V/0728/2020/1
Grundsatzbeschluss für ein "Integriertes Parkraumkonzept Münster"
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Beschlussvorlage
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V/0728/2020 V/0728/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Grundsatzbeschluss für ein "Integriertes Parkraumkonzept Münster" Beratungsfolge 18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Vorberatung 25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Woh- nen Vorberatung 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein integriertes Parkraumkonzept Münster vorzubereiten und zu vergeben. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 150.000 € entste- hen. Mögliche Zuwendungen werden durch die Verwaltung geprüft. Die v g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und –anlagen Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen 2021 150.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtig ungen sind im Haushaltsplan 2020 in der mittelfristi- gen Ergebnis- und Finanzplanung bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Amt für Mobilität und Tiefbau 12.08.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schepers Telefon: 492-6507 Schepers@stadt- muenster.de - 2 - V/0728/2020 Begründung: Wie in vielen anderen Städten auch ist das Parken in Münster ein zentrales Thema der Verkehrs - politik. Seit den 90er Jahren befasst sich die Verkehrsplanung in Münster deshalb intensiv mit der Bewältigung des ruhenden Verkehrs, insbesondere in der Innenstadt von Münster. Um eine bedarfs- gerechtere Verteilung der Stellplatzkapazitäten zu erhalten, und als Reaktion auf größere städtebauli- che Entwicklungen wie die Münster Arkaden und die Stubengassenbebauung hat die Stadt Münster ein Parkraumkonzept für das Jahr 2010 erstellt. Dieses umfasst Maßnahmen , die sowohl die Bewirt- schaftung des öffentlichen Parkraumes und die Integration von privaten Flächen als auch die Einbin- dung des ÖPNV beinhalten. Geltungsbereich e sind die Altstadt und der Bereich Hauptbahnhof. Das am 05.03.2003 beschlossene Parkraumkonzept Münster 2010 bildete die Planungs-, Handlungs- und Orientierungsgrundlage der Verwaltung in den letzten 17 Jahren. In der Zwischenzeit haben sich die Rahmenbedingungen in der dynamisch wachsenden Stadt Müns- ter deutlich verändert. Ziele, Nutzungen und Stellplatzkapazitäten sind hinzugekommen oder haben sich räumlich verlagert, Bewohnerparkbereiche sind umgesetzt . Gleichzeitig hat sich der Parkdruck auf den öffentlichen Verkehrsraum spürbar erhöht und führt zunehmend zu N utzungskonflikten. Denn der Platz in der Stadt ist begrenzt. Die Herausforderungen einer wachsenden Stadt konkurrieren da- bei mit den Fragestellungen des Klima - und Umweltschutzes, der Flächenverteilung des öffentlichen Raumes sowie damit verbunden der Lebe ns- und Aufenthaltsqualität in der Stadt. Elektrifizierung, Digitalisierung, moderne und intermodale Mobilitätsangebote (Mobilstationen, Sharing, On -Demand- Verkehre, Lastenräder, E-Scooter usw.), veränderte Erwartungen an die Straßen und Plätze einer Kommune und gesellschaftliche Entwicklungen (demographischer Wandel, Individualisierung der Le- bensansprüche) führen zu weiteren Anforderungen an den öffent lichen Raum. Die Ansprüche der einzelnen Verkehrsträger und deren Nutzer an den öffentlichen Verkehrsraum haben qualitativ und quantitativ zugenommen. Durch die steigenden Einwohner - und Pendlerzahlen sowie Kfz - Neuzulassungen verschärfen sich die Flächenkonkurrenzen , insbesondere gegenüber dem Umwelt- verbund (Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV). Das Parken von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenraum privilegiert seit vielen Jahrzehnten Au- tobesitzer/-innen vor anderen Nutzergruppen. Geparkte Autos sind häufig ein Sicherheitsrisiko, wenn sie ordnungswidrig auf Geh- und Radwegen sowie Feuerwehrzufahrten stehen oder d ie Sich t auf querende Fußgänger/innen einschränken. Häufig nehmen sie Fußgänger/innen, besonders Kindern, beim Überqueren der Straße die Sicht auf die Fahrbahn. Darüber hinaus verursachen Parksuchver- kehre Lärm-, CO2- und Schadstoffemissionen und vermindern so die Aufenthaltsqualität im öffentli- chen Raum. Ziel der Stadt Münster ist eine nachhaltige und innovative Verkehrsentwic klung. Kommunale Mobili- tätswende bedeutet in diesem Zusammenhang, auch beim Thema Parken umdenken zu müssen. Um die Mobilitätswende und den Klimaschutz in Münster zu fördern sowie Platz für neue, attraktive Mobi- litätsangebote zu schaffen, ist es nötig, die knappe zur Verfügung stehende öffentliche Fläche – ins- besondere in den verdichteten Innenstadtbereichen – effizient und qualitätsvoll zu nutzen. Vor diesem Hintergrund ist ein Parkraummanagement ein zentrale r Baustein, um die wachsenden kommunalen Verkehrsprobleme zu bewältigen. Das Parkraumkonzept steht im unmittelbaren Zusammenhang mit den Aspekten Umwelt, Lebens - und Aufenthaltsqualität sowie Wirtschaftsentwicklung. Münsters Ein- wohner profitieren von Parkraumbewirtschaftung: mehr Platz, weniger Lärm, Reduzierung der Treib- hausgase und Luftschadstoffe, weniger Parksuchverkehr und höhere Verkehrssicherheit. Eine ver- besserte Verkehrssituation, bessere Erreichbarkeit und höhere Aufenthaltsqualität machen Münster auch nach außen attraktiver und leistungsfähiger und dienen somit als wichtige Standortfaktoren für die lokalen Unternehmen. Um den aktuellen und zukünftigen Aufgabe nstellungen gerecht z u werden, soll deshalb ein Park- raumkonzept für die Stadt Münster unter Berücksichtigung einer integrierten verkehrs trägerübergrei- fenden Sichtweise aller Formen des Parkens, d. h. einschließlich Fahrradparken, erarbeitet werden, das zu folgenden Themen Aussagen treffen muss: Detaillierte Bestands- und Bedarfsanalyse Effiziente und qualitätsvolle Nutzung des öffentlichen Straßenraums („Umparken – den öffentlichen Raum gerechter verteilen“) - 3 - V/0728/2020 Flächenhafte Bewirtschaftung (Parkraummanagement) Forcierung des Bewohnerparkens Umgehen mit ordnungswidrigem Parken und Ahndung Grundsätze (Qualitäts-, Quantitäts,- und Sicherheitsstandards) zum Parken in Münster einschließ- lich dem Parken in den Außenstadtteilen und Pendlerparken zukünftige Vorgaben/Standards zum Parken für neue Bau– und Gewerbegebiete Ordnung des Fahrradparkens Schaffen von Parkmöglichkeiten für alternative Verkehrsmittel Zukunftsgerechte, moderne und digitale Weiterentwicklung des Parkraummanagements Einbeziehung und Förderung innovativer Mobilität Das Untersuchungsgebiet soll vorerst die erweiterte Innenstadt/Altstadt umfassen. Darüber hinaus- gehend werden grundsätzliche Aussagen zum Parken in den Außenstadtteilen erwartet. Als separater und in sich geschlossener Fachbeitrag wird das „Integrierte Parkraumkonzept Münster“ ein Baustein des Masterplans „Mobilität Münster 2035+“. Die Untersuchung soll an ein externes Büro vergeben werden. Die geschätzten Kosten betragen ca. 150.000 €. In Vertretung gez. Denstorff Stadtbaurat
Anlage A
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Anlage A zur V/0728/2020 Kurzüberblick Es soll ein Grundsatzbeschluss für die Vergabe eines Parkraumkonzeptes für die Stadt Münster unter Berücksichtigung einer integrierten verkehrsträgerübergreifenden Sichtweise aller Formen des Parkens beschlossen werden. Als separater und in sich geschlossener Fachbeitrag „Inte- griertes Parkraumkonzept Münster“ soll dieses Konzept einen Baustein des Gesamtkonzeptes „Mobilität Münster 2035+“ darstellen. Das aktuelle Untersuchungsgebiet soll vorerst die erweiterte Innenstadt/Altstadt umfassen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterzuentwickeln verfolgt. mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Das Teilziel lautet: Grundsatzbeschluss für ein „Integriertes Parkraumkonzept Münster“ Das Ziel wird durch die Vergabe eines externen Gutachtens, welches gesamtstädtische Aussa- gen/Vorgaben für zukünftige Planungen im öffentlichen Raum treffen soll und in einem ersten Schritt das aktuelle Untersuchungsgebiet erweiterte Innenstadt/Altstadt umfasst, erreicht. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2021 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 150.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Klimaschutz durch Parkraummanagement, Einbeziehung von E-Mobilität, alternativen Verkehrs- mitteln und innovativer Mobilität
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0728/2020/1 V/0728/2020/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Grundsatzbeschluss für ein "Integriertes Parkraumkonzept Münster" Beratungsfolge 16.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 03.02.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 17.03.2021 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein integriertes Parkraumkonzept Münster vorzubereiten und zu vergeben. Begründung: Die Vorlage V/0728/2020 wurde in allen Gremien (BV -Mitte, Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen sowie im Haupt - und Finanzausschuss) von d er Ta- gesordnung abgesetzt. Nach der Kommunalwahl 2020 wurden neue Ausschüsse gebildet, daher hat sich die Beratungsfolge für die Vorlage geändert. Die Ursprungsvorlage wurde bzw. wird allen neuen Mitgliedern der o. g. Gremien ebenfalls zur Verfügung gestellt. In Vertretung gez. Denstorff Stadtbaurat Amt für Mobilität und Tiefbau 15.01.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schepers Telefon: 492-6507 Schepers@stadt- muenster.de
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0728/2020/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.01.2021
- Erstellt
- 11.01.2021 12:14