Behindertenparkplätze am Yachthafen in Köln-Porz-Zündorf
Mitteilung BV 2906/2017 vom 18.10.2017
Stand: Am 09.11.2017 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663 Vorlagen-Nummer 2906/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.11.2017 Behindertenparkplätze am Yachthafen in Köln-Porz-Zündorf hier: Antrag der FDP-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 06.07.2017, TOP 6.3 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung zu prüfen, an welcher Stelle am Rheinufer un- terhalb des Yachthafens in Zündorf 1-2 Behindertenparkplätze eingerichtet werden können.“ Stellungnahme der Verwaltung: Nach gründlicher Überprüfung der Örtlichkeit wurde festgestellt, dass unterhalb des Yachthafens in Zündorf keine Möglichkeit besteht, weitere Stellplätze für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde einzurichten. Die einzig verfügbare Fläche neben dem Geh- und Radweg eignet sich aufgrund der Oberflächenbeschaffenheit und des Gefälles in Richtung Rhein nicht, um hier Stellplätze für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde einzurich- ten. Aus Sicht der Verwaltung entstünde hier aus den vorgenannten Gründen ein nicht unerhebliches Unfallrisiko. Im Bereich der Freizeitinsel Groov bestehen aber schon heute insgesamt acht Stellplätze für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde, die nicht ausgelastet sind. Von der Einrichtung weiterer Parkplätze wird die Verwaltung daher absehen.
Beratungsverlauf
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09.11.2017
TOP 9.2.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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