1557/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bünndnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 12.05.2025 (AN/0493/2025) betreffend "Wann wird der Geh- und Radweg am Peter-Baum-Weg endlich umgesetzt?"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
3671 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67/673/1 Vorlagen-Nummer 1557/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.04.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bünndnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 12.05.2025 (AN/0493/2025) betreffend "Wann wird der Geh- und Radweg am Peter-Baum-Weg endlich umgesetzt?" Am 15. März 2021 beschloss die Bezirksvertretung, entlang eines ca. 600 Meter langen Teils des Peter-Baum-Wegs einen gemeinsamen Geh- und Radweg anzulegen. Im Jahr 2023 teilte die Verwaltung mit, dass – sofern die Untere Forstbehörde nicht widerspricht – eine Umset- zung im Jahr 2024 möglich sei. Nun startet die nächste Freibadsaison, in der ein sicherer Weg zum Freibad insbesondere für Kinder auf dem Fahrrad oder zu Fuß offenbar nicht möglich sein wird. Vor diesem Hintergrund werden von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Fragen gestellt: 1. Hat die Untere Forstbehörde der Maßnahme widersprochen? 2. Wann ist mit einer Umsetzung des Beschlusses zu rechnen? 3. Mit welchen kurzfristigen Maßnahmen (z.B. Umgestaltung nach den Shared Spaces-Prin- zipien, Tempo 20-Zone, Fahrradstreifen) ließe sich die Sicherheit noch in dieser Frei- badsaison erhöhen und welche Planungen verfolgt die Verwaltung diesbezüglich? Antwort der Verwaltung: Zu 1.: Der ursprünglich geplante Ausbau einer teilweise vorhandenen Wegeverbindung im Rahmen des forstwirtschaftlichen Wegebaus nach § 6a Landesforstgesetz (LfoG) ist von der Unteren Forstbehörde nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde abgelehnt worden. Ein Neubau einer Wegeverbindung unmittelbar am Peter Baum Weg wäre mit einem erheblichen Eingriff in den Wald verbunden, der wiederum auszugleichen und dann als Straßenbauprojekt umzusetzen wäre. Die Verwaltung prüft nun, inwieweit eine Umsetzung des Beschlusses als Straßenbauprojekt umsetzbar ist. Im Rahmen des digitalen Beschlusscontrollings zum Ursprungsantrag (AN/0252/2021) wird die Verwaltung die Bezirksvertretung bezüglich der Ergebnisse der Prüfung informieren. Zu. 2.: Es ist zurzeit nicht absehbar, ob der Beschluss umsetzbar ist. 2 Zu. 3.: Die Verwaltung verfolgt derzeit keine Planung einer kurzfristigen Maßnahme am Peter-Baum- Weg. Nach interner Prüfung wäre zudem die Einrichtung von bspw. Fahrradschutzstreifen am Peter-Baum-Weg nach den aktuellen Regelwerken nicht möglich. Für die Einrichtungen eines Shared-Space-Bereiches wären umfangreiche Abstimmungen und Planungen durchzuführen sowie die rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Vor dem Hintergrund des geplanten Neubaus ei- nes Geh- und Radwegs, der unauffälligen Unfalllage vor Ort sowie der begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen sieht die Verwaltung hiervon ab. Gemäß § 45 Absatz 1d Straßenverkehrsordnung (StVO) können in zentralen städtischen Be- reichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion auch Zo- nen-Geschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet werden (hier: Tempo-20 Zone / verkehrsberuhigter Geschäftsbereich). Zur Einrichtung verkehrsberuhigter Geschäftsbereiche (Tempo-20 Zone) sind nach der StVO klare Festlegungen zur Nutzung festgelegt. Im Besonderen muss hier der Nutzungszweck, also Geschäftsstraße mit hohen Fußgängerverkehr, überwiegende Aufenthaltsfunktion, ge- währleistet sein. Dies ist an der genannten Örtlichkeit nicht der Fall, da sich im Verlauf des Peter-Baum-Weges keine Geschäfte befinden. Somit ist aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht die Errichtung einer Tempo-20 Zone nicht möglich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1557/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 20.03.2026
- Erstellt
- 19.05.2025 15:16