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V/0326/2006

Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2005

Vorlage 04.05.2006

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Berichtsvorlage

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Geschäftsbericht 2005

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Berichtsvorlage

2083 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2005 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.06.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
20.06.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
21.06.2006 Hauptausschuss Bericht 
 
Bericht: 
 
Die Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien legt ihren vierten Geschäftsbe-
richt vor, der zeitgleich mehrere Funktionen erfüllt: 
 
• Er ist nicht nur eine Darstellung für die parlamentarischen Gremien der Stadt Münster, son-
dern auch Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien und 
Informationsgrundlage über die auf gesetzlichen und parlamentarischen Vorgaben beruhen-
den wesentlichen Aufgaben und Leistungen der städt. Kinder- und Jugendhilfe.  
 
• Ein Großteil dieser Einrichtungen und Angebote wird von freien Trägern im Stadtgebiet vor-
gehalten und von der Stadt Münster finanziell getragen oder anteilig gefördert. Demnach gibt 
es eine enge Verzahnung und intensive Zusammenarbeit zwischen den freien Trägern der 
Jugendhilfe und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Auch dies zeigt der Bericht 
auf. 
 
• Als Ergebnis des aufgebauten Fach- und Finanzcontrollingsystems erlaubt er differenziertere 
Analysen und Bewertungen der im Jahr 2005 erbrachten Leistungen anhand von Grundin-
formationen, Zielsetzungen und Kennzahlen und liefert damit steuerungsrelevante Informati-
onen über aktuelle Entwicklungen und Veränderungen, die Anregungen und Hinweise für zu-
künftige Entwicklungsprozesse geben können. 
 
Der Geschäftsbericht ersetzt nicht vertiefte Arbeitsberichte und Sonderpublikationen einzelner 
Einrichtungen und Fachdienste des Amtes sowie aus besonderem Anlass Vorlagen und Berichte 
an den Jugendhilfeausschuss. 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Dr. Klein 
Vorlagen-Nr.: 
V/0326/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Schoor 
Ruf: 
492 51 02 
E-Mail: 
SchoorW@stadt-muenster.de 
Datum: 
04.05.2006 
Öffentliche Berichtsvorlage

Geschäftsbericht 2005

321890 Zeichen

Geschäftsbericht 2005
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
Amt für Kinder,
Jugendliche
und Familien

Geschäftsbericht 2005 
 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

Inhalt 
 
 
 
 4 
 
 
 
 
VORWORT ........................................................................................................................................... 6 
1.  LEITFADEN DURCH DEN GESCHÄFTSBERICHT ................................................................. 8 
2.  JAHRESTHEMA: KONSOLI DIERUNG ...................................................................................... 9 
3.  AMTSZIELREPORT ................................................................................................................... 11 
4.  LEIS TUNGEN –  EINFÜHRUNG ............................................................................................... 32 
5.  LEISTUNGEN –  ÜBERBLICKE ................................................................................................ 33 
Tageseinrichtungen für Kinder ......................................................................................................... 34 
Tagespflege für Kinder .................................................................................................................... 40 
Tagesbetreuung von Kindern in Gruppen außerhalb des GTK ............................................................ 42 
Kinder- und Jugendarbeit................................................................................................................. 44 
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ......................................................................................... 46 
Jugendsozialhilfen .......................................................................................................................... 48 
Jugendhilfe an den Schulen im Rahmen der Jugendsozialarbeit ......................................................... 50 
AIM jugend+, Jugendberufshilfen ..................................................................................................... 52 
Suchtprävention.............................................................................................................................. 54 
Suchtbegleitende und ausstiegsorientierte Hilfen............................................................................... 56 
Familienbildung .............................................................................................................................. 58 
Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Personensorge ................................................. 60 
Ambulante Hilfen ............................................................................................................................ 62 
Stationäre Hilfen ............................................................................................................................. 65 
Inobhutnahmen............................................................................................................................... 68 
Sozialpädagogische Angebote und Verfahrensmitwirkung der Jugendgerichtshilfe ............................... 70 
Mitwirkung in Verfahren vor dem
Vormundschafts- und Familiengericht ............................................................................................... 72 
Beistandschaften ............................................................................................................................ 74 
Vormundschaften und Pflegschaften ................................................................................................ 76 
Adoptionen..................................................................................................................................... 78 
Unterhaltsvorschuss........................................................................................................................ 80 
Jugendhilfeplanung......................................................................................................................... 82 
Hilfen für alte, pflegebedürftige oder behinderte Menschen................................................................. 84 
Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten.............................................................. 86 
(Gutachterliche) Stellungnahmen und Sozialberichte u. a. für das Sozial- und Gesundheitsamt............. 88 
Beratung im Rahmen bezirklicher Sozialarbeit, Durchführung von / Mitwirkung an Stadtteilprojekten...... 90 
Betreuungsstelle/Förderung der Betreuungsvereine........................................................................... 92 
Schwangerschaftsberatung (einschließlich Mittelvergabe aus dem Sonderfonds) ................................. 94

Inhalt 
 
 
 
 5 
 
 
 
 
6.  SOZIALRAUMREPORT ................................ ................................ ................................ ............. 96 
Bezirk Mitte ................................ ................................ ................................ ................................ .... 96 
Bezirk West................................ ................................ ................................ ................................ .... 98 
Bezirk Nord ................................ ................................ ................................ ................................ .. 100 
Bezirk Ost/Südost ................................ ................................ ................................ ......................... 102 
Bezirk Hiltrup................................ ................................ ................................ ................................ 104 
7.  BEVÖLKERUNGSENTWICKL UNG ................................ ................................ ........................ 108 
8.  JUGENDHILFEETAT ................................ ................................ ................................ ............... 110 
9.  FINANZDATENBLATT ................................ ................................ ................................ ............. 116 
10.  AUSSCHUSS FÜR KINDER , JUGENDLICHE UND FAMILIEN ................................ .......... 118 
11.  ARBEITSGEMEINSCHAFTE N NACH § 78 SGB VIII ................................ .......................... 121 
12.  TRÄGER DER FREIEN JU GENDHILFE ................................ ................................ ................ 126 
13.  STELLENPLAN ................................ ................................ ................................ ......................... 128 
14.  ORGANISATION ................................ ................................ ................................ ...................... 130

6 
VORWORT  
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
 
das Amt für Kinder, Jugendliche und F amilien legt 
Ihnen für das Jahr 2005 nunmehr den 4.  Ge-
schäftsbericht mit einer differenzierten Analyse der 
Leistungen vor.  
 
Das Jahr 2005 war für uns alle ein Jahr der fachl i-
chen Herausforderungen in allen Handlungsfeldern 
der Kinder- und Jugendhilfe.  
 
Für die Umsetzung des Tagesbetreuungsausba u-
gesetzes bis zum Jahr 2010 soll die Zie lmarke 800 
Plätze (20 %) für die Bedarfe der unter 3 -Jährigen 
zusätzlich umgesetzt werden. Dies ist ein ehrgeiz i-
ges aber bedarfsgerechtes Ziel.  
Die zahlreichen Nachfragen von Eltern nach wohn-
ortnahen Plätzen in allen Stadtteilen Münsters, die 
in der Kinderga rtenplatzbörse des städtischen  
Familienbüros oder bei Freien Trägern von Kinde r-
tageseinrichtungen nachgefragt wurden, konnten  
bislang nicht alle optimal bean twortet werden.  
Trotz der Neuplanung von rund 100 Plätzen im 
Jahr 2005 gilt es, weitere intensive A nstrengungen 
bei Neubauplanungen und Umstrukturierungen  
unter finanziellem Konsolidierungsdruck vorz u-
nehmen.  
 
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der 
demografische Wa ndel und die bundesweite Di s-
kussion über familienpolitische Zukunftsentsche i-
dungen unserer Gesellschaft hat uns neu inspiriert 
und bestätigt, das unser Ziel „Familien in Mün s-
ter zu stärken“ der richtige Ansatz jeglicher Ki n-
der- und Jugendhilfepolitik sein muss.  
 
Deshalb sind die familienpolitischen Beschlüsse  
der Mitglieder des Rates und der Fachausschüsse 
für uns weiterhin Ansporn familienpolitische Bedin -
gungen für ein kinderfreundliches Münster mit  
weiteren Partnerinnen und Partnern in unseren  
Netzwerken voranzutreiben.  
 
 
 
Die Aktivitäten des „Netzwerks für Familien in  
Münster“, wie u. a.  
 
§ die Veranstaltung „Der ökonomische Reiz  
familienorientierter Personalpolitik“, die 2005 in 
Kooperation mit der IHK Nor d-Westfalen e r-
folgreich durchgeführt wurde,  
§ die Hotlin e-Aktionen der freien Träger in Ko-
operation mit dem Familienbüro rund um die 
Themen der Kindertagesbetreuung,  
§ sowie die Bürgerumfrage 2005, die den  
Schwerpunkt auf die Zufriedenheit und Wic h-
tigkeit von A ngeboten für Kinder und Familien 
in der Altstadt gelegt hat, 
 
schaffen gute Grundlagen zur Weiterentwicklung 
der familienfreundlichen Rahmenbedingungen und 
einer stärkeren Lobby für die Familien und Kinder 
in dieser Stadt.  
 
 
 
Das Jahr 2005 stand dabei auch unter dem Hoc h-
druck der notwendigen Konso lidierung des städti-
schen Haushaltes.  
Der Ausgleich der städtischen Finanzierungslücke 
von einem stru kturellen Defizit von 50 Mio. Euro 
hat die Ausgaben der Kinder - und Jugendhilfe  
nicht ohne Einschränkungen tangiert.  
Vor allem mit dem Budget der Hilfen zur Erziehung 
und der Kindertagesbetreuung waren die sensiblen 
Kernbereiche der Kinder- und Jugendhilfe von den 
Spar- und Konsolidierungsnotwendigkeiten betro f-
fen. Durch ein internes Fach - und Finanzcontro l-
ling und die zahlreichen aufgabenkritischen inte r-
nen und externen Gespräche mit Freien Trägern 
über Standards und Zielerre ichung von Hilfen  
konnten die Budgetvorgaben umgesetzt werden.

Vorwort 
 
 
 
 7 
 
 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien  
setzt hierbei fachlich vor allen Dingen auf mehr 
präventive Hilfen sta tt „Reparatur“ und frühzeitig e-
re Bildungs - und Betreuungskonzepte in Kindert a-
geseinrichtungen und Einric htungen der Kinder - 
und Jugendarbeit. Die stärkere Einbindung von  
Eltern und die engere Vernetzung von Schule und 
Jugendhilfe sind dabei noch stärker in  den Fokus 
zu nehmen.  
 
Es gilt die Synergieeffekte und trägerübergreife n-
den Strukturen im Sozialraum zu nutzen und we i-
ter zu entwickeln um neue notwendige Aufgaben  
der Kinde r- und Jugendhilfe bei knapperen Res-
sourcen erledigen zu können.  
 
 
 
Meinen Mitar beiterinnen und Mitarbeitern sowie  
allen Akteuren in der Kinder - und Jugendhilfe da n-
ke ich für das große Engagement  für Kinder und 
Familien trotz schwieriger finanzieller und pers o-
neller Rahmenbedingungen.  
Die große fachliche Unterstützung und Wertschä t-
zung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche 
und Familien  als auch der engagierten Arbeits-
gemeinschaften nach § 78 SGB VIII , ohne die 
diese gemeinsamen Anstrengungen in der Weite r-
entwicklung nicht hätten aufgegriffen werden kö n-
nen, waren beispielhaft.  
 
Für das gezeigte Vertrauen bedanke ich mich  
herzlich.  
 
 
 
 
Anna Pohl 
Leiterin des Amtes für Kinder,  
Jugendliche und Familien

8 
1. LEITFADEN DURCH DEN  
GESCHÄFTSB ERICHT  
 
Mit seinen Geschäftsberichten führt das Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien der St adt Müns-
ter die Tradition früherer Jugendhilfeb erichte fort 
und greift bei dieser Gelegenheit eigene Zus agen 
und entsprechende politische Aufträge auf. Die  
Berichte fassen bei mittlerem Detaillierungsgrad  
die wesentlichen Arbeitsergebnisse und Lei s-
tungsdaten des abgelaufenen Jahres zusammen. 
Daneben existieren weiterhin vertiefte Arbeits be-
richte und Sonderpublikationen einzelner Einric h-
tungen und Fachdienste sowie aus besonderem  
Anlass Vorlagen und Berichte an den Jugendhilfe-
ausschuss. 
 
Der Geschäftsbericht ist nicht nur eine Darste llung 
für die parlamentarischen Gremien der Stadt  
Münster, sondern auch Teil der Öffentlichkeitsar -
beit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Famil i-
en. Wichtiges Anliegen ist es daher, Ziele und  
Leistungen der städtischen Kinder - und Jugendhil-
fe in den Vordergrund zu stellen.  
 
Ausgehend von zehn strategisch ausgericht eten 
Leitzielen des Amtes für die inhaltliche Fachorie n-
tierung führt ein Amtszielreport
 (Kapitel 3) be i-
spielhafte Entscheidungen, Tätigkeiten und Projek-
te zur Erreichung dieser Ziele auf.  
 
Leistungsüberblicke
 (Kapitel 5) bilden den  
Schwerpunktteil. Sie sollen als ergebnisorie ntierte 
Berichterstattung (soweit bereits möglich) stärker  
als bislang üblich Umfang, Kosten, Qu alität und 
Wirkungen der erzielten Leistungen aufzeigen. 
 
Sozialraumreporte (Kapitel 6) beschreiben für  
jeden Stadtbezirk die wesentlichen Charakteri stika 
und Profile sowie Entwicklungen der sozialen In f-
rastruktur und Trends in kurzer und knapper Übe r-
sicht. 
 
 
 
Den Abschluss des Berichtes bildet ein Datenteil 
(Kapitel 7 ff.) zu den Bereichen Demografie, Bu d-
get, Ausschuss, Freie Träger, Personal und Org a-
nisation sowie ein herausnehmbares Datenblatt, 
das die wichtigsten Zahlen des abgelaufenen J ah-
res zusammenfasst. 
 
Damit stellt der Geschäftsbericht den Mita rbeitern 
und Mitarbeiterinnen des Amtes sowie den zahlre i-
chen Akteuren und Freien Trägern auf dem Gebiet 
der Kinder - und Jugendhilfe in der Stadt Münster 
mehr als ein bloßes „Zahle nwerk“ zur Verfügung. 
Durch die fortgesetzte jährliche Berichterstattung 
sind im Verlaufe der Jahre Entwicklungen immer  
besser ablesbar.

9 
2. JAHRESTHEMA : 
KONSOLIDIERUNG  
 
Anlass 
Im Laufe des Jahres 2005 standen die Arbeiten für 
die Aufstellung des Entwurfs zum Hau shaltsplan 
2006 unter Konsolidierungsnotwendigkeiten  und 
dessen Einbr ingung in die parlamentarische Ber a-
tung an. Dies nahm mehr Zeit und intensivere  
Vorarbeiten in Anspruch, als  dies in früheren Jah-
ren der Fall wa r. Zwar ha tte es bereits in den le tz-
ten Jahren mehrfach Anstrengungen gegeben, um 
den jewe iligen Haushalts entwurf auszugleichen . 
Nie zuvor mussten jedoch in einem solchen U m-
fang Leistungen der Kinder - und Jugendhilfe übe r-
prüft und strukturelle Änderungen in der Etatpl a-
nung vorgenommen werden, um das Ziel des  
Haushaltsausgleichs zu erreichen. 
 
Die Stadt Münster befin det sich in einer sehr  
schwierigen Haushaltslage. Erstmals gelang es für 
das Haushaltsjahr 2006 nicht, dem Rat einen au s-
geglichenen Haushaltsplanentwurf vo rzulegen. 
Zwischen Einnahmen und Ausgaben des Verwa l-
tungshaushaltes klaffte eine Lücke von 22  Mio. €.  
Auch die Verwaltungshaushalte der fo lgenden 
Haushaltsjahre wiesen hohe Defizite aus, da die 
jährlichen Ausgaben ca. 50  Mio. € über den Ei n-
nahmen lagen. Diese Situation galt es zu verbe s-
sern, da andernfalls nach den Bestimmu ngen der 
Gemeindeordnung ein Hau shaltssicherungskon-
zept mit entsprechenden Einschränku ngen der  
finanziellen Beweglichkeit drohen würde. 
 
Kurzfristiges Ziel war es, den Haushalt 2006 au s-
geglichen zu gestalten und die Lücke von  
22 Mio. € zu schließen. Dazu wurden Spar - und 
Konsolidierungsvorgaben von allen Bereichen der 
Verwaltung der Stadt Münster entwickelt. Diese  
flossen in eine so genannte „Konsolidierungsvorl a-
ge“ an den Rat ein. Vor allem mit den Hilfen zur 
Erziehung und der Tagesbetreuung für Kinder  
waren ganz wesentliche Bereiche der  Kinder- und 
Jugendhilfe von den Spar - und Konsolidierung s-
überlegungen betroffen. 
 
 
 
 
Ein Problem bei den Konsolidierung sbemühungen 
war, dass die Haushaltsansätze im vorabbudg e-
tierten Bereich in den letzten Jahre trotz Auswe i-
tung des Fallaufkommens bei de n Hilfen zur   
Erziehung an einer äußersten unteren Grenze  
veranschlagt waren. So mussten im Rahmen eines 
intensiven fachlichen Controllings bereits fläche n-
deckend Standards gesenkt werden, um zu einer 
Begrenzung von Ausgaben zu kommen. 
 
Leitgedanken 
Sämtlichen Vorschlägen aus dem Bereich der  
Kinder- und Jugendhilfe lag der Leitg edanke zu  
Grunde, Angebote an die best ehenden bzw. sich 
durch die demografische Entwicklung ergebenden 
Bedarfe anzupa ssen. Leistungen sollten nur dort 
reduziert bzw. aufgegeben werde n, wo die En t-
wicklung der Zahlen der Kinder oder Jugen dlichen 
dies ohne unvertretbare Ei nschränkungen für die 
Qualität der verbleibenden Ange botsstruktur zu-
ließ. Dabei sol lten vor allem Synergien durch die 
Verzahnung von Angeboten genutzt werden. 
 
Kindertagesbetreuung 
Für den Bereich der Kindertagesbetreuung bede u-
tete dies, dass eine 100 -%-Versorgung mit Kinde r-
gartenplätzen (3- bis 6 -Jährige) die Grundlage der 
Bedarfsplanung in Münster sein sollte. Überall  
dort, wo diese Zielmarke überschritten wird, sollte n 
sich ergebende Kapazitäten für den notwend igen 
Ausbau von Angeboten in anderen Bereichen ge-
nutzt werden, etwa zur Finanzierung der gerade 
initiierten Ausbauprogramme (Infrastruktu rprojekte 
und u3-Programm) oder zum Umbau der Systeme 
Schule/Jugendhilfe zugunsten  von mehr Bildun g s-
qualität . 
 
Da die Anzahl der Kinder im Kindergartena lter 
nach der kleinräumigen Bevölkerung sprognose 
gesamtstädtisch z urückgeht (von heute ca. 7.500 
Kindern auf ca. 6.600 Kinder bis zum Jahr 2010), 
sollten hierzu Gruppenverlagerun gen und Be-
darfsanpassungen vorgenommen werden,

Jahresthema 
 
 
 
 10 
 
 
 
nicht zuletzt, weil sich das Land für das Stadtg e-
biet Münster nur noch dann an neuen Gruppen  
z. B. in den Wohnentwicklungsbereichen beteiligt, 
wenn dazu bestehende Gruppen verlagert we rden. 
In die Bedarfs anpassungen und Gruppenverlag e-
rungen wurden auch die 35,6 so genannten Über-
hanggruppen bei den kirchlichen Trägern einbez o-
gen.  
 
Der Abbau von Hortplätzen zugunsten von Ang e-
boten der Offenen Ganztagsschule wurde ebe n-
falls im Einzelfall geprüft, wobei der s ich abzeich-
nende Rückzug des Landes bei der Finanzi erung 
der Horte eine wichtige Rolle spielte. 
 
Hilfen zur Erziehung 
Im Bereich der Hilfen zur Erziehung sollten die  
Strukturen wesentlicher Hilfebereiche umgebaut  
werden. Dies sollte vor allem dort geschehe n, wo 
die Grundlagen für Maßna hmeentscheidungen der 
Vergangenheit sich inzwischen substanziell ge-
wandelt haben und eine Modernisierung sowie  
Anpassung an neuere gesellschaftliche und sozi a-
le Entwicklungen erforderlich wurden. 
 
Hier sollte es durch eine bes sere Verzahnung von 
Hilfeangeboten ermöglicht werden, Synergieeffe k-
te für eine wirtschaftlichere und zielgenauere Au s-
richtung der Hilfesysteme zu erreichen. Insbeso n-
dere die inst itutionellen (vor allem stationären)  
Angebote sollten durch verbesserte Möglic hkeiten 
für flexible Pl anung und Auswahl der Hilfeformen 
so umgebaut werden, dass vorhandene Platzk a-
pazitäten ausgenutzt und die Zu- sowie Übergänge 
zu bzw. zwischen den Hilfeangeboten effektiv ge s-
taltet werden. 
 
Überblick der Konsolidierungsmaßnahmen 
Das gesamte vorgeschlagene Einsparv olumen 
belief sich auf: 
§ 1,98 Mio. € in 2006,  
§ 2,57 Mio. € in 2007 und  
§ 3,13 Mio. € in 2008 ff.  
 
 
 
 
An verschiedenen Stellen wurden zusätzliche Ei n-
nahmen veranschlagt bzw. Ausgaben - u. a. auch 
Personalausgaben - reduziert. Hie r folgt ein kurzer 
Überblick über die inhaltlich und gleichzeitig vom 
Finanzvolumen wesentlichen Konsolidierungsvo r-
schläge aus den Bere ichen Tagesbetreuung für  
Kinder und Hilfen zur Erziehung. Im Einzelnen: 
 
§ Kindertagesbetreuung 
-  Anpassung der Platzzahlen in Kindert a-
geseinrichtungen 
-  Neustrukturierung der kinderpädagog i-
schen Angebote im Stadtteil Kinderhaus –  
Städt. Kinderhort „Kunterbunt“ und Ba u-
spielplatz Kinderhaus (Baui) 
 
§ Hilfen zur Erziehung 
-  Umstrukturierung und Weiterentwicklung  
des Inobhutnahme-Systems für Kinder und 
Jugendliche in Münster 
-  Begrenzung der Fallzahlen bei den Hilfen 
für junge Volljährige 
-  Mehreinnahmen im Bereich der Hilfen zur 
Erziehung (Anpassung der Einnahmepos i-
tionen an aktuelle Rechnungsergebnisse  
und Effekte aus dem Gesetz zur Weite r-
entwicklung der Kinder - und Jugendhilfe - 
KICK) 
 
Perspektiven / Weiteres Verfahren 
Der Haushaltsausgleich konnte im Jahr 2006 über 
die Konsolidierungsmaßna hmen erreicht werden. 
Da der Münsteraner Haushalt jedoch ein strukt u-
relles Defizit von insgesamt 50 Mi llionen Euro auf-
weist, müssen die Konsolidie rungsanstrengungen 
für die nächsten Jahre weiter intensiviert werden. 
 
Dazu wird es eine zweite Konsolidierungsph ase 
geben, die möglichst bis zum Sommer 2006 zu 
wirksamen Ergebnissen führen soll. In dieser zwe i-
ten Phase soll in einem aufgabenkritischen Pr o-
zess unter Ein beziehung externen Sachverstand s 
ausgelotet werden, welche weiteren Rationalisi e-
rungs- und Optimierungsansätze vorhanden sind.

11 
3. AMTSZIELREPORT  
 
 
Präambel  
des Amtes für Kinder, Jugendliche  
und Familien: 
 
„Wir sind Ansprechpartner/innen für Kinder,   
Jugendliche, Familien, Alleinlebende, ältere und  
behinderte Menschen. Wir bieten oder vermi tteln 
Hilfen, Beratung und Informationen in den Bere i-
chen Kinder - und Jugendhilfe, Soziales und   
Gesundheit. Wi r arbeiten bürgernah und stadttei l-
orientiert.“ 
 
 
Die Amtsziele sind eine strategische und fachliche 
Orientierung für Kinder - und Jugendhilfe in Mün s-
ter: zum einen für die eigene praktische Arbeit der 
Fachstellen und Einrichtungen des Amtes und zum 
anderen Orientierung und gemeinsames Anliegen 
für die Förderung und Kooperation mit den freien  
Trägern. 
 
Im Amtszielreport werden jeweils konkrete, prakt i-
sche Beispiele benannt, die deutlich machen, wie 
die Leitziele des Amtes im Berichtsjahr in der pra k-
tischen Arbeit umgesetzt werden. Neben der Au f-
listung einzelner Projekte und Programme werden 
jeweils einige Beispiele ausführlicher beschrieben. 
 
 
 
 
 
 
Amtsziel 1 –  Familien sollen sich in Münster 
wohl fühlen 
 
„Wir tragen dazu bei, dass die Lebensräume in 
unserer Stadt kinder - und familienfreundlich   
gestaltet werden. Dafür übernehmen wir eine   
Anwaltsfunktion in unserer Stadt.“ 
 
Aufgabe und Anliegen des Amtes für Kinder,  
Jugendliche und Familien ist es, mit dazu  
beizutragen, dass junge Menschen und deren  
Familien in Münster  frühzeitig den Zugang zu 
den Angeboten und Einrichtungen finden und 
sie nutzen können, wie sie sie für ihre Entwicklung 
und soziale Eingebundenheit in dieser Stadt  
benötigen. 
 
Wie sich dieses Amtsziel in der Praxis realisieren 
lässt, zeigen die nachfolgenden Beispiele: 
 
„Netzwerk für Familien in Mün ster" 
 
Im vergangenen Jahr hat das  
Netzwerk für Familien in Münster 
in allen Handlungsfeldern   
Projekte initiiert bzw. Grundlagen 
geschaffen, um zukünftig noch gezielter kinder - 
und familie nfreundliche Maßnahmen in Mün ster 
weiter zu entwickeln. 
 
Neben den bereits erwähnten Angeboten wie   
Maxi-Sand und Maxi -Turm sowie des Ausbaupr o-
gramms für unter Dreijährige können folgende  
Projekte beispielhaft genannt werden: 
§ Die Veranstaltung „Der ökonomische Reiz  
familienorientierter Personalpolitik“, die am  
29. April 2005 in Kooperation mit der IHK Nord 
Westfalen erfolgreich durchgeführt wurde.   
§ Der Schwerpunkt der Bürgeru mfrage 2005  
wurde auf die Zufriedenheit und Wichtigkeit  
von Angeboten für Kinder und Familien in der 
Altstadt gelegt. Die Auswertung wird Grundla-
ge für weitere Handlungsschritte sein.

Amtszielreport 
 
 
 
 12 
 
 
Umwandlung weiterer Schulen in offene Gan z-
tagsschulen zum Schuljahr 2005/2006 
Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung   
„Offene Ganztagsschule im Primarbereich “  wurde 
die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für   
Kinder, Jugendliche und Familien und dem Amt für 
Schule und Weiterbildung der Stadt Münster ve r-
stetigt und gemeinsam die Grundlagen zur Um-
wandlung weiterer Schulen in offene Ganztag s-
schulen zum Schuljahr 2006/2007 erarbeitet.  
Der bedarfsgerechte Ausbau der Offenen Gan z-
tagsschule im Primarbereich ist vor dem Hinte r-
grund der d emografischen Entwicklung und des  
Wandels der Familienstrukturen ein aktuelles ge-
sellschaftliches Erforde rnis und trägt dazu bei,  
dass Elt ern Beruf und Familie besser miteinander 
in Einklang bringen können.  
Darüber hinaus hat das Amt für Kinder, Jugendl i-
che und Familien die Beratungs - und Kooperat i-
onsgespräche mit den Offenen Ganztagssch ulen 
fortgesetzt mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zu 
intensivieren und den Kindern der Grundschulen  
frühzeitig und bedarfsgerecht ausreichende Unte r-
stützungsangebote durch die Jugendhilfe anzubie -
ten.  
 
Ausbau des Programms für unter Dreijährige 
Im Zuge des Tagesbetreuungsausbauprogramms 
für die Betreuung, Fö rderung und Bildung von  
Kindern unter drei Jahren wurden in Münster in 
2005 bereits 110 zusätzliche Betreuungsplätze in  
Kindertageseinrichtungen und in Kindertages -
pflege geschaffen. In jährlichen Ausbaustufen  soll 
für die Altersgruppe der unter Dreijähri gen bis  
2010 eine Versorgungsquote von 20  % sicher  
gestellt werden.   
Mit dem Ausbauprogramm für unter  dreijährige 
Kinder ist auch die Geschwisterregelung in der  
Kindertagespflege umgesetzt worden. Danach sind 
Eltern von Geschwisterkindern, die gleichzeiti g 
eine Kindertageseinrichtung oder ein Betreuungs -
angebot in einer Schule besuchen oder in  
Kindertagespflege betreut werden nur für ein Kind 
beitragspflichtig.  
 
 
Modelleinrichtung Roxel-Nord 
In 2005 wurde die Errichtung einer „Kindertages -
einrichtung und  Einrichtung der Kinder - und   
Jugendarbeit unter einem Dach“ im Stadtteil Roxel, 
als Modelleinrichtung Roxel-Nord im Rat der Stadt 
Münster beschlossen. Die Modelleinrichtung um-
fasst eine Kindertageseinrichtung (2 Kindergarte n-
gruppen, eine T agesstättengruppe und 2 kleine  
altersgemischte Gru ppen) und einen Einrichtung 
der Kinder- und Jugendarbeit sowie einen Einric h-
tungsteil, der besonders zur einrichtungsübergre i-
fenden Nutzung vorgesehen ist. Im Herbst 2006 
soll die Modelleinrichtung ihren Betrieb aufne h-
men.   
 
„Bärenstark –  Tagesbetreuung für Kinder“  
Seit vielen Jahren gehört die Broschüre  
„Bärenstark –  Tagesbetreuung für Kinder“ zu den 
wichtigsten Informationsmöglichkeiten für Eltern,  
die einen Betreuungsplatz für ihr Kind suchen.  
„Bärenstark“ gibt es auch  im Internet. Mit einer  
komfortablen Suchfunktion und einem interaktiven 
Stadtplan können sich Eltern einen Überblick  
verschaffen, welche Einrichtungen es in Münster –  
in Ihrem Stadtteil oder in der Nähe Ihrer  
Arbeitsstelle –  gibt. Zu jeder Einrichtung wer den 
die Träger (Betreiber der Einrichtung), die  
angebotenen Betreuungsformen und die  
Öffnungszeiten genannt. In 2005 wurde die  
Informationsbroschüre aktualisiert und qualifiziert. 
 
Maxi-Sand und Maxi-Turm 
 
Mit diesen beiden Angeboten 
für Kinder und ihre El tern 
konnte die Innenstadt um ein 
attraktives Angebot für  
Familien bereichert werden.  
Während die Eltern Be -
sorgungen erledigen, können 
kleine Kinder einen kurz -
weiligen Au fenthalt im Maxi -
Sand genießen,  ältere 
Kinder werden professionell  
im Maxi-Turm betreut.

Amtszielreport 
 
 
 
 13 
 
 
OGTS-Ferienbetreuung 
Im Rahmen der OGTS - Betreuung waren erstm a-
lig in den Herbstferien stadtweit 17 Träger der  
Kinder - und Jugendarbeit für 26 Offene Gan z-
tagsgrundschulen in Kooperationstandems in der  
Ferienbetreuung tätig. Anspruchsberechtigt sind 
Eltern, deren Kinder in der Nachmittag sbetreuung 
der Offenen Ganztagsgrundschulen angemeldet  
sind. Im Vorfeld der Durchführung der Ferienang e-
bote wurden u. a. neben Bedarfsanalysen die Qua-
litätsstandards der pädagogischen Arbeit sowie die 
Standardisierung des Informa tionssystems für  
Schulen, Anbieter und Eltern angestrebt und era r-
beitet. 
 
Familienfreundliches Stadtteilcafé  
in Gievenbeck 
Auf Wunsch vieler Eltern wird ab 2005 ein Kinde r-
menü im Stadtteilcafe des Fac hwerks eingeführt. 
Um den Aufenthalt im  Gartencafe für Familien  
noch angenehmer zu gestalten, wird dort im So m-
mer zusätzlich eine Spielecke eingerichtet. 
 
Familienbüro 
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit 
Gerne kommen die Mitarbeiterinnen des Familie n-
büros Einl adungen von Münsteraner Institu tionen 
nach, die Angebot spalette des Amtes, besonders 
im Bereich der Tagesbetreuung von Kindern, vo r-
zustellen. Im Okt ober 2005 beteiligte sich das   
Familienbüro an dem Infotag „Alles unter einem 
Hut“ für studierende Eltern an der Fachhochschule 
Münster. 
Ferner nahm eine Mitarbeiterin des Familienbüros 
im Oktober 2005 an einer Informationsveransta l-
tung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der  
Stadtwerke Münster teil. Bei beiden Veranstaltu n-
gen konnte in komprimierter Form eine Vielzahl 
konstruktiver Beratungsgespräche geführt werden. 
Diese Form der Info rmation soll weiter ausgebaut 
werden, da sie eine En tlastung in der täglichen  
Beratungsarbeit darstellt.  
 
 
 
Amtsziel 2 –  Vernetzung als Erfolgsfaktor 
 
„Wir sichern den Erfolg unserer Arbeit durch ve r-
stärkte Kooperation und verbindliche A bsprachen 
mit unseren Partnern. Dabei sind die freien Träger 
und die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
von besonderer Bedeutung.“ 
 
Weil wir nicht für alle Fragen und Anliegen von  
Eltern, Kindern und Jugendlichen Expe rtinnen und 
Experten sein können, arbeiten wir auf der Suche 
nach Lösungen eng mit Initiativen, Vereinen, Ei n-
richtungen und Diensten der Jugend -, Sozial - und 
Gesundheitshilfe zusammen. Mit dieser multipro-
fessionellen Zusammenarbeit verfolgen wir das 
Ziel, gemeinsam mit anderen Fachkräften eine  
ganzheitliche Betrachtung des „Problems“ vo r-
zunehmen, um eine passgenaue Hilfe darauf ab-
zustimmen. 
 
Solch multiprofessionelle Zusammenarbeit lässt  
sich an folgenden Beispielen aufzeigen: 
 
Experten-Hotline zum Thema Erziehung,  
Bildung und Betreuung im Familienbüro 
Am 04.  Juli 2005 war  
das Familienbüro Dreh -
scheibe für die Experten-
Hotline rund um die The-
men Erziehung, Bildung 
und Betreuung in Mün s-
ter, die auf Initiative des 
Netzwerkes für Familien 
in Mün ster zustande  
kam.  
 
Hier fand eine enge  
Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen vom  
Diakonischen Werk und vom Caritas -Verband, 
dem Kinderschutzbund, dem Haus der Familie, der 
Lebenshilfe, dem Verein Eltern helfen Eltern e.  V. 
und dem Ve rein Münst eraner Tageseltern e.  V. 
statt. Ferner waren mehrere Fachstellen des Am-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien, des Ge-
sundheitsamtes und des Schulamtes in die Aktion 
eingebunden.

Amtszielreport 
 
 
 
 14 
 
 
Integration von Jugendlichen in Arbeit und  
Ausbildung durc h die Arbeitsmarktinitiative  
„AIM j ugend+“  
Ein erklärtes Ziel der Arbeitsmarktreformen ist die 
Bekämpfung der Jugendar beitslosigkeit. Eine er-
folgreiche Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit 
in Münster kann von keiner Institution alleine be-
wältigt we rden und darf sich nicht nur auf einen  
Teil de r von Arbeitslosigkeit betroffenen oder be-
drohten Jugendlichen beziehen. Nur die Kooper a-
tion und die aktive Mitwirkung vieler Akteure ist die 
Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeitsmark t-
politik. Junge Menschen ohne  Ausbildung und  
Arbeit können in viele n Fällen unterschiedliche  
Leistungsansprüche haben. Ziel der Jugendb e-
rufshilfe ist es, die Reibungsverluste für junge  
Menschen zu minimieren und erforderli che Koope-
rationsformen zu entwickeln und geeignete Verfah-
rensweisen zwischen den Leistungsträgern her zu-
stellen. 
 
Tagespflege für Kinder 
Es besteht eine kontinuierliche Kooperation der  
Fachstelle Kindertagespflege des Amtes für Ki n-
der, Jugendliche und Familien und den Familie n-
bildungsstätten, der VHS und dem Verein „Münste-
raner Tageseltern e. V.“, um Tagespflegepersonen 
zu schulen und zu qualifizieren.  
Darüber hinaus finden in vielen Stadtteilen Mün s-
ters zur Vernetzung regelmäßig Treffen von Ta-
gesmüttern statt.  
So können beispielsweise Urlaubs - und Kran k-
heitsvertretungen  in der Kindertagespflege unte r-
einander geregelt werden. 
 
Wohnbereichsgespräche 
Die Betreuung und Bildung von Kindern ist eine 
gesamtstädtische Aufgabe, die in der Regel im 
unmittelbaren Sozialraum (Wohnbereich) der Ki n-
der vorgehalten werden soll. Die Gewährleistung  
des Wunsch und Wah lrechts der Eltern führt zu 
einer Angebots und Trägerpluralität im jeweiligen  
Stadtteil. 
 
 
Diese bedarfsgerechte Auswahl unter verschied e-
nen Trägern und Einrichtungen erfordert für die 
Bedarfsplanung eine intensive sozialräumliche  
Abstimmung und Kooperation im  jeweiligen Ei n-
zugsbereich. 
Die Abteilung Kindertagesbetreuung führt entspr e-
chend der Bedarfs - und Nachfrageentwicklung  
regelmäßig Wohnbereichsgespräche durch, in  
denen stadtteilbezogen die Kindertageseinrichtung 
und die Kindertage spflege eingeladen werden . In 
diesen Wohnbereichsgesprächen werden die En t-
wicklungen der Kindertage sbetreuung und ihre  
konkrete Bedarfssituation beraten und abgestimmt 
werden. 
Als Ergebnis werden die abgestimmten Überl e-
gungen und Perspektiven in einem Kita -
Masterplan zusa mmengefasst und  entsprechende 
parlamentarische Beschlüsse herbeigefüh rt. Diese 
bilden die quantitative und qualita tive Grundl age 
für das kommende Kindergartenjahr.  
 
Themenwoche im Fachwerk Gievenbeck 
In Kooperation mit fünf freien Trägern wurden im 
Fachwerk Gieven beck im Rahmen einer Theme n-
woche „Identität und Sexualität“  ca. 20 Aktionen  
mit 5 Kooperationspartnern durchgeführt. Auf die-
se Weise wurden die Fachkenntnisse der Koop e-
rationspartner zielgerichtet gebündelt und eing e-
setzt. Um eine Nachhaltigkeit zu erziele n, wurde 
eine Zusammenarbeit zum Thema auch über die 
Woche hinaus vereinbart. 
 
Bauwagenprojekt in Kinderhaus 
Die Kinder- und Jugendeinrichtung Wuddi startete 
im September mit einem mobilen Betreuungs - und 
Beratungsprojekt. Mitarbeiter des Wuddi werden  
mit einem Wohnwagen zunächst zweimal wö-
chentlich in der Hochhausschleife des Stad tteils 
Kinderhaus vor Ort sein. Bedarf und Ausführung 
wurde gemeinsam mit dem KSD, der Polizei und 
dem Jugendsalon am Sprickmannplatz konzipiert. 
Weitere Träger und Anbieter solle n das mobile  
Angebot erweitern.

Amtszielreport 
 
 
 
 15 
 
 
Fachstelle Drogenberatung 
Zwischen der Fachstelle Drogenberatung und  
Einrichtungen der Jugend - und Sozialhilfe besteht 
eine intensive Kooperation zur Beratung und Be-
gleitung von jungen Menschen bzgl. der verände r-
ten Rahme nbedingungen des SGB II und Auswi r-
kungen von Hartz IV. Ziel ist, größere Schwieri g-
keiten bei und nach der Antragste llung für das  
Arbeitslosengeld II zu vermeiden. 
 
 
Optimierung des begleiteten Umgangs 
Die seit August 2003 zwischen dem Amt für Ki n-
der, Jugen dliche und Familien und verschiedenen 
münsteraner Beratungsstellen bestehende Koope-
rationsvereinbarung zur Leistung „Begleiteter Um-
gang“ wurde im Jahr 2005 um zwei Verfahrensr e-
gelungen ergänzt: 
1. Bei der Vermittlung eines „Begleiteten Um-
gangs“ findet spätest ens innerhalb von 4 W o-
chen nach Zustellung des Gerichtsbeschlu s-
ses ein erster Gesprächstermin zwischen der  
Beratungsstelle, dem Kommunalen Sozia l-
dienst und den Kindeseltern statt.  
Ein entspr echendes Informationsschreiben für 
die Eltern –  Elternmerkblatt  –  wurde entw i-
ckelt. 
2. In begründeten Einzelfällen hat das Familie n-
gericht nach Rücksprache die Möglichkeit ei-
nen kurzfristig terminierten Umgangskontakt  
im Sinne eines „beaufsichtigten Umgangsko n-
taktes“ anzuordnen mit dem Ziel, einen Ers t-
kontakt zwischen Kind  und umgangsberechtig-
tem Elternteil innerhalb von 7 Tagen nach dem 
gerichtlichen Beschluss herbeizuführen. 
 
 
Kooperation mit Arbeitskreisen in den  
Stadtteilen Wolbeck und Hiltrup 
Die Arbeitskreise „AK Wolbeck“ und „AK Jugend 
Hiltrup“ beteiligen sich an d er Kampagne zur Alk o-
holprävention des Amtes für Kinder, Jugendl iche 
und Familien der Stadt Münster. Die Arbeit skreise 
haben es sich zum Ziel gesetzt, fortlaufend Ge-
werbetreibende in den Stadtteilen für die veran t-
wortungsvolle Vergabe von Alkohol zu sensibi lisie-
ren. Im Gespräch und mit aufklärendem Mat erial 
kann so mehr Sicherheit für Jugendl iche, Eltern  
und Gewerbetreibende erreicht werden. 
 
Kooperation in der  
Schwangerschaftsberatungsstelle 
Die Vernetzung mit anderen Einrichtungen und  
Diensten ist im Rahm en der Schwangerschaftsb e-
ratung ein wichtiger Teil administrativer und fallg e-
bundener Arbeit 
Fallspezifisch arbeitet die kommunale Schwange r-
schaftskonfliktberatungsstelle mit dem Gesun d-
heitsamt, dem psycholog ischen Dienst und dem 
Rechtsamt zusammen. 
Es bes teht regelmäßiger Austausch und Kooper a-
tion mit den Beratungsstellen von Donum Vitae, 
Sozialdienst katholischer Frauen, Diakonisches  
Werk und Pro Familia sowie anderen anerkannten 
kommunalen Beratungsstellen in NRW.  
Sehr wichtig für eine professionelle Be ratung der 
schwangeren Frauen ist auch die Zusammenarbeit 
mit allen Stellen, die Hilfen für Mutter und Kind 
gewähren, wie Frauenhäuser, Mädchenwohnpr o-
jekte, Schuldnerberatungsstellen usw.

Amtszielreport 
 
 
 
 16 
 
 
Amtsziel 3 –  Prävention 
 
„Wir gehen frühzeitig auf Kinder, Jug endliche und 
Familien zu, um ihnen unsere Unterstützung anz u-
bieten. Wir wollen Prävention statt Reaktion.“ 
 
Präventive Arbeit bildet in der Kinder - und Jugend-
hilfe den umfassendsten Angebotsrahmen mit der 
weitreichensten Wirkung für junge Me nschen und 
ihre Familien. 
 
Im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ve r-
binden wir Präventionsarbeit in enger Ve rknüpfung 
mit den Leitsätzen des SGB VIII mit folge nden 
Ideen: 
§ Prävention richtet sich auf die Verbesserung 
der Lebensbedingungen  von Kindern, Ju-
gendlichen und Familien. 
§ Prävention hat einen offenen Blick für  vor-
handene aber auch für verborgene und en t-
wicklungsfähige Ressourcen, wie z.  B. vo r-
handenen Netzwerke und Eigeninitiative. 
 
§ Prävention darf und kann sich nicht nur auf 
erkennbare Einzelfälle konzentriere n, sondern 
muss gemeinsam mit den Adressatinnen und 
Adressaten in deren Lebenswe lten entwickelt 
werden. 
§ Prävention bedarf der Kooperation und Ve r-
netzung und ist auf die Initiative und das E n-
gagement aller im Themenfeld und Arbeitsb e-
reich tätigen Institutionen und Träger angewi e-
sen. 
 
Nachfolgend sind einige praxisnahe Angebote, die 
in 2005 entwickelt und umgesetzt wurden, aufg e-
führt: 
 
 
Familien stärken –   
Eltern im Fokus präventiver Angebote 
Mit der Vorlage 0342/2005 „Familien stärken  –  
Eltern im Fokus präv entiver Angebote“ wurde ein 
dreijähriges Modellprojekt gestartet, welches Eltern 
in ihrer Verantwortung für eine positive Lebensges-
taltung und Entwic klung ihrer Kinder von Anfang 
an stark machen will. Fünf freie Träger haben hie r-
zu individuelle, fachliche Konzepte entwickelt und 
ihre Arbeit im August 2005 aufg enommen. Als  
verbindendes Element besteht neben den Einze l-
projekten ein Qualitätszirkel, der durch das Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien federführend  
begleitet wird. 
 
Neben der spezifischen Ausr ichtung der Konzepte 
vereinen alle Träger gemeinsame Ziele: 
1. die Erziehungs - und Bindungsfähi gkeit von  
Eltern zu unterstützen 
2. Perspektiven gelingender präventiver Arbeit s-
ansätze für Münster herauszuarbeiten 
3. neue frühzeitige Zugangswege für Fam ilien 
zu finden 
4. präventive Arbeitsansätze in Münster sichtbar 
machen, stärken und fachlich qualifizieren 
5. effektive und effiziente fachliche Ansätze zu 
identifizieren 
 
Die Qualitätszirkelarbeit ist positiv angelaufen und 
wird über den gesamten Projektzeitr aum fortg e-
setzt. 
 
„Zugehende Beratung“ –  Kooperation zwischen 
dem Städt. Eichendorffkindergarten und den  
Ev. Beratungsdiensten/ Psychologische Ber a-
tungsstelle 
Die außerordentliche Bedeutung der frühen Kin d-
heit, die Veränderung familiärer Lebenslagen und 
die Ko mplexität zunehmender Anforderungen im  
Bereich der Vorschulerziehung haben die Erzieh-
hungsberatungsstelle der Evangelischen Ber a-
tungsdienste dazu veranlasst, neue Wege in der  
Erziehungsberatung zu gehen.

Amtszielreport 
 
 
 
 17 
 
 
Mit dem Begriff „Zugehende Beratung“ ist eine  
Beratung in den Räumen der Kindertageseinric h-
tung gemeint. „Z ugehende Beratung“ bietet Eltern 
die Möglichkeit der Beratung vor Ort, das heißt in 
einer Kita, spo ntan, kurzfristig, mit oder auch ohne 
Anmeldung bei einem Mitarbeiter der Beratung s-
stelle Unters tützung und Hilfestellung in Erzi e-
hungsfragen zu bekommen. Auch Erzieherinnen  
können die Ressource der psychologischen Ber a-
tung für ihren Arbeitsalltag nutzen. Innerhalb eines 
vereinbarten Projektzeitraumes wollen beide Ko-
operationspartner das Konzept der  „Zugehe nden 
Beratung“ auf dessen Tauglichkeit prüfen. Das  
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird sie 
in diesem Prozess fachlich unterstützen. 
 
Sprachförderung und Integration  
in städt. Kindertageseinrichtungen 
In größerem Umfang werden in den Müns teraner 
Kindertageseinrichtungen seit dem Kindergarte n-
jahr 2003/2004 Sprachfördermaßnahmen durchge-
führt. Im ersten Jahr wurden 28, im Kindergarte n-
jahr 2004/2005 insgesamt 32 Maßnahmen fina n-
ziert. Aktuell werden aus Landesmitteln und städt i-
schen Mitteln 112.475 € für 55 Maßnahmen bewi l-
ligt.  
Zudem finden in 2005/2006 aus Mitteln der Ju-
gendstiftung Wohn  + Stadtbau zwei besondere  
Projekte zur Sprachfö rderung und Integration von 
Müttern und Kindern aus Migrantenfamilien statt. 
Diese Maßnahmen werden evaluiert und a uf ihre 
Übertragbarkeit geprüft. 
 
Präventionsgruppe für Mütter mit  
jungen Kindern in der Kita Hiltrup-West 
In Zusammenarbeit mit dem KSD wird Müttern mit 
Kindern unter drei Jahren eine Unterstützung bei 
der Weiterentwicklung ihrer Erziehungsarbeit an-
geboten.  
Diese Präventionsgruppe findet in den Räumlic h-
keiten der städt. Kita Hiltrup-West statt. 
 
 
Elterntraining „Triple -P“  
In Kooperation mit dem Institut für Psychologie  
(PAG) sind Erzieherinnen aus fünf städt ischen 
Kita-Schwerpunkteinrichtungen in der El ternkurz-
beratung „Tripl e-P“ ausgebildet worden. Das An-
gebot soll Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder  
unterstützen und sie zu einem positiven Miteina n-
der befähigen. 
 
Präventionsprojekt im Bereich  
Gesundheitsförderung 
In Kooperation mit dem Verein STARTER  KIDS 
e. V. wurde in der  Städt. KiTa Killingstraße ein  
niedrigschwelliges Präventionsprojekt im Bereich  
Gesundheitsförderung  und Vorsorge durchgeführt. 
Eingeladene Fachleute informierten in so genan n-
ten Ratgeberveransta ltungen zu verschiedenen  
Themenbereichen (z.  B. Impfschutz und U-
Untersuchungen, Allergien, Ernährung, Suchtpr ä-
vention). Eine zeitgleiche Kinderbetre uung und ein 
gemeinsames Essen gehörten zum Angebot. 
 
Ordnungspartnerschaft Graffiti  
im Rahmen der Jugendgerichtshilfe 
Unter dem Motto „Gemein sam für ein schönes  
Münster!“ wurde ein Linienbus, der durch die Or d-
nungspartnerschaft Graffiti mit dem Außendesign 
eines großen Puzzles ge staltet wurde, am  
18. August 2005 der Öffentlichkeit vorgestellt. 
Die Puzzleteile repräsentieren die breit angelegte 
Arbeit der Ordnungspartnerschaft, bei der die ei n-
zelnen Elemente ineinander greifen.  
Die Ordnungspartnerschaft bietet Hilfe für Ge-
schädigte an, sucht den Dialog mit den Spra yern 
und unterstützt legale Graffiti.

Amtszielreport 
 
 
 
 18 
 
 
Polizeipräsidium und der Bundespolizei v erfolgen 
in einer gemeinsamen Ermit tlungskommission 
Graffiti-Sachbeschädigungen konsequent. Einsic h-
tigen Straftätern wird aber auch Hilf estellung zur  
Abkehr von den illegalen Aktivitäten und zur Wi e-
dergutmachung gegeben.  
Der Erfolg der vi elen aufeinander abgestimmten 
Projekte zeigt sich darin, dass seit 2002 die illeg a-
len Graffitis in Mün ster auf die Hälfte reduziert  
wurden und die Sch adenssumme sogar auf ein 
Drittel gesunken ist.  
 
Projekt zur Armutsprävention im La Vie 
Neue Wege zur Armutsprävention wurd en im   
Auenviertel beschritten. Im J ugendtreff Le Club im 
La Vie wurde in Zusammenarbeit mit dem Haus 
der Familie ein Projekt zur Armutsprävention ge-
startet. Zielgruppe waren Jugendliche im Alter von 
11 bis 16 Jahren, die z.  B. durch kostenintensive 
Nutzung ihrer Handys schon früh in die Verschu l-
dung geraten. 
 
Elternberatung in der  
Richard-von-Weizsäcker-Schule 
In der Richard -von-Weizsäcker-Förderschule wu r-
de mit interessierten Eltern deren Erziehungsve r-
halten hi nterfragt. Hierzu wurden verschiedene  
Erziehungsstile thematisiert und vor dem Hinte r-
grund von Alltagserfa hrungen konkretisiert. Durch 
diese Vorgehensweise konnten die Eltern ihre  
eigene Erziehungshaltung reflektieren und geg e-
benenfalls modifizieren. 
 
 
 
 
Amtsziel 4 –  Schutz von Kindern und  
Jugendlichen 
 
„Wir wollen den Schutz von Kindern und   
Jugendlichen gewährleisten und sie künftig noch  
stärker vor schädlichen Einwirkungen bewahren.“ 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist  
als Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen 
seiner Gesamt - und Planungsveran twortung zur  
Schaffung und Bereitstellung der für den Kinder - 
und Jugendschutz notwendigen Infrastruktur ve r-
pflichtet. Darüber hinaus ist es selbst Leistungsa n-
bieter.  
 
Kinder- und Jugendschutz ist Bestandteil aller 
Angebote der Kinder - und Jugendhilfe und damit 
Querschnittsaufgabe im Amt für Kinder, Jugendl i-
che und Familien. 
Kinder- und Jugendschutz umfasst dabei sowohl 
die konkrete - auch rechtliche Jugendschutzber a-
tung –  indem Hinweisen aus der Bevölkerung  
nachgegangen und Stellungnahm en zu Jugen d-
schutzanfragen erfolgen  –  als auch Projekte in  
Form von Gruppenangeboten, Veranstaltungen,  
Fortbildungen etc. 
 
Folgende Beispiele verdeutlichen die Relevanz  
des The mas im Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien: 
 
Inobhutnahme-Baustein-System 
Nach Beschluss des AKJF vom 16.  Juni 2005 
sollte die Verwaltung im Bereich der Hilfen zur  
Erziehung konkrete Steuerungsinstrumente entw i-
ckeln, um die steigende Kostenentwicklung einz u-
grenzen.  
Im Bereich der Inobhutnahme -Einrichtungen hat  
das Amt für Kinde r, Jugendliche und Familien ne-
ben der wirtschaftlichen Situation hat auch die  
fachliche Entwicklung geprüft:

Amtszielreport 
 
 
 
 19 
 
 
Die Umstrukturierung sollte die geltenden pädag o-
gischen Prinzipien wie die Geschlechte r- und Al-
tersdifferenzierung, die Niederschwelligkeit, die  
variable Versorgungs - bzw. Betreuungsintensität  
und die Ergänzung der stationäre Hilfen durch  
ambulante Hilfen, sichern und weiter entwickeln. 
In einvernehmlichen Gesprächen mit den Trägern 
der Kriseneinrichtungen konnte die Verwa ltung 
eine –  auch unter f inanziellen Gesichtspunkten  –  
bedarfsgerechte Umstrukturierung des Systems  
erreichen.  
Mit den Trägern der niedrigschwelligen Angebote 
„Masy“ für Mädchen und junge Fra uen und „sleep -
in“ für Jungen und junge Männer sind für 2006 
Gespräche mit dem Ziel termi niert, die bedarfsg e-
rechte und fachliche Neuausrichtung der Einric h-
tungen ebenfalls anzugehen.  
 
Fachvortrag „Kinder im Internet –  Gefahren, die 
keiner kennt“ 
Am 24.  November 2005 
referierte eine Journali s-
tin auf Einladung des  
Amtes für Ki nder, 
Jugendliche und Familien 
in Kooperation mit dem  
Amt für Sch ule und  
Weiterbildung und des  
Arbeitskreises „Gegen 
Gewalt in Familien “ zu  
dem Thema „Kinder im  
Internet –  Gefahren, die 
keiner kennt“.  
In Schulen, zu Ha use, 
bei Freundinnen und  
Freunden oder auch im  
Internet-Cafe überall sind Kinder und Jugendliche 
heute online. Häufig unbeaufsichtigt, meistens  
allein, gehen sie nicht nur auf Recherche für ihre 
Hausaufgaben, sondern auch in den so g enannten 
„Chat“.  
 
 
Allzu leicht we rden sie dort aus Unkenntnis Opfer 
pädokrimineller Täter.  
Eine große Anzahl von Kindern und Jugen dlichen 
wird täglich im Internet „verbal mis sbraucht“, erhält 
unaufgefordert porn ographisches Bildmaterial  
zugesandt, wird zu Treffen animiert und für   
„Fotoshootings“ angewo rben. 
Andererseits biete t das Internet für Kinder Mö g-
lichkeiten zur Kommunikation, zur Information und 
zum Spielen , die ihnen keinesfalls vorenthalten  
werden sollten.  
Deshalb ist es wichtig, sie zu einem verantwo r-
tungsvollen Umgang mit diesem Medium hinzufü h-
ren und sie mit dem I nternat nicht alleine zu la s-
sen. 
Neben der theoretischen Darstellung unterschie d-
licher Sachverhalte wurden auch praktisch anhand 
eines „Live -Chats“ Möglichkeiten der Prävention  
aufgezeigt. 
 
Projekt SeM 
In  einem  suchtpräventiven  Bundesm odellprojekt  
„SeM - Sekundäre Suchtprävention mit spätausg e-
siedelten Jugendlichen “ des Landschaftsverba n-
des Westfalen -Lippe und der Stadt Münster we r-
den riskant konsumierende junge Spätaussiedler, 
deren Eltern und Mult iplikatoren für die Thematik 
sensibilisiert und suchtpräventiv geschult.

Amtszielreport 
 
 
 
 20 
 
 
Neuregelungen im SGB VIII 
Am 01.  Oktober 2005 trat das Kinder - und Ju-
gendhilfeweiterentwicklungsgesetz - KICK  - in  
Kraft. „Der Au ftrag der Jugendhilfe, das Wohl des 
Kindes bei Gefährdung zu schützen, muss konkre-
ter ausgestaltet werden“, hieß es in dem von der 
Bundesregierung im Sommer 2005 ins Gesetzg e-
bungsverfahren eingebrachten Entwurf zur Änd e-
rung des SGB VIII. 
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder - und 
Jugendhilfe behebt vorliegende Defizite, indem es 
§ erstmals eine Vorschrift zu m Schutzauftrag bei 
Kindeswohlgefährdung enthält (§ 8 a SGB VIII), 
§ die bisherigen Vorschriften zur Inobhutnahme 
und Herausnahme in §§ 42, 43 SGB VIII z u-
sammenfasst und die Krisenintervention ohne 
oder gegen den Willen der Personensorgeb e-
rechtigten neu strukturiert (§ 42 SGB VIII), 
§ erste Vorgaben zur persönlichen Eignung von 
Fachkräften in der Kinder - und Jugendhilfe  
normiert (§ 72 a SGB VIII), 
§ im Bereich des Sozialdatenschutzes Lücken  
schließt und durch sprachliche Konkretisieru n-
gen mehr Klarheit herstellt (§§ 61 Abs. 4, 62 
Abs. 3 Nr. 3 u. 4, 64 Abs. 2 und 2 a, 65 Abs. 1 
Satz 1 Nr. 3 u. 4 SGB VIII). 
In einer Informationsveran staltung wurden die  
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  des KSD über die 
Neuregelungen und die Auswirkungen auf die  
Arbeit des KSD informi ert. Weitere Veranstaltu n-
gen mit den freien Trägern der J ugendhilfe sind 
geplant. 
 
 
 
Amtsziel 5 –  Partizipation 
 
„Wir möchten mit Familien gemeinsame Wege  
beschreiten, um sie stärker mit ihren Wü nschen 
und Interessen in die Ausgestaltung von Hilfepr o-
grammen oder Projekten einzubinden.“ 
 
Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist  
eine zentrale Handlungsorientierung in der Kinder - 
und J ugendarbeit. Sie bedarf keines spezifischen 
konzeptionellen Ansatzes. Vielmehr findet die Par-
tizipation als verpflichten de Querschnittsau f-
gabe und durchgä ngiges Handlungsprinzip  
u.
 a. in den §§ 8 und 11 SGB VIII und im Kinde r-
rechtsabkommen der UN ihre rechtliche und polit i-
sche Begründung.  
 
Wir gehen davon aus, dass junge Menschen selbst 
über Lösungsmöglichkeiten verfügen , um sich 
an Entscheidungsprozessen zu beteil igen. Daher  
möchten wir Mädchen und Jungen Lernorte bieten, 
an denen sie  Verantwortungsübernahme ei n-
üben, Lösungskompetenzen erwerben  und  
selbstbestimmtes Handeln entwickeln können. 
 
Wie Mitwirkung und Beteiligung  gewährleistet wird, 
ist nachfolgend an Beispielen beschrieben: 
 
Verfahrensvorlage  
„Jugendparlament für Münster“   
Die Beteiligung von  
Kindern und Jugendlichen 
ist eine zentrale Leit -
maxime innerhalb der  
Jugendhilfe und als  
verpflichtendes und durch -
gängiges Han dlungsprinzip 
u. a. in den §§ 8 und 11 SGB VIII und der UN - 
Kinderrechtskonvention festgeschrieben. 
Aktuell hat die Diskussion über mögliche Beteil i-
gungsformen von Kindern und Jugendlichen einen 
neuen Stellenwert erhalten:

Amtszielreport 
 
 
 
 21 
 
 
Das am 01. Januar 2005 in Kraft gesetzte Kinder - 
und Jugendfördergesetz, die Anträge der Frakti o-
nen aller politischen Gremien und die Jugendl i-
chen selbst, fordern mehr Beteiligungsrechte von  
Jugendlichen. 
Der Hauptausschuss der Stadt Münster hat auf der 
Grundlage der Beschlussv orlage „Jugendparl a-
ment für Münster“ im September 2005 das Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien beauftragt, zur 
Vorbereitung der Einrichtung eines Jugendparl a-
ments im 1.  Quartal 2006 ein Expertenhearing  
durchzuführen. 
 
Musikclub im Gleis 22 
Das Gleis 22 bietet jungen Erwachsenen die Mö g-
lichkeit sich im Rahmen von Partys und Konzerten 
einzubinden und ihre Lebenswelten abzubilden.  
Diese inhaltlich ä ußerst erfolgreiche Arbeit wurde 
Anfang 2005 durch ein Leservoting in der reno m-
mierten Fachzeitschrift „ Spex “, durch die Wahl auf 
Platz 1 der besten Musikclubs  im deutschspr a-
chigen Raum, erneut bestätigt. 
 
Jugendfirmaprojekt im Wuddi 
Das Wuddi hat in Kooperation mit der Geschwi s-
ter-Scholl-Realschule ein Jugendfirma-Projekt 
gestartet. Die „Firma“ wird von den Jugendlichen 
eigenverantwortlich geführt und aufgebaut. Die  
Maßnahme wird durch das Institut der deu tschen 
Wirtschaft in Köln unterstützt und legt höchsten  
Wert auf die Selbstbestimmung durch die Jugen d-
lichen. 
 
 
 
Einführung eines funktionalen Beschwerdema-
nagements in städt. Kindertageseinrichtungen 
In jeder städtischen Kindertageseinrichtung wurde 
ein Beschwerdemanagementsystem eingeführt,  
welches die Möglichkeit bietet, Beschwerden sy s-
tematisch zu erheben, zu bearbeiten und die E r-
gebnisse kontinuierlich für die Qualitätssicherung 
und -verbesserung der eigenen Arbeit zu nutzen. 
Beschwerdemanagement verstehen wir als Mö g-
lichkeit, eine konstruktive Feedback  - Kultur in  
unseren Einrichtungen zu stärken. 
 
Ordnungspatenschaft in Gievenbeck 
Die Arena in Gievenbeck i st ein Erlebnisspielplatz 
für Jugendliche im Alter von 10 - 15 Jahren. Nach-
dem sich Nachbarn über Lärm und Müll beschwe r-
ten, übernahmen drei Jugendliche eine Pate n-
schaft in Sachen Müll und Ordnung. 
 
Kinderbeteiligung bei Spielplatzplanungen 
Damit die über 300 städtischen Spielplätze kindge-
recht geplant und saniert werden, bietet das Ki n-
derbüro im Vorfeld Ideenbörsen an, um die Int e-
ressen der Kinder und Eltern nachhaltig zu be-
rücksichtigen.

Amtszielreport 
 
 
 
 22 
 
 
Amtsziel 6 –  Chancengleichheit 
 
„Wir setzen uns dafür ein, dass  alle Familien   
gleiche Chancen haben. Wir wollen die Integr ation 
von benachteiligten Kindern und Jugendl ichen 
fördern.“  
 
Damit verfolgt die Kinder - und Jugendhilfe das Ziel 
und den Auftrag, sich besonders um die jungen  
Menschen und Familien zu kümmern, die sich in 
problembezogenen persönlichen oder gesel l-
schaftlichen Lebenssituationen befinden. 
In den Abteilungen und Fachstellen des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien gibt es  
durchgehend Angebote und Förderstrukturen, die 
ihr besonderes Augenmerk auf diese Gruppen  
richten. 
 
Folgende Beispiele aus dem Jahr 2005 beschre i-
ben die Handlungsansätze zur Erre ichung dieses 
Amtsziels: 
 
Handlungsprogramm Osthuesheide  
Der aus Vertretern von Politik, Verwaltung, Polizei, 
Schulen und freien Träger n bestehende  
„Arbeitskreis operative Maßnahmen Osthuesheide“  
hat das Handlungsprogramm  „Osthuesheide 
2005/2006“ erstellt . Das  Amt für Kinder,  
Jugendliche und Familien  hat dadurch mit vielen 
Akteuren aus dem Stadtteil und Institutionen  auf 
die Bildung einer Gruppe von Ki ndern, 
Jugendlichen und Heranwachsenden mit  
sozialauffälligen und  zum Teil  kriminellen  
Verhaltensweisen reagiert. Die Nichtakzeptanz von 
Regeln im Zusammenleben der Menschen im  
Sozialraum schaffte ein Klima der Angst und  
Aufgeregtheiten. In der Anaylse der  Täterschaft  
stellt sich heraus, dass die Betroffenen  
Jugendliche sind, die in kultureller Ausgrenzung, 
mit schlechter beruflicher Perspektive,  
erzieherischer Vernachlässigung durch die Eltern 
und teilweise latenter Abschiebungsangst leben.  
 
 
Dank gilt hier insbesondere der Bezirksverwa l-
tungsstelle Münster -Südost, der Pol izei Münster 
(KK Jugend) , dem Kriminalpräventiven Rat, den  
sozialen Akteuren im Stadtteil  (Jugendzentrum  
„Mobile“, Projekt „Wald und Heide“, „Treffpunkt  
Waldsiedlung“), Schulen und Jugendeinrichtungen, 
Teilen der Presse als auch verantwortlichen Bü r-
gerinnen und Bürgern und  dem Rota-
ry Club Münster, dass das Handlung sprogramm 
Osthuesheide initiiert und umgesetzt werden kon n-
te. 
 
Mit den Bausteinen  
§ soziale und pädagogische Maßnahmen/ 
Jugendarbeit 
§ Angebote für Familien und Jugendliche im 
Wohnquartier  
§ strukturelle Maßnahmen und Initiativen  
wurde ein vorwiegend sozialpädagogisches  
Angebot für diese Zielgruppe entwickelt.  
 
Die Betroffenen lernen, sich mit der Akzeptanz von 
Regeln, der Erhöhung der Frustrationstoleranz, der 
geeigneten Kommunikation in Stresssituationen  
sowie der Auseinandersetzung mit  
gesellschaftlichen Normen und Werten konstruktiv 
auseinander zu setzen.  
Ein erster Austausch der am Projekt beteiligten  
Instituionen ergab, dass d as  Angebot sowohl von 
den Jugendlichen als auch deren Eltern  
angenommen, positiv bewertet und als ein Beitrag 
zum besseren Verständnis der im Wohnquartier  
lebenden Menschen  gesehen wird.   
 
Ethnologische Projekte im  
Fachwerk Gievenbeck 
Den Kindertraum u nd den Jugendtreff im La Vie 
besuchen viele Kinder und Jugendliche mit Migr a-
tionshintergrund. Im Rahmen der Integrationsarbeit 
wurden im La Vie vom Fachwerk und dem Verein 
„Ethnologie i n Schule und Erwachsenenbildung“  
Projekte zum Thema „Islam“ und „Reis“  durchge-
führt.

Amtszielreport 
 
 
 
 23 
 
 
Integration behinderter Kinder im ABI-Südpark 
Ziel der integrativen Arbeit des ABI -Südparks ist  
es, gegenseitige Berü hrungsängste abzubauen  
und „den anderen“ in seiner Persönlichkeit wah r-
zunehmen und zu akzeptieren. Kindern mit Behi n-
derung sollen Fre izeitmöglichkeiten in ihrem  
Wohnumfeld zugänglich gemacht werden. 
 
Gruppenpädagogische Projekte im Lorenz Süd 
Die Integration von Kindern und Jugendlichen aus 
anderen Kulturen und Leben swelten wurde im  
Stadtteilhaus Lorenz Süd 2005 durch unters chied-
lichste gru ppenpädagogische Projekte unterstützt. 
Das Projekt Privjet 2 schaffte eine Integration des 
ehemals geschlossenen Angebotes für russlan d-
deutsche Kinder, Jugendliche und Familien in dass 
offene Kursprogramm des Stadtteilhauses. Eh e-
malige Kurs angebote wie Tanzen, Nähen etc.  
werden nun von Kindern, Jugendlichen und Fam i-
lien verschiedenster Nationalitäten besucht.  
 
Integration von Flüchtlingskindern  
in Regelegangebote 
Für Kinder und Jugendliche aus der Flüchtlingsei n-
richtung „Pulverschuppen “ wurden die Regelang e-
bote in Tageseinrichtungen für Kinder und in Schu-
len nutzbar gemacht. Die Integration in heterogene 
Gruppen soll als Alternative zu einer Förderung in 
einer nur von Flüchtlingskindern beset zten Gruppe 
Sprachkenntnisse und soziale Kompeten zen er-
weitern.  
 
 
 
Amtsziel 7 –  Geschlechtsspezifik 
 
„Wir stärken Mädchen und Jungen in ihren   
unterschiedlichen Interessen und gehen durch  
differenzierte Angebote in unserer Arbeit da rauf 
ein.“ 
 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien  
engagiert sic h in allen Aufgabenfeldern für die  
Umsetzung dieser Querschnittsaufgabe. Besond e-
res Anliegen ist, die Geschlechtsdiffere nzierung 
gleichgewichtig für Jungen und Mädchen bzw.  
junge Männern und  junge Frauen wirksam zu ge -
stalten und mit entsprechenden Konz epten und  
Angeboten stetig weiterzuentwickeln. 
 
Die folgende n Beispiele geben  einen Überblick  
über die geschlechtsspezifischen Angebote im Amt 
für Kinder, Jugendliche und Familien. 
 
 
Städt. Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Die städtischen Kinder - und Jugendeinr ichtungen 
bieten verschiedene Projekte und Gruppen mit  
geschlechtsspezifischen Schwerpunkten an.  
 
Das La Vie in Gievenbeck veranstaltet im Rahmen 
der Kinderpädagogik wöchentliche Mädchen - und 
Jungentreffs, für Jugendliche werden Mädchen - 
und Jungengruppen  angeboten. Darüber hinaus  
wird in einem Kooperationsprojekt „Mädchen und 
Computer“ mit der Wartburghauptschule versucht, 
Mädchen den Umgang mit Computern nahe zu  
bringen und zu erleichtern. 
 
Im Lorenz-Süd finden Angebote wie Mädchena k-
tionstage, Werkstattt age für Mädchen, Mädche n-
theatergruppen und Mädchentanzgru ppen statt. In 
Kooperation wird mit der Grundschule Berg Fidel 
eine AG zum Thema „starke Mädchen“ durchg e-
führt.

Amtszielreport 
 
 
 
 24 
 
 
Das Wuddi bietet für 12 bis 17 -jährige Mädchen 
offene Tanzangebote sowie spezielle Internetkurse 
an. An die Jungen der Altersspanne zwischen 12 
bis 20 Jahren richten sich verschiedene Sporta n-
gebote.  
 
Im Jugendinformations- und  -beratungs-
zentrum Jib  werden in Kooperation mit der Ju-
gendtheaterwerkstatt Cactus e.  V. Theaterprojekte 
für Jungen und Mädchen durchgeführt.  
Gleichzeitig werden geschlechtsdifferenzierte   
Kreativprojekte sowie Kurse und Workshops für  
Mädchen angeboten.  
Speziell für Mädchen und junge Frauen veransta l-
tet die Einrichtung Projekte im Bereich Internet, 
neue Medien und EDV. 
Zur geschlechtsspezifischen Konfliktberatung   
finden regelmäßige Sprechstunden sowohl für  
Mädchen und junge Frauen als auch für Jungen  
und junge Männer statt. 
 
Fachstelle Drogenberatung 
Die Drogenberatung bietet offene Frauentreffs für 
drogenkonsumierende, substituierte und cleane  
Frauen und deren Kinder an.  
Darüber hinaus gibt es eine offene Sprechstunde 
für Frauen sowie geschlechtsspezifische Beratung, 
durch die drogenkonsumierenden Frauen individ u-
elle Hilfe und Aufnahme in therapeutischen Ei n-
richtungen vermittelt wird.  
Zur Suchtvorbeugung finden regelmäßige ge-
schlechtsspezifische Prävention sangebote statt.  
Hierzu zählen neben Fortbildung sveranstaltungen 
und Schulungen mit MultiplikatorInnen auch eine  
kontinuierliche Begleitung von Proje kten.  
 
Jugendförderung 
Die Jugendförderung stell t aus ihren Haushaltsmit-
teln Zuschüsse für die geschlechtsspezifischen  
Projekte in den verschiedenen Kinder - und Ju-
gendeinrichtungen zur Verfügung. Darüber hinaus 
ist von der Fachstelle die Fachveranstaltung „Ge n-
der F orum“ verantwortlich koordiniert und organ i-
siert worden. In ähnlicher Form soll im Jahr 2006 
ein Jungentag stattfinden, der derzeit von der J u-
gendförderung entwickelt und vorbereitet wird.  
 
 
 
 
Jugendhilfeplanung 
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung werden ge-
schlechtsspezifische Grundlagen und Bedarfe in  
sämtlichen Planungs - und Entwicklungsprozessen 
berücksichtigt. Um dies angemessen umzusetzen, 
ist die Jugendhilfeplanung ständiges Mitglied und 
stellvertretende Geschäftsführung in der AG Mä d-
chen sowie Mitglied  im Aktionsbündnis „Girls’Day“. 
Die gemeinsam mit der AG Mädchen entwickelten 
„Leitlinien für eine mädchengerechte Jugendhilfe in 
Münster“ wurden am 23. Oktober 2005 vom AKJF 
beschlossen.  
 
Geschlechtsspezifische Schwerpunkte  
in den städt. Tageseinrichtungen  
Sowohl bei der Bedarfsplanung neuer Maßnahmen 
als auch bei der Trägerauswahl für neue Einric h-
tungen fließen geschlechtsspezifische Grundl agen 
ein. In der konkreten Alltagsarbeit finden sich diese 
Aspekte z.  B. bei der Spielzeugauswahl, der  
Raumgestaltung oder der geschlechterdifferenzie r-
ten Gruppenarbeit wieder.  
 
Jugendgerichtshilfe 
Das Schwerpunktsachgebiet der Jugendgericht s-
hilfe bietet im Rahmen von Gruppenarbeit einen  
offenen Mädchentreff in Hiltrup sowie ein Clique n-
angebot für Mädchen im selben Stadtteil an.  
An gefährdete und straffällig gewordene Mä dchen 
richtet sich ein Gruppenangebot in Gieve nbeck, an 
gefährdeten und straffällig gewordenen Jungen ein 
ähnlich strukturiertes Projekt in der Osthuesheide. 
Ergänzend hierzu werden für die gleiche Pe rso-
nengruppe in der Osthuesheide und in Angelmo d-
de Sportangebote veranstaltet, die männlichen  
Jugendlichen durch körperliche Betätigung einen  
Aggressionsabbau und Körpererfahrung vermitteln 
sollen.

Amtszielreport 
 
 
 
 25 
 
 
Amtsziel 8 –  Individuelle Hilfen 
 
„Wir bieten qualif izierte Beratung, Inform ation und 
Hilfe an und schaffen individuelle und passgenaue 
Angebote. Dabei greifen wir gesellschaftliche 
Trends und Herausforderungen frühzeitig auf.“ 
 
Der oft berechtigte Trend zur Individualisierung  
von Hilfen und Ansprüchen gewi nnt auch für die 
Kinder- und Jugendhilfe immer mehr an Bede u-
tung. Neben den bereits traditionell einzelfallorie n-
tierten Hilfen in den Hilfen zur Erzi ehung und in  
den anderen individuellen Lei stungsbereichen des 
Kinder- und Jugendhilfegesetzes und Beratung s-
angeboten wirkt sich dieser Trend auf eher traditi-
onell gruppen - und einzelfallunspezifische Bere i-
che wie der Kinder - und Jugendarbeit und der  
Betreuung in Kindertageseinrichtungen aus. 
 
Nachfolgende Beispiele zeigen die im Jahr 2005 
begonnenen Maßnahmen und Schwerpunktse t-
zungen zur Realisierung dieses Amtsziels: 
 
Projekt zur Vermittlung in 
Qualifizierungsmaßnahmen 
In der Streetwork wurde in Kooperation mit dem 
Jugendausbildungszentrum Jaz gGmbH ein  
niedrigschwelliges Projekt zur Vermittlung junger 
Erwachsener in berufliche Qualifizierungs -
maßnahmen initiiert. Anlass für dieses Projekt war 
die steigende Anzahl junger Menschen, die ohne 
Schulabschluss die Schule verlassen und keinerlei 
Chance haben, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß 
zu fassen. Nur durch gezielt e Unterstützung und 
individuelle Förderung kann bei dieser  
Personengruppe eine Motivation für eine berufliche 
Qualifizierung und somit eine Integration in den  
Arneitsmarkt gelingen.  
Obwohl das Angebot sich konzeptionell an junge 
Menschen im Alter von 18 b is 27 Jahren richtete, 
zeigte sich, dass es hauptsächlich von 18 - bis 23-
Jährigen genutzt wurde. 
 
 
Schwangerschaftsberatungsstelle 
Durch die Umsetzung der Hartz IV Gesetzgebung 
ist eine intensive Beratung und Begleitung der  
Frauen bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche 
notwendig. Die Einführung des Gesetzes hat  
schon früh bei vielen Frauen, die zur  
Schwangerschaftsberatung und auch zur  
Konfliktberatung kommen, zu Verunsicherungen  
und zu Ängsten geführt. Sehr hoch ist auch das 
Bedürfnis der Frauen und Famil ien nach  
Informationen zu den ganz konkreten  
Veränderungen, die insbesondere in der  
Schwangerschaft und Elternzeit zu erwarten sind. 
Hier kann die Beratungsstelle durch eine  
kurzfristige und individuelle Terminvergabe gut auf 
die persönlichen und familiäre n Gegebenheiten  
reagieren und den Frauen und Familien als  
Unterstützung in dieser neuen Lebenssituation zur 
Seite stehen. 
 
Fachdienst Eingliederungshilfen 
Das Jugendamt ist gem. § 6 SGB IX Reha -
bilitationsträger für seelisch behinderte Kinder,  
Jugendliche und junge Menschen (§ 35a SGB  
VIII). Damit hat diese Personengruppe einen  
Anspruch auf Teilhabe und Integration.  
Um diesen Anforderungen besser gerecht zu  
werden, ist zum 01.  Juni 2005 im KSD der  
Fachdienst für Eingliederungshilfe eingerichtet  
worden.  
Damit ist beabsichtigt, eine Gleichbehandlung der 
Leistungsentscheidungen zu gewährleisten und  
die Profilierung des Amtes als Reha -
bilitationsträger für Eingliederungshilfen seelisch  
behinderter junger Menschen zu fördern.

Amtszielreport 
 
 
 
 26 
 
 
Richtlinien zur Gewährung von wirtschaftlichen 
Leistungen (einmalige Beihilfen und Zuschüsse) 
In der täglichen Praxis der Wirtschaftlichen  
Jugendhilfe hat sich herausgestellt, dass für  
bestimmte Angebotsbereiche wie der stationären 
Heimerziehung oder den gemeinsamen  
Wohnformen für Mütt er und Väter einmalige  
Beihilfen und Zuschüsse gewährt werden, die  
bisher nicht kodifiziert waren. 
 
Deshalb wurden analog der Richtlinien für  
einmalige Beihilfen bei der Vollzeitpflege  
Richtlinien zur Gewä hrung von wirtschaftlichen  
Leistungen entwickelt, d ie eine Arbeit sgrundlage 
für wirtschaftliche Hilfeleistungen bilden. Ziel war, 
für gleiche Sachverhalte und Bedingungen  
einheitliche Leistungen der öffentlichen  
Jugendhilfe zu erreichen. Orientiert an den  
eigenen Erfahrungen,  den Sätzen des Sozial -
amtes u nd den Reg elungen anderer Träger der  
öffentlichen Jugendhilfe enthalten die Richtlinien  
finanzielle Regelungen, die ein gleich gelagertes 
Verfahren ermöglichen.  
 
 
 
 
 
Amtsziel 9 –  Ressourcenoptimierung/ 
Qualitätsmanagement 
 
„Wir stellen uns der Herausford erung, den   
Mittel- und Personaleinsatz zu optimieren und  
unsere Arbeit einer ständigen Qualitätskontrolle zu 
unterziehen.“ 
 
 
Qualitätsmanagement umfasst Methoden und  
Tätigkeiten zur fachlichen Weiterentwicklung der 
jeweiligen Aufgaben. Unser Ziel ist es d abei, die 
höchstmögliche Übereinstimmung mit den  
Anforderungen zu erreichen, die an uns gestellt 
werden. 
Grundlage eines effektiven Qualitäts -
managementes sind  Daten und Informationen , 
die in verschiedenen Arbeitsprozessen entstehen 
und erfasst werden. Nur  die systematische  
Handhabung dieser Informationen ermöglicht es  
uns beispielsweise, Fall - und Kostenentwicklungen 
sowie Probleme und ihre Ursachen und Fogen zu 
erkennen und richtig zu bewerten. 
Ziel dieser Analyse ist es, wirksame Maßnahmen  
abzuleiten, die entweder korrektiv oder präventiv 
ausgerichtet sind. 
 
Folgende Beispiele bilden die Entwicklung in den 
jeweiligen Abteilungen zu diesem Amtsziel ab: 
 
Trägerübergreifendes Forum 
Im September 2005 hat der Rat der Stadt Münster 
beschlossen, ein Trägerübergr eifendes Forum zur 
Koordinierung und Bünd elung der  Angebote im  
Kinder-, Jugend -, Familien und Sozialbereich e x-
emplarisch in den Stadtteilen Gievenbeck  und  
Coerde einzurichten. Ziel des trägerübergreifenden 
Forums ist es, Synergieeffekte zur Koord inierung 
und Bündelung der Angebote in städt ischer und 
freier Trägerschaft für Kinder, Jugendl iche und  
Familien sowie im Sozialbereich aufzuzeigen  und 
zu nutzen. Zentrale Intention ist die Sicherung  der 
sozialen Infrastruktur.

Amtszielreport 
 
 
 
 27 
 
 
Die Verwaltung hat vor diesem Hinte rgrund im  
Dezember 2005 in den Stadtteilen Gievenbeck und 
Coerde einen Workshop mit den vor Ort bestehe n-
den Arbeitskreisen durchgeführt. Ziel beider Ve r-
anstaltungen war e s, sich auf jeweils einen oder 
mehrere Themenschwerpunkte zu ve rständigen, 
anhand dere r die dem Trägerüber greifenden F o-
rum zugeschriebenen Aufgaben ang egangen und 
konkretisiert werden können. 
Die Ergebnisse der Workshops und das weitere 
Verfahren werden in 2006 mit  der noch zu konst i-
tuierenden Zentralebene des Trägerübergreife n-
den Forums kommuniziert. 
 
Qualitätsmanagementsystem  
für Kindertageseinrichtungen  
Von 2003 bis 2005 wurde unter Federführung des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien von  
der PädQUIS gGmbH Berlin - Kooperationsinstitut 
der FU Berlin - das „ Qualitätsmanagementsys tem 
Münster für Kindertageseinrichtungen“  (QUAMS)  
mit 15 münster ischen Kindertageseinrichtungen  
verschiedener Träger erfolgreich erprobt und ab-
geschlossen.  
Ein Team der PädQUIS gGmbH untersuchte zu 
Beginn des Projektes mit der Ki ndergartenskala 
(KES-R) die Qualität der KiTas im Hinblick auf die 
Bereiche Platz und Aussta ttung, Betreuung und  
Pflege der Kinder, sprachliche und kognitive Anr e-
gungen, Aktivitäten, Interaktionen, Strukturierung  
der pädagogischen Arbeit und Eltern und Erzi e-
her/Erzieherinnen.  
Die Teams der Kindertagesei nrichtungen haben  
auf der Basis der Ergebnisse dieser externen Qu a-
litätsfeststellung über zwei Jahre lang system a-
tisch an der Qualitätsentwicklung und  -sicherung 
ihrer jeweiligen Einrichtung. Abschließend wurde 
die Qualität ein zweit es Mal mit der KES -R unter-
sucht. Qualität sverbesserungen wurden dabei in  
bildungsrelevanten Bereichen wie Sprachförd e-
rung, Sachkunde, Umweltwissen, Förderung des 
Verständnisses für Za hlen und Mathematik aber 
auch in zahlreichen anderen Bereichen erzielt.  
Auch erhielten die Tei lnehmenden Kenntnisse zur 
perspektivischen Qu alitätsentwicklung und  -
feststellung über das Projekt hinaus. 
 
 
Einführung von Qualitätshandbüchern 
In 2005 sind die  Qualitätshandbücher der 29  
städt. Kindertageseinrichtungen  fertig gestel lt 
worden.  
Die Einführung der Qualitätshandbücher (QHB) ist 
ein wichtiger Schritt im Qualitätsmanagement für 
Kindertageseinrichtungen in städt. Trägerschaft. In 
diesen Handbüchern sind die durch den Träger 
(Stadt Münster) und die Einrichtungen erarbeitete n 
und abgestimmten Standards beschrieben. Kont i-
nuierlich wird der Weiterentwicklungsprozess ab-
kumentiert.   
 
Beschwerdemanagement 
Mit vereinbarten Standards zu einem systemat i-
schen Beschwerdemanagement bieten die publ i-
kumsintensiven Einrichtungen der Abtei lung 
„ Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit“  
den Bürgerinnen und Bürgern eine offensive Mö g-
lichkeit, Anregungen, Beschwerden und Kritik ab-
zugeben. 
 
Einzelvormundschaften in Münster 
Das Grundsatzpapier „Wahrnehmung von Vo r-
mundschaften und Pflegschafte n in der Stadt  
Münster“ liegt seit Ende 2005 vor. Vorgesehen ist, 
dass die Aufgabe nwahrnehmung innerhalb des  
Fachdienstes Vormundschaften und Pflegschaften 
optimiert wird.  
Dazu gehört u.  a. eine ve rstärkte Zusammenarbeit 
mit den beteiligten sozialen Diens ten, Organisatio-
nen und den Dezernaten des Amtsgerichts Mün s-
ter; beispielsweise auch im Rahmen eines örtl i-
chen Arbeitskreises.  
Die Gewinnung von Einzelvormündern  wird  
durch den städtischen Fachdienst in Kooperation  
mit freien Trägern der Jugendhilfe, Vere inen und 
Organisationen erfolgen. Hierfür wird die örtliche 
Tagespresse, das Lokalradio bzw. -fernsehen in  
Anspruch genommen. Auf die vielfältigen Aufg a-
ben des Vormundes/Pflegers sollen interessierten 
Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von Inform a-
tionsveranstaltungen neugierig gemacht und hi n-
gewiesen werden.

Amtszielreport 
 
 
 
 28 
 
 
In diesem Zusammenhang ist auch die Erstellung 
einer Informationsbrosch üre „Vormundschaften  
und Pflegschaften in der Stadt Münster“ vorgese-
hen. 
Ein Schulungskonzept für zukünftige ehrenamtl i-
che Einzel vormünder/innen und Einzelpfl e-
ger/innen entwickelt der Fachdienst bis zur So m-
merpause 2006. 
Bestandteile sind: 
§ ein Informationsgespräch 
§ vier themenorientierte Gruppenabende sowie 
§ ein Auswertungsgespräch in Form von Einze l-
gesprächen. 
 
Gründung eines Qualitätszirkels mit den Anbie-
tern der Sozialpädagogischen Familienhilfe  
Im Jahr 2005 wurde ein Qualitätszirkel mit den  
Trägern, die in Münster die Leistung „Sozialpäd a-
gogische Fam ilienhilfe“ anbieten, gegründet. Ziel 
war die Beschre ibung und Weiterentwicklung d er 
Leistung sowie der Abschluss von Leistungsve r-
einbarungen mit den Anbi etern. Ende 2005 lagen 
von allen Trägern abgestimmte Leistungsb e-
schreibungen vor. Die fachlichen Weiterentwick-
lungen sind in den „Leitsätzen der Weiteren t-
wicklung familienunterstützend er Erziehung s-
hilfen (SPFH)“ beschrieben. Die gemeinsame  
Arbeit erwies sich als so gewinnbringend für alle 
Beteiligten, dass vereinbart wurde, den Qualität s-
zirkel zu einer festen Einrichtung zu machen. 
 
Qualifikationsgerechte Bezahlung von  
Betreuungspersonen in der Tagespflege 
Als Anerkennung der pädagogischen Leistung von 
Betreuungspersonen in Kindertagespflege ist eine 
Staffelung des Förderbetrages eingeführt worden, 
der sich an der nachgewiesenen Qualifikation der 
Betreuungspersonen orientiert.  
Seit dem  01. August 2005 erhält eine Be -
treuungsperson in Kindertagespflege mit einer  
Grundqualifikation einen Förderbeitrag von 1,70 € 
die Stunde und eine Betreuungsperson mit einer  
zusätzlichen Qualifikatio n von insgesamt 160  
Ausbildungsstunden erhält dafür 2,70 € die Stunde 
zusätzlich.  
 
 
Zertifizierte Tagesmütterausbildung 
Im Jahr 2005 wurde die erst e  Tagesmütter -
ausbildung mit landesweit anerkanntem  
Volkshochschulzertifikat abgeschlossen. Diese  
baute auf einer vorhergehenden Grundausbildung 
auf. Das überreichte Zertifikat ist durch den  
Bundesverband für Kinderbetreuung in  
Tagespflege e. V. anerkannt worden. 
 
Betreuungsrechtsänderungsgesetz  
Das Betreuungsrechtsänderungsgesetz trat zum  
01. Juli 2005 in Kraft. Wesentliche Änderungen für 
die Arbeit der Betreuungsstelle sind nachfolgend 
aufgeführt: 
§ Pauschalierung der Bezahlung der  
Berufsbetreuer durch di e Justizkasse und  
daraus resultierende Erhöhung der Fallzahlen 
der Berufsbetreuer 
§ Intensivierung der Aufklärung und Beratung  
über Vollmachten und Betreuungsverfügungen 
und Förderung der Wahrnehmung dieser  
Aufgabe durch Dritte  
§ Beglaubigung von Unterschrift en und  
Handzeichen auf Vorsorgevollmachten oder  
Betreuungsverfügungen 
§ Unterstützung der Betreuer bei der Erstellung 
des Betreuungsplanes. Hierzu sind Standards 
zu erarbeiten. 
§ Umfangreichere Weitergabe der Daten aus der 
Mitteilungspflicht der Betreuer gegen über der 
Betreuungsstelle an das Amtsgericht 
 
Konkret führte die Pauschalierung der Bezahlung 
der freiberuflichen - und Vereinsbetreuer zu einer  
Verringerung der erzi elbaren Einkünfte der  
Betreuer/innen. Um die wirtschaftliche Existenz der 
Betreuer/innen un d Vereine nicht zu gefährden,  
wurden die Fallzahlen erhöht. Aufgrund steigender 
Fallzahlen sowie Aufgabe einzelner  
Berufsbetreuer/innen konnte die Betreuungsstelle 
diese Steuerungsfunktion wahrnehmen.

Amtszielreport 
 
 
 
 29 
 
 
Neue Jugendamtssoftware 
Zur Unterstützung der Gesch äftsprozesse für die 
Bereiche Kommunaler Sozialdienst, Wirtschaftliche 
Jugendhilfe, Unterhaltsvorschuss, Amtsvo rmund- 
und Beistandschaften, Jugen dgerichtshilfe und  
Adoption wurden Entscheidungen zugunsten einer 
neuen Jugendamtssoftware getroffen. Das  
Jugendamt setzt damit ein Vorhaben um, das in 
den verschiedenen Vorl agen der Vergangenheit  
zum Controlling und zum Rahmenkonzept zur  
Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung in  
Münster bereits erwähnt wurde.  
Es soll eine Gesamtlösung für möglichst viele  
Aufgabenbereiche installiert werden, die in erster  
Linie  
§ eine zentrale Datenhaltung sichert,  
§ arbeitsteilige Prozesse im Hause unterstützt, 
§ Schnittstellen zum Rechnungswesen der Stadt 
Münster vorhält,  
§ das Generieren von Statistiken  
§ sowie das Controlling informationstechnisch  
unterstützt. 
 
Aufbau eines elektronischen Erfa ssungs- und 
Auswertungssystems für die von den Erzi e-
hungsberatungsstellen an das Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien berichteten Daten  
Seit 1998 berichten die Erziehungsberatungsste l-
len jährlich im Rahmen eines abgestimmten Do-
kumentations- und Berichtswesen über ihre Lei s-
tungen. Dieses umfasse nde Erfassungssystem  
wurde in den Jahren 2004 und 2005 gemeinsam 
überarbeitet und so ang epasst, dass nun eine  
elektronische Datenerfassung und Dat enauswer-
tung möglich ist.  
Veränderungen innerhalb der Leistungsbereiche  
und zwischen den Leistungsb ereichen werden  
durch die Betrachtung von Zeitreihen aussagefäh i-
ger und geben präzisere Steuerun gshinweise. Die 
Auswertungstabellen stehen sowohl den freien  
Trägern als auch dem öffentlichen Träger zur Ve r-
fügung. Um den Nutzwert dieses Instruments zu 
erhöhen, werden die erh obenen Daten ab dem  
Jahr 2000 nachträglich in die Datenbank eing e-
pflegt. 
 
 
Organisatorische Zuordnung der Arbeitsmark t-
initiative „AIM jug end+“ zum Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien 
Als wesentliche Veränderungen des abgelaufenen 
Jahres ist hinzuweisen auf die organisatorische  
Zuordnung der Arbeit smarkt-Initiative Münster  
(AIM) unter der neuen Bezeichnung „AIM jugend+“ 
zum Amt für Kind er, Jugendl iche und Familien.  
Damit wurden die Konsequenzen aus der verä n-
derten Aufgabenstellung der AIM ab 2005 gezogen 
Seit diesem Zeitpunkt hat eine Übertragung der  
Arbeitsmarktpolitik der Stadt Münster an die   
Arbeitsgemeinschaft mit der Agentur für Ar beit 
Münster nach § 44  b SGB II stattgefunden und 
u. a. die AIM sich ergänzend zugunsten der Zie l-
gruppen Jugendliche, Heranwachsende und allein 
erziehende Frauen engagiert.  
Der Themenschwerpunkt „Jugendberuf shilfe“ wird 
mittlerweile ausschließlich von der  AIM jugend+ 
besetzt. Damit einher ging auch die Verlagerung 
der Zuständi gkeit für die Stadteilwerkstatt  Nord 
von der Fachstelle „Jugendsozialhi lfen“ aus der  
Abteilung 51.2 zur AIM jugend+. 
 
Amtsinterne Umstrukturierung zur neuen  
Abteilung „Controlling un d zentraler Service“ 
Seit Sommer 2005 gibt es im Amt für Kinder,   
Jugendliche und Familien nach internen Umstru k-
turierungen eine neue Abteilung unter der Be-
zeichnung „Controlling und zentraler Service“.  
Hier so llen vor dem Hintergrund der aktuellen und 
erwarteten finanziellen Rahmenbedingungen  
hauptsächlich die Themenbereiche  (Finanz-)res-
sourcen, Controlling und Konsolidierung g ebündelt 
werden (Fach- und Finanzcontrolling). 
 
Konsolidierungsprogramm 
Verwaltungsweit wurde der Personalabbau im  
Rahmen der Spa r- und Konsolidierungsprogra m-
me 2002 -2005 und 2003 -2006 sowie aus Anlass 
der Erhöhung der Arbeitszeit für Beamte im abg e-
laufenen Jahr fortgesetzt. Der Beitrag des Amtes 
für Kinder, Jugendliche und Familien zu diesen  
Programmen addiert sich zwischenzeitlich  auf ca. 
15 Stellen. Hinzu kommen weitere Stellen(anteile), 
die - finanzneutral  - zur Kompensation anderer  
Bedarfe im Amt konsolidiert werden konnten /  
mussten
.

Amtszielreport 
 
 
 
 30 
 
 
Amtsziel 10 –  Flexibilität 
 
„Wir suchen nach Möglichkeiten, um bürger -
orientiert, flexibel und unbürokratisch zu arbe iten, 
durch schnelle Hilfe bei kurzen Wegen“ 
 
 
Beispiele für die praxisnahe Umsetzung dieses  
Amtsziels sind nachfolgend aufgeführt: 
 
Ausbau der Tagespflege 
Im Laufe des letzten Jahres wurde der Bereich der 
Tagespflege weiter ausgeb aut. Hierdurch ist eine 
flexible und bedarfsgerechte Betreuungsform für  
jüngere Kinder sichergestellt und ein wicht iger 
Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf 
gewährleistet. Die Zusammenarbeit und erfolgre i-
che Abstimmung der inhaltlich -fachlichen Arbeit 
wurde mit dem T räger „Münsteraner Tageseltern 
e. V.“ intensiviert. 
 
Internetdatenbank im Jib 
Gemeinsam mit gemeinnützigen Anbietern von  
Ferienreisen wurde erstmalig im Jib eine Interne t-
datenbank eingerichtet, so dass Bürgerinnen und 
Bürger schnell Angebote aller Ferienreisen für  
Kinder, Jugendliche und Familien gebündelt finden 
können. Auf kurzem Wege via Internet ist es ab 
sofort möglich, individuelle und passgenaue Ang e-
bote zu finden und sich anzumelden. 
www.ferienreisen.muenster.de  
 
Flexible Öffnungszeiten  
im Fachwerk Gievenbeck 
Auf Wunsch vieler Besucherinnen und Besucher  
aus dem Stadtteil Gievenbeck wurden  
Öffnungszeiten eines Jugendtreffs und eines  
Kindertreffs zwischen den Feiertagen zum  
Jahresende eingerichtet. 
 
Sonderfonds im Rahmen der 
Schwangerschaftsberatung 
Der Sonderfonds der Stadt Münster  „Hilfen für  
Schwangere und junge Mütter zu m Schutz des  
ungeborenen Lebens“ , sowie die Bundesstiftung  
 
 
 
„Mutter und Kind  - Schutz des ungeborenen  
Lebens“ kann für schwangere Frauen in  
schwierigen fi nanziellen Lebenssituationen  einen 
unmittelbaren, schnelle und unbürokratische  
materielle Hilfeleistung sein. 
Soziale Problemlage der Frauen sowie finanzielle 
Notsituationen stehen bei der allgemeinen  
Beratung meist in einem direkten Zusammenhang 
und könne n mit der Beihlfe aus dem Sonderfonds 
eine konkrete Entlastung erfahren.  
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der  
Auswirkungen der Hartz IV Gesetzgebung stellte 
diese Form der Unterstützung auch im Jahr 2005 
einen wichtigen Beitrag dar, um  
Schwangerschaftsabbrüche aufgrund schwieriger  
wirtschaftlicher Lebensumstände zu vermeiden.   
 
Angebotsanpassung  
in der Fachstelle Drogenberatung 
Die Mitarbeiter der Drogenhilfe überprüfen  
regelmäßig ihre Angebotspalette in den  
unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern. Es finde t eine 
ständige Anpassung der Angebote statt, um  
flexibel auf die sich ver ändernden Bedarfe zu  
reagieren. Besonders drogenpolitische Ver -
änderungen und Szenetrends finden hierbei  
Berücksichtigung.  
 
Freiwilliges soziales Jahr 
Auf der Grundlage des Gesetzes  zur Förd erung 
eines freiwilligen sozialen Jahres bietet das Amt  
für Kinder, Jugendliche und Familien jungen eng a-
gierten Menschen nach der schulischen Ausbil-
dung die Möglic hkeit, ein freiwilliges soziales Jahr 
abzuleisten.  
Hierzu stehen neun Einsatzstelle n in pädagog i-
schen Einrichtungen des Amtes zur Ve rfügung. 
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am FSJ sind 
in die Aufgabenverteilung und Arbeit splanung der 
Einsatzstellen eingebunden und werden veran t-
wortlich von einer pädagogischen Fachkraft ang e-
leitet und begleitet. Die Erfahrungen des FSJ we r-
den von den Tei lnehmerinnen und Teilnehmern  
zur berufl ichen Orientierung genutzt und können  
im Rahmen einer Ausbildung im sozialen Bereich  
als Praktikum anerkannt werden.

31

32 
4. LEISTUNGEN –  EINFÜ HRUNG  
 
 
Leistungen 
 
Leistungen bzw. Produkte für die Bürgerinnen und 
Bürger und für die Zufriedenheit mit der Aufgabe n-
erfüllung sind das steuerungsrelevante und mes s-
bare Ergebnis des kommun alen Handelns. Das  
zum 01. Januar 2005 in Kraft getretene Gesetz
über ein Neues Kommunales Fi nanzmanagement 
sieht in dem Produkt das zentrale Stru kturelement 
für den zukünftigen kommunalen Haushalt, dem  
Ressourcen- und
 Leistungsinformationen zug e-
ordnet werden.  
 
In Münster ist der Begriff des Produkts nicht neu. 
Bereits mit den Überlegungen und  Aktivitäten zum 
Neuen Steu erungsmodell sind vor zehn Jahren  
unter de r Münsteraner Bezeichnung der „Leistu n-
gen“ und des „Leistungskat aloges“ flächendeckend 
Produkte definiert und nach einem einheitlichen  
Raster beschrieben worden.  Die Aktivitäten d ieser 
Jahre liefern jetzt eine geeig nete Grundlage für die 
anstehende (Neu-)Definition von Produ kten nach 
den neuen landesrechtlichen Vorgaben.  
 
Leistungsüberblicke 
 
Hierauf bauen auch die folgenden Leistungsübe r-
blicke auf. Sie informieren kurz über den Inhalt der 
Leistung und stellen in einem Zie lfenster vor, was 
mit der Leistung erreicht we rden soll (Ergebnis -
/Wirkungsziele), was das Amt für Kinder, Jugendl i-
che und Familien dafür tun muss (Pr ogramm-
/Leistungsziele), wie es getan werden muss (Pr o-
zess-/Strukturziele) und was dafür eingesetzt wird 
(Ressourcen). Zum letzten Punkt werden kons e-
quent nur die Ressourcen abg ebildet, die von der 
Stadt Münster eingesetzt werden. Das heißt, dass 
zwar z.  B. die Volumina der Zuschüsse an freie 
Träger dargestellt werden, nicht je doch weitere
Mittel oder Personal, das von den freien Tr ägern 
selbst oder aus anderen Quellen finanziert wird. 
 
 
 
 
§ Es ist die Zahl der städtischen Stellen aufge-
führt, die unmittelbar an der Leistungserste l-
lung beteiligt sind (damit bleiben die Fü h-
rungsebene,  Verwaltungsstellen etc. größt en-
teils unberücksichtigt). 
§ Unter Ausgaben/Einnahmen sind alle Za h-
lungsströme erfasst, die das Amt selbst vera n-
lasst hat (Ausgaben anderer Ämter [z.  B. für 
Personalkosten] sind damit nicht in den Ang a-
ben enthalten). 
§ Im Feld Kosten/Erlöse ist der komplette Re s-
sourcenverbrauch für die Leistung ermittelt 
(Personalkosten, Sachkosten  einschließlich 
Overhead, Verbräuche anderer Ämter, erste  
kalkulatorische Kosten etc., Finanzleistungen). 
 
Ferner sind die Schwerpunkte der Arbeiten im  
Bereich der einzelnen Leistungen im Jahr 2005 –  
teilweise die Highlights –  dargestellt und es gibt  
einen ersten Ausblick auf die anstehenden Aufg a-
ben im Jahr 2006. 
 
Schließlich wird der in den vergangenen Jahren  
begonnene Einstieg in die Formulierung und Erhe-
bung von Kennzahlen für die aufgeführten Lei s-
tungen fortgesetzt. Erst dadurch wird ein entsche i-
dender Schritt zur Verwirklichung der ergebnisor i-
entierten Steuerung vollzogen, die kons equent auf 
die leistungsbezogenen Ziele auszurichten ist.

33 
5. LEISTUNG EN –  ÜBERBLICKE  
 
 
10 Leistungsgruppen 
 
 
28 Leistungen 
 
01 Kindertagesbetreuung 01.01 Tageseinrichtungen für Kinder 
  01.02 Tagespflege für Kinder 
  01.03 Tagesbetreuung von Kindern in Gruppen außerhalb des 
GTK 
    
02 Kinder- und Jugendarbeit 02.01 Kinder- und Jugendarbeit 
  02.02 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 
    
03 Jugendsozialarbeit 03.01 Jugendsozialhilfen 
  03.02 Jugendhilfe an den Schulen 
  03.03 Arbeitsmarktinitiative „AIM jugend+“, Jugendberufshilfen 
    
04 Drogenhilfe 04.01 Suchtprävention 
  04.02 Suchtbegleitende und ausstiegsorientierte Hilfen 
    
05 Familienförderung 05.01 Familienbildung 
  05.02 Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und 
Personensorge 
    
06 Erziehungs- und  06.01 Ambulante Hilfen 
 Eingliederungshilfen / Mitwirkung 06.02 Stationäre Hilfen 
 bei Gerichtsverfahren 06.03 Inobhutnahmen 
  06.04 Sozialpädagogische Angebote und Verfahrensmitwirkung 
der Jugendgerichtshilfe 
  06.05 Mitwirkung in Verfahren vor dem Vormundschafts- und 
Familiengericht 
    
07 Beistandschaften  07.01 Beistandschaften  
 und Vormundschaftshilfen 07.02 Vormundschaften und Pflegschaften 
  07.03 Adoptionen 
  07.04 Unterhaltsvorschuss 
    
08 Jugendhilfeplanung 08.01 Jugendhilfeplanung 
    
09 Leistungen der Sozial- und 
Gesundheitshilfe 
09.01 Hilfen für alte, pflegebedürftige oder behinderte Menschen 
  09.02 Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer  
Schwierigkeiten 
  09.03 (Gutachterliche) Stellungnahmen und Sozialberichte u. a. 
für das Sozial- und Gesundheitsamt 
    
10 Ressortübergreifende Angebote und 
Dienste 
10.01 Beratung im Rahmen bezirklicher Sozialarbeit, 
Durchführung von / Mitwirkung an Stadtteilprojekten 
  10.02 Beratungsstelle und Förderung der Betreuungsvereine 
  10.03 Schwangerschaftsberatung (einschließlich Mittelvergabe 
aus dem Sonderfonds)

Leistungen 
 
 
 34 
01.01 Name der Leistung: 
 
Tageseinrichtungen für Kinder 
 
Rechtsgrundlagen: 
§§ 22, 24, 25 und 26 SGB VIII 
 
Zielfenster für das Jahr 2005: 
 
Ergebnis-/ 
Wirkungsziele 
Programm-/ 
Leistungsziele 
 
(Was wollen wir erreichen?) 
 
 
(Was müssen wir tun?) 
§ Die körperlichen und 
geistigen Fähigkeiten 
der Kinder fördern und 
die Schulfähigkeit von 
Kindern entwickeln. 
 
§ Die Möglichkeiten für 
Eltern verbessern,  
Familie und Beruf zu 
vereinbaren. 
 
 
 
 
§ Sicherstellung des 
Rechtsanspruches auf 
einen Kindergartenplatz 
für Kinder im Alter von 
3-6 Jahren (100 % Ver-
sorgung) 
 
§ Ausbau der Tages-
betreuungsangebote für 
unter 3-jährige Kinder 
bis zum Jahr 2010 mit 
einer Versorgungsquote 
von 20 % 
 
 
§ Die Qualität der  
Betreuung sichern und 
verbessern. 
 
 
 
§ Die Angebotsformen 
vernetzen und die Öff-
nungszeiten unter Be-
rücksichtigung des Kin-
deswohls an den Wün-
schen der Eltern orien-
tieren. 
 
§ Bedarfsgerechter und 
zukunftsweisender An-
passung der Tages-
betreuungsangebote für 
Kinder von 3-6 Jahren 
 
§ Regelmäßige Kontrolle 
der in Anspruch ge-
nommenen Mittel und 
gfs. Korrektur einleiten  
§ Weitere Plätze für unter 
3-jährige Kinder schaf-
fen 
Kurzdarstellung: 
 
Die Einrichtungen, die über das Gesetz über Tageseinrich-
tungen für Kinder (GTK) und dem Tagesbetreuungsaus-
baugesetz (TAG) (u3-Ausbauprogramm) gefördert werden, 
dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. 
Sie sollen die Familien entlasten und in ihrer Erziehungs-
aufgabe unterstützen. Ganztägige Angebote helfen Eltern 
dabei besonders, Familie und Beruf zu vereinbaren.  
Die Leistung wird von der Stadt Münster selbst und von 
freien Trägern (Kirchen, Verbände, Vereine usw.) angebo-
ten. Die Einrichtungen gehören zum gesamtgesellschaftl i-
chen Bildungssystem und stellen die erste institutionelle 
Bildungsinstanz für Kinder dar. 
 
Schwerpunkt im Jahr 2005: 
 
Trotz schwieriger Rahmenbedingungen konnte in Münster 
der Rechtsanspruch für Kinder von 3 - 6 Jahren entspr e-
chend der Elternwünsche erfüllt werden.  
In Albachten wurde eine neue Kindertageseinrichtung und 
in Amelsbüren eine zusätzliche Gruppe (A nbau an städt. 
Kita Sonnentau) eröffnet. Für Roxel wurde die Modellei n-
richtung für Kinder, Jugendliche und Familien - Kinderta-
geseinrichtung und Einrichtung der Kinder und Jugenda r-
beit unter einem Dach“ geplant –  Eröffnung Herbst 2006. 
Das Tagesbetreuungsausbauprogramm wurde weiteren t-
wickelt –  rd. 100 neue Plätze für unter dreijährige Kinder 
konnten dadurch bereits in 2005 geschaffen werden. 
 
Ausblick für das Jahr 2006: 
 
Weitere Plätze für unter 3-jährige Kinder sollen geschaffen 
werden –  das Tagesbetreuungsausbauprogramm für Ki n-
der unter drei Jahren wird quantitativ und qualitativ umg e-
setzt. 
Es wird in Roxel die Modelleinrichtung gebaut und im 
Herbst 2006 eröffnet. 
Darüber hinaus wird mit der Planung weiterer Kindert a-
geseinrichtungen –  z.  B. in Gievenbeck und Handorf -
Dorbaum –   begonnen.  
Zum Entwicklungsschwerpunkt gehört auch, die Träger 
über Umstrukturierungsmöglichkeiten zu beraten und B e-
darfsanpassungen z. B. für den weiteren Ausbau mit u3 -
Plätzen vorzunehmen. 
Flexible und bedarfsgerechte Kindertagesbetreuungsange-
bote zu entwickeln ist ein wichtiges Ziel für das Jahr 2006. 
In dem Zusammenhang bildet die Entwicklung der Kinde r-
tageseinrichtungen zu umfassenden Familienzen tren ein 
zentrales Anliegen. Münster hat sich mit einer st ädt. Ein-
richtung (und weiteren Einrichtungen freier Träger) um die 
Beteiligung im Pilotprojekt des Landes NRW „Weiteren t-
wicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzen t-
ren“ beworben.

Leistungen 
 
 
 35 
Ressourcen Prozess-/ 
Strukturziele 
(Was setzen wir ein?) (Wie müssen wir es tun?) 
Stellen: 230,61 
Ausgaben: 34,15 Mio. €  
 
Einnahmen: 21,91 Mio. €  
 
Reine städt. Ausgaben: 
12,24 Mio. €  
Kosten: 46.889.975 €  
davon für  
Plätze in Krippen 
97.851 €  
Plätze in Krabbelstuben 
609.560 €  
Plätze in kleinen  
altersgemischten Gruppen 
9.289.657 €  
Plätze in  
Kindergartengruppen 
21.398.231 €  
Plätze in Kindergartengrup-
pen mit Über-Mittag-
Betreuung 
2.638.972 €  
Plätze in  
Tagesstättengruppen 
8.627.070 €  
Plätze in großen altersge-
mischten Gruppen 
1.657.681 €  
Plätze in Hortgruppen 
2.195.125 €  
Sonstige Kosten 
375.828 €   
Erlöse: 22.336.249 €  
davon: 
Landeszuschüsse 
15.016.600 €  
Elternbeiträge 
6.546.952 €  
Sonstige Erlöse 
772.697 €  
 
§ Qualitätsmanagement 
betreiben, um die Pro-
zess- und Strukturquali-
tät in Einrichtungen mit 
unterdurchschnittlicher 
Raumgröße und Aus-
stattung sowie die  
Qualität der pädagogi-
schen Interaktionen zu 
verbessern. QuaMS-
Projekt auswerten. 
§ Eng mit Trägern von 
Tageseinrichtungen, 
Fachberatungen, Politik 
und Landesbehörden 
kooperieren. 
§ Berücksichtigung des 
demografischen Fak-
tors bei den entspre-
chenden Altersgruppen 
sowie entsprechende 
Anpassung der Betreu-
ungsangebote in Kin-
dertageseinrichtungen 
§ Monatliche Abfrage der 
in Anspruch genomme-
nen Mittel und Hoch-
rechnung des Jahres-
verbrauches 
 
§ Bedarfsgerechter Aus-
bau der Tagesbetreu-
ungsangebote durch 
Umstrukturierung von 
bestehenden Gruppen 
sowie Schaffung neuer 
Plätze gem. dem  
Tagesbetreuungs-
ausbaugesetz und des 
u3-Ausbauprogramms 
der Stadt Münster 
(Ratsbeschluss vom 
09.02.2005)

Leistungen 
 
 
 36 
Kennzahlen/Statistik: 
 
 2002 2003 2004 2005 
 
Plätze insgesamt: 
davon 
8637 8657 8742 8703 
Plätze in Krippen/Krabbelstuben:    54 
Plätze in kleinen altersgemischten Gruppen:    855 
davon bis 3 Jahre:    342 
 über  3 Jahre:    513 
Plätze in TAG-Gruppen:    70 
Plätze in Kindergartengruppen:    5.133 
Plätze in Kindergartengruppen  
mit Über-Mittag-Betreuung: 
   474 
Plätze in Tagesstättengruppen:    1.485 
Plätze in großen altersgemischten Gruppen:    319 
Plätze in Hortgruppen:    313 
davon für unter 3-jährige Kinder: 
  Versorgungsquote: 
372 
5,0 % 
396 
5,3 % 
401 
5,5 % 
466 
6,4 % 
  für 3 –  6-jährige Kinder: 
  davon ganztags 
  Versorgungsquote: 
7.779 
33,1 % 
102,6 % 
7.777 
33,4 % 
101,9 % 
7.857 
34,5 % 
103,7 % 
7.753 
33,6 % 
103,8 %  
  für schulpflichtige Kinder: 
  Versorgungsquote: 
486 
4,9 % 
484 
4,9 % 
484 
4,9 % 
484 
4,9 %

Leistungen 
 
 
 37 
 
Kosten je Betreuungsform in Euro
9.289.657
21.398.231
2.638.972
8.627.070
1.657.681
2.195.125
375.828
97.851
609.560
Plätze in Krippen
Plätze in Krabbelstuben
Plätze in Kleinen
altersgemischten Gruppen
Plätze in Kindergartengruppen
Plätze in Kindergartengruppen
mit Über-Mittag-Betreuung
Plätze in Tagesstättengruppen
Plätze in großen
altersgemischten Gruppen
Plätze in Hortgruppen
Sonstiges
 
Erlöse in Euro
15.016.600
6.546.952
772.697
Landeszuschüsse
Elternbeiträge
Sonstige Erlöse

Leistungen 
 
 
 38 
Von der Stadt Münster aufgewand-
te durchschnittliche Kosten pro 
Platz (Gesamtsumme für städt. 
Kitas und Kitas freier Träger) 
2005 
Kosten 
in Euro 
§ Plätze in Krippen 
 
16.309 
§ Plätze in Krabbelstuben 
 
12.699 
 
§ Plätze in kleinen alters-
gemischten Gruppen 
 
10.865 
§ Plätze in Kindergartengruppen 
 
4.169 
 
§ Plätze in Kindergartengruppen 
mit Über-Mittag-Betreuung 
 
5.567 
§ Plätze in Tagesstättengruppen 
 
5.809 
§ Plätze in großen alters-
gemischten Gruppen 
 
5.196 
§ Plätze in Hortgruppen 
 
7.013 
 
 
Anzahl der Plätze 
2005 
 
Plätze 
§ Plätze in Krippen 
 
6 
§ Plätze in Krabbelstuben 
 
48 
§ Plätze in kleinen alters-
gemischten Gruppen 
 
855 
§ Plätze in Kindergartengruppen 
 
5.133 
 
§ Plätze in Kindergartengruppen 
mit Über-Mittag-Betreuung 
 
474 
§ Plätze in Tagesstättengruppen 
 
1.485 
§ Plätze in großen alters-
gemischten Gruppen 
 
319 
§ Plätze in Hortgruppen 
 
313

Leistungen 
 
 
 39 
 
16.309
12.699
10.865
4.169
5.567 5.809
5.196
7.013
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
18.000
Plätze in Krippen
Plätze in Krabbelstuben
Kleine altersgemischte Gruppe
Kindergartengruppe
Kindergartengruppe mit ÜMB
Tagesstättengruppe
Große altersgemischte Gruppe
Hortgruppe
Pro Platz Kosten der entsprechenden Betreuungsform in Euro Jahr 2005
 
 
6 48
855
5133
474
1.485
319 313
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
Plätze in Krippen
Plätze in Krabbelstuben
Kleine altersgemischte Gruppe
Kindergartengruppe
Kindergartengruppe mit ÜMB
Tagesstättengruppe
Große altersgemischte Gruppe
Hortgruppe
Anzahl der Plätze in der entsprechenden Betreuungsform im Jahr 2005

Leistungen 
 
 
 
 40 
01.02 Name der Leistung: 
 
Tagespflege für Kinder 
 
Rechtsgrundlagen: 
 
§§ 22, 23, 24, 24 a, 43, 72 a, 90, 99 SGB VIII 
 
 
Zielfenster für das Jahr 2005: 
 
Ergebnis-/ 
Wirkungsziele 
Programm-/ 
Leistungsziele 
 
(Was wollen wir erreichen?) 
 
 
(Was müssen wir tun?) 
§ Verbesserung der 
Vereinbarkeit von  
Familie und Beruf. 
§ Bedarfsgerechte Be-
reitstellung von Tages-
betreuungsplätzen in 
Familien. 
§ Ausbau der Tagespfle-
geverhältnisse um jähr-
lich 30 neue Plätze 
§ Sicherung der Qualität 
in der Tagesbetreuung 
in Familien. 
§ Förderung der individu-
ellen Fähigkeiten des 
Kindes im familiären 
Umfeld. 
 
§ Tagesbetreuungsper-
sonen und Eltern bera-
ten und begleiten. 
§ Nachgefragte Plätze an 
Tagespflegepersonen 
vermitteln. 
§ Neue Tagespflegeper-
sonen gezielt werben 
und qualifizieren. 
§ Qualifizierungsmaß-
nahmen ausbauen und 
Tagesbetreuungsper-
sonen qualifizieren 
§ Die Qualität der Betreu-
ungsplätze überprüfen, 
fördern und sichern. 
§ Die Betreuungsperso-
nen durch gezielte An-
gebote vernetzen. 
Ressourcen Prozess-/ 
Strukturziele 
 
(Was setzen wir ein?) 
 
 
(Wie müssen wir es tun?) 
Stellen:  5,47 
 
Ausgaben: 1,02 Mio. €  
 
Einnahmen: 0,09 Mio. €  
 
Kosten: 1,28 Mio. €  
 
Erlöse: 0,06 Mio. €  
In Kooperation mit den 
Vereinen „Münsteraner 
Tageseltern“ und dem „Ver-
band allein erziehender 
Mütter und Väter“ (VAMV) 
den Bedarf von Eltern ab-
decken,  Qualität weiter 
ausbauen und sichern so-
wie in Kooperation mit den 
Familienbildungsstätten und 
der VHS die Qualifizierung 
weiter ausbauen. 
Kurzdarstellung: 
 
Kindertagespflege ist die Betreuung von Kindern bis zu 
14 Jahren. Besonders Eltern mit Kindern unter 3 Jahren 
favorisieren diese familiennahe und oft flexible, auf die 
Betreuungsbedarfe der Eltern abgestimmte, Betreu-
ungsform. 
Kindertagespflege findet entweder im Haushalt der 
Betreuungsperson (Tagesmutter), im Haushalt der 
Eltern (Kinderfrau) oder in anderen geeigneten  
Räumen statt. 
In der Betreuung in Familien werden Kinder alleine, mit 
Geschwistern, mit den Kindern der Tagesmutter oder 
mit bis zu 4 weiteren Tageskindern betreut. Die Kinder 
werden in der Regel 3 - 5 Tage in der Woche betreut 
mit einem täglichen Betreuungsumfang von 1 - 12 
Stunden. Auch andere Betreuungsvarianten wie Wo-
chenendbetreuung oder über Nacht Betreuung sind 
möglich. 
Die Beratungsstelle für Kindertagespflege und der 
Verein Münsteraner Tageseltern e. V. beraten, vermit-
teln, begleiten stadtteilorientiert Eltern und Tages-
betreuungspersonen 
 
Schwerpunkt im Jahr 2005: 
 
§ Abschluss der ersten (auf die Grundqualifizierung 
aufbauende) Tagesmütterausbildung mit Volks-
hochschulzertifikat für 13 Frauen, Anerkennung 
des Zertifikates durch den Bundesverband für  
Kinderbetreuung in Tagespflege e. V. 
§ Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes 
(TAG) in Münster 
§ Ausbau der Betreuung bei Tagespflegepersonen 
um 30 Plätze entsprechend dem Programm Aus-
bau der Plätze für unter 3-Jährige (u3) 
§ Standardmäßiger Ausbau der Grundqualifizierung 
für alle Tagespflegepersonen 
§ Finanzierung der Kindertagesbetreuung bei  
Tagespflegepersonen in Abhängigkeit von deren 
Qualifizierung, Einführung eines Stufenmodells 
§ Gleichstellung der Kindertagespflege mit institutio-
nellen Betreuungsformen in Bezug auf die  
Beitragsfreiheit von Geschwisterkindern und  
den Wegfall des Vermögenseinsatzes. 
§ Aktualisierung sämtlicher Informationsmaterialien 
für Eltern und Tageseltern 
§ Einführung des Feststellungsbescheides (Bestäti-
gung der Erforderlichkeit und Eignung der Tages-
pflegeperson) für Eltern 
§ Die 5. Fachtagung für Tagesbetreuungspersonen  
mit 50 Teilnehmerinnen aus der Stadt Münster  
zum Thema: „Dem Burnout vorbeugen“

Leistungen 
 
 
 
 41 
Ausblick für das Jahr 2006: 
 
§ Weitere Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben 
durch die Novellierung des SGB VIII 
§ Erstattung der Beiträge der Unfallversicherung  
für Tagesbetreuungspersonen 
§ Erstattung des hälftigen Versicherungsbeitrages 
zur Alterssicherung  für Tagespflegepersonen 
§ Umsetzung der vom Land geforderten neuen Kin-
der- und Jugendhilfestatistik 
§ Weiterer Ausbau der Plätze entsprechend dem  
u3-Programm 
§ Neuerstellung von Informationsmaterialien 
§ Standardmäßiger Ausbau der Grundqualifizierung 
für alle Tagesbetreuungspersonen 
- Qualifizierungsanbote: 
- Vorbereitungskurs 
- Grundkurs 
- Erste-Hilfe-Kurs 
- 2. Kurs: Tagesmütter und -väter qualifizieren 
sich (TMQ) 
- Fachtagung 
- Begleitkurs 
- Qualifizierung in Tagesmüttertreffen 
- Auffrischungskurse 
§ Mitwirkung der Kindertagespflege im Projekt 
„Familienzentrum“ (Konzeptphase) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
0
1000
2000
3000
4000
5000
2000 2001 2002 2003 2004 2005
Unterrichtseinheiten
 
 
Kennzahlen/Statistik: 
 
 2002 2003 2004 2005 
 
Erstberatung von Eltern: 500 540 555 510 
Neuvermittlungen: 336 274 331 358 
Bestehende Tagespflegeverhältnisse  
(absolut, städt. betreut): 
515 494 507 485 
Teilnehmerstunden für Qualifizierungsmaßnahmen: 1491 1625 2026 4926 
Teilnehmer/innen Qualifizierungsmaßnahmen: 127 122 182 305 
Begleitete Tagesmütter-Treffen: k. A. k. A. 50 50 
Verleih von Ausstattungsgegenständen: k. A. k. A. 250 270 
Veröffentlichungen zur Tagespflege: k. A. k. A. 5 12 
Neue qualifizierte Tagespflegepersonen:    26

Leistungen 
 
 
 
 42 
01.03 Name der Leistung: 
 
Tagesbetreuung von Kindern in Gruppen 
außerhalb des GTK 
 
Rechtsgrundlagen: 
 
§§ 22, 25 SGB VIII 
 
Zielfenster für das Jahr 2005: 
 
Ergebnis-/ 
Wirkungsziele 
Programm-/  
Leistungsziele 
 
(Was wollen wir erreichen?) 
 
 
(Was müssen wir tun?) 
§ Die Möglichkeiten für 
Eltern verbessern,  
Familie und Beruf zu 
vereinbaren. 
§ Die körperlichen, geis-
tigen  und emotionalen 
Fähigkeiten der Kinder 
fördern. 
 
§ Die Ganztagsbetreuung 
von Schulkindern  
sichern und Schulfä-
higkeit von Kindern  
unterstützen. 
 
§ Das Angebot an  
Plätzen in den Gruppen 
bedarfsgerecht weiter-
entwickeln. 
§ Die pädagogische 
Qualität der Betreuung 
von Kindern in den 
Gruppen optimieren 
und sichern. 
§ In Stadtteilen, in denen 
kein Angebot der offe-
nen Ganztagsschulan-
gebot für Schulkinder 
besteht, alternative 
Schulkinderbetreu-
ungsangebote sicher-
stellen 
Ressourcen Prozess-/ 
Strukturziele 
 
(Was setzen wir ein?) 
 
 
(Wie müssen wir es tun?) 
Stellen: 1,95  
 
Ausgaben:  0,43 Mio. €  
 
Einnahmen:  0,01 Mio. €  
 
Kosten:  0,68 Mio. €  
 
Erlöse: 0,03 Mio. €  
In Zusammenarbeit mit dem 
Verein „Eltern helfen Eltern“ 
e. V., dem die meisten als 
Eltern-Kind-Gruppen orga-
nisierten Spielgruppen 
angeschlossen sind, das 
Betreuungspersonal und 
freie Träger qualifizieren, 
beraten und begleiten. 
 
 
Kurzdarstellung: 
 
Tagesbetreuung von Kindern in Gruppen, die mit frei-
willigen städtischen Mitteln gefördert werden - dazu 
gehören 
§ die Förderung von unter 3-jährigen Kindern in 
Spielgruppen, die von Eltern selbst organisiert 
werden (private Eltern-Kind-Gruppen) oder die von 
Trägern der freien Jugendhilfe oder auch von Pri-
vatpersonen betrieben werden 
§ die Förderung von unter 3-jährigen Kindern in 
„Halbtagsgruppen“, die an 5 Tagen wöchentlich 
vormittags geöffnet haben –  von Eltern selbst or-
ganisiert oder von Trägern der freien Jugendhilfe 
betrieben 
§ die Förderung von Kindern in Schulkindgruppen - 
von Eltern selbst organisiert oder von Trägern der 
freien Jugendhilfe betrieben 
 
Schwerpunkt im Jahr 2005: 
 
§ Unterstützung, Beratung und finanzielle Förderung 
der Gruppen außerhalb GTK.  
§ Vermittlung der Kinder nachfragender Eltern in 
diese Gruppen. 
§ Verlagerung der Schulkinderbetreuungsangebote 
in offene Ganztagsgrundschulen (OGS). 
 
Ausblick für das Jahr 2006: 
 
§ Das Spielgruppenangebot soll sichergestellt  
werden. 
§ Verlagerung von Schulkinderbetreuungsangeboten 
an Standorte, wo Ganztagsschulangebote fehlen. 
§ Gemeinsamer Fachtag zur Bildung unter 3-
Jähriger mit „Eltern helfen Eltern“ e. V. und  
Paritätischem Wohlfahrtsverband

Leistungen 
 
 
 
 43 
Kennzahlen/Statistik: 
 
 2002 2003 2004 2005 
 
Plätze in Spielgruppen: 960 1.000 1.000 980 
Plätze in Halbtagsgruppen: 51 59 59 92 
Plätze in Schulkindgruppen: 180 226 226 43

Leistungen 
 
 
 
 44 
02.01 Name der Leistung: 
 
Kinder- und Jugendarbeit 
 
Rechtsgrundlagen: 
 
§§ 11 und 12 SGB VIII 
 
Zielfenster für das Jahr 2005: 
 
Ergebnis-/ 
Wirkungsziele 
Programm-/ 
Leistungsziele 
 
(Was wollen wir erreichen?) 
 
 
(Was müssen wir tun?) 
§ Bereitstellen bedarfsge-
rechter, bezirksbezo-
gener Angebote 
§ Sicherung der Qualität 
§ Gewährleistung der 
Trägervielfalt 
§ Weiterentwicklung der 
Betreuungsangebote in 
den Ferien 
§ Vernetzung der Ange-
bote mit schulischen 
Angeboten 
§ Angebote von Trägern 
der Kinder- und  
Jugendarbeit im  
Rahmen des Berichts-
wesens bezirksbezo-
gen abbilden 
§ Abstimmung der Ange-
bote und Beratung der 
Träger 
§ Ausbau der Kooperati-
on zwischen Jugendar-
beit und Schule 
§ Planungssicherheit für 
Träger herstellen 
Ressourcen Prozess-/ 
Strukturziele 
 
(Was setzen wir ein?) 
 
 
(Wie müssen wir es tun?) 
Stellen: 32,44  
 
Ausgaben: 2,67 Mio. €  
 
Einnahmen:  0,68 Mio. €  
 
Kosten:  6,39 Mio. €  
 
Erlöse
: 0,68 Mio. €  
§ Aufstellung eines 
kommunalen Jugend-
förderplanes 
§ Weiterentwicklung der 
Instrumente zur Quali-
tätssicherung und  
-entwicklung 
§ Bezirksbezogene Ver-
netzung, Weiterent-
wicklung der Kommuni-
kationsstrukturen im 
Stadtteil (Arbeitskreise 
etc.) 
 
Kurzdarstellung: 
 
Auf Grundlage der §§ 11 und 12 SGB VIII wird Kinder- 
und Jugendarbeit für junge Menschen im Alter von 6 bis 
27 Jahren organisiert. Durchgeführt werden diese An-
gebote von: 
§ Freien Trägern 
§ Jugendverbänden 
§ Jugendgruppen 
§ Initiativen und 
§ Vom öffentlichen Träger der Jugendhilfe 
 
Schwerpunkt im Jahr 2005: 
 
§ Eröffnung der Kinder- und Jugendeinrichtung in 
Albachten „Albatros“ 
§ Eröffnung der Kinder- und Jugendeinrichtung in 
Hiltrup-West „37 Grad“ 
§ Organisation der Ferienbetreuung im Rahmen  
der Offenen Ganztagsschule 
§ Eröffnung der Jugendarbeit in Roxel in den  
Räumen in der Schelmenstiege 
 
Ausblick für das Jahr 2006: 
 
§ Fertigstellung der Kinder- und Jugendeinrichtung  
in Roxel 
§ Planung der Kinder- und Jugendeinrichtung in 
Handorf-Dorbaum 
§ Fertigstellung des kommunalen Kinder- und  
Jugendförderplanes 
§ Durchführung eines Jungentages

Leistungen 
 
 
 
 45 
Kennzahlen/Statistik: 
 
 2002 2003 2004 2005 
 
Einrichtungen in der Förderstruktur, davon: 
Stadtbezirk Münster- Mitte 
in den Außenstadtbezirken 
 
sowie in Trägerschaft von 
freien Trägern: 
und vom öffentlichen Träger der Jugendhilfe: 
36 
14 
22 
 
 
30 
6 
36 
14 
22 
 
 
30 
6 
36 
14 
22 
 
 
30 
6 
36 
13 
23 
 
 
30 
6 
Öffnungsstunden der Einrichtungen insgesamt: 
Öffnungsstunden im Stadtbezirk Münster– Mitte: 
Öffnungsstunden in den Außenstadtbezirken: 
50.519 
18.969 
31.550 
44.801 
16.467 
28.334 
45.250 
16.979 
28.271 
42.316 
14.749 
27.567 
Durchgeführte Qualitätszirkel: 2 2 2 1 
Ganztagsbetreuung in den Ferien (Stunden insgesamt): 
davon im Rahmen Offener Ganztagsschule: 
Betreute Kinder: 
davon im Rahmen Offener Ganztagsschule: 
 2479 
 
841 
2507 
 
1086 
3003 
968 
985 
514

Leistungen 
 
 
 
 46 
02.02  Name der Leistung: 
 
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 
 
Rechtsgrundlagen: 
 
§ 14 SGB VIII 
Jugendschutzgesetz (JuSchG) 
Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG) 
 
Zielfenster für das Jahr 2005: 
 
Ergebnis-/ 
Wirkungsziele 
Programm-/ 
Leistungsziele 
 
(Was wollen wir erreichen?) 
 
 
(Was müssen wir tun?) 
Eltern, Erziehungsberech-
tigte und Multiplikatoren 
dazu befähigen, dass sie 
Kinder und Jugendliche vor 
gefährdenden Einflüssen 
schützen und ihnen Grund-
lagen für eine eigene Kritik-
fähigkeit und Eigenverant-
wortung vermitteln können. 
§ auf aktuelle Jugend-
schutzthemen auf-
merksam machen, 
§ über die gesetzlichen 
Jugendschutzbestim-
mungen informieren, 
§ die Elternkompetenz in 
Erziehungsfragen för-
dern, 
§ Multiplikatoren dazu 
anregen, sich über ihre 
bestehenden Konzepte 
auszutauschen. 
Ressourcen Prozess-/ 
Strukturziele 
 
(Was setzen wir ein?) 
 
 
(Wie müssen wir es tun?) 
Stellen:  0,88 
 
Ausgaben:  0,01 Mio. €  
 
Einnahmen:  0,00 Mio. €  
 
Kosten:  0,03 Mio. €  
 
Erlöse:  0,00 Mio. €  
§ Eltern und Multiplikato-
ren beraten und ggf.  
an Fachdienste weiter-
vermitteln, 
§ Kontakte zu Fachdiens-
ten und Behörden hal-
ten, 
§ Präventive Maßnah-
men von freien Trägern 
anregen und fördern, 
§ Materialien bereitstel-
len, 
§ Elternbriefversand, 
§ Öffentlichkeitsarbeit 
 
Kurzdarstellung: 
 
Neben dem ordnungsrechtlichen und strukturellen 
Kinder- und Jugendschutz ist der erzieherische,  
präventive Kinder- und Jugendschutz ein zentrales 
Aufgabenfeld.  
Zu seinen Zielgruppen zählen Kinder, Jugendliche  
und junge Erwachsene sowie Eltern, Erziehungsbe-
rechtigte und Multiplikatoren. 
 
Themenschwerpunkte des Kinder- und Jugendschutzes 
sind: Medien, Gewalt, Okkultismus, Freizeit und Kon-
sum 
 
Schwerpunkt im Jahr 2005: 
 
§ Durchführung der Informationsveranstaltung  
„Kinder im Internet –  Gefahren, die keiner kennt“ 
in Kooperation mit dem AK Gewalt in Familien 
§ Beteiligung an der Alkoholpräventionskampagne 
„Voll ist out“ in Kooperation mit der Fachstelle 
Suchtvorbeugung für Eltern, Schulen, Gewerbe- 
und Handel sowie für Jugendliche 
§ Beschreibung des Handlungsfeldes erzieherischer 
Kinder- und Jugendschutz im kommunalen  
Jugendförderplan 
 
Ausblick für das Jahr 2006: 
 
§ Weiterführung der „Voll ist out“ Kampagne insbe-
sondere zu Karneval 2006 in Kooperation mit der 
Fachstelle Suchtvorbeugung 
§ Informationsveranstaltungen für Multiplikatoren  
zu aktuellen Themen des Kinder- und Jugend-
schutzes 
§ Multiplikatorenveranstaltungen zur Medienkompe-
tenz mit dem Fokus Internet 
§ Errichtung von kontinuierlichen Kommunikations-
strukturen der beteiligten Akteure

Leistungen 
 
 
 
 47 
Kennzahlen/Statistik: 
 
 2002 2003 2004 2005 
 
Beratungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene: 120 130 125 95 
Multiplikatorenberatungen: 247 265 280 210 
Herausgegebene Materialien: 550 550 1.100 1.000 
Verschickte Elternbriefe: 33.677 33.624 34.109 34.621

Leistungen 
 
 
 
 48 
03.01  Name der Leistung: 
 
Jugendsozialhilfen 
 
Rechtsgrundlagen: 
 
§ 13 SGB VIII 
 
Zielfenster für das Jahr 2005: 
 
Ergebnis-/ 
Wirkungsziele 
Programm-/ 
Leistungsziele 
 
(Was wollen wir erreichen?) 
 
 
(Was müssen wir tun?) 
Sozialpädagogische Ange-
bote sicherstellen und ent-
wickeln, um soziale Be-
nachteiligungen und indivi-
duelle Beeinträchtigungen 
auszugleichen. 
§ Integrationsangebote 
für Zugewanderte or-
ganisieren 
§ Niedrigschwellige  
Zugangswege zu Hilfe-
systemen für sozial 
Benachteiligte sicher-
stellen 
Ressourcen Prozess-/ 
Strukturziele 
 
(Was setzen wir ein?) 
 
 
(Wie müssen wir es tun?) 
Stellen: 2,31 
 
Ausgaben:  0,43 Mio. €  
 
Einnahmen:  0,00 Mio. €  
 
Kosten: 1,91 Mio. €  
 
Erlöse:  0,02  Mio. €  
§ Wohnortnah 
§ in Kooperation mit den 
Akteuren in den unter-
schiedlichen Bereichen 
§ sozialraumorientiert 
§ zielgruppen- und     
szeneorientiert 
 
 
Kurzdarstellung: 
 
Die Jugendsozialhilfen umfassen die sozialpädagogi-
schen Maßnahmen und Projekte in den Bereichen  
§ aufsuchende Jugendsozialarbeit  
§ Wohnhilfen für wohnungslose junge Menschen  
§ Wohnhilfen nach § 13 III SBG VIII 
§ Integrations- und Migrationshilfen für ausgesiedelte 
junge Menschen und Flüchtlinge  
Alle Angebote richten sich an die Zielgruppe der 
individuell beeinträchtigten und sozial benachteiligten 
jungen Menschen. 
Die Bereiche Integrationshilfen und Wohnhilfen umfas-
sen hier Trägerberatung und -förderung. 
 
Schwerpunkt im Jahr 2005: 
 
§ Individuelle Auswirkungen der Hartz-
Gesetzgebung, die veränderten Rahmenbedingun-
gen und die Umstrukturierung des Sozialhilfesys-
tems 
§ Integration von Kindern und Jugendlichen aus 
Flüchtlingsfamilien in Regeleinrichtungen 
§ Erstellung eines Konzeptes für Migration 
 
Ausblick für das Jahr 2006: 
 
§ Durchführung einer Fachtagung für interkulturelle 
Arbeit 
§ Durchführung der Wanderausstellung „anders - 
cool“ zu Migration 
§ Konzeption und Durchführung eines sozialen  
Kompetenztrainings mit Jugendlichen und jungen 
Erwachsenen zur sekundären Suchtprävention

Leistungen 
 
 
 
 49 
Kennzahlen/Statistik: 
 
 2002 2003 2004 2005 
 
Wohnplätze und -projekte: 7 7  
(5 ab 9/03) 
5 5  
(1 ab 09/05 
Namentlich bekannte Personen im Rahmen  
der aufsuchenden Arbeit beraten und begleitet 240 227 216 169

Leistungen 
 
 
 
 50 
03.02  Name der Leistung: 
 
Jugendhilfe an den Schulen im Rahmen 
der Jugendsozialarbeit 
 
Rechtsgrundlagen: 
 
§ 13 SGB VIII in Verbindung mit § 81 SGB VIII 
 
Zielfenster für das Jahr 2005: 
 
Ergebnis-/ 
Wirkungsziele 
Programm-/ 
Leistungsziele 
 
(Was wollen wir erreichen?) 
 
 
(Was müssen wir tun?) 
§ Stärkung persönlicher 
Kompetenzen der 
Schülerinnen und 
Schüler 
§ Vermeidung negativer 
Schulkarrieren 
§ Reintegration in das 
Regelschulsystem 
§ Sicherstellung und 
Weiterentwicklung der 
Jugendhilfeangebote 
für benachteiligte Ju-
gendliche in Münster 
§ Sicherstellung der 
Präsenz an unter-
schiedlichen Schulen 
§ Frühzeitige Unterstüt-
zung von Schülerinnen 
und Schülern 
Ressourcen Prozess-/ 
Strukturziele 
 
(Was setzen wir ein?) 
 
 
(Wie müssen wir es tun?) 
Stellen:  9,61  
 
Ausgaben:  0,53 Mio. €  
 
Einnahmen:  0,00 Mio. €  
 
Kosten: 1,10 Mio. €  
 
Erlöse:  0,00 Mio. €  
§ Vernetzung mit  
anderen Anbietern 
§ Definition klarer  
Zuständigkeiten 
§ Entwicklung von  
integrierten Schulent-
wicklungs- und Ju-
gendhilfeplanung-
sinstrumenten 
 
Kurzdarstellung: 
 
Die Leistung umfasst: 
§ Eigene Angebote für die Zielgruppe der Schülerin-
nen und Schüler und Lehrkräfte in den Hauptschu-
len und der städtischen Förderschule für soziale 
und emotionale Entwicklung 
§ Trägerförderung in den Bereichen Lernhilfen, 
Hausaufgaben- und therapeutische Hilfen für indi-
viduell beeinträchtigte und sozial benachteiligte 
Kinder und Jugendliche 
§ Abstimmung der Angebote der Jugendhilfe mit der 
Schulentwicklungsplanung 
 
Schwerpunkt im Jahr 2005: 
 
§ Durchführung des 5. Werkstattgespräches  
Jugendhilfe - Schule 
§ Entwicklung eines abgestimmten Verfahrens bei 
Schulpflichtverletzung in Zusammenarbeit mit  
dem Amt für Schule und Weiterbildung und der 
Schulaufsicht 
§ Definition von Angeboten für Benachteiligte an 
offenen Ganztagsschulen 
§ Überarbeitung der Konzeption „Jugendhilfe an  
den Hauptschulen“ 
 
Ausblick für das Jahr 2006: 
 
§ Einbindung in die Entwicklung von Angeboten an 
Ganztagsschulen  
§ Durchführung eines ersten dezentral organisierten 
Werkstattgespräches Jugendhilfe –  Schule im 
Stadtbezirk Nord 
§ Weiterentwicklung des Konzeptes „Fallkonferen-
zen“ an Schulen in Zusammenarbeit mit dem 
Kommunalen Sozialdienst

Leistungen 
 
 
 
 51 
Kennzahlen/Statistik: 
 
 2002 2003 2004 2005 
 
Kontakte in Hauptschulen: 445 455 494 445 
Sozialpädagogisch betreute Gruppenfahrten in der städt. 
Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung: 4 4 3 4 
Stunden Präsenz an den Hauptschulen pro Woche: 70 70  
(80 ab 10/03) 80 80 
Stunden Präsenz an einer Realschule: k.A. k.A. 5 5 
Sozialpädagogische Intensivbetreuungen in der städt. 
Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung: 8 14 21 17 
Schülerinnen und Schüler in der städt. Förderschule für 
soziale und emotionale Entwicklung: 171 178 182 182 
VOSF-Verfahren an der städt. Förderschule für soziale 
und emotionale Entwicklung: 75 76 52 69 
Rückführungen der städt. Förderschule für soziale und 
emotionale Entwicklung: 36 33 23 34 
in Lernhilfen geförderte Kinder: 480 405 320 270

Leistungen 
 
 
 
 52 
03.03 Name der Leistung: 
 
AIM jugend+, Jugendberufshilfen 
 
Rechtsgrundlagen: 
 
§ 13 SGB VIII; § 16 Abs. 2 SGB II 
 
 
Zielfenster für das Jahr 2005: 
 
Ergebnis-/ 
Wirkungsziele 
Programm-/ 
Leistungsziele 
 
(Was wollen wir erreichen?) 
 
 
(Was müssen wir tun?) 
Zum Ausgleich sozialer 
Benachteiligungen oder zur 
Überwindung individueller 
Beeinträchtigungen Jugend-
liche bei der beruflichen 
Ausbildung, Eingliederung 
in die Arbeitswelt und sozia-
len Integration fördern. 
Die jeweiligen Maßnahmen 
der einzelnen Leistungsge-
setze (SGB III, SGB II, SGB 
VIII) in ihrer Betreuungsin-
tensität auf die Jugendli-
chen und junge Erwachse-
nen mit unterschiedlichen 
Schwierigkeiten, unter-
schiedlichen Stärken und 
unterschiedlichem Betreu-
ungsbedarf abstimmen.  
Ziel muss es in jedem Fall 
sein, die jeweils vorhande-
nen Ressourcen im Interes-
se einer erfolgreichen beruf-
lichen und sozialen Einglie-
derung junger Menschen 
bestmöglich zu nutzen. 
Ressourcen Prozess-/ 
Strukturziele 
 
(Was setzen wir ein?) 
 
 
(Wie müssen wir es tun?) 
Stellen:  4,25  
 
Ausgaben: 2,04 Mio. €  
 
Einnahmen:  0,77 Mio. €  
 
Kosten:  0,01 Mio. €  
 
Erlöse
: 0,00 Mio. €  
Der Zugang zu den Leis-
tungen muss so gestaltet 
werden, dass die für eine 
Berufsintegration notwendi-
ge Hilfestellung geleistet 
wird. Dies setzt eine ziel-
gruppenorientierte und 
geschlechterdifferenzierte 
Herangehensweise voraus.  
Dies bedeutet, dass Frauen 
und Männer gleichermaßen 
ihre Qualifikation verbes-
sern, ihre Fähigkeiten ein-
setzten und sich beruflich 
fortentwickeln können. 
Kurzdarstellung: 
 
§ Ziel der Jugendberufshilfe ist es, möglichst viel 
Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung 
und qualifizierte Arbeit zu bringen. 
§ Sicherung des Übergangs Schule –  Beruf in enger 
Vernetzung mit Kooperationspartnern  
 
Schwerpunkt im Jahr 2005: 
 
Erklärtes Ziel der Arbeitsmarktreformen ist die Über-
windung der Jugendarbeitslosigkeit. Junge Menschen 
ohne Arbeit und Ausbildung können in vielen Fällen 
sowohl unter den Anwendungsbereich des SGB II und 
SGB III als auch unter das SGB VIII fallen.  
Die Abgrenzung der Aufgaben der Leistungsträger 
bestimmt sich nach dem Zuschnitt der Zielgruppen und 
nach dem Auftrag und Inhalt der Leistungsgesetze 
sowie deren Zielrichtung. Dies erfordert von den Trä-
gern der Leistungen eine enge Kooperation, die aufge-
baut wurde. Durchführung der 1. Jugendkonferenz. 
 
Ausblick für das Jahr 2006: 
 
Der weitere Ausbau der Kooperation und die Versteti-
gung wird forciert, um die Ressourcen des SGB II, SGB 
III und SGB VIII nicht nebeneinander, sondern mög-
lichst aufeinander abgestimmt einzusetzen.  
Hierbei muss auch auf die Wirtschaftlichkeit geachtet 
werden. Konkret bedeutet dies auch, dass Drittmittel 
(z. B. Europäischer Sozialfond, Bundes- und Landes-
mittel) akquiriert werden. 
Durchführung der 2. Jugendkonferenz.

Leistungen 
 
 
 
 53 
Kennzahlen/Statistik: 
 
 2002 2003 2004 2005 
 
Arbeitslose junge Menschen unter 25 Jahren  
(Jahresdurchschnitt): 1.134 1.038 1.255 1.365 
Teilnehmer/innen Stadtteilwerkstatt-Nord k. A. 18 15 42 
Über AIM jugend+ geförderte Maßnahmeplätze 
(incl. in 2004 begonnener Maßnahmen) 
davon weiblich: 
 männlich: 
k. A. k. A. k. A. 158 
 
75 
83 
Jugend in Arbeit+  (ESF-Landesprogramm) 67 82 159 5

Leistungen 
 
 
 
 54 
04.01  Name der Leistung: 
 
Suchtprävention 
 
Rechtsgrundlagen: 
 
SGB VIII §1 Abs. 3; §11 Abs. 1 u. 3; § 13 Abs. 1; § 
14 Landesprogramm gegen Sucht NRW 
 
Zielfenster für das Jahr 2005: 
 
Ergebnis-/ 
Wirkungsziele 
Programm-/ 
Leistungsziele 
 
(Was wollen wir erreichen?) 
 
 
(Was müssen wir tun?) 
§ Eine hohe Lebenskom-
petenz junger Men-
schen und ein verant-
wortungsvoller Umgang 
mit Suchtmitteln. 
§ Für eigenständige 
Suchtprävention quali-
fizierte Multiplika-
tor/innen.  
§ Die Ressourcen für die 
Suchtprävention in 
Münster bündeln. 
§ Die Sensibilisierung der 
münsterschen Bevölke-
rung für Sucht und 
Suchtvorbeugung 
§ Information und  
Präventionsberatung 
für Multiplikator/innen 
anbieten. 
§ Projekte entwickeln  
und begleiten. 
§ Fortbildungen und 
Fachtagungen anbie-
ten. 
§ Die Öffentlichkeit über 
Suchtursachen und  
-vorbeugung informie-
ren. 
§ Suchtpräventive Ange-
bote in Münster koordi-
nieren und vernetzen. 
Ressourcen Prozess-/ 
Strukturziele 
 
(Was setzen wir ein?) 
 
 
(Wie müssen wir es tun?) 
Stellen: 2,20  
 
Ausgaben:  0,03 Mio. €  
 
Einnahmen:  0,03 Mio. €  
 
Kosten:  0,27 Mio. €  
 
Erlöse: 0,02 Mio. €  
§ Die unterschiedlichen 
Adressaten mit ziel-
gruppenspezifischen 
Konzepten erreichen 
§ suchtpräventive Ange-
bote in Münster anre-
gen und koordinieren 
§ langfristig angelegte 
Kampagnen entwickeln 
und etablieren 
 
Kurzdarstellung: 
 
Multiplikator/innen für Suchtvorbeugung, insbes. aus 
Schule und Jugendhilfe, werden in ihrem fachlichen 
Handeln  
§ informiert, beraten und unterstützt zu allen  
suchtpräventiven Fragestellungen, 
§ dazu motiviert, Suchtprävention in den Erziehungs- 
und Lehralltag zu integrieren und/ oder strukturelle 
Rahmenbedingungen zu fördern, durch die Sucht-
risiken minimiert werden und 
§ für eigenständige Suchtpräventionsarbeit mit  
jungen Menschen und ihren Betreuungs- und  
Bezugspersonen qualifiziert. 
 
Schwerpunkt im Jahr 2005: 
 
§ Alkoholpräventionskampagne „VOLL ist OUT“, eine 
Initiative mit vielen unterschiedlichen Angeboten 
und Aktionen für Jugendliche, Eltern, Schule,  
Jugendhilfe, Handel und Gewerbe und mit dem 
Ziel der Auseinandersetzung mit dem eigenen 
Konsumverhalten und dem Erlernen eines verant-
wortungsvollen Umgangs mit Alkohol.  
§ Umsetzung SeM –  sekundäre Suchtprävention für 
spätausgesiedelte junge Menschen in Münster;  
ein bundesweites Modellprojekt in Kooperation mit 
dem LWL, gefördert durch das Bundesamt für  
Migration und Flüchtlinge 
§ Peerschulungen in der off. Jugendarbeit nach dem 
Konzept „Peers wissen mehr“ des LWL 
 
Ausblick für das Jahr 2006: 
 
§ Fortführung und Weiterentwicklung der Alkoholprä-
ventionskampagne „VOLL ist OUT“ 
§ Umsetzung des Modellprojektes „SeM –  Sekundä-
re Suchtprävention mit spätausgesiedelten  
Jugendlichen in Münster“  
§ Erarbeitung neuer Konzepte zur Sekundärpräven-
tion im Rahmen der Zusammenführung von Sucht-
prävention, Streetwork und Jugendberatung   
§ „Peers wissen mehr“ - Peerschulungen zur Sucht-
prävention in der offenen Jugendarbeit   
§ Fortschreibung bewährter Konzepte zur Suchtvor-
beugung in weiterführenden Schulen 
§ Verankerung struktureller Prävention in Schule und 
Jugendhilfe (Regelwerke, Maßnahmenkataloge) 
§ Intensivierung der Kooperationsbezüge und Absi-
cherung der Arbeit des Vereins eve&rave Münster

Leistungen 
 
 
 
 55 
Kennzahlen/Statistik: 
 
 2002 2003 2004 2005 
 
Präventionsberatungen: 230 240 190 225 
Schülerseminare und Informationsveranstaltungen*: 120 90 57 63 
Projektentwicklungen und -begleitungen: 15 46 49 30 
durchgeführte Fortbildungstage: 18 14 17 27 
*Informationsveranstaltungen der Fachstelle Drogenberatung einschl. Suchtpr ävention

Leistungen 
 
 
 
 56 
04.02  Name der Leistung: 
 
Suchtbegleitende und ausstiegsorientierte Hilfen 
 
Rechtsgrundlagen: 
 
§ 1 Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII i.V.m. § 8 Abs. 3 SGB VIII, 
§ 1 KJHG, § 2 Abs. 5 KJHG (§ 35a SGB VIII) 
 
Zielfenster für das Jahr 2005: 
 
Ergebnis-/ 
Wirkungsziele 
Programm-/ 
Leistungsziele 
 
(Was wollen wir erreichen?) 
 
 
(Was müssen wir tun?) 
§ Sofort helfen, das  
Überleben sichern  
und Schaden  
begrenzen. 
§ Die Öffentlichkeit ent-
lasten, das Thema 
Sucht versachlichen 
und dadurch für mehr 
Akzeptanz zu sorgen. 
§ Betroffene in die Ge-
sellschaft beruflich und 
sozial reintegrieren. 
§ Ein akzeptierendes, 
suchtbegleitendes,  
offenes Angebot für 
Drogengebraucher 
schaffen 
§ Elternarbeit organisie-
ren und Selbsthilfe  
fördern 
§ Stationäre Ausstiegs-
prozesse vorbereiten, 
begleiten und die 
Nachsorge sichern 
 
Ressourcen Prozess-/ 
Strukturziele 
 
(Was setzen wir ein?) 
 
 
(Wie müssen wir es tun?) 
Stellen: 7,55  
 
Ausgaben:  0,26 Mio. €  
 
Einnahmen: 0,07 Mio. €  
 
Kosten: 0,86 Mio. €  
 
Erlöse
: 0,10 Mio. €  
§ Hilfen für Drogengebrau-
cher vor, während (auf-
suchend) und nach der 
Haft anbieten 
§ niedrigschwellige Ange-
bote vorhalten. 
§ einen Elternkreis einrich-
ten und begleiten 
§ die Selbsthilfegruppen 
unterstützen 
 
Kurzdarstellung: 
 
Drogenabhängige werden auf ihren Wegen begleitet. 
Es wird eine breite Palette begleitender Hilfen angebo-
ten, um die Zeit des Ausprobierens  und Experimentie-
rens mit legalen und illegalen Drogen mit möglichst 
geringen Risiken zu überstehen.  
Um die Bedürfnisse und Konsumgewohnheiten der 
Szenen zu berücksichtigen, arbeiten wir eng mit Ehe-
maligen und Selbsthilfeinitiativen zusammen.  
Dabei werden die gesamte Familie aber auch der be-
troffene Bürger einbezogen, wobei Freiwilligkeit und 
Anonymität jederzeit garantiert werden. 
 
Schwerpunkt im Jahr 2005: 
 
§ Optimierung der Versorgung von Jugendlichen mit 
problematischen Konsummustern 
§ Weiterentwicklung des Schwerpunktes „Sucht und 
Migration“ 
§ Aufarbeitung der offenen Fragen im Zusammen-
hang mit der Umsetzung von Hartz IV für unser 
Klientel 
§ Mitwirkung der Drogenhilfe an den Eingliederungs-
leistungen nach SGB II 
§ Umsetzung der „Qualitätssicherung der Drogen-
hilfe durch Dokumentation und Statistik“  
 
 
Ausblick für das Jahr 2006: 
 
§ Optimierung der Versorgung von Jugendlichen  
mit  problematischem Cannabiskonsum 
§ Einführung des Qualitätsmanagements nach 
EFQM in der Drogenhilfe 
§ Qualitätssicherung der Drogenhilfe durch  
Dokumentation und Statistik 
§ Unterstützung von Wohnprojekten für  
Drogengebraucher 
§ Ausbau des Modells „Haftvermeidung“

Leistungen 
 
 
 
 57 
Kennzahlen/Statistik: 
 
 2002 2003 2004 2005 
 
Offene Sprechstunden: 151 151 151 245 
davon  „Offene Sprechstunde“ k. A. k. A. k. A. 151 
 „Frauensprechstunde“ k. A. k. A. k. A. 47 
 „Jugendsprechstunde“ k. A. k. A. k. A. 47 
Kontakte in der offenen Sprechstunde: k. A. k. A. 755 k. A. 
Elternberatungen: k. A. 413 k. A. 498 
Offene Angebotstage im suchtbegleitenden Bereich: 100 100 100 100 
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich: 5.732 4.775 4.912 6.000 
Klientenkontakte im ausstiegsorientierten Bereich 4.954 5.510 5.221 5.303 
Gruppenangebotstage: 50 50 72 159 
davon: „Cleangruppe“ *) k. A. k. A. k. A. 48 
 „EKS-Gruppe“ **) k. A. k. A. k. A. 48 
 „Elternkreis“ k. A. k. A. k. A. 63 
Kontakte in den ausstiegsorientierten Gruppenangeboten: 350 350 398 982 
Vermittlungen in Entgiftungs- und  
Entwöhnungsbehandlungen: 398 351 286 213 
Kooperationstreffen zur Abstimmung der Hilfen vor Ort: 83 89 117 134 
 
 
*) „Cleangruppe“ ist bis Ende 2004 eigenständiger Verein „dream -team e.V., daher statistisch nicht e rfasst 
 
**) EKS-Gruppe (Ehemalige Kiffer Selbsthilfegruppe) wurde aufgrund der hohen Nachfrage im September 2004 gegrü n-
det, heute fester Bestandteil der Drogenhilfe  mit wöchentlichen Gruppentre ffen

Leistungen 
 
 
 
 58 
05.01  Name der Leistung: 
 
Familienbildung 
 
Rechtsgrundlagen: 
 
§ 16 Abs. 2 Ziffer 1 SGB VIII 
 
Zielfenster für das Jahr 2005: 
 
Ergebnis-/ 
Wirkungsziele 
Programm-/ 
Leistungsziele 
 
(Was wollen wir erreichen?) 
 
 
(Was müssen wir tun?) 
Erziehungsverantwortliche 
nehmen die Angebote der 
geförderten Familienbil-
dungsstätten an und kön-
nen damit ihre Erziehungs-
verantwortung besser wahr-
nehmen. 
Die Arbeit der freien Träger 
der Familienbildungsstätten 
unterstützen durch verbind-
liche Regelungen, fachliche 
Absprachen und Finanzie-
rungshilfen sowie durch 
Unterstützung im fachpoliti-
schen Meinungsbildungs-
prozess. 
Ressourcen Prozess-/ 
Strukturziele 
 
(Was setzen wir ein?) 
 
 
(Wie müssen wir es tun?) 
Stellen: 0,30  
 
Ausgaben: 0,24 Mio. €  
 
Einnahmen: 0,00 Mio. €  
 
Kosten: 0,33 Mio. €  
 
Erlöse: 0,00 Mio. €  
Regelmäßiger Austausch 
auf bilateraler Ebene und 
Vernetzung im Rahmen des 
Qualitätszirkels Familienbil-
dungsstätten. In diesem 
Qualitätszirkel sind vier 
Familienbildungsstätten und 
die Volkshochschule vertre-
ten. 
 
Kurzdarstellung: 
 
Kurse, Seminare und Projekte der Familienbildungs-
stätten in freier Trägerschaft in insgesamt elf Leis-
tungsbereichen (u. a. Angebote der Beziehungsgestal-
tung mit ihren Anforderungen an Kommunikations-, 
Kooperations- und Konfliktfähigkeit, Angebote zur  
Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, 
Angebote zum Erziehungsverhalten, Angebote zu  
Fragen der Ernährung, Gesundheit und Umwelt, Ange-
bote zu Fragen der Haushaltsführung, Gestaltung und 
Kreativität, Angebote für Familien in besonderen Le-
benslagen) 
 
Schwerpunkt im Jahr 2005: 
 
Im Oktober 2005 wurde dem Ausschuss für Kinder 
Jugendliche und Familien der „Erste Bericht Familien-
bildungsstätten in Münster, 2005“ (V/0824/2005) prä-
sentiert. Der Bericht wurde im Rahmen des Qualitäts-
zirkels erarbeitet. Es wurden zur Darstellung der Arbeit 
der Familienbildungsstätten sieben Arbeitsfelder gebil-
det, mit deren Hilfe die heutige Ausrichtung und die 
aktuellen Herausforderungen der Familienbildung in 
Münster aufgezeigt wurden.  
Die weiteren Kapitel beschäftigen sich mit dem Bereich 
der Kooperation sowie mit den Finanzierungsmodalitä-
ten der Träger. Abgeschlossen wird der Bericht mit 
einem Ausblick auf die zu erwartenden Anforderungen. 
 
 
Ausblick für das Jahr 2006: 
 
Umsetzung der im „Ersten Bericht Familienbildungsstät-
ten in Münster, 2005“ benannten Ziele: 
Ausbau der Familienbildung vor Ort 
- Intensivierung der Kooperationsformen z. B.  
mit Kindertageseinrichtungen (Familienbildung und 
Familienzentren) 
- Intensivierung der Vernetzungs- und Öffentlichkeits-
arbeit 
Systematische Erfassung der einzelnen  
Arbeitsfelder

Leistungen 
 
 
 
 59 
Kennzahlen/Statistik: 
 
 2002 2003 2004 2005 
 
 
Termine Qualitätszirkel Familienbildungsstätten: 
 
4 5 4 7 
 
Termine bilaterale Gespräche mit den Trägern, die im 
Qualitätszirkel Familienbildungsstätten zusammenge-
schlossen sind: 
 
9
 4 4 5 
 
Hauptamtliche Mitarbeiter/innen der Familienbildungsstät-
ten: 
 
k.A. k.A. k.A. 20 
 
Honorarkräfte der Familienbildungsstätten (ca.): 
 
k.A. k.A. k.A. 640 
 
Teilnehmer/innen (ca.) 
 
davon Erwachsene: 
 
davon Kinder: 
 
k.A. 
 
 
k.A. k.A. 35.000 
25.000 
10.000 
 
Gesamtumsatz der Familienbildungsstätten (in Mio. €):  
 
k.A. k.A. k.A. 2,3

Leistungen 
 
 
 
 60 
05.02  Name der Leistung: 
 
Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft 
und Personensorge 
 
Rechtsgrundlagen: 
 
§§ 16 ff. SGB VIII 
 
Zielfenster für das Jahr 2005: 
 
Ergebnis-/ 
Wirkungsziele 
Programm-/ 
Leistungsziele 
 
(Was wollen wir erreichen?) 
 
 
(Was müssen wir tun?) 
§ Kinder sollen zu einem 
schuldfreien und hand-
lungsfähigen Umgang 
mit der Scheidungssitua-
tion befähigt werden. 
§ Betroffene sollen dabei 
unterstützt werden, Un-
terhaltsansprüche gel-
tend zu machen. 
§ Eltern sollen unterstützt 
werden, lösungsorien-
tiert und kindzentriert ih-
re bisher gemeinschaft-
lich verantworteten Be-
reiche neu zu ordnen 
(Elternvereinbarung). 
§ Beratung, Vermittlung, 
Begleitung bei konflikt-
haften Umgangsrege-
lungen und Erstellung 
einer Elternvereinba-
rung.
 
§ Lösungsorientierte 
Beratungen zur Neu-
ordnung aller bisher 
gemeinschaftlich ver-
antworteten Bereiche 
anbieten. 
§ konflikthafte Umgangs-
regelungen begleiten. 
§ Kinder einbeziehen und 
unterstützen. 
§ Hilfen anbieten, um 
Unterhaltsansprüche 
durchzusetzen. 
Ressourcen Prozess-/ 
Strukturziele 
 
(Was setzen wir ein?) 
 
 
(Wie müssen wir es tun?) 
Stellen:  5,85 
 
Ausgaben:  0,74 Mio. €  
 
Einnahmen:  0,00 Mio. €  
 
Kosten: 1,26 Mio. €  
 
Erlöse
:  0,00 Mio. €  
§ Erstberatungen zeitnah 
sicherstellen. 
§ Die Anforderungen 
unterschiedlicher Ad-
ressaten berücksichti-
gen und Kinder und 
Jugendliche einbezie-
hen. 
§ Mit  Maßnahmeträgern 
kooperieren und Hilfen 
vermitteln. 
Kurzdarstellung: 
 
§ Familien werden beraten, um ein partnerschaftli-
ches Zusammenleben zu fördern, Krisen und Kon-
flikte zu bewältigen und die Elternverantwortung 
wahrzunehmen, wobei in geeigneten Fällen die 
Kinder einbezogen werden.  
§ Ebenso finden Beratungen bei Trennung der Eltern 
statt oder wenn gerichtliche oder vereinbarte Um-
gangsregelungen ausgeübt werden sollen.  
§ Junge Volljährige werden beraten und unterstützt,  
um ihre Unterhaltsansprüche geltend zu machen. 
 
Schwerpunkt im Jahr 2005: 
 
Seit August 2003 hat die Kooperationsvereinbarung zur 
Leistung „Begleiteter Umgang“ zwischen einerseits der 
Beratungsstelle Südviertel, der Ber atungsstelle für  
Eltern, Kinder und Jugendliche des Caritasverbandes 
für die Stadt Münster e.V., der Psyc hologischen Bera-
tungsstelle der Ev. Kirche des Diakonischen We rkes 
Münster e. V. sowie der Beratungsstelle des Vereins 
Trialog e. V. und a ndererseits dem Amt für Kinder,  
Jugendliche und Familien der Stadt Münster Gültigkeit. 
Im Jahr 2005 wurde die Kooperationsvereinbarung um 
zwei Verfahrensregelungen ergänzt (Stichtag: 
01. November 2005): 
1. Bei der Vermittlung des „Begleiteten Umgangs“ 
findet spätestens innerhalb von 4 Wochen nach 
Zustellung des Gerichtsbeschlusses ein erster Ge-
sprächstermin zwischen der Beratungsstelle, dem 
Kommunalen Sozialdienst und den Kindeseltern 
statt. Ein entsprechendes Informationsschreiben 
für die Eltern –  Elternmerkblatt –  wurde entwickelt. 
2. In begründeten Einzelfällen hat das Familiengericht 
nach Rücksprache die Möglichkeit einen kurzfristig 
terminierten Umgangskontakt im Sinne eines „be-
aufsichtigten Umgangskontaktes“ anzuordnen mit 
dem Ziel, einen Erstkontakt zwischen Kind und 
umgangsberechtigtem Elternteil innerhalb von 7 
Tagen nach dem gerichtlichen Beschluss herbeizu-
führen. 
 
Ausblick für das Jahr 2006: 
 
Der im Jahr 2003 begonnene Dialog mit den Koopera-
tionspartnern wird fortgesetzt.  
Insbesondere werden erh obene Daten analysiert,  
Erfahrungen ausgetauscht als auch Fachthemen im 
Kontext von „begleitetem Umgang“ bearbeitet mit dem 
Ziel den begleiteten Umgang zu optimieren.

Leistungen 
 
 
 
 61 
Kennzahlen/Statistik: 
 
 2002 2003 2004 2005 
 
Vorgänge/Fälle von Beratung gem. § 17 SGB VIII: 178 189 173 222 
Vorgänge/Fälle von Beratung gem. § 18 III SGB VIII: 250 247 284 342

Leistungen 
 
 
 
 62 
06.01 Name der Leistung: 
 
Ambulante Hilfen 
 
Rechtsgrundlagen: 
 
§§ 20, 27-32, 35, 35a, 41 SGB VIII 
 
 
Zielfenster für das Jahr 2005: 
 
Ergebnis-/ 
Wirkungsziele 
Programm-/ 
Leistungsziele 
 
(Was wollen wir erreichen?) 
 
 
(Was müssen wir tun?) 
§ Eine angemessene 
Hilfeplanung und Leis-
tung der Jugendhilfe 
soll nach individuellen 
Erfordernissen sicher-
gestellt werden. 
§ Die Qualität soll über 
die Hilfeplanung in  
Kooperation mit Fach-
diensten und freien 
Trägern sichergestellt 
werden. 
 
§ Sozialpädagogische 
Familienhilfe (SPFH) 
 
1. Begrenzung der 
SPFH-Hilfedauer 
auf grundsätzlich 
längstens 18 Mo-
nate 
(neu seit 2005) 
 
2. Mit dem zur Verfü-
gung stehenden 
Stundenkontingent 
i.H.v. 49.000 Std. 
im Laufe des Jah-
res auskommen 
(neu seit 2005) 
§ Die individuelle Situation 
des Kindes durch pädago-
gische Maßnahmen 
verbessern. 
§ In Kooperation mit  
freien Trägern die Stan-
dards entwickeln. 
 
 
 
 
 
 
§ Sozialpädagogische Fami-
lienhilfe (SPFH) 
 
Zu 1. Bereits zu Hilfebe-
ginn Festlegung von Zie-
len, die im Zeitraum von 18 
Monaten erreicht werden 
können 
 
Zu 2.  Regelmäßige Kon-
trolle der in Anspruch ge-
nommenen Stunden und 
ggfls. Korrektur einleiten 
 
    Kurzdarstellung: 
 
Angebote der Jugendhilfe, die nach individuellen, 
erzieherischen und ambulanten Erfordernissen im 
Einzelfall geplant, eingeleitet und gesteuert werden. 
Neben der kurzzeitigen und prozessorientierten Bera-
tung werden ambulante Hilfen zur Erziehung abgeklärt 
und begleitet in Form von (§§ des SGB VIII) 
§ Betreuung und Versorgung in Notsituationen § 20 
§ Sonst. päd./therap. Leistungen § 27.2 
§ Erziehungsberatung § 28 
§ Sozialer Gruppenarbeit § 29 
§ Erziehungsbeistandschaften § 30 
§ Sozialpädagogischer Familienhilfe § 31 
§ Erziehung in einer Tagesgruppe (HTG) § 32 
§ Heilpädagogischen Horten § 27.2 
§ intensive sozialpädagogische  
Einzelbetreuung § 35 
§ Eingliederungshilfen § 35a 
§ Hilfen für junge Volljährige § 41 
 
     Schwerpunkt im Jahr 2005: 
 
In einer Arbeitsgruppe (SPFH-Qualitätszirkel) von 
freien Trägern und Fachkräften des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien wurde die Konzeption der 
sozialpädagogischen Familienhilfe überarbeitet. 
Im Vordergrund standen deutlich veränderte Anforde-
rungen an dieses Aufgabenfeld und die dort tätigen 
Fachkräfte. 
Veränderte familiäre Bedarfslagen (wie z. B. psych. 
kranke Eltern, Multiproblemfamilien und Familien mit 
Migrationshintergrund) machen aktivierende und nie-
derschwellig-kompensatorische Impulse erforderlich. 
Gleiches gilt für präventive, familienunterstützende 
Hilfen angesichts wachsender Bedarfe –  besonders in 
belasteten Stadtteilen/Wohnquartieren. 
In der SPFH Leistung führte die Leitziel- und Konzept-
entwicklung zu teilweise neuen Formen der Angebots-
erbringung (Gruppenarbeit, Intensivhilfen und nachge-
hende kompensatorische Begleitung). 
Ferner wurden sämtliche ambulanten HzE-Standards 
überprüft und modifiziert.  
Mit Wirkung zum 1. Januar 2006 wurden entsprechen-
de interne Rahmenvorgaben u. a. zu Leistungsumfang 
und -dauer verfügt.

Leistungen 
 
 
 
 63 
Ressourcen Prozess-/Strukturziele 
 
(Was setzen wir ein?) 
 
 
(Wie müssen wir es tun?) 
 
Stellen: 21,67 
 
Ausgaben:  7,59 Mio. €  
 
Einnahmen:  0,01 Mio. €  
 
Kosten: 9,04 Mio. €  
 
Erlöse: 0,28 Mio. €  
  
 
 
 
§ Auf den Einzelfall be-
zogene ambulante Hil-
fen sollen bedarfsge-
recht und zeitnah ver-
mittelt werden. 
§ Die soziale Kompetenz 
von Familien, Kindern, 
Jugendlichen, jungen 
Volljährigen und jungen 
Menschen soll verbes-
sert werden. 
 
§ Sozialpädagogische 
Familienhilfe (SPFH) 
 
Zu 1. Nach Ablauf von 
12 Monaten im Rah-
men des Hilfeplange-
spräches Festlegung 
der notwendigen Schrit-
te und deren Zeitpunkte 
bis zum Hilfeende 
 
Zu 2. Mtl. Abfrage des 
Stundenkontingentes 
und Hochrechnung des 
Jahresverbrauches 
(Finanzcontrolling) 
 
 
     Ausblick für das Jahr 2006: 
 
§ Umsetzung bezirklicher Angebote der Gruppenar-
beit im Rahmen der SPFH 
§ Optimierung der Steuerung des Leistungsauf-
kommens der Leistungen gem. § 30 und 31 –
Jahresgesamtkontingente –  (siehe auch Kennzah-
lenangaben in diesem Datenbereich) 
§ Ausweitung der ambulanten Hilfeformen für junge 
Volljährige unter Nutzung vorhandener Rechtsan-
sprüche gem. SGB II und III 
§ Umsetzung der modifizierten Standards ambulan-
ter Hilfen 
§ Kinderschutzkonzeption gem. § 8a SGB VIII ent-
wickeln und umfassende Informationsarbeit mit 
Trägern der freien Jugendhilfe

Leistungen 
 
 
 
 64 
Kennzahlen/Statistik: 
 
Fallzahlen (je nach Hilfeform Zahl der Kinder, Jugen dlichen 
oder jungen Volljährigen bzw. der Familiensy steme) 
- ab 2005  Bestand zum Jahresende plus beend ete Fälle  im lfd. 
Jahr 
- bis 2004 weitgehend Stichtagsdaten (zum 31.12.)  
2002 2003 2004 2005 
§ Versorgung in Notsituationen § 20 k. A. 41 42 17 
§ Fälle ambulant betreutes Wohnen/ sonst. päd./therap. 
Leistungen § 27.2 –  ab 2005 
davon junge Volljährige: 
    
5 
5 
§ Fälle institutioneller Erziehungsberatung § 28 
(i.R. HPV  § 36) 
davon junge Volljährige: 
12 18 24 28 
 
1 
§ Fälle sozialer Gruppenarbeit § 29 
davon junge Volljährige: 
5 68 
 
52 54 
0 
§ Fälle für den Einsatz von Erziehungsbeiständen/ 
Betreuungshelfern § 30 
davon junge Volljährige: 
 
92 
k. A. 
 
116 
k. A. 
 
154 
13 
 
183 
18 
§ Fälle aufsuchender Familientherapie § 27.2 
       davon junge Volljährige: 
3 
k. A. 
7 
k. A. 
10 
k. A. 
15 
7 
       Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 
Fälle von Sozialpädagogischer Familienhilfe insgesamt 
 
§ Zu 1. Hilfedauer 
Beendete Hilfen insgesamt: 
davon beendete Hilfen innerhalb von 18 Monaten 
davon beendete Hilfen über 18 Monate Dauer 
davon beendete Hilfen innerhalb von 18 Monaten in % 
davon beendete Hilfen über 18 Monate Dauer in % 
 
§ Zu 2. Stundenkontingent (49.000 Std.) 
In Anspruch genommene Stunden im Jahr 
 
176 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
k. A. 
 
178 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
k. A. 
 
212 
 
 
83 
72 
11 
87 
13 
 
 
k. A. 
 
220 
 
 
98 
76 
22 
78 
22 
 
 
48.801 
§ Fälle von Erziehung in einer Tagesgruppe (HTG) § 32 92 81 86 80 
§ Fälle der Betreuung in heilpädagogischen Horten  
§ 27.2 50 50 49 49 
§ Fälle intensiver sozialpädagogische Einzelbetreuung  
§ 35, davon junge Volljährige 
27 
k. A. 
20 
k. A. 
54 
31 
47 
39 
§ Eingliederungshilfen § 35 a (neu aufgenommen  2003): 
davon junge Volljährige 
k. A. 62 46 59 
8 
§ Ambulante Hilfen für junge Volljährige § 41 i.V.m. §§ 
27, 28, 30, 35, 35 a k. A. k. A. k. A. 78

Leistungen 
 
 
 
 65 
06.02 Name der Leistung: 
 
Stationäre Hilfen 
 
Rechtsgrundlagen: 
 
§§ 19, 20, 33, 34, 35a, 41 SGB VIII  
 
Zielfenster für das Jahr 2005: 
 
Ergebnis-/ 
Wirkungsziele 
Programm-/ 
Leistungsziele 
 
(Was wollen wir erreichen?) 
 
 
(Was müssen wir tun?) 
 
§ Die individuell erforderli-
che Erziehung und Ver-
sorgung sicherstellen. 
§ Eine verantwortliche, 
tragfähige Lebensper-
spektive erarbeiten. 
§ Die Rückkehr in die Fa-
milie. 
§ Pflege- oder Heimerzie-
hung vermitteln.  
§ Die Verselbständigung 
von Jugendlichen und 
jungen Volljährigen un-
terstützen 
 
§ Heimerziehung und
 
sonstige betreute 
Wohnformen 
 
1. Unterbringung in 
Münster in 75 % der 
Neufälle innerhalb 
der nächsten 2 Jahre 
 
 
§ Junge Volljährige 
 
1. Reduzierung des  
Anteils an stationären  
Hilfen (§ 34) 
 
2. Absenkung der Quote 
der Weitergewährung 
von Hilfen für junge Voll-
jährige 
 
 
§ Hilfen orientiert an den 
Problemlagen und den 
Bedürfnissen des ein-
zelnen Kindes/ Jugend-
lichen individuell gestal-
ten. 
§ Die pädagogische Qua-
lität von Lebensorten 
und Betreuungsformen 
sicherstellen und för-
dern. 
 
 
 
 
§ Heimerziehung und 
sonstige betreute 
Wohnformen 
 
1. Bei entsprechender 
Eignung Vermitt-
lung in ortsnahe 
Einrichtungen 
 
§ Junge Volljährige 
  
Zu 1. und 2.  
Spätestens 6 Monate 
vor Volljährigkeit Über-
prüfung des weiteren 
stationären Hilfebedar-
fes 
 
 
    Kurzdarstellung: 
 
Intensive Erziehungs- und Eingliederungshilfen außer-
halb des Elternhauses für Kinder, Jugendliche und 
junge Volljährige, deren Anspruch auf verantwortliche 
Erziehung, individuelle Förderung und Schutz vor 
Gefährdung durch ambulante oder teilstationäre Hilfen 
in der Familie vorübergehend oder auf Dauer nicht 
sichergestellt werden kann. Möglich sind:  
§ Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter  
und Kinder 
§ Vollzeit- und Verwandtenpflege 
§ Heimerziehung und sonstige betreute  
Wohnformen, 
§ Krisenklärung/Abklärung 
§ Eingliederungshilfen 
§ Hilfen für junge Volljährige  
 
    Schwerpunkt im Jahr 2005: 
 
§ Gemeinsame Entwicklung und Verabschiedung  
der „Leitsätze der fachlichen Steuerung des Leis-
tungsbereiches Heimerziehung gemäß § 34 SGB 
VIII“ mit der AG 6 Erziehungshilfen 
§ Rahmenkonzept Weiterentwicklung der Hilfen zur 
Erziehung in Münster Teil IV –  Stationäre Hilfen 
(AKJF-Vorlage) 
§ Intensivierung der ortsnahen Unterbringung von 
Kindern und Jugendlichen in Münster 
§ Sicherstellung fachlicher Standards durch verbind-
liche Strukturen der Fachberatung  der städt. 
Fachdienste 
§  Weiterentwicklung von Richtlinien/Arbeitshilfen 
für eine fachgerechte und kostenbewusste Aufga-
benwahrnehmung (Arbeitshilfen und Handbuch) 
§ Themenzentrierte Bewerbergruppenarbeit für 
Adoptiv- und Pflegeeltern 
§ Informations- und Auswahlgespräche für Bewer-
ber/innen des Angebots „Befristete Vollzeitpflege“ 
§ Konzeptionsentwicklung für das Intensivangebot 
(Beratung) für Pflegeeltern  
§ Begleitung und Evaluation des Beratungs- und 
Unterstützungsangebots für Herkunftseltern in 
Kooperation mit der Beratungsstelle EB-Südviertel 
§ Fortbildungsreihe für Adoptiv- und Pflegeeltern 
sowie für erziehende Großeltern (Klön-Cafe) 
§ Konzeptionelle Weiterentwicklung des Leistungs-
bereichs § 19 SGB VIII

Leistungen 
 
 
 
 66 
Ressourcen Prozess-/ 
Strukturziele  
 
(Was setzen wir ein?) 
 
 
(Wie müssen wir es tun?) 
 
Stellen: 28,00 
 
Ausgaben: 20,27 Mio. €   
 
Einnahmen: 2,23 Mio. €  
 
Kosten: 22,89 Mio. €  
 
Erlöse: 2,72 Mio. €  
 
 
 
§ Die individuellen Voraus-
setzungen und Erfolgs-
chancen der Hilfegewäh-
rung müssen im Vorfeld 
zuverlässig geprüft wer-
den.  
§ Alle Beteiligten müssen 
zusammen wirken und 
die Kinder und Jugendli-
chen angemessen betei-
ligen. 
 
§ Heimerziehung und 
sonstige betreute Wohn-
formen 
 
1. Eingehende Prüfung  
im Einzelfall, ob ortsnahe 
Unterbringung möglich ist 
 
§ Junge Volljährige 
  
Zu 1. und 2.  
Einzelfallprüfung im 
Rahmen des Hilfeplans, 
ob ambulante Betreuung 
möglich ist 
 
    Ausblick für das Jahr 2006: 
 
§ Konzeptionelle Klärungen, angemessene Betre u-
ungsformen im Leistungsbereich § 35a unter Be-
rücksichtigung der vollständigen Zuständigkeit für 
junge Volljährige (z.T. vorher LWL) 
§ Überprüfung der Leistungsinhalte und fachlichen 
Standards der Hilfegewährung für junge Volljähri-
ge gemäß  § 41 
§ Verringerung des stationären Hilfeanteils zuguns-
ten ambulanter Hilfen für junge Volljährige 
§ Qualifizierung der Bezirkssozialarbeit durch Teil-
nahme am überregionalen ASD-Qualitäts-
entwicklungszirkel des Landesjugendamtes Westf. 
Lippe 
§ Fortführung des neuen Beratungs- und Unterstüt-
zungsangebots für Herkunftseltern 
§ Intensivierung der Kooperationsgespräche mit den 
lokalen Heimträgern zur Weiterentwicklung au f-
einander abgestimmter Angebotsformen (u. a. fa-
milienanaloge Lebensformen) 
§ Kriterien zur Auswahl von Heimen

Leistungen 
 
 
 
 67 
Kennzahlen/Statistik: 
 
Fallzahlen (je nach Hilfeform Zahl der Kinder, Jugen dlichen oder 
jungen Volljährigen bzw. der Familiensy steme) 
- ab 2005 Bestand zum Jahresende plus beendete Fälle im lfd. 
Jahr 
- bis 2004 weitgehend Stichtagsdaten (zum 31.12.) 
2002 2003 2004 2005 
•  Gem. Wohnform Mütter/Väter und Kinder § 19: 
 
21 26 26 32 
•  Vollzeitpflege § 33: (bis 2004 nur Stichtagszahl) 
Bis 2004 alle Fälle einschl. Beratungsfälle bei Verwandtenpflege 
davon Verwandtenpflege:  
(ab 2005 nur noch Fälle mit Leistung gem. § 33 SGB VIII ) 
 Kurzzeitpflege: 
 Dauerpflege § 33, S.1 : 
 Sonderpflege in Dauerpflegen § 33, S. 2 : 
davon junge Volljährige: 
 
§ Heimerziehung in Kriseneinrichtungen § 34 
(bis 2004 nur Stichtagszahl) 
 
§ Heimerziehung und sonstige betreute Wohnform § 34 
(bis 2004 nur Stichtagszahl) 
Davon neu begonnene Fälle in 2005 
 
Davon junge Volljährige (ab 2005) 
 
davon am 31.12.2005 im Bestand (Stichtagszahl) 
davon in Münster (Stichtagszahl) 
davon außerhalb Münster (Stichtagszahl) 
 
§   Stationäre Eingliederungshilfen § 35 a 
(bis 2004 einschl. junge Volljährige) 
davon junge Volljährige (ab 2005): 
 
§   Stationäre Hilfen für junge Volljährige  
(§ 41 i.V.m. §§ 33, 34,  35a)  
192 
 
98 
 
1 
93 
13 
 
 
34 
 
 
.236 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
k.A. 
198 
 
99 
 
1 
98 
16 
 
 
31 
 
 
283 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
9 
198 
 
99 
 
1 
98 
16 
 
 
24 
 
 
310 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
16 
147  
 
10  
 
0 
92 
45 
2  
 
128  
 
 
424  
 
115 
 
127 
 
298 
 158 
140 
 
28 
 
13 
 
142

Leistungen 
 
 
 
 68 
06.03  Name der Leistung: 
 
Inobhutnahmen 
 
Rechtsgrundlagen: 
 
§ 42 SGB VIII 
 
Zielfenster für das Jahr 2005: 
 
Ergebnis-/ 
Wirkungsziele 
Programm-/ 
Leistungsziele 
 
(Was wollen wir erreichen?) 
 
 
(Was müssen wir tun?) 
Sicherstellung des physi-
schen und psychischen 
Schutzes von Kindern und 
Jugendlichen in gefährden-
den Situationen durch  
§ Gewährung von  
materieller Versorgung 
(Unterkunft u. Verpfle-
gung),   
§ pädagogischer Hilfe 
und  
§ Vermittlung (in Koope-
ration mit  Eltern,  
Einrichtungen usw.) 
§ Die Qualität von Ange-
boten durch Hilfepla-
nung und die Koopera-
tion mit Fachdiensten 
und freien Trägern  
sichern. 
§ Die Elternarbeit  
intensivieren. 
Ressourcen Prozess-/ 
Strukturziele 
 
(Was setzen wir ein?) 
 
 
(Wie müssen wir es tun?) 
Stellen: 1,18  
 
Ausgaben: 1,93 Mio. €  
 
Einnahmen:  0,04 Mio. €  
 
Kosten:  1,12 Mio. €  
 
Erlöse
:  0,00 Mio. €  
§ Ständige Aufnahme- 
und Betreuungsbereit-
schaft der Einrichtun-
gen (Schutzauftrag) 
§ Anschlusshilfen werden 
bei Bedarf zeitnah ver-
mittelt. 
§ Konzept für die Eltern-
arbeit entwickeln.  
 
Kurzdarstellung: 
 
In Krisensituationen werden Angebote/Hilfen in Form 
der Inobhutnahme außerhalb der Familie nach den 
individuellen Erfordernissen abgeklärt, eingeleitet und 
begleitet.  
Die Einrichtungen und Angebote für Jugendliche sind 
geschlechtsspezifisch ausgerichtet. 
Darüber hinaus werden niederschwellige Angebote, wie 
Übernachtungsangebote für benachteiligte Jugendliche 
und junge Volljährige sowie das Sleep-In für Jungen 
und junge Männer sowie für Mädchen und junge Frau-
en im Masy vermittelt. 
 
Schwerpunkt im Jahr 2005: 
 
Sowohl unter fachlichen als auch finanziellen Gesichts-
punkten wurde das Inobhutnahmesystem (Inobhutnah-
me und Krisenklärung/Abklärung) grundlegend über-
prüft und den veränderten Rahmenbedingungen (bei 
Beibehaltung der Geschlechter-, Angebots- und Alters-
differenzierung) angepasst. 
Mit der Vorlage 0961/2005 befasste sich der AKJF mit 
einem Teil der Veränderungen im Dezember 2005 
(Mädchen krisenhaus). 
Die bisher vorgehaltenen und pauschal finanzierten 
Plätze wurden reduziert und z.T. zugunsten einer ent-
geltfinanzierten Angebotsstruktur (Regeleinrichtung) 
verändert. Die Abklärungszeiträume sollen verkürzt 
gehandhabt werden. 
 
Ausblick für das Jahr 2006: 
 
Das gesamte stationäre Leistungsangebot gem. SGB 
VIII in Münster soll stärker Berücksichtigung finden und 
in seinen vielfältigen Angebotskomponenten aufeinan-
der ausgerichtet werden. Eine konsequentere Orientie-
rung auf eine wohnortnahe stationäre Unterbringungs-
praxis hängt davon entscheidend ab 
Dabei ist das sog. Inobhutnahmesystem ein integraler 
Bestandteil, da regelmäßig ein Teil der Minderjährigen 
im Anschluss an die Inobhutnahme/Krisenklärung in 
reguläre stationäre Hilfen wechselt. 
 
Ferner sollen die neu konzipierten ambulanten Krisen-
klärungsformen und Rückführungsangebote durch die 
drei Einrichtungen der Inobhutnahme routiniert werden, 
damit die präventiven und integrativen Wirkungen so-
weit wie möglich realisiert werden können.

Leistungen 
 
 
 
 69 
Kennzahlen/Statistik: 
 
 2002 2003 2004 2005 
 
Inobhutnahmen im Berichtsjahr insgesamt: 130 110 106 126 
davon Hilfen für auswärtige Kinder/Jugendliche 51 36 37 32 
     
 
Einrichtungen der Inobhutnahme: 
Kinderheim St. Mauritz: Kinderkrisenhilfe (15 Plätze, davon 6 stationär und 9 Bereitschaftspflege) 
Outlaw gGmbH - Gemeinnützige Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe: Mädchenkrisenhaus (6 Plätze) 
SKM e. V. –   Kath. Verein für soziale Dienste in Münster –   Zoff (6 Plätze) 
 
Einrichtungen der Sleep-In’s: 
VSE –  Masy Sleep-In für Mädchen und junge Frauen (8 –  10 Plätze) 
Diakonisches Werk Münster –  Sleep-In für Jungen (12 Plätze)

Leistungen 
 
 
 
 70 
06.04 Name der Leistung: 
 
Sozialpädagogische Angebote und 
Verfahrensmitwirkung der Jugendgerichtshilfe 
 
Rechtsgrundlagen: 
 
§ 52 SGB VIII 
 
Zielfenster für das Jahr 2005: 
 
Ergebnis-/ 
Wirkungsziele 
Programm-/ 
Leistungsziele 
 
(Was wollen wir erreichen?) 
 
 
(Was müssen wir tun?) 
Betroffene werden mit dem 
Ziel unterstützt und beglei-
tet, ihr straffälliges Verhal-
ten zu überwinden und die 
Verantwortung für das eige-
ne Handeln und  ihre Integ-
ration zu übernehmen. Sie 
erhalten Hilfen, mit denen 
sie Konflikte bearbeiten 
können. 
 
§ In allen Verfahren vor 
dem Jugendgericht und 
in Haft werden die Be-
troffenen begleitet bzw. 
vertreten. 
§ Sozialpädagogische 
Gruppen- und Individu-
alangebote werden 
durchgeführt. 
§ Präventive Veranstal-
tungen werden in Ko-
operation mit Schulen 
und anderen Trägern 
organisiert. 
Ressourcen Prozess-/ 
Strukturziele 
 
(Was setzen wir ein?) 
 
 
(Wie müssen wir es tun?) 
Stellen: 8,14 
 
Ausgaben:  0,10 Mio. €  
 
Einnahmen:  0,00 Mio. €  
 
Kosten:  0,80 Mio. €  
 
Erlöse:  0,00 Mio. €  
§ Abbau einer 0,5-Stelle 
§ Die Begleitung in allen 
Verfahren findet zeit-
nah statt. 
§ Gleichzeitig werden 
weitergehende Hilfen 
geprüft. 
§ Sozialpädagogische 
Gruppen- und Indivi- 
dualangebote werden 
stadtteilorientiert vor-
gehalten. 
§ Komplexe Fälle werden 
durch das Schwer-
punktsachgebiet bear-
beitet. 
 
Kurzdarstellung: 
 
§ Begleitung von älteren Kindern, Jugendlichen und 
Heranwachsenden in Verfahren vor dem Jugend-
gericht und in Diversionsverfahren. 
§ Auflagen und Weisungen, wie z. B. sozialpädago-
gische Gruppen- und Individualangebote werden 
vermittelt und überwacht.  
§ Konfliktregelungen zwischen Opfern von Straftaten 
und geständigen Tätern 
§ Informationsveranstaltungen zu Leistungen der 
Jugendhilfe werden an Schulen und anderen Ein-
richtungen im Rahmen der Prävention durchgeführt 
 
 
Schwerpunkt im Jahr 2005: 
 
§ Mitwirkung in den Ordnungspartnerschaften (OP) 
Graffiti und Bahnhof. 
§ Mitwirkung bei der Planung der Gestaltung  
eines Busses zum Thema „Graffitiprävention“  
(OP Graffiti) 
§ Graffitiprojekt in Hiltrup und in der Stadtmitte:  
Gestaltung von legalen Flächen. 
§ Graffitifeuerwehr/Reinigung städtischer Flächen  
in Hiltrup und Stadtmitte 
§ Mitwirkung, bei der Entwicklung und Umsetzung 
des Handlungsprogramms Osthuesheide 
§ Antigewalttraining in Kooperation von Jugendge-
richthilfe und dem VIP in der Osthuesheide und  
der Hauptschule Wolbeck  
§ Offenes präventives Sportangebot wird in der 
Sporthalle der Eichendorffgrundschule  
§ Familienpädagogische Gruppenarbeit mit Roma-
Familien im Stadtteil Coerde.  
§ Abendsportangebot für gefährdete und straffällige 
Jugendliche und junge Erwachsene beim ESV 
Münster in Verbindung mit sozialer Gruppenarbeit  
§ Selbstbehauptungskursus für Mädchen 
§ Mitarbeit in Stadtteilarbeitskreisen und Fachar-
beitskreisen sowie der Regionalgruppe der Deut-
schen Vereinigung für Jugendgerichte und Ju-
gendgerichtshilfen e. V.

Leistungen 
 
 
 
 71 
Ausblick für das Jahr 2006: 
 
§ Weiterentwicklung der ambulanten Angebote 
§ Fortführung des Selbstbehauptungskursus für 
Jungen und Mädchen 
§ Sportabend für gefährdete und straffällige Mäd-
chen und junge Frauen   
§ Planung und Durchführung einer Fachtagung zur 
Haft und Haftvermeidung in Kooperation mit der 
DVJJ, dem Landesjugendamt., der JVA Iserlohn 
sowie der Jugendhilfeeinrichtung „Stop and go“, 
Iserlohn 
 
 
 
 
 
 
 
Kennzahlen/Statistik: 
 
 2002 2003 2004 2005 
 
Verfahren vor dem Jugendgericht: 735 674 716 842 
Diversionsverfahren: 374 387 393 333 
Anzahl von Angeboten im Rahmen der      
Sozialen Gruppenarbeit 7 9 7 9 
 mit Teilnehmer/innen insgesamt: 89 98 118 120 
Sozialpädagogischen Wochenenden     
 mit Teilnehmer/innen insgesamt: 39 38 31 40 
Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren durch städt. JGH: 40 46 47 23 
Leistungen durch freie Träger: 
Soziale Trainingskurse 
              mit Teilnehmer/innen insgesamt 
Antigewalttrainings 
              mit Teilnehmer/innen insgesamt 
Betreuungsweisungen 
Konfliktregelungen mit Kindern 
Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren 
Verkehrstrainingskurse 
              mit Teilnehmer/innen insgesamt 
 
k.A. 
k.A. 
k.A. 
k.A. 
k.A. 
k.A. 
k.A. 
k.A. 
k.A. 
 
2 
17 
2 
24 
37 
11 
41 
k.A. 
k.A. 
 
1 
7 
2 
25 
38 
17 
48 
2 
12 
 
0 
0 
2 
25 
57 
12 
48 
1 
6

Leistungen 
 
 
 
 72 
06.05  Name der Leistung: 
 
Mitwirkung in Verfahren vor dem 
Vormundschafts- und Familiengericht 
 
Rechtsgrundlagen: 
 
§ 8a SGB VIII, früher § 50 III SGB VIII 
 
 
Zielfenster für das Jahr 2005: 
 
Ergebnis-/ 
Wirkungsziele 
Programm-/ 
Leistungsziele 
 
(Was wollen wir erreichen?) 
 
 
(Was müssen wir tun?) 
§ Kinderorientierte Rege-
lungen im familienge-
richtlichen Verfahren 
und entsprechende 
Umgangsregelungen. 
§ Die Kindesinteressen 
und die Vertretung des 
Kindes im Laufe des 
gerichtlichen Verfah-
rens werden gewahrt. 
§ Kindesgefährdungen 
sowie Selbst- und 
Fremdgefährdungen 
werden durch pädago-
gische Maßnahmen 
abgewendet 
 
§ In gerichtlichen Verfah-
ren für die Interessen 
der Kinder und kindori-
entierter Regelungen 
eintreten. 
§ Prüfen, mit welcher 
erzieherischen Hilfe 
verhindert werden 
kann, dass Kinder ge-
fährdet werden. 
§ Die Erziehungsfähigkeit 
von Eltern stärken. 
Ressourcen Prozess-/ 
Strukturziele 
 
(Was setzen wir ein?) 
 
 
(Wie müssen wir es tun?) 
Stellen:  8,14  
 
Ausgaben:  0,00 Mio. €  
 
Einnahmen: 0,00 Mio. €  
 
Kosten: 0,77 Mio. €  
 
Erlöse: 0,00 Mio. €  
§ Begleitung der gesam-
ten Familie 
§ Kooperation mit den 
Trägern geeigneter An-
gebote 
§ Beratung und Vermitt-
lung von Hilfen 
§ Information des Gerich-
tes über angebotene 
und erbrachte Leistun-
gen 
 
Kurzdarstellung: 
 
§ Kinder und Jugendliche werden in Verfahren vor 
dem Vormundschafts- und Familiengericht sowie 
bei den entsprechenden Rechtsmittelinstanzen  
begleitet. 
§ Die Gerichte werden über angebotene und er-
brachte Leistungen, erzieherische und soziale  
Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes und 
weitere Hilfemöglichkeiten informiert. 
§ Wenn das Kindeswohl erheblich gefährdet ist, aber 
eine erzieherische Hilfe nicht möglich oder ausrei-
chend ist, wird das Gericht angerufen - orientiert an 
den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des 
geringstmöglichen Eingriffs in das Sorgerecht. 
 
Schwerpunkt im Jahr 2005: 
 
§ Schulung der Fachkräfte im KSD und Anwendung 
der EDV-gestützten Gefährdungseinschätzung 
§ Dialog mit den Familienrichtern/innen am Amtsge-
richt Münster. 
§ Auswertung der vorjährigen Mitteilungen des KSD 
an das Familiengericht gem. § 50 III SGB VIII als 
Beitrag zum fachlichen Controlling. 
§ Ausführliche Information aller Fachkräfte in der 
bezirklichen Sozialarbeit des Kommunalen Sozial-
dienstes zum Kinder- und Jugendhilfeweiterent-
wicklungsgesetz (KICK) und den Auswirkungen auf 
die Arbeit des KSD. 
 
Ausblick für das Jahr 2006: 
 
§ Erarbeitung von verbindlichen Vereinbarungen mit 
den Trägern und Einrichtungen, die Leistungen 
nach dem SGB VIII erbringen gem. § 8a II SGB VI-
II. 
§ Information, Austausch und Begleitung der Träger 
der freien Jugendhilfe beim Qualifizierungs- und 
Ausbildungsbedarf zum Schutzauftrag bei Kindes-
wohlgefährdung (§ 8a SGB VIII). 
§ Dialog mit den Familienrichtern/innen am Amtsge-
richt Münster zum § 8a SGB VIII.

Leistungen 
 
 
 
 73 
Kennzahlen/Statistik: 
 
 2002 2003 2004 2005 
 
Mitteilungen/Anträge/Anzeigen an das Familiengericht 
gem. § 50 III/ § 8 a SGB VIII i.V.m. § 1666 BGB 46 42 24 25 
Fälle von Mitwirkung gem. § 1671, 1672, 1678, 1864 IV, 
1685 und 1696 BGB (einschl. sonstige) 376 358 431 437

Leistungen 
 
 
 
 74 
07.01  Name der Leistung: 
 
Beistandschaften 
 
Rechtsgrundlagen: 
 
§§ 18, 52 a, 55, 58 a, 59, 60 SGB VIII 
§§ 1712 ff. BGB 
 
Zielfenster für das Jahr 2005: 
 
Ergebnis-/ 
Wirkungsziele 
Programm-/ 
Leistungsziele 
 
(Was wollen wir erreichen?) 
 
 
(Was müssen wir tun?) 
§ Klarheit über die Ab-
stammung nichtehelich 
geborener Kinder. 
§ Den Unterhalt der  
Kinder sichern. 
§ Unterhaltspflichtige 
verstärkt heranziehen, 
um staatliche Leistun-
gen (Unterhaltsvor-
schuss, Sozialhilfe 
usw.) für die Kinder  
und Jugendlichen zu 
vermeiden bzw. verrin-
gern. 
§ Die Beratungsqualität 
sicherstellen. 
§ Die Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter als 
kompetente Ansprech-
partner profilieren. 
§ Vorliegende Fälle und 
Anfragen zeitnah bear-
beiten. 
Ressourcen Prozess-/ 
Strukturziele 
 
(Was setzen wir ein?) 
 
 
(Wie müssen wir es tun?) 
Stellen: 7,70  
 
Ausgaben:  0,00 Mio. €  
 
Einnahmen:  0,00 Mio. €  
 
Kosten:  0,54 Mio. €  
 
Erlöse:  0,00 Mio. €  
Abbau der Personalres-
sourcen im Umfang einer  
0,5-Stelle 
 
 
 
Kurzdarstellung: 
 
§ Eltern werden in Fragen der Vaterschaftsfeststel-
lung, der damit verbundenen rechtlichen Konse-
quenzen, der Möglichkeiten der gemeinsamen 
Sorge und des Unterhaltsanspruches beraten und 
unterstützt. 
§ Beurkundungen werden vorgenommen und voll-
streckbare Ausfertigungen erteilt. 
§ Beistandschaften werden geführt, wobei die Vater-
schaft festgestellt und der Kindesunterhalt festge-
setzt, eingezogen und weitergeleitet wird. 
 
 
Schwerpunkt im Jahr 2005: 
 
§ Umsetzung der Regelbetragserhöhung zum  
01. Juli 2005 
 
 
 
Ausblick für das Jahr 2006: 
 
§ Einführung einer neuen Software 
§ Umsetzung der gesetzlich geplanten Änderungen 
im Unterhaltsrecht

Leistungen 
 
 
 
 75 
Kennzahlen/Statistik: 
 
 2002 2003 2004 2005 
 
Beistandschaften: 1.811 1.815 1.790 1.738 
- Zugänge: 238 228 242 196 
- Abgänge: 253 226 267 248 
Amtsvormundschaften: 16 20 10 8 
Beratungen nach § 52 a SGB VIII: 566 606 574 617 
Beratungen junger Volljähriger: k. A. 20 19 30 
Vaterschaftsklagen: 38 30 32 20 
Unterhaltsklagen: 8 7 10 6 
Beurkundungen: 1.082 1.127 1.043 1.110 
- davon Vaterschaftsanerkennungen: 385 395 364 396 
- davon Sorgeerklärungen: 330 363 350 365 
Höhe der vereinnahmten Mündelgelder: 1,70 Mio. €  1,70 Mio. €  1,85 Mio. €  1,70 Mio. €  
davon eingezogen für Unterhaltsvorschuss,  Sozialamt 
und wirtschaftliche Erziehungshilfe: 0,43 Mio. €  0,41 Mio. €  0,42 Mio. €  *0,21 Mio. €  
 
Außerdem erfolgt in vielen Fällen eine direkte Zahlung des Unterhaltes zwischen den Elternteilen. Das machte im Jahr 
2005 ca. 0,7 Mio. EUR aus. 
 
* Bis zum 31.12.2004 wurden bei Kindern, die Sozialhilfe erhielten, die eingehenden Unter haltszahlungen in fast allen 
Fällen an  das Sozialamt weitergeleitet. Aufgrund der gesetzlichen Änderung zum 01.01.2005 (SGB II) musste das Verfah-
ren geändert werden. Die eingehenden Unterhaltszahlungen werden an die allein erziehenden Elternteile weiterge leitet 
und bei der Zahlung des Sozialgeldes nach SGB II durch die Arbeitsgemeinschaft Münster als Einkommen angerechnet. 
Aufgrund der durch die A rbeitsgemeinschaft erfolgten Überleitungen der Unterhaltsansprüche erfolgte in der Zeit vom 
01.01.2005 bis 30.06.2005 keine Unterhaltsheranziehung durch die Fachstelle Beistandschaft.

Leistungen 
 
 
 
 76 
07.02  Name der Leistung: 
 
Vormundschaften und Pflegschaften 
 
Rechtsgrundlagen: 
 
§§ 18, 53, 55, 56 58, 87c, 87d SGB VIII 
§§ 1773 ff. BGB 
 
Zielfenster für das Jahr 2005: 
 
Ergebnis-/ 
Wirkungsziele 
Programm-/ 
Leistungsziele 
 
(Was wollen wir erreichen?) 
 
 
(Was müssen wir tun?) 
Eine dem Wohl des Kindes 
und Jugendlichen förderli-
che Entwicklung und Erzie-
hung sicherstellen. 
 
§ Übertragene rechtliche 
Aufgaben an Stelle der 
Eltern wahrnehmen. 
§ Kinder und Jugendliche 
in wichtigen Lebens- 
fragen und Angelegen-
heiten persönlich 
betreuen und  
unterstützen.  
§ Persönliche Kontakte 
zum Mündel sicherstel-
len. 
Ressourcen Prozess-/ 
Strukturziele 
 
(Was setzen wir ein?) 
 
 
(Wie müssen wir es tun?) 
Stellen: 3,13 
 
Ausgaben:  0,00 Mio. €  
 
Einnahmen:  0,00 Mio. €  
 
Kosten:  0,30 Mio. €  
 
Erlöse
:  0,00 Mio. €  
§ Zusammenwirken  
mit allen Beteiligten,  
fachliche Beratung  
und Begleitung. 
§ Altersangemessene 
Beteiligung der Kinder 
und Jugendlichen. 
§ Leistungsvereinbarung 
intern/extern 
 
Kurzdarstellung: 
 
§ Führen von Vormundschaften und Pflegschaften 
für Kinder und Jugendliche im Rahmen eines pä-
dagogisch ganzheitlichen Konzeptes. 
§ Eigenständige und fachlich qualifizierte Interessen-
vertretung für Minderjährige 
§ Mitwirkung in familien- und vormundschafts-
gerichtlichen Verfahren. 
 
Schwerpunkt im Jahr 2005: 
 
§ Die Trennung der Aufgabenbereiche gesetzlicher 
Vertretung und sozialpädagogischer Arbeit wurde 
erfolgreich umgesetzt. 
§ Durch entsprechende Fallverteilung konnte für 
viele Mündel ein Wechsel des bisherigen Vormun-
des/ Pflegers verhindert werden.  
§ Um eine störungsfreie Zusammenarbeit zwischen 
dem Fachdienst und den sozialpädagogischen 
Diensten im Amt zu gewährleisten, wurde der Ent-
wurf einer Kooperationsvereinbarung erarbeitet. 
 
 
Ausblick für das Jahr 2006: 
 
§ Erstellung der Konzeption „Gewinnung von Einzel-
vormündern in Münster“ . 
§ Erstellung eines Schulungsprogramms für Einzel-  
und Vereinsvormünder 
§ Umsetzung des Konzeptes 
§ Auswertung der bisherigen Zusammenarbeit der 
Dienste und endgültige Abstimmung und Fest-
schreibung der Kooperationsvereinbarung. 
§ Zum Jahresende 2006 ist eine Zwischenbilanz der 
Umsetzung des Konzeptes zu ziehen. 
§ Abbau der Personalressourcen im Umfang einer 
0,5-Stelle 
§ Verlagerung einer weiteren 0,5-Stelle auf einen 
freien Träger

Leistungen 
 
 
 
 77 
Kennzahlen/Statistik: 
 
 2002 2003 2004 2005 
 
Bestand der Amtsvormundschaften/Pflegschaften     
Gesetzliche Amtsvormundschaften: 15 20 14 11 
Bestellte Amtsvormundschaften: 110 112 115 119 
Bestellte Amtspflegschaften: 72 83 87 92 
Summe der Vormundschaften/Pflegschaften 197 215 216 222 
davon weiblich: k. A. 118 98 121 
 männlich: k. A. 97 118 101

Leistungen 
 
 
 
 78 
07.03  Name der Leistung: 
 
Adoptionen 
 
Rechtsgrundlagen: 
 
§§ 1741 ff. Bürgerliches Gesetzbuch, 
Adoptionsvermittlungsgesetz 
 
Zielfenster für das Jahr 2005: 
 
Ergebnis-/ 
Wirkungsziele 
Programm-/ 
Leistungsziele 
 
(Was wollen wir erreichen?) 
 
 
(Was müssen wir tun?) 
§ Aufgabenstellungen der 
Adoptionsvermittlungs-
stellen umfassend 
wahrnehmen 
§ Elternschaft/Kindschaft 
in Pflegefamilien recht-
lich absichern 
§ Adoptionen auch im 
Wege der Ersetzungs-
verfahren vermitteln 
§ Adoptiveltern gewin-
nen, auswählen und 
schulen 
§ Adoptionseltern  
beraten und begleiten 
§ Fortbildungsveran-
staltungen 
§ Öffentlichkeitsarbeit 
Ressourcen Prozess-/ 
Strukturziele 
 
(Was setzen wir ein?) 
 
 
(Wie müssen wir es tun?) 
Stellen:  0,30  
 
Ausgaben:  0,00 Mio. €  
 
Einnahmen:  0,00 Mio. €  
 
Kosten:  0,14 Mio. €  
 
Erlöse:  0,00 Mio. €  
§ Individuelle Beratung 
der Adoptionsbewer-
ber, Adoptionseltern. 
§ Kooperation mit ande-
ren Adoptionsvermitt-
lungsstellen, dem Lan-
desjugendamt und dem 
internationalen Sozial-
dienst 
 
Kurzdarstellung: 
 
§ Kinder und Jugendliche in Adoptivfamilien  
vermitteln 
§ Beratung, Begleitung und Betreuung von  
abgebenden Eltern 
§ Beratung und Begleitung von Adoptiveltern 
§ Mitwirkung im Verfahren von Stiefkinder- und  
§ Verwandtenkinderadoptionen 
§ Mitwirkung im Verfahren bei Auslandsadoptionen 
 
Schwerpunkt im Jahr 2005: 
 
§ Fortsetzung der jährlichen Fortbildungsreihe für 
Adoptiv- und Pflegeeltern 
§ Erstellung von Sozial- und Entwicklungsberichten 
für das Verfahren bei Auslandsadoptionen 
§ Recherchen für Nachforschungen ehemals  
Adoptierter 
 
Ausblick für das Jahr 2006: 
 
Konzeptentwicklung für ein Intensivangebot der Bera-
tung im Rahmen von Adoptionspflege sowie nachge-
hender Adoptionsberatung.

Leistungen 
 
 
 
 79 
Kennzahlen/Statistik: 
 
 2002 2003 2004 2005 
 
Adoptionen: 18 27 20 10 
In Adioptionspflege untergebrachte Kinder und Jugendli-
che: 
Männlich 
Weiblich 
 
 
6 
9 
 
 
6 
2 
 
 
7 
6 
 
 
8 
5 
Ersetzungsverfahren: 1 0 0 0 
Fortbildungsveranstaltungen für Adoptiv-  
und Pflegekinder: 
Anzahl der Teilnehmer/innen 
8 
 
232 
7 
 
212 
3 
 
230 
5 
 
410 
Stellungnahmen im Rahmen von Auslandsadoptionen 
(ab 2005 erfasst): 
k. A. k. A. k. A. 6 
Nachgehende Adoptionshilfen (ab 2005 erfasst): k. A. k. A. k. A. 8 
Themenzentrierte Bewerbergruppenarbeit/Kurse  
(ab 2005 erfasst): 
Anzahl Bewerberpaare 
3 
 
18 
4 
 
26 
4 
 
25 
3 
 
20 
Bewerbererstgespräche: 45 36 49 35

Leistungen 
 
 
 
 80 
07.04  Name der Leistung 
 
Unterhaltsvorschuss 
 
Rechtsgrundlagen: 
 
Unterhaltsvorschussgesetz 
 
Zielfenster für das Jahr 2005: 
 
Ergebnis-/ 
Wirkungsziele 
Programm-/ 
Leistungsziele 
 
(Was wollen wir erreichen?) 
 
 
(Was müssen wir tun?) 
Allein stehende Mütter und 
Väter durch Unterhaltsvor-
schussleistungen finanziell 
unterstützen. 
Es soll innerhalb eines 
Monats über die Leistung 
entschieden werden. 
Ressourcen Prozess-/ 
Strukturziele 
 
(Was setzen wir ein?) 
 
 
(Wie müssen wir es tun?) 
Stellen: 4,70  
 
Ausgaben: 3,19 Mio. €  
 
Einnahmen: 1,70 Mio. €  
 
Kosten: 3,54 Mio. €  
 
Erlöse: 1,98 Mio. €  
Effektive Kommunikation 
mit allen beteiligten Stel-
len 
 
 
 
 
Kurzdarstellung: 
 
Der Unterhalt von Kindern allein stehender Mütter und 
Väter wird durch Leistungen nach dem Unterhaltsvor-
schussgesetz sichergestellt. Die Anspruchsvorausset-
zungen dieser Leistung werden jährlich überprüft. Die 
Überprüfung ist in einigen Fällen mit arbeitsintensiven 
Ermittlungen durchzuführen. 
 
Schwerpunkt im Jahr 2005: 
 
§ Anpassung der Unterhaltsvorschussleistungen 
entsprechend den Vorgaben der Regelbetrags-
verordnung (sogenannte Düsseldorfer Tabelle) 
§ Umsetzung der geänderten Richtlinien zur Durch-
führung des Unterhaltsvorschussgesetzes: z. B. 
aufgrund der Neufassung des Aufenthaltsgesetzes 
oder die bei Neuanträgen veränderte Berechnung 
der Unterhaltsvorschussleistungen im Geburtsmo-
nat des Kindes 
§ Überarbeitung der Textvorlagen: z. B. aufgrund der 
Neuorganisation des Sozialamtes / der Arbeitsge-
meinschaft Münster 
 
 
Ausblick für das Jahr 2006: 
 
§ Einführung der neuen Jugendamtssoftware Logo-
Data  
§ Ggf. minimale Einnahmeerhöhungen und Ausga-
benreduzierungen, wenn das geplante Unterhalts-
rechtsänderungsgesetz in Kraft treten wird

Leistungen 
 
 
 
 81 
Kennzahlen/Statistik: 
 
 2002 2003 2004 2005 
 
Bewilligte Leistungen: 2,36 Mio. €  2,68 Mio. €  2,90 Mio. €  3,00 Mio. €  
Realisierte Unterhaltsansprüche: 503.340 €  537.939 €  633.737 €  570.175 €  
Antragseingänge: 932 924 890 808 
Bewilligungen: 791 840 792 666 
Widersprüche: 3 6 5 8 
Klagen: 0 0 0 2 
Laufende Fälle am 31.12.: 1.435 1.585 1.652 1.691

Leistungen 
 
 
 
 82 
08.01  Name der Leistung: 
 
Jugendhilfeplanung 
 
Rechtsgrundlagen: 
 
§§ 79, 80 und 81 SGB VIII 
 
Zielfenster für das Jahr 2005: 
 
Ergebnis-/ 
Wirkungsziele 
Programm-/ 
Leistungsziele 
 
(Was wollen wir erreichen?) 
 
(Was müssen wir tun?) 
Eine bedarfsgerechte An-
gebotsplanung und Versor-
gung im Rahmen der Auf-
gaben der Kinder- und 
Jugendhilfe für Kinder, 
Jugendliche, junge Volljäh-
rige und deren Familien, die 
in Münster leben. 
§ Den Bestand feststellen 
§ Bedarfe ermitteln und 
beschreiben 
§ Projekte und Konzepte 
planen und umsetzen 
§ Beteiligung sicherstel-
len 
§ Unterschiedliche Ziel-
gruppeninteressen be-
rücksichtigen 
§ Serviceleistungen für 
freie Träger und Ver-
waltungsfachstellen 
erbringen  
§ An gesamtstädtischen 
Planungen mitwirken 
Ressourcen Prozess-/ 
Strukturziele 
 
(Was setzen wir ein?) 
 
 
(Wie müssen wir es tun?) 
Stellen: 1,10  
 
Ausgaben:  0,00 Mio. €  
 
Einnahmen: 0,00 Mio. €  
 
Kosten: 0,26 Mio. €  
 
Erlöse: 0,00 Mio. €  
§ Hilfen frühzeitig und 
sozialraumorientiert er-
heben und erbringen 
§ Individuell, zielgrup-
penspezifisch und ge-
schlechtsdifferenziert 
sowie ganzheitlich und 
vernetzt arbeiten 
§ Prävention vor Reakti-
on stellen 
§ Selbsthilfe und Eigen-
initiative fördern 
§ Junge Menschen und 
Familien beteiligen 
Kurzdarstellung: 
 
Jugendhilfeplanung trägt im Rahmen der Gesamt- 
und Planungsverantwortung des öffentlichen Trägers 
der Jugendhilfe dazu bei, geeignete Einrichtungen, 
Dienste, Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen 
zu initiieren, zu planen und bereitzustellen. 
 
Schwerpunkt im Jahr 2005: 
 
I. Sozialraumorientierte Planungen: 
§ Aufbereitung der Daten für die Bezirkskonferenzen 
zur Abstimmung von Stadtteilbedarfen und -
planungen 
§ Sozialraumanalyse im Zusammenhang mit der 
Umwandlung von Schulen in Offene Ganztags-
schulen im Primarbereich für das Schuljahr 
2006/2007  
§ Errichtungsbeschluss und lfd. Planung für eine 
Modelleinrichtung in Roxel-Nord –  „Kita und  
Kinder- und Jugendeinrichtung unter einem Dach“ -  
inkl. Beteiligung des AK Roxel und der Kinder und 
Jugendlichen aus Roxel 
§ Realisierungsplanung und Eröffnung der Kinder- 
und Jugendeinrichtung in Albachten 
§ Planung und Durchführung der Workshops für das 
„Trägerübergreifende Forum“ in Gievenbeck und 
Coerde 
II. Aufgabenorientierte Planungen: 
§ Fortführung und Bündelung der Maßnahmen im 
Rahmen des „Netzwerks für Familien in Münster“ 
- Organisation und Durchführung der Veranstal-
tung „Der ökonomische Reiz familienorientier-
ter Personalpolitik“ 
§ Offene Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich:  
- Erarbeitung der Module für die Beschlussvor-
lage "Umwandlung weiterer Schulen in offene 
Ganztagsschulen zum Schuljahr 2005/2006“ 
- Beratung und Vermittlung von Jugendhilf e-
leistungen für die Offenen Ganztagsschulen   
§ Das neue Kinder- und Jugendfördergesetz: Ent-
wicklung eines kommunalen Jugendförderplans 
§ Bericht zur Familienbildung in Münster 
III. Zielgruppenorientierte Planungen: 
§ Planung, Begleitung und Bewertung stadtteilbezo-
gener Projekte der Kinder- und Jugendhilfe 
§ Beschlussvorlage „Leitlinien für eine mädchenge-
rechte Jugendhilfe in Münster“ in  Zusammenarbeit 
mit der AG Mädchen

Leistungen 
 
 
 
 83 
§ Beteiligung am Aktionsbündnis „Girls’ Day“ 
§ Planung und Durchführung eines Gender Forums 
in Münster in Kooperation mit AG M ädchen, AK 
Jungenarbeit und Frauenbüro 
§ Verfahrensvorlage „Jugendparlament für Münster“ 
§ Vorbereitung und Organisation des Expertenhe a-
rings zum „Jugendparlament für Münster“ 
 
 
Ausblick für das Jahr 2006: 
 
§ Beschlussvorlage "Umwandlung weiterer Schulen 
in offene Ganztagsschulen zum Schuljahr 2006/ 
2007 
§ Das neue Kinder- und Jugendfördergesetz: Ent-
wicklung und Verabschiedung eines kommunalen 
Jugendförderplans 
§ Lfd. Planung und Realisierung der Modelleinrich-
tung Roxel-Nord 
§ Errichtungsbeschluss und lfd. Planung für eine  
Kombi-Einrichtung in Handorf-Dorbaum 
§ Trägerübergreifendes Forum:  
Transfer der Ergebnisse aus den Workshops an 
die Zentralebene  
§ Fortführung des „Netzwerks für Familien in  
Münster“ 
- Mitwirkung beim 3. Stadtgespräch  
- Bündelung der Maßnahmen 
§ Familienzentrum in Münster: 
- Antrag und Konzept für das NRW  
Modellprojekt  
- Entwicklung eines Verfahrens und  
Gesamtkonzeptes zum Ausbau weiterer  
KiTas in Familienzentren 
§ Durchführung eines Expertenhearings zum  
Jugendparlament in Münster 
§ Entwicklung eines Verfahrens und Gesamt-
konzepts für ein Jugendparlament in Münster 
§ Beteiligung am Aktionsbündnis „Girls’ Day“ 
§ Transfer und Umsetzung der „Leitlinien für eine 
mädchengerechte Jugendhilfe in Münster“ 
§ Entwicklung eines Konzepts zum Jungentag 
 
 
Kennzahlen/Statistik: 
 
§ Regelmäßige Aufbereitung von Sozialraumd aten 
für verschiedene Maßnahmen und Konzepte: 
- Kinder- und Jugendförderplan 
- Weiterentwicklung der Kinder- und  
Jugendarbeit im Bezirk West 
- Familienzentren 
- Bezirkskonferenzen 
§ Planung, Begleitung und Realisierungsplanu ng 
der Sozialraumprojekte im Zusammenhang mit 
der städtebaulichen Entwicklung: 
- Realisierung Albachten; 300 qm; 984 Kinder 
und Jugendliche im Alter von 6 bis 20 Ja h-
ren (2005) 
- Planung Modelleinrichtung Roxel-Nord; 1045 
qm; 1.634 Kinder und Jugendliche im Alt er  
von 0 bis 20 Jahren (2005) 
- Planung Kombi -Einrichtung Handorf -
Dorbaum; 800 qm; 1.710 Kinder und J u-
gendliche im Alter von 0 bis 20 Jahren 
§ Projektentwicklung –  Projektmanagement 
- Jugendparlament für Münster (15.300 wah l-
berechtigte Kinder und Jugendliche im  Alter 
von 12 bis 18 Jahren) 
- Familienzentren (26.401 Haushalte mit mind. 
einem Kind) 
- Netzwerk für Familien in Münster (26.401 
Haushalte mit mind. einem Kind) 
- Offene Ganztagsschule im Primarbereich 
(21 Beratungsgespräche vor Ort) 
- Kinder- und Jugendförderpla n (41.114 Ki n-
der und Jugendliche im Alter von 6 bis 20 
Jahren) 
- Trägerübergreifendes Forum 
§ Planung und Durchführung von Veranstaltungen: 
- Expertenhearing „Jugendparlament für 
Münster“ (ca. 120 Teilnehmer/innen) 
- Der ökonomische Reiz familienorientierter 
Personalpolitik (ca. 60 Teilnehmer/innen)

Leistungen 
 
 
 
 84 
09.01  Name der Leistung: 
 
Hilfen für alte, pflegebedürftige oder behinderte 
Menschen 
 
Rechtsgrundlagen: 
 
§ 41, § 53 ff, § 61 ff, § 67 und § 70 SGB XII 
 
Zielfenster für das Jahr 2005: 
 
Ergebnis-/ 
Wirkungsziele 
Programm-/ 
Leistungsziele 
 
(Was wollen wir erreichen?) 
 
 
(Was müssen wir tun?) 
§ Die wirtschaftliche und 
soziale Lebenssituation 
älterer, pflegebedürfti-
ger oder behinderter 
Menschen absichern, 
um ein selbstbestimm-
tes, eigenverantwortli-
ches Leben zu ermögli-
chen  
 
Hinweis: 
Der KSD erbringt diese 
Leistung als interner 
Dienstleister für  das  
Sozialamt. 
§ Die Sachverhalte  
klären, über materielle 
oder persönliche Hilfen 
informieren und sie ein-
leiten oder vermitteln. 
§ Die notwendige Ver-
sorgung und Pflege  
im Bedarfsfall durch ein 
Case-Management  
sicher 
§ Kooperation mit Diens-
ten, Institutionen und 
Verbänden  
 
 
Ressourcen Prozess-/ 
Strukturziele 
 
(Was setzen wir ein?) 
 
 
(Wie müssen wir es tun?) 
Stellen: 2,04 
 
Ausgaben:  0,00 Mio. €  
 
Einnahmen: 0,00 Mio. €  
 
Kosten: 0,22 Mio. €  
 
Erlöse: 0,00 Mio. €  
§ Ganzheitlich ausgerich-
tete Bezirkssozialarbeit 
§ zeitnah Kontakte zu 
Ratsuchenden oder 
Angehörige aufnehmen 
§ kollegiale Beratung in 
den Bezirksteams 
 
Kurzdarstellung: 
 
Informationen, Beratung und Orientierungshilfen über 
Angebote und Leistungen für Senioren, Pflegebedürfti-
ge oder Behinderte in den Themenbereichen:  
§ Inanspruchnahme von Sozialleistungen, 
§ Pflege, Betreuung und Wohnen, 
§ Freizeit und Begegnung sowie 
§ wohnortnahe Unterstützung und Begleitung bei der 
Lösung alters-, pflege- oder behindertenspezifi-
scher Probleme. 
 
Schwerpunkt im Jahr 2005: 
 
§ Vernetzung der Dienstleister und Anbieter in  
Arbeitskreisen  
§ Qualifizierung und Fortbildung zu den Themen: 
„Verwahrlosung von ältern Menschen“ und  
„Demenz-Erkrankung“ 
 
Ausblick für das Jahr 2006: 
 
§ Persönliche Pflegeberatung vor Ort und Begleitung 
von Menschen in  besonderen Lebenslagen in ih-
rem sozialem Umfeld  (häusliche Pflege vor statio-
näre Pflege)  
§ Weitere Qualifizierung der Fachberaterinnen und 
Fachberater durch Teilnahme an Vorträgen und 
Veranstaltungen

Leistungen 
 
 
 
 85 
Kennzahlen/Statistik: 
 
 2002 2003 2004 2005 
 
Beratungsgespräche: 89 155 103 99 
Case-Management im Rahmen der Altenhilfe: 13 12 12 22 
Stellungnahmen Pflegeversicherung und Pflegegeld: 114 106 119 162

Leistungen 
 
 
 
 86 
09.02  Name der Leistung: 
 
Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer 
Schwierigkeiten 
 
Rechtsgrundlagen: 
 
§§ 34, 67, 68 SGB XII 
 
Zielfenster für das Jahr 2005: 
 
Ergebnis-/ 
Wirkungsziele 
Programm-/ 
Leistungsziele 
 
(Was wollen wir erreichen?) 
 
 
(Was müssen wir tun?) 
Kinder, Jugendliche und 
Familien sowie behinderte 
und alte Menschen sind vor 
Verschuldung und Obdach-
losigkeit zu bewahren. 
Einleitung, Vermittlung und 
Hilfeplanung zur Überwin-
dung sozialer Wohnungs-
notfälle in Kooperation mit 
den Trägern der Wohl-
fahrtsverbände (dezentrali-
sierte Sozialdienste für 
Wohnungsnotfälle). 
Ressourcen Prozess-/ 
Strukturziele 
 
(Was setzen wir ein?) 
 
 
(Wie müssen wir es tun?) 
Stellen: 2,71  
 
Ausgaben:  0,00 Mio. €  
 
Einnahmen:  0,00 Mio. €  
 
Kosten:  0,12 Mio. €  
 
Erlöse: 0,00 Mio. €  
Persönliche Beratungsleis-
tungen zur Abwendung, 
Beseitigung oder Milderung 
sozialer Schwierigkeiten, 
die zur Sicherung der Ar-
beit, Erhaltung oder Be-
schaffung einer Wohnung 
notwendig sind.  
 
 
Kurzdarstellung: 
 
§ Unmittelbare Kontaktaufnahme der von Obdachlo-
sigkeit bedrohten Personen, Familien oder alten 
Menschen  
§ Motivationsarbeit zur Annahme der Hilfe nach 
Eingang von Mitteilungen über Räumungsklagen, 
Räumungstermine oder Verschuldung 
§ Einleitung und Begleitung der Hilfen im Rahmen 
der Hilfeplanung 
 
Schwerpunkt im Jahr 2005: 
 
§ Regelmäßiger Austausch zwischen dem Kommu-
nalen Sozialdienst und den vor Ort tätigen 
Dienstleistern  (AWO, CV, Diakonisches Werk)  
§ Fortsetzung der bestehenden guten Kooperation 
zwischen den Dienstleistern und den Beratungs-
diensten der Stadt (Sozial- und Jugendamt)  
§ Der Vertrag zwischen dem Sozialamt und den o. g. 
Träger ist um weitere vier Jahre bis 2010 verlän-
gert worden   
 
Ausblick für das Jahr 2006: 
 
Aufgrund der eingesetzten Hilfen und Dienstleistungen 
ist die Anzahl der von Obdachlosigkeit bedrohten 
Haushalte, trotz einer eher verschlechterten wirtschaft-
lichen Lage und einer zunehmenden Verschuldung von 
Haushalten konstant geblieben.  
Ebenso ist die Anzahl der  Haushalte sehr gering 
geblieben, die dauerhaft auf professionelle Hilfen an-
gewiesen sind, da sie ihr unwirtschaftliches Verhalten 
nicht zu ändern vermögen.

Leistungen 
 
 
 
 87 
Kennzahlen/Statistik: 
 
 2002 2003 2004 2005 
 
Hilfepläne im Sozialdienst Wohnungsnotfälle: 171 213 223 230 
Hilfepläne für betreutes Wohnen: 43 47 49 46

Leistungen 
 
 
 
 88 
09.03  Name der Leistung: 
 
(Gutachterliche) Stellungnahmen und Sozialb e-
richte u. a. für das Sozial- und Gesundheitsamt 
 
Rechtsgrundlagen: 
 
§§ 35, 61 ff. u. 67 SGB XII; u. a. § 1896 ff BGB 
 
Zielfenster für das Jahr 2005: 
 
Ergebnis-/ 
Wirkungsziele 
Programm-/ 
Leistungsziele 
 
(Was wollen wir erreichen?) 
 
 
(Was müssen wir tun?) 
§ Zeitnahe und fundierte 
Berichterstattung oder 
Begutachtung als Ent-
scheidungshilfe für die 
jeweiligen  Auftragge-
ber  
 
Hinweis: 
Der KSD erbringt diesen 
Service als ämterübergrei-
fender Dienst für das Sozi-
alamt und weitere Ämter 
oder externe Behörden. 
§ Fachliche fundierte  
Berichterstattung unter 
Berücksichtigung  
individueller und
 ge-
sellschaftlicher Anfor-
derungen. 
Ressourcen Prozess-/ 
Strukturziele 
 
(Was setzen wir ein?) 
 
 
(Wie müssen wir es tun?) 
Stellen: 0,68  
 
Ausgaben:  0,00 Mio. €  
 
Einnahmen: 0,00 Mio. €  
 
Kosten: 0,09 Mio. €  
 
Erlöse: 0,00 Mio. €  
§ Abstimmung von Art, 
Inhalt und Umfang der 
Berichterstattung  
§ Sicherstellung eines 
einheitlichen Berichts- 
und Bearbeitungsstan-
dards 
 
Kurzdarstellung: 
 
Berichterstattung ggf. Begutachtung für andere (Sozia-
le-) Dienststellen, Ämter oder Behörden im Rahmen der 
Amtshilfe oder aufgrund von gesetzlichen Regelungen 
und Bestimmungen  
- Beihilfen zu Lebensunterhalt in Einrichtungen 
- Hilfen zur Pflege   
- Hilfen in anderen Lebenslagen 
- Anregung einer gesetzlichen Betreuung 
 
Schwerpunkt im Jahr 2005: 
 
§ Regelmäßiger Austausch im Schwerpunktsach-
gebiet „Soziales“  
§ Austausch und Abstimmung fachlicher Standards 
der Begutachtung zur Sicherung eines einheitli-
chen Beurteilungsstandards  
 
Ausblick für das Jahr 2006: 
 
§ Optimierung der bisherigen Verfahrensabläufe  
§ Abstimmung der bestehenden Beurteilungs- und 
Ermessensspielräume durch einen fachlichen  
Austausch im Schwerpunktsachgebiet „Soziales“ 
unter Beteiligung der Fachkräfte des Informations-
büro „Pflege“ des Sozialamtes

Leistungen 
 
 
 
 89 
Kennzahlen/Statistik: 
 
 2002 2003 2004 2005 
 
Anzahl der Stellungnahmen bei Hilfen nach SGB XII  
(Beihilfen zu Lebensunterhalt in Einrichtungen, Hilfen zur 
Pflege, Hilfen in anderen Lebenslagen, Anregung einer 
gesetzlichen Betreuung) 
391
 413 437 368

Leistungen 
 
 
 
 90 
10.01  Name der Leistung: 
 
Beratung im Rahmen bezirklicher Soziala rbeit, 
Durchführung von / Mitwirkung an Stadtteilpr o-
jekten 
 
Rechtsgrundlagen: 
 
§ 1 Abs. 3 SGB VIII 
 
Zielfenster für das Jahr 2005: 
 
Ergebnis-/ 
Wirkungsziele 
Programm-/ 
Leistungsziele 
 
(Was wollen wir erreichen?) 
 
 
(Was müssen wir tun?) 
§ Zeitperspektiven im 
Sinne von Hilfe zur 
Selbsthilfe erarbeiten. 
§ Personen mit besonde
ren sozialen Schwierig-
keiten zur Inanspruch-
nahme von Beratungs- 
und Unterstützungsleis-
tungen motivieren. 
§ Situationsgerechte 
Hilfs- und Beratungs-
angebote vermitteln. 
§ Niederschwellige und 
aufsuchende Sozialar-
beiten in den Stadttei-
len. 
§ Allgemeine Beratung  
in sozialen Fragen, die 
(noch) nicht immer  
spezifischen Sozialleis-
tungen zugeordnet sind 
(Jugend-, Sozial-u. Ge-
sundheitsange-
legenheiten) 
 
Ressourcen Prozess-/ 
Strukturziele 
 
(Was setzen wir ein?) 
 
 
(Wie müssen wir es tun?) 
Stellen: 9,50 
 
Ausgaben:  0,02 Mio. €  
 
Einnahmen:  0,00 Mio. €  
 
Kosten:  0,98 Mio. €  
 
Erlöse
:  0,00 Mio. €  
Regelmäßig, transparent 
und verlässlich in den Stadt-
teilen und ausgewählten 
Wohnbezirken präsent sein,  
feste Termine, Teilnahme 
an den Stadtteilkonferenzen 
 
Kurzdarstellung: 
 
Bezirkssozialarbeit ist ein ortsnahes Beratungs- und 
Begegnungsangebot mit folgenden Schwerpunkten: 
  
§ Informieren und zur Selbsthilfe anregen, 
§ Gemeinwesenbezogene Bedürfnisse unterstützen 
und  
§ Bürgerinnen und Bürger in stadtteilbezogenen 
Sachfragen beteiligen. 
 
Durch die Bezirkssozialarbeit bietet der Kommunale 
Sozialdienst eine ganzheitliche, familienbezogene und 
problemgerechte Hilfegestellung in Verbindung von 
Sozialarbeit und wirtschaftlicher Hilfegewährung. 
 
 
Schwerpunkt im Jahr 2005: 
 
§ Regelmäßige Beteiligung an der interdisziplinären 
„Fallkonferenz-Geistschule“ durch die KSD-Bezirke 
Ost und Mitte-Süd.  
§ Die Kooperation mit der Erziehungsberatungsstelle 
des Diakonischen Werkes im Bezirk Ost hat sich 
2005 weiter intensiviert. Inzwischen ist die Bera-
tungsstelle mit einem Standort im Bezirk präsent. 
§ Das Präventionsprojekt einer Eltern-Kind-Gruppe 
in Hiltrup-West ist 2005 erfolgreich fortgesetzt wor-
den. 
 
 
Ausblick für das Jahr 2006: 
 
§ Im Stadtteil Kinderhaus sollen in einem Projekt in 
der „Nordwestschleife“ die Angebote ambulanter 
Erziehungshilfe zielgruppenschärfer und präventi-
ver ausgerichtet werden.  
§ Fortschreibung des Handlungsprogramms 
Osthuesheide zur nachhaltigen Sicherung der  
bislang erreichten positiven Ergebnisse. 
§ Die Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtung 
Hiltrup-West, der Ludgerusschule (Offene Ganz-
tagsgrundschule) und des Kinder-, Jugend- und 
Begegnungshauses 37 Grad zu einem Familien-
zentren als Bildungs- und Lebensort für Familien 
im Stadtteil Hiltrup-West in Kooperation mit weite-
ren Trägern (z. B.  Familienbildung, Familienbera-
tung).

Leistungen 
 
 
 
 91 
Kennzahlen/Statistik: 
 
 2002 2003 2004 2005 
 
Gesamtstunden der bezirklichen Außenstellen  
Sprechzeiten im Berichtsjahr: 1.006 950 912 726 
Einsätze der Rufbereitschaft (mit Einsatzberichten)  
außerhalb der Servicezeiten im Berichtsjahr: 46 57 52 67

Leistungen 
 
 
 
 92 
10.02  Name der Leistung: 
 
Betreuungsstelle/Förderung der 
Betreuungsvereine 
 
Rechtsgrundlagen: 
 
BtG, BtGB, BGB, FGG 
 
Zielfenster für das Jahr 2005: 
 
Ergebnis-/ 
Wirkungsziele 
Programm-/ 
Leistungsziele 
 
(Was wollen wir erreichen?) 
 
 
(Was müssen wir tun?) 
Die Aufgaben nach  
- dem Betreuungs-
behördengesetz, 
- dem BGB, 
- dem Gesetz über die 
Angelegenheiten der 
freiwilligen Gerichts-
barkeit und  
- den Beschlüssen  
des Rates der Stadt  
Münster  
werden gewahrt. 
§ Das Betreuungswesen 
in der Stadt koordinie-
ren. 
§ Die Fälle der Vormund-
schaftsgerichte bear-
beiten. 
§ Betreuer gewinnen, 
beraten und fortbilden. 
§ Bürger und Multiplikato-
ren über das Betreu-
ungsrecht und Vorsor-
gevollmachten infor-
mieren. 
Ressourcen Prozess-/ 
Strukturziele 
 
(Was setzen wir ein?) 
 
 
(Wie müssen wir es tun?) 
Stellen: 2,13  
 
Ausgaben:  0,22 Mio. €  
 
Einnahmen:  0,00 Mio. €  
 
Kosten:  0,42 Mio. €  
 
Erlöse
: 0,00 Mio. €  
§ Die Notwendigkeiten 
von Betreuungen  
abklären. 
§ Über das Betreuungs-
recht und die Vorsor-
gevollmacht umfassend 
informieren. 
§ Ehrenamtliche Betreuer 
im Zusammenwirken 
mit den Betreuungs-
vereinen gewinnen. 
§ Für eine reibungslose 
Fallbearbeitung sorgen. 
 
 
 
Kurzdarstellung: 
 
Neben den Koordinations- und Kooperationsaufgaben 
für das Betreuungswesen ist die Vormundschaftsge-
richtshilfe das Hauptaufgabenfeld der Betreuungsstelle.  
Sie ist zentraler Ansprechpartner für das örtliche 
Betreuungswesen, wobei sie die gesetzlichen Aufgaben 
in  Kooperation mit verschiedenen Institutionen um-
setzt. 
Die Betreuungsvereine gewinnen, beraten und beglei-
ten die ehrenamtlichen Betreuer. Die Fachkräfte der 
Betreuungsvereine führen ebenfalls Betreuungen. 
 
Schwerpunkt im Jahr 2005: 
 
§ Umsetzung der Änderungen des Betreuungsrechts 
zum 01. Juli 2005. Insbesondere: 
§ Steuerung der Fallzahlen im Betreuungsbereich 
zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von 
Berufs/Vereinsbetreuern im Rahmen der Pauscha-
lierung der Bezahlung der Betreuer 
§ Stärkung der  Information und Beratung über Vor-
sorgevollmachten, Betreuungs- und  Patientenver-
fügung 
§ Organisation neuer Aufgaben wie Beglaubigung 
von Unterschriften im Rahmen von Vollmachten, 
Erstellung von Betreuungsplänen, Weitergabe von 
Daten an das Amtsgericht im Rahmen der Mittei-
lungspflicht der Betreuer  
 
Ausblick für das Jahr 2006: 
 
§ Organisatorische Änderungen von Arbeitsabläufen 
und Qualitätsstandards in der Betreuungsstelle vor 
dem Hintergrund steigender Fallzahlen und zusätz-
licher Aufgaben   
§ Überprüfung und Optimierung der Qualitätsstan-
dards in der Zusammenarbeit mit Betreuungsver-
einen, freiberuflichen Betreuern und dem Amtsge-
richt  
§ Stärkung der  
−  Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung über die 
Aufgaben der Betreuungsstelle 
−  Vortragsveranstaltungen zum Betreuungsrecht 
und zu Vollmachten für das Fachpersonal der 
Einrichtungen der Kranken-, Alten- und Behin-
dertenhilfe

Leistungen 
 
 
 
 93 
Kennzahlen/Statistik: 
 
 2002 2003 2004 2005 
 
Betreuungen: 3.389 3.601 3.997 4.217 
neu eingerichtete Betreuungen 555 594 630 659 
davon  ehrenamtlich geführte Betreuungen: 381 394 398 394 
 beruflich geführte Betreuungen: 174 200 232 265 
Arbeitseingänge (Aufträge v. Vormundschaftsgericht): 699 657 642 717 
davon an Betreuungsvereine delegiert: 350 317 299 371 
 von der Betreuungsstelle selbst bearbeitet: 349 340 329 335

Leistungen 
 
 
 
 94 
10.03  Name der Leistung: 
 
Schwangerschaftsberatung 
(einschließlich Mittelvergabe aus dem Sonder-
fonds) 
 
Rechtsgrundlagen: 
 
Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz 
25.08.1995 
 
Zielfenster für das Jahr 2005: 
 
Ergebnis-/ 
Wirkungsziele 
Programm-/ 
Leistungsziele 
 
(Was wollen wir erreichen?) 
 
 
(Was müssen wir tun?) 
§ Frauen und Paare beim 
Finden von Entschei-
dungen im Schwanger-
schaftskonflikt unter-
stützen. 
§ Frauen und Paare bei 
der Bewältigung von 
Konflikten auf unter-
schiedlichen Ebenen 
unterstützen. 
§ Finanzielle Notlage 
während und nach der 
Schwangerschaft be-
seitigen. 
§ Das erforderliche Bera-
tungsangebot zeitnah 
sicherstellen. 
§ Informationen über 
gesetzliche Ansprüche 
und freiwillige Hilfen 
vermitteln. 
§ Anträge auf Mittel aus 
dem städt. Sonder-
fonds und der Bundes-
stiftung kurzfristig be-
arbeiten. 
Ressourcen Prozess-/ 
Strukturziele 
 
(Was setzen wir ein?) 
 
 
(Wie müssen wir es tun?) 
Stellen: 2,00  
 
Ausgaben:  0,32 Mio. €  
 
Einnahmen: 0,07 Mio. €  
 
Kosten: 0,36 Mio. €  
 
Erlöse: 0,09 Mio. €  
§ Indem Hilfen miteinan-
der vernetzt werden. 
§ Durch Qualifizierung 
mittels Fortbildung und 
Supervision. 
§ Mit dem Angebot bür-
gerfreundlicher und in-
dividueller Sprechzei-
ten. 
 
 
 
Kurzdarstellung: 
 
Die städtische Schwangerschaftsberatung ist ein  
Angebot im Spektrum der Schwangerschaftsberatung 
in Münster und sichert ein plurales Beratungsangebot 
insbesondere im Bereich der Schwangerschaftskon-
fliktberatung. Sie begleitet und unterstützt Frauen und 
Familien dabei, eine Entscheidung im Schwanger-
schaftskonflikt zu finden.  
Sie gibt Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer 
gesetzlichen Ansprüche. Sie gewährt finanzielle Hilfen 
aus dem städtischen Sonderfonds „Hilfen für Schwan-
gere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen 
Lebens“. 
Darüber hinaus vermittelt sie finanzielle Hilfen aus der 
Bundesstiftung „Mutter und Kind“. 
 
Schwerpunkt im Jahr 2005: 
 
§ Umsetzung der Hartz IV Gesetzgebung in den 
Beratungsprozess 
§ Information der Frauen und Familien über die  
Veränderungen und Neuregelungen und intensive 
Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer  
Ansprüche 
§ Erfahrungsbericht für die Jahre 2003/2004 zum 
Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge 
Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ 
 
Ausblick für das Jahr 2006: 
 
§ Anpassung der Sonderfondsregelungen an die 
durch Hartz IV veränderten Problemlagen für 
schwangere Frauen  
§ Präsentation eines Beratungsangebotes für  
gehörlose und hörgeschädigte Frauen

Leistungen 
 
 
 
 95 
Kennzahlen/Statistik: 
 
 2002 2003 2004 2005 
 
Schwangerschaftskonfliktberatungen: 80 86 74 88 
Allgemeine Schwangerschaftsberatungen: 133 154 164 150 
Leistungsfälle aus Mitteln der Bundesstiftung: 61 79 72 50 
Leistungsfälle aus dem Sonderfonds insgesamt: 532 542 536 599 
davon  Leistungsfälle durch die städt.  
 Schwangerschaftsberatung: 93 68 66 81

96 
6. SOZIALRAUMREPORT  
 
 
BEZIRK MITTE 
 
Charakteristika / Profil des Bezirks  
 
Bevölkerungsstruktur und  
Entwicklung der Stadtteile 
 
Der Bezirk Mitte mit seinen Teilbereichen Mitte -
Nord, Mitte -Ost und Mitte -Süd hat mit Stand vom 
31. Dezember  2004 insgesamt 114.292 Einwoh-
ner. Im Vergleich dazu waren es 2002  noch 
114.686. Di eser leichte Bevölkerungsrückgang  
wird sich laut Bevölkerungs entwicklungsprognose 
jährlich fortschreiben und bis 2013 zu einer Ab-
nahme der Bevölkerungszahl von insgesamt ca. 
10 % (11.258 Ew.) führen.  
 
Aktuell sind im Bezirk Mitte 19.457 Einwohner (ca. 
17 %) über 65 Jahre, 12.784 Einwohner (ca. 11 %) 
sind zwischen 0  und 18 Jahre alt. Damit ist der 
Anteil der Kinder und Jugendlichen im Ve rgleich 
zum gesamt städtischen Durchschnitt mit 16  % 
deutlich unterrepräse ntiert. Der Anteil der Kinder 
wird weiterhin abnehmen, während die Jugendli-
chen im Alter von 14 bis 17 Jahren in den ko m-
menden Jahren stärker vertreten sein werden. 
 
Ende 2004 wurden im Stadtbezirk Mitte 68.572  
Haushalte gezählt. Die Haushaltsgröße  lag  mit 
durchschnittlich 1,6 Personen unter dem städti-
schen Durchschnitt von 1,9 Personen. Mit 2 .663 
allein erziehend en Haushalten wohnen in diesem 
Bezirk mehr als ein Drittel (38  %) aller allein  erzie-
henden Mütter und Väter Münsters.  
Der Ausländeranteil im Bezirk Mitte liegt mit 7,2  % 
unter dem städtischen Durchschnitt von 8,4 %. 
 
 
Veränderungen in der sozialen Infrastruktur 
 
Es ergaben sich im Bezirk Mitte keine wesentl i-
chen Änderungen. 
 
 
Auf folgende Entwicklungen ist jedoch hinzuwe i-
sen: 
 
§ Die projektbezogenen Konzepte der aufs u-
chenden und offenen Jugendarbeit (Li ncoln-
Treff, erweiterte Öffnungszeiten im Jugend-
zentrum „bonni“, „aufs uchende Arbeit“ auf dem 
ehemaligen Schlachthofgelände, „aufsuchende 
Arbeit“ im Wiengarten, Jugendtreff Thomas  
Morus) wurden im Jahr 2005 fortgeschrieben  
und von den Jugendlichen gut angenommen. 
 
§ Das Thema „Offene Ganztagsgrun dschule“ 
(OGS) stand auch 2005 im Fokus von Planu n-
gen und Kooperationsbemühungen.  Aktuell 
werden im Bezirk Mitte neun Schulen und eine 
Förderschule  als  Offene Ganztagsschulen im 
Primarbereich geführt. Von allen OGS-Kindern 
in Münster besuchen 564 „Mitte -Kinder“ die  
OGS. Das heißt stadtweit bezogen auf alle  
OGS-Kinder li egen die „Mitte -Kinder“ mit  
42,6 % „vorn“. 21  % aller „Mitte -Kinder“ zw i-
schen sechs und 10 Jahren besuchen bereits 
die offene Ganztagsgrundschule. 
 
§ Das Sleep -In und die Streetwork des Diakon i-
schen Werkes ve rlegten ihre Räumlichkeiten 
innerhalb des Bezirks Mitte -Süd von der Fried-
rich-Ebert-Strasse zum Dahlweg.  
Anfänglich befürchtete negative Rückmeldu n-
gen der Anwohnerschaft erwiesen sich als un-
begründet. 
 
§ Baureife Siedlungsentwicklung smaßnahmen 
gibt es am Dü esbergweg mit 70 Einfamilie n-
häusern, an der Friedrich -Ebert-Strasse mit  
118 Wohneinheiten und im Bereich der Ne l-
son-Kaserne mit 50 Mehrfam ilienhäusern und 
50 Einfamilienhäusern. 
 
§ Im Aaseeviertel wurde das Multifunktion shaus 
des Sportvereins Blau -Weiß-Aasee am  
26. November 2005 eröffnet. Der Verein bietet
ein umfangreiches , nicht nur sportliches Pro-
gramm für Jung und Alt.

Sozialraumreport 
 
 
 
 97 
 
 
Blick in einen Stadtteil des Bezirks:  
 
Schlachthofgelände  
Für das Gebiet des Schlachthofes wurde 1995 ein 
internationaler städtebaul icher Ideenwettbewerb 
ausgeschrieben. Das Schlachthofgelände ist ei n-
gegrenzt durch die Vierspurigkeit des Niedersac h-
senringes, die viel befahrene Gartenstraße und 
Kanalstraße. 
Im Jahr 2001 sind auf dem Gelände ca. 200 Wo h-
nungen, 3.000 qm Gewerbefläche, Bür os und eine 
Kindertagesstätte entstanden. Gewo rben wird mit: 
autofreie Wohnoase, stad tnah, Kinder spielplätze, 
Kommunikationsflächen, ökologisches Bauko n-
zept. 
 
Ende 2004 lebten im Stadtteil Schlachthof 4.659 
Bürger. Der Anteil der 0 - 18-Jährigen betrug 650  
Personen, das entspricht einer Pr ozentzahl von  
14 %. Der Anteil der älteren Bü rger (65 Jahre und 
älter) liegt absolut bei 722 Personen (15,6 %). Der 
Anteil ausländischer Mi tbürger liegt im Vergleich  
zum Gesamtbezirk Mitte  mit ca. 7 % im Durc h-
schnitt. 
 
Die Aufgaben im Bereich der Jugendhilfe b ewegen 
sich schwerpunktmäßig im Bereich der Jugendg e-
richtshilfe, Förderung der Familie (Trennungs - und 
Scheidungsberatung) und erzieherischen Hilfen. 
 
Im Jahr 2004 wurde von der Sozialarbe iterin des 
Sozialbezirkes und Anwohnern beobachtet, dass 
eine Gruppe von J ugendlichen im Alter von 14 - 
ca. 17 Jahre n sich auf dem öffentl ichen Spielplatz 
treffen. Es wurden Beschwerden über das rüc k-
sichtslose Verhalten der Jugendlichen an den  
Kommunalen Sozia ldienst herangetragen und  
Sorgen geäußert, der Spielplatz könne sich zu  
einem sozialen Bren npunkt entwickeln. Angebote 
im näheren Umfeld (z.  B. Paul -Gerhardt-Haus) 
wurden nicht wahrgenommen. 
 
 
Zur Förderung der Integration der Jugen dlichen in 
ihrem Umfeld gibt es seit  Januar 2005 auf dem 
Gelände einmal wöchentlich ein Angebot im Ra h-
men der „aufsuchenden Arbeit“ mit e inem mobilen 
Fahrzeug des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien. Die in diesem Ra hmen tätige Fachkraft 
spricht fließend russisch. Ein ergänzendes Ang e-
bot findet im  Jugendtreff „bonni“ dem Jugendtreff 
der Ev. Apostelkirchengemeinde statt. 
Das Angebot der „aufsuchenden Arbeit“ wird von 
ca. 20 Jugendlichen gut angenommen.  
Ebenso wurden die erweiterten Öffnungszeiten des 
Jugendzentrums „bonni“ von den Jugendl ichen des 
Schlachthofgeländes in Anspruch genommen. 
 
Mit den Trägern finden regelmäßige Vernetzung s-
treffen in Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien statt. 
 
 
Bezirkskonferenz 
 
Das Schwerpunktthema der jährlichen Bezirksko n-
ferenz des Bezirks  Mitte lautete „Ressourcenakti-
vierung im Amt  für den Bezirk Mit te am Beispiel 
der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH).  
Das Fachgespräch beschäftigte sich konkret mit 
den Chancen  einer intensiveren Ve rnetzung um  
Eltern und Kinder frühzeitiger zu erreich en bzw. 
aus der Hilfe zu entlassen  
 
Trotz steigender Ausgaben im Bereich der Ju-
gendhilfe und einer Ausdifferenzierung der Ang e-
bote für Familien, nehmen Fam ilien oft erst dann 
Hilfe und Unterstützung an oder e rhalten Hilfe,  
wenn die Probleme sich verfestigt haben.  
Der Fokus in der BK Mitte lag deshalb auf die Op-
timierung der internen Vernetzungsstrukturen und 
Ressourcen.

Sozialraumreport 
 
 
 
 98 
 
 
Als Ergebnis wurde  u.  a. fes tgehalten, dass im  
Sinne einer ko nstruktiven Präventionsarbeit das  
Thema „Kooperation Schule –  KSD“ vertieft bea r-
beitet werden soll. Weiterhin soll überlegt we rden, 
ob im Bezirk Mitte ein Standort für ein Familie n-
zentrum verortet werden kann. 
 
Vor dem Hintergrund aktuelle r Entwicklungen (Cli-
quenbildung) soll ein Fachgespräch der im Soz i-
alraum Mitte -Süd tätige n Fachkräfte initiiert we r-
den.  
 
 
 
 
BEZIRK WEST 
 
Charakteristika / Profil des Bezirks 
 
Der Bezirk West ist nach der Mitte der be-
völkerungsstärkste Stadtbezirk in Münster.  
Er wird durch intensive Wohnsiedlungsent wicklun-
gen künftig noch deutliche Bevölkeru ngszuwächse 
zu verzeichnen haben.  
 
Nienberge wird trotz eines Wohnbaugebietes von 
insgesamt 180 Wohneinheiten  in den nächsten  
Jahren einen leichten  Bevölkerungsrückgang er-
fahren. Neben Gievenbeck haben Albachten und 
Roxel aktuell die deutlichsten Bevölker ungszu-
wächse. I n den kommenden Jahren wird  dies zu 
spürbaren Veränderungen in den noch eher dörf-
lich geprägten Strukturen führen.  
In Albachten  wurden 2005  mit der  Kinder- und  
Jugendeinrichtung „Albatros“  sowie einer zweizü-
gigen Kindertageseinrichtung wichtige soziale In f-
rastrukturplanungen realisiert. In Roxe l-Nord wird 
die Modelleinrichtung  –  „Ki ndertageseinrichtung 
und Kinder - und Jugendeinrichtung unter einem  
Dach“ –  voraussichtlich im Herbst 2006 realisiert.  
 
 
 
Bevölkerungsstruktur und  
Entwicklung der Stadtteile 
 
Durch die intensive Baulandentwicklung wird der 
Bezirk West von derzeit 53.300 Einwohner bis zum 
Jahr 2013 auf über 58.000 Einwohner wachsen. 
Die größten Zuwächse sind hierbei nach wie vor in 
Gievenbeck, Albachten und Roxel, gefolgt von  
Mecklenbeck, zu verzeichnen. 
 
Gievenbeck 
§ Das Gievenbecker Auenviertel wird sich insbe-
sondere im Bereich des G ewerbegebietes und 
des Freiherr -von-Stein Gymnasiums ausdeh-
nen. 
 
Albachten 
§ Albachten wird bis zum Jahr 2013 einen   
Bevölkerungszuwachs um 20  % zu verkra ften 
haben. 
 
Roxel 
§ In Roxel wird die Bevölkerung durch die   
intensive Wohnsiedlungsentwicklung in den  
kommenden Jahren um weitere rund 1.600  
Einwohner zunehmen. Dies bedeutet ein en 
Bevölkerungszuwachs von ca. 23 %.  
 
 
Veränderungen in der sozialen Infrastruktur  
 
Analog zu der städtebaulichen und demo -
grafischen Entwicklung im Westen liegen die  
Schwerpunkte der Infrastrukturentwicklung in den 
Stadtteilen Albachten, Roxel und Gievenbeck. 
 
Gievenbeck 
§ Die Ev. Jugendhilfe Münsterland gGmbH hat 
eine neue Einheit  in Gievenbeck eröffnet. Von 
diesem Standort wird das gesamte Stadtgebiet 
mit ambulanten Angeboten im Rahmen der Hil-
fen zur Erziehung versorgt. 
§ Das Freiherr-von-Stein Gymnasium wird se i-
nen Schulbetrieb im Schuljahr 2006/2007  in 
Gievenbeck aufnehmen.

Sozialraumreport 
 
 
 
 99 
 
 
§ Gievenbeck ist im Bereich der Schulkind -
betreuung mit zwei  Offenen Ganztags -
grundschulen (Michaelschule und Mosaik -
schule) gut versorgt. Die Kooperation zwi-
schen den Schulen und der Jugendhilfe hat 
sich in diesem Stadtteil  gut eingespielt und  
konnte in 2005 weiter ausgebaut werden. 
§ Im September 2005 hat der Rat der Stadt 
Münster beschlossen, ein  „Trägerüber-
greifendes Forum“ zur Koordinierung und Bü n-
delung der Angebote im Kinder -, Jugend-, Fa-
milien- und Sozialbereich exempl arisch u.  a. 
im Stadtteil Gievenbeck  einzurichten. Ziel des 
Trägerübergreifenden Forums ist es, Syne r-
gieeffekte zur  Koordinierung und Bündelung  
der Angebote in städtischer und  freier Träger-
schaft für Kinder, Jugendl iche und Familien im  
Jugendhilfe- und  Sozialbereich aufzuzeigen  
und zu nutzen.  
Zentrale Intention ist die Sicherung der sozi a-
len Infrastruktur. 
 
Die Verwaltung hat vor diesem Hintergrund im 
Dezember 2005 in Gievenbeck einen Auftak t-
workshop mit dem vor Ort bestehenden Ar-
beitskreis durchgeführt , um einen Theme n-
schwerpunkt herauszufiltern.  
 
In Giev enbeck wird das Thema Elternkomp e-
tenz/Elternverantwortung von den Stadt teilak-
teuren in 2006 konkretisiert.  
 
Albachten 
§ Die Kinder - und Jugendeinrichtung „Albatros “ 
in Albachten wurde im August 2005 von der 
AWO Unterbezirk Münster - Steinfurt in Betrieb 
genommen. Die Einrichtung hält in enger K o-
operation mit den Akteuren vor Ort, insbeso n-
dere mit der Offenen Kinder- und Jugendarbeit 
Albachten e.  V. (OJAA e.  V.) ein vielseitiges 
Programm im Informations -, Beratungs -, Bi l-
dungs- und Freizeitbereich vor. Der KSD-West 
hält neben weiteren Anbietern eine offene  
Sprechstunde vor. 
 
 
§ Die Ludgerusgrundschule wird seit August  
2005 als O ffene Ganztagsschule geführt und 
hat einen guten Zuspruch erfahren . Die offene 
Kinder- und Jugendarbeit Albachten (OJAA 
e. V.) hat in Kooperation  mit der Schule  die 
Ganztagsbetreuung in den Herbstferien übe r-
nommen. 
§ Die neue  Kindertageseinrichtung „Wierling“ 
wurde ebenfalls im August 2005 in Betrieb g e-
nommen. Die Einrichtung verfügt über 15 Plä t-
ze in einer altersgemischten G ruppe von vier 
Monaten bis sechs Jahren und 25 Plätze in e i-
ner Gruppe für Kinder zwischen drei und sechs 
Jahren. 
 
Roxel 
§ Der Errichtungsbeschluss und der Inves -
torenwettbewerb für die Modelleinrichtung in  
Roxel-Nord –  „Kita und Kinder- und Jugendein-
richtung unter einem Dach“ –  wurde 2005 vom 
Rat der Stadt Münster beschlossen.  
Der Arbeitskreis Roxel und die Kinder und J u-
gendlichen aus Roxel waren aktiv an dem we i-
teren Planungsprozess beteiligt. 
Der Bedarf für diese Einrichtung begründet  
sich neben der Wohnsi edlungs- und Bevölk e-
rungsentwicklung u. a. durch den Rechtsa n-
spruch auf einen Kindergartenplatz ab dem  
dritten Lebensjahr und den Ausbau des Ang e-
botes für Kinder unter drei Jahren. Für die un-
ter dreijährigen Kinder gibt es aktuell noch kein 
Angebot vor Ort . Die neue Einrichtung wird 
zwei Gruppen für Kinder unter drei Jahren,  
zwei Regelgruppen für Kindergartenkinder und 
eine Tagesstättengruppe für Kindergartenki n-
der vorha lten. Darüber hinaus verfügt der  
Stadtteil bislang nicht über eine bedarfsg e-
rechte Einrichtung der offenen Kinder - und Ju-
gendarbeit.  
§ Seit November 2004 bietet der CVJM übe r-
gangsweise mit einem „Pausenbulli“ aufs u-
chende Arbeit an den Schulen an. Darüber  
hinaus wird in den Räumen der Bezirksverwa l-
tungsstelle an der Schelmenstiege ein Offener 
Jugendtreff, mit einem in 2005 realisiertem In-
ternetcafé, angeboten.

Sozialraumreport 
 
 
 
 100 
 
 
§ Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates ist  
geplant, dass die Mariengrundschule die Um-
wandlung in eine Offene Ganztags -
Grundschule zum Schuljahr 2006/2007 vol l-
ziehen wird. 
 
Mecklenbeck 
§ In Mecklenbeck wurden die Angebote der frei-
en Träger der offenen Kinder - und Jugenda r-
beit im Hinblick auf unterschiedliche Ziel - und 
Altersgruppen in einem gemeinsamen Verfa h-
ren überprüft und stärker aufeinander abge-
stimmt. So wurden z.  B. Kooperationen in ten-
siviert und Öffnungszeiten der Einrichtungen  
stärker auf die Bedürfnisse der älteren Jugend-
lichen zugeschnitten. 
§ Für das Schuljahr 2006/2007 ist vorbehaltlich 
der Zustimmung des Rates geplant, dass die 
Peter-Wust- Grundschule die Umwandlung in 
eine Offene Ganztagsgrundschule vollzieht. 
 
Nienberge 
§ Auf Antrag der BV West wurde angeregt, die 
Zugangswege, Bedarfe und Angebote für die 
Jugendlichen zu überprüfen. Vor diesem Hi n-
tergrund hat sich ein Fachkreis gebildet und 
erste Handlungsschritte entwickelt. 
§ Die Annette -von-Droste-Hülshoff-Schule in  
Nienberge hat Bedarfsmeldungen für die Um-
wandlung in eine Offene Ganztagsschule vo r-
liegen, so dass diese Grundschule vorbehal t-
lich der Zustimmung des Rates voraussichtlich 
ab August 2006 ein entsprechendes Angebot 
vorhalten wird. 
 
Mecklenbeck, Roxel, Albachten 
Vom Sozialkreis Mecklenbeck und der BV -West ist 
die Idee eines Bürgerbusses initiiert worden, um 
die Stadtteile im Westen unte reinander besser zu 
verbinden. Bürgerbusse sind eine auf Ehrenam t-
lichkeit gestützte Mö glichkeit den ÖPNV zu ergä n-
zen. 
Kontakte zwischen der Politik, den Stadtwe rken 
und den Bürgern wurden hergestellt. Ein eingetra-
gener Verein ist gegründet worden und hat seine 
Arbeit aufgenommen. Der erste Bus kann vorau s-
sichtlich 2007 seine Fahrt aufnehmen.  
 
BEZIRK NORD 
 
Bevölkerungsstruktur und  
Entwicklung der Stadtteile 
 
Der Bezirk Nord besteht aus den Stadtteilen   
Kinderhaus, Coerde und Sprakel. 
Laut Bevölkerungsstatistik 2004 lebten im Bezirk  
Nord rd. 28.700 Menschen. 
 
Davon in: 
§ Kinderhaus         16.099 
§ Coerde                 9.900  
§ Sprakel                2.744 
 
Die aktuelle Bevölkerungsprognose bis zum Jahr 
2013 weist Bevölkerungsrückgänge in Kinderhaus 
aus (Kinderhaus-Ost minus 6  %, Kinderhaus-West 
minus 2 %). 
 
In Coerde (plus 11  %) und insbesondere  durch die 
in Sprakel geplante Siedlungsentwicklung (plus  
40 %) wächst die Bevölkerung in den nächsten  
Jahren erheblich. 
 
 
Planungsrelevante Trends 
 
Für den Stadtbezirk Nord lassen sich langjährig 
drei relativ stabile Variablen aus den Statistikdaten 
hervorheben.  
Dies gilt vor allem für die Stadtteile Kinderhaus und 
Coerde, nicht unbedingt für Sprakel. 
 
1. Hoher Anteil von Kindern und Jugendlichen  
Der Anteil der Kinder und Jugendl ichen im Be-
zirk Nord beträgt 20 % an der Gesamtbevölk e-
rung und ist damit um ca.  4 % höher als im ge-
samtstädtischen Vergleich (16 %). 
Die weitere städtebauliche Entwicklung wird  
vor allem den Anteil der Kinder und Jugendli-
chen in Sprakel erhöhen. 
 
2. Niedriger ökonomischer Status 
Im Vergleich zu den gesamtstädtischen Daten 
ist die Anzahl  der Haushalte im Bezirk Nord, 
die Sozialhilfe bzw.  Arbeitslosengeld II bezie-
hen, im Verhältnis zur Gesam tbevölkerung am 
höchsten.

Sozialraumreport 
 
 
 
 101 
 
 
Auch in der Erziehungshilfe liegt der Stadtb e-
zirk Nord in den Fallzahlen relativ hoch. So ist 
der KSD -Bezirk Nord hilfepla nverantwortlich 
für 70 Kinder und Jugendliche, die außerhalb 
ihres Elternhauses leben. 
Im Wohnquartier Nordwestschleife sind auch 
im Jahr 2005 wieder eine größere Anzahl von 
Familien neu zugezogen, die intensivere U n-
terstützung durch den Kommunalen Sozia l-
dienst benötigen. 
 
3. Hoher Anteil von Menschen ausländischer  
Herkunft 
Der Anteil der ausländischen Bevölkerung ist 
im Stadtbezirk Nord besonders hoch. In der 
Nordwestschleife in Kinderhaus stammen etwa 
die Hälfte der rund 3.000 Bewohner aus Au s-
siedlerfamilien. Hinzu kommt eine hohe Zahl 
von ausländi schen Bürgerinnen und Bürgern 
verschiedenster Nationalitäten. 
Neben Kinderhaus-West ist ein vergleichbarer 
Siedlungsschwerpunkt in Alt-Coerde. 
 
 
Veränderungen in der sozialen Infrastruktur 
 
Sprakel 
Für den Ortsteil  Sprakel ist bis zum Jahr 2013 die 
größte städtebauliche Entwic klung im Stadtbezirk 
Nord zu erwarten.  
Durch die Siedlungsentwicklung wächst der Stad t-
teil bis zum Jahr 2013 um rund 1.200 Einwo h-
ner/innen auf insgesamt knapp 4.000 Einwo h-
ner/innen. Dieses en tspricht einem Anstieg von  
rund 40 %. Die entsprech ende  Bautätigkeit hat im 
Jahr 2005 begonnen. 
 
Die Anzahl der Kinder und Jugendl ichen unter 18 
Jahren steigt bis zum Jahr 2013 von etwa 500 auf 
ca. 870. Dieses bedeutet einen Zuwachs von Ki n-
dern und Jugen dlichen unter 18 Jahren von rund 
70 %. 
 
 
Ausgehend von einem Stadtteilgespräch im No-
vember 2004 mit den Stadtteilakteuren in Sprakel 
hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Famil ien 
die sich aus dem Anstieg der Zahlen der Kinder 
und Jugendlichen ergebenden B edarfe weiter kon-
kretisiert. Besonders im Rahmen von Kindertage s-
betreuung und der Kinder - und Jugendarbeit sind 
entsprechende Angebotsstrukturen im Rahmen der 
sozialen Infrastrukturplanung weiter zu entwickeln. 
 
 
Kinderhaus 
Nach einem entsprechenden Beschl uss des Rates 
der Stadt Münster hat die Verwaltung die Aufna h-
me des Wohnquartiers Brüningheide - Nordwes t-
schleife in das Bund -Länder-Programm „Stadtteile 
mit besonderem Entwicklungsbedarf –  Die Soziale 
Stadt“ beantragt. 
 
Vorausgegangen sind umfangreiche Vo rarbeiten, 
vor allem der Stadtteilakteure des Arbeitskreises  
Kinderhaus, für ein integriertes Handlungsko n-
zept/Städtebaulichen Maßnahmenkatalog für das  
Wohngebiet. 
 
Zum Jahresende 2005 ist die Aufnahme von Ki n-
derhaus-West in das Programm grundsätzlich  
positiv entschieden worden. Sobald ein schriftlicher 
Bewilligungsbescheid erteilt wird, wird sich die  
Aufgabe der Ausgestaltung der Maßna hmen vor 
Ort  stellen. 
 
Im August 2005 sind in Kinderhaus die Grundsch u-
le Am Kinderbach und die Paul -Schneider-Schule 
in Offene Ganztagsschulen umgewandelt worden. 
Im Zuge der Umwandlung wurde die Kooperati on 
mit der städtischen Kinder - und Jugendeinric htung 
„Wuddi“ durch konkrete Maßnahmen intensiviert. 
Knapp 100 Kinder nehmen damit das Angebot der 
Offenen Ganztagsschule in Kinderhaus war.

Sozialraumreport 
 
 
 
 102 
 
 
Viel Unruhe brachte im Jahr 2005 in Kinderhaus 
die Diskussion um den Verkauf der Sozialwohnu n-
gen in der Nordwestschleife durch die Wohnung s-
gesellschaft Münsterland. Die WGM war der mit 
Abstand größte Vermieter in Kinderhaus-West. Die 
Wohnungen sind inzwischen an einen ausländ i-
schen Investor verkauft. Die Folgen für die Mieter 
bleiben abzuwarten. Von Interesse wird sein, i n-
wieweit sich der neue Wohnungseigentümer in die 
gemeinsamen Kooperationsbemühungen der Ve r-
mieter in der Nordwestschleife einbringt. 
 
 
Coerde 
In Alt-Coerde wurde die Beratung und Betreuung 
der Flüchtlingsfamilien in Kooperation von Stad t-
teilbüro und KSD fortgesetzt. Eine größere Zahl 
der Familien hat inzwischen Münster bzw.  
Deutschland verlassen, so dass Wohnungen am 
Nerzweg freistehen. 
 
Das vom Rat beschlossene „Trägerübergreifende 
Forum“ zur Koordinierung und Bündelung der A n-
gebote städtischer und freier Träger für Jugendhi l-
fe- und Sozialleistungen vor Ort, soll Synergiee f-
fekte aufzeigen und systematische Aktivitäten en t-
wickeln. Dadurch sollen auch unter abnehme nder 
Finanzausstattung bedarfsgerechte Angebote in  
allen Stadtteilen bereitgestellt und nachhaltig ab-
gesichert werden. 
Zur Erprobung konzentriert sich das Trägerübe r-
greifende Forum zunächst auf die Stadtteile Coe r-
de und Gievenbeck. 
Vor diesem Hintergrund hat im Dezember 2005 auf 
Einladung der Verwaltung ein Workshop im Ra h-
men des Arbeitskreises Coerde zum Thema stat t-
gefunden. Für den Stadtteil Coerde will der Stad t-
teilarbeitskreis die Themen Armut, Elternarbeit und 
Frühwarnsystem Kinder - und Jugendkriminalität  
konkretisieren und weiter bearbeiten. 
 
 
 
BEZIRK OST/SÜDOST 
 
Bevölkerungsstruktur und  
Entwicklung der Stadtteile 
 
Der Sozialbezirk Ost/Südost ist ein Flächenbezirk, 
der vorwiegend durch ländliche Strukturen ge-
kennzeichnet ist. 
Der wohnberechtigte Bevölkerungsanteil in den  
einzelnen Stadtteilen und deren zukünftige En t-
wicklung stellen sich folgendermaßen dar: 
 
Der Bezirk Ost, bestehend aus den statistischen 
Bezirken Gelmer, Dyckburg, Handorf und Mauritz - 
Ost  h atte am 31.12.04 einen Bevölkerungsanteil 
von 20.280 Einwohnern in Münster. Die Bevölk e-
rungsprognose für 2013 weist einen leichten Ei n-
wohnerrückgang von knapp 400 Personen aus. 
Insbesondere in  Mauritz -Ost wird sich die Ei n-
wohnerzahl rückläufig entwickeln, während Gelmer 
und Dyckburg zunehmende Einwohnerzahlen au f-
weisen werden. 
 
Im Bezirk Südost  mit den statistischen Bezirken 
Gremmendorf-West, Gremmendorf -Ost, Ange l-
modde und Wolbeck  leben 27.023 Einwohnern.  
Für das Jahr 2013 ist eine Steigerung der Einwo h-
nerzahl auf 29.092 prognostiziert. 
Der Zuwachs der Bevölkerung wird insbeso ndere 
durch eine deutlich steigende Bewohne rzahl in  
Wolbeck  (plus 1.412 Einwohner) erwa rtet. Ein  
leichter Anstieg der Bevölkerung wird auch für  
Gremmendorf-Ost prognostiziert. 
 
Der Anteil der ausländischen Bevölkerung ist im 
gesamtstädtischen Vergleich unterdurchschnittlic h 
und beträgt im Bezirk Ost 4,7  %  bzw. im Bezirk 
Südost 6 %.

Sozialraumreport 
 
 
 
 103 
 
 
Veränderungen in der sozialen Infrastruktur 
 
Bezirk Ost: 
 
Gelmer 
Neben den bereits bestehenden Of fenen Grun d-
schulen in Handorf und Mauritz-Ost, hat die Astrid -
Lindgren-Schule in Gelmer die U mwandlung zur 
Offenen Grundschule im Prima rbereich für das  
Schuljahr 2006/2007 beantragt. Vorbehaltlich des 
Ratsbeschlusses wurden bereits Kooperationen  
mit der Jugendhilfe konkretisiert. 
 
Mauritz-Ost 
Die Fusion der Kirchengemeinden St. Konrad, St. 
Margaretha und der Pfarrei Dyckburg ve ranlasst 
die Entwicklung neuer Kooperation sformen der  
Kindergärten untereinander. 
 
Die offene und mobile Kinder - und Jugendeinric h-
tung St. Konrad ist im Gespräch mit den anliege n-
den Kirchengemeinden, um gemeinsam ein Ko n-
zept für die Fortführung und Weiteren twicklung der 
Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil Ost zu en t-
wickeln. 
 
Handorf 
In Handorf -Dorbaum ist neues Bauland für 180  
neue Wohneinheiten ausgewiesen. Im Zusa m-
menhang mit der Entwicklung dieser Siedlungsfl ä-
che - Baugebiet  „Drei E ichen“ - soll u. a. dauerhaft 
ein offener Ki nder- und Jugendtreff geschaffen  
werden, da der jetzige Standort für den Jugendtreff  
nur befristet bis Ende 2007 nutzbar ist. 
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ist e ine 
Kombi-Einrichtung –  „Kindertageseinrichtung und  
Einrichtung der Kinder - und Jugendarbeit unter  
einem Dach“ –  geplant.  
 
Bezüglich der Einwohnerstruktur weist Handorf im 
gesamtstädtischen Vergleich eine Beso nderheit 
auf: ein Fünftel der Handorfer Bevölkerung ist un-
ter 18 Jahren alt, gut ein Viertel ist 60 Jahre und 
älter.  
 
 
Damit liegen diese beiden A ltersgruppen über den 
gesamtstädtischen Ve rgleichswerten von 16 bzw. 
21,6 %. Das heißt, da ss der Stadtteil bei Familien 
mit Ki ndern und Senioren sehr beliebt ist. Die  
Gruppe der 18  –  29-Jährigen ist dagegen deu tlich 
unterrepräsentiert. 
Insgesamt ist die Zufriedenheit der Bürger mit die-
sem Stadtgebiet laut der Statistik „Zufriedenheit mit 
der Wohngegend Münster 2005“ überdurchschnit t-
lich gut. 
 
 
Bezirk Südost: 
 
Gremmendorf-Ost, Gremmendorf-West 
Im März 2005 gründete sich der Arbeitskreis  
Gremmendorf, in dem sich die Inst itutionen aus 
den Bereichen Kinder - und Jugendhilfe, aber auch 
aus den soziale n/pflegerischen Arbeitsb ereichen 
inzwischen gut vernetzt haben. 
 
Die psychologische Beratungsstelle der Ev. Ber a-
tungsdienst gGmbh, Hörsterstraße, hat Ende 2005 
in der Heidestraße eine Außenstelle errichtet. In 
diesen Räumen sind auch die Mita rbeiter der EB - 
Blaukreuzwäldchen und des ambulanten Pfleg e-
dienstes mit Sprechstunde nangeboten vor Ort zu 
erreichen. 
 
Das Institut für Geographie der Westf. Wil lhelms-
Universität Münster begleitet im Stadtteil Gre m-
mendorf ein Forschungsprojekt „Zuwanderer inte g-
rieren“, das die Städte Münster und Enschede  
initiiert haben. Die besonderen Stru kturen eines  
eher ländlichen Wohngebietes waren ausschla g-
gebend für die Auswahl dieses Sozialraumes.  
Ergebnisse sind im Sommer 2006 zu erwarten.

Sozialraumreport 
 
 
 
 104 
 
 
Angelmodde 
Seit dem Spätsommer 20 05 steht die Osthueshe i-
de im Fokus der sozialräumlichen A rbeit. Anlass 
hierfür war eine Gruppierung von Kindern, Jugen d-
lichen und Heranwachsenden, die durch erhebli-
che V erhaltensauffälligkeiten wie z.  B. Belästigu n-
gen der Anwohner in angrenzende Wohngebiet e,  
abwertende Äußerungen, Verurs achung von Lärm 
und kriminelle Handlungen das soziale Gefüge im 
Stadtteil massiv störten. Der Arbeitskreis „Operat i-
ve Maßnahmen Osthuesheide“ entwickelte kur z-
fristig ein umfassendes Handlungsprogramm, we l-
ches in 2006 fortgesetzt und ausgewertet wird. 
 
Im Stadtteil Angelmodde sollen 100 Fam ilien ein 
neues Zuhause finden. Der Bebauung splan Nr. 
474 soll hierfür die Voraussetzungen schaffen. Ca. 
75 Einfamilienhäuser und ca. 25 Mehrfamilienhä u-
ser sollen einen Beitrag  zur nachhal tigen Stabil i-
sierung leisten. 
 
Wolbeck 
Die Kita „ Am Drostenhof“ führte in Zusammena r-
beit mit dem Kinderschutzbund eine Projek tarbeit 
zum Thema „Starke Eltern - starke Kinder“ durch. 
 
Die Umbauplanungen des Eingangsbereichs  
„Bahnhof Wolbeck “sind abgeschlos sen. Hie rdurch 
sollen zukünftig Lärmbelästigungen der umliege n-
den Anwohner bei Veranstaltungen minimiert w er-
den. 
 
 
Planungsrelevante Trends 
 
§ Die Umwandlung von Grundschulen in Offene 
Ganztagsschulen (dritte Staffel) zum Sommer 
2006 steht bei der Mehrzahl d er Grundschulen 
im Sozialbezirk Ost/Südost an.  
So haben die Nikolaischule in Wolbeck, die 
Annette-von-Droste-Hülshoff Schule in Ange l-
modde sowie die Pestalozzischule in Kooper a-
tion mit der Idaschule in Gremmendorf die  
Förderung als Offene Ganztagsschule bean-
tragt. 
 
 
 
 
 
 
§ Nach Abschluss des „Handlungspr ogramms 
Osthuesheide 2005/2006“ wird die Auswertung 
der durchgeführten Pr ojektbausteine deren 
Wirksamkeit prüfen und darüber entscheiden, 
welche weiteren  Maßnahmen zur Stabilisie-
rung dieses Stadtteils zu entwickeln sind. 
 
 
 
 
BEZIRK HILTRUP 
 
Charakteristika / Profil des Bezirks 
 
Der Bezirk umfasst die Stadtteile Hiltrup, Berg  
Fidel und Amelsbüren mit jeweils eigenständigen  
bezirklichen Ausprägungen. Während Amelsb üren 
noch von dörflichen Strukturen geprägt ist, stellt 
der Stadtteil Berg Fidel eine kleine Tr abantenstadt 
aus den siebziger Jahren dar, die sozialräumlich 
eher innerstädtisch orientiert ist. Hiltrup, als größter 
Münsteraner Stadtteil, hat einen kleinstädt ischen 
Charakter mit einem ausgeprägt eigenstä ndigen 
sozialen Leben. 
 
 
Bevölkerungsstruktur und  
Entwicklung der Stadtteile 
 
Bei Betrachtung des ganzen Bezirks Hiltrup ist 
eine eher durchschnittliche Bevölkerungsstruktur  
vorhanden. Überdurchschnittlich viele Alleinerzi e-
hende finden sich in Berg Fidel un d Hiltrup-Mitte, 
der Anteil von arbeitslosen und ausländischen  
Mitbürgern li egt in Berg Fidel deutlich über dem 
gesamtstädtischen Durchschnitt (Angaben bez o-
gen auf 2004). 
 
Nach der Bevölkerungsentwicklungsprognose der 
Stadt Münster wird es bis zum Jahr 201 3 im Stadt-
bezirk Hiltrup einen Zuwachs von 2.516 Einwo h-
nern geben; dies wird insbesondere Hiltrup -West 
mit einer Steigerung um ca. 1.700 Einwohner  
betreffen.

Sozialraumreport 
 
 
 
 105 
 
 
In Hiltrup-Ost gibt es einen Wohnbereich mit übe r-
wiegend Einfamilienhausbebauung, in dem sehr  
viele alte Menschen leben. Erste Bedarfsermittlu n-
gen deuten darauf hin, dass künftig ein ve rstärkter 
Bedarf an vorpflegerischen und haushalt snahen 
Dienstleistungen notwendig werden wird. 
 
 
Veränderungen in der sozialen Infrastruktur 
 
Im Stadtteil Hiltrup-West wurde Anfang 2005 das  
städtische Kinder -, Jugend - und Begegnungshaus 
„37°“ e röffnet. 
 
Ferner wurde in Hiltrup das Me yer-Suhrheinrich-
Haus eröffnet, eine stationäre Einrichtung für 42 
demenzkranke Menschen in der Trägerschaft des 
Altenhilfezentrums St. Clemens. Diese Einric htung 
ist vollständig belegt. 
 
Schließlich entstand das Haus Franziska, ein Pfl e-
geheim mit 60 Plätzen in Trägerschaft der Miss i-
onsschwestern von Hiltrup. Hier sind 40 Plä tze für 
Ordensschwestern und 20 Plätze für den so g e-
nannten freien Markt vorhanden, die alle verg eben 
sind. 
 
Zudem wurden im Jahr 2005 im Bezirk Hiltrup zwei 
neue Flüchtlingsunterkünfte eröffnet: Anfang 2005 
die Unterkunft an der Böttcherstraße, die vom  
CVJM betreut wird und im Oktober 2005 die Unte r-
kunft am Nordkirch enweg, für die der städtische 
Flüchtlingsdienst zuständig ist. 
 
 
Planungsrelevante Trends 
 
Die seit September 2003 in Kooperation mit der 
Kita Hiltrup -West gestartete Eltern -Kind-Gruppe 
Hiltrup-West wurde auch 2005 fortlaufend durchge-
führt. Das Gruppenange bot richtet sich an fünf bis 
sieben A lleinerziehende mit Kindern von null  bis 
drei Jahren.  
 
 
An zwei Nachmittagen pro Woche haben sie die 
Möglichkeit, miteinander zu reden, sich bei Pro b-
lemen zu unterstützen und gemei nsam mit den  
Kindern zu spielen. Die Vermittlung in die Gruppe 
erfolgt über den KSD. Von den tei lnehmenden 
Eltern wird dieses Angebot als äußerst unterstü t-
zend für ihren Erziehungsalltag erlebt.  
 
Die Ludgerusschule in Hiltrup -West wird seit zwei 
Jahren als Offene Ganztagsschule geführt und  
kooperiert eng mit der neuen Einrichtung „37°“.  
So werden z.  B. die Räumlichkeiten der Einric h-
tung für  die Hausaufgabenbetreuung oder  
Entspannungs-AG´s der Schule genutzt; Projekte 
und die Ferienbetreuung werden von den Mitarbei-
ter/innen „37°“ durchgeführt. 
 
Mit Beginn des neuen Schuljahres im August 2005 
haben zwei weitere Grundschulen, die Clemens-
schule und Paul -Gerhardt-Schule sowie die Fö r-
derschule Johannesschule in Hiltrup -Mitte die  
Umwandlung in Offene Ganztagsschulen vollz o-
gen. Darüber hinaus hat die  Marienschule in  
Hiltrup-Ost zum Schuljahr 2006/2007 die Umwand-
lung zur Offenen Ganztagsschule beantragt. 
Mit allen Schulen gibt es eine gute, fachlich orie n-
tierte Kooperation. 
 
 
Bezirkskonferenz 
 
Die Bezirkskonferenz des Amtes für Kinder, Ju-
gendliche und Familien hatte inhaltlich die weit ere 
Vernetzung und den Ausbau bzw. die Sicherung 
präventiver Angebote zum Schwe rpunkt. In diesem 
Zusammenhang wurde u. a. die Teilnahme an dem 
NRW-Projekt „Weiterentwicklung von Tagesei n-
richtungen für Kinder zu Familie nzentren“ für  
Hiltrup-West aufgegriffen.  
Dieser Standort wurde wegen der örtlichen Nähe 
und der guten Kooperation von Kindergarten,  
Grundschule und Kinder -, Jugend - und Bege g-
nungshaus „37°“ als besonders geeignet für das 
Projekt bewertet.

Sozialraumreport 
 
 
 
 106 
 
 
Über den Arbeitsk reis Hiltrup werden fortla ufend 
wichtige Impulse für Stadtteilprojekte und Planun-
gen gegeben sowie konkrete Projekte koo rdiniert 
und angeboten. Einen weiteren Baustein der Ve r-
netzung bilden die zwei Mal jährlich stat tfindenden 
Stadtteilkonferenzen in Hiltr up, der Arbeitskreis 
„Jugend in Hiltrup“ sowie die regelmäß igen Treffen 
des Stadtteilarbeitskreises „Berg Fidel“. 
 
Aufsuchende Arbeit 
Zielgruppe der aufsuchenden Arbeit sind Kinder ; 
Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, 
die sich an unterschiedlich sten (informellen) Treff-
punkten im Stadtteil aufhalten, z.  B. Spielplätze,  
Schulhöfe, Skater -Rampen, Stad thalle etc. und  
dort durch ihr Verhalten/Auftreten in der Öffentlic h-
keit auffallen. 
 
Vorrangige Problemlagen dieser Jugendcliquen  
sind: 
§ Fehlende Anbind ung an die Freizeiteinrichtu n-
gen im Stadtteil  
§ Suchtmittelproblematik (Alkohol und weiche  
Drogen) 
§ Fehlende Freizeitinteressen  
§ Problematische Familienverhältnisse 
§ Strafrechtliche Auffälligkeiten 
 
Die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen 
gehören den  unterschiedlichsten Jugendsz enen 
an.  
Der Schwerpunkt liegt bei den 15 –  18 -Jährigen. 
30 % der J ugendlichen sind Mädchen. Es werden 
jährlich ca. 150 Jugendliche aufg esucht; an den  
Gruppenangeboten nehmen ca. 50 Jugendliche 
regelmäßig teil.  
 
Im Laufe des vergangenen Jahres wurden auch im 
Stadtteil Berg Fidel einmal wöchentlich die info r-
mellen Treffpunkte der Jugendlichen regelm äßig 
aufgesucht. 
 
Einmal wöchentlich findet im Gruppenraum des  
KSD in Hiltrup ein sozialpädagogisch begleiteter  
Mittagstisch statt, an dem ältere Kinder und Ju-
gendliche aus dem Stadtteil teilnehmen können.  
 
 
Durch das gemeinsame Zubereiten der Mahlzeiten 
werden Kontakte zu den Jugendlichen geknüpft, 
Beziehungen zu ihnen aufg ebaut, um Vertrauen 
und somit die Basis zu schaffen, zukünft ige Pro b-
leme der Jugendl ichen gemeinsam anzugehen.  
Der Mittagstisch erfüllt somit einen präventiven  
Charakter. 
 
Cliquenangebote 
Durch die Kontaktaufnahme mit Cliquen von Ju-
gendlichen im Rahmen der aufsuchenden Arbeit  
besteht häufig der Wunsch/Bedarf dieser  Jugendli-
chen nach einem regelmäßigen Treffangebot. Di e-
ser Wunsch entspricht den Zielen der aufsuche n-
den Arbeit und wird in Form eines Cliquenangeb o-
tes umgesetzt. Bei dem Angebot handelt es sich 
um ein wöchentlich stattfindendes längerfrist iges 
kontinuierliches beziehungs -, erlebnis - und th e-
menorientiertes sozialpädagogisches Gruppena n-
gebot für Jugendliche und junge Erwachsene. 
 
Das Gruppenangebot ist präventiv ausgerichtet,  
mit dem Ziel diesen Jugendcliquen einen Raum zu 
bieten, in dem sie sich geborgen fü hlen; wo sie 
Ansprechpartner finden, mit denen sie ihre persö n-
lichen Probleme und Themen bespr echen können. 
Bei Bedarf nehmen die betreuenden pädagog i-
schen Mitarbeiter auch Kontakt zu Institutionen,  
wie Schulen, Arbeitgebern, Ämtern etc. auf und 
bieten den  Jugendlichen individuelle Unterstü t-
zungsangebote an. 
 
Handlungsprogramm Berg Fidel 
Im Rahmen des Handlungsprogramms Berg Fidel 
wurden folgende Projekte zur Verbesserung der  
Lebenssituation von Kindern und Eltern durchg e-
führt: 
1. eine Krabbelgruppe in Zusammenarbeit mit 
dem katholischen Kindergarten 
2. eine Schulvorbereitungsgruppe in Zusammen-
arbeit mit der Grundschule 
3. die Spielplatzbetreuung in den Sommer-
monaten 
4. aufsuchende Arbeit (s. o.)

Sozialraumreport 
 
 
 
 107 
 
 
Die AWO hat mit Mitteln der Koordinierung sstelle 
für Aussiedler, Flüc htlinge und Asylbewerber er-
folgreich ein Projekt zur Förderung der Schulmot i-
vation für schulmüde Jugendliche der Flüchtling s-
einrichtung an der Trautmannsdorfstraße durchg e-
führt. 
 
Weitere Bausteine im Stadtteil Berg Fidel sind das 
Projekt des Landschaftsverb andes Westfalen -
Lippe im Bereich der Suchtprävention mit jungen 
Menschen aus der ehemaligen Sowjetunion (SEM) 
und die Vorbereitung des Projektes „Gesund au f-
wachsen in Berg Fidel“ durch das Gesundheitsamt. 
 
Durch die enge Vernetzung sind die Probleme den 
Sozialraumakteuren bekannt, neue En twicklungen 
werden frühzeitig erkannt und ermöglichen ein  
schnelles Handeln. 
 
 
 
Bedarfe bestehen in erster Linie in Berg Fidel, wo 
auf Grundlage des Handlungsprogramms an der  
Weiterentwicklung der aufsuchenden A ngebote für 
Kinder, Jugendliche und Familien im freizeitpäda-
gogischen und gesundheitsfördernden Bereich  
sowie der Entwic klung niedrigschwelliger Hilfen  
gearbeitet wird. 
 
Die bewährten Kooperationsformen im Stad tbezirk 
werden auch in Zukunft dazu beitragen, problem a-
tische Entwicklungen im Stadtbezirk frühzeitig zu 
erkennen und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten  
zu entwickeln.

108 
7. BEVÖLKERUNGSENTWIC KLUNG  
 
 
Die Beobachtung des demografischen Wandels  
und die daraus sich ergebenden Bedarfsanpas-
sungen für die Kinder- und Jugendhilfe ist die wich-
tigste Grundlage für die Jugendhilfeplanung. 
 
Dabei ist die Entwicklung des Stadtgebietes wegen 
der sozialräumlichen Bedarfsveränderu ngen und  
sind die Bedarfsanpassungen, die sich aus verä n-
derten gesellschaftlichen Herausford erungen und 
Lebenssituationen sowie neuen Entwicklungsb e-
dingen ergeben, zu berücksichtigen. 
 
Auch im Jahr 2005 hat sich das Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien an der Erarbeitung an 
gesamtstädtischen Grundlagen beteiligt. 
 
Ziel ist, das Thema „demografische Entwic klung“ 
über die jeweiligen Fachplanungen und Fachen t-
wicklung hinaus gesamtstädtisch zu berücksicht i-
gen. 
 
Von 2004 bis 2005  hat sich die Bevölkerung in  
Münster mit Blick auf die Altersgruppe der jungen 
Menschen wie folgt entwickelt: 
 
Die Gesamtbevölkerung g ing um rd . 1.300 Ei n-
wohner –  von rd. 280.200 im Jahr 2004 auf rd. 
278.900 im Jahr 2005 zurück. 
 
In einzelnen Bereichen betrachtet, verteilt sich  
diese En twicklung in allen Bezirken nahezu gleich 
–  im Bezirk Mitte gab es einen Rückgang um fast 
1.000 und im Bezirk Südost einen Anstieg um rd. 
100 Einwohner. 
 
Alle Stadtbezirke haben letztendlich die annähernd 
gleiche Bevölkerungszahl, wie in 2004 auch. 
 
Bei der Altersgruppe der jungen Menschen im Alter 
von 0 –  bis unter 18 Jahren  gab es nur wenige 
Veränderungen. Die Anzahl von rd. 45.000 Kindern 
und Jugendlichen in 2004 verä nderten sich leicht. 
Gesamtstädtisch sank die Zahl in dieser Alters-
gruppe um rd. 500 Kinder und Jugendliche (von  
44.881 auf 44.312). 
 
 
 
Auch in den jeweiligen Bezirken war die Entwic k-
lung nahezu unverändert.  
Im Stadtbezirk West gab es als einzigen Bezirk 
einen geringfügigen Anstieg der Anzahl der Kinder 
und Jugendlichen von 0 bis unter 18 Jahren um rd. 
100 –  von 9.551 auf 9.664. 
Auch im Bezirk Hiltrup ist ein  Rückgang von rd. 
100 in dieser A ltersstruktur zu verzeichnen Aber 
aufgrund der Bautätigkeiten in Amelsbüren wird in 
Zukunft mit einem Anstieg gerechnet. 
 
Vor dem Hintergrund der insgesamt eher geri ngen 
Veränderungen von 2004 nach 2005 gab es bei 
den jeweiligen Altersgruppen folgende Verä nde-
rungen: 
 
§ 0 –  bis 2-jährige Kinder 
 
Rückgang von 7.253 auf 7.095 
 
 
§ 3 –  bis 5-jährige Kinder 
 
Rückgang von 7.471 auf 7.207 
 
 
§ 6 –  bis 9-jährige Kinder 
 
Anstieg von 9.921 auf 9.977 
 
 
§ 10 –  bis 13-jährige Kinder 
 
Rückgang von 9.799 auf 9.700 
 
 
§ 14 –  bis 17-jährige Kinder 
 
Rückgang von 10.437 auf 10.333

Bevölkerungsentwicklung 
 
 
 
 109 
 
 
Für die Kinder und Jugendhilfe in Münster heißt 
das zunächst, dass für das Geschäftsjahr 2005 
annähernd die gleichen soziodemografischen  
Merkmale bestanden, wie im Jahr 2004 auch. 
 
Für die Planung und Angebot sdurchführung in der 
Kinder- und Jugendhilfe ergaben sich die Zielse t-
zungen –  wie in den vorangegangenen Berichtste i-
len darg estellt –  in erster Linie aus qualitativer  
Bedarfsentwicklung und aus der Notwendigkeit, für 
veränderte Zielgruppen angepasste und weiter-
entwickelte Angebote zur Verfügung zu stellen –  
Kindertagesbetreuung, Kinder-  und Jugendarbeit, 
Erziehungshilfe, kommunale Sozialdienstleistu n-
gen. 
 
 
 
In wie Weit und vor allem wann sich bedeutsame 
Veränderungen in der Bevölkerungsentwicklung  
ergeben, ist weiterhin Aufgabe der Jugendhilfepl a-
nung in Abstimmung mit den gesamtstädt ischen 
Fachplanungen. 
 
Diese Aufgabe wird auf der Grundlage der im Ge-
schäftsbericht 2004 beschriebenen mittel- bis lang-
fristigen Betrachtung wahrgenommen.

110 
8. JUGENDHILFEETAT  
 
 
Verwaltungshaushalt 
 
Der Anteil der Jugendhilfe an den Gesamtausg a-
ben des Verwaltungshaushaltes der Stadt Münster 
liegt weiterhin bei gut 15  %. Zu Einzelheiten wird 
auf das im Anschluss folgende Datenblatt verwi e-
sen. 
 
Die Gesamtentwicklung der Einnahmen und  Au s-
gaben des Verwaltungshaushalts zeigt die folge n-
de Grafik: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Verteilung der Ausgabemittel  innerhalb des 
Verwaltungshaushalts stellt sich wie folgt dar: 
 
§ Verteilung nach Ausgabearten
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
§ Geldleistungen nach Aufgabenbereichen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
§ Ausgaben nach Budgetarten 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorabbudgetierte Haushaltsstellen  
 
Die vorabbudgetierten Haushaltsstellen sind da-
durch gekennzeichnet, dass sie in der Regel dem 
Grund und der Höhe nach auf einer gesetzlichen  
oder tarifvertraglichen Grundlage beruhen. Sie sind 
daher in der Höhe nur äußerst schwer bzw. in we i-
ten Teilen gar nicht zu beeinflussen. 
 
0
20
40
60
80
100
120
1995 2000 2001 20022003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
In Mio €
Ausgaben des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Einahmen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Sach- 
ausgaben 
6 %  
Personalausgaben 
22 %  
Zuschüsse und 
Geldleistungen 
72 %  
Sonstige 
Bereiche 
5 %  
Kindertages- 
betreuung 
48 %  
Kinder- u. Jugendarbeit/  
Jugendsozialarbeit/ 
Drogenhilfe 
7 %  
Familien- u. 
Erziehungshilfen 
40 %  
Neutrale 
HHSt. 
1 %  
HHSt. des 
freien Budgets 
8 %  
Vorabbudgetierte 
HHSt. 
91 %

Jugendhilfeetat 
 
 
 
 111 
 
 
Von den Ausgaben im vorabbudgetierten Bereich 
in Höhe von ca. 91,7  Mio. € entfielen mehr als ein 
Viertel (25,9  %) auf die durch andere Ämter be-
wirtschafteten Haushaltsstellen für z.  B. Persona l-
kosten, Gebäude - und Grundstücksunterhaltung  
oder Betriebs - und Bewirtschaftungskosten. Sie  
sind den Einflussmöglichkeiten des Amtes für Kin-
der, Jugendliche und Familien praktisch ganz en t-
zogen. Der verbleibende Teil in Höhe von ca.  
67,9 Mio. € wurde für unmittelbare Zwecke der  
Jugendhilfe, ganz überwiegend für die Bereiche  
Kindertagesbetreuung und Hilfen zur Erziehung  
eingesetzt. 
 
Im Be reich der Hilfen zur Erziehung  konnten im 
Segment „a mbulante Hilfen“ die steigenden Fal l-
zahlen (insbesondere bei der Sozialpädagogischen 
Familienhilfe und den Erziehungsbeistandschaften) 
nur durch St euerungsmaßnahmen des Amtes  
(z. B. Reduzierung des Leistu ngsumfangs, Be-
grenzung der Laufzeit) aufgefangen werden.  
 
Im Feld „s tationäre Hilfen“ stiegen insbesondere in 
der Vollzeitpflege und bei der Eingliederung shilfe 
die Fallzahlen an. Gründe hierfür waren zum einen 
die Zunahme der Sonderpflege (massive Störu n-
gen und steigendes Alter der zu vermittelnden  
Kinder und Jugendlichen) und zum anderen das 
geänderte Verfahren beim Landschaftsverband  
(übernimmt seit 2005 keine Neufälle von se elisch 
behinderten jungen Volljährigen - 18 bis 21 Jahre - 
mehr). In der Heime rziehung sind die finanziellen 
Aufwendungen erheblich angestiegen. Dies ko r-
respondiert aber mit gesunkenen Aufwendu ngen 
für die Inobhutnahme, weil die Abklärungsfälle aus 
diesem Bereich sachlich richtig der Heimerzi ehung 
zugeordnet wurden.  
 
Bei den Betrieb skostenzuschüssen für freie Träger 
von Kindertageseinrichtungen machte sich pos i-
tiv bemerkbar, dass die Maßnahmen zur Persona l-
bemessung an Hand der tatsächlichen Bel egung 
greifen. Verstärkt wurde dieser Effekt durch die  
erheblichen Sparbemühungen, die von  den meis-
ten Trägern auf Grund knapper werdender Fi-
nanzmittel ergriffen werden mussten. Sie sorgen  
parallel für eine Reduzierung des Zuschussb e-
darfs. 
 
 
Insgesamt reichten die Haushaltsansätze  insge-
samt zur Deckung der Ausgaben. Eine überpla n-
mäßige Mittelbereitstellung war nicht erforderlich. 
 
Bei den vorabbudgetierten Einnahmen handelte 
es sich vor allem um Elternbeiträge sowie Be-
triebskostenzuschüsse des Landes für die Kinder-
tageseinrichtungen mit zusammen ca.  
21,3 Mio. €. Hier ergaben sich nennenswerte Ei n-
nahmeverbesserungen durch Nachveranschlagu n-
gen im Laufe des Rechnungsjahres. 
 
Hinzu kommen vor allem Kostenbeiträge bzw.  
Erstattungen für Hilfen zur Erziehung , die erfa h-
rungsgemäß einzelfallabhängig und d aher äußerst 
schwer zu schätzen sind. Sie beliefen s ich auf ca. 
4,1 Mio. €. Die Neuregelung der Koste nbeteiligung 
von Eltern durch das Gesetz zur Weiterentwicklung 
der Jugendhilfe (KICK) galt seit dem 01.10.2005 
bei stationären und teilstationären Maßnahmen  
und dürfte erste Auswirkungen g ezeigt haben. Die 
Summe aller Einnahmen  der vorabbudgetierten 
Haushaltsstellen belief sich auf ca. 26,0 Mio. €.  
 
 
Neutrale Haushaltsstellen 
 
Hier handelt es sich um Mittel, die bei der Stadt als 
Einnahmen eingehen, in derselben Höhe aber  
wieder zweckentsprechend au sgezahlt werden.  
Sie sind daher  im Ergebnis o hne Bedeutung für 
den Zuschussbedarf des Haushalts bzw. der Ju-
gendhilfe. 
 
 
Haushaltsstellen des freien Budgets 
 
Im freien Budget geht es um die Aufgaben, zu  
denen die Kommune nicht rechtlich ve rpflichtet ist. 
Hier besteht also Gestaltung sspielraum, um in  
einzelnen Bereichen der Kinder - und Jugendhilfe 
Akzente setzen zu können. Bei den Haushaltsste l-
len des freien Budgets wurden Ei nnahmen von  
weniger als 0,9 Mio . € erzielt. Die Ausgaben lagen 
bei ca. 8,1 Mio. €.

Jugendhilfeetat 
 
 
 
 112 
 
 
Tatsächlich ist aber auch in diesem Bereich ein  
Großteil der Ausgaben durch Beschlüsse der pa r-
lamentarischen Gremien bereits fes tgelegt, so  
kaum noch Spielraum für die Ve rschiebung von  
Prioritäten beste ht. Hinzu kommt der Teil der Aus-
gaben, der im Rahmen von so genannten Bu-
chungsplänen von anderen Dienststellen bewir t-
schaftet wird. Die  Kosten dieser Aufgaben, wie  
z. B. Druck -, Kopien -, Fahrt - oder Kommunikat i-
onskosten, können nur sehr begrenzt beeinflusst  
werden. Hier wirken sich die regelmäßig steige n-
den Kosten negativ auf die Finanzierung der übr i-
gen Jugendhilfeaufgaben aus. 
 
Die Haushaltsstellen des freien Budgets sind in-
zwischen seit mehreren Jahren „ged eckelt“. Das 
heißt, dass die Höhe der verfügbaren  Mittel festge-
schrieben ist und sich bei ste igenden Kosten z.  B. 
für Personal- und Sachausgaben die vorha ndenen 
Spielräume s ogar noch verkleinern. Im Jahr 2005 
gelang es aber zumindest, durch einen B eschluss 
des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und F a-
milien die Personalkostenanteile der Zuschüsse an 
freie Träger um 1,5 % zu erhöhen. 
 
 
Vermögenshaushalt 
 
Im Vermögenshaushalt werden alle Dinge vera n-
schlagt, die - in der Regel als Bescha ffung oder 
Baumaßnahme - das Vermögen der Kommune  
verändern.  
 
Die A usgaben in Höhe von ca. 3,3 Mio . € im Jahr 
2005 resultieren überwiegend aus den Infrastruk-
turmaßnahmen im Bereich der off enen Kinder - 
und Jugendarbeit, vor allem aber der Kindertage s-
betreuung. Noch können in Münster in den  
Schwerpunkten der Neubau - und Bevölk erungs-
entwicklung neue Einric htungen der Jugendhilfe  
finanziert und erric htet werden. Daneben spielen  
die regelmäßigen  Beschaffungskosten für die  
städtischen Einrichtungen sowie die investiven  
Zuschüsse an freie Träger noch eine nennenswe r-
te Rolle. 
 
 
Die Einnahmeseite des Vermögenshaushalts  
besteht fast ausnahmslos aus eingeplanten Zuwe i-
sungen des Landes zu investiven Maßnahmen. Im 
Jahr 2005 war dieser Bereich praktisch ohne Be-
deutung. Die Förde rpraxis des Landes in der  
jüngsten Verga ngenheit macht es zude m immer 
zweifelhafter, ob derzeit noch geplante Einnahmen 
in künftigen Jahren auch wirklich zu erzielen sind. 
 
 
Wesentliche Veränderungen 
 
§ Anfang 2005 beschloss der Rat der Stadt  
Münster das Tagesbetreuungsausbaupro-
gramm für die Betreuung, Förderung und Bi l-
dung von Kindern unter drei Jahren gem. Ta-
gesbetreuungsausbaugesetz (u3-Programm). 
Damit wurden die Weichen dafür gestellt, bis 
zum Jahr 2010 insgesamt ca. 29,5 Mio . € für 
Investitionen und Betrieb im Zusa mmenhang 
mit den neuen Plätzen zu finanzieren. Allein im 
Jahr 2005 bedeutete das Mittel für zusätzliche 
Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe  
von 1,25 Mio. € und im Ve rmögenshaushalt in 
Höhe von 1,0 Mio. €.  
 
§ Als Ko nsequenz aus der Umsetzung des Vier-
ten Gesetzes für moderne Dienstleistungen  
am Arbeitsmarkt für die kommunale Arbeits - 
und Beschäftigungsförderung beschloss der  
Rat Ende 2004 u. a., die A rbeitsmarkt-Initiative 
Münster in das Amt für Kinder, Jugendliche  
und Familien einzugliedern (inzwischen als  
AIM jugend+). Damit einher ging die Verlag e-
rung der für diesen Bereich noch verbleibe n-
den Haushaltsmittel in den Etat der Jugendhi l-
fe/Jugendberufshilfe mit Ausgaben in Höhe  
von ca. 0,2 Mio . € bei den vorabbudgetierten 
Haushaltsstellen, ca. 0,7 Mio . € bei den neu t-
ralen Haushaltsstellen und ca. 1,3 Mio . € im 
freien Budget. Im Jahr 2005 erfolgte dies noch 
unter den früheren Haushaltsstellen der Wir t-
schaftsförderung. Innerhalb des Jahres 2005 
wurden aber die Voraussetzungen für die en t-
sprechende Umstellung der Haushaltsstelle n-
systematik getroffen, die mit dem Haushalt s-
plan 2006 auch umgesetzt wird.

Jugendhilfeetat 
 
 
 
 113 
 
 
§ Die Verwaltung und Betreuung der Maßna h-
men des Ve reins INDRO e. V. ist beim Amt für 
Kinder, Jugen dliche und Familien im Untera b-
schnitt 4680 „ Drogenhilfe“ zusammengefasst 
worden. Dazu wurden zweckentsprechende  
Mittel vom Gesundheitsamt in diesen Bereich 
verlagert. Gleichzeitig wurden die Aufgabe n-
zuschüsse an den Verein INDRO e.  V. durch 
Beschluss des Rates neu geregelt und dessen 
Finanzierung auf eine solide Basis gestellt,  
insbesondere wurde die Fortführung der dr o-
gentherapeutischen Ambulanz abgesichert.  
Hier werden aber künftige Auswirkungen durch 
mögliche Veränderungen bei der Mitfinanzi e-
rung des Landes neue Probleme aufwerfen. 
 
§ Die Haushaltsstellen der  städtischen Ju-
gendeinrichtungen weisen Veränderungen  
auf. Sie resultieren daraus, dass auf Vo rgabe 
des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und 
Revision Erhöhungen bei den Einnahmen vo r-
genommen werden mussten, die sich auch auf 
der Ausgabeseite auswirken. Hier ging es je-
doch nur um haushaltstechnische Veränd e-
rungen, die früher in den laufenden Haushalts -
jahren berücksichtigt wurden. 
 
 
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) 
 
Zum 01.  Januar 2005 trat das Gesetz über ein  
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKFG) 
in Kraft. Der Landtag verpflichtet darin alle Ko m-
munen in Nordrhein-Westfalen, die kaufmännische 
doppelte Buchführung einzuführen. 
 
Die wesentlichen Ziele des NKF sind: 
§ Darstellung des vollständigen  Ressourcen-
verbrauchs und des Ressourcenaufkommens 
§ Darstellung des vollständigen Vermögensb e-
stands 
§ Integration der Beteiligungen und Vereinheitl i-
chung des Rechnungswesens im „Konzern  
Kommune“ 
 
 
§ outputorientierte Darstellung der Produkte 
§ Steuerung durch Budgets ermöglichen 
§ Unterstützung von Kosten - und Leistungsrec h-
nung sowie Controlling 
§ Gewährleistung der intergenerativen Gerec h-
tigkeit 
 
Dadurch soll sich der kommunale Haushalt au s-
zeichnen: 
§ mehr Übersichtlichkeit - weniger Detailinforma-
tionen 
§ Zusammenführung von Leistungs - und Finanz-
informationen 
§ klare und einheitliche Gliederung nach Pr o-
duktbereichen 
§ Vergleichbarkeit mit handelsrechtlich bilanzi e-
renden Organisationseinheiten 
§ Nachweis der Generationengerechtigkeit  
 
Dabei soll die Planung und Bewirtschaftung der 
neuen Haushalte durch Produktinformationen e r-
gänzt werden. Sie sollen die Ziele rreichung durch 
outputorientierte Größen nachweisen. Dies ge-
schieht in Form von steuerungsrelevanten, quant i-
tativen, qualitativen und zielbezogenen Leistung s-
zielen, Kennzahlen und Indikatoren. Sie sollen als 
Basisgrößen für die Steuerung in Verbind ung mit 
Ressourcenverbrauchsgrößen dienen. 
In einer ersten Phase (1999 - 2000) wurde das 
theoretische Konzept des NKF entwo rfen. Daran 
schloss sich in einer zweiten Ph ase (2000 - 2003) 
die Umsetzung des Ko nzepts in fünf Pilotämtern 
an.  
Derzeit läuft in zwei Wellen - zum 01. Januar 2006 
und zum 01.  Januar 2007 - die Umste llung von 
Fachämtern auf die neue Haushaltsfü hrung. Für 
den künftigen neuen Produktbereich Kinde r-, Ju-
gend- und Fa milienhilfe soll die Umste llung zum 
01. Januar 2008 (3. Welle) vorgenommen werden. 
Damit wird gleichzeitig die flächendeckende Ei n-
führung von NKF zum 01.  Januar 2008 abg e-
schlossen.

Jugendhilfeetat 
 
 
 
 114 
 
 
Zur Einführung des NKF wird es prozessbegleite n-
de Informationen für die Politik geben durch: 
 
§ Einrichtung eines politischen Arbeitskreises 
§ Arbeitskreis mit fachpol itischen Sprechern der 
jeweiligen Rollout-Ämter 
§ Auftaktveranstaltung mit der Politik, Rat und 
Bezirksvertretungen 
§ Regelmäßige Sprechstunden für die Politik 
§ Entwicklung eines Informationshandbuches/  
Readers 
 
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Famil i-
en hat am 26.  Oktober 2005 eine erste grundsät z-
liche Information über das NKF allgemein und die 
Planungen zur Umsetzung im Bereich Kinder -, 
Jugend- und Familienhilfe erhalten. Weitere Schrit-
te werden im Jahr 2006 folgen. 
 
 
Konsolidierung 
 
Die Stadt Münster befindet sich in einer sehr  
schwierigen Haushaltslage. Erstmalig ist es für das 
Haushaltsjahr 2006 nicht gelungen, dem Rat einen 
ausgeglichenen Haushaltsplanentwurf vorzulegen. 
Der Haushalt des Jahres 2005 entsprach zwar  
noch den geltenden rechtlichen Regelungen. De n-
noch wurden bereits im Laufe dieses Jahres die 
wesentlichen Arbeiten erforderlich, den Haushalt s-
planentwurf für das Jahr 2006 aufzustellen und  
damit Konso lidierungsmaßnahmen zu entw ickeln, 
um ein Haushaltssicherungskonzept mit den damit 
verbundenen Einschränkungen der finanziellen 
Beweglichkeit bei der Haushaltsplanung zu ve r-
meiden. 
 
Aufgrund der Bedeutung dieser Arbeiten, der Wi r-
kung auf viele Bereiche des  Amtes und der erhe b-
lichen Konsequenzen für den Bereich der Kinder - 
und Jugendhilfe ist die Konsolidierung das diesjä h-
rige Jahresthema des Geschäftsberichts. Es wird 
daher auf die weitergehenden Ausführu ngen unter 
Ziffer 2 dieses Berichts verwiesen. 
 
 
Kosten- und Leistungsrechnung 
 
Während der städtische Etat traditionell „nur“ die 
zahlungswirksamen Vorgänge, also Ei nnahmen 
und Ausgaben, nachweist, ist es das Anliegen der 
Kosten- und Leistungsrechnung, den kompletten 
Ressourcenverbrauch eines Amtes zu ermi tteln 
und darzustellen. Zusätzlich zu den Einnahmen  
und Ausgaben werden daher auch Verbräuche  
anderer Ämter sowie kalkulatorische Kosten (z.  B. 
Abschreibungen und Zinsen) ermittelt. Der gege n-
wärtige Ausbaustand der Kosten - und Leistung s-
rechnung im Amt für Kinder, Jugendliche und F a-
milien erlaubt Zuordnungen der ermittelten  
Verbräuche zu den Organisationseinheiten des  
Amtes bzw. den Leistungen nach Leistungskatalog 
und damit  –  bei gleichzeitig intensivierter Leis-
tungserfassung –  neue Ansätze zur Steuerung de r 
Wirtschaftlichkeit des Handelns. 
 
Die Ergebnisse sind in das nachfolgende Finan z-
datenblatt und die Leistungsüberblicke (vgl. Kap i-
tel 5) eingeflossen.

115

2005 2004 2003 2002 2001 1995 
- Ansatz - 
Ausgaben der Stadt Münster 647.290.860 € 625.770.174 € 607.446.382 € 594.992.766 € 578.783.632 € 561.185.430 € 
Anteil der Jugendhilfe in % 15,54% 15,76% 15,33% 14,90% 15,00% 10,65% 
Ausgaben des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien * 100.607.070 € 98.608.376 € 93.104.301 € 88.680.414 € 86.803.863 € 59.790.732 € 
davon sind: 
- Personalausgaben 22.044.080 € 21.493.789 € 19.956.851 € 19.426.736 €  19.535.838 € 12.802.274 € 
  in % 21,91% 21,80% 21,43% 21,91% 22,51% 21,41% 
- Sachausgaben 5.779.210 € 5.739.095 € 5.940.036 € 5.215.169 € 5.7 62.193 € 2.647.233 € 
  in % 5,74% 5,82% 6,38% 5,88% 6,64% 4,43% 
- Zuschüsse und Geldleistungen 72.783.780 € 71.375.492 € 67.207.414 € 64.037.855 €  61.505.832 € 44.341.225 € 
  in % 72,34% 72,38% 72,19% 72,21% 70,86% 74,16% 
von den Zuschüssen und Geldleistungen sind: 
- Zuschüsse an freie Träger 40.316.260 € 39.469.747 € 35.832.646 € 35.645.133 €  34.313.437 € 27.245.335 € 
- Leistungen außerhalb von Einrichtungen 8.847.090 € 8.017.807 € 5.986.461 € 5.009.982 € 4.9 74.625 € 3.383.780 € 
- Leistungen in Einrichtungen 20.463.500 € 20.740.829 € 22.460.093 € 20.740.005 €  19.521.720 € 13.354.330 € 
- sonstige Zuschüsse und Geldleistungen 3.156.930 € 3.147.109 € 2.928.214 € 2.642.735 € 2.6 96.050 € 357.780 € 
von den Zuschüssen und Geldleistungen sind für die:
- Kindertagesbetreuung 34.847.350 € 32.452.183 € 32.560.581 € 32.262.108 €  30.650.641 € 25.265.641 € 
- Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit/Drogenhilfe 5.420.990 € 6.952.643 € 3.232.486 € 3.053.534  € 3.061.593 € 1.675.065 € 
- Familien- und Erziehungshilfen 29.128.580 € 28.595.839 € 28.257.642 € 25.741.193 €  24.747.587 € 16.722.036 € 
- sonstigen Bereiche 3.386.860 € 3.374.827 € 3.156.705 € 2.981.020 € 3.0 46.011 € 678.483 € 
von den Ausgaben des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien sind: 
- freies Budget 8.139.590 € 7.954.172 € 7.061.174 € 7.301.239 € 7.4 10.510 € 4.452.530 €
- sonstiges Budget 92.467.480 € 90.654.204 € 86.043.127 € 81.379.175 €  79.393.353 € 55.338.202 €
Einnahmen der Stadt Münster 647.290.860 € 625.770.174 € 607.446.382 € 594.992.766 € 578.783.632 € 561.185.430 € 
Anteil der Jugendhilfe in % 4,27% 4,75% 4,71% 4,45% 5,01% 3,11% 
Einnahmen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien * 27.608.530 € 29.696.652 € 28.587.146 € 26.456.571 € 29.011.963 € 17.451.356 € 
davon sind: 
- Verwaltungs- und Betriebseinnahmen 7.458.000 € 7.461.726 € 7.250.614 € 7.149.002 € 6.7 96.274 € 4.162.505 € 
- Erstattungen und Zuweisungen 18.084.070 € 19.733.631 € 18.106.750 € 17.085.353 €  20.027.907 € 12.367.770 € 
von den Erstattungen und Zuweisungen sind: 
- Zuweisungen des Landes 17.001.650 € 18.222.515 € 17.072.928 € 14.352.864 €  16.765.012 € 10.943.768 € 
- Ersatz von sozialen Leistungen 2.066.360 € 2.501.295 € 3.227.929 € 2.222.216 € 2.1 87.782 € 920.661 € 
- sonstige Einnahmen 100 € 0 € 1.853 € 0 € 0 € 420 € 
Zuschussbedarf 72.998.540 € 68.911.724 € 64.517.155 € 62.223.843 € 57.791.900 € 42.339.376 € 
Refinanzierungsquote (Ausgabendeckungsgrad) 27,44% 30,12% 30,70% 29,83% 33,42% 29,19% 
* ab Rechnungsjahr 2004 einschl. AIM jugend+ 
Finanzen 
Verwaltungshaushalt

2005 2004 2003 2002 2001 1995 
- Ansatz - 
Finanzen 
Ausgaben der Jugendhilfe 3.329.600 € 2.096.832 € 1.035.279 € 799.400 € 2.377.516 € 8.766.350 € 
Einnahmen der Jugendhilfe 2.000 € 57.136 € -513.561 € 1.048.758 € 614.734 € 3.811.260 € 
Zuschussbedarf 3.327.600 € 2.039.696 € 1.548.840 € -249.358 € 1.762.782 € 4.955.090 € 
Refinanzierungsquote (Ausgabendeckungsgrad) 0,06% 2,72% -49,61% 131,19% 25,86% 43,48% 
Gesamtkosten des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 102.737.573 € 99.045.249 € 99.779.015 € 92.132.213 € 
davon entfallen auf die Leistungsgruppe: 
01 Kindertagesbetreuung 48.848.232 € 46.546.459 € 46.225.688 € 44.813.415 €  
02 Kinder- und Jugendarbeit 6.562.435 € 6.439.389 € 6.507.166 € 5.929.818 € 
03 Jugendsozialarbeit 3.015.276 € 2.874.178 € 2.569.216 € 2.669.437 € 
04 Drogenhilfe 1.131.514 € 1.024.432 € 1.027.123 € 927.433 € 
05 Familienförderung 1.593.723 € 1.539.509 € 1.493.223 € 1.461.259 € 
06 Erziehungs- und Eingliederungshilfen/Mitwirkung b ei Gerichtsverfahren 34.612.616 € 33.423.581 € 35.01 0.036 € 29.987.820 € 
07 Beistandschaften und Vormundschaftshilfen 4.527.896 € 4.628.051 € 4.455.837 € 3.967.262 € 
08 Jugendhilfeplanung 256.858 € 295.641 € 254.354 € 217.006 € 
09 Leistungen der Sozial- und Gesundheitshilfe 428.334 € 439.067 € 483.777 € 462.124 € 
10 Ressortübergreifende Angebote und Dienste 1.760.690 € 1.834.942 € 1.752.596 € 1.696.638 € 
Gesamterlöse des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 28.198.392 € 28.541.795 € 28.575.349 € 25.962.291 € 
davon entfallen auf die Leistungsgruppe: 
01 Kindertagesbetreuung 22.421.939 € 22.907.169 € 22.064.938 € 20.422.160 €  
02 Kinder- und Jugendarbeit 571.782 € 686.706 € 938.994 € 721.318 € 
03 Jugendsozialarbeit 16.621 € 13.321 € 10.469 € 18.386 € 
04 Drogenhilfe 121.760 € 108.546 € 115.200 € 51.200 € 
05 Familienförderung 0 € 0 € 0 € 0 € 
06 Erziehungs- und Eingliederungshilfen/Mitw. bei Ge richtsverf. 3.000.666 € 2.807.471 € 3.487.794 € 2.98 8.509 € 
07 Beistandschaften und Vormundschaftshilfen 1.977.120 € 1.948.574 € 1.897.508 € 1.702.818 € 
08 Jugendhilfeplanung 0 € 0 € 0 € 0 € 
09 Leistungen der Sozial- und Gesundheitshilfe 0 € 0 € 0 € 0 € 
10 Ressortübergreifende Angebote und Dienste 88.502 € 70.007 € 60.445 € 57.900 € 
Stellenplan der Stadt Münster 3.383 3.417 3.486 3.538 3.615 3.778 
Stellenplan des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 425 430 422 415 423 328 
in % 12,56% 12,58% 12,11% 11,73% 11,70% 8,68% 
Stellen 
Vermögenshaushalt 
KOSTEN- UND LEISTUNGSRECHNUNG

118 
10.  AUSSCHUSS FÜR KINDER , 
JUGENDL ICHE UND FAMILIEN  
 
 
Zusammensetzung und Aufgaben 
 
Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschu s-
ses ist spezialgesetzlich im Achten Buch Sozialg e-
setzbuch (VIII) - Kinder - und Jugen dhilfe (KJHG) - 
sowie dem Landesausführung sgesetz dazu (AG 
KJHG NW) geregelt. In Münster heißt er Au s-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien. 
 
 
Dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und  
Familien in Münster gehörten zum 31.12.2005 an: 
 
 I. Stimmberechtigte Mitglieder 
 (RF = Ratsfrau / RH = Ratsherr)   
 von der CDU 
1. RH Josef Rickfelder (Ausschussvorsitzender) 
 Vertr.: RH Georg Berding 
2. RF Carmen Greefrath (Sprecherin) 
 Vertr.: RF Elfriede Dalla Riva-Hanning 
3. RH Markus Funk 
 Vertr.: RF Sybille Benning 
4. Christiane Krüger 
 Vertr.: Marie-Theres Kastner 
 von der SPD 
5. RF Maria Anna Hakenes 
(Stellv. Vorsitzende/Sprecherin) 
 Vertr.: RF Anika Bergner 
6. RF Marianne Hopmann 
 Vertr.: Dr. Erwin Jordan 
7. Adrian Hergt 
 Vertr.: Gerhard Dworok 
 von Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
8. RF Jutta Möllers (Sprecherin) 
 Vertr.: Friedhelm Gerhard 
9. Karl-Heinz Neube rt 
 Vertr.: Eva-Maria Bähren 
  
 Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe   
10. Prof. Dr. Martin Heidrich 
 Vertr.: Johannes Röttgen 
11. Stephan Degen 
 Vertr.: Dorothea Große Frintrop 
12. Pfarrer Ulrich Messing 
 Vertr.: Norbert Köster 
13. Jutta Lebkücher  
 Vertr.: Irmgard Köster-Goorkotte 
14. Alexander Schmidt 
 Vertr.: Sr. Mechthild Knüwer 
 
 
15. Wilfried Stein 
 Vertr.: Dr. Jörn Dummann 
 II. Beratende Mitglieder 
 Stadt Münster 
1. Stadträtin Dr. Agnes Klein 
2. Frau Anna Pohl 
 (Leiterin des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien) 
 Präsident des Landgerichts Münster 
3. Richter am Amtsgericht Norbert Weitz 
 Vertr.: Richterin am Amtsgericht Dr. Dorothee Schulze 
 Direktor der Agentur für Arbeit 
4. Dr. Thomas Gahlen 
 Vertr.: Benno Sandfort 
 Bezirksregierung Münster als obere  
Schulaufsichtsbehörde  
5. Ingeborg Menke 
 Vertr.: Thomas Terhaer 
 Polizeipräsident Münster 
6. Lisa Hester 
 Vertr.: Wolfgang Schallenberg 
 Stadtdechant von Münster 
7. Verena Horn 
 Vertr.: Thorsten Gonska 
 Superintendent des Kirchenkreises Münster 
8. Pfarrer Rainer Timmer 
 Vertr.: Rolf Grieskamp 
 Jüdische Gemeinde Münster 
9. Ruth Frankenthal 
 Vertr.: Lidia Belgorodskaja 
 Sachkundige Einwohner/innen 
10. Spyros Marinos 
 Vertr.: Ismet Keles 
 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - 
Kreisgruppe Münster 
11. Gabriele Markerth 
 Vertr.: Petra Karallus 
 Deutsches Rotes Kreuz -  
Kreisverband Münster 
12. Uwe Brunnen 
 Vertr.: Michael Grühn 
 Diakonisches Werk Münster e. V. 
13. Lutz Selig 
 Vertr.: Manfred Hardt 
 FDP-Fraktion 
14. Dr. Karin Obst (Sprecher) 
 Vertr.: Holger Reincke 
 Fraktion UWG-MS/ödp 
15. Ute Kuchenbecker 
 Vertr.: Sieglinde Nowak 
 Stadtsportbund Münster e. V./Sportjugend 
16. Dietmar Wiese 
 Vertr.: N. N.

Ausschuss 
 
 
 
 119 
 
 
 III. Arbeitsgemeinschaf ten  
nach § 78 SGB VIII 
  
 AG 1 - Kinderfreundlichkeit / Kinderbeteiligung 
17. Jörg Siegel 
 Vertr.: Mark Dingerkus 
 AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit 
18. Dieter Schönfelder 
 Vertr.: Verena Horn 
 AG 3 - Jugendsozialarbeit 
19. Klaus Fröse 
 Vertr.: Christiane Hansmann 
 AG 4 - Familienförderung 
20. Klaus Tantow 
 Vertr.: Astrid-Maria Kreyerhoff 
 AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder 
21. Beate Heeg 
 Vertr.: Felizitas Schulte 
 AG 6 - Hilfen zur Erziehung 
22. Gerda Benien 
 Vertr.: Gabriele Witte 
 AG 7 - Mädchen 
23. Rita Tücking 
 Vertr.: Susanne Decker 
 
 
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Famil i-
en befasst sich gem. § 71 Abs. 2. und 3. SGB VIII 
mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insb e-
sondere mit 
§ der Erörterung aktueller Problemlagen ju nger 
Menschen und ihrer Familien sowie mit Anr e-
gungen und Vorschlägen für die Weiteren t-
wicklung der Jugendhilfe, 
§ der Jugendhilfeplanung und 
§ der Förderung der freien Jugendhilfe. 
Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der  
Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestell-
ten Mittel und hat das Recht, Anträge direkt an den 
Rat zu stellen. Weitere Regelungen und Aufgaben 
ergeben sich aus der Satzung für das Jugendamt 
der Stadt Münster vom 04.05.1994 i.  d. F. v. 
29.03.2000. 
 
 
 
Beratungsprogramm 2005 
 
Im Jahr 2005 fanden 7 öffentliche sowie 3 nichtö f-
fentliche Sitzungen des Au sschusses für Kinder, 
Jugendliche und Familien statt.  
 
Ferner beriet der Ausschuss in zwei Sondersitzu n-
gen gemeinsam mit dem Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften, dem Ausschuss 
für Umweltschutz und Bauwesen und der Bezirk s-
vertretung Münster -West über die Vergabe zum  
Bau einer Modelleinrichtung für „Kinder, Jugendli-
che und Familien  - Kindertagesei nrichtung und  
Einrichtung der Kinder - und Jugendarbeit unter 
einem Dach“ im Baugebiet Roxel-Nord. 
 
In den Sitzungen wurden insgesamt 48  inhaltliche 
Tagesordnungspunkte zu verschiedenen Themen  
behandelt. Dazu wurden dem Ausschuss 46 Be-
richts- oder Beschlussvorlagen zur Beratung vo r-
gelegt. 
 
Neben allgemeinen Informationen , Mitteilungen  
usw. waren die folgenden Punkte Schwerpunkte 
der Ausschussarbeit: 
 
§ Beratung des Haushalt splan-Entwurfs 2005  
sowie des Finanzplans und des Investition s-
programms 2004 –  2008 
§ Infrastrukturmaßnahmen: 
-  Errichtungsbeschluss: Neubau einer Mo-
delleinrichtung für Ki nder, Jugendliche und 
Familien in Roxel -Nord - Kindertageseinrich-
tung und Einrichtung der Kinde r- und Ju-
gendarbeit unter einem Dach 
-  Erweiterung der Kindertageseinrichtung Im 
Sonnentau - Münster Amelsbüren / Zusti m-
mung zur Planung und Baubeschluss 
-  Neubau ei ner Zwei -Gruppen-Kindertages-
einrichtung in Albachten -West am Wierling / 
Freianlagen - Planungs- und Baubeschluss

Ausschuss 
 
 
 
 120 
 
 
§ Maßnahmen zum Ausbau des Betreuungsa n-
gebots für Kinder: 
-  Grundlagen und Perspektivplanung für die 
Weiterentwicklung von Betreuungs - und Bi l-
dungsangeboten für Kinder im Rahmen von 
Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrich-
tungen, Tagespflege und Grundschulen 
-  Tagesbetreuungsausbauprogramm für die  
Betreuung, Förderung und Bildung von Ki n-
dern unter drei Jahren gemäß Tagesbetre u-
ungsausbaugesetz (TAG) 
-  Ausbau der Kindertagesbetreuungsangeb o-
te im Rahmen des städt. u3 -Programms - 
Ergänzende Beschlüsse zu Investition s-
maßnahmen 
-  Maßnahmen zur Qualifizierung und Flexibil i-
sierung der Tagesbetreuung für Kinder 
§ Organisation und Ressourcen der städtischen 
Kinder- und Jugendhilfe 
 
§ Verschiedene Berichte, insbesondere:  
- Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Ju-
gendliche und Familien für das Jahr 2004 
-  Kindertagesbetreuungsbericht 2005 
-  Jahresbericht 2004 zur Kinder - und Jugen d-
arbeit in Münster 
-  Jahresbericht der Arbei tsmarkt-Initiative 
Münster 2004 
-  Erster Bericht der Familienbildungsstätten in 
Münster, 2005 
-  Bericht zur Arbeit der Arbeitsgemei nschaft 
Münster (AMS) im 1. Halbjahr 2005 
-  Erfahrungsbericht des Familienbüros  
-  Erfahrungsbericht zum Sonderfonds „Hilfen 
für Schwa ngere und junge Mütter zum  
Schutz des ungeborenen Lebens“ 
§ Unbefristete Fortführung der Arbeit der   
Drogentherapeutischen Ambulanz/Drogen-
konsumraum und Fi nanzierung des Vereins  
INDRO e. V. 
§ Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Müns-
ter 2006 bis 2009 –  Konzeption 
 
 
§ Verfahren zur Vergabe des Überbrückung s-
fonds 2005 im Bereich der offenen und mob i-
len Kinder- und Jugendarbeit 
§ Rahmenkonzept Weite rentwicklung der Hilfen 
zur Erziehung in Münster  - Teil IV Stationäre 
Hilfen zur Erziehung 
§ Controlling im Bereich der Hilfen zur Erziehung 
§ Familien stärken - Eltern im Fokus präve ntiver 
Angebote - Ein dreijähriges Modellprojekt 
§ Trägerübergreifendes Forum zur Koordinie-
rung und Bündelung der Angebote im Kinder -, 
Jugend-, Familien- und Sozialbereich 
§ Leitlinien mädchengerech ter Jugendhilfe in  
Münster; Präsentation der Arbeitsgemeinschaft 
nach § 78 SGB VIII - AG 7 „Mädchen“  
§ Einführung in das Neue Kommunale Finan z-
management (NKF) - Produktb ereich „Kinder-, 
Jugend- und Familienhilfe“ 
 
Darüber hinaus wurden aus anderen Fachb e-
reichen folgende Punkte beraten: 
 
§ Umwandlung weiterer Schulen in offene Ganz-
tagsschulen zum Schuljahr 2005/06 
§ Änderung der Entgeltor dnung „Förder - und  
Betreuungsangebote für Schüleri nnen und  
Schüler an Grund - und Sondersch ulen und an 
offenen Ganztagsschulen im Primarbereich 
§ Die Familienhebamme am Gesundheit samt 
der Stadt Münster - Ein Modellprojekt in der 
aufsuchenden Gesundheitshilfe für Flüchtlinge 
und sozial sowie gesundheitlich Benachteiligte 
§ Geschäftsbericht 2004 des Sozialamts 
§ Arbeitsbericht des Gesundheitsamtes 
§ Integriertes Handlungskonzept / Städtebaul i-
cher Maßnahmenplan gemäß § 171 e Baug e-
setzbuch für das Programmgebiet „Soziale  
Stadt“ Kinderhaus-Brüningheide 
§ Handlungsprogramm Wohnen  - Fortschre i-
bung 2005 
§ Modellprojekt „Familie nfreundliches Wohnen  
für und mit allein Erziehenden und ihren Ki n-
dern“

121 
11.  ARBEITSGEMEINSCHAFTE N 
NACH § 78 SGB VIII   
 
Aufgaben und Bildung 
 
Nach § 78 SGB VIII sollen Träger der öffentl ichen 
Jugendhilfe die Bildung von Arbeitsgemeinschaften 
anstreben, in denen die ane rkannten Träger der 
freien Jugendhilfe, die Träger geförderter Ma ß-
nahmen sowie die Träger der öffentlichen Jugend-
hilfe vertreten sind. In den Arbeit sgemeinschaften 
soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten 
Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und 
sich gegenseitig ergänzen. 
 
Im Jahr 1995 hat der Rat die Bildung von sechs 
Arbeitsgemeinschaften beschlossen. Die siebte  
Arbeitsgemeinschaft „Mädchen“ wurde 1998 gebil-
det. Besonderheiten in Münster waren die hohe 
Differenzierung der Aufgabenfelder und die Beste l-
lung der  Sprecherinnen und Sprecher zu berate n-
den Mitgliedern im Ausschuss für Kinder, Jugendli-
che und Familien. 
 
Die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII  
werden von folgenden Sprecherinnen und Spre-
chern, Stellvertretungen und Geschäftsfü hrungen 
vertreten (Stand: 31.12.2005): 
 
 
AG 1 - Kinderfreundlichkeit/Kinderbeteiligung 
  
 Sprecher:  Jörg Siegel 
 Vertretung: Mark Dingerkus 
 Geschäftsführung:  Andreas Garske 
 
AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit  
  
 Sprecher:  Dieter Schönfelder 
 Vertretung: Verena Horn 
 Geschäftsführung:  Bernhard Paschert 
 
AG 3 - Jugendsozialarbeit 
  
 Sprecher:  Klaus Fröse 
 Vertretung: Christiane Hansmann 
 Geschäftsführung:  Bernhard Paschert 
 
AG 4 –  Familienförderung 
  
 Sprecher:  Klaus Tantow 
 Vertretung: Astrid-Maria Kreyerhoff 
 Geschäftsführung:  Heiner Vogt 
 
 
 
 
AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder 
  
 Sprecherin:  Beate Heeg 
 Vertretung: Felizitas Schulte 
 Geschäftsführung:  Sibylle Kratz-Trutti 
 
AG 6 - Hilfen zur Erziehung 
  
 Sprecherin:  Gerda Benien 
 Vertretung: Gabriele Witte 
 Geschäftsführung:  Heiner Vogt / Karl Materla 
 
AG 7 –  Mädchen 
  
 Sprecherin:  Rita Tücking 
 Vertretung: Susanne Decker 
 Geschäftsführung:  Andrea Reckfort 
 
 
Seit ihrer Konstituierung arbeiten die Arbeitsg e-
meinschaften gemeinsam mit der Verwaltung des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien an  
vielen Themen der Kinder - und Jugendhilfe, ber a-
ten den Ausschuss in spezif ischen Bereichen und 
transportieren Anliegen der freien Träger in die  
fachliche Arbeit des Ausschusses. 
 
Die Verwaltung übernimmt dabei die Rolle der  
Geschäftsführung. Die Jahresprogramme der Ar-
beitsgemeinschaften sowie übergreifende Themen 
werden in regelmäßigen gemei nsamen Sitzungen 
abgestimmt und gebündelt. 
 
 
Kurzdarstellung der Arbeitsgemeinschaften 
 
Wie im letzten Jahr haben die Arbeitsgemeinschaf-
ten an dieser Stelle die Gelegenheit, ihre Arbeit im 
Rahmen des Geschäftsberichts des Amtes für  
Kinder, Jugendliche und Familien konkreter darz u-
stellen.  
Dazu folgt für jede Arbeit sgemeinschaft eine kurze 
Eigendarstellung, in de r sie sich selbst, die Th e-
men des abgelaufenen Jahres sowie einen Au s-
blick auf die Themen des Folgejahres beschreibt.

Arbeitsgemeinschaften 
 
 
 
 122 
 
 
AG 1 - Kinderfreundlichkeit/Kinderbeteiligung 
 
Ziel der AG 1 ist es, einen Beitrag zur weiteren  
Verbesserung der Lebenssituation der  Kinder in  
Münster zu leisten.  
 
Gemäß § 78 SGB VIII sind in Münster Arbeitsg e-
meinschaften aktiv, die geplante Maßnahmen un-
ter den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe 
abstimmen, sich themenspez ifisch vernetzen und 
je ein beratendes Mitglied als SprecherIn der AG in 
den Ausschuss entsenden. 
 
Die AG 1 „Kinderbeteiligung/Kinderfreundlichkeit“ 
trifft sich ca. sechsmal im Jahr. Die Treffen der AG 
werden vom Amt für Kinder, Jugendliche und F a-
milien koordiniert und von allen Mitgliedern in ko n-
zentriert inhaltlicher Arbeit getragen. 
 
§ Regelmäßige Tagesordnungspunkte sind: 
- Aktuelles bzgl. Kinderfeindlic hkeit/Kinder-
freundlichkeit 
- Sachstandsberichte 
- Neues aus dem Ausschuss. 
 
§ Themen, die bereits bearbeitet wurden: 
- Handlungsmaxime zur Kinderbeteiligung  
- Präambel zu  einer kinderfreundlichen  
Hausordnung 
- Präsentation des Themas Partizip ation im 
Ausschuss 
- Empfehlungen zur Beteiligung junger  
Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe 
 
§ Themen, die zur Zeit bearbeitet werden: 
- Leitmerkmale und Empfehlungen für ein  
kinderfreundliches Münster - weiteres Ve r-
fahren mit den Leitmerkmalen - Sachstand 
„mitWirkung“ der Be rtelsmannstiftung - 
Kinderfreundlichkeit in Partnerstädten  - 
Konzept für die K ooperation/Verzahnung 
mit anderen Arbeitsgemeinschaften 
- Fachliche Begleitung „Jugendparlament“ 
 
 
 
AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit 
 
Im Jahr 2005 fanden insgesamt 6 Sitzu ngen statt. 
An den Sitzungen nahmen ca. 20 Vertr eterinnen 
und Vertreter der freien Träger und des kommun a-
len Jugendhilfeträgers teil.  
 
Wesentliche Themen im Jahr 2005 waren u. a.: 
§ Volksinitiative „Jugend braucht Vertrauen“ 
§ Landesjugendplan 
§ Jugendfördergesetz 
§ Jahresbericht zur Kinder und Jugendarbeit 
§ Gender Mainstreaming 
§ Migration/Integration 
§ Kinder- und Jugendschutz 
§ Jungentag 
§ Qualifizierung und Finanzierung der off enen 
und Mobilen Kinder- und Jugendarbeit 
§ Offene Ganztagsschule 
§ Alkoholpräventionskampagne „Voll ist out“ 
§ Kinder- und Jugendbericht NRW 
§ Jugendparlament 
  
Im Jahr 2006 wird sich die AG 2 u. a. mit folgenden 
Themen beschäftigen:  
§ Aufsuchende Cliquenarbeit 
§ Landesjugendplan 
§ Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 
§ Jahresbericht der Kinder- und Jugendarbeit 
§ Kinder- und Jugendschutz 
§ Jugendaktionstag 
§ Jugendparlament 
§ Jungentag 
§ Leitlinien mädchengerechter Jugendhilfe 
 
 
AG 3 - Jugendsozialarbeit 
 
Aus dem AK 13 „Jugendsozialarbeit“ (seit 1993) 
wurde 1996 die AG Jugendsozialarbeit. Sie ist ein 
Zusammenschluss von etwa 20 Praktiker /innen 
anerkannter Träger der freien Jugendhilfe, dem  
öffentlichen Träger und der Agentur für Arbeit.

Arbeitsgemeinschaften 
 
 
 
 123 
 
 
Die vierteljährlichen Treffen dienen der fachlichen  
Positionierung, dem Informationsaustausch und  
der Vernetzung der Arbeit. 
 
Themen des Jahres 2005: 
§ Neustrukturierung von AIM zu AIM jugend+ 
§ Jahresgespräch mit der Agentur für Arbeit 
§ Konzeption des Kinder- und Jugendförderplan 
§ Neuorganisation des Amtes 51 
§ Sekundärprävention bei drogenkonsumiere n-
den jugendlichen Russlanddeutschen 
§ Jugendkonferenz 
§ Bundeskongress Sozialer Arbeit 
§ Zugangskriterien zur AG 3 
 
Ausblick auf die Themen 2006: 
§ Jugendliche Migrantinnen und Migranten  
§ Jugendförderplan/Landesjugendplan 
§ Leitlinien mädchengerechter Jugendhilfe 
§ Jugendparlament 
§ Weitere Themen sind: Beteiligung am Werk-
stattgespräch Schule-Jugendhilfe, Offene 
Ganztagsschule, Öffentlichkeitsarbeit u. a. 
 
§ Die AG 3 nahm an der Begleitgruppe zum  
Kommunalen Jugendförderplan und dem Be i-
rat der Arbeitsgemeinschaft für Münster re-
gelmäßig teil. 
 
 
AG 4 - Familienförderung 
 
Die AG 4 besteht derzeit aus 14 Vertreteri nnen 
und Vertretern freier Träger im Wesentl ichen aus 
den unterschiedlichen Bereichen ambulanter Ber a-
tung sowie der Familienbildung. 
 
Die Träger sind im Einzelnen:  Haus der Fam ilie 
Münster e.  V., Stadtdekanat Münster, Ev. Famil i-
enbildungswerk Münster e.  V. - Paul -Gerhard-
Haus, Arbeitskreis soziale Bildung und Beratung 
e. V., Arbeiterwohlfahrt, Ev. Beratungsdienste  
gGmbH des Diakon ischen Werkes Münster e.  V., 
Anna-Krückmann-Haus e.  V., Ehe -, Familien - &  
Lebensberatung im Bistum Münster, Zartbitter  
Münster e. V., Trialog e. V., ... 
 
 
...Caritasverband Münster e.  V., Verband allein  
erziehender Mütter und Väter e.  V., Deutscher  
Kinderschutzbund Ortsverband Münster e.  V., Pro 
Familia. Außerdem geh ören vier Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter des A mtes für Kinder, Jugendliche 
und Familien der AG 4 an. 
 
In der laufenden Amtsperiode ist Herr Ta ntow, Ev. 
Beratungsdienste gGmbH, Sprecher, Frau Kr ey-
erhoff, Zartbitter Münster e.  V., stellvertretende  
Sprecherin der AG 4. 
 
Die AG tagt an vier festgelegten Sitzung sterminen 
im Jahr, wobei bei Bedarf ein z usätzlicher Termin 
vereinbart wird, für jeweils 2 ½ Stunden.  
 
Die wesentlichen bearbeiteten Themen des Jahres 
2005 waren: 
§ ‚Krise Junge Familie’, weitere Bearbeitung der 
Ergebnisse und der Konsequenzen 
§ Netzwerk für Familien in Münster 
§ Offene Ganztagsschule 
§ Website www.jugendhilfe-muenster.de 
§ Einsatz ver schiedener Medien zur Ber atung, 
neue Wege der Kommunikation, Proble-
me/Missbrauch 
§ Familienbüro 
§ Auswirkung von Globalisierung auf Famil ien, 
Träger, Angebote und Dienstleistungen 
 
Highlight des Jahres war die Auswertung der   
Untersuchung zum Thema ‚Krise Junge Familie’.  
 
Mit der Zusammenfassung der E rgebnisse und der 
Entwicklung sich daraus ergebender weiterer Ar-
beitsaufgaben für die AG wurde das Thema für das 
Jahr 2005 abgeschlossen. Eine Präsentation der 
Ergebnisse und der weiteren Arbeitsschritte der  
AG im  Ausschuss für Kinder, Jugendliche und  
Familien fand im Januar 2006 statt. 
 
Die geplanten Themen für das Jahr 2006 sind: 
§ Studie ‚Krise Junge Familie’ - Auswi rkungen 
der Ergebnisse der Studie auf die Arbeit der 
AG 
§ Familienzentrum 
§ Migration

Arbeitsgemeinschaften 
 
 
 
 124 
 
 
AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder 
 
Auch im Jahr 2005 war die Arbeit in der er sten 
Jahreshälfte geprägt durch die Auseinanderse t-
zung mit dem Thema Offene Ganztagsschule und 
besonders intensiv mit dem Tagesbetreuungsau s-
baugesetz (TAG).  
Das Amt für Kinder Jugendliche und F amilien stel-
te in der AG das u3-Ausbauprogramm vor und  
nahm Anregungen für dessen Umsetzung entg e-
gen. 
 
Ein besonderer Höhepunkt war ein Fachtag durc h-
geführt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder 
Jugendliche und Familien am 11. Februar zum  
Thema: Leuven er Modell. 160 Erzieherinnen und 
Erzieher aus Münsteraner Kindertageseinrichtu n-
gen hörten einen Fachvortrag von Klara Schlömer  
(Fachschule für Soz ialpädagogik in Erkelenz), der 
sich mit der system atischen Beobachtung und  
Begleitung von Kindern beschäftigte. 
 
Neben dem Münsteraner Qualitätsman agement-
system (QUAMS) setzte sich die AG mit der Bi l-
dungsdokumentation auseinander. Hier wurde ein 
Papier erstellt, in dem die Eckpunkte der Bildung s-
dokumentation dargestellt werden und das Hinwe i-
se zum Verständnis und zur Arbeit mit der Bi l-
dungsdokumentation geben soll. 
 
In der Jahresmitte verabschiedete die AG ihren  
Geschäftsführer Matthias Selle, der seit Gründung 
der AG die Arbeit wesentlich geprägt und unte r-
stützt hat. Nach der Sommerpause begrüßte die 
AG als seine Nachfolgerin Frau Kratz -Trutti, die 
nahtlos diese Arbeit fortsetzt. 
 
Das Anmeldeverfahren und die Platzsituation in 
Kindertageseinrichtungen war und ist immer wi e-
der ein Thema der Sitzungen. Um den Informati-
onsaustausch besser zu gewährleisten nimmt Frau 
Lengemann vom Familienbüro seit einiger Zeit an 
den Sitzungen der AG teil. 
 
 
Als nächstes Thema stand das Gesetz zur Weite r-
entwicklung der Kinder und Jugendhi lfe (KICK) auf 
der Tagesordnung und danach der große The-
menschwerpunkt Familienzen tren. Dieses The ma, 
die Zusammenarbeit mit den Grundschulen, die  
Änderungen des Schulgese tzes, die Betreuung  
unter Dreijähriger und vor allem die geplante No-
vellierung des Gesetzes über T ageseinrichtungen 
für Kinder werden die AG im Jahr 2006 beschäft i-
gen. 
 
 
AG 6 - Hilfen zur Erziehung 
 
Die AG 6 „Hilfen zur Erziehung“ hat auch in 2005 
mit einer hohen Verbindlichkeit der Teilne h-
mer/innen von Trägern der freien und öffentlichen 
Jugendhilfe arbeiten können. 
 
Inhaltlich ging es in den 6 Arbeitstreffen in 2005 
um folgende Themen: 
 
§ Rahmenkonzept Teil IV „Stationäre Hi lfen zur 
Erziehung“ sowie die Leitsätze der fachlichen 
Steuerung im Leistungsbereich Heimerziehung 
§ 34 SGB VIII 
§ Auswirkung der Sozialgesetzgebung für die  
Jugendhilfe 
§ Controlling im Bereich der Hilfen zur Erziehung 
§ Offene Ganztagsschule im Primarbereich 
§ Auffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen 
§ Reduzierung und Umstrukturierung der Plätze 
im Bereich Inobhutnahme § 42 SGB VIII 
 
Die AG 6 war in Zusammenarbeit mit der AG 3 und 
AG 7 an der Vorbereitung und Durchführung des 5. 
Werkstattgesprächs Jugendhilfe/Schule: „Kevin  
und andere - oder Unterstützung von Selbsthilfepo-
tentialen bei Kindern und Jugendlichen“  beteiligt.

Arbeitsgemeinschaften 
 
 
 
 125 
 
 
Ausblick auf 2006: 
§ Veränderungen im Inobhutnahmebereich 
§ Psychiatrische Notversorgung für Ki nder un d 
Jugendliche in Münster 
§ Auswirkungen des KICK, u.  a. § 8a SGB VIII 
Kindeswohlgefährdung 
§ Controlling Hilfen zur Erziehung 
§ Familienzentren; für die Umsetzung sind Ve r-
netzungsabsprachen mit der AG 4 und AG 5 
zu treffen 
 
Die Diskussionen im Rahmen der Haushaltskonso-
lidierung werden sich auch auf den Bereich der 
Hilfen zur Erziehung auswirken. Die Diskussion um 
Standarderhaltung, Umstrukturierungen, Qualität s-
sicherung und die Bedarfe von Kindern, Jugendli-
chen und Familien we rden uns auch im folgenden 
Jahr/in de n folgenden Jahren beschäftigen und  
Auseinandersetzungen zwischen freien und öffen t-
lichen Trägern mit sich bringen. 
 
 
AG 7 - Mädchen 
 
Die Arbeit der AG bezieht sich auf § 9 Satz 3 SGB 
VIII, der als gesetzliche Grundlage die Berücksic h-
tigung unterschiedlich er Lebenslagen, den Abbau 
von Benachteiligungen und die Förderung der  
Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen als 
Verpflichtung ausspricht.  
Im Sinne der parteil ichen Vertretung von Mädchen 
und jungen Frauen geh ören der AG diejenigen  
Träger der öffentlic hen und freien Jugendhilfe,  
Initiativen und Vereine an, die die Belange und 
Interessen von Mädchen und jungen Frauen im 
Stadtgebiet vertreten.  
Die Arbeitsgemeinschaft „Mädchen“ berät alle  
Fachfragen ihres Zuständig keitsbereiches im  
Rahmen der Querschnitts aufgabe und dient der  
gegenseitigen Information und Vernetzung.  
 
 
 
Das Jahr 2005 war geprägt durch: 
 
§ die Fertigstellung, Präsentation und Be-
schlussvorlage der „Leitlinien für eine mä d-
chengerechte Jugendhilfe in Münster“ und 
§ die gemeinsame Planung und Dur chführung 
des ersten Gender Forums unter dem Titel 
„Mädchen und Jungen im Blick –  Gender im 
Rücken“ in enger Kooperation mit dem AK  
Jungenarbeit, dem Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien und dem Frauenbüro.  
  
Weitere Schwerpunktthemen im Bericht sjahr 2005 
waren: 
 
§ Kooperation Schule - Jugendhilfe 
§ Mädchenarbeit versus Gender 
 
Für 2006 stehen folgende Schwe rpunktthemen auf 
dem Programm:  
 
§ Migrantinnen; Grenzgängerinnen zwischen 
zwei Kulturen 
§ Umsetzung der Leitlinien für Mädchen in 
Münster (Transfer in die AG´s 1 - 6; Erarbei-
tung eines Leitfadens, Kriterienkataloges) 
§ Psychiatrie und Geschlechterdifferenz  
 
Und den Querschnittsthemen: 
§ Kooperation Schule - Jugendhilfe 
§ Kommunale Kinder- und Jugendförderpläne 
§ Gender Forum 
§ Jugendparlament 
§ Offene Ganztagsschule 
§ Hartz IV

126 
12.  TRÄGER DER FREIEN  
JUGEN DHILFE  
 
Leitlinien der Zusammenarbeit 
 
Die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für   
Kinder, Jugendliche und Familien und den Trägern 
der freien Jugendhilfe wird durch die im SGB VIII 
verankerten Leitlinien bestimmt. Insbesonde re die 
partnerschaftliche Zusammenarbeit, das autonome 
Betätigungsrecht der freien Jugendhilfe, die Vielfalt 
von Trägern und Arbeit sformen, der Vorrang der 
freien vor der öffentlichen Jugendhilfe sowie uns e-
re Gesamt - und Planungsveran twortung haben  
einen hohen Stellenwert. 
 
Die Leistungen im Bereich Kinder und Jugendhilfe 
werden in der Stadt Münster dem SGB VIII en t-
sprechend in überwiegendem Anteil von den   
Trägern der freien Jugendhilfe erbracht.  
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die freien  
Träger vom  Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien entspr echend der gesetzlichen Grundlage  
Zuwendungen oder Entgelte.  
 
Die freien Träger werden dem Arbeitsfeld entspr e-
chend fachlich und finanziell durch die zuständige 
Fachabteilung unterstützt.  
Die Arbeitsfelder haben jeweils eigene gesetzliche 
Grundlagen, die Einfluss auf die konkrete Ausge s-
taltung der partne rschaftlichen Zusammenarbeit  
nehmen. 
 
 
Viele Träger und viel Geld... 
 
Aufgelistet nach den  einzelnen Arbeitsfe ldern 
sind die Gesamtsummen aufgeführt, die wir  im 
Jahr 2005 an freie Träger ausgezahlt haben: 
 
§ Kindertagesbetreuung: 
an 201 Träger rund 34.847.350 Euro 
 
§ Kinder- und Jugendarbeit: 
an 211 Träger rund 1.986.760 Euro  
 
 
§ Jugendsozialarbeit / Drogenhilfe: 
an 23 Träger in Münster und  
4 Träger außerhalb von Münster  
rund 3.120.240 Euro 
 
§ Familienförderung: 
an 19 Träger in Münster und  
3 Träger außerhalb von Münster 
rund 1.535.560 Euro 
 
§ Erziehungshilfe: 
an 17 Träger in Münster und 
ca. 54 Träger außerhalb von Münster 
rund 27.902.150 Euro 
 
§ Sozial- und Gesundheitshilfe: 
an 7 Träger rund 3.391.720 Euro 
 
 
Vereinbarungen in den Arbeitsfeldern der im  
Kinder- und Jugendschutz spezialisierten Tr ä-
ger –  eine exemplarische Darstellung 
 
Im letzen Geschäftsbericht haben wir beispielhaft 
die partnerschaftliche Zusammenarbeit  zwischen 
den Erziehungsberatungsstellen und dem öffentl i-
chen Träger dargestellt. In diesem Jahr erfolgt ein 
Einblick in die Arbeit der im Kinde r- und Jugend-
schutz spezialisierten Träger. In Münster sind dies 
der Deutsche Kinderschutzbund, die Ärztliche Ki n-
derschutzambulanz und Zartbitter e. V.  
Diese we rden im Rahmen des § 74 SGB VIII von 
der Stadt Münster bezuschusst. Zwischen den drei 
Trägern und der Stadt Münster besteht eine Leis-
tungsvereinbarung. Darüber hinaus haben die drei 
Träger an einem gemeinsame n Qualitätspapier  
gearbeitet.  
 
Ziel der gemeinsamen Formulierung von Qualitäts-
standards war es, die unterschiedlichen Arbeits-
schwerpunkte der Träger deutlich zu benennen  
und dennoch möglichst verbindliche Qualitätssta n-
dards in den verschiedensten Arbeitsb ereichen zu 
formulieren.

Freie Träger 
 
 
 
 127 
 
 
Die beschriebenen Ziele und Sta ndards beziehen 
sich exemplarisch und prägnant auf gemeinsame 
Schwerpunkte der Leistungsbe reiche. Qualität in 
der Arbeit zum Kinde r- und Jugendschutz ist nicht 
statisch, sondern soll als Prozess v erstanden wer-
den. Für eine zukünftige Pe rspektive sind deshalb 
die Weiterentwicklung, aber auch die Reflexion der 
bisher entwickelten Qualitätsstandards von Bede u-
tung. 
 
 
„Frau Kersting, welche Bedeutung hat das Thema  
Qualität für Ihre Arbeit?“ 
„Das Thema Qualität hat in der Arbeit der Ärztl i-
chen Kinderschutzambulanz einen hohen Stelle n-
wert. Insbesondere in den Themen Kindesmis s-
handlung, Vernachlässigung und sexueller Mis s-
brauch ist eine hohe fachliche Qualität unbedingt 
erforderlich, da es in beinahe allen  Fällen um la-
tente oder akute Kindeswohlgefäh rdung geht. Auf 
diesem Hintergrund begrüßen wir die in der ge-
meinsamen Arbeit mit dem Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien und den anderen beiden  
zum Kinde rschutz in Münster arbeitenden Träger 
gemeinsam erstellten Qualitätsvereinbarungen, die 
uns die Möglichkeit geben, unsere praktische Ar-
beit im Hinblick auf ihre Qualität kontinuierlich zu 
reflektieren und weiter zu en twickeln. Nicht zuletzt 
spielt auch die Situation der öffentlichen Finanztr ä-
ger hier eine große Rolle: Gerade in Zeiten zu-
nehmend knapperer Ressourcen ist es nachvoll-
ziehbar und legitim, wenn Geldgeber für die von  
ihnen investierten Mittel eine hohe qualitative Lei s-
tung erwarten und diese auch entsprechend do-
kumentiert werden kann.“ 
Stephanie Kersting 
Ärztliche Kinderschutzamb ulanz,  
Deutsches Rotes Kreuz,  
Kreisverband Mün ster e. V. 
 
 
„Frau Kreyerhoff, drei Träger –  ein gemeins ames 
Papier –  geht das?“ 
„Qualität im Bereich Kinder - und Jugendschutz ist 
ein besonders wichtiges Thema, dem sich alle drei 
Träger seit langem verschrieben haben.  
 
 
Dies nun gemeinsam zu einem Papier zusamme n-
zufügen, war ein gelung ener Prozess. Zum einen 
hat er die Gelegenheit geboten, durch die fachlich 
fundierte Auseinandersetzung die eigenen Qual i-
tätsstandards zu über prüfen oder zu bestätigen. 
Zum anderen hat es für alle deutlich gemacht,  
dass die Arbeit der freien Träger zum Kinder - und 
Jugendschutz auf einer gemeinsamen Basis steht, 
die eine gute Grundlage für die Zusammena rbeit 
der inhaltlich verschieden ausgerichte ten Einric h-
tungen ist. 
Dabei war es wichtig, Qualität nicht um ihrer selbst 
willen zu beschreiben, sondern sie gemeinsam als 
unumgänglichen Baustein der Kinder - und Ju-
gendarbeit festzuschreiben, einzufordern und auch 
immer wieder an der Realität zu messen.“ 
Astrid Maria Kre yerhoff  
Zartbitter e. V. 
 
 
„Frau Becker, hat das Qualitätspapier Ihre   
Arbeitsweise verändert, und wenn ja, was hat sich 
insbesondere für die Ratsuchenden verändert?“ 
„Verständlicherweise hat nicht das Qualitätspapier 
an sich die Arbeits weise verändert bzw. modifiziert 
und damit auch Auswirkungen für Ratsuchende  
gezeigt, sondern der Prozess der Entwicklung und 
Erstellung. In einer mehrjährigen, kollegialen, pro-
fessionellen und vertrauensvollen Kooper ation 
zwischen dem öffentlichen Träger und den drei im 
Kinder- und Jugendschutz spezialisierten Trägern  
wurden differenzierte Leistungsb eschreibungen 
und Qualitätsstandards der Leistungsangebote  
entwickelt. Qualität in der Arbeit zum Kinder - und 
Jugendschutz ist nicht statisch zu sehen, sonder n 
muss als ein  Prozess mit dem Ziel der Weiteren t-
wicklung  von Standards und auch Themen ve r-
standen werden. An dieser Stelle sei z.  B. auf die 
Weiterentwicklung von neuen Konzepten im Be-
reich der Prävention verwiesen oder auch im  
Rahmen des gemeinsamen Qu alitätsdialoges die 
Bearbeitung von „neuen“ Themen, z.  B. sex uelle 
Übergriffe unter Kindern.“ 
Anne Becker 
Deutscher Kinderschutzbund,  
Ortsverband Münster e. V.

128 
13.  STELLENPLAN  
 
 
Der Stellenplan der Stadt Münster (Anlage zum 
Haushaltsplan) weist die im Haushaltsjahr erforder-
lichen Stellen der Beamten/innen und der nicht nur 
vorübergehend beschäftigten Ang estellten und  
Arbeiter/innen aus; nicht enthalten sind demnach 
die Zahlen der geringfügigen Beschäftigungsve r-
hältnisse, der befristet eingerichteten Projekt stel-
len, der eingesetzten Praktikanten etc.  
 
Die nachfolgenden Abbildungen verdeutlichen die 
Entwicklung von Stellenplan der Stadt Münster und 
Stellenplan für den Bereich des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien seit 1980. In den letzten 
Jahren hat sich der Anteil der Stellen im Bereich 
der städtischen Kinder - und Jugendhilfe auf etwa 
12 % eingependelt.  
 
Stellenplan Stadt Münster / Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
(Zahl der Stellen) 
 
Anteil der Stellen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien am 
Gesamtstellenplan der Stadt Münster in Prozent) 
 
12,5612,5812,11
11,7311,70 11,66
6,39
4,54
0,00
2,00
4,00
6,00
8,00
10,00
12,00
14,00
1980 1990 2000 2001 2002 2003 2004 2005
 
 
 
 
Die vorhandenen Stellen sind von 497 Mitarbe i-
tern/innen besetzt; der Anteil der weiblichen Be-
schäftigten beträgt 80 %, der Anteil der Teilzeitb e-
schäftigten 37 %. 
 
Vollzeit 
80 
 
Männlich 
89 Teilzeit 
9 
Vollzeit 
74 
 
 
Jugendamt ohne 
Kindertagesein-
richtungen 
 
 
 
Beschäftigte 
250  
Weiblich 
161 Teilzeit 
87 
Vollzeit 
7 
 
Männlich 
9 Teilzeit 
2 
Vollzeit 
151 
 
 
 
Nur Kinderta-
geseinrichtungen 
 
 
 
Beschäftigte 
247  
Weiblich 
238 Teilzeit 
87 
 
 
 
Summen 
 
 
 
Beschäftigte 
497 
Männlich 
98 
(20%)  
 
Weiblich 
399 
(80%)  
Vollzeit 
312 
(63%)  
 
Teilzeit 
185 
(37%)  
 
 
Die Zahl der geringfügig Beschäftigten  b eläuft 
sich derzeit auf ca. 175. Hinzu kommen Beschä f-
tigte in befristeten Projekten, Praktikanten etc. 
 
Der Verwaltungsentwurf des Stellenplans 2006  
zeigt die nachfolgenden Veränderungen für das  
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien auf: 
 
§ Verwaltungsweit wurde der Personala bbau im 
Rahmen der Spar - und Konsolidierungspro-
gramme 2002-2005 und 2003-2006 sowie aus 
Anlass der Erhöhung der Arbeitszeit für Bea m-
te im abgelaufenen Jahr fortgesetzt. Der Be i-
trag des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien zu diesen Programmen addiert sich 
zwischenzeitlich auf ca. 15 Stellen. Hinzu  
kommen weitere Stellen(anteile), die - finanz-
neutral - zur Kompensation anderer Bedarfe im
Amt konsolidiert werden konnten / mussten.  
3417 3383
3631 3597 3655 3615 3538 3486
425430422 415423426 230165
1980 1990 2000 2001 2002 2003 2004 2005
Stadt Münster Jugendamt

Stellenplan 
 
 
 
 129 
 
 
 
Der Stellenplanentwurf führt demnach weitere 
Einsparungen in den Bereichen Jugendförd e-
rung, Streetwork und Rein igungsdienste in 
Einrichtungen auf.  
 
§ Stellenplanneutral können durch Umschic h-
tungen Gewinne erzielt werden für das Fac h-
werk Gievenbeck, den Bauspielplatz Feldsti e-
genkamp, den Kommunalen Sozialdienst und 
die Absicherung des fachlichen Controllings.  
 
§ Stellenvermehrungen sind nicht mehr vorg e-
sehen. 
 
§ Nicht unberücksichtigt werden darf, dass nach 
wie vor zahlreiche Maßnahmen nur befristet 
gesichert bzw. von Drittmitteln (Stiftungen etc.) 
abhängig sind. Dies betrifft u.  a. wichtige Be-
reiche wie 
- Maßnahmen zur Verbesserung  der Le-
benssituation junger Spätaussie dler/innen 
(Privjet II) 
-  Zusätzlicher Bedarf einer Tagesstätte n-
gruppe im Kindergarten Nienberge-Häger 
-  Personelle Absicherung der Umsetzung  
des Tagesbetreuungsausbaugesetzes 
-  Suchtprävention 
-  „Jugend-online“ 
-  Maxi Turm / Maxi Sand

130 
14.  ORGANISATION  
 
Die aktuellen Strukturen des Amtes, d.  h. we lche 
Organisationseinheiten mit welchen Fun ktionen an 
der Bereitstellung seiner Leistungen mitwirken  
(Aufbauorganisation), sind in den folgenden Übe r-
sichten dargestellt. 
 
Die aktuellen Strukturen des Amtes, d.  h. welche 
Organisationseinheiten mit welchen Funktionen an 
der Bereitstellung seiner Leistungen mitwirken  
(Aufbauorganisation), sowie die zum Jahreswec h-
sel Beschäftigten sind in den folgenden Übersich-
ten dargestellt.  
 
Als wesentlic he Veränderungen des abgela ufenen 
Jahres ist hinzuweisen auf 
§ die organisatorische Zuordnung der Arbeit s-
markt-Initiative Münster (AIM) unter der neuen 
Bezeichnung „AIM jugend+“ zum Amt für Ki n-
der, Jugendliche und Familien.  
Damit wurden die Konsequenzen aus  der ve r-
änderten Aufgabenstellung der AIM ab 2005 
gezogen (Übertragung der Arbeit smarktpolitik 
der Stadt Münster an die A rbeitsgemeinschaft 
mit der Ag entur für Arbeit Münster nach  
§ 44b SGB II bei ergänzendem Engagement  
u. a. der AIM zugunsten der Zielgrup pen Ju-
gendliche, Heranwachsende und allein erzi e-
hende Frauen).  
Der Themenschwerpunkt „J ugendberufshilfe“ 
wird mittlerweile ausschließlich von der  
AIM jugend+ besetzt. Damit einher ging auch 
die Verlagerung der Zuständigkeit für die  
Stadteilwerkstatt-Nord von der ehemal igen 
Fachstelle „Jugendsozialhilfen“ zur AIM. 
 
§ den veränderten organisatorischen Ra hmen 
für die Umsetzung des Tagesbetreuungsau s-
bauprogramms in der  Abteilung  51.1 (Tages-
betreuung für Kinder). Alle Aktivitäten im Zu-
sammenhang mit der Planung, dem Finan z-
management und den Betriebskosten der Ki n-
dertageseinrichtungen sind jetzt in einer Fac h-
stelle konzentriert. 
 
 
§ die neue Fachstelle „Jugendförderung und   
-sozialarbeit“ in der  Abteilung 51.2 (Kinder - 
und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit).  
Als Konsequenz des Anfang 2005 in Kraft g e-
tretenen Kinder - und Jugendförderungsgese t-
zes wurden die vormals getrennten Bereiche 
„Jugendförderung“ und „Jugendsozialhilfen“  
zusammengefasst. 
 
§ die Eröffnung der Jugendeinrichtung in Hiltrup-
West, Rilkeweg („37°Grad“),  
 
§ die geänderte Zuordnung des Bauspie lplatzes 
Feldstiegenkamp (Baui) an das Kinder - und  
Jugendzentrum Kinderhaus (Wuddi) zur be s-
seren Abstimmung der kinderpädagogischen  
Angebote im Stadtteil, 
 
§ die neuen Angebote der Kurzzeitbetre uung 
(Maxi-Turm) im Stadthau sturm und des Spie l-
platzes Maxi-Sand auf dem Syndikatsplatz 
 
§ die veränderte Zuordnung der „Aufs uchenden 
Jugendsozialarbeit“ (Streetwork) in den Be-
reich Suchtprävention der Drogenberatung, 
 
§ die neue Abteilung 51.5 mit der Bezeichnung 
„Controlling und zentra ler Service“, in der vor 
dem Hintergrund der aktuellen und erwarteten 
finanziellen Rahmenbedingungen hauptsäc h-
lich die Themenbereiche (Finanz -)ressourcen, 
Controlling und Konsolidierung gebündelt wu r-
den. Auch das Familienbüro ist jetzt dieser A b-
teilung zugeordnet.

Organisation des Jugendamtes 
Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss (politischer Teil) und durch die Verwaltung des Jugendamtes (Verwaltungsteil) 
wahrgenommen  (§ 70 SGB VIII). Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster führt die Bezeichnung "Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien", die 
Verwaltung des Jugendamtes führt die Bezeichnung "Amt für Kinder, Jugendliche und Familien". 
15 Mitglieder 
(mit Stimmrecht) 
24 beratende Mitglieder 
(ohne Stimmrecht) 
Amtsleiterin 
5 Abteilungen 
29 Kindertageseinrichtungen 
9 Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit / 
Jugendsozialarbeit 
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
(§ 71 SGB VIII) 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
(§ 70 Absatz 2 SGB VIII) 
Arbeitsgemeinschaften (als Kooperationsgremium - § 78 KJHG) 
AG 1: Kinderbeteiligung 
AG 2: Kinder- und Jugendarbeit 
AG 3: Jugendsozialarbeit 
AG 4: Familienförderung 
AG 5: Kindertagesbetreuung 
AG 6: Erziehungshilfen 
AG 7: Mädchen 
Vertreter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
Vertreter anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
Vertreter der Träger geförderter Maßnahmen

Amtsleiterin 
Anna Pohl 
(Stellvertreter: Karl Materla, Bernhard Paschert) 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51) 
Sekretariat 
Petra Karger 
 Abteilung 51.2 
Kinder- und Jugendarbeit 
/ Jugendsozialarbeit 
Leitung: Bernhard Paschert 
(Tilman Fuchs, Chris Hagel) 
 Abteilung 51.1 
Tagesbetreuung für 
Kinder 
Leitung: Sibylle Kratz-Trutti 
(Monika Reuter-Humpohl) 
Fachstelle 
Städtische Tages- 
einrichtungen  für Kinder 
Leitung: Monika Reuter-Humpohl 
Fachstelle 
Planung, 
Finanzmanagement und 
Betriebskosten 
Kindertageseinrichtungen 
Leitung: Frank Philipp 
Fachstelle 
Elternbeiträge und 
wirtschaftliche Hilfen 
Leitung: Gabriele Bauer 
Fachstelle 
Beratungsstelle 
 für Kindertagespflege 
Leitung: Gabriele Dellwig 
Fachstelle 
 Jugendhilfe in der 
Richard-von- 
Weizäcker-Schule 
Leitung: Jürgen Hoppe-Suhr 
Fachstelle 
Jugendförderung 
und -sozialarbeit 
Leitung: Tilman Fuchs 
Fachstelle 
Kinderpädagogik 
Leitung: Andreas Garske 
Telefon 0251 / 492 5101 
Telefax 0251 / 492 7730 
e-mail: jugendamt@stadt-muenster.de 
internet: www.muenster.de/stadt/jugendamt 
29 Städtische Kinder- 
tageseinrichtungen 
Fachstelle 
Lorenz-Süd 
Leitung: Berthold Götte 
Jugendhilfeplanung 
Birgit Herdes 
Fachstelle 
Finanzmanagement 
und -controlling 
Leitung: Heinz Lembeck 
Abteilung 51.3 
Kommunaler 
Sozialdienst 
Leitung: Karl Materla 
(Heike Fernholz) 
Bezirk Mitte II 
Leitung: 
Reinhold Kauling 
Bezirk West
Leitung: Heike Fernholz 
Bezirk Nord 
Leitung: Hans Tillack 
Bezirk Ost/Südost 
Leitung: Margret Bitter 
Bezirk Hiltrup 
Leitung: Rita Kreuchauff 
Schwanger- 
schaftsberatung 
Karin Weinlich 
Heim- 
erziehung 
Uwe Wevers 
Bezirksüber- 
greifende 
Fachdienste 
Leitung: Petra Gittner 
Fachstelle WUDDI 
Leitung: Dieter Schmitz 
Fachstelle Fachwerk 
Leitung: Alfons Egbert 
Fachstelle Jib 
Leitung: Michael Geringhoff 
Fachstelle 
Drogenberatung 
Leitung: Eckhardt Linka 
Abteilung 51.4 
Familien- und 
Erziehungshilfen 
Leitung: Heiner Vogt 
(Marie-Theres Petring) 
Fachstelle 
Wirtschaftliche 
Jugendhilfen und 
Unterhaltsvorschuss- 
leistungen 
Leitung: Helga Block 
Fachstelle 
 Beistandschaften 
Leitung: Marie-Theres Petring 
Sozialpädagogische 
Grundsatzfragen 
erzieherischer Hilfen und 
Familienhilfen 
Wolfgang Rheinhard 
Geschäftsstelle Örtliche 
Kommission nach §§ 78a 
ff. SGB VIII, Zentrale 
Trägerförderung 
Oliver Heintze, Silke Thesing 
Adoptiv- und 
Pflegekinder 
Annette 
Tenhumberg 
Vormund- 
schaften / 
Pflegschaften 
Alwin vor der 
Brüggen 
Betreuungs- 
stelle 
Uwe Dammann 
Bezirk Mitte I 
Leitung: 
Jutta Echelmeyer 
Konzeptionelle Grundsatz- 
angelegenheiten 
Kindertageseinrichtungen 
Clemens Homann 
Arbeitsmarktinitiative 
"AIM jugend+" 
Leitung: Dr. Anna Ringbeck 
Fachdienst 
Eingliederungs- 
hilfen / Koordina- 
tion Soziales 
Hermann Sandknop 
Abteilung 51.5 
Controlling und 
zentraler Service 
Leitung: Wolfgang Schoor 
(Heinz Lembeck) 
IT- und 
Gebäudemanagement 
Informations- und 
Bürgerservice, 
Familienbüro 
Heidemarie Neumair-Otto, 
Margret Lengemann 
Fachcontrolling 
SabineTrockel

51 0  -  Zentrale Dienste STADT     MÜNSTER     
	


	
		
 
Amtsleiterin 
Fr. Pohl  1,0 
(Stellvertreter: Hr. Materla, Hr. Paschert) 
Sekretariat 
Fr. Karger   1,0 
Jugendhilfeplanerin Fr. Herdes                   1,0 Projektförderung 
Arbeitsmarktpoltische 
Förderprogramme 
Fr. Richard               0,75 
Hr. Auerhahn             1,0 
Fr. Harder                 0,5* 
Jugendhilfeplanung 
Arbeitsmarktinitiative 
"AIM jugend+" 
Leitung Dr. Anna Ringbeck 1,0 
Sozialarbeiter/-in 
Stadtteilwerkstatt Nord 
Fr. Will                      1,0* 
Sozialarbeiter/-in 
Koordination 
Stadtteilwerkstatt Nord 
Hr. Schrade                1,0 
* = Projektstellen 
z.T. anteilig 
Planung, Partizipation Fr. Bülter                     0,5

Abteilungsleiter 
Fr. Kratz-Trutti 1,0 
(Stellvertr.: Fr. Reuter-Humpohl) 
Fachstelle 
Städt. Tageseinrichtungen 
für Kinder 
Leitung Fr. Reuter-Humpohl 1,0 
Fachstelle 
Planung, Finanzmanagement 
und Betriebskosten 
Kindertageseinrichtungen 
Leitung Hr. Philipp 1,0 
Fachstelle 
Elternbeiträge und 
wirtschaftliche Hilfen 
Leitung Fr. Bauer 1,0 
Abteilung 51 1  -  Tagesbetreuung für Kinder 
Fr. Eschert  0,64 
Fr. Leiffeld    1,0 
Fr. Beyer       0,5 
Fachberater/-in Fr. Becker- 
Jostes         0,64 
Fr. Lübke    0,64 
Fachberater/-in 
Fachstelle 
Beratungsstelle 
für Kindertagespflege 
Leitung Fr. Dellwig 0,78 
STADT     MÜNSTER     
	


	
		
 
  Fachberater/-in 
Fachberater/-in 
  Fachberater/-in 
Fr. Merschkötter 
                    0,5 
Fr. Schmidt 0,67 
Fr. Coenen  0,77 
Fachberater/-in 
1. Sachbearbeiter/-in Fr. Siewert    1,0 
Sachbearbeiter/-in 
Sachbearbeiter/-in 
Sachbearbeiter/-in 
Sachbearbeiter/-in 
Sachbearbeiter/-in 
Sachbearbeiter/-in 
Sachbearbeiter/-in 
1. Sachbearbeiter/-in 
Sachbearbeiter/-in 
Fr. Schepers 1,0 
Fr. Witt         1,0 
Fr. Tüns        0,5 
Fr. Branse   0,61 
Fr. Beuckmann 
                    1,0 
Fr. Schulz     1,0 
Fr. Aßmann   1,0 
Sachbearbeiter/-in 
Fr. Kröger     1,0 
Fr. Brockhoff / 
Fr. Grummel1,0 
Sachbearbeiter/-in 
SB Textverarbeitung 
29 Städtische 
Kindertageseinrichtungen 
                                                            
Sachbearbeiter/-in 
1. Sachbearbeiter/-in 
Hr. Lammers 1,0 
Hr. Braun      1,0 
Sozialpädagoge/-in 
Sachbearbeiter/-in 
Fr. Berghoff 
                   0,39 
Fr. Hölscher  1,0 
Sachbearbeiter/-in 
Fr. Banse    0,59 
Fr. Gremme / Fr. 
Wahler-Becker 
                     1,0 
Sachbearbeiter/-in Fr. Greiwe   0,51 
Verwaltung, Textverar- 
beitung, Aufgaben der 
Bürokommunikation 
Fr. Schwering  0,78 
Sachbearbeiter/-in Fr. Praß        0,5 
Konzeptionelle Grundsatz- 
angelegenheiten Kinder- 
tageseinrichtungen 
Hr. Homann 1,0 
  Fachberater/-in Fr. Röckmann 
                  0,14 
Sachbearbeiter/-in Hr. Schnermann 
                    0,5 
Sachbearbeiter/-in Fr. Bäumker  0,5

Abteilungsleiter 
Hr. Paschert 1,0 
(Stellvertreter: Hr. Fuchs, 
Hr. Hagel) 
Fachstelle 
Jugendförderung und -sozialarbeit 
Leitung Hr. Fuchs 1,0 
Kinder- und Jugend- 
einrichtung WUDDI 
Leitung Hr. Schmitz 1,0 
Stadtteilhaus 
Fachwerk Gievenbeck 
Leitung Hr. Egbert 1,0 
Stadtteilhaus 
Lorenz-Süd 
Leitung Hr. Götte 1,0 
Jugendinformations- und - 
beratungszentrum 
- Jib - 
Leitung Hr. Geringhoff 1,0 
Referat West, 
Verbandarbeit, Juleica 
Referat Mitte-Süd 
Referat Nord, 
Gender Mainstreaming 
Referat Hiltrup, 
Privjet II 
Abteilung 51 2  -  Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit 
Fr. Heinrichs 0,78 
Hr. Imsieke 1,0* 
Hr. Martin 0,5 
Fr. Schrichten-El Hajar 1,0 
Hr. Schnellhardt 1,0 
Hr. Lanfer 0,39 
Fr. Hullmann-Saygili 0,11 
Hr. Kober 1,0 
Hr. Dietrich 0,78* 
Fr. Rengshausen 0,75 
Hr. Köhler 1,0 
Hr. Martin 0,5 
Fr. Levermann 0,78* 
Hr. Strotmeier 1,0 
Hr. Moorkamp 1,0 
Hr. van Dornick 0,5 
Fr. Sörries 0,5 
Hr. Paschert, H. 0,78* 
Hr. Hildebrand 0,5 
Fr. Brandner 0,93* 
Hr. Gaußelmann-Reinhardt 1,0 
Fr. Specker 0,24 
Fr. Uhrhan    0,37 
Fr. Kölsch     0,75 
Hr. Heise        1,0 
Fr. Benner     1,0* 
Fr. Reher  0,5 
Hr. Heming-Reher 0,5 
STADT     M ÜNSTER     
 	
  
  
  	  
   		
 
Hr. Schmidt 1,0 
Fr. Schritt 0,5 
Fr. Sieber 0,5 
Hr. Kosmeier 1,0 
Verwaltung, 
 Haushalt 
Hr. Kreimer      1,0 
Fr. Wieland      0,5 
1. SB, Gesamtkoordination der 
Referate, Kinder- und Jugendschutz 
Fr. Nees          1,0 
1
Verwaltung, 
Textverarbeitung, 
Aufgaben der 
Bürokommunikation 
Städtische Kinder- und 
Jugendeinrichtungen 
(4 Fachstellen) 
Fr. Echelmeyer, M 
                          0,5 
* = Projektstellen, 
z.T. anteilig 
Referat Mitte-Ost 
Fr. Weber- 
Neander        0,75 
Referat Ost / Südost 
Fr. Schild        0,5 
1. SB Wartburgschule, 
Waldschule Kinderhaus 
Referat Pädagogische Lernhilfen, 
 Hauptschule Roxel 
Referat Integrationshilfen, 
Interkulturelle Bildung, 
Hauptschule Wolbeck 
Referat Kinder- und Jugendarbeit in 
Flüchtlingseinrichtungen, 
Geistschule 
Fr. Kriener    1,0 
Fr. Wiesner   1,0 
Hr.Arnsmann1,0 
Fr. Tovar     0,75 
Referat FSJ, 
Hauptschule MS-Nord (Coerde) 
Fr. Gola        0,5 
Fürstenbergschule 
Fr. Eikel      0,25 
Zentrale Verwaltungs- 
aufgaben, Haushalt, 
Organisation, Personal, 
Gebäudemanagement 
Hr. Hagel 1,0 
37 ° 
La Vie 
Baui

Abteilung 51 2  -  Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit 
Fr. Hinrichs   1,0 
Fachstelle 
Jugendhilfe in der 
Richard-von-Weizäcker-Schule 
Leitung Hr. Hoppe-Suhr 1,0 
Sozialarbeiter/-in 
Sozialarbeiter/-in 
STADT     M ÜNSTER     
 	
  
  
  	  
   		
 
Primarstufe (Beckstraße) 
Heilpädagogin 
Heilpädagogin 
Fr. Lamberty 1,0 
Fr.Kamphuis 0,5 
Sekundarstufe I  (Laerer Landweg) 
Fachstelle 
Drogenberatung 
Leitung Hr. Linka 1,0 
Hr. Kandolf   1,0 Psychosoziale Begleitung, 
Akzeptierende Drogenarbeit 
Fr. Firgau    0,75 Frauenspezifische Arbeit, 
Elternkreis 
Sozialarbeiter/-in Fr. Eikel        0,5 
Drogenabhängige Inhaftierte Fr. Weil-Kröger 
                     1,0 
Beratung Kinder, 
Jugendliche, Eltern 
Fr. Köster      1,0 Beratung Kinder, 
Jugendliche, Eltern 
Fr. Müller      1,0 Offene Angebote,Verwaltung 
Fr. Korte     0,75 
Leitung, Sozialarbeiter/-in Hr. Piepel     1,0 
Fr. Knappe- 
Mihatsch       0,5 
Fr. Schlickbernd 
                     0,5 
Sozialarbeiter/-in 
1
Hr. Cramer  0,5* 
Sozialarbeiter/-in 
Hr. Hoppe-Suhr 
1,0 
Sozialarbeiter/-in 
Sozialarbeiter/-in Fr. Gesing     0,5 
Suchtprävention / Streetwork 
* = Projektstellen, 
z.T. anteilig 
Heilpädagogin Fr. Bosse      0,5 
Sozialarbeiter/-in Hr. Dartmann 
                     0,5 
Sozialarbeiter/-in Fr. Klute        0,5 
Fachstelle 
Kinderpädagogik 
Leitung Hr. Garske 1,0 
Junior Kinderbüro 
Zentrale Kinder- 
pädagogische Aufgaben und 
Ferienangebote 
Kinderspielplatzplanung 
ABI Südpark 
Maxi Sand, Maxi Turm 
Hr. Garske    1,0 
Fr. Jordan     1,0 
Hr. Droberg   1,0 
Fr. 
Malaschinsky- 
Jäschke        0,5 
Verwaltung, 
 Haushalt 
Fr. Smentek1,0* 
Sozialarbeiter/-in Hr. Scholz     1,0

Abteilung 51 3  -  Kommunaler Sozialdienst STADT     M ÜNSTER     
 	
  
  
  	  
   		
 
Abteilungsleiter 
Hr. Materla 1,0 
(Stellvertreterin: Fr. Fernholz ) 
Verwaltung, 
Textverarbeitung, Aufgaben 
der Bürokommunikation 
Fr. Kiskemper 1,0 
Bezirk Mitte I 
Leitung 
Fr. Echelmeyer 1,0 
Bezirk West 
Leitung Fr. Fernholz 
1,0 
Bezirk Nord 
Leitung 
Hr. Tillack 1,0 
Bezirk Ost / 
Südost 
Leitung Fr. Bitter 1,0 
Bezirk Hiltrup 
Leitung 
Fr. Kreuchauff 1,0 
Bezirksüber- 
greifende 
Fachdienste 
Leitung Fr. Gittner 1,0 
Hr. Laurenz  (1,0) 
Fr. Gathmann (0,75) 
Hr. Reuters  (1,0) 
Fr. Paarmann (1,0) 
Fr. Rademacher  (0,75) 
Hr. Kerklau (1,0) 
Hr. Tembrink (1,0) 
Fr. Schöppner  (1,0) 
Fr. Uphues (1,0) 
Fr. Boye  (1,0) 
Fr. Terbeck  (1,0) 
Fr. Heidrich  (0,5) Fr. Proen (0,5) 
Hr. Gleitz  (1,0) 
Fr. Wilmsen (1,0) 
Fr. Pogadl (1,0) 
Hr. Ottenjann  (0,5) 
Fr. Reckordt  (0,5) 
Hr. Hartmann 
- Kinderschutz  (0,5) 
- Bezirkssozialarbeit  (0,5) 
Fr. Kafka  (0,75) 
N.N. (1,0) 
Fr. Krümpel (0,75) 
Fr. Kühnast  (1,0) 
Hr. Denker (1,0) 
Fr. Kröger (1,0) 
Fr. Dehnen (1,0) 
Hr. Geller  (1,0) 
Fr. Glauer  (0,5) 
Fr. Tooten (1,0) 
Hr. Parketny (1,0) 
Hr. Ahmer   (1,0) 
Hr. Brey  (1,0) 
Hr. Römer (1,0) 
Hr. Quabeck (1,0) 
Fr. Richter (0,5) 
Fr. Brühl (1,0) 
Fr. Stratmann  (0,5) 
Fr. Lagemann (0,5) 
Fr. Döring  (1,0) 
Fr. Kuzu (1,0) 
Fr. Heyer  (1,0) 
Fr. Tork (1,0)
Hr. Schmitz-Hübsch (1,0) 
Fr. Rösner (1,0) 
Hr. Milic (1,0) 
Hr. Wigger (1,0) 
Fr. Völker-Krekeler (0,5) 
Hr. Wildemann (1,0) 
Fr. Montag (1,0) 
Fr. Mehlhase-Pivl (0,5) 
Fr. Achterholt  (1,0) 
Hr. Gehlmann (1,0) 
Hr. Eckert (1,0) 
Hr. Heese (1,0) 
Fr. Kortmann  (0,5) 
Fr. Birth   (1,0) 
Hr. Santel  (1,0) 
Fr. Kalle-Rekittke (1,0) 
Fr. Dirks  (1,0) 
Fr. Schulte  (1,0) 
Hr. Wichtrup (1,0) 
Fr. Hinse (0,5) 
Adoptiv- 
und 
Pflege- 
kinder: 
Fr. Ten- 
humberg 
(0,78) 
Fr. Röck- 
mann (0,72) Fr. Schwe- 
min (0,5) 
Hr. Gerling- 
Nörenberg 
(1,0) 
Heim- 
erziehung: 
Hr. Wevers 
(0,57) 
Hr. Peters 
(1,0) 
Fr. Röring 
(1,0) 
Hr. Museler 
(1,0) 
Vormund- 
schaften / 
Pfleg- 
schaften: 
Hr. vor der 
Brüggen 
(1,0) 
Fr. Hollen- 
der (1,0) 
N.N. (1,0) 
Betreu- 
ungsstelle: 
Hr. Dam- 
mann (1,0) 
Fr. Nierhoff 
(0,5) 
Fr. Becker- 
Kaiser (0,5) 
Fr. Föhring 
(0,5) 
Bezirk Mitte II 
Leitung Hr. Kauling 1,0 
Schwangerschaftsberatung 
Fr. Weinlich 1,0 
Fr. Schinz-Fandel 0,5 
Fr. Gesterkamp-Ritz 0,5 
Fr. Michael (0,5) 
Fr. Dölzer (0,5) 
Fr. Laubrock-Pawelzik ( 0,5) 
Fr. Grothuis (0,5) 
Fr. Schröder  (0,75) 
Fr. Schwab (1,0) 
Fr. Böing 
            (0,5) 
Fachdienst 
Eingliederungshilfen / 
Koordination Soziales 
Hr. Sandknop 1,0 
Fr. Frieds  (0,5) 
Fr. Winter (1,0) 
N.N. (0,5)

Abteilungsleiter 
Hr. Vogt  1,0 
(Stellvertreter: Fr. Petring) 
Abteilung 51 4  -  Familien- und Erziehungshilfen 
Textverarbeitung, Aufgaben 
der Bürokommunikation 
Fr. Isselhorst     0,5 
Fr. Königsmann  0,5 
STADT     M ÜNSTER     
 	
  
  
  	  
   		
 
Fachstelle 
Wirtschaftliche 
Jugendhilfe und 
Unterhaltsvorschuss- 
leistungen 
Leitung Fr. Block 1,0 
Wirtschaftliche Jugendhilfe: Unterhaltsvorschussleistungen: 
Sachbearbeiter/in 
Sachbearbeiter/in 
1. Sachbearbeiter/in 
1. Sachbearbeiter/in 
Sachbearbeiter/in 
Hr. Müller      1,0 
Hr. Harder     1,0 
Hr. Schomaker 
                     1,0 
Hr. Krutwage 1,0 
Fr. Watermann 
                     0,5 
Sachbearbeiter/in 
Hr. Rudke     1,0 
Sachbearbeiter/in Fr. Frenzer    1,0 
Sachbearbeiter/in Fr. Rösner    1,0 
Fr. Horstmeier 
                     1,0 
Fr. Stuermer 1,0 
Fr. Schöning 1,0 
Fr. König       0,5 
1. Sachbearbeiter/in 
Sachbearbeiter/in 
Sachbearbeiter/in 
Sachbearbeiter/in 
Sachbearbeiter/in Fr. Amedick  0,5 
Fachstelle 
 Beistandschaften 
Leitung Fr. Petring 1,0 
Sachbearbeiter/in 
Sachbearbeiter/in 
1. Sachbearbeiter/in 
Sachbearbeiter/in 
Sachbearbeiter/in 
Hr. Weichelt  1,0 
Hr. Neuhaus 1,0 
Fr. Käbisch   1,0 
Fr. Bosse      0,5 
Sachbearbeiter/in Fr. Küper      1,0 
Fr. Schwienheer 
                     1,0 
Hr. Heintze   1,0 
Sachbearbeiter/in Fr. Bartsch    0,5 
Geschäftsstelle 
Örtliche Kommission 
nach §§ 78a ff. SGB VIII, 
Zentrale Trägerförderung, 
Familienförderung 
Sozialpädagogische 
Grundsatzfragen 
erzieherischer Hilfen und 
Familienhilfen 
Hr. Rheinhard 
Sachbearbeiter/in 
Sachbearbeiter/in Fr. Thesing   1,0 
Sachbearbeiter/in Fr. Bruning    0,5

Abteilungsleiter 
Hr. Schoor 1,0 
(Stellvertreter: Hr. Lembeck) 
Abteilung 51 5  -  Controlling und zentraler Service STADT     M ÜNSTER     
 	
  
  
  	  
   		
 
Fachstelle 
Finanzmanagement u. -controlling 
Leitung Hr. Lembeck 1,0 
Hr. Lembeck        1,0 
IT- und Gebäudemanagement 
Finanzmanagement, 
Ausschuss 
Hr. Schnermann   0,5 
Finanzcontrolling, 
Betriebswirtschaft 
Fr. Bäumker         0,5 
Fortbildung, 
Elternbriefe, Einkauf 
Fr. Montenbruck   1,0 IT-Anwender- 
betreuung, Einkauf, 
Rechnungsstelle 
Hr. Arndt              1,0 
IT-Management 
Hr. Engberding     1,0 
IT-, Gebäude- 
management 
Informations- und Bürgerservice 
Fr. Neumair-Otto 
                          0,67 
Familienbüro, 
Öffentlichkeitsarbeit 
Fr. Lengemann  0,67 
Familienbüro 
Fachcontrolling 
Fachcontrolling 
Fr. Trockel           1,0

140 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Impressum 
 
Herausgeberin:   Stadt Münster 
   Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
   Endredaktion:   
Iris Bäumker  
Heinz Lembeck  
Heidemarie Neumair-Otto  
Anna Pohl  
Helmut Schnermann 
Wolfgang Schoor 
Sabine Trockel 
    
Mai 2006, 800

Generaldatenblatt 2005 1
Amt für Kinder,
Jugendliche
und Familien
Kennzahlen der Kinder und Jugendhilfe Stadt Bezirk Bezirk Bezirk Bezirk Bezirk Bezirk
Münster Mitte West Nord Ost Süd-Ost Hiltrup
DEMOGRAFIE
Bevölkerung 2005
Gesamt aktuell 278.925 113.216 53.377 28.481 20.146 27.131 36.574
Gesamt Vorjahr 280.201 114.292 53.302 28.745 20.280 27.023 36.559
Gesamt Prognose 2013 279.653 103.428 58.198 30.188 19.895 29.092 38.852
Ausländer 21.218 8.004 4.591 3.365 878 1.570 2.810
Ausländer in % 7,6% 7,1% 8,6% 11,8% 4,4% 5,8% 7,7%
0 bis 2 Jahre aktuell 7.095 2.475 1.533 916 456 707 1.008
Anteil der 0- bis 2-Jährigen an der Gesamtbevölkerung in % 2,5% 2,2% 2,9% 3,2% 2,3% 2,6% 2,8%
0 bis 2 Jahre Vorjahr 7.253 2.574 1.509 936 513 671 1.050
0 bis 2 Jahre Prognose 2013 6.259 1.908 1.378 873 411 730 959
0 bis 2 Jahre Ausländer 443 114 103 90 29 31 76
0 bis 2 Jahre Ausländer in % 6,2% 4,6% 6,7% 9,8% 6,4% 4,4% 7,5%
3 bis 5 Jahre aktuell 7.207 2.143 1.625 933 590 818 1.098
Anteil der 3- bis 5-Jährigen an der Gesamtbevölkerung in % 2,6% 1,9% 3,0% 3,3% 2,9% 3,0% 3,0%
3 bis 5 Jahre Vorjahr 7.471 2.228 1.668 966 587 850 1.172
3 bis 5 Jahre Prognose 2013 6.328 1.594 1.492 901 457 819 1.065
3 bis 5 Jahre Ausländer 471 95 101 127 30 37 81
3 bis 5 Jahre Ausländer in % 6,5% 4,4% 6,2% 13,6% 5,1% 4,5% 7,4%
Summe 0 bis 5 Jahre aktuell 14.302 4.618 3.158 1.849 1.046 1.525 2.106
Anteil der 0- bis 5-Jährigen an der Gesamtbevölkerung in % 5,1% 4,1% 5,9% 6,5% 5,2% 5,6% 5,8%
Summe 0 bis 5 Jahre Vorjahr 14.724 4.802 3.177 1.902 1.100 1.521 2.222
Summe 0 bis 5 Jahre Prognose 2013 12.587 3.502 2.870 1.774 868 1.549 2.024
6 bis 9 Jahre aktuell 9.977 2.678 2.266 1.257 850 1.310 1.616
Anteil der 6- bis 9-Jährigen an der Gesamtbevölkerung in % 3,6% 2,4% 4,2% 4,4% 4,2% 4,8% 4,4%
6 bis 9 Jahre Vorjahr 9.921 2.706 2.190 1.264 842 1.353 1.566
6 bis 9 Jahre Prognose 2013 8.898 2.021 2.194 1.215 678 1.214 1.576
6 bis 9 Jahre Ausländer 882 192 169 220 56 79 166
6 bis 9 Jahre Ausländer in % 8,8% 7,2% 7,5% 17,5% 6,6% 6,0% 10,3%
10 bis 13 Jahre aktuell 9.700 2.565 2.139 1.314 814 1.261 1.607
Anteil der 10- bis 13-Jährigen an der Gesamtbevölkerung in % 3,5% 2,3% 4,0% 4,6% 4,0% 4,6% 4,4%
10 bis 13 Jahre Vorjahr 9.799 2.608 2.064 1.356 845 1.318 1.608
10 bis 13 Jahre Prognose 2013 9.836 2.192 2.439 1.273 769 1.345 1.818
10 bis 13 Jahre Ausländer 844 175 160 220 53 75 161
10 bis 13 Jahre Ausländer in % 8,7% 6,8% 7,5% 16,7% 6,5% 5,9% 10,0%
Summe 6 bis 13 Jahre aktuell 19.677 5.243 4.405 2.571 1.664 2.571 3.223
Anteil der 6- bis 13-Jährigen an der Gesamtbevölkerung in % 7,1% 4,6% 8,3% 9,0% 8,3% 9,5% 8,8%
Summe 6 bis 13 Jahre Vorjahr 19.720 5.314 4.254 2.620 1.687 2.671 3.174
Summe 6 bis 13 Jahre Prognose 2013 18.734 4.213 4.633 2.488 1.447 2.559 3.394
14 bis 17 Jahre aktuell 10.333 2.818 2.101 1.506 883 1.367 1.658
Anteil der 14- bis 17-Jährigen an der Gesamtbevölkerung in % 3,7% 2,5% 3,9% 5,3% 4,4% 5,0% 4,5%
14 bis 17 Jahre Vorjahr 10.437 2.831 2.120 1.613 900 1.293 1.680
14 bis 17 Jahre Prognose 2013 10.523 2.490 2.526 1.331 845 1.445 1.886
14 bis 17 Jahre Ausländer 835 217 131 220 45 87 135
14 bis 17 Jahre Ausländer in % 8,1% 7,7% 6,2% 14,6% 5,1% 6,4% 8,1%
Summe 0 bis 17 Jahre aktuell 44.312 12.679 9.664 5.926 3.593 5.463 6.987
Anteil der 0- bis 17-Jährigen an der Gesamtbevölkerung in % 15,9% 11,2% 18,1% 20,8% 17,8% 20,1% 19,1%
Summe 0 bis 17 Jahre Vorjahr 44.881 12.947 9.551 6.135 3.687 5.485 7.076
Summe 0 bis 17 Jahre Prognose 2013 41.844 10.205 10.029 5.593 3.160 5.553 7.304
Summe 0 bis 17 Jahre Ausländer 3.475 793 664 877 213 309 619
Ausländer 0 bis 17 Jahre in % 7,8% 6,3% 6,9% 14,8% 5,9% 5,7% 8,9%
18 bis 20 Jahre aktuell 11.104 4.130 2.816 1.217 675 968 1.298
Anteil der 18- bis 20-Jährigen an der Gesamtbevölkerung in % 4,0% 3,6% 5,3% 4,3% 3,4% 3,6% 3,5%
18 bis 20 Jahre Vorjahr 11.104 4.161 2.833 1.192 713 946 1.259
18 bis 20 Jahre Prognose 2013 12.094 4.718 2.677 1.250 767 1.148 1.534
18 bis 20 Jahre Ausländer 938 330 259 174 29 47 99
18 bis 20 Jahre Ausländer in % 8,4% 8,0% 9,2% 14,3% 4,3% 4,9% 7,6%
21 bis 26 Jahre aktuell 34.482 18.320 8.097 2.406 1.204 1.792 2.663
Anteil der 21- bis 26-Jährigen an der Gesamtbevölkerung in % 12,4% 16,2% 15,2% 8,4% 6,0% 6,6% 7,3%
21 bis 26 Jahre Vorjahr 35.369 18.783 8.422 2.456 1.234 1.768 2.706
21 bis 26 Jahre Prognose 2013 37.803 20.058 7.611 3.186 1.629 2.314 3.005
21 bis 26 Jahre Ausländer 3.783 1.597 1.190 394 97 175 330
21 bis 26 Jahre Ausländer in % 11,0% 8,7% 14,7% 16,4% 8,1% 9,8% 12,4%
27 Jahre und älter aktuell 189.027 78.087 32.800 18.932 14.674 18.908 25.626
27 Jahre und älter Vorjahr 188.847 78.401 32.496 18.962 14.646 18.824 25.518
27 Jahre und älter Prognose 2013 187.913 68.448 37.882 20.159 14.339 20.076 27.009
Familien 2000
Lebensgemeinschaften mit Kindern 26.401 8.274 5.403 3.374 2.061 3.153 4.136
davon: Kinder von 0 bis 18 Jahren 44.384
eheliche Lebengemeinschaften mit Kindern 18.995 5.465 4.204 2.310 1.583 2.325 3.108
davon: Kinder von 0 bis 18 Jahren 33.520
nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern 7.406 2.809 1.199 1.064 478 828 1.028
davon: Kinder von 0 bis 18 Jahren 10.864
Anteil nichtehelicher Lebensgemeinschaften in % 28,1% 33,9% 22,2% 31,5% 23,2% 26,3% 24,9%
Anteil Kinder in nichtehelichen Lebensgemeinschaften in % 24,5%
Arbeitslose
Arbeitslose insgesamt   31.12. *) 12.123 4.649 1.749 2.153 592 1.241 1.675
Arbeitslosenquote 8,5%
Anteil der unter 25-Jährigen an allen Arbeitslosen in % 10,6%
STRUKTURDATEN
Tageseinrichtungen für Kinder
Kitaplätze insgesamt (GTK-Bereich) 8.703 2.637 1.787 1.295 567 975 1.240
für unter dreijährige Kinder 466 226 68 75 11 16 24
Versorgungsquote in % 6,4% 8,8% 4,5% 8,0% 2,1% 2,4% 2,3%
für drei- bis sechsjährige Kinder  *) 7.753 2.201 1.650 1.076 541 939 1.190
Versorgungsquote in % 103,8% 102,7% 101,5% 115,3% 91,7% 114,8% 108,4%
für schulpflichtige Kinder 484 210 69 144 15 20 26
Versorgungsquote in % (für 6 bis 10 Jahre) 4,9% 7,8% 3,0% 11,5% 1,8% 1,5% 1,6%
Tagespflege für Kinder
Betreute Kinder in Tagesfamilien insgesamt 695 257 133 109 36 68 92
für unter dreijährige Kinder 360 132 88 43 18 39 40
für drei- bis sechsjährige Kinder 141 46 27 34 8 8 18
für schulpflichtige Kinder 194 79 18 32 10 21 34
Sonderkindergärten
Plätze 98 50 0 48 0 0 0
Kinder- und Jugendeinrichtungen insgesamt
Kinder- u. Jugendeinrichtungen =Träger, mit regelmäßiger pauschaler Förderung 3 6 1 465434
Jugendverbände 38 23 41523
künftig: Angebotsstunden der Kinder- und Jugendarbeit
bezirkliche Differenzierung liegt nicht vor
bezirkliche Differenzierung liegt nicht vor
bezirkliche Differenzierung liegt nicht vor
bezirkliche Differenzierung liegt nicht vor
bezirkliche Differenzierung lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor

Anmerkungen: 
*) aufgrund von bezirksübergreifenden Angeboten oder nicht zuzuordnenden Fällen, ist der MS-Wert höher
als die Summe der Bezirkswerte
**) Fallzahlen einschließlich der Hilfen für junge Volljährige
***) im Vergleich zu den Vorjahren sind in 2005 nur die Verwandtenpflegefälle berücksichtigt, bei denen die
Voraussetzungen gem. § 33 SGB VIII vorliegen
Generaldatenblatt 2005 2
Amt für Kinder,
Jugendliche
und Familien
Kennzahlen der Kinder und Jugendhilfe Stadt Bezirk Bezirk Bezirk Bezirk Bezirk Bezirk
Münster Mitte West Nord Ost Südost Hiltrup
Jugendsozialarbeit
aufsuchende Jugendsozialarbeit 6 201102
Angebote der Jugendhilfe an Schulen 11 422201
Angebote der Jugendberufshilfe 24
Pädagogische Lernhilfen 5
Migrations- und Integrationshilfen 9
Jugend- und Schülerwohnheime 7 411001
Drogenhilfe
Gesamt – Erstgespräche 267
davon männlich 216
davon weiblich 51
Erstgespräche unter 21Jahre 72
davon männlich 16
davon weiblich 56
Gesamt – Stammklientel = mind. 3 x Beratung in Anspruch genommen 603
davon männlich 466
davon weiblich 137
Stammklientel unter 21Jahre 142
davon männlich 114
davon weiblich 28
Einrichtungen der Erziehungshilfe
Jugendschutzstellen (MKH, Zoff und Kinderkrisenhilfe) 3 (27 Pl.) 300000
Heimerziehung (ohne Krisenhilfe) 13 (375 Pl.) 511231
Heilpädagogische Tagesgruppen 6 (56 Pl.) 201030
Erziehungsberatung (§ 27 ff SGB VIII) 3 3 (1) (1) 0 0 (1)
Heilpädagogische Horte 2 (34 Pl.) 200000
Eltern-Kind-Einrichtungen 3 (43 Pl.) 300000
Einrichtungen der Familienförderung
Familienbildungseinrichtungen 4 4 (1) (1 )000
Sonstige gem. § 16 ff SGB VIII 8 611000
LEISTUNGEN
Einzelhilfen
pädagogische Lernhilfe – 31.12. *) 5 3 2 0 1 39713
pädagogische Lernhilfe  – Anzahl Jahr *) 109 42 26 21 11 3 6
Motopädie – 31.12. 2 9 1 055324
Motopädie – Anzahl Jahr 5 3 2 0 1 07565
ambulant betreutes Wohnen – 31.12. *) **) 3 201000
ambulant betreutes Wohnen – Anzahl Jahr *) **) 5 201011
sozialpädagogisch begleitete Wohnformen – 31.12. *) 1 0 501001
sozialpädagogisch begleitete Wohnformen – Anzahl Jahr *) 2 2 1 004212
Gemeinsame Wohnformen für Mütter und Väter – 31.12. *) 1 7 431321
Gemeinsame Wohnformen für Mütter und Väter – Anzahl Jahr *) 3 2 663453
Versorgung in Notsituationen – 31.12. *) 1 000010
Versorgung in Notsituationen – Anzahl Jahr *) 1 7 523140
institutionelle Erziehungsberatung – 31.12. 637
institutionelle Erziehungsberatung – Anzahl Jahr 1.200
soziale Gruppenarbeit – 31.12. 18
soziale Gruppenarbeit – Anzahl Jahr 54
Erziehungsbeistandschaft – 31.12. *) **) 101 27 19 19 4 11 21
Erziehungsbeistandschaft – Anzahl Jahr *) **) 183 44 44 31 6 22 36
SpFh – Fälle – 31.12. *) 122 24 29 25 6 10 27
SpFh – Fälle – Anzahl Jahr *) 220 45 55 41 12 20 46
SpFh – Kinder in der Familie – 31.12. *) 295 55 74 66 7 28 65
SpFh – Kinder in der Familie – Anzahl Jahr *) 517 100 130 110 19 48 110
Erziehung in einer Tagesgruppe – 31.12. *) 55 10 5 14 2 11 12
Erziehung in einer Tagesgruppe – Anzahl Jahr *) 80 15 7 20 2 17 18
Heilpädagogische Horte – 31.12. 3 3 1 3 1 02422
Heilpädagogische Horte – Anzahl Jahr 4 9 2 1 1 15633
Vollzeitpflege – 31.12. **) 1 3 0 2 7 1 9 2 4597
davon: Verwandtenpflege ***) 1 0 011000
davon: Dauerpflege 76 20 12 1 5462
davon: Sonderpflege in Dauerpflegen 44 768135
Vollzeitpflege – Anzahl Jahr **) 147 30 23 27 7 9 10
davon: Verwandtenpflege ***) 1 0 110000
davon: Dauerpflege 92 23 16 1 8665
davon: Sonderpflege 45 768135
Heimerziehung und sonstige Wohnformen – 31.12. *) **) 298 67 62 53 7 32 54
Heimerziehung und sonstige Wohnformen – Anzahl Jahr *) **) 424 93 87 84 12 45 76
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen – 31.12. 1 1 334100
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen – Anzahl Jahr *) 1 1 5 3 3 2 5 2 4689
intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung – 31.12. 1 4 423014
intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung – Anzahl Jahr 4 7 1 07747 1 2
Leistungen der Eingliederungshilfe – 31.12. *) **) 79 28 18 8 9 6 10
Leistungen der Eingliederungshilfe – Anzahl Jahr *) **) 104 39 22 12 10 9 12
Leistungen für junge Volljährige – 31.12.*) 91 22 13 15 2 12 19
Leistungen für junge Volljährige – Anzahl Jahr 172 39 24 27 8 29 36
Inobhutnahme – 31.12. 0
Inobhutnahme – Anzahl Jahr 126
Sozialdienst Wohnungsnotfälle – 31.12. *) 105 23 15 28 5 8 26
Sozialdienst Wohnungsnotfälle – Anzahl Jahr *) 227 67 28 43 19 18 49
Betreutes Wohnen gemäß § 72 BSHG – 31.12. 2 3 348044
Betreutes Wohnen gemäß § 72 BSHG – Anzahl Jahr 4 6 54 1 709 1 1
weitere Leistungen
Adoptionen  – Anzahl Jahr 10
gesetzliche Amtsvormundschaft  – Anzahl Jahr 11
bestellte Amtsvormundschaft – Anzahl Jahr 119
bestellte Amtspflegschaften  – Anzahl Jahr 92
Pflegeerlaubnis Großpflege – Anzahl Jahr 326
Vaterschaftsfeststellung  – Anzahl Jahr 416
Beistandschaften – Anzahl Jahr 1.738
Sorgerechtsentzüge  – Anzahl Jahr 25
Familiengerichtshilfen  – Anzahl Jahr = Mitwirkungen in gerichtlichen Verfahren 437 130 108 74 72 53
Jugendgerichtshilfen  – Anzahl Jahr = Gerichts- und Diversionsverfahren 1.175 315 265 231 214 150
Angebote von verschiedenen zentralen 
Trägern in einzelnen Stadtteilen
Bezirkliche Differenzierung 
liegt nicht vor
bezirkliche Differenzierung liegt nicht vor
bezirkliche Differenzierung liegt nicht vor
bezirkliche Differenzierung liegt nicht vor
Bezirkliche Differenzierung 
liegt nicht vor
0214
72

Hafenstraße 30
Tel. 4 92-51 00
Fax 4 92-77 30
E-Mail:
jugendamt@stadt-muenster.de
Info unter: www.muenster.de/stadt/jugendamt
begleiten
fördern
schützen

Beratungsverlauf (3)

07.06.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.06.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.06.2006 Hauptausschuss
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (21)

  • Killingstraße
  • Gartenstraße
  • Kanalstraße
  • Hörsterstraße
  • Heidestraße
  • Böttcherstraße
  • Beckstraße
  • Hafenstraße 30
  • Sprickmannplatz
  • Dahlweg
  • Nerzweg
  • Rilkeweg
  • Feldstiegenkamp
  • Laerer Landweg
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Schelmenstiege
  • Brüningheide
  • Im Sonnentau
  • Kinderhaus 16
  • Wiengarten
  • Wierling

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0326/2006
Typ
Vorlage
Datum
04.05.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37