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Kosten für Bürger durch Generalinstandsetzung von Straßen und Plätzen

Mitteilung BV 0509/2019 vom 07.03.2019

Stand: Am 26.03.2019 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/665 Vorlagen-Nummer 0509/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.03.2019 Kosten für Bürger durch Generalinstandsetzung von Straßen und Plätzen hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 13.11.2018, TOP 8.13 Beschluss: „Der Bezirksvertretung Porz sind bei Generalinstandsetzungen im Bezirk Porz die geplanten Kosten in den entsprechenden Beschlussvorlagen darzustellen. Hier sind insbesondere die Kosten darzustellen, die auf die Anlieger zukommen. Weiter sind alle erfolgreich durchgeführten Erhaltungsmaßnahmen für das geplante Objekt der letzten 20 Jahre darzulegen und eventuell eine stichhaltige und belegbare Begründung zu geben, warum die Generalinstandsetzung trotz der Erhaltungsmaßnahmen notwendig wurde.“ Mitteilung der Verwaltung: Bei investiven Maßnahmen, zu denen auch eine Generalinstandsetzung gehört, werden grundsätzlich die anfallenden Kosten dargestellt. Eine konkrete Angabe der Kosten für die Anliegerinnen und Anlie- ger ist zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, da die Abrechnung nach den tatsächlichen Kosten erfolgt. Die Verwaltung wird aber eine Aussage zu den ungefähren Kosten, welche auf die Anliegerinnen und Anlieger zukommen, angeben. Eine Aussage zu allen erfolgreich durchgeführten Erhaltungsmaßnahmen für das geplante Objekt der letzten 20 Jahre, mit entsprechend belegbarer Begründung, kann aufgrund des damit verbundenen immensen Arbeits- und Rechercheaufwandes nicht geleistet werden. Natürlich wird in der Vorlage eine stichhaltige Aussage zu der Notwendigkeit der Maßnahme abgege- ben.

Beratungsverlauf

  1. 26.03.2019

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 10.2.13, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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