2026/0004
Antrag SV-2025/0015 der Stadtverordnetenversammlung - Nächtliche Abschaltung von Ampelanlagen auf verkehrsarmen Straßen Hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.06.2025
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2026/0004
5728 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
08.01.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitäts- und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0004
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511060
Kostenstelle: 066-000-0540 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-61 Sachkonto: 6166210
Betreff: Antrag SV-2025/0015 der Stadtverordnetenversammlung - Nächtliche Abschaltung
von Ampelanlagen auf verkehrsarmen Straßen
Hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.06.2025
Vorlage vom: 17.12.2025
Beschlussvorschlag :
1. Der Bericht zur Prüfung des Antrages wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Maßnahme wird nicht umgesetzt.
Anlagen: Anlage Prüfung nächtliche Abschaltung LSA;FSA
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.12.2025
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 24.06.2025 den Antrag SV-
2025/0015 – Nächtliche Abschaltung von Ampelanlagen auf verkehrsarmen Straßen – in die
geschäftsordnungsmäßige Behandlung gegeben.
Das Mobilitäts- und Tiefbauamt hat daraufhin eine Prüfung durchgeführt. Dabei wurde eine
Übersicht erstellt, welche Ampelanlagen auf verkehrsarmen Straßen und Kreuzungen während
der Nachtstunden (z.B. zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr) abgeschaltet werden können.
Die Prüfung basiert auf einer detaillierten Bewertung jeder einzelnen Ampelanlage im
Stadtgebiet Darmstadt. Diese Bewertung wurde in Form einer Tabelle dokumentiert, in der
relevante Kriterien wie nächtliche Verkehrsstärke, Unfallstatistiken, ÖPNV Priorisierung und
Energiebedarf systematisch erfasst und ausgewertet wurden.
Auf dieser Grundlage wurden acht Ampelanlagen im Stadtgebiet identifiziert, bei denen eine
nächtliche Abschaltung grundsätzlich möglich erscheint:
• Landwehrstraße/ Rößlerstraße (A076)
• Heinrichstraße / Inselstraße (A085)
• Heidelberger Landstraße / Ringstraße (A119)
• Klappacher Straße / Wittmannstraße (A123)
• Jägertorstraße / Esselbornstraße (A129)
• Klappacher Straße / Seekatzstraße (A132)
• Jägertorstraße / Gruberstraße (A138)
• Arheilger Straße / Eissporthalle (A188)
Die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) geben klare Empfehlungen zur nächtlichen
Abschaltung: Diese sollte nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen, wenn die
Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Die Verkehrssicherheit hat dabei oberste Priorität.
Bei abgeschalteten Ampeln sinkt die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden, höhere
Geschwindigkeiten im Knotenbereich sind zu erwarten, und das Risiko für querenden Rad - und
Fußverkehr steigt – insbesondere in der Dunkelheit, wenn Sichtbarkeit und Reaktionszeiten
zusätzlich eingeschränkt sind.
Eine nächtliche Abschaltung der Ampel im Heimstättenweg (A122) wird aus Gründen der
Verkehrssicherheit wie oben erwähnt nicht empfohlen. Die Kurvenradien sind eng bemessen
und die Furt der Ampel sowie der Verkehr im Heimstättenweg sind durch den einbiegenden
ÖPNV nur schwer einsehbar.
Die Effekte einer nächtlichen Abschaltung der Ampeln wären wie folgt:
Eine Verbesserung des nächtlichen Verkehrsflusses an Hauptverkehrsstraßen wird bereits
durch die Einführung einer intelligenten Netzsteuerung angestrebt. Das Mobilitäts- und
Tiefbauamt arbeitet bereits an einem System, das eine bedarfsgerechte und adaptive
Steuerung der Ampelanlagen ermöglichen soll – auch in den Nachtstunden.
Die potenzielle Energieeinsparung liegt insgesamt bei rund 630 kWh pro Jahr und entspricht
bei gängigen Strompreisen einer Ersparnis von etwa 170 € netto im Jahr. Da die Steuergeräte
auch im abgeschalteten Zustand weiter betrieben werden und die Signalgeber bereits auf LED -
Technik umgestellt sind, ist das Einsparpotenzial beim Stromverbrauch äußerst gering. Auch
die Reduzierung der Lichtemissionen ist durch die LED-Technologie bereits weitgehend
optimiert, sodass hier nur ein marginaler Effekt zu erwarten ist.
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Zusätzlich sind der finanzielle und energetische Nutzen insgesamt sehr gering: Selbst über ein
Jahr entspricht die mögliche Einsparung nicht einmal dem Jahresstromverbrauch eines
durchschnittlichen Zweipersonenhaushalts.
Wie bereits erwähnt, kämen nach der Prüfung acht Ampelanlagen im Stadtgebiet grundsätzlich
für eine nächtliche Abschaltung in Betracht. Die Prüfung ergibt, dass aufgrund der geringen
Energieeinsparung (Ersparnis von etwa 170 € netto pro Jahr), der einmaligen Kosten (ca.
5.000,00 € brutto) sowie der bestehenden sicherheitsrelevanten Bedenken von einer
Einführung einer nächtlichen Abschaltung der Ampelanlagen abgesehen wird.
Dezernat IV Dezernat VI
André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Stadtkämmerer Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Orte (14)
- Landwehrstraße
- Rößlerstraße
- Heinrichstraße
- Inselstraße
- Heidelberger Landstraße
- Klappacher Straße
- Wittmannstraße
- Jägertorstraße
- Esselbornstraße
- Seekatzstraße
- Gruberstraße
- Arheilger Straße
- Heimstättenweg
- Ringstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0004
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.12.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00