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2026/0004

Antrag SV-2025/0015 der Stadtverordnetenversammlung - Nächtliche Abschaltung von Ampelanlagen auf verkehrsarmen Straßen Hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.06.2025

Magistratsvorlage 17.12.2025

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2026/0004

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2026/0004

5728 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
08.01.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitäts- und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0004 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511060 
Kostenstelle:  066-000-0540 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-61 Sachkonto: 6166210 
 
Betreff: Antrag SV-2025/0015 der Stadtverordnetenversammlung - Nächtliche Abschaltung 
von Ampelanlagen auf verkehrsarmen Straßen  
Hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.06.2025  
 
Vorlage vom: 17.12.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Bericht zur Prüfung des Antrages wird zur Kenntnis genommen.  
2. Die Maßnahme wird nicht umgesetzt.  
 
 
Anlagen: Anlage Prüfung nächtliche Abschaltung LSA;FSA  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.12.2025 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 24.06.2025 den Antrag SV-
2025/0015 – Nächtliche Abschaltung von Ampelanlagen auf verkehrsarmen Straßen – in die 
geschäftsordnungsmäßige Behandlung gegeben.  
 
Das Mobilitäts- und Tiefbauamt hat daraufhin eine Prüfung durchgeführt. Dabei wurde eine 
Übersicht erstellt, welche Ampelanlagen auf verkehrsarmen Straßen und Kreuzungen während 
der Nachtstunden (z.B. zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr) abgeschaltet werden können.  
Die Prüfung basiert auf einer detaillierten Bewertung jeder einzelnen Ampelanlage im 
Stadtgebiet Darmstadt. Diese Bewertung wurde in Form einer Tabelle dokumentiert, in der 
relevante Kriterien wie nächtliche Verkehrsstärke, Unfallstatistiken, ÖPNV Priorisierung und 
Energiebedarf systematisch erfasst und ausgewertet wurden. 
 
Auf dieser Grundlage wurden acht Ampelanlagen im Stadtgebiet identifiziert, bei denen eine 
nächtliche Abschaltung grundsätzlich möglich erscheint: 
 
• Landwehrstraße/ Rößlerstraße (A076) 
• Heinrichstraße / Inselstraße (A085) 
• Heidelberger Landstraße / Ringstraße (A119) 
• Klappacher Straße / Wittmannstraße (A123) 
• Jägertorstraße / Esselbornstraße (A129)  
• Klappacher Straße / Seekatzstraße (A132) 
• Jägertorstraße / Gruberstraße (A138) 
• Arheilger Straße / Eissporthalle (A188) 
 
Die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) geben klare Empfehlungen zur nächtlichen 
Abschaltung: Diese sollte nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen, wenn die 
Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Die Verkehrssicherheit hat dabei oberste Priorität. 
Bei abgeschalteten Ampeln sinkt die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden, höhere 
Geschwindigkeiten im Knotenbereich sind zu erwarten, und das Risiko für querenden Rad - und 
Fußverkehr steigt – insbesondere in der Dunkelheit, wenn Sichtbarkeit und Reaktionszeiten 
zusätzlich eingeschränkt sind. 
 
Eine nächtliche Abschaltung der Ampel im Heimstättenweg (A122) wird aus Gründen der 
Verkehrssicherheit wie oben erwähnt nicht empfohlen. Die Kurvenradien sind eng bemessen 
und die Furt der Ampel sowie der Verkehr im Heimstättenweg sind durch den einbiegenden 
ÖPNV nur schwer einsehbar. 
 
Die Effekte einer nächtlichen Abschaltung der Ampeln wären wie folgt: 
 
Eine Verbesserung des nächtlichen Verkehrsflusses an Hauptverkehrsstraßen wird bereits 
durch die Einführung einer intelligenten Netzsteuerung angestrebt. Das Mobilitäts- und 
Tiefbauamt arbeitet bereits an einem System, das eine bedarfsgerechte und adaptive 
Steuerung der Ampelanlagen ermöglichen soll – auch in den Nachtstunden. 
 
Die potenzielle Energieeinsparung liegt insgesamt bei rund 630 kWh pro Jahr und entspricht 
bei gängigen Strompreisen einer Ersparnis von etwa 170 € netto im Jahr. Da die Steuergeräte 
auch im abgeschalteten Zustand weiter betrieben werden und die Signalgeber bereits auf LED -
Technik umgestellt sind, ist das Einsparpotenzial beim Stromverbrauch äußerst gering. Auch 
die Reduzierung der Lichtemissionen ist durch die LED-Technologie bereits weitgehend 
optimiert, sodass hier nur ein marginaler Effekt zu erwarten ist.

- 4 - 
Zusätzlich sind der finanzielle und energetische Nutzen insgesamt sehr gering: Selbst über ein 
Jahr entspricht die mögliche Einsparung nicht einmal dem Jahresstromverbrauch eines 
durchschnittlichen Zweipersonenhaushalts.  
 
Wie bereits erwähnt, kämen nach der Prüfung acht Ampelanlagen im Stadtgebiet grundsätzlich 
für eine nächtliche Abschaltung in Betracht. Die Prüfung ergibt, dass aufgrund der geringen 
Energieeinsparung (Ersparnis von etwa 170 € netto pro Jahr), der einmaligen Kosten (ca. 
5.000,00 € brutto) sowie der bestehenden sicherheitsrelevanten Bedenken von einer 
Einführung einer nächtlichen Abschaltung der Ampelanlagen abgesehen wird. 
 
 
Dezernat IV      Dezernat VI 
 
 
 
André Schellenberg       Paul Georg Wandrey 
Stadtkämmerer      Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

TOP 16
TOP 7

Orte (14)

  • Landwehrstraße
  • Rößlerstraße
  • Heinrichstraße
  • Inselstraße
  • Heidelberger Landstraße
  • Klappacher Straße
  • Wittmannstraße
  • Jägertorstraße
  • Esselbornstraße
  • Seekatzstraße
  • Gruberstraße
  • Arheilger Straße
  • Heimstättenweg
  • Ringstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2026/0004
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.12.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00