tarbeit
zum Thema „Starke Eltern - starke Kinder“ durch.
Die Umbauplanungen des Eingangsbereichs
„Bahnhof Wolbeck “sind abgeschlos sen. Hie rdurch
sollen zukünftig Lärmbelästigungen der umliege n-
den Anwohner bei Veranstaltungen minimiert w er-
den.
Planungsrelevante Trends
§ Die Umwandlung von Grundschulen in Offene
Ganztagsschulen (dritte Staffel) zum Sommer
2006 steht bei der Mehrzahl d er Grundschulen
im Sozialbezirk Ost/Südost an.
So haben die Nikolaischule in Wolbeck, die
Annette-von-Droste-Hülshoff Schule in Ange l-
modde sowie die Pestalozzischule in Kooper a-
tion mit der Idaschule in Gremmendorf die
Förderung als Offene Ganztagsschule bean-
tragt.
§ Nach Abschluss des „Handlungspr ogramms
Osthuesheide 2005/2006“ wird die Auswertung
der durchgeführten Pr ojektbausteine deren
Wirksamkeit prüfen und darüber entscheiden,
welche weiteren Maßnahmen zur Stabilisie-
rung dieses Stadtteils zu entwickeln sind.
BEZIRK HILTRUP
Charakteristika / Profil des Bezirks
Der Bezirk umfasst die Stadtteile Hiltrup, Berg
Fidel und Amelsbüren mit jeweils eigenständigen
bezirklichen Ausprägungen. Während Amelsb üren
noch von dörflichen Strukturen geprägt ist, stellt
der Stadtteil Berg Fidel eine kleine Tr abantenstadt
aus den siebziger Jahren dar, die sozialräumlich
eher innerstädtisch orientiert ist. Hiltrup, als größter
Münsteraner Stadtteil, hat einen kleinstädt ischen
Charakter mit einem ausgeprägt eigenstä ndigen
sozialen Leben.
Bevölkerungsstruktur und
Entwicklung der Stadtteile
Bei Betrachtung des ganzen Bezirks Hiltrup ist
eine eher durchschnittliche Bevölkerungsstruktur
vorhanden. Überdurchschnittlich viele Alleinerzi e-
hende finden sich in Berg Fidel un d Hiltrup-Mitte,
der Anteil von arbeitslosen und ausländischen
Mitbürgern li egt in Berg Fidel deutlich über dem
gesamtstädtischen Durchschnitt (Angaben bez o-
gen auf 2004).
Nach der Bevölkerungsentwicklungsprognose der
Stadt Münster wird es bis zum Jahr 201 3 im Stadt-
bezirk Hiltrup einen Zuwachs von 2.516 Einwo h-
nern geben; dies wird insbesondere Hiltrup -West
mit einer Steigerung um ca. 1.700 Einwohner
betreffen.
Sozialraumreport
105
In Hiltrup-Ost gibt es einen Wohnbereich mit übe r-
wiegend Einfamilienhausbebauung, in dem sehr
viele alte Menschen leben. Erste Bedarfsermittlu n-
gen deuten darauf hin, dass künftig ein ve rstärkter
Bedarf an vorpflegerischen und haushalt snahen
Dienstleistungen notwendig werden wird.
Veränderungen in der sozialen Infrastruktur
Im Stadtteil Hiltrup-West wurde Anfang 2005 das
städtische Kinder -, Jugend - und Begegnungshaus
„37°“ e röffnet.
Ferner wurde in Hiltrup das Me yer-Suhrheinrich-
Haus eröffnet, eine stationäre Einrichtung für 42
demenzkranke Menschen in der Trägerschaft des
Altenhilfezentrums St. Clemens. Diese Einric htung
ist vollständig belegt.
Schließlich entstand das Haus Franziska, ein Pfl e-
geheim mit 60 Plätzen in Trägerschaft der Miss i-
onsschwestern von Hiltrup. Hier sind 40 Plä tze für
Ordensschwestern und 20 Plätze für den so g e-
nannten freien Markt vorhanden, die alle verg eben
sind.
Zudem wurden im Jahr 2005 im Bezirk Hiltrup zwei
neue Flüchtlingsunterkünfte eröffnet: Anfang 2005
die Unterkunft an der Böttcherstraße, die vom
CVJM betreut wird und im Oktober 2005 die Unte r-
kunft am Nordkirch enweg, für die der städtische
Flüchtlingsdienst zuständig ist.
Planungsrelevante Trends
Die seit September 2003 in Kooperation mit der
Kita Hiltrup -West gestartete Eltern -Kind-Gruppe
Hiltrup-West wurde auch 2005 fortlaufend durchge-
führt. Das Gruppenange bot richtet sich an fünf bis
sieben A lleinerziehende mit Kindern von null bis
drei Jahren.
An zwei Nachmittagen pro Woche haben sie die
Möglichkeit, miteinander zu reden, sich bei Pro b-
lemen zu unterstützen und gemei nsam mit den
Kindern zu spielen. Die Vermittlung in die Gruppe
erfolgt über den KSD. Von den tei lnehmenden
Eltern wird dieses Angebot als äußerst unterstü t-
zend für ihren Erziehungsalltag erlebt.
Die Ludgerusschule in Hiltrup -West wird seit zwei
Jahren als Offene Ganztagsschule geführt und
kooperiert eng mit der neuen Einrichtung „37°“.
So werden z. B. die Räumlichkeiten der Einric h-
tung für die Hausaufgabenbetreuung oder
Entspannungs-AG´s der Schule genutzt; Projekte
und die Ferienbetreuung werden von den Mitarbei-
ter/innen „37°“ durchgeführt.
Mit Beginn des neuen Schuljahres im August 2005
haben zwei weitere Grundschulen, die Clemens-
schule und Paul -Gerhardt-Schule sowie die Fö r-
derschule Johannesschule in Hiltrup -Mitte die
Umwandlung in Offene Ganztagsschulen vollz o-
gen. Darüber hinaus hat die Marienschule in
Hiltrup-Ost zum Schuljahr 2006/2007 die Umwand-
lung zur Offenen Ganztagsschule beantragt.
Mit allen Schulen gibt es eine gute, fachlich orie n-
tierte Kooperation.
Bezirkskonferenz
Die Bezirkskonferenz des Amtes für Kinder, Ju-
gendliche und Familien hatte inhaltlich die weit ere
Vernetzung und den Ausbau bzw. die Sicherung
präventiver Angebote zum Schwe rpunkt. In diesem
Zusammenhang wurde u. a. die Teilnahme an dem
NRW-Projekt „Weiterentwicklung von Tagesei n-
richtungen für Kinder zu Familie nzentren“ für
Hiltrup-West aufgegriffen.
Dieser Standort wurde wegen der örtlichen Nähe
und der guten Kooperation von Kindergarten,
Grundschule und Kinder -, Jugend - und Bege g-
nungshaus „37°“ als besonders geeignet für das
Projekt bewertet.
Sozialraumreport
106
Über den Arbeitsk reis Hiltrup werden fortla ufend
wichtige Impulse für Stadtteilprojekte und Planun-
gen gegeben sowie konkrete Projekte koo rdiniert
und angeboten. Einen weiteren Baustein der Ve r-
netzung bilden die zwei Mal jährlich stat tfindenden
Stadtteilkonferenzen in Hiltr up, der Arbeitskreis
„Jugend in Hiltrup“ sowie die regelmäß igen Treffen
des Stadtteilarbeitskreises „Berg Fidel“.
Aufsuchende Arbeit
Zielgruppe der aufsuchenden Arbeit sind Kinder ;
Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre,
die sich an unterschiedlich sten (informellen) Treff-
punkten im Stadtteil aufhalten, z. B. Spielplätze,
Schulhöfe, Skater -Rampen, Stad thalle etc. und
dort durch ihr Verhalten/Auftreten in der Öffentlic h-
keit auffallen.
Vorrangige Problemlagen dieser Jugendcliquen
sind:
§ Fehlende Anbind ung an die Freizeiteinrichtu n-
gen im Stadtteil
§ Suchtmittelproblematik (Alkohol und weiche
Drogen)
§ Fehlende Freizeitinteressen
§ Problematische Familienverhältnisse
§ Strafrechtliche Auffälligkeiten
Die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
gehören den unterschiedlichsten Jugendsz enen
an.
Der Schwerpunkt liegt bei den 15 – 18 -Jährigen.
30 % der J ugendlichen sind Mädchen. Es werden
jährlich ca. 150 Jugendliche aufg esucht; an den
Gruppenangeboten nehmen ca. 50 Jugendliche
regelmäßig teil.
Im Laufe des vergangenen Jahres wurden auch im
Stadtteil Berg Fidel einmal wöchentlich die info r-
mellen Treffpunkte der Jugendlichen regelm äßig
aufgesucht.
Einmal wöchentlich findet im Gruppenraum des
KSD in Hiltrup ein sozialpädagogisch begleiteter
Mittagstisch statt, an dem ältere Kinder und Ju-
gendliche aus dem Stadtteil teilnehmen können.
Durch das gemeinsame Zubereiten der Mahlzeiten
werden Kontakte zu den Jugendlichen geknüpft,
Beziehungen zu ihnen aufg ebaut, um Vertrauen
und somit die Basis zu schaffen, zukünft ige Pro b-
leme der Jugendl ichen gemeinsam anzugehen.
Der Mittagstisch erfüllt somit einen präventiven
Charakter.
Cliquenangebote
Durch die Kontaktaufnahme mit Cliquen von Ju-
gendlichen im Rahmen der aufsuchenden Arbeit
besteht häufig der Wunsch/Bedarf dieser Jugendli-
chen nach einem regelmäßigen Treffangebot. Di e-
ser Wunsch entspricht den Zielen der aufsuche n-
den Arbeit und wird in Form eines Cliquenangeb o-
tes umgesetzt. Bei dem Angebot handelt es sich
um ein wöchentlich stattfindendes längerfrist iges
kontinuierliches beziehungs -, erlebnis - und th e-
menorientiertes sozialpädagogisches Gruppena n-
gebot für Jugendliche und junge Erwachsene.
Das Gruppenangebot ist präventiv ausgerichtet,
mit dem Ziel diesen Jugendcliquen einen Raum zu
bieten, in dem sie sich geborgen fü hlen; wo sie
Ansprechpartner finden, mit denen sie ihre persö n-
lichen Probleme und Themen bespr echen können.
Bei Bedarf nehmen die betreuenden pädagog i-
schen Mitarbeiter auch Kontakt zu Institutionen,
wie Schulen, Arbeitgebern, Ämtern etc. auf und
bieten den Jugendlichen individuelle Unterstü t-
zungsangebote an.
Handlungsprogramm Berg Fidel
Im Rahmen des Handlungsprogramms Berg Fidel
wurden folgende Projekte zur Verbesserung der
Lebenssituation von Kindern und Eltern durchg e-
führt:
1. eine Krabbelgruppe in Zusammenarbeit mit
dem katholischen Kindergarten
2. eine Schulvorbereitungsgruppe in Zusammen-
arbeit mit der Grundschule
3. die Spielplatzbetreuung in den Sommer-
monaten
4. aufsuchende Arbeit (s. o.)
Sozialraumreport
107
Die AWO hat mit Mitteln der Koordinierung sstelle
für Aussiedler, Flüc htlinge und Asylbewerber er-
folgreich ein Projekt zur Förderung der Schulmot i-
vation für schulmüde Jugendliche der Flüchtling s-
einrichtung an der Trautmannsdorfstraße durchg e-
führt.
Weitere Bausteine im Stadtteil Berg Fidel sind das
Projekt des Landschaftsverb andes Westfalen -
Lippe im Bereich der Suchtprävention mit jungen
Menschen aus der ehemaligen Sowjetunion (SEM)
und die Vorbereitung des Projektes „Gesund au f-
wachsen in Berg Fidel“ durch das Gesundheitsamt.
Durch die enge Vernetzung sind die Probleme den
Sozialraumakteuren bekannt, neue En twicklungen
werden frühzeitig erkannt und ermöglichen ein
schnelles Handeln.
Bedarfe bestehen in erster Linie in Berg Fidel, wo
auf Grundlage des Handlungsprogramms an der
Weiterentwicklung der aufsuchenden A ngebote für
Kinder, Jugendliche und Familien im freizeitpäda-
gogischen und gesundheitsfördernden Bereich
sowie der Entwic klung niedrigschwelliger Hilfen
gearbeitet wird.
Die bewährten Kooperationsformen im Stad tbezirk
werden auch in Zukunft dazu beitragen, problem a-
tische Entwicklungen im Stadtbezirk frühzeitig zu
erkennen und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten
zu entwickeln.
108
7. BEVÖLKERUNGSENTWIC KLUNG
Die Beobachtung des demografischen Wandels
und die daraus sich ergebenden Bedarfsanpas-
sungen für die Kinder- und Jugendhilfe ist die wich-
tigste Grundlage für die Jugendhilfeplanung.
Dabei ist die Entwicklung des Stadtgebietes wegen
der sozialräumlichen Bedarfsveränderu ngen und
sind die Bedarfsanpassungen, die sich aus verä n-
derten gesellschaftlichen Herausford erungen und
Lebenssituationen sowie neuen Entwicklungsb e-
dingen ergeben, zu berücksichtigen.
Auch im Jahr 2005 hat sich das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien an der Erarbeitung an
gesamtstädtischen Grundlagen beteiligt.
Ziel ist, das Thema „demografische Entwic klung“
über die jeweiligen Fachplanungen und Fachen t-
wicklung hinaus gesamtstädtisch zu berücksicht i-
gen.
Von 2004 bis 2005 hat sich die Bevölkerung in
Münster mit Blick auf die Altersgruppe der jungen
Menschen wie folgt entwickelt:
Die Gesamtbevölkerung g ing um rd . 1.300 Ei n-
wohner – von rd. 280.200 im Jahr 2004 auf rd.
278.900 im Jahr 2005 zurück.
In einzelnen Bereichen betrachtet, verteilt sich
diese En twicklung in allen Bezirken nahezu gleich
– im Bezirk Mitte gab es einen Rückgang um fast
1.000 und im Bezirk Südost einen Anstieg um rd.
100 Einwohner.
Alle Stadtbezirke haben letztendlich die annähernd
gleiche Bevölkerungszahl, wie in 2004 auch.
Bei der Altersgruppe der jungen Menschen im Alter
von 0 – bis unter 18 Jahren gab es nur wenige
Veränderungen. Die Anzahl von rd. 45.000 Kindern
und Jugendlichen in 2004 verä nderten sich leicht.
Gesamtstädtisch sank die Zahl in dieser Alters-
gruppe um rd. 500 Kinder und Jugendliche (von
44.881 auf 44.312).
Auch in den jeweiligen Bezirken war die Entwic k-
lung nahezu unverändert.
Im Stadtbezirk West gab es als einzigen Bezirk
einen geringfügigen Anstieg der Anzahl der Kinder
und Jugendlichen von 0 bis unter 18 Jahren um rd.
100 – von 9.551 auf 9.664.
Auch im Bezirk Hiltrup ist ein Rückgang von rd.
100 in dieser A ltersstruktur zu verzeichnen Aber
aufgrund der Bautätigkeiten in Amelsbüren wird in
Zukunft mit einem Anstieg gerechnet.
Vor dem Hintergrund der insgesamt eher geri ngen
Veränderungen von 2004 nach 2005 gab es bei
den jeweiligen Altersgruppen folgende Verä nde-
rungen:
§ 0 – bis 2-jährige Kinder
Rückgang von 7.253 auf 7.095
§ 3 – bis 5-jährige Kinder
Rückgang von 7.471 auf 7.207
§ 6 – bis 9-jährige Kinder
Anstieg von 9.921 auf 9.977
§ 10 – bis 13-jährige Kinder
Rückgang von 9.799 auf 9.700
§ 14 – bis 17-jährige Kinder
Rückgang von 10.437 auf 10.333
Bevölkerungsentwicklung
109
Für die Kinder und Jugendhilfe in Münster heißt
das zunächst, dass für das Geschäftsjahr 2005
annähernd die gleichen soziodemografischen
Merkmale bestanden, wie im Jahr 2004 auch.
Für die Planung und Angebot sdurchführung in der
Kinder- und Jugendhilfe ergaben sich die Zielse t-
zungen – wie in den vorangegangenen Berichtste i-
len darg estellt – in erster Linie aus qualitativer
Bedarfsentwicklung und aus der Notwendigkeit, für
veränderte Zielgruppen angepasste und weiter-
entwickelte Angebote zur Verfügung zu stellen –
Kindertagesbetreuung, Kinder- und Jugendarbeit,
Erziehungshilfe, kommunale Sozialdienstleistu n-
gen.
In wie Weit und vor allem wann sich bedeutsame
Veränderungen in der Bevölkerungsentwicklung
ergeben, ist weiterhin Aufgabe der Jugendhilfepl a-
nung in Abstimmung mit den gesamtstädt ischen
Fachplanungen.
Diese Aufgabe wird auf der Grundlage der im Ge-
schäftsbericht 2004 beschriebenen mittel- bis lang-
fristigen Betrachtung wahrgenommen.
110
8. JUGENDHILFEETAT
Verwaltungshaushalt
Der Anteil der Jugendhilfe an den Gesamtausg a-
ben des Verwaltungshaushaltes der Stadt Münster
liegt weiterhin bei gut 15 %. Zu Einzelheiten wird
auf das im Anschluss folgende Datenblatt verwi e-
sen.
Die Gesamtentwicklung der Einnahmen und Au s-
gaben des Verwaltungshaushalts zeigt die folge n-
de Grafik:
Die Verteilung der Ausgabemittel innerhalb des
Verwaltungshaushalts stellt sich wie folgt dar:
§ Verteilung nach Ausgabearten
§ Geldleistungen nach Aufgabenbereichen
§ Ausgaben nach Budgetarten
Vorabbudgetierte Haushaltsstellen
Die vorabbudgetierten Haushaltsstellen sind da-
durch gekennzeichnet, dass sie in der Regel dem
Grund und der Höhe nach auf einer gesetzlichen
oder tarifvertraglichen Grundlage beruhen. Sie sind
daher in der Höhe nur äußerst schwer bzw. in we i-
ten Teilen gar nicht zu beeinflussen.
0
20
40
60
80
100
120
1995 2000 2001 20022003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
In Mio €
Ausgaben des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Einahmen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Sach-
ausgaben
6 %
Personalausgaben
22 %
Zuschüsse und
Geldleistungen
72 %
Sonstige
Bereiche
5 %
Kindertages-
betreuung
48 %
Kinder- u. Jugendarbeit/
Jugendsozialarbeit/
Drogenhilfe
7 %
Familien- u.
Erziehungshilfen
40 %
Neutrale
HHSt.
1 %
HHSt. des
freien Budgets
8 %
Vorabbudgetierte
HHSt.
91 %
Jugendhilfeetat
111
Von den Ausgaben im vorabbudgetierten Bereich
in Höhe von ca. 91,7 Mio. € entfielen mehr als ein
Viertel (25,9 %) auf die durch andere Ämter be-
wirtschafteten Haushaltsstellen für z. B. Persona l-
kosten, Gebäude - und Grundstücksunterhaltung
oder Betriebs - und Bewirtschaftungskosten. Sie
sind den Einflussmöglichkeiten des Amtes für Kin-
der, Jugendliche und Familien praktisch ganz en t-
zogen. Der verbleibende Teil in Höhe von ca.
67,9 Mio. € wurde für unmittelbare Zwecke der
Jugendhilfe, ganz überwiegend für die Bereiche
Kindertagesbetreuung und Hilfen zur Erziehung
eingesetzt.
Im Be reich der Hilfen zur Erziehung konnten im
Segment „a mbulante Hilfen“ die steigenden Fal l-
zahlen (insbesondere bei der Sozialpädagogischen
Familienhilfe und den Erziehungsbeistandschaften)
nur durch St euerungsmaßnahmen des Amtes
(z. B. Reduzierung des Leistu ngsumfangs, Be-
grenzung der Laufzeit) aufgefangen werden.
Im Feld „s tationäre Hilfen“ stiegen insbesondere in
der Vollzeitpflege und bei der Eingliederung shilfe
die Fallzahlen an. Gründe hierfür waren zum einen
die Zunahme der Sonderpflege (massive Störu n-
gen und steigendes Alter der zu vermittelnden
Kinder und Jugendlichen) und zum anderen das
geänderte Verfahren beim Landschaftsverband
(übernimmt seit 2005 keine Neufälle von se elisch
behinderten jungen Volljährigen - 18 bis 21 Jahre -
mehr). In der Heime rziehung sind die finanziellen
Aufwendungen erheblich angestiegen. Dies ko r-
respondiert aber mit gesunkenen Aufwendu ngen
für die Inobhutnahme, weil die Abklärungsfälle aus
diesem Bereich sachlich richtig der Heimerzi ehung
zugeordnet wurden.
Bei den Betrieb skostenzuschüssen für freie Träger
von Kindertageseinrichtungen machte sich pos i-
tiv bemerkbar, dass die Maßnahmen zur Persona l-
bemessung an Hand der tatsächlichen Bel egung
greifen. Verstärkt wurde dieser Effekt durch die
erheblichen Sparbemühungen, die von den meis-
ten Trägern auf Grund knapper werdender Fi-
nanzmittel ergriffen werden mussten. Sie sorgen
parallel für eine Reduzierung des Zuschussb e-
darfs.
Insgesamt reichten die Haushaltsansätze insge-
samt zur Deckung der Ausgaben. Eine überpla n-
mäßige Mittelbereitstellung war nicht erforderlich.
Bei den vorabbudgetierten Einnahmen handelte
es sich vor allem um Elternbeiträge sowie Be-
triebskostenzuschüsse des Landes für die Kinder-
tageseinrichtungen mit zusammen ca.
21,3 Mio. €. Hier ergaben sich nennenswerte Ei n-
nahmeverbesserungen durch Nachveranschlagu n-
gen im Laufe des Rechnungsjahres.
Hinzu kommen vor allem Kostenbeiträge bzw.
Erstattungen für Hilfen zur Erziehung , die erfa h-
rungsgemäß einzelfallabhängig und d aher äußerst
schwer zu schätzen sind. Sie beliefen s ich auf ca.
4,1 Mio. €. Die Neuregelung der Koste nbeteiligung
von Eltern durch das Gesetz zur Weiterentwicklung
der Jugendhilfe (KICK) galt seit dem 01.10.2005
bei stationären und teilstationären Maßnahmen
und dürfte erste Auswirkungen g ezeigt haben. Die
Summe aller Einnahmen der vorabbudgetierten
Haushaltsstellen belief sich auf ca. 26,0 Mio. €.
Neutrale Haushaltsstellen
Hier handelt es sich um Mittel, die bei der Stadt als
Einnahmen eingehen, in derselben Höhe aber
wieder zweckentsprechend au sgezahlt werden.
Sie sind daher im Ergebnis o hne Bedeutung für
den Zuschussbedarf des Haushalts bzw. der Ju-
gendhilfe.
Haushaltsstellen des freien Budgets
Im freien Budget geht es um die Aufgaben, zu
denen die Kommune nicht rechtlich ve rpflichtet ist.
Hier besteht also Gestaltung sspielraum, um in
einzelnen Bereichen der Kinder - und Jugendhilfe
Akzente setzen zu können. Bei den Haushaltsste l-
len des freien Budgets wurden Ei nnahmen von
weniger als 0,9 Mio . € erzielt. Die Ausgaben lagen
bei ca. 8,1 Mio. €.
Jugendhilfeetat
112
Tatsächlich ist aber auch in diesem Bereich ein
Großteil der Ausgaben durch Beschlüsse der pa r-
lamentarischen Gremien bereits fes tgelegt, so
kaum noch Spielraum für die Ve rschiebung von
Prioritäten beste ht. Hinzu kommt der Teil der Aus-
gaben, der im Rahmen von so genannten Bu-
chungsplänen von anderen Dienststellen bewir t-
schaftet wird. Die Kosten dieser Aufgaben, wie
z. B. Druck -, Kopien -, Fahrt - oder Kommunikat i-
onskosten, können nur sehr begrenzt beeinflusst
werden. Hier wirken sich die regelmäßig steige n-
den Kosten negativ auf die Finanzierung der übr i-
gen Jugendhilfeaufgaben aus.
Die Haushaltsstellen des freien Budgets sind in-
zwischen seit mehreren Jahren „ged eckelt“. Das
heißt, dass die Höhe der verfügbaren Mittel festge-
schrieben ist und sich bei ste igenden Kosten z. B.
für Personal- und Sachausgaben die vorha ndenen
Spielräume s ogar noch verkleinern. Im Jahr 2005
gelang es aber zumindest, durch einen B eschluss
des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und F a-
milien die Personalkostenanteile der Zuschüsse an
freie Träger um 1,5 % zu erhöhen.
Vermögenshaushalt
Im Vermögenshaushalt werden alle Dinge vera n-
schlagt, die - in der Regel als Bescha ffung oder
Baumaßnahme - das Vermögen der Kommune
verändern.
Die A usgaben in Höhe von ca. 3,3 Mio . € im Jahr
2005 resultieren überwiegend aus den Infrastruk-
turmaßnahmen im Bereich der off enen Kinder -
und Jugendarbeit, vor allem aber der Kindertage s-
betreuung. Noch können in Münster in den
Schwerpunkten der Neubau - und Bevölk erungs-
entwicklung neue Einric htungen der Jugendhilfe
finanziert und erric htet werden. Daneben spielen
die regelmäßigen Beschaffungskosten für die
städtischen Einrichtungen sowie die investiven
Zuschüsse an freie Träger noch eine nennenswe r-
te Rolle.
Die Einnahmeseite des Vermögenshaushalts
besteht fast ausnahmslos aus eingeplanten Zuwe i-
sungen des Landes zu investiven Maßnahmen. Im
Jahr 2005 war dieser Bereich praktisch ohne Be-
deutung. Die Förde rpraxis des Landes in der
jüngsten Verga ngenheit macht es zude m immer
zweifelhafter, ob derzeit noch geplante Einnahmen
in künftigen Jahren auch wirklich zu erzielen sind.
Wesentliche Veränderungen
§ Anfang 2005 beschloss der Rat der Stadt
Münster das Tagesbetreuungsausbaupro-
gramm für die Betreuung, Förderung und Bi l-
dung von Kindern unter drei Jahren gem. Ta-
gesbetreuungsausbaugesetz (u3-Programm).
Damit wurden die Weichen dafür gestellt, bis
zum Jahr 2010 insgesamt ca. 29,5 Mio . € für
Investitionen und Betrieb im Zusa mmenhang
mit den neuen Plätzen zu finanzieren. Allein im
Jahr 2005 bedeutete das Mittel für zusätzliche
Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe
von 1,25 Mio. € und im Ve rmögenshaushalt in
Höhe von 1,0 Mio. €.
§ Als Ko nsequenz aus der Umsetzung des Vier-
ten Gesetzes für moderne Dienstleistungen
am Arbeitsmarkt für die kommunale Arbeits -
und Beschäftigungsförderung beschloss der
Rat Ende 2004 u. a., die A rbeitsmarkt-Initiative
Münster in das Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien einzugliedern (inzwischen als
AIM jugend+). Damit einher ging die Verlag e-
rung der für diesen Bereich noch verbleibe n-
den Haushaltsmittel in den Etat der Jugendhi l-
fe/Jugendberufshilfe mit Ausgaben in Höhe
von ca. 0,2 Mio . € bei den vorabbudgetierten
Haushaltsstellen, ca. 0,7 Mio . € bei den neu t-
ralen Haushaltsstellen und ca. 1,3 Mio . € im
freien Budget. Im Jahr 2005 erfolgte dies noch
unter den früheren Haushaltsstellen der Wir t-
schaftsförderung. Innerhalb des Jahres 2005
wurden aber die Voraussetzungen für die en t-
sprechende Umstellung der Haushaltsstelle n-
systematik getroffen, die mit dem Haushalt s-
plan 2006 auch umgesetzt wird.
Jugendhilfeetat
113
§ Die Verwaltung und Betreuung der Maßna h-
men des Ve reins INDRO e. V. ist beim Amt für
Kinder, Jugen dliche und Familien im Untera b-
schnitt 4680 „ Drogenhilfe“ zusammengefasst
worden. Dazu wurden zweckentsprechende
Mittel vom Gesundheitsamt in diesen Bereich
verlagert. Gleichzeitig wurden die Aufgabe n-
zuschüsse an den Verein INDRO e. V. durch
Beschluss des Rates neu geregelt und dessen
Finanzierung auf eine solide Basis gestellt,
insbesondere wurde die Fortführung der dr o-
gentherapeutischen Ambulanz abgesichert.
Hier werden aber künftige Auswirkungen durch
mögliche Veränderungen bei der Mitfinanzi e-
rung des Landes neue Probleme aufwerfen.
§ Die Haushaltsstellen der städtischen Ju-
gendeinrichtungen weisen Veränderungen
auf. Sie resultieren daraus, dass auf Vo rgabe
des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und
Revision Erhöhungen bei den Einnahmen vo r-
genommen werden mussten, die sich auch auf
der Ausgabeseite auswirken. Hier ging es je-
doch nur um haushaltstechnische Veränd e-
rungen, die früher in den laufenden Haushalts -
jahren berücksichtigt wurden.
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)
Zum 01. Januar 2005 trat das Gesetz über ein
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKFG)
in Kraft. Der Landtag verpflichtet darin alle Ko m-
munen in Nordrhein-Westfalen, die kaufmännische
doppelte Buchführung einzuführen.
Die wesentlichen Ziele des NKF sind:
§ Darstellung des vollständigen Ressourcen-
verbrauchs und des Ressourcenaufkommens
§ Darstellung des vollständigen Vermögensb e-
stands
§ Integration der Beteiligungen und Vereinheitl i-
chung des Rechnungswesens im „Konzern
Kommune“
§ outputorientierte Darstellung der Produkte
§ Steuerung durch Budgets ermöglichen
§ Unterstützung von Kosten - und Leistungsrec h-
nung sowie Controlling
§ Gewährleistung der intergenerativen Gerec h-
tigkeit
Dadurch soll sich der kommunale Haushalt au s-
zeichnen:
§ mehr Übersichtlichkeit - weniger Detailinforma-
tionen
§ Zusammenführung von Leistungs - und Finanz-
informationen
§ klare und einheitliche Gliederung nach Pr o-
duktbereichen
§ Vergleichbarkeit mit handelsrechtlich bilanzi e-
renden Organisationseinheiten
§ Nachweis der Generationengerechtigkeit
Dabei soll die Planung und Bewirtschaftung der
neuen Haushalte durch Produktinformationen e r-
gänzt werden. Sie sollen die Ziele rreichung durch
outputorientierte Größen nachweisen. Dies ge-
schieht in Form von steuerungsrelevanten, quant i-
tativen, qualitativen und zielbezogenen Leistung s-
zielen, Kennzahlen und Indikatoren. Sie sollen als
Basisgrößen für die Steuerung in Verbind ung mit
Ressourcenverbrauchsgrößen dienen.
In einer ersten Phase (1999 - 2000) wurde das
theoretische Konzept des NKF entwo rfen. Daran
schloss sich in einer zweiten Ph ase (2000 - 2003)
die Umsetzung des Ko nzepts in fünf Pilotämtern
an.
Derzeit läuft in zwei Wellen - zum 01. Januar 2006
und zum 01. Januar 2007 - die Umste llung von
Fachämtern auf die neue Haushaltsfü hrung. Für
den künftigen neuen Produktbereich Kinde r-, Ju-
gend- und Fa milienhilfe soll die Umste llung zum
01. Januar 2008 (3. Welle) vorgenommen werden.
Damit wird gleichzeitig die flächendeckende Ei n-
führung von NKF zum 01. Januar 2008 abg e-
schlossen.
Jugendhilfeetat
114
Zur Einführung des NKF wird es prozessbegleite n-
de Informationen für die Politik geben durch:
§ Einrichtung eines politischen Arbeitskreises
§ Arbeitskreis mit fachpol itischen Sprechern der
jeweiligen Rollout-Ämter
§ Auftaktveranstaltung mit der Politik, Rat und
Bezirksvertretungen
§ Regelmäßige Sprechstunden für die Politik
§ Entwicklung eines Informationshandbuches/
Readers
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Famil i-
en hat am 26. Oktober 2005 eine erste grundsät z-
liche Information über das NKF allgemein und die
Planungen zur Umsetzung im Bereich Kinder -,
Jugend- und Familienhilfe erhalten. Weitere Schrit-
te werden im Jahr 2006 folgen.
Konsolidierung
Die Stadt Münster befindet sich in einer sehr
schwierigen Haushaltslage. Erstmalig ist es für das
Haushaltsjahr 2006 nicht gelungen, dem Rat einen
ausgeglichenen Haushaltsplanentwurf vorzulegen.
Der Haushalt des Jahres 2005 entsprach zwar
noch den geltenden rechtlichen Regelungen. De n-
noch wurden bereits im Laufe dieses Jahres die
wesentlichen Arbeiten erforderlich, den Haushalt s-
planentwurf für das Jahr 2006 aufzustellen und
damit Konso lidierungsmaßnahmen zu entw ickeln,
um ein Haushaltssicherungskonzept mit den damit
verbundenen Einschränkungen der finanziellen
Beweglichkeit bei der Haushaltsplanung zu ve r-
meiden.
Aufgrund der Bedeutung dieser Arbeiten, der Wi r-
kung auf viele Bereiche des Amtes und der erhe b-
lichen Konsequenzen für den Bereich der Kinder -
und Jugendhilfe ist die Konsolidierung das diesjä h-
rige Jahresthema des Geschäftsberichts. Es wird
daher auf die weitergehenden Ausführu ngen unter
Ziffer 2 dieses Berichts verwiesen.
Kosten- und Leistungsrechnung
Während der städtische Etat traditionell „nur“ die
zahlungswirksamen Vorgänge, also Ei nnahmen
und Ausgaben, nachweist, ist es das Anliegen der
Kosten- und Leistungsrechnung, den kompletten
Ressourcenverbrauch eines Amtes zu ermi tteln
und darzustellen. Zusätzlich zu den Einnahmen
und Ausgaben werden daher auch Verbräuche
anderer Ämter sowie kalkulatorische Kosten (z. B.
Abschreibungen und Zinsen) ermittelt. Der gege n-
wärtige Ausbaustand der Kosten - und Leistung s-
rechnung im Amt für Kinder, Jugendliche und F a-
milien erlaubt Zuordnungen der ermittelten
Verbräuche zu den Organisationseinheiten des
Amtes bzw. den Leistungen nach Leistungskatalog
und damit – bei gleichzeitig intensivierter Leis-
tungserfassung – neue Ansätze zur Steuerung de r
Wirtschaftlichkeit des Handelns.
Die Ergebnisse sind in das nachfolgende Finan z-
datenblatt und die Leistungsüberblicke (vgl. Kap i-
tel 5) eingeflossen.
115
2005 2004 2003 2002 2001 1995
- Ansatz -
Ausgaben der Stadt Münster 647.290.860 € 625.770.174 € 607.446.382 € 594.992.766 € 578.783.632 € 561.185.430 €
Anteil der Jugendhilfe in % 15,54% 15,76% 15,33% 14,90% 15,00% 10,65%
Ausgaben des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien * 100.607.070 € 98.608.376 € 93.104.301 € 88.680.414 € 86.803.863 € 59.790.732 €
davon sind:
- Personalausgaben 22.044.080 € 21.493.789 € 19.956.851 € 19.426.736 € 19.535.838 € 12.802.274 €
in % 21,91% 21,80% 21,43% 21,91% 22,51% 21,41%
- Sachausgaben 5.779.210 € 5.739.095 € 5.940.036 € 5.215.169 € 5.7 62.193 € 2.647.233 €
in % 5,74% 5,82% 6,38% 5,88% 6,64% 4,43%
- Zuschüsse und Geldleistungen 72.783.780 € 71.375.492 € 67.207.414 € 64.037.855 € 61.505.832 € 44.341.225 €
in % 72,34% 72,38% 72,19% 72,21% 70,86% 74,16%
von den Zuschüssen und Geldleistungen sind:
- Zuschüsse an freie Träger 40.316.260 € 39.469.747 € 35.832.646 € 35.645.133 € 34.313.437 € 27.245.335 €
- Leistungen außerhalb von Einrichtungen 8.847.090 € 8.017.807 € 5.986.461 € 5.009.982 € 4.9 74.625 € 3.383.780 €
- Leistungen in Einrichtungen 20.463.500 € 20.740.829 € 22.460.093 € 20.740.005 € 19.521.720 € 13.354.330 €
- sonstige Zuschüsse und Geldleistungen 3.156.930 € 3.147.109 € 2.928.214 € 2.642.735 € 2.6 96.050 € 357.780 €
von den Zuschüssen und Geldleistungen sind für die:
- Kindertagesbetreuung 34.847.350 € 32.452.183 € 32.560.581 € 32.262.108 € 30.650.641 € 25.265.641 €
- Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit/Drogenhilfe 5.420.990 € 6.952.643 € 3.232.486 € 3.053.534 € 3.061.593 € 1.675.065 €
- Familien- und Erziehungshilfen 29.128.580 € 28.595.839 € 28.257.642 € 25.741.193 € 24.747.587 € 16.722.036 €
- sonstigen Bereiche 3.386.860 € 3.374.827 € 3.156.705 € 2.981.020 € 3.0 46.011 € 678.483 €
von den Ausgaben des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien sind:
- freies Budget 8.139.590 € 7.954.172 € 7.061.174 € 7.301.239 € 7.4 10.510 € 4.452.530 €
- sonstiges Budget 92.467.480 € 90.654.204 € 86.043.127 € 81.379.175 € 79.393.353 € 55.338.202 €
Einnahmen der Stadt Münster 647.290.860 € 625.770.174 € 607.446.382 € 594.992.766 € 578.783.632 € 561.185.430 €
Anteil der Jugendhilfe in % 4,27% 4,75% 4,71% 4,45% 5,01% 3,11%
Einnahmen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien * 27.608.530 € 29.696.652 € 28.587.146 € 26.456.571 € 29.011.963 € 17.451.356 €
davon sind:
- Verwaltungs- und Betriebseinnahmen 7.458.000 € 7.461.726 € 7.250.614 € 7.149.002 € 6.7 96.274 € 4.162.505 €
- Erstattungen und Zuweisungen 18.084.070 € 19.733.631 € 18.106.750 € 17.085.353 € 20.027.907 € 12.367.770 €
von den Erstattungen und Zuweisungen sind:
- Zuweisungen des Landes 17.001.650 € 18.222.515 € 17.072.928 € 14.352.864 € 16.765.012 € 10.943.768 €
- Ersatz von sozialen Leistungen 2.066.360 € 2.501.295 € 3.227.929 € 2.222.216 € 2.1 87.782 € 920.661 €
- sonstige Einnahmen 100 € 0 € 1.853 € 0 € 0 € 420 €
Zuschussbedarf 72.998.540 € 68.911.724 € 64.517.155 € 62.223.843 € 57.791.900 € 42.339.376 €
Refinanzierungsquote (Ausgabendeckungsgrad) 27,44% 30,12% 30,70% 29,83% 33,42% 29,19%
* ab Rechnungsjahr 2004 einschl. AIM jugend+
Finanzen
Verwaltungshaushalt
2005 2004 2003 2002 2001 1995
- Ansatz -
Finanzen
Ausgaben der Jugendhilfe 3.329.600 € 2.096.832 € 1.035.279 € 799.400 € 2.377.516 € 8.766.350 €
Einnahmen der Jugendhilfe 2.000 € 57.136 € -513.561 € 1.048.758 € 614.734 € 3.811.260 €
Zuschussbedarf 3.327.600 € 2.039.696 € 1.548.840 € -249.358 € 1.762.782 € 4.955.090 €
Refinanzierungsquote (Ausgabendeckungsgrad) 0,06% 2,72% -49,61% 131,19% 25,86% 43,48%
Gesamtkosten des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 102.737.573 € 99.045.249 € 99.779.015 € 92.132.213 €
davon entfallen auf die Leistungsgruppe:
01 Kindertagesbetreuung 48.848.232 € 46.546.459 € 46.225.688 € 44.813.415 €
02 Kinder- und Jugendarbeit 6.562.435 € 6.439.389 € 6.507.166 € 5.929.818 €
03 Jugendsozialarbeit 3.015.276 € 2.874.178 € 2.569.216 € 2.669.437 €
04 Drogenhilfe 1.131.514 € 1.024.432 € 1.027.123 € 927.433 €
05 Familienförderung 1.593.723 € 1.539.509 € 1.493.223 € 1.461.259 €
06 Erziehungs- und Eingliederungshilfen/Mitwirkung b ei Gerichtsverfahren 34.612.616 € 33.423.581 € 35.01 0.036 € 29.987.820 €
07 Beistandschaften und Vormundschaftshilfen 4.527.896 € 4.628.051 € 4.455.837 € 3.967.262 €
08 Jugendhilfeplanung 256.858 € 295.641 € 254.354 € 217.006 €
09 Leistungen der Sozial- und Gesundheitshilfe 428.334 € 439.067 € 483.777 € 462.124 €
10 Ressortübergreifende Angebote und Dienste 1.760.690 € 1.834.942 € 1.752.596 € 1.696.638 €
Gesamterlöse des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 28.198.392 € 28.541.795 € 28.575.349 € 25.962.291 €
davon entfallen auf die Leistungsgruppe:
01 Kindertagesbetreuung 22.421.939 € 22.907.169 € 22.064.938 € 20.422.160 €
02 Kinder- und Jugendarbeit 571.782 € 686.706 € 938.994 € 721.318 €
03 Jugendsozialarbeit 16.621 € 13.321 € 10.469 € 18.386 €
04 Drogenhilfe 121.760 € 108.546 € 115.200 € 51.200 €
05 Familienförderung 0 € 0 € 0 € 0 €
06 Erziehungs- und Eingliederungshilfen/Mitw. bei Ge richtsverf. 3.000.666 € 2.807.471 € 3.487.794 € 2.98 8.509 €
07 Beistandschaften und Vormundschaftshilfen 1.977.120 € 1.948.574 € 1.897.508 € 1.702.818 €
08 Jugendhilfeplanung 0 € 0 € 0 € 0 €
09 Leistungen der Sozial- und Gesundheitshilfe 0 € 0 € 0 € 0 €
10 Ressortübergreifende Angebote und Dienste 88.502 € 70.007 € 60.445 € 57.900 €
Stellenplan der Stadt Münster 3.383 3.417 3.486 3.538 3.615 3.778
Stellenplan des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 425 430 422 415 423 328
in % 12,56% 12,58% 12,11% 11,73% 11,70% 8,68%
Stellen
Vermögenshaushalt
KOSTEN- UND LEISTUNGSRECHNUNG
118
10. AUSSCHUSS FÜR KINDER ,
JUGENDL ICHE UND FAMILIEN
Zusammensetzung und Aufgaben
Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschu s-
ses ist spezialgesetzlich im Achten Buch Sozialg e-
setzbuch (VIII) - Kinder - und Jugen dhilfe (KJHG) -
sowie dem Landesausführung sgesetz dazu (AG
KJHG NW) geregelt. In Münster heißt er Au s-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien.
Dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und
Familien in Münster gehörten zum 31.12.2005 an:
I. Stimmberechtigte Mitglieder
(RF = Ratsfrau / RH = Ratsherr)
von der CDU
1. RH Josef Rickfelder (Ausschussvorsitzender)
Vertr.: RH Georg Berding
2. RF Carmen Greefrath (Sprecherin)
Vertr.: RF Elfriede Dalla Riva-Hanning
3. RH Markus Funk
Vertr.: RF Sybille Benning
4. Christiane Krüger
Vertr.: Marie-Theres Kastner
von der SPD
5. RF Maria Anna Hakenes
(Stellv. Vorsitzende/Sprecherin)
Vertr.: RF Anika Bergner
6. RF Marianne Hopmann
Vertr.: Dr. Erwin Jordan
7. Adrian Hergt
Vertr.: Gerhard Dworok
von Bündnis 90/Die Grünen/GAL
8. RF Jutta Möllers (Sprecherin)
Vertr.: Friedhelm Gerhard
9. Karl-Heinz Neube rt
Vertr.: Eva-Maria Bähren
Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe
10. Prof. Dr. Martin Heidrich
Vertr.: Johannes Röttgen
11. Stephan Degen
Vertr.: Dorothea Große Frintrop
12. Pfarrer Ulrich Messing
Vertr.: Norbert Köster
13. Jutta Lebkücher
Vertr.: Irmgard Köster-Goorkotte
14. Alexander Schmidt
Vertr.: Sr. Mechthild Knüwer
15. Wilfried Stein
Vertr.: Dr. Jörn Dummann
II. Beratende Mitglieder
Stadt Münster
1. Stadträtin Dr. Agnes Klein
2. Frau Anna Pohl
(Leiterin des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien)
Präsident des Landgerichts Münster
3. Richter am Amtsgericht Norbert Weitz
Vertr.: Richterin am Amtsgericht Dr. Dorothee Schulze
Direktor der Agentur für Arbeit
4. Dr. Thomas Gahlen
Vertr.: Benno Sandfort
Bezirksregierung Münster als obere
Schulaufsichtsbehörde
5. Ingeborg Menke
Vertr.: Thomas Terhaer
Polizeipräsident Münster
6. Lisa Hester
Vertr.: Wolfgang Schallenberg
Stadtdechant von Münster
7. Verena Horn
Vertr.: Thorsten Gonska
Superintendent des Kirchenkreises Münster
8. Pfarrer Rainer Timmer
Vertr.: Rolf Grieskamp
Jüdische Gemeinde Münster
9. Ruth Frankenthal
Vertr.: Lidia Belgorodskaja
Sachkundige Einwohner/innen
10. Spyros Marinos
Vertr.: Ismet Keles
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband -
Kreisgruppe Münster
11. Gabriele Markerth
Vertr.: Petra Karallus
Deutsches Rotes Kreuz -
Kreisverband Münster
12. Uwe Brunnen
Vertr.: Michael Grühn
Diakonisches Werk Münster e. V.
13. Lutz Selig
Vertr.: Manfred Hardt
FDP-Fraktion
14. Dr. Karin Obst (Sprecher)
Vertr.: Holger Reincke
Fraktion UWG-MS/ödp
15. Ute Kuchenbecker
Vertr.: Sieglinde Nowak
Stadtsportbund Münster e. V./Sportjugend
16. Dietmar Wiese
Vertr.: N. N.
Ausschuss
119
III. Arbeitsgemeinschaf ten
nach § 78 SGB VIII
AG 1 - Kinderfreundlichkeit / Kinderbeteiligung
17. Jörg Siegel
Vertr.: Mark Dingerkus
AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit
18. Dieter Schönfelder
Vertr.: Verena Horn
AG 3 - Jugendsozialarbeit
19. Klaus Fröse
Vertr.: Christiane Hansmann
AG 4 - Familienförderung
20. Klaus Tantow
Vertr.: Astrid-Maria Kreyerhoff
AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder
21. Beate Heeg
Vertr.: Felizitas Schulte
AG 6 - Hilfen zur Erziehung
22. Gerda Benien
Vertr.: Gabriele Witte
AG 7 - Mädchen
23. Rita Tücking
Vertr.: Susanne Decker
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Famil i-
en befasst sich gem. § 71 Abs. 2. und 3. SGB VIII
mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insb e-
sondere mit
§ der Erörterung aktueller Problemlagen ju nger
Menschen und ihrer Familien sowie mit Anr e-
gungen und Vorschlägen für die Weiteren t-
wicklung der Jugendhilfe,
§ der Jugendhilfeplanung und
§ der Förderung der freien Jugendhilfe.
Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der
Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestell-
ten Mittel und hat das Recht, Anträge direkt an den
Rat zu stellen. Weitere Regelungen und Aufgaben
ergeben sich aus der Satzung für das Jugendamt
der Stadt Münster vom 04.05.1994 i. d. F. v.
29.03.2000.
Beratungsprogramm 2005
Im Jahr 2005 fanden 7 öffentliche sowie 3 nichtö f-
fentliche Sitzungen des Au sschusses für Kinder,
Jugendliche und Familien statt.
Ferner beriet der Ausschuss in zwei Sondersitzu n-
gen gemeinsam mit dem Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften, dem Ausschuss
für Umweltschutz und Bauwesen und der Bezirk s-
vertretung Münster -West über die Vergabe zum
Bau einer Modelleinrichtung für „Kinder, Jugendli-
che und Familien - Kindertagesei nrichtung und
Einrichtung der Kinder - und Jugendarbeit unter
einem Dach“ im Baugebiet Roxel-Nord.
In den Sitzungen wurden insgesamt 48 inhaltliche
Tagesordnungspunkte zu verschiedenen Themen
behandelt. Dazu wurden dem Ausschuss 46 Be-
richts- oder Beschlussvorlagen zur Beratung vo r-
gelegt.
Neben allgemeinen Informationen , Mitteilungen
usw. waren die folgenden Punkte Schwerpunkte
der Ausschussarbeit:
§ Beratung des Haushalt splan-Entwurfs 2005
sowie des Finanzplans und des Investition s-
programms 2004 – 2008
§ Infrastrukturmaßnahmen:
- Errichtungsbeschluss: Neubau einer Mo-
delleinrichtung für Ki nder, Jugendliche und
Familien in Roxel -Nord - Kindertageseinrich-
tung und Einrichtung der Kinde r- und Ju-
gendarbeit unter einem Dach
- Erweiterung der Kindertageseinrichtung Im
Sonnentau - Münster Amelsbüren / Zusti m-
mung zur Planung und Baubeschluss
- Neubau ei ner Zwei -Gruppen-Kindertages-
einrichtung in Albachten -West am Wierling /
Freianlagen - Planungs- und Baubeschluss
Ausschuss
120
§ Maßnahmen zum Ausbau des Betreuungsa n-
gebots für Kinder:
- Grundlagen und Perspektivplanung für die
Weiterentwicklung von Betreuungs - und Bi l-
dungsangeboten für Kinder im Rahmen von
Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrich-
tungen, Tagespflege und Grundschulen
- Tagesbetreuungsausbauprogramm für die
Betreuung, Förderung und Bildung von Ki n-
dern unter drei Jahren gemäß Tagesbetre u-
ungsausbaugesetz (TAG)
- Ausbau der Kindertagesbetreuungsangeb o-
te im Rahmen des städt. u3 -Programms -
Ergänzende Beschlüsse zu Investition s-
maßnahmen
- Maßnahmen zur Qualifizierung und Flexibil i-
sierung der Tagesbetreuung für Kinder
§ Organisation und Ressourcen der städtischen
Kinder- und Jugendhilfe
§ Verschiedene Berichte, insbesondere:
- Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Ju-
gendliche und Familien für das Jahr 2004
- Kindertagesbetreuungsbericht 2005
- Jahresbericht 2004 zur Kinder - und Jugen d-
arbeit in Münster
- Jahresbericht der Arbei tsmarkt-Initiative
Münster 2004
- Erster Bericht der Familienbildungsstätten in
Münster, 2005
- Bericht zur Arbeit der Arbeitsgemei nschaft
Münster (AMS) im 1. Halbjahr 2005
- Erfahrungsbericht des Familienbüros
- Erfahrungsbericht zum Sonderfonds „Hilfen
für Schwa ngere und junge Mütter zum
Schutz des ungeborenen Lebens“
§ Unbefristete Fortführung der Arbeit der
Drogentherapeutischen Ambulanz/Drogen-
konsumraum und Fi nanzierung des Vereins
INDRO e. V.
§ Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Müns-
ter 2006 bis 2009 – Konzeption
§ Verfahren zur Vergabe des Überbrückung s-
fonds 2005 im Bereich der offenen und mob i-
len Kinder- und Jugendarbeit
§ Rahmenkonzept Weite rentwicklung der Hilfen
zur Erziehung in Münster - Teil IV Stationäre
Hilfen zur Erziehung
§ Controlling im Bereich der Hilfen zur Erziehung
§ Familien stärken - Eltern im Fokus präve ntiver
Angebote - Ein dreijähriges Modellprojekt
§ Trägerübergreifendes Forum zur Koordinie-
rung und Bündelung der Angebote im Kinder -,
Jugend-, Familien- und Sozialbereich
§ Leitlinien mädchengerech ter Jugendhilfe in
Münster; Präsentation der Arbeitsgemeinschaft
nach § 78 SGB VIII - AG 7 „Mädchen“
§ Einführung in das Neue Kommunale Finan z-
management (NKF) - Produktb ereich „Kinder-,
Jugend- und Familienhilfe“
Darüber hinaus wurden aus anderen Fachb e-
reichen folgende Punkte beraten:
§ Umwandlung weiterer Schulen in offene Ganz-
tagsschulen zum Schuljahr 2005/06
§ Änderung der Entgeltor dnung „Förder - und
Betreuungsangebote für Schüleri nnen und
Schüler an Grund - und Sondersch ulen und an
offenen Ganztagsschulen im Primarbereich
§ Die Familienhebamme am Gesundheit samt
der Stadt Münster - Ein Modellprojekt in der
aufsuchenden Gesundheitshilfe für Flüchtlinge
und sozial sowie gesundheitlich Benachteiligte
§ Geschäftsbericht 2004 des Sozialamts
§ Arbeitsbericht des Gesundheitsamtes
§ Integriertes Handlungskonzept / Städtebaul i-
cher Maßnahmenplan gemäß § 171 e Baug e-
setzbuch für das Programmgebiet „Soziale
Stadt“ Kinderhaus-Brüningheide
§ Handlungsprogramm Wohnen - Fortschre i-
bung 2005
§ Modellprojekt „Familie nfreundliches Wohnen
für und mit allein Erziehenden und ihren Ki n-
dern“
121
11. ARBEITSGEMEINSCHAFTE N
NACH § 78 SGB VIII
Aufgaben und Bildung
Nach § 78 SGB VIII sollen Träger der öffentl ichen
Jugendhilfe die Bildung von Arbeitsgemeinschaften
anstreben, in denen die ane rkannten Träger der
freien Jugendhilfe, die Träger geförderter Ma ß-
nahmen sowie die Träger der öffentlichen Jugend-
hilfe vertreten sind. In den Arbeit sgemeinschaften
soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten
Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und
sich gegenseitig ergänzen.
Im Jahr 1995 hat der Rat die Bildung von sechs
Arbeitsgemeinschaften beschlossen. Die siebte
Arbeitsgemeinschaft „Mädchen“ wurde 1998 gebil-
det. Besonderheiten in Münster waren die hohe
Differenzierung der Aufgabenfelder und die Beste l-
lung der Sprecherinnen und Sprecher zu berate n-
den Mitgliedern im Ausschuss für Kinder, Jugendli-
che und Familien.
Die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
werden von folgenden Sprecherinnen und Spre-
chern, Stellvertretungen und Geschäftsfü hrungen
vertreten (Stand: 31.12.2005):
AG 1 - Kinderfreundlichkeit/Kinderbeteiligung
Sprecher: Jörg Siegel
Vertretung: Mark Dingerkus
Geschäftsführung: Andreas Garske
AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit
Sprecher: Dieter Schönfelder
Vertretung: Verena Horn
Geschäftsführung: Bernhard Paschert
AG 3 - Jugendsozialarbeit
Sprecher: Klaus Fröse
Vertretung: Christiane Hansmann
Geschäftsführung: Bernhard Paschert
AG 4 – Familienförderung
Sprecher: Klaus Tantow
Vertretung: Astrid-Maria Kreyerhoff
Geschäftsführung: Heiner Vogt
AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder
Sprecherin: Beate Heeg
Vertretung: Felizitas Schulte
Geschäftsführung: Sibylle Kratz-Trutti
AG 6 - Hilfen zur Erziehung
Sprecherin: Gerda Benien
Vertretung: Gabriele Witte
Geschäftsführung: Heiner Vogt / Karl Materla
AG 7 – Mädchen
Sprecherin: Rita Tücking
Vertretung: Susanne Decker
Geschäftsführung: Andrea Reckfort
Seit ihrer Konstituierung arbeiten die Arbeitsg e-
meinschaften gemeinsam mit der Verwaltung des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien an
vielen Themen der Kinder - und Jugendhilfe, ber a-
ten den Ausschuss in spezif ischen Bereichen und
transportieren Anliegen der freien Träger in die
fachliche Arbeit des Ausschusses.
Die Verwaltung übernimmt dabei die Rolle der
Geschäftsführung. Die Jahresprogramme der Ar-
beitsgemeinschaften sowie übergreifende Themen
werden in regelmäßigen gemei nsamen Sitzungen
abgestimmt und gebündelt.
Kurzdarstellung der Arbeitsgemeinschaften
Wie im letzten Jahr haben die Arbeitsgemeinschaf-
ten an dieser Stelle die Gelegenheit, ihre Arbeit im
Rahmen des Geschäftsberichts des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien konkreter darz u-
stellen.
Dazu folgt für jede Arbeit sgemeinschaft eine kurze
Eigendarstellung, in de r sie sich selbst, die Th e-
men des abgelaufenen Jahres sowie einen Au s-
blick auf die Themen des Folgejahres beschreibt.
Arbeitsgemeinschaften
122
AG 1 - Kinderfreundlichkeit/Kinderbeteiligung
Ziel der AG 1 ist es, einen Beitrag zur weiteren
Verbesserung der Lebenssituation der Kinder in
Münster zu leisten.
Gemäß § 78 SGB VIII sind in Münster Arbeitsg e-
meinschaften aktiv, die geplante Maßnahmen un-
ter den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe
abstimmen, sich themenspez ifisch vernetzen und
je ein beratendes Mitglied als SprecherIn der AG in
den Ausschuss entsenden.
Die AG 1 „Kinderbeteiligung/Kinderfreundlichkeit“
trifft sich ca. sechsmal im Jahr. Die Treffen der AG
werden vom Amt für Kinder, Jugendliche und F a-
milien koordiniert und von allen Mitgliedern in ko n-
zentriert inhaltlicher Arbeit getragen.
§ Regelmäßige Tagesordnungspunkte sind:
- Aktuelles bzgl. Kinderfeindlic hkeit/Kinder-
freundlichkeit
- Sachstandsberichte
- Neues aus dem Ausschuss.
§ Themen, die bereits bearbeitet wurden:
- Handlungsmaxime zur Kinderbeteiligung
- Präambel zu einer kinderfreundlichen
Hausordnung
- Präsentation des Themas Partizip ation im
Ausschuss
- Empfehlungen zur Beteiligung junger
Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe
§ Themen, die zur Zeit bearbeitet werden:
- Leitmerkmale und Empfehlungen für ein
kinderfreundliches Münster - weiteres Ve r-
fahren mit den Leitmerkmalen - Sachstand
„mitWirkung“ der Be rtelsmannstiftung -
Kinderfreundlichkeit in Partnerstädten -
Konzept für die K ooperation/Verzahnung
mit anderen Arbeitsgemeinschaften
- Fachliche Begleitung „Jugendparlament“
AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit
Im Jahr 2005 fanden insgesamt 6 Sitzu ngen statt.
An den Sitzungen nahmen ca. 20 Vertr eterinnen
und Vertreter der freien Träger und des kommun a-
len Jugendhilfeträgers teil.
Wesentliche Themen im Jahr 2005 waren u. a.:
§ Volksinitiative „Jugend braucht Vertrauen“
§ Landesjugendplan
§ Jugendfördergesetz
§ Jahresbericht zur Kinder und Jugendarbeit
§ Gender Mainstreaming
§ Migration/Integration
§ Kinder- und Jugendschutz
§ Jungentag
§ Qualifizierung und Finanzierung der off enen
und Mobilen Kinder- und Jugendarbeit
§ Offene Ganztagsschule
§ Alkoholpräventionskampagne „Voll ist out“
§ Kinder- und Jugendbericht NRW
§ Jugendparlament
Im Jahr 2006 wird sich die AG 2 u. a. mit folgenden
Themen beschäftigen:
§ Aufsuchende Cliquenarbeit
§ Landesjugendplan
§ Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan
§ Jahresbericht der Kinder- und Jugendarbeit
§ Kinder- und Jugendschutz
§ Jugendaktionstag
§ Jugendparlament
§ Jungentag
§ Leitlinien mädchengerechter Jugendhilfe
AG 3 - Jugendsozialarbeit
Aus dem AK 13 „Jugendsozialarbeit“ (seit 1993)
wurde 1996 die AG Jugendsozialarbeit. Sie ist ein
Zusammenschluss von etwa 20 Praktiker /innen
anerkannter Träger der freien Jugendhilfe, dem
öffentlichen Träger und der Agentur für Arbeit.
Arbeitsgemeinschaften
123
Die vierteljährlichen Treffen dienen der fachlichen
Positionierung, dem Informationsaustausch und
der Vernetzung der Arbeit.
Themen des Jahres 2005:
§ Neustrukturierung von AIM zu AIM jugend+
§ Jahresgespräch mit der Agentur für Arbeit
§ Konzeption des Kinder- und Jugendförderplan
§ Neuorganisation des Amtes 51
§ Sekundärprävention bei drogenkonsumiere n-
den jugendlichen Russlanddeutschen
§ Jugendkonferenz
§ Bundeskongress Sozialer Arbeit
§ Zugangskriterien zur AG 3
Ausblick auf die Themen 2006:
§ Jugendliche Migrantinnen und Migranten
§ Jugendförderplan/Landesjugendplan
§ Leitlinien mädchengerechter Jugendhilfe
§ Jugendparlament
§ Weitere Themen sind: Beteiligung am Werk-
stattgespräch Schule-Jugendhilfe, Offene
Ganztagsschule, Öffentlichkeitsarbeit u. a.
§ Die AG 3 nahm an der Begleitgruppe zum
Kommunalen Jugendförderplan und dem Be i-
rat der Arbeitsgemeinschaft für Münster re-
gelmäßig teil.
AG 4 - Familienförderung
Die AG 4 besteht derzeit aus 14 Vertreteri nnen
und Vertretern freier Träger im Wesentl ichen aus
den unterschiedlichen Bereichen ambulanter Ber a-
tung sowie der Familienbildung.
Die Träger sind im Einzelnen: Haus der Fam ilie
Münster e. V., Stadtdekanat Münster, Ev. Famil i-
enbildungswerk Münster e. V. - Paul -Gerhard-
Haus, Arbeitskreis soziale Bildung und Beratung
e. V., Arbeiterwohlfahrt, Ev. Beratungsdienste
gGmbH des Diakon ischen Werkes Münster e. V.,
Anna-Krückmann-Haus e. V., Ehe -, Familien - &
Lebensberatung im Bistum Münster, Zartbitter
Münster e. V., Trialog e. V., ...
...Caritasverband Münster e. V., Verband allein
erziehender Mütter und Väter e. V., Deutscher
Kinderschutzbund Ortsverband Münster e. V., Pro
Familia. Außerdem geh ören vier Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des A mtes für Kinder, Jugendliche
und Familien der AG 4 an.
In der laufenden Amtsperiode ist Herr Ta ntow, Ev.
Beratungsdienste gGmbH, Sprecher, Frau Kr ey-
erhoff, Zartbitter Münster e. V., stellvertretende
Sprecherin der AG 4.
Die AG tagt an vier festgelegten Sitzung sterminen
im Jahr, wobei bei Bedarf ein z usätzlicher Termin
vereinbart wird, für jeweils 2 ½ Stunden.
Die wesentlichen bearbeiteten Themen des Jahres
2005 waren:
§ ‚Krise Junge Familie’, weitere Bearbeitung der
Ergebnisse und der Konsequenzen
§ Netzwerk für Familien in Münster
§ Offene Ganztagsschule
§ Website www.jugendhilfe-muenster.de
§ Einsatz ver schiedener Medien zur Ber atung,
neue Wege der Kommunikation, Proble-
me/Missbrauch
§ Familienbüro
§ Auswirkung von Globalisierung auf Famil ien,
Träger, Angebote und Dienstleistungen
Highlight des Jahres war die Auswertung der
Untersuchung zum Thema ‚Krise Junge Familie’.
Mit der Zusammenfassung der E rgebnisse und der
Entwicklung sich daraus ergebender weiterer Ar-
beitsaufgaben für die AG wurde das Thema für das
Jahr 2005 abgeschlossen. Eine Präsentation der
Ergebnisse und der weiteren Arbeitsschritte der
AG im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und
Familien fand im Januar 2006 statt.
Die geplanten Themen für das Jahr 2006 sind:
§ Studie ‚Krise Junge Familie’ - Auswi rkungen
der Ergebnisse der Studie auf die Arbeit der
AG
§ Familienzentrum
§ Migration
Arbeitsgemeinschaften
124
AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder
Auch im Jahr 2005 war die Arbeit in der er sten
Jahreshälfte geprägt durch die Auseinanderse t-
zung mit dem Thema Offene Ganztagsschule und
besonders intensiv mit dem Tagesbetreuungsau s-
baugesetz (TAG).
Das Amt für Kinder Jugendliche und F amilien stel-
te in der AG das u3-Ausbauprogramm vor und
nahm Anregungen für dessen Umsetzung entg e-
gen.
Ein besonderer Höhepunkt war ein Fachtag durc h-
geführt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder
Jugendliche und Familien am 11. Februar zum
Thema: Leuven er Modell. 160 Erzieherinnen und
Erzieher aus Münsteraner Kindertageseinrichtu n-
gen hörten einen Fachvortrag von Klara Schlömer
(Fachschule für Soz ialpädagogik in Erkelenz), der
sich mit der system atischen Beobachtung und
Begleitung von Kindern beschäftigte.
Neben dem Münsteraner Qualitätsman agement-
system (QUAMS) setzte sich die AG mit der Bi l-
dungsdokumentation auseinander. Hier wurde ein
Papier erstellt, in dem die Eckpunkte der Bildung s-
dokumentation dargestellt werden und das Hinwe i-
se zum Verständnis und zur Arbeit mit der Bi l-
dungsdokumentation geben soll.
In der Jahresmitte verabschiedete die AG ihren
Geschäftsführer Matthias Selle, der seit Gründung
der AG die Arbeit wesentlich geprägt und unte r-
stützt hat. Nach der Sommerpause begrüßte die
AG als seine Nachfolgerin Frau Kratz -Trutti, die
nahtlos diese Arbeit fortsetzt.
Das Anmeldeverfahren und die Platzsituation in
Kindertageseinrichtungen war und ist immer wi e-
der ein Thema der Sitzungen. Um den Informati-
onsaustausch besser zu gewährleisten nimmt Frau
Lengemann vom Familienbüro seit einiger Zeit an
den Sitzungen der AG teil.
Als nächstes Thema stand das Gesetz zur Weite r-
entwicklung der Kinder und Jugendhi lfe (KICK) auf
der Tagesordnung und danach der große The-
menschwerpunkt Familienzen tren. Dieses The ma,
die Zusammenarbeit mit den Grundschulen, die
Änderungen des Schulgese tzes, die Betreuung
unter Dreijähriger und vor allem die geplante No-
vellierung des Gesetzes über T ageseinrichtungen
für Kinder werden die AG im Jahr 2006 beschäft i-
gen.
AG 6 - Hilfen zur Erziehung
Die AG 6 „Hilfen zur Erziehung“ hat auch in 2005
mit einer hohen Verbindlichkeit der Teilne h-
mer/innen von Trägern der freien und öffentlichen
Jugendhilfe arbeiten können.
Inhaltlich ging es in den 6 Arbeitstreffen in 2005
um folgende Themen:
§ Rahmenkonzept Teil IV „Stationäre Hi lfen zur
Erziehung“ sowie die Leitsätze der fachlichen
Steuerung im Leistungsbereich Heimerziehung
§ 34 SGB VIII
§ Auswirkung der Sozialgesetzgebung für die
Jugendhilfe
§ Controlling im Bereich der Hilfen zur Erziehung
§ Offene Ganztagsschule im Primarbereich
§ Auffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen
§ Reduzierung und Umstrukturierung der Plätze
im Bereich Inobhutnahme § 42 SGB VIII
Die AG 6 war in Zusammenarbeit mit der AG 3 und
AG 7 an der Vorbereitung und Durchführung des 5.
Werkstattgesprächs Jugendhilfe/Schule: „Kevin
und andere - oder Unterstützung von Selbsthilfepo-
tentialen bei Kindern und Jugendlichen“ beteiligt.
Arbeitsgemeinschaften
125
Ausblick auf 2006:
§ Veränderungen im Inobhutnahmebereich
§ Psychiatrische Notversorgung für Ki nder un d
Jugendliche in Münster
§ Auswirkungen des KICK, u. a. § 8a SGB VIII
Kindeswohlgefährdung
§ Controlling Hilfen zur Erziehung
§ Familienzentren; für die Umsetzung sind Ve r-
netzungsabsprachen mit der AG 4 und AG 5
zu treffen
Die Diskussionen im Rahmen der Haushaltskonso-
lidierung werden sich auch auf den Bereich der
Hilfen zur Erziehung auswirken. Die Diskussion um
Standarderhaltung, Umstrukturierungen, Qualität s-
sicherung und die Bedarfe von Kindern, Jugendli-
chen und Familien we rden uns auch im folgenden
Jahr/in de n folgenden Jahren beschäftigen und
Auseinandersetzungen zwischen freien und öffen t-
lichen Trägern mit sich bringen.
AG 7 - Mädchen
Die Arbeit der AG bezieht sich auf § 9 Satz 3 SGB
VIII, der als gesetzliche Grundlage die Berücksic h-
tigung unterschiedlich er Lebenslagen, den Abbau
von Benachteiligungen und die Förderung der
Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen als
Verpflichtung ausspricht.
Im Sinne der parteil ichen Vertretung von Mädchen
und jungen Frauen geh ören der AG diejenigen
Träger der öffentlic hen und freien Jugendhilfe,
Initiativen und Vereine an, die die Belange und
Interessen von Mädchen und jungen Frauen im
Stadtgebiet vertreten.
Die Arbeitsgemeinschaft „Mädchen“ berät alle
Fachfragen ihres Zuständig keitsbereiches im
Rahmen der Querschnitts aufgabe und dient der
gegenseitigen Information und Vernetzung.
Das Jahr 2005 war geprägt durch:
§ die Fertigstellung, Präsentation und Be-
schlussvorlage der „Leitlinien für eine mä d-
chengerechte Jugendhilfe in Münster“ und
§ die gemeinsame Planung und Dur chführung
des ersten Gender Forums unter dem Titel
„Mädchen und Jungen im Blick – Gender im
Rücken“ in enger Kooperation mit dem AK
Jungenarbeit, dem Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien und dem Frauenbüro.
Weitere Schwerpunktthemen im Bericht sjahr 2005
waren:
§ Kooperation Schule - Jugendhilfe
§ Mädchenarbeit versus Gender
Für 2006 stehen folgende Schwe rpunktthemen auf
dem Programm:
§ Migrantinnen; Grenzgängerinnen zwischen
zwei Kulturen
§ Umsetzung der Leitlinien für Mädchen in
Münster (Transfer in die AG´s 1 - 6; Erarbei-
tung eines Leitfadens, Kriterienkataloges)
§ Psychiatrie und Geschlechterdifferenz
Und den Querschnittsthemen:
§ Kooperation Schule - Jugendhilfe
§ Kommunale Kinder- und Jugendförderpläne
§ Gender Forum
§ Jugendparlament
§ Offene Ganztagsschule
§ Hartz IV
126
12. TRÄGER DER FREIEN
JUGEN DHILFE
Leitlinien der Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien und den Trägern
der freien Jugendhilfe wird durch die im SGB VIII
verankerten Leitlinien bestimmt. Insbesonde re die
partnerschaftliche Zusammenarbeit, das autonome
Betätigungsrecht der freien Jugendhilfe, die Vielfalt
von Trägern und Arbeit sformen, der Vorrang der
freien vor der öffentlichen Jugendhilfe sowie uns e-
re Gesamt - und Planungsveran twortung haben
einen hohen Stellenwert.
Die Leistungen im Bereich Kinder und Jugendhilfe
werden in der Stadt Münster dem SGB VIII en t-
sprechend in überwiegendem Anteil von den
Trägern der freien Jugendhilfe erbracht.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die freien
Träger vom Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien entspr echend der gesetzlichen Grundlage
Zuwendungen oder Entgelte.
Die freien Träger werden dem Arbeitsfeld entspr e-
chend fachlich und finanziell durch die zuständige
Fachabteilung unterstützt.
Die Arbeitsfelder haben jeweils eigene gesetzliche
Grundlagen, die Einfluss auf die konkrete Ausge s-
taltung der partne rschaftlichen Zusammenarbeit
nehmen.
Viele Träger und viel Geld...
Aufgelistet nach den einzelnen Arbeitsfe ldern
sind die Gesamtsummen aufgeführt, die wir im
Jahr 2005 an freie Träger ausgezahlt haben:
§ Kindertagesbetreuung:
an 201 Träger rund 34.847.350 Euro
§ Kinder- und Jugendarbeit:
an 211 Träger rund 1.986.760 Euro
§ Jugendsozialarbeit / Drogenhilfe:
an 23 Träger in Münster und
4 Träger außerhalb von Münster
rund 3.120.240 Euro
§ Familienförderung:
an 19 Träger in Münster und
3 Träger außerhalb von Münster
rund 1.535.560 Euro
§ Erziehungshilfe:
an 17 Träger in Münster und
ca. 54 Träger außerhalb von Münster
rund 27.902.150 Euro
§ Sozial- und Gesundheitshilfe:
an 7 Träger rund 3.391.720 Euro
Vereinbarungen in den Arbeitsfeldern der im
Kinder- und Jugendschutz spezialisierten Tr ä-
ger – eine exemplarische Darstellung
Im letzen Geschäftsbericht haben wir beispielhaft
die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen
den Erziehungsberatungsstellen und dem öffentl i-
chen Träger dargestellt. In diesem Jahr erfolgt ein
Einblick in die Arbeit der im Kinde r- und Jugend-
schutz spezialisierten Träger. In Münster sind dies
der Deutsche Kinderschutzbund, die Ärztliche Ki n-
derschutzambulanz und Zartbitter e. V.
Diese we rden im Rahmen des § 74 SGB VIII von
der Stadt Münster bezuschusst. Zwischen den drei
Trägern und der Stadt Münster besteht eine Leis-
tungsvereinbarung. Darüber hinaus haben die drei
Träger an einem gemeinsame n Qualitätspapier
gearbeitet.
Ziel der gemeinsamen Formulierung von Qualitäts-
standards war es, die unterschiedlichen Arbeits-
schwerpunkte der Träger deutlich zu benennen
und dennoch möglichst verbindliche Qualitätssta n-
dards in den verschiedensten Arbeitsb ereichen zu
formulieren.
Freie Träger
127
Die beschriebenen Ziele und Sta ndards beziehen
sich exemplarisch und prägnant auf gemeinsame
Schwerpunkte der Leistungsbe reiche. Qualität in
der Arbeit zum Kinde r- und Jugendschutz ist nicht
statisch, sondern soll als Prozess v erstanden wer-
den. Für eine zukünftige Pe rspektive sind deshalb
die Weiterentwicklung, aber auch die Reflexion der
bisher entwickelten Qualitätsstandards von Bede u-
tung.
„Frau Kersting, welche Bedeutung hat das Thema
Qualität für Ihre Arbeit?“
„Das Thema Qualität hat in der Arbeit der Ärztl i-
chen Kinderschutzambulanz einen hohen Stelle n-
wert. Insbesondere in den Themen Kindesmis s-
handlung, Vernachlässigung und sexueller Mis s-
brauch ist eine hohe fachliche Qualität unbedingt
erforderlich, da es in beinahe allen Fällen um la-
tente oder akute Kindeswohlgefäh rdung geht. Auf
diesem Hintergrund begrüßen wir die in der ge-
meinsamen Arbeit mit dem Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien und den anderen beiden
zum Kinde rschutz in Münster arbeitenden Träger
gemeinsam erstellten Qualitätsvereinbarungen, die
uns die Möglichkeit geben, unsere praktische Ar-
beit im Hinblick auf ihre Qualität kontinuierlich zu
reflektieren und weiter zu en twickeln. Nicht zuletzt
spielt auch die Situation der öffentlichen Finanztr ä-
ger hier eine große Rolle: Gerade in Zeiten zu-
nehmend knapperer Ressourcen ist es nachvoll-
ziehbar und legitim, wenn Geldgeber für die von
ihnen investierten Mittel eine hohe qualitative Lei s-
tung erwarten und diese auch entsprechend do-
kumentiert werden kann.“
Stephanie Kersting
Ärztliche Kinderschutzamb ulanz,
Deutsches Rotes Kreuz,
Kreisverband Mün ster e. V.
„Frau Kreyerhoff, drei Träger – ein gemeins ames
Papier – geht das?“
„Qualität im Bereich Kinder - und Jugendschutz ist
ein besonders wichtiges Thema, dem sich alle drei
Träger seit langem verschrieben haben.
Dies nun gemeinsam zu einem Papier zusamme n-
zufügen, war ein gelung ener Prozess. Zum einen
hat er die Gelegenheit geboten, durch die fachlich
fundierte Auseinandersetzung die eigenen Qual i-
tätsstandards zu über prüfen oder zu bestätigen.
Zum anderen hat es für alle deutlich gemacht,
dass die Arbeit der freien Träger zum Kinder - und
Jugendschutz auf einer gemeinsamen Basis steht,
die eine gute Grundlage für die Zusammena rbeit
der inhaltlich verschieden ausgerichte ten Einric h-
tungen ist.
Dabei war es wichtig, Qualität nicht um ihrer selbst
willen zu beschreiben, sondern sie gemeinsam als
unumgänglichen Baustein der Kinder - und Ju-
gendarbeit festzuschreiben, einzufordern und auch
immer wieder an der Realität zu messen.“
Astrid Maria Kre yerhoff
Zartbitter e. V.
„Frau Becker, hat das Qualitätspapier Ihre
Arbeitsweise verändert, und wenn ja, was hat sich
insbesondere für die Ratsuchenden verändert?“
„Verständlicherweise hat nicht das Qualitätspapier
an sich die Arbeits weise verändert bzw. modifiziert
und damit auch Auswirkungen für Ratsuchende
gezeigt, sondern der Prozess der Entwicklung und
Erstellung. In einer mehrjährigen, kollegialen, pro-
fessionellen und vertrauensvollen Kooper ation
zwischen dem öffentlichen Träger und den drei im
Kinder- und Jugendschutz spezialisierten Trägern
wurden differenzierte Leistungsb eschreibungen
und Qualitätsstandards der Leistungsangebote
entwickelt. Qualität in der Arbeit zum Kinder - und
Jugendschutz ist nicht statisch zu sehen, sonder n
muss als ein Prozess mit dem Ziel der Weiteren t-
wicklung von Standards und auch Themen ve r-
standen werden. An dieser Stelle sei z. B. auf die
Weiterentwicklung von neuen Konzepten im Be-
reich der Prävention verwiesen oder auch im
Rahmen des gemeinsamen Qu alitätsdialoges die
Bearbeitung von „neuen“ Themen, z. B. sex uelle
Übergriffe unter Kindern.“
Anne Becker
Deutscher Kinderschutzbund,
Ortsverband Münster e. V.
128
13. STELLENPLAN
Der Stellenplan der Stadt Münster (Anlage zum
Haushaltsplan) weist die im Haushaltsjahr erforder-
lichen Stellen der Beamten/innen und der nicht nur
vorübergehend beschäftigten Ang estellten und
Arbeiter/innen aus; nicht enthalten sind demnach
die Zahlen der geringfügigen Beschäftigungsve r-
hältnisse, der befristet eingerichteten Projekt stel-
len, der eingesetzten Praktikanten etc.
Die nachfolgenden Abbildungen verdeutlichen die
Entwicklung von Stellenplan der Stadt Münster und
Stellenplan für den Bereich des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien seit 1980. In den letzten
Jahren hat sich der Anteil der Stellen im Bereich
der städtischen Kinder - und Jugendhilfe auf etwa
12 % eingependelt.
Stellenplan Stadt Münster / Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
(Zahl der Stellen)
Anteil der Stellen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien am
Gesamtstellenplan der Stadt Münster in Prozent)
12,5612,5812,11
11,7311,70 11,66
6,39
4,54
0,00
2,00
4,00
6,00
8,00
10,00
12,00
14,00
1980 1990 2000 2001 2002 2003 2004 2005
Die vorhandenen Stellen sind von 497 Mitarbe i-
tern/innen besetzt; der Anteil der weiblichen Be-
schäftigten beträgt 80 %, der Anteil der Teilzeitb e-
schäftigten 37 %.
Vollzeit
80
Männlich
89 Teilzeit
9
Vollzeit
74
Jugendamt ohne
Kindertagesein-
richtungen
Beschäftigte
250
Weiblich
161 Teilzeit
87
Vollzeit
7
Männlich
9 Teilzeit
2
Vollzeit
151
Nur Kinderta-
geseinrichtungen
Beschäftigte
247
Weiblich
238 Teilzeit
87
Summen
Beschäftigte
497
Männlich
98
(20%)
Weiblich
399
(80%)
Vollzeit
312
(63%)
Teilzeit
185
(37%)
Die Zahl der geringfügig Beschäftigten b eläuft
sich derzeit auf ca. 175. Hinzu kommen Beschä f-
tigte in befristeten Projekten, Praktikanten etc.
Der Verwaltungsentwurf des Stellenplans 2006
zeigt die nachfolgenden Veränderungen für das
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien auf:
§ Verwaltungsweit wurde der Personala bbau im
Rahmen der Spar - und Konsolidierungspro-
gramme 2002-2005 und 2003-2006 sowie aus
Anlass der Erhöhung der Arbeitszeit für Bea m-
te im abgelaufenen Jahr fortgesetzt. Der Be i-
trag des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien zu diesen Programmen addiert sich
zwischenzeitlich auf ca. 15 Stellen. Hinzu
kommen weitere Stellen(anteile), die - finanz-
neutral - zur Kompensation anderer Bedarfe im
Amt konsolidiert werden konnten / mussten.
3417 3383
3631 3597 3655 3615 3538 3486
425430422 415423426 230165
1980 1990 2000 2001 2002 2003 2004 2005
Stadt Münster Jugendamt
Stellenplan
129
Der Stellenplanentwurf führt demnach weitere
Einsparungen in den Bereichen Jugendförd e-
rung, Streetwork und Rein igungsdienste in
Einrichtungen auf.
§ Stellenplanneutral können durch Umschic h-
tungen Gewinne erzielt werden für das Fac h-
werk Gievenbeck, den Bauspielplatz Feldsti e-
genkamp, den Kommunalen Sozialdienst und
die Absicherung des fachlichen Controllings.
§ Stellenvermehrungen sind nicht mehr vorg e-
sehen.
§ Nicht unberücksichtigt werden darf, dass nach
wie vor zahlreiche Maßnahmen nur befristet
gesichert bzw. von Drittmitteln (Stiftungen etc.)
abhängig sind. Dies betrifft u. a. wichtige Be-
reiche wie
- Maßnahmen zur Verbesserung der Le-
benssituation junger Spätaussie dler/innen
(Privjet II)
- Zusätzlicher Bedarf einer Tagesstätte n-
gruppe im Kindergarten Nienberge-Häger
- Personelle Absicherung der Umsetzung
des Tagesbetreuungsausbaugesetzes
- Suchtprävention
- „Jugend-online“
- Maxi Turm / Maxi Sand
130
14. ORGANISATION
Die aktuellen Strukturen des Amtes, d. h. we lche
Organisationseinheiten mit welchen Fun ktionen an
der Bereitstellung seiner Leistungen mitwirken
(Aufbauorganisation), sind in den folgenden Übe r-
sichten dargestellt.
Die aktuellen Strukturen des Amtes, d. h. welche
Organisationseinheiten mit welchen Funktionen an
der Bereitstellung seiner Leistungen mitwirken
(Aufbauorganisation), sowie die zum Jahreswec h-
sel Beschäftigten sind in den folgenden Übersich-
ten dargestellt.
Als wesentlic he Veränderungen des abgela ufenen
Jahres ist hinzuweisen auf
§ die organisatorische Zuordnung der Arbeit s-
markt-Initiative Münster (AIM) unter der neuen
Bezeichnung „AIM jugend+“ zum Amt für Ki n-
der, Jugendliche und Familien.
Damit wurden die Konsequenzen aus der ve r-
änderten Aufgabenstellung der AIM ab 2005
gezogen (Übertragung der Arbeit smarktpolitik
der Stadt Münster an die A rbeitsgemeinschaft
mit der Ag entur für Arbeit Münster nach
§ 44b SGB II bei ergänzendem Engagement
u. a. der AIM zugunsten der Zielgrup pen Ju-
gendliche, Heranwachsende und allein erzi e-
hende Frauen).
Der Themenschwerpunkt „J ugendberufshilfe“
wird mittlerweile ausschließlich von der
AIM jugend+ besetzt. Damit einher ging auch
die Verlagerung der Zuständigkeit für die
Stadteilwerkstatt-Nord von der ehemal igen
Fachstelle „Jugendsozialhilfen“ zur AIM.
§ den veränderten organisatorischen Ra hmen
für die Umsetzung des Tagesbetreuungsau s-
bauprogramms in der Abteilung 51.1 (Tages-
betreuung für Kinder). Alle Aktivitäten im Zu-
sammenhang mit der Planung, dem Finan z-
management und den Betriebskosten der Ki n-
dertageseinrichtungen sind jetzt in einer Fac h-
stelle konzentriert.
§ die neue Fachstelle „Jugendförderung und
-sozialarbeit“ in der Abteilung 51.2 (Kinder -
und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit).
Als Konsequenz des Anfang 2005 in Kraft g e-
tretenen Kinder - und Jugendförderungsgese t-
zes wurden die vormals getrennten Bereiche
„Jugendförderung“ und „Jugendsozialhilfen“
zusammengefasst.
§ die Eröffnung der Jugendeinrichtung in Hiltrup-
West, Rilkeweg („37°Grad“),
§ die geänderte Zuordnung des Bauspie lplatzes
Feldstiegenkamp (Baui) an das Kinder - und
Jugendzentrum Kinderhaus (Wuddi) zur be s-
seren Abstimmung der kinderpädagogischen
Angebote im Stadtteil,
§ die neuen Angebote der Kurzzeitbetre uung
(Maxi-Turm) im Stadthau sturm und des Spie l-
platzes Maxi-Sand auf dem Syndikatsplatz
§ die veränderte Zuordnung der „Aufs uchenden
Jugendsozialarbeit“ (Streetwork) in den Be-
reich Suchtprävention der Drogenberatung,
§ die neue Abteilung 51.5 mit der Bezeichnung
„Controlling und zentra ler Service“, in der vor
dem Hintergrund der aktuellen und erwarteten
finanziellen Rahmenbedingungen hauptsäc h-
lich die Themenbereiche (Finanz -)ressourcen,
Controlling und Konsolidierung gebündelt wu r-
den. Auch das Familienbüro ist jetzt dieser A b-
teilung zugeordnet.
Organisation des Jugendamtes
Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss (politischer Teil) und durch die Verwaltung des Jugendamtes (Verwaltungsteil)
wahrgenommen (§ 70 SGB VIII). Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster führt die Bezeichnung "Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien", die
Verwaltung des Jugendamtes führt die Bezeichnung "Amt für Kinder, Jugendliche und Familien".
15 Mitglieder
(mit Stimmrecht)
24 beratende Mitglieder
(ohne Stimmrecht)
Amtsleiterin
5 Abteilungen
29 Kindertageseinrichtungen
9 Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit /
Jugendsozialarbeit
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
(§ 71 SGB VIII)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
(§ 70 Absatz 2 SGB VIII)
Arbeitsgemeinschaften (als Kooperationsgremium - § 78 KJHG)
AG 1: Kinderbeteiligung
AG 2: Kinder- und Jugendarbeit
AG 3: Jugendsozialarbeit
AG 4: Familienförderung
AG 5: Kindertagesbetreuung
AG 6: Erziehungshilfen
AG 7: Mädchen
Vertreter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Vertreter anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
Vertreter der Träger geförderter Maßnahmen
Amtsleiterin
Anna Pohl
(Stellvertreter: Karl Materla, Bernhard Paschert)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51)
Sekretariat
Petra Karger
Abteilung 51.2
Kinder- und Jugendarbeit
/ Jugendsozialarbeit
Leitung: Bernhard Paschert
(Tilman Fuchs, Chris Hagel)
Abteilung 51.1
Tagesbetreuung für
Kinder
Leitung: Sibylle Kratz-Trutti
(Monika Reuter-Humpohl)
Fachstelle
Städtische Tages-
einrichtungen für Kinder
Leitung: Monika Reuter-Humpohl
Fachstelle
Planung,
Finanzmanagement und
Betriebskosten
Kindertageseinrichtungen
Leitung: Frank Philipp
Fachstelle
Elternbeiträge und
wirtschaftliche Hilfen
Leitung: Gabriele Bauer
Fachstelle
Beratungsstelle
für Kindertagespflege
Leitung: Gabriele Dellwig
Fachstelle
Jugendhilfe in der
Richard-von-
Weizäcker-Schule
Leitung: Jürgen Hoppe-Suhr
Fachstelle
Jugendförderung
und -sozialarbeit
Leitung: Tilman Fuchs
Fachstelle
Kinderpädagogik
Leitung: Andreas Garske
Telefon 0251 / 492 5101
Telefax 0251 / 492 7730
e-mail: jugendamt@stadt-muenster.de
internet: www.muenster.de/stadt/jugendamt
29 Städtische Kinder-
tageseinrichtungen
Fachstelle
Lorenz-Süd
Leitung: Berthold Götte
Jugendhilfeplanung
Birgit Herdes
Fachstelle
Finanzmanagement
und -controlling
Leitung: Heinz Lembeck
Abteilung 51.3
Kommunaler
Sozialdienst
Leitung: Karl Materla
(Heike Fernholz)
Bezirk Mitte II
Leitung:
Reinhold Kauling
Bezirk West
Leitung: Heike Fernholz
Bezirk Nord
Leitung: Hans Tillack
Bezirk Ost/Südost
Leitung: Margret Bitter
Bezirk Hiltrup
Leitung: Rita Kreuchauff
Schwanger-
schaftsberatung
Karin Weinlich
Heim-
erziehung
Uwe Wevers
Bezirksüber-
greifende
Fachdienste
Leitung: Petra Gittner
Fachstelle WUDDI
Leitung: Dieter Schmitz
Fachstelle Fachwerk
Leitung: Alfons Egbert
Fachstelle Jib
Leitung: Michael Geringhoff
Fachstelle
Drogenberatung
Leitung: Eckhardt Linka
Abteilung 51.4
Familien- und
Erziehungshilfen
Leitung: Heiner Vogt
(Marie-Theres Petring)
Fachstelle
Wirtschaftliche
Jugendhilfen und
Unterhaltsvorschuss-
leistungen
Leitung: Helga Block
Fachstelle
Beistandschaften
Leitung: Marie-Theres Petring
Sozialpädagogische
Grundsatzfragen
erzieherischer Hilfen und
Familienhilfen
Wolfgang Rheinhard
Geschäftsstelle Örtliche
Kommission nach §§ 78a
ff. SGB VIII, Zentrale
Trägerförderung
Oliver Heintze, Silke Thesing
Adoptiv- und
Pflegekinder
Annette
Tenhumberg
Vormund-
schaften /
Pflegschaften
Alwin vor der
Brüggen
Betreuungs-
stelle
Uwe Dammann
Bezirk Mitte I
Leitung:
Jutta Echelmeyer
Konzeptionelle Grundsatz-
angelegenheiten
Kindertageseinrichtungen
Clemens Homann
Arbeitsmarktinitiative
"AIM jugend+"
Leitung: Dr. Anna Ringbeck
Fachdienst
Eingliederungs-
hilfen / Koordina-
tion Soziales
Hermann Sandknop
Abteilung 51.5
Controlling und
zentraler Service
Leitung: Wolfgang Schoor
(Heinz Lembeck)
IT- und
Gebäudemanagement
Informations- und
Bürgerservice,
Familienbüro
Heidemarie Neumair-Otto,
Margret Lengemann
Fachcontrolling
SabineTrockel
51 0 - Zentrale Dienste STADT MÜNSTER
Amtsleiterin
Fr. Pohl 1,0
(Stellvertreter: Hr. Materla, Hr. Paschert)
Sekretariat
Fr. Karger 1,0
Jugendhilfeplanerin Fr. Herdes 1,0 Projektförderung
Arbeitsmarktpoltische
Förderprogramme
Fr. Richard 0,75
Hr. Auerhahn 1,0
Fr. Harder 0,5*
Jugendhilfeplanung
Arbeitsmarktinitiative
"AIM jugend+"
Leitung Dr. Anna Ringbeck 1,0
Sozialarbeiter/-in
Stadtteilwerkstatt Nord
Fr. Will 1,0*
Sozialarbeiter/-in
Koordination
Stadtteilwerkstatt Nord
Hr. Schrade 1,0
* = Projektstellen
z.T. anteilig
Planung, Partizipation Fr. Bülter 0,5
Abteilungsleiter
Fr. Kratz-Trutti 1,0
(Stellvertr.: Fr. Reuter-Humpohl)
Fachstelle
Städt. Tageseinrichtungen
für Kinder
Leitung Fr. Reuter-Humpohl 1,0
Fachstelle
Planung, Finanzmanagement
und Betriebskosten
Kindertageseinrichtungen
Leitung Hr. Philipp 1,0
Fachstelle
Elternbeiträge und
wirtschaftliche Hilfen
Leitung Fr. Bauer 1,0
Abteilung 51 1 - Tagesbetreuung für Kinder
Fr. Eschert 0,64
Fr. Leiffeld 1,0
Fr. Beyer 0,5
Fachberater/-in Fr. Becker-
Jostes 0,64
Fr. Lübke 0,64
Fachberater/-in
Fachstelle
Beratungsstelle
für Kindertagespflege
Leitung Fr. Dellwig 0,78
STADT MÜNSTER
Fachberater/-in
Fachberater/-in
Fachberater/-in
Fr. Merschkötter
0,5
Fr. Schmidt 0,67
Fr. Coenen 0,77
Fachberater/-in
1. Sachbearbeiter/-in Fr. Siewert 1,0
Sachbearbeiter/-in
Sachbearbeiter/-in
Sachbearbeiter/-in
Sachbearbeiter/-in
Sachbearbeiter/-in
Sachbearbeiter/-in
Sachbearbeiter/-in
1. Sachbearbeiter/-in
Sachbearbeiter/-in
Fr. Schepers 1,0
Fr. Witt 1,0
Fr. Tüns 0,5
Fr. Branse 0,61
Fr. Beuckmann
1,0
Fr. Schulz 1,0
Fr. Aßmann 1,0
Sachbearbeiter/-in
Fr. Kröger 1,0
Fr. Brockhoff /
Fr. Grummel1,0
Sachbearbeiter/-in
SB Textverarbeitung
29 Städtische
Kindertageseinrichtungen
Sachbearbeiter/-in
1. Sachbearbeiter/-in
Hr. Lammers 1,0
Hr. Braun 1,0
Sozialpädagoge/-in
Sachbearbeiter/-in
Fr. Berghoff
0,39
Fr. Hölscher 1,0
Sachbearbeiter/-in
Fr. Banse 0,59
Fr. Gremme / Fr.
Wahler-Becker
1,0
Sachbearbeiter/-in Fr. Greiwe 0,51
Verwaltung, Textverar-
beitung, Aufgaben der
Bürokommunikation
Fr. Schwering 0,78
Sachbearbeiter/-in Fr. Praß 0,5
Konzeptionelle Grundsatz-
angelegenheiten Kinder-
tageseinrichtungen
Hr. Homann 1,0
Fachberater/-in Fr. Röckmann
0,14
Sachbearbeiter/-in Hr. Schnermann
0,5
Sachbearbeiter/-in Fr. Bäumker 0,5
Abteilungsleiter
Hr. Paschert 1,0
(Stellvertreter: Hr. Fuchs,
Hr. Hagel)
Fachstelle
Jugendförderung und -sozialarbeit
Leitung Hr. Fuchs 1,0
Kinder- und Jugend-
einrichtung WUDDI
Leitung Hr. Schmitz 1,0
Stadtteilhaus
Fachwerk Gievenbeck
Leitung Hr. Egbert 1,0
Stadtteilhaus
Lorenz-Süd
Leitung Hr. Götte 1,0
Jugendinformations- und -
beratungszentrum
- Jib -
Leitung Hr. Geringhoff 1,0
Referat West,
Verbandarbeit, Juleica
Referat Mitte-Süd
Referat Nord,
Gender Mainstreaming
Referat Hiltrup,
Privjet II
Abteilung 51 2 - Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit
Fr. Heinrichs 0,78
Hr. Imsieke 1,0*
Hr. Martin 0,5
Fr. Schrichten-El Hajar 1,0
Hr. Schnellhardt 1,0
Hr. Lanfer 0,39
Fr. Hullmann-Saygili 0,11
Hr. Kober 1,0
Hr. Dietrich 0,78*
Fr. Rengshausen 0,75
Hr. Köhler 1,0
Hr. Martin 0,5
Fr. Levermann 0,78*
Hr. Strotmeier 1,0
Hr. Moorkamp 1,0
Hr. van Dornick 0,5
Fr. Sörries 0,5
Hr. Paschert, H. 0,78*
Hr. Hildebrand 0,5
Fr. Brandner 0,93*
Hr. Gaußelmann-Reinhardt 1,0
Fr. Specker 0,24
Fr. Uhrhan 0,37
Fr. Kölsch 0,75
Hr. Heise 1,0
Fr. Benner 1,0*
Fr. Reher 0,5
Hr. Heming-Reher 0,5
STADT M ÜNSTER
Hr. Schmidt 1,0
Fr. Schritt 0,5
Fr. Sieber 0,5
Hr. Kosmeier 1,0
Verwaltung,
Haushalt
Hr. Kreimer 1,0
Fr. Wieland 0,5
1. SB, Gesamtkoordination der
Referate, Kinder- und Jugendschutz
Fr. Nees 1,0
1
Verwaltung,
Textverarbeitung,
Aufgaben der
Bürokommunikation
Städtische Kinder- und
Jugendeinrichtungen
(4 Fachstellen)
Fr. Echelmeyer, M
0,5
* = Projektstellen,
z.T. anteilig
Referat Mitte-Ost
Fr. Weber-
Neander 0,75
Referat Ost / Südost
Fr. Schild 0,5
1. SB Wartburgschule,
Waldschule Kinderhaus
Referat Pädagogische Lernhilfen,
Hauptschule Roxel
Referat Integrationshilfen,
Interkulturelle Bildung,
Hauptschule Wolbeck
Referat Kinder- und Jugendarbeit in
Flüchtlingseinrichtungen,
Geistschule
Fr. Kriener 1,0
Fr. Wiesner 1,0
Hr.Arnsmann1,0
Fr. Tovar 0,75
Referat FSJ,
Hauptschule MS-Nord (Coerde)
Fr. Gola 0,5
Fürstenbergschule
Fr. Eikel 0,25
Zentrale Verwaltungs-
aufgaben, Haushalt,
Organisation, Personal,
Gebäudemanagement
Hr. Hagel 1,0
37 °
La Vie
Baui
Abteilung 51 2 - Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit
Fr. Hinrichs 1,0
Fachstelle
Jugendhilfe in der
Richard-von-Weizäcker-Schule
Leitung Hr. Hoppe-Suhr 1,0
Sozialarbeiter/-in
Sozialarbeiter/-in
STADT M ÜNSTER
Primarstufe (Beckstraße)
Heilpädagogin
Heilpädagogin
Fr. Lamberty 1,0
Fr.Kamphuis 0,5
Sekundarstufe I (Laerer Landweg)
Fachstelle
Drogenberatung
Leitung Hr. Linka 1,0
Hr. Kandolf 1,0 Psychosoziale Begleitung,
Akzeptierende Drogenarbeit
Fr. Firgau 0,75 Frauenspezifische Arbeit,
Elternkreis
Sozialarbeiter/-in Fr. Eikel 0,5
Drogenabhängige Inhaftierte Fr. Weil-Kröger
1,0
Beratung Kinder,
Jugendliche, Eltern
Fr. Köster 1,0 Beratung Kinder,
Jugendliche, Eltern
Fr. Müller 1,0 Offene Angebote,Verwaltung
Fr. Korte 0,75
Leitung, Sozialarbeiter/-in Hr. Piepel 1,0
Fr. Knappe-
Mihatsch 0,5
Fr. Schlickbernd
0,5
Sozialarbeiter/-in
1
Hr. Cramer 0,5*
Sozialarbeiter/-in
Hr. Hoppe-Suhr
1,0
Sozialarbeiter/-in
Sozialarbeiter/-in Fr. Gesing 0,5
Suchtprävention / Streetwork
* = Projektstellen,
z.T. anteilig
Heilpädagogin Fr. Bosse 0,5
Sozialarbeiter/-in Hr. Dartmann
0,5
Sozialarbeiter/-in Fr. Klute 0,5
Fachstelle
Kinderpädagogik
Leitung Hr. Garske 1,0
Junior Kinderbüro
Zentrale Kinder-
pädagogische Aufgaben und
Ferienangebote
Kinderspielplatzplanung
ABI Südpark
Maxi Sand, Maxi Turm
Hr. Garske 1,0
Fr. Jordan 1,0
Hr. Droberg 1,0
Fr.
Malaschinsky-
Jäschke 0,5
Verwaltung,
Haushalt
Fr. Smentek1,0*
Sozialarbeiter/-in Hr. Scholz 1,0
Abteilung 51 3 - Kommunaler Sozialdienst STADT M ÜNSTER
Abteilungsleiter
Hr. Materla 1,0
(Stellvertreterin: Fr. Fernholz )
Verwaltung,
Textverarbeitung, Aufgaben
der Bürokommunikation
Fr. Kiskemper 1,0
Bezirk Mitte I
Leitung
Fr. Echelmeyer 1,0
Bezirk West
Leitung Fr. Fernholz
1,0
Bezirk Nord
Leitung
Hr. Tillack 1,0
Bezirk Ost /
Südost
Leitung Fr. Bitter 1,0
Bezirk Hiltrup
Leitung
Fr. Kreuchauff 1,0
Bezirksüber-
greifende
Fachdienste
Leitung Fr. Gittner 1,0
Hr. Laurenz (1,0)
Fr. Gathmann (0,75)
Hr. Reuters (1,0)
Fr. Paarmann (1,0)
Fr. Rademacher (0,75)
Hr. Kerklau (1,0)
Hr. Tembrink (1,0)
Fr. Schöppner (1,0)
Fr. Uphues (1,0)
Fr. Boye (1,0)
Fr. Terbeck (1,0)
Fr. Heidrich (0,5) Fr. Proen (0,5)
Hr. Gleitz (1,0)
Fr. Wilmsen (1,0)
Fr. Pogadl (1,0)
Hr. Ottenjann (0,5)
Fr. Reckordt (0,5)
Hr. Hartmann
- Kinderschutz (0,5)
- Bezirkssozialarbeit (0,5)
Fr. Kafka (0,75)
N.N. (1,0)
Fr. Krümpel (0,75)
Fr. Kühnast (1,0)
Hr. Denker (1,0)
Fr. Kröger (1,0)
Fr. Dehnen (1,0)
Hr. Geller (1,0)
Fr. Glauer (0,5)
Fr. Tooten (1,0)
Hr. Parketny (1,0)
Hr. Ahmer (1,0)
Hr. Brey (1,0)
Hr. Römer (1,0)
Hr. Quabeck (1,0)
Fr. Richter (0,5)
Fr. Brühl (1,0)
Fr. Stratmann (0,5)
Fr. Lagemann (0,5)
Fr. Döring (1,0)
Fr. Kuzu (1,0)
Fr. Heyer (1,0)
Fr. Tork (1,0)
Hr. Schmitz-Hübsch (1,0)
Fr. Rösner (1,0)
Hr. Milic (1,0)
Hr. Wigger (1,0)
Fr. Völker-Krekeler (0,5)
Hr. Wildemann (1,0)
Fr. Montag (1,0)
Fr. Mehlhase-Pivl (0,5)
Fr. Achterholt (1,0)
Hr. Gehlmann (1,0)
Hr. Eckert (1,0)
Hr. Heese (1,0)
Fr. Kortmann (0,5)
Fr. Birth (1,0)
Hr. Santel (1,0)
Fr. Kalle-Rekittke (1,0)
Fr. Dirks (1,0)
Fr. Schulte (1,0)
Hr. Wichtrup (1,0)
Fr. Hinse (0,5)
Adoptiv-
und
Pflege-
kinder:
Fr. Ten-
humberg
(0,78)
Fr. Röck-
mann (0,72) Fr. Schwe-
min (0,5)
Hr. Gerling-
Nörenberg
(1,0)
Heim-
erziehung:
Hr. Wevers
(0,57)
Hr. Peters
(1,0)
Fr. Röring
(1,0)
Hr. Museler
(1,0)
Vormund-
schaften /
Pfleg-
schaften:
Hr. vor der
Brüggen
(1,0)
Fr. Hollen-
der (1,0)
N.N. (1,0)
Betreu-
ungsstelle:
Hr. Dam-
mann (1,0)
Fr. Nierhoff
(0,5)
Fr. Becker-
Kaiser (0,5)
Fr. Föhring
(0,5)
Bezirk Mitte II
Leitung Hr. Kauling 1,0
Schwangerschaftsberatung
Fr. Weinlich 1,0
Fr. Schinz-Fandel 0,5
Fr. Gesterkamp-Ritz 0,5
Fr. Michael (0,5)
Fr. Dölzer (0,5)
Fr. Laubrock-Pawelzik ( 0,5)
Fr. Grothuis (0,5)
Fr. Schröder (0,75)
Fr. Schwab (1,0)
Fr. Böing
(0,5)
Fachdienst
Eingliederungshilfen /
Koordination Soziales
Hr. Sandknop 1,0
Fr. Frieds (0,5)
Fr. Winter (1,0)
N.N. (0,5)
Abteilungsleiter
Hr. Vogt 1,0
(Stellvertreter: Fr. Petring)
Abteilung 51 4 - Familien- und Erziehungshilfen
Textverarbeitung, Aufgaben
der Bürokommunikation
Fr. Isselhorst 0,5
Fr. Königsmann 0,5
STADT M ÜNSTER
Fachstelle
Wirtschaftliche
Jugendhilfe und
Unterhaltsvorschuss-
leistungen
Leitung Fr. Block 1,0
Wirtschaftliche Jugendhilfe: Unterhaltsvorschussleistungen:
Sachbearbeiter/in
Sachbearbeiter/in
1. Sachbearbeiter/in
1. Sachbearbeiter/in
Sachbearbeiter/in
Hr. Müller 1,0
Hr. Harder 1,0
Hr. Schomaker
1,0
Hr. Krutwage 1,0
Fr. Watermann
0,5
Sachbearbeiter/in
Hr. Rudke 1,0
Sachbearbeiter/in Fr. Frenzer 1,0
Sachbearbeiter/in Fr. Rösner 1,0
Fr. Horstmeier
1,0
Fr. Stuermer 1,0
Fr. Schöning 1,0
Fr. König 0,5
1. Sachbearbeiter/in
Sachbearbeiter/in
Sachbearbeiter/in
Sachbearbeiter/in
Sachbearbeiter/in Fr. Amedick 0,5
Fachstelle
Beistandschaften
Leitung Fr. Petring 1,0
Sachbearbeiter/in
Sachbearbeiter/in
1. Sachbearbeiter/in
Sachbearbeiter/in
Sachbearbeiter/in
Hr. Weichelt 1,0
Hr. Neuhaus 1,0
Fr. Käbisch 1,0
Fr. Bosse 0,5
Sachbearbeiter/in Fr. Küper 1,0
Fr. Schwienheer
1,0
Hr. Heintze 1,0
Sachbearbeiter/in Fr. Bartsch 0,5
Geschäftsstelle
Örtliche Kommission
nach §§ 78a ff. SGB VIII,
Zentrale Trägerförderung,
Familienförderung
Sozialpädagogische
Grundsatzfragen
erzieherischer Hilfen und
Familienhilfen
Hr. Rheinhard
Sachbearbeiter/in
Sachbearbeiter/in Fr. Thesing 1,0
Sachbearbeiter/in Fr. Bruning 0,5
Abteilungsleiter
Hr. Schoor 1,0
(Stellvertreter: Hr. Lembeck)
Abteilung 51 5 - Controlling und zentraler Service STADT M ÜNSTER
Fachstelle
Finanzmanagement u. -controlling
Leitung Hr. Lembeck 1,0
Hr. Lembeck 1,0
IT- und Gebäudemanagement
Finanzmanagement,
Ausschuss
Hr. Schnermann 0,5
Finanzcontrolling,
Betriebswirtschaft
Fr. Bäumker 0,5
Fortbildung,
Elternbriefe, Einkauf
Fr. Montenbruck 1,0 IT-Anwender-
betreuung, Einkauf,
Rechnungsstelle
Hr. Arndt 1,0
IT-Management
Hr. Engberding 1,0
IT-, Gebäude-
management
Informations- und Bürgerservice
Fr. Neumair-Otto
0,67
Familienbüro,
Öffentlichkeitsarbeit
Fr. Lengemann 0,67
Familienbüro
Fachcontrolling
Fachcontrolling
Fr. Trockel 1,0
140
Impressum
Herausgeberin: Stadt Münster
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Endredaktion:
Iris Bäumker
Heinz Lembeck
Heidemarie Neumair-Otto
Anna Pohl
Helmut Schnermann
Wolfgang Schoor
Sabine Trockel
Mai 2006, 800
Generaldatenblatt 2005 1
Amt für Kinder,
Jugendliche
und Familien
Kennzahlen der Kinder und Jugendhilfe Stadt Bezirk Bezirk Bezirk Bezirk Bezirk Bezirk
Münster Mitte West Nord Ost Süd-Ost Hiltrup
DEMOGRAFIE
Bevölkerung 2005
Gesamt aktuell 278.925 113.216 53.377 28.481 20.146 27.131 36.574
Gesamt Vorjahr 280.201 114.292 53.302 28.745 20.280 27.023 36.559
Gesamt Prognose 2013 279.653 103.428 58.198 30.188 19.895 29.092 38.852
Ausländer 21.218 8.004 4.591 3.365 878 1.570 2.810
Ausländer in % 7,6% 7,1% 8,6% 11,8% 4,4% 5,8% 7,7%
0 bis 2 Jahre aktuell 7.095 2.475 1.533 916 456 707 1.008
Anteil der 0- bis 2-Jährigen an der Gesamtbevölkerung in % 2,5% 2,2% 2,9% 3,2% 2,3% 2,6% 2,8%
0 bis 2 Jahre Vorjahr 7.253 2.574 1.509 936 513 671 1.050
0 bis 2 Jahre Prognose 2013 6.259 1.908 1.378 873 411 730 959
0 bis 2 Jahre Ausländer 443 114 103 90 29 31 76
0 bis 2 Jahre Ausländer in % 6,2% 4,6% 6,7% 9,8% 6,4% 4,4% 7,5%
3 bis 5 Jahre aktuell 7.207 2.143 1.625 933 590 818 1.098
Anteil der 3- bis 5-Jährigen an der Gesamtbevölkerung in % 2,6% 1,9% 3,0% 3,3% 2,9% 3,0% 3,0%
3 bis 5 Jahre Vorjahr 7.471 2.228 1.668 966 587 850 1.172
3 bis 5 Jahre Prognose 2013 6.328 1.594 1.492 901 457 819 1.065
3 bis 5 Jahre Ausländer 471 95 101 127 30 37 81
3 bis 5 Jahre Ausländer in % 6,5% 4,4% 6,2% 13,6% 5,1% 4,5% 7,4%
Summe 0 bis 5 Jahre aktuell 14.302 4.618 3.158 1.849 1.046 1.525 2.106
Anteil der 0- bis 5-Jährigen an der Gesamtbevölkerung in % 5,1% 4,1% 5,9% 6,5% 5,2% 5,6% 5,8%
Summe 0 bis 5 Jahre Vorjahr 14.724 4.802 3.177 1.902 1.100 1.521 2.222
Summe 0 bis 5 Jahre Prognose 2013 12.587 3.502 2.870 1.774 868 1.549 2.024
6 bis 9 Jahre aktuell 9.977 2.678 2.266 1.257 850 1.310 1.616
Anteil der 6- bis 9-Jährigen an der Gesamtbevölkerung in % 3,6% 2,4% 4,2% 4,4% 4,2% 4,8% 4,4%
6 bis 9 Jahre Vorjahr 9.921 2.706 2.190 1.264 842 1.353 1.566
6 bis 9 Jahre Prognose 2013 8.898 2.021 2.194 1.215 678 1.214 1.576
6 bis 9 Jahre Ausländer 882 192 169 220 56 79 166
6 bis 9 Jahre Ausländer in % 8,8% 7,2% 7,5% 17,5% 6,6% 6,0% 10,3%
10 bis 13 Jahre aktuell 9.700 2.565 2.139 1.314 814 1.261 1.607
Anteil der 10- bis 13-Jährigen an der Gesamtbevölkerung in % 3,5% 2,3% 4,0% 4,6% 4,0% 4,6% 4,4%
10 bis 13 Jahre Vorjahr 9.799 2.608 2.064 1.356 845 1.318 1.608
10 bis 13 Jahre Prognose 2013 9.836 2.192 2.439 1.273 769 1.345 1.818
10 bis 13 Jahre Ausländer 844 175 160 220 53 75 161
10 bis 13 Jahre Ausländer in % 8,7% 6,8% 7,5% 16,7% 6,5% 5,9% 10,0%
Summe 6 bis 13 Jahre aktuell 19.677 5.243 4.405 2.571 1.664 2.571 3.223
Anteil der 6- bis 13-Jährigen an der Gesamtbevölkerung in % 7,1% 4,6% 8,3% 9,0% 8,3% 9,5% 8,8%
Summe 6 bis 13 Jahre Vorjahr 19.720 5.314 4.254 2.620 1.687 2.671 3.174
Summe 6 bis 13 Jahre Prognose 2013 18.734 4.213 4.633 2.488 1.447 2.559 3.394
14 bis 17 Jahre aktuell 10.333 2.818 2.101 1.506 883 1.367 1.658
Anteil der 14- bis 17-Jährigen an der Gesamtbevölkerung in % 3,7% 2,5% 3,9% 5,3% 4,4% 5,0% 4,5%
14 bis 17 Jahre Vorjahr 10.437 2.831 2.120 1.613 900 1.293 1.680
14 bis 17 Jahre Prognose 2013 10.523 2.490 2.526 1.331 845 1.445 1.886
14 bis 17 Jahre Ausländer 835 217 131 220 45 87 135
14 bis 17 Jahre Ausländer in % 8,1% 7,7% 6,2% 14,6% 5,1% 6,4% 8,1%
Summe 0 bis 17 Jahre aktuell 44.312 12.679 9.664 5.926 3.593 5.463 6.987
Anteil der 0- bis 17-Jährigen an der Gesamtbevölkerung in % 15,9% 11,2% 18,1% 20,8% 17,8% 20,1% 19,1%
Summe 0 bis 17 Jahre Vorjahr 44.881 12.947 9.551 6.135 3.687 5.485 7.076
Summe 0 bis 17 Jahre Prognose 2013 41.844 10.205 10.029 5.593 3.160 5.553 7.304
Summe 0 bis 17 Jahre Ausländer 3.475 793 664 877 213 309 619
Ausländer 0 bis 17 Jahre in % 7,8% 6,3% 6,9% 14,8% 5,9% 5,7% 8,9%
18 bis 20 Jahre aktuell 11.104 4.130 2.816 1.217 675 968 1.298
Anteil der 18- bis 20-Jährigen an der Gesamtbevölkerung in % 4,0% 3,6% 5,3% 4,3% 3,4% 3,6% 3,5%
18 bis 20 Jahre Vorjahr 11.104 4.161 2.833 1.192 713 946 1.259
18 bis 20 Jahre Prognose 2013 12.094 4.718 2.677 1.250 767 1.148 1.534
18 bis 20 Jahre Ausländer 938 330 259 174 29 47 99
18 bis 20 Jahre Ausländer in % 8,4% 8,0% 9,2% 14,3% 4,3% 4,9% 7,6%
21 bis 26 Jahre aktuell 34.482 18.320 8.097 2.406 1.204 1.792 2.663
Anteil der 21- bis 26-Jährigen an der Gesamtbevölkerung in % 12,4% 16,2% 15,2% 8,4% 6,0% 6,6% 7,3%
21 bis 26 Jahre Vorjahr 35.369 18.783 8.422 2.456 1.234 1.768 2.706
21 bis 26 Jahre Prognose 2013 37.803 20.058 7.611 3.186 1.629 2.314 3.005
21 bis 26 Jahre Ausländer 3.783 1.597 1.190 394 97 175 330
21 bis 26 Jahre Ausländer in % 11,0% 8,7% 14,7% 16,4% 8,1% 9,8% 12,4%
27 Jahre und älter aktuell 189.027 78.087 32.800 18.932 14.674 18.908 25.626
27 Jahre und älter Vorjahr 188.847 78.401 32.496 18.962 14.646 18.824 25.518
27 Jahre und älter Prognose 2013 187.913 68.448 37.882 20.159 14.339 20.076 27.009
Familien 2000
Lebensgemeinschaften mit Kindern 26.401 8.274 5.403 3.374 2.061 3.153 4.136
davon: Kinder von 0 bis 18 Jahren 44.384
eheliche Lebengemeinschaften mit Kindern 18.995 5.465 4.204 2.310 1.583 2.325 3.108
davon: Kinder von 0 bis 18 Jahren 33.520
nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern 7.406 2.809 1.199 1.064 478 828 1.028
davon: Kinder von 0 bis 18 Jahren 10.864
Anteil nichtehelicher Lebensgemeinschaften in % 28,1% 33,9% 22,2% 31,5% 23,2% 26,3% 24,9%
Anteil Kinder in nichtehelichen Lebensgemeinschaften in % 24,5%
Arbeitslose
Arbeitslose insgesamt 31.12. *) 12.123 4.649 1.749 2.153 592 1.241 1.675
Arbeitslosenquote 8,5%
Anteil der unter 25-Jährigen an allen Arbeitslosen in % 10,6%
STRUKTURDATEN
Tageseinrichtungen für Kinder
Kitaplätze insgesamt (GTK-Bereich) 8.703 2.637 1.787 1.295 567 975 1.240
für unter dreijährige Kinder 466 226 68 75 11 16 24
Versorgungsquote in % 6,4% 8,8% 4,5% 8,0% 2,1% 2,4% 2,3%
für drei- bis sechsjährige Kinder *) 7.753 2.201 1.650 1.076 541 939 1.190
Versorgungsquote in % 103,8% 102,7% 101,5% 115,3% 91,7% 114,8% 108,4%
für schulpflichtige Kinder 484 210 69 144 15 20 26
Versorgungsquote in % (für 6 bis 10 Jahre) 4,9% 7,8% 3,0% 11,5% 1,8% 1,5% 1,6%
Tagespflege für Kinder
Betreute Kinder in Tagesfamilien insgesamt 695 257 133 109 36 68 92
für unter dreijährige Kinder 360 132 88 43 18 39 40
für drei- bis sechsjährige Kinder 141 46 27 34 8 8 18
für schulpflichtige Kinder 194 79 18 32 10 21 34
Sonderkindergärten
Plätze 98 50 0 48 0 0 0
Kinder- und Jugendeinrichtungen insgesamt
Kinder- u. Jugendeinrichtungen =Träger, mit regelmäßiger pauschaler Förderung 3 6 1 465434
Jugendverbände 38 23 41523
künftig: Angebotsstunden der Kinder- und Jugendarbeit
bezirkliche Differenzierung liegt nicht vor
bezirkliche Differenzierung liegt nicht vor
bezirkliche Differenzierung liegt nicht vor
bezirkliche Differenzierung liegt nicht vor
bezirkliche Differenzierung lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor
Anmerkungen:
*) aufgrund von bezirksübergreifenden Angeboten oder nicht zuzuordnenden Fällen, ist der MS-Wert höher
als die Summe der Bezirkswerte
**) Fallzahlen einschließlich der Hilfen für junge Volljährige
***) im Vergleich zu den Vorjahren sind in 2005 nur die Verwandtenpflegefälle berücksichtigt, bei denen die
Voraussetzungen gem. § 33 SGB VIII vorliegen
Generaldatenblatt 2005 2
Amt für Kinder,
Jugendliche
und Familien
Kennzahlen der Kinder und Jugendhilfe Stadt Bezirk Bezirk Bezirk Bezirk Bezirk Bezirk
Münster Mitte West Nord Ost Südost Hiltrup
Jugendsozialarbeit
aufsuchende Jugendsozialarbeit 6 201102
Angebote der Jugendhilfe an Schulen 11 422201
Angebote der Jugendberufshilfe 24
Pädagogische Lernhilfen 5
Migrations- und Integrationshilfen 9
Jugend- und Schülerwohnheime 7 411001
Drogenhilfe
Gesamt – Erstgespräche 267
davon männlich 216
davon weiblich 51
Erstgespräche unter 21Jahre 72
davon männlich 16
davon weiblich 56
Gesamt – Stammklientel = mind. 3 x Beratung in Anspruch genommen 603
davon männlich 466
davon weiblich 137
Stammklientel unter 21Jahre 142
davon männlich 114
davon weiblich 28
Einrichtungen der Erziehungshilfe
Jugendschutzstellen (MKH, Zoff und Kinderkrisenhilfe) 3 (27 Pl.) 300000
Heimerziehung (ohne Krisenhilfe) 13 (375 Pl.) 511231
Heilpädagogische Tagesgruppen 6 (56 Pl.) 201030
Erziehungsberatung (§ 27 ff SGB VIII) 3 3 (1) (1) 0 0 (1)
Heilpädagogische Horte 2 (34 Pl.) 200000
Eltern-Kind-Einrichtungen 3 (43 Pl.) 300000
Einrichtungen der Familienförderung
Familienbildungseinrichtungen 4 4 (1) (1 )000
Sonstige gem. § 16 ff SGB VIII 8 611000
LEISTUNGEN
Einzelhilfen
pädagogische Lernhilfe – 31.12. *) 5 3 2 0 1 39713
pädagogische Lernhilfe – Anzahl Jahr *) 109 42 26 21 11 3 6
Motopädie – 31.12. 2 9 1 055324
Motopädie – Anzahl Jahr 5 3 2 0 1 07565
ambulant betreutes Wohnen – 31.12. *) **) 3 201000
ambulant betreutes Wohnen – Anzahl Jahr *) **) 5 201011
sozialpädagogisch begleitete Wohnformen – 31.12. *) 1 0 501001
sozialpädagogisch begleitete Wohnformen – Anzahl Jahr *) 2 2 1 004212
Gemeinsame Wohnformen für Mütter und Väter – 31.12. *) 1 7 431321
Gemeinsame Wohnformen für Mütter und Väter – Anzahl Jahr *) 3 2 663453
Versorgung in Notsituationen – 31.12. *) 1 000010
Versorgung in Notsituationen – Anzahl Jahr *) 1 7 523140
institutionelle Erziehungsberatung – 31.12. 637
institutionelle Erziehungsberatung – Anzahl Jahr 1.200
soziale Gruppenarbeit – 31.12. 18
soziale Gruppenarbeit – Anzahl Jahr 54
Erziehungsbeistandschaft – 31.12. *) **) 101 27 19 19 4 11 21
Erziehungsbeistandschaft – Anzahl Jahr *) **) 183 44 44 31 6 22 36
SpFh – Fälle – 31.12. *) 122 24 29 25 6 10 27
SpFh – Fälle – Anzahl Jahr *) 220 45 55 41 12 20 46
SpFh – Kinder in der Familie – 31.12. *) 295 55 74 66 7 28 65
SpFh – Kinder in der Familie – Anzahl Jahr *) 517 100 130 110 19 48 110
Erziehung in einer Tagesgruppe – 31.12. *) 55 10 5 14 2 11 12
Erziehung in einer Tagesgruppe – Anzahl Jahr *) 80 15 7 20 2 17 18
Heilpädagogische Horte – 31.12. 3 3 1 3 1 02422
Heilpädagogische Horte – Anzahl Jahr 4 9 2 1 1 15633
Vollzeitpflege – 31.12. **) 1 3 0 2 7 1 9 2 4597
davon: Verwandtenpflege ***) 1 0 011000
davon: Dauerpflege 76 20 12 1 5462
davon: Sonderpflege in Dauerpflegen 44 768135
Vollzeitpflege – Anzahl Jahr **) 147 30 23 27 7 9 10
davon: Verwandtenpflege ***) 1 0 110000
davon: Dauerpflege 92 23 16 1 8665
davon: Sonderpflege 45 768135
Heimerziehung und sonstige Wohnformen – 31.12. *) **) 298 67 62 53 7 32 54
Heimerziehung und sonstige Wohnformen – Anzahl Jahr *) **) 424 93 87 84 12 45 76
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen – 31.12. 1 1 334100
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen – Anzahl Jahr *) 1 1 5 3 3 2 5 2 4689
intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung – 31.12. 1 4 423014
intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung – Anzahl Jahr 4 7 1 07747 1 2
Leistungen der Eingliederungshilfe – 31.12. *) **) 79 28 18 8 9 6 10
Leistungen der Eingliederungshilfe – Anzahl Jahr *) **) 104 39 22 12 10 9 12
Leistungen für junge Volljährige – 31.12.*) 91 22 13 15 2 12 19
Leistungen für junge Volljährige – Anzahl Jahr 172 39 24 27 8 29 36
Inobhutnahme – 31.12. 0
Inobhutnahme – Anzahl Jahr 126
Sozialdienst Wohnungsnotfälle – 31.12. *) 105 23 15 28 5 8 26
Sozialdienst Wohnungsnotfälle – Anzahl Jahr *) 227 67 28 43 19 18 49
Betreutes Wohnen gemäß § 72 BSHG – 31.12. 2 3 348044
Betreutes Wohnen gemäß § 72 BSHG – Anzahl Jahr 4 6 54 1 709 1 1
weitere Leistungen
Adoptionen – Anzahl Jahr 10
gesetzliche Amtsvormundschaft – Anzahl Jahr 11
bestellte Amtsvormundschaft – Anzahl Jahr 119
bestellte Amtspflegschaften – Anzahl Jahr 92
Pflegeerlaubnis Großpflege – Anzahl Jahr 326
Vaterschaftsfeststellung – Anzahl Jahr 416
Beistandschaften – Anzahl Jahr 1.738
Sorgerechtsentzüge – Anzahl Jahr 25
Familiengerichtshilfen – Anzahl Jahr = Mitwirkungen in gerichtlichen Verfahren 437 130 108 74 72 53
Jugendgerichtshilfen – Anzahl Jahr = Gerichts- und Diversionsverfahren 1.175 315 265 231 214 150
Angebote von verschiedenen zentralen
Trägern in einzelnen Stadtteilen
Bezirkliche Differenzierung
liegt nicht vor
bezirkliche Differenzierung liegt nicht vor
bezirkliche Differenzierung liegt nicht vor
bezirkliche Differenzierung liegt nicht vor
Bezirkliche Differenzierung
liegt nicht vor
0214
72
Hafenstraße 30
Tel. 4 92-51 00
Fax 4 92-77 30
E-Mail:
jugendamt@stadt-muenster.de
Info unter: www.muenster.de/stadt/jugendamt
begleiten
fördern
schützen
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (21)
- Killingstraße
- Gartenstraße
- Kanalstraße
- Hörsterstraße
- Heidestraße
- Böttcherstraße
- Beckstraße
- Hafenstraße 30
- Sprickmannplatz
- Dahlweg
- Nerzweg
- Rilkeweg
- Feldstiegenkamp
- Laerer Landweg
- Friedrich-Ebert-Straße
- Schelmenstiege
- Brüningheide
- Im Sonnentau
- Kinderhaus 16
- Wiengarten
- Wierling
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0326/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 04.05.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37